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Freizeitprospekt - Evangelisches Jugendwerk Öhringen

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— i n h a l tz u s c h u s s m ö g l i c h k e i t e n —// 03 Vorwort / Evangelische Freizeiten und Angebote// 04 Inhaltsverzeichnis// 05 Zuschussmöglichkeiten// 06 Freizeitreferat / Wichtige HinweiseWinterfreizeiten// 08 WiWa// 09 KiWi// 10 Helmpflicht// 10 TeeWi// 11 JuWi// 12 EinfahrtagSommerfreizeiten für kinder// 14 Kindertagesfreizeit Taläcker// 15 Jungscharlager Schied 1// 16 Jungscharlager Schied 2// 17 Jungscharlager Schied 3Sommerfreizeiten für jugendliche// 18 Erlebniscamp Loue// 19 Südfrankreich Tarnschlucht// 20 International Youth CampSommerfreizeiten für junge erwachsene// 21 Hüttentour im Allgäuschulungen und weitere angebote// 23 Club Camp// 24 Einsteigerkurs Bezirk Künzelsau// 24 Einsteigerkurs Bezirk <strong>Öhringen</strong>// 25 Forum Jugend// 26 Jugendgottesdienste// 26 Indiacaturnier// 27 Internationale Arbeit Europäischer Freiwilligendienst// 28 Reisebedingungen// 35 Anmeldung an das Evangelische <strong>Jugendwerk</strong> Bezirk Künzelsau// 37 Anmeldung an das Evangelische <strong>Jugendwerk</strong> Bezirk <strong>Öhringen</strong>4 / //dasliebegeldDie <strong>Jugendwerk</strong>eunterstützen Familien„dreifach” mit ZuschussmöglichkeitenMit drei unterschied lichen Möglichkeiten wollen wirunserem Ziel, „der Preis” darf niemanden von Freizeitender Evangelischen <strong>Jugendwerk</strong>e ausschlieSSen,ein Stück näher kommen. Im Folgenden finden Sieunsere Unterstützungsmöglichkeiten aufge listet.Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich immervertrauensvoll an die <strong>Jugendwerk</strong>e wenden.1.FreizeitermäSSigungen für GeschwisterkinderJeweils im Winter, an Pfingsten und in den Sommerferienerhalten Geschwisterkinder einen Rabatt von30 % auf den Freizeitpreis der billigeren Freizeit bis zur max.Höhe von 70 €. Eine Aufrechnung des GeschwisterrabattesWinter/Pfingsten/Sommer ist nicht möglich. Der Abzug desGeschwisterrabattes erfolgt über den Rechnungsbetrag beider günstigeren Freizeit. Hier eine Beispielrechnung:Winter: 1 Kind bei der KiWi = 295 € + ein Kind auf der TeeWi = 359 €macht insgesamt eigentlich 654 €. Die Familie zahlt abzüglich70 € Geschwisterrabatt aber 584 €.Sommer: 1 Kind beim Jungscharlager 2 = 163 € und ein Kind beider Erlebnisfreizeit Loue = 399 € macht insgesamt eigentlich562 €. Die Familie bezahlt abzüglich 30 % auf das Jula 2 (48,90 €)stattdessen 513,10 €.2.Zuschuss des Landes Baden Württemberg(LJP-Zuschuss)Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauernund in Europa stattfinden, kann für Jugendliche zwischen 6 und18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss ausLandesjugendplanmitteln beantragt werden. Grundlage hierfürsind die Richtlinien des Landesjugendplans und die jeweilsbereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg.Antragsformulare können mit der Anmeldung angefordertwerden. Sie erhalten dann ein Antragsformular, das vor Reiseantrittan das Evangelische <strong>Jugendwerk</strong> zurückgesandt werdenmuss. Der Zuschuss wird bei Bewilligung und Auszahlung überdas Evangelische <strong>Jugendwerk</strong> an die Teilnehmerin/den Teilnehmerüberwiesen. Bisheriger Zuschussbetrag: 5,10 € pro Tag undTeilnehmerin/Teilnehmer.3.FreizeitfondDer Freizeitfond soll die Teilnahme von Kindern undJugendlichen aus finanziell schlecht gestellten Familienermöglichen, die bei einer Freizeit der Evangelischen<strong>Jugendwerk</strong>e Bezirke Künzelsau und <strong>Öhringen</strong> teilnehmenmöchten, jedoch den Freizeitbetrag nicht aufbringen können.Anträge zur Unterstützung können formlos bei den beiden<strong>Jugendwerk</strong>en gestellt werden. Die Unterstützung erfolgt jeweilsindividuell und unbürokratisch. Der Freizeitfonds wirdüber Spenden und einen Fixbetrag von einem Euro pro Teilnehmerin/Teilnehmeraus jeder Freizeit gefüllt. Gerne können Siemit Ihrer Spende diesen Fonds unterstützen./ / 5


— F r e i z e i t r e f e r a tw i n t e r f r e i z e i t e n —Wichtige Hinweise1. Anmeldungen bitte andas <strong>Jugendwerk</strong> senden,das unter der Ausschreibungder Freizeit genannt ist.2. Es gelten nur schriftlicheAnmeldungen mit Unterschrift.3. Pro Teilnehmerin/Teilnehmerbitte ein Anmeldeformularausfüllen.4. Anmeldungen per e-Mailsind nicht möglich.5. Absagen bitte schriftlichan das jeweilige <strong>Jugendwerk</strong>.6. Anmeldebestätigungenwerden in der Woche ab dem15.12.2013 (Winterfreizeiten),30.01.2014 (Sommerfreizeiten)versandt.7. Hinweise zu den Reisebedingungenab Seite 28bitte beachten.8. Die Freizeiten der<strong>Jugendwerk</strong>e werdenunterstützt mit Zuschüssendes Landkreises und desLandes Baden-Württemberg,die in den Reisepreisenbereits enthalten sind./dasfreizeitreferatAuf dieser Seite waren bisher immer die Bezirksarbeitskreise(BAK) der Evangelischen <strong>Jugendwerk</strong>eKünzelsau und <strong>Öhringen</strong> zu bestaunen. Die gibt esnatürlich weiterhin und sie leiten weiterhin die Geschickeder beiden <strong>Jugendwerk</strong>e. Für die schon seitJahren gemeinsam verantwortete und durchgeführteFreizeitarbeit gibt es jetzt aber etwas Neues: DasFreizeitreferat! Es besteht aus jeweils fünf Personenbeider <strong>Jugendwerk</strong>e. Davon sind jeweils ein Hauptamtlicher,zwei BAK-Mitglieder und zwei weitereehrenamtliche Mitarbeiter mit Freizeiterfahrung imTeam. Das Freizeitreferat konzeptioniert, plant undkoordiniert die Freizeitarbeit mit allem was dazu gehört.Die beiden BAK̒s sind so etwas entlastet, werdenaber regelmäßig über die Arbeit des Freizeitreferatsinformiert.Wir freuen uns, folgende Personen für diese wichtigeund auch zeitintensive Arbeit gefunden zu haben:Thomas Gundel, Ann-Kathrin Bauer; Verena Schulin,Simon Binder, Evelynn Vossler, Fabian Kienzle, HolgerHartmann, Johanna Weiß und Michael Bögner.Wir denken, dass die Freizeitarbeit bei diesemTeam in guten Händen und gut beschirmt ist.Doch wissen wir auch, dass wir letztlichauch in unserer Freizeitarbeitauf den SchirmGottes angewiesen sind:wein tWer unter dem Schirmdes Höchsten sitztund unter dem Schattendes Allmächtigenbleibt, der spricht zudem HERRN: Meine Zuversichtund meine Burg,mein Gott, auf den ichhoffe. (Psalm 91,1)r6 / / / / 7


