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Siemens Healthcare Diagnostics

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen – Deutschland<strong>Siemens</strong> <strong>Healthcare</strong> <strong>Diagnostics</strong> GmbHGültig ab Mai 20131. Geltungsbereich1.1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Produkte und sonstigeLieferungen und Leistungen der <strong>Siemens</strong> <strong>Healthcare</strong> <strong>Diagnostics</strong> GmbH, sofernnicht für bestimmte Lieferungen besondere Bedingungen (z.B. AllgemeineVerkaufs- und Lieferbedingungen für spezielle und OEM Produkte) gelten oderindividualvertraglich zwischen uns und dem Käufer schriftlich etwas anderesvereinbart wurde.1.2. Andere Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Käufers gelten nur insoweit,als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unser Schweigen aufandere Bedingungen oder Gegenbestätigungen gilt insbesondere nicht alsAnerkennung oder Zustimmung zu diesen. DERARTIGEN ANDERENBEDINGUNGEN ODER GEGENBESTÄTIGUNGEN DES KÄUFERS WIRDHIERMIT AUSDRÜCKLICH WIDERSPROCHEN.1.3. Nebenabreden, Zusicherungen, Vertragsänderungen und Vertragsaufhebungsowie sonstige abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von unsausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Dies gilt auch für den Verzicht aufdas Schriftformerfordernis.2. Produktweiterentwicklung2.1. Alle Produkte werden ständig dem technischen Fortschritt entsprechendweiterentwickelt. Wir behalten uns hieraus resultierende Änderungen desVertragsgegenstandes vor, sofern diese das Äquivalenzverhältnis dergegenseitigen Leistungen nicht zum Nachteil des Käufers verändern.2.2. Ungeachtet der Ziffer 2.1 kann der Käufer jedoch keinen Anspruch auf eineAnpassung der Produkte an den technischen Fortschritt geltend machen.3. Preise und Lieferung3.1. Unsere Angebote sind freibleibend3.2. Es gelten die vereinbarten Preise. Wir behalten uns vor, die vereinbarten Preise imFalle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- undVersicherungskosten, Einstandskosten (z.B. für Komponenten undServiceleistungen) mit Wirkung für zukünftige Bestellungen im Rahmen derlaufenden Geschäftsbeziehung entsprechend anzupassen. Rabattvereinbarungengelten nicht für Ersatzteile und Serviceleistungen.3.3. Haben wir die Preise gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erhöht,ist der Käufer berechtigt, innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nachMitteilung der Preiserhöhung von der Bestellung zurückzutreten; dasRücktrittsrecht besteht nicht bei Preiserhöhungen, die auf einer Erhöhung derFrachttarife beruhen sowie bei Erhöhungen der Mehrwertsteuer.3.4. Preisangaben in Katalogen, Prospekten oder Preislisten dienen lediglich derInformation und geben allenfalls den Stand der Ausgabe wieder. Wir teilen demKäufer die jeweils maßgeblichen aktuellen Preise und Konditionen auf Anfrage mit.3.5. Preise und Lieferungen verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht,Porto und Versicherung, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderesergibt. Alle Preise gelten zuzüglich der am Tage der Rechnungslegung gültigenUmsatzsteuer.3.6. Unsere Preise verstehen sich ab einem Nettowarenwert von 250,00€ freiEmpfangsadresse innerhalb Deutschlands. Wir behalten uns vor, in folgendenFällen zusätzlich Aufwandspauschalen zu berechnen:3.6.1. bei Bestellungen unter 250,00 € pauschal 40,00 € Kleinmengenzuschlag.3.6.2. bei Frühdienst-Zustellungen (nach Absprache) pro Lieferung 40,00 €.3.6.3. bei Bestellungen per Telefon oder Telefax pauschal 20,00 € pro Bestellung. DieseAufwandspauschale entfällt bei Bestellungen über unsere elektronischenBestellsysteme (z.B. Web-Shop unter www.siemens.de/diagnostics dann weiter zur„Online Bestellung“)3.6.4. bei Sonderfahrten, die nach Absprache durchgeführt werden, Kosten für diegefahrenen Kilometer.3.7. Die Mindestbestellmenge ergibt sich aus unseren jeweils gültigen Katalogen undBestelllisten, sofern ein solche nicht individuell vereinbart ist.3.8. Es gelten die mit uns individuell vereinbarten Liefertermine. Die Einhaltung derLieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu lieferndenUnterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitigeKlarstellung und Genehmigung der Pläne, vertragsgemäße Zahlung und dieEinhaltung der sonstigen Verpflichtungen des Bestellers voraus. Werden dieseVoraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, wird die Frist angemessen verlängert.Etwaige individuell vereinbarte Liefertermine beziehen sich das Versanddatum derWare.3.9. Wir behalten uns die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. Durchbesondere Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten gehen zudessen Lasten. Das gleiche gilt für nach Vertragsschluss eintretende Erhöhungender Frachtsätze, etwaige Mehrkosten für Umleitung, Lagerkosten usw., sofern nichtfrachtfreie Lieferung vereinbart ist.3.10. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzugist.4. Zahlungsbedingungen4.1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nachRechnungsstellungsdatum zahlbar. Geht die Zahlung innerhalb von zehn (10)Kalendertagen nach Rechnungsstellungsdatum bei uns ein, gewähren wir 1,5%Skonto vom Rechnungsbetrag (einschließlich Mehrwertsteuer). Kürzungen fürPorto, Überweisungs- oder ähnliche Gebühren werden nicht anerkannt. UnsereServicerechnungen sind sofort netto ab Rechnungsdatum ohne Skonto undsonstige Abzüge zu zahlen.4.2. Gegenüber unseren Forderungen kann der Käufer nur aufrechnen oder einZurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderungenunbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.4.3. Entstehen aufgrund von wiederholtem Zahlungsverzug des Käufers in nicht nurunerheblichem Umfang oder aufgrund anderer Umstände begründete Zweifel ander Kreditwürdigkeit des Käufers, so sind wir unbeschadet weitergehendergesetzlicher Rechte in diesen Fällen berechtigt, für noch ausstehendeLieferungen Vorauszahlung zu verlangen.5. Eigentumsvorbehalt5.1. Das Eigentum an gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleibt zur Sicherung allerAnsprüche vorbehalten, die uns aus gegenwärtigen und künftigen Lieferungenbis zum Ausgleich aller Forderungen gegen den Käufer zustehen.5.2. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln undentsprechend sach- und fachgerecht nach unseren Angaben zu lagern. DerKäufer hat weiterhin die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer,Wasser, und Diebstahlschäden zu versichern und tritt bereits jetzt seineErsatzansprüche aus diesen Versicherungsverträgen an uns ab.5.3. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen EingriffenDritter muss der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und muss unsunverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechtedurchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhangentstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstattenvermag, haftet hierfür der Käufer.5.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug,sind wir berechtigt aber nicht verpflichtet nach Ablauf einer angemessenen Fristvom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzunehmen. Die Pfändung derVorbehaltsware durch uns bedeutet stets die Erklärung des Rücktritts vomVertrag.6. StrahlenschutzverordnungWir weisen auf die Bestimmungen der „Verordnung über den Schutz vorSchäden durch ionisierende Strahlen“ (StrlSchV) hin. Bei Erstaufträgen müssenwir die Auslieferung unserer radioaktiven Diagnostika von dem vorhandenenNachweis der Umgangsgenehmigung nach § 7 StrlSchV abhängig machen.7. VerpackungWir verwenden für einen Teil unserer Sendungen Leih-Mehrwegbehälter. DerKäufer ist verpflichtet, diese Behälter innerhalb von zehn (10) Werktagen nachAnlieferung zu entleeren und zur Abholung bereitzustellen. Fehlmengen werdenzum Wiederbeschaffungswert belastet. Die Behälter dürfen nicht zurZwischenlagerung anderer Ware verwendet werden. Versandkartons werdenvon uns nicht zurückgenommen; der Käufer verpflichtet sich zurordnungsgemäßen Entsorgung im Sinne der „Verordnung über die Vermeidungund Verwertung von Verpackungsabfällen“ im Hinblick auf dieWiederverwendung bzw. der stofflichen Verwertung.8. Service8.1. Für den Fall, dass zwischen dem Käufer und uns kein separater Servicevertragabgeschlossen wird, gelten im Falle von durch uns bereits erbrachter oder vonuns zu erbringender Serviceleistungen die nachfolgenden Ziffern.8.2. Individuell vereinbarte Serviceleistungen (z.B. Wartungen, telefonischeUnterstützung, Serviceeinsätze für Reparaturen, Anwendungsberatung,sicherheitstechnische Prüfung, etc.) werden – sofern nicht anders vereinbart –innerhalb der normalen Arbeitszeit (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00Uhr an Werktagen) durchgeführt. Die jeweiligen Termine werden zwischen demKunden und uns gemeinsam vereinbart. Termine außerhalb der normalenArbeitszeit müssen gesondert vereinbart werden.8.3. Der Kunde gewährleistet, dass wir an den vereinbarten Terminen Zugang zudem Gerät haben werden und dass die Arbeiten bezüglich der vereinbartenServiceleistungen ungehindert durchgeführt werden können. Sollte sich dieDurchführung der Arbeiten durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hatverzögern, so hat er die Kosten für die Wartezeit und falls erforderlich für dieerneute Anreise unseres Servicepersonals zu tragen.8.4. Für die vereinbarten Serviceleistungen hat der Kunde die Vergütung zuentrichten, die für diese mit uns vereinbart wurde. Preisangaben in Preislistendienen lediglich der Information und geben allenfalls den Stand der Ausgabewieder. Für Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit gelten besonderePreise. Wir teilen dem Käufer die jeweils maßgeblichen aktuellen Preise undKonditionen auf Anfrage mit.8.5. Für die Zahlungsbedingungen gilt Ziffer 4 entsprechend.8.6. Der Käufer stimmt zu, dass wir personenbezogene Daten (insb. die eigentlicheServiceleistungsanfrage, den Namen der meldenden Person sowie dieerforderlichen Verbindungsdaten (z.B. die Telefon und Faxnummer sowie Email-Adresse) speichern und diese Daten auch an mit uns in derUnternehmensgruppe verbundene Unternehmen übermitteln, um dieServiceleistung gemäß der Vereinbarung erbringen zu können.9. Software9.1. Stellen wir mit unseren Lieferungen Software zur Verfügung, so wird dem Käufersowie einem eventuell vom Käufer autorisierten Betreiber hieran das zeitlichunbegrenzte, nicht ausschließliche Recht eingeräumt, die Software auf denProdukten, mit denen sie geliefert wurde, in unveränderter Form und für die inder Produktbeschreibung genannten Zwecke zu benutzen.9.2. Der Käufer darf die Software ausschließlich zu Sicherungszwecken einmaligkopieren, nicht jedoch ändern, zurück oder weiterentwickeln oderzurückübersetzen und keine Programmteile herauslösen.9.3. Das Nutzungsentgelt für die mit unseren Lieferungen zur Verfügung gestellteSoftware ist, soweit nicht anders vereinbart, im Kaufpreis enthalten.9.4. Soweit der Nutzungsumfang für die mit unseren Lieferungen zur Verfügunggestellte Software vertraglich begrenzt ist, sind wir berechtigt, die tatsächlicheNutzung der Software durch eine Systemvermessung zu überprüfen. Der Käufer

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