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Fragen und Antworten zu Maßnahmen der Antiseptik und der ... - vah

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Anwendungshinweise<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong><strong>zu</strong> <strong>Maßnahmen</strong> <strong>der</strong> <strong>Antiseptik</strong><strong>und</strong> <strong>der</strong> chemischen Desinfektionwww.<strong>vah</strong>-online.de© VAHDiese Ausgabe enthält alle in <strong>der</strong> Fachzeitschrift Hygiene & Medizin veröffentlichten<strong>Fragen</strong>&<strong>Antworten</strong> des VAH


2VorwortEs ist das erklärte Ziel des Verb<strong>und</strong>s für Angewandte Hygiene, das Ges<strong>und</strong>heitswesen durch die anwendungsorientiertewissenschaftliche Bearbeitung <strong>und</strong> Umset<strong>zu</strong>ng hygienischer <strong>und</strong> hygienerelevanter Themen <strong>zu</strong> för<strong>der</strong>n.Das bedeutet u. a. auch, den Stand <strong>der</strong> Wissenschaft weiter transparent werden <strong>zu</strong> lassen, damit die Umset<strong>zu</strong>ngin <strong>der</strong> Praxis möglichst optimal gelingen kann.Die Desinfektionsmittel-Kommission erhält <strong>Fragen</strong> aus einer Vielzahl von Berufszweigen, die die Vielfalt desThemengebiets <strong>der</strong> Hygiene insgesamt wi<strong>der</strong>spiegeln. Die Beantwortung dieser <strong>Fragen</strong> stellt daher eine beson<strong>der</strong>eHerausfor<strong>der</strong>ung dar, <strong>der</strong> sich <strong>der</strong> VAH stellen <strong>und</strong> auf diesem Weg den fachlich f<strong>und</strong>ierten Dialog mit demAnwen<strong>der</strong> för<strong>der</strong>n <strong>und</strong> ausbauen will.Die <strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong>, die in unserem Mitteilungsorgan „Hygiene & Medizin“ erscheinen <strong>und</strong> auch auf<strong>der</strong> Webseite des VAH unter „Anwen<strong>der</strong>hinweise“ abrufbar sind, werden von Herrn Prof. Dr. Heeg, vormals Krankenhaushygienikeram Universitätsklinikum Tübingen <strong>und</strong> Mitglied <strong>der</strong> Desinfektionsmittel-Kommission im VAH,<strong>und</strong> einem weiteren Experten begutachtet. Die <strong>Antworten</strong> geben die Expertenmeinung <strong>der</strong> Autoren, jedoch nichtnotwendigerweise den Konsens <strong>der</strong> Kommission wie<strong>der</strong>.Anfragen von gr<strong>und</strong>sätzlicher Bedeutung werden an die Kommission weitergeleitet, dort diskutiert <strong>und</strong> alsVotum <strong>der</strong> Kommission verabschiedet. Diese <strong>Antworten</strong> sind durch einen entsprechenden Hinweis auf eine Konsensentscheidungkenntlich gemacht.Wir freuen uns auf einen regen Austausch!Prof. Dr. med. M. ExnerVorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Desinfektionsmittel-Kommission im VAHKorrespondieren<strong>der</strong> Autor: Prof. Dr. P. HeegRedaktion: Carola IlschnerHerausgeber <strong>und</strong> Copyright: © Desinfektionsmittel-Kommisison im VAH, 2013Zitierhinweis: Autoren wie im Einzelfall angegeben; Quelle: Hygiene & Medizin, siehe Angabe am Ende <strong>der</strong> jeweiligen BeiträgeAnfragen richten Sie bitte an:Verb<strong>und</strong> für Angewandte Hygiene e.V.Desinfektionsmittel-Kommissionc/o Institut für Hygiene <strong>und</strong> Öffentliche Ges<strong>und</strong>heit <strong>der</strong> Universität BonnSigm<strong>und</strong>-Freud-Str. 2553127 BonnTel: 0228 287-1-4022Fax: 0228 287-1-9522E-Mail: info@<strong>vah</strong>-online.deInternet: www.<strong>vah</strong>-online.deDer VAH gewährleistet die Anonymität des Fragestellers gegenüber dem hin<strong>zu</strong>gezogenen Expertensowie bei einer Veröffentlichung.Diese Zusammenstellung <strong>der</strong> <strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> des VAH wird laufend aktualisiert. Der Nachdruckeinzelner <strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> ist mit schriftlicher Genehmigung des VAH nach Ablauf einer Jahresfrist gestattet.VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


3InhaltThemaSeiteAkten <strong>und</strong> Bucheinbände (Archiv)– Desinfektion <strong>zu</strong>r Bekämpfung von Schimmelbefall an Bucheinbänden <strong>und</strong> Akten 6Altenheim– Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion von Kühlschränken 7– Hygienemaßnahmen in einer Finnischen Sauna 8Arbeitsschutz– Sicherheitsanweisungen für den Umgang mit alkoholischen Desinfektionsmitteln 9– Vor- <strong>und</strong> Nachteile <strong>der</strong> Sprühdesinfektion 10Flächendesinfektion– Anwendungskonzentration von Flächendesinfektionsmitteln 14– Desinfektion von Tastaturen in Arzt- <strong>und</strong> Zahnarztpraxen 15– Standzeiten von Wischsystemen <strong>zu</strong>r Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion von Fußböden 16Händedesinfektion– Umfüllen von Händedesinfektionsmitteln – hygienische <strong>und</strong> haftungsrechtliche Aspekte 18– Händedesinfektionsmittel für Kin<strong>der</strong> 19Hautantiseptik– Kathetereintrittspforten 21Rettungsdienst– Vorschriften für das Waschen von Kleidung für Beschäftigte im Rettungsdienst 12– Verneblerverfahren im Rettungsdienst 23– Transport von Patienten mit multiresistenten Erregern 24– Gerichtsurteile <strong>zu</strong>r Frage des Transports von MRSA-Patienten 25Schwimmbad– Auswahl von Flächendesinfektionsmitteln 26– Schleimbildung in Fugen 27– Regelungen <strong>zu</strong>m Tragen von Badehauben in öffentlichen Schwimmbä<strong>der</strong>n 28– Sauna (s. Altenheim) 8– Überprüfung <strong>zu</strong>r Desinfektionswirkung von Flächendesinfektionsmitteln 29– Zeitpunkt <strong>der</strong> Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion 30Thanopraxie– Hygienerichtlinien 32Viruzidie– Zur Prüfmethodik <strong>und</strong> Anwendung viruzi<strong>der</strong> Desinfektionsmittel 33Wäsche– Keimbelastung von Waschmaschinen <strong>und</strong> Waschgut 35– Waschen von DRK-Einsatzkleidung 36– Aufbereitung von Berufskleidung <strong>und</strong> Bettwäsche in <strong>der</strong> Arztpraxis 37Autorenverzeichnis 39VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


4StichwortverzeichnisStichwortSeiteAkten/Archive 6Altenheim 7, 8Arbeitsschutz 9Arztpraxis (Berufskleidung) 30Badehauben 28Berufskleidung (Arztpraxis, DRK) 22, 36, 37Bettwäsche (Arztpraxis, Schlaflabor) 37Dienstkleidung (DRK) 36Flächendesinfektion 10, 14, 24– Anwendungskonzentration 14– Fußböden 16– Schwimmbad 26ff– Sprühdesinfektion 10– Tastaturen 15Fugen 27Händesdesinfektion– Händedesinfektionsmittel für Kin<strong>der</strong> (Kita, Hort) 19– Umfüllen von Händedesinfektionsmitteln 18Hautantiseptik 21Influenza 33Kathetereintrittspforten 21Kühlschränke 7Keimbelastung (Waschmaschine, Waschgut) 35Rettungsdienst22ffRKI-Liste (viruzide Desinfektionsmittel) 33Sauna, Finnische (im Altenheim) 8Schimmel an Akten <strong>und</strong> Bucheinbänden 6Schleimbildung (in Fugen) 27Schwimmbad26ffSicherheitsanweisungen, alkoholische Desinfektionsmittel 9Sprühdesinfektion, Vor- <strong>und</strong> Nachteile 10Standzeiten, Flächendesinfektionsmittel/Wischsysteme 16Tastaturen, Desinfektion in Arzt- <strong>und</strong> Zahnarztpraxen 15Thanopraxie, Hygienerichtlinien 32Transport von MRSA-Patienten 24Verneblerverfahren 23VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


5Viruzidie 33Wäsche22, 35ffWaschmaschine 35VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


6Akten/ArchiveDesinfektionsmittel <strong>zu</strong>r Bekämpfung vonSchimmelbefall an Büchern <strong>und</strong> AktenFrage: Wir benötigen ein Desinfektionsmittel <strong>zu</strong>rBekämpfung von Schimmelbefall an Bucheinbändensowie <strong>zu</strong>r Anwendung an Aktenbeständen inunserem Archiv. Das Mittel sollte <strong>zu</strong>r eigenen mechanischenAnwendung geeignet sein (evtl. Abwischen).Könnten Sie uns ein entsprechendes Mittelempfehlen?Gr<strong>und</strong>sätzlich ist die wichtigste Maßnahme bei Schimmelbefalldas Überprüfen <strong>der</strong> Lagerbedingungen, insbeson<strong>der</strong>ein Hinblick auf stabile Temperaturen ≤ 18°C<strong>und</strong> einer Luftfeuchtigkeit von ≤ 55%. Unter diesenUmständen kann üblicher Weise das Wachstum vonSchimmelpilz vermieden werden, sofern neues Materialvor Einstellen in das Archiv keine erhöhte Feuchtigkeitaufweist.Ohne entsprechende Lagerbedingungen wird keineMaßnahme <strong>der</strong> Dekontamination o<strong>der</strong> Desinfektiondas erneute Auftreten von Schimmel verhin<strong>der</strong>n können.Wie das Umweltb<strong>und</strong>esamt in an<strong>der</strong>em Zusammenhangkürzlich erneut ausgeführt hat, kann <strong>der</strong>Einsatz von Desinfektionsmitteln kein Ersatz für eineumfassende Sanierung mit Behebung <strong>der</strong> Ursachensein.Ist es <strong>zu</strong> sichtbarem Schimmelpilzbefall gekommen,sollte <strong>zu</strong>nächst eine gründliche, ggf. blattweise Trockenreinigung<strong>der</strong> Archivalien von losem o<strong>der</strong> leichtanhaftendem Schimmel durch Absaugen, Abkehreno<strong>der</strong> -pinseln erfolgen. Hierbei sind unbedingt die Vorgaben<strong>der</strong> TRBA 240 <strong>zu</strong>m Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen<strong>zu</strong> berücksichtigen. Diese Arbeiten solltendaher entwe<strong>der</strong> in Schutzkleidung unter Verwendungeines Staubsaugers mit HEPA-Filterung bei ausreichen<strong>der</strong>Belüftung o<strong>der</strong> an einer Sicherheitswerkbank MSWKlasse 1 (gem DIN EN 12469) durchgeführt werden.Eine solche Reinigung setzt voraus, dass die Archivalieneinen Wassergehalt unter 12 % (entsprechend60 % relativer Feuchte) aufweisen. Liegt <strong>der</strong> Wassergehaltdarüber, so sollte <strong>zu</strong>nächst eine Trocknung erfolgen.Soll im Anschluss an die mechanische Dekontaminationeine Desinfektion durchgeführt werden, so hatsich die Anwendung von 70 %-igem Alkohol bewährt.Da einfaches Besprühen keine hinreichende Wirksamkeitzeigt, müssen die Objekte in <strong>der</strong> Lösung gebadeto<strong>der</strong> <strong>zu</strong>mindest damit abgewischt werden. Da die dabeientstehenden Dämpfe auch hinsichtlich möglicherBrandgefahr nicht unbedenklich sind, ist auch hierbeiunbedingt auf entsprechende Lüftung, idealer Weisedas Arbeiten unter einem Ab<strong>zu</strong>g, <strong>zu</strong> empfehlen.Gr<strong>und</strong>sätzlich besteht im Anschluss an eine mechanischeDekontamination auch die Möglichkeit <strong>der</strong> Sterilisation.Das Archiv-gut kann dabei entwe<strong>der</strong> durchAnwendung von Ethylenoxid, wie es <strong>zu</strong>r Aufbereitungvon Medizinprodukten verwendet wird, o<strong>der</strong> durchGammastrahlen erfolgen. Ethylenoxid ist selbst toxisch,es bedarf daher im Anschluss an die Behandlungeiner intensiven Auslüftung. Gammastrahlung hat diesenNachteil nicht, ist jedoch in <strong>der</strong> Lage, die Struktur<strong>der</strong> Zellulose <strong>und</strong> damit die Haltbarkeit <strong>der</strong> Archivalien<strong>zu</strong> beeinträchtigen. Beide Methoden sind nur durchspezialisierte Anbieter <strong>zu</strong> leisten.Die genannten <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>r Desinfektion <strong>und</strong>Sterilisation reduzieren das theoretisch bestehende Risikofür eine Infektion. Eine solche Infektion ist jedochnur bei Vorliegen weiterer Risikofaktoren, wie z. B. einerImmunsuppression des Mitarbeiters, <strong>zu</strong> besorgen.Auf die im praktischen Umgang mit Archivalien erheblichrelevantere allergene <strong>und</strong> ggf. toxische Wirkung<strong>der</strong> Mikroorganismen haben diese Verfahren keinenEinfluss, so dass aus hiesiger Sicht <strong>der</strong>en Anwendungnur im Einzelfall gerechtfertigt sein wird.Weiterführende LiteraturDIN: DIN ISO 11799 Information <strong>und</strong> Dokumentation – Anfor<strong>der</strong>ungenan die Aufbewahrung von Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut.Ausgabe 2005-06. Berlin: Beuth Verlag.Bestandserhaltungsausschuss <strong>der</strong> ARK (Archivreferentenkonferenz):Schimmelvorsorge <strong>und</strong> -bekämpfung in Archiven. StandFebruar 2007. Der Archivar 2007. 60:4. http://www.landesarchiv-bw.de/web/46007.Bestandserhaltungsausschusses <strong>der</strong> ARK: <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>r Magazinüberwachung<strong>und</strong> Bestandspflege. Stand 1998. LandesarchivBadenwürttemberg, 1998. http://www.landesarchiv-bw.de/web/46007.Bestandserhaltungsausschusses <strong>der</strong> ARK: Notfallvorsorge inArchiven. Empfehlungen <strong>der</strong> Archivreferentenkonferenz ausgearbeitetvom Bestandserhaltungsausschuss im September 2004,aktualisiert im August 2007. http://www.landesarchiv-bw.de/web/46007.VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


7Glauert M: Empfehlungen <strong>zu</strong>m Umgang mit schimmelbefallenemArchivgut. In: Verwahren, Sichern, Erhalten. Handreichungen<strong>zu</strong>r Bestandserhaltung in Archiven. Hrsg. v. GlauertM, Ruhnau S: Veröffentlichungen <strong>der</strong> brandenburgischenLandesfachstelle für Archive <strong>und</strong> öffentliche Bibliotheken.Bd. 1. Potsdam: Selbstverlag <strong>der</strong> Lanesfachstelle. 2005,S. 73-89.Haberditzl A: Was tun mit schimmelbefallenen Archivalien <strong>und</strong>Büchern? Betrachtungen <strong>zu</strong>m Allheilmittel Desinfektion. In:Bestandserhaltung. Herausfor<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Chancen. Hrsg. v.Weber H. Veröffentlichungen <strong>der</strong> Staatlichen ArchivverwaltungBaden-Württemberg.Landesges<strong>und</strong>heitsamt Baden-Württemberg (Hrsg.): Archive<strong>und</strong> Bibliotheken: Checkliste BioStoffV C-15 mit Merkblatt(M-15). 2002.Neuheuser HP: Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiellkontaminiertem Archivgut. Inhalt <strong>und</strong> Bedeutung <strong>der</strong> neuenarchivspezifischen „Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe“(TRBA 240), mit Abdruck <strong>der</strong> TRBA 240. Der Archivar2004, (57):217-225.Umweltb<strong>und</strong>esamt: Schimmelbefall in <strong>der</strong> Wohnung. Fachgerechtsanieren ohne Desinfektionsmittel. Presseinformation Nr.26/2009.AltenheimFlorian Helm, BonnProf. Dr. Peter Heeg, TübingenHygMed 2009; (34)7/8: 304Aktualisierung: Februar 2011– Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion von Kühlschränkenin Altenheimen– Hygienemaßnahmen in einer Finnischen SaunaReinigung <strong>und</strong> Desinfektion vonKühlschränken in AltenheimenFrage: Als Altenpfleger übe ich <strong>zu</strong>sätzlich die Tätigkeitals Desinfektor aus. Dabei stellt sich die Frage,wie die Kühlschränke auf einer Altenpflegestationgereinigt bzw. desinfiziert werden. Welches Informationsmaterial<strong>und</strong> welche Richtlinien gibt esda<strong>zu</strong>?Altenheime <strong>und</strong> –pflegestationen, in denen bestimmungsgemäßauch mit Lebensmitteln umgegangenwird, unterliegen gr<strong>und</strong>sätzlich den Regeln <strong>der</strong> Kü-chenhygiene bzw. den lebensmittelrechtlichen Bestimmungenwie z. B. <strong>der</strong> seit Beginn dieses Jahres gültigenVerordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene(„Lebensmittelhygiene-Verordnung“) mit demdarin integrierten HACCP-Konzept [1].Spezielles Informationsmaterial o<strong>der</strong> eindeutige Vorgaben,die die Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion von Kühlschränkenin Altenpflegeheimen o<strong>der</strong> -stationen <strong>zu</strong>mGegenstand haben, finden sich darin allerdings nicht.Auch in Hygienerahmenplänen o<strong>der</strong> Richtlinien fürAltenheime sind konkrete Angaben hier<strong>zu</strong> nicht <strong>zu</strong>finden.Konkrete Empfehlungen sind daher lediglich vonden allgemein anerkannten Regeln <strong>der</strong> Küchenhygieneab<strong>zu</strong>leiten. Flächen, die in Küchen <strong>der</strong> Gemeinschaftsgastronomiemit Lebensmitteln direkt in Kontakt kommen,werden nach Benut<strong>zu</strong>ng einer reinigenden Desinfektionunterzogen. Hier<strong>zu</strong> stehen getestete <strong>und</strong> fürwirksam bef<strong>und</strong>ene Mittel <strong>zu</strong>r Verfügung, die in <strong>der</strong>Liste <strong>der</strong> Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft(DVG) aufgelistet sind. Nach <strong>der</strong> angegebenenEinwirkzeit werden die Mittel mit Trinkwasser von<strong>der</strong> Fläche abgespült, damit sie bei <strong>der</strong> nächsten Benut<strong>zu</strong>ng<strong>der</strong> Fläche die Lebensmittel nicht kontaminieren.Üblicherweise ist das Spektrum <strong>der</strong> Lebensmittel, dieim Kühlschrank einer Altenpflegestation aufbewahrtwerden, im Vergleich <strong>zu</strong> einem privaten Haushalt eingeschränkt:keimbelastete, offene Lebensmittel wiefrischer Salat o<strong>der</strong> Gemüse, Fleisch, Wurst, rohe Eiero<strong>der</strong> auf<strong>zu</strong>tauendes Kühlgut werden im Kühlschrankeiner Station eher selten gelagert; <strong>und</strong> die in <strong>der</strong> Regelverpackten Lebensmittel kommen nicht in direktenKontakt mit den Flächen des Kühlschrankes.Eine routinemäßige Desinfektion des Kühlschrankesist somit nicht erfor<strong>der</strong>lich.Eine 4-wöchentliche Feuchtreinigung <strong>der</strong> Kühlschränkemit einem neutralen o<strong>der</strong> einem Essigreiniger<strong>und</strong> eventuellem Nachtrocknen sollte somit auslebensmittelhygienischer Sicht unter diesen Bedingungenausreichend sein; <strong>der</strong> hierbei ausgeübte mechanischeReinigungseffekt verhin<strong>der</strong>t eine sichtbare Schimmelbildung<strong>und</strong> reduziert mögliche Verschmut<strong>zu</strong>ngenauf ein ges<strong>und</strong>heitlich unbedenkliches Maß.Eine Desinfektion des Kühlschranks ist in den Fällenan<strong>zu</strong>raten, in denen bei den üblichen Kontrollen <strong>der</strong>Ver<strong>der</strong>b von offenen Lebensmitteln o<strong>der</strong> Schimmelbildungfestgestellt werden.VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


8Aus Gründen <strong>der</strong> Praktikabilität <strong>und</strong> <strong>der</strong> Sicherheitist es u. U. sinnvoll, für die periodische Reinigung einfür den Küchenbereich <strong>zu</strong>gelassenes, desinfizierendesReinigungsmittel <strong>zu</strong> verwenden; falls <strong>der</strong> Einrichtungeine Küche angeschlossen ist, sollte es kein Problemsein, sich in 4-wöchentlichem Rhythmus o<strong>der</strong> bei Bedarfein solches Präparat aus <strong>der</strong> Küche „aus<strong>zu</strong>leihen“.Hinsichtlich dieser routinemäßigen Verwendung einessolchen Desinfektionsreinigers sollte man stets berücksichtigen,dass die Hygiene in einem Altenheim o<strong>der</strong>einer -pflegestation ein beson<strong>der</strong>s hoch angesiedeltesGut sein sollte, bei dem ein Mehr an Sicherheit nichtschaden kann.Der Kühlschrank sollte bei <strong>der</strong> Reinigung komplettausgeräumt, die Lebensmittel regelmäßig (z. B. wöchentlich)auf ihr Mindesthaltbarkeits- <strong>und</strong> Verfallsdatumüberprüft <strong>und</strong> angebrochene Packungen ggf.aussortiert werden. Daneben ist es zweckmäßig, einetägliche Temperaturkontrolle vor<strong>zu</strong>nehmen (Min-Max-Thermometer). Für diese Tätigkeiten ist eine Pflegeperson<strong>zu</strong> benennen. Erfahrungsgemäß werden diese Kontrollintervallenicht auf Dauer eingehalten; bewährthat sich diesbezüglich die Dokumentation auf einementsprechenden Bogen mit Datum <strong>und</strong> Handzeichen.Hier sollten dann auch durchgeführte Reinigungs<strong>und</strong>Abtaumaßnahmen dokumentiert werden.Anmerkung: Auch Kühlschränke mit „antibakteriellerOberfläche“ sollten einer regelmäßigen Reinigungunterzogen werden; eine positive Auswirkung <strong>der</strong>artbeschichteter Kühlschränke sind <strong>der</strong>zeit wissenschaftlichnicht erwiesen [2].Literatur1. Europäisches Parlament <strong>und</strong> Rat <strong>der</strong> EU: Verordnung EG Nr.852/2004 vom 29.4.2004. Amtsblatt <strong>der</strong> EU L 139vom 30. 4. 2004.2. B<strong>und</strong>esinstitut für Risikobewertung 3/2006: AntibakterielleBeschichtung in Kühlschränken: Kein Ersatz für regelmäßigeReinigung. Download: www.bfr.b<strong>und</strong>.de/cd/7283.Dr. med. Bernhard Hengesbach, BonnPD Dr. med. Frank-Albert Pitten, GießenHygMed 2006; (31) 12: 578Aktualisierung: Februar 2011Hygienemaßnahmen in einer FinnischenSaunaAls Mitarbeiter des Hygienemanagements einesKrankenhauses sind wir auch für die Betreuung desangeschlossenen Altenheims <strong>zu</strong>ständig <strong>und</strong> mit <strong>der</strong>Fragestellung konfrontiert, wie eine im Altenwohnbereichinstallierte Finnische Sauna gereinigt <strong>und</strong>desinfiziert werden sollte. Gerade in Anbetracht <strong>der</strong>erhöhten Rate von MRSA-Trägern unter geriatrischenBewohnern gehen wir davon aus, dass eineDesinfektion nötig wäre, finden aber lei<strong>der</strong> keinekonkreten Empfehlungen. So wäre es sehr nett,wenn Sie uns diesbezüglich weiterhelfen könnten.Bei einer Sauna innerhalb eines Altenpflegeheimskanndavon ausgegangen werden, dass es sich bei den Besucherneher um Personen handelt, bei denen die sozialeBetreuung im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> steht. Bewohner, die einerpflegerischen Betreuung bedürfen, insbeson<strong>der</strong>e solchemit übertragbaren Erkrankungen, sollen generellkeine Sauna besuchen [1]. Ein <strong>der</strong>artiger Gr<strong>und</strong>satz istim Rahmen eines Heimbetriebs selbstverständlich <strong>und</strong>bedarf wohl keiner beson<strong>der</strong>en Maßnahme <strong>zu</strong>r Durchset<strong>zu</strong>ng.Demnach sind an eine Sauna im Altenheimgr<strong>und</strong>sätzlich keine an<strong>der</strong>en Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>zu</strong> stellenals an Saunaeinrichtungen im öffentlichen Bereicho<strong>der</strong> in Fitnessclubs <strong>und</strong> Wellnesseinrichtungen.Da angenommen werden muss, dass auch symptomloseTräger von Krankheitserregern wie etwa MRSAeine Sauna aufsuchen, ist auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage einer Risikobewertungnach den „Anfor<strong>der</strong>ungen an die Hygienebei <strong>der</strong> Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion von Flächen“des Robert Koch-Instituts [2] die Sauna als Bereich mitmöglichem Infektionsrisiko ein<strong>zu</strong>stufen. Dies bedeutet,dass Flächen mit häufigem, direktem Hautkontaktnicht nur gereinigt, son<strong>der</strong>n auch desinfiziert werdenmüssen. Für die Sauna ist in Abstimmung mit dem Hygieneverantwortlichenein Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsplanauf<strong>zu</strong>stellen, <strong>der</strong> nicht nur die Saunakabine(n)son<strong>der</strong>n auch die Nassbereiche (insbeson<strong>der</strong>e Tauchbecken)sowie den Ruhebereich <strong>und</strong> die Umkleidenabdeckt.Die Häufigkeit einer desinfizierenden Reinigung istvon <strong>der</strong> Auslastung <strong>der</strong> Sauna <strong>und</strong> dem Spektrum <strong>der</strong>Nutzer abhängig <strong>und</strong> sollte daher im Einzelfall vor Ortfestgelegt werden. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist jedoch ein arbeitstäglichesIntervall erfor<strong>der</strong>lich.VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