— w i n t e r w a l d h e i mk i n d e r w i n t e r f r e i z e i t —wiwaWinterwaldheimFür 8 – 12 Jährige bzw. Klassenstufen 3 – 6Tagesfreizeit in ForchtenbergHast du Lust auf fünf tolle abenteuerliche Tage inden Faschingsferien? Bist du gespannt, was manauch im Winter in Forchtenberg alles anstellen kann?Dann bist du beim WiWa genau richtig! Gemeinsammit dir und anderen Kindern wollen wir spannendeGeschichten aus der Bibel hören, laute fröhlicheLieder singen, viele Spiele spielen, basteln, toben undeine schöne Zeit zusammen erleben. Morgens beginnenwir mit einem Frühstück, bevor wir uns in dieunterschiedlichsten Abenteuer stürzen. Der Tag wirdwie im Flug vergehen und abends geht es dann zumSchlafen nach Hause. Bist du neugierig geworden?Dann schnell anmelden, wir freuen uns auf dich!Zeit:Ort:Kosten:Leistungen:Leitung:Teilnehmer:Anmeldung:03.03. – 07.03.2014Gemeindehaus Forchtenberg65 €Frühstück, Mittagessen, Mittagsimbiss,Programmgestaltung durch ein erfahrenes TeamFrieder Kern, Raphael Haag und Jessica Schukraftmind. 15 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn),max. 40Evang. <strong>Jugendwerk</strong> Bezirk <strong>Öhringen</strong>fürkinderkinderwinterfreizeitfürkinderZeit:Ort:Kosten:Leistungen:Leitung:Teilnehmer:Anmeldung:kiwiFür 8 – 11 Jährige bzw. Klassenstufen 3 – 5Werfenweng/Salzburger Land/ÖsterreichDieses Jahr geht̒s mit der KiWi ins Salzburger Land.Der Wintersportort Werfenweng liegt etwa 45 Kilometersüdlich von Salzburg auf 900 Meter Höhe aufeinem Hochplateau am Fuße des Tennengebirges.Das übersichtliche Skigebiet, das auch sehr gutfür Anfänger geeignet ist, liegt mit dem Skibus nurwenige Minuten von unserer Unterkunft entfernt.Egal, ob du Ski oder Snowboard fahren willst, obdu schon fahren kannst oder es lernen möchtest, fürdich wird die richtige Piste dabei sein! Im Haus gibtes gemütliche Mehrbettzimmer mit Etagenbetten.Im Aufenthaltsraum können wir abends lustigeSpiele spielen, knifflige Rätsel lösen und spannendenGeschichten lauschen. Mit leckerem Essen versorgtuns unser eigenes Küchenteam. Also los geht̒s zurKiWi ins Salzburger Land.01.03.– 08.03.2014Werfenweng/Österreich295 €, zusätzlich 67 € für den Skipass(auf Antrag LJP-Zuschuss von 40,80 €)Hin- und Rückreise im Reisebus, Unterkunftin Mehrbettzimmern, Halbpension mit Lunchpaket(3 Mahlzeiten), Skigruppenbetreuung;Programmgestaltung durch ein erfahrenes Team,Reiseleitung, AuslandskrankenversicherungAnnika Binder und Marcel Brüttingmind. 25 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn),max. 33Evang. <strong>Jugendwerk</strong> Bezirk <strong>Öhringen</strong>8 / / / / 9


— t e e n a g e r w i n t e r f r e i z e i tj u g e n d w i n t e r f r e i z e i t —TeewiFür 12 – 14 Jährige bzw. Klassenstufen 6 – 8Niedersonthofen/AllgäuteenagerwinterfreizeitwinterjugendfreizeitjuwiFür 15 –18 Jährige bzw. ab Klassenstufe 9Lauterbrunnen/SchweizfürjugendlicheDer Berg ruft! Und wir folgen seinem Ruf. Fünf Tagelang wollen wir auf Skiern oder Snowboards in unterschiedlichenSkigebieten die wunderschöne Bergweltdes Allgäus genießen. Das Kleiterhaus auf demStoffelberg gibt dafür unser Basislager, von dem auswir jeden Tag mit dem Bus aufbrechen werden. Aufden Pisten werden die Teilnehmenden in Gruppen vonMitarbeitenden betreut. Die Teilnahme ist auch ohneVorkenntnisse möglich. An einem Tag werden wiruns die Bergwelt vom Tal aus dem Schwimmbadheraus betrachten. Abends wartet ein buntes undabwechslungsreiches Programm. Bunte Spieleabendegehören dabei genauso dazu wie abwechslungsreicheGedankenanstöße und Aktionen rundum den Glauben an Gott. Also: Nicht verpassen undeinfach dabei sein!Zeit:Ort:Kosten:Leistungen:Leitung:Teilnehmer:Anmeldung:fürjugendliche28.02.– 07.03.2014Gästehaus Kleiter in Niedersonthofen/Allgäu359 €, zusätzlich 80 € für den Skipass(auf Antrag LJP-Zuschuss von 40,80 €)Hin- und Rückreise im Reisebus, Unterbringungin Mehrbettzimmern, Halbpension mitLunchpaket (3 Mahlzeiten), Skigruppenbetreuung,Auslandskrankenversicherung,Programmgestaltung durch ein erfahrenesTeam, ReiseleitungSilvia Baumann und Evelynn Vosslermind. 25 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn),max. 40Evang. <strong>Jugendwerk</strong> Bezirk <strong>Öhringen</strong>helmpflichtDer Schutz aller Kinderund Jugendlichen beimWintersport liegtuns sehr am Herzen.Aus diesem Grundunterstützen wir dieForderungen nach einerallgemeinen Helmpflichtbeim Ski- und Snowboardfahren.Wir alsFreizeitveranstaltererwarten von allenKindern und Jugendlichendas Tragen einesSki- oder Snowboardhelmsauf unserenFreizeiten. Außerdemempfehlen wir für alleSnowboarder besondereSchutzkleidung (verstärkteHandschuheund Protektoren).Auf unseren Winterfreizeitengilt also:BestmöglicherSchutz und damitnicht ohne Helm!Zeit:Ort:Kosten:Leistungen:Leitung:Teilnehmer:Anmeldung:Unser modern eingerichtetes Selbstversorgerhausin Lauterbrunnen im Berner Oberland ist etwa fünfGehminuten von der Lauterbrunnenbahn entfernt,die uns jeden Morgen in die Jungfrauen-Skiregionbefördern wird. Hier warten viele Pisten – unteranderem die aus dem Skiweltcup bekannte Lauberhornabfahrt– auf uns. Die Skiregion mit Blick aufdas Dreigestirn von Eiger, Mönch und Jungfrau giltals schneesicher und bietet sowohl Anfängern alsauch Fortgeschrittenen optimale Bedingungen undeine große Auswahl an Pisten. Zurück in unseremHaus warten jede Menge Spaß, viel Action, viele netteLeute, tolles Programm und gute Impulse für dasLeben und den Glauben auf die Teilnehmenden.01.03.– 08.03.2014Lauterbrunnen/Schweiz379 €, zusätzlich Skipass für 16 –18 Jährige227 CHF (ca. 184 €) bzw. für 15 Jährige 143 CHF(ca 116 €), (auf Antrag LJP-Zuschuss von 40,80 €)Hin- und Rückreise im Reisebus, Unterbringung inMehrbettzimmern, Halbpension mit Lunchpaket(3 Mahlzeiten), Skigruppenbetreuung. Auslandskrankenversicherung,Programmgestaltung durchein erfahrenes Team, ReiseleitungBirthe Wagner und Holger Hartmannmind. 25 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn),max. 40Evang. <strong>Jugendwerk</strong> Bezirk <strong>Öhringen</strong>10 / / / / 11


— e i n f a h r t a gs o m m e r f r e i z e i t e n —eintagfahrFür Mitarbeitende der Winterfreizeitenund weitere TeilnehmerOberjoch/AllgäuSomAuch dieses Jahr treffen sich die Mitarbeitendenunserer Ski- und Snowboardfreizeiten zu einemPraxisschulungstag. Dieses Jahr fahren wir nachOberjoch in den Allgäuer Alpen. Das Skigebiet liegtzwischen 1100 und 1600 Metern Höhe und bietet46 Kilometer abwechslungsreiche Pisten. Ziel unsererTagesausfahrt ist es, das eigene Fahrkönnen zu verbessernund Fahrtechniken unter Anleitung einesbzw. einer Skilehrer/in zu üben. Außerdem werdenauch Tipps und Tricks vermittelt, wie wir als MitarbeitendeTeilnehmenden das Skifahren bzw.Snowboarden beibringen können.mHerzlich Willkommen sind auch Gäste, die einfachLust auf einen tollen Tag im Schnee haben und nachHerzenslust Ski oder Snowboard fahren wollen.Zeit:Ort:Kosten:Leistungen:Leitung:Teilnehmer:anmeldung:Hinweis:11.01.2014Oberjoch/Allgäufür Mitarbeitende 20 €für externe Teilnehmer 20 € für die Busfahrt +ca. 25 € Skipassfür unter 14 Jährige 10 € für die Busfahrt +ca. 17 € SkipassHin- und Rückreise im Reisebus, Skipass,für Mitarbeitende: Ski- bzw. SnowboardschulungHolger Hartmannmind. 20 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn),max. 40Evang. <strong>Jugendwerk</strong> Bezirk <strong>Öhringen</strong>Abfahrt erfolgt um 5:00 Uhr am Bahnhof in Waldenburg,Rückkehr gegen 19:00 Uhrer12 / // / 13


