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I. Vereinsrecht II. Steuerrecht und Gemeinnützigkeit III.

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Voraussetzungen für <strong>Gemeinnützigkeit</strong><br />

•Die Statuten <strong>und</strong> die tatsächliche Geschäftsführung müssen alle<br />

Bedingungen erfüllen, sonst stehen steuerliche Begünstigungen nicht zu.<br />

•Bei der Gründung eines Vereines prüft die Vereinsbehörde die Statuten<br />

nur hinsichtlich der Bestimmungen des <strong>Vereinsrecht</strong>s (ideeller Verein).<br />

Die steuerlichen Kriterien der <strong>Gemeinnützigkeit</strong> sind für die<br />

Vereinsbehörde unerheblich <strong>und</strong> werden daher auch nicht geprüft!<br />

Steirer, Mika & Comp. WT-GmbH www.steirer-mika.at Seite 23<br />

Mängelbehebung I<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich können Statutenmängel nicht rückwirkend saniert werden:<br />

Die <strong>Gemeinnützigkeit</strong>sbestimmungen müssen<br />

– im gesamten Veranlagungszeitraum (KöSt) bzw.<br />

– zum Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld (alle anderen<br />

Abgaben) gegeben sein.<br />

Steirer, Mika & Comp. WT-GmbH www.steirer-mika.at Seite 24

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