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Feuerwehrleinen - Freiwillige Feuerwehr Haiger

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Fahrzeug- und Gerätekunde<strong>Feuerwehr</strong>leine und MehrzweckleineDie Leine ist betriebssicher, wenn• sie keine mürben Stellen und zerrissenen Fäden aufweist und nicht abgenutztist,• Spleiße, Holzknebel oder Karabinerhaken keine Beschädigungen aufweisen.Leinen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, sind als <strong>Feuerwehr</strong>leine auszumustern.Können sie als Mehrzweckleine weiterverwendet werden, so sind sie rot zukennzeichnen.<strong><strong>Feuerwehr</strong>leinen</strong> sind 20 Jahre nach dem Herstellungsdatum auszumustern.Die Leine ist nach jedem Gebrauch einer Sichtprüfung zu unterziehen.Einsatz der <strong>Feuerwehr</strong>leineDie <strong>Feuerwehr</strong>leine muss in allen Fällen, in denen sie nicht der Abwendungdringender Gefahr dient, schonend behandelt werden; Beschädigungen sind zuvermeiden.Beim Einsatz der <strong>Feuerwehr</strong>leine zum Sichern von Personen, mit dem Ziel, einenAbsturz auszuschließen (Halten), ist zu beachten, dass die <strong>Feuerwehr</strong>leine immerstraff auf Zug gehalten wird. Die <strong>Feuerwehr</strong>leine muss dabei oberhalb des zuHaltenden angeschlagen sein.Gegenstände müssen gleichmäßig und ohne Ruck abgeleint werden. BesondereVorsicht muss bei einer kurzen Gebrauchslänge der <strong>Feuerwehr</strong>leine angewendetwerden, da ruckweise Belastung eine kurze <strong>Feuerwehr</strong>leine mehr gefährdet als einelängere.Der Einsatz der <strong>Feuerwehr</strong>leine zum Ableinen von Personen ist nur zur Abwendungdringender Gefahr (Selbstretten) zulässig.Verwendung als MehrzweckleineWerden <strong><strong>Feuerwehr</strong>leinen</strong> ausgemustert, können sie als Mehrzweckleine zurDurchführung anderer Aufgaben im <strong>Feuerwehr</strong>dienst, z.B.• zum Betätigen des Rückschlagorgans im Saugkorb,• zum Sichern der Saugleitung,• zum Absperren,• zu sonstigem Gebrauchverwendet werden.Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23. Groß / Stand: Januar 2002 4

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