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4.3MB - Steuern Luzern - Kanton Luzern

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Informationen zur Steuerperiode 2011Sehr geehrte Damen und HerrenDiese Wegleitung hilft Ihnen, die Steuererklärung 2011 richtig auszufüllen. Gerne machenwir auf folgende wesentliche Änderungen aufmerksam:● Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse: Personen, denen die elterliche Sorgefür ein Kind gemeinsam zusteht, können die Kinderabzüge wieder je zur Hälfte beanspruchen.Die gleiche Regelung gilt auch bei der direkten Bundessteuer. Näheresdazu auf Seite 18 dieser Wegleitung.● Anpassung Tarif Einkommenssteuer zur Entlastung der mittleren Einkommen und Ausgleichder kalten Progression: Die Einkommenssteuertarife für die Berechnung derEinkommenssteuer für die Staats- und Gemeindesteuern entnehmen Sie bitte den Tabellenauf den Seiten 42 und 43.● Berufsauslagen: Bei ganzjähriger Erwerbstätigkeit wird neu mit 220 Arbeitstagen gerechnet.Bei auswärtigem Wochenaufenthalt gilt eine neue Berechung der Wohnkosten.● Die maximalen Abzüge für Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Vorsorge(Säule 3a) wurden erhöht. Details finden Sie auf Seite 28 dieser Wegleitung.● Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien: Die neuen Pauschalen findenSie auf dem Formular V bzw. auf Seite 40 dieser Wegleitung.● Der Abzug für Krankheits- bzw. behinderungsbedingte Kosten bei Heimaufenthaltwurde vereinfacht und den neuen Regelungen zur Pflegekostenfinanzierung angepasst.Näheres dazu auf Seite 30 dieser Wegleitung.● Zuwendungen und Beiträge an politische Parteien: Der Abzug beträgt neu höchstensFr. 5’300. –.● Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten: Der Abzug beträgt neuFr. 4‘700.–.● Sozialabzüge (steuerfreie Beträge); Details finden Sie in dieser Wegleitung auf Seite 31:Die allgemeinen Kinderabzüge wurden erhöht.Für jedes im eigenen Haushalt lebende Kind, welches das 15. Altersjahr noch nichtvollendet hat, kann ein Abzug für die Eigenbetreuung von Fr. 2‘000.– gemachtwerden.Fallen Fremdbetreuungskosten infolge Erwerbstätigkeit oder Ausbildung an, könnendiese zusätzlich zum Eigenbetreuungsabzug bis zum Betrag von neu maximalFr. 4’700.– abgezogen werden. Der Fremdbetreuungskostenabzug kann längstensbis zur Steuerperiode vor dem 15. Geburtstag gemacht werden.Der Unterstützungsabzug beträgt neu Fr. 2’600. –.● Per 2011 wurden die Höchstbelastungsgrenzen angepasst. Details finden Sie aufSeite 44.● SelbständigerwerbendeBei der Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigenErwerbstätigkeit ab dem 55. Altersjahr oder bei Invalidität ergeben sich verschiedeneErleichterungen. Näheres dazu im Merkblatt für Selbständigerwerbende.Wertschriften im Geschäftsvermögen sind mit dem Einkommenssteuerwert (Buchwert)und nicht mehr mit dem Kurswert vermögenssteuerpflichtig.● Details zu den neuen Tarifen und Abzügen bei der direkten Bundessteuer entnehmenSie bitte den Seiten 40, 41 und 45 dieser Wegleitung.● Steuererleichterungen bei bescheidenen finanziellen Verhältnissen: Es gelten neueReinvermögenslimiten. Details finden Sie auf Seite 20 dieser Wegleitung.steuern.lu.2011Die offizielle Steuer-CD-Romder Dienststelle <strong>Steuern</strong>des <strong>Kanton</strong>s <strong>Luzern</strong>Steuererklärung 2011 2001 für natürlichenatürliche Personen · <strong>Kanton</strong>s- <strong>Kanton</strong>s- Gemeinde-Gemeinde- und undWir empfehlen Ihnen, dieSteuererklärung nach Möglichkeitmit dem PC-Programmsteuern.lu.2011 auszufüllen.Das Programm kann ab AnfangFebruar 2012 entweder vom Internetunter www.steuern.lu.ch/steuererklaerung auf Ihren PCgeladen oder als CD-ROM beiIhrem Gemeindesteueramt gratisbezogen werden.direkte BundessteuerBundessteuerFalls Sie Fragen haben oder weitere Formulare benötigen, ist Ihnen Ihr Gemeindesteueramtgerne behilflich. Für Ihre wertvolle Mitarbeit und das rechtzeitige Einreichen derFormulare danken wir Ihnen.Freundliche GrüsseDienststelle <strong>Steuern</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Luzern</strong>Steueramt Ihrer GemeindeAllgemeine Informationen3


Wer hat eine Steuererklärung 2011 einzureichen?● Eine Steuererklärung 2011 haben alle natürlichen Personen einzureichen, die am 31.Dezember 2011 ihren Wohnsitz im <strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong> hatten.● Steuerpflichtige, die in der Steuerperiode 2011 volljährig geworden sind (Jahrgang1993), haben erstmals eine eigene Steuererklärung 2011 einzureichen. Lehrlings- undPraktikumslohn gelten als Erwerbseinkommen. Einkünfte, die Schüler/Schülerinnen,Lehrlinge oder Studenten/Studentinnen während der Aus bil dungs zeit aus unselb ständigerErwerbstätigkeit erzielen, unterliegen der Einkom mens steuer pflicht, selbst wenn diesteuerpflichtige Person noch nicht mündig ist.● Wer im <strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong> nur eine Liegenschaft oder einen Geschäftsbetrieb (bzw. Betriebsstätte)besitzt, hat ebenfalls eine Steuererklärung einzureichen. In diesem Fallgenügt auch eine Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons. Dies gilt auch dann,wenn die Liegenschaft bzw. die Betriebsstätte im <strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong> im Laufe des Jahresweggefallen ist.● Grundsätzlich unterliegen ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, welchedie Niederlassungsbewilligung nicht besitzen, der Quellensteuer auf ihrem Erwerbs- undErsatzeinkommen und haben dementsprechend keine Steuererklärung einzureichen. Inden beiden nachfolgenden Fällen sind aber an der Quelle besteuerte Arbeitnehmer/Ar beitnehmerinnen mit Wohnsitz im <strong>Kanton</strong> ausnahmsweise dennoch verpflichtet, eineSteuererklärung 2011 einzu reichen und das gesamte Einkommen und Vermögen zudeklarieren:– wenn die quellenbesteuerten Einkünfte einer steuerpflichtigen Person mehr alsFr. 120’000.– betragen– wenn eine steuerpflichtige Person neben den quellenbesteuerten Einkünften überwei tere, nicht quellenbesteuerte Einkünfte verfügt (z.B. Erträge aus Wertschriftenund Lie genschaften, Ehegatten- oder Kinderalimente, Einkünfte aus selbständigerTätigkeit, Renten der AHV, Lotterie-, Zahlenlotto- und Sport-Toto-Gewinne usw.) oderVermögen besitzt.● Bitte füllen Sie die Steuererklärung 2011 auch vollständig aus, wenn gemäss «MerkblattZahlungserleichterungen und Steuererlass bei Bezug von Renten, Ergänzungsleistungenoder Sozialhilfe» die Voraussetzungen für einen vollständigen Erlass erfüllt sind.Das Merkblatt erhalten Sie beim Gemein de steueramt, unter www.steuern.lu.ch oderdirekt im Programm steuern.lu.2011.Heirat, Scheidung oder TrennungBei Heirat in der Steuerperiode 2011 werden die Ehegatten für die Steuerperiode 2011ge meinsam besteuert.Bei Scheidung und bei rechtlicher oder tatsächlicher Trennung werden die Ehegatten fürdie ganze Steuerperiode getrennt besteuert. Sie haben für die Steuerperiode 2011 jeeine sepa rate Steuererklärung 2011 einzureichen.Beendigung der Steuerpflicht in der Steuerperiode 2011Erfolgt in der Steuerperiode 2011 ein Wegzug in einen anderen <strong>Kanton</strong>, besteht dieSteuerpflicht für die ganze Steuerperiode im neuen <strong>Kanton</strong>. Im <strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong> ist ausserbei Liegenschaftsbesitz oder beim Bestehen einer Betriebsstätte, keine Steuer erklärungeinzureichen.Wegzug aus dem<strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong>Erfolgt in der Steuerperiode 2011 ein Wegzug ins Ausland, endet die Steuerpflicht mitdem Wegzugsdatum. Es ist die Steuererklärung 2011 bis zum Wegzug auszufüllen, d.h.das Einkommen ab Beginn 2011 bis zur Beendigung der Steuerpflicht und das Vermögenam Ende der Steuerpflicht.Allgemeine Informationen5


Muster für AufstellungenDiese Tabelle dient Ihnen als Vorlage für die Aufstellung von weiteren Einkünften undAufwendungen, für welche kein separates Formular vorgesehen ist. Bitte erstellen Sieimmer dann eine Aufstellung, wenn sich eine Deklaration aus verschiedenen Positionenzusammensetzt. Belege dazu sind nur dort wo verlangt beizulegen.Bitte geben Sie an, auf welche Position sich die Aufstellung bezieht.Zahlungsdatum Empfänger oder Empfängerin Zweck bzw Art der Leistung BetragName und Adresse10 Allgemeine Informationen


▲▲▲Seite 2:Die EinkünfteBeispielNeue AHV-Nr.nur bei PC-For mu la ren ausfüllen*– Minuszeichen eintragen,wenn negativNettolohn gemäss Lohnausweis.EINKÜNFTE IM IN- UND AUSLANDder/des Steuerpflichtigen und der minderjährigen Kin der,ohne Erwerbseinkommen dieser KinderEinkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit100 Haupterwerb Einzelperson / Ehemann / Partn. Lohnausweis101 Ehefrau / Partn. Lohnausweis104 Nebenerwerb Einzelperson / Ehemann / Partn. LohnausweisEinkünfte 2011(bei Zuzug / Wegzug /Todesfall vgl. Wegleitung)Fr. ohne Rappen8741025893110/111inkl. Liquidationsgewinne beiVeräusserung von Ge schäftsvermö gen, Über füh rung insPri vat ver mö gen oder Weg zugins AuslandRentenbescheinigungenbeilegen!Bei weiteren Renten:Aufstellung beilegen!Betreffend steu er ba ren An teil:Sie he Weg lei tung!140/141Taggelder aus Kranken-, Un fall-,Invaliden-, Mutterschafts- oderArbeitslosenversicherung usw.,soweit nicht im Lohnausweisenthalten145Kinder- Familien- undGe burts zu la gen2105 Ehefrau / Partn. Lohnausweis106 Privatanteile/Lohnnebenleistungen Einzelperson / Ehemann / Partn.107 Ehefrau / Partn.Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit110 Haupterwerb Einzelperson / Ehemann / Partn. Fragebogen111 Ehefrau / Partn. Fragebogen114 Nebenerwerb Einzelperson / Ehemann / Partn. Fragebogen/Auf stel lung115 Ehefrau / Partn. Fragebogen/Auf stel lung118 Personengesellschaft Einzelperson / Ehemann / Partn. Fragebogen119 Ehefrau / Partn. FragebogenEinkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen130 AHV- / IV-Renten Einzelperson / Ehemann / Partn. AHV IV 100%131 Ehefrau / Partn. AHV IV 100%132 Renten/Pensionen Einzelpers. / Ehemann / Partn. %133 Ehefrau / Partn. %134 Leibrenten Einzelpers. / Ehemann / Partn. %135 Ehefrau / Partn. %136 übrige Renten Einzelperson / Ehemann / Partn. 100%137 Ehefrau / Partn. 100%140 Erwerbsausfallentschädigungen Einzelpers. / Ehemann / Partn. Be schei ni gun gen141 Ehefrau / Partn. Bescheinigungen145 Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Zulagen BescheinigungenWertschriftenertrag und Ertrag aus150 Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen Wertschriftenverzeichnis*******16227Übrige Einkünfte und Gewinne160 Unterhaltsbeiträge für den/die Steuerpflichtige(n) Fragebogen161 Unterhaltsbeiträge / Alimente für Kinder Fragebogen164 Ertrag aus unverteilten ErbschaftenFragebogen Erbengemeinschaften/GemeinderschaftenName und Adresse der Wohnrechtgebenden Person:166 Weitere Einkünfte, z. B. Trinkgelder, nähere Bezeichnung:170 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für Jahre178 WohnrechtDie Details sind im Formular LLiegenschaftenverzeichnis zude kla rie ren190 Nettoeinkünfte aus Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis199 Total der Einkünfte (Übertrag auf Seite 3, Ziffer 301)*37391166921Vereinfachtes Abrechnungsverfahren nach SchwarzarbeitsgesetzBruttoeinkünfte, die gemäss Bundesgesetz gegendie Schwarzarbeit (BGSA) abgerechnet wurden Aufstellung beilegenErläuterungen zum Ausfüllen desFormulars L Liegenschaftenverzeichnisfinden Sie aufSeite 16 dieser WegleitungBeispiel13


Beispiel<strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong>Familien tragen hier die Prämien/ Sparzinsen der ganzenFamilie ein.Vom Lohn abgezogene Arbeitnehmerbeiträgefür betrieblicheKrankentaggeldversicherungkönnen wie bisanhin geltend gemacht werden.Die Beiträge sind abernicht mehr in jedem Fall ausdem Lohnausweis ersichtlich.Prämienverbilligungs-Beiträge,die zusammen mit Ergänzungsleistungenausgerichtet werden,müssen nicht angerechnetwerden.S<strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong>Abzugsfähig sind nur persönlicheVersicherungsprämien(z.B. Lebens-, Unfall-, Krankenversicherung).Tragen beide getrennt besteuertenEltern, denen dieelterliche Sorge für ein Kindgemeinsam zusteht, Versicherungskosten,steht ihnen derAbzug je zur Hälfte zu.Name, Vorname und Adressedes Gläubigers / der GläubigerinA. Privatschulden:Total A, Privatschulden und private SchuldzinsenName, Vorname und Adressedes Gläubigers / der GläubigerinB. Geschäftsschulden:Total B, Geschäftsschulden und geschäftliche SchuldzinsenDiese Informationen werden für die Ermittlung des AHVpflichtigen Einkommens Selbständig erwerbender benötigtVon Geschäftsschulden /-zinsen sindGeschäftsschulden/-zinsen Einzelperson / Ehemann / Partn. (GM)Geschäftsschulden/-zinsen Ehefrau / Partn. (GF)<strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong>Die Kosten für das privateMotor fahrzeug können nur ausnahmswei se gel tend ge machtwerden. Für Hin- und Rückfahrtmit pri va ten Motorfahrzeugen(mor gens und abends) Di stanzWohn-/Ar beits ort angeben.Bei ganzjähriger Erwerbstätigkeitwird in der Regel von 220 Arbeitstagenausgegangen.Für die Hin- und Rückfahrt zwischenWohn- und Ar beits stät tewährend der Mit tags pau se könnenma xi mal die je ni gen Ko stenab ge zo gen wer den, wel che fürdie Ver pfle gung abzugsberechtigtsind (max. Fr. 3200.–). Da fürentfällt der Verpfle gungs abzug(Ziffern 212/214)Neue AHV-Nr. GemeindeName VornameWenn Sie Schulden haben, füllen Sie dieses Verzeichnis aus.Begründung für Schuldbetrag die Be nüt zung am 31. 12. 2011eines privaten Motorfahrzeugesfür den Arbeitsweg(siehe Wegleitung)Zutreffendes ankreuzen:Fehlen eines öffentlichenVer kehrs mit telsZeit ersparnis von über 1 Stun depro Tag bei Benützung despri va ten Mo tor fahr zeu gesStändige Benützung despri va ten Motorfahrzeuges aufVer lan gen und ge gen Ent schädigung der Ar beit ge ber fir ma(Be stä ti gung bei le gen)Unmöglichkeit / Un zu mut bar -keit der Benützung des öffentlichenVer kehrs mit tels zufolgeKrank heit oder Gebrechlichkeit(Arzt zeug nis beilegen)Steht dem/der Steuerpflichtigenein Geschäftsauto zur Ver fü gung?GM /nein Schuldbetrag am 31. 12. 2011GFjaMarke/TypKaufpreis Fr.Im Lohnausweis unter Ziffer 2.2aufgeführt bzw. belasteterPrivatanteilFr.(vgl. Wegleitung Ziffern 106/107)*) Wird geltend gemacht, dass dietatsächlichen Auslagen die Pauschalenübersteigen, so sind dieAuslagen auf einem Beiblatt detailliertaufzuführen und auf Verlangenin vollem Umfang nachzuweisen.Berufsauslagen 2011Einzelperson / Ehemann / Partn. (Berufsauslagen Ehefrau / Partn. siehe Rückseite)Neue AHV-Nr. GemeindeName VornameSchuldenverzeichnis 2011Versicherungsbeiträge siehe RückseiteB. Maximal möglicher Abzug für obige Versicherungsbeiträge und SparzinsenC Total Schulden / Schuldzinsen (Total A + Total B)756.4567.8910.11 <strong>Luzern</strong>Beispiel-Muster Markus und AgnesFahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte202 Abonnementskosten für öffentliche Verkehrsmittel / Park and Ride204 Fahrrad, Motorfahrrad und Motorrad mit gelbem Kontrollschild (pauschal 700.–)206 Kosten gemäss genehmigten Spesenreglementen gem. beil. Aufstellung und Belegen208 Privatfahrzeug: Auto Motorrad (Kontrollschild weiss)Anzahl Anzahl Fahrten AnzahlArbeitsort Arbeitstage km pro Tag km 2011Auf Verlangen sind später die Zins quittun gen und sonstige Beweis mittel vorzulegen.Fr.Fr.zu übertragen in die Steuererklärung Seite 4, Ziffer 462geleastes Fahrzeugx x = kmx x = + kmB= Total kmBerechnung:bis 10'000 km km à Fr. –.70 =für die nächsten 10'000 km km à Fr. –.60 = +für die weiteren km km à Fr. –.50 = +Motorrad km à Fr. –.40 = +Mehrkosten,der Verpflegung,Arbeitsort: Tage x Fr. 15.– (höchstens Fr. 3’200.– pro Jahr),214 Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr bei Verbilligung durch die Arbeitgeberfirma,Arbeitsort: Tage x Fr. 7.50 (höchstens Fr. 1’600.– pro Jahr),216 Schicht-/Nachtarbeit: Anzahl ausgewiesene Tage: Tage x Fr. 15.–,220 Übrige , für die Ausübung des Berufes erforderlichen Kosten3% des Nettolohnes gemäss Lohnausweis, mindestens jedoch Fr. 2‘000.– und,höchstens Fr. 4‘000.–*, bzw. gemäss beiliegender Aufstellung (siehe Wegleitung).Bei nicht ganzjähriger Erwerbstätigkeit können die Pau schal be trä ge nur anteilsmässigabgezogen werden.Während Monaten wurde keine Erwerbstätigkeit ausgeübt und es wurden keineErwerbsausfallentschädigungen gemäss Ziffer 140 der Steuererklärung ausgerichtet.212 Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr ohne Verbilligung durch die ArbeitgeberfirmaEs können nicht gleichzeitig Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Schicht- oder Nachtarbeit abgezogen werden224 Weiterbildungs- und UmschulungskostenFür mit der Berufsausübung zusammenhängende Weiterbildungs- und Umschulungskosten(siehe Wegleitung) gemäss beiliegender Aufstellung und Belegen.,Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt228 Unterkunft , (siehe Wegleitung)230 Verpflegung: , (analog Ziff. 212/214), bei Verbilligung pro Arbeitstag Fr. 22.50 / im Jahr Fr. 4’800.–;,ohne Verbilligung pro Arbeitstag Fr. 30.– / im Jahr Fr. 6’400.–236 Auslagen,bei NebenerwerbFür sämtliche Auslagen (anstelle der obigen Ziffern) 20% der Einkünfte aus Nebenerwerbinsgesamt , mind. Fr. 800.– (wenn der Ne ben er werb diesen Betrag erreicht) undhöchstens Fr. 2’400.–* bzw. gemäss beiliegender Aufstellung.,,238 Total Berufsauslagen756.4567.8910.11 <strong>Luzern</strong>Beispiel MarkusZinssatz%Zinssatz%Schuldzinsen 2011<strong>Luzern</strong>er <strong>Kanton</strong>albank 6 5 0 0 0 0 2 2 5 0 1 4 6 2 5Festhypothek 07-00-064209-00Versicherungsbeiträge 2011Schuldenverzeichnis siehe RückseiteVon obigem Total sind höchstens abzugsberechtigt:a. für Verheiratete / Partn.:Fr. 4’900.–, wenn im Jahr 2011 Beiträge an 2. Säule oder Säule 3a geleistet wurdenFr. 6’300.–, wenn für beide Ehegatten / Partn. im Jahr 2011 keine Beiträgean 2. Säule oder Säule 3a geleistet wurdenb. für übrige Steuerpflichtige:Fr. 2’500.–, wenn im Jahr 2011 Beiträge an 2. Säule oder Säule 3a geleistet wurdenFr. 3’200.–, wenn im Jahr 2011 keine Beiträge an 2. Säule oder Säule 3a geleistet wurdenc. Zusätzlicher Abzug pro Kind, gemäss Steuererklärung Seite 1, Ziffer 3: Fr. 700.– +d. Total der Abzüge für Versicherungsbeiträge und Sparzinsen (B)C. Abzug:756.4567.8910.11 <strong>Luzern</strong>Neue AHV-Nr. GemeindeBeispiel-Muster Markus und AgnesName VornameA. Prämien für private Personenversicherungen sowie Sparzinsena. Betriebliche Kranken- und Unfallversicherungen (ohne oblig. NBUV)b. Private Krankenversicherungc. Private Unfallversicherungd. Lebensversicherungene. Sparzinsen (Ertrag gem. Wertschriftenverzeichnis Ziff. 11)f. Zwischentotalabzüglich:g. Prämienverbilligungs-Beiträge gemäss Auszahlung Ausgleichskasse –h. Total Prämien für private Personenversicherungen sowie Sparzinsen (A)Der niedrigere Betrag von (A) oder (B)Fr.42951126301850162272424824248Fr.4900zu übertragen in dieSteuererklärungSeite 3, Ziffer 2706 5 0 0 0 0 1 4 6 2 5Fr.Maximum gemäss Wegleitung beachtenSchuldzinsen 2011Fr.zu übertragen in C, soweit nicht schon unterZiffer 110-119 der Steuererklärung abgezogen6 5 0 0 0 0 1 4 6 2 570056005600zu übertragen in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 252▲V▲}Fr.320026225822zu übertragen in dieSteuererklärungSeite 3, Ziffer 238▲14 Beispiel


▲ ▲▲Seite 3:AbzügeEinkommensberechnungBeispielNeue AHV-Nr.nur bei PC-For mu la ren ausfüllenBerufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit238 Total Berufsauslagen Einzelperson / Ehemann / Partn. Fragebogen239 Ehefrau / Partn. Fragebogen3252 Schuldzinsen (soweit nicht schon unter Ziffern 110 bis 119 abgezogen) SchuldenverzeichnisUnterhaltsbeiträge und Rentenleistungen254 Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten / Partn. Fragebogen255 Unterhaltsbeiträge / Alimente an minderjährige Kinder Fragebogen256 Rentenleistungen / dauernde Lasten258 Wohnrecht; Name und Adresse der wohnrechtsberechtigten Person:Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)260 Einzelperson / Ehemann / Partn. Bescheinigung261 Ehefrau / Partn. Bescheinigung270 Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien FragebogenWeitere Abzüge (soweit nicht unter Ziffer 100 bis 119 abgezogen):280 Beiträge an 2. Säule Einzelperson / Ehemann / Partn., davon Einkaufsbeiträge282 Ehefrau / Partn., davon Einkaufsbeiträge284 AHV/IV/EO-Beiträge Einzelperson / Ehemann / Partn.285 Ehefrau / Partn.286 Verrechenbare Geschäftsverluste der Jahre 2004-2010299 Total Abzüge (Übertrag in Ziffer 302)EINKOMMENSBERECHNUNG301 Total der Einkünfte Übertrag von Seite 2, Ziffer 199302 Total der Abzüge Übertrag von Ziffer 299 –310 Nettoeinkommen (Ziffer 301 abzüglich Ziffer 302)Zusätzliche Abzüge320 Krankheits-, Unfall- und behinderungsbedingte Kosten Fragebogen –324 Freiwillige Zuwendungen Aufstellung –325 Zuwendungen und Beiträge an politische Parteien Aufstellung –326 Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten / Partn. max. Fr. 4’700 –Sozialabzüge (steuerfreie Beträge)1ABZÜGE350 Abzug für Kind/er mit Geburtsjahr 2006 oder jünger je Fr. 6’700 –351 Abzug für Kind/er mit Geburtsjahr 2005 oder älter in schulischer oder beruflicher Ausbildung je Fr. 7’200 –352 Abzug für Kind/er mit ständigem Aufenthalt am auswärtigen Ausbildungsort je Fr. 12’500 –1353 Abzug für Eigenbetreuung für Kind/er mit Geburtsjahr 1997 und jünger je Fr. 2’000 –360 Fremdbetreuungskosten berufs-/ausbildungsbedingt max. Fr. 4’700 je Kind / krankheitsbed. unbeschränkt Fragebogen –370 Abzug für Unterstützung von Person/en gemäss Seite 1, Ziffer 4 je max. Fr. 2’600 Aufstellung –380 STEUERBARES EINKOMMEN (Ziffer 310 abzüglich Ziffern 320 bis 370)Abzüge 2011(bei Zuzug / Wegzug /Todesfall vgl. Wegleitung)Fr. ohne Rappen582227001462566826682560042111Fr. ohne Rappen16692142111124810470067002000111410Bei Erwerbstätigkeit beider Ehegattensind die Berufsauslagen getrenntauszuweisen (Vorder- undRückseite des Formulars B Berufsauslagen).Der Steuererklärung sind die Bescheinigungen2011 der Versicherungseinrichtungenund Bankstiftungenbeizulegen.Bei mir/uns treten 2012 voraussichtlich erhebliche Veränderungen beimEinkommen ein. Voraussichtliches steuerbares Einkommen 2012 Fr.Beispiel15


BeispielLiegenschaftenverzeichnisGemischt genutzteLiegenschaften mit eigenerWohnungAls Steuerwert von Liegenschafts teilen,welche am Wohnsitz dau -ernd selbst bewohnt werden, gelten75% des Katasterwertes, der auf diesenselbstbewohnten Liegenschaftsteilentfällt. Der Steuerwert des selbstbewohntenTeils ermittelt sich durch Aufteilungdes Katasterwertes der Liegenschaftim Verhältnis desEigen mietwertes zu den anderenLiegenschaftserträgen.Bei Wohnrecht ist mit dem Mietwertder wohn berechtigten Person zu rechnen.Der Mietwert der eigenen Wohnungist mit 70% der mittleren Markt mietesteuerbar (vgl. Wegleitung Ziffer190).<strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong>steuer-bar %Katasterwert ganze Liegenschaft Fr. Lieg.- GMGFNr. PMPF*LZusammenzug aller Liegenschaften siehe Vorderseite<strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong>Liegenschaft Nr. 1Pro Liegenschaft ist ein separatesFormular zu verwenden. BeachtenSie bitte die Hinweise in derWegleitung.Liegenschaftenverzeichnis 2011Neue AHV-Nr. GemeindeName VornameAngaben zur Liegenschaft Vordruck (falls vorhanden) ist zu korrigierenGemeinde: Gemeindegebiet**: Grundstück-Nr.:Adresse: Schatzungsjahr:* J J J J Baujahr: J J J JStaat / <strong>Kanton</strong> (z.B. LU, AG oder AU für Ausland): Erwerbsdatum im 2011:Art der Liegenschaft (siehe Bemerkungen links): Veräusserungsdatum im 2011:Nutzung: eigene Wohnung am Wohnort andere Miteigentum, wenn ja Anteil in %:* von Grund auf neu geschätzt; «Wertbasis (letzte NS)» gemäss Schatzungsanzeige massgebend ** ehemalige Gemeinde bei fusionierten GemeindenBitte tragen Sie hier die Codesgemäss Schatzungsanzeige ein.Bei ausser kantonalen Liegenschaftenverwenden Sie folgendeCodes:01 Nicht überbautes GrundstückWohnobjekte10 Einfamilienhaus11 StockwerkeigentumWohnen12 Mehrfamilienhaus vorwiegendWohnen13 Ferien-/Wochenendhaus14 Eigentumswohnung fürFerien/Wochenende15 Nebenbaute: Garage, Einstellhalleusw.16 Nebenbaute Stockwerkeigentum:Garage, Einstellhalleusw.Geschäft/Gewerbe/Industrie/Landwirtschaft20 Geschäftshaus (ev. mit AnteilWohnungen)21 StockwerkeigentumGeschäft24 Gewerbebaute25 Industriebaute40 Landwirtschaftliches Objekt51 Wald756.4567.8910.11 <strong>Luzern</strong>Beispiel-Muster Markus und AgnesA. ErträgeLiegenschaftenverzeichnis 2011ZusammenzugLiegenschaft Nr. 1 siehe Rückseite, weitere Liegenschaften siehe ErgänzungsblätterGemeinde, Gemeindegebiet**,<strong>Kanton</strong> bzw. Staatoder Grundstücknummer** ) ehemalige Gemeinde beifusionierten Gemeinden756.4567.8910.11 <strong>Luzern</strong>Neue AHV-Nr. GemeindeBeispiel-Muster Markus und AgnesName VornameErträge(A)Übertrag von Rückseite1Übertrag von Ergänzungsblättern234567891011121314151617181920Übertrag von weiteren ErgänzungsblätternUnterhalts- und VerwaltungskostenPauschalabzug Tatsächliche KostenFr.Fr.(B1)(B2)1. Aktueller Mietwert der selbstgenutzten Wohnung oder Liegenschaft am WohnortMietwert gem. Schatzung Fr. x Mietwertansatz* %2. Aktueller Mietwert anderer, privat selbstgenutzter Liegenschaften (z.B. Ferienhaus)Mietwert gem. Schatzung Fr. x Mietwertansatz* %3. Mietwert landwirtschaftliche BetriebswohnungPunktzahl x Fr. x Raumeinheiten4. Vermietete, verpachtete Liegenschaften inkl. Zimmer, Garagen etc., Wohnung mit WohnrechtFür Liegenschaften, die zumGeschäftsvermögen gehörenund für alle verpachteten Liegenschaften,können nur dieeffektiven Kosten abgezogenwerden (vgl. Ziffer 190 derWegleitung).Ferienlieg. vermietet: Anz. Zimmer oder ganze Liegensch. Anz. Wochen5. Eigene Geschäfts- und Büroräume, Nebengebäude (z.B. Lager, Pferdeställe)6. Andere Erträge wie Baurechtszinsen, Zinszuschüsse, Einspeisevergütungen,Photovoltaik etc. Art:1) Verhältnis A1/A9 (A1 und A9siehe Abschnitt A.)7. Erträge gem. sep. Beilage (z.B. Liegenschaftenrechn.), ohne selbstgenutzte Wohnung8. Waldertrag 1% des Katasterwertes* siehe WegleitungB. Unterhalts- und VerwaltungskostenT T M M1. Pauschalabzug 15% 25% 33 1 /3% der Erträge (A)Übertrag in die Spalte (B1) auf der Vorderseite dieses Formulars2. Tatsächliche KostenT T M M<strong>Luzern</strong> <strong>Luzern</strong> 1 2 3 4 5 6Bachstrasse 100 L U1 21 9 9 6 1 9 9 6X XSteuerwert4 9 8 5 5 1 2 4 6 4 8 6 3 5 6 4▲* ) GM = Geschäftsvermögen/-ertragEinzelperson / Ehemann / Partn.GF = Geschäftsvermögen/-ertragEhefrau / Partn.Diese Informationen werden für die Ermittlungdes AHV-pflichtigen Ein kommensSelbständigerwerbender benötigt.PM = Privatvermögen/-ertragEinzelperson / Ehemann / Partn.PF = Privatvermögen/-ertragEhefrau / Partn.Die Angaben dieser Codes ist fakultativ.–▲+zu übertragen in die Steuererklärung Seite 2, Ziffer 190davonGMGFFr.(C)2 6 2 0 0 1 1 4 8 3 0 0 7 89. Zwischentotal10. Reduktion Mietwert (30% von A1, A2 und A3) –Total Erträge Übertrag in die Spalte (A) auf der Vorderseite dieses FormularesTatsächliche Kosten werden nur für die direkte Bundessteuer geltend gemachtTotal tatsächliche Unterhalts- und Verwaltungskosten gemäss AufstellungÜbertrag in die Spalte (B2) auf der Vorderseite dieses FormularsC. Steuerwert, ,Anteil eigene Wohnung in %,,,(B1)(B2)1) Fr. x 75%Anteil übr. Liegenschaft in % Fr. x100%,Total Steuerwert Übertrag in die Spalte (C) auf der Vorderseite dieses Formulars (C)(A1)(A2)(A3)Fr.(A9)2 8 8 0 0(A)5 8 8 7 89 0 2 34 9 8 5 5x x 1 2 4 6 4davonGMGFzu übertragenin die Steuerer klärungSeite 4, Ziffer 4201 2 4 6 4 8 6 3 5 6 44 9 8 5 5 1 2 4 6 41 2 4 6 43 7 3 9 1▲steuerbarFr.9 9 0 0 0 05 1 0 9 5 0 5 7 4 4 3 7 9 3 0 84 8 9 1 4 8 4 2 5 6 4 8 4 2 5 6▲▲▲Falls Sie den KatasterwertIhrer Liegenschaft nicht kennen,gibt Ihnen das Gemeindesteueramtgerne Auskunft.8 6 3 5 6 4▲16 Beispiel


