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Teiche und Baggerseen

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F i s c h e r e i | T e i c h a q u a k u l t u r | B e r a t u n g G e b h a r t sSTRAFVERFÜGUNGSie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen:Zeit: XY Ort: XY Parz. Nr.: XYSie haben gemäß § 105 WRG mit Bescheid BH XY Zahl XYvorgeschriebenen Auflagen (Punkt 1 bis 7) <strong>und</strong> die gemäß § 21 aWRG mit Bescheid XY nachträglich zusätzlich vorgeschriebenenAuflagen (Punkt 8 bis 14) nicht eingehalten, da1. Die Auflage 4, die wie folgt lautet: „Jede Art der Fischfütterung, dieVerwendung von Düngemitteln, sowie Pestiziden im Bereich derTeichböschungen, jedwede Behandlung des Teichwassers mitChemikalien, sei es nur zur Verbesserung der Wasserqualität,Verminderung von Algen oder Pflanzenwuchs, ist untersagt.“, nichteingehalten wurde, da Futtermittel verwendet werden.guenther.gratzl@baw.at257. ÖKF ForumLinz, 2011

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