Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen – Deutschland<strong>Siemens</strong> <strong>Healthcare</strong> <strong>Diagnostics</strong> GmbHGültig ab Mai 20131. Geltungsbereich1.1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Produkte und sonstigeLieferungen und Leistungen der <strong>Siemens</strong> <strong>Healthcare</strong> <strong>Diagnostics</strong> GmbH, sofernnicht für bestimmte Lieferungen besondere Bedingungen (z.B. AllgemeineVerkaufs- und Lieferbedingungen für spezielle und OEM Produkte) gelten oderindividualvertraglich zwischen uns und dem Käufer schriftlich etwas anderesvereinbart wurde.1.2. Andere Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Käufers gelten nur insoweit,als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unser Schweigen aufandere Bedingungen oder Gegenbestätigungen gilt insbesondere nicht alsAnerkennung oder Zustimmung zu diesen. DERARTIGEN ANDERENBEDINGUNGEN ODER GEGENBESTÄTIGUNGEN DES KÄUFERS WIRDHIERMIT AUSDRÜCKLICH WIDERSPROCHEN.1.3. Nebenabreden, Zusicherungen, Vertragsänderungen und Vertragsaufhebungsowie sonstige abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von unsausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Dies gilt auch für den Verzicht aufdas Schriftformerfordernis.2. Produktweiterentwicklung2.1. Alle Produkte werden ständig dem technischen Fortschritt entsprechendweiterentwickelt. Wir behalten uns hieraus resultierende Änderungen desVertragsgegenstandes vor, sofern diese das Äquivalenzverhältnis dergegenseitigen Leistungen nicht zum Nachteil des Käufers verändern.2.2. Ungeachtet der Ziffer 2.1 kann der Käufer jedoch keinen Anspruch auf eineAnpassung der Produkte an den technischen Fortschritt geltend machen.3. Preise und Lieferung3.1. Unsere Angebote sind freibleibend3.2. Es gelten die vereinbarten Preise. Wir behalten uns vor, die vereinbarten Preise imFalle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- undVersicherungskosten, Einstandskosten (z.B. für Komponenten undServiceleistungen) mit Wirkung für zukünftige Bestellungen im Rahmen derlaufenden Geschäftsbeziehung entsprechend anzupassen. Rabattvereinbarungengelten nicht für Ersatzteile und Serviceleistungen.3.3. Haben wir die Preise gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erhöht,ist der Käufer berechtigt, innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nachMitteilung der Preiserhöhung von der Bestellung zurückzutreten; dasRücktrittsrecht besteht nicht bei Preiserhöhungen, die auf einer Erhöhung derFrachttarife beruhen sowie bei Erhöhungen der Mehrwertsteuer.3.4. Preisangaben in Katalogen, Prospekten oder Preislisten dienen lediglich derInformation und geben allenfalls den Stand der Ausgabe wieder. Wir teilen demKäufer die jeweils maßgeblichen aktuellen Preise und Konditionen auf Anfrage mit.3.5. Preise und Lieferungen verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht,Porto und Versicherung, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderesergibt. Alle Preise gelten zuzüglich der am Tage der Rechnungslegung gültigenUmsatzsteuer.3.6. Unsere Preise verstehen sich ab einem Nettowarenwert von 250,00€ freiEmpfangsadresse innerhalb Deutschlands. Wir behalten uns vor, in folgendenFällen zusätzlich Aufwandspauschalen zu berechnen:3.6.1. bei Bestellungen unter 250,00 € pauschal 40,00 € Kleinmengenzuschlag.3.6.2. bei Frühdienst-Zustellungen (nach Absprache) pro Lieferung 40,00 €.3.6.3. bei Bestellungen per Telefon oder Telefax pauschal 20,00 € pro Bestellung. DieseAufwandspauschale entfällt bei Bestellungen über unsere elektronischenBestellsysteme (z.B. Web-Shop unter www.siemens.de/diagnostics dann weiter zur„Online Bestellung“)3.6.4. bei Sonderfahrten, die nach Absprache durchgeführt werden, Kosten für diegefahrenen Kilometer.3.7. Die Mindestbestellmenge ergibt sich aus unseren jeweils gültigen Katalogen undBestelllisten, sofern ein solche nicht individuell vereinbart ist.3.8. Es gelten die mit uns individuell vereinbarten Liefertermine. Die Einhaltung derLieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu lieferndenUnterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitigeKlarstellung und Genehmigung der Pläne, vertragsgemäße Zahlung und dieEinhaltung der sonstigen Verpflichtungen des Bestellers voraus. Werden dieseVoraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, wird die Frist angemessen verlängert.Etwaige individuell vereinbarte Liefertermine beziehen sich das Versanddatum derWare.3.9. Wir behalten uns die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. Durchbesondere Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten gehen zudessen Lasten. Das gleiche gilt für nach Vertragsschluss eintretende Erhöhungender Frachtsätze, etwaige Mehrkosten für Umleitung, Lagerkosten usw., sofern nichtfrachtfreie Lieferung vereinbart ist.3.10. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzugist.4. Zahlungsbedingungen4.1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nachRechnungsstellungsdatum zahlbar. Geht die Zahlung innerhalb von zehn (10)Kalendertagen nach Rechnungsstellungsdatum bei uns ein, gewähren wir 1,5%Skonto vom Rechnungsbetrag (einschließlich Mehrwertsteuer). Kürzungen fürPorto, Überweisungs- oder ähnliche Gebühren werden nicht anerkannt. UnsereServicerechnungen sind sofort netto ab Rechnungsdatum ohne Skonto undsonstige Abzüge zu zahlen.4.2. Gegenüber unseren Forderungen kann der Käufer nur aufrechnen oder einZurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderungenunbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.4.3. Entstehen aufgrund von wiederholtem Zahlungsverzug des Käufers in nicht nurunerheblichem Umfang oder aufgrund anderer Umstände begründete Zweifel ander Kreditwürdigkeit des Käufers, so sind wir unbeschadet weitergehendergesetzlicher Rechte in diesen Fällen berechtigt, für noch ausstehendeLieferungen Vorauszahlung zu verlangen.5. Eigentumsvorbehalt5.1. Das Eigentum an gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleibt zur Sicherung allerAnsprüche vorbehalten, die uns aus gegenwärtigen und künftigen Lieferungenbis zum Ausgleich aller Forderungen gegen den Käufer zustehen.5.2. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln undentsprechend sach- und fachgerecht nach unseren Angaben zu lagern. DerKäufer hat weiterhin die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer,Wasser, und Diebstahlschäden zu versichern und tritt bereits jetzt seineErsatzansprüche aus diesen Versicherungsverträgen an uns ab.5.3. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen EingriffenDritter muss der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und muss unsunverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechtedurchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhangentstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstattenvermag, haftet hierfür der Käufer.5.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug,sind wir berechtigt aber nicht verpflichtet nach Ablauf einer angemessenen Fristvom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzunehmen. Die Pfändung derVorbehaltsware durch uns bedeutet stets die Erklärung des Rücktritts vomVertrag.6. StrahlenschutzverordnungWir weisen auf die Bestimmungen der „Verordnung über den Schutz vorSchäden durch ionisierende Strahlen“ (StrlSchV) hin. Bei Erstaufträgen müssenwir die Auslieferung unserer radioaktiven Diagnostika von dem vorhandenenNachweis der Umgangsgenehmigung nach § 7 StrlSchV abhängig machen.7. VerpackungWir verwenden für einen Teil unserer Sendungen Leih-Mehrwegbehälter. DerKäufer ist verpflichtet, diese Behälter innerhalb von zehn (10) Werktagen nachAnlieferung zu entleeren und zur Abholung bereitzustellen. Fehlmengen werdenzum Wiederbeschaffungswert belastet. Die Behälter dürfen nicht zurZwischenlagerung anderer Ware verwendet werden. Versandkartons werdenvon uns nicht zurückgenommen; der Käufer verpflichtet sich zurordnungsgemäßen Entsorgung im Sinne der „Verordnung über die Vermeidungund Verwertung von Verpackungsabfällen“ im Hinblick auf dieWiederverwendung bzw. der stofflichen Verwertung.8. Service8.1. Für den Fall, dass zwischen dem Käufer und uns kein separater Servicevertragabgeschlossen wird, gelten im Falle von durch uns bereits erbrachter oder vonuns zu erbringender Serviceleistungen die nachfolgenden Ziffern.8.2. Individuell vereinbarte Serviceleistungen (z.B. Wartungen, telefonischeUnterstützung, Serviceeinsätze für Reparaturen, Anwendungsberatung,sicherheitstechnische Prüfung, etc.) werden – sofern nicht anders vereinbart –innerhalb der normalen Arbeitszeit (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00Uhr an Werktagen) durchgeführt. Die jeweiligen Termine werden zwischen demKunden und uns gemeinsam vereinbart. Termine außerhalb der normalenArbeitszeit müssen gesondert vereinbart werden.8.3. Der Kunde gewährleistet, dass wir an den vereinbarten Terminen Zugang zudem Gerät haben werden und dass die Arbeiten bezüglich der vereinbartenServiceleistungen ungehindert durchgeführt werden können. Sollte sich dieDurchführung der Arbeiten durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hatverzögern, so