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Vereinbarung für die ökumenische Partnerschaft zwischen den ...

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<strong>Vereinbarung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>ökumenische</strong> <strong>Partnerschaft</strong><strong>zwischen</strong><strong>den</strong> römisch-katholischen Pfarreien der Seelsorgeeinheit Rauenberg+ St. Peter & Paul Rauenberg ++ St. Nikolaus Rotenberg ++ St. Wolfgang Malschenberg +undder evangelischen Paulusgemeinde Wiesloch – Rauenbergin der evangelischen Landeskirche Ba<strong>den</strong>VorwortDiese <strong>Vereinbarung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>ökumenische</strong> <strong>Partnerschaft</strong> versteht sich als gemeinsameVerpflichtung zur Zusammenarbeit aufgrund der „Charta Oecumenica – Leitlinien <strong>für</strong><strong>die</strong> Zusammenarbeit der christlichen Kirchen in Europa“. Sie will <strong>die</strong> <strong>ökumenische</strong>Zusammenarbeit <strong>zwischen</strong> unserer Pfarrgemein<strong>den</strong> und Pfarreien fördern undstärken und einen da<strong>für</strong> verbindlichen Maßstab setzen.Diese <strong>Vereinbarung</strong> hat keinen kirchenrechtlich gesetzlichen Charakter.Ihre Verbindlichkeit besteht in der Selbstverpflichtung der beteiligten Pfarrgemein<strong>den</strong>und Pfarreien, <strong>die</strong>se <strong>Vereinbarung</strong> mit Leben zu füllen.PräambelIm Bekenntnis zur Taufe als dem gemeinsamen grundlegen<strong>den</strong> Band derEinheit in Jesus Christus, getragen von der Bitte Jesu, „Dass all eins seinen“ (Joh 17,21),im Glauben an Jesus Christus als Haupt der Kirche und Herrn der Welt auf dergemeinsamen Grundlage des Wortes Gottes, wie es <strong>die</strong> Heilige Schriftbezeugt,auf der Grundlage des Glaubensbekenntnisses von Nizäa-Konstantinopel(381) als Auslegung der Heiligen Schrift,in Erinnerung an <strong>die</strong> von der Evangelischen Landeskirche in Ba<strong>den</strong> und derErzdiözese Freiburg 1999 unterzeichnete gemeinsame Erklärung, [1]ermutigt durch <strong>die</strong> gemeinsame Unterzeichnung der „Charta Oecumenica“ aufdem <strong>ökumenische</strong>n Kirchentag in Berlin 2003 unddurch <strong>die</strong> langjährige geschwisterliche Zusammenarbeit unserer Gemein<strong>den</strong>verpflichtet sich <strong>die</strong> evangelische Paulusgemeinde Wiesloch-Rauenberg und <strong>die</strong>römisch-katholischen Pfarreien der Seelsorgeeinheit Rauenberg, St. Peter & Paul inRauenberg, St. Nikolaus in Rotenberg und St. Wolfgang in Malschenberg zu weiterenSchritten auf dem Weg zur sichtbaren Einheit in einem Glauben und in der eineneucharistischen Gemeinschaftund unterzeichnen folgende <strong>Vereinbarung</strong>:<strong>Vereinbarung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>ökumenische</strong> <strong>Partnerschaft</strong> Seite 1 von 5vom 26. Juni 2005 in der Fassung vom 23. Juni 2009


