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Merkblatt für die Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser - Zofingen

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• welche übergeordneten Massnahmen (technischer Bericht¹) vorgesehen und durch <strong>die</strong> Gemeindeund den Kanton (Notfallplanung, Unterhalt und Wasserbau) bereits geplant, finanziell gesichertund genehmigt sind,• welche Massnahmen (Objektschutz) <strong>der</strong> Bauherrschaft obliegen.Der Nachweis unterbreitet im 2. Teil den Vorschlag, wie das Schutzziel mit baulichen Massnahmenam Objekt o<strong>der</strong> auf dem Grundstück erreicht werden soll.Durch <strong>die</strong> Kombination von Massnahmen aus den Bereichen Konzeption, Abdichtung und Abschirmungergibt sich ein wirkungsvoller und nachhaltiger <strong>Hochwasser</strong>schutz. Siehe dazu Wegleitung Objektschutzgegen gravitative Naturgefahren 2 .6. BaueingabeDie Baueingabe für Neu-, An- und Umbauten enthält als zusätzliche Unterlage:• eine „Selbstdeklaration <strong>Hochwasser</strong>schutz“, sofern das Objekt in einer Gefahrenstufe liegt, jedochkein Schutzdefizit ausweist.• einen „<strong>Hochwasser</strong>schutznachweis“, sofern das Objekt in einer Gefahrenstufe liegt und einSchutzdefizit ausweist.7. BaugesuchsprüfungDie Baubewilligungsbehörde prüft beim Baugesuch u.a. in welcher Gefahrenstufe das Grundstückliegt, ob ein Schutzdefizit gegeben ist und eine „Selbstdeklaration <strong>Hochwasser</strong>schutz" o<strong>der</strong> ein „<strong>Hochwasser</strong>schutznachweis"bei den Baugesuchsunterlagen liegt. Den Nachweis prüft sie; fallweise unterBeizug einer unabhängigen Fachstelle. Die Fachstelle Elementarschadenprävention <strong>der</strong> AargauischeGebäudeversicherung kann zur Stellungnahme eingeladen werden.8. BaubewilligungDer Gemein<strong>der</strong>at erteilt <strong>die</strong> Bewilligung:GefahrenstufdefizitSchutz-GrundlageBaubewilligungkeine nein Ohne Hinweis und Auflagengelb o<strong>der</strong>gelb/weissneinSelbstdeklaration <strong>Hochwasser</strong>schutzHinweis auf <strong>die</strong> Restgefährdungund Eigenverantwortunggelb ja <strong>Hochwasser</strong>schutznachweis Auflagen zum Schutz vor 8.2<strong>Hochwasser</strong>blau ja <strong>Hochwasser</strong>schutznachweis Auflagen zum Schutz vor 8.3<strong>Hochwasser</strong>rot ja <strong>Hochwasser</strong>schutznachweis Ausnahme vom Bauverbot 8.48.18.1 Gefahrenstufe gelb ohne Schutzdefizit o<strong>der</strong> gelb/weissGrundlage „Selbstdeklaration <strong>Hochwasser</strong>schutz“Die Parzelle weist kein Schutzdefizit aus. Sie kann jedoch bei einem dreihun<strong>der</strong>tjährlichen <strong>Hochwasser</strong>(HQ 300 ) resp. extremen <strong>Hochwasser</strong> (EHQ) in einer Fliesstiefe bis zu ... cm überflutet werden. Eswerden mögliche Objektschutzmassnahmen o<strong>der</strong> Kombinationen davon - wie unter 8.2 beschrieben -empfohlen.8.2 Gefahrenstufe gelb mit SchutzdefizitGrundlage „<strong>Hochwasser</strong>schutznachweis"Die Parzelle weist ein Schutzdefizit aus und kann bei einem hun<strong>der</strong>tjährlichen <strong>Hochwasser</strong> (HQ 100 )2 Egli Thomas, Wegleitung Objektschutz gegen gravitative Naturgefahren, Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen(Hrsg.), ISBN Nr.: 3-033-00469-5Seite 2 von 4

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