— K i n d e r t a g e s f r e i z e i tJ u n g s c h a r l a g e r 1 —KindertagesfreizeitFür 8 –12 Jährige bzw. Klassenstufen 3 – 6Taläcker/Künzelsaufürkinderjungscharlager 1Für 8 –11 Jährige bzw. Klassenstufen 3 – 5Schiedhütte/forchtenbergDu hast Lust auf Action, Spaß und Abenteuer?Du hast in den Pfingstferien noch nichts vor?Dann bist du hier genau richtig! Dich erwartenfünf tolle Tage und ein schönes Abschlussfest mitFamiliengottesdienst am Sonntag, bei denen dugemeinsam mit anderen Kindern einiges erlebenwirst: Neue und bewährte Spiele, leckeres Essen,fetzige Lieder, kreative Sachen machen, spannendeGeschichten aus der Bibel und einige andereÜberraschungen. Natürlich gehören auch Entspannungund kurze Pausen dazu. Los geht̒s morgensmit einem gemeinsamen Frühstück, bevor wiruns in unterschiedliche Abenteuer stürzen. DieZeit bis zum Abendessen wird dann in Windeseilevergehen, bis du zum Schlafen wieder abgeholtwirst. Also, bist du bereit für eine tolle Woche?Dann schnell anmelden! Wir freuen uns auf dich!Zeit:Ort:Kosten:Leistungen:Leitung:Teilnehmer:anmeldung:Hinweis:10.06.–14.06.2014 (Pfingstferien)Gemeindehaus Taläcker/Künzelsau65 €Verpflegung (3 Mahlzeiten), Programmgestaltungdurch ein erfahrenes Teamnoch offenmind. 25 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn), max. 55Evang. <strong>Jugendwerk</strong> Bezirk Künzelsaudie An- und Abreise erfolgt eigenständig und ist nichtim Preis enthalten. Je nach Planung fallen gegebenenfallsnoch Kosten für einen Ausflug anfürkinderZeit:Ort:Kosten:Leistungen:Leitung:Teilnehmer:anmeldung:Hinweis:Du hast die Chance dabei zu sein, wenn̒s los geht!Hoch über Forchtenberg gibt es einen legendärenPlatz: Die Schied! Unzählige Kleine und Große saßendort schon am Lagerfeuer. Für sie war die SchiedAusgangspunkt für abenteuerliche Expeditionendurch Wald und Flur bei actionreichen Spielen. Malals Indianer oder Filmemacher, mal als Ägyptologeoder Räuber, mal als Wikinger oder, oder, oder …Für dieses Mal wird noch nichts verraten!31.07.– 09.08.2014Schiedhütte/Forchtenberg173 € (auf Antrag LJPZuschuss 51 €)Unterkunft in Mehrmannzelten mitHolzboden, Vollverpflegung (3 Mahlzeiten),Programmgestaltung durch ein erfahrenesTeam, Reiseleitungnoch offenmind. 25 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn),max. 66Evang. <strong>Jugendwerk</strong> Bezirk Künzelsaudie An- und Abreise erfolgt eigenständigund ist nicht im Preis enthalten14 / / / / 15


— J u n g s c h a r l a g e r 2j u n g s c h a r l a g e r 3 —jungscharlager 2Für 8 –11 Jährige bzw. Klassenstufen 3 – 5Schiedhütte/forchtenbergDu kannst andere Kinder in deinem Alter kennenlernen und mit ihnen gemeinsam Geheimnisseentschlüsseln. Und abends liegst du im Zelt mitdeiner Gruppe und den Mitarbeitern, hörst den Windüber die Schied pfeifen und lauschst den Gute-Nacht-Geschichten. Gemeinsam sind wir unterwegs aufden Spuren Gottes, erleben die Natur, singen undbasteln. Das werden aufregende Tage und Nächtemit jeder Menge Spaß.fürkinderjungscharlager 3Für 11– 13 Jährige bzw. Klassenstufen 5 – 7Schiedhütte/forchtenbergLangeweile ade. Es gibt in diesen Tagen jede Mengezu erleben. Viele Abenteuer warten auf dich, wenn wirdas Gelände unsicher machen. Nach viel Sport undjeder Menge Spaß werden wir uns abends am Lagerfeuerbei Stockbrot die besten Geschichten die dasLeben schreibt, zu erzählen haben. Wir werden unsfragen, was das alles mit Gott und Jesus auf sichhat. Einer der vielen Höhepunkte der Freizeit wirddie Geländetour sein, bei der wir mit dem Rucksacklosziehen und entdecken, wie weit uns unsere Füßetragen können.Zeit:Ort:Kosten:Leistungen:Leitung:Teilnehmer:anmeldung:Hinweis:11.08.–19.08.2014Schiedhütte/Forchtenberg163 € (auf Antrag LJP-Zuschuss 45,90 €)Unterkunft in Mehrmannzelten mit Holzboden,Vollverpflegung (3 Mahlzeiten), Programmgestaltungdurch ein erfahrenes Team, Reiseleitungnoch offenmind. 25 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn),max. 55Evang. <strong>Jugendwerk</strong> Bezirk <strong>Öhringen</strong>die An- und Abreise erfolgt eigenständigund ist nicht im Preis enthaltenZeit:Ort:Kosten:Leistungen:Leitung:Teilnehmer:anmeldung:Hinweis:21.08.– 30.08.2014Schiedhütte/Forchtenberg173 € (auf Antrag LJP-Zuschuss 51 €)Unterkunft in Mehrmannzelten mitHolzboden, Vollverpflegung(3 Mahlzeiten), Programmgestaltungdurch ein erfahrenes Team,Reiseleitungnoch offenmind. 40 (bis zwei Wochen vorFreizeitbeginn), max. 66Evang. <strong>Jugendwerk</strong> Bezirk <strong>Öhringen</strong>die An- und Abreise erfolgt eigenständigund ist nicht im Preis enthaltenfürkinder16 / / / / 17