§ 1Im <strong>ökumenische</strong>n Miteinander ist es wichtig, <strong>die</strong> geistlichen Gaben derverschie<strong>den</strong>en christlichen Traditionen kennen zu lernen, sich davon bereichern zulassen und so voneinander zu lernen. Daher verpflichten wir uns das Leben unsererGemein<strong>den</strong> auf verschie<strong>den</strong>en Ebenen und in verschie<strong>den</strong>en Arbeitsbereichenkennen zu lernen, einander zu <strong>den</strong> jeweiligen Gottes<strong>die</strong>nsten und Veranstaltungeneinzula<strong>den</strong> sowie regelmäßige Begegnungen zu vereinbaren.Wir wollen Selbstgenügsamkeit überwin<strong>den</strong> und mögliche Vorurteile beseitigen, <strong>die</strong>Begegnung miteinander suchen und <strong>für</strong>einander da sein. [2]Wir verpflichten und zu regelmäßigen Treffen der Pfarrgemeinderäte mit demÄltestenkreis sowie unter <strong>den</strong> Hauptamtlichen unserer Gemein<strong>den</strong>.Wir ermutigen und fördern <strong>die</strong> Begegnung und gemeinsame Projekte der Gruppen inunseren Gemein<strong>den</strong>.§ 2Unsere Ökumene lebt davon, dass wir Gottes Wort gemeinsam hören und <strong>den</strong>Heiligen Geist in uns und durch uns wirken lassen. Wir wollen <strong>den</strong> bisherigen Wegfortsetzen, durch Gebete und Gottes<strong>die</strong>nste <strong>die</strong> geistliche Gemeinschaft <strong>zwischen</strong>unseren Gemein<strong>den</strong> zu vertiefen und <strong>die</strong> sichtbare Einheit der Kirche Jesu Christi zufördern. Wir verpflichten uns, auf Grundlage der gemeinsamen Erklärung zu„Gottes<strong>die</strong>nsten und Amtshandlungen als Orte der Begegnung“ <strong>für</strong>einander undmiteinander zu beten.An folgen<strong>den</strong> Feiertagen und bei besonderen Anlässen wollen wir einander einla<strong>den</strong>und nach Möglichkeit gemeinsam Gottes<strong>die</strong>nst feiern:Im Rahmen des „gegenseitigen Besuchens“ ist <strong>die</strong> evangelische Gemeinde jeweilsam Epiphaniasfest eingela<strong>den</strong> zum Gottes<strong>die</strong>nst in <strong>die</strong> Pfarrkirche St. Peter & Paul,<strong>die</strong> katholischen Pfarrgemein<strong>den</strong> sind in der Regel im November eingela<strong>den</strong> zueinem evangelischen Gottes<strong>die</strong>nst im Gemeindehaus Rauenberg.Am Ostermontag gibt es in Rauenberg <strong>den</strong> gemeinsamen Emmausgang sowie einen<strong>ökumenische</strong>n Familiengottes<strong>die</strong>nst.Am Pfingstmontag feiern <strong>die</strong> Gemein<strong>den</strong> einen <strong>ökumenische</strong>n Jugendgottes<strong>die</strong>nstauf dem Mannaberg.Wir begehen <strong>den</strong> Weltgebetstag der Frauen gemeinsam und bereiten ihn in<strong>ökumenische</strong>n Teams vor.Den Abschluss der <strong>ökumenische</strong>n Bibelwoche begehen wir mit einem gemeinsamenGottes<strong>die</strong>nst.Die Schulgottes<strong>die</strong>nste vor Weihnachten und vor <strong>den</strong> Sommerferien wer<strong>den</strong> inRauenberg gemeinsam gestaltet.Bei besonderen Anlässen der politischen Gemeinde wer<strong>den</strong> <strong>die</strong> Gottes<strong>die</strong>nstegemeinsam gestaltet.Außerdem la<strong>den</strong> <strong>die</strong> bei<strong>den</strong> Konfessionen gemeinsam ein zu <strong>den</strong> monatlichenFrie<strong>den</strong>sgebeten in St. Peter & Paul und wenn im evangelischen GemeindehausTaizé-Gebete o.ä. stattfin<strong>den</strong>.<strong>Vereinbarung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>ökumenische</strong> <strong>Partnerschaft</strong> Seite 2 von 5vom 26. Juni 2005 in der Fassung vom 23. Juni 2009


§ 3Wir wollen als evangelische und katholische Pfarrgemein<strong>den</strong> gemeinsam dasEvangelium durch Wort und Tat <strong>für</strong> das Heil aller Menschen verkündigen.Angesichts vielfältiger Orientierungslosigkeit, aber auch mannigfacher Suche nachSinn sind <strong>die</strong> Christinnen und Christen besonders herausgefordert, ihren Glauben zubezeugen. Dazu bedarf es des verstärkten Engagements und desErfahrungsaustausches in Katechese und Seelsorge. Ebenso wichtig ist es, dass dasganze Volk Gottes gemeinsam das Evangelium in <strong>die</strong> gesellschaftliche Öffentlichkeithinein vermittelt sowie durch sozialen Einsatz und <strong>die</strong> Wahrnehmung von politischerVerantwortung zur Geltung bringt. [3]Daher verpflichten wir uns, auf folgen<strong>den</strong> Ebenen und in folgen<strong>den</strong> Arbeitsbereicheneinander stets zu informieren und Absprachen zu treffen bzw. gemeinsam zuhandeln:Neuzugezogene wer<strong>den</strong> durch ein gemeinsames Anschreiben begrüßt, dem ein<strong>ökumenische</strong>r Veranstaltungskalender beigefügt wird.Wir feiern gemeinsam <strong>die</strong> <strong>ökumenische</strong> Bibelwoche.Zum Bibelteilen in einer katholischen Pfarrgemeinde la<strong>den</strong> beide Konfessionengemeinsam ein, ebenso zur Theologischen Lektüre <strong>für</strong> Nichttheologen in derevangelischen Gemeinde.Im Rahmen der Ferienspaß-Aktion der politischen Gemeinde la<strong>den</strong> wir gemeinsamein zu einem biblisch-missionarischen Angebot.<strong>Vereinbarung</strong>en mit der Kommune treffen wir nicht ohne vorherige gemeinsameAbsprache.Bei öffentlichen Anlässen sind wir um ein gemeinsames Auftreten bemüht.In der Begegnung und Auseinandersetzung mit anderen Religionen handeln wirgemeinsam.Den fairen Handel wollen wir gemeinsam fördern und unterstützen.§4Ökumene geschieht bereits auf vielfältigen Formen gemeinsamen Handelns in derErzdiözese Freiburg, in der Evangelischen Landeskirche ba<strong>den</strong> und in unserenGemein<strong>den</strong>. Viele Christinnen und Christen leben und wirken gemeinsam inFreundschaft, in der Nachbarschaft, im Beruf und in ihren Familien.Insbesondere konfessionsverbin<strong>den</strong>de Ehen und Familien müssen darin unterstütztwer<strong>den</strong>, Ökumene in ihrem Alltag zu leben. [4]Wir verpflichten uns, Brautpaare und Ehepaare auf <strong>die</strong> gemeinsame Trauunghinzuweisen und <strong>die</strong>se (nach Formular C) gemeinsam vorzunehmen, wenn siebegehrt wird.Wir verpflichten uns weiter, auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens gemeinsam zuhandeln, wo <strong>die</strong> rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen da<strong>für</strong> gegeben sindund nicht Gründe des Glaubens dem entgegenstehen.Insbesondere verpflichten wir <strong>für</strong> unsere Pfarrgemein<strong>den</strong>:Alle vier bis fünf Jahre feiern wir <strong>ökumenische</strong> Pfarrfeste.Etwa alle zwei Jahre la<strong>den</strong> wir ein zu <strong>ökumenische</strong>n Gemeindereisen.<strong>Vereinbarung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>ökumenische</strong> <strong>Partnerschaft</strong> Seite 3 von 5vom 26. Juni 2005 in der Fassung vom 23. Juni 2009