9Boden <strong>und</strong> Kunststoffrost sollten <strong>zu</strong>r Vermeidung einermöglichen Geruchsbelastung nicht mit Präparatenauf Basis von Aldehyden behandelt werden. Geeignetererscheinen für die desinfizierende Reinigung z. B.Produkte auf <strong>der</strong> Basis oberflächenaktiver Verbindungen.Für die hölzernen Sitz- <strong>und</strong> Liegeflächen müssenPräparate eingesetzt werden, die für die Desinfektionvon unbehandeltem (rohem) Holz geeignet sind. DieVAH-Liste enthält solche Produkte, die insbeson<strong>der</strong>ehinsichtlich ihrer Wirksamkeit gegen Dermatophytengetestet sind.In jedem Fall ist darauf <strong>zu</strong> achten, dass das durchden Saunabetrieb extrem trockene Holz sich nicht mitden Desinfektionsmittel vollsaugt, um einen direktenKontakt des Desinfektionsmittels mit <strong>der</strong> Haut von Besuchern<strong>zu</strong> vermeiden. Darüber hinaus kann es <strong>zu</strong>r Bildungvon Rissen kommen, die sowohl hinsichtlich desPatienten- <strong>und</strong> Arbeitsschutzes ungünstig sind als auchdie Desinfektionsfähigkeit des Materials herabsetzen.Literatur1. Kommission für Krankenhaushygiene <strong>und</strong> Infektionspräventionbeim Robert Koch-Institut (RKI). Infektionsprävention in Heimen.B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsblatt Ges<strong>und</strong>heitsforschung Ges<strong>und</strong>heitsschutz.2005;48:1061–1080.2. Kommission für Krankenhaushygiene <strong>und</strong> Infektionspräventionbeim Robert Koch-Institut (RKI). Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Hygiene bei<strong>der</strong> Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion von Flächen. B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsblattGes<strong>und</strong>heitsforschung Ges<strong>und</strong>heitsschutz. 2004;47:51–61.Florian Helm, BonnProf. Dr. Peter Heeg, AmmerbuchDr. med. Christiane Höller, OberschleißheimArbeitsschutz– Sicherheitsanweisung für den Umgang mitalkoholischen Flächendesinfektionsmitteln– Vor- <strong>und</strong> Nachteile <strong>der</strong> SprühdesinfektionSicherheitsanweisungen für alkoholischeDesinfektionsmittelFrage: Bei <strong>der</strong> sicherheitstechnischen Überprüfungmeiner Zahnarztpraxis ist aufgefallen, dass keine„Sicherheitsanweisung für den Umgang mit alkoholischenDesinfektionsmitteln” vorliegt. Gibt esdafür evtl. Vordrucke, Infoblätter, o.ä.?Hinweise <strong>zu</strong>m Umgang mit alkoholischen Desinfektionsmittelnfinden sich in den BerufsgenossenschaftlichenRegeln für Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit bei <strong>der</strong>Arbeit (BGR), in diesem Falle u. a. in <strong>der</strong> BGR 206 –Desinfektionsarbeiten im Ges<strong>und</strong>heitsdienst (bisherigeZH 1/31, [1]). Zu Desinfektionsmitteln führt diese BGR206 u. a. aus, dass die im Ges<strong>und</strong>heitsdienst eingesetztenDesinfektionsmittel vielfach Arzneimittel im Sinnedes § 2 Arzneimittelgesetz o<strong>der</strong> Medizinprodukte sind.Insofern fallen diese nicht unter die Kennzeichnungs<strong>und</strong>Verpackungsvorschriften des 3. Abschnittes <strong>der</strong>Gefahrstoffverordnung; Sicherheitsdatenblätter nach§ 14 Gefahrstoffverordnung [5] sind somit für dieseMittel nicht zwingend erfor<strong>der</strong>lich. Die Verordnungverpflichtet aber die Hersteller, dem Anwen<strong>der</strong> aufVerlangen mindestens die arbeitsschutzrelevanten Informationen<strong>zu</strong>r Verfügung <strong>zu</strong> stellen, die in einem Sicherheitsdatenblattenthalten sein müssen.In <strong>der</strong> BGR 206 finden sich Ausführungen <strong>zu</strong> sicherheitstechnischen<strong>Fragen</strong> bei Einsatz von alkoholischenDesinfektionsmittel, z. B. <strong>zu</strong>m Brand- <strong>und</strong> Explosionsschutz,da die Dämpfe alkoholischer Desinfektionsmittel– auch in geringen Mengen – mit Luft ein explosionsfähigesGemisch bilden können.Ansonsten sind Hersteller <strong>und</strong> Vertreiber von Desinfektionsmittelngr<strong>und</strong>sätzlich verpflichtet, Informationenüber die Gefährdung durch diese Mittel <strong>und</strong> überentsprechende Schutzmaßnahmen <strong>zu</strong> geben (Sicherheitsdatenblätter).Darüberhinaus verlangt die Gefahrstoffverordnung<strong>zu</strong>sätzlich, die Desinfektionsmittel-Behältnisse <strong>zu</strong>kennzeichnen <strong>und</strong> auf Risiken beim Umgang hin<strong>zu</strong>-VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


10weisen sowie Sicherheitsratschläge <strong>zu</strong> geben (sieheauch R- <strong>und</strong> S-Sätze nach Richtlinie 67/548/EWG <strong>zu</strong>rEinstufung, Verpackung <strong>und</strong> Kennzeichnung gefährlicherStoffe (2)).Ein paar gr<strong>und</strong>sätzliche Anmerkungen <strong>zu</strong>r Anwendungvon (alkoholischen) Desinfektionsmitteln:Gr<strong>und</strong>sätzlich sollte bei <strong>der</strong> Flächendesinfektion einegezielte Wischdesinfektion dem Versprühen von Desinfektionsmittelvorgezogen werden (wobei letzteresaus anwendungstechnischer Sicht eine geringere Wirksamkeitbedingt). Dies gilt – speziell aus sicherheitstechnischerSicht – auch für alkoholische Desinfektionsmittel.Dabei sollten nur solche Desinfektionsmittelverwendet werden, <strong>der</strong>en wässrige Lösung nicht mehrentflammbar ist. Dies gilt z. B. für alkoholische Desinfektionsmittelmit weniger als 10 Gew.-% Ethanol,bei dem <strong>der</strong> Flammpunkt weit oberhalb <strong>der</strong> Raumtemperaturliegt. Brand- <strong>und</strong> Explosionsgefahren werdenweiterhin vermieden, indem die ausgebrachte Mengedes alkoholischen Desinfektionsmittel begrenzt wird.Bei einer Ausbringung von 50 ml je m 2 <strong>zu</strong> behandeln<strong>der</strong>Fläche wird die untere Explosionsgrenze, z. B. 3,5Vol.-% bei Ethanol im gesamten Raum, bei weitemnicht erreicht.Auch bei Verwendung geringer Mengen alkoholischerDesinfektionsmittel z. B. bei <strong>der</strong> Hautdesinfektion bestehenBrand- <strong>und</strong> Explosionsgefahren. Daher muss z. B.vor dem Einsatz elektrischer Geräte die Abtrocknungdes Mittels auf <strong>der</strong> Haut abgewartet werden.Bei bestimmungsgemäßer Verwendung von Händedesinfektionsmittelnist mit Brand- o<strong>der</strong> Explosionsgefahrennicht <strong>zu</strong> rechnen; dennoch sollte man daraufachten, dass die Desinfektion nicht in <strong>der</strong> Nähe vonZündquellen erfolgt.Literatur1. BG-Regel: „Desinfektionsarbeiten im Ges<strong>und</strong>heitsdienst“(BGR 206). www.bgw-online.de2. Richtlinie 67/548/EWG (29. Anpassung, R- <strong>und</strong> S-Sätze):Richtlinie <strong>zu</strong>r Einstufung, Verpackung <strong>und</strong> Kennzeichnunggefährlicher Stoffe. http://ec.europa.eu/environment/dansub/main67_548/index_de.htm<strong>und</strong> www.baua.de3. Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 525 „Umgangmit Gefahrstoffen in Einrichtungen <strong>zu</strong>r humanmedizinischenVersorgung“. www.baua.de4. Eickmann U, Halsen G, Wegschnei<strong>der</strong> W: Gefahrstoff-Exposition bei Arbeiten mit Desinfektionsmitteln.Zu beziehen über die BGW [Hrsg.]: www.bgw-online.de5. Verordnung <strong>zu</strong>m Schutz vor gefährlichen Stoffen(GefStoffV). www.baua.deDr. med. Bernhard Hengesbach, BonnHygMed 2006; (31) 12: 577Aktualisierung: Februar 2011Vor- <strong>und</strong> Nachteile <strong>der</strong> SprühdesinfektionFrage: Bei <strong>der</strong> Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion von Flächenist in Krankenhäusern, aber auch in <strong>der</strong> Altenpflegeimmer wie<strong>der</strong> <strong>zu</strong> beobachten, dass Arbeitstische<strong>und</strong> medizinische Geräte durch Besprühenvon Desinfektionsmitteln aus Sprühflaschen „desinfiziert“werden; Pflege- <strong>und</strong> Reinigungspersonalgreift aus Bequemlichkeit gern <strong>zu</strong>r Sprühflasche;das ist einfach <strong>und</strong> nicht so zeitraubend wie eineWischdesinfektion, bei <strong>der</strong> <strong>zu</strong>dem noch die Desinfektionsmittellösungangesetzt <strong>und</strong> Handschuhegetragen werden müssen. Hinweise auf die oftmangelnde Effektivität <strong>und</strong> die ges<strong>und</strong>heitlicheGefährdung durch das Sprühen werden aus dengenannten Gründen oft nicht angenommen. Gibtes eine Zusammenfassung, die die Vor- <strong>und</strong> Nachteile<strong>der</strong> Sprühdesinfektion gegenüberstellt? Womitwerden die Nachteile <strong>der</strong> Sprühdesinfektion auswissenschaftlicher Sicht begründet? Wo finde ichdiesbezügliche Informationen, die in Schulungenverwendet werden können?Wirksame Desinfektionsmittel sind in <strong>der</strong> Liste desVerb<strong>und</strong>s für Angewandte Hygiene e.V. (VAH) bzw. fürden Seuchenfall in <strong>der</strong> des Robert Koch-Instituts (RKI)aufgeführt [1, 2]. Dort finden sich aber keine Angabenauf die mögliche Gefährdung <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Dritter.Desinfektionsmittel schädigen bestimmungsgemäßlebende Zellen <strong>und</strong> sind daher bei unsachgemäßemGebrauch ges<strong>und</strong>heitsschädlich. So können sie unterUmständen Haut <strong>und</strong> Atemwege verätzen o<strong>der</strong> <strong>zu</strong>mindestreizen; sie können allergische Reaktionen auslösen,gelten als potenziell kanzerogen o<strong>der</strong> eventuellals erbgutschädigend. Die Anwendung von Desinfektionsmittelnunterliegt damit einem umfassenden Regelwerk(s. u.).Kleine Flächen, die oft nur schwer <strong>zu</strong>gänglich sind(an Behandlungsstühlen, Tischen, Telefonhörern, Klinken,Toiletten, Waschbecken, medizinischen GerätenVAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


11usw.), werden in ihrer Bedeutung als Infektionsquellenhäufig unterschätzt. Hier bietet sich die Sprühdesinfektionbei richtigem Einsatz als ein sinnvoller Ersatz o<strong>der</strong>Ergän<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r Wischdesinfektion an.Bei Sprays allgemein <strong>und</strong> somit auch bei <strong>der</strong> Sprühdesinfektionwerden flüssige Substanzen unter Druckaus Handsprühflaschen o<strong>der</strong> Drucksprühdosen durcheine Düse gepresst <strong>und</strong> in einem Trägergas (Luft o<strong>der</strong>Treibgas) auf Flächen ausgebracht, um sich auf ihnenab<strong>zu</strong>setzen. Hierbei entstehen Tropfen <strong>und</strong> Tröpfchenunterschiedlichster Größe, die die Luft belasten [3]. Sielagern sich in <strong>der</strong> Regel innerhalb weniger Minuten aufhorizontalen Flächen ab.Während dieser Zeit können die Tröpfchen eingeatmetwerden o<strong>der</strong> sich auf <strong>der</strong> Haut absetzen; danebenist unter Umständen mit einer un<strong>zu</strong>reichendenDesinfektion <strong>der</strong> Flächen <strong>zu</strong> rechnen, da Aerosole alsTröpfchen sedimentieren <strong>und</strong> somit die Fläche nichtvollständig benetzt wird, falls nicht mit einem Lappeno<strong>der</strong> Tuch nachgewischt wird.Damit sind die beiden gr<strong>und</strong>sätzlichen Probleme <strong>der</strong>Sprühdesinfektion umrissen:1. die mögliche ges<strong>und</strong>heitliche Belastung2. die oft un<strong>zu</strong>reichende FlächendesinfektionGes<strong>und</strong>heitliche BelastungIn Abhängigkeit <strong>der</strong> jeweiligen Inhaltstoffe kann esgr<strong>und</strong>sätzlich bei Sprays über das Einatmen <strong>der</strong> Aerosole<strong>zu</strong> unterschiedlichen Belastungen für die sich imRaum befindenden Personen kommen [4].Nicht alle Sprays sind dabei gleich gefährlich. DieBelastung durch Sprays allgemein wird von verschiedenenFaktoren bestimmt wie:– Inhaltsstoffe, Art des Produktes bzw. die Anwendungslösung– Stoffquellenstärke (Verdunstung, Verdunstung vonbereits benetzten Oberflächen),– die Größe <strong>der</strong> Tröpfchen (je kleiner, desto längerschweben sie <strong>und</strong> können eingeatmet werden),–Intensität <strong>der</strong> Hautbelastung beim Sprühen,– Größe des Raumes <strong>und</strong> die Lüftungshäufigkeitu.a.m. [5].Desinfektionsmittel mit bestimmten Wirkstoffen wiez. B. Aldehyden (Formaldehyd, Glutardialdehyd, Glyoxal)können nur dann eine Exposition darstellen, wennsie aufgr<strong>und</strong> ihres nennenswerten Dampfdruckesdampfförmig o<strong>der</strong> als Aerosol in <strong>der</strong> Luft vorliegen.Quaternäre Ammoniumverbindungen <strong>und</strong> Biguanidesowie Alkylamine haben keinen Dampfdruck (sie sindnicht „flüchtig“) <strong>und</strong> können ausschließlich als Aerosolatemwegs- o<strong>der</strong> hautbelastend wirken. Bei oxidierendenSubstanzen kann es daneben auch <strong>zu</strong>r Bildungatemwegsreizen<strong>der</strong> Gase kommen.So ist beispielsweise bekannt, dass bei routinemäßigerAusbringung von Formaldehyd-haltigen Desinfektionsmittelno<strong>der</strong> sogenannten Formaldehyd-Abspalterneine kurzfristige Geruchsbelästigung bzw. Rei<strong>zu</strong>ng vonSchleimhäuten möglich ist; bei bereits bestehen<strong>der</strong>Sensibilisierung gegen Formaldehyd kann auch ein allergischesKontaktekzem auftreten.Die Berufsgenossenschaft für Ges<strong>und</strong>heitsdienst <strong>und</strong>Wohlfahrtspflege stuft (auch Alkohol-)Aerosole als Ges<strong>und</strong>heitsgefahrein. So besagt die BGR 209: „WerdenDesinfektionsreiniger in Sprüh- o<strong>der</strong> Vernebelungsverfahreneingesetzt, ist mit erhöhten Gefahrstoffkonzentrationen(Dämpfe <strong>und</strong> Aerosole) <strong>zu</strong> rechnen“ [5].Dem<strong>zu</strong>folge wird durch diese Institution die Einhaltung<strong>der</strong> Grenzwerte überprüft. Nach dem Arbeitsschutzgesetz<strong>und</strong> <strong>der</strong> Gefahrstoffverordnung hat <strong>der</strong>Arbeitgeber mögliche Gefährdungen des Arbeitnehmers<strong>zu</strong> überprüfen <strong>und</strong> <strong>zu</strong> vermeiden. Insbeson<strong>der</strong>e§ 16 GefStoffV [6] zwingt den Arbeitgeber <strong>zu</strong> einerErsatzstoffprüfung („geringste ges<strong>und</strong>heitliche Gefährdung“).Neben <strong>der</strong> ges<strong>und</strong>heitlichen Gefährdungdurch Einatmen von gefährdenden Substanzen bestehtim Extremfall <strong>zu</strong>dem eine Explosions- <strong>und</strong> Brandgefahrbei <strong>der</strong> Nut<strong>zu</strong>ng von alkoholischen Desinfektionsmitteln,wenn die Nut<strong>zu</strong>ng übertrieben wird o<strong>der</strong> eineFalschanwendung (z. B. Nut<strong>zu</strong>ng auf großen Flächen)durchgeführt wird.Die BGR 206 <strong>und</strong> die betreffenden Regeln für Sicherheit<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz <strong>der</strong> Berufsgenossenschaftbesagen unter Punkt 4.6.2.4.1 hier<strong>zu</strong>: „BeimEinsatz alkoholischer Desinfektionsmittel ist folgendes<strong>zu</strong> beachten: Die Dämpfe alkoholischer Desinfektionsmittelbilden – auch in geringen Mengen – mit Lufteine explosionsfähige Atmosphäre (...) Daher sollte dieVerdampfung von Alkoholen möglichst unterb<strong>und</strong>enwerden. Die Scheuer-Wischdesinfektion ist folglichgünstiger (...) Das Versprühen sollte daher nur eingesetztwerden, wenn ein an<strong>der</strong>es Aufbringen von Desinfektionsmittelnnicht möglich ist (...).“VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


12Vorteile <strong>der</strong> Sprühdesinfektion <strong>und</strong>AnwendungshinweiseEinsatzmöglichkeit– Kleine Flächen, die schwer <strong>zu</strong>gänglich sind, werden bessererreichtHandhabung– Fertiggebinde, kein Ansetzen notwendig– lange Haltbarkeit auch nach Anbruch– keine Handschuhe notwendigAnwendungshinweise:– Möglichst nah an <strong>der</strong> Oberfläche sprühen, nicht zerstäuben.– Vom Körper weg sprühen.– Alkoholische Präparate mit möglichst wenigen Zusatzstoffenverwenden, weil sie schnell wirken <strong>und</strong> nahe<strong>zu</strong> vollständigverdampfen.– Sprüh-Wischdesinfektion: Desinfektionsmittel direkt aufeinen Lappen o<strong>der</strong> ein Tuch aufbringen (hierfür müssenHandschuhe verwendet werden).– Alternative: Foams – Desinfektionsschaum ohne Aerosolbildung.Nachteile <strong>der</strong> SprühdesinfektionGes<strong>und</strong>heitliche Belastung– atemwegs- o<strong>der</strong> hautbelastend als Aerosol o<strong>der</strong> Dampf(z. B. Aldehyde, Biguanide, Alkylamine, quaternäre Verbindungen)– Geruchsbelästigung (Formaldehyde, Formaldehydabspalter)Gefahrstoff– Explosions- <strong>und</strong> Brandgefahr (Alkohol-Aerosole, Dämpfe)– Bei elektrischen Geräten: Auf Spannungsfreiheit achtenUn<strong>zu</strong>reichende Desinfektion– Sprühschatten: unvollständige Benet<strong>zu</strong>ngUn<strong>zu</strong>reichende FlächendesinfektionFlächen werden nur dort desinfiziert, wo sie benetztsind. Eine solche vollständige Benet<strong>zu</strong>ng ist bei <strong>der</strong>Sprühdesinfektion jedoch nicht immer gegeben. Flächenim Sprühschatten werden nicht benetzt <strong>und</strong>somit auch nicht desinfiziert. Ein Verdünnungsfehlerkann auftreten, wenn vorhandene Nässe auf <strong>der</strong> Oberflächedie Wirkung durch Verdünnung herabsetzt [7].Hinweise <strong>zu</strong>r praktischen DurchführungSchadhafte Oberflächen, abgestoßene Kanten <strong>und</strong> Einrichtungsgegenständemit schlecht <strong>zu</strong>gänglichen Oberflächenwerden bevor<strong>zu</strong>gt mittels Sprühdesinfektiondesinfiziert; hier müssen die Vorausset<strong>zu</strong>ngen geschaffenwerden, eine effiziente Desinfektion <strong>zu</strong> erreichen:Schadhafte Stellen an Oberflächen müssen ausgebessertwerden, Korrosionen entfernt werden. Medizinisch-technischeGeräte <strong>und</strong> Einrichtungsgegenständesollten möglichst glatte Oberflächen haben <strong>und</strong> insbeson<strong>der</strong>ean den Kontaktstellen <strong>zu</strong>r Bedienung einerWischdesinfektion <strong>zu</strong>gänglich sein. Prinzipiell solltegelten: Wo ich wischen kann, muss ich nicht sprühen.Eine Sprühdesinfektion gefährdet den Durchführenden<strong>und</strong> erreicht nur eine un<strong>zu</strong>längliche Wirkung. Sie solltedaher ausschließlich auf solche Bereiche beschränktwerden, die durch eine Wischdesinfektion nicht erreichbarsind [8]. Gr<strong>und</strong>sätzlich sind bei <strong>der</strong> Sprühdesinfektionalkoholische Präparate mit möglichst wenigZusatzstoffen <strong>zu</strong> bevor<strong>zu</strong>gen, weil sie schnell wirken<strong>und</strong> nahe<strong>zu</strong> vollständig verdampfen, also keine Rückständehinterlassen.Bei <strong>der</strong> Desinfektion allgemein <strong>und</strong> <strong>der</strong> Sprühdesinfektionim Beson<strong>der</strong>en sollten folgende Hinweise <strong>und</strong>Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigt werden [5]:– Oberflächen möglichst wischen bzw. nach AufsprühenNachwischen unter völliger Benet<strong>zu</strong>ng,– Ersatzverfahren o<strong>der</strong> Desinfektionsmittelwechsel beiStoffen mit hochsensibilisierendem o<strong>der</strong> allergisierendemPotential anstreben (Formaldehyd, Glutaraldehyd,bestimmte Duftstoffe),– möglichst nahe an <strong>der</strong> Oberfläche sprühen (nicht„zerstäuben“!),– Vermin<strong>der</strong>ung des Druckes im Sprühgerät (<strong>und</strong>damit des Abstands <strong>zu</strong>r Fläche),– Steuerung/Reduzierung <strong>der</strong> Konzentration(bei selbst her<strong>zu</strong>stellenden Präparaten),– Vorsicht im Umgang mit alkoholischen Mittelnbei elektrischen Geräten (auf Spannungsfreiheitachten!),– Hautkontakt vermeiden,VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