▲Seite 4:Das VermögenBeispielNeue AHV-Nr.nur bei PC-For mu la ren ausfüllenVERMÖGEN IM IN- UND AUSLANDder/des Steuerpflichtigen und der minderjährigen Kinder,einschliesslich NutzniessungsvermögenBewegliches Vermögen400 Wertschriften und Guthaben laut Wertschriftenverzeichnis Wertschriftenverzeichnis404 Bargeld, Gold und andere Edelmetalle410 Lebensversicherungen (Steuerwert gemäss Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft)Versicherungsgesellschaft Abschlussjahr Ablaufsjahr Vers.summe Steuerwert Fr.+Swiss-Life 1992 2013 80’000 48’632 ++++Auto 36’000 2009412 Motorfahrzeuge Art: Kaufpreis: Anschaffungsjahr: +Art: Kaufpreis: Anschaffungsjahr: +414 Anteile an unverteilten ErbschaftenFragebogen Erbengemeinschaften/Gemeinderschaften416 Übrige Vermögenswerte; nähere Bezeichnung:420 Liegenschaften LiegenschaftenverzeichnisBewegliches Betriebsvermögen Selbständigerwerbender am Bilanzstichtag430 Einzelperson / Ehemann / Partn. FragebogenSteuerwertam 31.12.2011(bei Zuzug / Wegzug /Todesfall vgl. Wegleitung)Fr. ohne Rappen6046424863212240863564431 Ehefrau / Partn. Fragebogen434 Vermögensanteile an Personengesellschaften Einzelperson / Ehemann / Partn. Fragebogen435 Vermögensanteile an Personengesellschaften Ehefrau / Partn. Fragebogen450 Total der Vermögenswerte (Total Ziffern 400 bis 435)462 Schulden Schuldenverzeichnis –470 Reinvermögen (Ziffer 450 abzüglich Ziffer 462)Steuerfreie Beträge472 für Verheiratete / eingetragene Partn. Fr. 100’000 –473 für alle übrigen Steuerpflichtigen Fr. 50’000 –474 für jedes Kind gemäss Seite 1, Ziffer 3 Fr. 10’000 –480 STEUERBARES VERMÖGEN (Ziffer 470 abzüglich Ziffern 472 bis 474)1529078650000879078100000100007690784Vollständigkeitserklärung✔✔22✔✔✔BeilagenPC-Steuererklärung inkl. Bar-Code-BlattWertschriftenverzeichnisLohnausweiseBescheinigungen Säule 3aBerufsauslagenVers.beiträge/Schuldenverz.LiegenschaftenverzeichnisUnterhaltsbeiträge / FremdbetreuungskostenKrankheits- / Behinderungsbedingte KostenFragebogen für SelbständigerwerbendeGeschäftsabschluss 2011FragebogenErläuterungen gemäss BeiblattVollmachtDiese Steuererklärung und sämtliche Beilagen sind vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt.Für Rückfragen Telefon PrivatTelefon GeschäftEmail-AdresseOrt und Datum041 999 99 99041 888 88 88m.beispiel@<strong>Luzern</strong>, 25. 2. 2012M. Beispiel A. Beispiel-MusterUnterschrift Einzelperson / Ehemann / Partn. Unterschrift Ehefrau / Partn.Die Ehegatten müssen dieSteuererklärung gemeinsamunterschreiben.Beispiel17


Adresse steuerpflichtige PersonAdresse bevollmächtigte oder steuerpflichtige Person* wenn Sie le dig oder ge schie den sind oder von Ihrem Ehegatten / Partn. getrennt leben.<strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong>VersanddatumSteuererklärung 2011für natürliche Personen<strong>Kanton</strong>s-, Gemeinde- und direkte BundessteuerReg.-Nr.Neue AHV-Nr.GemeindePersonalien, Berufs- und Familienverhältnisse13. Minderjährige (1994-2011) oder in Ausbildung stehende Kinder, deren Unterhalt Sie bestreiten:Die Steuererklärung mit denBeilagen ist innerhalb von30 Ta gen – von der Zu stellungan ge rech net – ein zusenden an:Die bei lie gen de Weg lei tunger leich tert Ihnen das Ausfüllen der Formulare.Füllen Sie zuerst die Hilfsblätter aus, Sie er leich ternsich dadurch das Aus fül lender Steu er er klä rung.Bei unterjähriger SteuerpflichtDauer der Steuerpflichtvom T T M M J Jbis T T M M J J1. Bei erstmaliger oder neuer Vertretung muss eine schriftliche Vollmacht beigelegt werden. Ein entsprechendesFormular finden Sie unter www.steuern.lu.ch. Diese Vertretungs vollmacht gilt für alle laufenden und künftigen Veranlagungsverfahrenbis zum schriftlichen Widerruf.Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse am 31. Dezember 20112. Einzelperson / Ehemann / Partn. Ehefrau / Partn.GeburtsdatumGeburtsdatumZivilstandVornameKonfessionKonfessionBerufBerufArbeitgeber/inArbeitgeber/inseitseitArbeitsortArbeitsortSind Sie selbständig erwerbend? ja nein ja nein(ohne Kinder, für die Sie unter Ziffer 255 Unterhaltsbeiträge abziehen)Vorname, Name Geburts- Konfession In Ihrem Haushalt? Schule oder Lehrfirma, Studienort voraussichtlich Leistet der andere Elternjahr(wenn in Ausbildung) bis teil Un ter halts bei trä ge?*ja nein ja neinja nein ja neinja nein ja neinja nein ja neinja nein ja neinja nein ja nein4. Erwerbsunfähige oder beschränkt erwerbsfähige Personen (ohne Ehegatten / Partn. und oben aufgeführte Kinder),die Sie mit einem jährlichen Beitrag von mindestens Fr. 2’600 unterstützenVorname, Name Geburtsjahr In Ihrem Haushalt AdresseUn ter stüt zungs be trag pro Jahrja nein Fr.ja nein Fr.5. Allein stehende Steuerpflichtige5.1 Leben Sie mit in Ziffer 3 aufgeführten Kindern, für deren Unterhalt Sie zur Hauptsache aufkommen, zusammen? ja nein5.2 Leben Sie mit in Ziffer 4 aufgeführten Personen, für deren Unterhalt Sie zur Hauptsache aufkommen, zusammen? ja neinKapitalleistungenLeistungen aus Vorsorge sowie Zahlungen bei Tod und für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile.Betrag Fr. Auszahlungsdatum: T T M M J J Von wem?Betrag Fr. Aus zah lungs da tum: T T M M J J Von wem?Tarif: Alleinstehend Familientarif: Verheiratet / eingetragene PartnerschaftAlleinstehende mit Unterstützungspflichten,wenn Ziff. 5.1 oder 5.2 mit ja beantwortet,bei gemeinsamer elterlicher Sorge vgl. Wegleitung.Bitte die von der Vormundschaftsbehördeoder vom Gerichtgenehmigte Sorgerechts- undUnterhaltsvereinbarung mit derSteuererklärung einreichen.Füllen Sie bitte auch die erste Seite der Steuererklärung sorgfältig und vollständig aus.Prüfen Sie bitte auch, ob die bereits vorgedruckten Angaben korrekt sind. Für die Korrektureventueller Fehler sind wir Ihnen dankbar. Sie ersparen uns damit Abklärungen und helfenmit, dass das Veranlagungsverfahren von Anfang an richtig durchgeführt werden kann.Ziffer 5 der Steuererklärung stellt verschiedene Fragen an allein stehende Steuerpflichtige,die mit Kindern oder unterstützten bedürftigen Personen zusammenleben. DerFamilien-Tarif (siehe Seite 43 der Wegleitung) kann geltend gemacht werden, wennfolgende Voraussetzungen erfüllt sind:a) Sie leben mit Kindern zusammen, für deren Unterhalt Sie zur Hauptsache aufkommen.Bei unmündigen Kindern bestreitet der Inhaber oder die Inhaberin des elterlichen Sorgerechtsden Unterhalt zur Hauptsache. Bei mündigen Kindern ist es der die höherenUnterhaltsleistungen erbringende Elternteil (in der Regel der Alimentezahler bzw. dieAlimentezahlerin). Leben die mündigen Kinder nicht mehr in Ihrem Haushalt, kann derFamilien-Tarif nicht mehr beansprucht werden;und/oderb) Sie leben mit den unterstützungsbedürftigen Personen zusammen, für deren Unterhalt Siezur Hauptsache aufkommen. Alleinstehende kommen zur Hauptsache für den Unterhaltvon im gemeinsamen Haushalt lebenden unterstützungsbedürftigen Personen auf, wennsie deren Lebensunterhalt zu mehr als zwei Dritteln bestreiten. Wird dies geltend gemacht,ist eine Aufstellung über Art und Höhe der einzelnen Unterstützungsleistungenund über den Lebensbedarf der unterstützten Personen der Steuererklärung beizulegen.Bei gemeinsamer elterlicher Sorge für in Ihrem Haushalt lebende Kinder können Sie denFamilien-Tarif geltend machen:● falls Sie mit dem anderen Elternteil unverheiratet zusammenleben oder von diesemgetrennt leben und er Ihnen Kinderalimente bezahlen muss,● wenn im Fall eines Konkubinats mangels genehmigter Unterhaltsvereinbarung keine Kinderalimentegeschuldet sind und Sie den höheren Anteil der Kinderkosten tragen (d.h.grundsätzlich über mehr Einkommen als der andere Elternteil verfügen) oder bei gleichmässigerTragung der Kinderkosten das Kind zeitlich überwiegend betreuen,● wenn im Fall getrennt lebender Eltern mit abwechselnder Obhut über die Kinder keineKinderalimente bezahlt werden und Sie das Kind zeitlich überwiegend betreuen oderbei zeitlich gleich langer Betreuung Sie das höhere Einkommen erzielen.Sie können die Kinderabzüge (Sozialabzüge vgl. Ziffern 350 bis 352, Abzug für Eigenbetreuungvgl. Ziffer 353, Versicherungsabzug vgl. Ziffer 270 und steuerfreier Betrag(Vermögen) vgl. Ziffer 474 je zur Hälfte geltend machen).KapitalleistungenFür die Besteuerung gelten folgende Regeln:● Kapitalleistungen aus Vorsorge sind zu 100% steuerbar.Das gleiche gilt auch für die im Rahmen der Wohneigentumsförderung vorbezogenenKapitalleistungen aus der 2. Säule.● Steuerfrei sind die bei Stellenwechsel ausgerichteten Kapitalleistungen aus Einrichtungender beruflichen Vorsorge (2. Säule) und gleichartige Kapitalzahlungen des Arbeitgebers,soweit sie innert Jahresfrist zum Einkauf in eine andere Einrichtung der beruflichenVorsorge (2. Säule) oder zum Erwerb einer Freizügigkeitspolice verwendetwerden.Kapitalleistungen aus der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, ausEinrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule), aus anerkannten Formen der gebundenenSelbstvorsorge (Säule 3a) sowie Zahlungen bei Tod und für bleibendekörperliche oder gesundheitliche Nachteile werden gesondert vom übrigen Einkommenbesteuert. Der Steuersatz beträgt ein Drittel des normalen Steuersatzes, mindestensaber 0.5% (einfache Steuer).18 Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse


*********(bei Zuzug / Wegzug /Todesfall vgl. Wegleitung)Einkünfte im In- und Ausland–Neue AHV-Nr.nur bei PC-For mu la ren ausfüllenMinuszeichen eintragen,wenn negativEINKÜNFTE IM IN- UND AUSLANDder/des Steuerpflichtigen und der minderjährigen Kin der,ohne Erwerbseinkommen dieser KinderEinkünfte aus unselbständiger ErwerbstätigkeitEinkünfte 2011Fr. ohne RappenNettolohn gemäss Lohnausweis.Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit100/101 Als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit sind alle im Zusammenhangmit einem Arbeitsverhältnis empfangenen Leistungen anzugeben, ohneRücksicht auf deren Bezeichnung und Form der Ausrichtung. Anzugeben sindinsbesondere auch Entschädigungen für Sonderleistungen, Provisionen, Zulagen,Dienstalters- und Jubiläumsge schenke, Gratifika tionen, Trinkgelder, Tantiemen;als Spesenvergütungen bezeichnete Leistungen, denen keine entsprechendenAusgaben gegenüberstehen; Natural bezüge; vom Arbeitgeber direktvergütete Lebenshaltungskosten.Zum Einkommen gehören auch die Naturalbezüge (freie Wohnung, Kost usw.).Es ist jener Betrag einzusetzen, der für entsprechende Verpflegung und Unterkunftsonst hätte aufgewendet werden müssen (Marktwert; das Merkblatt N2ist unter www.steuern.lu.ch abrufbar).In der Steuererklärung ist der Nettolohn gemäss Ziffer 11 des Lohnausweiseseinzutragen. Bestehen zeitliche Lücken in der Erwerbstätig keit, so sind dieseausdrücklich zu bezeichnen, damit klar ersichtlich ist, dass nicht vergessen wurde,eine entsprechende Einkommensbescheinigung beizulegen.2100 Haupterwerb Einzelperson / Ehemann / Partn. Lohnausweis101 Ehefrau / Partn. Lohnausweis104 Nebenerwerb Einzelperson / Ehemann / Partn. Lohnausweis110/111inkl. Liquidationsgewinne beiVeräusserung von Ge schäftsvermö gen, Über füh rung insPri vat ver mö gen oder Weg zugins AuslandRentenbescheinigungenbeilegen!Bei weiteren Renten:Aufstellung beilegen!Betreffend steu er ba ren An teil:Sie he Weg lei tung!140/141Taggelder aus Kranken-, Un fall-,Invaliden-, Mutterschafts- oderArbeitslosenversicherung usw.,soweit nicht im Lohnausweisenthalten145Kinder- Familien- undGe burts zu la genName und Adresse der Wohnrechtgebenden Person:Die Details sind im Formular LLiegenschaftenverzeichnis zude kla rie ren105 Ehefrau / Partn. Lohnausweis106 Privatanteile/Lohnnebenleistungen Einzelperson / Ehemann / Partn.107 Ehefrau / Partn.Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit110 Haupterwerb Einzelperson / Ehemann / Partn. Fragebogen111 Ehefrau / Partn. Fragebogen114 Nebenerwerb Einzelperson / Ehemann / Partn. Fragebogen/Auf stel lung115 Ehefrau / Partn. Fragebogen/Auf stel lung118 Personengesellschaft Einzelperson / Ehemann / Partn. Fragebogen119 Ehefrau / Partn. FragebogenEinkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen130 AHV- / IV-Renten Einzelperson / Ehemann / Partn. AHV IV 100%131 Ehefrau / Partn. AHV IV 100%132 Renten/Pensionen Einzelpers. / Ehemann / Partn. %133 Ehefrau / Partn. %134 Leibrenten Einzelpers. / Ehemann / Partn. %135 Ehefrau / Partn. %136 übrige Renten Einzelperson / Ehemann / Partn. 100%137 Ehefrau / Partn. 100%140 Erwerbsausfallentschädigungen Einzelpers. / Ehemann / Partn. Be schei ni gun gen141 Ehefrau / Partn. Bescheinigungen145 Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Zulagen BescheinigungenWertschriftenertrag und Ertrag aus150 Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen WertschriftenverzeichnisÜbrige Einkünfte und Gewinne160 Unterhaltsbeiträge für den/die Steuerpflichtige(n) Fragebogen161 Unterhaltsbeiträge / Alimente für Kinder FragebogenFragebogen Erbengemeinschaften/164 Ertrag aus unverteilten Erbschaften Gemeinderschaften166 Weitere Einkünfte, z. B. Trinkgelder, nähere Bezeichnung:170 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für Jahre178 Wohnrecht190 Nettoeinkünfte aus Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis199 Total der Einkünfte (Übertrag auf Seite 3, Ziffer 301)Vereinfachtes Abrechnungsverfahren nach SchwarzarbeitsgesetzBruttoeinkünfte, die gemäss Bundesgesetz gegendie Schwarzarbeit (BGSA) abgerechnet wurden Aufstellung beilegenBitte vergessen Sie nicht, IhreLohnausweise der Steuererklärungbeizu fügen.104/105 Hier sind sämtliche Einkünfte aus unselbständigen Nebenerwerbstätigkeiten zudeklarieren. Als Nebenerwerb gilt eine Tätigkeit, die in einem anderen Tätigkeitsgebietund einem anderen Arbeitgeber geleistet wird und mit der ein wesentlichgeringeres Einkommen erzielt wird als mit der Haupterwerbstätigkeit (z.B.Vergütung für Behördentätigkeit, Verwaltungsrathonorare, Tantiemen usw.). Auchbeim Fehlen eines eigentlichen Haupterwerbs (z.B. bei Studierenden oder Rentnerinnenund Rentnern) kann ein Nebenerwerb vorliegen, wenn die Erwerbstätigkeitnur von untergeordneter Bedeutung ist und die steuerpflichtige Person ihrenLebensunterhalt zur Hauptsache aus anderen Quellen als dieser Erwerbstätigkeitbestreitet. Bei zwei oder mehr Teilzeitstellen stellen diese nicht Nebenerwerbstätigkeitendar, sondern bilden den Haupterwerb und sind zusammen in der Ziffer100/101 anzugeben. In der Steuer erklärung ist der Nettolohn gemäss Ziffer11 des Lohnausweises einzutragen. Die Gewinnungskosten können mit demFormular B Berufsauslagen geltend gemacht werden.106/107 Die Arbeitgeberschaft hat sämtliche Privatanteile und Gehaltsnebenleis tungenim Lohnausweis aufzuführen.Falls Ihnen unentgeltlich ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung steht und im Lohnausweisfür die ganzjährige private Nutzung 9,6 % des Kaufpreises, mind.Fr. 1‘800.– angerechnet wurde (Ziffer 2.2 des Lohnausweises) oder falls beiIhnen ein Lohnabzug in gleicher Höhe erfolgte, ist unter dieser Ziffer keine Deklarationvorzunehmen. Sie haben die Gehaltsnebenleistungen und Privatanteilenur dann einzusetzen, wenn die Arbeitgeberschaft diese fälschlicherweise nichtim Lohnausweis aufgeführt hat. Wir bitten Sie, in einem solchen Fall die Arbeitgeberschaftüber diesen Fehler zu informieren.Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit110/111 Steuerpflichtige, die eine selbständige Erwerbstätigkeit in Handel, Gewerbe,Industrie oder in einem freien Beruf ausüben, haben den Fragebogen fürSelbständigerwerbende auszufüllen und die Ergeb nisse in die Steuer erklärungzu übertragen.Angaben zum Ausfüllen des Fragebogens finden Sie auf dem Formular. WeitereHinweise können Sie dem Merkblatt für Selbständigerwerbende entnehmen.Führen Sie einen Landwirtschaftsbetrieb? Dann verwenden Sie bitte den Fragebogenfür Land- und Forstwirtschaft, wobei die Anleitung der Wegleitung zumFragebogen für Land- und Forstwirtschaft entnommen werden kann.Einkünfte im In- und Ausland19


*********(bei Zuzug / Wegzug /Todesfall vgl. Wegleitung)–Neue AHV-Nr.nur bei PC-For mu la ren ausfüllenMinuszeichen eintragen,wenn negativNettolohn gemäss Lohnausweis.110/111inkl. Liquidationsgewinne beiVeräusserung von Ge schäftsvermö gen, Über füh rung insPri vat ver mö gen oder Weg zugins AuslandRentenbescheinigungenbeilegen!Bei weiteren Renten:Aufstellung beilegen!Betreffend steu er ba ren An teil:Sie he Weg lei tung!140/141Taggelder aus Kranken-, Un fall-,Invaliden-, Mutterschafts- oderArbeitslosenversicherung usw.,soweit nicht im Lohnausweisenthalten145Kinder- Familien- undGe burts zu la genName und Adresse der Wohnrechtgebenden Person:Die Details sind im Formular LLiegenschaftenverzeichnis zude kla rie renEINKÜNFTE IM IN- UND AUSLANDder/des Steuerpflichtigen und der minderjährigen Kin der,ohne Erwerbseinkommen dieser KinderEinkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit2100 Haupterwerb Einzelperson / Ehemann / Partn. Lohnausweis101 Ehefrau / Partn. Lohnausweis104 Nebenerwerb Einzelperson / Ehemann / Partn. Lohnausweis105 Ehefrau / Partn. Lohnausweis106 Privatanteile/Lohnnebenleistungen Einzelperson / Ehemann / Partn.107 Ehefrau / Partn.Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit110 Haupterwerb Einzelperson / Ehemann / Partn. Fragebogen111 Ehefrau / Partn. Fragebogen114 Nebenerwerb Einzelperson / Ehemann / Partn. Fragebogen/Auf stel lung115 Ehefrau / Partn. Fragebogen/Auf stel lung118 Personengesellschaft Einzelperson / Ehemann / Partn. Fragebogen119 Ehefrau / Partn. FragebogenEinkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen130 AHV- / IV-Renten Einzelperson / Ehemann / Partn. AHV IV 100%131 Ehefrau / Partn. AHV IV 100%132 Renten/Pensionen Einzelpers. / Ehemann / Partn. %133 Ehefrau / Partn. %134 Leibrenten Einzelpers. / Ehemann / Partn. %135 Ehefrau / Partn. %136 übrige Renten Einzelperson / Ehemann / Partn. 100%137 Ehefrau / Partn. 100%140 Erwerbsausfallentschädigungen Einzelpers. / Ehemann / Partn. Be schei ni gun gen141 Ehefrau / Partn. Bescheinigungen145 Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Zulagen BescheinigungenWertschriftenertrag und Ertrag aus150 Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen WertschriftenverzeichnisÜbrige Einkünfte und Gewinne160 Unterhaltsbeiträge für den/die Steuerpflichtige(n) Fragebogen161 Unterhaltsbeiträge / Alimente für Kinder FragebogenFragebogen Erbengemeinschaften/164 Ertrag aus unverteilten Erbschaften Gemeinderschaften166 Weitere Einkünfte, z. B. Trinkgelder, nähere Bezeichnung:170 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für Jahre178 Wohnrecht190 Nettoeinkünfte aus Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis199 Total der Einkünfte (Übertrag auf Seite 3, Ziffer 301)Vereinfachtes Abrechnungsverfahren nach SchwarzarbeitsgesetzBruttoeinkünfte, die gemäss Bundesgesetz gegendie Schwarzarbeit (BGSA) abgerechnet wurden Aufstellung beilegenEinkünfte 2011Fr. ohne RappenFalls die für Sie zutreffenden Fragebogen mit Merkblatt/Wegleitung den Steuererklärungsunterlagennicht beiliegen, können diese beim Gemein de steueramt oderbei www.steuern.lu.ch bezogen werden. Als steuer bare Einkünfte aus selbständigerTätigkeit gelten auch Gewinne aus ge werbs mässigem Liegenschaften-, Wertschriften-,Devisen- und Edelmetallhandel. Für die Deklaration dieser Einkünfte sinddetaillierte Berechnungen einzureichen.114/115 Hier ist jedes Einkommen aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit anzuge ben(z. B. Vermittlungsprovisionen, Vergütungen für journalistische, literarische,wissenschaftliche oder sportliche Tätigkeit, für Patente, Lizenzen oder Autorenrechte,für Privatunterricht, Buch hal tungs arbei ten, Leitung von Vereinen, Hausverwaltungenusw.). Der Steuererklärung ist eine Aufstellung beizulegen, dieAufschluss über die Bruttoeinnahmen und die Gewinnungskosten gibt. Es kannauch der unter Ziffer 110/111 erwähnte Fragebogen verwendet werden.118/119 Der Anteil am Einkommen von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowievon einfachen Gesellschaften ist nach den Angaben zu deklarieren, welchedie Gesellschaft in ihrem Fragebogen gemacht hat. Bevor Sie Ihren Anteilgemäss Fragebogen in Ihrer Steuererklärung einsetzen, überzeugen Sie sichvon der Richtigkeit und Vollständigkeit der dort gemachten An gaben. LegenSie bitte den vollständigen Fragebogen mit den erforderlichen Beilagen (zumBeispiel den Abschluss) der Steuererklärung bei.Einkünfte aus Sozial- und anderen VersicherungenSteuererleichterungen beibescheidenen finanziellenVerhältnissenWenn Sie 2011 Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bezogen haben und in einemHeim wohnen oder wenn Sie wirtschaftliche Sozialhilfe bezogen haben und inbeiden Fällen ein Reinvermögen (Ziffer 470 der Steuererklärung) von weniger alsFr. 37’500.– (Alleinstehende) bzw. Fr. 60’000.– (Verheiratete) besitzen, prüfen Sieden Anspruch auf vollständigen Erlass der laufenden <strong>Steuern</strong>. Das Merkblatt Zahlungserleichterungenund Steuererlass bei Bezug von Renten, Ergänzungsleistungenoder Sozialhilfe erhalten Sie beim Gemeindesteueramt, unter www.steuern.lu.choder direkt im Programm steuern.lu.2011. Das ausgefüllte Merkblatt ist, zusammenmit der Steuererklärung, dem Gemeindesteueramt einzureichen.Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen sind wie folgt steuerbar:130/131 AHV- und IV-Renten zu 100%Bei nicht zu 100% steuer barenRenten ist in den Vorkolonnender Steuer erklärung der Gesamtbetragund in den Hauptkolonnender steuerbare Teilbetrag einzusetzen.132/133 Renten und Pensionen (2. Säule)Renten von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2.Säule), die aufeinem Vorsorgeverhältnis beruhen, das am 31. Dezember 1986bereits bestand:– wenn die Rente vor dem 1. Januar 2002 zu laufen begannund die versicherte Person die gesamten geleistetenBeiträge selbst erbracht hat zu 60%– wenn die Rente vor dem 1. Januar 2002 zu laufen begannund die versicherte Person mindestens 20% dergesamten geleisteten Beiträge selbst erbracht hat zu 80%in allen übrigen Fällen zu 100%Den eigenen Beiträgen sind die Beiträge von Angehörigen gleichgestellt,ebenso die Beiträge von Dritten, wenn der Anspruch aufeine solche Leistung durch Erbgang, Vermächtnis oder Schenkungerworben wurde.134/135 Leibrenten, Verpfründung zu 40%Renten, die bei einer Geschäftsübergabe unter Familienangehörigenvor dem 1. Januar 2001 eingeräumt worden sind, sind nur dann zu40% steuerbar, wenn der Barwert der Rente bei der Liquidationsge­20 Einkünfte im In- und Ausland


