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TEILEGUTACHTEN 366-0065-06-MURD-TG/N5

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Teilegutachten <strong>366</strong>-<strong>0<strong>06</strong>5</strong>-<strong>06</strong>-<strong>MURD</strong>-<strong>TG</strong>/<strong>N5</strong>Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: OXIGIN 08 8018Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 02.04.2008_______________________________________________________________________________________________________________Seite: 4 von 6II.3. Festigkeitsprüfung:Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Östereich mit Berichts-Nr.: 20<strong>06</strong>-KTV/PZW-EX-0076_1K/BUM vom09.02.20<strong>06</strong> liegt vor.III. Anbau- und Verwendungsprüfung:III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand vonBrems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichenBedingungen gewährleistet.III.2. Fahrversuche:Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweisenicht vor.Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz undihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, unddes VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unterbesonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 05.2000 Anhang I). Bei den durchgeführtenPrüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serieabweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.III.3. Fahrwerksfestigkeit:Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalbist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.IV. Zusammenfassung:Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und derdurchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannntenHinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( Reg. - Nr 04102 20020320 ) erbracht, dasser ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur imvollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wennvorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussensowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.V. Unterlagen und Anlagen:V.1. Verwendungsbereichsanlagen:Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagenergänzt:AnlageHersteller Ausführung ET erstellt am Allg.Hinweise30 FIAT 98458138 38 02.04.2008 liegt bei1 BMW AG 100456138 38 02.04.2008 liegt bei2 FIAT 100456638 38 02.04.2008 liegt bei3 RENAULT 100460138 38 02.04.2008 liegt bei4 FORD 108463425 25 02.04.2008 liegt bei5 CITROEN, PEUGEOT 108465125 25 02.04.2008 liegt beiAkkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

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