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Urlaubs-Pass 2011

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Ihr Versicherungsschutz im Ausland<br />

In Deutschland sind Sie mit Ihrer KV-Karte immer auf der sicheren<br />

Seite. Doch welchen Schutz genießen Sie im Ausland?<br />

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den meisten<br />

<strong>Urlaubs</strong>ländern bestehen Regelungen, die Ihnen als BKK-futur-<br />

Versicherten bei Erkrankung oder Unfall den erforderlichen Schutz<br />

nach den Bestimmungen des Gastlandes sichern.<br />

Besteht vor der Abreise bereits eine Krankheit, können Besonderheiten<br />

zu beachten sein. Dies gilt insbesondere, wenn Sie sich zu einer<br />

Behandlung ins Ausland begeben wollen. Wenden Sie sich bitte in<br />

einem solchen Fall rechtzeitig vor Reiseantritt an Ihre BKK futur. Wir<br />

helfen gern weiter.<br />

Für eine medizinisch erforderliche Behandlung in den<br />

EWR-Staaten sowie der Schweiz benötigen Sie die Europäische<br />

KV-Karte (EHIC), die Sie auf der Rückseite Ihrer<br />

BKK futur Versichertenkarte finden, oder ersatzweise eine<br />

Provisorische Ersatzbescheinigung.<br />

Anspruchsnachweise für die übrigen Länder, mit denen ähnliche Regelungen<br />

bestehen, schickt Ihnen Ihre BKK futur auf Anforderung gern<br />

zu. Halten Sie im Ausland außerdem immer neben der<br />

EHIC oder einer anderen Anspruchsbescheinigung<br />

auch Ihren Personalausweis/Reisepass bereit.<br />

Auf den Seiten 9 bis 19 erläutern wir für jedes dieser Länder kurz<br />

die Regelungen, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.<br />

Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung<br />

– Ausland hält für jedes Land spezielle Merkblätter bereit.<br />

Fragen Sie Ihre BKK futur oder laden Sie die Merkblätter<br />

vor <strong>Urlaubs</strong>antritt unter www.dvka.de aus<br />

dem Internet herunter.<br />

Manchmal müssen Sie trotz Beachtung aller Hinweise die Kosten<br />

medizinischer Leistungen leider selbst bezahlen. In solchen Fällen<br />

lassen Sie sich bitte unbedingt spezifizierte und quittierte Rechnungen<br />

ausstellen. Wir werden nach Ihrer Rückkehr schnellstmöglich<br />

prüfen, ob und in welcher Höhe eine Erstattung vorgenommen<br />

werden kann. Quittungen über Zuzahlungen/Eigenbeteiligungen,<br />

die Sie in anderen EU-Staaten zuzahlen mussten, heben<br />

Sie bitte ebenfalls auf.<br />

4 <strong>Urlaubs</strong>-<strong>Pass</strong> <strong>2011</strong>

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