*********(bei Zuzug / Wegzug /Todesfall vgl. Wegleitung)winnbesteuerung berücksichtigt worden ist. Erfolgte keine Besteuerungdes Liquidationsgewinnes, sind die Renten zu 100% steuerbar.–Neue AHV-Nr.nur bei PC-For mu la ren ausfüllenMinuszeichen eintragen,wenn negativNettolohn gemäss Lohnausweis.EINKÜNFTE IM IN- UND AUSLANDder/des Steuerpflichtigen und der minderjährigen Kin der,ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder136/137 Alle übrigen Renten zu 100%Steuerfrei sind jedoch (also nicht unter dieser Ziffer anzugeben): Hilflosenentschädigungender AHV und IV; Hilflosenrenten der SUVA; Ergänzungsleistungenzur AHV und IV; Fürsorgebeiträge und Arbeitslosenhilfe des <strong>Kanton</strong>sund der Gemeinden; Mutterschaftsbeihilfe nach Sozialhilfegesetz.Folgende Leistungen der Militärversicherung sind ebenfalls steuerfrei:– Invaliden- und Hinterlassenenrenten, die vor dem 1. Januar 1994 zu lau fenbegonnen haben, einschliesslich der altrechtlichen Invalidenrenten, die nachdem 1. Januar 1994 in eine Altersrente umgewandelt wurden;– Integritätsschadensrenten und Genugtuungsleistungen; Schaden ersatzleistungen(Sachleistungen und Kostenver gü tun gen).Aus Militärversicherungsrenten gebildetes Vermögen und dessen Ertrag sindhingegen zu versteuern.2Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit100 Haupterwerb Einzelperson / Ehemann / Partn. Lohnausweis101 Ehefrau / Partn. LohnausweisEinkünfte 2011Fr. ohne Rappen104 Nebenerwerb Einzelperson / Ehemann / Partn. Lohnausweis110/111inkl. Liquidationsgewinne beiVeräusserung von Ge schäftsvermö gen, Über füh rung insPri vat ver mö gen oder Weg zugins AuslandRentenbescheinigungenbeilegen!Bei weiteren Renten:Aufstellung beilegen!Betreffend steu er ba ren An teil:Sie he Weg lei tung!140/141Taggelder aus Kranken-, Un fall-,Invaliden-, Mutterschafts- oderArbeitslosenversicherung usw.,soweit nicht im Lohnausweisenthalten145Kinder- Familien- undGe burts zu la genName und Adresse der Wohnrechtgebenden Person:Die Details sind im Formular LLiegenschaftenverzeichnis zude kla rie ren105 Ehefrau / Partn. Lohnausweis106 Privatanteile/Lohnnebenleistungen Einzelperson / Ehemann / Partn.107 Ehefrau / Partn.Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit110 Haupterwerb Einzelperson / Ehemann / Partn. Fragebogen111 Ehefrau / Partn. Fragebogen114 Nebenerwerb Einzelperson / Ehemann / Partn. Fragebogen/Auf stel lung115 Ehefrau / Partn. Fragebogen/Auf stel lung118 Personengesellschaft Einzelperson / Ehemann / Partn. Fragebogen119 Ehefrau / Partn. FragebogenEinkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen130 AHV- / IV-Renten Einzelperson / Ehemann / Partn. AHV IV 100%131 Ehefrau / Partn. AHV IV 100%132 Renten/Pensionen Einzelpers. / Ehemann / Partn. %133 Ehefrau / Partn. %134 Leibrenten Einzelpers. / Ehemann / Partn. %135 Ehefrau / Partn. %136 übrige Renten Einzelperson / Ehemann / Partn. 100%137 Ehefrau / Partn. 100%140 Erwerbsausfallentschädigungen Einzelpers. / Ehemann / Partn. Be schei ni gun gen141 Ehefrau / Partn. Bescheinigungen145 Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Zulagen BescheinigungenWertschriftenertrag und Ertrag aus150 Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen WertschriftenverzeichnisÜbrige Einkünfte und Gewinne160 Unterhaltsbeiträge für den/die Steuerpflichtige(n) Fragebogen161 Unterhaltsbeiträge / Alimente für Kinder FragebogenFragebogen Erbengemeinschaften/164 Ertrag aus unverteilten Erbschaften Gemeinderschaften166 Weitere Einkünfte, z. B. Trinkgelder, nähere Bezeichnung:170 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für Jahre178 Wohnrecht190 Nettoeinkünfte aus Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis199 Total der Einkünfte (Übertrag auf Seite 3, Ziffer 301)Vereinfachtes Abrechnungsverfahren nach SchwarzarbeitsgesetzBruttoeinkünfte, die gemäss Bundesgesetz gegendie Schwarzarbeit (BGSA) abgerechnet wurden Aufstellung beilegen140/141 ErwerbsausfallentschädigungTaggelder aus Kranken-, Unfall, Arbeitslosen-, Militär- und Mutterschaftsversicherungund Leistung EO sind steuerpflichtiges Einkommen. Soweit sie nicht durchdie Arbeitgeberschaft im Lohnausweis bescheinigt und von dort mit dem Lohn indie Steuererklärung übertragen worden sind, sind solche Leistungen unter Ziffer140/141 einzutragen. Verlangen Sie bei der Versicherungseinrichtung / Ausgleichskasseeine Bescheinigung über diese Einkünfte und reichen Sie diese mitder Steuererklärung ein.145 Unter dieser Ziffer sind die von den Ausgleichskassen direkt ausgerichtetenFamilienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen; Geburts- und Adoptionszulagen)an Selbständigerwerbende, land wirt schaftliche Arbeitnehmer/innenund Kleinbauern/-bäuerinnen einzutragen. Seit 2009 werden die Geburtszulagenimmer durch die Ausgleichskasse direkt ausbezahlt. Die Geburtszulageist demzufolge nicht mehr im Lohn enthalten.Wertschriftenertrag150 Bitte lesen Sie die Erläuterungen auf den Seiten 36-39 dieser Wegleitung.Übrige Einkünfte und Gewinne160 Unterhaltsbeiträge von geschiedenen oder getrennt lebenden EhegattenUnter dieser Ziffer sind jene periodischen Unterhaltsbeiträge anzugeben, dieder geschiedene oder getrennt lebende Ehegatte für sich erhält (Barzahlungenund/oder Naturalleistungen). Name und Adresse des/der Bei trags leistendensowie die erhaltenen Beiträge sind im separaten Formular Unterhaltsbeiträgeanzugeben.161 Unterhaltsbeiträge/Alimente für minderjährige KinderPeriodische Unterhaltsbeiträge (Alimente), die geschiedene, gerichtlich odergetrennt lebende Ehegatten oder ledige Steuerpflichtige für Kinder erhalten, sindfür bis Ende der Steuerperiode noch nicht 18-jährige Kinder als Einkommen indie Steuererklärung einzutragen. Nicht mehr als Einkommen zu deklarieren sindsomit die Alimente, für im Jahr 2011 18-jährig gewordene Kinder sowie fürältere Kinder. Name und Adresse des/der Beitragsleistenden sowie die erhaltenenBeiträge sind im separaten Formular U Unterhaltsbeiträge anzugeben.Unterhaltsbeiträge 2011UB. Kinder-Alimente (inkl. Kinderzulagen)<strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong>Beachten Sie bitte die Erläuterun gen zu den Ziffern 160und 161 in der Wegleitungzur Steuer erklärung.Beachten Sie bitte die Erläuterun gen zu den Ziffern 254und 255 in der Wegleitung zurSteuer erklärung.Es sind nur die empfangenen bzw. bezahlten Beiträge der bis Ende der Steuerperiode noch nicht 18-jährigen Kinderaufzuführen. Bevorschusste Alimente sind vom Empfänger / von der Empfängerin ebenfalls zu deklarieren.Alimente wurden bevorschusst? ja nein1. KindVorname:Monatliche BeiträgeFremdbetreuungskosten der Kinder siehe RückseiteNeue AHV-Nr.GemeindeNameA. Persönliche UnterhaltsbeiträgeMonatliche BeiträgeAlimentenempfänger/ingeboren am:Fr. vom: T T M M J J bis:Fr. vom: T T M M J J bis:VornameName Vorname geboren amAdressegetrennt/geschieden seitAlimentenzahlende/rName Vorname geboren amAdressegetrennt/geschieden seitFr. vom: T T M M J J bis:Fr. vom: T T M M J J bis:Total erhaltene/bezahlte BeiträgeT T M M J JT T M M J JT T M M J JT T M M J Jerhaltene Zahlungenvom getrennt leben denoder geschiedenenEhegatten/Partn.Fr.zu übertragen in dieSteuererklärungSeite 2, Ziffer 160erhalteneKinder-Alimente2. KindVorname:geboren am:Monatliche BeiträgeFr. vom: T T M M J J bis: T T M M J JFr. vom: T T M M J J bis: T T M M J J3. KindVorname:geboren am:Monatliche BeiträgeFr. vom: T T M M J J bis: T T M M J JFr. vom: T T M M J J bis: T T M M J JTotal erhaltene/bezahlte Beiträgezu übertragen in dieSteuererklärungSeite 2, Ziffer 161Fr.geleistete Zahlungenan getrennt leben denoder geschiedenenEhegatten/Partn.Fr.zu übertragen in dieSteuererklärungSeite 3, Ziffer 254geleisteteKinder-AlimenteFr.zu übertragen in dieSteuererklärungSeite 3, Ziffer 255164 Ertrag aus unverteilten ErbschaftenErbengemeinschaften werden in der Regel nicht separat besteuert. Das Einkommenaus unverteilten Erbschaften ist ab Todestag von den ein zelnen Erben anteilmässig(entsprechend ihrer Erbquote) zu versteuern. Für dessen Ermittlung ist ein beimEinkünfte im In- und Ausland21


* von Grund auf neu geschätzt; «Wertbasis (letzte NS)» gemäss Schatzungsanzeige massgebend ** ehemalige Gemeinde bei fusionierten Gemeinden* siehe Wegleitung<strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong>Versanddatum1.2.3.4.5.6.7.8.Für das Ausfüllen dieses Fragebogenswird auf die Erläuterungender Wegleitung zu denentsprechenden Positionen derSteuererklärung für natürlichePersonen verwiesen. DieserFragebogen und die Beilagensind ausgefüllt und unterzeichnetinnerhalb von 30 Tagen anfolgende Adresse zu senden:Fragebogen für Erbengemeinschaftenund Gemeinderschaften 2011Reg.-Nr.Personalien des Erblassers/der ErblasserinName und Vorname:Letzter Wohnort des Erblassers/der Erblasserin: Geburtsjahr: Todestag:Es ist zuerst auf Seite 2 dieses Fragebogens das Reineinkommen und -vermögen der Personen ge samt heit zuermitteln und dann auf dieser Seite auf die einzelnen Teilhaber und Teilhaberinnen zu verteilen. Der oder diemit der Einreichung dieses Formulars betraute Vertreter oder Vertreterin der Personenge samt heit soll vondiesem Fragebogen Kopien für die einzelnen Teilhaber und Teilhaberinnen anfertigen, die diese mit ihrerpersönlichen Steuererklärung einzureichen haben.Das Ergebnis der Überprü fung dieses Fragebogens wird der für die Veranlagung der einzelnen Teilhaber undTeilhaberinnen zuständigen Behörden mitgeteilt.Name, Vorname, Geburtsjahr und genaue Adresse der Erben, Erbinnen,Anteil am Einkommen Anteil am Vermögen2011Nutzniesser und Nutzniesserinnen, denen das Eigentum bzw. die Nutzung an31. 12. 2011den umstehend aufgeführten Vermögenswerten zusteht (bei Ehefrauen / Partn. in % gemäss Ziffer 13 in % gemäss Ziffer 26ist ausserdem der Vorname des Ehemannes / Partn. anzugeben).des Fragebogensdes Fragebogens12*34*EFr.* Die Anteile der Teilhaber/innen am Einkommen und Vermögen sind in derenpersönlichen Steuererklärungen einzusetzen unterGemeindeZiffer 164 Ziffer 414Ich/wir erkläre/n, dass in diesem Fragebogen das gesamte Einkommen und Vermögen der Personengesamtheit,einschliesslich Nutzniessungsvermögen, vollständig und wahrheitsgetreu angegeben worden ist.Datum:Unterschrift/en des/der Steuerpflichtigen:Beilagen (sind einzeln aufzuführen):Gemeindesteueramt oder im Programm steuern.lu.2011 erhältliches Formular Eauszufüllen. Je eine Kopie ist der Steuererklärung der Anteilsberechtigten beizufügen.Bevor Sie Ihren Anteil gemäss Fragebogen in Ihrer Steuererklärung einsetzen,vergewissern Sie sich, dass die im Fragebogen gemachten Angaben richtig undvollständig sind.166 Weitere EinkünfteHier sind weitere Einkünfte einzutragen, die der Steuerpflicht unterliegen undunter den übrigen Ziffern nicht aufgeführt sind, wie zum Beispiel– Einnahmen aus Patenten, Lizenzen, Autorrechten;– Einkünfte aus der Vermietung von beweglichen Sachen (z. B. von Pferden,Automobilen, Möbeln, Betriebsinventar und dergl.);– Einkünfte aus der Untervermietung von Wohnungen und Zimmern;– Inkonvenienzentschädigungen im Zusammenhang mit Handänderungen(freiwillige oder bei Expropriationen);– Entschädigungen, die im Zusammenhang mit dem Rückzug einer Baueinsprachegeleistet wurden;– Vermögensertrag aus dem Erneuerungsfonds bei Stockwerkeigentum (sofernnicht schon im Wertschriftenertrag enthalten);– Nutzungsrechte wie Bürgernutzen, Wassernutzungs- und Fischerei nutzungsrechteusw.170 Kapitalabfindungen für wiederkehrende LeistungenDiese werden bei der Ermittlung des Steuersatzes zu dem Betrag eingesetzt,welcher der jährlichen Leistung entspricht.178 WohnrechtDie wohnberechtigte Person hat als Ertrag eines unentgeltlichen Wohnrechts70% des Mietwertes einzutragen.Wird das Wohnrecht nach landwirtschaftlichen Normen gerechnet, ist der Ertragzu 100 % steuerbar.Liegenschaftenverzeichnis 2011LZusammenzug aller Liegenschaften siehe Vorderseite<strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong> Neue AHV-Nr.GemeindeNameVornameLiegenschaft Nr. 1 Angaben zur LiegenschaftVordruck (falls vorhanden) ist zu korrigierenPro Liegenschaft ist ein separates Gemeinde: Gemeindegebiet**: Grundstück-Nr.:Formular zu verwenden. BeachtenSie bitte die Hinweise in der Adresse: Schatzungsjahr:* J J J J Baujahr: J J J JWegleitung.Staat / <strong>Kanton</strong> (z.B. LU, AG oder AU für Ausland): Erwerbsdatum im 2011:T T M MBitte tragen Sie hier die Codes Art der Liegenschaft (siehe Bemerkungen links): Veräusserungsdatum im 2011: T T M Mgemäss Schatzungsanzeige ein.Bei ausser kantonalen Liegenschaftenverwenden Sie folgen-Nutzung: eigene Wohnung am Wohnort andere Miteigentum, wenn ja Anteil in %:de Codes:A. Erträge01 Nicht überbautes Grundstück1. Aktueller Mietwert der selbstgenutzten Wohnung oder Liegenschaft am WohnortFr.WohnobjekteMietwert gem. Schatzung Fr. x Mietwertansatz* , % (A1)10 Einfamilienhaus11 Stockwerkeigentum2. Aktueller Mietwert anderer, privat selbstgenutzter Liegenschaften (z.B. Ferienhaus)Wohnen12 Mehrfamilienhaus vorwiegendWohnen3. Mietwert landwirtschaftliche BetriebswohnungMietwert gem. Schatzung Fr. x Mietwertansatz* , % (A2)13 Ferien-/Wochenendhaus14 Eigentumswohnung fürPunktzahl x Fr. , x Raumeinheiten ,(A3)Ferien/Wochenende15 Nebenbaute: Garage, Einstellhalleusw.4. Vermietete, verpachtete Liegenschaften inkl. Zimmer, Garagen etc., Wohnung mit Wohnrecht16 Nebenbaute Stockwerkeigentum:Garage, Einstellhal-Ferienlieg. vermietet: Anz. Zimmer oder ganze Liegensch. Anz. Wochen5. Eigene Geschäfts- und Büroräume, Nebengebäude (z.B. Lager, Pferdeställe)le usw.6. Andere Erträge wie Baurechtszinsen, Zinszuschüsse, Einspeisevergütungen,Geschäft/Gewerbe/Photovoltaik etc. Art:Industrie/Landwirtschaft20 Geschäftshaus (ev. mit AnteilWohnungen)7. Erträge gem. sep. Beilage (z.B. Liegenschaftenrechn.), ohne selbstgenutzte Wohnung21 Stockwerkeigentum8. Waldertrag 1% des KatasterwertesGeschäft24 Gewerbebaute9. Zwischentotal(A9)25 Industriebaute40 Landwirtschaftliches Objekt 10. Reduktion Mietwert (30% von A1, A2 und A3) –51 WaldTotal Erträge Übertrag in die Spalte (A) auf der Vorderseite dieses Formulares (A)B. Unterhalts- und Verwaltungskosten1. Pauschalabzug 15% 25% 33 1 /3% der Erträge (A) (B1)Übertrag in die Spalte (B1) auf der Vorderseite dieses FormularsFür Liegenschaften, die zumGeschäftsvermögen gehören 2. Tatsächliche Kostenund für alle verpachteten Liegenschaften,können nur dieTatsächliche Kosten werden nur für die direkte Bundessteuer geltend gemachteffektiven Kosten abgezogen Total tatsächliche Unterhalts- und Verwaltungskosten gemäss Aufstellung (B2)werden (vgl. Ziffer 190 derÜbertrag in die Spalte (B2) auf der Vorderseite dieses FormularsWegleitung).C. Steuerwertsteuer-steuerbarKatasterwert ganze Liegenschaft Fr. bar %Fr.1) Verhältnis A1/A9 (A1 und A91)siehe Abschnitt A.)Anteil eigene Wohnung in % , Fr. x 75%Anteil übr. Liegenschaft in % , Fr. x100%Total Steuerwert Übertrag in die Spalte (C) auf der Vorderseite dieses Formulars (C)Wie das Formular L auszufüllenist, ist vorne auf Seite 16 illustriert.Nettoeinkünfte aus Liegenschaften190 Falls Sie eine Liegenschaft besitzen, ist das Formular L Lie gen schaf tenverzeichnisauszufüllen.Miet- und PachtzinsenSteuerbar sind sämtliche Miet- und Pachtzinseinnahmen, ohne Entschädigungender Mieterschaft für Heizung, Warmwasser und Treppenhausreinigung, soweitdiese die tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigen.Mietwert der eigenen, selbst genutzten Wohnung oder Liegenschaft inkl.NebengebäudeDer Mietwert der eigenen, selbst genutzten Wohnung oder Liegenschaft inkl.Nebengebäude stellt für den Eigentümer/die Eigentümerin oder den Nutzniesser/dieNutzniesserin steuerbares Einkommen dar. Als Mietwert gilt diemittlere Marktmiete. Diese entspricht dem mittleren Mietzins, der an vergleichbarerLage für vergleichbare Mietobjekte zu erzielen wäre.Die Ansätze über die Mietwerte sind in der Mietwertverordnung festgehalten.Sie werden auf jede Steuerperiode hin überprüft, ob sie den aktuellen Verhältnissen(Mietpreisentwicklung je nach Lage und Alter der Objekte) entsprechen.Auf die Steuerperiode 2011 hin erfolgte keine Anpassung. Die aktuellen Ansätzefinden Sie auf den Seiten 46-47 dieser Wegleitung.Vom aktuellen Mietwert sind nur 70% steuerbar. Diese Reduktion um 30% istim Liegenschaftenverzeichnis vorzunehmen.Der Baurechtszins wird beim Mietwert berücksichtigt, indem vom Bruttomietwertder Baurechtszins als Gewinnungskosten zum Abzug zugelassen wird. Auf demFormular L ist der Mietwert nach Abzug der Baurechtszinsen zu deklarieren.Bitte legen Sie die Zahlungsnachweise betreffend Baurechtszinsen bei.22 Einkünfte im In- und Ausland


* von Grund auf neu geschätzt; «Wertbasis (letzte NS)» gemäss Schatzungsanzeige massgebend ** ehemalige Gemeinde bei fusionierten Gemeinden* siehe WegleitungHerabsetzung in Härte fällen bei der Staats- und GemeindesteuerDer steuerbare Mietwert einer Liegenschaft, die eine steuerpflichtige Person anihrem Wohnsitz dauernd selbst bewohnt, wird auf Antrag herabgesetzt, soweiter 25% der Einkünfte gemäss Ziffer 199 der Steuererklärung ohne den Mietwertübersteigt und bei Alleinstehenden unter Fr. 15’000.– sowie bei Personen,denen der Familientarif zusteht, unter Fr. 21’000.– liegt. Der steuerbare Mietwertbeträgt mindestens 60% der mittleren Marktmiete. Die Herabsetzung des Mietwertesentfällt, sofern das steuerbare Vermögen (Ziffer 480 der Steuererklärung)bei Alleinstehenden Fr. 50’000.– und bei Personen, denen der Familientarifzusteht, Fr. 100’000.– übersteigt. Die Herabsetzung des Mietwertes wird jedochauch gewährt, wenn das steuer bare Vermögen diese Beträge übersteigt, sofernder Steuerwert des am Wohnsitz dauernd selbstgenutzten Wohneigentums 75%des Steuerwertes aller Vermögenswerte gemäss Ziffer 450 der Steuererklärungübersteigt.BeispielEin Ehepaar mit einem steuerbaren Vermögen (Ziffer 480 der Steuererklärung)von Fr. 200’000.– besitzt Aktiven (Ziffer 450 der Steuererklärung) vonFr. 400’000.–, davon macht die selbstbewohnte Liegenschaft Fr. 320’000.–,d.h. 80% aus. Obwohl das steuerbare Vermögen über Fr. 100’000.– liegt,kann die Herabsetzung des Mietwertes beantragt werden.Der Mietwert beträgt Fr. 17’100.–.Einkünfte gemäss Ziffer 199 Fr. 56’070.–Steuerbarer Mietwert (70% von Fr. 17’100.–) Fr. 11’970.– (27,1%)Einkünfte ohne Mietwert(massgebendes Einkommen) Fr. 44’100.– (100%)Da der steuerbare Mietwert weniger alsFr. 21’000.–, aber mehr als 25% des massgebendenEinkommens beträgt, wird er auf 25%des mass gebenden Einkommens herabgesetzt Fr. 11’025.– (25,0%)(Er muss mind. 60% des Mietwertes, d.h. Fr. 10’260.– betragen.)Liegenschaftenverzeichnis 2011LZusammenzug aller Liegenschaften siehe Vorderseite<strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong> Neue AHV-Nr.GemeindeNameVornameLiegenschaft Nr. 1 Angaben zur LiegenschaftVordruck (falls vorhanden) ist zu korrigierenPro Liegenschaft ist ein separates Gemeinde: Gemeindegebiet**: Grundstück-Nr.:Formular zu verwenden. BeachtenSie bitte die Hinweise in der Adresse: Schatzungsjahr:* J J J J Baujahr: J J J JWegleitung.Staat / <strong>Kanton</strong> (z.B. LU, AG oder AU für Ausland): Erwerbsdatum im 2011:T T M MBitte tragen Sie hier die Codes Art der Liegenschaft (siehe Bemerkungen links): Veräusserungsdatum im 2011: T T M Mgemäss Schatzungsanzeige ein.Bei ausser kantonalen Liegenschaftenverwenden Sie folgen-Nutzung: eigene Wohnung am Wohnort andere Miteigentum, wenn ja Anteil in %:de Codes:A. Erträge01 Nicht überbautes Grundstück1. Aktueller Mietwert der selbstgenutzten Wohnung oder Liegenschaft am WohnortFr.WohnobjekteMietwert gem. Schatzung Fr. x Mietwertansatz* , % (A1)10 Einfamilienhaus11 Stockwerkeigentum2. Aktueller Mietwert anderer, privat selbstgenutzter Liegenschaften (z.B. Ferienhaus)Wohnen12 Mehrfamilienhaus vorwiegendWohnen3. Mietwert landwirtschaftliche BetriebswohnungMietwert gem. Schatzung Fr. x Mietwertansatz* , % (A2)13 Ferien-/Wochenendhaus14 Eigentumswohnung fürPunktzahl x Fr. , x Raumeinheiten ,(A3)Ferien/Wochenende15 Nebenbaute: Garage, Einstellhalleusw.4. Vermietete, verpachtete Liegenschaften inkl. Zimmer, Garagen etc., Wohnung mit Wohnrecht16 Nebenbaute Stockwerkeigentum:Garage, Einstellhal-Ferienlieg. vermietet: Anz. Zimmer oder ganze Liegensch. Anz. Wochen5. Eigene Geschäfts- und Büroräume, Nebengebäude (z.B. Lager, Pferdeställe)le usw.6. Andere Erträge wie Baurechtszinsen, Zinszuschüsse, Einspeisevergütungen,Geschäft/Gewerbe/Photovoltaik etc. Art:Industrie/Landwirtschaft20 Geschäftshaus (ev. mit AnteilWohnungen)7. Erträge gem. sep. Beilage (z.B. Liegenschaftenrechn.), ohne selbstgenutzte Wohnung21 Stockwerkeigentum8. Waldertrag 1% des KatasterwertesGeschäft24 Gewerbebaute9. Zwischentotal(A9)25 Industriebaute40 Landwirtschaftliches Objekt 10. Reduktion Mietwert (30% von A1, A2 und A3) –51 WaldTotal Erträge Übertrag in die Spalte (A) auf der Vorderseite dieses Formulares (A)B. Unterhalts- und Verwaltungskosten1. Pauschalabzug 15% 25% 33 1 /3% der Erträge (A) (B1)Übertrag in die Spalte (B1) auf der Vorderseite dieses FormularsFür Liegenschaften, die zumGeschäftsvermögen gehören 2. Tatsächliche Kostenund für alle verpachteten Liegenschaften,können nur dieTatsächliche Kosten werden nur für die direkte Bundessteuer geltend gemachteffektiven Kosten abgezogen Total tatsächliche Unterhalts- und Verwaltungskosten gemäss Aufstellung (B2)werden (vgl. Ziffer 190 derÜbertrag in die Spalte (B2) auf der Vorderseite dieses FormularsWegleitung).C. Steuerwertsteuer-steuerbarKatasterwert ganze Liegenschaft Fr. bar %Fr.1) Verhältnis A1/A9 (A1 und A91)siehe Abschnitt A.)Anteil eigene Wohnung in % , Fr. x 75%Anteil übr. Liegenschaft in % , Fr. x100%Total Steuerwert Übertrag in die Spalte (C) auf der Vorderseite dieses Formulars (C)Ebenfalls als Liegenschaftsertrag anzugeben sind:– Zinszuschüsse von Bund, <strong>Kanton</strong> und Gemeinde auf Grund der Erlasse überdie Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus;– Baurechtszinsen für die Einräumung eines Baurechts;– Einkünfte aus Kiesabbau, Deponieerlöse;– Einkommen aus forstwirtschaftlichen Grundstücken von Personen, die nichtin der Landwirtschaft tätig sind. Das Nettoeinkommen beträgt in der Regel1% des Katasterwertes.Kosten für den GebäudeunterhaltDie Kosten für Unterhalt und Verwaltung privater Liegenschaften können abgezogenwerden. Der Abzug besteht entweder aus den tatsächlichen Auslagenoder aus einem Pauschalabzug. Die Steuerpflichtigen haben sich bei Antritt derLiegenschaft für den Pauschalabzug oder den Abzug der tatsächlichen Kostenzu entscheiden. Die einmal gewählte Berech nungs art ist grundsätzlich beizubehalten.Ein nachträglicher Wechsel von der Pauschale zum Abzug der tatsächlichenKosten ist zulässig, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Pauschalabzug aufdie Dauer die effektiven Unterhalts- und Verwaltungskosten nicht deckt. Dagegenist der Wechsel vom Abzug der tatsächlichen Kosten zum Pauschalabzug nichtmöglich. Der Nachweis, wonach der Pauschalabzug die effektiven Kosten aufDauer nicht deckt, ist dann erbracht, wenn– die Summe der tatsächlichen Kosten in den letzten sechs Jahren diejenige derPauschale während der gleichen Zeit insgesamt übersteigt, und– während mindestens vier (beliebigen) Perioden der letzten sechs Jahre dietatsächlichen Kosten höher sind als die Pauschalen.Einkünfte im In- und Ausland23


* von Grund auf neu geschätzt; «Wertbasis (letzte NS)» gemäss Schatzungsanzeige massgebend ** ehemalige Gemeinde bei fusionierten Gemeinden* siehe WegleitungLiegenschaftenverzeichnis 2011LZusammenzug aller Liegenschaften siehe Vorderseite<strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong> Neue AHV-Nr.GemeindeNameVornameLiegenschaft Nr. 1 Angaben zur LiegenschaftVordruck (falls vorhanden) ist zu korrigierenPro Liegenschaft ist ein separates Gemeinde: Gemeindegebiet**: Grundstück-Nr.:Formular zu verwenden. BeachtenSie bitte die Hinweise in der Adresse: Schatzungsjahr:* J J J J Baujahr: J J J JWegleitung.Staat / <strong>Kanton</strong> (z.B. LU, AG oder AU für Ausland): Erwerbsdatum im 2011:T T M MBitte tragen Sie hier die Codes Art der Liegenschaft (siehe Bemerkungen links): Veräusserungsdatum im 2011: T T M Mgemäss Schatzungsanzeige ein.Bei ausser kantonalen Liegenschaftenverwenden Sie folgen-Nutzung: eigene Wohnung am Wohnort andere Miteigentum, wenn ja Anteil in %:de Codes:A. Erträge01 Nicht überbautes Grundstück1. Aktueller Mietwert der selbstgenutzten Wohnung oder Liegenschaft am WohnortFr.WohnobjekteMietwert gem. Schatzung Fr. x Mietwertansatz* , % (A1)10 Einfamilienhaus11 Stockwerkeigentum2. Aktueller Mietwert anderer, privat selbstgenutzter Liegenschaften (z.B. Ferienhaus)Wohnen12 Mehrfamilienhaus vorwiegendWohnen3. Mietwert landwirtschaftliche BetriebswohnungMietwert gem. Schatzung Fr. x Mietwertansatz* , % (A2)13 Ferien-/Wochenendhaus14 Eigentumswohnung fürPunktzahl x Fr. , x Raumeinheiten ,(A3)Ferien/Wochenende15 Nebenbaute: Garage, Einstellhalleusw.4. Vermietete, verpachtete Liegenschaften inkl. Zimmer, Garagen etc., Wohnung mit Wohnrecht16 Nebenbaute Stockwerkeigentum:Garage, Einstellhal-Ferienlieg. vermietet: Anz. Zimmer oder ganze Liegensch. Anz. Wochen5. Eigene Geschäfts- und Büroräume, Nebengebäude (z.B. Lager, Pferdeställe)le usw.6. Andere Erträge wie Baurechtszinsen, Zinszuschüsse, Einspeisevergütungen,Geschäft/Gewerbe/Photovoltaik etc. Art:Industrie/Landwirtschaft20 Geschäftshaus (ev. mit AnteilWohnungen)7. Erträge gem. sep. Beilage (z.B. Liegenschaftenrechn.), ohne selbstgenutzte Wohnung21 Stockwerkeigentum8. Waldertrag 1% des KatasterwertesGeschäft24 Gewerbebaute9. Zwischentotal(A9)25 Industriebaute40 Landwirtschaftliches Objekt 10. Reduktion Mietwert (30% von A1, A2 und A3) –51 WaldTotal Erträge Übertrag in die Spalte (A) auf der Vorderseite dieses Formulares (A)B. Unterhalts- und Verwaltungskosten1. Pauschalabzug 15% 25% 33 1 /3% der Erträge (A) (B1)Übertrag in die Spalte (B1) auf der Vorderseite dieses FormularsFür Liegenschaften, die zumGeschäftsvermögen gehören 2. Tatsächliche Kostenund für alle verpachteten Liegenschaften,können nur dieTatsächliche Kosten werden nur für die direkte Bundessteuer geltend gemachteffektiven Kosten abgezogen Total tatsächliche Unterhalts- und Verwaltungskosten gemäss Aufstellung (B2)werden (vgl. Ziffer 190 derÜbertrag in die Spalte (B2) auf der Vorderseite dieses FormularsWegleitung).C. Steuerwertsteuer-steuerbarKatasterwert ganze Liegenschaft Fr. bar %Fr.1) Verhältnis A1/A9 (A1 und A91)siehe Abschnitt A.)Anteil eigene Wohnung in % , Fr. x 75%Anteil übr. Liegenschaft in % , Fr. x100%Total Steuerwert Übertrag in die Spalte (C) auf der Vorderseite dieses Formulars (C)Für Liegenschaften, die zum Geschäftsvermögen gehören, können nur die effektivenKosten abgezogen werden. Dasselbe gilt für unüberbaute Grund stücke,für verpachtete landwirtschaftliche Grundstücke oder Liegenschaften sowie fürGrundstücke, für welche die Steuerpflichtigen einen Baurechtszins erhalten. BeiLiegenschaften, die von Dritten vor wiegend geschäftlich genutzt werden, sinddie effektiven Kosten auszuweisen.PauschalabzugDer Pauschalabzug wird vom steuerbaren Mietertrag bzw. steuerbaren Mietwertberechnet. Er beträgt:15% für Gebäude, die 2001 oder später fertig gestellt worden sind;25% für Gebäude, die zwischen 1986 und 2000 fertig gestellt worden sind;33 1 / 3 % für Gebäude, die 1985 oder früher fertig gestellt worden sind.Tatsächliche Unterhalts- und VerwaltungskostenWerden die tatsächlichen Aufwendungen geltend gemacht, sind sie auf demLiegenschaftenverzeichnis aufzuführen, oder mit der Steuererklärung ist eineseparate Aufstellung über diese Aufwendungen einzureichen.Bei Einlagen in den Erneuerungsfonds von Stockwerkeigentümergemeinschaftenmüssen die Einlagen den Stockwerkeigentümer/innen unwiderruflich entzogensein und dürfen nur zur Deckung von künftigen Unter halts kosten verwendetwerden. Aus dem Erneuerungsfonds bestrittene wertvermehrende Aufwendungensind anteilsmässig wieder als Einkommen zu versteuern. Weitere Erklärungensiehe Seite 36.Ein Kostenabzug für denkmalpflegerische Arbeiten kann nur für nicht ge deckteKosten bei Privatliegenschaften geltend gemacht werden. Die Arbeiten müssen2011 bezahlt worden sein. Der Steuererklärung ist eine Abrechnung mit denamtlichen Verfügungen beizulegen.Bekämpfung der Schwarzarbeit / Vereinfachtes AbrechnungsverfahrenArbeitgebende haben ab 1. Januar 2008 die Möglichkeit, für Arbeitnehmende mit geringfügigerErwerbstätigkeit die Beiträge für die AHV/IV/EO, die Arbeitslosenversicherung,die Familienausgleichskasse sowie die <strong>Steuern</strong> in einem vereinfachten Verfahren bei derAHV-Ausgleichskasse abzurechnen. Die Anmeldung für dieses Verfahren erfolgt durch dieArbeitgebenden bei der Ausgleichskasse (vgl. www.ahvluzern.ch). Die Arbeitnehmendenerhalten von der Ausgleichskasse eine Bescheinigung über die abgelieferte Steuer.Die Besteuerung solcher kleiner Arbeitsentgelte erfolgt durch Ablieferung einer Quellensteuer.In der Steuererklärung ist auf die abgerechneten Arbeitsentgelte hinzuweisen. Bitte führenSie diese Einkünfte auf Seite 2 der Steuererklärung (unten) auf. Diese Einkünfte haben keinenEinfluss auf Ihre Steuererrechnung und es können keine im Zusammenhang mit diesen Einkünftenstehenden Abzüge (Berufsauslagen, Säule 3a, Sonderabzug bei Erwerbstätigkeitbeider Ehegatten etc.) geltend gemacht werden.24 Einkünfte im In- und Ausland