— e r l e b n i s c a m p l o u eErlebniscamploueFür 13 –15 Jährige bzw. klassenstufen 7–9Port Lesney an der Loue/FrankreichZwischen dem Elsass, dem Burgund und der Schweizliegt die Franche-Comté, eine der schönsten LandschaftenFrankreichs. Mittendrin liegt das Val de laLoue mit dem kleinen Ort Port Lesney, wo sich unserZeltplatz befindet. Hier haben wir einen eigenenBereich mit Campingzelten sowie einem KüchenundEsszelt für uns. Die Region bietet zahlreicheFreizeitmöglichkeiten. Neben Kanufahrten auf derLoue werden wir an Naturfelsen klettern, Klettersteigegehen und uns beim Bachtrecking vergnügen.Neben all diesen Aktivitäten stehen lustige undbesinnliche Abende, Zeit zum Reden und Singensowie Sport und Kreatives auf dem Programm. Auchdie Zeit zum Chillen und Erholen soll nicht zu kurzkommen. In guter Gemeinschaft wollen wir uns auchauf die Suche nach Gott machen und erleben, wie erunser Leben bereichern kann.Zeit:Ort:Kosten:Leistungen:Leitung:Teilnehmer:Anmeldung:Hinweis:fürjugendliche10.08.–19.08.2014Port Lesney an der Loue/Frankreich399 € (auf Antrag LJP-Zuschuss von 51 €)Hin- und Rückreise im Reisebus, Unterbringungin Mehrmannzelten, Vollverpflegung (3 Mahlzeiten),Auslandskrankenversicherung, Programmgestaltungdurch ein erfahrenes Team, ReiseleitungHolger Hartmann und Teammind. 25 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn), max. 30Evang. <strong>Jugendwerk</strong> Bezirk Künzelsauzur Reise gehören vermittelte Fremdleistungen in Formvon vier von einer erlebnispädagogischen Fachkraftgeführten Angeboten: je nach Wetterlage, Kanu,Klettern, Klettersteig und BachtreckingZeit:Ort:Kosten:Leistungen:Leitung:Teilnehmer:anmeldung:Hinweis:sud..s ü d f r a n k r e i c h t a r n s c h l u c h t —frankreichtarnschluchtFür 15 –17 Jährige bzw. klassenstufen 9 –11Tarnschlucht bei Ispagnac/SüdfrankreichIn diesem Jahr werden wir erlebnisreiche Tage in der Tarnschluchtin Südfrankreich verbringen, einer der schönsten Canyons desfranzösischen Zentralmassivs. Untergebracht sind wir in Zelten imKanu-Camp Le Buisson & Chambonnet. In der wildromantischenLandschaft erleben wir bei einem sportlich aktiven Urlaub mitKanufahren, Klettern und Baden vor allem viel Spaß und Gemeinschaft.In 5km Entfernung liegt das alte Obst- und WeinbauörtchenIspagnac. Alte malerische Städte wie Avignon oder Nimes ladenzu einem Ausflug mit Baden am Mittelmeer ein. Gemeinsam überGott nachdenken, feiern, spielen, Sport treiben und es uns gutgehen lassen: Das macht Südfrankreich 2014 für Dich zu einemunvergesslichen Erlebnis. Bist du dabei ?17.08.– 31.08.2014Ispagnac/Südfrankreich499 € (auf Antrag LJP- Zuschuss von 71,40 €)Hin- und Rückreise im Reisebus, Unterbringung in Doppeldach-Schlafzelten mit Bodenplanen und Feldbetten, Vollverpflegung(3 Mahlzeiten), Auslandskrankenversicherung, Programmgestaltungdurch ein erfahrenes Team, ReiseleitungEvelynn Vossler und Teammind. 25 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn), max. 35Evang. <strong>Jugendwerk</strong> Bezirk <strong>Öhringen</strong>evtl. wird ein Ausflug geplant. Er ist nicht im Reisepreisenthalten. Je nach Wunsch der Teilnehmer solltenmax. 25 € mitgegeben werden. Die Hin- und Rückreisefindet gemeinsam mit einer Jugendgruppe desEvang. <strong>Jugendwerk</strong>es Bezirk Brackenheim statt.fürjugendliche18 / / / / 19


..— i n t e r n a t i o n a l y o u t h c a m pInternationalFür 16 – 20 jährigeKurnedz/Polenyouth camp”In Rhythm of Diversity”The project participants will be young people aged16 –20 from Lithuania, Germany, Poland, Italy andSlovakia.The theme of the project is the music anddance of each country. The aim is to understand theinherent richness of diversity of music and dance,but also the search for the common roots of the underlyingculture of European countries. Participantswill be able to develop their creativity and expandtheir knowledge of the cultures of the countries participatingin the project. Through active participationin these classes they will be able to actually feel therhythm, temper and emotions of music and dance,which are the part of the culture of the country.The participants shall together prepare a performanceof music and dance, including the cultures ofdifferent countries, exposing the inherent richnessof cultural diversity in Europe.Zeit:Ort:Kosten:Leitung:Anmeldung:fürjugendliche31.07–10.08.2014Kurnedz/Polen (www.pilica.ymca.pl)Die endgültigen Kosten können erst nach Bewilligungder Mittel durch einen Fond der Europäischen Unionberechnet werden.Bitte bei daniel.febel@ejw-oehringen.de nachfragenDaniel Febel und TeamEvang. <strong>Jugendwerk</strong> Bezirk <strong>Öhringen</strong>Huttenim Allgau..Für junge Erwachsene ab 18 JahrenallgäuNach der erfolgreichen Hüttentour 2013 über die Rappensee- unddie Fiderepasshütte haben wir für 2014 eine neue ebenso vielversprechendeTour ausgesucht. Los geht’s in Hinterstein, wo wirunsere Autos zurücklassen und mit dem Bus weiter ins Tal hineinfahren.Dann werden wir bereits nach etwa drei Wegstunden dasPrinz Luitpold Haus erreichen, wo wir die Nacht verbringen wollen.Von dort aus gibt es Möglichkeiten noch am ersten Tag einen Gipfelzu besteigen. Am nächsten Tag geht es ohne allzu viele Höhenmeterhinüber Richtung Nebelhorn zum Edmund Probst Haus, wo wirübernachten werden. Auch hier gibt es wieder die Möglichkeit, nocheinen Gipfel zu besteigen. Am Sonntag wandern wir dann wiederzurück nach Hinterstein.Zeit:Ort:Kosten:Leistungen:Leitung:Teilnehmer:Anmeldung:Hinweis:tour12.09.–14.09.2014Allgäu70 €zwei Übernachtungen in DAV Hütten,Marschverpflegung, ReiseleitungBirthe Wagner und Holger Hartmannmind. 10 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn),max. 15Evang. <strong>Jugendwerk</strong> Bezirk KünzelsauDie An- und Abreise erfolgt eigenständig und ist nichtim Preis enthalten. Das Abendessen (jeweils 8 –15 €),Getränke (wie im Restaurant) und das Frühstück (jeweilsetwa 4 €) sind ebenfalls nicht im Preis enthaltenh ü t t e n t o u r —fürjungeerwachseneSeit 20 Jahren veranstaltet das Evang. <strong>Jugendwerk</strong> Bezirk <strong>Öhringen</strong>gemeinsam mit dem YMCA Krakau/Polen internationale Jugendfreizeiten.Für 2014 laden uns die Freunde aus Krakau ein nach Kurnedz in Polen.20 / / / / 21


— s c h u l u n g e n u n d w e i t e r e a n g e b o t ec l u b c a m p —CneHULGundweitereangeboteclubcampFür 13 –17 JährigeAuf der Dobelmühle26.09 – 28.09.2014Jedes zweite Jahr veranstaltet dasEvangelische <strong>Jugendwerk</strong> Württembergdas ClubCamp, das Highlightfür Jugendkreise, Teenagergruppen,Konfirmanden, Konfirmierte, Traineesund Einzelpersonen. Kurz: für alleJugendlichen zwischen 13 und 17. DasClubCamp ist das Megaevent mit biszu 500 Jugendlichen, faszinierendenAngeboten und Möglichkeiten, Shows,Abenteueraktionen, Funpark, Lagerfeuerund Badesee. Darüber hinauswarten überragende Bands, starkeThemen, Seminare und Workshops,begeisterte Menschen und die besteBotschaft der Welt: die gute Nachrichtvon Jesus Christus.Anmelden können sich Jugendgruppen,Konfirmandengruppen, Jungenschaftenoder auch Einzelpersonen. NähereInformationen gibt es in den <strong>Jugendwerk</strong>enund direkt beim Landesjugendwerk,das das ClubCamp veranstaltet.fürjugendliche22 / // / 23


