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Ausschreibung: Nationaler Messplan Rehabilitation, Datenjahre - ANQ

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<strong>Ausschreibung</strong>:<br />

<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong>,<br />

<strong>Datenjahre</strong> 2013 – 2014 (Modul 2 und Modul 3)


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong>: <strong>Ausschreibung</strong><br />

Inhalt<br />

1 Ausgangslage ........................................................................................................................ 2<br />

1.1 <strong>Nationaler</strong> Verein für die Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (<strong>ANQ</strong>) ............ 2<br />

1.2 Der Nationale <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong> 2013 - 2014 ...................................................... 2<br />

2 Ziel des Mandats und Leistungen des Auftragsnehmers ...................................................... 4<br />

2.1 Ziel des Mandats und Übersicht über die Aufgaben....................................................... 4<br />

2.2 Einordnung des Mandats in die Umsetzungsarbeiten .................................................... 4<br />

2.3 Datenerhebung und Datenlieferung ............................................................................... 5<br />

2.4 Datenbereinigung und Aufbereitung der Datenlieferungen ............................................ 6<br />

2.5 Auswertung .................................................................................................................... 6<br />

2.6 Berichtserstellung ........................................................................................................... 7<br />

2.7 Veröffentlichung der Ergebnisse .................................................................................... 8<br />

3 Rahmenbedingungen und Organisation der <strong>Ausschreibung</strong> ................................................. 9<br />

3.1 Zielgruppe der <strong>Ausschreibung</strong>........................................................................................ 9<br />

3.2 Bewerbungsverfahren und Vertrag ................................................................................. 9<br />

3.3 Offerte .......................................................................................................................... 10<br />

3.4 Zuschlagskriterien ........................................................................................................ 10<br />

3.5 Zeitplan ......................................................................................................................... 10<br />

3.6 Kostendach und Zahlungsmodalitäten ......................................................................... 11<br />

3.7 Kontakt ......................................................................................................................... 11


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong>: <strong>Ausschreibung</strong><br />

1 Ausgangslage<br />

1.1 <strong>Nationaler</strong> Verein für die Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (<strong>ANQ</strong>)<br />

Der Zweck des <strong>ANQ</strong> ist die Koordination und Durchführung von Qualitätsmessungen auf nationaler<br />

Ebene in der stationären Akutsomatik, <strong>Rehabilitation</strong> und Psychiatrie: Der <strong>ANQ</strong> gibt den<br />

Kliniken die gesamtschweizerisch durchzuführenden Messungen in Form von Messplänen vor.<br />

Er koordiniert deren Umsetzung von der Datenerhebung über die Auswertung, das Verfassen<br />

der Berichte bis hin zur Veröffentlichung der Ergebnisse für eine breite Öffentlichkeit. Mit der<br />

Dokumentation der Qualität (Vergleich mit nationalen Referenzwerten) wird ein Beitrag zur Weiterentwicklung<br />

und Verbesserung geleistet (Statuten des <strong>ANQ</strong> vom 24. November 2009).<br />

1.2 Der Nationale <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong> 2013 - 2014<br />

Der nationale <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong> kommt in der stationären <strong>Rehabilitation</strong> zur Anwendung.<br />

In der Schweiz gibt es 53 <strong>Rehabilitation</strong>skliniken, davon 20 in der lateinischen Schweiz (18 in<br />

der Westschweiz und 2 im Tessin). Diese verzeichneten im Jahr 2009 rund 58‘000 Austritte.<br />

Der <strong>Messplan</strong> umfasst insgesamt 10 Instrumente und ist in drei Module gegliedert:<br />

Modul 1: Nationale Patientenzufriedenheitsbefragung <strong>Rehabilitation</strong><br />

Modul 2: Muskuloskelettale und neurologische <strong>Rehabilitation</strong><br />

Modul 3: Kardiale und pulmonale <strong>Rehabilitation</strong><br />

Modul 1 ist nicht Gegenstand der <strong>Ausschreibung</strong>.<br />

Bei den Messungen in Modul 2 und Modul 3 handelt es sich um eine Vollerhebung und die Daten<br />

werden bei sämtlichen Patienten der aufgeführten Diagnosegruppen erhoben. Bei der<br />

Mehrheit der eingesetzten Instrumente erfolgen die Messungen bei Ein- und Austritt durch das<br />

medizinische oder therapeutische Personal (Fremdbeurteilung). Bei drei Instrumenten wird der<br />

Fragebogen durch den Patienten ausgefüllt. Ein- und Austrittsmessung gehen in die jeweilige<br />

Score-Berechnung nach Massgabe allfälliger Richtlinien ein (Tabelle 1) 1<br />

Tabelle 1: <strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> für die <strong>Rehabilitation</strong> 2013 – 2014 (ohne Modul 1)<br />

Module Patienten Zeitpunkt Typ<br />

Modul 2:<br />

Allgemeine Messung, mit Obligatorium<br />

Hauptziele (HZ) und Zielerreichung (ZE)<br />

gemäss ICF-Ansatz<br />

DG-m<br />

DG-n<br />

E / A; ScB FB / SB<br />

Diagnosespezifische Messung, mit Obligatorium bei muskuloskelettalen Patienten und<br />

Wahlpflicht bei neurologischen Patienten<br />

Functional Independence Measurement<br />

(FIM)<br />

1 Die Richtlinien werden im Messhandbuch dargelegt.<br />

DG-n E / A; ScB FB<br />

2


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong>: <strong>Ausschreibung</strong><br />

Module Patienten Zeitpunkt Typ<br />

Erweiterter Barthel-Index (EBI) DG-n E / A; ScB FB<br />

Health Assessment Questionnaire<br />

(HAQ)<br />

Modul 3:<br />

DG-m E / A; ScB FB<br />

Allgemeine Messungen, mit Wahlpflicht (Wahl abhängig vom Gesundheitszustand)<br />

6-Minuten-Gehtest DG-k; DG-p E / A; ScB FB<br />

Fahrrad-Ergometrie DG-k; DG-p E / A; ScB FB<br />

Diagnosespezifische Messungen, obligatorisch bei den gegebenen Diagnosen<br />

MacNew Heart DG-k-spez E / A; ScB SB<br />

Chronic Respiratory Questionnaire<br />

(CRQ)<br />

DG-p-spez E / A; ScB SB<br />

Feeling-Thermometer DG-p / DG-p-spez E / A; ScB SB<br />

Legende: DG-m=Diagnosegruppe muskuloskelettale Patienten; DG-n=Diagnosegruppe neurologische<br />

Patienten; DG-k=Diagnosegruppe kardiale Patienten; DG-p=Diagnosegruppe pneumologische Patienten;<br />

DG-k-spez= Patienten mit Bypass & Klappe, Kombinierte kardiovaskuläre Operationen, Herzinsuffizienz<br />

(EF


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong>: <strong>Ausschreibung</strong><br />

2 Ziel des Mandats und Leistungen des Auftragsnehmers<br />

2.1 Ziel des Mandats und Übersicht über die Aufgaben<br />

Ziel ist, die nationalen einheitlichen Qualitätsmessungen in der <strong>Rehabilitation</strong> auszuwerten und<br />

die vergleichenden Ergebnisse (Vergleich von klinikspezifischen Ergebnissen mit nationalen<br />

Referenzwerten) im Rahmen von jährlichen Gesamtberichten darzustellen.<br />

Die vom Auftragnehmer erwarteten Leistungen umfassen im Einzelnen:<br />

‐ Erstellung eines Datenhandbuchs mit Vorgaben bezüglich Datenlieferung, Variablen und<br />

der anzuwendenden Prüflogik. Organisation der Datenlieferung von den Kliniken an das<br />

Auswertungsinstitut.<br />

‐ Datenbereinigung und Aufbereitung der elektronisch gelieferten Daten sowie Analyse<br />

der Datenqualität. Erstellen eines Datenqualitätsberichts.<br />

‐ Erarbeitung eines Auswertungskonzepts und Auswertung (inkl. Diskussion der Risikoadjustierung).<br />

‐ Berichterstellung (jährlicher Gesamtbericht).<br />

Der <strong>ANQ</strong> (Projektleitung, Qualitätsausschuss <strong>Rehabilitation</strong>) steht dem Auftragnehmer während<br />

der Projektdauer als Ansprechperson zur Verfügung und begleitet die Arbeiten.<br />

2.2 Einordnung des Mandats in die Umsetzungsarbeiten<br />

Zur Einordnung des Mandats in die Umsetzungsarbeiten des nationalen <strong>Messplan</strong>s folgt an<br />

dieser Stelle eine Auflistung von Arbeiten, welche vom <strong>ANQ</strong> geleistet werden:<br />

‐ Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen für Kliniken (Klinikleitungen,<br />

Qualitätsbeauftragte) über den <strong>Messplan</strong> in der lateinischen und deutschen<br />

Schweiz (inkl. Erlass von Empfehlungen zur Projektorganisation in den Kliniken).<br />

‐ Organisation und Durchführung von Workshops für Kliniken (Klinikleitungen, Qualitätsbeauftragte,<br />

IT-Verantwortliche) zum Thema IT-Systeme für die elektronische Datenerfassung<br />

in Zusammenarbeit mit IT-Systemanbieter.<br />

‐ Verfassen eines Messhandbuchs: Definition und Handhabung der Instrumente zuhanden<br />

der Kliniken (Klinikleitungen, Qualitätsbeauftragte, medizinisch-therapeutische Personal).<br />

‐ Organisation und Durchführung von Schulungen in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften<br />

(inkl. Schulungsunterlagen) für die Kliniken (Qualitätsbeauftragte, medizinisch-therapeutisches<br />

Personal) auf Basis eines „Train-the-trainers“-Konzepts.<br />

‐ Projektkoordination mit den Partnern des <strong>ANQ</strong> (H+, Versicherungen und Kantone) inkl.<br />

vertragliche Anpassungen des Qualitätsvertrags (Anhang 5b und Anhang 7).<br />

‐ Projektkoordination mit den Kliniken: Registrierung der Kliniken zu den Messungen aus<br />

Modul 2 und Modul 3 (inkl. Einverständniserklärung zur Datenlieferung an das Auswertungsinstitut)<br />

und Bearbeitung von Dispensgesuchen sowie Information und Unterstützung<br />

der Kliniken bei der Umsetzung des <strong>Messplan</strong>s.<br />

4


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong>: <strong>Ausschreibung</strong><br />

2.3 Datenerhebung und Datenlieferung<br />

Der <strong>ANQ</strong> gibt den Kliniken vor, dass die Daten elektronisch erhoben und die Eingaben rudimentär<br />

geprüft werden 3 . Damit soll eine möglichst hohe Datenqualität schon bei der Eingabe sichergestellt<br />

werden. Die Kliniken sind vertraglich verpflichtet (Qualitätsvertrag), die Vorgaben des<br />

<strong>ANQ</strong> zu implementieren; sie sind für die Datenqualität der Datenlieferung verantwortlich. Sie<br />

bestimmen auch den Systemanbieter für die Datenerfassung und Datenprüfung selbst. Der<br />

<strong>ANQ</strong> wird die Kliniken dazu anhalten, eine für die klinikseitige Durchführung des <strong>Messplan</strong>s<br />

geeignete Projektstruktur aufzubauen.<br />

Das für die Auswertung zuständige Institut erstellt in Zusammenarbeit mit dem <strong>ANQ</strong> ein Datenhandbuch,<br />

das sich an die Qualitätsbeauftragten und IT-Verantwortlichen der Kliniken richtet.<br />

Dieses enthält zum einen die Vorgaben bezüglich Datenlieferung (Inhalt, Format und Periodizität).<br />

Hierzu gehört auch die Beachtung einer datenschutzkonformen Übermittlung der Daten.<br />

Im Datenhandbuch festzulegen sind zudem die Spezifikationen der zu erhebenden Daten (Variablenliste,<br />

Wertebereich, Ausprägungen und Definition von fehlenden Werten) zuhanden der<br />

Kliniken bzw. Systemanbieter. Dabei gilt es die entsprechenden Vorgaben laufender Projekte<br />

(ST-Reha-Projekt) und bestehender Datensammlungen (BFS) zu berücksichtigen.<br />

Ausserdem ist im Datenhandbuch eine Prüflogik definiert, welche die Kliniken bei der Eingabe<br />

der Daten vor fehlenden Angaben (Vollständigkeit des Datensatzes) und offensichtlichen Fehlangaben<br />

(Validität der Angaben) schützt. Der Aufwand für die Implementation dieser Prüflogik<br />

durch die Kliniken bzw. Systemanbieter soll in einem günstigen Verhältnis zum erwarteten Nutzen<br />

stehen.<br />

Die Organisation der Datenerhebung und Datenlieferung betrifft sowohl die Daten aus den 9<br />

Instrumenten der Module 2 und 3 des Nationalen <strong>Messplan</strong>s als auch Daten, welche für die<br />

Auswertung benötigt werden:<br />

a) Daten aus der Medizinischen Statistik des BFS: Diese werden von den Kliniken bereits<br />

obligatorisch erhoben und periodisch dem BFS zugestellt. Ein Teil der Daten aus der<br />

Medizinischen Statistik des BFS werden für das ST-Reha-Projekt genutzt.<br />

b) Daten zur Komorbidität: Wie im ST-Reha-Projekt werden sie mit der Cumulative Illness<br />

Rating Scale (CIRS) erfasst.<br />

c) Angaben zu den Kontextfaktoren: Im Pilotprojekt wurde das Vorliegen von rehaerschwerenden<br />

persönlichen Faktoren und Umweltfaktoren, inkl. Wohn- und Arbeitssituation<br />

erfasst. 4<br />

d) Angaben zur ätiologischen Zuordnung der Diagnose: in der Medizinischen Statistik des<br />

BFS werden gemäss vorliegenden Informationen lediglich die Hauptdiagnosen dokumentiert.<br />

Im Pilotprojekt wurden die Ätiologie der Haupt- und Nebendiagnosen erfasst. 4<br />

3 Ein besonderes Augenmerk gilt dem Einsatz allfälliger Papierfragebogen bei den Patienten. Bei hohen<br />

Fallzahlen sollten die Kliniken die Erhebung der Patientenantworten direkt in ein elektronisches System<br />

(Computer oder Tablet) bevorzugen; dieses ökonomischere Vorgehen erzielt eine höhere Datenqualität<br />

(höherer Rücklauf, vollständige Angaben).<br />

4 Die Projektleitung <strong>ANQ</strong> und der Qualitätsausschuss <strong>Rehabilitation</strong> werden die Liste der zu erfassenden<br />

Variablen im Rahmen der Beschreibung des Instruments der Zieldokumentation für das Messhandbuch<br />

präzisieren.<br />

5


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong>: <strong>Ausschreibung</strong><br />

e) Angaben zu den Gründen, welche zum Abbruch der Dateneingabe geführt haben. Im<br />

Pilotprojekt wurden Tod, Verlegung auf andere Station, Ablehnung der Kostengutsprache<br />

als Abbruchgründe erfasst. 4<br />

f) Kennzahlen zur Beschreibung der <strong>Rehabilitation</strong>skliniken: Als Basis dient die Publikation<br />

des BFS zu den Kennzahlen der Schweizer Spitäler, welche 2011 in der fünften<br />

Ausgabe erschienen ist und erstmals Daten von allen Spitälern und Kliniken umfasst.<br />

Vom Auswertungsinstitut ist schliesslich zu prüfen, ob zusätzliche Daten, welche für eine Risikoadjustierung<br />

benötigt werden, erhoben werden. Das Auswertungsinstitut erstellt im Rahmen<br />

des Auswertungskonzepts einen entsprechenden Vorschlag.<br />

2.4 Datenbereinigung und Aufbereitung der Datenlieferungen<br />

Das Auswertungsinstitut ist für die Sicherstellung einer hohen und homogenen Datenqualität<br />

ex-post verantwortlich. Es unterbreitet im Rahmen der Offerte das entsprechende methodische<br />

Vorgehen. Dies beinhaltet auch eine Beschreibung allfälliger Unterstützungsleistungen an die<br />

Kliniken (Schnittstellenmanagement; Empfehlungen zur Verbesserung der Datenqualität).<br />

Zudem verfasst das Institut auf Grundlage der Daten des ersten halben Messjahres (6 Monate)<br />

einen Bericht zur Datenqualität für den <strong>ANQ</strong> (Datenqualitätsbericht). Hier interessiert sowohl<br />

der Anteil der erfassten Patienten (Rücklauf) und die Vollständigkeit der erfassten Fälle (bzw.<br />

Drop-outs) als auch die Validität der Angaben. Neben der Darstellung des methodischen Vorgehens<br />

zur Sicherstellung einer hohen und homogenen Datenqualität, enthält er einen Ergebnisteil<br />

mit Gesamtergebnissen und gegebenenfalls klinikspezifischen Ergebnissen (z.B. beim<br />

Vorliegen von statistisch signifikanten Unterschieden). In Ergänzung umfasst der Datenqualitätsbericht<br />

eine Auflistung von Schlussfolgerungen und allfällige Empfehlungen bezüglich Datenerhebung,<br />

-bereinigung und -aufbereitung und geplanten Auswertungen.<br />

Der Datenqualitätsbericht soll mit Blick auf die Umsetzung von allgemeinen und gegebenenfalls<br />

klinikspezifischen Empfehlungen mit dem Qualitätsausschuss <strong>Rehabilitation</strong> besprochen werden.<br />

Die Kliniken werden vom <strong>ANQ</strong> in summarischer Weise über den Datenqualitätsbericht (Ergebnisse<br />

und Empfehlungen) und die allenfalls geplanten Massnahmen informiert. Die Kliniken<br />

können auf Anfrage Einblick in eine pseudonymisierte Version des Datenqualitätsberichts erhalten;<br />

eine formelle Möglichkeit, zum Datenqualitätsbericht Stellung zu nehmen, ist nicht vorgesehen.<br />

2.5 Auswertung<br />

Das Auswertungsinstitut erarbeitet basierend auf dem Datenreglement des <strong>ANQ</strong> (Artikel 8, Artikel<br />

9 und Artikel 11) ein Auswertungskonzept. Für diese Arbeiten soll auch das Grundlagenpapier<br />

„Anforderungen an die Auswertungskonzepte“ berücksichtigt werden.<br />

Ein Entwurf des Auswertungskonzepts ist Teil der Offerte: Es umfasst eine Darstellung des methodischen<br />

Vorgehens bei der Bereinigung und Aufbereitung der Daten (vgl. Abschnitt 2.4).<br />

Darüber hinaus sollen sowohl das methodische Vorgehen als auch die thematischen Schwerpunkte<br />

der Auswertung dargelegt werden. Beispielsweise ist zu überlegen, inwieweit statt einzelner<br />

Items ausgewählte Skalen oder gar nur die Veränderungen von Globalwerten (Scores)<br />

ausgewertet werden. Bei der Beschreibung des thematischen Schwerpunktes können neben<br />

6


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong>: <strong>Ausschreibung</strong><br />

der Priorisierung von Fragestellungen auch Vorschläge eingebracht werden. Erwartet wird zudem<br />

eine kritische Diskussion der Risikoadjustierung inklusive der zu verwendenden Variablen<br />

und des Modells (vgl. Ausführungen zu den zusätzlichen Variablen am Ende des Abschnitts<br />

2.3).<br />

Ein besonderer Fokus liegt auf der vergleichenden Darstellung der Ergebnisse. 5 Dabei sollen<br />

die klinikspezifischen Ergebnisse mit nationalen Referenzwerten bzw. Bandbreiten verglichen<br />

werden. Der Auftragnehmer erarbeitet konzeptionelle Vorschläge für die Bestimmung von „nationalen<br />

Referenzwerten“ oder Bandbreiten.<br />

Im Hinblick auf die Erstellung des zweiten Berichts (Datenjahr 2014, siehe Abschnitt 2.6) sollten<br />

im Entwurf des Auswertungskonzepts bereits auch Jahresvergleiche konzeptionell angedacht<br />

werden.<br />

Die Entwürfe des Auswertungskonzepts werden nach Vertragsabschluss mit dem Qualitätsausschuss<br />

<strong>Rehabilitation</strong> besprochen und entsprechend angepasst. Im Anschluss daran werden<br />

sie gestützt auf Artikel 8 des Datenreglements vom <strong>ANQ</strong> den Kliniken zur Stellungnahme unterbreitet.<br />

Das gegebenenfalls angepasste Auswertungskonzept wird dem Vorstand des <strong>ANQ</strong> zur<br />

Genehmigung präsentiert (circa Mitte 2013).<br />

Während der Auswertungsarbeiten wird die Bereitschaft erwartet, den <strong>ANQ</strong> in regelmässigen<br />

Abständen über den Verlauf der Arbeiten und besondere Fragestellungen zu informieren (Koordination,<br />

Absprachen).<br />

2.6 Berichtserstellung<br />

Der Auftragnehmer hat zwei Gesamtberichte zu erstellen: einen für das Datenjahr 2013 sowie<br />

einen für das Datenjahr 2014; letzterer umfasst neben den Klinikvergleichen auch ein Jahresvergleich.<br />

Der Gesamtbericht umfasst Erläuterungen zu den Methoden (inkl. Lesehilfen zu den<br />

Graphiken), Angaben zur Datenqualität (Rücklauf, Gruppenbildung) und einen Ergebnisteil nach<br />

Klinik und Gesamtergebnissen. Für das Datenjahr 2014 enthält er zusätzlich einen Jahresvergleich.<br />

Die Gesamtberichte sollen auf den Praxisnutzen fokussieren und den Kliniken Hinweise<br />

geben für qualitätssichernde und –entwickelnde Massnahmen: Deshalb sollen auch Schlussfolgerungen<br />

und gegebenenfalls Empfehlungen an die Kliniken (Leitung, Qualitätsmanagement)<br />

formuliert werden.<br />

Die Kliniken haben die Möglichkeit, zu den Ergebnissen schriftlich Stellung zu nehmen. Die<br />

Stellungnahmen sollen im Gesamtbericht berücksichtigt werden. Der Auftragnehmer erarbeitet<br />

einen Vorschlag zur Berücksichtigung und allfälligen Integration der Stellungnahmen in den<br />

Gesamtbericht. Dieser beinhaltet die Klärung der inhaltlichen Grundlage für die Stellungnahmen<br />

(klinikspezifische Ergebnisse ohne vergleichende Darstellung versus Entwurf des Gesamtberichts),<br />

die Darstellung der Stellungnahmen (d.h. zitieren versus zusammenfassen), Angaben<br />

über die zur Stellungnahme zugelassenen Autoren (d.h. Klinikleitung versus Qualitätsbeauftragte).<br />

Sollten die Ergebnisse in den Gesamtberichten ohne namentliche Bezeichnung der Kliniken<br />

publiziert werden (pseudonymisierte Darstellung), sind jährliche klinikspezifische Berichte zwin-<br />

5 Aufgrund der Vielzahl an Auswertungen waren die Berichte aus der Pilotphase wenig übersichtlich und<br />

die wichtigen Ergebnisse konnten kaum von weniger wichtigen Ergebnissen unterschieden werden.<br />

7


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong>: <strong>Ausschreibung</strong><br />

gend vorzusehen (inkl. Vergleich mit nationalen Referenzwerten). Ihre Erstellung hat mit Blick<br />

auf die Kosten in hohem Masse automatisiert zu erfolgen. Die Erstellung zusätzlicher Berichte<br />

muss separat budgetiert bzw. beim Vorstand des <strong>ANQ</strong> beantragt werden.<br />

Die Gesamtberichte sind in französischer, italienischer und deutscher Sprache vorzulegen. Sie<br />

sind in einer adressatengerechten Sprache zu verfassen (keine wissenschaftliche Publikation).<br />

Adressaten der Gesamtberichte sind die involvierten Mitarbeitenden und Verantwortlichen der<br />

Kliniken, die Partner des <strong>ANQ</strong> sowie der <strong>ANQ</strong> selbst.<br />

Ob die Ergebnisse im Gesamtbericht mit namentlicher Bezeichnung der Kliniken dargestellt<br />

werden, wird in Kenntnis der Datenqualität und der Ergebnisse durch den Vorstand des <strong>ANQ</strong><br />

entschieden. Massgebend für die Beurteilung sind die Empfehlungen der SAMW.<br />

Auch in Zusammenhang mit den Arbeiten zur Berichtserstellung wird die Bereitschaft des Auftragnehmers<br />

erwartet, mit dem <strong>ANQ</strong> zu kooperieren.<br />

2.7 Veröffentlichung der Ergebnisse<br />

Eine Veröffentlichung der Ergebnisse über den <strong>ANQ</strong> und die Kliniken hinaus für eine breitere<br />

Öffentlichkeit ist vorgesehen; aber nicht Gegenstand der vorliegenden <strong>Ausschreibung</strong>. Der <strong>ANQ</strong><br />

entscheidet allein und ausschliesslich über die Form und Art der Publikation der Gesamtbericht<br />

bzw. Auszüge davon. Die Publikation erfolgt unter Nennung der am Auftrag beteiligten Institute<br />

bzw. Autoren. Die Nutzung für allfällige weitere Forschungsarbeiten muss durch den <strong>ANQ</strong> ausdrücklich<br />

bewilligt werden.<br />

8


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong>: <strong>Ausschreibung</strong><br />

3 Rahmenbedingungen und Organisation der <strong>Ausschreibung</strong><br />

3.1 Zielgruppe der <strong>Ausschreibung</strong><br />

Die <strong>Ausschreibung</strong> richtet sich an in- und ausländische Organisationen (Unternehmen, Forschungseinrichtungen,<br />

andere Organisationen), welche Kernkompetenzen in der Analyse und<br />

Interpretation von medizinischen Daten (Risikoadjustierung, Vergleich mit nationalen Referenzwerten<br />

und weitere methodische Kompetenzen) und in der Berichtsfassung (Verständlichkeit<br />

und Nachvollziehbarkeit) nachweisen.<br />

Wichtig ist Erfahrung in der Durchführung von komplexen Grossprojekten (insbesondere dezentrale<br />

Datenerfassung, Mehrsprachigkeit, Auswertung). Ausgewiesene adäquate Kommunikationskompetenzen<br />

(Umgang mit Kliniken, Umgang mit <strong>ANQ</strong>) sowie mündliche und schriftliche<br />

Sprachkompetenzen (Landessprachen D, F und I, Verständlichkeit der Berichte) werden vorausgesetzt.<br />

Kenntnisse der Schweizer Spitallandschaft und Schweizer Gesundheitspolitik runden<br />

das Profil des Auftragnehmers bzw. des vorgesehenen Projektteams ab.<br />

Das vorgesehene Projektteam sollte ebenso über wissenschaftliche Kompetenzen auf dem<br />

Gebiet der muskuloskelettalen und neurologischen <strong>Rehabilitation</strong> sowie auf dem Gebiet der<br />

kardiologischen und pneumologischen <strong>Rehabilitation</strong> aufweisen. Die Kompetenzen können beispielsweise<br />

in Form eines externen „wissenschaftlichen Beirats“ eingebunden werden.<br />

Verlangt wird eine termingerechte und exakte Arbeitsweise sowie Sensibilität für und Rücksicht<br />

auf Belange des Datenschutzes.<br />

3.2 Bewerbungsverfahren und Vertrag<br />

Die angeschriebenen Institute sind eingeladen, Ihr Interesse bis Ende April 2012 beim <strong>ANQ</strong> zu<br />

bekunden und dann fristgerecht eine Offerte einzureichen (27. Mai 2012 (24 Uhr)). Weitere Interessenten<br />

werden gebeten mit Vinciane Vouets, Projektleitung <strong>Rehabilitation</strong> <strong>ANQ</strong>, Kontakt<br />

aufzunehmen.<br />

Die Offertsteller reichen ihre Offerte termingerecht bis zum 27. Mai 2012 (24 Uhr) beim <strong>ANQ</strong><br />

ein.<br />

Der <strong>ANQ</strong> trifft eine Vorselektion und lädt die nominierten Offertsteller zu einer kurzen Präsentation<br />

beim Qualitätsausschuss <strong>Rehabilitation</strong> ein; diese Kurzpräsentation erfolgt am Morgen des<br />

21. Juni 2012 in Bern. Der Qualitätsausschuss unterbreitet dem Vorstand einen begründeten<br />

Entscheidungsvorschlag.<br />

Eine Information der Mitbewerber erfolgt nach der Vorselektion sowie nach dem Entscheid des<br />

Vorstandes des <strong>ANQ</strong>.<br />

Mit dem designierten Auftragnehmer wird ein Leistungsvertrag abgeschlossen. Der Abschluss<br />

eines Leistungsvertrags ist für August / September 2012 anvisiert. Der Vertrag kann unmittelbar<br />

in Kraft treten; Vertragsende ist voraussichtlich Sommer 2015. Eine Erneuerung des Vertrags<br />

ist möglich (Anschlussvertrag für die <strong>Datenjahre</strong> 2015 und 2016).<br />

Grundsätzlich ist es möglich eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden (z.B. bei der Beteiligung von<br />

ausländischen Instituten). Gegenüber dem <strong>ANQ</strong> und den Spitälern und Kliniken ist jedoch eine<br />

zuständige Organisation zu bestimmen, welche die Koordinationsarbeit mit allfälligen Subkontrakten<br />

übernimmt.<br />

9


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong>: <strong>Ausschreibung</strong><br />

3.3 Offerte<br />

In der Offerte sollen der Forschungsansatz (theoretischer Referenzrahmen) sowie die inhaltlichen<br />

und methodischen Bezüge zu früheren Arbeiten kurz dargestellt werden. Zudem ist das<br />

methodische Vorgehen bei der Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen detailliert zu erläutern.<br />

Ebenso sollen die gewählten thematischen Schwerpunkte ausführlich beschreiben. Hinzu<br />

kommt die Darstellung der Kommunikation zwischen dem Auftragnehmer, dem <strong>ANQ</strong> (Projektleitung,<br />

Qualitätsausschuss <strong>Rehabilitation</strong>) und den Kliniken. Die Offerte beinhaltet schliesslich<br />

eine Budgetierung der Kosten (Personalkosten, Materialkosten etc.) und einen Arbeits- und<br />

Zeitplan mit Meilensteinen.<br />

In den Anhang der Offerte gehören eine Beschreibung des Anbieters sowie eine Beschreibung<br />

von ausgewählten Referenzprojekten. Ebenso erwartet wird eine Beschreibung der Organisation<br />

des Projektteams (Rollen und Zuständigkeiten). Des Weiteren sollen im Anhang die CV der<br />

einzelnen Teammitglieder einschliesslich ihrer beruflichen Qualifikationen bzw. Erfahrungen<br />

aufgeführt werden.<br />

Die Offerte kann in Deutsch oder Französisch eingereicht werden. Falls mehrere Dokumente<br />

eingereicht werden, sollen diese zu einer pdf-Datei zusammengefasst werden. Die Offertstellung<br />

erfolgt unentgeltlich.<br />

3.4 Zuschlagskriterien<br />

Den Zuschlag für das Mandat erhält derjenige Offertsteller, welcher den folgenden Punkten am<br />

besten entspricht.<br />

‐ Eigenschaften des Auswertungsinstituts und Kompetenzen des für das Projekt vorgesehenen<br />

Teams (u.a. Unabhängigkeit von der rehabilitativen Leistungserbringung)<br />

‐ Kenntnis der <strong>Rehabilitation</strong> oder Erfahrung in ähnlichen Aufgabenstellungen<br />

‐ Verständnis des Auftrags (Gesamtkonzeption)<br />

‐ Statistische Kenntnisse (insbesondere Risikoadjustierung, Benchmarking)<br />

‐ Qualität der Offerte (Inhalt, Klarheit, Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Organisation)<br />

‐ Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Kliniken und dem <strong>ANQ</strong><br />

‐ Preis-/Leistungsverhältnis<br />

‐ Auskünfte über Referenzen<br />

3.5 Zeitplan<br />

Für die einzelnen Arbeitsschritte gelten die folgenden Termine:<br />

‐ Ende April: Frist für die Bekundung des Interesses an einer Offerterstellung<br />

‐ 27. Mai 2012 (24 Uhr): Einreichung der Offerte<br />

‐ 21. Juni 2012: Präsentation der Offerten (Auswahl) beim Qualitätsausschuss <strong>Rehabilitation</strong><br />

‐ Ende Juli 2012 (spätestens Anfang September): Bekanntgabe des Auswertungsinstituts<br />

‐ August / September 2012: Vertragsabschluss zwischen <strong>ANQ</strong> und Auftragnehmer<br />

10


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong>: <strong>Ausschreibung</strong><br />

‐ Oktober 2012: Abgabe des Datenhandbuchs<br />

‐ April 2013: Abgabe des Auswertungskonzepts für die Vernehmlassung bei den Kliniken<br />

‐ September 2013: Abgabe und Diskussion des Datenqualitätsberichts<br />

‐ Frühling: 2014: Gesamtbericht für das Datenjahr 2013<br />

‐ Sommer 2015: Gesamtbericht für das Datenjahr 2014 (inkl. Jahresvergleichen)<br />

Wir möchten Sie bitten, sich bereits heute den 21. Juni 2012 für die Präsentation Ihrer Offerte<br />

zu reservieren.<br />

3.6 Kostendach und Zahlungsmodalitäten<br />

Die <strong>Ausschreibung</strong> erfolgt ohne Kostendach.<br />

Die Zahlungsmodalitäten werden bilateral zwischen dem <strong>ANQ</strong> und dem Auftragnehmer im<br />

Rahmen des Leistungsvertrags geregelt.<br />

3.7 Kontakt<br />

Auskunft erhalten Sie bei Vinciane Vouets, Projektleiterin <strong>ANQ</strong> unter der Telefonnummer 031<br />

357 38 40 sowie unter der Email-Adresse vinciane.vouets@anq.ch.<br />

Postanschrift: <strong>Nationaler</strong> Verein für Qualitätssicherung in Spitälern und Kliniken / Association<br />

nationale pour le développement de la qualité dans les hôpitaux et cliniques, Thunstrasse 17,<br />

Postfach, 3000 Bern 6.<br />

11


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong>: <strong>Ausschreibung</strong><br />

Anhang:<br />

<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong>: Umsetzungskonzept<br />

12


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong>:<br />

Umsetzungskonzept<br />

Vom <strong>ANQ</strong>-Vorstand verabschiedete Version


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

Inhalt<br />

1 Zusammenfassung ................................................................................................................ 1<br />

2 Ausgangslage ........................................................................................................................ 3<br />

2.1 <strong>Nationaler</strong> Verein für die Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (<strong>ANQ</strong>) ............ 3<br />

2.2 Stationäre <strong>Rehabilitation</strong> in der Schweiz ........................................................................ 3<br />

2.3 Qualitätsmessungen in der <strong>Rehabilitation</strong> ...................................................................... 4<br />

2.3.1 Pilotprojekte muskuloskelettale und neurologische <strong>Rehabilitation</strong> ........................ 4<br />

2.3.2 Pilotprojekt kardiologische <strong>Rehabilitation</strong> .............................................................. 5<br />