13– vom Körper wegsprühen,– möglichst wenig dort Sprühen, wo weiter gearbeitetwird,– Eignung, Schulung <strong>und</strong> Unterweisung des mit dendiesbezüglichen Aufgaben betrauten Personals(Gefahrstoff-Verordnung etc.),– Beaufsichtigung <strong>der</strong> Tätigkeiten in regelmäßigenAbständen,– Arbeitsanweisungen in Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsplänen,– Berücksichtigung von Schulungs- <strong>und</strong> Ausbildungsaspektenals Auswahlkriterium bei <strong>der</strong> Vergabediesbezüglicher Aufgaben an Fremdfirmen.Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> strengen, umfassenden Regelwerke<strong>der</strong> Berufsgenossenschaften (siehe „R+S“), Gewerbeaufsichtsämter,<strong>der</strong> ausführlichen Empfehlungen desRKI <strong>zu</strong> Flächenreinigung <strong>und</strong> Desinfektion [8] ist generellauf einen fachgerechten Umgang mit Desinfektionsmitteln<strong>zu</strong> achten; in den R-Sätzen sind z. B. dieInhaltsstoffe von Desinfektionsmitteln charakterisiert(atemwegssensibilisierend R42; hautsensibilisierend R43 usw.). Wenn immer möglich sollten Ersatzprodukte,die diese Substanzen nicht enthalten, verwendetwerden. Aus Perspektive des Arbeitsschutzes ist <strong>der</strong>Einsatz <strong>der</strong> Sprühdesinfektion nicht empfehlenswert,<strong>zu</strong>mindest sollte aber stets sichergestellt sein, dass keinesensibilisierenden Substanzen enthalten sind [9].Die Erfahrungen aus Messprogrammen <strong>zu</strong>r Raumluftbelastungfließen in BG/BIA-Empfehlungen <strong>zu</strong>rÜberwachung von Arbeitsbereichen ein, die in einerZusammenfassung „Gefahrstoffexposition bei Arbeitenmit Desinfektionsmitteln“ bei <strong>der</strong> BGW angefor<strong>der</strong>twerden können. Sie können als Gr<strong>und</strong>lage für die Erstellungvon Betriebsanweisungen für Desinfektionstätigkeitendienen, die <strong>der</strong> Arbeitgeber schriftlich festlegen<strong>und</strong> die Beschäftigten darüber informieren muss.Bei un<strong>zu</strong>reichen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> fehlerhafter Durchführungvon Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsverfahren entstehenu. U. Risiken für Patienten <strong>und</strong> Personal, welche beiBerücksichtigung <strong>der</strong> diesbezüglichen Informationenminimiert o<strong>der</strong> vermieden werden können.Literatur1. Desinfektionsmittel-Kommission im Verb<strong>und</strong> für AngewandteHygiene (Hrsg.): Desinfektionsmittel-Liste des VAH.Stand: 1. 1. 2006. mhp-Verlag GmbH, Wiesbaden. 2006.(Hinweis: Regelmäßige Aktualisierungen im Internet!)2. Robert Koch-Institut: Liste <strong>der</strong> vom Robert Koch-Institut geprüften<strong>und</strong> anerkannten Desinfektionsmittel <strong>und</strong> -verfahren.B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsbl Ges<strong>und</strong>heitsforsch Ges<strong>und</strong>heitsschutz2003 (46): 72–95.3. von Rheinbaben F, Wolff MH: Handbuch <strong>der</strong> viruswirksamenDesinfektion. Springer-Verlag, Berlin Heidelberg New York2002.4. Eickmann U: Sprays – Kleine Helfer, unterschätzte Gefahr.BGW-Mitteilungen. 3/2005. www.bgw-online.de5. Berufsgenossenschaft für Ges<strong>und</strong>heitsdienst <strong>und</strong> Wohlfahrtspflege:BGR 206 · Desinfektionsarbeiten im Ges<strong>und</strong>heitsdienstBGR 209 · Umgang mit Reinigungs- <strong>und</strong> Pflegemitteln6. B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeitsschutz <strong>und</strong> Arbeitsmedizin:Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom 23. 12. 2004.(Aktualisierungen im Internet). www.baua.de7. Eickmann U: Gefährdungsermittlung <strong>und</strong> -beurteilung imKrankenhaus: Desinfektionsarbeiten. BGW-Mitteilung vom2. 5. 2000. www.bgw-online.de8. Kommission für Krankenhaushygiene <strong>und</strong> Infektionsverhütungam Robert Koch-Institut: Anfor<strong>der</strong>ungen an dieHygiene bei <strong>der</strong> Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion von Flächen.B<strong>und</strong>esgesunheitsbl Ges<strong>und</strong>heitsforsch Ges<strong>und</strong>heitsschutz2004 (47): 51–61.9. Eickmann U: Sicher desinfizieren in <strong>der</strong> Pflege. BGW-Mitteilungen.3/2006. www.bgw-online.deDr. med. Bernhard Hengesbach, BonnProf. Dr. med. Th. Eikmann, GießenHygMed 2007; (32) 6: 258–260Aktualisierung: Februar 2011HinweisInformationen <strong>zu</strong> diesen Themen finden Sie auch in Publikationen<strong>und</strong> dem Mitteilungsorgan <strong>der</strong> Gesellschaft für Hygiene,Umweltmedizin <strong>und</strong> Präventivmedizin (GHUP), <strong>der</strong> ZeitschriftUmweltmedizin in Forschung <strong>und</strong> Praxis.z. B.: Eikmann T, Knaust A, Herr C: Formaldehyd – wohin führt unsdie toxikologische Neubewertung? Umwelt Forsch Prax 2006; 11 (6)345–346.VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


14Flächendesinfektion– Anwendungskonzentration von Flächendesinfektionsmitteln– Desinfektion von Tastaturen in Arzt- <strong>und</strong>Zahnarztpraxen– Standzeiten von Wischsystemen <strong>zu</strong>rReinigung <strong>und</strong> Desinfektion vonFußböden– s. auch Arbeitsschutz, Schwimmbad– s. auch RettungsdienstAnwendungskonzentration vonFlächendesinfektionsmittelnFrage: In unserem Klinikum wurde die Konzentrationdes Flächendesinfektionsmittels von bisher0,5 % auf 0,25 % herabgesenkt. Dies wurde damitbegründet,– dass Empfehlungen <strong>zu</strong>r Flächendesinfektion nichtevidenz-basiert sind– <strong>und</strong> in den Empfehlungen <strong>der</strong> Kommission fürKrankenhaushygiene <strong>und</strong> Infektionsprävention„Anfor<strong>der</strong>ungen an die Hygiene bei <strong>der</strong> Reinigung<strong>und</strong> Desinfektion von Flächen“ 1- o<strong>der</strong>4-St<strong>und</strong>en-Werte unerwähnt bleiben– bzw. die Kommission für Krankenhaushygiene<strong>und</strong> Infektionsprävention am RKI sich nicht da<strong>zu</strong>geäußert habe.Die Aussage, dass Empfehlungen <strong>zu</strong>r Flächendesinfektionnicht evidenz-basiert seien, ist nicht richtig.Nach <strong>der</strong> Definition <strong>der</strong> Kategorien in <strong>der</strong> Richtliniefür Krankenhaushygiene <strong>und</strong> Infektionsprävention [1]haben die Kategorien 1 a <strong>und</strong> 1 b die höchste Evidenzbeweiskraft.Die Kategorie I a lautet: Die Empfehlungen basierenauf gut konzipierten experimentellen o<strong>der</strong> epidemiologischenStudien.Die Empfehlungen <strong>zu</strong>m Einsatz von Desinfektionsmittelnin Abhängigkeit von Konzentration <strong>und</strong> Zeit basierenauf gut konzipierten experimentellen Studien <strong>und</strong>entsprechen dem heute anerkannten Stand des Wissens,wie er z. B. von <strong>der</strong> Desinfektionsmittel-Kommissionbeim VAH, in welcher auch das Robert Koch-Institut mitGaststatus vertreten ist, u. a. in <strong>der</strong> Desinfektionsmittel-Liste des VAH wie<strong>der</strong>gegeben wird [2].In <strong>der</strong> o. a. Empfehlung <strong>der</strong> Kommission für Krankenhaushygiene<strong>und</strong> Infektionsprävention heißt es unterPunkt 4.4 Konzentrations-Zeit-Relation:„Für eine erfolgreiche Desinfektion ist die Einhaltung<strong>der</strong> für wirksam bef<strong>und</strong>enen Konzentrations-Zeit-Relationenerfor<strong>der</strong>lich. Vor allem für die Desinfektion vonFlächen, die bei rasch aufeinan<strong>der</strong> folgenden Eingriffenam Patienten bzw. Verrichtungen <strong>zu</strong> Infektionsquellenwerden können (z. B. Arbeitsflächen, OP-Tische, Toilettenstühle)ist es notwendig, schnell wirkende Verfahrenein<strong>zu</strong>setzen. Angaben <strong>zu</strong>m Wirkungsspektrum,<strong>zu</strong>r Einwirkzeit <strong>und</strong> Konzentration finden sich z. B. in<strong>der</strong> Desinfektionsmittel-Liste <strong>der</strong> DGHM.“Die Nachfolgeliste <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Ausgabe 2004 genanntenDesinfektionsmittel-Liste <strong>der</strong> DGHM ist nunmehrdie Desinfektionsmittel-Liste des VAH.Hierbei heißt es unter dem Abschnitt Flächendesinfektion,Seite 49, Praktische Durchführung:„In Risikobereichen (z. B. Intensivstationen, OP) <strong>und</strong>im patientennahen Umfeld sowie bei starker sichtbarerKontamination sollte mindestens die Konzentrationdes 1-St<strong>und</strong>en-Wertes für die Desinfektion gewähltwerden.“Wir verweisen ausdrücklich auf diese Empfehlungendes VAH, da sie als allgemein anerkannte Regeln <strong>der</strong>Technik an<strong>zu</strong>sehen sind.In Kap. 4.5 <strong>der</strong> o. a. Empfehlung <strong>der</strong> Kommission fürKrankenhaushygiene <strong>und</strong> Infektionsprävention wirdauf die Wichtigkeit <strong>der</strong> Dosiergenauigkeit eingegangen.Bei niedrigen angewandten Konzentrationen desDesinfektionsmittels führt eine Unterkonzentrierung,z. B. durch mangelnde Wartung <strong>der</strong> dezentralen Dosiergeräte,o<strong>der</strong> eine Kontamination durch Biofilmflora,z. B. durch nicht sicher aufbereitete Reinigungsutensilien,da<strong>zu</strong>, dass entwe<strong>der</strong> gar keine Wirkung mehrvorhanden ist o<strong>der</strong> die Abtötung <strong>der</strong> Mikroorganismen<strong>zu</strong> lange dauert, um wirksam Infektionsketten <strong>zu</strong> unterbrechen.Die Abweichung <strong>der</strong> Einwirkzeit <strong>und</strong> Konzentrationvon Desinfektionsmitteln von den empfohlenen <strong>und</strong>zertifizierten Werten wurde in <strong>der</strong> Vergangenheit auchim Zusammenhang rechtlicher Auseinan<strong>der</strong>set<strong>zu</strong>ngenüber Hygienefehler thematisiert [3].Wir halten es daher für erfor<strong>der</strong>lich, dass sowohlIhrer Klinikleitung als auch dem/<strong>der</strong> <strong>zu</strong>ständigenVAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


15Krankenhaushygieniker/Krankenhaushygenikerin dieseArgumentation deutlich gemacht wird. Aus Sicht<strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygienein Übereinstimmung mit <strong>der</strong> Desinfektionsmittel-Kommission im VAH muss im Schadensfall bewiesenwerden, dass die eingesetzten Konzentrationen desDesinfektionsmittels entgegen den Empfehlungen <strong>der</strong>Kommission für Krankenhaushygiene <strong>und</strong> den Empfehlungen<strong>der</strong> Desinfektionsmittel-Kommission keinegeringere Sicherheit bedeuten.Literatur1. Robert Koch-Institut: Richtlinie für Krankenhaushygiene <strong>und</strong>Infektionsprävention. Loseblattwerk <strong>zu</strong>r Fortset<strong>zu</strong>ng. München,Jena: Elsevier, Urban u. Fischer Verlag. 2007.2. Desinfektionsmittel-Kommission im VAH: Desinfektionsmittel-Listedes VAH. Stand 1.1.2008. Wiesbaden: mhp-Verlag,2008.3. Schnei<strong>der</strong> A, Bierling G: Urteil HuR 107, LG Gießen vom30.9.2004, 3O 99/03, in:Hygiene <strong>und</strong> Recht. Entscheidungssammlung, Richtlinien,Loseblattwerk. Wiesbaden: mhp-Verlag, Stand März 2008.Diese Frage wurde im Konsens mit <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaftfür Krankenhaushygiene <strong>und</strong> Infektionsprävention<strong>und</strong> <strong>der</strong> Desinfektionsmittel-Kommission imVAH beantwortet.HygMed 2008; (33) 10: 422-423Aktualisierung: Februar 2011Desinfektion von Tastaturen in Arzt<strong>und</strong>ZahnarztpraxenFrage: Wann müssen die Tastaturen <strong>der</strong> PCs ineiner Arztpraxis desinfiziert werden <strong>und</strong> womit? Istdie Desinfektion einmal täglich ausreichend? Wenndies <strong>der</strong> Fall ist, würde ich gerne wissen, warumdies ausreicht <strong>und</strong> warum man nicht nach je<strong>der</strong>Benut<strong>zu</strong>ng desinfizieren sollte (ähnlich wie bei <strong>der</strong>Händedesinfektion, die nach jedem Patientenkontaktselbstverständlich ist)? Welche Vorgehensweisewürden Sie empfehlen?Jede Form von Bedienfläche wird durch die Hände desBedieners zwangsläufig <strong>zu</strong>mindest transient bakteriell<strong>und</strong> viral kontaminiert. Dies gilt in beson<strong>der</strong>er Weisefür Tastatur <strong>und</strong> Maus, die im Fall <strong>der</strong> Tastatur einekomplexe Oberfläche besitzen <strong>und</strong> die generell ausGründen <strong>der</strong> Ergonomie häufig eine raue Oberflächeaufweisen. Neben Staub können sich Zelldetritus <strong>und</strong>Fett aus Haut o<strong>der</strong> Hautpflegeprodukten ablagern. Betroffensind auch an<strong>der</strong>e Formen von Eingabegerätenwie Trackballs o<strong>der</strong> Touchscreens [1–7].Relevant wird diese Kontamination jedoch nur,wenn potenziell pathogene Erreger in infektiöser Dosisvon diesen Oberflächen auf die Hände des Anwen<strong>der</strong>s<strong>und</strong> von dort auf Patienten verschleppt werden.Gr<strong>und</strong>sätzlich ist es sinnvoll, eine Risikobewertungdurch<strong>zu</strong>führen, in welchem Maß das betreffende Geräteine Rolle bei <strong>der</strong> Übertragung von Krankheitserregernspielen kann <strong>und</strong> wie ausgeprägt die Infektionsdisposition<strong>der</strong> Patienten in <strong>der</strong> Umgebung dieserGeräte ist [8].Bei optimal durchgeführter hygienischer Händedesinfektionkann von einer vollständigen Inaktivierung <strong>der</strong>Kontaminationsflora ausgegangen werden. Die Händedesinfektionunmittelbar nach Patientenkontakt stelltauch immer eine Händedesinfektion vor Bedienung desComputers dar. Werden Schutzhandschuhe <strong>zu</strong>r Vermeidungeiner Kontamination <strong>der</strong> Hände verwendet, müssendiese vor Bedienung des Computers ausgezogen<strong>und</strong> die Hände desinfiziert werden. Das bedeutet, dass„eigentlich“ keine Tastatur kontaminiert sein dürfte. ImAlltag ist eine optimale Umset<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> Händehygieneaufgr<strong>und</strong> einer Vielzahl von Faktoren nicht immer gegeben[9–11]. Gerade um die Kontamination häufigerHandkontaktflächen bzw. des patientennahen Umfelds<strong>zu</strong> vermeiden, muss eine Verbesserung <strong>der</strong> Complianceerreicht werden. Eine routinemäßige desinfizierendeReinigung von Tastaturen, die im klinischen bzw. medizinischenUmfeld eingesetzt werden, ist a priori als Teileines Multibarriere-Managements im Sinne <strong>der</strong> Infektionspräventionsinnvoll. Abhängig von <strong>der</strong> vom Herstellerfestgelegten Zweckbestimmung des Rechnerskann es sich um ein Medizinprodukt handeln. In diesenFällen muss <strong>der</strong> Hersteller Informationen bereitstellen,die eine sichere Anwendung des Produkts ermöglichen.Diese Informationen müssen auch Angaben <strong>zu</strong>r Aufbereitungenthalten.Herkömmliche Tastaturen können aufgr<strong>und</strong> ihreskomplexen Aufbaus oft nicht <strong>zu</strong>verlässig desinfiziertwerden. Darüber hinaus können durch das Eindringenvon Flüssigkeit Schäden an den Geräten verursachtwerden. Im Handel werden verschiedene LösungenVAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


16angeboten, die von Schutzfolien über die kompletteUmmantelung durch eine Silikonhülle bis <strong>zu</strong> vollständigdesinfizierbarem Material <strong>der</strong> Tastatur selbst reichen.Die Anbieter solcher Geräte geben auch an, welche Desinfektionsmittelo<strong>der</strong> Desinfektionswirkstoffe eingesetztwerden können. In Risikobereichen sollen daher <strong>der</strong>artigeTastaturen eingesetzt werden. Bei <strong>der</strong> Auswahldes Desinfektionsmittels ist darauf <strong>zu</strong> achten, dass essich um ein Flächendesinfektionsmittel handelt, dessenWirksamkeit durch ein VAH-Zertifikat bzw. eine VAH-Listung bestätigt ist. Auch soll das Produkt <strong>zu</strong>mindestbegrenzt viruzid sein, in Abhängigkeit von <strong>der</strong> epidemiologischenSituation (z. B. Noro- o<strong>der</strong> Rotavirus-Infektionen)kann es notwendig sein, <strong>zu</strong>mindest zeitlichbegrenzt ein viruzides Produkt <strong>zu</strong> verwenden [4]. Befindetsich die Tastatur (das Gleiche gilt für Zubehörgerätewie Computermaus) in unmittelbarer Umgebung einesinfektionsgefährdeten Patienten o<strong>der</strong> in einem Risikobereich(OP), dann sollte die Desinfektion arbeitstäglichdurchgeführt werden [12]. Es bleibt aber in jedem Fallfest<strong>zu</strong>halten, dass die Desinfektion <strong>der</strong> Tastatur eineflankierende Maßnahme <strong>der</strong> Infektionsprävention ist,die eine konsequente Händehygiene allenfalls ergänzt.Literatur1. Hartmann, B., et al., Computer keyboard and mouse as areservoir of pathogens in an intensive care unit. J Clin MonitComput, 2004. 18(1): p. 7–12.2. Fukada, T., H. Iwakiri, and M. Ozaki, Anaesthetists‘ role incomputer keyboard contamination in an operating room. JHosp Infect, 2008. 70(2): p. 148–53.3. Dumford, D.M., 3rd, et al., What is on that keyboard?Detecting hidden environmental reservoirs of Clostridiumdifficile during an outbreak associated with North Americanpulsed-field gel electrophoresis type 1 strains. Am J InfectControl, 2009. 37(1): p. 15–9.4. Clay, S., et al., Survival on uncommon fomites of feline calicivirus,a surrogate of noroviruses. Am J Infect Control, 2006.34(1): p. 41–3.5. Hospital computer keyboards and keyboard covers harborpotentially harmful bacteria. Hosp Health Netw, 2005. 79(5):p. 81–2.6. Engelhart, S., et al., Microbial contamination of computeruser interfaces (keyboard, mouse) in a tertiary care centre<strong>und</strong>er conditions of practice. HygMed, 2008. 33(12): p.456–459.7. Wilson, A.P., et al., Laboratory and in-use assessment ofmethicillin-resistant Staphylococcus aureus contaminationof ergonomic computer keyboards for ward use. Am J InfectControl, 2008. 36(10): p. e19–25.8. Robert Koch-Institut, Was ist beim Einsatz von PersonalComputern (PC) <strong>und</strong> Notebooks im Bereich <strong>der</strong> Patienten-versorgung in Einrichtungen des Ges<strong>und</strong>heitswesens <strong>zu</strong>berücksichtigen? http://www.rki.de/cln_153/nn_206446/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/FAQ/Computertastatur/faq9. Boyce, J.M. and D. Pittet, Guideline for Hand Hygiene inHealth-Care Settings: recommendations of the HealthcareInfection Control Practices Advisory Committee and theHICPAC/SHEA/APIC/IDSA Hand Hygiene Task Force. InfectControl Hosp Epidemiol, 2002. 23(12 Suppl): p. S3–40.10. Wilson, A.P., et al., Computer keyboards and the spread ofMRSA. J Hosp Infect, 2006. 62(3): p. 390–2.11. Rutala, W.A., et al., Bacterial contamination of keyboards:efficacy and functional impact of disinfectants. Infect ControlHosp Epidemiol, 2006. 27(4): p. 372–7.12. Kramer A, Schwebke I, Kampf G. How long do nosocomialpathogens persist on inanimate surfaces? A systematicreview. BMC Infect Dis 2006; 6 p130.Prof. Dr. Peter Heeg, AmmerbuchDr. med. Bärbel Christiansen, KielHygMed 2012; (37)3: 98-99Standzeiten von Wischsystemen <strong>zu</strong>rReinigung <strong>und</strong> Desinfektion vonFußbödenFrage: Bezüglich <strong>der</strong> Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion<strong>der</strong> Fußböden in Krankenhäusern werden <strong>zu</strong>r ZeitWischsysteme angeboten, bei denen die Wischbezügevor <strong>der</strong> Anwendung mit Desinfektionsmittelgetränkt werden, d. h. auf 20 Wischer kommen 4Liter Desinfektionsmittel. Diese Tücher werden danachim „getränkten“ Zustand vor Ort gebracht,um eine desinfizierende Reinigung in den Risikogebietenvor<strong>zu</strong>nehmen.Meine <strong>Fragen</strong> wären folgende:– Gibt es Erfahrungswerte bzgl. <strong>der</strong> Verkeimungdieser Wischer?– Gibt es Standzeiten für diese Wischer?Das Reinigen <strong>und</strong> Desinfizieren von Flächen, vor allemFußböden, mit Wischbezügen, die mit Desinfektionsmittelgetränkt sind, bietet gegenüber älterenVerfahren (Zwei-Eimer-Verfahren, Verfahren mitTauchwanne) eine Reihe von Vorteilen, wie leicht kontrollierbareDosierung des Desinfektionsmittels <strong>und</strong><strong>der</strong> Gebrauchslösung <strong>und</strong> einfache Handhabung durchVAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