— e i n s t e i g e r k u r s eEinsteigerkursBezirk KünzelsauBezirk <strong>Öhringen</strong>Für Mitarbeitende und solchedie es werden wollen ab 14 JahrenEllrichshausenIst gedacht für Leute- die wissen wollen wie Jugendarbeit funktioniert- die ehrenamtlich in die evangelische Jugendarbeiteinsteigen wollenGibt einen Einblick- wie Programmplanung von Jungscharen,Freizeiten und Projekten gelingen kann- in rechtliche Vorgaben- was es heißt, Mitarbeiter zu sein- in Methoden wie man in Gruppen denchristlichen Glauben ins Gespräch bringt- in die verschiedenen Möglichkeiten,Gruppen zu leitenDas Ganze lohnt sich- wegen der vielen Erlebnisse und Eindrücke- wegen des Qualipasses, der als Zertifikatauch bei Bewerbungen hilftZeit:Ort:Kosten:Leitung:Teilnehmer:Anmeldung:hinweis:22.04.– 26.04.2014(Osterferien)Ellrichshausen65 € (werden in derRegel von den Kirchengemeindenbezahlt)Holger Hartmann undFriedemann Wellermind. 15 (bis zwei Wochenvor Kursbeginn),max. 40Evang. <strong>Jugendwerk</strong>Bezirk KünzelsauDer Einsteigerkurswird gemeinsam mitdem Evang. <strong>Jugendwerk</strong>Weikersheimdurchgeführtfür 14 –15 Jährigeschiedhütte ForchtenbergDu hast schon erste Erfahrungen mit derJugendarbeit deiner Kirchengemeinde oderim Evangelischen <strong>Jugendwerk</strong> gemacht?Du möchtest deine bisherigen Erfahrungengerne vertiefen? Dann bist du genau richtigim Einsteigerkurs, denn hier kannst du- mit und von anderen Mitarbeiterinnen lernen- mit anderen Jugendlichen über den Glaubenan Jesus Christus nachdenken- Spiele und Aktionen erleben und gestaltenZeit:Ort:Kosten:Leitung:Teilnehmer:Anmeldung:24.04.– 27.04.2014SchiedhütteForchtenberg60 € (Unterstützungdurch deine Kirchengemeindemöglich)Ulrich Hägele mit Teammind. 12 (bis zwei Wochenvor Kursbeginn),max. 20Spezielle Formulare,die über die Pfarrämterab Ende Januar 2014erhältlich sind. Abgabein der EJÖ-Geschäftsstelle,Anmeldeschlussist der 30.03.2014forumjugendJugendleiterausbildung im Hohenlohekreis (JuLeiCa)Wer sich für Kinder und Jugendliche in der Jugendarbeit qualifiziertengagiert, entwickelt eigene Kompetenzen – dies auch zumWohl anderer. Die Begleitung und Betreuung von Kindern undJugendlichen ist eine anspruchsvolle Aufgabe mit vielen Herausforderungen:Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen,Wahrnehmungs- und Reflexionskompetenz, Flexibilität undOffenheit, Fantasie und Kreativität, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstseinund der Mut zu selbstständigem Handeln. DieseErweiterung der persönlichen und sozialen Kompetenzen machtSinn und ist über das ehrenamtliche Engagement hinaus wertvoll,z. B. auch für Bewerbungen im Berufsleben.Im Hohenlohekreis arbeiten das ejk und ejö mit dem Kreisjugendring,der Jugendagentur und der VHS Künzelsau im Bereich derJugendleiterInnen-Ausbildung zusammen. Das Ganze nennt sichForum Jugend. Wer die Seminare dort besucht, erhält danach dieJuleica und den Qualipass. Die Juleica bescheinigt eine qualifizierteAusbildung für den Bereich ehrenamtlicher Tätigkeit in derKinder- und Jugendarbeit. Der jeweilige Jugendverband bestätigtdie Berechtigung zum Erhalt der Juleica und beantragt diese. DieJuleica ist drei Jahre gültig, muss dann mit einem Verweis auf eineWeiterbildung neu beantragt werden.Das Forum Jugend bietet entsprechende Seminare zur Weiterbildungan. Inzwischen gibt es auch das sogenannte Juleica-Heft;darin werden von Kommunen, Geschäften und Firmen Vergünstigungenfür ehrenamtlich Tätige mit Juleica garantiert. Auch dieBundesbahn gewährt einen Rabatt beim Kauf der Bahncard. DiesesJuleica-Heft wird einmal im Jahr an alle uns bekannten Leute mitJuleica versandt. Das Forum Jugend bietet die Möglichkeit der Ausbildungzum/zur JugendleiterIn innerhalb von vier Monaten zwischenSeptember und Dezember 2014. Die Übergabe der Zertifikatewird im Rahmen des Neujahrempfangs im Januar 2015 stattfinden.Anmeldungen sind jeweils über das Evangelische <strong>Jugendwerk</strong> BezirkKünzelsau und <strong>Öhringen</strong> und über die VHS möglich.24 / / / / 25


— j u g e n d g o t t e s d i e n s t e i n d i a c a t u r n i e ri n t e r n a t i o n a l e a r b e i t —jugend gottesdiensteIn den <strong>Jugendwerk</strong>en finden regelmäßig Jugendgottesdienste statt. Vorbereitetund gestaltet werden sie von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. ModerneLieder, Beteiligung der Besucher und interessante Prediger und Predigten sindfester Bestandteil dieser Gottesdienste.Während der Jugendgottesdienst Lichtblick in der Regel am letzten Sonntag imMonat im Künzelsauer Johannesgemeindehaus stattfindet, wandert der Jugendgottsdienstch@ in regelmäßigen Abständen durch den Öhringer Kirchenbezirk.Alle Jugendlichen ab dem Konfirmandenalter sind dazu herzlich eingeladen.hohenloherindiacaturnierInternationaleeuropäischer Freiwilligendienst (EFD)arbeitDer Europäische Freiwilligendienst bietet die Möglichkeit ohneVorkenntnisse bei einer Organisation im europäischen Auslandmitzuarbeiten. Es gibt Projekte in unterschiedlichen sozialen undökologischen Bereichen, so dass jeder seine Stärken und Interesseneinbringen kann. Durch die Erfahrungen in einem fremden Land mitanderen Kulturen kann man nicht nur seine Fremdsprachenkenntnisseaufbessern, sondern auch jede Menge Leute kennenlernen. Der Aufenthaltim Ausland kann zwischen zwei bis zwölf Monaten dauern.Das Evangelische <strong>Jugendwerk</strong> Bezirk <strong>Öhringen</strong> ist eine Entsendeorganisation,die hilft einen EFD-Platz im Ausland zu finden, die denPapierkram regelt und die Kontakte zu der Aufnahmeorganisation hält.Gefördert wird das Projekt von der Europäischen Union. Einzige Bedingungfür die Teilnahme ist das Alter zwischen 18 und 30 Jahren.Sprachkenntnisse des jeweiligen Landes werden nicht vorausgesetzt.Nähere Infos in den <strong>Jugendwerk</strong>en.Wenn man in einer Mannschaft versucht nach ein,zwei Schlägen die Indiaca-Federn übers Netz zuschlagen, wenn man hofft, einen Treffer zu landen,wenn man so manche körperliche Verrenkung miterlebenkann – dann ist Hohenloher Indiacaturnier derbeiden <strong>Jugendwerk</strong>e Bezirk Künzelsau und <strong>Öhringen</strong>.Die Faszination des Spiels ist ungebrochen, es wirdgekämpft bis zur letzten Sekunde und am Randetrifft man viele Leute, isst was zusammen und erlebteinen guten Tag. Gestartet wird in verschiedenenKlassen, Anmeldungen sind in den Geschäftsstellender <strong>Jugendwerk</strong>e erhältlich.Zeit:Ort:Anmeldung:18.05.2014noch offenEvang. <strong>Jugendwerk</strong>Bezirk Künzelsau26 / / / / 27


— r e i s e b e d i n g u n g e nr e i s e b e d i n g u n g e n —/Reisebedingungender Evangelischen<strong>Jugendwerk</strong>eBezirk Künzelsauund <strong>Öhringen</strong>Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehmer,wir sind verpflichtet, unsere Freizeitenund Reisen auf der Grundlage der gültigenGesetze anzubieten und durchzuführen. Füruns ist diese Verpflichtung kein Problem. DieKonsequenzen sind jedoch die nachstehenden„Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“,mit denen wir Sie über die beiderseitigenRechte und Pflichten in Kenntnis setzen.Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgendenReisebedingungen und Hinweise aufmerksamdurch. Soweit sie nach den gesetzlichenBestimmungen wirksam einbezogen werden,sind diese Reisebedingungen Bestandteil desmit Ihnen – nachstehend „TN“ (Teilnehmerin/Teilnehmer) genannt – und uns – nachstehend„RV“ (Reiseveranstalter) genannt – abzuschließendenReisevertrages. Sie ergänzeninsoweit die gesetzlichen Vorschriften der§§651 a ff. BGB über den Pauschalreisevertragund die Informationsverordnung für RV(RWO) und füllen diese Vorschriften aus.Wichtige Hinweise1. Reiseveranstalter (RV)1.1 Reiseveranstalter ist das Evangelische<strong>Jugendwerk</strong> Bezirk Künzelsau, AmrichshäuserStraße 4, 74653 Künzelsau sowie das Evangelische<strong>Jugendwerk</strong> Bezirk <strong>Öhringen</strong>, AmBahndamm 24, 74613 <strong>Öhringen</strong>, als rechtlichunselbstständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen,kirchlichen KörperschaftEvangelische Landeskirche in Württemberg.2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN)Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlichjeder/jede anschließen, sofern für das jeweiligeProgramm keine Teilnahmebeschränkungennach Alter, Geschlecht oder für einebestimmte Personengruppe angegeben sind.Für die Altersgrenze ist grundsätzlich derFreizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet,dass sich die TN in die Freizeitgemeinschafteinbringen und an den gemeinsamen Unternehmungensowie am Programm teilnehmen.3. Anmeldebestätigung/Rechnung/ZahlungWenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätzefrei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung,die gleichzeitig auch die Rechnungist. Spätestens 14 Tage vor Beginn derFreizeit werden wir Ihnen nähere Informationenzusenden. Die Zahlung des Reisepreisesist fällig, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungenfestgelegt.4. Umfang der LeistungenIm Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderesangegeben ist – die Kosten für Fahrt,Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzeiten) undKurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nichtanders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern.Gegen Aufpreis stehen zum TeilEinzelzimmer zur Verfügung. Die RV bzw. dievon ihnen eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleitervermitteln bei unseren Freizeitenvor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B.Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungenwerden, soweit sie nicht Bestandteil desgebuchten und bestätigten Reiseangebotsder RV sind, als Fremdleistung nach Maßgabeder Reisebedingungen (siehe unter Haftung)von den RV bzw. von deren Freizeitleiterin/Freizeitleiter lediglich vermittelt.5. VersicherungenBeachten Sie bitte bei einer gewünschtenFreizeit zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angabenin der Spalte „Leistungen“. Daraus könnenSie entnehmen, welcher Versicherungsschutzvom RV jeweils vorgesehen ist.6. FahrtDie Reisen führen wir – wenn nichts anderesvermerkt ist – jeweils ab Künzelsau oder<strong>Öhringen</strong> durch. Wird bei Freizeiten, die mitgemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, aufdie Inanspruchnahme der Fahrt als Leistungverzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigtwerden.7. ReiseausweisFür unsere Freizeiten, die ins Ausland führen,ist grundsätzlich ein gültiger Reisepassoder Personalausweis für den Grenzübertritterforderlich. Die entsprechenden Reisedokumentemüssen ab Ende der Reise noch fürmindestens sechs Monate gültig sein.8. ZuschüsseBei den Freizeiten, die mindestens fünf Tagedauern und in Europa stattfinden, kann für Jugendlichezwischen sechs und 18 Jahren ausfinanziell schwachen Familien ein Zuschussaus Landesjugendplanmitteln beantragt werden.Grundlage hierfür sind die Richtliniendes Landesjugendplans und die jeweils bereitgestelltenGeldmittel des Landes Baden-Württemberg. Antragsformulare können beider Anmeldung angefordert werden. Der Zuschusswird bei Bewilligung auf den Freizeitpreisangerechnet. Darüber hinaus wollen wiruns bei Bedarf um eine weitere finanzielle Unterstützungdurch unseren Sozialfond bemühen.Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bittevertrauensvoll an die <strong>Jugendwerk</strong>e.9. ReisepreissicherungReiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet,den Reisepreis des Kunden durch einensogenannten Sicherungsschein abzusichern.Durch den RV erfolgt deshalb die Reisepreisabsicherung.Von dieser Verpflichtung ausgenommensind RV, die Körperschaften desöffentlichen Rechts sind.Die Evangelische Landeskirche in Württembergist eine „Körperschaft des öffentlichenRechts“, das <strong>Evangelisches</strong> <strong>Jugendwerk</strong> BezirkKünzelsau und das Evangelische <strong>Jugendwerk</strong>Bezirk <strong>Öhringen</strong> sind wiederum Untergliederungendes Evangelischen <strong>Jugendwerk</strong>sin Württemberg. Das Evangelische <strong>Jugendwerk</strong>in Württemberg ist eine rechtlich unselbstständigeEinrichtung der EvangelischenLandeskirche in Württemberg. Somit gilt dieBefreiung von der gesetzlichen Verpflichtungauch für das Evangelische <strong>Jugendwerk</strong> BezirkKünzelsau und das Evangelische <strong>Jugendwerk</strong>Bezirk <strong>Öhringen</strong>.Reisebedingungen1. Anmeldung/Vertragsschluss/Verpflichtungen der Buchungsperson1.1 Mit der Anmeldung, die ausschließlichschriftlich erfolgen kann, bietet der Teilnehmer(TN) (soweit dieser Minderjährig ist durchseine gesetzlichen Vertreter und diese selbstneben dem Minderjährigen) dem Reiseveranstalter(RV) den Abschluss eines Reisevertragesauf der Grundlage der Reiseausschreibungund aller darin und im Reiseprospekt erhaltenenHinweise verbindlich an. Bei Minderjährigenist das Anmeldeformular vom Minderjährigenselbst und einem Sorgeberechtigten zuunterschreiben.1.2 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugangder Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung)durch den RV zustande, die keiner Formbedarf, mit der Folge, dass auch mündlicheund telefonische Bestätigungen für den TNrechtsverbindlich sind. Bei mündlichen odertelefonischen Buchungen übermittelt der RVeine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigungan den TN. Mündliche oder telefonischeBuchungen des TN führen bei entsprechenderverbindlicher mündlicher odertelefonischer Bestätigung jedoch auch dannzum verbindlichen Vertragsabschluss, wenndie entsprechende schriftliche Ausfertigungder Buchungsbestätigung dem TN nicht zugeht.2. Leistungen2.1 Die Leistungsverpflichtung des RV ergibtsich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigungin Verbindung mit demzum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt,bzw. der Reiseausschreibung im Internet undnach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweiseund Erläuterungen, insbesondere in den„Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt, sowieeventueller ergänzender Informationsbriefefür die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die denTN zur Verfügung gestellt wurden.2.2 Ergänzende oder ändernde Vereinbarungenzu den im <strong>Freizeitprospekt</strong> beschriebenen28 / / / / 29