2.3.3 Qualitätsmanagement pulmonale <strong>Rehabilitation</strong> ................................................... 5<br />

2.3.4 Lessons learned aus den Pilotprojekten ............................................................... 5<br />

3 Auftrag und Vorgehensweise ................................................................................................ 8<br />

3.1 Auftrag des Qualitätsausschusses <strong>Rehabilitation</strong> .......................................................... 8<br />

3.2 Ergebnisse der Arbeitsgruppen ...................................................................................... 9<br />

3.2.1 Arbeitsgruppe 1A .................................................................................................. 9<br />

3.2.2 Arbeitsgruppe 1B ................................................................................................ 11<br />

3.2.3 Arbeitsgruppe 2 ................................................................................................... 12<br />

3.2.4 Begleitgruppe m & n ............................................................................................ 13<br />

3.3 Rahmenbedingungen für den nationalen <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong> .............................. 14<br />

3.3.1 Inhaltliche Rahmenbedingungen ......................................................................... 14<br />

3.3.2 Organisatorische Rahmenbedingungen .............................................................. 15<br />

3.3.3 Finanzielle Rahmenbedingungen ........................................................................ 17<br />

3.3.4 Terminliche Rahmenbedingungen ...................................................................... 18<br />

4 <strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong> ..................................................................................... 20<br />

4.1 Einleitung ...................................................................................................................... 20<br />

4.2 Modul 1: Nationale Zufriedenheitsbefragung <strong>Rehabilitation</strong> ......................................... 20<br />

4.2.1 Der Fragebogen für die nationale Zufriedenheitsbefragung <strong>Rehabilitation</strong> ......... 21<br />

4.2.2 Erhebung zusätzlicher Variablen für die Auswertung ......................................... 21<br />

4.2.3 Methodische Aspekte .......................................................................................... 21<br />

4.2.4 Organisation der nationalen Zufriedenheitsbefragung <strong>Rehabilitation</strong> ................. 22<br />

4.3 Bereichsspezifische Messpläne ................................................................................... 22<br />

4.3.1 Modul 2: <strong>Messplan</strong> für die muskuloskelettale und neurologische <strong>Rehabilitation</strong> 22<br />

4.3.2 Modul 3: <strong>Messplan</strong> für die kardiale und pulmonale <strong>Rehabilitation</strong> ...................... 24<br />

4.3.3 Erhebung zusätzlicher Variablen für die Auswertung (Modul 2 und Modul 3) .... 26<br />

4.3.4 Methodische Aspekte (Modul 2 und Modul 3) ..................................................... 27<br />

4.3.5 Handbuch zur Messung und Schulungskonzept (Modul 2 und Modul 3) ............ 28


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

4.3.6 Organisation der bereichsspezifischen Messungen (Modul 2 und Modul 3) ....... 29<br />

4.4 Auswertung, Berichterstattung und Veröffentlichung (Modul 1, Modul 2 und Modul 3) 30<br />

4.4.1 Berichtswesen ..................................................................................................... 30<br />

4.4.2 Veröffentlichung der Ergebnisse ......................................................................... 31<br />

4.5 Kosten, Finanzierung und Taxzuschlag (Modul 1, Modul 2 und Modul 3) .................... 31<br />

4.6 Zeitplan und Meilensteine (Modul 1, Modul 2 und Modul 3) ......................................... 33<br />

4.7 Weiterentwicklung des <strong>Messplan</strong>s <strong>Rehabilitation</strong> ......................................................... 34<br />

5 Anhang ................................................................................................................................ 37<br />

5.1 Personenverzeichnis .................................................................................................... 37<br />

5.1.1 Qualitätsausschuss <strong>Rehabilitation</strong> ...................................................................... 37<br />

5.1.2 Arbeitsgruppe 1A ................................................................................................ 37<br />

5.1.3 Arbeitsgruppe 1B ................................................................................................ 37<br />

5.1.4 Arbeitsgruppe 2 ................................................................................................... 37<br />

5.2 Qualitätssicherung in der Krankenversicherung ........................................................... 38<br />

5.2.1 Art. 58 KVG: Qualitätssicherung ......................................................................... 38<br />

5.2.2 Art.77 KVV: Qualitätssicherung ........................................................................... 38<br />

5.3 Qualitätsvertrag ............................................................................................................ 38<br />

5.4 Datenreglement <strong>ANQ</strong> (Version 1.0).............................................................................. 42<br />

5.5 Anforderungen an die Auswertungskonzepte des <strong>ANQ</strong> ............................................... 45<br />

5.6 Pilotprojekt .................................................................................................................... 48<br />

5.6.1 Modul „Muskuloskelettale <strong>Rehabilitation</strong>“ ............................................................ 49<br />

5.6.2 Modul „Neurologische <strong>Rehabilitation</strong>“ ................................................................. 49<br />

5.7 Modul 1: Nationale Zufriedenheitsbefragung <strong>Rehabilitation</strong> ......................................... 50<br />

5.7.1 Ankündigungsschreiben ...................................................................................... 50<br />

5.7.2 Begleitschreiben .................................................................................................. 51<br />

5.7.3 Fragebogen ......................................................................................................... 51<br />

5.8 Modul 2: Messinstrumente ........................................................................................... 52<br />

5.8.1 Zieldokumentation und Zielerreichung ................................................................ 52<br />

5.8.2 Functional Independence Measure (FIM) ........................................................... 53<br />

5.8.3 Erweiterter Barthel-Index (EBI) ........................................................................... 54<br />

5.8.4 Health Assessment Questionnaire (HAQ) ........................................................... 58<br />

5.9 Modul 3: Messinstrumente ........................................................................................... 61<br />

5.9.1 6-Minuten-Gehtest .............................................................................................. 61<br />

5.9.2 Ergometrie ........................................................................................................... 61<br />

5.9.3 MacNew Heart .................................................................................................... 62<br />

5.9.4 Chronic Respiratory Questionnaire (CRQ) .......................................................... 68<br />

ii


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

5.10 Weitere Instrumente ..................................................................................................... 72<br />

5.10.1 Cumulative Illness Rating Scale (CIRS) ..................................................... 72<br />

iii


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

1 Zusammenfassung<br />

Der nationale <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong> umfasst insgesamt 10 Instrumente und ist modularisiert:<br />

Modul 1 beinhaltet die Erhebung der Patientenzufriedenheit anhand eines Kurzfragebogens in<br />

allen Fachbereichen der stationären <strong>Rehabilitation</strong>. Der Kurzfragebogen (fünf Fragen) kann in<br />

Kombination mit allfällig bestehenden Patientenzufriedenheitsmessungen eingesetzt werden.<br />

Befragt werden alle erwachsenen Patienten, welche in einer maximal zwei Monate dauernden<br />

Zeitperiode aus der <strong>Rehabilitation</strong>sklinik ausgetreten sind. Die Datenerhebung ist zeitlich mit<br />

der entsprechenden Datenerhebung im Akutbereich koordiniert.<br />

Die Zufriedenheitsbefragung ist eine mit einer Mindeststichprobe kombinierte Periodenmessung.<br />

Basis des Auswertungsberichts sind die während der maximal zweimonatigen Beobachtungsperiode<br />

erhobenen Daten. Organisation, Durchführung und Berichtsfassung erfolgen analog<br />

der entsprechenden Befragung in der Akutmedizin.<br />

Modul 2 des nationalen <strong>Messplan</strong>s <strong>Rehabilitation</strong> beinhaltet die Qualitätsmessungen in der<br />

muskuloskelettalen und neurologischen stationären <strong>Rehabilitation</strong>. Als Instrument vorgesehen<br />

ist die Zieldokumentation in Anlehnung an die ICF-Philosophie (inkl. Beurteilung der Zielerreichung).<br />

Diese wird entweder mit dem EBI oder FIM (Wahlpflicht für neurologische Patienten)<br />

oder mit dem HAQ (muskuloskelettale Patienten) kombiniert.<br />

Modul 3 des nationalen <strong>Messplan</strong>s <strong>Rehabilitation</strong> beinhaltet die Qualitätsmessungen in der kardialen<br />

und pulmonalen stationären <strong>Rehabilitation</strong>. Sowohl in der kardialen als auch pulmonalen<br />

<strong>Rehabilitation</strong> sind der 6-Minuten-Gehtest und eine Ergometrie vorgesehen. Zusätzlich eingesetzt<br />

werden der krankheitsorientierte MacNew Heart bei bestimmten kardiovaskulären Patientengruppen,<br />

ein Feeling-Thermometer bei Patienten mit pneumologischer Problematik sowie<br />

der CRQ-Fragebogen bei COPD-Patienten.<br />

An allen Patienten mit einer muskuloskelettalen, neurologischen, kardialen oder pulmonalen<br />

Problematik werden zwei oder mehr fachbereichsspezifische Messungen (Modul 2 bzw. Modul<br />

3) durchgeführt. Die Messung erfolgt bei Eintritt und Austritt (Vollerhebung).<br />

Die eingesetzten 9 Instrumente des Moduls 2 und 3 1 und ihre Anwendung werden in einem<br />

Handbuch dokumentiert. Die Anwendung der Instrumente durch das medizinische und therapeutische<br />

Personal wird im Rahmen von Veranstaltungen geschult.<br />

Organisation der Datenerhebungen, Auswertung und Berichtsfassung erfolgen unabhängig von<br />

der Patientenzufriedenheitsbefragung (Modul 1). Basis der jährlichen Gesamtberichte für Modul<br />

2 und Modul 3 bilden die Daten eines Jahres (12 Monate).<br />

Die Sicherstellung einer hohen Datenqualität bei der Dateneingabe in den Kliniken bis hin zur<br />

Datenbereinigung durch das Auswertungsinstitut hat einen hohen Stellenwert. Eine hohe Datenqualität<br />

ist unabdingbar für das Gelingen des Projekts und die angestrebte Veröffentlichung<br />

der Ergebnisse mit namentlicher Bezeichnung der Kliniken.<br />

Für die Messungen, die Auswertung und Berichterstellung in allen drei Modulen entstehen Aufwendungen<br />

von insgesamt --------Franken. Die externen Messkosten, die dem <strong>ANQ</strong> belastet<br />

1 Modul 2: Dokumentation der Ziele (inkl. Zielerreichung), Functional Independence Measurement (FIM),<br />

Erweiterter Barthel-Index (EBI), Health Assessment Questionnaire (HAQ); Modul 3: 6-Minuten-Gehtest,<br />

Fahrrad-Ergometrie, MacNew Heart, Chronic Respiratory Questionnaire (CRQ), Feeling Thermometer.<br />

1


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

werden, belaufen sich auf ------- Franken. Auf Basis der Verträge und Reglemente wurden<br />

klinikinterne Messkosten in der Höhe von -------- Franken (Referenzjahr 2009) errechnet;<br />

diese dürften deutlich unter die tatsächlich zu erwartenden Umstellungskosten in den Kliniken<br />

liegen.<br />

Es resultiert ein gesamter Taxzuschlag (Kantons- plus Versichereranteil) von ---- Franken<br />

(gerundet). Dieser wird auf die Kantone (----- Franken) und Versicherer (------ Franken) aufgeteilt.<br />

Messbeginn ist Anfang 2013 für das Modul 2 und 3; die Patientenzufriedenheitsmessung soll im<br />

Frühsommer 2013 auf Basis der Austritte in den Monaten April und Mai durchgeführt werden<br />

(die entsprechende Messung im Akutbereich erfolgt auf Basis der Austritte im Monat September).<br />

2


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

2 Ausgangslage<br />

2.1 <strong>Nationaler</strong> Verein für die Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (<strong>ANQ</strong>)<br />

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG Art. 58 „Qualitätssicherung“) und dessen Verordnung<br />

(KVV Art. 77 „Qualitätssicherung“) fordern Massnahmen zur Sicherung und Förderung der Qualität<br />

der Leistungen. Um die Anforderungen des KVG und des KVV umzusetzen, unterzeichneten<br />

die Tarifpartner (H+ „Die Spitäler der Schweiz“ und santésuisse „Die Schweizer Krankenversicherer“)<br />

am 15. Dezember 1997 den sogenannten „Rahmenvertrag“. Diesem sind rund 350<br />

Leistungserbringer beigetreten. Der Rahmenvertrag regelt die Zusammenarbeit bei der Umsetzung<br />

der partnerschaftlich ausgehandelten strategischen Ziele bezüglich des Qualitätsmanagements.<br />

Zur Schaffung von verbindlichen Strukturen und um Projekte national zu koordinieren,<br />

wurde die nationale Koordinations- und Informationsstelle für Qualitätssicherung (KIQ) gegründet.<br />

Der Nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken <strong>ANQ</strong> ist 2009 aus der<br />

Zusammenlegung des KIQ und des interkantonalen Vereins für Qualitätssicherung und -<br />

förderung (IVQ) entstanden. Unter dem Namen „<strong>Nationaler</strong> Verein für Qualitätsentwicklung in<br />

Spitälern und Kliniken“ <strong>ANQ</strong> (<strong>ANQ</strong> = Association nationale pour le développement de qualité<br />

dans les hôpitaux et les cliniques) besteht ein Verein im Sinne vom Artikel 60 ff. ZGB mit Sitz in<br />

Bern. Die Mitglieder des Vereins <strong>ANQ</strong> sind der Spitalverband H+, die Kantone, santésuisse und<br />

die Eidgenössischen Sozialversicherer.<br />

Der Zweck des <strong>ANQ</strong> ist die Koordination, Durchführung und Publikation von Qualitätsmessungen<br />

auf nationaler Ebene im stationären Bereich. Dabei sind Messungen in der Akutsomatik,<br />

<strong>Rehabilitation</strong> und Psychiatrie einheitlich umzusetzen. Der <strong>ANQ</strong> ist auch für die Vorgabe der<br />

gesamtschweizerisch durchzuführenden Messungen verantwortlich. Mit der Dokumentation der<br />

Qualität (Vergleich mit nationalen Referenzwerten) wird ein Beitrag zur Weiterentwicklung und<br />

Verbesserung geleistet (Statuten des <strong>ANQ</strong> vom 24. November 2009).<br />

Die Finanzierung und Umsetzung der Qualitätsmessungen im stationären Bereich gemäss den<br />

Vorgaben des <strong>ANQ</strong> wurde 2011 im Rahmen des nationalen Qualitätsvertrages von dem <strong>ANQ</strong>,<br />

der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren<br />

(GDK), H+, santésuisse und den Eidgenössischen Sozialversichern geregelt. Alle Kantone und<br />

fasst alle Leistungserbringer und Versicherer sind diesem Vertrag beigetreten; der Rahmenvertrag<br />

aus dem Jahr 1997 (siehe oben) wird damit hinfällig.<br />

Darüber hinaus wurde 2011 ein Datenreglement in Kraft gesetzt, welches den Umgang mit den<br />

im Rahmen des nationalen Qualitätsvertrages erhobenen Daten der beteiligten Partner regelt.<br />

Es legt zudem die Rahmenbedingungen für die Auswertung und Publikation der Daten fest. Im<br />

selben Jahr noch wurde ein Grundlagenpapier erstellt, das die Anforderungen an die messspezifischen<br />

Auswertungskonzepte formuliert.<br />

2.2 Stationäre <strong>Rehabilitation</strong> in der Schweiz<br />

Aus der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser (BFS 2011) geht hervor, dass die Schweiz<br />

53 <strong>Rehabilitation</strong>skliniken zählt, davon 20 in der lateinischen Schweiz (18 in der Westschweiz<br />

3


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

und 2 im Tessin). Diese verzeichneten im Jahr 2009 rund 58‘000 Austritte. 2 Durchschnittlich<br />

weisen die Kliniken je rund 1‘000 Austritte jährlich aus (Minimum: rd. 350 Austritte; Maximum:<br />

rd. 2‘000 Austritte; geschätzt auf Basis der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser, Datenjahr<br />

2009). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in einer <strong>Rehabilitation</strong>sklinik beträgt gemäss<br />

Obsan (2011) 25 Tage; die mediane Aufenthaltsdauer 21 Tage (d.h. die Hälfte der Behandlungen<br />

dauert weniger, die andere Hälfte länger als 21 Tage).<br />

2.3 Qualitätsmessungen in der <strong>Rehabilitation</strong><br />

Die Wahl von ergebnisrelevanten Qualitätsindikatoren und die Anforderungen an Klinikvergleiche<br />

werden in der Schweiz seit rund 10 bis 15 Jahren diskutiert. Diese Diskussionen, an denen<br />

sich die verschiedensten Gremien und Arbeitsgruppen seitens der Kranken- und Sozialversicherer<br />

sowie der Leistungserbringer beteiligt haben, bilden die Grundlage für die Entwicklung<br />

und Umsetzung der <strong>ANQ</strong>-Pilotprojekte.<br />

Der <strong>ANQ</strong> (ehemals KIQ) hat zusammen mit Kliniken mehrere Projekte zur Entwicklung und<br />

Umsetzung rehabilitationsspezifischer Ansätze in den verschiedenen Bereichen der <strong>Rehabilitation</strong><br />

im Sinne von Vergleichsmessungen durchgeführt:<br />

2.3.1 Pilotprojekte muskuloskelettale und neurologische <strong>Rehabilitation</strong><br />

Im Fachbereich der neurologischen <strong>Rehabilitation</strong> wurde in den Jahren 2007 bis 2009 ein Pilotprojekt<br />

zur Dokumentation von ICF (International Classification of Functioning, Disability and<br />

Health) basierten Zielsetzungsprozessen (inkl. Zielerreichung) durchgeführt. Dabei wird das<br />

Erreichen der Behandlungsziele als Nachweis für den <strong>Rehabilitation</strong>serfolg (Qualitätsindikator)<br />

erhoben. 12 Kliniken haben dieses auf prozessorientierte Qualitätskriterien basierende Konzept<br />

mitentwickelt und umgesetzt.<br />

Parallel dazu wurde im Fachbereich der muskuloskelettalen <strong>Rehabilitation</strong> ein auf dem Ansatz<br />

der Funktionsfähigkeit basierendes Konzept (ohne Integration des Zielsetzungsprozesses) entwickelt<br />

und umgesetzt. Daran haben sich 13 Kliniken beteiligt. Mit dem ergebnisorientierten<br />

Konzept soll die Erhaltung und Verbesserung der Funktionsfähigkeit im Alltag und Beruf als<br />

<strong>Rehabilitation</strong>serfolg (Qualitätsindikator) nachgewiesen werden.<br />

Die während der Pilotphase erhobenen Daten wurden den Kliniken zum einen in Form von jährlichen<br />

klinikspezifischen Berichten zur Verfügung gestellt. Zum anderen wurden die Daten klinikvergleichend<br />

ausgewertet und in Form von schriftlichen Berichten präsentiert.<br />

Die beiden Pilotprojekte sowie die Auswertung der Daten wurden in Zusammenarbeit mit der<br />

Firma RehabNET AG durchgeführt.<br />

2 Zwischen 2005 und 2009 ist die Zahl der Kliniken und Austritte kontinuierlich gestiegen. In der aktuellsten<br />

Medizinischen Statistik der Krankenhäuser (BFS 2012) ist jedoch ein deutlicher Rückgang der Klinik-<br />

und Austrittstahlen dokumentiert: danach gibt es in der Schweiz 41 <strong>Rehabilitation</strong>skliniken, welche<br />

im Jahr 2010 rund 45‘000 Austritte verzeichneten. Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik (BFS)<br />

füllen Kliniken mit mehreren Aktivitätsbereichen (Akutmedizin, Psychiatrie, <strong>Rehabilitation</strong>, Geriatrie)<br />

bzw. Standorten neu nur einen Fragebogen aus – statt einen pro Aktivitätsbereich bzw. Standort. Ausserdem<br />

wurden 2010 <strong>Rehabilitation</strong>sabteilungen administrativ in die Allgemeinspitäler eingegliedert,<br />

was den Rückgang der Einrichtungen erklärt. Davon vergleichsweise stark betroffen waren die Kantone<br />

Jura, Neuenburg, Solothurn, Tessin, Wallis und Waadt (Mitteilung des BFS vom 23. Dezember 2011<br />

sowie 17. Januar 2012).<br />

4


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

Im Pilotprojekt muskuloskelettale <strong>Rehabilitation</strong> konnten Erhalt und Verbesserung der Funktionsfähigkeit<br />

und auch statistisch signifikante Unterschiede zwischen den Kliniken nachgewiesen<br />

werden. Es zeigte sich jedoch, dass klinikvergleichende Darstellungen der Ergebnisse von<br />

Funktionsfähigkeitsmessungen nicht geeignet waren, Verbesserungsprozesse anzustossen.<br />

Ausserdem waren insbesondere ältere Patienten nicht in der Lage die Fragebogen auszufüllen.<br />

Die Experten waren sich einig, dass über den Ansatz der Zieldokumentation (inkl. Beurteilung<br />

der Zielerreichung bei Austritt und Nachhaltigkeit der Zielerreichung) bessere Qualitätsindikatoren<br />

gewonnen werden können – vorausgesetzt, es würden adäquate Ziele gesetzt und die Einschätzung<br />

der Zielerreichung objektiviert (z.B. mit Assessments).<br />

Aufgrund der Erfahrungen aus den beiden Pilotprojekten wurde Ende 2009 die Entwicklung des<br />

ICF basierten Ansatzes weitergeführt: Das Konzept der muskuloskelettalen <strong>Rehabilitation</strong> wurde<br />

an dasjenige der neurologischen <strong>Rehabilitation</strong> angepasst. Im Januar 2010 begann eine<br />

sechsmonatige Testphase mit überarbeiteter Zieldokumentation für die muskuloskelettale und<br />

neurologische <strong>Rehabilitation</strong>. Betreffend Umsetzung und Machbarkeit des gemeinsamen Konzepts<br />

zeigten die Auswertungen ein durchwegs positives Ergebnis. Im Frühjahr 2011 hat der<br />

Qualitätsausschuss <strong>Rehabilitation</strong> die flächendeckende Einführung des gemeinsamen Konzepts<br />

für die muskuloskelettale und neurologische <strong>Rehabilitation</strong> empfohlen.<br />

Weiterführende Informationen zu den Pilotprojekten muskuloskelettale und neurologische finden<br />

sich im Anhang (Anhang, Abschnitt 5.6, Seite 48).<br />

2.3.2 Pilotprojekt kardiologische <strong>Rehabilitation</strong><br />

Auf Initiative von Vertretern von kardiologischen <strong>Rehabilitation</strong>skliniken übernahm im Frühjahr<br />

2008 der <strong>ANQ</strong> (bzw. der KIQ) zusammen mit einer breit abgestützten Expertengruppe die Aufgabe,<br />

ein Konzept zur Messung ergebnisrelevanter Qualitätsindikatoren im Bereich der kardialen<br />

<strong>Rehabilitation</strong> im Hinblick auf eine flächendeckende Einführung zu erstellen. 2010 legte der<br />

<strong>ANQ</strong> ein für die Umsetzung taugliches Konzept vor, das aufgrund damaliger finanzieller Unsicherheiten<br />

nicht umgesetzt werden konnte.<br />

2.3.3 Qualitätsmanagement pulmonale <strong>Rehabilitation</strong><br />

Im Sommer 2010 sind Vertreter der Schweizerischen Gesellschaft für Pneumologie (SGP) auf<br />

den <strong>ANQ</strong> zugekommen und haben ihr Konzept „Qualitätsmanagement Pulmonale <strong>Rehabilitation</strong>“<br />

zur Erfassung von ergebnisorientierten Qualitätsindikatoren präsentiert.<br />

Mit dem von SGP vorgeschlagenen Konzept sollen einheitliche Indikatoren erfasst werden, um<br />

die Qualität und die Effizienz der pulmonalen <strong>Rehabilitation</strong> abzubilden. In einer ersten Phase<br />

sollten die Erhebungen in der stationären Behandlung und im weiteren Verlauf auch in der ambulanten<br />

<strong>Rehabilitation</strong> erfolgen. Ergänzend sollten die erhobenen Daten für Forschungsprojekte<br />

genutzt werden. Das Konzept wurde am 11. März 2010 von den grossen pulmonalen <strong>Rehabilitation</strong>skliniken<br />

(Berner Reha Zentrum Heiligenschwendi, Luzerner Höhenklinik Montana, Klinik<br />

Barmelweid und Zürcher Höhenklinik Wald) verabschiedet (vgl. Dokument der SGP vom 11.<br />

März 2010).<br />

2.3.4 Lessons learned aus den Pilotprojekten<br />

Die Pilotprojekte haben folgende allgemeinen Erkenntnisse zutage gefördert, welche im Hinblick<br />

auf den nationalen <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong> relevant sind:<br />

5


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

1. Es ist von Vorteil, mit einem minimalen Set an Messungen zu beginnen, welches<br />

schrittweise weiterentwickelt und ergänzt wird.<br />

2. Die Messlogistik ist einfach zu halten: sie soll für die Kliniken keine unverhältnismässigen<br />

Aufwendungen nach sich ziehen (zum Beispiel für doppelte Datenerfassungen, teure<br />

IT-Schnittstellen).<br />

3. Eine gute Datenqualität ist eine zentrale Voraussetzung für verlässliche Aussagen und<br />

die Akzeptanz einer transparenten Darstellung von vergleichenden und klinikspezifischen<br />

Ergebnissen.<br />

4. Zur Sicherstellung der Datenqualität sind klare Vorgaben für den Erfassungsprozess, die<br />

Kontrolle der Daten bereits bei der Erfassung in der Klinik (Messhandbuch/Manual),<br />

Rückmeldungen an die beteiligten Kliniken über die erzielte Datenqualität durch das<br />

Messinstitut sowie Schulungen notwendig.<br />

5. Ein Bekenntnis zur Qualität sowie zur Notwendigkeit von entsprechenden Massnahmen<br />

– dies schliesst eine Bereitstellung notwendiger Ressourcen mit ein – auf allen Hierarchiestufen<br />

der Klinik unterstützt die Implementierung nachhaltiger Verbesserungsprozesse.<br />

6. Die institutionalisierte regelmässige Diskussion von Prozessoptimierungen und Ergebnissen<br />

und die Teilnahme an klinikübergreifenden Diskussionen (Foren/Workshops) fördert<br />

die Implementierung der Verbesserungen.<br />

7. Das Auswertungs- und Berichtswesen (klinikspezifische und vergleichende Berichte) im<br />

Pilotprojekt muss u.a. bezüglich der Risikoadjustierung und anderen statistischen Auswertungen,<br />

Tabellen und Grafiken, Lesehilfen, Verständlichkeit der Texte, Übersichtlichkeit<br />

und Möglichkeit zur Kommentierung überprüft werden.<br />

In Bezug auf die Wahl der Instrumente kann aus den Pilotprojekten gefolgert werden, dass die<br />

in der muskuloskelettalen <strong>Rehabilitation</strong> eingesetzten Instrumente insgesamt dazu geeignet<br />

waren, Erhalt und Verbesserung der Funktionsfähigkeit nachzuweisen; sie vermochten jedoch<br />

nicht, Verbesserungsprozesse anzustossen. Mit dem ICF-basierten Zielsetzungsprozess (inkl.<br />

Zielerreichung) konnten zum einen die Ergebnisse des medizinischen und therapeutischen Behandlungsprozess<br />

unabhängig von der Diagnose und der spezifischen Patientengruppe abgebildet<br />

werden. Zum anderen wurden in einem vergleichsweise hohen Mass Verbesserungsprozesse<br />

angestossen:<br />

1. Der Zielsetzungsprozess (inkl. Zielerreichung) war als klinikvergleichender Nachweis der<br />

Qualität (Qualitätsindikator) nutzbar.<br />

2. Der Zielsetzungsprozesse (inkl. Zielerreichung) war für die Kliniken hilfreich bei der Analyse<br />

des <strong>Rehabilitation</strong>sprozesses und deren Verbesserung.<br />

3. Für die Durchführung des Zielsetzungsprozesses (inkl. Zielerreichung) brauchte es eine<br />

minimale Standardisierung. Dennoch blieben die Kliniken vergleichsweise frei in der Gestaltung<br />

der Behandlungsprozesse. Eine minimale klinikübergreifende Standardisierung<br />

des Zielsetzungsprozesses (inkl. Zielerreichung) war trotz unterschiedlicher Behandlungsprozesse<br />

möglich.<br />

6


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

4. Die begleitende regelmässige Diskussion der Zielsetzungs- und Behandlungsprozesse<br />

im Rahmen von Workshops / Foren wurde als wichtige Rahmenbedingung des Qualitätskonzepts<br />

betrachtet.<br />

5. Die Angemessenheit der für die <strong>Rehabilitation</strong>sbehandlung festgelegten Ziele wird sichergestellt<br />

durch<br />

a. die Einbettung des Zielsetzungsprozesses (inkl. Zielerreichung) in ein umfassendes<br />

Hauptziel- und Unterzielkategoriensystem gemäss den ICF-Kategorien der WHO. 3<br />

b. die Festlegung von individuellen Behandlungszielen unter Einbezug des Patienten<br />

(und allenfalls Angehörigen).<br />

c. die Berücksichtigung der Funktionsfähigkeit und Behinderung des Patienten sowie<br />

der Kontextfaktoren (persönliche Merkmale 4 und Umwelt 5 des Patienten).<br />

d. die Untermauerung der Adäquatheit der Ziele durch Funktionsmessungen.<br />

Die unzureichende Überprüfbarkeit der Angemessenheit der festgelegten Ziele sowie das Fehlen<br />

von Richtlinien zur Beurteilung der Zielerreichung sind Schwächen des Konzepts. Richtlinien<br />

zur Überprüfung der Angemessenheit von festgelegten Zielen und zur Beurteilung der Validität<br />

der angegebenen Zielerreichungsgrade (z.B. anhand von Goal Attainment Scaling 6 ) sollen<br />

für das Messhandbuchs und die Schulungen erarbeitet werden (vgl. Abschnitt 4.3.5, Seite<br />

28).<br />

3 Vgl. http://apps.who.int/classifications/icfbrowser/<br />

4 Als persönliche Merkmale gelten zum Beispiel Geschlecht, Alter, ethnische Zugehörigkeit, Lebensstil,<br />

Gewohnheiten, Erziehung, Bewältigungsstile, sozialer Hintergrund, Beruf, persönliche Erfahrung, charakteristische<br />

Verhaltensmuster (individuelle Bewältigungsstrategien). Gemäss Bucher (2011) sind personenbezogene<br />

Faktoren in der ICF derzeit (noch) nicht klassifiziert. Die Erstellung einer Klassifikation<br />

der persönlichen Kontextfaktoren durch die Arbeitsgruppe „ICF“ der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin<br />

und Prävention DGSP erweitert mit Experten aus Deutschland und der Schweiz ist jedoch in<br />

Gange (vgl. http://www.sar-gsr.ch/jmuffin/upload/Referat_Peter_O_Bucher.pdf).<br />

5 Als Umweltfaktoren gelten zum Beispiel technische Hilfsmittel zum persönlichen Gebrauch im täglichen<br />

Leben, Hilfsmittel zur persönlichen Mobilität drinnen und draussen, bauliche oder technische Massnahmen<br />

für private Nutzung, Unterstützung durch Dienste oder Bezugspersonen, Einstellung und Motivation<br />

von Personen aus dem Umfeld des Patienten.<br />

6 Goal Attainment Scaling (GAS) ist ein Instrument, das dazu dient, die Erreichung gegebener Ziele zu<br />

überprüfen. Es setzt die Festlegung eines oder mehrerer Ziele voraus. Für jedes Ziel werden dann Indikatoren<br />

festgelegt, mit deren Hilfe die Zielerreichung überprüft werden kann. Die Überprüfung der Ziele<br />

erfolgt mittels einer 5-stufigen Antwortskala (1=“viel weniger als erwartet“, 2=“weniger als erwartet“,<br />

3=“erwartet“, 4=“mehr als erwartet“, 5=“viel mehr als erwartet). Vergleiche Literaturverzeichnis.<br />

7


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

3 Auftrag und Vorgehensweise<br />

3.1 Auftrag des Qualitätsausschusses <strong>Rehabilitation</strong><br />

Der Qualitätsausschuss <strong>Rehabilitation</strong> umfasst 9 Vertreterinnen und Vertreter, von Fachgesellschaften,<br />

Versicherern und Kantonen 7 . Im Dezember 2010 wurde er vom Vorstand des <strong>ANQ</strong><br />

beauftragt, bis spätestens Ende 2011 ein Umsetzungskonzept für die flächendeckende Messung<br />

von ergebnisrelevanten Qualitätsindikatoren in der stationären <strong>Rehabilitation</strong> zu erarbeiten,<br />

das mit der Leistungsfinanzierung in der <strong>Rehabilitation</strong> (ST-Reha-Projekt) 8 kompatibel ist.<br />

Der Qualitätsausschuss <strong>Rehabilitation</strong> beschloss, die verschiedenen Konzepte in der <strong>Rehabilitation</strong><br />

aufzugreifen und in die Arbeiten zur Erstellung des Umsetzungskonzepts zu integrieren.<br />

Dazu hat er die Bildung von drei Arbeitsgruppen initiiert: die Arbeitsgruppe 1A, die Arbeitsgruppe<br />

1B sowie die Arbeitsgruppe 2.<br />

‐ Die Arbeitsgruppe 1A hatte den Auftrag, das Konzept „Dokumentation der Zielsetzung<br />

(inkl. Zielerreichung) um einfache und klare Outcome-Indikatoren unter Berücksichtigung<br />

bestehender Ansätze zu ergänzen. Die zusätzlichen Outcome-Indikatoren sollten<br />

die Beurteilung der Zielerreichung untermauern. Ergänzend sollte ein Instrument zur<br />

Überprüfung der Nachhaltigkeit der Partizipationsziele entwickelt werden. Mitglieder die<br />

Arbeitsgruppe 1A sind Experten aus Pilotkliniken mit muskuloskelettaler oder neurologischem<br />

<strong>Rehabilitation</strong>. 7 Die Arbeitsgruppe traf sich zu acht Arbeitssitzungen.<br />

‐ Die Arbeitsgruppe 1B bestehend aus Experten der kardialen und pulmonalen <strong>Rehabilitation</strong><br />

7 wurde beauftragt, bestehende Konzepte mit Blick auf die flächendeckende Einführung<br />

von ergebnisrelevanten Qualitätsindikatoren anzugleichen. Das Qualitätsmanagement-Konzept<br />

der SGP diente zusammen mit dem bestehenden Konzept in der kardiologischen<br />

<strong>Rehabilitation</strong> als Basis für die Angleichung beider Konzepte, welche im Rahmen<br />

von drei Sitzungen erarbeitet wurde.<br />

‐ Arbeitsgruppe 2 hatte den Auftrag, Vorschläge für fachübergreifende Ergebnisindikatoren<br />

in der <strong>Rehabilitation</strong> unter Berücksichtigung bestehender und angewandter Methoden<br />

zu unterbreiten. Mitglieder die Arbeitsgruppe 2 sind Experten aus Pilotkliniken mit<br />

neurologischer oder muskuloskelettaler <strong>Rehabilitation</strong> sowie Experten aus Kliniken mit<br />

kardialer und pulmonaler <strong>Rehabilitation</strong> 7 . Die Arbeitsgruppe 2 erarbeitete ihr Ergebnis im<br />

