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FGSV 795 - Fgsv-Verlag

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09/2005<br />

<strong>FGSV</strong> 549<br />

Bundesministerium für Verkehr, Bonn, den 5. Juli 2005<br />

Bau- und Wohnungswesen<br />

S 17/38.56.00/1 Va 05<br />

Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 18/2005<br />

Sachgebiet: 03.8: Erd- und Grundbau, Entwässerung,<br />

Landschaftsbau; Geotextilien<br />

Oberste Straßenbaubehörden der Länder<br />

nachrichtlich:<br />

Bundesanstalt für Straßenwesen<br />

Bundesrechnungshof<br />

DEGES: Deutsche Einheit<br />

Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH<br />

Betr.: Technische Regelwerke im Straßenbau Technische<br />

Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau<br />

des Straßenbaues, Ausgabe 2005, TL Geok E-StB 05<br />

Bezug: Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 16/1995 vom 9.5.1995<br />

StB 26/38.56.05-01.02/9 F 95<br />

Im Rahmen der Umsetzung Europäischer Produktionsnormen wurden die TL Geok E-<br />

StB 05 in der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. von Vertretern<br />

aus Industrie, Verwaltung und Wissenschaft erarbeitet. Sie ersetzen die TL<br />

Geotex E-StB 95. Mein Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 16/1995 hebe ich<br />

auf. Im Verlauf der Erarbeitung der TL Geok E-StB 05 wurden auch das „Merkblatt<br />

über die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaus“ (M Geok E)<br />

und die zugehörigen Checklisten, C Geok E, angepasst.<br />

Die TL Geok E-StB 05 enthalten Anforderungen an Geokunststoffe, die im Erdbau<br />

und in Entwässerungsanlagen des Straßenbaues verwendet werden. Sie berücksichtigen<br />

die Festlegungen der Normen DIN EN 13249 ff. und DIN EN 13361 ff.


Die vorgenannten Normenreihen beinhalten Anforderungen an Angaben zur Beständigkeit<br />

gegen Witterung und chemische und mikrobiologische Angriffe. Für die Erfüllung<br />

bestimmter Funktionen im Straßen- und Wasserbau müssen die Geokunststoffe<br />

weitergehende, in den TL Geok E-StB 05 genannte Anforderungen erfüllen.<br />

Ich bitte, die TL Geok E-StB 05 für den Geschäftsbereich der Bundesfernstraßen<br />

einzuführen. Einen Abdruck Ihres Einführungsschreibens erbitte ich für die Akten des<br />

Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesens. Im Interesse einer<br />

einheitlichen Handhabung wird empfohlen, die TL Geok E-StB auch für Vorhaben in<br />

ihrem Bereich einzuführen.<br />

Für die TL Geok E-StB 05 wurde das Notifizierungsverfahren bei den Europäischen<br />

Gemeinschaften unter der Nr. 04/351/D durchgeführt. Die Verpflichtungen aus der<br />

Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.6.1998 über<br />

ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften<br />

(ABl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 20.7.1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind<br />

beachtet worden.<br />

Die TL Geok E-StB 05 und das Merkblatt M Geok E sind beim <strong>FGSV</strong> <strong>Verlag</strong> GmbH,<br />

Wesselinger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen. Die Checklisten sind im Merkblatt<br />

(Anlage) enthalten und können als pdf-Datei von der Internetseite des <strong>FGSV</strong> <strong>Verlag</strong>es<br />

(www.fgsv-verlag.de) heruntergeladen werden.<br />

Im Auftrag<br />

Hahn

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