geleastes FahrzeugEs können nicht gleichzeitig Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Schicht- oder Nachtarbeit abgezogen werden(bei Zuzug / Wegzug /Todesfall vgl. Wegleitung)AbzügeNeue AHV-Nr.nur bei PC-For mu la ren ausfüllenABZÜGEBerufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit238 Total Berufsauslagen Einzelperson / Ehemann / Partn. Fragebogen239 Ehefrau / Partn. FragebogenAbzüge 2011Fr. ohne Rappen252 Schuldzinsen (soweit nicht schon unter Ziffern 110 bis 119 abgezogen) Schuldenverzeichnis238/239 Berufsauslagen bei unselbständiger TätigkeitDie nachfolgenden Ziffern beziehen sich auf das Formular B Berufsauslagen.Bitte beantworten Sie auch die Fragen hinsichtlich Benutzung eines Geschäftsautos.202-209 Fahrkosten zwischen Wohn- und ArbeitsstätteUnselbständigerwerbende haben der Steuererklärung ein vollständig und genauausgefülltes Formular B Berufsauslagen bei zulegen und können ihre Berufsauslagen,soweit sie nicht von der Arbeitgeberfirma getragen werden, mit dennach ste hen den Beträgen geltend machen. Sind beide Ehegatten berufstätig,sind die Abzüge getrennt zu ermitteln. Bei der Berechnung der notwendigenAuslagen ist in der Regel von 220 Arbeitstagen im Jahr auszugehen:Bei ständiger Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Bahn, Schiff, Strassen bahn,Autobus) können die notwendigen Abonnementskosten in Abzug gebrachtwerden.Bei ständiger Benützung eines eigenen Fahrrades oder Kleinmotorrades kannim Jahr Fr. 700.– in Abzug gebracht werden.Die Kosten für das private Motorfahrzeug können nur ausnahmsweise geltendgemacht werden, wenn● ein öffentliches Verkehrsmittel fehlt oder bei Arbeitsbeginn oder -ende keinöffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht;● mit dem privaten Motorfahrzeug eine Zeitersparnis von über einer Stunde(gemessen von der Haustür zum Arbeitsplatz und zurück) erzielt werden kann;● die steuerpflichtige Person auf Verlangen und gegen Entschädigung der Arbeitgeberfirmadas private Motorfahrzeug tatsächlich ständig während derArbeitszeit benützt und für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort keineEntschädigung erhält (Bestätigung der Arbeitgeberfirma ist beizulegen);● die steuerpflichtige Person infolge Krankheit oder Gebrechlichkeit aus ser standeist, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen (bitte Bescheinigung des Arztes/der Ärztin beilegen).In diesen Fällen können geltend gemacht werden:– für Motorrad mit Hubraum über 50 cm 3 (Kontrollschild mit weissem Grund)40 Rp. pro Fahrkilometer;– für Auto 70 Rp. bis 10’000 Fahrkilometer; 60 Rp. für die nächsten 10’000Fahrkilometer; 50 Rp. für die weiteren Fahrkilometer.Die Parkgebühren sind im Kilometeransatz enthalten. Will eine steuerpflichtigePerson diese Kosten geltend machen, müssen die gesamten effektiven Aufwendungendes Motorfahrzeuges (Anschaffungs kosten, Benzinabrechnungen, Serviceabrechnungen,Versicherungen, km-Leistungen, Parkplatzgebühren usw.) nachgewiesenwerden. Parkplatzgebühren, welche bei Anwendung des kombinierten Verkehrs(Park and Ride-System) angefallen sind, können abgezogen werden.Auslagen für die Fahrt zum Mittagessen am Wohnort dürfen die abziehbarenMehrkosten für auswärtige Verpflegung nicht übersteigen (höchstens Fr. 15.– proTag, vgl. auch den Abschnitt «Mehrkosten für auswärtige Verpflegung»).Kein Abzug kann geltend gemacht werden, wenn ein Geschäftsfahrzeug zurVerfügung steht oder im Lohnausweis Feld F angekreuzt ist.Wird der Arbeitsweg mit demAuto zurückgelegt, obwohl dieBenützung eines öffentlichen Verkehrsmittelszugemutet werdenkann, können die Abon nementskostendes öffentlichenVerkehrs mittels in Abzug gebrachtwerden.<strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong>Die Kosten für das privateMotor fahrzeug können nur ausnahmswei se gel tend ge machtwerden. Für Hin- und Rückfahrtmit pri va ten Motorfahrzeugen(mor gens und abends) Di stanzWohn-/Ar beits ort angeben.Bei ganzjähriger Erwerbstätigkeitwird in der Regel von 220 Arbeitstagenausgegangen.Für die Hin- und Rückfahrt zwischenWohn- und Ar beits stät tewährend der Mit tags pau se könnenma xi mal die je ni gen Ko stenab ge zo gen wer den, wel che fürdie Ver pfle gung abzugsberechtigtsind (max. Fr. 3200.–). Da fürentfällt der Verpfle gungs abzug(Ziffern 212/214)Begründung für die Be nüt zungeines privaten Motorfahrzeugesfür den Arbeitsweg(siehe Wegleitung)Zutreffendes ankreuzen:Fehlen eines öffentlichenVer kehrs mit telsZeit ersparnis von über 1 Stun depro Tag bei Benützung despri va ten Mo tor fahr zeu gesStändige Benützung despri va ten Motorfahrzeuges aufVer lan gen und ge gen Ent schädigung der Ar beit ge ber fir ma(Be stä ti gung bei le gen)Unmöglichkeit / Un zu mut bar -keit der Benützung des öffentlichenVer kehrs mit tels zufolgeKrank heit oder Gebrechlichkeit(Arzt zeug nis beilegen)Steht dem/der Steuerpflichtigenein Geschäftsauto zur Ver fü gung?neinjaUnterhaltsbeiträge und Rentenleistungen3254 Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten / Partn. Fragebogen255 Unterhaltsbeiträge / Alimente an minderjährige Kinder Fragebogen256 Rentenleistungen / dauernde Lasten258 Wohnrecht; Name und Adresse der wohnrechtsberechtigten Person:Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)260 Einzelperson / Ehemann / Partn. Bescheinigung261 Ehefrau / Partn. Bescheinigung270 Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien FragebogenWeitere Abzüge (soweit nicht unter Ziffer 100 bis 119 abgezogen):280 Beiträge an 2. Säule Einzelperson / Ehemann / Partn., davon Einkaufsbeiträge282 Ehefrau / Partn., davon Einkaufsbeiträge284 AHV/IV/EO-Beiträge Einzelperson / Ehemann / Partn.285 Ehefrau / Partn.286 Verrechenbare Geschäftsverluste der Jahre 2004-2010299 Total Abzüge (Übertrag in Ziffer 302)EINKOMMENSBERECHNUNG301 Total der Einkünfte Übertrag von Seite 2, Ziffer 199302 Total der Abzüge Übertrag von Ziffer 299 –310 Nettoeinkommen (Ziffer 301 abzüglich Ziffer 302)Zusätzliche Abzüge320 Krankheits-, Unfall- und behinderungsbedingte Kosten Fragebogen –324 Freiwillige Zuwendungen Aufstellung –325 Zuwendungen und Beiträge an politische Parteien Aufstellung –326 Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten / Partn. max. Fr. 4’700 –Sozialabzüge (steuerfreie Beträge)350 Abzug für Kind/er mit Geburtsjahr 2006 oder jünger je Fr. 6’700 –351 Abzug für Kind/er mit Geburtsjahr 2005 oder älter in schulischer oder beruflicher Ausbildung je Fr. 7’200 –352 Abzug für Kind/er mit ständigem Aufenthalt am auswärtigen Ausbildungsort je Fr. 12’500 –353 Abzug für Eigenbetreuung für Kind/er mit Geburtsjahr 1997 und jünger je Fr. 2’000 –360 Fremdbetreuungskosten berufs-/ausbildungsbedingt max. Fr. 4’700 je Kind / krankheitsbed. unbeschränkt Fragebogen –370 Abzug für Unterstützung von Person/en gemäss Seite 1, Ziffer 4 je max. Fr. 2’600 Aufstellung –380 STEUERBARES EINKOMMEN (Ziffer 310 abzüglich Ziffern 320 bis 370)Marke/TypKaufpreis Fr.Im Lohnausweis unter Ziffer 2.2aufgeführt bzw. belasteterPrivatanteilFr.(vgl. Wegleitung Ziffern 106/107)*) Wird geltend gemacht, dass dietatsächlichen Auslagen die Pauschalenübersteigen, so sind dieAuslagen auf einem Beiblatt detailliertaufzuführen und auf Verlangenin vollem Umfang nachzuweisen.Berufsauslagen 2011Einzelperson / Ehemann / Partn. (Berufsauslagen Ehefrau / Partn. siehe Rückseite)Neue AHV-Nr.NameBei mir/uns treten 2012 voraussichtlich erhebliche Veränderungen beimEinkommen ein. Voraussichtliches steuerbares Einkommen 2012 Fr.GemeindeVornameFahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte202 Abonnementskosten für öffentliche Verkehrsmittel / Park and Ride204 Fahrrad, Motorfahrrad und Motorrad mit gelbem Kontrollschild (pauschal 700.–)206 Kosten gemäss genehmigten Spesenreglementen gem. beil. Aufstellung und Belegen208 Privatfahrzeug: Auto Motorrad (Kontrollschild weiss)Anzahl Anzahl Fahrten AnzahlArbeitsort Arbeitstage km pro Tag km 2011x x = kmx x = + kmB= Total kmBerechnung:bis 10'000 km km à Fr. –.70 =für die nächsten 10'000 km km à Fr. –.60 = +für die weiteren km km à Fr. –.50 = +Motorrad km à Fr. –.40 = +Mehrkosten der Verpflegung212 Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr ohne Verbilligung durch die ArbeitgeberfirmaArbeitsort:Tage x Fr. 15.– (höchstens Fr. 3’200.– pro Jahr)214 Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr bei Verbilligung durch die ArbeitgeberfirmaArbeitsort:Tage x Fr. 7.50 (höchstens Fr. 1’600.– pro Jahr)216 Schicht-/Nachtarbeit: Anzahl ausgewiesene Tage: Tage x Fr. 15.–220 Übrige für die Ausübung des Berufes erforderlichen Kosten3% des Nettolohnes gemäss Lohnausweis, mindestens jedoch Fr. 2‘000.– undhöchstens Fr. 4‘000.–*, bzw. gemäss beiliegender Aufstellung (siehe Wegleitung).Bei nicht ganzjähriger Erwerbstätigkeit können die Pau schal be trä ge nur anteilsmässigabgezogen werden.Während Monaten wurde keine Erwerbstätigkeit ausgeübt und es wurden keineErwerbsausfallentschädigungen gemäss Ziffer 140 der Steuererklärung ausgerichtet.224 Weiterbildungs- und UmschulungskostenFür mit der Berufsausübung zusammenhängende Weiterbildungs- und Umschulungskosten(siehe Wegleitung) gemäss beiliegender Aufstellung und Belegen.Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt228 Unterkunft (siehe Wegleitung)230 Verpflegung: (analog Ziff. 212/214), bei Verbilligung pro Arbeitstag Fr. 22.50 / im Jahr Fr. 4’800.–;ohne Verbilligung pro Arbeitstag Fr. 30.– / im Jahr Fr. 6’400.–236 Auslagen bei NebenerwerbFür sämtliche Auslagen (anstelle der obigen Ziffern) 20% der Einkünfte aus Nebenerwerbinsgesamt mind. Fr. 800.– (wenn der Ne ben er werb diesen Betrag erreicht) undhöchstens Fr. 2’400.–* bzw. gemäss beiliegender Aufstellung.238 Total BerufsauslagenFr. ohne Rappen}Fr.zu übertragen in dieSteuererklärungSeite 3, Ziffer 238212-217 Mehrkosten der VerpflegungBei auswärtiger Verpflegung, sofern die Dauer der Arbeitspause die Heimkehrnicht ermöglicht, beträgt der Abzug:– wenn im Lohnausweis Feld G angekreuzt ist, nachdem die Verpflegung durchdie Arbeitgeberfirma verbilligt wird (Kantine, Personalrestaurant, Barbeitrag,Essens gutscheine usw.) und dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin trotzdemMehrkosten gegenüber der Ver pfle gung zu Hause entstehen, pro ArbeitstagFr. 7.50, bei ständiger auswärtiger Verpflegung im Jahr Fr. 1’600.–;Abzüge25


geleastes FahrzeugEs können nicht gleichzeitig Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Schicht- oder Nachtarbeit abgezogen werdenEinzelperson / Ehemann / Partn. (Berufsauslagen Ehefrau / Partn. siehe Rückseite)Neue AHV-Nr.Gemeinde<strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong> NameVornameFahrkosten zwischen Wohn- und ArbeitsstätteDie Kosten für das private 202 Abonnementskosten für öffentliche Verkehrsmittel / Park and RideMotor fahrzeug können nur ausnahmswei se gel tend ge macht 204 Fahrrad, Motorfahrrad und Motorrad mit gelbem Kontrollschild (pauschal 700.–)werden. Für Hin- und Rückfahrtmit pri va ten Motorfahrzeugen 206 Kosten gemäss genehmigten Spesenreglementen gem. beil. Aufstellung und Belegen(mor gens und abends) Di stanzWohn-/Ar beits ort angeben. 208 Privatfahrzeug: Auto Motorrad (Kontrollschild weiss)Bei ganzjähriger ErwerbstätigkeitAnzahl Anzahl Fahrten Anzahlwird in der Regel von 220 Arbeitstagenausgegangen.Arbeitsort Arbeitstage km pro Tag km 2011x x = kmFür die Hin- und Rückfahrt zwischenWohn- und Ar beits stät tewährend der Mit tags pau se könnenma xi mal die je ni gen Ko stenab ge zo gen wer den, wel che für= Total kmdie Ver pfle gung abzugsberechtigtsind (max. Fr. 3200.–). Da fürBerechnung:entfällt der Verpfle gungs abzug(Ziffern 212/214)bis 10'000 km km à Fr. –.70 =für die nächsten 10'000 km km à Fr. –.60 = +Begründung für die Be nüt zungeines privaten Motorfahrzeugesfür den Arbeitsweg(siehe Wegleitung)Zutreffendes ankreuzen:Fehlen eines öffentlichenVer kehrs mit telsZeit ersparnis von über 1 Stun depro Tag bei Benützung despri va ten Mo tor fahr zeu gesStändige Benützung despri va ten Motorfahrzeuges aufVer lan gen und ge gen Ent schädigung der Ar beit ge ber fir ma(Be stä ti gung bei le gen)Unmöglichkeit / Un zu mut bar -keit der Benützung des öffentlichenVer kehrs mit tels zufolgeKrank heit oder Gebrechlichkeit(Arzt zeug nis beilegen)Steht dem/der Steuerpflichtigenein Geschäftsauto zur Ver fü gung?neinjaMarke/TypKaufpreis Fr.Im Lohnausweis unter Ziffer 2.2aufgeführt bzw. belasteterPrivatanteilFr.(vgl. Wegleitung Ziffern 106/107)*) Wird geltend gemacht, dass dietatsächlichen Auslagen die Pauschalenübersteigen, so sind dieAuslagen auf einem Beiblatt detailliertaufzuführen und auf Verlangenin vollem Umfang nachzuweisen.Berufsauslagen 2011x x = + kmBfür die weiteren km km à Fr. –.50 = +Motorrad km à Fr. –.40 = +Mehrkosten der Verpflegung212 Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr ohne Verbilligung durch die ArbeitgeberfirmaArbeitsort:Tage x Fr. 15.– (höchstens Fr. 3’200.– pro Jahr)214 Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr bei Verbilligung durch die ArbeitgeberfirmaArbeitsort:Tage x Fr. 7.50 (höchstens Fr. 1’600.– pro Jahr)216 Schicht-/Nachtarbeit: Anzahl ausgewiesene Tage: Tage x Fr. 15.–220 Übrige für die Ausübung des Berufes erforderlichen Kosten3% des Nettolohnes gemäss Lohnausweis, mindestens jedoch Fr. 2‘000.– undhöchstens Fr. 4‘000.–*, bzw. gemäss beiliegender Aufstellung (siehe Wegleitung).Bei nicht ganzjähriger Erwerbstätigkeit können die Pau schal be trä ge nur anteilsmässigabgezogen werden.Während Monaten wurde keine Erwerbstätigkeit ausgeübt und es wurden keineErwerbsausfallentschädigungen gemäss Ziffer 140 der Steuererklärung ausgerichtet.224 Weiterbildungs- und UmschulungskostenFür mit der Berufsausübung zusammenhängende Weiterbildungs- und Umschulungskosten(siehe Wegleitung) gemäss beiliegender Aufstellung und Belegen.Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt228 Unterkunft (siehe Wegleitung)230 Verpflegung: (analog Ziff. 212/214), bei Verbilligung pro Arbeitstag Fr. 22.50 / im Jahr Fr. 4’800.–;ohne Verbilligung pro Arbeitstag Fr. 30.– / im Jahr Fr. 6’400.–236 Auslagen bei NebenerwerbFür sämtliche Auslagen (anstelle der obigen Ziffern) 20% der Einkünfte aus Nebenerwerbinsgesamt mind. Fr. 800.– (wenn der Ne ben er werb diesen Betrag erreicht) undhöchstens Fr. 2’400.–* bzw. gemäss beiliegender Aufstellung.238 Total Berufsauslagenzu übertragen in dieSteuererklärungSeite 3, Ziffer 238}Fr.– wenn die Verpflegung in andern Gaststätten voll zu Lasten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin geht, pro Arbeitstag Fr. 15.–, bei ständiger auswärtigerVerpflegung im Jahr Fr. 3’200.–.– bei durchgehender, mindestens achtstündiger Schicht oder Nachtarbeit, proausgewiesenen Schichttag Fr. 15.–, bei ständiger Schicht- oder Nachtarbeitim Jahr Fr. 3’200.–.Der Schichtarbeit wird die gestaffelte (unregelmässige) Arbeitszeit gleichgestellt,sofern beide Hauptmahlzei ten nicht zur üblichen Zeit zu Hause eingenommenwerden können.Die vorstehenden Abzüge dürfen nicht kumuliert werden.220/221 Übrige für die Ausübung des Berufes erforderlichen KostenFür weitere Berufsauslagen wie Berufskleider, Berufswerkzeuge (inkl. EDV-Hardware und -Software), Fachliteratur, privates Arbeitszimmer, Beiträge anBerufsverbände, jedoch ohne Weiterbildungs- und Umschulungskosten gemässZiffer 224/225 beträgt die Pauschale:3% des Nettolohnes gemäss Lohnausweis, mindestens jedoch Fr. 2’000.– undhöchstens Fr. 4’000.–.Bei nicht ganzjähriger Erwerbstätigkeit ist der Pauschalabzug anteilsmässig zukürzen.Wenn beide Ehegatten über Erwerbseinkommen aus unselbständiger Tätigkeitverfügen, können beide Ehegatten den Pauschalabzug geltend machen.Macht eine steuerpflichtige Person geltend, dass die tatsächlichen Auslagen diefestgesetzte Pauschale übersteigen, sind diese Berufsauslagen in vollem Umfangenachzuweisen. Die steuerpflichtige Person hat der Steuererklärung eineAufstellung über die tatsächlichen Auslagen beizulegen. Es kann aber nicht derpauschale Lohnabzug neben dem Abzug der nach gewiesenen höheren Berufsunkostengewährt werden. Die Einforderung von Belegen bleibt vorbehalten.224/225 Weiterbildungs- und UmschulungskostenAbgezogen werden können die mit dem Beruf unmittelbar zusammenhängendenWeiterbildungskosten, soweit die entsprechenden Ausgaben nicht anderweitig(z.B. durch die Arbeitgeberfirma) gedeckt werden. Der Steuererklärung ist eineAufstellung mit den Belegen beizulegen.Übersteigen die geltend gemachten Weiterbildungs- und Umschulungskostenden Betrag von Fr. 2’000.–, ist eine Bestätigung der Arbeitgeberfirma überallfällig geleistete Beiträge an die berufliche Weiterbildung mit der Steuererklärungeinzureichen.Um Missverständnisse zu vermeiden, ist zu betonen, dass nicht alle Bildungskostenabzugsfähig sind. Dies gilt etwa bei Auslagen für:– Ausbildungskosten, die anfallen, um die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnissezur Ausübung des Berufes zu erlangen, wie z.B. Lehre, Handelsschule,Matura, Studium usw.;– Auslagen für eine freiwilllige Umschulung auf einen neuen Beruf.Es können auch Kosten des beruflichen Wiedereinstiegs geltend gemachtwerden. Solche Kosten sind jedoch nur von den eigenen, in der Bemessungsperiodeerzielten Erwerbseinkünften abziehbar.228-231 Mehrkosten bei auswärtigem WochenaufenthaltSteuerpflichtige, die sich während der Woche am Arbeitsort aufhalten, jedochregelmässig über das Wochenende nach Hause zurückkehren und daher dortsteuerpflichtig bleiben, können die beruflich notwendigen Mehrkosten für auswärtigeVerpflegung und Unterkunft abziehen.Die Kosten der wöchentlichen Heimkehr (in der Regel für öffentliches Verkehrsmittel),sind unter Ziffer 202/203 des Formulars Berufsauslagen zu deklarieren.Für die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung beträgt der Abzug:– wenn die Verpflegung durch die Arbeitgeberfirma verbilligt wird (Kantine,Personalrestaurant, Barbeitrag, Essensgutscheine usw.) und dem Arbeitnehmer/derArbeitnehmerin trotzdem Mehrkosten gegenüber der Verpflegung26 Abzüge


geleastes FahrzeugEs können nicht gleichzeitig Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Schicht- oder Nachtarbeit abgezogen werden,,,,,,,,,,,,,,,,Maximum gemäss Wegleitung beachtenzu übertragen in C, soweit nicht schon unterZiffer 110-119 der Steuererklärung abgezogenzu Hause entstehen, pro Arbeitstag Fr. 22.50, bei ganzjährigem Wochenaufenthaltim Jahr Fr. 4’800.–;– wenn die Verpflegung in andern Gaststätten voll zu Lasten des Arbeitnehmers/derArbeitnehmerin geht, pro Arbeitstag Fr. 30.–, bei ganz jährigemWochenaufenthalt im Jahr Fr. 6’400.–.Besteht am Wochenaufenthaltsort die Möglichkeit sich selber zu verpflegen,kann der Abzug nicht gewährt werden.Für die Mehrkosten der Unterkunft: Nur ein Zimmer/Studio, nicht eine Wohnung,gilt als beruflich notwendig. Bei einer Wohnung sind die Kosten anteilsmässigzu verteilen. Berechnung des Abzugs:Mietkosten inkl. Nebenkosten x 1,5Anzahl ZimmerAusserdem gilt ein Mindestabzug von Fr. 6‘000 pro Jahr. Liegen die effektivgeleitsteten Mietkosten allerdings unter diesem Betrag, können auch nur dieeffektiven Kosten in Abzug gebracht werden. Der Steuererklärung ist eine Kopiedes Mietvertrages beizulegen, sofern dieser der Veranlagungsbehörde nochnicht vorliegt.236/237 Auslagen bei NebenerwerbFür sämtliche Auslagen bei Nebenerwerb (einschliesslich Fahrkosten, auswärtigeVerpflegung usw.) sind pauschal abziehbar:20% der Einkünfte aus allen Nebenbeschäftigungen, insgesamt mindestensjedoch Fr. 800.– (wenn der Nebenerwerb diesen Betrag erreicht) und höchstensFr. 2’400.–.Was als Nebenerwerb gilt, siehe vorne Ziffer 104/105.Macht eine steuerpflichtige Person geltend, dass die tatsächlichen Auslagen diefestgesetzte Pauschale übersteigen, sind diese Auslagen auf einem Beiblattdetailliert aufzuführen und auf Verlangen in vollem Umfange nachzuweisen.Schuldzinsen252 Die Schuldzinsen sind im Formular S Schuldenverzeichnis anzugeben. DasSchuldenverzeichnis kann, falls es nicht beiliegt, beim Gemeindesteueramt oderunter www.steuern.lu.ch bezogen werden. Bewahren Sie die Bankbelege undZinsquittungen auf, um sie bei Bedarf der Veranlagungsbehörde vorlegen zukönnen.Es können nur Zinsen und sogenannte Kreditkosten (Kommission, Spesen) vonsteuerrechtlich anerkannten Schulden abgezogen werden. Private Schuldzinsensind höchstens im Umfang der steuerbaren Erträge aus beweglichen und unbeweglichenPrivatvermögen und weitere Fr. 50’000.– abziehbar.Nicht abzugsberechtigt sind insbesondere:– Baukreditzinsen– Schuldenrückzahlungen (Amortisationen)– Leasingraten und darin enthaltene ZinsanteileNeue AHV-Nr.Gemeinde<strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong> NameVornameFahrkosten zwischen Wohn- und ArbeitsstätteDie Kosten für das private 202 Abonnementskosten für öffentliche Verkehrsmittel / Park and RideMotor fahrzeug können nur ausnahmswei se gel tend ge macht 204 Fahrrad, Motorfahrrad und Motorrad mit gelbem Kontrollschild (pauschal 700.–)werden. Für Hin- und Rückfahrtmit pri va ten Motorfahrzeugen 206 Kosten gemäss genehmigten Spesenreglementen gem. beil. Aufstellung und Belegen(mor gens und abends) Di stanzWohn-/Ar beits ort angeben. 208 Privatfahrzeug: Auto Motorrad (Kontrollschild weiss)Bei ganzjähriger ErwerbstätigkeitAnzahl Anzahl Fahrten Anzahlwird in der Regel von 220 Arbeitstagenausgegangen.Arbeitsort Arbeitstage km pro Tag km 2011x x = kmFür die Hin- und Rückfahrt zwischenWohn- und Ar beits stät tewährend der Mit tags pau se könnenma xi mal die je ni gen Ko stenab ge zo gen wer den, wel che für= Total kmdie Ver pfle gung abzugsberechtigtsind (max. Fr. 3200.–). Da fürBerechnung:entfällt der Verpfle gungs abzug(Ziffern 212/214)bis 10'000 km km à Fr. –.70 =für die nächsten 10'000 km km à Fr. –.60 = +Begründung für die Be nüt zungeines privaten Motorfahrzeugesfür den Arbeitsweg(siehe Wegleitung)Zutreffendes ankreuzen:Fehlen eines öffentlichenVer kehrs mit telsZeit ersparnis von über 1 Stun depro Tag bei Benützung despri va ten Mo tor fahr zeu gesStändige Benützung despri va ten Motorfahrzeuges aufVer lan gen und ge gen Ent schädigung der Ar beit ge ber fir ma(Be stä ti gung bei le gen)Unmöglichkeit / Un zu mut bar -keit der Benützung des öffentlichenVer kehrs mit tels zufolgeKrank heit oder Gebrechlichkeit(Arzt zeug nis beilegen)Steht dem/der Steuerpflichtigenein Geschäftsauto zur Ver fü gung?neinjaMarke/TypKaufpreis Fr.Im Lohnausweis unter Ziffer 2.2aufgeführt bzw. belasteterPrivatanteilFr.(vgl. Wegleitung Ziffern 106/107)*) Wird geltend gemacht, dass dietatsächlichen Auslagen die Pauschalenübersteigen, so sind dieAuslagen auf einem Beiblatt detailliertaufzuführen und auf Verlangenin vollem Umfang nachzuweisen.x x = + kmBVersicherungsbeiträge siehe RückseiteNeue AHV-Nr.GemeindeS<strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong> NameVornameWenn Sie Schulden haben, füllen Sie dieses Verzeichnis aus.Auf Verlangen sind später die Zins quittun gen und sonstige Beweis mittel vorzulegen.Name, Vorname und AdresseSchuldbetrag am 31. 12. 2011 Zinssatz Schuldzinsen 2011des Gläubigers / der GläubigerinFr.%Fr.A. Privatschulden:Total A, Privatschulden und private SchuldzinsenName, Vorname und AdresseGM /Schuldbetrag am 31. 12. 2011 Zinssatz Schuldzinsen 2011des Gläubigers / der GläubigerinGFFr.%Fr.B. Geschäftsschulden:Total B, Geschäftsschulden und geschäftliche SchuldzinsenC Total Schulden / Schuldzinsen (Total A + Total B)Diese Informationen werden für die Ermittlung des AHVpflichtigen Einkommens Selbständig erwerbender benötigtVon den Geschäftsschulden /-zinsen sindGeschäftsschulden/-zinsen Einzelperson / Ehemann / Partn. (GM)Geschäftsschulden/-zinsen Ehefrau / Partn. (GF)Berufsauslagen 2011Einzelperson / Ehemann / Partn. (Berufsauslagen Ehefrau / Partn. siehe Rückseite)für die weiteren km km à Fr. –.50 = +Motorrad km à Fr. –.40 = +Mehrkosten der Verpflegung212 Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr ohne Verbilligung durch die ArbeitgeberfirmaArbeitsort:Tage x Fr. 15.– (höchstens Fr. 3’200.– pro Jahr)214 Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr bei Verbilligung durch die ArbeitgeberfirmaArbeitsort:Tage x Fr. 7.50 (höchstens Fr. 1’600.– pro Jahr)216 Schicht-/Nachtarbeit: Anzahl ausgewiesene Tage: Tage x Fr. 15.–220 Übrige für die Ausübung des Berufes erforderlichen Kosten3% des Nettolohnes gemäss Lohnausweis, mindestens jedoch Fr. 2‘000.– undhöchstens Fr. 4‘000.–*, bzw. gemäss beiliegender Aufstellung (siehe Wegleitung).Bei nicht ganzjähriger Erwerbstätigkeit können die Pau schal be trä ge nur anteilsmässigabgezogen werden.Während Monaten wurde keine Erwerbstätigkeit ausgeübt und es wurden keineErwerbsausfallentschädigungen gemäss Ziffer 140 der Steuererklärung ausgerichtet.224 Weiterbildungs- und UmschulungskostenFür mit der Berufsausübung zusammenhängende Weiterbildungs- und Umschulungskosten(siehe Wegleitung) gemäss beiliegender Aufstellung und Belegen.Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt228 Unterkunft (siehe Wegleitung)230 Verpflegung: (analog Ziff. 212/214), bei Verbilligung pro Arbeitstag Fr. 22.50 / im Jahr Fr. 4’800.–;ohne Verbilligung pro Arbeitstag Fr. 30.– / im Jahr Fr. 6’400.–236 Auslagen bei NebenerwerbFür sämtliche Auslagen (anstelle der obigen Ziffern) 20% der Einkünfte aus Nebenerwerbinsgesamt mind. Fr. 800.– (wenn der Ne ben er werb diesen Betrag erreicht) undhöchstens Fr. 2’400.–* bzw. gemäss beiliegender Aufstellung.238 Total Berufsauslagenzu übertragen in dieSteuererklärungSeite 3, Ziffer 238Schuldenverzeichnis 2011zu übertragen in die Steuererklärung Seite 4, Ziffer 462er klärung Seite 3, Zifferzu übertragen in die Steuer-252Unterhaltsbeiträge 2011Fremdbetreuungskosten der Kinder siehe Rückseite}Fr.<strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong>Neue AHV-Nr.NameGemeindeVornameUnterhaltsbeiträge und Rentenleistungen254 Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten:Periodische Unterhaltsbeiträge, die für den geschiedenen, gerichtlich oder tatsächlichgetrennt lebenden Ehegatten persönlich bestimmt sind (Alimente),können voll abgezogen werden. Name und Adresse des Unterhaltsempfängers/der Unterhaltsempfängerin sowie die bezahlten Beiträge sind im separatenFormular U Unterhaltsbeiträge anzugeben.UB. Kinder-Alimente (inkl. Kinderzulagen)Beachten Sie bitte die Erläuterun gen zu den Ziffern 160und 161 in der Wegleitungzur Steuer erklärung.Beachten Sie bitte die Erläuterun gen zu den Ziffern 254und 255 in der Wegleitung zurSteuer erklärung.A. Persönliche UnterhaltsbeiträgeMonatliche BeiträgeEs sind nur die empfangenen bzw. bezahlten Beiträge der bis Ende der Steuerperiode noch nicht 18-jährigen Kinderaufzuführen. Bevorschusste Alimente sind vom Empfänger / von der Empfängerin ebenfalls zu deklarieren.Alimente wurden bevorschusst? ja nein1. KindVorname:Monatliche BeiträgeAlimentenempfänger/inName Vorname geboren amAdressegetrennt/geschieden seitAlimentenzahlende/rName Vorname geboren amAdressegetrennt/geschieden seitFr. vom: T T M M J J bis:Fr. vom: T T M M J J bis:Total erhaltene/bezahlte Beiträgegeboren am:Fr. vom: T T M M J J bis:Fr. vom: T T M M J J bis:T T M M J JT T M M J JT T M M J JT T M M J J2. KindVorname:geboren am:Monatliche BeiträgeFr. vom: T T M M J J bis: T T M M J JFr. vom: T T M M J J bis: T T M M J Jerhaltene Zahlungenvom getrennt leben denoder geschiedenenEhegatten/Partn.Fr.zu übertragen in dieSteuererklärungSeite 2, Ziffer 160erhalteneKinder-AlimenteFr.geleistete Zahlungenan getrennt leben denoder geschiedenenEhegatten/Partn.Fr.zu übertragen in dieSteuererklärungSeite 3, Ziffer 254geleisteteKinder-AlimenteFr.255 Unterhaltsbeiträge für minderjährige KinderFür Kinder bestimmte periodische Unterhaltsbeiträge (Kinderalimente) könnenfür bis Ende der Steuerperiode noch nicht 18-jährige Kinder abgezogen wer-3. KindVorname:geboren am:Monatliche BeiträgeFr. vom: T T M M J J bis: T T M M J JFr. vom: T T M M J J bis: T T M M J JTotal erhaltene/bezahlte Beiträgezu übertragen in die zu übertragen in dieSteuererklärung SteuererklärungSeite 2, Ziffer 161 Seite 3, Ziffer 255Abzüge27


