Immobilien-Investor - Lienhardt & Partner - Privatbank Zürich
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Interviews<br />
Die geplante Abschaffung der Lex Koller sorgt für Aufregung<br />
In allen politischen Kreisen sorgt die geplante Abschaffung der Lex Koller für Aufregung:<br />
Der Ausverkauf des Bodens an reiche Ausländer wird ebenso befürchtet wie<br />
für Einheimische kaum bezahlbare Topimmobilien. Nationalrat Hans Rutschmann und<br />
Dr. Stefan Fahrländer, Verfasser der Lex-Koller-Studie, nehmen Stellung zur geplanten<br />
Abschaffung.<br />
Hans Rutschmann<br />
Nationalrat SVP<br />
Mitglied der UREK<br />
Herr Nationalrat Rutschmann, ist die<br />
Lex Koller noch zeitgemäss?<br />
Die Lex Koller ist in der heutigen Fassung insbesondere<br />
wegen der Zweitwohnungsproblematik<br />
nicht mehr in allen Teilen zeitgemäss.<br />
Allerdings müssen wir beachten, dass der Lex<br />
Koller heute im Wesentlichen nur noch der<br />
Erwerb von Mietwohnungen durch Personen im<br />
Stefan Fahrländer<br />
Präsident des<br />
Verwaltungsrates und<br />
<strong>Partner</strong> von<br />
Fahrländer <strong>Partner</strong> –<br />
Raumentwicklung<br />
Herr Dr. Fahrländer, Sie haben im Auftrag des<br />
Bundesamtes für Wohnungswesen die möglichen<br />
Auswirkungen einer Aufhebung der Lex<br />
Koller untersucht. Ist die Lex Koller aufgrund<br />
Ihrer Studienergebnisse noch zeitgemäss?<br />
Die Lex Koller wurde in den letzten zehn Jahren<br />
mehrmals liberalisiert. So fallen zum Beispiel seit<br />
1997 die Geschäftsliegenschaften nicht mehr<br />
unter das Gesetz und EU-/EFTA-Bürger mit Wohnsitz<br />
in der Schweiz sind seit 2002 wegen der<br />
Personenfreizügigkeit auch nicht mehr reguliert.<br />
Weitere Liberalisierungen betreffen den Aktien-<br />
Ausland unterliegt. Das Gesetz wurde bereits<br />
mehrmals gelockert.<br />
Mit welchen Auswirkungen müssen wir<br />
insbesondere im Kanton <strong>Zürich</strong> rechnen,<br />
wenn die Lex Koller abgeschafft wird?<br />
Personen welche nicht in der Schweiz wohnen,<br />
könnten dann praktisch unkontrolliert Miet- und<br />
Ferienwohnungen in der Schweiz erwerben. Das<br />
wäre wohl mehrheitlich in den Tourismusorten<br />
zu beobachten. Viele Tourismuszentren verfügen<br />
über ganze «Geisterquartiere». Häuser und<br />
Wohnungen stehen monatelang leer, belasten<br />
aber zusätzlich die Infrastruktur. Auch in <strong>Zürich</strong><br />
werden offenbar vermehrt Mietobjekte von Personen<br />
im Ausland erworben. Eine ersatzlose<br />
Aufhebung hätte in diesem Fall sicher auch<br />
einen Einfluss auf den <strong>Immobilien</strong>markt <strong>Zürich</strong>.<br />
erwerb von börsenkotierten <strong>Immobilien</strong>gesellschaften<br />
sowie Ferienwohnungen. Bei den Ferienobjekten<br />
wirken primär das geringe Angebot<br />
und die Raumplanung, nicht die Kontingente. Bei<br />
einer Aufhebung wäre de facto noch das Verbot<br />
von direkten und gewissen indirekten Anlagen in<br />
Rendite-Wohnliegenschaften sowie in Zweitwohnungen<br />
betroffen. Die heutige Lex Koller ist deshalb<br />
praktisch wirkungslos.<br />
Welche Auswirkungen hätte eine mögliche<br />
Aufhebung auf die Mietzinse in der Schweiz und<br />
auf den Eigenheimmarkt – insbesondere rund<br />
um den <strong>Zürich</strong>see?<br />
Laut den Analysen über die räumliche Entwicklung<br />
besteht ein Nachfragedruck in den Regionen<br />
Genfersee und <strong>Zürich</strong>. Fehlt aber das entsprechende<br />
Bauland, kann nicht mehr gebaut werden,<br />
deshalb ist nicht mit einer Angebotsausweitung<br />
bei den Mietwohnungen und dadurch<br />
sinkenden Mietzinsen zu rechnen. Aber auch<br />
steigende Mieten wegen ausländischer <strong>Investor</strong>en<br />
Der Bundesrat hat die Einführung einer<br />
Mindestwohnsitzfrist als Voraussetzung für<br />
den Erwerb von Grundeigentum zu prüfen.<br />
Was halten Sie davon?<br />
Der Bundesrat erhielt vom Parlament den Auftrag,<br />
nebst weiteren Massnahmen die Einführung<br />
einer Mindestwohnsitzfrist zu prüfen und<br />
geeignete Varianten vorzulegen. Ich erwarte<br />
mit Interesse diese Vorschläge. Die Einführung<br />
einer Mindestwohnsitzfrist wäre sicher prüfenswert.<br />
Welche raumplanerischen Massnahmen<br />
empfehlen Sie, damit der Schweizer Boden<br />
nicht zum Spekulationsobjekt ausländischer<br />
<strong>Investor</strong>en wird, wie von vielen befürchtet?<br />
Mit raumplanerischen Massnahmen kann vor<br />
allem das Zweitwohnungsproblem entschärft<br />
werden, dies ist aber vor allem Aufgabe der<br />
Kantone. Die vorgeschlagene Lösung, dass die<br />
Kantone Gebiete bezeichnen müssen, um ein<br />
ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und<br />
Zweitwohnungen zu sichern, ist ein guter Ansatz.<br />
Sie können zusammen mit den betroffenen<br />
Gemeinden die Situation am besten beurteilen<br />
und konkrete Lösungen vorschlagen.<br />
<strong>Immobilien</strong>markt <strong>Zürich</strong>: Beliebt bei Schweizern und Ausländern Foto: ImagePoint<br />
sind nicht zu erwarten, da das Mietrecht eingehalten<br />
werden muss und nicht am Markt vorbei<br />
ausgeschrieben werden kann. Weiter wäre eine<br />
gewisse zusätzliche Nachfrage im Zweitwohnungsbereich<br />
nicht auszuschliessen. Diese dürfte aber<br />
nicht substanziell sein und dürfte sich auf das gehobene<br />
Segment an Toplagen konzentrieren.<br />
Welche raumplanerischen Massnahmen<br />
empfehlen Sie, damit der Schweizer Boden<br />
nicht zum Spekulationsobjekt ausländischer<br />
<strong>Investor</strong>en wird, wie von vielen befürchtet?<br />
Wenn das knappe Gut Boden und einkommensschwächere<br />
Bevölkerungsschichten geschützt<br />
werden sollen, dann müsste angesetzt werden<br />
bei der Verflüssigung der bestehenden Baulandreserven,<br />
bei Auf- und Einzonungen in den<br />
stark gefragten Regionen des Mittellandes, beim<br />
Abbau von Steuererleichterungen im Bereich der<br />
Zweitwohnungen und der Wochenaufenthalter<br />
sowie bei der Belegungsdichte – insbesondere<br />
im Wohneigentumsbereich.