Rahmen von drei Sitzungen.<br />

Die Geschäftsstelle hat die Sitzungen der drei Arbeitsgruppen organisiert und durchgeführt und<br />

die Vorschläge mit der Begleitgruppe m & n besprochen. Diese war im Rahmen des Pilotprojekts<br />

aus der Zusammenlegung zweier Begleitgruppen zur Begleitgruppe m & n entstanden.<br />

Ihre Aufgabe war es, das Pilotprojekt muskuloskelettale und neurologische <strong>Rehabilitation</strong> über<br />

7 Eine Mitgliederliste befindet sich im Anhang Abschnitt 5.1<br />

8 ST-Reha ist die Kurzbezeichnung des Projekts „Schweizerisches Tarifsystem <strong>Rehabilitation</strong>“. Seit 2004<br />

bearbeiten H+ und die Medizinaltarifkommission UVG (MTK) das Tarifprojekt im Bereich der stationären<br />

<strong>Rehabilitation</strong>. Es bezweckt die Umsetzung der neuen gesetzlichen Grundlagen und der neuen Spitalfinanzierung<br />

(Leistungsfinanzierung). Im Jahr 2009 konnte als Meilenstein ein Patientenklassifikationssystem<br />

(PCS) für die neurologische und muskuloskelettale <strong>Rehabilitation</strong> entwickelt werden, das anhand<br />

des Schweregrads einer Erkrankung die Behandlungskosten schätzt. Gegenwärtig wird im Rahmen<br />

einer Pilotphase das PCS probeweise in Kliniken eingeführt. (vgl.<br />

http://www.hplus.ch/de/tarife_preise/andere_stationaere_tarife/st_reha/).<br />

8


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

den Abschluss des Pilotprojekts hinaus zu begleiten und weiterzuentwickeln. Die Begleitgruppe<br />

umfasst Vertreter von Pilotkliniken mit neurologischer oder muskuloskelettaler <strong>Rehabilitation</strong> 9 .<br />

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppensitzungen wurden in die erste Version des Umsetzungskonzepts<br />

für die landesweiten Messungen in der <strong>Rehabilitation</strong> eingearbeitet, welches im Juni 2011<br />

dem QA <strong>Rehabilitation</strong> präsentiert wurde. Zusätzlich wurden Grundlagen, insbesondere zum<br />

Datenerfassungs- und Auswertungssystem (Basis dazu bildeten drei Richtofferten), zur geplanten<br />

nationalen Zufriedenheitsbefragung <strong>Rehabilitation</strong> (Basis hierzu bildete die nationale Zufriedenheitsbefragung<br />

im Akutbereich) sowie zur Finanzierung erarbeitet. Die kritische Diskussion<br />

dieser Grundlagen erfolgte an den Sitzungen im September 2011 und November 2011.<br />

3.2 Ergebnisse der Arbeitsgruppen<br />

3.2.1 Arbeitsgruppe 1A<br />

Nach Meinung der Arbeitsgruppe 1A soll die Beurteilung der Zielerreichung durch das medizinische<br />

Personal (vgl. 2.3.4, Seite 5) durch die Anwendung von verschiedenen Assessments objektiviert<br />

werden (Tabelle 1). Darunter befinden sich ebenso Instrumente mit einem breiten Anwendungsspektrum<br />

wie dem FIM, dem EBI und dem HAQ als auch Instrumente, welche diagnosespezifisch<br />

eingesetzt werden, um Boden- und Deckeneffekte von FIM, EBI und HAQ aufzufangen.<br />

Vorgeschlagen wird zudem eine Patientenzufriedenheitsbefragung mit einem kurzen<br />

Fragebogen (vgl. Abschnitt 3.2.3, Seite 12).<br />

Darüber hinaus schlug die Arbeitsgruppe 1A vor, dass die Verwendung von weiteren Assessments<br />

von den Kliniken in einer Liste 10 deklariert werden. Damit will die Arbeitsgruppe 1A<br />

Transparenz gegenüber anderen Leistungserbringern, den Versicherern und Kantonen schaffen<br />

sowie den fachlichen Austausch unter den <strong>Rehabilitation</strong>skliniken fördern.<br />

Die Arbeitsgruppe hatte zudem anfänglich empfohlen, die Zieldokumentation (inkl. Zielerreichung<br />

bei Austritt aus der <strong>Rehabilitation</strong>sklinik) durch eine Befragung der Patienten zur Nachhaltigkeit<br />

der <strong>Rehabilitation</strong>sbehandlung mehrere Wochen nach Austritt aus der <strong>Rehabilitation</strong>sklinik<br />

zu ergänzen. Der QA <strong>Rehabilitation</strong> hat in Rücksprache mit der Arbeitsgruppe die Entwicklung<br />

eines entsprechenden ICF-kompatiblen Patientenfragebogens (abgestimmt auf die<br />

ICF-Partizipationsziele Wohnen, soziokulturelle Aktivitäten und Arbeiten) aus mehreren Gründen<br />

vorzeitig terminiert (vgl. Abschnitt 3.3.1.3). Der Stand der Arbeiten wird von der Arbeitsgruppe<br />

1A in einem Arbeitspapier festgehalten 11 .<br />

Im Pilotprojekt wurden die Daten mittels webbasierten Datenerfassungsmasken mit umfassenden<br />

Prüfroutinen erfasst (RehabNET_MAS©). Die Integration der Datenerfassungsmasken in<br />

das klinikeigene IT-System, das Programmieren von allfälligen Schnittstellen bzw. die doppelte<br />

Dateneingabe wird von den am Pilotprojekt teilnehmenden Kliniken als aufwändig bezeichnet.<br />

Aus Sicht der Mitglieder der Arbeitsgruppe 1A sind Schnittstellen so zu gestalten, dass Daten<br />

aus dem klinikeigenen System einfach exportiert werden können, zum Beispiel in eine Excel-<br />

Tabelle.<br />

9 Ein Teil der Mitglieder waren in der Arbeitsgruppe 1A, 1B oder 2.<br />

10 Erstellung der Liste gestützt auf den Sammelbändern zu Assessments in der <strong>Rehabilitation</strong> (Neurologie,<br />

2009; Bewegungsapparat, 2011; Kardiologie und Pneumologie, 2009) von Stefan Schädler et al.,<br />

Peter Oesch et al. sowie Gilbert Büsching et al.<br />

11 Das Arbeitspapier wird dem <strong>ANQ</strong> voraussichtlich im März 2012 vorgelegt.<br />

9


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

Tabelle 1: Messinstrumente für die muskuloskelettale und neurologische <strong>Rehabilitation</strong> (Vorschlag<br />

Arbeitsgruppe 1A)<br />

Messungen in der muskuloskelettalen<br />

und neurologischen <strong>Rehabilitation</strong><br />

Obligatorische Messungen<br />

Patienten<br />

Patientenzufriedenheitsbefragung DG-m<br />

DG-n<br />

Hauptziele (HZ) und Zielerreichung (ZE)<br />

gemäss ICF-Ansatz<br />

Nachhaltigkeit der Zielerreichung (ZE+)<br />

gemäss ICF-Ansatz a)<br />

Allgemeine Messungen mit Wahlpflicht<br />

Functional Independence Measurement<br />

(FIM)<br />

Diagnosegruppe<br />

DG-m<br />

DG-n<br />

DG-m<br />

DG-n<br />

Zeitpunkt<br />

E=Eintritt<br />

A=Austritt<br />

ScB=Score-<br />

Berechnung<br />

Mehrere Wochen<br />

nach A<br />

HZ bei E; ZE bei<br />

A; ScB<br />

ZE bei A; ZE+;<br />

ScB<br />

Typ<br />

SB=Selbstbeurt.<br />

FB=Fremdbeurt.<br />

SB<br />

[FB / SB]<br />

SB<br />

DG-n E / A; ScB FB<br />

Erweiterter Barthel-Index (EBI) DG-n E / A; ScB FB<br />

Health Assessment Questionnaire<br />

(HAQ)<br />

Diagnosespezifische Messungen mit Wahlpflicht<br />

DG-m E / A SB / FB<br />

Early Functional Abilities (EFA) Früh-Reha b) E / A; ScB FB<br />

Efficiency Pattern Analysis (EPA) Früh-Reha b) E / A; ScB FB<br />

Koma-Remissions-Scale (KRS) Früh-Reha b) E / A; ScB FB<br />

Unified Parkinson Diesease Rating<br />

Scale (UPDRS)<br />

Parkinson E / A; ScB FB<br />

Spinal Cord Independence Measure Paraplegie E / A; ScB FB<br />

(SCIM)<br />

a) Der QA <strong>Rehabilitation</strong> hat die Entwicklung der entsprechenden Befragung in Rücksprache mit der Arbeitsgruppe<br />

vorzeitig terminiert.<br />

b) Zur Früh-<strong>Rehabilitation</strong> ist anzumerken, dass die Abgrenzung zwischen rehabilitativen von DRG abgedeckten<br />

Fällen im Akutbereich und von anderen früh-rehabilitativen Leistungen noch nicht abschliessend<br />

geklärt ist. Das Projekt der SwissDRG zur Leistungsfinanzierung (ST-Reha) wird bezüglich den entsprechenden<br />

Begriffen und Abgrenzungen Klarheit schaffen.<br />

Aus Sicht der Arbeitsgruppe 1A sind aufgrund der Erfahrungen im Pilotprojekt separate Institute<br />

mit einem entsprechenden spezifischen Know-how im Bereich der Datenerfassung bzw. Daten-<br />

10


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

auswertung zu beauftragen. Die Auswertung der Daten soll durch Institute bzw. Personen mit<br />

reha-spezifischem Wissen erfolgen.<br />

Die Arbeitsgruppe 1A ist des Weiteren der Auffassung, dass der Aufwand für Kliniken, welche<br />

mehrere Reha-Fachbereiche haben, sehr hoch würde, wenn für die muskuloskelettale und neurologische<br />

<strong>Rehabilitation</strong> einerseits und die kardiologische und pulmonale <strong>Rehabilitation</strong> andererseits<br />

zwei verschiedene Konzepte für die Erhebung von ergebnisrelevanten Qualitätsindikatoren<br />

umgesetzt werden müssten. Sie favorisiert deshalb eine flächendeckende Umsetzung des<br />

Konzepts der Dokumentation der Zielsetzungen (inkl. Überprüfung der Erreichung der Partizipationsziele<br />

und deren Nachhaltigkeit). Diese Meinung wird auch von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe<br />

2 vertreten.<br />

3.2.2 Arbeitsgruppe 1B<br />

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe 1B halten fest, dass sich die ICF-Ansatz in den letzten 15 Jahren<br />

in der kardialen und pulmonalen <strong>Rehabilitation</strong> nicht durchgesetzt hat. Ziele auf dieser Basis<br />

zu formulieren sei sehr schwierig und bringe den Patienten in der kardialen und pulmonalen<br />

<strong>Rehabilitation</strong> keinen Zusatznutzen. Die Erfassung der Symptombelastung und Funktionseinschränkung<br />

mit Assessments ist aus Sicht der Mitglieder der Arbeitsgruppe 1B zweckmässiger<br />

für Qualitätsvergleiche.<br />

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe 1B schlagen vor, sich in der kardialen und pulmonalen <strong>Rehabilitation</strong><br />

längerfristig auf gemeinsame Outcome-Indikatoren zu einigen – obschon Patienten der<br />

pulmonalen <strong>Rehabilitation</strong> als deutlich schwerer krank gelten als Patienten der kardialen <strong>Rehabilitation</strong>.<br />

In Tabelle 2 sind die von der Arbeitsgruppe vorgesehenen Instrumente für die kardiale<br />

und pulmonale <strong>Rehabilitation</strong> aufgeführt.<br />

Darüber hinaus wurde der BODE-Index erwähnt – jedoch nicht diskutiert. Der BODE-Index ist<br />

eine Matrix zur Beurteilung des Mortalitätsrisikos bei COPD-Patienten aufgrund von fünf Variablen<br />

(FEV1, 6-Minuten-Gehtest, Luftnot (MMRC Dispnea Scala) und Body Mass Index).<br />

Die Ergebnisse der Qualitätsmessungen sollen in Bezug auf gewählte Krankheitsbilder unter<br />

Berücksichtigung des Alters, der Komorbiditäten und des Schweregrads der Erkrankung auswertet<br />

werden. Wünschenswert ist aus Sicht der Arbeitsgruppenmitglieder, dass die im Rahmen<br />

des Qualitätsmanagements erhobenen Daten, welche den individuellen Verlauf der <strong>Rehabilitation</strong><br />

beschreiben, unmittelbar im Klinikalltag nutzbar sind, zum Beispiel im Rahmen der Austrittberichterstattung.<br />

Die Frage der Standardisierung bzw. Vereinheitlichung der Messprotokolle (zum Beispiel 6-<br />

Minuten-Gehtest, Ergometrie) im Hinblick auf die vom <strong>ANQ</strong> angestrebten Klinikvergleiche wurden<br />

kontrovers diskutiert: Nach Meinung der Arbeitsgruppe 1B wäre ein Vergleich der Ergebnisse<br />

zwischen den Kliniken wissenschaftlich nicht haltbar: Zum einen sei das Patientengut<br />

nicht vergleichbar und zum anderen seien die Messprotokolle klinikspezifisch. Befürchtet werden<br />

ausserdem Sanktionen gegen Leistungserbringer, welche aufgrund von Fehlinterpretationen<br />

verhängt werden sowie datenschutzbezogene Probleme. Die Arbeitsgruppenmitglieder<br />

monieren zudem, dass Auswertung und Veröffentlichung weitgehend unklar seien.<br />

Die Durchsetzung landesweit einheitlicher Messprotokolle wurde von den Arbeitsgruppenmitgliedern<br />

1B vereinzelt begrüsst, mehrheitlich herrschte jedoch die Meinung vor, dass die Vorgabe<br />

eines einheitlichen Protokolls von den Kliniken nicht akzeptiert würde und die Standardi-<br />

11


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

sierung / Vereinheitlichung der Messprotokolle sehr aufwändig sei. Die Einführung eines zusätzlichen<br />

Protokolls wird als ethisch und medizinisch fragwürdig eingeschätzt, weil die Patienten im<br />

Rahmen der Assessments an die Leistungsgrenzen geführt werden.<br />

Tabelle 2: Messinstrumente für die kardiale und pulmonale <strong>Rehabilitation</strong><br />

(Vorschlag Arbeitsgruppe 1B)<br />

Messungen in der kardialen und<br />

pulmonalen <strong>Rehabilitation</strong><br />

Patienten<br />

Diagnosegruppe<br />

Zeitpunkt<br />

E=Eintritt<br />

A=Austritt<br />

ScB=Score-<br />

Berechn.<br />

Allgemeine Messungen mit Wahlpflicht (Wahl abhängig vom Gesundheitszustand)<br />

6-Minuten-Gehtest DG-k; DG-p E / A; ScB FB<br />

Fahrrad-Ergometrie DG-k; DG-p E / A; ScB FB<br />

Typ<br />

SB=Selbstbeurt<br />

eilung<br />

FB=Fremdbeurt<br />

eilung<br />

Diagnosespezifische Messungen (obligatorisch, d.h. zusätzlich zur allgemeinen Messung)<br />

MacNew Heart (Quality of Life Assessment)<br />

Bypass & Klappe,<br />

Kombinierte kardiovaskuläreOperationen,Herzinsuffizienz<br />

(EF


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

Des Weiteren erachtet es die Arbeitsgruppe 2 als wichtig, dass intensiv nach prädiktiven Faktoren<br />

in der <strong>Rehabilitation</strong> geforscht wird, damit das <strong>Rehabilitation</strong>s-Potential des Patienten und<br />

die Indikationsqualität eingeschätzt werden kann. Aus Sicht der Arbeitsgruppenmitglieder wäre<br />

es sinnvoll, dass der <strong>ANQ</strong> dazu die Plattform zur Verfügung stellt und diese Entwicklung unterstützt.<br />

3.2.4 Begleitgruppe m & n<br />

Die Datenerfassungsmasken der Zieldokumentation in der Neurologie wurden von den Mitgliedern<br />

der Begleitgruppe m & n insgesamt als kompliziert erachtet. In Anlehnung an die einfacheren<br />

Datenerhebungen in der muskuloskelettalen <strong>Rehabilitation</strong> werden im Hinblick auf die flächendeckende<br />

Einführung des <strong>ANQ</strong>-Messsystems (gegenwärtig RehabNET) folgende Vereinfachungen<br />

und Vereinheitlichungen von der Begleitgruppe m & n vorgeschlagen:<br />

‐ Die Unterziele sollen in der Klinik zwar dokumentiert, aber nicht im nationalen System<br />

erfasst werden (wie im Rahmen des Grundlagenpapiers zur Weiterentwicklung des<br />

Konzepts muskuloskelettale <strong>Rehabilitation</strong>). Es wäre zu prüfen, ob die Unterziele für die<br />

Identifikation von Erfolgs- bzw. Misserfolgsfaktoren nützlich wären (Prädiktive Faktoren).<br />

‐ Die Erhebung der Komorbiditäten ist zur Beschreibung des Case-Mix bzw. für die Risikoadjustierung<br />

ein wichtiger Faktor. Die Begleitgruppe schlägt vor, das die Komorbiditäten<br />

mit dem vergleichsweise einfachen Instrument aus dem Pilotprojekt muskuloskelettale<br />

<strong>Rehabilitation</strong> erhoben werden anstatt mit dem CIRS (Cummulative Illness Rating<br />

Scale).<br />

‐ Die Erhebung der Kontextfaktoren hat sich bewährt und ist ein zentrales Element bei der<br />

Festlegung von Zielen und beim Vergleich von Patienten. Sie sollen in die Zielsetzung<br />

einfliessen, nicht aber separat dokumentiert werden.<br />

‐ Hauptzielwechsel sollen innerhalb des Systems dokumentiert werden können. Für die<br />

Beurteilung des Zielerreichungsgrads und die (klinikvergleichende) Auswertung ist aber<br />

nur das zuletzt dokumentierte Hauptziel relevant.<br />

‐ Der Zielerreichungsgrad kann zwei-stufig (Muskuloskelettale <strong>Rehabilitation</strong>) bzw. dreistufig<br />

(Neurologische <strong>Rehabilitation</strong>) erfasst werden. In der Auswertung wird jedoch nur<br />

eine zwei-stufige Antwortskala benutzt, wobei die mittlere Antwortkategorie („teilweise<br />

erreicht“) in „nicht erreicht“ umkodiert wird. Die Begleitgruppe betont, dass es für die Beurteilung<br />

der Zielerreichung („erreicht“ – „teilweise erreicht“ – „nicht erreicht“) Richtlinien<br />

braucht. 12<br />

Des Weiteren befürwortet die Begleitgruppe m & n die kurze Patientenzufriedenheitsbefragung<br />

und findet das Thema der prädiktiven Faktoren ebenfalls wichtig. Die Zusammenarbeit des<br />

<strong>ANQ</strong> mit Hochschulen und dem Nationalfonds sowie die Koordination von Forschungsprojekten<br />

zu prädiktiven Faktoren wird als wünschenswert erachtet.<br />

12 Dabei sind die Goal Attainment Scaling (GAS) und die von Dr. med. Hanspeter Rentsch entwickelte<br />

Systematik der Hauptziele und Schlüsselprobleme genutzt worden (vgl. Rentsch, Indikatoren und Evaluation<br />

der Zielsetzungsprozesse, Kursunterlagen, SAR, 11.11.2011).<br />

13


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

3.3 Rahmenbedingungen für den nationalen <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

In diesem Abschnitt werden die vom QA <strong>Rehabilitation</strong> in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle<br />

festgelegten inhaltlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für den<br />

nationalen <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong> sowie seine Entwicklungsperspektiven dargestellt.<br />

3.3.1 Inhaltliche Rahmenbedingungen<br />

3.3.1.1 Modularisierung des <strong>Messplan</strong>s <strong>Rehabilitation</strong><br />

Grundsätzlich empfiehlt der QA <strong>Rehabilitation</strong> die Übernahme des ICF-Ansatzes der Zieldokumentation<br />

(inkl. Beurteilung der Zielerreichung bei Austritt) für alle Bereiche der <strong>Rehabilitation</strong><br />

bzw. alle Kliniken. Aufgrund der geringen Verbreitung des Ansatzes insbesondere in der stationären<br />

kardialen und pulmonalen <strong>Rehabilitation</strong> und des fehlenden Nachweises seiner klinischen<br />

Nützlichkeit soll die Integration des ICF-Ansatzes in diesem Bereich zu einem späteren Zeitpunkt<br />

erneut geprüft werden. Bis dahin sind für die muskuloskelettale und neurologische <strong>Rehabilitation</strong><br />

bzw. die kardiale und pulmonale <strong>Rehabilitation</strong> separate Messkonzepte vorzusehen.<br />

Als fachübergreifende Outcome-Messung wird ein Kurzfragebogen zur Erfassung der Patientenzufriedenheit<br />

– die sogenannte nationale Zufriedenheitsbefragung <strong>Rehabilitation</strong> empfohlen.<br />

Wie im Akutbereich, soll auch der rehabilitationsspezifische Kurzfragebogen in Ergänzung zu<br />

allfälligen bestehenden Patientenzufriedenheitsbefragungen eingesetzt werden können.<br />

3.3.1.2 Beschränkung auf ein Instrumenten-Kernset<br />

Im QA <strong>Rehabilitation</strong> besteht ein Konsens darüber, dass vorerst nur eine minimale Anzahl an<br />

Instrumenten in den <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong> aufgenommen wird – ein sogenanntes Kernset<br />

(vgl. Abschnitt 4.3.1, Seite 22 sowie Abschnitt 4.3.2, Seite 24). Dies hatte zur Folge, dass einige,<br />

von den Arbeitsgruppen vorgeschlagene Instrumente nicht in den vorliegenden <strong>Messplan</strong><br />

aufgenommen wurden. 13 Mit dem Kernset sollen möglichst viele Fälle erfasst werden, deren<br />

Ergebnisse mit Referenzwerten verglichen werden können. Die Palette weiterer freiwillig anwendbarer<br />

Instrumente wird dabei nicht eingeschränkt.<br />

Bei der Wahl der Instrumente wurde darauf geachtet, dass sie in Wissenschaft und Fachgremien<br />

anerkannt sowie in der klinischen Praxis weit verbreitet sind und bei vergleichsweise grossen<br />

Patientengruppen zweckmässig eingesetzt werden können. Damit wird es möglich, aussagekräftige<br />

Ergebnisse für eine grosse Anzahl an Patienten zu erhalten. Dies gewährleistet, dass<br />

für Dispensgesuche wenig Anlass entsteht und der Schulungsaufwand massvoll bleibt. Wünschenswert<br />

ist darüber hinaus die Vermeidung von Lizenzkosten. Schliesslich sind mit Blick auf<br />

die Datenqualität (hoher Rücklauf und vollständig ausgefüllte Fragebogen insbesondere bei<br />

fremdsprachigen Patientengruppen) Fragebogen vorzuziehen, welche vom medizinischtherapeutischen<br />

Personal ausgefüllt werden.<br />

3.3.1.3 Vorläufiger Verzicht auf eine Überprüfung der Nachhaltigkeit der <strong>Rehabilitation</strong>sbehandlung<br />

und auf Assessmentlisten<br />

Das Thema der Nachhaltigkeit ist ein aus Sicht des QA <strong>Rehabilitation</strong> sehr wichtiges Thema.<br />

Dank der Arbeitsgruppe 1A hat innerhalb der rehabilitationsspezifischen Fachgesellschaften die<br />

Auseinandersetzung mit dem Thema angestossen werden können. Der QA <strong>Rehabilitation</strong> sieht<br />

es nun primär als Aufgabe der Fachgesellschaften, die Arbeiten am Thema Nachhaltigkeit in<br />

13 vgl. Tabelle 1, Seite 10 sowie Tabelle 2, Seite 12.<br />

14


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen voranzutreiben (Pilotierung und umfassende<br />

wissenschaftliche Evaluation des Instruments). Vor diesem Hintergrund hat der QA <strong>Rehabilitation</strong><br />

in Rücksprache mit der Arbeitsgruppe 1A den Auftrag vorzeitig zurückgezogen. Ein von der<br />

Arbeitsgruppe 1A verfasstes Arbeitspapier zu Handen des <strong>ANQ</strong> soll den Stand der Arbeiten<br />

(Patientenfragebogen) dokumentieren. 14<br />

Die Listen, in denen die Kliniken die von ihnen eingesetzten Assessments deklarieren, werden<br />

ebenfalls nicht weiterverfolgt. Ihre Nützlichkeit wurde mit Blick auf die Aufgaben des <strong>ANQ</strong> als<br />

fraglich eingeschätzt. 15<br />

3.3.1.4 Datenqualität<br />

Das Erzielen einer hohen Datenqualität hat für den <strong>ANQ</strong> eine hohe Priorität: Sie ist eine zentrale<br />

Voraussetzung für verlässliche Aussagen und die Akzeptanz einer transparenten Darstellung<br />

von vergleichenden und klinikspezifischen Ergebnissen (inkl. Risikoadjustierung). Zur Sicherstellung<br />

einer hohen Datenqualität werden <strong>ANQ</strong>-seitig während der Umsetzung des Projekts<br />

verschiedene Vorkehrungen getroffen: Die meisten Instrumente werden vom therapeutischmedizinischen<br />

Personal ausgefüllt. Dies gewährleistet einen hohen Rücklauf und vollständige<br />

Angaben auch bei Patienten mit Migrationshintergrund oder bei Patienten, die den Fragebogen<br />

nicht selber ausfüllen können. Die Vorgabe der elektronischen Datenerfassung in Kombination<br />

mit einer einfachen Prüflogik gewährt, dass die Angaben in der Klinik vollständig erhoben werden<br />

und valide sind (vgl. Abschnitt 3.3.2.2 sowie Abschnitt 4.3.4). Die Erstellung eines Handbuchs<br />

zu den Messungen (vgl. Abschnitt 4.3.5) und die Schulung ihrer Anwendung (vgl. Abschnitt<br />

4.3.5) trägt zur Erhöhung der Validität und der Reliabilität der Angaben bei. Eine systematische<br />

inhaltliche Plausibilisierung der Angaben vor deren nationalen Auswertung stellt eine<br />

hohe und homogene Datenqualität sicher (vgl. Abschnitt 4.3.4). Darüber hinaus sei erwähnt,<br />

dass im Tarifsystem von SwissDRG eine Kodier-Revision der medizinischen Dokumentation<br />

vorgegeben ist. Damit wird einer manipulativen Anwendung der Instrumente zur Beschönigung<br />

der Leistungsqualität (<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong>) bzw. zur Erhöhung der Einnahmen<br />

vorgebeugt (ST-Reha-Projekt).<br />

3.3.2 Organisatorische Rahmenbedingungen<br />

3.3.2.1 Separate <strong>Ausschreibung</strong> von Datenerfassung und Auswertung<br />

Eine separate <strong>Ausschreibung</strong> von a) Datenerfassung und b) Datenauswertung und Berichtswesen<br />

wurde im QA <strong>Rehabilitation</strong> im Allgemeinen bevorzugt. Damit wird es möglich, für beide<br />

Aufgaben einen Anbieter mit den geforderten einschlägigen Kompetenzen zu finden. Für die<br />

Entwicklung eines Datenerfassungssystems (mit einer Prüflogik) und seine Implementierung in<br />

der <strong>Rehabilitation</strong>sklinik sind Kernkompetenzen im IT-Bereich notwendig; dies hatte sich im<br />

Pilotprojekt bewährt. Für die Auswertung der Daten sind Kompetenzen in der Analyse und Interpretation<br />

von rehabilitationsmedizinischen Daten (Risikoadjustierung, Vergleich mit Referenzwerten)<br />

essentiell. Für die Berichterstellung werden ausgewiesene Fähigkeiten in der laienverständlichen<br />

Darstellung umfassender und komplexer medizinischen Sachverhalte vorausgesetzt.<br />

14 Das Arbeitspapier soll im Frühling 2012 dem <strong>ANQ</strong> vorgelegt werden.<br />

15 Eine Liste von Assessmentverfahren ist auf den Webseiten des Instituts für Qualitätssicherung in Prävention<br />

und <strong>Rehabilitation</strong> GmbH der Deutschen Sporthochschule Köln unter dem folgenden Link zu<br />

finden: http://www.assessment-info.de.<br />

15


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

3.3.2.2 Organisation der Datenerfassung<br />

Im Hinblick auf die Organisation der Datenerfassung hat der QA <strong>Rehabilitation</strong> drei Szenarien<br />

diskutiert. Er entschied sich für Szenario (2), bei dem die unternehmerische Freiheit der Kliniken<br />

in einem akzeptablem Mass bewahrt werden kann trotz Vorgabe der elektronischen Datenerfassung<br />

(inklusiver einer rudimentären Prüflogik) zwecks Sicherstellung einer hohen Datenqualität:<br />

(1) Vorgabe des Datenerfassungssystems (bzw. Systemanbieters): Der <strong>ANQ</strong> gibt den Kliniken<br />

ein bestimmtes (webbasiertes) Datenerfassungssystem vor, womit die Daten bereits<br />

bei der Erfassung geprüft werden. Alternativ können die Daten in die bestehenden Klinikinformationssysteme<br />

erfasst und über eine vorgegebene prüfende Schnittstelle an die<br />

<strong>ANQ</strong>-Datenbank gesendet werden. Dies entspricht insgesamt dem Vorgehen im Pilotprojekt<br />

<strong>Rehabilitation</strong>.<br />

(2) Vorgabe der elektronischen Datenerfassung: Der <strong>ANQ</strong> gibt den Kliniken vor, dass die<br />

Daten mittels eines (webbasierten) Datenerfassungssystems erhoben werden, das zeitgleich<br />

die Eingaben prüft. Alternativ können die Daten in das bestehende Klinikinformationssystem<br />

erfasst und zeitgleich geprüft werden. Die Kliniken bestimmen den Systemanbieter<br />

für die Datenerfassung und Datenprüfung selber. Die Erstellung von Vorgaben<br />

für die Datenprüfung in den Kliniken sowie die zentrale umfassende Überprüfung der<br />

Datenqualität und die Aufbereitung des <strong>ANQ</strong>-Datensatzes sind Aufgaben des Auswertungsinstituts.<br />

(3) Empfehlung zur elektronischen Datenerfassung: Der <strong>ANQ</strong> beschränkt sich auf eine<br />

Empfehlung, die Daten elektronisch zu erfassen und die Eingaben zeitgleich zu prüfen<br />

(webbasiertes Erfassungssystem bzw. KIS). Die zentrale umfassende Überprüfung der<br />

Datenqualität erfolgt ex-post und ist zusammen mit der Aufbereitung des <strong>ANQ</strong>-<br />

Datensatzes Aufgabe des Auswertungsinstituts.<br />

Grundsätzlich sind doppelte Eingaben von Daten zu vermeiden 16 . Dies erscheint bei allen drei<br />

Szenarien machbar. Darüber hinaus ist es wünschenswert, dass die Daten schon bei der Dateneingabe<br />

geprüft und frühzeitig im Prozess eine hohe Datenqualität sichergestellt werden<br />

kann – nicht zuletzt deshalb, damit die Kliniken diese Daten für die klinischen Prozesse nutzen<br />

können.<br />

Eine durchgängig hohe Datenqualität kann bei den Szenarien (1) und (2) am ehesten sichergestellt<br />

werden. Bei Szenario (1) dürfte die Datenqualität homogener sein als bei Szenario (2).<br />

Szenario (1) kann vergleichsweise kostengünstiger als Szenario (2) bereitgestellt werden, da<br />

Skaleneffekte bei der Entwicklung, der Konfiguration und dem Unterhalt genutzt werden können.<br />

Vom <strong>ANQ</strong> geforderte Anpassungen bei den Datenerhebungen können zudem zentral auf<br />

Systemebene erfolgen und sind entsprechend kostengünstiger. Szenario (2) bietet demgegenüber<br />

mehr unternehmerische Freiheit (insb. Wahl des Systems, Gestaltung der Prozesse) und<br />

dürfte auf eine vergleichsweise höhere Akzeptanz stossen. Zu bedenken gilt, dass mit der Einführung<br />

der Leistungsfinanzierung (ST-Reha) die Kliniken die Daten elektronisch erfassen müs-<br />

16 Aus Sicht der Kliniken und Systemanbieter ist schliesslich ein besonderes Augenmerk auf den Einsatz<br />

allfälliger Papierfragebogen bei den Patienten zu legen. Bei hohen Fallzahlen ist die Erhebung der Patientenantworten<br />

direkt in ein elektronisches System (Computer oder Tablet) zu bevorzugen; dieses ökonomischere<br />

Vorgehen erzielt eine höhere Datenqualität (höherer Rücklauf, vollständige Angaben).<br />

16


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

sen. Bei Szenario (3) erfolgt die Sicherstellung einer national durchgängig homogenen und guten<br />

Datenqualität ex-post, was mit einer aufwändigen Zusammenarbeit des Auswertungsinstituts<br />

mit den Kliniken einhergeht.<br />

3.3.3 Finanzielle Rahmenbedingungen<br />

Bei der Erstellung des Kostenrahmens für den nationalen <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong> sind folgende<br />

Rahmenbedingungen zu beachten:<br />

(1) Gleichbehandlung der Fachbereiche: Das Konzept zur Finanzierung des <strong>ANQ</strong> und der<br />

Qualitätsmessungen ab 2011 legt fest, dass der <strong>ANQ</strong> über alle medizinische Fachbereiche<br />

(Akutsomatik, <strong>Rehabilitation</strong> und Psychiatrie) grundsätzlich die gleiche Strategie<br />

verfolgt und dass das Finanzierungsmodell für alle Fachbereiche gilt. Der separate<br />

Taxzuschlag pro Austritt deckt die Messkosten der Leistungserbringer (Messinstrumente,<br />

Messlogistik, Schulungen, Auswertungen, Berichte, Publikationen) über zwei Jahre<br />

(Anschubfinanzierung).<br />

(2) Vorgaben des Nationalen Qualitätsvertrags: Insbesondere Artikel 10 (Nationale Messkoordination:<br />

der <strong>ANQ</strong> stellt den Leistungserbringern die Messinstrumente kostenlos zur<br />

