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TÜV-Gutachten - Irmscher

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<strong>Gutachten</strong> 366-0001-05-MURD/N11zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46123ANLAGE: 10 GM DAEWOO Radtyp: 7 61 10 018/019Hersteller: <strong>Irmscher</strong> Automobilbau GmbH & Co. KG Stand: 22.10.2010__________________________________________________________________________________________________________________Seite: 1 von 2Fahrzeughersteller: GM DAEWOO (ROK)Raddaten:Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38Lochkreis (mm)/Lochzahl : 115/5 Zentrierart : MittenzentrierungTechnische Daten, KurzfassungAusführung Ausführungsbezeichnung MittenlochZentrierringwerkstoffzul.Radzul.AbrollgültigabKennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. FertigRad Zentrierring (kg) (mm) datum573 7 61 10 573 ohne 70,1 670 2220 12/08574 7 61 10 574 ohne 70,1 670 2220 12/08Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM DAEWOO (ROK)Befestigungsteile: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 GradAnzugsmoment der Befestigungsteile : 125 NmVerkaufsbezeichnung: CHEVROLET CRUZEFahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen AuflagenKL1J e4*2001/116*0140*.. 92 - 110 225/40R18 92 11A; 22P 10B; 11B; 11G; 11H;225/45R18 91 11A; 22P 12A; 51A; 71K; 721;235/45R18 94 11A; 22I; 22P 729; 73C; 745Verkaufsbezeichnung: DAEWOO C100,CAPTIVAFahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen AuflagenKLAC e4*2001/116*0113*.. 93 - 169 235/55R18 51G Allradantrieb;Frontantrieb;10B; 11B; 11G; 11H;12A; 51A; 71K; 721;729; 73C; 745Verkaufsbezeichnung: DAEWOO C105,CAPTIVAFahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen AuflagenKLAD e4*2001/116*0117*.. 93 - 169 235/55R18 51G Allradantrieb;Frontantrieb;10B; 11B; 11G; 11H;12A; 51A; 71K; 721;729; 73C; 745Auflagen10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unterBerücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zuentnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigenoder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einenAngestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechenddem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.11B) Wird eine in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in derFahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genanntAkkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

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