17das Reinigungspersonal. Entscheidend ist für die Desinfektiondie vollständige Benet<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> Fläche mit einemdünnen Flüssigkeitsfilm [1]. Dabei darf <strong>der</strong> Bodenwegen <strong>der</strong> Unfallgefahr <strong>und</strong> <strong>der</strong> langen Trocknungszeitnicht „schwimmend“ nass sein; ein Nachwischen mittrockenen Bezügen <strong>zu</strong>r Aufnahme überschüssiger Flüssigkeitist nicht <strong>zu</strong>lässig, weil es den Desinfektionserfolgin Frage stellt. An<strong>der</strong>erseits ist nur „nebelfeuchtes“Wischen ebenfalls nicht ausreichend, weil die Benet<strong>zu</strong>ngnicht gewährleistet ist <strong>und</strong> die Flüssigkeitsmenge<strong>zu</strong> gering ist, um gröbere Verschmut<strong>zu</strong>ngen an<strong>zu</strong>löseno<strong>der</strong> <strong>zu</strong> suspendieren. Ob die genannte Vorbedingungmit 4 L Gebrauchslösung für 20 Wischbezüge erreichtwerden kann, sollte überprüft werden. Rein rechnerischentfallen bei dem geschil<strong>der</strong>ten Vorgang 200 mLGebrauchslösung auf einen Wischmop. Wird damiteine 20 m 2 große Fläche behandelt, entfallen auf 1 m 210 mL Gebrauchslösung. Da jedoch nur ein Teil <strong>der</strong>Desinfektionslösung vom Wischer an die Fläche abgegebenwird, dürfte das für die Desinfektion tatsächlich<strong>zu</strong>r Verfügung stehende Volumen deutlich geringersein <strong>und</strong> möglicherweise für eine komplette Benet<strong>zu</strong>ngnicht ausreichen.Die Verkeimung <strong>der</strong> nicht benutzten Wischer istvor allem von <strong>der</strong>en Aufbereitung in einem Waschprozess<strong>und</strong> <strong>der</strong> nachfolgenden Trocknung bzw. Lagerungabhängig. Die Wischbezüge müssen in einemdesinfizierenden Waschverfahren aufbereitet werden.Aus Kostengründen unterbleibt häufig die Trocknung<strong>der</strong> gewaschenen Bezüge, sodass diese in feuchtemZustand an die nutzende Einrichtung abgegeben werden.Sowohl bei offener als auch bei geschlossenerLagerung in einem Behälter besteht das Risiko einer„Aufkeimung“ mit erheblicher Vermehrung u. a. vonPseudomonaden <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en Nonfermentern <strong>und</strong> vonSchimmelpilzen. Daher ist eine ausreichende Trocknung<strong>der</strong> Wischbezüge nach <strong>der</strong> Wäsche dringend <strong>zu</strong>empfehlen [2]. Sollte dies nicht <strong>der</strong> Fall sein, so ist z. B.mit Hilfe von Abdruckkulturen nach<strong>zu</strong>weisen, dasseine Verkeimung nicht stattfindet.Es wird auch von verschiedenen Herstellern demletzten Spülgang ein Desinfektionsmittel <strong>zu</strong>gesetzt,<strong>und</strong> die Wischbezüge somit „konserviert“ beziehungsweiseschon vorgetränkt. Auch in diesem Fall ist eineentsprechende Kontrolle mittels spezieller Abdruckkulturen(mit Neutralisationsmittel versetzt) <strong>zu</strong> empfehlen.Für die Standzeit <strong>der</strong> getränkten Wischbezüge gilt,dass diese 1 Tag nicht überschreiten darf [1, 2]. BenützteWischbezüge sind sofort nach Gebrauch in geeigneteBehälter o<strong>der</strong> Säcke <strong>zu</strong> entsorgen <strong>und</strong> für dieAufbereitung bereit <strong>zu</strong> stellen. Auch Wannen, Einlegesiebe,Eimer <strong>und</strong> Mophalter müssen bei Arbeitsendedesinfizierend gereinigt werden; ebenso muss <strong>der</strong> Reinigungswagenselbst gereinigt werden [3].Gr<strong>und</strong>sätzlich sollen Gebrauchslösungen von Desinfektionsmittelnmöglichst kurz vor Gebrauch angesetztwerden. Einige Hersteller geben allerdings Standzeitenfür Gebrauchslösungen an. Wenn man davonausgeht, dass solche Angaben auf entsprechenden Untersuchungenbasieren, so ist doch <strong>zu</strong> beachten, dass<strong>der</strong>artige Standzeiten nur für unbenutzte Lösungengelten. Sie dürfen we<strong>der</strong> auf benutzte Lösungen angewandtwerden, noch auf Lösungen, die <strong>zu</strong>m Tränkenvon Wischbezügen <strong>und</strong> ähnlichen Reinigungsutensilienverwendet wurden.Literatur1. Kommission für Krankenhaushygiene <strong>und</strong> Infektionspräventionam Robert Koch-Institut. Anfor<strong>der</strong>ungen an dieHygiene bei <strong>der</strong> Hausreinigung <strong>und</strong> Flächendesinfektion.B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>hbl – Ges<strong>und</strong>heitsforsch – Ges<strong>und</strong>heitsschutz2004;47:51–61.2. Arbeitskreis für Krankenhaus- <strong>und</strong> Praxishygiene <strong>der</strong> AWMF.Hygienische Anfor<strong>der</strong>ungen an Hausreinigung <strong>und</strong> Flächendesinfektion.AWMF-Leitlinienregister Nr. 029/030. HygMed 2010;35:261–267.3. Kramer A, Ryll S, Kramer S. Flächendesinfektion <strong>und</strong> desinfizierendeReinigung. In: Kramer A, Assadian O, Exner M,Hübner N-O, Simon A (Hrsg), Krankenhaus- <strong>und</strong> Praxishygiene,2. Aufl, Elsevier München 2012, 44–50.Prof. Dr. Peter Heeg, AmmerbuchDr. Jürgen Gebel, BonnHygMed 2012; (37)6: 257-258VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


18Händedesinfektion– Umfüllen von Händedesinfektionsmitteln:Hygienische <strong>und</strong> haftungsrechtliche Aspekte– Händedesinfektionsmittel für Kin<strong>der</strong>Umfüllen von Händedesinfektionsmitteln:hygienische <strong>und</strong> haftungsrechtlicheAspekteFrage: Händedesinfektionsmittel werden von Herstellerfirmenin fertigen Einmal-Gebinden, aberauch in größeren, bis <strong>zu</strong> mehreren Liter fassendenKanistern angeboten. Diese Großgebinde sindpreiswerter; für die Anwendung in <strong>der</strong> Arztpraxismüssen die Desinfektionsmittel aber dann in kleinereGebinde umgefüllt werden. Im Rahmen unseresQualitätsmanagements für Arztpraxen wird in unseremQualitätszirkel sehr kontrovers diskutiert, obein Umfüllen von Händedesinfektionsmittel <strong>zu</strong>lässigist. Laut Hygienebestimmungen ist das anscheinendnicht erlaubt. Warum dürfen die Desinfektionsmittelnicht umgefüllt werden?Die Frage, ob Händedesinfektionsmittel (HDM) umgefülltwerden dürfen, wird seit langem immer wie<strong>der</strong>diskutiert <strong>und</strong> hat wie<strong>der</strong>holt <strong>zu</strong> Hinweisen durch dieHersteller, <strong>zu</strong> Empfehlungen aus hygienischer Sicht, <strong>zu</strong>rechtsanwaltlichen Stellungnahmen <strong>und</strong> richterlichenUrteilen geführt [1, 2, 3, 4, 5, 6].Es besteht Konsens darüber, dass es nicht gr<strong>und</strong>sätzlichverboten ist, HDM aus größeren Gebinden in kleinereGebinde, z. B. für Spen<strong>der</strong>systeme, um<strong>zu</strong>füllen.Die vorhandenen Unsicherheiten resultieren in ersterLinie dadurch, dass HDM in Deutschland definitionsgemäßArzneimittel (AM) im Sinne des Gesetzes über denVerkehr mit Arzneimittel („Arzneimittelgesetz“, AMG)sind [7]. Nach § 2(1) des deutschen AMG i.d.d.g.F. sindHDM als <strong>zu</strong>lassungspflichtige Arzneimittel definiert,da sie da<strong>zu</strong> bestimmt sind, (...) durch Anwendungam o<strong>der</strong> im menschlichen Körper Krankheitserreger(...) ab<strong>zu</strong>wehren, <strong>zu</strong> beseitigen o<strong>der</strong> unschädlich <strong>zu</strong>machen.“ Damit unterliegen sie den arzneimittelrechtlichenBestimmungen dieses Gesetzes. Die daraus resultierendenpraktischen Einschränkungen, denen dasUmfüllen unterliegt, ergeben sich aus den Legaldefini-tionen des Gesetzes wie z.B. „Arzneimittel“, „Herstellen“eines AM, „gewerbs- o<strong>der</strong> berufsmäßige Abgabean an<strong>der</strong>e“, die „Erlaubnis“ <strong>zu</strong>r Herstellung bzw. „dieAusset<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> Herstellungserlaubnis bei entsprechen<strong>der</strong>Sachkenntnis“, „Herstellungserlaubnis ohne Sachkenntnis“,die „Anwendung“ u. a. m.Von diesen Begriffen müssen im Kontext <strong>der</strong> Frageeinige beson<strong>der</strong>s hervorgehoben werden, da sie dieProblematik des Umfüll-Prozesses im Wesentlichenbestimmen:Im § 4 Abs. 14 des AMG ist das Umfüllen von AMals Herstellen definiert: „Herstellen ist (...) das Umfülleneinschließlich Abfüllen, das Abpacken (...)“. Fülltman ein Arzneimittel um, so wird <strong>der</strong> Umfüller <strong>zu</strong>nächst<strong>zu</strong>m Hersteller, <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>um die rechtlichenBestimmungen <strong>der</strong> Arzneimittelherstellung einhaltenmuss. Diese wie<strong>der</strong>um verlangen nach §13 eine Herstellungserlaubnis<strong>der</strong> <strong>zu</strong>ständigen Behörde <strong>zu</strong>r Herstellungvon AM. Diese Erlaubnis braucht z. B. <strong>der</strong>Inhaber einer Apotheke nicht, soweit er Arzneimittelim Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs herstellt;desgleichen braucht <strong>der</strong> Träger eines Krankenhausesebenfalls keine Erlaubnis, soweit er nach dem Gesetzüber das Apothekenwesen Arzneimittel abgeben darf.Damit sind Apotheker <strong>und</strong> Krankenhäuser von dieserErlaubnispflicht ausgenommen, da sie durch ihreStruktur bereits die Anfor<strong>der</strong>ungen für die Herstellungvon Arzneimitteln erfüllen. Sie dürfen HDM umfüllen,da sie in <strong>der</strong> Lage sind, die arzneimittelrechtlichen Bestimmungen(s. u.) ein<strong>zu</strong>halten.Die Erlaubnispflicht beinhaltet weiterhin, dass dasUmfüllen von AM aus gewerbs- o<strong>der</strong> berufsmäßigenGründen erfolgt <strong>und</strong> die Arzneimittel <strong>zu</strong>r Abgabe anan<strong>der</strong>e vorgesehen ist. Zumindest bei Letzterem isthinsichtlich <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte an<strong>zu</strong>merken,dass eine Abgabe an an<strong>der</strong>e nicht stattfindet, da <strong>der</strong>Arzt <strong>und</strong> seine Mitarbeiter als Hersteller <strong>und</strong> Anwen<strong>der</strong>in einer Person an<strong>zu</strong>sehen ist <strong>und</strong> keine Abgabean an<strong>der</strong>e erfolgt. Eine Erlaubnispflicht ist hinsichtlichdes Umfüllens von HDM in <strong>der</strong> Praxis somit nicht erfor<strong>der</strong>lich.Für den nie<strong>der</strong>gelassenen Arzt besteht somit gr<strong>und</strong>sätzlichdie Möglichkeit, HDM um<strong>zu</strong>füllen. Allerdingsmuss er in <strong>der</strong> Lage sein, die sonstigen arzneimittelrechtlichenBestimmungen des AMG ein<strong>zu</strong>halten <strong>und</strong>damit <strong>der</strong> Verpflichtung nachkommen, eigenverantwortlichalle <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong> ergreifen, die erfor<strong>der</strong>-VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


19lich sind, um die Sicherheit seiner Arzneimittel <strong>zu</strong>gewährleisten (§25 Abs. 10 AMG). Aus hygienischen,aber auch aus haftungsrechtlichen Gründen gehörenhier<strong>zu</strong> u.a.:– Vollständige Reinigung <strong>und</strong> Entleerung <strong>der</strong> <strong>zu</strong> befüllendenDM-Behälter– Sterilisation <strong>der</strong> DM-behälter– Umfüllen des HDM unter aseptischen Bedingungen(sterile Werkbank)– Dokumentation <strong>der</strong> Chargennummer / Herstellerangaben/Namen <strong>und</strong> Konzentration des Desinfektionsmittels/ Datum <strong>der</strong> Nachbefüllung auf demBehälter– Durchführung nur von geschultem Personal– gfls. Bereitstellung von Rückstellmustern für juristischeÜberprüfungen.ZusammenfassungNach aktueller Rechtsauffassung ist das Umfüllen vonHändedesinfektionsmitteln in Einrichtungen des Ges<strong>und</strong>heitswesensohne spezielle Herstellungserlaubnisbei Einhaltung bestimmter Vorausset<strong>zu</strong>ngen als <strong>zu</strong>lässigan<strong>zu</strong>sehen. Bei strikter Umset<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> beschriebenenAnfor<strong>der</strong>ungen ist es also gr<strong>und</strong>sätzlich auch fürden nie<strong>der</strong>gelassenen Arzt möglich, Händedesinfektionsmittelaus größeren Gebinden in kleinere Spen<strong>der</strong>flaschenum<strong>zu</strong>füllen (bzw. umfüllen <strong>zu</strong> lassen).Aus hygienischen <strong>und</strong> haftungsrechtlichenGründen, aus Gründen <strong>der</strong> Praktikabilität <strong>und</strong><strong>der</strong> Arzneimittelsicherheit wird jedoch für denBereich <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte eindeutig dieVerwendung von Einmalgebinden als Spen<strong>der</strong>flaschenempfohlen.Die Verantwortung für das Qualitätsmanagement desUmfüll-Prozesses liegt beim Leiter <strong>der</strong> medizinischenEinrichtung.Literatur1. Robert Koch-Institut: Dürfen Händedesinfektionsmittel ausGroßgebinden in Desinfektionsmittelflaschen umgefüllt werden?Stellungnahme des RKI mit Stand 25.11.2004. http://www.rki.de/Infektionsschutz/Krankenhaushygiene/FAQ.2. Umfüllen von in Deutschland <strong>zu</strong>lassungspflichtigen Haut<strong>und</strong>Händedesinfektionsmitteln. Mitteilung <strong>zu</strong>r Produkt<strong>und</strong>Anwendungsberatung <strong>der</strong> Fa. Schülke <strong>und</strong> Mayr vom4.7.2005. www.schuelke-mayr.com.3. Wie<strong>der</strong>verwertbarkeit von Desinfektionsmittelflaschen –Rechtsgutachten RA Dr. San<strong>der</strong>, Frankfurt, vom 30.6.2005.http://www.duerr.de/deu/data/Sonstige/Rechtsguta_SA_0605.pdf4. Kommission für Krankenhaushygiene <strong>und</strong> Infektionspräventionam Robert Koch-Institut: Empfehlungen <strong>zu</strong>r Händehygiene.B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsbl Ges<strong>und</strong>heitsforsch Ges<strong>und</strong>heitsschutz2000; 43(3):230–233.5. Arbeitskreis Krankenhaus- <strong>und</strong> Praxishygiene <strong>der</strong> AWMF:Händedesinfektion <strong>und</strong> Händehygiene. AWMF, Stand:17.8.2006. http://www.hygiene-klinik-praxis.de.6. Schnei<strong>der</strong> A, Bierling G: Hygiene <strong>und</strong> Recht. Entscheidungssammlung– Richtlinien. Stand: März 2007. HuR Urt. 143,OLG Koblenz 5U 1711/05. (nun vom BGH bestätigt: VI ZR158/06, 20.3.2007). Wiesbaden: mhp-Verlag GmbH, 2007.7. Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz– AMG), in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom12.12.2005, <strong>zu</strong>letzt geän<strong>der</strong>t durch §2 des Gesetzes vom20.7.2007, BGBl I S. 1574.Dr. med. Bernhard Hengesbach, BonnDr. jur. A. Schnei<strong>der</strong>, PforzheimHygMed 2007; (32) 10: 401–402Aktualisierung: Februar 2011Händedesinfektionsmittel für Kin<strong>der</strong>Frage: In Ausbruchssituationen werden ggf. vomGes<strong>und</strong>heitsamt vorsorglich <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>r Desinfektioneingeleitet. Im Einzelnen waren dies nacheiner HUS-Erkrankung in einer Schule beispielsweise:– Desinfektion <strong>der</strong> Schultoiletten,– Desinfektion sämtlicher Türgriffe <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>schule,– Installation von Desinfektionsmittelspen<strong>der</strong>nauf den Toiletten.Welche Händedesinfektionsmittel sind für:a) Kin<strong>der</strong> unter drei Jahrenb) Kin<strong>der</strong> zwischen drei <strong>und</strong> sechs Jahrenc) Schulkin<strong>der</strong> ab sechs Jahren als Hortkin<strong>der</strong>von Seiten <strong>der</strong> <strong>zu</strong>ständigen Stellen <strong>zu</strong>gelassen?Wir bilden an unserer Kin<strong>der</strong>tagesstätte Kin<strong>der</strong>, dieunter den obigen Buchstaben a, b <strong>und</strong> c fallen. Inunserem Hause wird ein viruzides Händedesinfektionsmittelfür das Personal eingesetzt. Ist eine Zulassungfür Kin<strong>der</strong> notwendig?Sowohl bei <strong>der</strong> allgemeinen Infektionsprophylaxe, wiesie Bestandteil unseres persönlichen Hygieneverhaltenssein sollte, als auch in Ausbruchssituationen o<strong>der</strong>VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


20Epidemiezeiten, spielt die Händehygiene unter allenPräventionsmaßnahmen die wichtigste Rolle, weilInfektionen vor allem über die Hände weitergegebenwerden. Dies gilt in gewissem Maße auch für Tröpfcheninfektionen,nicht nur wenn man in die Hand niesto<strong>der</strong> schnäuzt, son<strong>der</strong>n auch, wenn man Gegenständeberührt, die ihrerseits durch Tröpfchen kontaminiertwurden. Als <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zu</strong>r Händehygiene kommt inKin<strong>der</strong>tagesstätten vor allem das Händewaschen, in bestimmtenSituationen aber auch die Händedesinfektion,in Betracht. Richtig durchgeführtes Händewaschenreduziert die Zahl von Mikroorganismen <strong>und</strong> Viren aufden Händen, die Wirkung <strong>der</strong> Händedesinfektion istjedoch 10- bis 100-mal stärker.Für die Händehygiene gilt nicht nur in Kin<strong>der</strong>tagesstätten<strong>der</strong> alte Satz: „Nach dem Klo <strong>und</strong> vor dem Essen,Händewaschen nicht vergessen.“ Richtiges Händewaschen– mit fließendem, warmem Wasser, Flüssigseife<strong>und</strong> eigenem Handtuch – muss aber gelernt <strong>und</strong> geübtwerden. Wie dies in spielerischer Form geschehenkann, vermitteln einschlägige Broschüren [1, 2].In Ausbruchssituationen o<strong>der</strong> wenn Kin<strong>der</strong> immerwie<strong>der</strong> an saisonalen Infektionen (Grippe bzw. grippaleInfekte, Durchfallerkrankungen z. B. durch Noroviren)erkranken, sollte das Händewaschen ggf. durch Händedesinfektionergänzt werden (Anweisung durch dasGes<strong>und</strong>heitsamt). Nach dem Händewaschen <strong>und</strong> -abtrocknen,ggf. auch nach dem Niesen o<strong>der</strong> Schnäuzen,werden die Hände durch Verreiben eines alkoholischenHändedesinfektionsmittels desinfiziert.Die arzneimittelrechtliche Zulassung von Händedesinfektionsmittelnerfolgt in <strong>der</strong> Regel für Erwachsene.Dass es keine speziell für Kin<strong>der</strong> <strong>zu</strong>gelassenen Händedesinfektionsmittelgibt, bedeutet aber nicht, dassKin<strong>der</strong> ihre Hände nicht desinfizieren dürfen o<strong>der</strong> sollen.Schulkin<strong>der</strong> können Hände desinfizieren erlernen[3], sollten die Händedesinfektion <strong>zu</strong>nächst aber unterAufsicht durchführen. Wichtig ist, dass sich die Kin<strong>der</strong>nicht mit frisch benetzten Fingern in die Augen fassen.Bei kleineren Kin<strong>der</strong>n ist es besser, wenn die Händedurch einen Erwachsenen desinfiziert werden, indemdieser die Hände des Kindes zwischen seine eigenenHände nimmt, das Präparat verreibt <strong>und</strong> die Einwirkzeit(in <strong>der</strong> Regel 30 Sek<strong>und</strong>en) abwartet.Alkoholische Desinfektionsmittel enthalten Pflegesubstanzen<strong>und</strong> sind für die intakte Haut unschädlich.Alkohol wird auch nicht über die Haut resorbiert, sodass systemische Wirkungen des Alkohols nicht <strong>zu</strong> befürchtensind. Viruzide Händedesinfektionsmittel mitsehr hohen Alkoholkonzentrationen sollten nur beiAuftreten <strong>der</strong> speziell ausgelobten Erreger wie Norovireneingesetzt werden, um Nebeneffekte wie trockeneHaut <strong>zu</strong> vermeiden. Für die Routine ist es ausreichend,ein „normales“ Händedesinfektionsmittel <strong>zu</strong> verwenden,das in <strong>der</strong> aktuellen Liste des VAH [4] aufgeführtist.Literatur1. Gebel J, Dietlein E, Hornei B, Ilschner C, Rotter M, Exner M.Händewaschen – bringt das was? mhp-Verlag, Wiesbaden.2003.2. Gebel J, Ilschner C. Die Bakterienrutsche. mhp-Verlag, Wiesbaden.2003.3. Simon A, Gebel J, Ilschner C, Exner M. Infektionen? Nein,danke! Wir tun was dagegen! Bonn, 2010. www.hygienetipps-fuer-kids.de/Im Krankenhaus4. Verb<strong>und</strong> für Angewandte Hygiene. Desinfektionsmittel-Listedes VAH. Stand: 1.3.2011. mhp-Verlag, Wiesbaden, 2011,mit Aktualisierungen in <strong>der</strong> Online-Version (letzter Stand:1.9.2011).Prof. Dr. Peter Heeg, AmmerbuchProf. Dr. med. Exner, BonnHygMed 2011; (36) 12: 501–502VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


21Hautantiseptik– KathetereintrittspfortenKathetereintrittspfortenFrage: Ich arbeite in einer Dialyseeinrichtung. Wirverwenden u. a. eine Waschlotion, um Kathetereintrittspforten(zentralvenöse Katheter, Peritonealdialysekatheter)<strong>zu</strong> dekontaminieren. Ich möchteSie um eine Stellungnahme <strong>zu</strong>r Einwirkzeit bitten.Es bestehen gr<strong>und</strong>sätzliche Zweifel, ob eine prophylaktischeDekontamination mit einer Waschlotion geeignetist, um einen positiven Effekt auf die Inzidenzgefäßkatheterassoziierter Infektionen <strong>zu</strong> erreichen.Zum einen ist die erreichbare Reduktion <strong>der</strong> Erregersehr begrenzt, <strong>zu</strong>m an<strong>der</strong>en beruht die Wirkung einerWaschlotion <strong>zu</strong> großen Teilen auf <strong>der</strong> von Detergentienunterstützten mechanischen Entfernung von Kontaminanten.Eine <strong>der</strong>artige Manipulation von Eintrittsstellenzentralvenöser Katheter geht mit <strong>der</strong> Gefahr<strong>der</strong> Translokation von Keimen unter das Hautniveaueinher <strong>und</strong> erscheint kontraproduktiv. Bei Einsatz vonKonzentraten besteht <strong>zu</strong>dem das Risiko einer Kontaminationdurch das für die Verdünnung verwendete Wasser.Einige Produkte basieren auf dem Wirkstoff Polihexanid.Für diesen Wirkstoff ist die Frage eines Vorteilsaus Dekontamination o<strong>der</strong> Desinfektion von Kathetereintrittspfortenbislang nicht abschließend geklärt.Die Dekontamination von Kathetereintrittspfortenmit einer Waschlotion o<strong>der</strong> auch einem hygienischenHändewaschpräparat ist daher generell ab<strong>zu</strong>lehnen.Demgegenüber ist <strong>der</strong> positive Effekt einer <strong>Antiseptik</strong><strong>der</strong> Eintrittspforten auf Haut- <strong>und</strong> Katheterbesiedelungbelegt. Entsprechend votiert das Robert Koch-Institut (RKI) in seinen Empfehlungen <strong>zu</strong>r Präventiongefäßkatheterassoziierter Infektionen für alkoholischeHautantiseptika im Rahmen des Verbandwechsels (EvidenzgradII).Neuere Studien weisen auf die Überlegenheit <strong>der</strong>Wirkstoffkombinationen PVP-Iod plus Alkohol <strong>und</strong> Octenidin(Pyridin<strong>der</strong>ivat) plus Alkohol gegenüber rein alkoholischenLösungen hin [1,2,3,4,5,6]. Aus Sicht <strong>der</strong>Desinfektionsmittel-Kommission ist daher <strong>der</strong> Wechseldes Verfahrens von <strong>der</strong> Dekontamination auf die Desinfektionmit einer dieser Wirkstoffkombinationen an<strong>zu</strong>-raten. Die erfor<strong>der</strong>liche Einwirkzeit unterscheidet sichdabei zwischen talgdrüsenreicher <strong>und</strong> talgdrüsenarmerHaut <strong>und</strong> ist den Anwendungshinweisen des Herstellers<strong>zu</strong> entnehmen.Geeignete Präparate können mit den geprüften Einwirkzeiten<strong>und</strong> Konzentrationen <strong>der</strong> VAH-Liste entnommenwerden.Literatur1. Dettenkofer M, Jonas D, Wiechmann C, Rossner R, FrankU, Zentner J et al. (2002). Effect of skin disinfection withoctenidine dihydrochloride on insertion site colonization ofintravascular catheters. Infection, 30(5), 282–285.2. Dettenkofer M, Wilson, C, Gratwohl A, Schmoor C, Bertz, H,Frei R et al. (2009). Skin disinfection with octenidine dihydrochloridefor central venous catheter site care: a doubleblind,randomized, controlled trial. Clin Microbiol Infect.3. Langgartner J, Linde HJ, Lehn N, Reng M, Scholmerich J,Gluck T (2004). Combined skin disinfection with chlorhexidine/propanoland aqueous povidoneiodine reduces bacterialcolonisation of central venous catheters. Intensive Care Med,30(6), 1081–1088.4. Parienti J J, du Cheyron D, Ramakers M, Malbruny B,Leclercq R, Le Coutour X et al. (2004). Alcoholic povidoneiodineto prevent central venous catheter colonization: Arandomized unit-crossover study. Crit Care Med, 32(3),708–713.5. Robert Koch-Institut, Kommission für Krankenhaushygiene<strong>und</strong> Infektionsprävention: Prävention Gefäßkatheter-assoziierterInfektionen. (2002) B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsbl 45:907–924.6. Tietz A, Frei R, Dangel M, Bolliger D, Passweg JR, GratwohlA et al. (2005). Octenidine hydrochloride for the care ofcentral venous catheter insertion sites in severely immunocompromisedpatients. Infect Control Hosp Epidemiol, 26(8),703–707.F. Helm, BonnDr. med. B. Christiansen, KielHyg Med 2009; 34 [12]Aktualisierung: Februar 2011VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


22Rettungsdienst– Vorschriften für das Waschen von Kleidung fürBeschäftigte im Rettungsdienst– Verneblerverfahren im Rettungsdienst– Transport von Patienten mit multiresistentenErregern– Gerichtsurteile <strong>zu</strong>r Frage des Transports vonMRSA-PatientenVorschriften für das Waschen vonKleidung für Beschäftigte imRettungsdienstWelche Vorschriften gibt es für das Waschen vonKleidung für Rettungssanitäter <strong>und</strong> Rettungsassistentenim Außendienst wie Hosen, Pullover, Shirts,Jacken? Auf was muss ich bei <strong>der</strong> Auswahl einesgeeigneten Waschmittels achten?Die Kleidung von Beschäftigten im Rettungsdienst istgem. GUV R-2106 [1] wie Krankenhauswäsche <strong>zu</strong> behandeln.Seit Oktober 2005 gilt die überarbeitete Version<strong>der</strong> GUV R-2106 für Kleidung bzw. persönlicheSchutzausrüstung (PSA) für den Rettungsdienst. DieseKleidung kann mit Infektionserregern kontaminiertsein. Sowohl das Personal des Rettungsdienstes alsauch die Patienten müssen vor Infektionen geschütztwerden. Laut GUV R-2106 richtet sich „<strong>der</strong> Einsatzvon PSA allgemein nach den auftretenden Gefahrenfür die Versicherten an <strong>der</strong> Arbeits- bzw. Einsatzstelle.PSA für den Rettungsdienst müssen daher insbeson<strong>der</strong>efolgende Schutzeigenschaften haben: [...] Schutzvor Infektionen, d. h. Schutz vor Krankheitserregern<strong>und</strong> schädigenden Stoffen“ [1].Alle textilen Dienstleistungsbetriebe sind heute in<strong>der</strong> Lage, desinfizierend <strong>zu</strong> waschen. Zur Minimierungdes Rekontaminationsrisikos haben die meisten WäschereienQualitäts- bzw. Hygienemanagementsysteme,wie das RABC-System nach EN 14065, installiert<strong>und</strong> erreichen so beispielsweise die vom Robert Koch-Institut (RKI) gefor<strong>der</strong>ten mikrobiologischen Qualitäten<strong>der</strong> Textilien für den sonstigen medizinischen Bereich(Anmerkung: „sonstiger medizinischer Bereich“ wirdin den KRINKO-Empfehlungen 4.4.3 <strong>und</strong> 6.4 definiert<strong>und</strong> beinhaltet Wäsche, die so behandelt werden muss,„dass die aufbereitete Wäsche frei von Keimen ist, die-Infektionen auslösen können.“ [2]).Obwohl in <strong>der</strong> GUV R-2106 darauf hingewiesenwird, dass „nach den Vorgaben <strong>der</strong> RKI-Richtlinie dieMittel <strong>und</strong> Verfahren mit Wirkungsbereich A (Anmerkung:Wirkungsbereich A: „<strong>zu</strong>r Abtötung von vegetativenBakterien einschließlich Mykobakterien sowievon Pilzen einschließlich Pilzsporen geeignet“) <strong>zu</strong>rWäschedesinfektion eingesetzt werden könnten“,sind nahe<strong>zu</strong> alle textilen Dienstleistungsbetriebe in<strong>der</strong> Lage, selbst höheren Anfor<strong>der</strong>ungen unterliegendechemothermische Desinfektionswaschverfahrenmit dem Wirkungsbereich AB durch<strong>zu</strong>führen (Anmerkung:Wirkungsbereich B: „<strong>zu</strong>r Inaktivierung von Virengeeignet“).Unbedingt ist jedoch nach GUV R-2106 <strong>zu</strong> beachten,dass „<strong>zu</strong>m generellen Schutz vor KontaminationDritter die Schutzkleidung in keinem Fall <strong>zu</strong> Hausegewaschen werden darf (siehe auch GUV-R 250)“, womitklar gestellt wird, dass eine sehr gute <strong>und</strong> vor allemverlässlich reproduzierbare Qualität nur durch professionelleUnternehmen geleistet werden kann.Im Rahmenhygieneplan für Rettungsdienste [3] heißtes – z. B. in <strong>der</strong> Fassung für Thüringen – <strong>zu</strong> diesemThema: „Das Rettungsdienstpersonal ist verpflichtet,während des Einsatzes Arbeitskleidung <strong>zu</strong> tragen, dieerst am Arbeitsort angelegt wird. Im Rettungsdienstwird die Arbeitskleidung häufig <strong>zu</strong>r Schutzkleidung.Sie muss mit einem desinfizierenden Waschverfahrenmit Mitteln aus <strong>der</strong> VAH-Liste in <strong>der</strong> Einrichtung o<strong>der</strong>in einer externen Wäscherei gewaschen werden. DieSchuhe sollen in regelmäßigen Abständen gereinigtggf. desinfiziert werden. Arbeitskleidung ist auch fürexternes Personal entsprechend auf<strong>zu</strong>bereiten.“Um eine sichere Desinfektion gewährleisten <strong>zu</strong> können,muss die Waschmaschine die Einstellung sämtlicherrelevanter Parameter des Desinfektionsverfahrens<strong>zu</strong>lassen <strong>und</strong> diese nachweislich erfüllen können [4].Da<strong>zu</strong> gehören vor allem:1. Die Temperatur <strong>und</strong> Haltezeit.2. Das Flottenverhältnis (Verhältnis <strong>der</strong> Menge an trockenenTextilien in Kilogramm <strong>zu</strong>r Wasser-(Flotten-)Menge in Liter). Dabei geht es nicht um den Gesamtwasserverbrauch,son<strong>der</strong>n um die Wassermengeim entsprechenden Desinfektionsschritt.3. Die Dosierung des Desinfektionsmittelwirkstoffs:Für die exakte Dosierung (z. B. 5 Gramm pro LiterVAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


23Flotte) muss die Wassermenge im entsprechendenDesinfektionsbad ebenfalls bekannt sein.4. Kontrolle <strong>und</strong> Dokumentation: Das Verfahren mussnach Aufstellung <strong>und</strong> Anschluss <strong>der</strong> Maschine validiertwerden <strong>und</strong> anschließend regelmäßig (i. d.Regel jährlich) einer erneuten Leistungsqualifikationunterzogen werden.Der Temperaturnachweis erfolgt üblicherweise überden Einsatz von Temperaturloggern. Die Wassermenge(für Dosierung <strong>und</strong> Flottenverhältnis) kann übereine vorgeschaltete Wasseruhr in den entsprechendenEinzelbä<strong>der</strong>n abgelesen werden. Außerdem wirdempfohlen, mindestens einmal pro Jahr einen Biomonitore(Bioindikatoren) ein<strong>zu</strong>setzen, <strong>der</strong> die Anfor<strong>der</strong>ungendes RKI <strong>und</strong> VAH erfüllt (Biomonitore, die ineiner semipermeablen Membran eingeschlossen sind,erfüllen diese Anfor<strong>der</strong>ungen nicht). Es sollte beachtetwerden, dass in <strong>der</strong> Liste des VAH bzw. des RKIviele verschiedene desinfizierende Waschverfahrenmit unterschiedlichen Parametern (z. B. Temperaturen<strong>und</strong> Haltezeiten) etc. aufgeführt sind. Die verwendeteWaschmaschine muss so ausgestattet sein, dass allegenannten Parameter (1 bis 4) dieser Verfahren nachweislicherfüllt werden.Literatur1. B<strong>und</strong>esverband <strong>der</strong> Unfallkassen: GUV-Regel 2106 Benut<strong>zu</strong>ngvon persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst.Ausgabe Oktober 2005.2. Robert Koch-Institut: Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Hygiene an dieWäsche aus Einrichtungen des Ges<strong>und</strong>heitsdienstes, dieWäscherei <strong>und</strong> den Waschvorgang <strong>und</strong> Bedingungen für dieVergabe von Wäsche an gewerbliche Wäschereien. Anlage<strong>zu</strong> den Ziffern 4.4.3 <strong>und</strong> 6.4 <strong>der</strong> „Richtlinie für Krankenhaushygiene<strong>und</strong> Infektionsprävention“. Elsevier, Urban <strong>und</strong>Fischer, München. 1995 (Da diese Empfehlung vor 1997erschienen <strong>und</strong> eine sog. „Altanlage“ ist, sind die Adressatenausdrücklich gehalten, bei <strong>der</strong> Umset<strong>zu</strong>ng, Anwendung<strong>und</strong> fachlichen Bewertung den Abgleich mit dem aktuellenwissenschaftlichen Kenntnisstand selbst vor<strong>zu</strong>nehmen.)3. Län<strong>der</strong>-Arbeitskreis <strong>zu</strong>r Erstellung von Hygieneplänen nach§36 IfSG. Rahmenhygieneplan für Rettungs- <strong>und</strong> Krankentransportdienste;Thüringer Fassung, Stand: Juni 2011. Siehehttp://www.thueringen.de/de/tllv/medizinaluntersuchung/infektionshygiene/hygieneempfehlungen/4. Heeg P, Vossebein L: Waschen von DRK-Einsatzkleidung.(Hrsg: Desinfektionsmittel-Kommission im VAH). HygMed2011;36:310.Prof. Dr. Peter Heeg, AmmerbuchProf. Dr. Lutz Vossebein, MönchengladbachHygMed 2013; 38 (1/2): 51-52.Verneblerverfahren im RettungsdienstFür Hygienemaßnahmen im Rettungsdienst werdenauch die neuen Verneblerverfahren angeboten.Wie ist die Wirksamkeit eines solchen Verfahrens<strong>zu</strong> beurteilen, bei dem nur das Desinfektionsmittel,nicht jedoch das Verfahren zertifiziert ist?Wie beurteilen Sie aus Sicht des Arbeitsschutzesden Einsatz von Aerosolen?Bei <strong>Maßnahmen</strong> <strong>der</strong> Flächendesinfektion sollen Wischverfahrengr<strong>und</strong>sätzlich Vorrang haben, weil mit demWischvorgang eine mechanische Entfernung (Abreicherung)<strong>der</strong> Kontamination erfolgt <strong>und</strong> damit die Bedingungenfür eine quantitative chemische Inaktivierungvon Mikroorganismen verbessert werden. Diesemechanische Komponente entfällt bei <strong>der</strong> Desinfektionsowohl im Sprühverfahren als auch im Vernebelungsverfahren.Unter an<strong>der</strong>em enthält auch das Vorwort<strong>der</strong> VAH-Liste den Hinweis, dass wegen <strong>der</strong> Personalgefährdungdurch mikrobizide Aerosole eine Sprühdesinfektionnur dann angewendet werden soll, wenneine Wischdesinfektion nicht möglich ist. Auf die Notwendigkeit,geeignete persönliche Schutzausrüstung(Atemschutz!) ein<strong>zu</strong>setzen, sei <strong>der</strong> Vollständigkeit hingewiesen.Eine ausführliche aktuelle Stellungnahme <strong>zu</strong><strong>der</strong> Frage des Arbeitsschutzes bei <strong>der</strong> Sprühdesinfektionfindet sich auf <strong>der</strong> Homepage des VAH [1].An<strong>der</strong>erseits ergibt sich gerade im Bereich des Rettungswesens,etwa in Fahrzeugen, Hubschrauberno<strong>der</strong> Flugzeugen, das Problem, dass nicht alle kontaminiertenFlächen mit einer Wischdesinfektion <strong>zu</strong> erreichensind o<strong>der</strong> nicht nass behandelt werden dürfen.Hier besteht ohne Zweifel eine Indikation <strong>zu</strong>r Anwendungvon Sprüh- o<strong>der</strong> Nebelverfahren. Allerdings giltnatürlich auch hier, dass eine Desinfektion nur dortstattfindet, wo eine Benet<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> Fläche gegeben ist,d. h. dass Sprüh- o<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schlagsschatten <strong>zu</strong> vermeidensind. Die Wirksamkeit eines Desinfektionsmittelsbei Anwendung des Sprühverfahrens wird durch eineentsprechende Prüfung bestätigt. Wirksame Produktefinden sich in <strong>der</strong> VAH-Liste im Abschnitt Flächendesinfektionunter <strong>der</strong> Rubrik „ohne Wischen“, d. h. ohnemechanische Einwirkung. Aus <strong>der</strong> Wirksamkeit einesVerfahrens „mit Wischen“ kann nicht auf eine Wirksamkeitim Sprühverfahren geschlossen werden. Wasdie Vernebelung chemischer Desinfektionsmittel betrifft,so enthalten die Standardmethoden <strong>zu</strong>r PrüfungVAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


24chemischer Desinfektionsmittel kein entsprechendesPrüfverfahren. Daher kann auch aus <strong>der</strong> Wirksamkeiteines Flächendesinfektionsmittels bei Anwendung„ohne Wischen“ nicht ohne weiteres auf die Wirksamkeitim Vernebelungsverfahren geschlossen werden.Reichenbacher et al. [2] haben <strong>zu</strong>m Thema Raumdekontaminationmit gasförmigem WasserstoffperoxidStellung genommen <strong>und</strong> dabei u. a. auch die Parameterbenannt, die die Wirksamkeit eines Vernebelungsverfahrensin <strong>der</strong> Praxis entscheidend mitbestimmen,u. a. die Geometrie <strong>und</strong> Einrichtung des Raumes, thermischeEinflüsse <strong>und</strong> die Eigenschaften <strong>der</strong> <strong>zu</strong> desinfizierendenOberflächen; einen weiteren wesentlichenEinflussfaktor stellt die relative Luftfeuchte dar.Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Raumdesinfektionsverfahrendurch Vernebelung o<strong>der</strong> Begasungdurchaus indiziert sein kann (etwa bei bestimmten Infektionstransporten).Es darf aber nur ein Verfahren <strong>zu</strong>rAnwendung kommen, dessen Wirksamkeit unter den gegebeneno<strong>der</strong> <strong>zu</strong>mindest vergleichbaren räumlichen Bedingungenwissenschaftlich belegt ist. Hier kann auf dieRaumdesinfektion durch Verdampfung o<strong>der</strong> Vernebelungvon Formaldehydlösung mit Hilfe geeigneter Apparateverwiesen werden, wie sie in <strong>der</strong> Liste <strong>der</strong> vom RobertKoch-Institut geprüften <strong>und</strong> anerkannten Desinfektionsmittel<strong>und</strong> -verfahren aufgeführt ist (3).Literatur1. Hengesbach B, Eickmann T. Vor- <strong>und</strong> Nachteile <strong>der</strong> Sprühdesinfektion.Hyg Med 2007; 32 (6):258-260, Aktualisierungim Februar 2011: http://www.ihph.de/<strong>vah</strong>-online/index.php?page=arbeitsschutz-22. Reichenbacher D, Thannheiser M, Krüger D. Aktueller Stand<strong>zu</strong>r Raumdekontamination mit gasförmigem Wasserstoffperoxid.Hyg Med 2010;35:204–208.3. Robert Koch-Institut. Liste <strong>der</strong> vom Robert Koch-Institutgeprüften <strong>und</strong> anerkannten Desinfektionsmittel <strong>und</strong> –verfahren,Stand vom 31.5.2007 (15. Ausgabe). B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsbl- Ges<strong>und</strong>heitsforsch – Ges<strong>und</strong>heitsschutz 2007;50:1335–1356Prof. Dr. Peter Heeg, AmmerbuchDr. Jürgen Gebel, BonnHygMed 2013; 38 (1/2): 52-53.Transport von Patienten mitmultiresistenten ErregernEs wird gelegentlich behauptet, dass beim Rettungsdienst<strong>und</strong> Krankentransport von mit MRSAbesiedelten Patienten keine Einhaltung von Einwirkzeitenbei <strong>der</strong> Flächendesinfektion notwendigsei. Gibt es Ausnahmeregelungen für MRSA? Gibtes Beson<strong>der</strong>heiten, die bei mit Acinetobacter baumanniibesiedelten Patienten <strong>zu</strong> beachten sind?Gibt es generell Unterschiede in <strong>der</strong> Vorgehensweise,je nachdem ob es sich um ein Krankenbett imKrankenhaus, eine Behandlungsliege in einer Arztpraxiso<strong>der</strong> um eine Transporttrage im Rettungsdiensthandelt?Gr<strong>und</strong>sätzliches <strong>zu</strong>r Flächendesinfektion beiVorliegen multiresistenter ErregerMRSA stellt hinsichtlich <strong>der</strong> Auswahl <strong>und</strong> Einwirkzeitkeine an<strong>der</strong>en Anfor<strong>der</strong>ungen als z. B. Oxacillin-sensibleStaphylococcus-aureus-Stämme. Auch für Acinetobacterbaumannii ist ebenso wenig ein beson<strong>der</strong>esDesinfektionsmittel erfor<strong>der</strong>lich wie für an<strong>der</strong>e potenziellmultiresistente gramnegative Erreger. Die Einwirkzeitdes verwendeten Flächendesinfektionsmittelsist unabhängig von <strong>der</strong> desinfizierten Oberfläche stetsein<strong>zu</strong>halten, da <strong>der</strong> bestimmungsgemäße GebrauchVorausset<strong>zu</strong>ng für die desinfizierende Wirkung ist.Lei<strong>der</strong> führt diese gr<strong>und</strong>sätzliche Aussage gerade beiFlächendesinfektionsmitteln auf Aldehyd-Basis immerwie<strong>der</strong> <strong>zu</strong> dem Missverständnis, das Fahrzeug o<strong>der</strong> dieTrage sei für die gesamte Einwirkzeit nicht einsatzfähig.Dies trifft nicht <strong>zu</strong>. Vielmehr ist es unproblematischmöglich, beides nach Trocknung <strong>der</strong> Reinigungs- <strong>und</strong>Desinfektionslösung unverzüglich ein<strong>zu</strong>setzen, da diedesinfizierende Wirkung auch nach Trocknung anhält.Wenn sich aus den Einwirkzeiten dennoch Problemeim Betriebsablauf ergeben, die sich nicht an<strong>der</strong>weitigorganisatorisch lösen lassen, kann man mit höherenKonzentrationen gemäß Produktbeschreibung die erfor<strong>der</strong>licheEinwirkzeit ggf. erheblich verkürzen o<strong>der</strong>ggf. <strong>der</strong> VAH-Liste Alternativpräparate, etwa auf <strong>der</strong>Basis von Alkylaminen o<strong>der</strong> Peroxidverbindungen,entnehmen.VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


25Erläuterungen <strong>zu</strong> den Einwirkzeiten bei <strong>der</strong>Flächendesinfektion von Kranken- o<strong>der</strong>RettungstransportwagenDie wesentlichen wirkungsrelevanten Parameter bei<strong>der</strong> Anwendung chemischer Desinfektionsmittel sindKonzentration <strong>und</strong> Einwirkzeit. Bei <strong>der</strong> Abtötung vonMikroorganismen handelt es sich um einen nach einer(annähernd) logarithmischen Funktion ablaufendenVorgang. Mit <strong>zu</strong>nehmen<strong>der</strong> Einwirkzeit wird einüberproportional <strong>zu</strong>nehmen<strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> vorhandenenMikroorganismen abgetötet. Als Kriterium für dieWirksamkeit von Desinfektionsmitteln gilt eine definierteReduktion <strong>der</strong> Ausgangszahl von Mikroorganismen(o<strong>der</strong> Viren), z. B. um 4 o<strong>der</strong> 5 log-Stufen, waseiner Reduktion um 99,99 bzw. 99,999 % entspricht.Als Einwirkzeit wird daher die Zeit angegeben, nach<strong>der</strong> die definierte (<strong>und</strong> damit als erfor<strong>der</strong>lich festgelegte)Reduktion erreicht wird. Für multiresistente Erreger(MRSA, VRE, MRGN) gelten die gleichen Anwendungsparameterwie für sensible Erreger.Wird die Einwirkzeit nicht eingehalten, so bedeutetdas nicht unbedingt, dass kein Abtötungseffekt erzieltwurde, aber es ist davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass eine größereZahl von vermehrungsfähigen Mikroorganismenvorhanden ist, als einer „vollen“ Wirksamkeit entsprechenwürde. Welche Konsequenzen dies für Patienten,Personal o<strong>der</strong> Dritte, wie z. B. Begleitpersonen, hat,hängt u. a. von <strong>der</strong> Art <strong>und</strong> den Eigenschaften desKrankheitserregers ab: Pseudomonas aeruginosa wärehier an<strong>der</strong>s <strong>zu</strong> beurteilen als Noroviren.Auf <strong>der</strong>artigen Überlegungen basiert das Konzept,zwischen einer routinemäßigen, prophylaktischen <strong>und</strong>einer anlassbezogenen, gezielten Desinfektion <strong>zu</strong> unterscheiden.Dies stellt eine gängige Praxis im Krankenhausdar, die sich unschwer auf die Situation desKrankentransports übertragen lässt.Für die routinemäßige, z. B. tägliche Desinfektiondes Fahrzeuginnenraums einschließlich <strong>der</strong> dortbefindlichen Geräte <strong>und</strong> Gegenstände ist es nicht erfor<strong>der</strong>lich,bis <strong>zu</strong> einem erneuten Einsatz die volleEinwirkzeit ab<strong>zu</strong>warten. Nach dem Transport von Patientenmit kontagiösen Erkrankungen ist dagegen einegezielte Desinfektion mit Einhaltung <strong>der</strong> Einwirkzeiterfor<strong>der</strong>lich. Bei Auswahl eines geeigneten Produktskann durch eine höhere Anwendungskonzentrationdie Einwirkzeit so verkürzt werden, dass es nicht <strong>zu</strong>längeren Ausfallzeiten kommt. Einzelheiten sind in einemHygieneplan auf <strong>der</strong> Basis einer Risikobewertung<strong>zu</strong> regeln. Hierbei spielen u. a. <strong>der</strong> Übertragungsweg(aerogen, Kontakt, Blut) <strong>und</strong> <strong>der</strong> Kontext <strong>zu</strong> an<strong>der</strong>enHygienemaßnahmen eine Rolle.Weiterführende LiteraturLän<strong>der</strong>-Arbeitskreis <strong>zu</strong>r Erstellung von Hygieneplänen nach §36IfSG. Rahmenhygieneplan für Rettungs- <strong>und</strong> Krankentransportdienste;Stand: März 2011. http://www.berlin.de/imperia/md/content/baneukoelln/gesplan/ges<strong>und</strong>heitsamt/rhpl_rettungsdienstkt_1103.pdf?start&ts=1304926419&file=rhpl_rettungsdienstkt_1103.pdfArbeitskreis „Krankenhaus- <strong>und</strong> Praxishygiene“ <strong>der</strong> AWMF.Hygienemaßnahmen beim Patiententransport. http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/029-029l_S1_Hygienemassnahmen_beim_Patiententransport_2004_01.pdf(Zu beachten:Die Gültigkeitsdauer dieser Leitlinie ist abgelaufen, sie wird<strong>der</strong>zeit auf Aktualität überprüft. Dennoch lassen sich demDokument nützliche Hinweise entnehmen)Prof. Dr. Peter Heeg, AmmerbuchProf. Dr. med. Walter Popp, EssenHygMed 2013; 38 (1/2): 53–54.Gerichtsurteile <strong>zu</strong>r Frage des Transportsvon MRSA-PatientenZur Frage des Transports von Patienten, die mit MRSAkolonisiert o<strong>der</strong> an einer MRSA-Infektion erkrankt sindliegen zwei Gerichtsurteile vor: OLG Hamm vom 9.Februar 2010, Az. I - 4 U 174/09 [1] <strong>und</strong> LG Münstervom 29. September 2011, Az. 25 O 59/11 [2]. In beidenUrteilen geht es primär um den Unterschied zwischenKrankenfahrten <strong>und</strong> Krankentransporten im Sinnedes nordrhein-westfälischen Rettungsdienstgesetzes(RettGNW). Danach dürfen Personen, die an eineransteckenden Krankheit leiden, nur von Unternehmentransportiert werden, die eine entsprechende Genehmigungbesitzen. Begründet wird dies u. a. damit, dassMRSA-Patienten (erkrankte ebenso wie erkrankungsverdächtige)während <strong>der</strong> Fahrt einer medizinischenBetreuung bedürfen <strong>und</strong> dass bestimmte Hygienestandards,<strong>zu</strong> denen auch Desinfektionsmaßnahmengehören, nur von Fachpersonal durchgeführt werdenkönnen, wie es in <strong>zu</strong>gelassenen Unternehmen <strong>zu</strong>r Verfügungsteht. Das Urteil des LG Münster verweist auchauf den „Ratgeber des Robert Koch-Instituts“ (gemeintsind wohl die Empfehlungen <strong>der</strong> KRINKO beim RKIVAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


26<strong>zu</strong>r Infektionsprävention in Heimen [3]). Dort wird dieEinhaltung von Standardhygienemaßnahmen gefor<strong>der</strong>t,<strong>zu</strong> denen ausdrücklich die Wischdesinfektion <strong>der</strong>Patientenkontaktflächen nach dem Transport gehört.Das Argument, wonach <strong>der</strong>artige <strong>Maßnahmen</strong> nichterfor<strong>der</strong>lich seien, weil MRSA-Patienten bzw. MRSAbesiedeltePersonen auch am öffentlichen Verkehr teilnehmeno<strong>der</strong> Taxen benutzen, wird vom OLG Hammverworfen. In diesen Situationen sei „regelmäßig keineerhöhte Verschleppungsgefahr <strong>zu</strong> beson<strong>der</strong>s empfindlichenPersonen“ gegeben. Beim Krankentransport seienjedoch beson<strong>der</strong>e Schutzmaßnahmen im Sinne späterbeför<strong>der</strong>ter an<strong>der</strong>er kranker o<strong>der</strong> geschwächter Personenerfor<strong>der</strong>lich.Das OLG Hamm führt in seiner Urteilsbegründungweiter aus, dass <strong>der</strong> Krankenraum des Krankentransportfahrzeugesnach je<strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung einer Person,die an einer übertragbaren Krankheit im Sinne des IfSGerkrankt o<strong>der</strong> einer solchen verdächtig ist, fachgerechtdesinfizierend <strong>zu</strong> reinigen <strong>und</strong> „nötigenfalls <strong>zu</strong> entseuchen“ist. Nach dem RettGNW müssen Krankentransportfahrzeugein ihrer Ausstattung, Ausrüstung<strong>und</strong> Wartung den allgemein anerkannten Regeln <strong>der</strong>Technik entsprechen. Da<strong>zu</strong> gehört auch die Desinfektion,<strong>der</strong>en Art <strong>und</strong> Umfang in <strong>der</strong> Regel nur durch geschultesPersonal von konzessionierten Unternehmenbeurteilt werden kann.Literatur1. Schnei<strong>der</strong> A, Bierling G. Hygiene <strong>und</strong> Recht (HuR). Urteil209. Wiesbaden: mhp-Verlag. 20. Lieferung, März 2011.2. Schnei<strong>der</strong> A, Bierling G. Hygiene <strong>und</strong> Recht (HuR). Urteil231. Wiesbaden: mhp-Verlag. 22. Lfg. HuR, März 2012.3. Empfehlung <strong>der</strong> Kommission für Krankenhaushygiene <strong>und</strong>Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI). Infektionspräventionin Heimen. B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsbl - Ges<strong>und</strong>heitsforsch– Ges<strong>und</strong>heitsschutz. 2005;48: 1061–1080.Prof. Dr. Peter Heeg, AmmerbuchProf. Dr. med. Walter Popp, EssenHygMed 2013; 38 (1/2): 54.Schwimmbad– Auswahl von Flächendesinfektionsmitteln– Schleimbildung in Fugen– Regelungen <strong>zu</strong>m Tragen von Badehauben inöffentlichen Schwimmbä<strong>der</strong>n– Überprüfung <strong>der</strong> Desinfektionswirkung vonFlächendesinfektionsmittelnAuswahl von FlächendesinfektionsmittelnFrage: Sind in <strong>der</strong> VAH-Liste Desinfektionsmittelfür alle Bereiche (vor allem für öffentliche Bä<strong>der</strong>)enthalten?In <strong>der</strong> Desinfektionsmittelliste des VAH (ehem. Liste<strong>der</strong> DGHM) sind alle Desinfektionsmittel aufgelistet,die nach den Kriterien <strong>der</strong> DGHM auf ihre Wirksamkeithin getestet <strong>und</strong> für wirksam bef<strong>und</strong>en wurden;die Anwendungsbereiche für diese Mittel sind: HygienischeHändewaschung, Hände-, Haut-, Flächen-, Instrumenten-<strong>und</strong> Wäschedesinfektion.Die Liste macht aber prinzipiell keine Angaben überdie Verträglichkeit <strong>der</strong> Produkte für Werkstoffe <strong>und</strong>sonstige Materialien, mit denen sie z. B. in Bä<strong>der</strong>n inKontakt kommen. Hier muss <strong>der</strong> Hersteller <strong>der</strong> Produktedem Anwen<strong>der</strong> Auskunft darüber geben, ob seineProdukte entsprechend dem angegebenen Anwendungsbereichmaterialverträglich sind o<strong>der</strong> nicht.Inwieweit Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsmittel materialverträglichsind hinsichtlich <strong>der</strong> in öffentlichenBä<strong>der</strong>n vorhandenen Werkstoffe, geht aus <strong>der</strong> sog.Liste RK (Liste geprüfter Reinigungsmittel für keramischeBeläge in Schwimmbä<strong>der</strong>n) <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaftfür das Badewesen/B<strong>und</strong>esfachverband ÖffentlicheBä<strong>der</strong> hervor, die regelmäßig aktualisiert wird. DieSäurefliesner-Vereinigung e. V. untersucht die Materialverträglichkeit<strong>und</strong> stellt diesbezüglich Zertifikate aus.Eine Untersuchung <strong>der</strong> Wirksamkeit eines eventuellin den Präparaten vorhandenen Desinfektionsmittelswird nicht durchgeführt.In <strong>der</strong> Liste RK wird nur dann ein Hinweis auf eineDesinfektionswirkung gegeben, wenna) das enthaltene Desinfektionsmittel nach den Kriterien<strong>der</strong> DGHM geprüft wurde <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> VAH-Liste aufgelistet ist o<strong>der</strong>VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


27b) eine Prüfung <strong>zu</strong>r Eintragung in die Liste RK mit <strong>der</strong>in <strong>der</strong> Liste des VAH ausgewiesenen höchsten Anwendungskonzentrationvorgenommen wurde.Erfahrungsgemäß erwarten die Aufsichtsbehörden,dass speziell für Bä<strong>der</strong> in Krankenhäusern Reinigungs<strong>und</strong>Desinfektionspräparate verwendet werden, dienach DGHM getestet <strong>und</strong> in <strong>der</strong> VAH-Liste aufgeführtsind. Anwen<strong>der</strong> im Krankenhaus sind auf <strong>der</strong> sicherenSeite, wenn sie zertifizierte Präparate verwenden <strong>und</strong><strong>der</strong> Hersteller bescheinigt, dass sie für den vorgesehenenZweck im Bad verwendbar sind.Der o. a. Verband (B<strong>und</strong>esfachverband ÖffentlicheBä<strong>der</strong> e.V., Alfredstraße 73, 45130 Essen, 0201/87969-0) erteilt auf Wunsch weitere Informationen <strong>zu</strong>r Hygiene,Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion in Bä<strong>der</strong>n (z. B. Merkblatt94.04 o<strong>der</strong> nachfolgende Ausgaben).LiteraturDeutsche Gesellschaft für das Badewesen/B<strong>und</strong>esfachverbandÖffentliche Bä<strong>der</strong>: Liste geprüfter Reinigungsmittel für keramischeBeläge in Schwimmbä<strong>der</strong> (Liste RK).Dr. med. Bernhard Hengesbach, BonnSchleimbildung in FugenHygMed 2006; (31) 10: 469Aktualisierung: Februar 2011Frage: Welche Empfehlungen gibt es <strong>zu</strong>r Behandlungvon Schleim in Fugen von (Privat-)Bä<strong>der</strong>n?Seit vielen Jahren führe ich Materialprüfungen nachdem DVGW Arbeitsblatt W270 durch <strong>und</strong> habeauch immer wie<strong>der</strong> gerichtsanhängige Schadensfälle<strong>zu</strong>r Bearbeitung. In <strong>der</strong> letzten Zeit hatte ich einigeSchleimbiozönosen in Fliesenfugen vonSchwimmbecken <strong>zu</strong> begutachten. Der Wi<strong>der</strong>stand<strong>der</strong> Fliesenleger <strong>und</strong> insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Lieferanten<strong>der</strong> div. Materialien (Ausgleichsmörtel, Kleber,Dichtmassen, Fugen etc.) ist groß gegen die Aussage,dass auch im Schwimmbad hygienisch mikrobiologischgeeignete Materialien verwendet werdenmüssen <strong>und</strong> eine einwandfreie Wasseraufbereitungnicht hinlänglich ausreicht, die Schleimbildung<strong>zu</strong> verhin<strong>der</strong>n. Für den öffentlichen Bereichsind mir bei Fliesenfugen nur wenige Problemebekannt, im Privatbereich gibt es viele Probleme.Welche Literatur gibt es <strong>zu</strong> dem Thema des Einflussesvon z. B. frei wirksamem Chlor auf die Biozönosen,die mit Sicherheit auf Gr<strong>und</strong> einer mikrobiellwirksamen Materialkomponente gebildet werden<strong>und</strong> als Schleim sichtbar sind?Zur Problematik <strong>der</strong> Schleimbildung auf Fugenkomponentenin Privatbä<strong>der</strong>n existiert nahe<strong>zu</strong> keine zweckdienlicheLiteratur. Das Umweltb<strong>und</strong>esamt hat sich vorvielen Jahren kurz mit diesem Thema befasst, diesesaber dann nicht weiterverfolgt, so dass auch von dieserSeite keine weiteren Informationen <strong>zu</strong> erwarten sind.Fazit ist, dass man wohl keine juristische Handhabehat, Fliesenleger o<strong>der</strong> Lieferanten <strong>zu</strong> zwingen, mikrobiologischinerte o<strong>der</strong> wenig anfällige Werkstoffe inPrivatbä<strong>der</strong>n <strong>zu</strong> verwenden bzw. <strong>zu</strong> liefern. Die einzigeMöglichkeit, in diesem Bereich Problemen vor<strong>zu</strong>beugen,ist, dass <strong>der</strong> Auftraggeber sich die Konformität<strong>der</strong> Materialien mit den KTW-Empfehlungen (KTW:Kunststoffe <strong>und</strong> Trinkwasser) bestätigen lässt [1], wiedies bei Ausschreibungen in öffentlichen Bä<strong>der</strong>n <strong>der</strong>Fall sein dürfte.Hinsichtlich <strong>der</strong> Wirksamkeit von freiem Chlor aufBiozönosen /Schleimbildung in Fugen mit mikrobiologischverwertbarem Material ist fest<strong>zu</strong>stellen, dass diein Bä<strong>der</strong>n nach „Badewasser“-DIN 19643 <strong>zu</strong>gelassenenChlorkonzentrationen nicht in <strong>der</strong> Lage sind, langfristigdie Bildung von Biofilmen <strong>und</strong> dann sichtbarerSchleimbildung <strong>zu</strong> verhin<strong>der</strong>n; auch höhere Konzentrationenan Chlor sind nicht in <strong>der</strong> Lage, dauerhaft Biofilme<strong>und</strong> Schleimkomponenten in offenen Systemenwie Bä<strong>der</strong>n <strong>zu</strong> zerstören; <strong>zu</strong>dem ist <strong>zu</strong> berücksichtigen,dass hohe Chlorkonzentrationen möglicherweiseihrerseits langfristig <strong>zu</strong> Schäden an <strong>der</strong> Fugenmasseführen können.Für den Inhaber privater Bä<strong>der</strong> bleibt insofern nurdie Möglichkeit, durch regelmäßige mechanische Reinigungdie sichtbare Schleimbildung auf den Fugen <strong>zu</strong>verhin<strong>der</strong>n.Da es mit <strong>der</strong> Problematik in privaten Bä<strong>der</strong>n kaumErfahrungen gibt, liegen den obigen Ausführungen inerster Linie die Erfahrungen <strong>zu</strong>gr<strong>und</strong>e, die man überdie Wirksamkeit von Chlor hauptsächlich auf experimentellerEbene gewonnen hat, z. B. bei den Untersuchungenüber den Einfluß von Chlor auf Biofilmein Schläuchen. Es konnte nachgewiesen werden, dassChlorkonzentrationen, wie sie in öffentlichen Bä<strong>der</strong>n<strong>zu</strong>lässig sind (0,3-0,6 mg/L), kaum o<strong>der</strong> gar nicht dieVAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


28Biofilme <strong>und</strong> die Schleimbildung beeinflussen, die sichauf nicht geeignetem Material bilden. In Bä<strong>der</strong>n, <strong>der</strong>enFugenkomponente ein Nährstoffdepot für Mikroorganismendarstellt, ist kein nennenswerter Einfluss aufBiofilme <strong>zu</strong> erwarten. Mit hohen Chlorkonzentrationen(die in Bä<strong>der</strong>n aber nicht <strong>zu</strong>lässig sind) lässt sich<strong>der</strong> Abbau von Biofilmen zwar beschleunigen; solangeden Mikroorganismen aber die Nahrungsgr<strong>und</strong>lagenicht entzogen wird, wird es <strong>zu</strong> einer erneuten Aufkeimung<strong>und</strong> Schleimbildung kommen.Literatur1. Die Leitlinie des Umweltb<strong>und</strong>esamtes <strong>zu</strong>r verän<strong>der</strong>tenDurchführung <strong>der</strong> KTW-Prüfungen bis <strong>zu</strong>r Gültigkeit desEuropäischen Akzeptanzsystems für Bauprodukte im Kontaktmit Trinkwasser (EAS) ist hier herunter<strong>zu</strong>laden:http://www.umweltb<strong>und</strong>esamt.de/uba-info-daten/daten/materialien-trinkwasser.htmWeitere Informationen auch unterwww.dvgw.de/wasser/rechtsvorschriften/ktw.htmlDr. med. Bernhard Hengesbach, BonnHygMed 2006; (31) 10: 469)Aktualisierung: Februar 2011Regelungen <strong>zu</strong>m Tragen von Badehaubenin öffentlichen Schwimmbä<strong>der</strong>nFrage: Nach dem alten BSeuchG §11 ist festgelegt,dass Schwimm- <strong>und</strong> Badebeckenwasser in öffentlichenBä<strong>der</strong>n <strong>und</strong> Gewerbebetrieben so beschaffensein muss, dass durch seinen Gebrauch keine Schädigung<strong>der</strong> menschlichen Ges<strong>und</strong>heit durch Krankheitserreger<strong>zu</strong> befürchten ist. Muss <strong>der</strong> Benutzereines Therapieschwimmbeckens in einer Reha-Klinikeine Badekappe <strong>zu</strong>m Schwimmen tragen? Bekanntermaßenhaben künstliche Schwimm- <strong>und</strong>Badebecken nur eine begrenzte Wasserkapazität<strong>und</strong> kein biologisches Selbstreinigungsvermögen,so dass <strong>zu</strong>r Sicherung <strong>der</strong> Hygiene strenge <strong>Maßnahmen</strong><strong>zu</strong> for<strong>der</strong>n sind.Die oben genannte For<strong>der</strong>ung des alten BseuchG istauch in das Infektionsschutzgesetz übernommen worden.Es ist richtig, dass Schwimmbä<strong>der</strong> bei ihrer begrenztenWasserkapazität kein biologisches Selbstreinigungsvermögenaufweisen. Dieses wird aber durchein technisch komplexes, im Kreis geführtes Aufbereitungssystem(mechanische Grob- <strong>und</strong> Feinfilter, Faserfänger,Siebkorb; Zufuhr von Trinkwasser, Flockung,Mehrfachfiltration, Desinfektion etc.) in mehrfacherHinsicht sehr effektiv ersetzt. Die mikrobiologische<strong>und</strong> chemische Badewasserqualität wird nach denstrengen Vorgaben <strong>der</strong> „Badewasser-DIN“ 19643 i.d.R.monatlich überprüft. Hierbei legen die <strong>zu</strong>ständigenAufsichtsbehörden erfahrungsgemäß großen Wert aufeinen einwandfreien Betrieb <strong>der</strong> Bä<strong>der</strong>, insbeson<strong>der</strong>ein medizinischen Einrichtungen.Bei korrekt betriebener Aufbereitung (einschl. Chlorung<strong>zu</strong>r Desinfektion) ist in solchen Bä<strong>der</strong>n eine ges<strong>und</strong>heitlicheBeeinträchtigung des Badegastes nicht<strong>zu</strong> erwarten.Überdies sind die Anfor<strong>der</strong>ungen an die mikrobiologischeWasserqualität eines Schwimmbades weitaus höherals z. B. an die eines öffentlichen Badegewässers (Badeseenusw.) mit biologischem Selbstreinigungspotential.Das (in früheren Jahren oft obligatorische) Tragenvon Badehauben hat den Zweck, den Eintrag von Haarenin das Wasser <strong>zu</strong> unterbinden bzw. <strong>zu</strong> vermin<strong>der</strong>n.Damit sollen die nachgeschalteten Grob- <strong>und</strong> Feinfilter(„Schmutzfänger“), über die das Beckenwasser kontinuierlichgeführt wird, entlastet werden. Bei sehrlangen Haaren gilt dies bereits für die Überlaufrinne,an <strong>der</strong>en Gitter – für Badegäste sichtbar – sich langeHaare, optisch störend, absetzen können.Eine merkliche Verbesserung <strong>der</strong> mikrobiologischenWasserqualität ist durch Badehauben nicht <strong>zu</strong> erwarten(<strong>zu</strong>mindest sind uns diesbezügliche Untersuchungennicht bekannt): ein Badegast gibt trotz vorherigenDuschens noch Milliarden Keime ins Badewasser ab,von denen ein nicht unerheblicher Teil aus den mitDarmkeimen kontaminierten Körperarealen stammendürfte (aus diesem Gr<strong>und</strong>e dienen die mikrobiologischenUntersuchungen dem Nachweis von E. coli <strong>und</strong>Coliforme als Indikatoren für fäkale Verunreinigung).Der mögliche, <strong>zu</strong>sätzliche Keimeintrag durch offeneHaare ist daher kaum als hygienisch relevant ein<strong>zu</strong>stufen.Hin<strong>zu</strong> kommt, dass es sich bei dem hier <strong>zu</strong>findenden Keimspektrum i. d. R. um physiologischeHautflora ohne nennenswertes pathogenes Potentialim Badewasser handelt.Wie Untersuchungen <strong>zu</strong>r Absterbekinetik von relevantenMikroorganismen im Badewasser zeigen, ist dieVAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


29obligatorische Chlorung in den vorgegebenen Konzentrationenein sicheres Verfahren, die mikrobiologischeWasserqualität <strong>zu</strong> gewährleisten.Badehauben sind somit aus infektionsprophylaktischerSicht entbehrlich, können aber aus persönlichhygienischen<strong>und</strong> ästhetischen Gründen dennoch empfehlenswertsein.Dr. med. Bernhard Hengesbach, BonnHygMed 2006; (31) 10: 470Aktualisierung: Februar 2011Überprüfung <strong>der</strong> Desinfektionswirkungvon FlächendesinfektionsmittelnFrage: Im Schwimmbad (Beckenumgang, Duschen,Toiletten usw.) wird täglich desinfiziert. Die Desinfektionswirkungkann mittels Abklatschtest vor <strong>und</strong>nach <strong>der</strong> Desinfektion überprüft werden. Gibt esda<strong>zu</strong> eine Richtlinie o<strong>der</strong> ein Bewertungssystem(-schema), ab wann die Desinfektion als ausreichendbezeichnet werden kann?Eine Richtlinie o<strong>der</strong> ein Bewertungssystem, nach denendie Desinfektionsleistung eines Flächendesinfektionsmittelsin Schwimmbä<strong>der</strong>n z. B. anhand von Untersuchungenmit Rodac-Platten beurteilt werden kann,gibt es nicht.Vergleichende Untersuchungen mittels Abklatschplattenvor <strong>und</strong> nach einer Desinfektion können zwarin <strong>der</strong> Praxis den Reduktionseffekt eindrucksvoll veranschaulichen,sie stellen aber kein validiertes o<strong>der</strong>validierbares Verfahren dar. Die Schwierigkeit bestehtu.a. darin, dass die Ausgangsbelastung <strong>der</strong> beprobtenFlächen (hinsichtlich <strong>der</strong> Keimzahl <strong>und</strong> organischerKontaminationen) nicht bekannt <strong>und</strong> somit nicht quantifizierbarist. Diese Quantifizierbarkeit ist aber eine essentielleVorausset<strong>zu</strong>ng für die Erstellung von Richtlinienbzw. für die Bewertung <strong>der</strong> Desinfektionswirkungvon Desinfektionsmitteln wie sie für die Interpretation<strong>und</strong> Bewertung von krankenhaushygienischen Umgebungsuntersuchungenvorgenommen wird (s.u.).Untersuchungen mit Rodac-Platten sind <strong>zu</strong>m Nachweiseiner wirksamen Desinfektion aus folgendenGründen nur bedingt geeignet:1. Rodac-Platten sind aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> beschriebenenmangelnden Quantifizierbarkeit hoher Keimzahlen,die für die Bewertung von Reduktionsfaktoren von4–5 log 10-Stufen erfor<strong>der</strong>lich wäre, <strong>zu</strong> unpräzise.2. Es fehlen qualitative <strong>und</strong> quantitative Kriterien überdie auf Flächen im Schwimmbad <strong>zu</strong>lässigen mikrobiellenBelastungen.3. Die Berücksichtigung von Prüfbelastungen ist vorOrt nicht möglich (z.B. artifizielle organische Belastung).4. Die Beurteilung <strong>der</strong> Platten muss sich streng an <strong>der</strong>jeweiligen Fragestellung orientieren, wie dies bereitsfür die weitaus sensibleren Untersuchungen beikrankenhaushygienischen Fragestellungen <strong>zu</strong>r Beurteilungeines potentiellen Infektionsrisikos gilt. DasErgebnis einer Abklatschuntersuchung, z. B. von einerdesinfizierten Sitzbank in einem Schwimmbadunterscheidet sich demnach von einer desinfiziertenWerkbank in einer Apotheke. Ein E.-coli- o<strong>der</strong> einS.-aureus-Nachweis in Verbindung mit einer eventuellhohen Gesamtkeimzahl in <strong>der</strong> Werkbank hättesicher an<strong>der</strong>e Konsequenzen als <strong>der</strong> gleiche Bef<strong>und</strong>auf <strong>der</strong> Sitzbank.Abgesehen von den Schwierigkeiten bei <strong>der</strong> Auswertungvon Rodac-Platten ist die Erstellung von Richtlinieno<strong>der</strong> Bewertungsschemata für diese Abklatschuntersuchungenauch gar nicht erfor<strong>der</strong>lich: Diese Aufgabehat <strong>der</strong> VAH übernommen, dessen originäre Aufgabe esist, Desinfektionsmittel auf ihre Wirksamkeit <strong>zu</strong> testen<strong>und</strong> dem Anwen<strong>der</strong> die Sicherheit <strong>zu</strong> geben, die er voneinem Desinfektionsmittel erwartet. Eine „ausreichende“Desinfektion liegt somit gr<strong>und</strong>sätzlich dann vor,wenn das Desinfektionsmittel nach den Anfor<strong>der</strong>ungen<strong>der</strong> Richtlinien <strong>und</strong> Standardmethoden <strong>der</strong> DGHM <strong>zu</strong>rPrüfung chemischer Desinfektionsverfahren <strong>und</strong> nachden Kriterien <strong>der</strong> „Desinfektionsmittelliste des VAH“geprüft <strong>und</strong> für wirksam bef<strong>und</strong>en wurde [1]. Je nachTestorganismus wird dabei eine Reduktion um 4–5log 10-Stufen gefor<strong>der</strong>t.Für den Anwen<strong>der</strong> heißt das: Ein für den jeweiligenAnwendungsbereich (hier: Barfußbereiche, Saunenetc.) getestetes <strong>und</strong> für wirksam bef<strong>und</strong>enes Präparatist bei korrekter Anwendungstechnik (inkl. Aufbereitung<strong>der</strong> Reinigungsutensilien, Benet<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> Wischmopps,Beachtung <strong>der</strong> Einwirkzeit <strong>und</strong> <strong>der</strong> Konzentration)auch vor Ort wirksam. Insofern sind weitereRichtlinien o<strong>der</strong> Bewertungskriterien für die Beurteilungvon Desinfektionsmitteln nicht erfor<strong>der</strong>lich.VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


