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Verbindliche Handlungsanweisungen - XPersonenstand

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Standard <strong>XPersonenstand</strong>- Version 1.4.1 -<strong>Verbindliche</strong><strong>Handlungsanweisungen</strong>Stand: 14. September 2012 1Mit diesem Dokument werden verbindliche <strong>Handlungsanweisungen</strong> für dieImplementierung des Standards <strong>XPersonenstand</strong> 1.4.1 festgelegt, die von denHerstellern von Personenstandsverfahren unverzüglich zu berücksichtigen sind.Sofern nachfolgend keine anderen Terminvorgaben gemacht werden, gilt für diehier ausgeführten Anweisungen der 01.05.2012 – also das Wirksamkeitsdatumvon <strong>XPersonenstand</strong> 1.4.1 – als verbindliches Produktionsdatum.1 Änderungen sind blau markiert.


Inhaltsverzeichnis1 Einleitung ...................................................................................................................... 32 Organisatorische Abläufe und Aufbau ....................................................................... 33 Das Informationsmodell............................................................................................... 34 Datenübermittlungen zwischen Standesämtern........................................................ 35 Datenübermittlungen an Verzeichnisse des Standesamts I in Berlin...................... 36 Datenübermittlungen zwischen Standesämtern und Meldebehörden..................... 47 Datenübermittlungen zwischen Standesämtern und Finanzbehörden.................... 48 Datenübermittlungen zwischen Standesämtern und Statistischen Ämtern ........... 49 Datenübermittlungen von Standesämtern an das Zentrale Testamentsregister .... 510 Datenübermittlungen zwischen Standesämtern und Ausländerbehörden ............. 511 Datenübermittlungen im Zusammenhang mit Anzeigen........................................... 512 Derzeit noch nicht modellierte Datenübermittlungen zu weiterenKommunikationspartnern............................................................................................ 513 Administrative Nachrichten......................................................................................... 5A Glossar .......................................................................................................................... 6B OSCI-Transport-Profil für <strong>XPersonenstand</strong> ............................................................... 6C DVDV-unterstützte Dienste und WSDL-Vorlagedateien ............................................ 6D Codelisten ..................................................................................................................... 6E Übersicht über die <strong>XPersonenstand</strong>-Nachrichten..................................................... 6F Eingebundene externe Modelle................................................................................... 6G Verwendung von Complex Types in Nachrichten ..................................................... 6Stand: 14.09.2012 <strong>Verbindliche</strong> <strong>Handlungsanweisungen</strong> <strong>XPersonenstand</strong> 1.4.1 Seite 2 von 6


Die Abschnittsnummern in diesem Dokument entsprechen den Kapitelnummern der Spezifikation von<strong>XPersonenstand</strong> 1.4.1.1 EinleitungSicherstellung des Empfangs von Rücksendenachrichten bei allen Kommunikationspartnern von<strong>XPersonenstand</strong>Um sicherzustellen, dass jeder Teilnehmer am elektronischen Nachrichtenaustausch über <strong>XPersonenstand</strong>fehlerhafte <strong>XPersonenstand</strong>-Nachrichten automatisiert per Rücksendenachricht abweisen kann, muss jederSender von <strong>XPersonenstand</strong>-Nachrichten auch technische Rücksendenachrichten entgegennehmen können.2 Organisatorische Abläufe und Aufbau... derzeit keine <strong>Handlungsanweisungen</strong> ...3 Das Informationsmodell... derzeit keine <strong>Handlungsanweisungen</strong> ...4 Datenübermittlungen zwischen Standesämtern... derzeit keine <strong>Handlungsanweisungen</strong> ...5 Datenübermittlungen an Verzeichnisse des Standesamts I inBerlin... derzeit keine <strong>Handlungsanweisungen</strong> ...Stand: 14.09.2012 <strong>Verbindliche</strong> <strong>Handlungsanweisungen</strong> <strong>XPersonenstand</strong> 1.4.1 Seite 3 von 6


6 Datenübermittlungen zwischen Standesämtern undMeldebehördenIn der Dokumentation zu 6.7.1.1.1 Person1 (StA2MB.Person) ist der erste Satz:"Hier werden die Daten über den ersten Lebenspartner (Person1) mitgeteilt, der seine alleinige oderHauptwohnung bei der empfangenden Meldebehörde hat."zu ersetzen durch den Satz:"Hier werden die Daten zu dem Lebenspartner mitgeteilt, der im Personenstandsregister als ersterLebenspartner beurkundet ist."In der Dokumentation zu 6.7.1.1.2 Person2 (StA2MB.Person bzw. StA2MB.Person.MitAnschrift) ist der ersteSatz:"Hier werden Daten über den zweiten Lebenspartner (Person2) mitgeteilt, der Lebenspartner von Person1ist."zu ersetzen durch den Satz:"Hier werden die Daten zu dem Lebenspartner mitgeteilt, der im Personenstandsregister als zweiterLebenspartner beurkundet ist."In der Dokumentation zu 6.11.3.1.1 Person1 (Berichtigung.StA2MB.Person) ist der Satz:"Hier werden die Daten des Lebenspartners als Person1 mitgeteilt, der seine alleinige oderHauptwohnung bei der empfangenden Meldebehörde hat."zu ersetzen durch den Satz:"Hier werden die Daten zu dem Lebenspartner mitgeteilt, der im Personenstandsregister als ersterLebenspartner beurkundet ist."In der Dokumentation zu 6.11.3.1.2 Person2 (Berichtigung.StA2MB.Person) ist der Satz:"Hier werden die Daten des Lebenspartners alsPerson2 mitgeteilt, der Lebenspartner von Person1 ist."zu ersetzen durch den Satz:"Hier werden die Daten zu dem Lebenspartner mitgeteilt, der im Personenstandsregister als zweiterLebenspartner beurkundet ist."7 Datenübermittlungen zwischen Standesämtern undFinanzbehörden... derzeit keine <strong>Handlungsanweisungen</strong> ...8 Datenübermittlungen zwischen Standesämtern undStatistischen Ämtern... derzeit keine <strong>Handlungsanweisungen</strong> ...Stand: 14.09.2012 <strong>Verbindliche</strong> <strong>Handlungsanweisungen</strong> <strong>XPersonenstand</strong> 1.4.1 Seite 4 von 6

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