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Vom Lehrrettungsassistenten zum Praxisanleiter NotfSan - DRK

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Bezirksverband Frankfurt am MainZentrale AusbildungsStättestaatlich anerkannte Bildungsstätte<strong>Vom</strong> <strong>Lehrrettungsassistenten</strong> <strong>zum</strong><strong>Praxisanleiter</strong> für Notfallsanitäter(verkürzter Lehrgang 100 Std oder 80 Std)Mit dem In Kraft treten des neuen Notfallsanitätergesetz wurde auch diepädagogische Qualifizierung an der Ausbildung beteiligter Personen neu strukturiertund allen Berufen im Gesundheitswesen angepasst.Alle Berufe im Gesundheitswesen benötigen Personen, die in der praktischenAusbildung anleiten, beraten und unterstützen und notwendige Strukturvorgaben imBetrieb durchführen können. Die <strong>Praxisanleiter</strong> stehen zusammen mit der Schule undKrankenhaus in der Verantwortung das Ausbildungsziel <strong>zum</strong> Notfallsanitäter zuerreichen. Um dieses Ausbildungsziel erreichen zu können, bedarf es sowohlKenntnisse theoretischen Wissens <strong>zum</strong> Lernen und hier insbesondere <strong>zum</strong> Lernenim Betrieb und mit Patient, sowie die Vermittlung praktischer Fähigkeiten zur eigenenWeiterentwicklung der Kompetenz und die Anleitung im beruflichen Identitätsprozessund die Vermittlung der notwendigen Handlungskompetenzen beim Auszubildenden.Die <strong>Praxisanleiter</strong> sind also im Besonderen gefordert einen nachhaltigen Beitrag zurEntwicklung der Qualität im Rettungsdienst zu geben.Mit der zukünftig neuen Weiterbildung z um <strong>Praxisanleiter</strong> soll die Kooperation zurSchule gestärkt und professionalisiert werden. Dies betrifft sowohl die <strong>Praxisanleiter</strong>in den Krankenhäusern, wie auch die Lehrrettungswachen. Die <strong>Praxisanleiter</strong> habensicherzustellen, dass das Ausbildungsziel erreicht werden kann und die Inhalte derAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter für die praktische Tätigkeitzugrunde liegt. Neu ist auch, dass die <strong>Praxisanleiter</strong> die praktische Prüfungzusammen mit einem Arzt - in der Gesamtverantwortung der Schule – abnehmen.Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Lehrgang mit 100 Stunden1. Bescheinigung über die Ausbildung <strong>zum</strong> <strong>Lehrrettungsassistenten</strong>In2. Nachweis einer bisherigen lehrenden Tätigkeit, mindestens die letzten zweiJahrea. Die Bescheinigung kann sowohl über den Arbeitgeber Rettungsdiensterfolgen (Aktive Tätigkeit eines <strong>Lehrrettungsassistenten</strong> fürAuszubildenden Rettungsassistent oder Rettungssanitäter)b. wie auch über eine staatlich anerkannte Rettungsdienstschule die dieTätigkeit als Unterrichtskraft in der Berufsausbildung <strong>zum</strong>Rettungsassistent bescheinigt1


Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Lehrgang mit 80 Stunden1. Bescheinigung über die Ausbildung <strong>zum</strong> <strong>Lehrrettungsassistenten</strong>In2. Nachweis einer bisherigen lehrenden Tätigkeit, mindestens die letzten zweiJahre.a. Die Bescheinigung kann sowohl über den Arbeitgeber Rettungsdiensterfolgen (Aktive Tätigkeit eines <strong>Lehrrettungsassistenten</strong> fürAuszubildenden Rettungsassistent oder Rettungssanitäter)b. wie auch über eine staatlich anerkannte Rettungsdienstschule die dieTätigkeit als Unterrichtskraft in der Berufsausbildung <strong>zum</strong>Rettungsassistent bescheinigt3. Nachweis über eine mindestens 16stündige pädagogische Fortbildung inden letzten beiden Jahren. Die Anerkennung dieser Fortbildungsbescheinigungerfolgt durch das Regierungspräsidium Darmstadt.Hinweis: Die Dokumente die im Rahmen der Nachweisverpflichtung für dieLehrrettungswachen als geeignet eingestuft wurden, gelten auch hier alsgeeignet.Gliederung der Ausbildung <strong>zum</strong> <strong>Praxisanleiter</strong> NotfallsanitäterWeiterbildung Praxisanleitung Notfallsanitäter 100 Stunden :1 Grundmodul Grundmodul 1Kommunikation; Anleitungund Beratung40 StundenMinuten Dauer1 Fachmodul Fachmodul 1PraxisanleitungBerufspraktischeAnteileAbschlussprüfung <strong>Praxisanleiter</strong>:Grundmodulprüfung:Praktische Prüfung in Form einer Praxissituation mit einemanschießendem Reflexionsgespräch von mindestens 6060 StundenFachmodulprüfung:Schriftliche Prüfung als Aufsichtsarbeit von 90 Minuten DauerOder Schriftliche Hausarbeit von mindestens 10 SeitenEntfallen mit Nachweise s.u. Voraussetzungen (2a,b)Zur Zulassung zur Abschlussprüfung muss jedes Modul mit mindestensausreichendem Erfolg bestanden und die berufspraktischen Anteile nachgewiesensein. Die Abschlussprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung (30 Minuten). DerPrüfling erhält 60 Minuten vor Prüfungsbeginn die Prüfungsaufgabe zurVorbereitung. Die zu benutzenden Hilfsmittel legt die Zentrale Ausbildungsstättefest.2