30Kurz gesagt: Die Aufnahme in die Liste des VAH garantiert,dass da, wo „Desinfektionsmittel“ drauf steht,auch ein wirksames Desinfektionsmittel drin ist. Gleichesgilt für die Liste <strong>der</strong> Deutschen VeterinärmedizinischenGesellschaft [2] für den Lebensmittelbereichsowie für die Zertifizierungen viruswirksamer Desinfektionsmittel<strong>der</strong> Deutschen Vereinigung <strong>zu</strong>r Bekämpfung<strong>der</strong> Viruskrankheiten e. V. [3]. Auf diese Listen<strong>und</strong> die „Prüfung <strong>der</strong> Wirksamkeit“ wird auch Be<strong>zu</strong>ggenommen in <strong>der</strong> Richtlinie des Robert Koch-Institutsüber die Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Hygiene bei <strong>der</strong> Reinigung<strong>und</strong> Desinfektion von Flächen [4].Sehr hilfreich bei <strong>der</strong> Beurteilung <strong>und</strong> Interpretation<strong>der</strong>artiger Kontaktkulturen für den Krankenhausbereichsind die Ausführungen in dem Loseblattwerk„Mikrobiologisch-infektiologische Qualitätssicherung“<strong>der</strong> DGHM [5]. Neben einer detaillierten Beschreibung<strong>der</strong> Modalitäten von Umgebungsuntersuchungen gebensie Hinweise <strong>zu</strong>r Interpretation <strong>und</strong> Bewertung<strong>der</strong> Bef<strong>und</strong>e, die – mit Einschränkungen – in manchenAussagen auch <strong>zu</strong>r Bewertung von Umgebungsuntersuchungenaußerhalb von Krankenhäusern herangezogenwerden können.Abklatschuntersuchungen <strong>zu</strong>r Überprüfung einerDesinfektionsleistung sind – außer auf dem beschriebenenkrankenhaushygienischen Sektor – nur für wenigeBereiche in Normen o<strong>der</strong> Richtlinien festgeschriebenwie z.B. in <strong>der</strong> DIN 10510 (Lebensmittelhygiene – GewerblichesGeschirrspülen; [6]). Hier liegen aber imVergleich <strong>zu</strong> Flächen in Bä<strong>der</strong>n „normierbare“ Verhältnissevor z.B. über die Temperatur-Zeit-Abhängigkeit<strong>der</strong> thermischen Desinfektion des Geschirrs, dessenverbleibende quantitative Keimbelastung mittels Abklatschtechnikin <strong>der</strong> Regel <strong>zu</strong>friedenstellend <strong>und</strong> reproduzierbardargestellt werden kann.Zwar kann die Wirksamkeit eines Präparates nichtmit Abklatschplatten ermittelt werden, aber Hinweiseauf Fehler bei <strong>der</strong> Durchführung selbst o<strong>der</strong> gr<strong>und</strong>sätzlichdes angewandten Verfahrens können durchaus mitentsprechenden Untersuchungen erzielt werden. Dasgilt natürlich nur, wenn ein Labor mit ausreichendenErfahrungen über die <strong>zu</strong> erwartende Keimflora <strong>und</strong>über die Desinfektionsverfahren die Bewertung vornimmt.Literatur1. Desinfektionsmittel-Kommission im VAH: Desinfektionsmittel-Listedes VAH. Stand: 1.1.2006. mhp-Verlag GmbH:Wiesbaden. 2006.2. Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft: 6. Liste <strong>der</strong>nach den Richtlinien <strong>der</strong> DVG geprüften <strong>und</strong> für wirksambef<strong>und</strong>enen Desinfektionsmittel für den Lebensmittelbereich.Inkl. Nachtrag. Stand: August 2006. DVG-Verlag.3. Deutsche Vereinigung <strong>zu</strong>r Bekämpfung von Viruskrankheiten,Robert Koch-Institut: Leitlinie <strong>zu</strong>r Prüfung von chemischenDesinfektionsmitteln gegen Viren in <strong>der</strong> Humanmedizin(Fassung vom 01.11.2005). HygMed 2005; (12):460-469.4. Kommission für Krankenhaushygiene <strong>und</strong> Infektionsverhütungam Robert Koch-Institut: Anfor<strong>der</strong>ungen an dieHygiene bei <strong>der</strong> Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion von Flächen.B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsbl Ges<strong>und</strong>heitsforsch Ges<strong>und</strong>heitsschutz2004; (47): 51–61.5. Trautmann M, Christiansen B, Häfner H, Lemmen S, MartinyH, Okpara-Hofmann J, Regnath Th, Synowzik I, Thomsen J,Wendt C, Zeller E: Krankenhaushygienische Untersuchungen,Teil 1. Band 22; In: Mauch H, Podbielski A, HerrmannM (Hrsg.): Qualitätsstandards in <strong>der</strong> mikrobiologisch-infektiologischenDiagnostik (MiQ). Loseblattwerk. Elsevier-GmbH: München. Ergän<strong>zu</strong>ngslieferung 2005.6. DIN 105106: Lebensmittelhygiene - Gewerbliches Geschirrspülenmit Mehrtank-Transportgeschirrspülmaschinen – HygienischeAnfor<strong>der</strong>ungen, Verfahrensprüfung. 2001–04.Dr. med. Bernhard Hengesbach, BonnDr. med. Bärbel Christiansen, KielZeitpunkt <strong>der</strong> Reinigungs- <strong>und</strong>Desinfektionsmaßnahmen inSchwimmbä<strong>der</strong>nHygMed 2007; (32) 4: 130–131Frage: Als Schwimm-Meister bin ich in einem Hallenbadfür die Durchführung <strong>und</strong> Beaufsichtigung<strong>der</strong> Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsmaßnahmen<strong>zu</strong>ständig. Mein Arbeitgeber möchte nun dieseArbeiten in die frühen Morgenst<strong>und</strong>en verlegen.Dies würde bedeuten, dass eingebrachte Keimesich nach Beendigung des Badebetriebes um 21:00Uhr bis morgens 5:00 Uhr ungehin<strong>der</strong>t vermehrenkönnen. Darüber hinaus verkrustet <strong>der</strong> Schmutz indieser Zeit <strong>und</strong> bildet einen optimalen Nährbodenfür Mikroorganismen. Ab 07:00 Uhr findet wie<strong>der</strong>Badebetrieb statt. Ich bin nun auf <strong>der</strong> Suche nachUntersuchungsergebnissen, die diesen Zusammenhangbelegen <strong>und</strong> auch auf eine ausreichende Ein-VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


31wirkzeit <strong>der</strong> gelisteten Desinfektionsmittel verweisen.Der Zeitpunkt für die erfor<strong>der</strong>liche tägliche Reinigung<strong>und</strong> Desinfektion <strong>der</strong> Flächen in öffentlichen Bä<strong>der</strong>nist nicht konkret durch Vorgaben festlegt. Die aktuellenEmpfehlungen des Umweltb<strong>und</strong>esamtes [1] besagenhier<strong>zu</strong> lediglich, dass es erfor<strong>der</strong>lich ist, Hygienepläne<strong>zu</strong> erstellen, <strong>und</strong> dass in diesen Plänen „die notwendigenReinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsmaßnahmen detailliertbeschrieben ...sein sollten“. Weiter heißt es:„Zur Vermeidung von Infektionen ist eine täglicheReinigung <strong>und</strong> Desinfektion des Barfuß- <strong>und</strong> Sanitärbereichessowie <strong>der</strong> Sitzflächen mit einem geeignetenMittel (Liste des Verb<strong>und</strong>es für angewandte Hygiene[VAH] bzw. des Robert Koch-Institutes [2, 3]) in ausreichen<strong>der</strong>Konzentration <strong>und</strong> Einwirkzeit erfor<strong>der</strong>lich.“In <strong>der</strong> Liste des VAH sind geprüfte Desinfektionsmittelbzw. Kombinations-Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsmittelaufgeführt sowie die abhängig vom Einsatzzweckerfor<strong>der</strong>lichen Einwirkzeiten <strong>und</strong> Konzentrationen. DieListe des Robert Koch-Institutes ist für die behördlich angeordneteDesinfektion im Seuchenfall vorgesehen.Etwas konkretere, aber ebenfalls unverbindlicheAussagen finden sich in <strong>der</strong> Zeitschrift „Hygieneinspektor“[4]. Hier ist u. a. angeben, dass aus hygienischenGesichtspunkten (Vermeidung <strong>der</strong> Keimvermehrung)sicherlich die Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion nachBetriebsende sinnvoll ist, da hier <strong>der</strong> Schmutz noch„locker“ sitzt <strong>und</strong> das Desinfektionsmittel über Nachtmit einer längeren Einwirkzeit <strong>und</strong> daher in geringerenKonzentrationen angewendet werden kann. Dem stehenallerdings örtliche Gegebenheiten <strong>und</strong> die Kostensituationgegenüber, wie dies in <strong>der</strong> Fragestellung <strong>zu</strong>mAusdruck kommt.Es ist davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass <strong>der</strong> Schmutz- <strong>und</strong>Keimeintrag nach Antrocknung über Nacht naturgemäßschwerer <strong>zu</strong> entfernen ist. Daher werdenin manchen Bä<strong>der</strong>n am Abend die Flächen mitWasser abgespült, um den gröbsten Schmutz <strong>zu</strong> entfernen,eine Antrocknung <strong>zu</strong> verhin<strong>der</strong>n <strong>und</strong> eine weitereKeimvermehrung über Nacht <strong>zu</strong> minimieren. Dieeigentliche reinigende Desinfektion erfolgt dann amnächsten Morgen.Mit den mo<strong>der</strong>nen, auf Wirksamkeit getestetenReinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsmitteln (in <strong>der</strong>Regel als Kombinations-Präparate verfügbar), eineradäquaten Reinigungstechnik, dem erfor<strong>der</strong>lichenEquipment <strong>und</strong> mit geschultem Personalist es aber heut<strong>zu</strong>tage gr<strong>und</strong>sätzlich auch möglich, denvorhandenen Schmutz des Vortages am darauf folgendenMorgen vor erneutem Beginn des Badebetriebs<strong>zu</strong> entfernen <strong>und</strong> die Flächen sicher <strong>zu</strong> desinfizieren.Solche Präparate sind als auf Wirksamkeit getesteteFlächendesinfektionsmittel (auch in Kombinationmit Reinigungsmitteln), die neben ihrem bevor<strong>zu</strong>gtenAnwendungsbereich im Krankenhaus auch in Bä<strong>der</strong>nverwendet werden sollten, in <strong>der</strong> Desinfektionsmittel-Liste des VAH [2] unter Angabe <strong>der</strong> – abhängig vomEinsatzzweck – erfor<strong>der</strong>lichen Einwirkzeiten <strong>und</strong> Konzentrationenaufgeführt.Somit bleibt es dem Badbetreiber überlassen,den Zeitpunkt für die erfor<strong>der</strong>liche tägliche Reinigung<strong>und</strong> Desinfektion <strong>der</strong> Flächen fest<strong>zu</strong>legen.Bei <strong>der</strong> Entscheidung für eine morgendliche Reinigung<strong>und</strong> Desinfektion sollte jedoch nachfolgendes beachtetwerden:1. Neben <strong>der</strong> leichteren Schmutzentfernung erlaubtes die abendliche Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion, diePräparate bei verlängerter Einwirkzeit (z. B. 4St<strong>und</strong>en) über Nacht in geringeren Konzentrationenan<strong>zu</strong>wenden; die morgendliche Durchführung<strong>der</strong> Arbeiten vor Wie<strong>der</strong>aufnahme des Betriebes erfor<strong>der</strong>taufgr<strong>und</strong> des vorgegebenen Zeitrahmens höhereKonzentrationen des verwendeten Präparatesbei verkürzter Einwirkzeit (z.B. 1 St<strong>und</strong>e), um dieerfor<strong>der</strong>liche Desinfektion <strong>zu</strong> gewährleisten.2. Uns liegen keine Untersuchungen vor, die einewachsende Keimbelastung ungereinigter Flächen(abends versus morgens) speziell in Schwimmbä<strong>der</strong>nbewiesen hätten. Erfahrungsgemäß sind aber nasseFlächen ein bevor<strong>zu</strong>gter Ort für die Vermehrung vonMikroorganismen, so dass naturgemäß von einerverstärkten Keimbelastung <strong>der</strong> Flächen bei <strong>der</strong>morgendlichen Reinigung <strong>und</strong> Desinfektionausgegangen werden muss. Mit einer fachgerechtenReinigung <strong>und</strong> Desinfektion <strong>der</strong> Flächen unterden oben beschriebenen Vorausset<strong>zu</strong>ngen kann mandieser Belastung aber auch nach mehrstündiger Pauseüber Nacht gerecht werden <strong>und</strong> den gewünschtenhygienisch einwandfreien Zustand <strong>der</strong> Flächenwie<strong>der</strong>herstellen. Dabei sollte auch darauf geachtetwerden, dass für diese Tätigkeiten genügend Zeitaußerhalb <strong>der</strong> Öffnungszeiten <strong>zu</strong>r Verfügung steht.VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


323. Die Effektivität von Flächendesinfektionsmaßnahmenlässt sich durch so genannte Abklatschuntersuchungenüberprüfen; nach <strong>der</strong> Empfehlungdes Umweltb<strong>und</strong>esamtes kann auch <strong>der</strong> Erfolgvon Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion (R/D) in Bä<strong>der</strong>nauf diese Weise getestet werden. Zur Feststellungmöglicher Unterschiede in <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> R/D(abendliche versus morgendliche Durchführung)wären <strong>der</strong>artige Untersuchungen geeignet. Hier<strong>zu</strong>können geeignete Institute o<strong>der</strong> Fachunternehmenbeauftragt werden. Dabei ist es nicht unbedingt erfor<strong>der</strong>lich,die einzelnen Keimarten <strong>zu</strong> bestimmen;oftmals reicht es schon aus, die Gesamtkeimzahl<strong>zu</strong> erfassen. Sehr hilfreich bei <strong>der</strong> Beurteilung <strong>und</strong>Interpretation solcher Abklatschuntersuchungensind die Ausführungen in dem Loseblattwerk „Mikrobiologisch-infektiologischeQualitätssicherung“<strong>der</strong> DGMH [5]. Diesbezüglich verweisen wir auchauf die Veröffentlichung des VAH „Schwimmbad– Überprüfung <strong>der</strong> Desinfektionswirkung von Flächendesinfektionsmitteln“[6].Literatur1. Umweltb<strong>und</strong>esamt: Hygieneanfor<strong>der</strong>ungen an Bä<strong>der</strong> <strong>und</strong><strong>der</strong>en Überwachung. B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsbl Ges<strong>und</strong>heitsforschGes<strong>und</strong>heitsschutz 2006; (49): 926–937.2. Desinfektionsmittel-Kommission im VAH: Desinfektionsmittel-Listedes VAH. Stand: 1.1.2008. mhp-Verlag GmbH:Wiesbaden. 2008.3. Robert Koch-Institut: Liste <strong>der</strong> vom Robert Koch-Institut geprüften<strong>und</strong> anerkannten Desinfektionsmittel <strong>und</strong> -verfahren.B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsbl Ges<strong>und</strong>heitsforsch Ges<strong>und</strong>heitsschutz2007 (50): 1332–1356.4. B<strong>und</strong>esverband <strong>der</strong> Hygieneinspektoren: Der Hygieneinspektor.Son<strong>der</strong>ausgabe Bä<strong>der</strong>hygiene. 01/2008. 45–48.5. Trautmann M, Christiansen B, Häfner H, Lemmen S, MartinyH, Okpara-Hofmann J, Regnath Th, Synowzik I, Thomsen J,Wendt C, Zeller E: Krankenhaushygienische Untersuchungen,Teil 1. Band 22; In: Mauch H, Podbielski A, HerrmannM (Hrsg.): Qualitätsstandards in <strong>der</strong> mikrobiologisch-infektiologischenDiagnostik (MiQ). Loseblattwerk. Elsevier-GmbH: München. Ergän<strong>zu</strong>ngslieferung 2005.6. Hengesbach B, Christiansen B: Überprüfung <strong>der</strong> Desinfektionswirkungvon Flächendesinfektionsmitteln. Desinfektionsmittel-Kommissionim VAH (Hrsg.). HygMed 2007; (32)4: 130–131. (auch ab<strong>zu</strong>rufen über www.<strong>vah</strong>-online.de,Desinfektionsmittel-Kommission, <strong>Fragen</strong> & <strong>Antworten</strong>.)ThanopraxieHygienerichtlinien für BestatterFrage: Gibt es Richtlinien/Vorgaben über Desinfektion/Hygienebeim Bestatter bzw. Thanopraxie?Dezidierte Verordnungen für Bestatter o<strong>der</strong> Thanatopaktikerexistieren nicht. Die notwendigen Hygienemaßnahmenlassen sich jedoch auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage desInfektionsschutzgesetzes (IfSG), <strong>der</strong> Unfallverhütungsvorschrift(UVV), <strong>der</strong> Biostoff-Verordnung (BioStoffV)<strong>und</strong> mittelbar aus <strong>der</strong> Richtlinie für Krankenhaushygiene<strong>und</strong> Infektionsprävention des Robert-Koch-Institutesableiten. Die berufsgenossenschaftliche Information„Biologische Arbeitsstoffe beim Umgang mitVerstorbenen” (BGI 5026) enthält entsprechend aufbereiteteInformationen bis hin <strong>zu</strong> einer Musterbetriebsanweisung.Sie ist über GSV GmbH, Postfach 500229,22702 Hamburg, <strong>zu</strong> beziehen. Musterhygieneplänekönnen vom Arbeitskreis „Hygiene im Bestattungsgewerbe“des Landesverbandes BestattungsgewerbeNRW e.V. <strong>und</strong> des Verbandes Deutscher Thanatologen(V.D.T.e.V.) bezogen werden.Florian Helm, BonnHyg Med 2009; 34 (10):410Dr. med. Bernhard Hengesbach, BonnDr. med. Bärbel Christiansen, KielHygMed 2008; (33) 6: 269-270VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


33ViruzidieZur Prüfmethodik <strong>und</strong> Anwendungviruzi<strong>der</strong> DesinfektionsmittelFrage: In <strong>der</strong> Desinfektionsmittel-Liste des VAHsind nun auch viruzide Desinfektionsmittel enthalten.Mir sind jedoch die <strong>zu</strong>gr<strong>und</strong>e liegenden Prüfungsmethoden(quantitativer Suspensionsversuch)<strong>und</strong> die verschiedenen Arten <strong>der</strong> Viruswirksamkeitnicht ganz klar. Zudem finde ich es schwierig <strong>zu</strong>entscheiden, wann ich welches Desinfektionsmittelaus welcher Liste (RKI bzw. VAH) verwenden soll.Vor allem durch die gestiegene Häufigkeit von Norovirus-Infektionen<strong>und</strong> die Gefahr einer Influenza-Pandemiesind viruswirksame Desinfektionsverfahren inden Mittelpunkt präventivmedizinischer <strong>Maßnahmen</strong>gerückt. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen demAnwen<strong>der</strong> helfen, die geeigneten Desinfektionsverfahrenaus<strong>zu</strong>wählen.Zur Prüfung von chemischen Desinfektionsverfahrenfür die Zertifizierung durch den VAHbzw. die Aufnahme in die VAH-ListeDie Prüfung chemischer Desinfektionsverfahren wirdin zwei Abschnitten durchgeführt. Der erste umfasstsog. In-vitro-Tests, von denen <strong>der</strong> wichtigste <strong>der</strong> quantitativeSuspensionsversuch ist. Bei dieser Prüfung werdenim Reagenzglas (d.h. „in vitro“) die mikrobiozidenEigenschaften eines Desinfektionsmittels geprüft. Dadie Desinfektionsmittel-Lösung dabei die Testmikroorganismenvon allen Seiten „angreifen“ kann, geschiehtdiese Prüfung unter Idealbedingungen. Insbeson<strong>der</strong>ewird festgestellt, welche Konzentrations-Zeit-Relationenwirksam sind, wo die Grenze <strong>zu</strong>r Nichtwirksamkeitliegt <strong>und</strong> wie die Wirksamkeit des Produktsdurch unterschiedliche organische „Belastungen“ (Zugabevon Serumalbumin <strong>und</strong> Erythrozyten) beeinflusstwird. Die Ergebnisse dieser Prüfungen lassen sich nicht1 <strong>zu</strong> 1 auf praktische Verhältnisse übertragen. Deshalbwerden in einem zweiten Schritt praxisnahe Versuchegefor<strong>der</strong>t. Für Anwendungsbereiche, bei denen <strong>der</strong>zeitnoch keine praxisnahen Versuche als Prüfverfahrenetabliert sind, stellen die Ergebnisse von SuspensionsversuchenMindestanfor<strong>der</strong>ungen für den praktischenEinsatz dar. Dies betrifft vor allem die Prüfung auf viruzideEigenschaften (siehe unten).Die Prüfverfahren <strong>zu</strong>m Nachweis einer bakteriziden<strong>und</strong> levuroziden (Sprosspilze abtötenden) bzw. fungiziden(Sprosspilze <strong>und</strong> Schimmelpilze abtötenden)o<strong>der</strong> tuberkuloziden bzw. mykobakteriziden Wirkungumfassen, aufbauend auf die Ergebnisse aus den Suspensionsversuchen,Prüfungen unter „praxisnahen“Bedingungen. Wie diese im Labor nachgestellt werden,hängt von <strong>der</strong> Anwendung des jeweiligen Desinfektionsverfahrensab:• Händedesinfektion <strong>und</strong> Hautantiseptik: Die Prüfungwird an den Händen bzw. an <strong>der</strong> Haut (Oberarm,Stirn) von ges<strong>und</strong>en Probanden vorgenommen.• Instrumentendesinfektion: Die Prüfung erfolgt mitgeringer o<strong>der</strong> hoher organischer Belastung an kontaminiertenTrägern mit einer rauen, also schwierig <strong>zu</strong>desinfizierenden Oberfläche (Mattglas) im Eintauchverfahren.• Flächendesinfektion: Die Prüfung (wie<strong>der</strong>um beigeringer o<strong>der</strong> hoher Belastung) erfolgt als Wischdesinfektionan kontaminierten Keramikfliesen o<strong>der</strong> alsDesinfektion „ohne mechanische Einwirkung“ ankontaminierten Metallscheiben. Das letztgenannteVerfahren dient als Modell für die Sprühdesinfektion.• Wäschedesinfektion: Die Prüfung erfolgt durch Waschenvon kontaminierten textilen Trägern in einerWaschmaschine unter standardisierten Bedingungen.Die in diesen Versuchen als wirksam ermittelten Konzentrations-Zeit-Relationenwerden als Anwendungsempfehlungzertifiziert bzw. gelistet.In <strong>der</strong> aktuellen VAH-Liste sind seit kurzem auch Produkteaufgeführt, für die eine viruzide o<strong>der</strong> begrenztviruzide Wirksamkeit nach anerkannten Standard-Prüfmethoden nachgewiesen wurde [1]. In Abhängigkeitvon den bei <strong>der</strong> Prüfung eingesetzten Testviren,wird zwischen viruzi<strong>der</strong> <strong>und</strong> begrenzt viruzi<strong>der</strong>Wirksamkeit unterschieden. Die begrenzt viruzideWirksamkeit umfasst nur behüllte Virusarten, währendviruzid wirksame Produkte auch die gegen chemischeDesinfektionsmittel resistenteren, unbehüllten Vireninaktivieren.Um den Anwen<strong>der</strong> eine Hilfestellung für die Einordnungviraler Erreger in die Kategorien „viruzid“bzw. „begrenzt viruzid“ <strong>zu</strong> geben, ist im Vorwort <strong>der</strong>VAH-Liste [2] eine Tabelle enthalten. Daraus ist z. B. <strong>zu</strong>entnehmen, dass das Hepatitis-B- <strong>und</strong> das Hepatitis-C-Virus, das HIV sowie Influenza- <strong>und</strong> Herpesviren durchbegrenzt viruzide Produkte erfasst <strong>und</strong> inaktiviert wer-VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


