I. Vereinsrecht II. Steuerrecht und Gemeinnützigkeit III.
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Voraussetzungen für <strong>Gemeinnützigkeit</strong><br />
•Die Statuten <strong>und</strong> die tatsächliche Geschäftsführung müssen alle<br />
Bedingungen erfüllen, sonst stehen steuerliche Begünstigungen nicht zu.<br />
•Bei der Gründung eines Vereines prüft die Vereinsbehörde die Statuten<br />
nur hinsichtlich der Bestimmungen des <strong>Vereinsrecht</strong>s (ideeller Verein).<br />
Die steuerlichen Kriterien der <strong>Gemeinnützigkeit</strong> sind für die<br />
Vereinsbehörde unerheblich <strong>und</strong> werden daher auch nicht geprüft!<br />
Steirer, Mika & Comp. WT-GmbH www.steirer-mika.at Seite 23<br />
Mängelbehebung I<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich können Statutenmängel nicht rückwirkend saniert werden:<br />
Die <strong>Gemeinnützigkeit</strong>sbestimmungen müssen<br />
– im gesamten Veranlagungszeitraum (KöSt) bzw.<br />
– zum Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld (alle anderen<br />
Abgaben) gegeben sein.<br />
Steirer, Mika & Comp. WT-GmbH www.steirer-mika.at Seite 24