Verfügung), Artikel 12 (Finanzierungsgrundsatz: Qualitätsmessungen sind mit dem Tarif<br />

abgegolten), Artikel 13 (Übergangsfinanzierung der Qualitätsmessungen: Versicherer<br />

und Kantone zahlen einen Taxzuschlag pro Austritt an die Leistungserbringer für eine<br />

zweijährige Übergangsphase) und Artikel 14 (Finanzierung der <strong>ANQ</strong>-Leistungen: Höhe<br />

des Beitrags der Leistungserbringer an den <strong>ANQ</strong> für die Koordination der Messungen).<br />

(3) <strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> Akutsomatik: Die budgetierten Gesamtkosten für den <strong>Messplan</strong><br />

Akutsomatik, welcher 6 Instrumente 17 umfasst, belaufen sich auf rund --------Franken.<br />

Der Taxzuschlag für den nationalen <strong>Messplan</strong> Akutsomatik beträgt ----- Franken und<br />

deckt sowohl die internen als auch die externen Messkosten der Leistungserbringer (Referenzjahr<br />

2009: rund 1.1 Mio. Austritte, Medizinische Statistik der Krankenhäuser, BFS<br />

2011). Für die internen Messkosten der Leistungserbringer ist im Bereich Akutsomatik<br />

ein Anteil von 52.2% des Taxzuschlags vorgesehen; der <strong>ANQ</strong> erhält den restlichen Betrag<br />

von 47.8% zur Deckung der externen Messkosten.<br />

(4) <strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> Psychiatrie: Die budgetierten Gesamtkosten für den <strong>Messplan</strong><br />

Psychiatrie belaufen sich auf rund -------- Franken für den Einsatz von insgesamt 4<br />

Instrumenten. 18 Die Höhe des Taxzuschlags für den <strong>Messplan</strong> Psychiatrie beläuft sich<br />

auf ------- Franken (Referenzjahr 2009: rund 62‘500 Austritte, Medizinische Statistik der<br />

Krankenhäuser, BFS 2011). Dabei leisten die Versicherer -----Franken (45%) und die<br />

Kantone ------Franken (55%) an den Taxzuschlag. Ein Betrag von ------ Franken (52.2%)<br />

steht den Leistungserbringern für die klinikinternen Messkosten zur Verfügung. Der <strong>ANQ</strong><br />

erhält für die anfallenden klinikexternen Messkosten einen Betrag von ----- Franken<br />

(47.8%).<br />

17<br />

Patientenzufriedenheitsbefragung, Wundinfektionsmessung Swiss Noso, Rehospitalisationen und Reoperationen<br />

SQLape©, Prävalenzmessung Sturz und Dekubitus mit LPZ©.<br />

18<br />

Basisdokumentation, BSCL, HONOS und Zwangsmassnahmen; ohne Patientenzufriedenheitsbefragung.<br />

17


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

(5) <strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong>: Der <strong>Messplan</strong> umfasst insgesamt 10 Instrumente<br />

(Patientenzufriedenheitsbefragung, muskuloskelettale und neurologische <strong>Rehabilitation</strong>,<br />

kardiologische und pneumologische <strong>Rehabilitation</strong>) für einen vergleichsweise heterogenen<br />

Fachbereich mit rund 58‘000 Austritten aus 53 <strong>Rehabilitation</strong>skliniken (Referenzjahr<br />

2009).<br />

Im Bereich der <strong>Rehabilitation</strong> lassen sich aufgrund der vergleichsweise hohen Anzahl an geplanten<br />

Messungen weniger Skaleneffekte erzielen als im Bereich der Psychiatrie, welcher gemessen<br />

an den Austrittszahlen eine ähnliche Grössenordnung aufweist. Ein deutlicher Mehraufwand<br />

für die Messungen im Bereich der <strong>Rehabilitation</strong> ist dadurch begründet (vgl. Tabelle 5,<br />

Seite 32).<br />

3.3.4 Terminliche Rahmenbedingungen<br />

Der QA <strong>Rehabilitation</strong> hat folgende drei Szenarien (Zeitpläne) diskutiert und sich für einen<br />

Messbeginn Anfang 2013 entschieden (Szenario 3):<br />

(1) Messbeginn am 1. Juli 2012: In Szenario 1 wird davon ausgegangen, dass die Messungen<br />

(Modul 2 und Modul 3) am 1. Juli 2012 beginnen; zeitgleich beginnt die zweijährige<br />

Übergangsphase für die Finanzierung der Messungen über den Taxzuschlag (vgl. Abschnitt<br />

3.3.3). Zwischen dem Entscheid des Vorstandes des <strong>ANQ</strong> bzw. der Information<br />

der <strong>Rehabilitation</strong>skliniken und dem Messbeginn würden im günstigsten Fall 3 Monate<br />

vergehen; zwischen abschliessender Klärung der Finanzierung und Messbeginn nochmals<br />

weniger. Eine fristgerechte Vorbereitung der Messung seitens <strong>ANQ</strong> (z.B. Verfahren<br />

zur Wahl des Auswertungsinstituts, Vorbereitung und Durchführung von Schulungen für<br />

Modul 2 und Modul 3, Erstellen des Messhandbuchs) und seitens der Versicherer und<br />

Kantone (u.a. Durchführung des Verfahrens zur vertraglichen Anpassungen am Qualitätsvertrag)<br />

wäre kaum möglich. Schwierig wäre es zudem für die <strong>Rehabilitation</strong>skliniken<br />

(Implementation der Datenerfassungssysteme) und das Auswertungsinstitut (Vorgaben<br />

für die Datenerfassung).<br />

(2) Rollende Einführung der Module: In Szenario 2 wird 2012 nur die nationale Zufriedenheitsbefragung<br />

<strong>Rehabilitation</strong> (Modul1) durchgeführt. Der Messbeginn bei den Modulen<br />

2 und 3 erfolgt Anfang 2013. Die zweijährige Übergangsphase für die Finanzierung der<br />

Messungen über den Taxzuschlag beginnt Anfang Juli 2012. Für die Vorbereitung der<br />

Messungen (Modul 2 und 3) durch den <strong>ANQ</strong>, die Versicherer und Kantone bestünde<br />

ausreichend Zeit. Ausserdem ist es durch die vorgängige Präsentation des <strong>Messplan</strong>s<br />

und durch den Einbezug sprachregionaler Strukturen während der Vorbereitung der<br />

Messung möglich Akzeptanz insbesondere in der französisch- und italienischsprachigen<br />

Schweiz zu schaffen.<br />

(3) Messbeginn ist Anfang 2013 für das Modul 2 und 3; der Zeitpunkt der Durchführung der<br />

Patientenzufriedenheitsmessung wird mit der entsprechenden Messung im Akutbereich<br />

koordiniert. Die Patientenzufriedenheitsbefragung in der <strong>Rehabilitation</strong> soll auf Basis der<br />

Austritte in den Monaten April und Mai erfolgen. Die zweijährige Übergangsphase für die<br />

Finanzierung der Messungen über den Taxzuschlag beginnt Anfang 2013.<br />

Der QA <strong>Rehabilitation</strong> rät von einer freiwilligen Durchführung der Patientenzufriedenheitsmessung<br />

im Herbst 2012 (finanziert über die Einnahmen aus dem Rahmenvertrag)<br />

ab.<br />

18


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

Der Vorstand des <strong>ANQ</strong> hat am 25. Januar 2012 entschieden, dass die Messungen aus Modul 2<br />

und 3 Anfang 2013 beginnen und dass die Patientenzufriedenheitsmessung im Frühsommer<br />

2013 auf Basis der Austritte in den Monaten April und Mai durchgeführt wird (die entsprechende<br />

Messung im Akutbereich erfolgt auf Basis der Austritte im Monat September).<br />

19


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

4 <strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

4.1 Einleitung<br />

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Regularien des <strong>ANQ</strong>, die Pilotprojekte des <strong>ANQ</strong> das<br />

Konzept der Expertengruppe kardiale <strong>Rehabilitation</strong> und dasjenige der Schweizerischen<br />

Pneumologischen Gesellschaft (SGP) sowie die Ergebnisse der vom <strong>ANQ</strong> eingesetzten Arbeitsgruppen<br />

bilden die Grundlagen für den vorliegenden nationalen <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong>.<br />

Der nationale <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong> ist in drei Modulen gegliedert:<br />

Modul 1: Nationale Zufriedenheitsbefragung <strong>Rehabilitation</strong><br />

Modul 2: Muskuloskelettale und neurologische <strong>Rehabilitation</strong><br />

Modul 3: Kardiale und pulmonale <strong>Rehabilitation</strong><br />

Die Organisation der Datenerhebung, Auswertung und Veröffentlichung der Ergebnisse der<br />

nationalen Zufriedenheitsbefragung <strong>Rehabilitation</strong> erfolgt separat von derjenigen in Modul 2 und<br />

Modul 3.<br />

Der <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong> kommt in der stationären <strong>Rehabilitation</strong> zur Anwendung. Während<br />

das Modul nationale Zufriedenheitsbefragung <strong>Rehabilitation</strong> grundsätzlich in allen Bereichen<br />

der stationären <strong>Rehabilitation</strong> eingesetzt werden kann, ist die Anwendung des Moduls muskuloskelettale<br />

und neurologische <strong>Rehabilitation</strong> sowie des Moduls kardiale und pulmonale <strong>Rehabilitation</strong><br />

nur in den entsprechenden Bereichen vorgesehen.<br />

Wo die Umsetzung der <strong>ANQ</strong>-Messvorgaben aufgrund der Leistungserbringungsstrukturen (z.B.<br />

Paraplegiologie, onkologische, pädiatrische oder andere <strong>Rehabilitation</strong>sangebote) erschwert<br />

bzw. anders gestaltet ist, sieht Art. 4 Abs. 2 des Qualitätsvertrags die Möglichkeit vor, ein Dispensgesuch<br />

an den <strong>ANQ</strong> zur teilweisen Befreiung von der Umsetzung der <strong>ANQ</strong>-Messvorgaben<br />

einzureichen und über alternative Messvorgaben zu informieren. Die Gesuche bearbeitet der<br />

<strong>ANQ</strong> Qualitätsausschuss <strong>Rehabilitation</strong> zuhanden des Vorstandes des <strong>ANQ</strong>.<br />

4.2 Modul 1: Nationale Zufriedenheitsbefragung <strong>Rehabilitation</strong><br />

Die patientenseitige Beurteilung der Leistungsqualität einer Klinik ist ein wichtiger und anerkannter<br />

Qualitätsindikator (Patientenzufriedenheit). Am häufigsten werden derzeit für umfassende<br />

Patientenbefragungen der Fragebogen von MECON measure & consult GmbH 19 sowie<br />

das System PZ-Benchmark® 20 eingesetzt.<br />

Basis für die Entwicklung des rehabilitationsspezifischen Fragebogens und Befragungskonzepts<br />

war die nationale Zufriedenheitsbefragung im Akutbereich, welche im November 2011 zum ersten<br />

Mal durchgeführt wurde. Fragebogen und Befragungskonzept wurden an die Besonderheiten<br />

der <strong>Rehabilitation</strong> angepasst. Bei der Weiterentwicklung sollen auch die Erkenntnisse aus<br />

der Patientenzufriedenheitsbefragung im Akutbereich berücksichtigt werden.<br />

19 Vgl. http://www.mecon.ch/d_di_pa_re.cfm?a_lang=d<br />

20 Vgl. http://www.marty-mafo.ch/pz.php<br />

20


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

4.2.1 Der Fragebogen für die nationale Zufriedenheitsbefragung <strong>Rehabilitation</strong><br />

Der Fragebogen liegt in drei Landessprachen vor (Deutsch, Französisch, Italienisch). Dank seiner<br />

Fokussierung auf wenige, jedoch für alle <strong>Rehabilitation</strong>skliniken relevante Themen, können<br />

die Kliniken den nationalen Fragebogen in Ergänzung zu den bestehenden Patientenzufriedenheitsbefragungen<br />

einsetzen. Die klinikspezifischen Befragungsergebnisse können mit nationalen<br />

Referenzwerten verglichen werden.<br />

Der nationale Fragebogen umfasst fünf Fragen: Bei den ersten zwei Fragen wird die allgemeine<br />

Zufriedenheit mit der <strong>Rehabilitation</strong>sbehandlung erfasst. Anhand zwei weiterer Fragen beurteilen<br />

die Patienten die Verständlichkeit der Information der Ärztinnen und Ärzte sowie die Betreuung<br />

durch das therapeutische Personal, das Pflegefachpersonal und den Sozialdienst während<br />

des Aufenthalts. Schliesslich beurteilen die Patienten, ob sie sich in der <strong>Rehabilitation</strong>sklinik<br />

respekt- und würdevoll behandelt fühlten. Dank der allgemeinen Gültigkeit der Fragen sollte<br />

eine klinikspezifische Auswertung ohne Differenzierung nach <strong>Rehabilitation</strong>sbereichen möglich<br />

sein.<br />

Eine sprachliche und inhaltliche Validierung des Fragebogens ist geplant, ebenso die Weiterentwicklung<br />

des Verfahrens durch eine Expertengruppe. Das Validierungsverfahren im Rahmen<br />

der Entwicklung des Fragebogens für die nationale Zufriedenheitsbefragung Akutmedizin zeigte<br />

unter anderem, dass sich die Fragen aus dem nationalen Fragebogen Akutmedizin mit differenzierteren<br />

Fragen aus anderen Patientenbefragungen kombinieren lassen.<br />

4.2.2 Erhebung zusätzlicher Variablen für die Auswertung<br />

Mit Blick auf die Auswertung werden klinik- und personenbezogene Angaben erhoben (Klinik-<br />

Nummer, Fall-Nummer sowie Geburtsjahr, Geschlecht und Versicherungsstatus).<br />

Eine Erhebung von eindeutigen Identifikatoren für den Fall (Patient) zur Verknüpfung der Daten<br />

aus der nationalen Zufriedenheitsbefragung mit den Daten aus den anderen Modulen (Modul 2:<br />

muskuloskelettale und neurologische <strong>Rehabilitation</strong>; Modul 3: kardiale und pulmonale <strong>Rehabilitation</strong>)<br />

ist nicht vorgesehen.<br />

4.2.3 Methodische Aspekte<br />

Zielgruppe der Befragung sind die in einem vorgängig definierten Zeitfenster austretenden stationär<br />

behandelten erwachsenen Patienten (>= 18 Jahre alt). Patienten, welche in der Zeitperiode<br />

mehr als einmal aus der Klinik entlassen wurden, werden nur nach dem ersten Austritt befragt.<br />

Der Versand des schriftlichen Fragebogens erfolgt 2 bis 7 Wochen nach dem Austritt aus der<br />

<strong>Rehabilitation</strong>sklinik (mit frankiertem Rückantwortcouvert); online und telefonische Befragung<br />

sind grundsätzlich erlaubt; müssen aber die für die schriftliche Befragung gesetzten Bedingungen<br />

einhalten. Auf ein Erinnerungsschreiben wird verzichtet.<br />

Es werden solange Fragebogen an die austretenden Patienten verschickt bis für die betreffende<br />

<strong>Rehabilitation</strong>sklinik mind. 50 auswertbare Fragebögen beim Messinstitut eingetroffen sind<br />

(Mindestichprobe). Ein zweimonatiges Zeitfenster wird für die meisten Kliniken als ausreichend<br />

betrachtet. Befragt werden Patienten, welche in den Monaten April und Mai aus der <strong>Rehabilitation</strong>sklinik<br />

ausgetreten sind. Die Messmonate sind mit der Patientenbefragung im Akutbereich<br />

abgestimmt, damit vermieden wird, dass ein Patient zweimal durch <strong>ANQ</strong> befragt wird (Gefahr,<br />

21


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

beurteilte Institution zu verwechseln). Im Akutbereich werden die im September austretenden<br />

Patienten befragt (2012).<br />

Die Rücklaufquote berechnet sich aus auswertbaren Fragebogen (Zähler) und verschickten<br />

Fragebogen (Nenner). Die Rücklaufquote wird als wichtiger Indikator für die Qualität der Daten<br />

betrachtet und soll angegeben werden.<br />

Voraussetzung für eine gruppenstatistische Auswertung nach <strong>Rehabilitation</strong>sklinik (inkl. Gesamtergebnissen)<br />

ist das Erreichen der Mindeststichprobengrösse von 50 auswertbaren Fragebogen.<br />

Bei unzureichender Rücklaufquote (auch bei erreichter Mindestzahl an auswertbaren<br />

Fragebögen) soll keine gruppenstatistische Auswertung nach <strong>Rehabilitation</strong>sklinik erfolgen.<br />

4.2.4 Organisation der nationalen Zufriedenheitsbefragung <strong>Rehabilitation</strong><br />

Die Befragung wird mit einer Kombination aus zentralen und dezentralen Instituten abgewickelt.<br />

Die Hauptaufgaben des zentralen Messinstituts sind die Koordination der Abwicklung der Befragungen<br />

in den einzelnen <strong>Rehabilitation</strong>skliniken, die Einrichtung der zentralen Datenbank,<br />

die Auswertung und Berichterstellung (vgl. Abschnitt 4.4, Seite 30). Dabei richtet sich das zentrale<br />

Institut nach den Vorgaben des <strong>ANQ</strong> (Datenreglement, Auswertungs- und Publikationskonzept).<br />

Für die Abwicklung der Messung in den <strong>Rehabilitation</strong>skliniken sind die dezentralen Messinstitute<br />

zuständig. Diese werden jeweils von den <strong>Rehabilitation</strong>skliniken selber bestimmt. Die dezentralen<br />

Messinstitute wickeln die Befragung in Zusammenarbeit mit den Spitälern nach den<br />

Vorgaben des zentralen Messinstituts ab. Sie stellen den Spitälern die Fragebogen und entsprechende<br />

Begleitschreiben bereit, verarbeiteten die retournierten Fragebogen und sind für<br />

den Datentransfer an das zuständige zentrale Messinstitut verantwortlich.<br />

Es ist geplant, eine Offerte bei den für die Abwicklung der nationalen Zufriedenheitsbefragung<br />

Akutmedizin zuständigen zentralen Messinstituten einzufordern (Nutzung von Synergien).<br />

4.3 Bereichsspezifische Messpläne<br />

4.3.1 Modul 2: <strong>Messplan</strong> für die muskuloskelettale und neurologische <strong>Rehabilitation</strong><br />

Der <strong>Messplan</strong> m & n basiert auf den in der muskuloskelettalen und neurologischen <strong>Rehabilitation</strong><br />

weit verbreiteten ICF-Ansatz. Die Erfassung der Behandlungsziele (Partizipationsziele) und<br />

die Beurteilung des Zielerreichungsgrades werden durch klassische Outcome-Indikatoren, welche<br />

die Funktions- bzw. Leistungsfähigkeit messen, ergänzt (Tabelle 3).<br />

Als Qualitätsindikator dient der bei Austritt (bzw. Austrittswoche) erreichte Zielerreichungsgrad.<br />

Der Zielerreichungsgrad wird vom medizinischen und therapeutischen Team auf einer drei- oder<br />

zweistufigen Antwortskala beurteilt. Miterhoben wird für jeden Patienten das bei Eintritt festgelegte<br />

Hauptziel des <strong>Rehabilitation</strong>saufenthalts (Partizipationsziel). Partizipationsziele sind<br />

Wohnen (6 Hauptzielkategorien), Arbeit (5 Hauptzielkategorien) und soziokulturelles Leben (2<br />

Hauptzielkategorien). Im Anhang sind die Instrumente dokumentiert (vgl. Abschnitt 5.8, Seite<br />

52).<br />

Im Rahmen des Pilotprojekts des <strong>ANQ</strong> wurde das Instrument der Dokumentation der Ziele (inkl.<br />

Zielerreichung) bereits eingesetzt. Es hatte sich als Outcome-Instrument bewährt und vermochte<br />

darüber hinaus, Qualitätsverbesserungen anzustossen. Das lizenzfreie Instrument wird von<br />

22


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

den Fachgesellschaften anerkannt. 21 Ein Grossteil von anerkannten Schweizer Kliniken wendet<br />

dieses Instrument in einer ähnlichen Form bereits an. Eine deutschsprachige Version ist im Anhang<br />

dokumentiert.<br />

Zusätzlich eingesetzt wird der Health Assessment Questionnaire (HAQ) für Patienten mit einer<br />

muskuloskelettalen Diagnose. Der Fragebogen bildet mit 24 Fragen das Ausmass der Selbständigkeit<br />

und der Verwendung von Hilfsmitteln in den Bereichen Ankleiden, Körperpflege,<br />

Mobilität und Essen von muskuloskelettaler Patienten zum Befragungszeitpunkt ab. Erfasst<br />

werden ebenfalls die Selbständigkeit beim Heben, Greifen oder Öffnen von Gegenständen sowie<br />

beim Einkaufen und Haushalten. Das Ausfüllen des HAQ durch das medizinischtherapeutische<br />

Personal braucht ca. 10 Minuten.<br />

Kliniken mit neurologischen Patienten haben die Pflicht, entweder den Functional Independence<br />

Measure (FIM) für alle Patienten mit einer neurologischen Diagnose anzuwenden, oder den<br />

erweiterten Barthel-Index (EBI). Die Anwendung des gewählten Instruments erstreckt sich in<br />

der Klinik jeweils auf alle Patienten mit neurologischer Diagnose. Mit dem FIM oder dem EBI<br />

wird das Vorliegen von funktionellen Einschränkungen von Patienten bei Alltagsaktivitäten (Ankleiden,<br />

Körperpflege, Mobilität, Essen und kognitive Fähigkeiten) zum Befragungszeitpunkt<br />

erfasst. Der FIM verendet hierzu 18 Fragen (7-stufige Antwortskala), der EBI 16 Fragen (4stufige<br />

Antwortskala mit variierender Punktezahl). Für das Ausfüllen des FIM durch das medizinisch-therapeutische<br />

Personal werden 15 bis 30 Minuten veranschlagt; für den EBI wird ein<br />

Zeitbedarf von 15 Minuten angegeben.<br />

Die Wahlpflicht bei neurologischen Patienten (Einsatz von FIM oder EBI) schmälert insgesamt<br />

die Vergleichsmöglichkeiten zwischen den <strong>Rehabilitation</strong>skliniken. Sie erhöht jedoch die Vergleichbarkeit<br />

der Ergebnisse zwischen denjenigen Kliniken, welche das gleiche Instrument anwenden.<br />

Darüber hinaus fördert sie die Akzeptanz. Unter gewissen Bedingungen sind die Ergebnisse<br />

von FIM und EBI kompatibel. 22<br />

Die Messungen mit den Outcome-Instrumenten HAQ, FIM und EBI erfolgen bei Eintritt und Austritt<br />

durch das medizinische oder therapeutische Personal (Fremdbeurteilung). Der HAQ kann<br />

zwar auch durch die Patienten selbst ausgefüllt werden; der QA <strong>Rehabilitation</strong> rät aus Datenqualitätsgründen,<br />

den Fragebogen durch das medizinische oder therapeutische Personal ausfüllen<br />

zu lassen (vgl. Abschnitt 3.3.1.2, Seite 14). Ein- und Austrittsmessung gehen in die jeweilige<br />

Score-Berechnung nach Massgabe allfälliger Richtlinien ein. 23<br />

Hier sei mit Blick auf die Sicherstellung einer hohen Datenqualität ergänzt, dass die Angaben<br />

aus der Zieldokumentation (inkl. Zielerreichungsgrad) dank den Outcome-Instrumenten HAQ,<br />

FIM und EBI validiert werden können.<br />

HAQ, FIM und EBI sind international anerkannte Instrumente für Outcome-Messungen, die ohne<br />

Lizenzgebühren verwendet werden können. 24 Ein Grossteil von Schweizer Kliniken wendet<br />

diese Instrumente bereits an und es liegen übersetzte Versionen vor. Im Rahmen des ST-Reha-<br />

21<br />

Vgl. die Webseiten SwissReha (Akkreditierungsverfahren) und SAR.<br />

22<br />

Vgl. Entwicklung eines Patientenklassifikationssystems (PCS) für die <strong>Rehabilitation</strong> in der Schweiz.<br />

23<br />

Die Richtlinien werden im Messhandbuch dargelegt.<br />

24<br />

Schädler, S. et al (2009): Assessments in der <strong>Rehabilitation</strong>. Band 1: Neurologie. 2., vollständig überarbeitete<br />

und erweiterte Auflage, Huber, Bern.<br />

Oesch, P. et al (2007): Assessments in der <strong>Rehabilitation</strong>. Band 2: Bewegungsapparat. 2., vollständig<br />

überarbeitete und erweiterte Auflage, Huber, Bern.<br />

23


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

Projekts wird nach Angaben von H+ die Vorgabe einer offiziellen Sprachversion geprüft (u.a.<br />

Bereinigung urheberrechtlicher Probleme bezüglich FIM, Anschaffung einer französischen und<br />

italienischen Version des HAQ). Die deutschsprachigen Versionen sind im Anhang dokumentiert.<br />

Die Vorgaben des <strong>ANQ</strong> bezüglich der Instrumente und Messzeitpunkte schränken den Einsatz<br />

von freiwilligen weiteren Instrumenten, die zum Beispiel in Einklang mit klinikinternen Richtlinien<br />

stehen, oder die Wiederholung von Messungen bei längerer Klinikaufenthaltsdauer nicht ein.<br />

Tabelle 3: <strong>Messplan</strong> in der muskuloskelettalen und neurologischen <strong>Rehabilitation</strong> (Modul 2)<br />

Modul 2 Patienten<br />

Allgemeine Messung, mit Obligatorium<br />

Hauptziele (HZ) und Zielerreichung (ZE)<br />

gemäss ICF-Ansatz<br />

Diagnosegruppe<br />

DG-m<br />

DG-n<br />

Zeitpunkt<br />

E=Eintritt<br />

A=Austritt<br />

ScB=Score-<br />

Berechnung<br />

HZ bei E; ZE bei<br />

A; ScB<br />

Typ<br />

SB=Selbstbeurt.<br />

FB=Fremdbeurt.<br />

FB / SB<br />

Diagnosespezifische Messung, mit Obligatorium bei muskuloskelettalen Patienten und<br />

Wahlpflicht bei neurologischen Patienten<br />

Functional Independence Measurement<br />

(FIM)<br />

DG-n E / A; ScB FB<br />

Erweiterter Barthel-Index (EBI) DG-n E / A; ScB FB<br />

Health Assessment Questionnaire<br />

(HAQ)<br />

DG-m E / A; ScB FB<br />

4.3.2 Modul 3: <strong>Messplan</strong> für die kardiale und pulmonale <strong>Rehabilitation</strong><br />

Modul 3 basiert auf klassische Outcome-Indikatoren, welche die physiologische Funktions- bzw.<br />

Leistungsfähigkeit messen in Kombination mit einer krankheitsspezifischen Lebensqualitätsbefragung<br />

(Tabelle 4). In der kardialen und pulmonalen <strong>Rehabilitation</strong> spielen Partizipationsziele<br />

aufgrund der gesundheitlichen Problematik der Patienten eine untergeordnete Rolle.<br />

Bei Eintritt und Austritt erfolgt je nach Gesundheitszustand eine Messung der Leistungsfähigkeit<br />

anhand des 6-Minuten-Gehtests (für vergleichsweise schwer erkrankte Patienten) oder der<br />

Fahrrad-Ergometrie (für vergleichsweise weniger schwer erkrankte Patienten). Die Messungen<br />

werden durch das medizinisch-therapeutische Personal nach Massgabe von allfälligen Richtlinien<br />

der Fachgesellschaften durchgeführt (vgl. Anhang 5.9). Für die Durchführung des 6-<br />

Minuten-Gehtests sind je nach Gesundheitszustand des Patienten rund 15 bis 20 Minuten vorzusehen;<br />

die Durchführung einer Ergometrie benötigt rund 1 Stunde.<br />

24


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

Die Leistungstests (6-Minuten-Gehtest, Ergometrie) sind international etablierte und wissenschaftlich<br />

validierte Instrumente für Outcome-Messungen. 25 Die Anwendung des 6-Minuten-<br />

Gehtests bzw. der Ergometrie ist in der Schweiz weit verbreitet und ein Kriterium des Akkreditierungsverfahrens<br />

der Schweizerischen Gesellschaft für Kardiale <strong>Rehabilitation</strong> (SAKR) bzw.<br />

der Schweizerischen Gesellschaft für Pneumologie (SPG).<br />

Zusätzlich soll bei Vorliegen bestimmter kardiovaskulärer Erkrankungen (Bypass & Klappe,<br />

Kombinierte kardiovaskuläre Operationen, Herzinsuffizienz (EF


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

Der MacNew Heart ist international etabliert und liegt als validierte englische, deutsche, französische<br />

und italienische Sprachversion vor. 26 Die deutschsprachige Version ist im Anhang dokumentiert<br />

(vgl. Anhang 5.9.3). Ob der in Schweizer <strong>Rehabilitation</strong>skliniken bislang wenig verwendete<br />

MacNew Heart als Kriterium im Akkreditierungsverfahren der SAKR eingesetzt wird,<br />

wird gegenwärtig diskutiert. Bei der Anwendung des Fragebogens fallen Lizenzkosten an, deren<br />

Höhe mit dem Lizenzgeber verhandelt werden muss.<br />

Bei COPD I-IV Patienten werden zusätzlich zum 6-Minuten-Gehtest bzw. der Ergometrie der<br />

Chronic Respiratory Disease Questionnaire (CRQ) und das sogenannte Feeling Thermometer<br />

eingesetzt. Der CRQ als Fragebogen mit standardisierten Dyspnoe-Fragen zur Selbstbeurteilung<br />

umfasst insgesamt 20 Fragen (7-stufige Antwortskalen) zu Tätigkeiten, welche bei Menschen<br />

mit Lungenproblemen Kurzatmigkeit (Dyspnoe) hervorrufen können, zum Thema Müdigkeit,<br />

zur Stimmungslage sowie zur Bewältigung der Krankheit. Wie beim MacNew Heart wird<br />

auch hier der Gesundheitszustand in den letzten zwei Wochen vor der Befragung abgebildet.<br />

Das Ausfüllen des Fragebogens durch den Patienten beansprucht etwa 20 Minuten.<br />

Der CRQ ist ein international etabliertes Instrument für die patientenorientierte Einschätzung<br />

der Ergebnisqualität und die SGP empfiehlt ihn im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens. 27<br />

Die deutsche Version (Selbstbeurteilung) ist validiert und im Anhang dokumentiert (vgl. Anhang<br />

5.9.4). Bei der Anwendung fallen Lizenzkosten an, deren Höhe mit dem Lizenzgeber verhandelt<br />

werden muss.<br />

4.3.3 Erhebung zusätzlicher Variablen für die Auswertung (Modul 2 und Modul 3)<br />

Für die Auswertung sind in Modul 2 und Modul 3 erhobenen Angaben mit den Daten aus der<br />

Medizinischen Statistik des BFS zu verknüpfen. Diese werden von den Kliniken bereits obligatorisch<br />

erhoben und periodisch dem BFS zugestellt. Die Daten aus der Medizinischen Statistik<br />

des BFS werden ebenfalls für das ST-Reha-Projekt genutzt. 28<br />

Die Medizinische Statistik des BFS ist in Variablen für die Lieferungsmeldung, Allgemeine Angaben,<br />

Minimaldaten sowie Zusatzdaten für bestimme Patientengruppen (Neugeborene, Psychiatrie,<br />

weitere Zusatzdaten) gegliedert. Sie umfasst u.a. Angaben zur Identifizierung des Betriebs<br />

(z.B. BUR-Nummer, Name) sowie Falldaten (z.B. eindeutige Fallidentifikationsnummer,<br />

soziodemographische Angaben, Eintrittsmerkmale, Aufenthaltsmerkmale, betriebswirtschaftliche<br />

Merkmale, Austrittsmerkmale, Haupt- und Nebendiagnosen, Haupt- und weitere Behandlungen).<br />

Bei der Auswertung wird die Komorbidität der Patienten berücksichtigt. Wie im ST-Reha-Projekt<br />

werden sie mit der Cumulative Illness Rating Scale (CIRS) erfasst (vgl. Abschnitt 5.10, Seite<br />

72) 29 .<br />

26 Höfer, S. et al. (2008): Psychometric properties of the MacNew heart disease health-related quality of<br />

life instrument in patients with heart failure. Journal of Evaluation in Clinical Practice, Volume 14, Issue<br />

4, pages 500-506, August 2008.<br />

27 http://www.pneumo.ch/de/informationen-fuer-fachpersonen/pulmonale-rehabilitation.html<br />

28 Zwecks Gewährleistung der Anonymität sind im Rahmen des PCS Reha Projekts (Pilotphase 2011)<br />

Geburtsdatum, Wohnregion und Nationalität des Patienten nicht Teil des Lieferumfangs der Daten.<br />

29 Im Pilotprojekt des <strong>ANQ</strong> wurde zunächst der CIRS und später eine vereinfachte Version des CIRS<br />

eingesetzt. Eine vergleichende Auswertung ergab, dass beide Instrumente ähnlich aussagekräftig sind.<br />

Ein Wechsel des Instruments müsste in Absprache mit den Verantwortlichen des ST-Reha-Projekts erfolgen.<br />

26


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

Mit Blick auf die Auswertung sind zudem Kennzahlen zur Beschreibung der <strong>Rehabilitation</strong>skliniken<br />

zu berücksichtigen. Als Basis dient die Publikation des BFS zu den Kennzahlen der<br />

Schweizer Spitäler, welche 2011 in der fünften Ausgabe erschienen ist und erstmals Daten von<br />

allen Spitälern und Kliniken umfasst. In der Statistik sind die <strong>Rehabilitation</strong>skliniken als eigener<br />

Betriebstyp dargestellt. Die Daten geben einen Überblick über Struktur, Patienten, Leistungen,<br />

Angebot, Personal und finanzielle Situation der Spitäler. Die Angaben basieren auf den Daten<br />

der Jahre 2008 und 2009.<br />

Die separate Erhebung von Kontextfaktoren (reha-erschwerende persönliche Faktoren und<br />

Umweltfaktoren, inkl. Wohn- und Arbeitssituation, Rauchen, Alkoholkonsum) und Diagnosegruppen<br />

wird in Zusammenarbeit mit dem Auswertungsinstitut geprüft. Sofern sich aussagekräftige<br />

Diagnosegruppen aufgrund der Medizinischen Statistik bilden lassen, erübrigt sich deren<br />

separate Erhebung.<br />

4.3.4 Methodische Aspekte (Modul 2 und Modul 3)<br />

In Modul 2 und Modul 3 ist jeweils eine Vollerhebung geplant, in welche alle während eines Jahres<br />

austretenden stationär behandelten erwachsenen Patienten mit einer Eintritts- und Austrittmessung<br />

erfasst werden. Patienten, welche in der Zeitperiode mehr als einmal aus einer <strong>Rehabilitation</strong>sklinik<br />

entlassen werden, werden erneut erfasst und bilden einen neuen Fall.<br />

Die Erhebung der Daten erfolgt während des Aufenthaltes in der <strong>Rehabilitation</strong>sklinik und wird<br />

schriftlich dokumentiert (Papier, elektronisch). Der <strong>ANQ</strong> erlässt Vorgaben (Handbuch / Manual)<br />

für die Erhebung und Dokumentation der Daten.<br />

Die Rücklaufquote (Drop out-Fälle) wird als wichtiger Indikator für die Qualität der Daten betrachtet<br />

und soll in den Berichten ausgewiesen werden. Die Bruttorücklaufquote berechnet sich<br />

aus dem Verhältnis zwischen Datensätzen mit Messungen (Zähler) und Gesamtzahl der Datensätze<br />

basierend auf die Medizinische Statistik (Nenner), differenziert nach Klinik und Patientengruppen<br />