(bei Zuzug / Wegzug /Todesfall vgl. Wegleitung)Fr.Fr.Neue AHV-Nr.nur bei PC-For mu la ren ausfüllenABZÜGEBerufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit238 Total Berufsauslagen Einzelperson / Ehemann / Partn. Fragebogen3239 Ehefrau / Partn. Fragebogen252 Schuldzinsen (soweit nicht schon unter Ziffern 110 bis 119 abgezogen) SchuldenverzeichnisUnterhaltsbeiträge und Rentenleistungen254 Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten / Partn. Fragebogen255 Unterhaltsbeiträge / Alimente an minderjährige Kinder Fragebogen256 Rentenleistungen / dauernde Lasten258 Wohnrecht; Name und Adresse der wohnrechtsberechtigten Person:Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)260 Einzelperson / Ehemann / Partn. Bescheinigung261 Ehefrau / Partn. Bescheinigung270 Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien FragebogenWeitere Abzüge (soweit nicht unter Ziffer 100 bis 119 abgezogen):280 Beiträge an 2. Säule Einzelperson / Ehemann / Partn., davon Einkaufsbeiträge282 Ehefrau / Partn., davon Einkaufsbeiträge284 AHV/IV/EO-Beiträge Einzelperson / Ehemann / Partn.285 Ehefrau / Partn.286 Verrechenbare Geschäftsverluste der Jahre 2004-2010299 Total Abzüge (Übertrag in Ziffer 302)EINKOMMENSBERECHNUNG301 Total der Einkünfte Übertrag von Seite 2, Ziffer 199302 Total der Abzüge Übertrag von Ziffer 299 –310 Nettoeinkommen (Ziffer 301 abzüglich Ziffer 302)Zusätzliche Abzüge320 Krankheits-, Unfall- und behinderungsbedingte Kosten Fragebogen –324 Freiwillige Zuwendungen Aufstellung –325 Zuwendungen und Beiträge an politische Parteien Aufstellung –326 Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten / Partn. max. Fr. 4’700 –Sozialabzüge (steuerfreie Beträge)350 Abzug für Kind/er mit Geburtsjahr 2006 oder jünger je Fr. 6’700 –351 Abzug für Kind/er mit Geburtsjahr 2005 oder älter in schulischer oder beruflicher Ausbildung je Fr. 7’200 –352 Abzug für Kind/er mit ständigem Aufenthalt am auswärtigen Ausbildungsort je Fr. 12’500 –353 Abzug für Eigenbetreuung für Kind/er mit Geburtsjahr 1997 und jünger je Fr. 2’000 –360 Fremdbetreuungskosten berufs-/ausbildungsbedingt max. Fr. 4’700 je Kind / krankheitsbed. unbeschränkt Fragebogen –370 Abzug für Unterstützung von Person/en gemäss Seite 1, Ziffer 4 je max. Fr. 2’600 Aufstellung –380 STEUERBARES EINKOMMEN (Ziffer 310 abzüglich Ziffern 320 bis 370)Bei mir/uns treten 2012 voraussichtlich erhebliche Veränderungen beimEinkommen ein. Voraussichtliches steuerbares Einkommen 2012 Fr.Abzüge 2011Fr. ohne RappenFr. ohne Rappenden. Für die im Jahr 2011 18-jährig gewordenen Kinder sowie für ältere Kinder,können keine Unterhaltsbeiträge mehr abgezogen werden. Die ausgerichtetenAlimente sind im Formular U Unterhaltsbeiträge für jedes Kind separateinzutragen.256 RentenleistungenAbziehbar sind die dauernden Lasten und 40% der bezahlten Leib renten.Bei Geschäftsübergabe gegen Leibrente hat der Schuldner oder die Schuldnerinden Barwert der Rentenverpflichtung zu passivieren. Die erbrachten Rentensind im Umfang der Kapitalrückzahlungskomponente (60%) der Schuld so langezu belasten, bis sie abgetragen ist. Der restliche Teil der Renten kann der Erfolgsrechnungbelastet werden. Erlischt die Rentenleistungspflicht, ist die nochvorhandene Restschuld erfolgswirksam auszubuchen. Ist die Schuld abgetragen,können die Renten zu 100% erfolgswirksam verbucht werden.Renten, die aufgrund einer vor dem 1. Januar 2001 ohne Besteuerung des Liquidationsgewinnserfolgten Geschäftsübergabe an einen Familienangehörigengeleistet werden, sind zu 100 % abziehbar.258 Aufwand für WohnrechtDie wohnrechtsgebende Person hat im Liegenschaftenverzeichnis das Wohnrechtzu deklarieren und kann dort auch die auf den wohnrechtsbelasteten Teil entfallendenLiegenschaftsunterhaltskosten abziehen. Unter dieser Ziffer kann dasWohnrecht wieder abgezogen werden. Das Wohnrecht ist von der wohnberechtigtenPerson zu versteuern, die namentlich zu nennen ist.Beiträge an anerkannte Formen der gebundenenSelbstvorsorge (Säule 3a)Der Steuererklärung sind die Bescheinigungender Versicherungoder Bankstiftung beizulegen.<strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong>Familien tragen hier die Prämien/ Sparzinsen der ganzenFamilie ein.Vom Lohn abgezogene Arbeitnehmerbeiträgefür betrieblicheKrankentaggeldversicherungkönnen wie bisanhin geltend gemacht werden.Die Beiträge sind abernicht mehr in jedem Fall ausdem Lohnausweis ersichtlich.Prämienverbilligungs-Beiträge,die zusammen mit Ergänzungsleistungenausgerichtet werden,müssen nicht angerechnetwerden.Tragen beide getrennt besteuertenEltern, denen dieelterliche Sorge für ein Kindgemeinsam zusteht, Versicherungskosten,steht ihnen derAbzug je zur Hälfte zu.Versicherungsbeiträge 2011Schuldenverzeichnis siehe RückseiteNeue AHV-Nr.NameA. Prämien für private Personenversicherungen sowie Sparzinsena. Betriebliche Kranken- und Unfallversicherungen (ohne oblig. NBUV)b. Private Krankenversicherungc. Private Unfallversicherungd. Lebensversicherungene. Sparzinsen (Ertrag gem. Wertschriftenverzeichnis Ziff. 11)f. Zwischentotalabzüglich:g. Prämienverbilligungs-Beiträge gemäss Auszahlung Ausgleichskasse –h. Total Prämien für private Personenversicherungen sowie Sparzinsen (A)Maximal möglicher Abzug für obige Versicherungsbeiträge und SparzinsenVon obigem Total sind höchstens abzugsberechtigt:a. für Verheiratete / Partn.:Fr. 4’900.–, wenn im Jahr 2011 Beiträge an 2. Säule oder Säule 3a geleistet wurdenVB.Fr. 6’300.–, wenn für beide Ehegatten / Partn. im Jahr 2011 keine Beiträgean 2. Säule oder Säule 3a geleistet wurdenb. für übrige Steuerpflichtige:Fr. 2’500.–, wenn im Jahr 2011 Beiträge an 2. Säule oder Säule 3a geleistet wurdenFr. 3’200.–, wenn im Jahr 2011 keine Beiträge an 2. Säule oder Säule 3a geleistet wurdenc. Zusätzlicher Abzug pro Kind, gemäss Steuererklärung Seite 1, Ziffer 3: Fr. 700.– +d. Total der Abzüge für Versicherungsbeiträge und Sparzinsen (B)C. Abzug:Der niedrigere Betrag von (A) oder (B)GemeindeVornamezu übertragen in dieSteuererklärungSeite 3, Ziffer 270260/261 Abzugsfähig sind nur Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (Säule 3a). Darunterfallen die gebundene Vorsorgeversicherung bei Versicherungseinrichtungenund die gebundene Vorsorgeverein ba rung bei Bank stif tungen. Andere mit Versicherungenoder Banken abgeschlossene Verträge wie zum Bei spiel gewöhnlicheLebensversicherungen oder freies Sparen in jeder Form gehören nicht zuden anerkannten Vorsorgeformen.Einzutragen sind die von Erwerbstätigen geleisteten Prämien und Beiträge anEinrichtungen der gebundenen Selbstvorsorge:– für Steuerpflichtige, die einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge (2. Säule)angehören, höchstens Fr. 6’682.–– für Steuerpflichtige, die keiner Einrichtung der beruflichen Vorsorge (2. Säule)angehören, höchstens 20% des Erwerbseinkommens, maximal aberFr. 33’408.–Es dürfen nur die tatsächlich im Jahre 2011 bezahlten Prämien/Beiträge oderEinlagen abgezogen werden.Sind beide Ehegatten erwerbstätig, kann der Abzug von beiden Ehegatten jefür sich beansprucht werden, sofern beide einen Vorsorgevertrag abgeschlossenhaben und Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge(Säule 3a) leisten. Bei Mitarbeit eines Ehegatten im Geschäftsbetrieb des andernist ein Abzug von Beiträgen dann zulässig, wenn die Mitarbeit die ehelicheBeistandspflicht übersteigt, ein eigentliches Arbeitsverhältnis besteht und demzufolgedie Sozialversicherungsbeiträge nach den für Arbeitnehmende geltendenRegeln abgerechnet werden.Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien270 Bezahlte Prämien für persönliche Versicherungen, wie Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungender Steuerpflichtigen und deren Kinder, sowie Zinsen vonSparkapitalien sind abzugsfähig. Die im Jahr 2011 ausgerichtete Prämienverbilligungist anzurechnen.28 Abzüge


(bei Zuzug / Wegzug /Todesfall vgl. Wegleitung)Der Abzug für Versicherungsbeiträge und Sparzinsen ist im Formular V Versicherungsbeiträgezu ermitteln.Massgebend für den Zivilstand oder die Anzahl Kinder sind die Verhältnisseam 31. Dezember 2011 bzw. am Ende der Steuerpflicht.Weitere Abzüge280/282 Abzugsfähig sind geleistete Zahlungen an Pensionskassen (2. Säule) inkl.Einkaufsbeiträge, soweit die unter Ziffern 100 bis 119 der Steuererklärungdeklarierten Einkünfte nicht bereits um diese Beiträge gekürzt worden sind.Werden Eintrittsgelder, Erhöhungsbeiträge oder Zahlungen für den Einkauf vonBeitragsjahren mit der Freizügigkeitspolice oder der Kapitalzahlung einer andernVorsorgeeinrichtung finanziert, können sie nicht abgezogen werden.Berufliche Vorsorge im Zusammenhang mit selbständiger ErwerbstätigkeitDie ordentlichen persönlichen Beiträge an Einrichtungen der beruflichen Vorsorgesind mit dem üblichen Arbeitgeberanteil in den Ziffern 110 bis119 abzugsberechtigt.Der «Arbeitnehmeranteil» ist unter den Ziffern 280/282 geltend zumachen.Die Einkaufsbeiträge sind zu 100 % in den Ziffern 280/282 sowie den entsprechendenVorkolonnen zu erfassen.Neue AHV-Nr.nur bei PC-For mu la ren ausfüllenABZÜGEBerufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit238 Total Berufsauslagen Einzelperson / Ehemann / Partn. Fragebogen3239 Ehefrau / Partn. Fragebogen252 Schuldzinsen (soweit nicht schon unter Ziffern 110 bis 119 abgezogen) SchuldenverzeichnisUnterhaltsbeiträge und Rentenleistungen254 Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten / Partn. Fragebogen255 Unterhaltsbeiträge / Alimente an minderjährige Kinder Fragebogen256 Rentenleistungen / dauernde Lasten258 Wohnrecht; Name und Adresse der wohnrechtsberechtigten Person:Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)260 Einzelperson / Ehemann / Partn. Bescheinigung261 Ehefrau / Partn. Bescheinigung270 Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien FragebogenWeitere Abzüge (soweit nicht unter Ziffer 100 bis 119 abgezogen):280 Beiträge an 2. Säule Einzelperson / Ehemann / Partn., davon Einkaufsbeiträge282 Ehefrau / Partn., davon Einkaufsbeiträge284 AHV/IV/EO-Beiträge Einzelperson / Ehemann / Partn.285 Ehefrau / Partn.286 Verrechenbare Geschäftsverluste der Jahre 2004-2010299 Total Abzüge (Übertrag in Ziffer 302)EINKOMMENSBERECHNUNG301 Total der Einkünfte Übertrag von Seite 2, Ziffer 199302 Total der Abzüge Übertrag von Ziffer 299 –310 Nettoeinkommen (Ziffer 301 abzüglich Ziffer 302)Zusätzliche Abzüge320 Krankheits-, Unfall- und behinderungsbedingte Kosten Fragebogen –324 Freiwillige Zuwendungen Aufstellung –325 Zuwendungen und Beiträge an politische Parteien Aufstellung –326 Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten / Partn. max. Fr. 4’700 –Sozialabzüge (steuerfreie Beträge)350 Abzug für Kind/er mit Geburtsjahr 2006 oder jünger je Fr. 6’700 –351 Abzug für Kind/er mit Geburtsjahr 2005 oder älter in schulischer oder beruflicher Ausbildung je Fr. 7’200 –352 Abzug für Kind/er mit ständigem Aufenthalt am auswärtigen Ausbildungsort je Fr. 12’500 –353 Abzug für Eigenbetreuung für Kind/er mit Geburtsjahr 1997 und jünger je Fr. 2’000 –360 Fremdbetreuungskosten berufs-/ausbildungsbedingt max. Fr. 4’700 je Kind / krankheitsbed. unbeschränkt Fragebogen –370 Abzug für Unterstützung von Person/en gemäss Seite 1, Ziffer 4 je max. Fr. 2’600 Aufstellung –380 STEUERBARES EINKOMMEN (Ziffer 310 abzüglich Ziffern 320 bis 370)Bei mir/uns treten 2012 voraussichtlich erhebliche Veränderungen beimEinkommen ein. Voraussichtliches steuerbares Einkommen 2012 Fr.Abzüge 2011Fr. ohne RappenFr. ohne RappenDer Steuererklärung ist dieBescheinigung der Pensionskassebeizulegen.284/285 Beiträge an die AHV und IV, soweit die unter Ziffern 100 bis 199 der Steuererklärungdeklarierten Einkünfte nicht bereits um diese Beiträge gekürzt wordensind.286 Auskunft über verrechenbare Vorjahresverluste aus Geschäftstätigkeit gibt dasMerkblatt für Selbständigerwerbende.Abzüge29


(bei Zuzug / Wegzug /Todesfall vgl. Wegleitung)Neue AHV-Nr.nur bei PC-For mu la ren ausfüllenABZÜGEBerufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit238 Total Berufsauslagen Einzelperson / Ehemann / Partn. Fragebogen239 Ehefrau / Partn. FragebogenAbzüge 2011Fr. ohne RappenEinkommensberechnung252 Schuldzinsen (soweit nicht schon unter Ziffern 110 bis 119 abgezogen) SchuldenverzeichnisUnterhaltsbeiträge und Rentenleistungen3254 Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten / Partn. Fragebogen255 Unterhaltsbeiträge / Alimente an minderjährige Kinder Fragebogen256 Rentenleistungen / dauernde Lasten258 Wohnrecht; Name und Adresse der wohnrechtsberechtigten Person:Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)260 Einzelperson / Ehemann / Partn. Bescheinigung261 Ehefrau / Partn. Bescheinigung270 Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien FragebogenWeitere Abzüge (soweit nicht unter Ziffer 100 bis 119 abgezogen):280 Beiträge an 2. Säule Einzelperson / Ehemann / Partn., davon Einkaufsbeiträge282 Ehefrau / Partn., davon Einkaufsbeiträge284 AHV/IV/EO-Beiträge Einzelperson / Ehemann / Partn.285 Ehefrau / Partn.286 Verrechenbare Geschäftsverluste der Jahre 2004-2010299 Total Abzüge (Übertrag in Ziffer 302)EINKOMMENSBERECHNUNG301 Total der Einkünfte Übertrag von Seite 2, Ziffer 199302 Total der Abzüge Übertrag von Ziffer 299 –310 Nettoeinkommen (Ziffer 301 abzüglich Ziffer 302)Zusätzliche Abzüge320 Krankheits-, Unfall- und behinderungsbedingte Kosten Fragebogen –324 Freiwillige Zuwendungen Aufstellung –325 Zuwendungen und Beiträge an politische Parteien Aufstellung –326 Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten / Partn. max. Fr. 4’700 –Sozialabzüge (steuerfreie Beträge)350 Abzug für Kind/er mit Geburtsjahr 2006 oder jünger je Fr. 6’700 –351 Abzug für Kind/er mit Geburtsjahr 2005 oder älter in schulischer oder beruflicher Ausbildung je Fr. 7’200 –352 Abzug für Kind/er mit ständigem Aufenthalt am auswärtigen Ausbildungsort je Fr. 12’500 –353 Abzug für Eigenbetreuung für Kind/er mit Geburtsjahr 1997 und jünger je Fr. 2’000 –360 Fremdbetreuungskosten berufs-/ausbildungsbedingt max. Fr. 4’700 je Kind / krankheitsbed. unbeschränkt Fragebogen –370 Abzug für Unterstützung von Person/en gemäss Seite 1, Ziffer 4 je max. Fr. 2’600 Aufstellung –380 STEUERBARES EINKOMMEN (Ziffer 310 abzüglich Ziffern 320 bis 370)<strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong>für folgende PersonenAufstellungen beilegenAbzugsfähige Krankheits- undUnfallkosten:Aufwendungen wie Arzt-, Spital-und Pflegekosten, Auslagenfür ärztlich verordnete Medikamente,Heilmassnahmen, Kuraufenthalte,lebensnotwendigeDiäten und alternativ-medizinischeBehandlungen, Fortpflanzungshilfen,Impfungen,med. Apparate, Brillen undZahnbehandlungen, Pflegezuschlägein Alters- und Pflegeheimender Stufen 1-3.Behinderungsbedingte Kostenbei Heimaufenthalt:Bei Aufenthalt in Heimen undTagesstrukturen gelten die angefallenenHeimkosten abPflegestufe 4, nach Abzugeines allgemeinen Lebenshaltungskostenanteils,als behinderungsbedingteKosten.Anteil Lebenshaltungskostenbei Heimaufenthalt:Der Anteil nicht abzugsfähigerLebenshaltungskosten bei dauerndemHeimaufenthalt beträgt:für Alleinstehende: Fr. 11‘880.–;für Verheiratete / Partn., wennbeide Ehepaare / Partn. im Heimsind: Fr. 17‘820.–;für Verheiratete / Partn., wennnur ein Ehepartner / Partn. imHeim ist: Fr. 8‘910.–Pauschalabzug für Behinderte:Anstelle der effektiven Kostenkönnen Behinderte einen Pauschalabzuggeltend machen.Der Abzug wird nur gewährt,wenn die Behinderung durchdie Beilage der Verfügung übereine Hilflosenentschädgung 1) ,mit Bescheinigung der Beratungsstellefür Hör- undSprachbehinderte 2) bzw. durchein ärztliches Zeugnis 3) nachgewiesenwird.Bei mir/uns treten 2012 voraussichtlich erhebliche Veränderungen beimEinkommen ein. Voraussichtliches steuerbares Einkommen 2012 Fr.Fr. ohne RappenBei Heimaufenthalt sind dieHeimrechnungen beizulegen.Krankheits- und Unfallkosten /behinderungsbedingte Kosten 2011Neue AHV-Nr.GemeindeNameVornameName Vorname GeburtsdatumPerson 1Anzahl Monateim HeimPerson 2Anzahl Monateim HeimKFr.A. Krankheits- und Unfallkosten1. Selbstbehalt gemäss Abrechnung Krankenkasse und VersicherungAndere Aufwendungen (sofern nicht unter Ziffer 1 enthalten)2. Ärztlich verordnete Medikamente, Therapien und Heilmassnahmen usw.3. Kosten für Aufenthalt in Spitälern, Heilstätten, Kurhotels usw.4. Pflegeleistungen bei Heimaufenthalt (Pflegetaxen Stufen 1-3) Person 1Bei Heimaufenthalt sind die Heimrechnungen beizulegenPerson 25. Zahnarztkosten (nach Abzug Leistungen Versicherungen)6. Hilfsmittel wie Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte usw.7. Diätkosten bei Zöliakie pauschal Fr. 2‘500.–8. Weitere, Art:Total Krankheits- und UnfallkostenVergütungen Dritter an Krankheits- und Unfallkosten (wenn nicht bereits oben abgezogen)9. Krankenkasse und übrige Versicherungsleistungen –10. Krankheitsbedingte Ergänzungsleistungen –11. Versicherungsleistungen oder Kapitalzahlungen aus Haftpflichtrecht –12. Weitere, Art: –Ungedeckte Krankheits- und Unfallkosten13. abzüglich Selbstbehalt (5% von Ziffer 310 der Steuererklärung) –Abzug Krankheits- und Unfallkosten(A)B. Effektive behinderungsbedingte Kosten14. Behinderungsbedingte Kosten bei Bezug von IV-Leistungen etc.15. Behinderungsbedingte Kosten bei Heimaufenthalt Person 1Bei Heimaufenthalt sind die Heimrechnungen beizulegenPerson 2Total behinderungsbedingte KostenVergütungen Dritter und Anteil Lebenshaltungskosten16. Hilflosenentschädigungen –17. Behinderungsbedingte Ergänzungsleistungen zur AHV/IV –18. Anteil Lebenshaltungskosten bei Heimaufenthalt –19. Krankenkasse* und weitere, z.B. Zusatzvers. Art: –*sofern nicht bereits auf Heimrechnung enthaltenTotal effektive behinderungsbedingte Kosten(B)C. Pauschale behinderungsbedingte Kosten20. Pauschalabzug für Behinderte bei Bezug einer Hilflosenentschädigung: Verfügung beilegenleichter Grad Fr. 2’500.– 1) mittlerer Grad Fr. 5’000.– 1) schwerer Grad Fr. 7’500.– 1) (C)Gehörlosigkeit Fr. 2’500.– 2) Nierenkrankheit mit Dialyse Fr. 2’500.– 3)D. Total Krankheits- und Unfallkosten / behinderungsbedingte KostenTotal A + Total B + Czu übertragen in dieSteuererklärungSeite 3, Ziffer 320Wir bitten Sie, der Steuererklärungeine Aufstellung beizulegen.Wir bitten Sie, der Steuererklärungeine Aufstellung beizulegen.Zusätzliche Abzüge320 Krankheits- und Unfallkosten / behinderungsbedingte KostenAbzugsfähig sind die durch Krankheit und Unfall bedingten Kosten, die denSteuerpflichtigen selbst entstanden sind oder für von ihnen unterhaltene Personenaufgewendet wurden, sofern sie den Selbstbehalt von 5% des Nettoeinkommens(Ziffer 310) übersteigen.Kosten für Behinderungen im Sinn des Behindertengleichstellungsgesetzeskönnen ohne Selbstbehalt steuerlich abgezogen werden. Als Behinderte geltendie Bezüger/innen von IV-Renten, Hilflosenentschädigungen und Hilfsmittelnder Sozialversicherungen, sowie Heimbewohner/innen und Spitex-Betreute,für die dauernd ein Pflege- und Betreuungsaufwand von mindestens einerStunde pro Tag anfällt (ab Pflegestufe 4 bei Heimaufenthalt bzw. bei Hilflosigkeit).Andere Personen haben ihre Behinderung durch ausführliches ärztlichesZeugnis mit Fragebogen (Bezug unter www.steuern.lu.ch) nachzuweisen.Personen mit Hilflosenentschädigungen steht für die behinderungsbedingtenKosten ein Pauschalabzug zu. Ebenso können Gehörlose und Nierenkrankemit Dialyse einen Pauschalabzug beanspruchen (siehe Formular K). Es könnennicht der Pauschalabzug und andere behinderungsbedingte Kosten gleichzeitiggeltend gemacht werden.Bei dauerhaftem Aufenthalt in Heimen und Tagesstrukturen sind die Pflegekosten,je nach Pflegeintensität, als krankheits- bzw. behinderungsbedingte Kostenabzugsfähig.Die Pflegetaxen (Zuschläge zu den Grundtaxen) der Pflegestufen 1 bis 3 geltenals krankheitsbedingte Kosten.Ab Pflegestufe 4 bzw. bei Hilflosigkeit gelten Bewohnerinnen und Bewohnervon Alters- und Pflegeheimen steuerrechtlich als Personen mit Behinderungen,weshalb die gesamten von den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnergetragenen Heimkosten als behinderungsbedingte Kosten gelten. Den Gesamtkostensind allfällige Drittleistungen (Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigungender AHV/IV, Hilflosenrenten der SUVA, private und öffentliche Fürsorgebeiträgesowie Zuwendungen aus Verwandtenunterstützung etc.) sowieein Selbstbehalt für Unterkunft und Verpflegung (als nicht abzugsfähige Lebenshaltungskosten)anzurechnen.Der anrechenbare Selbstbehalt beträgt pro Jahr:Fr. 11‘880 für AlleinstehendeFr. 17‘820 für Verheiratete, wenn beide Ehepartner im Heim wohnenFr. 8‘910 für Verheiratete, wenn nur ein Ehepartner im Heim wohntAn den Pauschalabzug für Behinderte müssen keine Vergütungen Dritter oderAnteile an Lebenshaltungskosten angerechnet werden.Steuerpflichtige, die einen Abzug für Krankheits- und Unfallkosten und/oder fürbehinderungsbedingte Kosten geltend machen, müssen mit der Steuererklärungdas vollständig ausgefüllte Formular K Krankheits- und Unfallkosten/behinderungsbedingteKosten mit den dort verlangten Angaben und den Belegeneinreichen. Das Formular erhalten Sie beim Gemeindesteueramt oder direkt imProgramm steuern.lu.2011.324 Freiwillige ZuwendungenAbzugsberechtigt sind freiwillige Geldleistungen und übrige Vermögenswertean juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die im Hinblick auf öffentlicheoder gemeinnützigen Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind, wenn dieseZuwendungen im Jahr Fr. 100.– erreichen und insgesamt 20 % des Nettoeinkommens(Ziffer 310) nicht übersteigen. In gleichem Umfang abzugsfähig sindentsprechende freiwillige Leistungen an Bund, <strong>Kanton</strong>, Gemeinden und derenAnstalten.325 Zuwendungen und Beiträge an die im <strong>Kanton</strong>srat vertretenen ParteienAbzugsfähig sind Zuwendungen an die im <strong>Kanton</strong>srat vertretenen Parteien (CVP,30 Einkommensberechnung