§ 5Unserer in Christus begründete Zusammengehörigkeit und Einheit ist vongrundlegender Bedeutung. Wir verpflichten uns, <strong>die</strong> <strong>ökumenische</strong> Gemeinschaft imDialog <strong>zwischen</strong> unseren Gemein<strong>den</strong> gewissenhaft und intensiv fortzusetzen. WennKontroversen in Fragen des Glaubens und der Ethik bestehen, wollen wir dasGespräch suchen und alle, auch strittige Fragen gemeinsam im Licht desEvangeliums und der Überlieferung unserer Kirchen erörtern. [5]§ 6Die <strong>Partnerschaft</strong> unserer Gemein<strong>den</strong> ist offen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Partnerschaft</strong> mit weiterenchristlichen Gemein<strong>den</strong> in unserer Region und an unserem Ort. Für <strong>die</strong> Aufnahme in<strong>die</strong> <strong>Partnerschaft</strong> ist allerdings Voraussetzung, dass betreffende Gemeinde der„Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Ba<strong>den</strong>-Württemberg“ als Mitgliedangehört oder mit ihr in grenzüberschreitender Zusammenarbeit verbun<strong>den</strong> ist.AbschlussMit <strong>die</strong>ser <strong>Vereinbarung</strong> geben wir dem <strong>zwischen</strong> uns gewachsenen Miteinandereinen verbindlichen Rahmen und verpflichten uns, <strong>die</strong>ses Miteinander auch weiterhinzu fördern und zu entwickeln.So suchen wir der Gemeinschaft in Zeugnis du Dienst gerecht zu wer<strong>den</strong> zur EhreGottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. [6]UnterzeichnungUnterzeichnung der <strong>Vereinbarung</strong> im feierlichen Rahmen des <strong>ökumenische</strong>nFamiliengottes<strong>die</strong>nstes zum <strong>ökumenische</strong>n Pfarrfest - Rauenberg, <strong>den</strong> 26. Juni 2005Evangelische Paulusgemeinde Rauenberg:Hans-Georg SchmitzPfarrerWolfgang StarkeVorsitzender des ÄltestenkreisesUrsula ZachmannStellvertretende Vorsitzende des ÄKKatholische Pfarrei St. Peter & Paul Rauenberg:Harald-Matthias MaibaRoswitha SchöttlerPfarrerVorsitzender des PfarrgemeinderatesKatholische Pfarrei St. Nikolaus Rotenberg:Harald-Matthias MaibaPfarrerReinhold SieberVorsitzender des PfarrgemeinderatesKatholische Pfarrei St. Wolfgang Malschenberg:Walter EtzkornGerlinde GernerPfarrerVorsitzender des Pfarrgemeinderates<strong>Vereinbarung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>ökumenische</strong> <strong>Partnerschaft</strong> Seite 4 von 5vom 26. Juni 2005 in der Fassung vom 23. Juni 2009


[1][2][3][4][5][6]VermerkeGottes<strong>die</strong>nste und Amtshandlungen als Orte der Begegnung, Gemeinsame Erklärung derErzdiözese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche in Ba<strong>den</strong>, Freiburg / Karlsruhe 1999Aus der Charta Oecumenica, Kapitel II, Leitlinie 3Aus der Charta Oecumenica, Kapitel II, Leitlinie 2Aus der Charta Oecumenica, Kapitel II, Leitlinie 4Aus der Charta Oecumenica, Kapitel II, Leitlinie 6Aufnahme der Formulierung der Neufassung der Präambel der ACK-BW von 1999/2000<strong>Vereinbarung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>ökumenische</strong> <strong>Partnerschaft</strong> Seite 5 von 5vom 26. Juni 2005 in der Fassung vom 23. Juni 2009

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