(z.B. Diagnosen, Behandlungen).<br />

Die Anforderungen an die Datenqualität und die Risikoadjustierung sowie die Voraussetzungen<br />

für gruppenstatistische Auswertungen und allfällige weitere Aspekte werden in Zusammenarbeit<br />

mit dem Institut ergänzt, präzisiert und in Rücksprache mit dem QA <strong>Rehabilitation</strong> abschliessend<br />

geregelt:<br />

a) Eine hohe Datenqualität ist eine Voraussetzung für den Vergleich der Ergebnisse aus<br />

den Qualitätsmessungen mit Referenzwerten (vgl. Abschnitt 3.3.1.4). Aus diesem Grund<br />

müssen die Daten elektronisch erfasst und zeitgleich geprüft werden. Ergänzend wird<br />

das Auswertungsinstitut in Zusammenarbeit mit dem <strong>ANQ</strong> Vorgaben bezüglich Datenlieferung<br />

sowie Spezifikationen für die zu erhebenden Daten (inkl. Prüflogik) zu Handen<br />

der Kliniken erlassen. Die Prüflogik umfasst in erster Linie Einzelfeldtests (vollständige<br />

Angaben, gültige Werte) sowie gegebenenfalls Kreuztests (valide Angaben) innerhalb<br />

eines Datensatzes eines Outcome-Instruments bzw. Fragebogens. Aus Sicht des QA<br />

<strong>Rehabilitation</strong> ist eine weitere Prüfung der Daten durch das auswertende Institut zur Sicherstellung<br />

einer homogenen und hohen Datenqualität sowie zur Vorbeugung von Manipulationen<br />

erforderlich. Im Vordergrund steht die Plausibilisierung zwischen den verschiedenen<br />

Datensätzen bzw. Outcome-Instrumenten oder Fragebogen eines einzelnen<br />

27


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

Patienten (valide Angaben) sowie die systematische Dokumentation der Datenqualität<br />

anhand von Indikatoren (Rücklauf, Vollständigkeit / Anteil fehlender Werte). 30 Wichtig<br />

sind in diesem Zusammenhang Hinweise des Auswertungsinstituts, wie die allfälligen<br />

Mängel bei der Datenqualität durch geeignete Massnahmen behoben werden können.<br />

b) Eine hohe Datenqualität ist eine Voraussetzung für die vom <strong>ANQ</strong> angestrebte Risikoadjustierung.<br />

Die Risikoadjustierung soll ein bezüglich der Zusammensetzung der Patienten<br />

(Case Mix) fairer Vergleich der untersuchten <strong>Rehabilitation</strong>skliniken mit den nationalen<br />

Referenzwerten ermöglichen. Zudem soll sie gewährleisten, dass die Ergebnisse<br />

primär die Behandlungsqualität in der <strong>Rehabilitation</strong>sklinik (inkl. allfälliger Rahmenbedingungen),<br />

und nicht die Zusammensetzung der Patienten, wiederspiegeln. Als Variablen<br />

für die Risikoadjustierung kommen primär Merkmale der Patientenstruktur in Frage<br />

wie Diagnosegruppe und Dauer der Diagnose 31 , Schweregrad der Erkrankung, Alter<br />

sowie allenfalls Kontextfaktoren (Wohn- und Arbeitssituation vor der Erkrankung bzw.<br />

dem Unfall, Rauchen, Alkohol). Eine kritische Diskussion der Risikoadjustierung inklusive<br />

der dazu verwendeten Variablen und des Modells ist zwingend und soll durch das<br />

Auswertungsinstitut geleistet werden.<br />

c) Für die gruppenstatistische Auswertung nach <strong>Rehabilitation</strong>sklinik (inkl. Gesamtergebnissen)<br />

soll nach Meinung des QA <strong>Rehabilitation</strong> das Erreichen der Mindeststichprobengrösse<br />

von 100 auswertbaren Datensätzen vorausgesetzt werden. Bei einem ungenügenden<br />

Rücklauf erfolgt keine gruppenstatistische Auswertung nach <strong>Rehabilitation</strong>sklinik.<br />

Voraussetzung für eine gruppenstatistische Auswertung nach anderen Merkmalen<br />

(z.B. Diagnosegruppen) ist das Erreichen der Mindeststichprobengrösse von 50 auswertbaren<br />

Datensätzen. Bei ungenügendem Rücklauf erfolgt keine entsprechende gruppenstatistische<br />

Auswertung.<br />

4.3.5 Handbuch zur Messung und Schulungskonzept (Modul 2 und Modul 3)<br />

Eine Schulung in der Handhabung der Messinstrumente und eine Dokumentation der Instrumente<br />

und ihrer Anwendung (Messhandbuch / Manual) werden als unabdingbar zur Förderung<br />

der Datenqualität bzw. einer hohen Validität und Reliabilität der Angaben erachtet. Dies gilt in<br />

besonderem Ausmass für die Zieldokumentation. Auch bei den anderen Instrumenten (FIM,<br />

EBI, HAQ, 6-Minuten-Gehtest, Ergometrie sowie MacNew Heart und CRQ) müssen trotz teils<br />

grosser Verbreitung Richtlinien und Vorgaben für die Anwendung formuliert und im Rahmen<br />

von Schulungen instruiert werden. 32 Darüber hinaus sollen im Messhandbuch die Instrumente<br />

dokumentiert werden.<br />

30<br />

Vgl. Hasler, Silvio (2009): Plausibilisierungskonzept der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser<br />

(Version 5.0). BFS, Bern.<br />

31<br />

Die ätiologische Zuordnung hatte sich im Pilotprojekt bewährt. Vgl. auch die Diagnosegruppen in Kool,<br />

J. (2009): Entwicklung eines Patientenklassifikationssystem PCS für die <strong>Rehabilitation</strong> in der Schweiz.<br />

ZHAW.<br />

32<br />

z.B. Definition von Wiedereintritt, Richtlinien für Testwahl (Gehtest oder Ergometrie), Festlegen der<br />

Testprozeduren (Gehtest und Ergometrie), Definition von Zeitfenstern für die Durchführung der Tests<br />

bzw. der Befragungen, Instruktionen für das Ausfüllen des Fragebogens zu Handen des Personals bzw.<br />

der Patienten, Instruktionen für die Annahme der Fragebogen und erste Datenkontrollen vor Ort.<br />

28


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

Ein zu erarbeitendes Schulungskonzepts legt die Rahmenbedingungen für das Schulungsangebot<br />

fest. Inhalt des Schulungskonzepts sind Wahl und Vorbereitung des Lehrpersonals,<br />

Schulungstage (Anzahl, Dauer, Ort, Sprache), Unterlagen und Ablauf.<br />

Das Messhandbuch und die Schulungen werden in den drei Landessprachen vorgelegt bzw.<br />

durchgeführt. Handbuch, Schulungskonzept und Schulung sollen in enger Zusammenarbeit mit<br />

den Fachgesellschaften erstellt bzw. organisiert werden.<br />

4.3.6 Organisation der bereichsspezifischen Messungen (Modul 2 und Modul 3)<br />

Die Organisation der bereichsspezifischen Messung (Modul 2 und Modul 3) erfolgt unabhängig<br />

von derjenigen für die nationale Patientenzufriedenheitsbefragung <strong>Rehabilitation</strong> (Modul 1);<br />

diese wurde in Abschnitt 4.2.4, Seite 22, dargestellt.<br />

4.3.6.1 Organisation der Datenerhebung<br />

Der <strong>ANQ</strong> gibt den Kliniken vor, dass die Daten elektronisch erhoben und die Eingaben rudimentär<br />

geprüft werden. Die Kliniken bestimmen den Systemanbieter für die Datenerfassung und<br />

Datenprüfung selber (vgl. Szenario 2, Seite 16).<br />

Der <strong>ANQ</strong> plant, Unternehmen mit Kernkompetenzen im IT-Bereich und Erfahrung im Gesundheitswesen<br />

(insbesondere Datenerhebungen) zu einem Workshop mit Klinikvertretern einzuladen.<br />

Dort sollen Klinikvertreter die Möglichkeit haben, sich ein Bild über die Produkte zu machen<br />

und auf Voranmeldung ein Einzelgespräch mit den anwesenden Systemanbietern führen<br />

zu können. Die Durchführung des Workshops ist für die zweite Maihälfte bzw. Anfang Juni geplant.<br />

Das für die Auswertung zuständige Messinstitut erlässt in Zusammenarbeit mit dem <strong>ANQ</strong> Vorgaben<br />

bezüglich Datenlieferung (Inhalt, Format und Periodizität) sowie Spezifikationen für die<br />

zu erhebenden Daten (Variablenliste, Wertebereich, Ausprägungen und Definition von fehlenden<br />

Werten; inkl. Prüflogik) zu Handen der Kliniken 33 . Das Auswertungsinstitut erhält die Daten<br />

in elektronischer Form von den Systemanbietern bzw. Kliniken.<br />

Das Auswertungsinstitut ist seinerseits für die Sicherstellung einer hohen und homogenen Datenqualität<br />

verantwortlich; eine engmaschige Überprüfung der Datenqualität mit zeitnahen<br />

Rückmeldungen an die Kliniken wird möglicherweise nicht notwendig sein.<br />

4.3.6.2 Organisation der Auswertung und Berichterstattung<br />

Das für die Auswertung und Berichtserstattung zuständige Messinstitut soll Kernkompetenzen<br />

in der Analyse und Interpretation von rehabilitationsmedizinischen Daten (Risikoadjustierung,<br />

Vergleich mit nationalen Referenzwerten und weitere methodische Kompetenzen) und in der<br />

Berichtsfassung (Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit) nachweisen. Wichtig erscheint auch<br />

der Nachweis von Erfahrung in der Durchführung von komplexen Grossprojekten (insbesondere<br />

dezentrale Datenerfassung, Mehrsprachigkeit, Auswertung). Weitere wichtige Kriterien sind<br />

ausgewiesene adäquate Kommunikationskompetenzen (Umgang mit Kliniken, Umgang mit<br />

<strong>ANQ</strong>) sowie mündliche und schriftliche Sprachkompetenzen (Landessprachen, Verständlichkeit<br />

der Berichte).<br />

33 Im Rahmen des PCS Reha Projekts (Pilotprojekt 2011) wurden entsprechende Vorgaben für den Bereich<br />

der muskuloskelettalen und neurologischen <strong>Rehabilitation</strong> bereits verfasst.<br />

29


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

Die Aufgaben des auswertenden Instituts sind im Einzelnen:<br />

‐ Bestimmung des Inhalts, Formats und Periodizität der Datenlieferung und Bestimmung<br />

der Spezifikationen der Variablen inkl. Prüflogik unter Einbezug der laufenden Projekte<br />

(insbesondere ST-Reha-Projekt)<br />

‐ Die Organisation der Datenlieferung (Messdaten, Medizinische Statistik der Krankenhäuser,<br />

BFS) von den Kliniken an das Messinstitut<br />

‐ Datenbereinigung und Aufbereitung der gelieferten Daten (inkl. Datenqualitätsmonitoring<br />

und Massnahmen zur Behebung von allfälligen Mängeln)<br />

‐ Auswertung (Auswertungskonzept; Risikoadjustierung; Auswertung)<br />

‐ Berichterstellung (Publikationskonzept; Berichterstellung)<br />

4.4 Auswertung, Berichterstattung und Veröffentlichung (Modul 1, Modul 2 und Modul<br />

3)<br />

Massgebend für die Auswertung und Veröffentlichung der Daten ist das Datenreglement des<br />

<strong>ANQ</strong>, das die relevanten Bestimmungen für die Auswertung, Berichterstattung und Veröffentlichung<br />

der Qualitätsmessungen (vgl. insbesondere Artikel 5 bis Artikel 12) festlegt. Es stützt sich<br />

unter anderem auf die Empfehlungen der SAMW über die Erhebung, Analyse und Veröffentlichung<br />

von Daten über die medizinische Behandlungsqualität. 34 Danach können Ergebnisse von<br />

Qualitätsmessungen veröffentlicht werden, wenn die Indikatoren relevant sind, die Daten korrekt<br />

erhoben wurden, der Bericht inhaltlich und formal korrekt ist und die Ergebnisse verständlich<br />

dargestellt und nachvollziehbar interpretiert sind.<br />

Darüber hinaus gibt das Grundlagenpapier „Anforderungen an die Auswertungskonzepte“, das<br />

bislang im Akutbereich eingesetzt wurde (vgl. Abschnitt 5.5, Seite 45), weitere Hinweise bezüglich<br />

der zu erstellenden messungsspezifischen Auswertungs- und Publikationskonzepte.<br />

4.4.1 Berichtswesen<br />

Der Auftragnehmer soll ein Gesamtbericht über die Befragung zuhanden des <strong>ANQ</strong> verfassen<br />

auf Basis der Messdaten eines Messjahrs bzw. den beiden Messmonaten im Modul 1 (nationale<br />

Patientenzufriedenheitsbefragung <strong>Rehabilitation</strong>). Der Gesamtbericht umfasst Erläuterungen zu<br />

den Methoden (inkl. Lesehilfen zu den Graphiken), Angaben zur Datenqualität (Rücklauf, Gruppenbildung)<br />

und einen Ergebnisteil nach Klinik und Gesamtergebnissen. Darüber hinaus sollen<br />

kantonsspezifische Auswertungen erstellt werden (Datenreglement, Art. 11 Abs. 2). Im Fokus<br />

der Auswertungen steht der Vergleich von Kliniken mit nationalen Referenzwerten.<br />

Sollten die klinikspezifischen Ergebnisse ohne namentliche Bezeichnung publiziert werden<br />

(pseudonymisierte Darstellung), sind jährliche klinikspezifische Berichte zwingend vorzusehen<br />

(inkl. Vergleich mit nationalen Referenzwerten). Ihre Erstellung hat mit Blick auf die Kosten in<br />

hohem Masse automatisiert zu erfolgen. Mit den klinikspezifischen Berichten (inkl. Vergleich mit<br />

nationalen Referenzwerten) werden Leistungen der Kliniken für die externe Qualitätssicherung<br />

honoriert.<br />

34 Empfehlungen der Schweizerischen Akademie für Medizinische Wissenschaften (SAMW) für die Erhebung,<br />

Analyse und Veröffentlichung von Daten über die medizinische Behandlungsqualität<br />

(http://www.anq.ch/fileadmin/redaktion/deutsch/SAMW_Empfehlungen_Qualität_dt.pdf)<br />

30


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

4.4.2 Veröffentlichung der Ergebnisse<br />

Gemäss Datenreglement werden die Ergebnisse der vergleichenden Qualitätsmessungen mit<br />

namentlicher Bezeichnung der Kliniken veröffentlicht. Voraussetzung hierzu ist, dass die Empfehlungen<br />

der SAMW erfüllt sind.<br />

In der Akutsomatik hatten fundierte Bedenken an der Qualität der Daten aus dem ersten Messjahr<br />

dazu geführt, dass die klinikspezifischen Ergebnisse ohne namentliche Bezeichnung der<br />

Kliniken veröffentlicht wurden.<br />

4.5 Kosten, Finanzierung und Taxzuschlag (Modul 1, Modul 2 und Modul 3)<br />

Die im <strong>Messplan</strong> enthaltenen Instrumente sind von den Fachgesellschaften anerkannt und Teil<br />

von Behandlungskonzepten (State-of-the-art). Dabei muss eingeräumt werden, dass die einzelne<br />

Instrumente nicht immer weit verbreitet (z.B. MacNew Heart) und teils auch lizenzpflichtig<br />

sind (z.B. MacNew Heart, CRQ).<br />

Wo möglich wird auf bestehende Datensammlungen (z.B. Medizinische Statistik der Krankenhäuser<br />

BFS, Krankenhausstatistik BFS) zurückgegriffen. Um noch mehr Synergien bei der Datenerhebung<br />

zu nutzen, wird eine enge Koordination mit ähnlich gelagerten Projekten angestrebt<br />

(z.B. ST-Reha-Projekt sowie nationalen Patientenzufriedenheitsbefragung im Akutbereich).<br />

Damit strebt der <strong>ANQ</strong> ein gutes Aufwand- und Leistungsverhältnis an.<br />

Tabelle 5 gibt einen Überblick über die Messkosten, welche beim <strong>ANQ</strong> und in den <strong>Rehabilitation</strong>skliniken<br />

anfallen. Darüber hinaus ist ersichtlich, wie diese Kosten finanziert werden und wie<br />

sich das auf den Taxzuschlag niederschlägt:<br />

Der Aufwand des <strong>ANQ</strong> für den <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong> gliedert sich in Personalkosten bei der<br />

Geschäftsstelle (z.B. Projektleitung, Honorare, Übersetzungen), in Infrastrukturkosten (z.B.<br />

Raummieten für Sitzungen und Workshops) und in eine Position für Unvorgesehenes (Basis:<br />

2% der Aufwendungen des <strong>ANQ</strong> und der Kliniken). Der <strong>ANQ</strong> trägt zudem die sogenannten klinikexternen<br />

Messkosten – im Unterschied zu den klinikinternen Kosten einer Messung – der<br />

drei Module. Nicht enthalten sind darin die Aufwendungen für die Umsetzung der Messungen in<br />

den Kliniken (IT-Lösung, Personalaufwand für die klinikinterne Projektkoordination, die Datenerfassung<br />

und Schulung). Die klinikexternen Messkosten für Modul 1 beinhalten die Messorganisation,<br />

Auswertung und Berichterstellung und wurden auf Basis der Erfahrung im Rahmen der<br />

nationalen Zufriedenheitsbefragung im Akutbereich kalkuliert. Die Aufwendungen des <strong>ANQ</strong> für<br />

Modul 1 werden auf ----- Franken geschätzt.<br />

Die externen Messkosten in Modul 2 und 3 beinhalten jeweils die Konzeption der Schulung, die<br />

Organisation der Datenerhebung (inkl. Datenkontrolle und Plausibilisierung), Lizenzkosten, die<br />

Auswertung der Daten sowie die Erstellung eines Gesamtberichts und automatisierter klinikindividueller<br />

Berichte. Die Kalkulation der Kosten basiert auf den Kosten für den <strong>Messplan</strong> Psychiatrie.<br />

Insgesamt wird mit einem Messaufwand von ------- Franken für Modul 2 bzw. ----------<br />

Franken für Modul 3 gerechnet. Die gesamten klinikexternen Messkosten (Personal <strong>ANQ</strong><br />

plus Infrastrukturkosten <strong>ANQ</strong> plus Messkosten Modul 1, 2 und 3) belaufen sich somit auf ---------<br />

Franken.<br />

31


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

Tabelle 5: Aufwand und Finanzierung des <strong>Messplan</strong>s <strong>Rehabilitation</strong><br />

Position Betrag<br />

(in 1000 Franken)<br />

A) Aufwand<br />

Anteil<br />

(%)<br />

A1) Aufwand <strong>ANQ</strong> (klinikexterne Messkosten) 919.6 47.8%<br />

Personalkosten <strong>ANQ</strong> 133.2<br />

Infrastrukturkosten <strong>ANQ</strong> 14.5<br />

Externe Messkosten Modul 1 63.6<br />

Externe Messkosten Modul 2 337.7<br />

Schulungskonzeption 15.0<br />

Auswertung und vergleichender Bericht (inkl.<br />

Datendefinition, -transfer & -plausibilisierung)<br />

305.0<br />

Lizenzkosten 0<br />

Klinikspezifische Berichte 17.7<br />

Externe Messkosten Modul 3 352.7<br />

Schulungskonzeption 15.0<br />

Auswertung und vergleichender Bericht (inkl.<br />

Datendefinition, -transfer & -plausibilisierung)<br />

305.0<br />

Lizenzkosten 15.1<br />

Klinikspezifische Berichte 17.7<br />

Unvorgesehenes 18.0<br />

A2) Aufwand Kliniken (alle Kliniken) 1‘004.4 52.2%<br />

Anpassungen des KIS, Koordination und Schulung<br />

der Messung, zusätzlicher Erhebungsaufwand<br />

A3) Aufwand insgesamt (A1+A2) 1‘924.0 100%<br />

B) Finanzierung<br />

Kantone 1‘058.2 55%<br />

Versicherer 865.8 45%<br />

Aufgrund des im Finanzierungskonzept festgehaltenen Prinzips der Gleichbehandlung und des<br />

Qualitätsvertrags (vgl. Abschnitt 3.3.3, Seite 17) entspricht der Aufwand, welche beim <strong>ANQ</strong> anfällt<br />

einem Kostenanteil von 47.8%. Der Kostenanteil für die klinikinternen Kosten beträgt<br />

32


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

52.2%, was einem Aufwand von -------- Franken entspricht. 35 Die abgeleiteten Gesamtkosten<br />

für den <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong> betragen -------- Franken.<br />

Finanziert werden die Messpläne von den Kantonen und Versicherern mit einem vertraglich<br />

festgelegten kantonalen Anteil von 55% und Versicherer-Anteil von 45% (vgl. Abschnitt 3.3.3,<br />

Seite 17). Demzufolge tragen die Kantone -------- Franken und die Versicherer -------<br />

Franken des Aufwands für den <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong>. Bei jährlich rd. 58‘000 Austritten beträgt<br />

der gesamte Taxzuschlag (Kantons- plus Versichereranteil) ------- Franken (siehe Tabelle<br />

6). 36<br />

Tabelle 6: Finanzierung des <strong>Messplan</strong>s über den Taxzuschlag<br />

Damit ist der Taxzuschlag für den <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong> deutlich höher als für den <strong>Messplan</strong><br />

Psychiatrie (ohne Messkosten für die Patientenzufriedenheitsbefragung). Er enthält jedoch die<br />

Kosten für die Patientenzufriedenheitsbefragung und deckt eine vergleichsweise hohe Anzahl<br />

an geplanten Messungen ab (10 Instrumente in der <strong>Rehabilitation</strong> gegenüber 4 Instrumenten in<br />

der Psychiatrie).<br />

4.6 Zeitplan und Meilensteine (Modul 1, Modul 2 und Modul 3)<br />

Der QA <strong>Rehabilitation</strong> schlägt angesichts des Vorbereitungsbedarfs vor, mit sämtlichen Messungen<br />

erst ab 2013 zu beginnen.<br />

Für die Vorbereitung der Messung (Vorgaben für die Datenerfassung, Auswahl von Systemanbietern<br />

für die Datenerfassung; Organisation der Datenerfassung und Implementation in den<br />

Kliniken, Organisation und Durchführung von Schulungen, Erstellen des Messhandbuchs) besteht<br />

ausreichend Zeit, ebenso für die abschliessende Klärung der Finanzierung (Taxzuschlag)<br />

und die notwendigen vertraglichen Anpassungen (Qualitätsvertrag, Anhang 5b) und Genehmigungsprozesse<br />

durch die Partner des <strong>ANQ</strong> und die Leistungserbringer. Ausserdem ist es durch<br />

35 Ein Vergleich der kalkulierten klinikinternen Messkosten (52.2% der Gesamtkosten) mit Erfahrungswerten<br />

aus den Pilotprojekten des <strong>ANQ</strong> zeigt, dass in den Kliniken für die Umstellung gut doppelt so hohe<br />

effektive Kosten anfallen dürften.<br />

36 Als Basis zur Berechnung der Kosten bzw. des Taxzuschlags wurde das Datenjahr 2009 der Medizinischen<br />

Statistik der Krankenhäuser des BFS genommen (vgl. Fussnote 2).<br />

33


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

die vorgängige Präsentation des <strong>Messplan</strong>s und durch den Einbezug sprachregionaler Strukturen<br />

während der Vorbereitung der Messung (Übersetzungen, Schulungen) möglich Akzeptanz<br />

insbesondere in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz zu schaffen.<br />

Die Meilensteine zur Umsetzung:<br />

‐ Februar 2012: Vernehmlassung des <strong>Messplan</strong>s <strong>Rehabilitation</strong> bei den im QA vertretenen<br />

Fachgesellschaften und interne Meinungsbildung bei den Partnern des <strong>ANQ</strong>.<br />

‐ März 2012: Unterbreitung des <strong>Messplan</strong>s <strong>Rehabilitation</strong> beim Vorstand des <strong>ANQ</strong>; Antrag<br />

zur Annahme des <strong>Messplan</strong>s und zur <strong>Ausschreibung</strong> von Modul 1 sowie von Modul 2<br />

und 3; Information der <strong>Rehabilitation</strong>skliniken (<strong>Messplan</strong>, Zeitplan, Finanzierung).<br />

‐ Ab März 2012: Verfassen der <strong>Ausschreibung</strong> für Modul 1 sowie für Modul 2 und 3; Systematische<br />

Dokumentation der Messinstrumente (Lizenzkosten, Sprachversionen,<br />

Score-Berechnungen, Richtlinien für die Anwendung); Erarbeitung eines Handbuchs<br />

(Manual) durch die Geschäftsstelle in Zusammenarbeit mit dem QA <strong>Rehabilitation</strong>.<br />

‐ April 2012: <strong>Ausschreibung</strong>en Modul 1 sowie Modul 2 und 3; Erarbeitung eines Schulungskonzepts;<br />

Klärung der Lizenzen durch die Geschäftsstelle in Zusammenarbeit mit<br />

dem QA <strong>Rehabilitation</strong>.<br />

‐ Mai 2012 / Juni 2012: Sicherstellung der Finanzierung bei den Partnern des <strong>ANQ</strong>. Versand<br />

des Anhangs 5b zum Qualitätsvertrag an die Partner.<br />

‐ Mai 2012 / Juni 2012: Unterbreitung des Vorschlags bezüglich Wahl des Auswertungsinstituts<br />

für Modul 1 sowie Modul 2 und 3.<br />

‐ Juni 2012: Verabschiedung des Schulungskonzepts und des Handbuchs durch den<br />

<strong>ANQ</strong> Vorstand.<br />

‐ Drittes Quartal 2012: Umsetzung der Schulung.<br />

4.7 Weiterentwicklung des <strong>Messplan</strong>s <strong>Rehabilitation</strong><br />

Mit Blick auf die Weiterentwicklung des <strong>Messplan</strong>s <strong>Rehabilitation</strong> sollen u.a. folgende Themen<br />

geprüft werden:<br />

‐ Die Prüfung der Aufnahme einer weiteren fachübergreifenden Messung (z.B. Patientensicherheit<br />

in der <strong>Rehabilitation</strong>).<br />

‐ Die Prüfung von bereichsspezifischen Messinstrumenten in Bereichen, welche durch<br />

den vorliegenden <strong>Messplan</strong> noch nicht adäquat abgedeckt werden (z.B. für die <strong>Rehabilitation</strong><br />

von Paraplegiepatienten).<br />

‐ Die Prüfung der Einführung des Zieldokumentationsprozesses (inkl. Überprüfung der<br />

Zielerreichung) in den <strong>Messplan</strong> für die kardiale und pulmonale <strong>Rehabilitation</strong>. Dies entspräche<br />

einer Angleichung des muskuloskelettalen und neurologischen <strong>Messplan</strong>s mit<br />

demjenigen der kardialen und pulmonalen <strong>Rehabilitation</strong>.<br />

‐ Die Prüfung der verwendeten Messinstrumente (z.B. die Streichung eines Instruments,<br />

das sich nachweislich nicht bewährt hat) und die Prüfung allfälliger zusätzlicher Messinstrumente<br />

(z.B. die Wahl von einem Schwerpunktthema).<br />

34


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

‐ Die Prüfung der Aufnahme einer Messung zur Überprüfung der Nachhaltigkeit der <strong>Rehabilitation</strong>sbehandlung<br />

(Nachweis des langfristigen Nutzens der Behandlung) auf Antrag<br />

der Fachgesellschaften.<br />

‐ Die Prüfung von weitergehenden Vereinheitlichungen bzw. Standardisierungen bei der<br />

Anwendung der vorgegebenen Instrumente.<br />

‐ Die Prüfung der Identifikation von prädiktiven Faktoren (Erhebung von Behandlungspotential<br />

und Indikationsqualität).<br />

Grundsätzlich sollte bei Aufnahme eines neuen Instruments geprüft werden, ob nicht ein bereits<br />

angewendetes Instrument gestrichen wird.<br />

35


<strong>Nationaler</strong> <strong>Messplan</strong> <strong>Rehabilitation</strong>


Anhang<br />

5 Anhang<br />

5.1 Personenverzeichnis<br />

5.1.1 Qualitätsausschuss <strong>Rehabilitation</strong><br />

Herr PD Dr. med. Stefan Bachmann, Vertreter SWISSREHA; Chefarzt, KLINIKEN VALENS,<br />

<strong>Rehabilitation</strong>szentren Valens und Walenstadtberg, Valens; Herr Dr. med. Fabio Baronti, Vertreter<br />

SGNR; Klinik Bethesda, Tschugg; Herr Pascal Besson, stellvertretend für Frau Christa<br />

Leutert, Vertretung H+, Beobachter-Status; Frau Annette Egger, Vertreterin Kantone; Qualitätsbeauftragte,<br />

Gesundheitsdepartement Basel-Stadt; Frau Dr. med. Ruth Fleisch, Vertreterin IG<br />

Kardio; Chefärztin, Klinik Schloss Mammern; Frau Barbara Lüscher, Vertreterin Versicherer;<br />

Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT), Luzern; Herr Dr. med. Hans-Peter Rentsch, Vertreter<br />

SAR; Herr Gianni Rossi, Vorsitzender QA <strong>Rehabilitation</strong>, Vorstand <strong>ANQ</strong>; Direktor, Clinica<br />

Hildebrand, Brissago; Herr Dr. med. Alexander Turk, Vertreter SGP; Chefarzt, Zürcher Höhenklinik<br />

Wald; Herr Dr. med. Marcel Weber, Vertreter SGPMR; Stadtspital Triemli, Zürich.<br />

(Stand Ende 2011)<br />

5.1.2 Arbeitsgruppe 1A<br />

Herr Dr. med. Javier Blanco, muskuloskelettale <strong>Rehabilitation</strong>, Zürcher Höhenklinik Wald; Herr<br />

Dr. med. Pierre Combremont, Klinik Bethesda Tschugg; Frau Ida Dommen, Leitung Therapien<br />

<strong>Rehabilitation</strong>, Kantonsspital Luzern; Herr Dr. Peter Erhart, Leiter Klinikentwicklung & Qualitätscontrolling,<br />

Rehaklinik Bellikon; Herr Dr. med. Daniel Eschle, neurologische <strong>Rehabilitation</strong>,<br />

RehaClinic Zurzach; Frau M. Glombik, muskuloskelettale <strong>Rehabilitation</strong>, Züricher Höhenklinik<br />

Davos; Frau PD Dr. med. Margret Hund, Neurologische <strong>Rehabilitation</strong>, Zürcher Höhenklinik<br />

Wald; Frau Yvonne Keller, Medizincontrollerin, Berner Reha-Zentrum Heiligenschwendi; Herr<br />

Dr. med. Thomas Mietzsch, Leitender Arzt, <strong>Rehabilitation</strong>szentrum Valens; Herr Dr. med.<br />

Hanspeter Rentsch, Experte; Herr Klaus Schmitt, Schweizer Paraplegiker Zentrum Nottwil; Frau<br />

Dr. med. Marina Sokcevic, Fachärztin Physikalische Medizin und <strong>Rehabilitation</strong>, Reha Rheinfelden;<br />

Herr Dr. med. Claude Vaney, Chefarzt Neurologie, Berner Klinik Montana; Herr Dr. med.<br />

Christoph Widmer, muskuloskelettale <strong>Rehabilitation</strong>, RehaClinic Zurzach; Frau Evelyne Wiederkehr,<br />

ehemals Vorsitzende der Klinikleitung, aarReha Schinznach.<br />

5.1.3 Arbeitsgruppe 1B<br />

Herr Dr. med. Matthias Hermann, Züricher Höhenklinik Wald; Herr Dr. med. Wilfried Kottmann,<br />

<strong>Rehabilitation</strong>szentrum Seewis; Herr Dr. med. Christoph Schmidt, Klinik Barmelweid; Herr Dr.<br />

med. Armin Stucki, Berner Reha-Zentrum Heiligenschwendi; Herr Dr. med. Alexander Turk,<br />

Zürcher Höhenklinik Wald.<br />

5.1.4 Arbeitsgruppe 2<br />

Herr Dr. med. Oliver Bergamin, Leiter Q-Management, Klinik Bethesda Tschugg; Herr Dr. med.<br />

Stephan Eberhard, Chefarzt Medizin, Berner Klinik Montana; Herr Dr. Peter Erhart, Leiter Klinikentwicklung<br />

& Qualitätscontrolling, Rehaklinik Bellikon; Herr Dr. med. Christian Günter, Kardiologe,<br />

Klinik Schloss Mammern; Herr Dr. med. Thomas Mietzsch, Leitender Arzt; <strong>Rehabilitation</strong>szentrum<br />

Valens; Herr Richard Ploner, Verwaltungsleiter, Rehazentrum Seewis; Frau Dr.<br />

med. Marina Sokcevic, Fachärztin Physikalische Medizin & <strong>Rehabilitation</strong>, Reha Rheinfelden;<br />

Herr Dr. med. Alexander Turk, Chefarzt Pneumologie, Zürcher Höhenklinik Wald; Frau Evelyne<br />

Wiederkehr, ehemals Vorsitzende der Klinikleitung, aarReha Schinznach.<br />

37


Anhang<br />

5.2 Qualitätssicherung in der Krankenversicherung<br />

5.2.1 Art. 58 KVG: Qualitätssicherung<br />

Abs. 1 Der Bundesrat kann nach Anhören der interessierten Organisationen systematische wissenschaftliche<br />

Kontrollen zur Sicherung der Qualität oder des zweckmässigen Einsatzes der<br />

von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommenen Leistungen vorsehen.<br />

Abs. 2 Er kann die Durchführung der Kontrollen den Berufsverbänden oder anderen Einrichtungen<br />

übertragen.<br />

Abs. 3 Er regelt, mit welchen Massnahmen die Qualität oder der zweckmässige Einsatz der Leistungen<br />

zu sichern oder wiederherzustellen ist. Er kann insbesondere vorsehen, dass:<br />

a. vor der Durchführung bestimmter, namentlich besonders kostspieliger Diagnose- oder<br />

