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Folge 5/2012 (10,13 MB) - .PDF - St. Ulrich bei Steyr

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Aktuelles aus dem Bauamt ...<br />

Bauberatungstage<br />

Dienstag, 11. September <strong>2012</strong><br />

14:00 Uhr – 16:00 Uhr<br />

Dienstag, 09. Oktober <strong>2012</strong><br />

14:00 Uhr – 16:00 Uhr<br />

Um Wartezeiten zu vermeiden, ersuchen<br />

wir um vorherige Terminvereinbarung<br />

(Fr. Brandner, Tel.<br />

+43 7252 533 03-12).<br />

Bitte die Einreichunterlagen mind.<br />

zwei Wochen vor dem Bauberatungstag<br />

zur Vorprüfung abgeben!<br />

DANKE<br />

Kennzeichnung von<br />

Gebäuden<br />

Der Gemeinde ist vermehrt aufgefallen,<br />

dass die Gebäude in unserer Gemeinde<br />

teilweise nicht mit einer Hausnummerntafel<br />

versehen wurden.<br />

Gem. § 3, des Gesetzes über die Kennzeichnung<br />

von Ortschaften, Verkehrsflächen<br />

und Gebäuden, LGBl. Nr.<br />

65/1969 idgF. werden Sie dringend<br />

ersucht, umgehend Ihre zugewiesene<br />

Hausnummerntafel sichtbar anzubringen.<br />

Sollte keine Hausnummerntafel vorhanden<br />

sein, diese bitte <strong>bei</strong> Fr. Brandner,<br />

Tel. +43 7252 533 03-12, bestellen.<br />

Gerade <strong>bei</strong> lebensbedrohlichen Rettungseinsätzen<br />

kann dies zu unnötigen<br />

Verzögerungen führen. DANKE<br />

4 <strong>St</strong>. <strong>Ulrich</strong>er Gemeindenachrichten<br />

Zeitliche Grundsteuerbefreiung wird aufgehoben<br />

Bisher konnte gleichzeitig mit der Fertigstellung<br />

eines neuen Wohnhauses<br />

<strong>bei</strong> der Gemeinde der Antrag auf zeitliche<br />

Befreiung der Grundsteuer gestellt<br />

werden.<br />

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen<br />

war gemäß Landesgesetz<br />

eine Grundsteuerbefreiung für den<br />

Wohnhausanteil über eine Zeitspanne<br />

von 20 Jahren möglich.<br />

Seitens der Oö. Landesregierung wurde<br />

nun der Beschluss gefasst, dass das<br />

Gesetz vom 21. Dezember 1967 über<br />

die zeitliche Befreiung von der Grundsteuer<br />

mit Ablauf des 30. September<br />

<strong>2012</strong> außer Kraft tritt.<br />

Es ist jedoch weiter anzuwenden:<br />

1. auf bereits erteilte Grundsteuerbefreiungen,<br />

nicht jedoch auf künftige<br />

Änderungen des Befreiungsausmaßes<br />

bestehender Grundsteuerbefreiungen.<br />

2. <strong>bei</strong> Beendigung der Bauführung und<br />

Einbringung des Antrages auf Grund-<br />

Infos zur Grundbuchumstellung<br />

Am 07. Mai <strong>2012</strong> wurde die neue<br />

Grundstücksdatenbank in Betrieb genommen.<br />

Mit dieser Inbetriebnahme erfolgte<br />

eine vollständige Übertragung aller<br />

bestehenden Daten in die neue Datenbank.<br />

Innerhalb von sechs Monaten (ab<br />

01.06.<strong>2012</strong>) können Sie Rechtsmittel<br />

hinsichtlich der Richtigkeit der Grenzkatastereigenschaft<br />

der umgeschriebenen<br />

Grundstücke <strong>bei</strong>m Vermessungsamt<br />

erheben.<br />

steuerbefreiung vor dessen Außerkrafttreten.<br />

Das heißt, dass bis 30. September <strong>2012</strong><br />

noch Anträge auf zeitliche Grundsteuerbefreiung<br />

eingebracht werden können,<br />

wenn die Baufertigstellungsanzeige<br />

damit einhergeht.<br />

Bei Anträgen, die nach dem<br />

30.09.<strong>2012</strong> eingebracht werden, ist<br />

eine zeitliche Grundsteuerbefreiung<br />

nicht mehr möglich!<br />

Bitte beachten Sie diese Frist!<br />

Unter www.gev.gv.at bzw. im Vermessungsamt<br />

<strong>St</strong>eyr können Sie prüfen, ob<br />

Ihre Grenzkatastergrundstücke auch in<br />

der neuen Datenbank als Grenzkatastergrundstücke<br />

mit der Kennzeichnung<br />

„G“ ausgewiesen wurden.<br />

Der Leiter des BEV<br />

Präsident DI August Hochwartner

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