— r e i s e b e d i n g u n g e nr e i s e b e d i n g u n g e n —Leistungen sowie zu den Reisebedingungenbedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarungmit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründenschriftlich getroffen werden.2.3 Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften…),Reisevermittler und Freizeitleiterinnenbzw. Freizeitleiter sind vom RVnicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu gebenoder Vereinbarungen zu treffen, die über dieReiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigunghinausgehen, oder die im Widerspruchdazu stehen oder den bestätigtenInhalt des Reisevertrages abändern.2.4 Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowieInternetausschreibungen, die nicht vom RVherausgegeben werden, sind ohne ausdrücklichediesbezügliche Vereinbarung für den RVnicht verbindlich.3. Zahlung3.1 Nach Abschluss des Reisevertrages (Zugangder Teilnahmebestätigung) ist eine Anzahlungin Höhe von 15 % des Teilnahmepreiseszu leisten.3.2 Die Restzahlung ist bis spätestens zweiWochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wennfeststeht, dass die Reise nicht mehr aus denin Ziffer 7.4 genannten Gründen abgesagtwerden kann.3.3 Vertragsabschlüsse innerhalb von zweiWochen vor Reisebeginn verpflichten den TNzur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitragesgegen Aushändigung der vollständigenReiseunterlagen.3.4 Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistungbereit und in der Lage ist, und keingesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrechtdes TN gegeben ist, besteht ohnevollständige Bezahlung des Reisepreises keinAnspruch des TN auf Inanspruchnahme derReiseleistung und keine Leistungsverpflichtungdes Veranstalters.3.5 Leistet der TN die vereinbarten Zahlungentrotz Mahnung und Fristsetzung des RV nichtfristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen,so kann der RV vom Reisevertrag zurücktretenund den TN mit Rücktrittskosten nachZiffer 4 belasten.4. Rücktritt der/des TN4.1 Der TN kann bis zum Reisebeginn durchErklärung gegenüber dem RV jederzeit vomReisevertrag zurücktreten. Diese Rücktritts­erklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag istder Eingang der Rücktrittserklärung beim RV.4.2 In jedem Fall des Rücktritts durch denTN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlichersparter Aufwendungen und dergewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendungder Reiseleistung folgende pauschaleEntschädigung zu:EigenanreiseBis 45 Tage vor Reiseantritt 15 % (max. 21 €)vom 44.–35. Tag vor Reiseantritt 50 %ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80 %Bus- und BahnreisenBis 95 Tage vor Reiseantritt 3 %vom 94.– 45. Tag vor Reiseantritt 6 %vom 44.– 22. Tag vor Reiseantritt 30 %vom 21.– 15. Tag vor Reiseantritt 50 %vom 14.– 7. Tag vor Reiseantritt 75 %ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist derdem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis.4.3 Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen,dass ihm tatsächlich keine oderwesentlich geringere Kosten als die geltendgemachte Kostenpauschale entstanden sind.In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung dertatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.4.4 Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehendenPauschalen eine höhere, konkreteEntschädigung zu fordern, soweit der RVnachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungenals die jeweils anwendbare Pauschaleentstanden sind. Macht der RV einensolchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet,die geforderte Entschädigung unterBerücksichtigung etwa ersparter Aufwendungenund einer etwaigen anderweitigenVerwendung der Reiseleistungen konkret zubeziffern und zu belegen.4.5 Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibtdas gesetzliche Recht des TN, gem. § 651 b BGBeinen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.5. Nicht in Anspruch genommene LeistungenNimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolgevorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oderaus anderen, nicht vom RV zu vertretendenGründen nicht in Anspruch, so besteht keinAnspruch des TN auf anteilige Rückerstattung.Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungenzurück, sobald und soweit sie vonden einzelnen Leistungsträgern tatsächlich anden RV zurückerstattet worden sind.6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist,Kündigung durch den TN6.1 Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, dieihm vom RV in Form der Informationsbriefevor Reiseantritt zugehen, verpflichtet.6.2 Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige(§§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN beiReisen mit dem RV dadurch zu entsprechen,dass er verpflichtet ist, auftretende Störungenund Mängel sofort der/dem vom RV eingesetztenFreizeitleiterin/Freizeitleiter anzuzeigenund Abhilfe zu verlangen. Ansprüchedes TN entfallen nur dann nicht, wenn dieseRüge unverschuldet unterbleibt.6.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangelserheblich beeinträchtigt, so kann der TN denVertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihmdie Reise infolge eines solchen Mangels auswichtigem, dem RV erkennbaren Grund nichtzuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig,wenn der RV oder seine Beauftragten(Freizeitleiterin/Freizeitleiter, örtliche Agentur)eine ihnen vom TN bestimmte angemesseneFrist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfezu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarfes nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, odervom RV oder seinen Beauftragten verweigertwird, oder wenn die sofortige Kündigung desVertrages durch ein besonderes Interesse desTN gerechtfertigt wird.6.4 Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/Freizeitleiterund sonstige Beauftragtedes RV sind von diesem nicht bevollmächtigt,Reisemängel oder Zahlungsansprüchenamens des RV anzuerkennen.6.5 Der TN hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßerErbringung der Reise innerhalbeines Monats nach dem vertraglichvorgesehenen Rückreisedatum gegenüberdem RV geltend zu machen. Fällt der letzteTag der Frist auf einen Sonntag, einen amErklärungsort staatlich anerkannten allgemeinenFeiertag oder einen Sonnabend, sotritt an die Stelle eines solchen Tages dernächste Werktag. Die Geltendmachung kannfristwahrend und nur gegenüber dem RV unterdessen Anschrift (siehe unten) erfolgen.Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktischeAnsprüche und für Ansprüche aus Körperschädendes TN. Ansprüche des TN entfallennur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachungdurch den TN unverschuldetunterbleibt.7. Rücktritt und Kündigung durch den RV7.1 Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltungeiner Frist kündigen, wenn der TN ungeachteteiner Abmahnung des RV oder der vonihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführungder Freizeit nachhaltig stört odergegen die Grundsätze der Freizeitarbeit desRV oder gegen die Weisung der verantwortlichenLeitung verstößt. Die Freizeitleiterin/derFreizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichenErklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt.7.2 Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigungder Erziehungsberechtigten, berechtigt,die vorzeitige Rückreise zu veranlassen,bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen.Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigungder Besonderheiten der vertraglich vereinbartenBeförderung möglich ist (demnachz. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamerAn- und Abreise), die vertraglich vorgeseheneRückbeförderung erbringen. Ist dies nichtmöglich oder entstehen im Rahmen der vertraglichenRückbeförderung Mehrkosten, gehendiese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichenVertreter.7.3 Im Falle der Kündigung behält der RV denvollen Anspruch auf den Reisepreis; er musssich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungensowie diejenigen Vorteile anrechnenlassen, die er aus einer anderweitigen Verwendungder nicht in Anspruch genommenenLeistungen erlangt, einschließlich der ihm vonden Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.7.4 Der RV kann bei Nichterreichen einer inder konkreten Reiseausschreibung genanntenMindestteilnehmerzahl nach Maßgabefolgender Bestimmungen vom Reisevertragzurücktreten:a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigunganzugeben oder es istdort auf die entsprechenden Angaben in derReiseausschreibung Bezug zu nehmen.b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüberdie Absage der Reise unverzüglich zu erklären,wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichender Mindestteilnehmerzahl nichtdurchgeführt wird.c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochenvor Reisebeginn ist nicht zulässig.d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahmean einer mindestens gleichwertigen anderenReise verlangen, wenn der RV in der Lage ist,30 / / / / 31