Behandlungsverfahren die Zustimmung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin<br />

eingeholt wird;<br />

b. besonders kostspielige oder schwierige Untersuchungen oder Behandlungen von der obligatorischen<br />

Krankenpflegeversicherung nur vergütet werden, wenn sie von dafür qualifizierten<br />

Leistungserbringern durchgeführt werden. Er kann die Leistungserbringer näher<br />

bezeichnen.<br />

5.2.2 Art.77 KVV: Qualitätssicherung<br />

Abs. 1 Die Leistungserbringer oder deren Verbände erarbeiten Konzepte und Programme über die<br />

Anforderungen an die Qualität der Leistungen und die Förderung der Qualität. Die Modalitäten<br />

der Durchführung (Kontrolle der Erfüllung und Folgen der Nichterfüllung der Qualitätsanforderungen<br />

sowie Finanzierung) werden in den Tarifverträgen oder in besonderen Qualitätssicherungsverträgen<br />

mit den Versicherern oder deren Verbänden vereinbart. Die Bestimmungen<br />

haben den allgemein anerkannten Standards zu entsprechen, unter Berücksichtigung<br />

der Wirtschaftlichkeit der Leistungen.<br />

Abs. 2 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, das BAG über die jeweils gültigen Vertragsbestimmungen<br />

zu informieren. Das BAG kann über die Durchführung der Qualitätssicherung eine<br />

Berichterstattung verlangen.<br />

Abs. 3 In den Bereichen, in denen kein Vertrag abgeschlossen werden konnte oder dieser nicht den<br />

Anforderungen von Absatz 1 entspricht, erlässt der Bundesrat die erforderlichen Bestimmungen.<br />

Er hört zuvor die interessierten Organisationen an.<br />

Abs. 4 Das Departement setzt nach Anhören der zuständigen Kommission die Massnahmen nach<br />

Artikel 58 Absatz 3 des Gesetzes fest.<br />

5.3 Qualitätsvertrag<br />

I. Ingress<br />

Art. 1 Zweck<br />

Abs. 1 Die Parteien regeln mit diesem Vertrag die Finanzierung und die Umsetzung der Qualitätsmessungen<br />

inklusive Messzwang und Transparenz gemäss den Vorgaben des Nationalen<br />

Vereins für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (<strong>ANQ</strong>).<br />

Abs. 2<br />

Gestützt auf die bundesrechtlichen Vorgaben (namentlich Art. 22a, Art. 43, Art. 49 des KVG<br />

und Art. 76, Art. 77 der KVV; Art. 54 UVG und UVV; Art. 25 MVG und MVV sowie Art. 2 IVV<br />

und Art. 2 GgV) vereinbaren die Parteien was folgt:<br />

38


Anhang<br />

II. Geltungsbereich und Vertragsbestandteile<br />

Art. 2 Geltungsbereich<br />

Abs. 1 Dieser Vertrag gilt für die Vertragsparteien<br />

a. H+ und alle beigetretenen Spitäler und Kliniken gemäss Art. 39 KVG (ohne Einrichtungen<br />

nach Abs. 3), nachfolgend Leistungserbringer genannt<br />

b. santésuisse und alle beigetretenen Krankenversicherer KVG sowie UV, IV und MV<br />

c. GDK und alle beigetretenen Kantone<br />

d. <strong>ANQ</strong><br />

Abs. 2 Dieser Vertrag regelt Aufgaben, Rechte und Pflichten der Parteien sowie der beigetretenen<br />

Leistungserbringer, Versicherer und Kantone im Zusammenhang mit der Umsetzung der nationalen<br />

Qualitätsmessungen gemäss den Vorgaben des <strong>ANQ</strong>.<br />

Art. 3 Vertragsbestandteile<br />

Als integrierte Bestandteile gehören zu diesem Vertrag:<br />

‐ Liste der beigetretenen Leistungserbringer (Anhang 1). Die Liste wird periodisch aktualisiert und<br />

auf dem Internet veröffentlicht (www.anq.ch).<br />

‐ Liste der beigetretenen Versicherer (Anhang 2) Die Liste wird periodisch aktualisiert und auf dem<br />

Internet veröffentlicht (www.anq.ch).<br />

‐ Liste der beigetretenen Kantone (Anhang 3). Die Liste wird periodisch aktualisiert und auf dem<br />

Internet veröffentlicht (www.anq.ch).<br />

‐ Zuschläge der Versicherer und Kantone an die Akutspitäler und Beiträge der Akutspitäler an den<br />

<strong>ANQ</strong> (Anhang 4).<br />

‐ Beiträge der <strong>Rehabilitation</strong>s- und Psychiatriekliniken an den <strong>ANQ</strong> (Anhang 5).<br />

‐ <strong>ANQ</strong> Regelung im Umgang mit den erhobenen Daten (Anhang 6).<br />

‐ <strong>ANQ</strong> <strong>Messplan</strong> 2011-2015 gemäss Finanzierungskonzept vom 08.10.10 (Anhang 7).<br />

‐ <strong>ANQ</strong> Vereinsstatuten vom 24.11.09 (Anhang 8).<br />

III. Umsetzung der nationalen Qualitätsmessungen<br />

Art. 4 Verpflichtung zur Messung<br />

Abs. 1 Die Leistungserbringer verpflichten sich, die nationalen Qualitätsmessungen gemäss den<br />

Vorgaben des <strong>ANQ</strong> fristgerecht umzusetzen. Die Vorgabe der Messstrategie für national koordinierte<br />

Messungen ergebnisrelevanter Qualitätsindikatoren obliegt dem <strong>ANQ</strong>. Für die<br />

Messmethodik und die praktische Durchführung der Messungen kann der <strong>ANQ</strong> Messorganisationen<br />

beauftragen.<br />

Abs. 2 Kann ein Leistungserbringer aus objektiven Gründen Messungen nicht durchführen, hat er<br />

ein begründetes schriftliches Dispensgesuch an den <strong>ANQ</strong> zu stellen. In diesem ist darzulegen,<br />

aus welchen Gründen eine oder mehrere der vorgegebenen Messungen nicht durchgeführt<br />

werden können und welche alternativen Messungen umgesetzt werden. Der Vorstand<br />

des <strong>ANQ</strong> beurteilt das Gesuch abschliessend und beantwortet es schriftlich. Er leitet den<br />

Kostenträgern (Versicherer und Kantone) eine Kopie zu.<br />

Abs. 3 Die Kostenträger sorgen dafür, dass die Pflicht zur Umsetzung der <strong>ANQ</strong>-Messvorgaben in<br />

entsprechenden Verträgen (z.B. Tarifverträge, kantonale Leistungsaufträge) aufgenommen<br />

wird.<br />

39


Anhang<br />

Art. 5 Sanktionen<br />

Werden die nationalen Qualitätsmessungen gemäss Art. 4 Abs. 1 dieses Vertrags von einem Leistungserbringer<br />

nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht umgesetzt und wurde vom <strong>ANQ</strong> einem allfälligem<br />

Dispensgesuch dieses Leistungserbringers nicht stattgegeben, sind Kantone und Versicherer berechtigt,<br />

den gemäss Anhang 4 geschuldeten Betrag nicht zu leisten oder den von ihnen geleisteten Beitrag gemäss<br />

Anhang 4 zurückzufordern.<br />

Art. 6 Erfassung der Daten<br />

Die Verantwortung für die vollständige und richtige Erhebung der notwendigen Daten für die Messung<br />

obliegt den Leistungserbringern. Sie haben die Pflicht, die Daten fristgerecht gemäss den formalen und<br />

inhaltlichen Vorgaben des <strong>ANQ</strong> zur Analyse den vom <strong>ANQ</strong> bezeichneten Messorganisationen zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

Art. 7 Auswertung der Daten<br />

Der <strong>ANQ</strong> nimmt die gesamtschweizerischen Datenauswertungen nach den zu Beginn der jeweiligen<br />

Messung festgelegten Bedingungen, gemäss Statuten (Anhang 8) und den „Regelungen im Umgang mit<br />

den erhobenen Daten“ (Anhang 6) vor.<br />

IV. Umgang mit Daten<br />

Art. 8 Allgemeines<br />

Die in Art. 7 genannten Regelungen halten die Rechte und Pflichten der an den Qualitätsmessungen<br />

beteiligten Partner fest und beschreiben die Bestimmungen zu Datenschutz, Dateneigentum, Datenbearbeitung,<br />

Datenaufbewahrung, Einsichtsrecht, Geheimhaltung und Publikation.<br />

Art. 9 Transparenz / Veröffentlichung der Daten<br />

Abs. 1 Die Leistungserbringer willigen ein, dass der <strong>ANQ</strong> die Messergebnisse zielgruppenspezifisch<br />

und transparent veröffentlicht. Die Vertragsparteien erhalten die detaillierten Messergebnisse<br />

auf Ebene des einzelnen Spitals bzw. der einzelnen Klinik mit Kommentaren der<br />

Leistungserbringer zu den Auswertungen. Dritte werden in geeigneter Weise über das Ergebnis<br />

der Messung orientiert.<br />

Abs. 2 Der <strong>ANQ</strong> anerkennt die Standards für die Publikation von Qualitätsdaten der Schweizerischen<br />

Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) gemäss den Empfehlungen<br />

„Erhebung, Analyse und Veröffentlichung von Daten über die medizinische Behandlungsqualität“<br />

vom 24. Juni 2009.<br />

Abs. 3 Der <strong>ANQ</strong> legt für jede Messung eine Bandbreite oder Referenzwerte fest, innerhalb derer die<br />

Resultate in der Regel liegen sollen. An den Messungen beteiligte Leistungserbringer, die<br />

statistisch über/unter den Referenzwerten liegen, werden namentlich genannt bzw. jene, die<br />

innerhalb der Referenzwerte liegen, alphabetisch aufgelistet. Einzelheiten werden gemäss<br />

dem Verfahren in Art. 7 festgelegt.<br />

V. Leistungen des <strong>ANQ</strong><br />

Art. 10 Nationale Messkoordination<br />

Der <strong>ANQ</strong> gibt die Messstrategie für national koordinierte Messungen ergebnisrelevanter Qualitätsindikatoren<br />

vor. Der <strong>ANQ</strong> erarbeitet den entsprechenden Mess- und Finanzplan zur Umsetzung der Strategie.<br />

Der <strong>ANQ</strong> koordiniert und begleitet die Umsetzung der nationalen Messungen und stellt den Leistungserbringern<br />

die Messinstrumente kostenlos zur Verfügung. Der <strong>ANQ</strong> beauftragt Messorganisationen und<br />

Institute mit der praktischen Durchführung der Messungen und mit der Auswertung der Daten. Der <strong>ANQ</strong><br />

veröffentlicht die Daten.<br />

40


Anhang<br />

Art. 11 Amtssprachen<br />

Der <strong>ANQ</strong> stellt die Messinstrumente, die für die Messumsetzung notwendigen Dokumente sowie die Publikationen<br />

der Messergebnisse in den Amtssprachen des Bundes, Deutsch, Französisch und Italienisch,<br />

zur Verfügung.<br />

VI. Kosten und Finanzierung<br />

Art. 12 Finanzierungsgrundsatz<br />

Die Qualitätssicherung und Qualitätsmessung der Leistungserbringung ist mit dem Tarif abgegolten. Die<br />

Versicherer und Kantone beteiligen sich im Rahmen der anrechenbaren Kosten an der Qualitätssicherung<br />

und –messung nach diesem Vertrag.<br />

Art. 13 Übergangsfinanzierung der Qualitätsmessungen<br />

Abs. 1 Zur Finanzierung der Qualitätsmessungen des <strong>ANQ</strong> zahlen die beigetretenen Versicherer<br />

und Kantone einen Zuschlag pro Austritt während einer Übergangsphase von zwei Jahren<br />

gemäss den Bestimmungen in Anhang 4. Anrecht auf den Zuschlag haben diejenigen Leistungserbringer,<br />

welche dem nationalen Qualitätsvertrag beitreten und die vom <strong>ANQ</strong> vorgegebenen<br />

Messungen in der stationären Versorgung gemäss aktuellem <strong>Messplan</strong> (Anhang 7)<br />

umsetzen.<br />

Abs. 2 Die Zuschläge der Versicherer und der Kantone an die Leistungserbringer pro Austritt sind<br />

in den Anhängen geregelt.<br />

Abs. 3 Nach der zweijährigen Übergangsphase wird der Zuschlag pro Austritt durch die Versicherer<br />

und Kantone nicht mehr geleistet. Dieser ist dann Teil der anrechenbaren Kosten. Vorbehalten<br />

bleiben Änderungen im <strong>ANQ</strong> <strong>Messplan</strong> und damit verbundene (neue) zusätzliche Kosten<br />

der Qualitätsmessung. Sie bedingen eine einvernehmliche Anpassung im Sinne von Art. 18<br />

Abs. 2.<br />

Art. 14 Finanzierung der <strong>ANQ</strong>-Leistungen<br />

Abs. 1 Zur Finanzierung der Leistungen des <strong>ANQ</strong> gemäss Ziffer V entrichten die Leistungserbringer<br />

ab dem Jahr 2011 einen jährlichen Beitrag an den nationalen Verein. Der Beitrag der Leistungserbringer<br />

an den <strong>ANQ</strong> ist in Anhang 4 und Anhang 5 geregelt.<br />

Abs. 2 Die Höhe des zu leistenden Betrags der Leistungserbringer an den <strong>ANQ</strong> legt der Vorstand<br />

des <strong>ANQ</strong> fest. Der festgelegte Betrag gilt mindestens für die Dauer von zwei Jahren.<br />

Abs. 3 Dem Vorstand obliegt es, die Beiträge der Leistungserbringer an den <strong>ANQ</strong> im Detail zu regeln<br />

resp. die Abläufe und Bedingungen für die Leistung des jährlichen Beitrags festzusetzen.<br />

Abs. 4 Der <strong>ANQ</strong> führt eine Projektrechnung für die Messungen. Sofern Überschüsse resultieren,<br />

entscheidet die <strong>ANQ</strong> Mitgliederversammlung über die Verwendung der Mittel.<br />

Abs. 5 Der <strong>ANQ</strong> liefert den übrigen Vertragsparteien für die Jahre 2011/12 einen Rechenschaftsbericht<br />

ab.<br />

Art. 15 Finanzierung der <strong>ANQ</strong>-Struktur<br />

Die Struktur des <strong>ANQ</strong> (Sekretariat, Gremien, Mitgliederverwaltung) wird mit Mitgliederbeiträgen gemäss<br />

Vereinsstatuten (Anhang 8) finanziert. Die Finanzierung der Vereinsstruktur ist nicht Gegenstand des<br />

vorliegenden Vertrags.<br />

VII. Beitritt/Rücktritt zum Vertrag, Kündigung und Anpassung des Vertrages<br />

Art. 16 Beitritt und Rücktritt der Leistungserbringer, Kantone und Krankenversicherer (KVG)<br />

Abs. 1 Leistungserbringer, Versicherer und Kantone treten dem Vertrag durch schriftliche Erklärung<br />

gegenüber dem <strong>ANQ</strong> bei. Der <strong>ANQ</strong> führt Beitrittslisten (Anhänge 1 - 3) und informiert seine<br />

Mitglieder und die Vertragsparteien über die Mutationen.<br />

41


Anhang<br />

Abs. 2<br />

Leistungserbringer, Versicherer und Kantone können unter Berücksichtigung einer sechsmonatigen<br />

Frist jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres vom Qualitätsvertrag zurück treten.<br />

Ein Rücktritt vom Qualitätsvertrag kann erstmals per 31.12.2012 erfolgen. Der Rücktritt<br />

ist schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle des <strong>ANQ</strong> zu erklären.<br />

Art. 17 Kündigung des Vertrags<br />

Abs. 1 Die Vertragspartner können unter Berücksichtigung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist<br />

jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres den Qualitätsvertrag kündigen. Der Qualitätsvertrag<br />

kann erstmals per 31.12. 2012 gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich gegenüber<br />

der Geschäftsstelle des <strong>ANQ</strong> zu erklären.<br />

Abs. 2<br />

Kündigt ein Vertragspartner, bedeutet dies die Auflösung des Vertrags auf das Ende der<br />

Kündigungsfrist.<br />

Art. 18 Vertragsanpassung<br />

Abs. 1 Vertragsanpassungen bedürfen der Schriftform.<br />

Abs. 2 Die Anhänge können im Einvernehmen der Parteien geändert werden, ohne dass der Qualitätsvertrag<br />

geändert oder gekündigt wird.<br />

VIII. Schlussbestimmungen<br />

Art. 19 Inkrafttreten und Dauer des Vertrags<br />

Abs. 1 Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Jede Vertragspartei erhält ein unterzeichnetes<br />

Original-Exemplar des Vertrages. Eine Kopie des Vertrages wird dem Bundesamt für<br />

Gesundheit gestützt auf Art.77 Abs. 2 KVV zur Kenntnisnahme zugestellt.<br />

Abs. 2 Für Leistungserbringer, Versicherer und Kantone, die dem Vertrag gemäss Art. 16 Abs. 1 bis<br />

Ende 2011 beitreten, gilt der Vertrag rückwirkend ab Inkrafttreten des Vertrags.<br />

Art. 20 Massgebende Sprache<br />

Der Qualitätsvertrag und seine Anhänge werden auch in französischer und italienischer Übersetzung zur<br />

Verfügung gestellt. Massgebend bei der Vertragsauslegung ist der deutsche Text.<br />

Art. 21 Geltung des Rahmenvertrags von 15. 12.1997<br />

Der „Rahmenvertrag betreffend Qualitätsmanagement“ zwischen H+ und dem Konkordat der Schweizerischen<br />

Krankenversicherer (KSK; heute santésuisse) vom 15. Dezember 1997 wird für diejenigen Parteien<br />

hinfällig, die dem vorliegenden Qualitätsvertrag beigetreten sind.<br />

Art. 22 Anwendbares Recht<br />

Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Der Vertrag ist zivilrechtlicher Natur. Gerichtsstand ist<br />

Bern.<br />

5.4 Datenreglement <strong>ANQ</strong> (Version 1.0)<br />

Präambel<br />

Gestützt auf Art. 18 Abs. 3 der Statuten des Nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung in Spitälern und<br />

Kliniken (<strong>ANQ</strong>) vom 24. November 2009 legt der Vorstand des Vereins nationale Regeln zur Transparenz<br />

und zum Umgang mit Daten im Rahmen seiner Tätigkeiten fest. Er erlässt zu diesem Zweck das vorliegende<br />

Datenreglement. Der Begriff „Spitäler und Kliniken“ umfasst die stationären Leistungserbringer der<br />

Akutsomatik, Psychiatrie und <strong>Rehabilitation</strong> sowie die Geburtshäuser und spezialisierten Einrichtungen<br />

für Palliative Care jedoch keine Pflegeheime.<br />

42


Anhang<br />

Das Datenreglement berücksichtigt die Bestimmungen des Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)<br />

vom 19. Juni 1992 (SR 235.1) und der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG)<br />

vom 14. Juni 1993 (SR 235.11) sowie die Empfehlungen der Schweizerischen Akademie der Medizinischen<br />

Wissenschaften (SAMW) über die Erhebung, Analyse und Veröffentlichung von Daten über die<br />

medizinische Behandlungsqualität in der Version vom 19. Mai 2009.<br />

Art. 1 Zweck<br />

Das Datenreglement des <strong>ANQ</strong> regelt:<br />

‐ den Umgang mit den im Rahmen des nationalen Qualitätsvertrages erhobenen Daten und deren<br />

Veröffentlichung,<br />

‐ beschreibt die Rechte und Pflichten der im Umgang mit den Daten beteiligten natürlichen und juristischen<br />

Personen,<br />

‐ die Rahmenbedingungen für die Publikation der Daten<br />

Art. 2 Geltungsbereich<br />

Abs.1 Das Datenreglement gilt für alle natürlichen und juristischen Personen, die an der Erhebung,<br />

Bereinigung, Auswertung, Veröffentlichung und Aufbewahrung von Daten im Rahmen der<br />

durch den <strong>ANQ</strong> durchgeführten Messungen beteiligt sind.<br />

Abs. 2<br />

Der <strong>ANQ</strong> macht das Datenreglement allen in den Messungen involvierten natürlichen und<br />

juristischen Personen bekannt. Er erklärt das Datenreglement zum integrierten Bestandteil<br />

der Verträge zu Erhebungen, Auswertungen und Veröffentlichungen von Daten.<br />

Art. 3 Begriffsdefinitionen<br />

Die folgenden Ausdrücke bedeuten:<br />

a. Personendaten: alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person<br />

beziehen;<br />

b. Spital/Klinikdaten: alle Angaben zu administrativen und organisatorischen Eigenschaften, die sich<br />

auf ein bestimmtes oder bestimmbares Spital bzw. auf eine bestimmte oder bestimmbare Klinik<br />

beziehen (betrifft nicht Patientendaten);<br />

c. Rohdaten: erhobene Daten vor der Bereinigung;<br />

d. bereinigte Daten: Daten, welche auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft und entsprechend<br />

bereinigt wurden und die die jeweiligen Anforderungen an die Datenqualität erfüllen, wie sie in<br />

den jeweiligen themenspezifischen separat geführten Messkonzepten festgelegt sind;<br />

e. Pseudonymisierte Personendaten: Daten, bei denen die Identifikationsmerkmale durch ein Pseudonym<br />

(Code) ersetzt wurden. Ohne Kenntnis der Verknüpfung zwischen Pseudonym und Identifikationsmerkmalen<br />

sind keine Rückschlüsse auf natürliche Personen möglich;<br />

f. Anonymisierte Personendaten: Daten, die keine Informationen oder Codes beinhalten, die Rückschlüsse<br />

auf eine natürliche Person zulassen;<br />

g. Datensammlung: Sammlung von Datensätzen von anonymisierten Personendaten sowie nichtanonymisierten<br />

Spital- und Klinikdaten, die eine bestimmte Messung betreffen;<br />

Art. 4 Datenschutz und Datensicherheit<br />

Abs. 1 Allen natürlichen und juristischen Personen, die an <strong>ANQ</strong>-Messungen beteiligt sind, obliegt in<br />

ihrem Aufgabenbereich die Einhaltung der anwendbaren eidgenössischen und kantonalen<br />

Vorschriften zum Datenschutz.<br />

Abs. 2 Der <strong>ANQ</strong> sorgt für eine datenschutzkonforme Konzeption der Messung und befolgt die Gesetzgebung<br />

über die Forschung am Menschen.<br />

Abs. 3<br />

Alle natürlichen und juristischen Personen, die an der Erhebung, Bereinigung, Auswertung,<br />

Veröffentlichung und Aufbewahrung von Daten beteiligt sind, sind für die Vorkehrung von<br />

43


Anhang<br />

angemessenen organisatorischen und technischen Maßnahmen gegen den Zugriff Unbefugter<br />

auf die Daten verantwortlich.<br />

Art. 5 Datenerhebung und Pseudonymisierung<br />

Abs. 1 Die Spitäler und Kliniken sind verantwortlich für die korrekte und vollständige Erhebung der<br />

Daten sowie für deren fristgerechte Übermittlung. Sie führen die Datenerhebung selbst oder<br />

in Zusammenarbeit mit externen Messorganisationen entsprechend dem vom <strong>ANQ</strong> für die<br />

jeweilige Messung festgelegten Messkonzept durch.<br />

Abs. 2 Die Spitäler und Kliniken pseudonymisieren Personendaten vor der Übermittlung an die<br />

Messorganisation.<br />

Art. 6 Datenbereinigung<br />

Die Messorganisationen prüfen – allenfalls zusammen mit den Kliniken und Spitälern – die pseudonymisierten<br />

Personendaten auf Vollständigkeit, plausibilisieren und bereinigen diese nach dem für die jeweilige<br />

Messung durch den <strong>ANQ</strong> definierten Messkonzept und bilden daraus die bereinigten Daten.<br />

Art. 7 Datenweitergabe an den <strong>ANQ</strong><br />

Die Messorganisationen übermitteln innert der für die jeweilige Messung vertraglich festgelegten Frist die<br />

bereinigten Datensammlungen mit anonymisierten Personendaten sowie Spital- und Klinikdaten der Geschäftsstelle<br />

<strong>ANQ</strong> oder einer von ihr bezeichneten Stelle.<br />

Art. 8 Datenauswertung<br />

Der <strong>ANQ</strong> lässt die Daten klinikindividuell und national vergleichend von einer externen Stelle auswerten.<br />

Die zu den jeweiligen Messungen gehörenden Auswertungs- und Publikationskonzepte müssen vom<br />

Vorstand <strong>ANQ</strong> genehmigt werden. Vorgängig wird eine Vernehmlassung bei den Mitgliedern und Beobachtern<br />

des <strong>ANQ</strong> durchgeführt.<br />

Art. 9 Veröffentlichung von Daten<br />

Abs. 1 Der <strong>ANQ</strong> veröffentlicht national vergleichende Auswertungen mit Messergebnissen und namentlicher<br />

Bezeichnung der Spitäler und Kliniken in den drei Landessprachen. Die Veröffentlichung<br />

erfolgt gemäss dem im Auswertungs- und Publikationskonzept festgelegten Inhalten,<br />

Methoden und Darstellungen für die darin genannten Zielgruppen.<br />

Abs. 2 Die Spitäler und Kliniken erhalten die Publikationsvorlagen vorgängig mit einer angemessenen<br />

Frist zur Stellungnahme. Sie haben die Möglichkeit Kommentare zu ihren Daten abzugeben,<br />

die vom <strong>ANQ</strong> in der Publikation berücksichtigt werden.<br />

Abs. 3 Die Spitäler und Kliniken, die Kantone, der Verband der Krankenversicherer santésuisse, die<br />

Medizinaltarifkommission UVG (MTK) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erhalten<br />

die definitive Publikationen des <strong>ANQ</strong> rechtzeitig vor deren Veröffentlichung.<br />

Abs. 4 Die Spitäler und Kliniken dürfen eigene Auswertungen ihrer Daten veröffentlichen. Vergleichende<br />

Darstellungen mit anderen Spitälern oder Kliniken dürfen sie erst nach Veröffentlichung<br />

der Messergebnisse durch den <strong>ANQ</strong> vornehmen.<br />

Art. 10 Aufbewahrung von Daten<br />

Abs. 1 Die Spitäler und Kliniken bewahren ihre Rohdaten aus einer Messung sowie die Pseudonymisierungs-Codes<br />

zum Zweck einer allfälligen Revision mindestens bis zwölf Monate nach<br />

Abschluss der Erhebung auf.<br />

Abs. 2 Der <strong>ANQ</strong> nimmt die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen<br />

vor, um die Daten gegen Verlust, Zerstörung und Beschädigung sowie gegen den Zugriff<br />

unberechtigter Personen zu schützen Der Zugriff auf die Daten ist ausschliesslich für<br />

Mitarbeitende der Geschäftsstelle des <strong>ANQ</strong> möglich und wird protokolliert.<br />

Abs. 3 Kündigt ein Spital oder eine Klinik den nationalen Qualitätsvertrag, so verbleiben die Daten<br />

aus den bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Messungen in der Datensammlung des<br />

44


Anhang<br />

<strong>ANQ</strong> und dürfen in Auswertungen weiterhin genutzt werden, jedoch nur für aggregierte Darstellungen<br />

ohne namentliche Nennung des Spitals oder der Klinik.<br />

Abs. 4 Bei allfälliger Auflösung des <strong>ANQ</strong> bestimmen die Vereinsmitglieder über die Weitergabe<br />

oder Vernichtung der Datensammlungen. Bei einer allfälligen Weitergabe der Datensammlungen<br />

müssen die Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die betrieblichen<br />

Geheimnisse der Leistungserbringer gewährleistet werden.<br />

Art. 11 Weiterverwendung von Daten außerhalb Auswertungs- und Publikationskonzept des<br />

<strong>ANQ</strong><br />

Abs.1 Der Vorstand <strong>ANQ</strong> ist befugt, vollständig anonymisierte Daten, die weder Rückschlüsse auf<br />

natürliche Personen-, noch auf ein Spital oder eine Klinik zulassen, zu Forschungszwecken<br />

an Organisationen weiterzugeben. Die Bedingungen an die Auswertung und Publikation sind<br />

jeweils vertraglich zu vereinbaren.<br />

Abs. 2 Ein Kanton ist befugt, diejenige kantonsspezifische Auswertung der Daten einer Messung zu<br />

erhalten und zu veröffentlichen, die sein Territorium betreffen. Für Auswertungen, die über<br />

den im Auswertungs- und Publikationskonzept festgelegten Rahmen hinausgehen, haben<br />

die Kantone die Zustimmung der betroffenen Spitäler und Kliniken einzuholen.<br />

Abs. 3 Mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Spitäler oder Kliniken darf der <strong>ANQ</strong> auch Datensammlungen<br />

an Dritte weiter geben, die Rückschlüsse auf Spitäler oder Kliniken zulassen.<br />

Abs. 4 Messorganisationen, die auch Forschung betreiben, dürfen anonymisierte Daten für eigene<br />

Auswertungen und Publikationen verwenden, soweit keine Daten veröffentlicht werden, die<br />

Rückschlüsse auf einzelne Spitäler oder Kliniken erlauben. Die Bedingungen zu Auswertung<br />

und Publikation sind mit dem <strong>ANQ</strong> vertraglich zu vereinbaren.<br />

Art. 12 Qualitätssicherung<br />

Der Vorstand <strong>ANQ</strong> kann Überprüfungen der Qualität der Datenerfassung und -bereinigung veranlassen.<br />

Er bestimmt die Form und Inhalte der Überprüfung sowie die Berichterstattung und bezeichnet eine dafür<br />

qualifizierte Organisation. Der von ihm bezeichneten Organisation ist von den Spitälern und Kliniken sowie<br />

Messorganisationen Einsicht in die Daten und Erhebungs- sowie Bearbeitungsprozesse zu gewähren.<br />

Dabei ist sie zur Geheimhaltung und Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet.<br />

Art. 13 Beschlussfassung und Änderung des Reglements<br />

Abs.1 Änderungen des Datenreglements des <strong>ANQ</strong> können jeweils nur auf Beginn der nächsten<br />

Messperiode durch den Vorstand des <strong>ANQ</strong> vorgenommen werden.<br />

Abs. 2 Die Vereinsmitglieder erhalten die Möglichkeit zu allen Reglementsänderungen im Rahmen<br />

einer Vernehmlassung Stellung zu nehmen.<br />

Abs. 3 Laufende Messungen werden jeweils unter dem bei Vertragsabschluss geltendem Datenreglement<br />

zu Ende geführt.<br />

Art. 14 Inkrafttreten<br />

Dieses Datenreglement wurde vom Vorstand <strong>ANQ</strong> am 21.09.2011 genehmigt. Es tritt per sofort in Kraft.<br />

Bern, 05-10-2011<br />

5.5 Anforderungen an die Auswertungskonzepte des <strong>ANQ</strong><br />

Zu jedem Messthema werden in Zusammenarbeit mit dem <strong>ANQ</strong> vom zuständigen Messinstitut ein Messkonzept,<br />

ein Auswertungskonzept sowie ein Publikationskonzept erstellt.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben die Anforderungen, welche ein messspezifisches Auswertungskonzept<br />

erfüllen soll.<br />

45


Anhang<br />

Die Empfehlungen der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) 37 dienen<br />

als Grundlage bei der Erstellung der Auswertungskonzepte.<br />

Die Spitäler werden in die Vernehmlassung der Auswertungskonzepte einbezogen. Sie bewerten insbesondere<br />

die Anwenderfreundlichkeit, die Verständlichkeit und den Nutzen der Konzepte.<br />

Der QA Akut nimmt zum Konzept Stellung und gibt dem Messinstitut entsprechende Rückmeldung. Anschliessend<br />

wird das Konzept durch den Vorstand des <strong>ANQ</strong> verabschiedet.<br />

Zielsetzungen der Konzepte<br />

Der Prozess der Datenerhebung, -übermittlung, -aufbereitung und -analyse ist nachvollziehbar dargestellt.<br />

Es ist dargestellt, wie der Datenschutz gewährleistet wird.<br />

Die Darstellung der berechneten Indikatoren sowie die Risikoadjustierung sind verständlich erklärt.<br />

Die Resultate der Messungen können im Kontext der Spitäler interpretiert und für die Qualitätsentwicklung<br />

nutzbar gemacht werden.<br />

Das Konzept beschreibt die Auswertung für die folgenden Ebenen:<br />

‐ Darstellung der spitalspezifischen Resultate<br />

‐ die vergleichende Darstellung (einzelne Spitäler, Spitalgruppen oder Regionen)<br />

‐ die national vergleichende Darstellung für die Veröffentlichung<br />

‐ Die Auswahl der zur Veröffentlichung geeigneten Indikatoren ist getroffen und begründet.<br />

‐ Es werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie Bandbreiten oder Referenzwerte bestimmt werden.<br />

Adressaten<br />

Das Auswertungskonzept richtet sich an:<br />

‐ die in die <strong>ANQ</strong>-Messungen involvierten Personen aus den Spitälern und Kliniken<br />

‐ die Partner des <strong>ANQ</strong>.<br />

Bei der Formulierung und Gestaltung der Konzepte ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Adressaten<br />

in den jeweiligen Messthemen nicht Fachexperten sind.<br />

Inhaltliche Anforderungen an die Konzepte<br />

Der Inhalt und Ablauf der Datenerhebung wird in den wesentlichen Punkten beschrieben. Es ist ersichtlich,<br />

welche Bestrebungen zur Erreichung einer guten Datenqualität unternommen werden.<br />

Die Datenübermittlung, z.B. Datentransfer des Spitals zum Auswertungsinstitut oder Übermittlung der<br />

Resultate vom Auswertungsinstitut an die Geschäftsstelle <strong>ANQ</strong>, ist nachvollziehbar beschrieben.<br />

37<br />

Erhebung, Analyse und Veröffentlichung von Daten über die medizinische Behandlungsqualität. Version<br />

19.5.2009 http://www.samw.ch/de/Publikationen/Empfehlungen.html<br />

46


Anhang<br />

Darstellung der spitalspezifischen Resultate<br />

Die Darstellung der spitalspezifischen Resultate (Tabellen, Grafiken) ist beschrieben und es ist ersichtlich,<br />

in welcher Form die Resultate den Spitälern zugestellt werden. Grafiktypen und deren Interpretation<br />

sind beschrieben.<br />

Die Risikoadjustierung ist in den wesentlichen Zügen beschrieben. Es ist ersichtlich, welche Variablen zur<br />

Adjustierung verwendet und welche statistischen Analysen und Modelle gewählt wurden. Zudem finden<br />

sich Hinweise zur Interpretation.<br />

Die Spitäler haben die Möglichkeit die Resultate zu kommentieren.<br />

Um die Spitäler in ihrer Qualitätsarbeit zu unterstützen, sind Ausführungen zur Interpretation der Resultate<br />

sowie Hinweise wie mögliches Verbesserungspotential identifiziert werden kann, aufgeführt. Unter der<br />

