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Immobilien-Investor - Lienhardt & Partner - Privatbank Zürich

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Interviews<br />

Die geplante Abschaffung der Lex Koller sorgt für Aufregung<br />

In allen politischen Kreisen sorgt die geplante Abschaffung der Lex Koller für Aufregung:<br />

Der Ausverkauf des Bodens an reiche Ausländer wird ebenso befürchtet wie<br />

für Einheimische kaum bezahlbare Topimmobilien. Nationalrat Hans Rutschmann und<br />

Dr. Stefan Fahrländer, Verfasser der Lex-Koller-Studie, nehmen Stellung zur geplanten<br />

Abschaffung.<br />

Hans Rutschmann<br />

Nationalrat SVP<br />

Mitglied der UREK<br />

Herr Nationalrat Rutschmann, ist die<br />

Lex Koller noch zeitgemäss?<br />

Die Lex Koller ist in der heutigen Fassung insbesondere<br />

wegen der Zweitwohnungsproblematik<br />

nicht mehr in allen Teilen zeitgemäss.<br />

Allerdings müssen wir beachten, dass der Lex<br />

Koller heute im Wesentlichen nur noch der<br />

Erwerb von Mietwohnungen durch Personen im<br />

Stefan Fahrländer<br />

Präsident des<br />

Verwaltungsrates und<br />

<strong>Partner</strong> von<br />

Fahrländer <strong>Partner</strong> –<br />

Raumentwicklung<br />

Herr Dr. Fahrländer, Sie haben im Auftrag des<br />

Bundesamtes für Wohnungswesen die möglichen<br />

Auswirkungen einer Aufhebung der Lex<br />

Koller untersucht. Ist die Lex Koller aufgrund<br />

Ihrer Studienergebnisse noch zeitgemäss?<br />

Die Lex Koller wurde in den letzten zehn Jahren<br />

mehrmals liberalisiert. So fallen zum Beispiel seit<br />

1997 die Geschäftsliegenschaften nicht mehr<br />

unter das Gesetz und EU-/EFTA-Bürger mit Wohnsitz<br />

in der Schweiz sind seit 2002 wegen der<br />

Personenfreizügigkeit auch nicht mehr reguliert.<br />

Weitere Liberalisierungen betreffen den Aktien-<br />

Ausland unterliegt. Das Gesetz wurde bereits<br />

mehrmals gelockert.<br />

Mit welchen Auswirkungen müssen wir<br />

insbesondere im Kanton <strong>Zürich</strong> rechnen,<br />

wenn die Lex Koller abgeschafft wird?<br />

Personen welche nicht in der Schweiz wohnen,<br />

könnten dann praktisch unkontrolliert Miet- und<br />

Ferienwohnungen in der Schweiz erwerben. Das<br />

wäre wohl mehrheitlich in den Tourismusorten<br />

zu beobachten. Viele Tourismuszentren verfügen<br />

über ganze «Geisterquartiere». Häuser und<br />

Wohnungen stehen monatelang leer, belasten<br />

aber zusätzlich die Infrastruktur. Auch in <strong>Zürich</strong><br />

werden offenbar vermehrt Mietobjekte von Personen<br />

im Ausland erworben. Eine ersatzlose<br />

Aufhebung hätte in diesem Fall sicher auch<br />

einen Einfluss auf den <strong>Immobilien</strong>markt <strong>Zürich</strong>.<br />

erwerb von börsenkotierten <strong>Immobilien</strong>gesellschaften<br />

sowie Ferienwohnungen. Bei den Ferienobjekten<br />

wirken primär das geringe Angebot<br />

und die Raumplanung, nicht die Kontingente. Bei<br />

einer Aufhebung wäre de facto noch das Verbot<br />

von direkten und gewissen indirekten Anlagen in<br />

Rendite-Wohnliegenschaften sowie in Zweitwohnungen<br />

betroffen. Die heutige Lex Koller ist deshalb<br />

praktisch wirkungslos.<br />

Welche Auswirkungen hätte eine mögliche<br />

Aufhebung auf die Mietzinse in der Schweiz und<br />

auf den Eigenheimmarkt – insbesondere rund<br />

um den <strong>Zürich</strong>see?<br />

Laut den Analysen über die räumliche Entwicklung<br />

besteht ein Nachfragedruck in den Regionen<br />

Genfersee und <strong>Zürich</strong>. Fehlt aber das entsprechende<br />

Bauland, kann nicht mehr gebaut werden,<br />

deshalb ist nicht mit einer Angebotsausweitung<br />

bei den Mietwohnungen und dadurch<br />

sinkenden Mietzinsen zu rechnen. Aber auch<br />

steigende Mieten wegen ausländischer <strong>Investor</strong>en<br />

Der Bundesrat hat die Einführung einer<br />

Mindestwohnsitzfrist als Voraussetzung für<br />

den Erwerb von Grundeigentum zu prüfen.<br />

Was halten Sie davon?<br />

Der Bundesrat erhielt vom Parlament den Auftrag,<br />

nebst weiteren Massnahmen die Einführung<br />

einer Mindestwohnsitzfrist zu prüfen und<br />

geeignete Varianten vorzulegen. Ich erwarte<br />

mit Interesse diese Vorschläge. Die Einführung<br />

einer Mindestwohnsitzfrist wäre sicher prüfenswert.<br />

Welche raumplanerischen Massnahmen<br />

empfehlen Sie, damit der Schweizer Boden<br />

nicht zum Spekulationsobjekt ausländischer<br />

<strong>Investor</strong>en wird, wie von vielen befürchtet?<br />

Mit raumplanerischen Massnahmen kann vor<br />

allem das Zweitwohnungsproblem entschärft<br />

werden, dies ist aber vor allem Aufgabe der<br />

Kantone. Die vorgeschlagene Lösung, dass die<br />

Kantone Gebiete bezeichnen müssen, um ein<br />

ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und<br />

Zweitwohnungen zu sichern, ist ein guter Ansatz.<br />

Sie können zusammen mit den betroffenen<br />

Gemeinden die Situation am besten beurteilen<br />

und konkrete Lösungen vorschlagen.<br />

<strong>Immobilien</strong>markt <strong>Zürich</strong>: Beliebt bei Schweizern und Ausländern Foto: ImagePoint<br />

sind nicht zu erwarten, da das Mietrecht eingehalten<br />

werden muss und nicht am Markt vorbei<br />

ausgeschrieben werden kann. Weiter wäre eine<br />

gewisse zusätzliche Nachfrage im Zweitwohnungsbereich<br />

nicht auszuschliessen. Diese dürfte aber<br />

nicht substanziell sein und dürfte sich auf das gehobene<br />

Segment an Toplagen konzentrieren.<br />

Welche raumplanerischen Massnahmen<br />

empfehlen Sie, damit der Schweizer Boden<br />

nicht zum Spekulationsobjekt ausländischer<br />

<strong>Investor</strong>en wird, wie von vielen befürchtet?<br />

Wenn das knappe Gut Boden und einkommensschwächere<br />

Bevölkerungsschichten geschützt<br />

werden sollen, dann müsste angesetzt werden<br />

bei der Verflüssigung der bestehenden Baulandreserven,<br />

bei Auf- und Einzonungen in den<br />

stark gefragten Regionen des Mittellandes, beim<br />

Abbau von Steuererleichterungen im Bereich der<br />

Zweitwohnungen und der Wochenaufenthalter<br />

sowie bei der Belegungsdichte – insbesondere<br />

im Wohneigentumsbereich.

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