(bei Zuzug / Wegzug /Todesfall vgl. Wegleitung)höchstensFr. 4700 pro KindFDP, GB, SP, SVP). Der Maximalabzug beträgt 10% des Nettoeinkommens (Ziffer310), höchstens aber Fr. 5’300.– für Alleinstehende und Verheiratete. Die Zuwendungenmüssen im Jahr Fr. 100.– betragen.Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten326 Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, können einenbeson deren Abzug geltend machen, wenn beide erwerbstätig sind. Der Sonderabzugbei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten (Zweitver dienerabzug) kannnur einmal beansprucht werden. Der Abzug beträgt höchstens: Fr. 4’700.–.Der Abzug steht den Steuerpflichtigen wie folgt zu:● Bei unabhängig voneinander (selbständig oder unselbständig) erwerbstätigenEhegatten: Der Abzug erfolgt vom niedrigeren der beiden Er werbs ein kommen.Unterschreitet dieses niedrigere Erwerbsein kommen nach Abzug der Berufsauslagenund all fälliger Beiträge an die 2. Säule sowie die Säule 3a dieHöhe des gesetzlichen Abzugs, kann nur dieser niedrigere Betrag abgezogenwerden, d.h. Berufsauslagen und Sonderabzug zusammen dürfen nicht höhersein als das Erwerbseinkommen.● Bei regelmässiger und erheblicher Mitarbeit eines Ehegatten im Beruf, Geschäftoder Gewerbe des anderen Ehegatten.Die beiden Abzüge können nicht gleichzeitig geltend gemacht werden.Neue AHV-Nr.nur bei PC-For mu la ren ausfüllenABZÜGEBerufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit238 Total Berufsauslagen Einzelperson / Ehemann / Partn. Fragebogen3239 Ehefrau / Partn. Fragebogen252 Schuldzinsen (soweit nicht schon unter Ziffern 110 bis 119 abgezogen) SchuldenverzeichnisUnterhaltsbeiträge und Rentenleistungen254 Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten / Partn. Fragebogen255 Unterhaltsbeiträge / Alimente an minderjährige Kinder Fragebogen256 Rentenleistungen / dauernde Lasten258 Wohnrecht; Name und Adresse der wohnrechtsberechtigten Person:Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)260 Einzelperson / Ehemann / Partn. Bescheinigung261 Ehefrau / Partn. Bescheinigung270 Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien FragebogenWeitere Abzüge (soweit nicht unter Ziffer 100 bis 119 abgezogen):280 Beiträge an 2. Säule Einzelperson / Ehemann / Partn., davon Einkaufsbeiträge282 Ehefrau / Partn., davon Einkaufsbeiträge284 AHV/IV/EO-Beiträge Einzelperson / Ehemann / Partn.285 Ehefrau / Partn.286 Verrechenbare Geschäftsverluste der Jahre 2004-2010299 Total Abzüge (Übertrag in Ziffer 302)EINKOMMENSBERECHNUNG301 Total der Einkünfte Übertrag von Seite 2, Ziffer 199302 Total der Abzüge Übertrag von Ziffer 299 –310 Nettoeinkommen (Ziffer 301 abzüglich Ziffer 302)Zusätzliche Abzüge320 Krankheits-, Unfall- und behinderungsbedingte Kosten Fragebogen –324 Freiwillige Zuwendungen Aufstellung –325 Zuwendungen und Beiträge an politische Parteien Aufstellung –326 Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten / Partn. max. Fr. 4’700 –Sozialabzüge (steuerfreie Beträge)350 Abzug für Kind/er mit Geburtsjahr 2006 oder jünger je Fr. 6’700 –351 Abzug für Kind/er mit Geburtsjahr 2005 oder älter in schulischer oder beruflicher Ausbildung je Fr. 7’200 –352 Abzug für Kind/er mit ständigem Aufenthalt am auswärtigen Ausbildungsort je Fr. 12’500 –353 Abzug für Eigenbetreuung für Kind/er mit Geburtsjahr 1997 und jünger je Fr. 2’000 –360 Fremdbetreuungskosten berufs-/ausbildungsbedingt max. Fr. 4’700 je Kind / krankheitsbed. unbeschränkt Fragebogen –370 Abzug für Unterstützung von Person/en gemäss Seite 1, Ziffer 4 je max. Fr. 2’600 Aufstellung –380 STEUERBARES EINKOMMEN (Ziffer 310 abzüglich Ziffern 320 bis 370)Bei mir/uns treten 2012 voraussichtlich erhebliche Veränderungen beimEinkommen ein. Voraussichtliches steuerbares Einkommen 2012 Fr.Abzüge 2011Fr. ohne RappenFr. ohne RappenSozialabzüge (steuerfreie Beträge)Für die Festsetzung der Sozialabzüge sind die Verhältnisse am 31. Dezember2011 massgebend. Endet die Steuerpflicht jedoch während der Steuerperiode,sind sie nach den Verhältnissen am Ende der Steuerpflicht festzusetzen.350 Für jedes Kind, das das sechste Altersjahr noch nicht vollendet hat, beträgt derAbzug Fr. 6‘700.–.351 Für jedes Kind ab vollendetem sechsten Altersjahr in schulischer oder beruflicherAusbildung beträgt der Abzug Fr. 7‘200.–.352 Für jedes Kind in schulischer oder beruflicher Ausbildung mit ständigem Aufenthaltam auswärtigen Ausbildungsort beträgt der Abzug Fr. 12‘500.–.Bei getrennter Besteuerung der Eltern wird der Kinderabzug hälftig geteilt, wenndas Kind unter gemeinsamer elterlicher Sorge steht und keine Unterhaltsbeiträgefür das Kind geltend gemacht werden.Wird das Kind bei getrennter Besteuerung der Eltern und Zahlung von Kinderalimentenim Jahr 2011 bzw. vor Ende der Steuerpflicht mündig, erhält grundsätzlichder alimentenzahlende Elternteil den Kinderabzug.353 Abzug für Eigenbetreuung der KinderFür jedes im eigenen Haushalt lebende Kind, welches das 15. Altersjahr nochnicht vollendet hat, beträgt der Abzug für die Eigenbetreuung Fr. 2‘000.–.Werden die Eltern getrennt besteuert und erfüllen beide die Voraussetzungenfür den Eigenbetreuungsabzug, kann jeder Elternteil Fr. 1’000.– für die eigeneBetreuung abziehen.360 Fremdbetreuungskosten der Kindera) infolge BerufstätigkeitFallen Fremdbetreuungskosten infolge Erwerbstätigkeit oder Ausbildung an,können diese zusätzlich zum Eigenbetreuungsabzug bis zum Betrag vonmaximal Fr. 4’700.– abgezogen werden. Der Abzug kann geltend gemachtwerden, wenn wegen der Berufstätigkeit beider Ehegatten bzw. der alleinstehenden, die elterliche Sorge innehabenden Person Fremdbetreuungskostenz.B. Kosten für den Aufenthalt von Kindern in Kinderhorten, Tagesheimen,<strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong>Fremdbetreuungskosten 2011Unterhaltsbeiträge siehe RückseiteNeue AHV-Nr.FNameGemeindeVornameA. Berufsbedingte / ausbildungsbedingte FremdbetreuungskostenFür jedes Kind, welches am Ende der Steuerperiode jünger als 15 Jahre ist und in Ihrem Haushalt wohnt, könnenhöchstens Fr. 4'700 effektiv angefallene Betreuungskosten durch Drittpersonen abgezogen werden. Die Fremdbetreuungskostenmüssen infolge Berufstätigkeit oder Ausbildung der die elterliche Sorge innehabenden Person angefallen sein.Name, Vorname Zahlungs- Rechnungssteller/in Art der Fremd- Kostendes Kindes datum Zahlungsempfänger/in betreuungskosten Fr.Adresse, Wohnort1. Kind ++++abzüglich Vergütungen Dritter (Gutschriften, Gutscheine etc.) –2. Kind ++++abzüglich Vergütungen Dritter (Gutschriften, Gutscheine etc.) –3. Kind ++++abzüglich Vergütungen Dritter (Gutschriften, Gutscheine etc.) –Übertrag aus ErgänzungsblätternTotal berufsbedingte / ausbildungsbedingte FremdbetreuungskostenB. Krankheitsbedingte FremdbetreuungskostenDie Kosten der Fremdbetreuung von Kindern infolge schwerer Erkrankung der die elterliche Sorge innehabenden Person, sindin unbeschränkter Höhe abzugsfähig. Der Abzug kann für Kinder, welche am Ende der Steuerperiode jünger als 15 Jahresind und in Ihrem Haushalt wohnen, geltend gemacht werden. Bitte Arztzeugnis beilegen.Name, Vorname Zahlungs- Rechnungssteller/in Art der Fremd- Kostendes Kindes datum Zahlungsempfänger/in betreuungskosten Fr.Adresse, Wohnort1. Kind ++++2. Kind ++++3. Kind ++++}}}Abziehbare KostenFr.zu übertragen in dieSteuererklärungSeite 3, Ziffer 360Übertrag aus ErgänzungsblätternZwischentotalabzüglich Vergütungen Dritter (Versicherung, Gutschriften, Gutscheine etc.) –Total krankheitsbedingte Fremdbetreuungskostenzu übertragen in dieSteuererklärungSeite 3, Ziffer 360}}}AbziehbareKostenFr.Einkommensberechnung31


(bei Zuzug / Wegzug /Todesfall vgl. Wegleitung)Neue AHV-Nr.nur bei PC-For mu la ren ausfüllenABZÜGEBerufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit238 Total Berufsauslagen Einzelperson / Ehemann / Partn. Fragebogen3239 Ehefrau / Partn. Fragebogen252 Schuldzinsen (soweit nicht schon unter Ziffern 110 bis 119 abgezogen) SchuldenverzeichnisUnterhaltsbeiträge und Rentenleistungen254 Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten / Partn. Fragebogen255 Unterhaltsbeiträge / Alimente an minderjährige Kinder Fragebogen256 Rentenleistungen / dauernde Lasten258 Wohnrecht; Name und Adresse der wohnrechtsberechtigten Person:Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)260 Einzelperson / Ehemann / Partn. Bescheinigung261 Ehefrau / Partn. Bescheinigung270 Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien FragebogenWeitere Abzüge (soweit nicht unter Ziffer 100 bis 119 abgezogen):280 Beiträge an 2. Säule Einzelperson / Ehemann / Partn., davon Einkaufsbeiträge282 Ehefrau / Partn., davon Einkaufsbeiträge284 AHV/IV/EO-Beiträge Einzelperson / Ehemann / Partn.285 Ehefrau / Partn.286 Verrechenbare Geschäftsverluste der Jahre 2004-2010299 Total Abzüge (Übertrag in Ziffer 302)EINKOMMENSBERECHNUNG301 Total der Einkünfte Übertrag von Seite 2, Ziffer 199302 Total der Abzüge Übertrag von Ziffer 299 –310 Nettoeinkommen (Ziffer 301 abzüglich Ziffer 302)Zusätzliche Abzüge320 Krankheits-, Unfall- und behinderungsbedingte Kosten Fragebogen –324 Freiwillige Zuwendungen Aufstellung –325 Zuwendungen und Beiträge an politische Parteien Aufstellung –326 Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten / Partn. max. Fr. 4’700 –Sozialabzüge (steuerfreie Beträge)350 Abzug für Kind/er mit Geburtsjahr 2006 oder jünger je Fr. 6’700 –351 Abzug für Kind/er mit Geburtsjahr 2005 oder älter in schulischer oder beruflicher Ausbildung je Fr. 7’200 –352 Abzug für Kind/er mit ständigem Aufenthalt am auswärtigen Ausbildungsort je Fr. 12’500 –353 Abzug für Eigenbetreuung für Kind/er mit Geburtsjahr 1997 und jünger je Fr. 2’000 –360 Fremdbetreuungskosten berufs-/ausbildungsbedingt max. Fr. 4’700 je Kind / krankheitsbed. unbeschränkt Fragebogen –370 Abzug für Unterstützung von Person/en gemäss Seite 1, Ziffer 4 je max. Fr. 2’600 Aufstellung –380 STEUERBARES EINKOMMEN (Ziffer 310 abzüglich Ziffern 320 bis 370)Bei mir/uns treten 2012 voraussichtlich erhebliche Veränderungen beimEinkommen ein. Voraussichtliches steuerbares Einkommen 2012 Fr.Abzüge 2011Fr. ohne RappenFr. ohne Rappenbei Tageseltern usw. angefallen sind. Betragen die Kosten für die Fremdbetreuungweniger als Fr. 4‘700.–, kann nur der niedrigere Betrag abgezogenwerden.b) infolge schwerer ErkrankungZusätzlich zum Eigenbetreuungsabzug sind Fremdbetreuungskosten abzugsfähig,die infolge schwerer Erkrankung eines Ehegatten bzw. der alleinstehenden, die elterliche Sorge innehabenden Person entstehen, soferndiese Kosten nicht anderweitig (z.B. durch die Haftpflichtversicherung) gedecktsind. Solche ungedeckte Kosten sind in betraglich unbeschränkterHöhe abzugsfähig.Der Fremdbetreuungskostenabzug kann längstens bis zur Steuerperiode vor dem15. Geburtstag gemacht werden.Die Fremdbetreuungskosten sind auf dem Formular F Fremdbetreuungskosteneinzutragen.370 UnterstützungsabzugFür jede unterstützungsbedürftige Person, die am Stichtag unterstützungsbedürftigist und an de ren Unterhalt die steuerpflichtige Person in der Steuerperiodeminde stens einen Beitrag in der Höhe des Abzuges leistet, können Fr. 2’600.–in Abzug ge bracht werden.Grund für die Unterstützungsbedürftigkeit muss eine Erwerbsunfähigkeit oderbeschränkte Erwerbsfähigkeit infolge jugendlichen oder hohen Alters, infolgeGebrechlichkeit oder Krankheit sein.Die Unterstützungsleistungen sind nachzuweisen. Wenn Sie einen Unter stützungsabzuggeltend machen, haben Sie mit der Steuererklärung einen Nachweisder Unterstützungsbedürftigkeit in geeigneter Form einzureichen.32 Einkommensberechnung


(bei Zuzug / Wegzug /Todesfall vgl. Wegleitung)Vermögen im In- und AuslandBewegliches Vermögen400 Wertschriften und GuthabenFür Wertschriften und Guthaben lesen Sie bitte die Erläuterungen zum Wertschriften-und Guthabenverzeichnis auf den Seiten 36 bis 39 dieser Wegleitung.Neue AHV-Nr.nur bei PC-For mu la ren ausfüllenVERMÖGEN IM IN- UND AUSLANDder/des Steuerpflichtigen und der minderjährigen Kinder,einschliesslich NutzniessungsvermögenBewegliches Vermögen400 Wertschriften und Guthaben laut Wertschriftenverzeichnis Wertschriftenverzeichnis404 Bargeld, Gold und andere Edelmetalle410 Lebensversicherungen (Steuerwert gemäss Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft)Versicherungsgesellschaft Abschlussjahr Ablaufsjahr Vers.summe Steuerwert Fr.+++++412 Motorfahrzeuge Art: Kaufpreis: Anschaffungsjahr: +Art: Kaufpreis: Anschaffungsjahr: +Fragebogen Erbengemeinschaften/414 Anteile an unverteilten Erbschaften Gemeinderschaften416 Übrige Vermögenswerte; nähere Bezeichnung:420 Liegenschaften LiegenschaftenverzeichnisBewegliches Betriebsvermögen Selbständigerwerbender am Bilanzstichtag430 Einzelperson / Ehemann / Partn. Fragebogen431 Ehefrau / Partn. Fragebogen434 Vermögensanteile an Personengesellschaften Einzelperson / Ehemann / Partn. Fragebogen435 Vermögensanteile an Personengesellschaften Ehefrau / Partn. Fragebogen450 Total der Vermögenswerte (Total Ziffern 400 bis 435)462 Schulden Schuldenverzeichnis –470 Reinvermögen (Ziffer 450 abzüglich Ziffer 462)Steuerfreie Beträge472 für Verheiratete / eingetragene Partn. Fr. 100’000 –Steuerwertam 31.12.2011Fr. ohne Rappen404 Bargeld, Gold und andere EdelmetalleKurse für ausländische Banknoten, Goldmünzen und Edelmetalle können deramtlichen Kursliste entnommen werden.410 LebensversicherungenLebensversicherungen (Kapital- und Rentenversicherungen) unterliegen der Vermögenssteuer.Ausnahme: Im Rahmen der anerkannten Formen der gebundenenSelbstvorsorge (Säule 3a) abgeschlossene Vorsorgepolicen sind bis zur Fälligkeitder Versicherungssumme steuerfrei. Der Vermögenssteuerwert von Lebensversicherungenrichtet sich nach dem Rückkaufswert inkl. Überschussanteile. Dabeiist auf den von der Versicherungsgesellschaft bescheinigten Wert abzustellen.Diese Bescheinigung ist mit der Steuererklärung einzureichen.473 für alle übrigen Steuerpflichtigen Fr. 50’000 –474 für jedes Kind gemäss Seite 1, Ziffer 3 Fr. 10’000 –480 STEUERBARES VERMÖGEN (Ziffer 470 abzüglich Ziffern 472 bis 474)Beilagen4VollständigkeitserklärungPC-Steuererklärung inkl. Bar-Code-Blatt Diese Steuererklärung und sämtliche Beilagen sind vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt.WertschriftenverzeichnisLohnausweiseFür Rückfragen Telefon PrivatBescheinigungen Säule 3aBerufsauslagenTelefon GeschäftVers.beiträge/Schuldenverz.Email-AdresseLiegenschaftenverzeichnisUnterhaltsbeiträge / FremdbetreuungskostenKrankheits- / Behinderungsbedingte Kosten Ort und DatumFragebogen für SelbständigerwerbendeGeschäftsabschluss 2011FragebogenUnterschrift Einzelperson / Ehemann / Partn. Unterschrift Ehefrau / Partn.Erläuterungen gemäss BeiblattVollmachtWir bitten Sie, die Bescheinigungder Versicherungsgesellschaftbeizulegen.412 MotorfahrzeugeBei Privatautos dürfen im ersten Gebrauchsjahr 30% des Anschaffungswertesabgeschrieben werden, in jedem folgenden Jahr 30% vom je verbleibendenRestwert.Steuerwert 31. Dezember 2011 von privaten Motorfahrzeugen in Prozent desKaufpreisesAnschaffungsjahrSteuerwert in %des Kaufpreises2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 usw.70 49 34 24 17 12 8 6 4 3 usw.414 Anteile an unverteilten ErbschaftenErbengemeinschaften werden in der Regel nicht separat besteuert. Die Anteileam Vermögen von unverteilten Erbschaften ist ab Todestag von den einzelnenErben anteilmässig (entsprechend ihrer Erbquote) zu versteuern.Für dessen Ermittlung ist ein beim Gemeindesteueramt oder im Programmsteuern.lu.2011 erhältlicher Fragebogen E auszufüllen. Je eine Kopie ist derSteuererklärung der Anteilsberechtigten beizufügen. Bevor Sie Ihren Anteilgemäss Fragebogen in Ihrer Steuererklärung einsetzen, ver gewissern Sie sich,dass die im Fragebogen gemachten Angaben richtig und vollständig sind.<strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong>Versanddatum1.2.3.4.Für das Ausfüllen dieses Fragebogenswird auf die Erläuterungender Wegleitung zu denentsprechenden Positionen derSteuererklärung für natürlichePersonen verwiesen. DieserFragebogen und die Beilagensind ausgefüllt und unterzeichnetinnerhalb von 30 Tagen anfolgende Adresse zu senden:Fragebogen für Erbengemeinschaftenund Gemeinderschaften 2011Reg.-Nr.GemeindePersonalien des Erblassers/der ErblasserinName und Vorname:Letzter Wohnort des Erblassers/der Erblasserin: Geburtsjahr: Todestag:Es ist zuerst auf Seite 2 dieses Fragebogens das Reineinkommen und -vermögen der Personen ge samt heit zuermitteln und dann auf dieser Seite auf die einzelnen Teilhaber und Teilhaberinnen zu verteilen. Der oder diemit der Einreichung dieses Formulars betraute Vertreter oder Vertreterin der Personenge samt heit soll vondiesem Fragebogen Kopien für die einzelnen Teilhaber und Teilhaberinnen anfertigen, die diese mit ihrerpersönlichen Steuererklärung einzureichen haben.Das Ergebnis der Überprü fung dieses Fragebogens wird der für die Veranlagung der einzelnen Teilhaber undTeilhaberinnen zuständigen Behörden mitgeteilt.Name, Vorname, Geburtsjahr und genaue Adresse der Erben, Erbinnen,Anteil am Einkommen Anteil am Vermögen2011Nutzniesser und Nutzniesserinnen, denen das Eigentum bzw. die Nutzung an31. 12. 2011den umstehend aufgeführten Vermögenswerten zusteht (bei Ehefrauen / Partn. in % gemäss Ziffer 13 in % gemäss Ziffer 26ist ausserdem der Vorname des Ehemannes / Partn. anzugeben).des Fragebogensdes Fragebogens12*34*EFr.5.416 Übrige VermögenswerteUnter dieser Ziffer sind die übrigen Vermögenswerte, die nicht zum Hausrat oderzu den persönlichen Gebrauchsgegenständen zählen wie Schiffe, Flugzeuge,Reitpferde, wertvolle Sammlungen usw. anzugeben. Ist mehr als ein Gegenstandzu deklarieren, ist der Steuererklärung eine Liste mit genauer Bezeichnung,Versicherungswert (Zeitwert) und Verkehrswert der einzelnen Gegenständebeizufügen. Die Vermögenswerte sind zum Verkehrswert zu deklarieren. Ist einsolcher nicht bekannt, ist er zu schätzen oder es ist ein angemessener Versicherungswert(Zeitwert) einzusetzen.Der Hausrat und die persönlichen Gebrauchsgegenstände sind steuer frei. ZumHausrat gehören die Gegenstände, die zur üblichen Einrichtung einer Wohnunggehören und tatsächlich Wohnzwecken dienen, namentlich Möbel, Teppiche,Bilder, Küchen‐ und Gar tengeräte, Geschirr, Bücher sowie Geräte der Unterhaltungselektronik.Als persönliche Gebrauchsgegenstände gelten die Gebrauchsgegenständedes Alltags, nament lich Kleider, Schmuck, Sportgeräte, Foto‐ undFilmapparate.6.7.8.* Die Anteile der Teilhaber/innen am Einkommen und Vermögen sind in derenZiffer 164 Ziffer 414persönlichen Steuererklärungen einzusetzen unterIch/wir erkläre/n, dass in diesem Fragebogen das gesamte Einkommen und Vermögen der Personengesamtheit,einschliesslich Nutzniessungsvermögen, vollständig und wahrheitsgetreu angegeben worden ist.Datum:Unterschrift/en des/der Steuerpflichtigen:Beilagen (sind einzeln aufzuführen):Vermögen im In- und Ausland33


(bei Zuzug / Wegzug /Todesfall vgl. Wegleitung)Neue AHV-Nr.nur bei PC-For mu la ren ausfüllenVERMÖGEN IM IN- UND AUSLANDder/des Steuerpflichtigen und der minderjährigen Kinder,einschliesslich NutzniessungsvermögenBewegliches Vermögen400 Wertschriften und Guthaben laut Wertschriftenverzeichnis Wertschriftenverzeichnis404 Bargeld, Gold und andere Edelmetalle410 Lebensversicherungen (Steuerwert gemäss Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft)Versicherungsgesellschaft Abschlussjahr Ablaufsjahr Vers.summe Steuerwert Fr.+++++412 Motorfahrzeuge Art: Kaufpreis: Anschaffungsjahr: +Art: Kaufpreis: Anschaffungsjahr: +Fragebogen Erbengemeinschaften/414 Anteile an unverteilten Erbschaften Gemeinderschaften416 Übrige Vermögenswerte; nähere Bezeichnung:420 Liegenschaften LiegenschaftenverzeichnisBewegliches Betriebsvermögen Selbständigerwerbender am Bilanzstichtag430 Einzelperson / Ehemann / Partn. Fragebogen431 Ehefrau / Partn. Fragebogen434 Vermögensanteile an Personengesellschaften Einzelperson / Ehemann / Partn. Fragebogen435 Vermögensanteile an Personengesellschaften Ehefrau / Partn. FragebogenSteuerwertam 31.12.2011Fr. ohne RappenLiegenschaften420 Falls Sie eine Liegenschaft besitzen, ist das Formular L Lie gen schaf tenverzeichnisauszufüllen.Es sind die Werte aller Liegenschaften zu deklarieren, auch jene in anderen<strong>Kanton</strong>en oder im Ausland.450 Total der Vermögenswerte (Total Ziffern 400 bis 435)462 Schulden Schuldenverzeichnis –470 Reinvermögen (Ziffer 450 abzüglich Ziffer 462)Steuerfreie Beträge472 für Verheiratete / eingetragene Partn. Fr. 100’000 –473 für alle übrigen Steuerpflichtigen Fr. 50’000 –474 für jedes Kind gemäss Seite 1, Ziffer 3 Fr. 10’000 –480 STEUERBARES VERMÖGEN (Ziffer 470 abzüglich Ziffern 472 bis 474)Beilagen4VollständigkeitserklärungPC-Steuererklärung inkl. Bar-Code-Blatt Diese Steuererklärung und sämtliche Beilagen sind vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt.WertschriftenverzeichnisLohnausweiseFür Rückfragen Telefon PrivatBescheinigungen Säule 3aBerufsauslagenTelefon GeschäftVers.beiträge/Schuldenverz.Email-AdresseLiegenschaftenverzeichnisUnterhaltsbeiträge / FremdbetreuungskostenKrankheits- / Behinderungsbedingte Kosten Ort und DatumFragebogen für SelbständigerwerbendeGeschäftsabschluss 2011FragebogenUnterschrift Einzelperson / Ehemann / Partn. Unterschrift Ehefrau / Partn.Erläuterungen gemäss BeiblattVollmachtDer Steuerwert von am Wohnsitz dauernd selbst genutzten Wohn liegen schaftenoder Teilen davon beträgt 75% des Katasterwertes, wenn ein Verkehrswertfestgesetzt ist. Alle anderen Liegen schaften oder Liegenschaftsteile wie zumBeispiel Ferienwohnungen, Ferienhäuser, vermietete Einlegerwohnungen, MietundGeschäftshäuser, geschäftlich genutzte Liegenschaftsteile usw. sind dagegenzu 100% steuerbar.Bewegliches Betriebsvermögen Selbständigerwerbenderam Bilanzstichtag430/431 Auf dem Fragebogen für Selbständigerwerbende oder auf dem Einlageblattzum Fragebogen für Land- und Forstwirtschaft wird das bewegliche Betriebsvermögenper Bilanzstichtag ermittelt. Das Total dieses Betriebs vermögens (Betriebsinventar,Geschäftsfahrzeuge, Vieh, Vorräte und Waren, Kundenguthaben,Bargeld usw.) ist unter Ziffer 430 bzw. Ziffer 431 (Ehefrau / Partn.) der Steuererklärungeinzutragen.Kapitalanlagen (Wertschriften, Bank- Postkonti), die zum Geschäftsvermögengehören, sind mit dem Wert am Bilanzstichtag im Wertschriften- und Guthabenverzeichnisaufzuführen und durch Übertrag in Ziffer 400 der Steuererklärungzu deklarieren.Geschäftsliegenschaften sind im Liegenschaftenverzeichnis aufzuführen und durchÜbertrag in Ziffer 420 der Steuererklärung zu deklarieren.434/435 Der Anteil am Vermögen von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowievon einfachen Gesellschaften ist nach den Angaben zu deklarieren, welche dieGesellschaft in ihrem Fragebogen gemacht hat.Schulden462 Werden Schulden deklariert, ist ein vollständiges Schuldenverzeichnis mit derSteuererklärung einzureichen. Unerlässlich sind insbesondere die Angabe desZinssatzes sowie der Gläubiger/innen mit genauer Adresse. Selbständigerwerbende,die ihre Geschäftsbücher nicht mit dem Kalenderjahr abschliessen, setzendie Geschäftsschulden (einschliesslich die Hypothekarschulden auf Geschäftsliegenschaften)mit den Werten am Bilanzstichtag ein.Steuerfreie Beträge472 In ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige können Fr. 100’000.– vom Reinvermögenin Abzug bringen.473 Alle andern Steuerpflichtigen können Fr. 50’000.– vom Reinvermögen in Abzugbringen.474 Für jedes Kind, für das der Kinderabzug gemäss Ziffern 350/351/352beansprucht werden kann, kann ein Betrag von Fr. 10’000.– abgezogen werden.Getrennt besteuerte Eltern, denen die elterliche Sorge für das Kind gemeinsamzusteht, können den Abzug je zur Hälfte beanspruchen.34 Vermögen im In- und Ausland


(bei Zuzug / Wegzug /Todesfall vgl. Wegleitung)Beilagen zur SteuererklärungNeue AHV-Nr.nur bei PC-For mu la ren ausfüllenVERMÖGEN IM IN- UND AUSLANDder/des Steuerpflichtigen und der minderjährigen Kinder,einschliesslich NutzniessungsvermögenBewegliches Vermögen400 Wertschriften und Guthaben laut Wertschriftenverzeichnis WertschriftenverzeichnisSteuerwertam 31.12.2011Fr. ohne RappenDer Steuererklärung haben beizulegen:Wertschriften- und Guthabenverzeichnis mit:– Beiblätter, Depotauszüge, Steuerverzeichnisse und Steuerbewertungen, auf welche imWertschriften- und Guthabenverzeichnis verwiesen wird– Gutschriftsanzeigen für Festgeldanlagen mit Verrechnungssteuerabzug– Bescheinigungen über Lotterie-, Zahlenlotto- und Sport-Toto-Gewinne mit Belegen fürdie EinsätzeUnselbständigerwerbende:– Lohnausweis(e)– Formular B BerufsauslagenSelbständigerwerbende / Landwirte:– Fragebogen für Selbständigerwerbende und / oder Fragebogen Landwirtschaft mitEinlageblatt sowie die Beilagen gemäss MerkblattVerwaltungsräte / Verwaltungsrätinnen:– Bescheinigung über erhaltene EntschädigungenGanz- oder Teilarbeitslose:– Bescheinigung der Arbeitslosenkasse über erhaltene TaggelderLiegenschafteneigentümer/innen:– Formular L Liegenschaftenverzeichnis mit allfälligen Beiblättern oder LiegenschaftsabrechnungenAlimentenempfänger/innen– Formular U UnterhaltsbeiträgeBeteiligte an unverteilten Erbschaften oder an Geschäften:– Fragebogen E Erbengemeinschaften und Gemeinderschaften– Fragebogen Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften oder einfachen GesellschaftWeitere BeilagenFalls Sie sich ab 2011 erstmals oder neu vertreten lassen, ist eine unterzeichnete Vertretungsvollmachtbeizulegen.Wenn Sie entsprechende Abzüge geltend machen, haben Sie der Steuererklärung ausserdembeizulegen:– Formular S Schuldenverzeichnis– Formular V Versicherungsbeiträge– Formular K Krankheits- und Unfallkosten / behinderungsbedingte Kosten– Formular U Unterhaltsbeiträge– Formular F Fremdbetreuungskosten– Aufstellung über die übrigen Berufsauslagen, falls der Abzug der tatsächlichen Aufwendungenbeansprucht wird;– Aufstellung über Weiterbildungs- und Umschulungskosten mit Belegen. Falls der geltendgemachte Abzug mehr als Fr. 2’000.– beträgt, ist eine Bestätigung der Arbeitgeberfirmaüber allfällig geleistete Beiträge an die berufliche Weiterbildung Kosten einzureichen.– Bescheinigungen über Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge(Säule 3a)– Bescheinigung über Beiträge an Pensionskassen (soweit nicht im Lohnausweis enthalten)– Aufstellung über gemeinnützige Zuwendungen– Aufstellung über Parteibeiträge und -zuwendungen– Aufstellung über berufs- / krankheitsbedingte Fremdbetreuungskosten der Kinder– für den Unterstützungsabzug Bestätigung der Unterstützungsbedürftigkeit– Bescheinigungen der Versicherungsgesellschaften über Rückkaufswerte vonLebensversicherungenWenn Sie die Steuererklärung elektronisch ausgefüllt haben, sind ausserdem das Barcode-Blatt sowie die Originale der Steuererklärung und des Wertschriften- und Guthabenverzeichnisseseinzureichen.404 Bargeld, Gold und andere Edelmetalle410 Lebensversicherungen (Steuerwert gemäss Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft)Versicherungsgesellschaft Abschlussjahr Ablaufsjahr Vers.summe Steuerwert Fr.+++++412 Motorfahrzeuge Art: Kaufpreis: Anschaffungsjahr: +Art: Kaufpreis: Anschaffungsjahr: +Fragebogen Erbengemeinschaften/414 Anteile an unverteilten Erbschaften Gemeinderschaften416 Übrige Vermögenswerte; nähere Bezeichnung:420 Liegenschaften LiegenschaftenverzeichnisBewegliches Betriebsvermögen Selbständigerwerbender am Bilanzstichtag430 Einzelperson / Ehemann / Partn. Fragebogen431 Ehefrau / Partn. Fragebogen434 Vermögensanteile an Personengesellschaften Einzelperson / Ehemann / Partn. Fragebogen435 Vermögensanteile an Personengesellschaften Ehefrau / Partn. Fragebogen450 Total der Vermögenswerte (Total Ziffern 400 bis 435)462 Schulden Schuldenverzeichnis –470 Reinvermögen (Ziffer 450 abzüglich Ziffer 462)Steuerfreie Beträge472 für Verheiratete / eingetragene Partn. Fr. 100’000 –473 für alle übrigen Steuerpflichtigen Fr. 50’000 –474 für jedes Kind gemäss Seite 1, Ziffer 3 Fr. 10’000 –480 STEUERBARES VERMÖGEN (Ziffer 470 abzüglich Ziffern 472 bis 474)Beilagen4VollständigkeitserklärungPC-Steuererklärung inkl. Bar-Code-Blatt Diese Steuererklärung und sämtliche Beilagen sind vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt.WertschriftenverzeichnisLohnausweiseFür Rückfragen Telefon PrivatBescheinigungen Säule 3aBerufsauslagenTelefon GeschäftVers.beiträge/Schuldenverz.Email-AdresseLiegenschaftenverzeichnisUnterhaltsbeiträge / FremdbetreuungskostenKrankheits- / Behinderungsbedingte Kosten Ort und DatumFragebogen für SelbständigerwerbendeGeschäftsabschluss 2011FragebogenUnterschrift Einzelperson / Ehemann / Partn. Unterschrift Ehefrau / Partn.Erläuterungen gemäss BeiblattVollmachtBeilagen35


