FGSV 795 - Fgsv-Verlag
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09/2005<br />
<strong>FGSV</strong> 549<br />
Bundesministerium für Verkehr, Bonn, den 5. Juli 2005<br />
Bau- und Wohnungswesen<br />
S 17/38.56.00/1 Va 05<br />
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 18/2005<br />
Sachgebiet: 03.8: Erd- und Grundbau, Entwässerung,<br />
Landschaftsbau; Geotextilien<br />
Oberste Straßenbaubehörden der Länder<br />
nachrichtlich:<br />
Bundesanstalt für Straßenwesen<br />
Bundesrechnungshof<br />
DEGES: Deutsche Einheit<br />
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH<br />
Betr.: Technische Regelwerke im Straßenbau Technische<br />
Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau<br />
des Straßenbaues, Ausgabe 2005, TL Geok E-StB 05<br />
Bezug: Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 16/1995 vom 9.5.1995<br />
StB 26/38.56.05-01.02/9 F 95<br />
Im Rahmen der Umsetzung Europäischer Produktionsnormen wurden die TL Geok E-<br />
StB 05 in der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. von Vertretern<br />
aus Industrie, Verwaltung und Wissenschaft erarbeitet. Sie ersetzen die TL<br />
Geotex E-StB 95. Mein Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 16/1995 hebe ich<br />
auf. Im Verlauf der Erarbeitung der TL Geok E-StB 05 wurden auch das „Merkblatt<br />
über die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaus“ (M Geok E)<br />
und die zugehörigen Checklisten, C Geok E, angepasst.<br />
Die TL Geok E-StB 05 enthalten Anforderungen an Geokunststoffe, die im Erdbau<br />
und in Entwässerungsanlagen des Straßenbaues verwendet werden. Sie berücksichtigen<br />
die Festlegungen der Normen DIN EN 13249 ff. und DIN EN 13361 ff.
Die vorgenannten Normenreihen beinhalten Anforderungen an Angaben zur Beständigkeit<br />
gegen Witterung und chemische und mikrobiologische Angriffe. Für die Erfüllung<br />
bestimmter Funktionen im Straßen- und Wasserbau müssen die Geokunststoffe<br />
weitergehende, in den TL Geok E-StB 05 genannte Anforderungen erfüllen.<br />
Ich bitte, die TL Geok E-StB 05 für den Geschäftsbereich der Bundesfernstraßen<br />
einzuführen. Einen Abdruck Ihres Einführungsschreibens erbitte ich für die Akten des<br />
Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesens. Im Interesse einer<br />
einheitlichen Handhabung wird empfohlen, die TL Geok E-StB auch für Vorhaben in<br />
ihrem Bereich einzuführen.<br />
Für die TL Geok E-StB 05 wurde das Notifizierungsverfahren bei den Europäischen<br />
Gemeinschaften unter der Nr. 04/351/D durchgeführt. Die Verpflichtungen aus der<br />
Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.6.1998 über<br />
ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften<br />
(ABl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen<br />
Parlaments und des Rates vom 20.7.1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind<br />
beachtet worden.<br />
Die TL Geok E-StB 05 und das Merkblatt M Geok E sind beim <strong>FGSV</strong> <strong>Verlag</strong> GmbH,<br />
Wesselinger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen. Die Checklisten sind im Merkblatt<br />
(Anlage) enthalten und können als pdf-Datei von der Internetseite des <strong>FGSV</strong> <strong>Verlag</strong>es<br />
(www.fgsv-verlag.de) heruntergeladen werden.<br />
Im Auftrag<br />
Hahn