34den, während Noro- <strong>und</strong> Rotaviren den Einsatz viruzi<strong>der</strong>Produkte notwendig machen.Zur Frage <strong>der</strong> Anwendung viruzi<strong>der</strong>DesinfektionsmittelFür die Anwendung viruzi<strong>der</strong> Desinfektionsmittellassen sich drei Anwendungsbereicheunterscheiden [3]:• Aus Gründen <strong>der</strong> Hautverträglichkeit stehen für dieHändedesinfektion nur wenige Wirkstoffe bzw. Präparate<strong>zu</strong>r Verfügung, die eine viruzide Wirksamkeitgewährleisten. Da in vielen Bereichen <strong>der</strong> Schutz vorbehüllten Viren, die durch Blut <strong>und</strong> Körperflüssigkeitenübertragen werden, im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> steht, wirdempfohlen, für diesen Bereich in <strong>der</strong> Regel Produktemit einer begrenzt viruziden Wirksamkeit <strong>zu</strong> verwenden.In medizinischen Bereichen, in denen häufigmit dem Auftreten unbehüllter Infektionserreger(z. B. Adenoviren, Noroviren, Rotaviren) <strong>zu</strong> rechnenist, kann es sinnvoll sein, ein viruzides Präparat nichtnur vor<strong>zu</strong>halten, son<strong>der</strong>n gr<strong>und</strong>sätzlich an<strong>zu</strong>wenden.• Bei <strong>der</strong> Aufbereitung von semikritischen Medizinprodukten,bei <strong>der</strong> nach <strong>der</strong> abschließenden Desinfektionkein abschließen<strong>der</strong> Sterilisationsvorgang erfolgt,gibt die Anlage „Anfor<strong>der</strong>ungen an die Hygienebei <strong>der</strong> Aufbereitung von Medizinprodukten“ <strong>der</strong>Richtlinie für Krankenhaushygiene <strong>und</strong> Infektionspräventionvor, dass hierfür nur Desinfektionsmittelan<strong>zu</strong>wenden sind, die auch über eine viruzide Wirksamkeitverfügen.• Bei <strong>der</strong> gezielten Flächendesinfektion ist die Art desErregers häufig bekannt, sodass das erfor<strong>der</strong>licheWirkungsspektrum in Abhängigkeit von dem <strong>zu</strong> inaktivierendenVirus ausgewählt werden kann. Bei<strong>der</strong> routinemäßigen, d. h. prophylaktischen Flächendesinfektionmüssen bei <strong>der</strong> Auswahl des ProduktsEigenschaften <strong>und</strong> Übertragungswege des infragekommenden viralen Erregerspektrums beachtet werden.Desinfektion nach VAH- o<strong>der</strong> RKI-ListeNach § 18 IfSG dürfen bei behördlich angeordnetenDesinfektionsmaßnahmen („Entseuchungen“) nur Mittel<strong>und</strong> Verfahren angewandt werden, die in <strong>der</strong> gültigenDesinfektionsmittelliste des Robert Koch-Institutsaufgeführt sind [4]. Für prophylaktische Desinfektionsmaßnahmenin Einrichtungen des Ges<strong>und</strong>heitswesenssollen Verfahren angewandt werden, die in <strong>der</strong> Listedes Verb<strong>und</strong>es für Angewandte Hygiene (VAH-Liste)aufgeführt sind. Da beide Listen an unterschiedlichenZielset<strong>zu</strong>ngen orientiert sind, unterscheiden sich dieeingetragenen Produkte in den Einwirkzeiten <strong>und</strong> denKonzentrationen <strong>der</strong> Gebrauchslösungen. Da die Produktein <strong>der</strong> RKI-Liste auch wi<strong>der</strong>standsfähige Krankheitserregererfassen (Wirkungsbereich A: Mykobakterien;Wirkungsbereich B: behüllte <strong>und</strong> unbehüllteViren), die durch Körperflüssigkeiten geschützt sind,finden sich dort in <strong>der</strong> Regel höhere Konzentrationen<strong>und</strong>/o<strong>der</strong> längere Einwirkungszeiten [5].Literatur1. VAH Desinfektionsmittelkommission. Mitteilung Nr. 3/2010:Listung viruswirksamer Eigenschaften in <strong>der</strong> VAH-Desinfektionsmittelliste.Hyg Med 2010; 35:2732. Verb<strong>und</strong> für Angewandte Hygiene (Hrsg.). Desinfektionsmittellistedes VAH; Stand 1. August 2011. AktualisierteInternetversion www.<strong>vah</strong>-online.de. Hinweis: Das Vorwort<strong>zu</strong>r Liste ist im Internet auch ohne Lizenz frei <strong>zu</strong>gänglich.3. Stellungnahme des Arbeitskreises Viruzidie* beim RobertKoch-Institut (RKI) sowie des Fachausschusses „Virusdesinfektion“<strong>der</strong> Deutschen Vereinigung <strong>zu</strong>r Bekämpfung <strong>der</strong>Viruskrankheiten (DVV) <strong>und</strong> <strong>der</strong> Desinfektionsmittelkommission<strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Hygiene <strong>und</strong> Mikrobiologie(DGHM). Prüfung <strong>und</strong> Deklaration <strong>der</strong> Wirksamkeitvon Desinfektionsmitteln gegen Viren. B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsbl- Ges<strong>und</strong>heitsforsch - Ges<strong>und</strong>heitsschutz 2004; 47:62–664. Liste <strong>der</strong> vom Robert Koch-Institut geprüften <strong>und</strong> anerkanntenDesinfektionsmittel <strong>und</strong> –verfahren, Stand vom31.5.2007 (15. Ausgabe). B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsbl - Ges<strong>und</strong>heitsforsch- Ges<strong>und</strong>heitsschutz 2007; 50:335–13565. Robert Koch-Institut. Informationsblatt <strong>zu</strong>r Desinfektionsmittel-Listedes Robert Koch-Instituts gemäß §18 IfSG. Juni2007 www.rki.deProf. Dr. Peter Heeg, AmmerbuchDr. med. Bärbel Christiansen, KielHygMed 2011; (36) 10: 409–410VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


35Wäsche– Keimbelastung von Waschmaschinen– Waschen von DRK-Einsatzbekleidung(s. auch Rettungsdienst)– Berufskleidung <strong>und</strong> Bettwäsche in <strong>der</strong>ArztpraxisKeimbelastung von WaschmaschinenFrage: Gibt es Vorschriften <strong>zu</strong> Nachweisverfahrenbezüglich <strong>der</strong> Keimbelastung von Waschmaschine/Waschgut?Konkrete Vorschriften im Sinne rechtlicher Vorgaben<strong>zu</strong> den in <strong>der</strong> Frage erwähnten Nachweisverfahrenexistieren nicht. Allerdings gilt es Infektionen <strong>zu</strong> vermeidenbzw. das Infektionsrisiko auf ein akzeptablesMaß <strong>zu</strong> senken.Um dies <strong>zu</strong> erreichen, sollte daher <strong>der</strong> aktuelle Stand<strong>der</strong> Technik berücksichtigt werden, <strong>der</strong> <strong>zu</strong>m Beispielin den Richtlinien des RKI (Robert Koch-Institut), denMethoden des VAH (Verb<strong>und</strong> für Angewandte Hygiene)<strong>und</strong> in nationalen <strong>und</strong> internationalen Normenbeschrieben wird.Bei <strong>der</strong> Wäscheaufbereitung sollte ein Qualitätsmanagementsystemeingeführt werden, so dass die erfor<strong>der</strong>lichehygienische bzw. mikrobiologische Qualität<strong>der</strong> Textilien gelenkt <strong>und</strong> dauerhaft erreicht werdenkann. Ein mögliches Vorgehen <strong>zu</strong>r Durchführung einerRisikoanalyse in Wäschereien wird in <strong>der</strong> EN 14065beschrieben [1].Die chemothermische Aufbereitung von Textilien,die eine definierte mikrobiologische Qualität aufweisenmüssen, ist im Privathaushalt mit konventionellenHaushaltswaschmaschinen in <strong>der</strong> Regel nicht möglich,da aufgr<strong>und</strong> <strong>zu</strong> großer Schwankungen im Temperaturprofil(Exaktheit <strong>und</strong> Haltezeit), <strong>der</strong> Verschmut<strong>zu</strong>ngen,<strong>der</strong> Maschinenbeladungen, des Flottenverhältnisses(Anteil <strong>der</strong> Textilmenge <strong>zu</strong>r Flüssigkeitsmenge), <strong>der</strong>Wasch- <strong>und</strong> ggf. Desinfektionsmitteldosierungen u.v.m.die Sicherheit, reproduzierbare Ergebnisse <strong>zu</strong> erzielen,gefährdet ist. Waschmaschinen müssen außerdem bestimmteAnfor<strong>der</strong>ungen erfüllen, damit sichergestelltwerden kann, dass die in <strong>der</strong> Liste des RKI <strong>und</strong> desVAH angegebenen Verfahrensbedingungen eingehaltenwerden <strong>und</strong> die desinfizierende Wirkung <strong>der</strong> Waschverfahrenerreicht wird [2,3].Der Wirksamkeitsnachweis des angewendeten Desinfektionsverfahrenserfolgt mit den üblichen mikrobiologischenNachweisverfahren <strong>und</strong> Testmethoden [3,4].Um eine Aussage <strong>zu</strong>r chemothermischen Desinfektionswirkungbei <strong>der</strong> Wäscheaufbereitung treffen <strong>zu</strong>können, werden in <strong>der</strong> Praxis überwiegend 1. Bioindikatoreneingesetzt, 2. mikrobiologische Wasseranalysen(z.B. des letzten Spülbades) durchgeführt <strong>und</strong> 3.das RODAC-Verfahren angewendet.<strong>zu</strong> 1:Geeignete Bioindikatoren sind Baumwollläppchen,die mit einer ausreichenden Menge von Mikroorganismen<strong>und</strong> Blut kontaminiert <strong>und</strong> anschließend getrocknetwerden (Einzelheiten <strong>zu</strong>r Herstellung <strong>und</strong> Verwendung<strong>der</strong> Bioindikatoren sind in den Richtlinien desRKI <strong>und</strong> den Methoden des VAH beschrieben). Nachdem Einsatz <strong>der</strong> Bioindikatoren in <strong>der</strong> Waschmaschinewird kontrolliert, wie hoch die Reduktionsrate ist.Von einer erfolgreichen Desinfektion kann ausgegangenwerden, wenn <strong>der</strong> Reduktionsfaktor größer als 7log-Stufen ist. Der Einsatz von Bioindikatoren, die ineine semipermeable Membran eingeschlossen sind, istkritisch <strong>zu</strong> hinterfragen, da innerhalb des Biomonitorkompartimentesin Abhängigkeit von <strong>der</strong> Zeit an<strong>der</strong>eBedingungen herrschen als außerhalb [5].<strong>zu</strong> 2:Das Wasser, welches <strong>zu</strong>m Waschen verwendet wird(mit Ausnahme von Wasser <strong>zu</strong>m Einweichen bzw. <strong>zu</strong>mVorwaschen von Textilien), muss <strong>der</strong> Trinkwasserverordnungentsprechen. Gängige Wasserproben <strong>zu</strong>r mikrobiologischenAnalyse sind Weichwasser (nach <strong>der</strong>Enthärtungsanlage) o<strong>der</strong> die letzten Spülbä<strong>der</strong>. Aufeine geeignete Probennahmemöglichkeit <strong>und</strong> fachmännischeEntnahmen des Wassers ist <strong>zu</strong> achten.<strong>zu</strong> 3:Das RODAC-Verfahren (Replicate Organism DetectionAnd Counting, synonym <strong>zu</strong>m Abklatschverfahren)ist trotz möglicher Ergebnisschwankungen ein geeignetesVerfahren, um eine Abschät<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> Anzahl vonMikroorganismen auf Oberflächen vor<strong>zu</strong>nehmen. Gemäßden Richtlinien des RKI dürfen nach <strong>der</strong> Probennahmevon trockener Wäsche, die für den Gebrauchkeimarm <strong>zu</strong>r Anwendung kommen soll, auf Nährbodennach entsprechen<strong>der</strong> Bebrütung in neun vonzehn Proben nicht mehr als zwei Kolonien je 10 cm2nachgewiesen werden (bei gleichzeitiger AbwesenheitVAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


36humanpathogener Mikroorgansimen) [4]. (Bei Arbeitsbekleidungfür den Lebensmittelbereich dürfen gemäß<strong>der</strong> DIN 10524 nicht mehr als fünf Kolonien je 10 cm2auf den Nährböden wachsen (bei gleichzeitiger Abwesenheithumanpathogener Mikroorgansimen)) [6]).Das Verfahren mit <strong>der</strong> größten Aussagekraft ist <strong>der</strong>Einsatz von Bioindikatoren in Form kontaminierterBaumwollläppchen. Die Untersuchung von Weichwasser<strong>und</strong> letztem Spülwassern sowie die Verwendungvon RODAC-Platten sind eher ergänzende bzw. im Falldes Abklatschverfahrens orientierende Untersuchungen.Sofern auf den Läppchen eine ausreichende Reduktion<strong>der</strong> Testorganismen nachgewiesen wurde <strong>und</strong>keine sek<strong>und</strong>ären Kontaminanten festgestellt wurden,sind die weiteren Untersuchungen nicht zwingend erfor<strong>der</strong>lich.Literatur1. EN 14065 Textilien - In Wäschereien aufbereitete Textilien- Kontrollsystem Biokontamination. Beuth-Verlag, Berlin EN14065:2002.2. Robert-Koch-Institut (Hrsg.): Liste <strong>der</strong> vom Robert Koch-Institut geprüften <strong>und</strong> anerkannten Desinfektionsmittel <strong>und</strong>–verfahren. Stand: 15. Ausgabe, 31.05.2007.3. Desinfektionsmittel-Kommission im VAH: Liste <strong>der</strong> Desinfektionsmittel-Kommissionim Verb<strong>und</strong> für AngewandteHygiene (VAH) e. V. Anwendungshinweise <strong>zu</strong>r Wäschedesinfektion.Stand: 01.03.2011 (Stand online: 1.8.2011)4. Richtlinie für die Krankenhaushygiene <strong>und</strong> InfektionspräventionRobert-Koch-Institut, Kommission für Krankenhaushygiene<strong>und</strong> Infektionsprävention (Hrsg.) Ziffer 4.4.3,Krankenhauswäsche, - Wäscherei. Gustav-Fischer-Verlag,Stuttgart, 1996.5. Kagemann G, Hilgenberg B, Rech J, Heintz M and VossebeinL : Use of Biomonitors for the Validation of ChemothermalDisinfecting Washing Procedures. Tenside Surf Det2008;6(45):334-3396. DIN 10524: Lebensmittelhygiene - Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben.Beuth-Verlag, Berlin, DIN 10524:2004.Prof. Dr. Peter Heeg, AmmerbuchProf. Dr. Lutz Vossebein, Mönchen-GladbachPD Dr. med. Constanze Wendt, HeidelbergErstveröffentlichung: HygMed 2006; (31)7/8: 345Aktualisiert: 24. Juni 2011, HygMed 2011; (36)7/8: 309Waschen von DRK-EinsatzbekleidungFrage: Da unsere Dienstwäsche (DRK-Einsatzbekleidungetc.) durch unser Personal selbst auf <strong>der</strong>Rettungswache gewaschen wird, sehen wir unsverpflichtet eine Industriewaschmaschine bereit<strong>zu</strong>stellen.Welche Vorgaben hinsichtlich Desinfektion<strong>und</strong> technische Vorausset<strong>zu</strong>ngen muss eine solcheMaschine erfüllen?Um eine sichere Desinfektion gewährleisten <strong>zu</strong> können,muss die Waschmaschine sämtliche relevantenParameter des Desinfektionsverfahrens einstellen <strong>und</strong>nachweislich erfüllen können.Da<strong>zu</strong> gehören vor allem:1. Die Temperatur <strong>und</strong> Haltezeit2. Das Flottenverhältnis (Verhältnis <strong>der</strong> Menge antrockenen Textilien in Kilogramm <strong>zu</strong>r Wasser- (Flotten-)Menge in Liter).Achtung: nicht <strong>der</strong> Gesamtwasserverbrauch istgefragt, son<strong>der</strong>n die Wassermenge im entsprechendenDesinfektionsschritt.3. Dosierung des Desinfektionsmittelwirkstoffs:Für die exakte Dosierung (z. B. 5 Gramm pro LiterFlotte) muss die Wassermenge im entsprechendenDesinfektionsbad ebenfalls bekannt sein.4. Kontrolle <strong>und</strong> Dokumentation:Wenn die Maschine aufgestellt <strong>und</strong> angeschlossenist (sowie mindestens einmal pro Jahr), sollten dieverwendeten Verfahren validiert werden; sprechenSie ggf. mit Ihrem Maschinen- o<strong>der</strong> Waschmittellieferanten.Der Temperaturnachweis erfolgt üblicherweise überden Einsatz von Temperaturloggern.Die Wassermenge (für Dosierung <strong>und</strong> Flottenverhältnis)kann bspw. über eine vorgeschaltete Wasseruhr inden entsprechenden Einzelbä<strong>der</strong>n abgelesen werden.Außerdem wird empfohlen mindestens einmal proJahr einen Biomonitor ein<strong>zu</strong>setzen, <strong>der</strong> die Anfor<strong>der</strong>ungendes RKI <strong>und</strong> VAH erfüllt (Biomonitore die ineiner semipermeablen Membran eingeschlossen sind,erfüllen diese Anfor<strong>der</strong>ungen nicht).Es sollte beachtet werden, dass bspw. in <strong>der</strong> Liste desVAH viele verschiedene Desinfektionswaschverfahrenmit unterschiedlichen Temperaturen <strong>und</strong> Haltezeitenetc. aufgeführt sind. Die Waschmaschine sollte dieseVerfahren abbilden können.VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


37Prof. Dr. Peter Heeg, AmmerbuchProf. Dr. Lutz Vossebein, MönchengladbachHygMed 2011; (36) 7/8: 310(s. auch <strong>Fragen</strong> <strong>zu</strong>m Rettungsdienst)Aufbereitung von Berufskleidung <strong>und</strong>Bettwäsche in einer ArztpraxisFrage: Wir sind eine Arztpraxis <strong>und</strong> haben einSchlaflabor. Muss die Bettwäsche <strong>und</strong> die Berufskleidungmit Desinfektionswaschmittel gewaschenwerden o<strong>der</strong> reicht es aus, die Wäsche mit 60 °Cbzw. 90 °C <strong>zu</strong> waschen? Handelt es sich um eineEmpfehlung o<strong>der</strong> eine Vorschrift?Antwort: Im Gegensatz <strong>zu</strong>m gut regulierten Bereich<strong>der</strong> Wäscheaufbereitung für Krankenhäuser herrschtüber die Wäscheaufbereitung in <strong>der</strong> Arztpraxis keinKonsens.Gemäß IfSG § 36 müssen auch in ambulanten Einrichtungendes Ges<strong>und</strong>heitsdienstes (u. a. Arztpraxen)Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden<strong>und</strong> sämtliche hygienerelevanten Prozessschritte innerhalb<strong>der</strong> Praxis durch Hygienepläne geregelt werden.Der Einsatz <strong>und</strong> die Aufbereitung von Arbeits- <strong>und</strong>Schutzkleidung ist aus Sicht des Schutzes <strong>der</strong> Beschäftigten<strong>und</strong> aus Sicht des Infektionsschutzes für Mitarbeiter<strong>und</strong> Patienten ein nicht <strong>zu</strong> vernachlässigendesThema. Wissenschaftliche Studien belegen, dass Textilienals ernst <strong>zu</strong> nehmen<strong>der</strong> Vektor für Infektionserregergesehen werden müssen. Deshalb sollte die Verwendung<strong>und</strong> Aufbereitung von Arbeits- <strong>und</strong> Schutzkleidungsowie ggf. die Bettwäsche im Hygienemanagementeiner Arztpraxis geregelt werden.In den existierenden Regelwerken werden keinePauschalkategorisierungen vorgenommen, so dasshäufig unklar ist, ob <strong>und</strong> wann Textilien bzw. Arbeits<strong>und</strong>Berufskleidung Schutzfunktion haben <strong>und</strong>/o<strong>der</strong>mit spezialisierten Verfahren desinfizierend aufbereitetwerden müssen. Für den Nicht-Hygieniker istdaher nur schwer <strong>zu</strong> erkennen, ob Textilien aus <strong>der</strong>Arztpraxis wie Krankenhauswäsche <strong>zu</strong> behandelnsind.Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene[1] hat empfohlen, Arbeitskleidung von Personenaus Pflegeberufen nicht im häuslichen Bereich <strong>zu</strong>waschen, son<strong>der</strong>n mit Verfahren, die beim VAH o<strong>der</strong>RKI als wirksam bef<strong>und</strong>en wurden. Dabei gilt es, dieverfahrensspezifischen Dosierungen, Temperaturen,Haltezeiten <strong>und</strong> Flottenverhältnisse ein<strong>zu</strong>halten <strong>und</strong><strong>zu</strong> prüfen, ob diese Bedingungen permanent gewährleistetsind.Wir empfehlen, eine Risikoanalyse bzw. Gefährdungsbeurteilungdurch<strong>zu</strong>führen <strong>und</strong> diese <strong>zu</strong> dokumentieren.Für Arztpraxen ist generell die TRBA 250 an<strong>zu</strong>wenden[2]. Solange es um Patienten ohne Infektionskrankheiten(z. B. nur mit Schlafstörungen) geht, halten wir dieSchutzstufe 1 für angemessen. Eine Entscheidungshilfe,nicht <strong>zu</strong>letzt für die Aufbereitung von Kopfkissen <strong>und</strong>Bettdecken, stellt die AWMF-Leitlinie <strong>zu</strong>r hygienischenAufbereitung von Patientenbetten dar [3].Eine thermische Desinfektion bedeutet bei 90 °Ceine Haltezeit von 10 min bzw. 85 °C <strong>und</strong> 15 min beiFlottenverhältnissen von 1:4 bis 1:5. Diese Desinfektionsbedingungenwerden allerdings selten in Haushaltswaschmaschineneingehalten. Es gibt gewerblicheWaschmaschinen ab ca. 5 kg Nennfüllmenge, diefür solche Verfahren aber auch für chemo-thermischdesinfizierende Waschverfahren geeignet sind.Die desinfizierende Wirksamkeit des Waschverfahrensmuss regelmäßig nach den aktuellen Empfehlungendes RKI (mindestens einmal jährlich) bzw. ggf.nach den Vorgaben des eingeführten Qualitätsmanagementsystemsmittels Bioindikatoren <strong>und</strong> direkterUntersuchung <strong>der</strong> behandelten Wäsche (z. B. Rodac-Platten) geprüft werden.Literatur1. Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene: Kleidung<strong>und</strong> Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischerSicht. Hyg & Med 2009; 34:3.2. Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe. BiologischeArbeitsstoffe im Ges<strong>und</strong>heitswesen <strong>und</strong> in <strong>der</strong> WohlfahrtspflegeTRBA 250. Ausgabe 2003, <strong>zu</strong>l. geänd. November2007, GMBl Nr. 4 v. 14.02.2008. Seite 83. http://www.baua.de/nn_15116/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/TRBA/pdf/TRBA-250.pdf3. Arbeitskreis Krankenhaus- <strong>und</strong> Praxishygiene <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Gachgesellschaften(AWMF): Hygienische Aufbereitung vonPatienten betten. yg & Med 2010; 35:268. http://www.hygiene-klinik-praxis.de/ll_029.htm (Reg. Nr. 029/023)VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


38Prof. Dr. Peter Heeg, AmmerbuchProf. Dr. Lutz Vossebein, Mönchengladbach HygMed 2011; (36) 9: 351-52.Diese Frage wurde im Konsens mit <strong>der</strong> Desinfektionsmittel-Kommissionim VAH beantwortet.VAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013


39AutorenverzeichnisKorrespondieren<strong>der</strong> AutorProf. Dr. Peter HeegHygiene im Ges<strong>und</strong>heitswesen– Beratung <strong>und</strong> Begutachtung –Karlstraße 25/4E-mail: Peter_Heeg@web.deWeitere AutorenDr. med. Bärbel ChristiansenMedizinaluntersuchungsamt <strong>und</strong>Krankenhaushygiene im UK S-H, Campus KielBrunswiker Str. 1024105 KielProf. Dr. med. Th. EikmannInstitut für Hygiene <strong>und</strong> Umweltmedizindes Universitätsklinikums Gießen <strong>und</strong>Marburg GmbHFriedrichstr. 1635392 GießenDr. Jürgen GebelInstitut für Hygiene <strong>und</strong> Öffentliche Ges<strong>und</strong>heit<strong>der</strong> Universität BonnSigm<strong>und</strong>-Freud-Str. 2553127 BonnProf. Dr. med. Martin ExnerDirektorInstitut für Hygiene <strong>und</strong> Öffentliche Ges<strong>und</strong>heit<strong>der</strong> Universität BonnSigm<strong>und</strong>-Freud-Str. 2553127 BonnFlorian HelmInstitut für Hygiene <strong>und</strong> Öffentliche Ges<strong>und</strong>heit<strong>der</strong> Universität BonnSigm<strong>und</strong>-Freud-Str. 2553127 BonnDipl.-Biol. Dr. med. Bernhard HengesbachInstitut für Hygiene <strong>und</strong> Öffentliche Ges<strong>und</strong>heit<strong>der</strong> Universität BonnSigm<strong>und</strong>-Freud-Str. 2553127 BonnProf. Dr. med. Christiane HöllerBayrisches Landesamt für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong>LebensmittelsicherheitVeterinärstraße 2, 85764 OberschleißheimPD Dr. med. Frank-Albert PittenInstitut für Krankenhaushygiene<strong>und</strong> Infektionskontrolle GbRSiemensstr. 1835394 GießenProf. Dr. Walter Popp, EssenUniversitätsklinikum EssenKrankenhaushygieneHufelandstraße 55, 45147 EssenRA Dr. jur. Alfred Schnei<strong>der</strong>Poststr. 175172 PforzheimProf. Dr. Lutz VossebeinHochschule Nie<strong>der</strong>rheinUniversity of Applied SciencesFB 07: Textil- <strong>und</strong> BekleidungstechnikFachgebiet: Textiltechnologie, Textile Prüfungen<strong>und</strong> QualitätsmanagementWebschulstraße 3141065 MönchengladbachProf. Dr. med. Constanze WendtLabor Dr. Limbach <strong>und</strong> KollegenMedizinisches VersorgungszentrumIm Breitspiel 1569126 HeidelbergVAH-<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Stand März 2013

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