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PREISLISTE 2013 - Wessenthaler

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März <strong>2013</strong>März <strong>2013</strong>8.7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Schadenersatz-oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten. Dies gilt nichtfür Verbraucher.8.8. Beim Auftragnehmer einlangende Zahlungen des Auftraggeberstilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualenKosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros,dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.8.9. Bei begründeter Sorge der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers(also bereits bei einer Zahlungsstockung) ist der Auftragnehmer berechtigt,Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder ohneSetzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.9. Mahn- und Inkassospesen9.1. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet,sämtliche Mahnungs- und Inkassospesen des Auftragnehmers zu tragen.9.2. Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtetsich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung, einen Betrag vonEUR 20,– zuzüglich zu den sonst anfallenden Zinsen und Kosten zubezahlen.10. Eigentumsrecht10.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung allerdiesbezüglichen Forderungen des Auftragnehmers aus der Lieferung(einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers.Verpfändungen und Sicherungsübereignungen durch denAuftraggeber vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen.10.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware während des Bestehensdes Eigentums pfleglich zu behandeln.10.3. Der Auftraggeber darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Wareweder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen.10.4. Sollte auf die noch im Eigentum des Auftragnehmers stehendeWare durch Dritte zugegriffen werden, so verpflichtet sich der Auftraggeberden Auftragnehmer unverzüglich insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmenoder einem etwaigen Besitzwechsel zu verständigenund dem Auftragnehmer sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtserforderlichen Informationen zu erteilen. Falls Dritte auf dienoch im Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers stehende Ware zugreifenbzw. Ansprüche geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeberdarauf hinzuweisen, dass diese Ware im Eigentum des Auftragnehmerssteht.10.5. Bei einer trotz Mahnung andauernden Vertragsverletzung oder beieiner Insolvenz des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, dieHerausgabe des im Eigentum des Auftragnehmers stehenden Ware zuverlangen und diese abzuholen, ohne dass hiedurch bereits der Kaufvertragaufgehoben werden würde.10.6. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenenVertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist der Auftragnehmerjederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggeberszurückzuholen und sofern diesem das Festhalten am Vertrag nicht mehrzumutbar ist, vom Vertrag zurückzutreten.10.7. Der Auftraggeber darf die vom Auftragnehmer gelieferte Warenverarbeiten und/oder weiterveräußern. Solange der Eigentumsvorbehaltdes Auftragnehmers besteht, erfolgt die Bearbeitung oder Verarbeitungder Vorbehaltsware für den Auftragnehmer. Bei Verbindungen bzw. Vermischungder Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht dem AuftragnehmerMiteigentum an der neuen Sache im Zeitpunkt der Verbindungbzw. Vermischung zu. Die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw.Vermischung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinndieser Bestimmung. Sofern die Ware mit einem Grundstück in Verbindunggebracht wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, im Grundbuchdas zu Gunsten des Auftragnehmers vorbehaltene Eigentum anmerkenzu lassen.10.8. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Auftraggeber demAuftragnehmer schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweitdiese durch Veräußerung oder Verarbeitung dieser Waren entstehen, biszur endgültigen Bezahlung der Forderungen des Auftragnehmers zahlungshalberab. Diese Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen,Fakturen, etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen.10.9. Der Auftraggeber ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehaltstehende Ware bei Weiterveräußerung mit Stundung des Kaufpreisesnur befugt, wenn er gleichzeitig mit der Weiterveräußerung denZweitkäufer von der Sicherungszession verständigt und die Zession inseinen Geschäftsbüchern sowie OP-Listen anmerkt. Dieser Vermerk hatjedenfalls den Verkäufer als Zessionar sowie den Kaufvertrag mit Datumals Rechtsgrund anzuführen.11. Forderungsabtretungen, Aufrechnung11.1. Ist der Auftraggeber mit seinen Zahlungen dem Auftragnehmergegenüber im Verzug, so sind bei ihm eingehende Verkaufserlöse abzusondernund hat bzw. hält der Auftraggeber diese nur im Namen desAuftragnehmers inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sindin den Grenzen des jeweils geltenden Versicherungsgesetzes bereits jetztan den Auftragnehmer abgetreten.11.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt etwaige Gegenforderungengegen den Auftragnehmer gegen Ansprüche des Auftragnehmers aufzurechnen.Es sei denn, der Auftragnehmer ist Verbraucher und dieseGegenansprüche stehen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeitdes Verbrauchers, sind gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmerschriftlich anerkannt worden.12. Gerichtsstand und anwendbares Recht12.1. Für eventuelle Streitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit dessachlich zuständigen Gerichtes am Geschäftssitz des Auftragnehmersausdrücklich vereinbart. Ist der Auftragnehmer Verbraucher, gelten diegesetzlichen Gerichtszuständigkeiten.12.2. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit desUN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.13. Datenschutz und Adressenänderung13.1. Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertragmitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertragesvom Auftragnehmer automationsunterstützt entsprechend den Bestimmungendes Daten-Schutzgesetzes 2000, BGBl l Nr 165/1999 idgF gespeichertund verarbeitet werden können. Die elektronisch erfassten undpersonenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und dienenausschließlich interner Zwecke des Auftragnehmers.13.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungenseiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständlicheRechtsgeschäft nicht beiderseitig erfüllt ist. Wirddie Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen,falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendetwerden.14. Schlussbestimmungen14.1. Sind oder werden einzelnen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungenungültig oder unwirksam, so wird hiedurch die Gültigkeit derübrigen Bestimmungen nicht berührt. Für Verbraucher gilt diese Bestimmungnicht.14.2. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich die abgeschlossenenVerkaufs- und Lieferbedingungen, aus welchem Grund auch immer, auchwegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes sowie wegenIrrtums anzufechten. Ist der Auftragnehmer Verbraucher, wird die Anfechtungwegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes nicht ausgeschlossen.Stand: Juni 2012

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