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PDF Ferienprogramm 2011 - Stadt Schwaigern

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Abholung der Ferienpässe im RathausDie Teilnahmebestätigungen können abgeholt werdenvom Donnerstag, 07. Juli bis Montag, 18. Juligegen Bezahlung der Teilnehmergebühren im Rathaus <strong>Schwaigern</strong>, Zimmer 02bei Frau Haberkern- die Teilnahmebestätigungen werden nicht per Post zugeschickt.Öffnungszeiten Rathaus:Mo. bis Fr. 8.30 - 12.00 Uhr, montagnachmittags 14.00 - 16.00 Uhr,dienstag- und donnerstagnachmittags 14.00 - 18.00 Uhr.Teilnahmebestätigungen, die nicht bis zum 18. Juli abgeholt wurden, verfallen – dasKind kann dann nicht am <strong>Ferienprogramm</strong> teilnehmen.Teilnahmebedingungeno Kinder aus <strong>Schwaigern</strong> und den Ortsteilen Massenbach, Stetten und Niederhofen habenVorrang vor Kindern umliegender Gemeinden.o Damit alle Kinder die gleiche Chance zur Teilnahme haben, erfolgt die Vergabe derPlätze nach dem Zufallsprinzip. Dabei wird berücksichtigt, dass jede/r mindestens aneiner Veranstaltung teilnehmen kann.o Bei Veranstaltungen, die auch schon in den Jahren zuvor angeboten wurden, werdendie Kinder bevorzugt, die bei diesem Programmpunkt noch nie teilgenommen haben.o Für Altersgrenzen bei Veranstaltungen zählt ausnahmslos das Geburtsdatum am Tagder Veranstaltung.o Die Teilnahme von behinderten Kindern wäre vorher mit dem Veranstalter abzusprechen.o Allergien oder sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen der teilnehmenden Kindersind dem Veranstalter zu melden.o De Aufsichtspflicht der Betreuer und Helfer erstrecken sich nur auf die Dauer derjeweiligen Programmpunkte.o Veranstaltung, zu denen sich nicht genug Teilnehmer angemeldet haben, müssen leiderabgesagt werden.o Ein Anspruch auf Erstattung von Teilnehmerbeiträgen bei ausgefallenen Veranstaltungen(z.B. wegen Regen) oder bei Absage seitens der Teilnehmer bestehtnicht.o Teilnahmebestätigungen, die nicht bis spätestens 18. Juli abgeholt wurden, verfallen- das Kind kann dann nicht am <strong>Ferienprogramm</strong> teilnehmen.o Es können nur Kinder teilnehmen, die sich im Rathaus zum <strong>Ferienprogramm</strong>angemeldet haben und deshalb auch bei den Vereinen auf den Teilnehmerlistennamentlich genannt sind.o Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten,bei Nichtbefolgen wird das Kind vom <strong>Ferienprogramm</strong> ausgeschlossen.<strong>Ferienprogramm</strong> <strong>2011</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwaigern</strong>Rückfragen an Andrea Haberkern, Rathaus, Tel. 07138/212736

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