EingangDie aus Erbschaft erhaltenen Wert -schriften sind in der 1. Kolonne aufSeite 2 mit “E“, die aus Schenkung/Erb vor be zü gen erhaltenen Wertschriften mit “S“ zu kenn zeich nen.Adresse steuerpflichtige PersonAdresse bevollmächtigte oder steuerpflichtige Person<strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong>RückerstattungsantragFälligkeiten 2011Wertschriften- undGuthabenverzeichnisNeue AHV-Nr.Reg.-Nr.Gemeinde2011Wertschriften- und Guthabenverzeichnis 2011mit VerrechnungssteuerantragPersonalienLotterie-, Zahlenlotto- oder Sport-Toto-Gewinne sind im Wertschriften-und GuthabenverzeichnisanzugebenStockwerkeigentümerStockwerkeigentümerinnenKurslistenWo wohnten Sie am 31. 12. 2010? Gemeinde: <strong>Kanton</strong>:Wo wohnten Sie am 31. 12. 2011? Gemeinde: <strong>Kanton</strong>:Hatten Sie Ihren Wohnsitz im Jahr 2011 im Ausland?ja Wo: von T T M M J J bis T T M M J JWenn Sie im Jahre 2011 geheiratet bzw. eine eingetragene Partnerschaft begründet haben:Einreichungsort des letzten Rückerstattungsantrags Ehefrau/Partn.Gemeinde:<strong>Kanton</strong>Bei Trennung/Scheidung im Jahre 2011 bitte folgende Angaben betreffend ehemaligem/r Ehepartn./Part n. ergänzen:Name, Vorname:Wohnsitz:Angaben zu Erbschaften / Erbvorbezügen / Schenkungen im Jahre 2011Erbengemeinschaft: Sind Sie an einer unverteilten Erbschaft beteiligt? neinja, Erblasser/in (Name/Vorname):Letzter Wohnsitz:Die Deklaration des Erbanteils hat in Ziffer 414, allfällige Erträge in Ziffer 164 der Steuererklärung zu erfolgen.Erbanfall: Haben Sie im Jahre 2011 Vermögen aus Erbschaft (Erb tei lung) erhalten? neinja, Erblasser/in (Name/Vorname):Letzter Wohnsitz: Todestag: T T M M J JneinDatum der Erbteilung: T T M M J J Teilungsvertrag beilegenZusammensetzung bitte unten in Kolonne ➀ angebenErhaltene Schenkung: Haben Sie im Jahre 2011 Vermögen aus Schen kung erhalten? nein(inkl. Erbvorbezügen)ja, Schenker/in (Name/Vorname):Datum der Schenkung: T T M M J J Wohnsitz:Zusammensetzung bitte unten in Kolonne ➁ angebenGemachte Schenkung: Haben Sie im Jahre 2011 Vermögen verschenkt? nein(inkl. Erbvorbezügen)ja, Beschenkte/r (Name und Vorname):Zusammensetzung derErbschaft / Schenkung:Datum der Schenkung: T T M M J J Wohnsitz:Zusammensetzung bitte unten in Kolonne ➂ angebenLiegenschaften (nähere Bezeichnung): ➀ ➁ ➂Fr. Fr. Fr.WertschriftenBargeldandere Werte:TOTALWer hat das Formular auszufüllen?Wenn Sie Wertschriften oder Guthaben besitzen, wozu auch Spar- und Salärkonti zählen,oder wenn Sie einen Lotterie-, Zahlenlotto- oder Sport-Toto-Gewinn erzielt haben, dannfüllen Sie bitte dieses Formular sorgfältig aus.Beachten Sie, dass der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer erlischt, wennder Antrag nicht innert dreier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die steuerbareLeistung fällig geworden ist, gestellt wird.Welche Vermögenswerte und Einkünfte sind wo einzutragen?In das Formular einzutragen sind das Vermögen der Steuerpflichtigen, des Ehegatten undder minderjährigen Kinder des Jahrgangs 1994 und jüngere sowie das Vermögen, andem Sie die Nutzniessung haben.Vermögen und Ertrag von Personen des Jahrgangs 1993 und älter sind durch diese selberzu versteuern. Sie haben daher ebenfalls das Wertschriften- und Guthabenverzeichnisauszufüllen, um den Verrechnungssteueranspruch auf die Fälligkeiten 2011 selbst geltendzu machen. Dementsprechend haben die Eltern diese Werte nicht mehr zu deklarieren.Ansprüche gegenüber Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (Pensionskassen, Personalvorsorgeeinrichtungen,Verbands vorsorgeeinrichtungen Selbständigerwerbender), Personalvorsorge-Guthaben bei Banken im Sinne von Art. 331 c OR sowie Ansprüche gegen Bankstiftungenaus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) sind bis zur Fälligkeit derLeistungen steuerfrei und nicht im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis aufzuführen.Wertpapiere und deren Ertrag, Lotteriegewinne usw. sind entweder in Kolonne A oderKolonne B einzutragen, je nachdem, ob die Verrechnungssteuer abgezogen wurde odernicht. Die Seitenüberschriften im Verrechnungssteuerantrag und nachstehende Ausführungenorientieren über die Einzelheiten.Stockwerkeigentümergemeinschaften stellen den Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuerbei der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer,Stempelabgaben, 3003 Bern. Die einzelnen Gesellschafter/innenhaben ihren Anteil am Vermögen sowie an den Erträgen der Gemeinschaft in ihrempersönlichen Wertschriftenverzeichnis in der Kolonne B (Werte ohne Verrechnungssteuerabzug)aufzuführen, da die Rückerstattung direkt an die einfache Gesellschaft erfolgt.Wie wird der Steuerwert am Ende des Kalenderjahres ermittelt?Für die Steuerpflicht am Ende des Kalenderjahres ist der Jahresschluss-Kurs 2011 massgebend.Die von den Banken per Ende Jahr mit den Jahresendkursen erstellten Depotauszüge könnenfür die Vermögenssteuerwerte herangezogen werden. Steuer verzeichnisse der Banken sindhilfreich für die Deklaration, da diese mit den massgebenden Vermögens- und den dazugehörigenErtragswerten versehen sind. Mitenthalten sind auch allfällige Erträge von Vermögenswerten,die im Laufe des Jahres veräussert oder zurückbezahlt worden sind.Für in der Schweiz kotierte Titel kann dieser Kurs der amtlichen Steuerkursliste per 31.12.2011der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) entnommen werden. Bezug ab Februar 2012:– Internet: www.steuern.lu.ch.– Dienststelle <strong>Steuern</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Luzern</strong>, Drucksachen und Formulare,Buobenmatt 1, 6002 <strong>Luzern</strong>, Telefon 041 228 56 46.Die Kurswerte sind im Steuerprogramm steuern.lu.2011 (vgl. Seite 4) integriert.Für Titel, die nur im Ausland kotiert sind, ist der letzte im Dezember 2011 notierte Kurs massgebend.Die Umrechnung des ausländischen Kurswertes in Schweizer Franken ist zu den inder amtlichen Steuerkursliste aufgeführten Devisen- bzw. Wertschriftenkursen vorzunehmen.Vor- oder ausserbörslich gehandelte Wertpapiere: Die Werte sind der amtlichen Steuerkurslistezu entnehmen.Nichtkotierte Wertpapiere sind zum Verkehrswert (behördliche Bewertung) anzugeben.36 Wertschriften- und Guthabenverzeichnis


EingangDie aus Erbschaft erhaltenen Wert -schriften sind in der 1. Kolonne aufSeite 2 mit “E“, die aus Schenkung/Erb vor be zü gen erhaltenen Wertschriften mit “S“ zu kenn zeich nen.Adresse steuerpflichtige PersonAdresse bevollmächtigte oder steuerpflichtige PersonWenn dieser nicht bekannt ist, kann, unter Vorbehalt der Berichtigung durch die Veranlagungsbehörde,vorläufig der letzte bekannte Steuerwert eingesetzt werden. Über denzulässigen Pauschalabzug für vermögensrechtliche Beschränkungen (Minderheitsbeteiligung)gibt die Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer(Kreisschreiben Nr. 28 vom 28.8.2008 der Schweizerischen Steuerkonferenz)Auskunft. Sie kann bei www.steuern.lu.ch abgerufen werden.Guthaben sind mit dem vollen Forderungsbetrag anzugeben. Auf ausländische Währunglautende Guthaben sind zu den gleichen Devisen- bzw. Wertschriften kursen in SchweizerFranken umzurechnen wie die im Ausland kotierten Wertschriften.Wertschriften im GeschäftsvermögenWertschriften im Geschäftsvermögen sind ab 1. Januar 2011 mit dem Einkommenssteuerwert(Buchwert) und nicht mehr mit dem Kurswert vermögenssteuerpflichtig.Was gilt bei unterjähriger Steuerpflicht?Besteht die Steuerpflicht bei Tod, Wegzug ins oder Zuzug aus dem Ausland nur währendeines Teils der Steuerperiode 2011, sind im Wertschriften- und Gut haben verzeichnis nurdiejenigen Bruttoerträge einzutragen und für die Steuerpflicht massgebend, die währendder Dauer der Steuerpflicht fällig geworden sind.<strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong>RückerstattungsantragFälligkeiten 2011PersonalienWo wohnten Sie am 31. 12. 2010? Gemeinde: <strong>Kanton</strong>:Wo wohnten Sie am 31. 12. 2011? Gemeinde: <strong>Kanton</strong>:Hatten Sie Ihren Wohnsitz im Jahr 2011 im Ausland?ja Wo: von T T M M J J bis T T M M J JWenn Sie im Jahre 2011 geheiratet bzw. eine eingetragene Partnerschaft begründet haben:Einreichungsort des letzten Rückerstattungsantrags Ehefrau/Partn.Gemeinde:<strong>Kanton</strong>Bei Trennung/Scheidung im Jahre 2011 bitte folgende Angaben betreffend ehemaligem/r Ehepartn./Part n. ergänzen:Name, Vorname:Wohnsitz:Angaben zu Erbschaften / Erbvorbezügen / Schenkungen im Jahre 2011Erbengemeinschaft: Sind Sie an einer unverteilten Erbschaft beteiligt? neinja, Erblasser/in (Name/Vorname):Letzter Wohnsitz:Die Deklaration des Erbanteils hat in Ziffer 414, allfällige Erträge in Ziffer 164 der Steuererklärung zu erfolgen.Erbanfall: Haben Sie im Jahre 2011 Vermögen aus Erbschaft (Erb tei lung) erhalten? neinja, Erblasser/in (Name/Vorname):Letzter Wohnsitz: Todestag: T T M M J JZuzug, Wegzug, TodesfallneinDatum der Erbteilung: T T M M J J Teilungsvertrag beilegenZusammensetzung bitte unten in Kolonne ➀ angebenErhaltene Schenkung: Haben Sie im Jahre 2011 Vermögen aus Schen kung erhalten? nein(inkl. Erbvorbezügen)ja, Schenker/in (Name/Vorname):Datum der Schenkung: T T M M J J Wohnsitz:Zusammensetzung bitte unten in Kolonne ➁ angebenGemachte Schenkung: Haben Sie im Jahre 2011 Vermögen verschenkt? nein(inkl. Erbvorbezügen)ja, Beschenkte/r (Name und Vorname):Zusammensetzung derErbschaft / Schenkung:Wertschriften- undGuthabenverzeichnisNeue AHV-Nr.Datum der Schenkung: T T M M J J Wohnsitz:Zusammensetzung bitte unten in Kolonne ➂ angeben2011Liegenschaften (nähere Bezeichnung): ➀ ➁ ➂Fr. Fr. Fr.WertschriftenBargeldandere Werte:TOTALReg.-Nr.GemeindeErbschaften / Erbvorbezüge / SchenkungenHier sind jeder Vermögensanfall von Todes wegen (auch wenn die Erbteilung noch nichterfolgt ist), jeder Erbvorbezug und jede Schenkung anzugeben, die im Jahre 2011stattgefunden haben.Jede erbberechtigte Person hat ihren Anteil am Einkommen einer unverteilten Erbschaft zuversteuern und der Steuererklärung eine genaue Zusammenstellung beizufügen. Wird derNachlass trotz Gewissheit über die erbberechtigten und bedachten Personen über längereZeit hinweg nicht geteilt, hat die Rückforderung durch die einzelnen Erbinnen undErben quotenmässig im persönlichen Wertschriftenverzeichnis zu erfolgen. Nur unterbestimmten Voraussetzungen können Erbinnen und Erben die zu Lasten einer unverteiltenErbschaft erhobene Verrechnungssteuer gemeinsam beantragen. Darüber informieren dieFormulare S-167 (Antragsformular) und S-167-1 (Wegleitung), die beim Steueramt oderunter www.steuern.lu.ch bezogen werden können.Mitgliedern von Gemeinderschaften wird die auf ihre Anteile entfallende Ver rechnungssteuerzurückerstattet, wenn sie dem persönlichen Wertschriftenverzeichnis eineKopie des Fragebogens und des Wertschriften- und Guthabenverzeichnisses der Gemeinderschaftbeilegen.Reserven aus Kapitaleinlagen2011 haben verschiedene Gesellschaften eine Dividende aus Reserven aus Kapitaleinlagenausgeschüttet (z.B. Zürich Financial Services, <strong>Luzern</strong>er <strong>Kanton</strong>albank). Diese Ausschüttungunterliegt nicht der Verrechnungssteuer und ist steuerbefreit.Qualifizierte BeteiligungenWenn Beteiligungsrechte mindestens 10% des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaftoder Genossenschaft darstellen, erfolgt eine reduzierte Besteuerung:– Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Privatvermögens:Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile aus Aktien,Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaftsanteilen und Partizipationsscheinen(einschliesslich Gratisaktien, Gratisnennwerterhöhungen u. dgl.) sindim Umfang von 50% steuerbar– Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens:Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile aus Aktien,Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaftsanteilen und Partizipationsscheinensowie Gewinne aus der Veräusserung solcher Beteiligungsrechtesind nach Abzug des zurechenbaren Aufwandes im Umfang von 50% steuerbar– Teilsatzbesteuerung für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Genossenschaften:Die Vermögenssteuer von Beteiligungen ermässigt sich um 40%.Der steuerfreie Anteil von Einkünften aus Beteiligungen des Privatvermögens wird auf Seite3 des Wertschriftenverzeichnisses ermittelt und direkt vom Einkommen aus Wertschriften inQualifizierte Beteiligungen sind imWertschriftenverzeichnis mit QBzu bezeichnen und das Total istauf Seite 3 unten einzusetzen.Wertschriften- und Guthabenverzeichnis37


EingangDie aus Erbschaft erhaltenen Wert -schriften sind in der 1. Kolonne aufSeite 2 mit “E“, die aus Schenkung/Erb vor be zü gen erhaltenen Wertschriften mit “S“ zu kenn zeich nen.Adresse steuerpflichtige PersonAdresse bevollmächtigte oder steuerpflichtige Person<strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong>RückerstattungsantragFälligkeiten 2011PersonalienWo wohnten Sie am 31. 12. 2010? Gemeinde: <strong>Kanton</strong>:Wo wohnten Sie am 31. 12. 2011? Gemeinde: <strong>Kanton</strong>:Hatten Sie Ihren Wohnsitz im Jahr 2011 im Ausland?ja Wo: von T T M M J J bis T T M M J JWenn Sie im Jahre 2011 geheiratet bzw. eine eingetragene Partnerschaft begründet haben:Einreichungsort des letzten Rückerstattungsantrags Ehefrau/Partn.Gemeinde:<strong>Kanton</strong>Bei Trennung/Scheidung im Jahre 2011 bitte folgende Angaben betreffend ehemaligem/r Ehepartn./Part n. ergänzen:Name, Vorname:Wohnsitz:Angaben zu Erbschaften / Erbvorbezügen / Schenkungen im Jahre 2011Erbengemeinschaft: Sind Sie an einer unverteilten Erbschaft beteiligt? neinja, Erblasser/in (Name/Vorname):Letzter Wohnsitz:Die Deklaration des Erbanteils hat in Ziffer 414, allfällige Erträge in Ziffer 164 der Steuererklärung zu erfolgen.Erbanfall: Haben Sie im Jahre 2011 Vermögen aus Erbschaft (Erb tei lung) erhalten? neinja, Erblasser/in (Name/Vorname):Letzter Wohnsitz: Todestag: T T M M J JVermögensverwaltungskos tenund Lotterie einsätze können aufSeite 3, Ziffer 6 bzw. Ziffer 7 geltendgemacht werden.neinDatum der Erbteilung: T T M M J J Teilungsvertrag beilegenZusammensetzung bitte unten in Kolonne ➀ angebenErhaltene Schenkung: Haben Sie im Jahre 2011 Vermögen aus Schen kung erhalten? nein(inkl. Erbvorbezügen)ja, Schenker/in (Name/Vorname):Datum der Schenkung: T T M M J J Wohnsitz:Zusammensetzung bitte unten in Kolonne ➁ angebenGemachte Schenkung: Haben Sie im Jahre 2011 Vermögen verschenkt? nein(inkl. Erbvorbezügen)ja, Beschenkte/r (Name und Vorname):Zusammensetzung derErbschaft / Schenkung:Wertschriften- undGuthabenverzeichnisNeue AHV-Nr.Datum der Schenkung: T T M M J J Wohnsitz:Zusammensetzung bitte unten in Kolonne ➂ angeben2011Liegenschaften (nähere Bezeichnung): ➀ ➁ ➂Fr. Fr. Fr.WertschriftenBargeldandere Werte:TOTALReg.-Nr.GemeindeAbzug gebracht. Die Entlastung bei Einkünften aus Beteiligungen des Geschäftsvermögenswird in den entsprechenden Fragebogen (Selbständigerwerbende, Landwirtschaft, Kollektivgesellschaften)ermittelt. Bei der Vermögenssteuer wird die Berechnung der Entlastung vonAmtes wegen vorgenommen.Der Nachweis, dass die obigen Voraussetzungen für eine reduzierte Besteuerung erfüllt sind,ist von der steuerpflichtigen Person zu erbringen. Fehlt ein entsprechender Nachweis, erfolgtdie volle Besteuerung, wenn die Voraussetzungen für eine ermässigte Besteuerung nicht offensichtlichsind.Kosten für die Verwaltung von Wertschriften des PrivatvermögensZu den abzugsfähigen Kosten für die Verwaltung des beweglichen Privatvermögensdurch Dritte gehören:1. Die Depotgebühren für die Aufbewahrung der Wertpapiere, insbesondere für dieadministrative Betreuung der Wertpapiere wie Coupon- und Dividendeninkasso, Überwachungvon Kapitalerhöhungen, Namensänderungen, Auslosungen von Anleihenund Tilgungen, Änderung des Nennwertes von Aktien.2. Die Kosten für das Steuerverzeichnis der Depotbank mit Rückforderungsanträgen fürausländische Quellensteuern. (Das Wertschriftenverzeichnis, als Teil der Steuer erklärunggehört nicht dazu.)3. Die Gebühren für das Tresorfach.Kosten für weitergehende Leistungen der Vermögensverwaltung und Anlageberatungsowie für die Transaktionen sind nicht abziehbar.Der pauschale Abzug beträgt auf dem Steuerwert bis Fr. 3 Mio. 0,3% des Steuerwertes,auf den Fr. 3 Mio. übersteigenden Steuerwerten 0,1%. Der Abzug wird grundsätzlichvom Total I des Wertschriftenverzeichnisses berechnet. Für Darlehen und nicht gehandelteprivate Beteiligungen ist dieser Abzug nicht möglich. Der Abzug gilt ebenfalls nichtbei Geschäftsvermögen. Werden höhere Abzüge geltend gemacht, sind sowohl dietatsächlich bezahlten Kosten als auch deren Abzugsfähigkeit nachzuweisen.Gewinnungskosten LotteriegewinneWer den Abzug der Einsätze für Lotteriegewinne geltend macht, hat die ent sprechendenOriginalausweise (Lotto-, Toto-Talon, Lotterielose etc.) beizulegen.Gewinnungskosten können wie folgt ausschliesslich von Gewinnen und nur bis zu derenHöhe abgezogen werden:– Sport-Toto-Gewinne: Die während 2011 geleisteten Einsätze der im Jahr 2011 erzieltenGewinne.– Zahlenlotto und andere Lotterie- oder lotterieähnliche Gewinne: Die Einsätze für dieZiehung, die Verlosung oder den Anlass in welcher bzw. an welchem der Gewinnerzielt worden ist.Werte mit Verrechnungssteuerabzug (Kolonne A)In dieser Kolonne sind nur diejenigen Werte einzutragen, auf deren Erträgen ein Verrechnungssteuerabzugvorgenommen wurde. Die Zinsen und Dividenden schweizerischer Wertpapieresowie Spar-, Kontokorrent-, Salär- und Postkonti mit einem Bruttozins von mehr als Fr. 200.– imJahr sind der Verrechnungssteuer unterworfen. Diese Freigrenze gilt nur für Kundenguthaben,die einmal pro Kalenderjahr abschliessen und deren Zins nur einmal vergütet wird.Wir führen nachstehend einige Beispiele an und empfehlen Ihnen diese Reihenfolge auchfür Ihre Aufstellung.Spar-, Privat-, Salär-, Kontokorrent-, Post-, Mietzinskautionskonti usw.Sie sind hier einzutragen, wenn ein Verrechnungs steuerabzug vorgenommen wurde.FestgeldanlagenBitte Anlagebetrag, Zinssatz, Schuldner/in, Laufzeit (z.B. 16.6.2011 bis 15.9.2011) undBruttoertrag angeben. Bei Verlängerung ist jede Anlageperiode einzeln auf zuführen. DieAbrechnungsbelege des Schuldners/der Schuldnerin sind beizulegen.KassenobligationenBitte Ausgabejahr, Verfalljahr, Zinssatz und Coupontermin angeben.38 Wertschriften- und Guthabenverzeichnis


EingangDie aus Erbschaft erhaltenen Wert -schriften sind in der 1. Kolonne aufSeite 2 mit “E“, die aus Schenkung/Erb vor be zü gen erhaltenen Wertschriften mit “S“ zu kenn zeich nen.Adresse steuerpflichtige Person<strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong> Neue AHV-Nr. GemeindeName / Vorname / Adresse1. Zeile (bitte Grossbuchstaben verwenden)Genaue Bezeichnung der Vermögenswerte2. ZeileVALOREN-NUMMERAdresse bevollmächtigte oder steuerpflichtige Person1. Angaben zur Überweisung des Betrags der pauschalen Steueranrechnung und des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA; falls er nicht verrechnet wird:IBAN-Nr.Postkonto-Nr.2. Unterliegen Sie für das Jahr 2011 an Ihrem Wohnsitz der direkten Bundessteuer und den Einkommenssteuern des <strong>Kanton</strong>s und der Gemeinde?ja nein Bemerkung:3. Stehen Sie im Genuss einer Pauschalsteuer bzw. einer Besteuerung nach Aufwand?Bei der direkten Bundessteuer (Art. 14 DBG)Bei den <strong>Steuern</strong> des <strong>Kanton</strong>s und der Gemeindennein1. ZeileKauf Datum2. ZeileVerkauf DatumStückzahl / NennwertAnzahl / CHF ohne RappenÜbertrag von Rückseite und/oder BeiblätternTotal4. Schuldzinsen (gem. Steuererklärung 2011, Ziffer 250, 251)5. Steuerbares Einkommen (Gesamt) für die Staatssteuer (Ziffer 380)6. Total der Vermögenswerte (gem. Steuererklärung 2011, Ziffer 450)am Ende der SteuerpflichtCHF ohne Rappenzu übertragen in das WertschriftenverzeichnisSeite 3, Ziff. 3BruttoertragCHF ohne Rappenzu übertragen in das Wertschriftenverz.Seite 3, Ziff. 3%Betrag fürpauschale SteueranrechnungCHF ohne RappenSteuerrückbehaltUSA gemässAbrechnungCHF ohne RappenAnleihensobligationenGeldmarktbuchforderungen usw.: vgl. Erläuterung zu Kolonne B.Aktien, Partizipations- und Genussscheine, GmbH- und GenossenschaftsanteileAnlagefondsAusschüttungen sind grundsätzlich als Einkommen zu versteuern. Dies gilt auch dann,wenn die Ausschüttungen nicht in bar gutgeschrieben, sondern in neue Fondsan teilereinvestiert werden. Von der Besteuerung ausgeschlossen sind lediglich gesondert ausgerichteteKapitalgewinnauszahlungen, sofern es sich um einen Anlagefonds ohne eigeneRechtspersönlichkeit und um Titel im Privatvermögen handelt. Die Ausschüttungen von sog.SICAV-Anlagen sind damit voll steuerpflichtig. Die im Fonds zurückbehaltenen Erträge(thesaurierte Erträge) sind durch den Anteilsinhaber oder die Anteilsinhaberin als Vermögensertragzu versteuern. Auf den thesaurierten Erträgen von Wertzuwachsanlagefondswird keine Verrechnungssteuer erhoben. Die Deklaration des zurückbehaltenen Ertrageshat in Kolonne B zu erfolgen.GratisaktienUnentgeltliche Zuteilung von Nennwert, also Gratisaktien, sowie unentgeltliche Nennwerterhöhungenwerden als Vermögensertrag besteuert.<strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong>RückerstattungsantragFälligkeiten 2011PersonalienWo wohnten Sie am 31. 12. 2010? Gemeinde: <strong>Kanton</strong>:Wo wohnten Sie am 31. 12. 2011? Gemeinde: <strong>Kanton</strong>:Hatten Sie Ihren Wohnsitz im Jahr 2011 im Ausland?ja Wo: von T T M M J J bis T T M M J JWenn Sie im Jahre 2011 geheiratet bzw. eine eingetragene Partnerschaft begründet haben:Einreichungsort des letzten Rückerstattungsantrags Ehefrau/Partn.Gemeinde:<strong>Kanton</strong>Bei Trennung/Scheidung im Jahre 2011 bitte folgende Angaben betreffend ehemaligem/r Ehepartn./Part n. ergänzen:Name, Vorname:Wohnsitz:Angaben zu Erbschaften / Erbvorbezügen / Schenkungen im Jahre 2011Erbengemeinschaft: Sind Sie an einer unverteilten Erbschaft beteiligt? neinja, Erblasser/in (Name/Vorname):Letzter Wohnsitz:Die Deklaration des Erbanteils hat in Ziffer 414, allfällige Erträge in Ziffer 164 der Steuererklärung zu erfolgen.Erbanfall: Haben Sie im Jahre 2011 Vermögen aus Erbschaft (Erb tei lung) erhalten? neinja, Erblasser/in (Name/Vorname):Letzter Wohnsitz: Todestag: T T M M J JDie Werte sind in jedem Fall anzugeben,auch wenn von ihnenVer rechnungssteuern abge zogenworden sind.neinDatum der Erbteilung: T T M M J J Teilungsvertrag beilegenZusammensetzung bitte unten in Kolonne ➀ angebenErhaltene Schenkung: Haben Sie im Jahre 2011 Vermögen aus Schen kung erhalten? nein(inkl. Erbvorbezügen)ja, Schenker/in (Name/Vorname):Datum der Schenkung: T T M M J J Wohnsitz:Zusammensetzung bitte unten in Kolonne ➁ angebenGemachte Schenkung: Haben Sie im Jahre 2011 Vermögen verschenkt? nein(inkl. Erbvorbezügen)ja, Beschenkte/r (Name und Vorname):Zusammensetzung derErbschaft / Schenkung:Wertschriften- undGuthabenverzeichnisNeue AHV-Nr.Datum der Schenkung: T T M M J J Wohnsitz:Zusammensetzung bitte unten in Kolonne ➂ angeben2011Liegenschaften (nähere Bezeichnung): ➀ ➁ ➂Fr. Fr. Fr.WertschriftenBargeldandere Werte:TOTALReg.-Nr.GemeindeBezugsrechteUnter Bezugsrecht ist das Recht des Aktionärs bei einer Kapitalerhöhung zu verstehen,einem seinem bisherigen Aktienbesitz entsprechenden Teil der neuen Aktien zu beanspruchen.Der Erlös aus der Veräusserung solcher Bezugsrechte ist steuerfrei.Lotterie-, Zahlenlotto- und Sport-Toto-GewinneGewinne der inländischen Lotterien, Zahlenlotto und Sport-Toto über Fr. 50.– unterliegender schweizerischen Verrechnungssteuer und sind in Kolonne A zu deklarieren. Die Originalbescheinigungder Lotteriegesellschaft oder einer schweizerischen Bank oder derAuszahlungsabschnitt der Post sind beizulegen.Werte ohne Verrechnungssteuerabzug (Kolonne B)Sparkonti, wenn der Zins nicht um die eidg. Verrechnungssteuer gekürzt wurde.Darlehen und HypothekarforderungenGewinne aus ausländischen Lotterien und Naturaltreffer sowie inländische Lotterie gewinneunter Fr. 50.–.Zerobonds, Diskontobligationen, Doppelwährungsanleihen, globalver zins liche Obligationen,Geldmarktbuchforderungen usw.Die entsprechenden Kauf- und Verkaufsabrechnungen sind beizulegen.Ausländische WertschriftenAuch alle ausländischen Wertpapiere und Guthaben sind in das Wertschriften- undGuthabenverzeichnis aufzunehmen. Notwendig sind ausserdem die Angabe der genauenBezeichnung dieser Titel. Die in fremden Devisen ausgerichteten Erträge solcherWertschriften sind zum Tageskurs in Schweizer Franken umzurechnen.Mit zahlreichen Ländern bestehen Abkommen zur Vermeidung oder Milderung der Doppelbesteuerung.Wertpapiere aus solchen Ländern sind vorerst auf dem Antrag DA-1einzutragen.Ausländische Dividenden und Zinsen, für welche die pauschale Steueranrechnung verlangtwird, sowie amerikanische Vermögenswerte, deren Ertrag um den zusätzlichen SteuerrückbehaltUSA gekürzt worden ist, sind im Ergänzungsblatt DA-1 aufzuführen. Die Totale sindin das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis zu übertragen.Hinweise finden Sie im Merkblatt zum Formular DA-1. Das Merkblatt und das FormularDA-1 können bei der Dienststelle <strong>Steuern</strong> des <strong>Kanton</strong>s, Drucksachen und Formulare, Buobenmatt1, 6002 <strong>Luzern</strong>, Telefon 041 228 56 46 bezogen werden. Sie sind auf demInternet unter www.steuern.lu.ch abrufbar.111111111111111B E Z E I C H N U N GVALOR.- N R111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111DA-1 / R-US 2011Antrag auf pauschale Steueranrechnung und zusätzlichen Steuerrückbehalt USA für ausländische Dividenden und Zinsen – Fälligkeiten 2011T T M MT T M MJJJJSTEUERWERTam 31.12.2011 bzw.132132111321321113213211Wertschriften- und Guthabenverzeichnis39


