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Berechnungsbeispiele HVM ZÄ - Chirurgen - KFO ab 01.07.2011

Berechnungsbeispiele HVM ZÄ - Chirurgen - KFO ab 01.07.2011

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1. Ermitteln Sie die Anzahl der KCH-Fälle für die <strong>HVM</strong>-relevanten Kassen anhand der beiliegenden Liste getrennt<br />

nach Berliner Primär-/WOP-Kassen und WOP-Ersatzkassen. Für Einzelbehandler/-in: siehe Punkt 3<br />

2. Nur für Berufsausübungsgemeinschaften u. Einzelpraxen mit Ausbildungs-, Weiterbildungsassistenten/-innen<br />

sowie angestellten Zahnärzten/-innen!<br />

Teilen Sie die KCH-Fälle durch die Anzahl der oben genannten Behandler/-innen am Standort Berlin.<br />

3. Entnehmen Sie der T<strong>ab</strong>elle den Durchschnittswert je Fall für die Berliner Primär-/WOP-Kassen und WOP-Ersatz-<br />

kassen. Entscheidend ist die Zeile, die sich mit der Gesamtzahl der Fälle deckt.<br />

4. Multiplizieren Sie den Durchschnitt je Fall (Primärkassen) mit Ihrer Fallzahl für die Berliner Primär-<br />

und WOP-Kassen.<br />

Berechnungsbeispiel Zahnärzte/-innen - Stand <strong>ab</strong> <strong>01.07.2011</strong><br />

Multiplizieren Sie den Durchschnitt je Fall (Ersatzkassen) mit Ihrer Fallzahl für die WOP-Ersatzkassen.<br />

5. Addieren Sie die beiden Ergebnisse aus Punkt 4 und Sie h<strong>ab</strong>en den Grenzwert für Ihre Praxis.<br />

Bitte beachten Sie, dass Rundungsdifferenzen nicht auszuschließen sind!<br />

Beispiel 1: Einzelpraxis ohne Assistent/-in / Beispiel 2: Berufsausübungsgemeinschaft<br />

ohne angest. Zahnarzt/-ärztin Behandler/-innen am Standort Berlin<br />

(= Praxisfaktor 1,0) (= Praxisfaktor 2,0)<br />

260 Fälle gesamt: 520 Fälle gesamt:<br />

davon 100 Fälle Bln. Primär- und WOP-Kassen davon 200 Fälle Bln. Primär- und WOP-Kassen<br />

davon 160 Fälle WOP-Ersatzkassen davon 320 Fälle WOP-Ersatzkassen<br />

Berechnung: Berechnung:<br />

520 Fälle entsprechen 260 Fällen je Praxisinh<strong>ab</strong>er/-in<br />

(Fälle gesamt geteilt durch Praxisfaktor - hier 520 : 2 = 260)<br />

100 * 87,51 + 160 * 97,48 = 24.348 Punkte (Grenzwert) 200 * 87,51 + 320 * 97,48 = 48.696 Punkte (Grenzwert)


1. Ermitteln Sie die Anzahl der KCH-Fälle für die <strong>HVM</strong>-relevanten Kassen anhand der beiliegenden Liste getrennt<br />

nach Berliner Primär-/WOP-Kassen und WOP-Ersatzkassen. Für Einzelbehandler/-in: siehe Punkt 3<br />

2. Nur für Berufsausübungsgemeinschaften u. Einzelpraxen mit Ausbildungs-, Weiterbildungsassistenten/-innen<br />

sowie angestellten Zahnärzten/-innen!<br />

Teilen Sie die KCH-Fälle durch die Anzahl der oben genannten Behandler/-innen am Standort Berlin.<br />

3. Entnehmen Sie der T<strong>ab</strong>elle den Durchschnittswert je Fall für die Berliner Primär-/WOP-Kassen und WOP-Ersatz-<br />

kassen. Entscheidend ist die Zeile, die sich mit der Gesamtzahl der Fälle deckt.<br />

4. Multiplizieren Sie den Durchschnitt je Fall (Primärkassen) mit Ihrer Fallzahl für die Berliner Primär-<br />

und WOP-Kassen.<br />

Berechnungsbeispiel <strong>Chirurgen</strong>/-innen - Stand <strong>01.07.2011</strong><br />

