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Siemens Healthcare Diagnostics

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen – Deutschland<strong>Siemens</strong> <strong>Healthcare</strong> <strong>Diagnostics</strong> GmbHGültig ab Mai 2013Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika zubeachten.15.2. Sofern für Exportkontrollprüfungen erforderlich wird der Käufer uns nachAufforderung unverzüglich alle Informationen über Endempfänger, Endverbleib undVerwendungszweck der von uns gelieferten Waren bzw. erbrachten Werk- undDienstleistungen sowie diesbezügliche Exportkontrollbeschränkungen übermitteln.16. VorbehaltsklauselDie Vertragserfüllung seitens <strong>Siemens</strong> steht unter dem Vorbehalt, dass derErfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalenVorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstigeSanktionen entgegenstehen.17. Erfüllungsort und Gerichtsstand17.1. Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Versandstelle, für die ZahlungEschborn.17.2. Gerichtsstand ist für beide Teile Frankfurt am Main. Wir sind darüber hinausberechtigt, unsere Ansprüche an dem allgemeinen Gerichtsstand des Käufersgeltend zu machen.18. Materielles RechtAlle Streitigkeiten sind im Einklang mit den Bestimmungen dieses Vertrages undaller sonstigen Vereinbarungen betreffend seine Erfüllung, ansonsten gemäß demin Deutschland geltenden materiellen Recht ohne Bezugnahme auf anderes Rechtbeizulegen. Die Anwendung der United Nations Convention on Contracts for theInternational Sale of Goods (Übereinkommen der Vereinten Nationen überVerträge über den internationalen Warenkauf) vom 11. April 1980 wirdausgeschlossen.19. Salvatorische KlauselSollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das dieWirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.Uns und dem Käufer ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt,wonach eine salvatorische Erhaltensklausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es istjedoch der ausdrückliche Wille von uns und dem Käufer, die Wirksamkeit derübrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten unddamit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. An Stelle der nichtigen Bestimmungoder zur Ausfüllung einer Lücke ist diejenige wirksame und durchführbareRegelung zu vereinbaren, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt,was wir und der Käufer gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Klauselnund ihrer späteren eventuellen Ergänzungen gewollt hätten, wenn wir diesen Punktbeim Abschluss unseres Vertrages bedacht hätten. Beruht die Nichtigkeit einerBestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Fristoder Termin), so ist die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß amnächsten kommenden rechtlichen Maß zu vereinbaren.(Ende der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen)Hinweis: Die Einhaltung von Rechtsvorschriften und internen Regeln ist für<strong>Siemens</strong> <strong>Healthcare</strong> integraler Bestandteil sämtlicher Geschäftsprozesse.Bei Hinweisen auf mögliche Verstöße können Sie sich an unseren Helpdesk„Tell us“ www.siemens.de/tellus wenden.

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