— r e i s e b e d i n g u n g e nr e i s e b e d i n g u n g e n —eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TNaus seinem Angebot anzubieten. Der TN hatdieses Recht unverzüglich nach der Erklärungdes RV über die Absage der Reise gegenüberdem RV geltend zu machen.8. Pass-, Visa- undGesundheitsbestimmungen8.1 Der RV wird im <strong>Freizeitprospekt</strong> Staatsangehörigeeines Staates der EuropäischenGemeinschaften, in dem die Reise angebotenwird, über Bestimmungen von Pass-, VisaundGesundheitsvorschriften vor Vertragsabschlusssowie über deren evtl. Änderungenvor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörigeanderer Staaten gibt das zuständige KonsulatAuskunft. Dabei wird davon ausgegangen,dass keine Besonderheiten in der Person desTN und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit,Staatenlosigkeit) vorliegen.8.2 Der TN ist verantwortlich für das Beschaffenund Mitführen der behördlich notwendigenReisedokumente, eventuell erforderlicheImpfungen sowie das Einhalten von Zoll- undDevisenvorschriften. Nachteile, die aus demNichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehenzu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RVnicht, unzureichend oder falsch informiert hat.8.3 Der RV haftet nicht für die rechtzeitigeErteilung und den Zugang notwendiger Visadurch die jeweilige diplomatische Vertretung,wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragthat, es sei denn, dass der RV eigenePflichten verletzt hat.besuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungenvon und zum ausgeschriebenen Ausgangs-und Zielort), wenn diese Leistungen inder Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigungausdrücklich und unter Angabedes vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungengekennzeichnet werden, so dasssie für den TN erkennbar nicht Bestandteil derReiseleistungen des RV sind. Der RV haftetjedocha) für Leistungen, welche die Beförderung desTN vom ausgeschriebenen Ausgangsort derReise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderungwährend der Reise und dieUnterbringung während der Reise beinhalten,b) wenn und insoweit für einen Schaden desTN die Verletzung von Hinweis-, AufklärungsoderOrganisationspflichten des RV ursächlichgeworden sind.10. Verjährung, Datenschutz10.1 Ansprüche des TN nach den §§ 651c bisf BGB aus der Verletzung des Lebens, desKörpers oder der Gesundheit, die auf einervorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzungdes RV oder eines gesetzlichen Vertretersoder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen,verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprücheauf den Ersatz sonstiger Schäden, dieauf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigenPflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichenVertreters oder Erfüllungsgehilfen desRV beruhen.10.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651cbis f BGB verjähren in einem Jahr.10.3 Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichenReiseendes folgt. Fällt der letzteTag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsortstaatlich anerkannten allgemeinenFeiertag oder einen Sonnabend, so trittan die Stelle eines solchen Tages der nächsteWerktag.10.4 Schweben zwischen dem Kunden unddem RV Verhandlungen über den Anspruchoder die den Anspruch begründenden Umstände,so ist die Verjährung gehemmt, bisder Kunde oder der RV die Fortsetzung derVerhandlungen verweigert. Die Verjährungtritt frühestens drei Monate nach dem Endeder Hemmung ein.10.5 Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigtenPersonaldaten des TN werden mit­9. Haftung9.1 Die vertragliche Haftung des RV für Schäden,die nicht Körperschäden sind (auch dieHaftung für die Verletzung vor-, neben- odernachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachenReisepreis beschränkt, soweita) ein Schaden des TN weder vorsätzlich nochgrob fahrlässig herbeigeführt oderb) der RV für einen dem TN entstehendenSchaden allein wegen eines Verschuldens einesLeistungsträgers verantwortlich ist.9.2 Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen,Personen- und Sachschäden im Zusammenhangmit Leistungen, die als Fremdleistungenlediglich vermittelt werden (z. B.Ausflüge, Sportveranstaltungen, TheatertelsEDV erfasst und nur vom RV verwendetund nicht weitergegeben.11. Rechtswahl und Gerichtsstand11.1 Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaatsder Europäischen Union oderSchweizer Staatsbürger sind, wird für dasgesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischendem TN und dem RV die ausschließ licheGeltung des deutschen Rechts vereinbart.Solche Kunden/Reisende können den RV ausschließlichan dessen Sitz verklagen.11.2 Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertragspartnerdes Reisevertrages, die Kaufleute,juristische Personen des öffentlichen oderprivaten Rechts oder Personen sind, die IhrenWohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsortim Ausland haben, oder deren Wohnsitz odergewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt derKlageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstandder Sitz des RV vereinbart.© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlichgeschützt; RA Noll, Stuttgart 2000–2013ReiseveranstalterReiseveranstalter im Sinne des Gesetzes istdas <strong>Evangelisches</strong> <strong>Jugendwerk</strong> Bezirk Künzelsau(Kindertagesfreizeit Taläcker, Jungscharlagerauf der Schied 1, Hüttentour, ErlebniscampLoue, Einsteigerkurs Künzelsau) bzw.das Evangelische <strong>Jugendwerk</strong> Bezirk <strong>Öhringen</strong>(Winterwaldheim, Winterkinderfreizeit,Teenagerwinterfreizeit, Jugendwinterfreizeit,Jungscharlager auf der Schied 2 und 3, Freizeitin Südfrankreich, Einsteigerkurs <strong>Öhringen</strong>,International Youth Camp), welche zum Evangelischen<strong>Jugendwerk</strong> in Württemberg gehörenund dadurch rechtlich unselbstständigeEinrichtungen der Evangelischen Landeskirchein Württemberg, Köperschaft des öffentlichenRechts, sind. Das <strong>Evangelisches</strong> <strong>Jugendwerk</strong>Bezirk Künzelsau wird vertretendurch den Vorsitzenden Nico Limbach, dasEvangelische <strong>Jugendwerk</strong> Bezirk <strong>Öhringen</strong>wird vertreten durch die Vorsitzende AnnikaBinder. Sie sind erreichbar über die unten stehendenKorrespondenz-Adressen.Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsereGeschäftsstellen:<strong>Evangelisches</strong> <strong>Jugendwerk</strong>Bezirk KünzelsauAmrichshäuser Straße 474653 KünzelsauTel.: 07940/4377Fax: 07940/984277<strong>Evangelisches</strong> <strong>Jugendwerk</strong>Bezirk <strong>Öhringen</strong>Am Bahndamm 2474613 <strong>Öhringen</strong>Tel.: 07941/98311Fax: 07941/9831232 / / / / 33


— L o r e m i p s u mAnmeldungenbitte andas <strong>Jugendwerk</strong>senden, welches unterder Ausschreibungder Freizeitgenannt ist./Anmeldung<strong>Evangelisches</strong> <strong>Jugendwerk</strong> Bezirk <strong>Öhringen</strong>Für die Freizeit/das Angebot …………………….................................………….....…………..am, von/bis …………………….................................………………...............................................Name, Vorname …………………….................................……………….......................................Straße …………………….................................………………..........................................................PLZ/Wohnort …………………….................................………………...........................................Telefon ………………................................... Fax …………….....................................................e-Mail ………………...................................……………….......................………………......................Geburtstag ………………........................... Kleidergröße (T-Shirt) ……....…..................Schule ………………..................................... Klasse ….....................…………..........................Hiermit melde ich mich bzw. als gesetzlicher Vertreter die/den vorstehend genannte/n Teilnehmer/inzu der/dem o. g. Freizeit/Angebot verbindlich an. Ich erkläre mich – zugleich für die/den Teilnehmer/in – mit der Gültigkeit der Reisebedingungen, die mir zur Verfügung gestelltwurden, einverstanden. Der Verwendung von Fotografien, die von mir während der Maßnahmezu Zwecke der Abbildung in Veröffentlichungen der <strong>Jugendwerk</strong>e gefertigt werden, stimme ich zu.Datum, Unterschrift Teilnehmer/in .............…………................................…………....Datum, Unterschrift Sorgeberechtigte/r .............…………......................................Bitte zutreffendes Ankreuzen:VegetarierAntrag auf ZuschussMit wem möchte der/die Teilnehmer/in gerne ins Zimmer/Zelt:.............…………..........................…………......................…………..........................………….............Wir versuchen diese Wünsche zu berücksichtigen, können aber keineGewährleistung für deren Erfüllung übernehmenGeschwisterkind auf folgender Freizeit .............……….…..........................…………..


Anmeldung<strong>Evangelisches</strong> <strong>Jugendwerk</strong> Bezirk künzelsauFür die Freizeit/das Angebot …………………….................................………….....…………..am, von/bis …………………….................................………………...............................................Name, Vorname …………………….................................……………….......................................Straße …………………….................................………………..........................................................PLZ/Wohnort …………………….................................………………...........................................Telefon ………………................................... Fax …………….....................................................e-Mail ………………...................................……………….......................………………......................Geburtstag ………………........................... Kleidergröße (T-Shirt) ……....…..................Schule ………………..................................... Klasse ….....................…………..........................Hiermit melde ich mich bzw. als gesetzlicher Vertreter die/den vorstehend genannte/n Teilnehmer/inzu der/dem o. g. Freizeit/Angebot verbindlich an. Ich erkläre mich – zugleich für die/den Teilnehmer/in – mit der Gültigkeit der Reisebedingungen, die mir zur Verfügung gestelltwurden, einverstanden. Der Verwendung von Fotografien, die von mir während der Maßnahmezu Zwecke der Abbildung in Veröffentlichungen der <strong>Jugendwerk</strong>e gefertigt werden, stimme ich zu.Datum, Unterschrift Teilnehmer/in .............…………................................…………....Evang. <strong>Jugendwerk</strong> Bezirk<strong>Öhringen</strong>Am Bahndamm 2474613 <strong>Öhringen</strong>Telefon: 07941 98311Telefax: 07941 98312info@ejw-oehringen.dewww.ejw-oehringen.deDatum, Unterschrift Sorgeberechtigte/r .............…………......................................Bitte zutreffendes Ankreuzen:VegetarierAntrag auf ZuschussMit wem möchte der/die Teilnehmer/in gerne ins Zimmer/Zelt:.............…………..........................…………......................…………..........................………….............Wir versuchen diese Wünsche zu berücksichtigen, können aber keineGewährleistung für deren Erfüllung übernehmenGeschwisterkind auf folgender Freizeit .............…………..........................…………..


L o r e m i p s u m —Evang. <strong>Jugendwerk</strong> BezirkKünzelsauAmrichshäuser Straße 474653 KünzelsauTelefon: 07940 4377Telefax: 07940 984277info@ejkuen.dewww.ejkuen.deseeyou/ / 39


— L o r e m i p s u mEvang. <strong>Jugendwerk</strong>Bezirk KünzelsauAmrichshäuser Straße 474653 KünzelsauTelefon: 07940 4377Telefax: 07940 984277info@ejkuen.dewww.ejkuen.deEvang. <strong>Jugendwerk</strong>Bezirk <strong>Öhringen</strong>Am Bahndamm 2474613 <strong>Öhringen</strong>Telefon: 07941 98311Telefax: 07941 98312info@ejw-oehringen.dewww.ejw-oehringen.de40 / /

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