Multiplizieren Sie den Durchschnitt je Fall (Ersatzkassen) mit Ihrer Fallzahl für die WOP-Ersatzkassen.<br />

5. Addieren Sie die beiden Ergebnisse aus Punkt 4 und Sie h<strong>ab</strong>en den Grenzwert für Ihre Praxis.<br />

Bitte beachten Sie, dass Rundungsdifferenzen nicht auszuschließen sind!<br />

Beispiel 1: Einzelpraxis ohne Assistent/-in / Beispiel 2: Berufsausübungsgemeinschaft<br />

ohne angest. Zahnarzt/-ärztin Behandler/-innen am Standort Berlin<br />

(= Praxisfaktor 1,0) (= Praxisfaktor 2,0)<br />

260 Fälle gesamt: 520 Fälle gesamt:<br />

davon 100 Fälle Bln. Primär- und WOP-Kassen davon 200 Fälle Bln. Primär- und WOP-Kassen<br />

davon 160 Fälle WOP-Ersatzkassen davon 320 Fälle WOP-Ersatzkassen<br />

Berechnung: Berechnung:<br />

520 Fälle entsprechen 260 Fällen je Praxisinh<strong>ab</strong>er/-in<br />

(Fälle gesamt geteilt durch Praxisfaktor - hier 520 : 2 = 260)<br />

100 * 201,60 + 160 * 199,38 = 52.061 Punkte (Grenzwert) 200 * 201,60 + 320 * 199,38 = 104.122 Punkte (Grenzwert)


1. Ermitteln Sie die Anzahl der Fälle mit <strong>KFO</strong>-Begleitleistungen für die <strong>HVM</strong>-relevanten Kassen anhand der<br />

beiliegenden Liste getrennt nach Berliner Primär-/WOP-Kassen und WOP-Ersatzkassen.<br />

Für Einzelbehandler/-in: siehe Punkt 3<br />

2. Nur für Berufsausübungsgemeinschaften u. Einzelpraxen mit Ausbildungs-, Weiterbildungsassistenten/-innen<br />

sowie angestellten Zahnärzten/-innen!<br />

Teilen Sie die KCH-Fälle durch die Anzahl der oben genannten Behandler/-innen am Standort Berlin.<br />

3. Entnehmen Sie der T<strong>ab</strong>elle den Durchschnittswert je Fall für die Berliner Primär-/WOP-Kassen und WOP-Ersatz-<br />

kassen. Entscheidend ist die Zeile, die sich mit der Gesamtzahl der Fälle deckt.<br />

4. Multiplizieren Sie den Durchschnitt je Fall (Primärkassen) mit Ihrer Fallzahl für die Berliner Primär-<br />

und WOP-Kassen.<br />

Berechnungsbeispiel Kieferorthopäden/-innen - Stand <strong>01.07.2011</strong><br />

Multiplizieren Sie den Durchschnitt je Fall (Ersatzkassen) mit Ihrer Fallzahl für die WOP-Ersatzkassen.<br />

5. Addieren Sie die beiden Ergebnisse aus Punkt 4 und Sie h<strong>ab</strong>en den Grenzwert für Ihre Praxis.<br />

Bitte beachten Sie, dass Rundungsdifferenzen nicht auszuschließen sind!<br />

Beispiel 1: Einzelpraxis ohne Assistent/-in / Beispiel 2: Berufsausübungsgemeinschaft<br />

ohne angest. Zahnarzt/-ärztin Behandler/-innen am Standort Berlin<br />

(= Praxisfaktor 1,0) (= Praxisfaktor 2,0)<br />

260 Fälle gesamt: 520 Fälle gesamt:<br />

davon 100 Fälle Bln. Primär- und WOP-Kassen davon 200 Fälle Bln. Primär- und WOP-Kassen<br />

davon 160 Fälle WOP-Ersatzkassen davon 320 Fälle WOP-Ersatzkassen<br />

Berechnung: Berechnung:<br />

520 Fälle entsprechen 260 Fällen je Praxisinh<strong>ab</strong>er/-in<br />

(Fälle gesamt geteilt durch Praxisfaktor - hier 520 : 2 = 260)<br />

100 * 33,87 + 160 * 33,87 = 8.806 Punkte (Grenzwert) 200 * 33,87 + 320 * 33,87 = 17.612 Punkte (Grenzwert)

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