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Teilegutachten 366-0041-09-MURD-TG/N3ANLAGE: 4Radtyp: SAT 16 <strong>8x19</strong>Hersteller: SAT Autosport Ug & Co. KG Stand: 17.10.2011__________________________________________________________________________________________________________________Seite: 4 von 7gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wirdgleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese undihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger alserforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daßnur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigenoder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einenAngestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechenddem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführtenFahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dortaufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für dieseRad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).21P) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen derKunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamteRadhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigungder maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)herzustellen.22I) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen derKunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamteRadhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigungder maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)herzustellen.22M) Durch Kürzen und Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eineausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigenBetriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durchAnbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Gradhinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Diegesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichenBetriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereichabgedeckt sein.24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durchAnbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Gradhinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Diegesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichenBetriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereichabgedeckt sein.26P) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen derKunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser um den im "ANHANG: NacharbeitsprofileFahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hintenist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigenBetriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.


Teilegutachten 366-0041-09-MURD-TG/N3ANLAGE: 4Radtyp: SAT 16 <strong>8x19</strong>Hersteller: SAT Autosport Ug & Co. KG Stand: 17.10.2011__________________________________________________________________________________________________________________Seite: 5 von 7367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich derRadinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mitReifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in denFahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus derEG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. DerLoadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate derFahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendungdieser Reifengröße zu beachten.51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in denFahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser undWegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführtwird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zuberücksichtigen.56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felgeerforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mitAllradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wirdempfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengrößenur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellerssind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigenAchslast von 1120kg.5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigenAchslast von 1230kg.5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigenAchslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu10% nach ETRTO zulässig.670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:Reifengröße:Vorderachse: 225/35R19Hinterachse: 265/30R19Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengrößenur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es isteine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wirdempfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.


Teilegutachten 366-0041-09-MURD-TG/N3ANLAGE: 4Radtyp: SAT 16 <strong>8x19</strong>Hersteller: SAT Autosport Ug & Co. KG Stand: 17.10.2011__________________________________________________________________________________________________________________Seite: 6 von 7673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:Reifengröße:Vorderachse: 225/35R19Hinterachse: 255/30R19Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengrößenur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es isteine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wirdempfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:Reifengröße:Vorderachse: 235/35R19Hinterachse: 265/30R19Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengrößenur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es isteine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wirdempfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb desTiefbetts angebracht werden.723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend denNormen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesservon 11,3 mm geeignet sind, zulässig.Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise desVentilherstellers zu beachten.729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kanndas serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise desFahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren dieEinbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei istdie Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung vonRadschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zubeachten.74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenenZentrierringe verwendet werden.765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mitmindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in denFahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.


Teilegutachten 366-0041-09-MURD-TG/N3ANLAGE: 4Radtyp: SAT 16 <strong>8x19</strong>Hersteller: SAT Autosport Ug & Co. KG Stand: 17.10.2011__________________________________________________________________________________________________________________Seite: 7 von 7Nacharbeitsprofile siehe "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer.Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

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