Unterschiede Staats- und Gemeindesteuern /direkte BundessteuerBei der direkten Bundessteuer sinddie steuerbaren Einkünf te und Abzügegleich wie bei den Staats- undGemeinde steuern geregelt, soweit inder nachstehenden Übersicht nichtsanderes vermerkt wird. Diese Abweichungenwer den von Amtes wegenberücksichtigt.Wünschen Sie jedoch die meistgeringfügigen Abweichungen, diesich für die direkte Bundessteuergegen über der Einschätzung für diekantonalen <strong>Steuern</strong> ergeben, selbst zudeklarieren, können Sie dies tun. Siekönnen das Formular «ErgänzungsblattDirekte Bundessteuer» unterwww.steuern.lu.ch abrufen.Staats- und Gemeindesteuern BundessteuerQualifizierte BeteiligungenDer steuerfreie Anteil von Erträgen aus qualifi ziertenBeteiligungen des Privatvermögens be trägt 50%Unterhaltskosten PrivatliegenschaftenDer Pauschalabzug wird vom steuerbaren Mietertragbzw. steuerbaren Mietwert berechnet. Er beträgt:15% für Gebäude, die 2001 oder später fertiggestellt worden sind;25% für Gebäude, die zwischen 1986 und2000 fertig gestellt worden sind;33 1 / 3% für Gebäude, die 1985 oder früher fertiggestellt worden sind.In Bezug auf den Wechsel von der Pauschale zumeffektiven Aufwand vgl. Wegleitung Zif fer 190.Der steuerfreie Anteil von Erträgen aus qualifi ziertenBeteiligungen des Privatvermögens be trägt 40%10% für Gebäude, die 2001 oder späterfertig gestellt worden sind.20% für Gebäude, die 2000 oder früherfertig gestellt worden sind.Es kann in jeder Steuerperiode für jede Liegen schaftzwischen dem Abzug der tatsächlichen Kosten unddem Pauschalabzug gewählt wer den. Ein Pauschalabzugkommt nicht in Betracht für Liegenschaften,die von Dritten vorwiegend geschäftlich genutztwerden. Energiesparende und dem Umweltschutzdie nende Massnahmen sind nur als tatsächlicheKosten abziehbar.MietwertDer Mietwert der eigenen Wohnung wird beiübermässiger Belastung auf Antrag herabgesetzt(vgl. Wegleitung Ziffer 190).Ein Abzug vom Mietwert wegen Unternutzung istgegeben, wenn nur noch ein Teil des Eigenheimstatsächlich genutzt wird. Eine weniger intensiveNutzung berechtigt nicht zum Abzug. Der Nachweisder dauernden Unternutzung ist von denSteuerpflichtigen zu erbringen.Abzug für Versicherungsprämien und Zinsen von SparkapitalienVersicherungsbeiträge zusammen mit Zinsenaus Sparkapitalien können bis zum folgendenHöchstbetrag abgezogen werden (vgl. WegleitungZiffer 270):Allein- Verstehendeheiratete– mit Beiträgen an die2. Säule oder an dieSäule 3a Fr. 2’500.– 4’900.–– ohne Beiträge an die2. Säule oder an dieSäule 3a Fr. 3’200.– 6’300.–– für jedes Kind, für das der Kinderabzug beanspruchtwerden kann: Fr. 700.–*Versicherungsbeiträge zusammen mit Zinsenaus Sparkapitalien können bis zum folgendenHöchstbetrag abgezogen werdenAllein- Verstehendeheiratete– mit Beiträgen an die2. Säule oder an dieSäule 3a Fr. 1’700.– 3’500.–– ohne Beiträge an die2. Säule oder an dieSäule 3a Fr. 2’550.– 5’250.–– für jedes Kind, für das der Kinderabzug beanspruchtwerden kann: Fr. 700.–** Bei gemeinsamer elterlicher Sorge,kann der Abzug je zur Hälfte beanspruchtwerden.Abzug für Zuwendungen an politische ParteienDer Maximalabzug beträgt 10% des Nettoeinkommens,höchstens aber Fr. 5‘300.– fürAlleinstehende und Verheiratete (vgl. WegleitungZiffer 325)Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politischeParteien können bis zu einem Gesamtbetrag vonFr. 10‘000.– abgezogen werden.40


Staats- und Gemeindesteuern BundessteuerSonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten (Zweitverdienerabzug)Der Abzug beträgt Fr. 4’700.–(vgl. Wegleitung Ziffer 326).Der Abzug beträgt bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten50% des niedrigeren der beiden Einkommen,minde stens Fr. 8‘100.– und höchstensFr. 13‘200.–.Kinderabzug– Für jedes Kind, mit Geburtsjahr 2006 oder jünger:Fr. 6‘700.–*.– Für jedes Kind mit Geburtsjahr 2005 oder älterin schulischer oder beruflicher Ausbildung:Fr. 7‘200.–*.– Für jedes Kind in schulischer oder beruflicherAusbildung mit ständigem Aufenthalt am auswärtigenAusbildungsort: Fr. 12’500.–*Der Abzug beträgt für jedes Kind Fr. 6’400.–*Ermässigung des Steuerbetrags um Fr. 250.–für jedes Kind im eigenen Haushalt.KinderbetreuungskostenFür jedes im eigenen Haushalt lebende Kind, welchesdas 15. Altersjahr noch nicht vollendet hat,beträgt der Abzug für die Eigenbetreu ungFr. 2‘000.– *.Fremdbetreuungskosten infolge Erwerbstätigkeitoder Ausbildung können zusätzlich zumEigenbetreuungsabzug bis zum Betrag vonmaximal Fr. 4‘700.– abgezogen werden.Krankheitsbedingte Fremdbetreuungskosten sindnicht begrenzt.kein EigenbetreuungsabzugFremdbetreuungskosten die infolge Erwerbstätigkeit,Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit entstandensind, können bis maximal Fr. 10‘000.– für jedesnoch nicht 14 Jahre alte Kind abgezogenwerden.Abzug für unterstützungsbedürftige PersonenDer Abzug beträgt Fr. 2‘600.– je Person(vgl. Wegleitung Ziff. 370).Der Abzug beträgt Fr. 6‘400.– je Person.Ermässigung des Steuerbetrags um Fr. 250.– fürjede unterstützte Person im eigenen Haushalt.Sozialabzug für Ehegatten (Verheirateten-Abzug)Kein AbzugEhegatten, die in rechtlich und tatsächlichungetrennter Ehe leben, steht ein Abzug vonFr. 2‘600.– zu.Kapitalabfindungen für wiederkehrende LeistungenDer Steuersatz wird unter Berücksichtigung der übrigenEinkünfte für eine entsprechende jährliche Leistungberechnet. Er beträgt jedoch mindestens 0.5%(einfache Steuer). Vgl. Wegleitung Ziff. 170.Der Steuersatz wird unter Berücksichtigung derübrigen Einkünfte für eine entsprechende jährlicheLeistung berechnet. Kein Mindestsatz.Kapitalleistungen aus VorsorgeKapitalleistungen aus Vorsorge werden geson dertvom übrigen Einkommen mit einer Jahres steuer zueinem reduzierten Satz besteuert. Der reduzierteSatz beträgt einen Drittel des ordentlichen Tarifs,mindestens aber 0.5% (ein fache Steuer). Vgl.Wegleitung Seite 18.Der reduzierte Satz beträgt bei der direkten Bundessteuereinen Fünftel des ordentlichen Tarifs. KeinMindestsatz. Es kommt der Postnumerando-Tarifnach Artikel 214 Abs. 1 und 2 DBG zur Anwendung.* Bei gemeinsamer elterlicher Sorge,kann der Abzug je zur Hälfte beanspruchtwerden.41


Einkommenssteuertarif für Alleinstehende§ 57 Absatz 1 SteuergesetzDie Steuer je Einheit beträgt für eine Steuerperiode kumuliertDer Steuerkalkulator im Internet(www.steuern.lu.ch) rechnetIhnen die Steuer belastung in IhrerGemeinde aus.0,0 % der ersten Fr. 9’400.– Fr. 9’400.–0,5 % der nächsten Fr. 2’300.– Fr. 11’700.–1,0 % der nächsten Fr. 3’000.– Fr. 14’700.–2,0 % der nächsten Fr. 1’100.– Fr. 15’800.–3,0 % der nächsten Fr. 1’100.– Fr. 16’900.–4,0 % der nächsten Fr. 2’700.– Fr. 19’600.–4,5 % der nächsten Fr. 4’100.– Fr. 23’700.–5,0 % der nächsten Fr. 80’500.– Fr. 104’200.–5,25 % der nächsten Fr. 50’900.– Fr. 155’100.–5,5 % der nächsten Fr. 25’000.– Fr. 180’100.–5,8 % der nächsten Fr. 1’804’400.– Fr. 1’984’500.–Bei Einkommen über Fr. 1’984’500 beträgt die Steuer je Einheit 5,7% des Einkommens.Steuerbares Einkommen: Fr. 60’800.–Steuer je Einheitgemäss Tabelle Fr. 60’000.– Fr. 2’204.–5,0% der nächsten Fr. 800.– Fr. 40.–Total Fr. 60’800.– Fr. 2’244.–Die gesamte Belastung ergibt sich aus der Multiplikation der Steuer je Einheit mit den Einheitenfür <strong>Kanton</strong> und Gemeinde (z.B. Gemeinde Ebikon, römisch katholisch 3,625 Einheiten):Steuer je Einheit Fr. 2’244.– x 3,625 Einheiten = Fr. 8’134.50Tabelle AlleinstehendeSteuerbaresEinkommenFrankenSteuerje EinheitFrankenFür jeweitere100 Franken9'400 0.00 0.509'500 0.50 ▼9'600 1.009'700 1.509'800 2.009'900 2.5010'000 3.0010'500 5.5011'000 8.0011'500 10.5011'600 11.0011'700 11.50 1.0011'800 12.50 ▼11'900 13.5012'000 14.5013'000 24.5014'000 34.5014'500 39.5014'600 40.5014'700 41.50 2.0014'800 43.50 ▼14'900 45.5015'000 47.5015'500 57.5015'700 61.5015'800 63.50 3.0015'900 66.50 ▼16'000 69.5016'500 84.5016'800 93.50SteuerbaresEinkommenFrankenSteuerje EinheitFrankenFür jeweitere100 Franken16'900 96.50 4.0017'000 100.50 ▼17'500 120.5018'000 140.5018'500 160.5019'000 180.5019'500 200.5019'600 204.50 4.5020'000 222.50 ▼20'500 245.0021'000 267.5021'500 290.0022'000 312.5022'500 335.0023'000 357.5023'500 380.0023'600 384.5023'700 389.00 5.0024'000 404.00 ▼24'500 429.0025'000 454.0026'000 504.0027'000 554.0028'000 604.0029'000 654.0030'000 704.0040'000 1'204.0050'000 1'704.0060'000 2'204.0070'000 2'704.0080'000 3'204.00SteuerbaresEinkommenFrankenSteuerje EinheitFrankenFür jeweitere100 Franken90'000 3'704.00 5.00100'000 4'204.00 ▼104'100 4'409.00104'200 4'414.00 5.25110'000 4'718.50 ▼120'000 5'243.50130'000 5'768.50140'000 6'293.50150'000 6'818.50155'000 7'081.00155'100 7'086.25 5.50160'000 7'355.75 ▼170'000 7'905.75180'000 8'455.75180'100 8'461.25 5.80200'000 9'615.45 ▼300'000 15'415.45400'000 21'215.45500'000 27'015.45600'000 32'815.45700'000 38'615.45800'000 44'415.45900'000 50'215.451'000'000 56'015.451'500'000 85'015.451'984'400 113'110.651'984'500 113'116.45 5.702'000'000 113'999.95 ▼42 Steuertarife


Einkommenssteuertarif für Familien§ 57 Absatz 2 SteuergesetzDie Steuer je Einheit beträgt für eine Steuerperiode kumuliert0,0 % der ersten Fr. 18’800.– Fr. 18’800.–0,5 % der nächsten Fr. 3’900.– Fr. 22’700.–1,5 % der nächsten Fr. 1’000.– Fr. 23’700.–2,5 % der nächsten Fr. 1’100.– Fr. 24’800.–3,0 % der nächsten Fr. 2’000.– Fr. 26’800.–3,5 % der nächsten Fr. 4’000.– Fr. 30’800.–4,5 % der nächsten Fr. 63’000.– Fr. 93’800.–5,0 % der nächsten Fr. 36’800.– Fr. 130’600.–5,5 % der nächsten Fr. 20’000.– Fr. 150’600.–5,8 % der nächsten Fr. 1’198’300.– Fr. 1’348’900.–Der Steuerkalkulator im Internet(www.steuern.lu.ch) rechnetIhnen die Steuer belastung in IhrerGemeinde aus.Bei Einkommen über Fr. 1’348’900 beträgt die Steuer je Einheit 5,6% des Einkommens.Steuerbares Einkommen: Fr. 78’800.–Steuer je Einheitgemäss Tabelle Fr. 75’000.– Fr. 2’251.–5,5% der nächsten Fr. 3’800.– Fr. 171.–Total Fr. 78’800.– Fr. 2’422.–Die gesamte Belastung ergibt sich aus der Multiplikation der Steuer je Einheit mit den Einheitenfür <strong>Kanton</strong> und Gemeinde (z.B. Gemeinde Ebikon, römisch katholisch 3,625 Einheiten):Steuer je Einheit Fr. 2’422.– x 3,625 Einheiten = Fr. 8’779.75Tabelle FamilienSteuerbaresEinkommenFrankenSteuerje EinheitFrankenFür jeweitere100 Franken18’800 0.00 0.5018’900 0.50 ▼19’000 1.0019’500 3.5020’000 6.0020’500 8.5021’000 11.0021’500 13.5022’000 16.0022’500 18.5022’600 19.0022’700 19.50 1.5022’800 21.00 ▼22’900 22.5023’000 24.0023’500 31.5023’600 33.0023’700 34.50 2.5023’800 37.00 ▼23’900 39.5024’000 42.0024’500 54.5024’700 59.5024’800 62.00 3.0024’900 65.00 ▼25’000 68.0025’500 83.0026’000 98.0026’500 113.0026’700 119.00SteuerbaresEinkommenFrankenSteuerje EinheitFrankenFür jeweitere100 Franken26’800 122.00 3.5026’900 125.50 ▼27’000 129.0027’500 146.5028’000 164.0028’500 181.5029’000 199.0029’500 216.5030’000 234.0030’500 251.5030’700 258.5030’800 262.00 4.5030’900 266.50 ▼31’000 271.0035’000 451.0040’000 676.0045’000 901.0050’000 1’126.0055’000 1’351.0060’000 1’576.0065’000 1’801.0070’000 2’026.0075’000 2’251.0080’000 2’476.0085’000 2701.0090’000 2926.0093’700 3’092.5093’800 3’097.00 5.0095’000 3’157.00 ▼100’000 3’407.00110’000 3’907.00SteuerbaresEinkommenFrankenSteuerje EinheitFrankenFür jeweitere100 Franken120’000 4’407.00 5.00130’000 4’907.00 ▼130’500 4’932.00130’600 4’937.00 5.50135’000 5’179.00 ▼140’000 5’454.00150’000 6’004.00150’500 6’031.50150’600 6’037.00 5.80160’000 6’582.20 ▼170’000 7’162.20180’000 7’742.20190’000 8’322.20200’000 8’902.20300’000 14’702.20400’000 20’502.20500’000 26’302.20600’000 32’102.20700’000 37’902.20800’000 43’702.20900’000 49’502.201’000’000 55’302.201’100’000 61’102.201’200’000 66’902.201’300’000 72’702.201’348’800 75’532.601’348’900 75’538.40 5.601’500’000 84’000.00 ▼2’000’000 112’000.00Steuertarife43


Vermögenssteuertarif§ 60 Absatz 1 SteuergesetzDie Steuer je Einheit für ein Steuerjahr beträgt0,75 PromilleDer Steuerkalkulator im Internet(www.steuern.lu.ch) rechnetIhnen die Steuer belastung in IhrerGemeinde aus.Berechnungsbeispielsteuerbares Vermögen Fr. 73’000.– Steuer je Einheit0,75‰ Fr. 73’000.– Fr. 54.75Die gesamte Belastung ergibt sich aus der Multiplikation der Steuer je Einheit mit denEinheiten für <strong>Kanton</strong> und Gemeinde (z.B. Gemeinde Ebikon, römisch katholisch, 3,67Einheiten):Steuer je Einheit Fr. 54.75 x 3,625 Einheiten = Fr. 198.45Höchstbelastung (§ 62 des Steuergesetzes)Der Gesamtbetrag der Einkommenssteuer des Staates, der Einwohner- und der Kirchgemeindendarf 22,8 Prozent (Tarif für Alleinstehende) beziehungsweise 22,4 Prozent (Tarif für Familien)des im <strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong> steuerbaren Einkommens nicht übersteigen.Der Gesamtbetrag der Vermögenssteuer des Staates, der Einwohner- und der Kirchgemeindendarf 3,0 Promille des im <strong>Kanton</strong> <strong>Luzern</strong> steuerbaren Vermögens nicht übersteigen.44 Steuertarife


Steuerberechnung direkte BundessteuerBundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)Tabelle Alleinstehende (Artikel 214 Absatz 1 DBG)SteuerbaresEinkommenFrankenSteuerfür 1 JahrFrankenFür jeweitere100 Franken17’700 25.40 0.7718’000 27.70 ▼19’000 35.4020’000 43.1021’000 50.8022’000 58.5023’000 66.2024’000 73.9025’000 81.6026’000 89.3027’000 97.0028’000 104.7029’000 112.4030’000 120.1031’000 127.8031’600 132.50 0.8832’000 136.05 ▼33’000 144.8534’000 153.6535’000 162.4536’000 171.2537’000 180.0538’000 188.8539’000 197.6540’000 206.45SteuerbaresEinkommenFrankenSteuerfür 1 JahrFrankenFür jeweitere100 Franken41’000 215.25 0.8841’300 219.60 2.6442’000 238.10 ▼43’000 264.5044’000 290.9045’000 317.3046’000 343.7047’000 370.1048’000 396.5049’000 422.9050’000 449.3051’000 475.7052’000 502.1053’000 528.5054’000 554.9055’000 581.3055’100 584.25 2.9756’000 611.00 ▼57’000 640.7058’000 670.4059’000 700.1060’000 729.8061’000 759.5062’000 789.20SteuerbaresEinkommenFrankenSteuerfür 1 JahrFrankenFür jeweitere100 Franken63’000 818.90 2.9764’000 848.60 ▼65’000 878.3066’000 908.0067’000 937.7068’000 967.4069’000 997.1070’000 1’026.8071’000 1’056.5072’000 1’086.2072’300 1’098.00 5.9473’000 1’139.60 ▼74’000 1’199.0075’000 1’258.4076’000 1’317.8077’000 1’377.2077’800 1’425.40 6.6078’000 1’438.60 ▼79’000 1’504.6080’000 1’570.6085’000 1’900.6090’000 2’230.6095’000 2’560.60100’000 2’890.60SteuerbaresEinkommenFrankenSteuerfür 1 JahrFrankenFür jeweitere100 Franken103’100 3’097.40 8.80110’000 3’704.60 ▼120’000 4’584.60130’000 5’464.60134’000 5’818.80 11.00140’000 6’478.80 ▼150’000 7’578.80175’100 10’342.00 13.20200’000 13’628.80 ▼250’000 20’228.80300’000 26’828.80350’000 33’428.80400’000 40’028.80450’000 46’628.80500’000 53’228.80550’000 59’828.80600’000 66’428.80650’000 73’028.80700’000 79’628.80750’000 86’228.80751’400 86’411.00 11,5% vom800’000 92’000.00 ganzen Betrag850’000 97’750.00Tabelle Familien (Artikel 214 Absatz 2 DBG)SteuerbaresEinkommenFrankenSteuerfür 1 JahrFrankenFür jeweitere100 Franken30’600 25.00 1.0032’000 39.00 ▼33’000 49.0034’000 59.0035’000 69.0036’000 79.0037’000 89.0038’000 99.0039’000 109.0040’000 119.0041’000 129.0042’000 139.0043’000 149.0044’000 159.0045’000 169.0046’000 179.0047’000 189.0048’000 199.0049’000 209.0050’000 219.0050’500 225.00 2.0051’000 235.00 ▼52’000 255.0053’000 275.0054’000 295.0055’000 315.0056’000 335.0057’000 355.00SteuerbaresEinkommenFrankenSteuerfür 1 JahrFrankenFür jeweitere100 Franken58’000 376.00 3.0059’000 406.00 ▼60’000 436.0061’000 466.0062’000 496.0063’000 526.0064’000 556.0065’000 586.0066’000 616.0067’000 646.0068’000 676.0069’000 706.0070’000 736.0071’000 766.0072’000 796.0073’000 826.0074’000 856.0074’800 881.00 4.0075’000 889.00 ▼76’000 929.0077’000 969.0078’000 1’009.0079’000 1’049.0080’000 1’089.0081’000 1’129.0082’000 1’169.0083’000 1’209.0084’000 1’249.00SteuerbaresEinkommenFrankenSteuerfür 1 JahrFrankenFür jeweitere100 Franken85’000 1’289.00 4.0086’000 1’329.00 ▼87’000 1’369.0088’000 1’409.0089’000 1’449.0089’800 1’482.00 5.0090’000 1’492.00 ▼91’000 1’542.0092’000 1’592.0093’000 1’642.0094’000 1’692.0095’000 1’742.0096’000 1’792.0097’000 1’842.0098’000 1’892.0099’000 1’942.00100’000 1’992.00102’800 2’133.00 6.00110’000 2’565.00 ▼114’000 2’806.00 7.00120’000 3’226.00 ▼123’400 3’465.00 8.00130’000 3’993.00 ▼130’900 4’066.00 9.00SteuerbaresEinkommenFrankenSteuerfür 1 JahrFrankenFür jeweitere100 Franken136’400 4’562.00 10.00140’000 4’922.00 ▼140’300 4’953.00 11.00142’200 5’163.00 12.00144’100 5’392.00 13.00150’000 6’159.00 ▼160’000 7’459.00170’000 8’759.00180’000 10’059.00190’000 11’359.00200’000 12’659.00250’000 19’159.00300’000 25’659.00350’000 32’159.00400’000 38’659.00450’000 45’159.00500’000 51’659.00550’000 58’159.00600’000 64’659.00650’000 71’159.00700’000 77’659.00800’000 90’659.00889’500 102’292.50 11,5% vom900’000 103’500.00 ganzen Betrag950’000 109’250.00Steuertarife45


Mietwertansätze 2011Einfamilienhäuser und EigentumswohnungenDie Ansätze in den Tabellen sind die im Kalenderjahr 2011 gültigen, steuerbaren Mietwertein Prozent des amtlich geschätzten Wertes. Für die eigene, selbstgenutzte Wohnungoder Liegenschaft sind davon 70% steuerbar. Diese Reduktion von 30% nehmen Sie bitteim Liegenschaftenverzeichnis vor.GemeindeGruppeAdligenswil 3Aesch 6Alberswil 4Altbüron 6Altishofen 5Altwis 6Ballwil 4Beromünster 6Buchrain 2Büron 4Buttisholz 6Dagmersellen 5Dierikon 2Doppleschwand 6Ebersecken 7Ebikon 2Egolzwil 4Eich 4Emmen 2Entlebuch 6Ermensee 4Eschenbach 5Escholzmatt 6Ettiswil 6Fischbach 4Flühli 6Gettnau 4Geuensee 4Gisikon 3Greppen 4Grossdietwil 6Grosswangen 6Hasle 6Hergiswil 7Hildisrieden 6Hitzkirch 5Hochdorf 5Hohenrain 6Honau 3Horw 2Inwil 4Knutwil 4Kriens 2Luthern 7<strong>Luzern</strong> 1Gemeinden Gruppe 1: <strong>Luzern</strong>, SurseeVon GrundGebäude erstelltauf neu 1984 zwischen 2000geschätzt* oder früher 1985 und 1999 oder späterMietwert in %1989/1990 160,5 149,8 –1991/1992 135,2 126,3 –1993/1994 125,1 116,8 –1995/1996 122,7 114,8 –1997/1998 121,6 113,8 –1999/2000 118,3 111,2 118,52001 114,7 108,1 115,52002 113,5 108,2 113,5Gemeinden Gruppe 2: Buchrain, Dierikon, Ebikon, Emmen, Horw, Kriens, Root, RothenburgVon GrundGebäude erstelltauf neu 1984 zwischen 2000geschätzt* oder früher 1985 und 1999 oder späterMietwert in %1989/1990 161,2 150,1 –1991/1992 135,8 126,5 –1993/1994 125,9 117,3 –1995/1996 123,4 115,3 –1997/1998 122,3 114,2 –1999/2000 118,9 111,5 119,32001 115,1 108,3 116,32002 114,0 108,4 114,1Gemeinden Gruppe 3: Adligenswil, Gisikon, Honau, UdligenswilVon GrundGebäude erstelltauf neu 1984 zwischen 2000geschätzt* oder früher 1985 und 1999 oder späterMietwert in %1989/1990 160,4 146,3 –1991/1992 138,3 126,1 –1993/1994 127,6 116,4 –1995/1996 125,0 114,2 –1997/1998 124,0 113,1 –1999/2000 120,5 110,3 118,62001 116,8 107,0 115,52002 115,6 107,2 113,5Gemeinden Gruppe 4: Alberswil, Ballwil, Büron, Egolzwil, Eich, Ermensee, Fischbach, Gettnau, Geuensee,Greppen, Inwil, Knutwil, Mauensee, Meierskappel, Oberkirch, Pfeffikon, Schenkon, SempachVon GrundGebäude erstelltauf neu 1984 zwischen 2000geschätzt* oder früher 1985 und 1999 oder späterMietwert in %1989/1990 159,3 148,8 –1991/1992 137,4 128,2 –1993/1994 126,7 118,3 –1995/1996 124,1 116,1 –1997/1998 123,1 115,1 –1999/2000 119,7 112,2 120,62001 116,1 108,9 118,32002 114,8 109,0 116,5Von GrundGebäude erstelltauf neu 1984 zwischen 2000geschätzt* oder früher 1985 und 1999 oder späterMietwert in %2003 112,4 110,0 115,72004 110,0 109,7 116,02005 109,3 110,5 110,42006 106,9 106,7 108,42007 104,5 105,1 106,62008 101,6 102,4 104,7ab 2009 100,0 100,0 100,0Von GrundGebäude erstelltauf neu 1984 zwischen 2000geschätzt* oder früher 1985 und 1999 oder späterMietwert in %2003 112,7 110,2 116,42004 110,2 109,9 116,72005 109,6 110,7 110,92006 107,2 107,0 108,82007 104,7 105,2 106,92008 101,6 102,4 104,9ab 2009 100,0 100,0 100,0Von GrundGebäude erstelltauf neu 1984 zwischen 2000geschätzt* oder früher 1985 und 1999 oder späterMietwert in %2003 114,2 109,0 115,72004 111,4 108,7 116,02005 110,6 109,6 110,42006 107,9 106,2 108,42007 105,2 104,6 106,62008 101,8 102,2 104,7ab 2009 100,0 100,0 100,0Von GrundGebäude erstelltauf neu 1984 zwischen 2000geschätzt* oder früher 1985 und 1999 oder späterMietwert in %2003 113,5 110,6 118,42004 110,9 110,4 118,82005 110,2 111,2 112,22006 107,6 107,2 109,82007 104,9 105,4 107,72008 101,7 102,5 105,5ab 2009 100,0 100,0 100,046 Mietwertansätze


Gemeinden Gruppe 5: Altishofen, Dagmersellen, Eschenbach, Hitzkirch, Hochdorf, Nebikon, Neuenkirch,Pfaffnau, Reiden, Rickenbach, Schötz, Schüpfheim, Triengen, Wikon, Willisau, WolhusenVon GrundGebäude erstelltauf neu 1984 zwischen 2000geschätzt* oder früher 1985 und 1999 oder späterMietwert in %1989/1990 160,7 148,5 –1991/1992 138,6 128,0 –1993/1994 127,8 118,0 –1995/1996 125,0 116,0 –1997/1998 123,7 115,1 –1999/2000 119,9 112,1 122,72001 115,6 108,9 119,62002 114,3 109,0 117,8Von GrundGebäude erstelltauf neu 1984 zwischen 2000geschätzt* oder früher 1985 und 1999 oder späterMietwert in %2003 113,1 110,6 119,72004 110,6 110,4 119,92005 109,8 111,2 112,92006 107,4 107,2 110,42007 104,8 105,4 108,12008 101,7 102,5 105,8ab 2009 100,0 100,0 100,0Gemeinden Gruppe 6: Aesch, Altbüron, Altwis, Beromünster, Buttisholz, Doppleschwand, Entlebuch, Escholzmatt,Ettiswil, Flühli, Grossdietwil, Grosswangen, Hasle, Hildisrieden, Hohenrain, Malters, Menznau, Neudorf, Nottwil,Ohmstal, Rain, Roggliswil, Römerswil, Ruswil, Schlierbach, Schwarzenberg, Wauwil, Werthenstein, ZellVon GrundGebäude erstelltauf neu 1984 zwischen 2000geschätzt* oder früher 1985 und 1999 oder späterMietwert in %1989/1990 161,2 148,8 –1991/1992 139,1 128,4 –1993/1994 128,3 118,4 –1995/1996 125,3 116,3 –1997/1998 124,0 115,3 –1999/2000 120,2 112,3 122,32001 115,9 109,2 119,22002 114,6 109,3 117,3Gemeinden Gruppe 7: Ebersecken, Hergiswil, Luthern, Marbach, Romoos, Schongau, UfhusenVon GrundGebäude erstelltauf neu 1984 zwischen 2000geschätzt* oder früher 1985 und 1999 oder späterMietwert in %1989/1990 160,4 150,7 –1991/1992 138,2 129,9 –1993/1994 127,5 119,7 –1995/1996 124,4 117,5 –1997/1998 122,9 116,5 –1999/2000 118,6 113,5 123,62001 114,0 110,1 120,32002 112,9 110,2 118,6Gemeinden Gruppe 8: Vitznau, WeggisVon GrundGebäude erstelltauf neu 1984 zwischen 2000geschätzt* oder früher 1985 und 1999 oder späterMietwert in %1989/1990 159,0 152,1 –1991/1992 137,2 131,2 –1993/1994 126,1 120,6 –1995/1996 123,8 118,2 –1997/1998 122,6 117,2 –1999/2000 119,3 114,1 124,52001 115,7 110,6 121,12002 114,5 110,7 119,5Gemeinden Gruppe 9: MeggenVon GrundGebäude erstelltauf neu 1984 zwischen 2000geschätzt* oder früher 1985 und 1999 oder späterMietwert in %1989/1990 158,4 150,4 –1991/1992 136,6 129,7 –1993/1994 126,0 119,6 –1995/1996 123,5 117,4 –1997/1998 122,5 116,3 –1999/2000 119,1 113,4 120,62001 115,4 110,1 117,42002 114,3 110,2 115,6Von GrundGebäude erstelltauf neu 1984 zwischen 2000geschätzt* oder früher 1985 und 1999 oder späterMietwert in %2003 113,4 111,0 119,32004 110,8 110,7 119,52005 110,0 111,4 112,72006 107,5 107,4 110,22007 104,9 105,5 108,02008 101,7 102,6 105,7ab 2009 100,0 100,0 100,0Von GrundGebäude erstelltauf neu 1984 zwischen 2000geschätzt* oder früher 1985 und 1999 oder späterMietwert in %2003 111,8 111,8 120,42004 109,5 111,5 120,62005 108,9 112,2 113,42006 106,6 107,9 110,82007 104,3 105,9 108,42008 101,5 102,8 106,0ab 2009 100,0 100,0 100,0Von GrundGebäude erstelltauf neu 1984 zwischen 2000geschätzt* oder früher 1985 und 1999 oder späterMietwert in %2003 113,2 112,3 121,22004 110,7 111,9 121,32005 110,0 112,6 113,92006 107,5 108,2 111,22007 104,8 106,0 108,72008 101,7 102,8 106,2ab 2009 100,0 100,0 100,0Von GrundGebäude erstelltauf neu 1984 zwischen 2000geschätzt* oder früher 1985 und 1999 oder späterMietwert in %2003 113,0 111,8 117,62004 110,5 111,5 117,82005 109,8 112,2 111,62006 107,3 107,9 109,32007 104,8 105,9 107,32008 101,6 102,8 105,2ab 2009 100,0 100,0 100,0GemeindeGruppeMalters 6Marbach 7Mauensee 4Meggen 9Meierskappel 4Menznau 6Nebikon 5Neudorf 6Neuenkirch 5Nottwil 6Oberkirch 4Ohmstal 6Pfaffnau 5Pfeffikon 4Rain 6Reiden 5Rickenbach 5Roggliswil 6Römerswil 6Romoos 7Root 2Rothenburg 2Ruswil 6Schenkon 4Schlierbach 6Schongau 7Schötz 5Schüpfheim 5Schwarzenberg 6Sempach 4Sursee 1Triengen 5Udligenswil 3Ufhusen 7Vitznau 8Wauwil 6Weggis 8Werthenstein 6Wikon 5Willisau 5Wolhusen 5Zell 6* von Grund auf neu geschätzt;«Wertbasis (letzte NS)» gemässSchatzungsanzeige massgebendMietwertansätze47


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