Ablauf und Inhalte Grundmodul (40 Unterrichtsstunden)Das Grundmodul wird im Tageskurs angeboten. Unterricht täglich von Montag bisFreitag 9.00 – 16.00 Uhr. Mit ausreichender Zeit zur Vorbereitung erfolgt dieModulprüfung an einem gesonderten Termin.1. Termin Grundmodul : 10.-14.02.2014; Modulprüfung 18.03.20142. Termin Grundmodul : 12.-16.05.2014; Modulprüfung 13.06.2014Das Grundmodul kann, mit nachgewiesenen Voraussetzungen nach Absatz 3 um 10Unterrichtsstunden verkürzt werden. Das zu entfallende Thema wird mit der Anmeldungindividuell mit Rücksprache Lehrgangsleitung und Lernstandortbestimmungfestgelegt.Grundmodul: Kommunikation; Anleitung und BeratungInhalt:Beziehungen gestalten, Kommunikation und Konfliktbewältigung:• Kommunikationsmodelle und -Formen• Sensibilisierung für Kommunikationseinschränkungen• Gestalten von Beziehungen• Gestalten von Gesprächen in unterschiedlichen Situationen• Rollen und Rollenkonflikte• Konfliktmanagement• „Burn out“ beim AnleitendenInformation, Anleitung, Schulung und Beratung:• Konzepte, Methoden• Motivation und Erwartung• Lernen in verschiedenen Lebensaltern und- Situationen• Präsentations- und Moderationstechniken• Beratung unterschiedlicher ZielgruppenKompetenz:Der Teilnehmer kann auf professioneller Basis Beziehungen gestalten,kommunizieren, kooperieren sowie Konflikte bewältigen.Er ist in der Lage Auszubildende, Mitarbeiter, sowie andere an der AusbildungBeteiligte professionell zu informieren, anzuleiten und zu schulen.Er ist befähigt Anleitungen und Beratungen professionell anzubahnen und in denpraktischen Bereichen durchzuführen.3


Ablauf und Inhalte Fachmodul (60 Unterrichtsstunden)Das Fachmodul wird sowohl tagsüber, wie auch in berufsbegleitenden Elementendurchgeführt.1. Termin Fachmodul: 27.-29.03., 9.00 – 16.00 Uhr,10. + 11.04., 17.30 – 20.00 Uhr12.04., 9.00-16.00 Uhr19.-21.05.2014, 9.00 – 16.00 UhrModulprüfung:Wahl Schriftliche Aufsichtsarbeit 13.06., 17.00 UhrWahl Aufsichtsarbeit individuell2. Termin Fachmodul: 23.6. – Samstag 28.06., 30.06.+01.07., 9.00 – 16.00 UhrModulprüfung:Wahl Schriftliche Aufsichtsarbeit 11.07., 09.00 UhrWahl Aufsichtsarbeit individuellFachmodul: Praxisanleitung:Inhalt:Pädagogische Grundlagen:• Pädagogik und Didaktik• Entwicklung der Rolle als <strong>Praxisanleiter</strong> im beruflichen Alltag• Mit den berufspolitischen Entwicklungen auseinandersetzenund sich positionieren• Kompetenzbildung• SchlüsselqualifikationenTheorie / Praxistransfer, sowie Lernortkooperationen gestaltenBeurteilen und Benoten• Kriterien zur Beurteilung und Benotung in unterschiedlichenPraxisphasen• Selbst- und Fremdreflexion als Kompetenz und Methode• Praktische Prüfung• Beurteilung erstellen• Mitwirken bei dem BewerbungsverfahrenRechtliche Rahmenbedingungen / Berufspolitik• Berufsgesetze• Arbeitsrecht• Haftungsrecht4


• Freiraum für aktuelle berufliche Fragestellungen undEntwicklungen• QM in der AnleitungKompetenz:Der Teilnehmer entwickelt ein beruflich-pädagogisches Selbstverständnisals <strong>Praxisanleiter</strong> und bewältigt Anforderungen fach- und situationsgerecht.Er ist befähigt, Auszubildende qualifiziert einzuschätzen, zu beurteilen und zubenoten, sowie ihr Handeln zu reflektieren.Er ist in der Lage, rechtliche Rahmenbestimmungen und beruflicheEntwicklungen zu reflektieren und diese bei seinem Handeln zu berücksichtigenund sein Handeln daran auszurichten.Er ist befähigtPraxiseinsätzefach- undsituationsgerechtzu gestalten undkonzeptionell beider Sicherstellungdes Theorie- /Praxistransfersmitzuwirken.Hinweis: In dem Jahr der Absolvierung derWeiterbildung <strong>zum</strong> <strong>Praxisanleiter</strong> nach dem NotSanGentfällt die Verpflichtung zur 16 stündigen pädagogischdidaktischen Fortbildung für LRA.Er ist in der Lageeine Anleitung zu planen, zu dokumentieren und durchzuführen.Abschlussprüfung <strong>Praxisanleiter</strong>1. Grundmodulprüfung mit Erfolg abgelegt2. Fachmodulprüfung mit Erfolg abgelegt3. Berufspraktischer Anteil erfüllt4. Schriftliche Anmeldung zur Abschlussprüfung <strong>Praxisanleiter</strong>1. Termin Abschlussprüfung September /November (voraussichtlich 11.10.2014unter Vorbehalt)5

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