Voraussetzung, dass Einzelfallanalysen möglich sind, werden spezifische Kriterien aufgeführt, wie Einzelfälle<br />

analysiert werden können.<br />

Vergleichende Darstellung der Gesamtresultate<br />

Neben der spitalspezifischen Darstellung ist auch die vergleichende Darstellung (Tabellen, Grafiken)<br />

beschrieben. Ob Spitäler einzeln oder in Gruppen vergleichend dargestellt werden sollen, wird begründet.<br />

Je nach Messthema und Stichprobengrösse der Spitäler soll begründet werden, warum sich welche Darstellung<br />

empfiehlt.<br />

Weiter wird aufgezeigt, welche Indikatoren sich für einen Spitalvergleich eignen und welche Grössen<br />

(Mittelwerte, Perzentile, Vertrauensintervall, Standardabweichung, etc.) sich dazu eignen.<br />

Die Spitäler haben die Möglichkeit die vergleichenden Resultate zu kommentieren. Diese Kommentare<br />

werden bei einer Veröffentlichung transparent gemacht.<br />

National vergleichende Darstellung der Resultate zur Veröffentlichung<br />

Die Veröffentlichung der Resultate ist ein sehr sensibler Bereich. Mögliche Risiken von Fehlinterpretationen<br />

oder falschen Rückschlüssen sollen vermieden oder möglichst minimiert werden. Sind diesbezüglich<br />

spezifische Risiken vorhanden, werden diese differenziert aufgeführt. Die Auswahl der zur Veröffentlichung<br />

geeigneten Indikatoren ist begründet. Werden in einer Messung mehre Indikatoren erhoben, jedoch<br />

auf deren Veröffentlichung verzichtet, sollen die Gründe für den Verzicht beschrieben sein. Für die<br />

Veröffentlichung ist der vergleichende Aspekt von Bedeutung. Der dargestellte Vergleich ist je für die<br />

beiden Zielgruppen Partner des <strong>ANQ</strong> und die breite Öffentlichkeit verständlich und nachvollziehbar erklärt,<br />

Hinweise zur Interpretation sind aufgeführt.<br />

Das Festlegen von Bandbreiten oder Referenzwerten mit dem Ziel, Spitäler ausserhalb dieses Spektrums<br />

transparent zu machen, wird allgemein kontrovers diskutiert. Im Auswertungskonzept wird aus der Sicht<br />

der Fachexperten Stellung zu diesem Thema genommen und es werden Möglichkeiten aufgeführt, wie<br />

solche Werte bestimmt werden könnten.<br />

Die Verfahren, welche zur Sicherstellung des Datenschutzes gemäss Datenreglement des <strong>ANQ</strong>38 angewendet<br />

wurden, sind beschrieben.<br />

Strukturelle Anforderungen<br />

Die Auswertungskonzepte werden nach dem nachfolgenden Raster strukturiert:<br />

‐ Ausgangslage<br />

38 Das Datenreglement wurde im Jahr 2011 neu überarbeitet.<br />

47


Anhang<br />

‐ Beschreibung der Datenerhebung, -übermittlung, -aufbereitung und -analyse<br />

‐ Darstellung der spitalspezifischen Resultate<br />

‐ Vergleichende Darstellung der Gesamtresultate<br />

‐ Veröffentlichung der Resultate<br />

‐ die Logos des <strong>ANQ</strong>, Messinstitut und/oder Auswertungsinstituts sind aufgeführt<br />

‐ der Umfang beträgt max. 10 Seiten DIN A4<br />

‐ die Auswertungskonzepte des <strong>ANQ</strong> haben ein identisches Layout (wird wenn nötig durch die Geschäftsstelle<br />

erledigt).<br />

5.6 Pilotprojekt<br />

Am Pilotprojekt haben im Modul „muskuloskelettale <strong>Rehabilitation</strong>“ und „neurologische <strong>Rehabilitation</strong>“ 13<br />

bzw. 12 Kliniken teilgenommen (Tabelle 7).<br />

Tabelle 7: Teilnehmende Kliniken<br />

Teilnehmende Kliniken<br />

nach Kantonen<br />

Klinik<br />

Modul<br />

Muskuloskelettale<br />

Reha<br />

Modul<br />

Neurolog.<br />

Reha<br />

Aargau Reha Rheinfelden X<br />

Reha Zurzach X<br />

aarReha Schinznach X<br />

Rehaklinik Bellikon X<br />

Appenzell AR Rheinburg-Klinik Walzenhausen X X<br />

Basel Stadt Rehab Basel X X<br />

Bethesda-Spital X<br />

Bern Berner Klinik Montana X X<br />

Graubünden Zürcher Höhenklinik<br />

Reha Zentrum Heiligenschwendi X<br />

Bethesda Tschugg X<br />

Davos<br />

Luzern Kantonsspital Luzern X<br />

St. Gallen Klinik Valens X X<br />

Tessin Clinica Hildebrand X X<br />

Waadt Hôpital de Nestlé (CHUV) X<br />

Wallis Rehazentrum Leukerbad X<br />

Zug Klinik Adelheid X X<br />

Zürich Zürcher Höhenklinik Wald X X<br />

X<br />

48


Anhang<br />

5.6.1 Modul „Muskuloskelettale <strong>Rehabilitation</strong>“<br />

Aufgrund der Tatsache, dass das Fachgremium „Scientific Committee der SW!SS-Reha“ für die Konzipierung<br />

eines Pilotprojektes in der muskuloskelettalen <strong>Rehabilitation</strong> bereits wesentliche Vorarbeiten geleistet<br />

hatte und diese vertraglich von den Krankenversicherern im Kanton Aar-gau und Solothurn anerkannt<br />

waren, wurde für diesen Bereich deren Grundkonzeption für die Umsetzung und Auswertung für 13 grosse<br />

und renommierte Kliniken übernommen: Ins Konzept des Pilotprojektes wurde die Messung der Funktionsfähigkeit<br />

der physischen, psychischen und sozialen Gesundheit für zwei Körperregionen – Lendenwirbelsäule<br />

(LWS) und untere Extremität (UEX) – unabhängig von der Diagnose aufgenommen. Das<br />

Messkonzept beruht auf der Annahme, dass die <strong>Rehabilitation</strong> zur Verbesserung und Erhaltung der<br />

Funktionsfähigkeit im Alltag und Beruf einen wesentlichen Beitrag liefert und dieser <strong>Rehabilitation</strong>serfolg<br />

nachgewiesen werden soll.<br />

Für Patienten mit einer Symptomatik an der Lendenwirbelsäule wurde der NASS und für Patienten mit<br />

einer Symptomatik an den unteren Extremitäten der WOMAC als indikationsspezifischer Patientenfragebogen<br />

eingesetzt. In Ergänzung der indikationsspezifischen Patientenbefragungen wurde der Fragebogen<br />

zur allgemeinen Gesundheit (SF-36) eingesetzt. Die Patientenbefragungen wurden als adäquat erachtet,<br />

da der Patient Experte ist in der Beurteilung seiner Funktionsfähigkeit im Alltag und Beruf. Ausserdem<br />

wird das medizinische Fachpersonal entlastet und die Selbstbeurteilung garantiert eine vom Leistungserbringer<br />

unabhängige Sicht.<br />

Die Abbildung des Case-Mix erfolgte über die Variablen Alter, Geschlecht, Komorbidität und Funktionseinschränkungen<br />

bei Eintritt. Die Daten wurden von allen Kliniken online im Assessment-System der<br />

Firma RehabNET eingegeben oder die Fragebogen konnten eingescannt werden. Damit eine möglichst<br />

fehlerfreie Eingabe der Daten erreicht werden konnte, wurden den Kliniken Schulungen angeboten, Eingaberichtlinien<br />

abgegeben sowie auf der Homepage die wichtigsten „FAQ“ aufgeschaltet.<br />

Ausgewertet wurden der Unterschied zwischen Ein- und Austritt, wobei der Durchschnitt über alle Items<br />

gebildet wurde. Die damit verbundene Nivellierung der Scores hin zu Mitte erschwerte qualitative Aussagen.<br />

Validität und Reliabilität der verwendeten Patientenfragebogen waren nur für spezifische Patientengruppen<br />

bekannt. Ob sie bei anderen Patientengruppen genauso aussagekräftig waren, war fraglich.<br />

Der Ansatz im Modul muskuloskelettale <strong>Rehabilitation</strong> fokussiert klar auf der Ergebnisqualität und es<br />

waren somit nur schwer Rückschlüsse auf allfällige Massnahmen zur Verbesserung der Prozesse möglich.<br />

Damit die Kliniken auf der Ebene des Einzelpatienten zur Steuerung der Versorgung dennoch Hinweise<br />

erhalten könnten, hätten die Kliniken die Möglichkeit gehabt, die Ergebnisse der Patientenbefragung<br />

bei Eintritt als Sofortfeedback für die Gestaltung des klinikinternen Behandlungsprozesses zu nutzen.<br />

Diese Möglichkeit wurde im klinischen Alltag jedoch kaum genutzt (Zeitmangel, Aufwand für Datenanalyse,<br />

fehlende Erfahrung mit Auswertungen).<br />

Obwohl im Pilotprojekt meist statistisch signifikante Verbesserungen nachgewiesen, der sehr unterschiedliche<br />

Case-Mix der teilnehmenden Kliniken mit dem Alter, der Komorbidität und den Funktionseinschränkungen<br />

bei Eintritt gut beschrieben sowie kulturelle Unterschiede aufgezeigt werden konnten, wurde<br />

das Konzept für die Weiterentwicklung hin zur flächendeckenden Einführung nicht weiterverfolgt.<br />

5.6.2 Modul „Neurologische <strong>Rehabilitation</strong>“<br />

Patienten mit Bedarf an neurologischer <strong>Rehabilitation</strong> weisen meist multifaktorielle Krankheits-bilder auf.<br />

Es gibt kaum geeignete und breit anwendbare Assessment-Instrumente. Für das Pilotprojekt <strong>Rehabilitation</strong><br />

Modul „neurologische <strong>Rehabilitation</strong>“ wurde die ICF-basierte Dokumentation der Ziele und Messung<br />

des Zielerreichungsgrades gewählt. Damit können die Ergebnisse der therapeutischen / medizinischen<br />

Leistung während des stationären Aufenthaltes (Ziele der Versorgung) beurteilt werden, unabhängig von<br />

der Diagnose und der spezifischen Patientengruppe. Die Ziele der Behandlung werden individuell unter<br />

Einbezug des Patienten (allenfalls auch Angehörige) gesetzt und die Ressourcen / Behinderungen des<br />

Patienten sowie alle relevanten Kontextfaktoren berücksichtigt. Wenn bei der Zielsetzung alle die den<br />

Patienten beeinflussenden relevanten Faktoren berücksichtigt, gibt es keinen Grund, dass die Zielerreichungsgrade<br />

von diesen Faktoren abhängt. Das Ausmass der Zielerreichung ist ein Indikator für die Behandlungsqualität.<br />

Ein weiterer Vorteil des ICF-Ansatzes ist, dass es nur wenige Leitlinien zur Durchfüh-<br />

49


Anhang<br />

rung des Zielsetzungsprozesses braucht (minimaler Standard) und die Kliniken vergleichsweise frei in der<br />

Gestaltung ihrer Behandlungsprozesse sind.<br />

Der Prozess der Zielfestlegung und die Messung der Zielerreichung haben einen zentralen Stellenwert im<br />

gewählten Qualitätskonzept. Das Festlegen von adäquaten Zielen und eine möglichst objektive Beurteilung<br />

der Zielerreichung sind Voraussetzung, um den Zielerreichungsgrad als Qualitätsindikator zu betrachten.<br />

Im Rahmen des Pilotprojektes wurden deshalb Workshops mit Gruppen von ähnlichen Kliniken<br />

veranstaltet, in denen die Analyse der Zielerreichungsgrade den Ausgangspunkt bildete, um über die<br />

Zielsetzungs- und Behandlungsprozesse zu diskutieren sowie Verbesserungspotentiale gemeinsam zu<br />

erörtern. Dabei wurde erkannt, dass eine minimale Standardisierung der Behandlungsprozesse notwendig<br />

ist. Ausserdem zeigte sich der grosse Nutzen des ICF-Ansatzes für den klinischen Alltag39 und es<br />

wurden Weiterbildungen zur ICF-Philosophie angeregt. Die begleitende regelmässige Diskussion der<br />

zugrundeliegenden Zielsetzungsprozesse und Interventionen im Rahmen von Workshops werden als<br />

zwingende Rahmenbedingung des gewählten Qualitätskonzeptes betrachtet und sind bei einer flächendeckenden<br />

Einführung entsprechend zu beachten.<br />

Im Rahmen der Konzipierung des Projektes einigte man sich auf drei Ziele: Wohnen, Arbeit und soziokulturelles<br />

Leben. Jedes Ziel lässt sich mit ICF-basierten und standardisierten Hauptziel- und Unterzielkategorien<br />

beschreiben. Das Hauptziel Wohnen umfasst sechs Hauptzielkategorien, das Hauptziel Arbeit<br />

deren fünf und das Hauptziel soziokulturelles Leben deren zwei. Für jede gewählte Hauptzielkategorie<br />

konnten bis zu sechs Unterziele dokumentiert werden, die wiederum in Unterzielkategorien unterteilt waren.<br />

Das Erreichen der Unterziele (zu denen auch die Funktionsfähigkeit gehört) wird als Voraussetzung<br />

zur Erreichung des Hauptzieles erachtet.<br />

Pro Patient mit Diagnose „Neurorehabilitation“ wurden zu Beginn der <strong>Rehabilitation</strong> mindestens eine<br />

Hauptzielkategorie und die dazugehörigen Unterziele festgelegt. Dazu erfassten die Kliniken bei Austritt<br />

die Zielerreichung bezogen auf das gewählte Hauptziel und auf die dazugehörigen Unterziele.<br />

Mit Blick auf die Auswertung erfolgte die Erhebung weiterer Variablen wie Geschlecht, Indikationsgruppe,<br />

Diagnose, Gesundheitsprobleme und Wohnsituation. Darüber hinaus wurden fünf den <strong>Rehabilitation</strong>sprozess<br />

beeinflussende und leicht messbare Variablen erhoben, mit denen der Case-Mix abgebildet bzw.<br />

eine Risikoadjustierung erfolgen könnte: Alter, Komorbidität, Selbstständigkeit bei Eintritt (mit FIM oder<br />

EBI motorische Subskala), Selbstständigkeit bei Eintritt (FIM oder EBI kognitive Subskala) und die Kontextfaktoren.<br />

Alle Kliniken erfassten die Daten online im Assessment-System der Firma RehabNET. Schulungen, Eingaberichtlinien<br />

sowie die Aufschaltung von „FAQ“ stellten eine möglichst fehlerfreie Eingabe der Daten<br />

durch die Kliniken sicher.<br />

Die Analyse der Zielerreichung zeigte, dass die Zielerreichung dort hoch ist, wo bei Austritt eine konkrete<br />

Lösung vorliegen muss (Zielkategorie Wohnen). Wo das konkrete Ziel bei Austritt noch nicht erreicht<br />

werden musste (Arbeit), fiel der Zielerreichung vergleichsweise tief aus. Beim Hauptziel soziokulturelles<br />

Leben zeichneten sich die Zielerreichungsgrade durch eine grosse Heterogenität aus.<br />

5.7 Modul 1: Nationale Zufriedenheitsbefragung <strong>Rehabilitation</strong><br />

5.7.1 Ankündigungsschreiben<br />

Das Ankündigungsschreiben wird auf dem Briefpapier des <strong>ANQ</strong> präsentiert. Die Aushändigung an die<br />

Patientin bzw. den Patienten erfolgt noch während des Aufenthaltes durch die <strong>Rehabilitation</strong>sklinik.<br />

39 Über die Analyse der Zielerreichung können die Kliniken lernen, Patientencharakteristika und Kontextfaktoren<br />

besser zu gewichten, um reelle Ziele zu setzen, welche im stationären Aufenthalt erreichbar sind.<br />

50


Anhang<br />

Bern, Monat 2012<br />

Ankündigung Nationale Patientenzufriedenheitsbefragung <strong>Rehabilitation</strong><br />

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient<br />

Im Auftrag des nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung in den Spitälern und Kliniken (<strong>ANQ</strong>) führen<br />

alle Schweizer <strong>Rehabilitation</strong>skliniken eine Befragung zur Patientenzufriedenheit durch. Alle Patientinnen<br />

und Patienten, welche eine <strong>Rehabilitation</strong>sklinik im Monat 1 und Monat 2 2012 verlassen, sind eingeladen,<br />

an der Befragung teilzunehmen. Die Meinung der Patienten dient als Grundlage zur Verbesserung<br />

der Qualität der Behandlung und Betreuung.<br />

Den kurzen Fragebogen erhalten Sie voraussichtlich in ca. zwei bis vier Wochen von Ihrer <strong>Rehabilitation</strong>sklinik.<br />

Ihre Meinung ist wichtig! Nur durch eine hohe Beteiligung der Patientinnen und Patienten ist<br />

gewährleistet, dass sich Ihre Klinik und der <strong>ANQ</strong> ein richtiges Bild machen können über die Qualität der<br />

Behandlung und Betreuung.<br />

Das Ausfüllen des Fragebogens ist freiwillig und beansprucht ca. 5 bis 10 Minuten. Ihre Antworten werden<br />

vertraulich behandelt. Die Ergebnisse sind anonym und lassen keine Rückschlüsse auf einzelne<br />

Personen zu.<br />

Möchten Sie die Befragung lieber auf elektronischem Weg durchführen? Wenn ja, so geben Sie bitte Ihre<br />

E Mailadresse beim Empfang ab. So können wir Ihnen den Fragebogen elektronisch zustellen.<br />

Herzlichen Dank, dass Sie sich Zeit für die Beantwortung der Fragen nehmen. Wir wünschen Ihnen alles<br />

Gute für Ihre Gesundheit und freuen uns auf Ihre Antworten.<br />

Freundliche Grüsse<br />

Thomas Straubhaar, Präsident <strong>ANQ</strong><br />

5.7.2 Begleitschreiben<br />

Das Begleitschreiben wird vom zentralen Messinstitut verfasst und auf dem Briefpapier der <strong>Rehabilitation</strong>sklinik<br />

präsentiert. Der Versand des Begleitschreibens, des <strong>ANQ</strong>-Fragebogens und eines allfälligen<br />

zusätzlichen Patientenzufriedenheits-Fragebogens erfolgt durch das dezentrale Befragungsinstitut nach<br />

den Vorgaben des zentralen Befragungsinstituts.<br />

5.7.3 Fragebogen<br />

Neben den 5 Fragen sind zusätzliche Variablen zu erheben, wie Geburtsjahr, Geschlecht, Versicherungsstatus,<br />

Klinik- und Fallnummer. Der Fragebogen umfasst auch eine Anleitung / ein Lesebeispiel<br />

zum Beantworten der Fragen.<br />

1) Würden Sie für dieselbe Behandlung wieder in diese <strong>Rehabilitation</strong>sklinik kommen?<br />

[11-stufig: auf keinen Fall/auf jeden Fall]<br />

2) Wie beurteilen Sie die Qualität der <strong>Rehabilitation</strong>sbehandlung, die Sie erhalten haben?<br />

[11-stufig: sehr schlecht/ausgezeichnet]<br />

3) Wenn Sie Fragen an Ihre Ärztin oder ihren Arzt stellten, bekamen Sie verständliche Antworten?<br />

[11-stufig: nie/immer; ich habe keine Fragen gestellt]<br />

4) Wie fanden Sie die Betreuung durch das therapeutische Personal, durch das Pflegepersonal und den<br />

Sozialdienst während Ihres Aufenthaltes?<br />

[11-stufig: sehr schlecht/ausgezeichnet]<br />

5) Wurden Sie während Ihres <strong>Rehabilitation</strong>saufenthaltes mit Respekt und Würde behandelt?<br />

[11-stufig: nie / immer]<br />

51


Anhang<br />

5.8 Modul 2: Messinstrumente<br />

5.8.1 Zieldokumentation und Zielerreichung<br />

Die Zieldokumentation bildet die wichtigsten Inhalte eines rehabilitativen Leistungsauftrages ab. Sie führt<br />

im <strong>Rehabilitation</strong>s-Team zu einer gemeinsamen Sprache und gemeinsamen Zielorientierung. Die Ziele<br />

beziehen sich auf die Dauer des stationären Aufenthaltes.<br />

Die klinikinternen Prozesse sollen gewährleisten, dass die <strong>Rehabilitation</strong>sziele adäquat gewählt worden<br />

sind, das heisst:<br />

‐ die Ziele werden so gewählt, dass sie während des stationären Aufenthaltes erreicht werden<br />

können<br />

‐ die Ziele berücksichtigen alle Ressourcen, Kontextfaktoren und das <strong>Rehabilitation</strong>spotential des<br />

Patienten<br />

‐ der Einbezug des Patienten im Zielsetzungsprozess ist klinikintern festgelegt und dokumentiert<br />

‐ die Ziele berücksichtigen die zeitlichen und finanziellen Ressourcen während des stationären<br />

Aufenthalts<br />

‐ der Zielsetzungsprozess wird nachvollziehbar in der Patientenakte dokumentiert<br />

Bei der Zielbeurteilung soll die Leistungsfähigkeit (Capacity) des Patienten beurteilt werden. Die klinikinternen<br />

Prozesse sollen sicherstellen, dass die Beurteilung der Ziele möglichst objektiv erfolgt. Das heisst,<br />

dass<br />

‐ die Anforderungen zur Zielerreichung (Unterziele) klinikintern festgelegt und dokumentiert werden<br />

‐ der Einbezug des Patienten im entsprechenden Beurteilungsprozess klinikintern festgelegt und<br />

dokumentiert ist<br />

5.8.1.1 Dokumentation der Hauptziele (inkl. Zielerreichung)<br />

Festlegung des Hauptziels der Behandlung zu Beginn des Klinikaufenthalts sowie Erfassung des Zielerreichungsgrads<br />

am Ende des Aufenthalts.<br />

Als Hauptziele sind möglich: Wohnen, Arbeit und Soziokulturelles Leben jeweils auf einer mehrstufigen<br />

Antwortskala:<br />

Hauptziel Wohnen mit einer 6-stufigen Antwortskala (Hauptzielkategorien a. bis f.):<br />

a) Integration in eine Pflegeinstitution<br />

b) Betreutes Wohnen in Institution<br />

c) Wohnen zuhause mit Unterstützung durch im gleichen Haushalt lebende Bezugspersonen (mit<br />

oder ohne externe Unterstützung)<br />

d) Selbstständiges Wohnen mit externer Unterstützung<br />

e) Selbstständiges Wohnen<br />

f) Selbstständiges Wohnen mit zusätzlichen Aufgaben<br />

Arbeit mit einer 5-stufigen Antwortskala (Hauptzielkategorien a. bis e.):<br />

a) Beschäftigung/Nischenarbeit in geschütztem Rahmen<br />

b) Berufliche Umorientierung<br />

c) Berufliche Umschulung<br />

d) Teilzeitarbeit in der ursprünglichen oder zuletzt ausgeübten Tätigkeit (inkl. Schule)<br />

e) Vollzeitarbeit in der ursprünglichen oder zuletzt ausgeübten Tätigkeit (inkl. Schule)<br />

52


Anhang<br />

Soziokulturelles Leben mit einer 2-stufigen Antwortskala Hauptzielkategorien (a. und b.):<br />

a) Unterstützte Teilnahme am öffentlichen Leben<br />

b) Selbstständige Teilnahme am öffentlichen Leben<br />

Beurteilung der Zielerreichung gegen Ende des Aufenthalts auf einer zwei-stufigen Antwortskala<br />

(0=erreicht; 1= nicht erreicht).<br />

?? Ergänzend sollen die Kontextfaktoren gemäss ICF-Ansatz („Produkte und Technologie“, Natürliche<br />

und vom Menschen veränderte Umwelt“, „Unterstützung und Beziehungen“, „Einstellungen“, etc.) auf<br />

einer drei-stufigen Antwortskala (-1=hemmend; 0=neutral; 1=fördernd) erfasst werden. ??<br />

5.8.1.2 Score-Berechnung<br />

-<br />

5.8.1.3 Kosten<br />

Keine Lizenzkosten.<br />

5.8.1.4 Weitere Informationen<br />

Quelle: Tipp von Rentsch.<br />

5.8.2 Functional Independence Measure (FIM)<br />

5.8.2.1 Fragebogen<br />

Bewerten Sie untenstehende Aktivitäten. (Bitte kreuzen Sie in jeder Zeile nur eine Antwort an!)<br />

Punkte 7 6 5 4 3 2 1<br />

Selbstpflege<br />

1. Essen/Trinken<br />

2. Körperpflege<br />

3. Baden/Duschen/ Waschen<br />

4. Ankleiden oben<br />

5. Ankleiden unten<br />

Inkontinenz<br />

7. Blasenkontrolle<br />

8. Darmkontrolle<br />

Mobilität / Transfer<br />

Völlige<br />

Selbständigkeit<br />

Eingeschränkte<br />

Selbständigkeit<br />

Supervision<br />

oder Vorbereitung<br />

Kontakthilfe<br />

Mässige<br />

Hilfestellung<br />

Ausgeprägte<br />

Hilfestellung<br />

Totale<br />

53<br />

Hilfestellung


Anhang<br />

9. Bett/Stuhl/Rollstuhl<br />

10. Toilettensitz<br />

11. Dusche/Badewanne<br />

Fortbewegung<br />

12. Gehen/Rollstuhl<br />

13. Treppensteigen<br />

Kommunikation<br />

14. Verstehen<br />

15. Ausdruck (sich verständlich machen)<br />

Soziales<br />

16. Soziales Verhalten<br />

17. Problemlösung<br />

18. Gedächtnis<br />

Quelle: Schädler (2009): Assessments in der <strong>Rehabilitation</strong>: Band 1: Neurologie.<br />

5.8.2.2 Score Berechnung<br />

Der FIM liefert einen Wert zwischen 18 und 126. Wenn eine mehrmalige Messung erfolgt - z.B. bei Eintritt<br />

und bei Austritt - kann die Veränderung in FIM-Punkten berechnet werden. Denkbar ist auch die Berechnung<br />

von Mittelwerten über Variablengruppen.<br />

5.8.2.3 Kosten<br />

Keine Lizenzkosten.<br />

5.8.2.4 Weitere Informationen<br />

Quelle: Schädler (2009): Assessments in der <strong>Rehabilitation</strong>: Band 1: Neurologie.<br />

5.8.3 Erweiterter Barthel-Index (EBI)<br />

5.8.3.1 Fragebogen<br />

1. Essen und Trinken<br />

0 Nicht möglich. Oder: Ernährung über Magensonde (PEG oder Nasensonde), die nicht selbständig<br />

bedient werden kann.<br />

2 Essen muss vorbereitet werden (z.B. Zurechtschneiden von Fleisch und Gemüse).<br />

3 Essen (ohne Vorbereitung) mit Hilfsmitteln alleine möglich, z.B. Frühstücksbrett, verdickte<br />

Griffe etc. Oder: Magensonde kann selbständig bedient werden.<br />

4 Selbständig.<br />

2. Persönliche Pflege (Gesicht waschen, Kämmen, Rasieren, Zähneputzen)<br />

0 Nicht möglich.<br />

54


Anhang<br />

1 Unterstützung durch eine Hilfsperson bei einigen, aber nicht allen Abläufen nötig.<br />

2 Mit geringer Unterstützung möglich (z.B. Aufschrauben der Zahnpastatube). Oder: Keine<br />

direkte Unterstützung, aber Erinnerung / Aufforderung / Supervision bei einigen Abläufen nötig.<br />

3 Persönliche Pflege mit Hilfsmitteln alleine möglich, z.B. Verlängerungsgriff für Kamm,<br />

Waschlappen, Bürste.<br />

4 Selbständig (in allen oben genannten Bereichen; als selbständig werden auch solche Patienten<br />

eingestuft, die z.B. ihr Haar nicht stilgerecht flechten können.<br />

3. An-/Ausziehen (einschl. Schuhe binden, Knöpfe schliessen)<br />

0 Nicht möglich.<br />

1 Unterstützung beim An- oder Ausziehen der meisten, aber nicht aller Kleidungsstücke nötig.<br />

Oder: zeigt effektive Mitarbeit, obwohl eine Unterstützung beim An- und Ausziehen aller<br />

Kleiderstücke nötig ist.<br />

2 Unterstützung nur bei wenigen Prozeduren (z.B. Hilfe beim Schuhe binden, beim Knöpfe<br />

auf- oder zumachen, beim Anziehen von elastischen Strümpfen oder Hilfsmitteln wie z.B.<br />

Schienen). Oder: Keine direkte Unterstützung, aber Erinnerung / Aufforderung / Supervision<br />

bei einige Abläufen nötig.<br />

4 Selbständig (erlaubt sind z.B. auch Strumpfanzieher).<br />

4. Baden / Duschen / Körper waschen<br />

0 Nicht möglich.<br />

1 Unterstützung durch eine Hilfsperson bei einigen, aber nicht allen Abläufen nötig (z.B. Unterstützung<br />

bei erforderlichen Transfers oder beim Abtrocknen nötig; kann sich oben herum<br />

waschen, benötigt jedoch Hilfe beim Waschen der unteren Körperpartie).<br />

2 Mit geringer Unterstützung möglich (z.B. Aufschrauben der Bade-Utensilien). Oder: Keine<br />

direkte Unterstützung, aber Erinnerung / Aufforderung / Supervision bei einigen Abläufen nötig.<br />

3 Hilfsmittel nötig (wie z.B. Lift, Bade- oder Duschsitz), die jedoch selbständig bedient werden<br />

können.<br />

4 Selbständig.<br />

5. Umsteigen aus Rollstuhl in Bett und umgekehrt<br />

0 Nicht möglich.<br />

1 Unterstützung einer Hilfsperson bei einigen, aber nicht allen Abläufen nötig.<br />

2 Keine direkte Unterstützung, aber Erinnerung / Aufforderung / Supervision bei einige Abläufen<br />

nötig (z.B. Muss erinnert werden, die Bremse festzustellen).<br />

4 Selbständig.<br />

6. Fortbewegung auf ebenem Untergrund<br />

0 Nicht möglich (weder Gehen noch Fortbewegung mit Rollstuhl).<br />

1 Benötigt Rollstuhl oder Gehwagen, den er aber weitgehend selbständig bedienen kann (d.h.:<br />

bewältigt längere Strecken, stösst nicht an Hindernisse, kann Kurven fahren, wenden etc.<br />

und benötigt allenfalls in seltenen Fällen geringe Unterstützung). Oder Patient kann kürzere<br />

Strecken (kleiner 50 m) gehen, aber nur mit einer Hilfsperson oder mit Geländer.<br />

2 Kann selbständig kürzere Strecken (kleiner 50 m) ohne Hilfsperson oder Geländer gehen,<br />

benötigt jedoch für längere Strecken (grösser 50 m) einen Rollstuhl oder Gehwagen oder<br />

Supervision.<br />

55


Anhang<br />

3 Kann selbständig längere Strecken (grösser 50 m) ohne Gehwagen oder Geländer gehen,<br />

benötigt aber Stock, Krücke, Schienen oder ähnliches.<br />

4 Selbständiges Gehen auch über längere Strecken ohne jegliche Hilfe oder Hilfsmittel möglich.<br />

7. Treppen auf- / absteigen<br />

0 Nicht möglich.<br />

1 Möglich, aber nur mit erheblicher Unterstützung durch eine Person (z.B. Hilfe beim Hochheben<br />

eines Beines).<br />

2 Möglich, aber geringe Unterstützung oder Supervision durch eine Person.<br />

4 Selbständig möglich (zugelassen sind Festhalten am Geländer, Benutzen von Stock, Krücke<br />

oder ähnlichem).<br />

8. Benutzung der Toilette (Transfer, An- / Auskleiden, Körperreinigung, Wasserspülen)<br />

0 Nicht möglich (weder Gehen noch Fortbewegung mit Rollstuhl).<br />

1 Unterstützung einer Hilfsperson bei einigen, aber nicht allen Abläufen nötig (z.B. selbständiger<br />

Transfer, jedoch Hilfe beim An- / Auskleiden).<br />

2 Keine direkte Unterstützung, jedoch Erinnerung / Aufforderung / Supervision bei einigen<br />

Abläufen nötig (muss z.B. erinnert werden, die Wasserspülung zu bedienen)<br />

4 Selbständig bzw. Selbständigkeit bei diesen Tätigkeiten nicht nötig (z.B. weil komplette Versorgung<br />

mit Windeln oder Puffi / Dauerkatheter erfolgt, die Toilette also gar nicht benutzt<br />

wird).<br />

9. Stuhlkontrolle<br />

0 Nicht möglich.<br />

2 Es kommt zu gelegentlicher Inkontinenz (mindesten einmal pro Woche, aber nicht täglich)<br />

und er kann sich nicht selbständig mit Windeln versorgen und nicht selbständig reinigen.<br />

Oder: es ist gelegentlich (mindestens einmal pro Woche, aber nicht täglich) die Unterstützung<br />

einer Person bei der Stuhlregulierung erforderlich (z.B. Klistier).<br />

3 Gestörte Stuhlkontrolle, kann jedoch Windeln selbständig wechseln, sich selbständig reinigen<br />

oder selbständig stuhlregulierende Massnahmen vornehmen.<br />

4 Normale Stuhlkontrolle (auch: Stuhlinkontinenz, die seltener als einmal pro Woche vorkommt).<br />

10. Harnkontrolle<br />

0 Komplette oder sehr häufige Inkontinenz (mehrmals täglich) und kann Windeln nicht selbständig<br />

wechseln. Oder: kann Versorgung von Puffi oder Dauerkatheter nicht selbständig<br />

durchführen bzw. sich nicht selbst einmalkatheterisieren.<br />

1 Inkomplette Inkontinenz (maximal 1 x täglich), kann sich nicht selbständig mit Windeln / Urinalkondom<br />

versorgen und sich nicht selbständig reinigen.<br />

3 Komplette oder inkomplette Inkontinenz, benötigt aber keinerlei Hilfe (beim Wechseln von<br />

Windeln / Urinalkondom, beim sich Säubern, bei der Puffi- oder Dauerkatheterversorgung<br />

bzw. bei der Einmalkatheterisierung.<br />

4 Normale Harnkontinenz.<br />

11. Verstehen<br />

0 Nicht möglich. Selbst einfache Instruktionen oder Fragen werden nicht verstanden; ist auch<br />

nicht in der Lage Geschriebenes zu verstehen oder durch Mimik oder Gestik vermittelten<br />

Aufforderungen zuverlässig nachzukommen.<br />

56


Anhang<br />

1 Versteht einfache Instruktionen (z.B. „Nehmen Sie bitte Tablette ein“), in gesprochener oder<br />

geschriebener oder mimischer oder gestischer Form.<br />

3 Versteht komplexe Sachverhalte (z.B. „bevor Sie mit dem Essen beginnen, nehmen Sie<br />

diese Tablette ein“), jedoch nicht immer ganz zuverlässig. Oder kann nur Geschriebenes zuverlässig<br />

verstehen.<br />

4 Normales Verstehen (umfasst auch Patienten, die auf Hörhilfen angewiesen sind, nicht jedoch<br />

Patienten, die nur Geschriebenes verstehen).<br />

12. Verständlichkeit<br />

0 Kann sich nie oder fast nie verständlich machen.<br />

1 Kann nur einfache alltägliche Sachverhalte (z.B. Hunger, Durst, etc.) ausdrücken, sei es mit<br />

oder ohne Hilfsmittel (z.B. Geschriebenes, Kommunikator).<br />

3 Kann sich praktisch über alles verständlich machen, jedoch nur mit Hilfsmitteln (z.B. Geschriebenes,<br />

Kommunikator).<br />

4 Kann sich ohne Hilfsmittel praktisch über alles verständlich machen (grammatikalische Fehler,<br />

leichte Wortfindungsschwierigkeiten bzw. leicht undeutliches Sprechen sind zulässig).<br />

13. Soziale Interaktion<br />

0 Ist immer oder fast immer unkooperativ (z.B. widersetzt sich pflegerischen Bemühungen),<br />

aggressiv, distanzlos oder zurückgezogen.<br />

2 Ist gelegentlich unkooperativ, aggressiv, distanzlos oder zurückgezogen.<br />

4 Normale soziale Interaktion.<br />

14. Problemlösen<br />

Beispiele von Störungen des Problemlösens im Alltag sind: vorschnelles Handeln (z.B. Aufstehen aus<br />

dem Rollstuhl, ohne vorher die Bremsen zu fixieren); unflexibles Verhalten (z.B. Schwierigkeiten sich an<br />

einen veränderten Tagesablauf anzupassen); Nichteinhalten von Terminen; Schwierigkeiten bei der<br />

selbstständigen Einnahme der Medikamente (die nicht durch motorische Behinderung bedingt sind); gestörte<br />

Einsicht in die Defizite bzw. ihre Alltagskonsequenzen.<br />

0 Benötigt aufgrund oben aufgeführter Störungen erhebliche Hilfestellung.<br />

2 Benötigt aufgrund oben aufgeführter Störungen geringe Hilfestellung.<br />

4 Benötigt aufgrund oben aufgeführter Störungen keinerlei Hilfestellung.<br />

15. Gedächtnis / Lernfähigkeit / Orientierung<br />

0 Ist desorientiert oder verwirrt und zeigt eine starke Weglauftendenz.<br />

1 Ist desorientiert oder verwirrt, zeigt jedoch keine Weglauftendenz; allerdings hat er Schwierigkeiten<br />

sich in der Klinik zurechtzufinden. Oder: kann neue Informationen überhaupt nicht<br />

behalten (z.B. kennt seine Bezugspersonen in der Klinik auch nach mehreren Kontakten<br />

nicht, vergisst Gesprächsinhalte, Abmachungen, Aufbewahrungsort von Gegenständen) und<br />

kann externe Gedächtnishilfen (z.B. Kalender, Notizblock) nicht einsetzen.<br />

2 Muss häufig erinnert werden.<br />

3 Muss nur gelegentlich erinnert werden.<br />

4 Keine alltagsrelevante Beeinträchtigung. Oder: kann externe Gedächtnishilfen wirksam einsetzen.<br />

Oder: benötigt trotz Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen wegen dieser Störungen<br />

keinen zusätzlichen (pflegerischen) Aufwand (z.B. völlig immobiler Patient mit schwerer<br />

Orientierungsstörungen).<br />

57


Anhang<br />

16. Sehen / Neglect<br />

0 Findet sich aufgrund der Sehstörung / des Neglects auch in bekannter Umgebung (z.B. eigenes<br />

Zimmer oder Station) nicht ausreichend zurecht. Oder: übersieht bzw. stösst häufig<br />

an Hindernisse bzw. Personen.<br />

1 Findet sich in bekannter Umgebung zurecht und übersieht nicht bzw. stösst nicht oder nur<br />

selten an Hindernisse bzw. Personen an; er findet sich jedoch in unbekannter Umgebung<br />

(z.B. Klinikbereich ausserhalb der Station) nicht zurecht.<br />

3 Hat schwere Lesestörung, findet sich jedoch in bekannter und unbekannter Umgebung gut<br />

zurecht, sei es mit oder ohne Hilfen (z.B. Blindenhund, Stock). Oder: benötigt für gute Leseleistungen<br />

spezielle Hilfsmittel (z.B. Leselupe, Grossdruckbücher, besondere Leselampe,<br />

Zeilenlineal).<br />

4 Keine alltagsrelevante Beeinträchtigung (Brillenträger werden dieser Kategorie zugeordnet).<br />

Oder: benötigt trotz Sehstörungen oder Neglect wegen dieser Störungen keinen zusätzlichen<br />

(pflegerischen) Aufwand (z.B. völlig immobiler Patient mit schwerer Sehstörung).<br />

Quelle: Schädler (2009): Assessments in der <strong>Rehabilitation</strong>: Band 1: Neurologie.<br />

5.8.3.2 Score Berechnung<br />

Berechnung bei Ein- und Austritt.<br />

5.8.3.3 Kosten<br />

Keine Lizenzkosten.<br />

5.8.3.4 Weitere Informationen<br />

Quelle: Oesch (2011): Assessments in der <strong>Rehabilitation</strong>: Band 2: Bewegungsapparat.<br />

5.8.4 Health Assessment Questionnaire (HAQ)<br />

5.8.4.1 Fragebogen<br />

Kann von Fachpersonen oder Patienten ausgefüllt werden.<br />

Die folgenden Fragen betreffen Einschränkungen der Lebensqualität durch ihre Krankheit. Sie sind für die<br />

medizinische Betreuung sehr wichtig.<br />

Bitte kreuzen Sie jene Antwort an, die am besten ihre Möglichkeiten in der vergangenen Woche beschreibt.<br />

Tätigkeiten<br />

Ankleiden und Körperpflege<br />

1. Können Sie sich selber ankleiden, Kleider zuknöpfen und<br />

Schuhe binden?<br />

2. Können Sie ihre Haare waschen?<br />

Ohne Schwierigkei-<br />

1 2 3 4<br />

ten<br />

mit leichten Schwie-<br />

rigkeiten<br />

mit grossen Schwie-<br />

rigkeiten<br />

Unmöglich<br />

58


Anhang<br />

Aufstehen<br />

3. Können Sie von einem Stuhl ohne Armlehne aufstehen?<br />

4. Können Sie ins Bett gehen und aufstehen?<br />

Essen<br />

5. Können Sie das Fleisch mit dem Messer schneiden?<br />

6. Können Sie ein gefülltes Glas zum Munde führen?<br />

7. Können Sie einen Milchkarton (Tetrapack) öffnen?<br />

Gehen<br />

8. Können Sie auf ebener Strasse gehen?<br />

9. Können Sie Treppen steigen?<br />

Hilfsmittel<br />

10. Bitte kreuzen Sie die Hilfsmittel an, die Sie gewöhnlich für diese Tätigkeiten gebrauchen.<br />

a) Gehstock<br />

b) Krücken<br />

c) Rollstuhl<br />

d) Hilfsmittel zum Ankleiden (langer Schuhlöffel, Knöpfer, Strumpfanzieher, usw.)<br />

e) Spezialstuhl<br />

f) Andere (welche): ……………………………………….<br />

Hilfe anderer Personen<br />

11. Bitte kreuzen Sie die Tätigkeiten an, bei denen Sie gewöhnlich Hilfe einer anderen Person benötigen<br />

a) Ankleiden / Körperpflege<br />

b) Aufstehen<br />

c) Essen<br />

d) Gehen<br />

Bitte kreuzen Sie jene Antwort an, die am besten ihre Möglichkeiten in der vergangenen Woche beschreibt.<br />

Tätigkeiten<br />

Körperpflege<br />

12. Können Sie sich ganz waschen und abtrocknen?<br />

13. Können Sie ein Vollbad nehmen?<br />

14. Können Sie auf die Toilette gehen?<br />

1 2 3 4<br />

Ohne Schwierigkeiten<br />

mit leichten Schwierig-<br />

keiten<br />

mit grossen Schwierig-<br />

keiten<br />

Unmöglich<br />

59


Anhang<br />

Heben<br />

15. Können Sie einen 2 kg schweren Gegenstand (z.B. einen<br />

Sack Kartoffeln) über Kopfhöhe heben, bzw. herunternehmen?<br />

16. Können Sie sich bücken, um ein Kleidungsstück vom Boden<br />

aufzuheben?<br />

Greifen und Öffnen<br />

17. Können Sie eine Autotüre öffnen?<br />

18. Können Sie ein Konfitürenglas öffnen, welches schon einmal<br />

offen war?<br />

19. Können Sie einen Wasserhahn auf- und zudrehen?<br />

Andere Tätigkeiten<br />

20. Können Sie einkaufen gehen?<br />

21. Können Sie in ein Auto ein- und aussteigen?<br />

22. Können Sie Haushaltarbeiten (z.B. Staub saugen) oder Gartenarbeiten<br />

verrichten?<br />

Hilfsmittel<br />

23. Bitte kreuzen Sie die Hilfsmittel an, die Sie gewöhnlich für diese Tätigkeiten benötigen.<br />

a) Toiletten-Sitzerhöhung<br />

b) Schraubendeckelöffner<br />

c) Sitz für Badewanne<br />

d) Hilfsmittel zum Greifen (z.B. Greifzange, Schlüsselgriffe)<br />

Hilfe anderer Personen<br />

24. Bitte kreuzen Sie die Tätigkeiten an, bei denen Sie gewöhnlich Hilfe einer anderen Person benötigen.<br />

a) Körperpflege<br />

b) Heben<br />

c) Greifen und Öffnen<br />

d) Einkaufen und Haushaltarbeiten<br />

Quelle: Schädler (2009): Assessments in der <strong>Rehabilitation</strong>: Band 1: Neurologie.<br />

5.8.4.2 Score-Berechnung<br />

Der Health Assessment Questionnaire (HAQ) erfasst die Selbständigkeit in den Alltagsaktivitäten und<br />

besteht aus 8 Kategorien (1. Ankleiden / Körperpflege; 2. Aufstehen; 3. Essen; 4. Gehen; 5. Körperpflege;<br />

6. Heben; 7. Greifen und Öffnen; 8. Einkaufen und Haushaltarbeiten). Jede Kategorie wird mit 2 oder<br />

3 Fragen auf einer 4-stufigen Antwortskala erfasst (0 = ohne Schwierigkeiten; 1 = mit leichten Schwierigkeiten;<br />

2 = mit grossen Schwierigkeiten; 3 = Unmöglich). Ergänzend wird die Person zum Einsatz von<br />

Hilfsmitteln oder Beanspruchung von Hilfspersonen befragt.<br />

60


Anhang<br />

Als Score für jede der 8 Kategorien gilt der höchste Wert der 2 oder 3 Fragen zur jeweiligen Kategorie.<br />

Sollte eine Person in der entsprechenden Kategorie Hilfsmittel oder Hilfe beanspruchen, beträgt die minimale<br />

Punktezahl 2.<br />

Der Gesamtscore ist der Durchschnitt der Scores für die erfassten Kategorien. Er nimmt einen Wert zwischen<br />

0 und 3 an.<br />

Berechnung bei Ein- und Austritt.<br />

5.8.4.3 Kosten<br />

Keine Lizenzkosten<br />

5.8.4.4 Weitere Informationen<br />

Quelle: Oesch (2009): Assessments in der <strong>Rehabilitation</strong>: Band 2: Bewegungsapparat.<br />

5.9 Modul 3: Messinstrumente<br />

5.9.1 6-Minuten-Gehtest<br />

Der 6-Minuten-Gehtest misst die körperliche Leistungsfähigkeit anhand der in sechs Minuten maximal<br />

zurückgelegten Gehstrecke in Metern.<br />

5.9.1.1 Prozedere<br />

Messung Gehstrecke und Verwendung von Gehhilfen.<br />

5.9.1.2 Score-Berechnung<br />

Differenz aus Messung bei Eintritt und Austritt.<br />

5.9.1.3 Kosten<br />

Keine Lizenzkosten<br />

5.9.1.4 Weitere Informationen<br />

Büsching (2009): Assessments in der <strong>Rehabilitation</strong>: Band 3: Kardiologie und Pneumologie.<br />

5.9.2 Ergometrie<br />

5.9.2.1 Prozedere<br />

Messung der erbrachten Leistung in Watt sowie der Dauer der Gesamtbelastung.<br />

5.9.2.2 Score-Berechnung<br />

Differenz aus Messung bei Eintritt und Austritt.<br />

5.9.2.3 Kosten<br />

Keine Lizenzkosten<br />

5.9.2.4 Weitere Informationen<br />

Büsching (2009): Assessments in der <strong>Rehabilitation</strong>: Band 3: Kardiologie und Pneumologie.<br />

61


Anhang<br />

5.9.3 MacNew Heart<br />

5.9.3.1 Fragebogen<br />

Der Fragebogen kann ausschliesslich mit der schriftlichen Genehmigung durch die Macnew.org<br />

genutzt werden.<br />

Wir würden Ihnen nun gerne einige Fragen stellen, wie Sie sich WÄHREND DER LETZTEN 2 WOCHEN<br />

gefühlt haben. Bitte kreuzen Sie jenes Feld an, welches zu Ihrer Antwort passt.<br />

1. Wie oft haben sie sich in den letzten 2 Wochen frustriert, ungeduldig oder ungehalten gefühlt?<br />

(1) die ganze Zeit<br />

(2) die meiste Zeit<br />

(3) einen Grossteil der Zeit<br />

(4) manchmal<br />

(5) selten<br />

(6) kaum<br />

(7) nie<br />

2. Wie oft haben Sie sich in den letzten 2 Wochen wertlos oder unzulänglich gefühlt?<br />

(1) die ganze Zeit<br />

(2) die meiste Zeit<br />

(3) einen Grossteil der Zeit<br />

(4) manchmal<br />

(5) selten<br />

(6) kaum<br />

(7) nie<br />

3. Wie oft haben Sie sich in den letzten 2 Wochen sehr zuversichtlich und sicher gefühlt, mit Ihrem<br />

Herzproblem umgehen zu können?<br />

(1) Nie<br />

(2) Wenige Male<br />

(3) Manchmal<br />

(4) Ziemlich oft<br />

(5) Meistens<br />

(6) Fast immer<br />

(7) Immer<br />

4. Wie oft haben Sie sich im Allgemeinen in den letzten 2 Wochen entmutigt oder deprimiert gefühlt?<br />

(1) Die ganze Zeit<br />

(2) Die meiste Zeit<br />

(3) Einen Grossteil der Zeit<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Selten<br />

(6) Kaum<br />

(7) nie<br />

5. Wie oft in den vergangenen 2 Wochen fühlten Sie sich entspannt und ohne Druck?<br />

(1) Nie<br />

62


Anhang<br />

(2) Wenige Male<br />

(3) Manchmal<br />

(4) Ziemlich oft<br />

(5) Meistens<br />

(6) Fast immer<br />

(7) Immer<br />

6. Wie oft in den letzten 2 Wochen fühlten Sie sich erschöpft oder mit wenig Energie?<br />

(1) Die ganze Zeit<br />

(2) Die meiste Zeit<br />

(3) Einen Grossteil der Zeit<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Selten<br />

(6) Kaum<br />

(7) nie<br />

7. Wie glücklich und zufrieden sind Sie in den letzten 2 Wochen mit Ihrem persönlichen Leben gewesen?<br />

(1) Sehr unzufrieden; die meiste Zeit unglücklich<br />

(2) Im Allgemeinen unzufrieden, unglücklich<br />

(3) Irgendwie unzufrieden, unglücklich<br />

(4) Im Allgemeinen zufrieden<br />

(5) Die meiste Zeit glücklich<br />

(6) Die meiste Zeit sehr glücklich<br />

(7) Absolut glücklich, hätte nicht zufriedener sein können<br />

8. Wie oft haben Sie sich in den letzten 2 Wochen rastlos gefühlt oder so, als ob Sie Schwierigkeiten<br />

hätten, ruhig zu werden.<br />

(1) Die ganze Zeit<br />

(2) Die meiste Zeit<br />

(3) Einen Grossteil der Zeit<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Selten<br />

(6) Kaum<br />

(7) Nie<br />

9. Wie stark war Ihre Atemnot in den letzten 2 Wochen während Ihrer alltäglichen Aktivitäten?<br />

(1) Extreme Atemnot<br />

(2) Sehr hohe Atemnot<br />

(3) Ziemliche Atemnot<br />

(4) Etwas Atemnot<br />

(5) Wenig Atemnot<br />

(6) Keine Atemnot<br />

10. Wie oft in den letzten zwei Wochen haben Sie sich zum Weinen gefühlt?<br />

(1) Die ganze Zeit<br />

(2) Die meiste Zeit<br />

63


Anhang<br />

(3) Einen Grossteil der Zeit<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Selten<br />

(6) Kaum<br />

(7) nie<br />

11. Wie oft haben Sie sich in den letzten 2 Wochen abhängiger gefühlt als vor Ihrem Herzproblem?<br />

(1) Die ganze Zeit<br />

(2) Die meiste Zeit<br />

(3) Einen Grossteil der Zeit<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Selten<br />

(6) Kaum<br />

(7) nie<br />

12. Wie oft haben Sie sich in den letzten 2 Wochen außerstande gefühlt, Ihren üblichen gesellschaftlichen<br />

Aktivitäten oder denen mit Ihrer Familie nachzukommen?<br />

(1) Die ganze Zeit<br />

(2) Die meiste Zeit<br />

(3) Einen Grossteil der Zeit<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Selten<br />

(6) Kaum<br />

(7) nie<br />

13. Wie oft haben Sie sich in den letzten 2 Wochen so gefühlt, als ob andere nicht mehr dasselbe Vertrauen<br />

in Sie haben wie vor Ihren Herzproblemen?<br />

(1) Die ganze Zeit<br />

(2) Die meiste Zeit<br />

(3) Einen Grossteil der Zeit<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Selten<br />

(6) Kaum<br />

(7) nie<br />

14. Wie oft haben Sie in den letzten 2 Wochen Brustschmerzen bei alltäglichen Aktivitäten verspürt?<br />

(1) Die ganze Zeit<br />

(2) Die meiste Zeit<br />

(3) Einen Grossteil der Zeit<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Selten<br />

(6) Kaum<br />

(7) nie<br />

15. Wie oft haben Sie sich in den letzten 2 Wochen unsicher gegenüber sich selbst gefühlt oder ein<br />

Mangel an Selbstbewusstsein verspürt?<br />

(1) Die ganze Zeit<br />

(2) Die meiste Zeit<br />

64


Anhang<br />

(3) Einen Grossteil der Zeit<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Selten<br />

(6) Kaum<br />

(7) nie<br />

16. Wie oft waren Sie in den letzten 2 Wochen wegen schmerzenden oder müden Beinen beunruhigt?<br />

(1) Die ganze Zeit<br />

(2) Die meiste Zeit<br />

(3) Einen Grossteil der Zeit<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Selten<br />

(6) Kaum<br />

(7) nie<br />

17. Wie stark waren Sie in den letzten 2 Wochen wegen Ihres Herzproblems beim Sport oder beim körperlichen<br />

Training eingeschränkt?<br />

(1) Sehr stark eingeschränkt<br />

(2) Stark eingeschränkt<br />

(3) Ziemlich eingeschränkt<br />

(4) Mässig eingeschränkt<br />

(5) Irgendwie eingeschränkt<br />

(6) Ein wenig eingeschränkt<br />

(7) Absolut nicht eingeschränkt<br />

18. Wie oft haben Sie sich in den letzten 2 Wochen besorgt oder verängstigt gefühlt?<br />

(1) Die ganze Zeit<br />

(2) Die meiste Zeit<br />

(3) Einen Grossteil der Zeit<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Selten<br />

(6) Kaum<br />

(7) nie<br />

19. Wie oft haben Sie sich in den letzten 2 Wochen schwindlig oder benommen gefühlt?<br />

(1) Die ganze Zeit<br />

(2) Die meiste Zeit<br />

(3) Einen Grossteil der Zeit<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Selten<br />

(6) Kaum<br />

(7) nie<br />

20. Wie stark haben Sie sich in den letzten 2 Wochen wegen Ihres Herzproblems im Allgemeinen eingeschränkt<br />

oder reduziert gefühlt?<br />

(1) Sehr stark eingeschränkt<br />

(2) Stark eingeschränkt<br />

65


Anhang<br />

(3) Ziemlich eingeschränkt<br />

(4) Mässig eingeschränkt<br />

(5) Irgendwie eingeschränkt<br />

(6) Ein wenig eingeschränkt<br />

(7) Absolut nicht eingeschränkt<br />

21. Wie oft haben Sie sich in den letzten 2 Wochen unsicher darüber gefühlt, wieviel Gymnastik oder<br />

körperliche Aktivitäten Sie machen sollten?<br />

(1) Die ganze Zeit<br />

(2) Die meiste Zeit<br />

(3) Einen Grossteil der Zeit<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Selten<br />

(6) Kaum<br />

(7) nie<br />

22. Wie oft haben Sie in den letzten 2 Wochen Ihre Familie als zu besorgt und zu beschützend empfunden?<br />

(1) Die ganze Zeit<br />

(2) Die meiste Zeit<br />

(3) Einen Grossteil der Zeit<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Selten<br />

(6) Kaum<br />

(7) nie<br />

23. Wie oft in den letzten 2 Wochen fühlten Sie sich, als ob Sie eine Last für andere wäre<br />

(1) Die ganze Zeit<br />

(2) Die meiste Zeit<br />

(3) Einen Grossteil der Zeit<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Selten<br />

(6) Kaum<br />

(7) nie<br />

24. Wie oft haben Sie sich in den letzten 2 Wochen wegen Ihres Herzproblems von Aktivitäten mit anderen<br />

Leuten ausgeschlossen gefühlt?<br />

(1) Die ganze Zeit<br />

(2) Die meiste Zeit<br />

(3) Einen Grossteil der Zeit<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Selten<br />

(6) Kaum<br />

(7) nie<br />

25. Wie oft haben Sie sich in den letzten 2 Wochen unfähig gefühlt, wegen Ihres Herzproblems soziale<br />

Kontakte zu pflegen?<br />

(1) Die ganze Zeit<br />

66


Anhang<br />

(2) Die meiste Zeit<br />

(3) Einen Grossteil der Zeit<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Selten<br />

(6) Kaum<br />

(7) nie<br />

26. In welchem Ausmaß waren Sie im Allgemeinen in den letzten 2 Wochen wegen Ihres Herzproblems<br />

bei Ihrer täglichen körperlichen Belastung eingeschränkt?<br />

(1) Sehr stark eingeschränkt<br />

(2) Stark eingeschränkt<br />

(3) Ziemlich eingeschränkt<br />

(4) Mässig eingeschränkt<br />

(5) Irgendwie eingeschränkt<br />

(6) Ein wenig eingeschränkt<br />

(7) Absolut nicht eingeschränkt<br />

27. Wie oft in den letzten 2 Wochen hatten Sie das Gefühl, dass Ihr Herzproblem den Sexualverkehr<br />

einschränkt oder beeinträchtigt?<br />

(1) Die ganze Zeit<br />

(2) Die meiste Zeit<br />

(3) Einen Grossteil der Zeit<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Selten<br />

(6) Kaum<br />

(7) nie<br />

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.<br />

5.9.3.2 Score Berechnung<br />

Scoring of the MacNew is straight-forward. The maximum possible score in any domain is 7 [high HRQL]<br />

and the minimum is 1 [poor HRQL]. Missing responses do not contribute to the score and item 27, 'sexual<br />

intercourse', may be excluded without altering the domain score as each domain score is calculated as<br />

the average of the responses in that domain. For example, if only 10 of the 14 Emotional items are answered,<br />

the Emotional Score is the average of 10 responses. If more than 50% of the items for a domain<br />

are missing, the score for that domain is not calculated, that is, it is considered to be missing. The instrument<br />

also has a global HRQL score which can be calculated as the average over all scored items unless<br />

one of the domains is completely missing. In addition to the 11 studies reported below which provide psychometric<br />

data, the MacNew has been successfully administered, to our knowledge, in at least 12 clinical<br />

and/or experimental studies to more than 5,200 patients with heart disease<br />

Quelle: unbekannt<br />

5.9.3.3 Kosten<br />

Für die Nutzung des Fragebogens ist grundsätzlich eine kostenpflichtige Lizenz notwendig, deren Höhe<br />

von Nutzergruppen abhängig ist.<br />

67


Anhang<br />

5.9.3.4 Weitere Informationen<br />

http://www.assessment-info.de/assessment/seiten/datenbank/vollanzeige/vollanzeigede.asp?vid=467#Analysedesign<br />

http://www.macnew.org/cms/<br />

5.9.4 Chronic Respiratory Questionnaire (CRQ)<br />

5.9.4.1 Fragebogen<br />

1. Wie stark war Ihre Kurzatmigkeit in den vergangenen zwei Wochen, während Sie Grundbedürfnisse<br />

wie Baden, Duschen, Essen oder sich Ankleiden erfüllten?<br />

(1) Extreme Kurzatmigkeit<br />

(2) Starke Kurzatmigkeit<br />

(3) Ziemliche Kurzatmigkeit<br />

(4) Mässige Kurzatmigkeit<br />

(5) Leichte Kurzatmigkeit<br />

(6) Sehr leichte Kurzatmigkeit<br />

(7) Gar keine Kurzatmigkeit<br />

(8) Nicht ausgeübt<br />

2. Wie stark war Ihre Kurzatmigkeit in den vergangenen zwei Wochen, während Sie Spazieren gingen?<br />

(1) Extreme Kurzatmigkeit<br />

(2) Starke Kurzatmigkeit<br />

(3) Ziemliche Kurzatmigkeit<br />

(4) Mässige Kurzatmigkeit<br />

(5) Leichte Kurzatmigkeit<br />

(6) Sehr leichte Kurzatmigkeit<br />

(7) Gar keine Kurzatmigkeit<br />

(8) Nicht ausgeübt<br />

3. Wie stark war Ihre Kurzatmigkeit in den vergangenen zwei Wochen, wenn Sie Gefühle hatten wie<br />

Wut oder Aufregung?<br />

(1) Extreme Kurzatmigkeit<br />

(2) Starke Kurzatmigkeit<br />

(3) Ziemliche Kurzatmigkeit<br />

(4) Mässige Kurzatmigkeit<br />

(5) Leichte Kurzatmigkeit<br />

(6) Sehr leichte Kurzatmigkeit<br />

(7) Gar keine Kurzatmigkeit<br />

(8) Nicht ausgeübt<br />

4. Wie stark war Ihre Kurzatmigkeit in den vergangenen zwei Wochen, während Sie Alltagspflichten wie<br />

z. B. Hausarbeiten oder Lebensmittel einkaufen erledigten?<br />

(1) Extreme Kurzatmigkeit<br />

(2) Starke Kurzatmigkeit<br />

(3) Ziemliche Kurzatmigkeit<br />

(4) Mässige Kurzatmigkeit<br />

(5) Leichte Kurzatmigkeit<br />

68


Anhang<br />

(6) Sehr leichte Kurzatmigkeit<br />

(7) Gar keine Kurzatmigkeit<br />

(8) Nicht ausgeübt<br />

5. Wie stark war Ihre Kurzatmigkeit in den vergangen zwei Wochen, während Sie am gesellschaftlichen<br />

Leben teilnahmen?<br />

(1) Extreme Kurzatmigkeit<br />

(2) Starke Kurzatmigkeit<br />

(3) Ziemliche Kurzatmigkeit<br />

(4) Mässige Kurzatmigkeit<br />

(5) Leichte Kurzatmigkeit<br />

(6) Sehr leichte Kurzatmigkeit<br />

(7) Gar keine Kurzatmigkeit<br />

(8) Nicht ausgeübt<br />

6. Wie oft fühlten Sie sich während der letzten zwei Wochen frustriert oder waren ungeduldig?<br />

(1) Immer<br />

(2) Sehr oft<br />

(3) Oft<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Nicht sehr oft<br />

(6) Fast nie<br />

(7) Gar nie<br />

7. Wie oft verspürten Sie in den letzten zwei Wochen ein Gefühl der Angst oder Panik, wenn Sie<br />

Schwierigkeiten mit dem Atmen hatten?<br />

(1) Immer<br />

(2) Sehr oft<br />

(3) Oft<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Nicht sehr oft<br />

(6) Fast nie<br />

(7) Gar nie<br />

8. Wie sieht es mit der Erschöpfung aus? Wie müde haben Sie sich während der letzten zwei Wochen<br />

gefühlt?<br />

(1) Immer<br />

(2) Sehr oft<br />

(3) Oft<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Nicht sehr oft<br />

(6) Fast nie<br />

(7) Gar nie<br />

9. Wie oft war es Ihnen in den vergangenen zwei Wochen peinlich, weil Sie husten oder schwer atmen<br />

mussten?<br />

(1) Immer<br />

(2) Sehr oft<br />

69


Anhang<br />

(3) Oft<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Nicht sehr oft<br />

(6) Fast nie<br />

(7) Gar nie<br />

10. Wie oft waren Sie in den vergangenen zwei Wochen zuversichtlich und sicher, dass Sie mit Ihrer<br />

Krankheit umgehen können?<br />

(1) Immer<br />

(2) Sehr oft<br />

(3) Oft<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Nicht sehr oft<br />

(6) Fast nie<br />

(7) Gar nie<br />

11. Wie viel Lebensenergie hatten Sie in den letzten zwei Wochen?<br />

(1) Immer<br />

(2) Sehr oft<br />

(3) Oft<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Nicht sehr oft<br />

(6) Fast nie<br />

(7) Gar nie<br />

12. Wie oft waren Sie während der letzten zwei Wochen wütend, besorgt oder deprimiert?<br />

(1) Immer<br />

(2) Sehr oft<br />

(3) Oft<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Nicht sehr oft<br />

(6) Fast nie<br />

(7) Gar nie<br />

13. Wie oft hatten Sie während der letzten zwei Wochen das Gefühl, Ihre Atemprobleme vollständig unter<br />

Kontrolle zu haben?<br />

(1) Immer<br />

(2) Sehr oft<br />

(3) Oft<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Nicht sehr oft<br />

(6) Fast nie<br />

(7) Gar nie<br />

14. Wie oft waren Sie in den letzten zwei Wochen locker und entspannt?<br />

(1) Immer<br />

(2) Sehr oft<br />

70


Anhang<br />

(3) Oft<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Nicht sehr oft<br />

(6) Fast nie<br />

(7) Gar nie<br />

15. Wie oft haben Sie sich in den letzten zwei Wochen mit wenig Lebensenergie gefühlt?<br />

(1) Immer<br />

(2) Sehr oft<br />

(3) Oft<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Nicht sehr oft<br />

(6) Fast nie<br />

(7) Gar nie<br />

16. Wie oft fühlten Sie sich in den vergangenen zwei Wochen im Allgemeinen mutlos oder niedergeschlagen?<br />

(1) Immer<br />

(2) Sehr oft<br />

(3) Oft<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Nicht sehr oft<br />

(6) Fast nie<br />

(7) Gar nie<br />

17. Wie oft haben Sie sich in den letzten zwei Wochen erschöpft oder lustlos gefühlt?<br />

(1) Immer<br />

(2) Sehr oft<br />

(3) Oft<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Nicht sehr oft<br />

(6) Fast nie<br />

(7) Gar nie<br />

18. Wie glücklich oder zufrieden waren Sie in den letzten zwei Wochen mit Ihrem Leben?<br />

(1) Immer<br />

(2) Sehr oft<br />

(3) Oft<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Nicht sehr oft<br />

(6) Fast nie<br />

(7) Gar nie<br />

19. Wie oft waren Sie in den vergangenen zwei Wochen verstört oder ängstlich, wenn Sie Schwierigkeiten<br />

mit dem Atmen hatten?<br />

(1) Immer<br />

(2) Sehr oft<br />

71


Anhang<br />

(3) Oft<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Nicht sehr oft<br />

(6) Fast nie<br />

(7) Gar nie<br />

20. Wie oft waren Sie in den letzten zwei Wochen im Allgemeinen ruhelos, angespannt oder nervös?<br />

(1) Immer<br />

(2) Sehr oft<br />

(3) Oft<br />

(4) Manchmal<br />

(5) Nicht sehr oft<br />

(6) Fast nie<br />

(7) Gar nie<br />

5.9.4.2 Score Berechnung<br />

Die Antwortwerte pro Domäne werden summiert [Zähler] und durch die Anzahl Fragen geteilt [Nenner].<br />

Der Totalscore berechnet sich aus dem Durchschnitt der 4 Domänen-Scores.<br />

5.9.4.3 Kosten<br />

Für die Nutzung des Fragebogens ist grundsätzlich eine kostenpflichtige Lizenz notwendig.<br />

5.9.4.4 Weitere Informationen<br />

Büsching (2009): Assessments in der <strong>Rehabilitation</strong>: Band 3: Kardiologie und Pneumologie.<br />

5.10 Weitere Instrumente<br />

5.10.1 Cumulative Illness Rating Scale (CIRS)<br />

Die 14 Items der Cumulative Illness Rating Scale (CIRS) werden von den Ärztinnen und Ärzten mit einer<br />

5-stufigen Antwortskala beurteilt (0 = keine Komorbidität; 1 = milde Komorbidität: normale Aktivität nicht<br />

beeinflusst, sehr gute Prognose; 2 = leichte Komorbidität: normale tägl. Aktivitäten sind beeinflusst, Behandlung<br />

indiziert, gute Prognose; 3 = schwere Komorbidität: Einschränkungen vorhanden, schnelle Behandlung<br />

notwendig, Prognose unsicher; 4 = sehr schwere Komorbidität: lebensbedrohliche Situation,<br />

akut behandlungsbedürftig, Prognose schlecht).<br />

1. Herz<br />

2. Bluthochdruck und Gefässe<br />

3. Blutbildendes und lymphatisches System<br />

4. Lunge und Atemwege<br />

5. HNO und Auge<br />

6. Oberer Gastrointestinaltrakt<br />

7. Unterer Gastrointestinaltrakt<br />

8. Leber, Galle und Pankreas<br />

9. Nieren<br />

72


Anhang<br />

10. Urogenitaltrakt<br />

11. Bewegungsapparat und Haut<br />

12. Nervensystem<br />

13. Endokrinium, Stoffwechselstörungen und Brustdrüse<br />

14. Psychische Störungen<br />

Quelle: Kool, J. (2009): Entwicklung eines Patientenklassifikationssystems (PCS) für die <strong>Rehabilitation</strong><br />

in der Schweiz.<br />

73

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