hat er die Kosten für die Wartezeit und falls erforderlich für dieerneute Anreise unseres Servicepersonals zu tragen.8.4. Für die vereinbarten Serviceleistungen hat der Kunde die Vergütung zuentrichten, die für diese mit uns vereinbart wurde. Preisangaben in Preislistendienen lediglich der Information und geben allenfalls den Stand der Ausgabewieder. Für Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit gelten besonderePreise. Wir teilen dem Käufer die jeweils maßgeblichen aktuellen Preise undKonditionen auf Anfrage mit.8.5. Für die Zahlungsbedingungen gilt Ziffer 4 entsprechend.8.6. Der Käufer stimmt zu, dass wir personenbezogene Daten (insb. die eigentlicheServiceleistungsanfrage, den Namen der meldenden Person sowie dieerforderlichen Verbindungsdaten (z.B. die Telefon und Faxnummer sowie Email-Adresse) speichern und diese Daten auch an mit uns in derUnternehmensgruppe verbundene Unternehmen übermitteln, um dieServiceleistung gemäß der Vereinbarung erbringen zu können.9. Software9.1. Stellen wir mit unseren Lieferungen Software zur Verfügung, so wird dem Käufersowie einem eventuell vom Käufer autorisierten Betreiber hieran das zeitlichunbegrenzte, nicht ausschließliche Recht eingeräumt, die Software auf denProdukten, mit denen sie geliefert wurde, in unveränderter Form und für die inder Produktbeschreibung genannten Zwecke zu benutzen.9.2. Der Käufer darf die Software ausschließlich zu Sicherungszwecken einmaligkopieren, nicht jedoch ändern, zurück oder weiterentwickeln oderzurückübersetzen und keine Programmteile herauslösen.9.3. Das Nutzungsentgelt für die mit unseren Lieferungen zur Verfügung gestellteSoftware ist, soweit nicht anders vereinbart, im Kaufpreis enthalten.9.4. Soweit der Nutzungsumfang für die mit unseren Lieferungen zur Verfügunggestellte Software vertraglich begrenzt ist, sind wir berechtigt, die tatsächlicheNutzung der Software durch eine Systemvermessung zu überprüfen. Der Käufer
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen – Deutschland<strong>Siemens</strong> <strong>Healthcare</strong> <strong>Diagnostics</strong> GmbHGültig ab Mai 2013ist verpflichtet, uns bei der Überprüfung der Nutzung unentgeltlich zu unterstützenund auf Verlangen eine schriftliche Erklärung vorzulegen, in der z. B. die Anzahlvon Computern, Anwendern oder CPUs, für die die Software genutzt wird, genanntwird. Ergibt die Überprüfung oder Erklärung, dass eine Überschreitung dervereinbarten Lizenzierung vorliegt, so hat der Käufer dafür Lizenzgebühren gemäßaktueller Preisliste zu entrichten. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüchebleibt vorbehalten.10. Sachmängel (Gewährleistung); Mängelrügen10.1. Wir gewährleisten, dass die von uns gelieferten Waren frei von Sachmängeln sind,und die vereinbarte Beschaffenheit und Gebrauchsfähigkeit bei neu hergestelltenSystemen für zwölf Monate und bei Ersatzteile für sechs Monate gerechnet abInstallationsdatum bei dem Käufer und bei Reagenzien und Verbrauchsmaterialienfür die Dauer der jeweils angegebenen Haltbarkeit aufweisen(Gewährleistungsfrist).10.2. Wir gewährleisten die ordnungsgemäße Erbringung von etwaigen vereinbartenServiceleistungen. Im Rahmen dieser Erbringung ausgetauschte Teile werdenunser Eigentum.10.3. Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblicher Abweichung von dervereinbarten Beschaffenheit, bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern und beinatürlicher Abnutzung. Sie bestehen ferner nicht bei Schäden, die nach demGefahrübergang infolge fehlerhafter, nachlässiger oder unsachgemäßerBehandlung und/oder Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte,übermäßiger Beanspruchung, Nichtbeachtung der Betriebsanweisungeneinschließlich der darin enthaltenen Anforderungen an Lagerbedingungen,ungeeigneter Betriebsmittel, fehlerhafter bauseitiger Voraussetzungen odertechnischer Angaben des Käufers oder Dritter, oder bei Schäden, die aufgrundbesonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetztsind. Werden vom Käufer oder Dritten Änderungen oder Instandsetzungsarbeitenvorgenommen, so bestehen für diese und daraus entstehende Folgen ebenfallskeine Mängelansprüche. Sofern nicht anderes vereinbart ist, haften wir nicht fürSachmängel gebrauchter Lieferungen. Angeforderte Reparatureinsätze wegenAustausch von Verschleißteilen sind nicht durch die Sachmangelhaftung und,soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, auch nicht durch Serviceverträgeabgedeckt.10.4. Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantieerklärung istnur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und denräumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmtbeschreibt.10.5. Dem Käufer obliegt die Untersuchung und Rüge der gelieferten Ware und dererbrachten Serviceleistungen gemäß § 377 HGB. Offene Mängel – auchAbweichungen von einer etwa vereinbarten Beschaffenheit – sind unverzüglichnach Ablieferung bzw. Installation der Ware, spätestens jedoch innerhalb vonvierzehn (14) Kalendertagen nach Erhalt der Ware, verborgene Mängelunverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Beanstandungen sind schriftlichunter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungs- und Versandnummern sowieder Kenn-Nummer (oder Chargen-Nummer) der beanstandeten Ware zu erheben.Unterlässt der Käufer die form- und fristgerechte Anzeige, gilt die Ware alsgenehmigt. Der Käufer darf die Annahme der gelieferten Ware wegenunerheblicher Mängel nicht verweigern.10.6. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl entweder zur Lieferungfehlerfreier Ersatzware oder zur kostenfreien Beseitigung des Mangels verpflichtet,es sei denn, der mit der Nacherfüllung verbundene Kostenaufwand steht in keinemVerhältnis zur Erheblichkeit des Mangels und ist unzumutbar für uns. Im Übrigengelten die gesetzlichen Regelungen nach Maßgabe nachfolgender Ziffer 12(Haftung).10.7. Wir sind nicht verpflichtet, Waren, die uns ohne unser vorheriges Einverständniszurückgeschickt werden, zurückzusenden oder für ihre Aufbewahrung zu sorgen.Warenrücksendungen bzw. Warenrücknahmen können aus Qualitätsgründen nurin Absprache mit unserer Auftragsabwicklung durch Abholung erfolgen. Für vomKunden selbst zurückgesandte Ware werden generell keine Gutschriften erstellt, danicht gewährleistet ist, dass die Ware fachgerecht versendet wurde. Produkt-Reklamationen werden an unsere ServiceLine, Logistik-Reklamationen an unsereAuftragsannahmegemeldet.10.8. Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 10 geregelten Ansprüche desKäufers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.11. Rechtsmangel11.1. Die Lieferung ist lediglich innerhalb Deutschlands frei von gewerblichenSchutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zuerbringen.11.2. Sollte ein Dritter aufgrund unserer Lieferungen an den Käufer gegen diesenberechtigte Ansprüche aus Schutzrechten geltend machen, so haften wir innerhalbder in Ziffer 10.1 genannten Frist, indem wir nach unserer Wahl und auf unsereKosten ein Benutzungsrecht erwirken oder die gelieferten Produkte ändern, sodass Schutzrechte nicht verletzt oder diese durch schutzrechtsfreie Produkteersetzen werden. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich,stehen dem Käufer die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. ImÜbrigen richten sich Schadensersatzansprüche des Käufers nach Ziffer 12.11.3. Die in Ziffer 11.2 genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Käufer unsvon der Geltendmachung oder Androhung solcher Ansprüche unverzüglichschriftlich benachrichtigt, eine Verletzung nicht gegenüber dem Anspruchstelleranerkennt, alle außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehrmaßnahmen undVergleichsverhandlungen uns vorbehalten bleiben oder nur im schriftlichenEinvernehmen mit uns geführt werden, der Käufer jede von uns für die Beurteilungder Lage oder Abwehr der Ansprüche gewünschte Information unverzüglichzugänglich macht und angemessene Unterstützung gewährt. Stellt der Käufer dieNutzung der Lieferungen aus Schadensminderungs- oder sonstigen Gründen ein,ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellungkein Anerkenntnis der Schutzrechtsverletzung verbunden ist.11.4. Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung(i) verursacht wird durch in der Lieferung umgesetzte Vorgaben des Käufers, (ii)dadurch verursacht wird, dass die Lieferungen vom Käufer oder von durch ihnbeauftragte Dritte verändert, zusammen mit anderen Produkten, Teilproduktenoder Software eingesetzt oder mit anderen Produkten, Teilprodukten oderSoftware verbunden wird, wenn eine solche Schutzrechtsverletzung ohne einesolche Anwendung, Änderung, Einsatz oder Verbindung nicht verursacht wordenwäre, (iii) durch eine im Vertrag nicht vorgesehene Anwendung verursacht wird,(iv) sich auf ein Verfahren bezieht, in dem die Lieferungen benutzt werden, dieSchutzrechtsverletzung jedoch nicht erfolgen würde, wenn die Lieferungenalleine benutzt würde oder (v) bei Nutzung oder Vertrieb eines Standes derSoftware der Lieferungen verursacht wird, der nicht die aktuellen Updates,Upgrades oder Versionen beinhaltet, wenn eine Schutzrechtsverletzung mit demaktuellen Update, Upgrade oder Version vermieden worden wäre oder (vi) demKäufer aus sonstigen Gründen zuzurechnen ist.11.5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gilt Ziffer 10 entsprechend.12. Haftung12.1. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind Schadensersatzansprüche des Käufers,gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichtenaus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sowie der Ersatz vonmittelbaren und Folgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn, wegenBetriebsunterbrechung oder wegen des Verlusts von Daten, ausgeschlossen.12.2. Dies gilt nicht, soweit wie folgt gehaftet wird:a) nach dem Produkthaftungsgesetz,b) bei Vorsatz,c) bei grober Fahrlässigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertretern oder leitendenAngestellten,d) bei Arglist,e) bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie,f) wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit, oderg) wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. DerSchadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten istjedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweitnicht ein anderer der vorgenannten Fälle vorliegt.12.3. Bei Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für dieWiederbeschaffung verlorener Daten und Informationen.12.4. Soweit in diesem Vertrag pauschalierter Schadensersatz oder Vertragsstrafenvereinbart sind, sind diese Zahlungsansprüche hinsichtlich der geregeltenVertragsverletzung abschließend.12.5. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unsererUnterauftragnehmer, Mitarbeiter sowie unserer Erfüllungs- undVerrichtungsgehilfen.12.6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit denvorstehenden Regelungen nicht verbunden.12.7. Liegt kein Fall von Ziffer 12.2. vor, ersetzen wir einen etwaigen Verzugsschadenfür jede vollendete Woche der Verspätung bis zu 0,5% höchstens aberinsgesamt 5% des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung, der wegen derVerspätung nicht genutzt werden kann. Vom Vertrag kann der Käufer imRahmen der gesetzlichen Bestimmungen zurücktreten, soweit die Verzögerungder Lieferung von uns zu vertreten ist.12.8. Vorbehaltlich der Ziffer 12.2. haften wir bei von uns verschuldeter Unmöglichkeitbis höchstens 5% des Netto-Werts desjenigen Teiles der Lieferung der wegenUnmöglichkeit der Leistung nicht genutzt werden kann. Das Recht des Käuferszum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.12.9. VerjährungSchadenersatzansprüche im Bezug auf die Haftung dieser Ziffer 12 verjähreninnerhalb von zwölf Monaten nachdem der Anspruch entstanden ist und derKäufer von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hatoder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.13. Höhere GewaltUnvorhersehbare Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oderLieferausfälle von unseren Lieferanten, Arbeitskräfte, Energie oderRohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei derTransportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen undFälle höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrerWirkung die davon betroffene Partei von der Verpflichtung zur Lieferung bzw.Abnahme. Wird hierdurch die Lieferung bzw. Abnahme um mehr als 8 Wochenverzögert, so ist jede der Parteien unter Ausschluss aller weiteren Ansprücheberechtigt, hinsichtlich der von der Liefer- bzw. Abnahmestörung betroffenenLieferungen vom Vertrag zurückzutreten.14. Ersatzprodukte, WarenzeichenAnstelle unserer Präparate und sonstigen Produkte, gleichgültig ob sie unterWarenzeichen oder unter Gattungsbezeichnungen in den Handel kommen,dürfennicht andere Produkte (”Ersatzprodukte”) angeboten werden. Auch eineGegenüberstellung in Angeboten, Preislisten usw. darf nicht erfolgen. Bestehtdie Absicht, bei der Herstellung andere Produkte unsere Warenzeichen zurDeklarierung eines Bestandteils dieser anderen Produkte zu benutzen, so darfdies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns geschehen.15. Einhaltung von Exportkontrollbestimmungen15.1. Der Käufer hat bei Weitergabe der von uns gelieferten Waren (Hardwareund/oder Software und/oder Technologie sowie dazugehörige Dokumentation,unabhängig von der Art und Weise der Zurverfügungstellung) oder der von unserbrachten Werk- und Dienstleistungen (einschließlich technischer Unterstützungjeder Art) an Dritte im In- und Ausland die jeweils anwendbaren Vorschriften desnationalen und internationalen (Re-) Exportkontrollrechts einzuhalten. In jedemFall hat der Käufer dabei die (Re-) Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik