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Geheime Daten aus Liechtenstein - Steuerkanzlei Schröder in ...

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März 2008Das Wirtschaftsmagaz<strong>in</strong> des Bundes der Steuerzahlerwww.steuerzahler.deSteuerskandal<strong>Geheime</strong> <strong>Daten</strong><strong>aus</strong> <strong>Liechtenste<strong>in</strong></strong>Erlass der GrundsteuerFrist 31. März 2008 beachtenWohn-RiesterNeue WohnförderungRundfunkgebührenUnGEZählte Probleme


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<strong>in</strong>haltsverzeichnis<strong>in</strong>halt47editorial• von Dr. Karl He<strong>in</strong>z DäkePräsident des Bundes der SteuerzahlerKarl He<strong>in</strong>z Däke,Präsident des Bundesder Steuerzahler48steuerrecht• Nichtanwendungserlasse des BMF5052545658steuertipps• Gewerblicher Grundstückshandel beiLandwirten• Geänderter Stichtag bei Spezialfonds• K<strong>in</strong>dergartenzuschüsse vom Arbeitgeber• Verpachtung e<strong>in</strong>es Autoh<strong>aus</strong>esund vieles mehr …titelthema• <strong>Geheime</strong> <strong>Daten</strong> <strong>aus</strong> <strong>Liechtenste<strong>in</strong></strong>Interview mit Dr. Karl He<strong>in</strong>z Däkeh<strong>aus</strong>haltspolitik• Hochbezahlte Spaziergänger• Solidaritätszuschlagh<strong>aus</strong>haltspolitik• Vorschläge zum Schuldenverboth<strong>aus</strong>haltspolitik• Teures Fliegenaußerdem• geld und service, S. 55, S. 57• Neue Bücher, S. 57• Infofax, S. 58• Steuerfax, S. 62• DER STEUERZAHLER als E-Paper, S. 56Lesen Sie im nächsten Heft:• SteuerrechtPhotovoltaikanlagen und Steuern• VerschwendungKanzler-U-Bahn wird immer teurer• AbgeltungssteuerAnlageprodukt FondseditorialLiebe Leser<strong>in</strong>, lieber Leser!Mitte Februar haben zwei Ereignisse unsere Republik erschüttert. Zuerstwurde das ganze vor<strong>aus</strong>sichtliche Ausmaß des Verlustes durchSpekulationen mit faulen US-Immobilienkrediten bekannt. Daraufh<strong>in</strong>hat der Bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>ister zur Rettung e<strong>in</strong>es betroffenen Bankh<strong>aus</strong>esüber die staatseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau e<strong>in</strong>e Bürgschaftüber e<strong>in</strong>e Milliarde Euro übernommen. „IKB lässt sich vomSteuerzahler retten“, titelten die Zeitungen. Der BdSt schlug sofortAlarm und forderte, dass zukünftig staatseigenen Banken oder Banken,an denen staateigene Institute wesentlich beteiligt s<strong>in</strong>d, risikoreiche,spekulative Geschäfte verboten werden müssen.Kaum war die Frage gestellt, ob die Politiker, die im Verwaltungsrat derKfW sehr stark vertreten s<strong>in</strong>d, ihrer Aufsichtspflicht <strong>aus</strong>reichend genügthaben, als das nächste Ereignis über uns here<strong>in</strong>brach: In den frühenMorgenstunden des 14. Februar wurde der Vorstandsvorsitzendedes Post AG wegen des Verdachts der Steuerh<strong>in</strong>terziehung festgenommenund vor laufenden Kameras <strong>aus</strong> se<strong>in</strong>em H<strong>aus</strong> geführt, e<strong>in</strong> bisher <strong>in</strong>der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland me<strong>in</strong>es Wissens e<strong>in</strong>maligerVorgang. Gleichzeitig wurde bekannt, dass dem Bundesnachrichtendienstvon e<strong>in</strong>em „<strong>Daten</strong>dieb“ e<strong>in</strong>e DVD mit steuerrelevantenInformationen <strong>aus</strong> <strong>Liechtenste<strong>in</strong></strong> von wohl etwa t<strong>aus</strong>end Bürgern angebotenworden se<strong>in</strong> sollen und der Informant vom BND dafür rund fünfMillionen Euro erhalten haben soll, die dem BND von den Steuerbehörden(also <strong>aus</strong> Steuergeldern) vom Bund und Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen erstattetwerden sollen. Ob das alles mit den Grundsätzen e<strong>in</strong>es Rechtsstaateszu vere<strong>in</strong>baren ist, wird sich noch zeigen.Den prompt folgenden Forderungen der Politik nach e<strong>in</strong>em höherenStrafmaß für Steuerh<strong>in</strong>terzieher und e<strong>in</strong>er Verstärkung der Steuerfahndungmuss heftig widersprochen werden. Das Übel muss an derWurzel gepackt werden und die Wurzel ist unser kompliziertes, mitzahlreichen Ausnahmen gespicktes unverständliches Steuerrecht. Dassoll ke<strong>in</strong>e Entschuldigung für die mit krim<strong>in</strong>eller Energie betriebeneSteuerh<strong>in</strong>terziehung se<strong>in</strong>. Bei e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>fachen, gerechten Steuerechtmit niedrigen Steuersätzen wären die Kontrollen e<strong>in</strong>facher, wir brauchtennicht mehr, sondern weniger Prüfer und Fahnder.Welche Folgen beide Ereignisse, <strong>in</strong>sbesondere das Zweite, haben werden,ist noch nicht absehbar. Hoffen wir, dass der Rechtsstaat dabe<strong>in</strong>icht auf der Strecke bleibt.SchuldenuhrWeitere Tipps und Informationen rundums Thema Steuern f<strong>in</strong>den Sie auf unsererHomepage: www.steuerzahler.deStaatsverschuldung <strong>in</strong> DeutschlandSchuldenzuwachs/Sekunde1.492.381.904.960 474Bill. Mrd. Mio. Tsd. Euro EuroStand: 1. März 2008, 0.00 UhrMärz 200847


steuerrecht§steuer rechtNichtanwendungserlasseDas BMF, der geheime GesetzgeberUrteile des Bundesf<strong>in</strong>anzhofs stoßen gelegentlich beider F<strong>in</strong>anzverwaltung auf wenig Gegenliebe. Das istbesonders häufig der Fall, wenn die Entscheidung fürden Steuerzahler günstig <strong>aus</strong>gefallen ist. Zuweilenreagiert der Gesetzgeber und ändert das entsprechendeGesetz. Gelegentlich sieht sich das Bundesm<strong>in</strong>isteriumder F<strong>in</strong>anzen jedoch selbst veranlasst,die „missliebigen“ Entscheidungen der oberstendeutschen Steuerrichter für nicht anwendbar zu erklären.In diesem Fall erlässt das M<strong>in</strong>isterium e<strong>in</strong>fache<strong>in</strong>en sogenannten Nichtanwendungserlass undsperrt so die steuerzahlerfreundliche Entscheidungdes obersten deutschen Steuergerichts.Die Freude vieler Steuerzahler übere<strong>in</strong> für sie positives Urteil währt oftnicht lange. Kaum haben die F<strong>in</strong>anzrichterihr Urteil verkündet, strengtsich der F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>ister mit se<strong>in</strong>er „Abteilungfür Kle<strong>in</strong>gedrucktes“ schon an,dem Steuerzahler die Freude auf steuerlicheEntlastungen zu verderben. In e<strong>in</strong>emf<strong>in</strong>anzgerichtlichen Verfahren ergangeneund rechtskräftig gewordene Urteileb<strong>in</strong>den nämlich unmittelbar nur die amProzess Beteiligten. Ob das Urteil auch direktfür andere Steuerzahler anzuwendenist, entscheidet erst das Bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium<strong>in</strong> Absprache mit denVertretern der Bundesländern.Zum H<strong>in</strong>tergrundIn der Regel entscheidet sich die F<strong>in</strong>anzverwaltungfür e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e Anwendungder Urteile und Beschlüsse. In e<strong>in</strong>igenFällen kann e<strong>in</strong> solches Urteil für denFiskus aber auch teuer werden, <strong>in</strong>sbesonderewenn absehbar ist, dass sich vieleSteuerzahler auf das günstige Urteil berufenwerden. In solchen Fällen greifen dieF<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>ister tief <strong>in</strong> ihre Trickkiste, um dieAnwendung des unerwünschten Urteilszu verh<strong>in</strong>dern.Trick e<strong>in</strong>s: Die Entscheidung des Bundesf<strong>in</strong>anzhofswird nicht oder nicht rechtzeitigim Bundessteuerblatt veröffentlicht.Diese Praxis ist deshalb ärgerlich, weilEntscheidungen des Bundesf<strong>in</strong>anzhofs vonden F<strong>in</strong>anzbeamten bei der Bearbeitunggleichliegender Steuerfälle nur dann anzuwendens<strong>in</strong>d, wenn die Entscheidungenim Bundessteuerblatt veröffentlicht wurden.Ohne e<strong>in</strong>e solche Veröffentlichungs<strong>in</strong>d Urteile und Beschlüsse des Bundesf<strong>in</strong>anzhofsfür die F<strong>in</strong>anzbeamten quas<strong>in</strong>icht existent. Genügt diese Verzögerungstaktiknicht, holt das F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isteriumzum großen Schlag <strong>aus</strong> und erlässt e<strong>in</strong>ensogenannten Nichtanwendungserlass.Dabei handelt es sich um e<strong>in</strong>e Verwaltungsanweisungdes Bundesm<strong>in</strong>isteriumsder F<strong>in</strong>anzen an alle F<strong>in</strong>anzbeamten, e<strong>in</strong>Urteil auf e<strong>in</strong>en gleichgelagerten Sachverhaltnicht anzuwenden. Möchte sich derSteuerzahler gegen diese Praxis wehren,muss er erneut den Klageweg beschreiten,obwohl es bereits e<strong>in</strong> Urteil gibt! Dies istvielen Steuerzahlern zu aufwendig und vorallem zu teuer. Die meisten Steuerzahlerunternehmen dann lieber nichts gegenihren Bescheid. Die Angst der Steuerzahlerist jedoch unbegründet. Liegt bereits e<strong>in</strong>Urteil vor, bekommt der Steuerzahler imStreitfall recht.Das Grundgesetz <strong>aus</strong>getrickstÄrgerlich ist die Angelegenheit jedochnicht nur für den Steuerzahler, sondern dasGanze ist auch <strong>aus</strong> staatsrechtlicher Sichtpikant. Aus dem Grundgesetz ergibt sichdas sogenannte Pr<strong>in</strong>zip der Gewaltenteilung.Danach kommt jeder Staatsgewalte<strong>in</strong> bestimmter Aufgabenbereich zu.Schließlich sollen die Staatsorgane, dievon der jeweiligen Materie am meistenverstehen, Entscheidungen treffen. DieBundesregierung und die jeweiligen M<strong>in</strong>isteriengehören zur Exekutive. Sie solldie gleichmäßige Anwendung der Gesetzegewährleisten. Es gehört h<strong>in</strong>gegen nichtzu ihrer Aufgabe, rechtskräftige Entscheidungendes obersten deutschen Steuergerichtsfür unanwendbar zu erklären. Dafragt sich der Steuerzahler zurecht, woherdieser Eifer kommt, schließlich reißen sichF<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>ister sonst auch nicht um zusätzlicheAufgaben. Wenn es jedoch darumgeht, das Staatssäckel zu schonen,schw<strong>in</strong>gen sich die M<strong>in</strong>ister gern auchmal zum Richter oder Gesetzgeber aufund machen deren Aufgaben gleich mit.Dies empört nicht nur die Steuerzahler,sondern auch die Richter. So wird e<strong>in</strong>wohlformuliertes Urteil schnell <strong>in</strong> dieSchublade verbannt und quasi durch e<strong>in</strong>enNichtanwendungserlass <strong>aus</strong> der Feder derF<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>ister ersetzt. Ob dieses Vorgehenmit dem Grundgesetz vere<strong>in</strong>bar ist,darf bezweifelt werden.Wer nicht <strong>in</strong> die Trickfalle der M<strong>in</strong>istergeraten will, sollte daher jeden Steuerbescheidsorgfältig prüfen, ob nicht e<strong>in</strong> günstigesUrteil existiert. In diesem Fall kanndann gegen den Bescheid E<strong>in</strong>spruch e<strong>in</strong>gelegtwerden und so den F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterndas H<strong>in</strong>tertürchen „Nichtanwendungserlass“vor der Nase zugeschlagenwerden.Auch Trick zwei erfreut sich bei der F<strong>in</strong>anzverwaltunggroßer Beliebtheit. Hierbeiversucht sie von vornhere<strong>in</strong>, unangenehmeUrteile zu vermeiden. Wird beispielsweisenur e<strong>in</strong> Gerichtsbescheid erlassenoder e<strong>in</strong> Vergleich geschlossen,kommt es erst gar nicht zu e<strong>in</strong>em Urteil, aufdas sich auch andere Steuerzahler berufenkönnten. In diesen Fällen bedarf es dannnicht e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong>es Nichtanwendungserlasses.IK48 März 2008


steuerrechtWohn-RiesterNeue WohnungsförderungRückwirkend zum 1. Januar 2008 soll der Nachfolgerder Eigenheimzulage, die Wohn-Riester-Förderung, e<strong>in</strong>geführt werden. Jetzt s<strong>in</strong>d die erstenEckpunkte bekannt geworden.Zukünftig sollen nicht nur die klassischenAltersvorsorgeprodukte,wie kapitalbildende Lebensversicherungen,Fondssparpläne undBanksparpläne riesterförderfähig se<strong>in</strong>,sondern auch B<strong>aus</strong>parverträge undDarlehensverträge. Der selbstgenutzteWohnraum als Möglichkeit der privatenAltersvorsorge wird neu <strong>in</strong> den Fokus derFörderung gerückt.Riester-RenteDas Grundpr<strong>in</strong>zip ist ähnlich der Riester-Rente.In e<strong>in</strong>en zertifizierten Vertragwerden Sparraten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er bestimmtenHöhe e<strong>in</strong>bezahlt. Die geleisteten Sparratenkönnen <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>kommensteuererklärungangegeben werden und könnendas zu versteuernde E<strong>in</strong>kommen m<strong>in</strong>dern.Das F<strong>in</strong>anzamt prüft, ob die Zulageoder der Steuervorteil günstiger ist undwendet das günstigere Recht an. Die Auszahlungenwerden mit dem <strong>in</strong>dividuellenSteuersatz des Steuerzahlers versteuert.Sparbetrag anzapfenDiese Form der Altersvorsorge soll umdie Möglichkeit erweitert werden, bis zu75 Prozent des angesparten Betrags fürden Bau oder dem Kauf e<strong>in</strong>er selbstgenutztenImmobilie oder von Genossenschaftsanteilen<strong>aus</strong> dem geförderten Vertragentnehmen zu können. E<strong>in</strong>e Rückzahlungdes entnommenen Betrags istnicht vorgesehen, sondern der Vertragläuft mit den Sparraten, der Zulage unddem Abzug von der Steuerbemessungsgrundlageganz normal weiter.Versteuerung vonWohn- Riester- BeträgenFür die Wohn- Riester- Beträge, die <strong>aus</strong>dem Vertrag für den Immobilienkauf, –bauoder zur Entschuldung entnommen wurden,soll e<strong>in</strong> fiktives Wohnförderkonto geführtwerden. Diese Beträgewerden auf dem Kontomit jährlich 2 Prozent verz<strong>in</strong>st.Beg<strong>in</strong>nt die vertraglichbestimmte Auszahlungsphase,wird dieserBetrag mit dem <strong>in</strong>dividuellenSteuersatz versteuert,wobei die Steuerschuldüber 25 Jahre h<strong>in</strong>weg abgezahlt werdenkann. Alternativ kann sie auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Summeund mit e<strong>in</strong>em 25-prozentigen Abschlagbeglichen werden. Sollte diese Variante <strong>in</strong>Erwägung gezogen werden, muss bedachtwerden, dass die erworbene oder gebauteImmobilie oder die Genossenschaftsanteile20 Jahre lang behalten werden müssen. Beie<strong>in</strong>em vorzeitigem Verkauf kommt es zurNachversteuerung, wenn der Erlös nichtwieder <strong>in</strong> Wohneigentum oder Genossenschaftsanteilegesteckt wird. Nähere Informationenzur steuerlichen Behandlung vonRiesterprodukten können über den BdSt InfoServiceunter der Faxnummer 089 66632360 11 abgerufen werden. AKUNTERNEHMER-SPEZIALSEMINARAm 06. Juli 2007 hat der Bundesrat das Unternehmensteuerreformgesetzbeschlossen. Viele Änderungen greifen bereits seit 01. 01. 2008!In unserem Sem<strong>in</strong>arUnternehmensteuerreform –Chancen und Fallenstellen wir die wesentlichen der neuen Regelungen dar und zeigen auf,wie Sie <strong>in</strong> der Praxis optimal damit umgehen. Aus dem Inhalt:• Aus Ansparrücklage wird Investitionsabzugsbetrag – die neuenGestaltungsmöglichkeiten• Sammelposten für ger<strong>in</strong>gwertige Wirtschaftsgüter und Neuerungenzu den GwG’s – was Sie wissen und tun müssen!• Aus dem Halbe<strong>in</strong>künfteverfahren wird das Teile<strong>in</strong>künfteverfahren –Steuerersparnis für bilanzierende Unternehmer? Durch rechtzeitigeEntscheidungen Vorteile sichern!• Grundzüge der neuen Abgeltungsteuer – GestaltungsmöglichkeitenInformieren Sie sich über die Änderungen, um richtighandeln zu können!Referent: Guido Preuß (Dipl.-F<strong>in</strong>anzwirt)Park Hotel Bad Homburg****Term<strong>in</strong>: 24. April 2008, 9.15 bis 17.00 UhrOrt: Park Hotel Bad Homburg, BAD HOMBURGPreis: 445,– EUR + MwSt.(im Preis enthalten s<strong>in</strong>d <strong>aus</strong>führliche Sem<strong>in</strong>arunterlagen,Tagungsbewirtung und Mittagessen) JA, ich melde mich an! Bitte zunächst mehr Informationen zusendenNameFirmaAnschriftTelefon/FaxDatum/UnterschriftBdSt Steuerzahler Service GmbHAdolfsallee 22 · 65185 Wiesbadenwww.steuerzahler-service.deSem<strong>in</strong>arorganisation: Dagmar Bocch<strong>in</strong>iTelefon (0611) 3410 7520 · Fax (0611) 3410 7599E-Mail: bocch<strong>in</strong>i@steuerzahler-service.deMärz 200849


steuertippssteuertipps!E<strong>in</strong>kommensteuerVerpachtung e<strong>in</strong>es Autoh<strong>aus</strong>esFür die Anerkennung e<strong>in</strong>ergewerblichen Betriebsverpachtungreichtes <strong>aus</strong>,wenn diewesentlichen,demBetrieb dasGeprägegebendenBetriebsgegenständeverpachtetwerden.Welche Betriebsgegenstände<strong>in</strong> diesem S<strong>in</strong>ne diewesentlichen Betriebsgrundlagendarstellen, bestimmt sichnach den Umständen des E<strong>in</strong>zelfalles.Dabei ist maßgeblichauf die sachlichen Erfordernissedes Betriebs abzustellen.In diesem Zusammenhang bildenbei e<strong>in</strong>em Autoh<strong>aus</strong> (Handelmit Neu- und Gebrauchtfahrzeugene<strong>in</strong>er bestimmten Autommarke)das speziell für dessenBetrieb hergerichtete Betriebsgrundstücksamt Gebäudenund Aufbauten sowie diefest mit dem Grund und Bodenverbundenen Betriebsvorrichtungen<strong>in</strong> der Regel die alle<strong>in</strong>igenwesentlichen Betriebsgrundlagen.Demgegenüber gehörendie beweglichen Anlagegüter,<strong>in</strong>sbesondere die Werkzeugeund Geräte, regelmäßigauch dann nicht zu den wesentlichenBetriebsgrundlagen,wenn diese im H<strong>in</strong>blick auf dieGröße des Autoh<strong>aus</strong>es e<strong>in</strong> nichtunbeträchtliches Ausmaß erreichen.Urteil des Bundesf<strong>in</strong>anzhofsvom 11. Oktober 2007, AktenzeichenX R 39/04.AbgeltungssteuerGeänderter Stichtag bei SpezialfondsGrundsätzlich soll die künftige Abgeltungsteuer ab dem 1. Januar2009 nur auf Gew<strong>in</strong>ne <strong>aus</strong> Wertpapierverkäufen erhoben werden,wenn die Papiere nach dem 31. Dezember 2008 erworben werden.Durch des Jahressteuergesetzes 2008 wurde dieser Stichtag für spezielleInvestmentfonds auf den 9. November 2007 vorverlegt.Betroffen hiervon s<strong>in</strong>d* <strong>in</strong>ländische Spezial-Sondervermögen und Spezial-Investmentaktiengesellschaften,* <strong>aus</strong>ländische Spezial-Investmentvermögen sowie Fonds, für diee<strong>in</strong>e besondere Qualifikation des Privatanlegers vor<strong>aus</strong>gesetztwird und* Fonds, für die e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destanlagesumme von 100.000 Euro vorgeschriebenist.LohnsteuerK<strong>in</strong>dergartenzuschüsse vom ArbeitgeberLeistungen (Sach- oder Barleistungen) vom Arbeitgeber zur Unterbr<strong>in</strong>gungund Betreuung (e<strong>in</strong>schl. Unterkunft und Verpflegung) vonnicht schulpflichtigen K<strong>in</strong>dern der Arbeitnehmer <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dergärten odervergleichbaren E<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d steuerfrei. Dies gilt auch, wenn dernicht beim Arbeitgeber beschäftigte Elternteil die Aufwendungen trägt.Die Steuerfreiheit gilt nur für Leistungen, die zusätzlich zu dem ohneh<strong>in</strong>geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Die Umwandlung vonArbeitslohn <strong>in</strong> steuerfreie K<strong>in</strong>dergartenzuschüsse ist nicht möglich.Begünstigt s<strong>in</strong>d nur Leistungen zur Unterbr<strong>in</strong>gung und Betreuung vonnicht schulpflichtigen K<strong>in</strong>dern. Ob e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d schulpflichtig ist, richtetsich nach dem jeweiligen landesrechtlichen Schulgesetz. Die Schulpflichtist <strong>aus</strong> Vere<strong>in</strong>fachungsgründen nicht zu prüfen bei K<strong>in</strong>dern, die* das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder* im laufenden Kalenderjahr das6. Lebensjahr nach dem 30. Junivollendet haben, es sei denn, sies<strong>in</strong>d vorzeitig e<strong>in</strong>geschult worden,oder* im laufenden Kalenderjahr das6. Lebensjahr vor dem 1. Julivollendet haben, <strong>in</strong> den MonatenJanuar bis Juli dieses Jahres.Den nicht schulpflichtigen K<strong>in</strong>dernstehen schulpflichtige K<strong>in</strong>dergleich, solange sie mangelsSchulreife vom Schulbesuch zurückgestellts<strong>in</strong>d.Neue Lohnsteuerrichtl<strong>in</strong>ien2008, R 3.33.E<strong>in</strong>kommensteuerGewerblicher Grundstückshandelbei LandwirtenGrundstücksveräußerungens<strong>in</strong>d erst dann Gegenstand e<strong>in</strong>esselbstständigen gewerblichenGrundstückshandels undke<strong>in</strong>e landwirtschaftlichenHilfsgeschäftemehr, wennder Landwirtüberdie ParzellierungundVeräußerung h<strong>in</strong><strong>aus</strong>gehendeAktivitäten entfaltet, die daraufgerichtet s<strong>in</strong>d, den zu veräußerndenGrundbesitz zu e<strong>in</strong>emObjekt anderer Marktgängigkeitzu machen.Der H<strong>in</strong>zut<strong>aus</strong>ch von Grundstücksflächenzur Optimierungder Bebaubarkeit von bisherlandwirtschaftlich genutztenGrundstücksflächen und dieBeantragung e<strong>in</strong>es konkretenBauvorbescheides s<strong>in</strong>d Aktivitäten,die darauf gerichtet s<strong>in</strong>d,den zu veräußernden Grundbesitzzu e<strong>in</strong>em Objekt andererMarktgängigkeit zu machen.Urteil des Bundesf<strong>in</strong>anzhofs vom8. November 2007, AktenzeichenIV R 34/05.Steuerterm<strong>in</strong>eMärz/April 200810.03. Umsatzsteuer(13.03.) LohnsteuerKirchenlohnsteuerE<strong>in</strong>kommensteuerKirchensteuerKörperschaftsteuerGetränkesteuerVergnügungsteuer10.04. Umsatzsteuer(14.04.) LohnsteuerKirchenlohnsteuerGetränkesteuerVergnügungsteuerH<strong>in</strong>weis: Die e<strong>in</strong>geklammerten <strong>Daten</strong>bezeichnen den letzten Tag derdreitägigen Zahlungsschonfrist fürden E<strong>in</strong>gang der Zahlung. Die Zahlungsschonfristgilt nicht bei Barzahlungund Zahlung per Scheck. Zahlungenper Scheck gelten erst drei Tagenach E<strong>in</strong>gang des Schecks beim F<strong>in</strong>anzamtals entrichtet.50 März 2008


steuertippsKörperschaftsteuerGew<strong>in</strong>ntantieme beiGesellschafter-GeschäftsführerAbgabenordnungAnwendung von Urteilen desBundesf<strong>in</strong>anzhofsAbgabenordnungKe<strong>in</strong> Gestaltungsmissbrauch bei Ver- und Rückkauf von WertpapierenSagt e<strong>in</strong>e Kapitalgesellschaftihrem Gesellschafter-Geschäftsführere<strong>in</strong>e Gew<strong>in</strong>ntantieme zu,die an den <strong>in</strong> der Handelsbilanz<strong>aus</strong>gewiesenen Jahresüberschussanknüpft, so ist dies steuerlichnur anzuerkennen, wennunter der Verantwortung des Gesellschafter-Geschäftsführersangefalleneoder noch anfallendeJahresfehlbeträge laut Handelsbilanzebenfalls <strong>in</strong> die Bemessungsgrundlageder Tantiemee<strong>in</strong>bezogen werden.Die Jahresfehlbeträge müssenhierbei regelmäßig vorgetragenund durch zukünftige Jahresüberschüsse<strong>aus</strong>geglichen werden.E<strong>in</strong>e vorhergehende Verrechnungmit e<strong>in</strong>em etwa bestehendenGew<strong>in</strong>nvortrag lautHandelsbilanz darf <strong>in</strong> der Regelnicht vorgenommen werden.Hiervon abweichende Tantiemevere<strong>in</strong>barungenführen regelmäßigzur Annahme e<strong>in</strong>er verdecktenGew<strong>in</strong>n<strong>aus</strong>schüttung,und zwar <strong>in</strong> Höhe des Differenzbetragszwischen der tatsächlichzu zahlenden Tantieme und derjenigen,die sich bei Berücksichtigungder noch nicht <strong>aus</strong>geglichenenJahresfehlbeträge <strong>aus</strong>den Vorjahren ergeben hätte.Urteil des Bundesf<strong>in</strong>anzhofs vom18. September 2007, AktenzeichenI R 73/06.E<strong>in</strong>kommensteuer/KörperschaftsteuerTeilwertabschreibung auf AktienDie Entscheidungen des Bundesf<strong>in</strong>anzhofswerden, soweitsie nicht <strong>aus</strong>schließlich Bedeutungfür e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>zelfall haben,im Bundessteuerblatt II durchdas Bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isteriumveröffentlicht. Durch die Aufnahme<strong>in</strong> das Bundessteuerblatts<strong>in</strong>d die Entscheidungen grundsätzlichbei der Bearbeitunggleichgelagerter Steuerfälle vonder F<strong>in</strong>anzverwaltung zu beachten.Die im Bundessteuerblatt veröffentlichtenEntscheidungen desBundesf<strong>in</strong>anzhofs s<strong>in</strong>d auchdann zu beachten, wenn die auffassungdie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er solchen entscheidungzum Ausdruck kommt, im Widerspruch zur Auffassungder F<strong>in</strong>anzverwaltung steht, die<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Verwaltungsanweisungvertreten wird.E<strong>in</strong>er formellen Aufhebung derhierdurch überholten Verwaltungsanweisungbedarf es nicht.Das Bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isteriumgibt die zur Veröffentlichung bestimmtenEntscheidungen desBundesf<strong>in</strong>anzhofs vorab auf se<strong>in</strong>erInternetseite mit e<strong>in</strong>er Kurzbeschreibungbekannt.Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichungdes Vorabh<strong>in</strong>weisesauf den Internetseiten des Bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isteriumsundnicht erst nach Auslieferung desdie Entscheidung des Bundesf<strong>in</strong>anzhofsenthaltenden Bundessteuerblattess<strong>in</strong>d die Entscheidungenvon der F<strong>in</strong>anzverwaltungzu beachten.Verfügung der Oberf<strong>in</strong>anzdirektionHannover vom 26. Oktober2007, Aktenzeichen S 0069 – 1 –StO 143.E<strong>in</strong>e Teilwertabschreibung auf Aktien, die als F<strong>in</strong>anzanlage imBetreibsvermögen gehalten werden, ist immer dann zulässig, wennder Börsenkurs zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskostengesunken ist und ke<strong>in</strong>e konkreten Anhaltspunkte für e<strong>in</strong> alsbaldigesAnsteigen vorliegen.Damit widerspricht der Bundesf<strong>in</strong>anzhof der Auffassung der F<strong>in</strong>anzverwaltung,wonach bei bloßen Kursschwankungen ke<strong>in</strong>eTeilwertabschreibung <strong>in</strong> Frage kommt.Urteil des Bundesf<strong>in</strong>anzhofs vom 26. September 2007, Aktenzeichen I R58/06.Der durch die Veräußerung von Wertpapieren <strong>in</strong>nerhalb der e<strong>in</strong>jährigenSpekulationsfrist realisierte Verlust wird durch die anschließendeWiederanschaffung der Wertpapiere nicht rückwirkendbeseitigt.Dem Steuerzahler steht es frei durch die gezielte Wahl des Veräußerungszeitpunktsüber den Zeitpunkt der Verlustentstehung zu entscheiden,ohne dass dies als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist,was zur steuerlichen Nichtanerkennung des Verlustes führen würde.Die Realisierung des Verlustes durch den Verkauf von Wertpapierenist auch bei erneuter Anschaffung der Wertpapiere am gleichenTag und <strong>in</strong> gleicher Anzahl ke<strong>in</strong> Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.Urteil des F<strong>in</strong>anzgerichts Baden-Württemberg vom 1. August 2007,Aktenzeichen 1 K 51/06.UmsatzsteuerZugekaufte Produkte bei „Hofladen“Der Verkauf von Waren <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em sog. Hofladen kann umsatzsteuerlichnur dann nach den Durchschnittssteuersätzen für landundforstwirtschaftliche Betriebe besteuert werden, wenn es sichum selbst erzeugte landwirtschaftliche Produkte handelt. Bislangwurde die Durchschnittssatzbesteuerung auch noch zugelassen,wenn <strong>in</strong> begrenztem Umfang (bis zu 20 Prozent des Gesamtumsatzesdes landwirtschaftlichen Betriebs) zugekaufte betriebstypischeProdukte veräußert wurden.Zu letzterem Punkt hat sich jetzt die Rechtsauffassung nach e<strong>in</strong>erEntscheidung des Bundesf<strong>in</strong>anzhofs vom 14. Juni 2007 geändert.Danach beschränkt sich die Anwendung der umsatzsteuerlichenDurchschnittssatzbesteuerung beimVerkauf von Waren <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Hofladenoder e<strong>in</strong>er anderen Verkaufse<strong>in</strong>richtung(z. B. mobiler Marktstand)auf die Veräußerung der im eigenenBetrieb erzeugten land- und forstwirtschaftlichenProdukte.Umsätze <strong>aus</strong> der Lieferung von zugekauftenErzeugnissen unterliegen h<strong>in</strong>gegender umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung.Dies gilt auch für dieVeräußerung von <strong>aus</strong> selbst erzeugtenland- und forstwirtschaftlichenProdukten hergestellten Gegenständen,wenn diese Gegenstände durche<strong>in</strong>e Be- oder Verarbeitung ihrenland- und forstwirtschaftlichen Charakterverloren haben (z. B. Wurstwaren,Gestecke, Adventskränze).Von Seiten der F<strong>in</strong>anzverwaltungwird es nicht beanstandet, wenn derUnternehmer vor dem 1. Juli 2008<strong>aus</strong>geführte Umsätze <strong>aus</strong> der Veräußerungzugekaufter landwirtschaftlicherProdukte und von <strong>aus</strong> land- undforstwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellten Gegenständennoch nach den bisherigen Regeln der Durchschnittssatzbesteuerungunterwirft.Schreiben des Bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isteriums vom 16. Januar 2008, AktenzeichenIV A 5 – S 7410/07/0008.März 2008 51


titelthema<strong>Geheime</strong> <strong>Daten</strong> <strong>aus</strong> <strong>Liechtenste<strong>in</strong></strong>Interview mit Dr. Karl He<strong>in</strong>z DäkeVor laufenden Kameras wurde am 14. Februar2008 der Vorstandsvorsitzende der DeutschenPost AG wegen des Verdachts der Steuerh<strong>in</strong>terziehung<strong>in</strong> großem Stil abgeführt. Dieses medialeSch<strong>aus</strong>piel war der Auftakt zur Ankündigung vonmehreren hundert weiteren Razzien der Steuerfahndung.Parallel dazu wurden Steuerh<strong>in</strong>terziehervom Bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium aufgefordert,von der Möglichkeit der strafbefreienden SelbstanzeigeGebrauch zu machen. E<strong>in</strong> bisher wohle<strong>in</strong>maliger Vorgang. Darüber spricht DER STEU-ERZAHLER mit dem Präsidenten des Bundes derSteuerzahler, Dr. Karl He<strong>in</strong>z Däke.Der Steuerzahler: Die öffentlicheEmpörung über den Verdacht der Steuerh<strong>in</strong>terziehung,die bekannte Persönlichkeitenbegangen haben sollen, istgroß. Ist sie berechtigt oder ist Steuerh<strong>in</strong>terziehunge<strong>in</strong> Kavaliersdelikt?Dr. Däke: Ich verstehe die Empörung,allerd<strong>in</strong>gs habe ich ke<strong>in</strong> Verständnis fürdie Vorgehensweise. Hier hat e<strong>in</strong>e öffentlicheVorverurteilung stattgefunden, diee<strong>in</strong>es Rechtsstaates nicht würdig ist. Dashat nichts damit zu tun, dass die mit krim<strong>in</strong>ellerEnergie betriebene Steuerh<strong>in</strong>terziehungmit allen Mitteln des Rechtsstaatesverfolgt werden muss. Steuerh<strong>in</strong>terzieherschaden der Allgeme<strong>in</strong>heit, dadie bereits jetzt über Gebühr belastetenehrlichen Steuerzahler für die Steuer<strong>aus</strong>fälleaufkommen müssen. Sie müssen dieSteuern zusätzlich zahlen, die die Steuerh<strong>in</strong>terzieherdem Staat vorenthalten. Die<strong>in</strong> großem Umfang betriebene Steuerh<strong>in</strong>terziehungist ke<strong>in</strong> Kavaliersdelikt undzeugt von der Verantwortungslosigkeitgegenüber der Allgeme<strong>in</strong>heit.Der Steuerzahler: Um welche Summenhandelt es sich? Wie viel Steuergeldwird h<strong>in</strong>terzogen?Dr. Däke: Es ist unmöglich, das Ausmaßder Steuerh<strong>in</strong>terziehung präzise zubeziffern. Die <strong>in</strong> der letzten Zeit genanntenZahlen kann doch nur jemand seriösberechnet haben, der genau weiß, wer wieviel Steuern h<strong>in</strong>terzogen hat.Der Steuerzahler: In der Vergangenheitkonnten Steuersünder mit e<strong>in</strong>emrecht milden Strafmaß rechnen. Die SPDhat deshalb e<strong>in</strong>e Erhöhung des Strafmaßesfür Steuerh<strong>in</strong>terziehung angekündigt.Was halten Sie davon?Dr. Däke: Das ist e<strong>in</strong> typischer Reflexder Politik. Das Strafmaß für Steuerh<strong>in</strong>terziehungist <strong>aus</strong>reichend. In schwerenFällen drohen Haftstrafen bis zu zehn Jahren.Das ist im Strafrecht mit Totschlag aufe<strong>in</strong>e Stufe zu stellen. Wirkungsvoller alsdie Erhöhung des Strafmaßes wäre es,den gegebenen Strafrahmen je nach derSchwere des Falles <strong>aus</strong>zuschöpfen.Der Steuerzahler: Zudem wird diskutiert,ob die Möglichkeit, durch SelbstanzeigeStraffreiheit zu erlangen, abgeschafftwerden sollte.Dr. Däke: Steuerzahler, die mit krim<strong>in</strong>ellerEnergie Steuerh<strong>in</strong>terziehung betreiben,werden von dieser Möglichkeitkaum Gebrauch machen. Von Strafverteidigernhabe ich immer wieder gehört,dass diejenigen, die im großen Stil Steuernh<strong>in</strong>terzogen haben, bis zuletzt hoffen,nicht entdeckt zu werden. Aber dar<strong>aus</strong>sollte man nicht folgern, die strafbefreiendeSelbstanzeige abzuschaffen. H<strong>in</strong>gegenhalte ich von e<strong>in</strong>er strafbefreiendenAmnestie nichts. Dann müssen sich alldiejenigen, die ehrlich ihre Steuern bezahlen,verdummt vorkommen.Der Steuerzahler: Ebenfalls wird e<strong>in</strong>eErhöhung der Zahl der Steuerfahnder gefordert.Ist das der richtige Weg?Dr. Däke: Der Ruf nach mehr Steuerfahndernbr<strong>in</strong>gt uns <strong>in</strong> dieser Sache nichtweiter. Sie hätten das Verbr<strong>in</strong>gen vongroßen Summen nach <strong>Liechtenste<strong>in</strong></strong> nichtverh<strong>in</strong>dern können. Hier konnten die Ermittlungsbehördenerst tätig werden,nachdem sie über den BundesnachrichtendienstInformationen erhalten hatten.Im Normalfall wird die Steuerfahndungimmer tätig, wenn sie e<strong>in</strong>en Anfangsverdachthat. Mir ist ke<strong>in</strong> Fall bekannt, beidem bei Verdacht auf Steuerh<strong>in</strong>terziehung<strong>aus</strong> Personalmangel nicht ermitteltwurde. Statt über die Erhöhung der Zahlder Steuerfahnder nachzudenken, sollteman e<strong>in</strong>e grundlegende Vere<strong>in</strong>fachungdes Steuerrechts <strong>in</strong> Angriff nehmen.Der Steuerzahler: Stimmt der Vorwurf,das Austricksen des F<strong>in</strong>anzamts seizum Volkssport geworden?Dr. Däke: Dieser Vorwurf ist doch nichtneu. Ich wehre mich aber dagegen, dassalle Steuerzahler unter Generalverdachtgestellt werden. Selbstverständlich istSteuerh<strong>in</strong>terziehung ke<strong>in</strong> Volkssport! Denmeisten Steuerzahlern werden doch ihreSteuern direkt vom Lohn oder Gehalt abgezogen.Wenn dann versucht wird, imRahmen der Steuererklärung durchfalsche Angaben e<strong>in</strong>en Teil der gezahltenSteuern vom F<strong>in</strong>anzamt zurückzubekommen,dann empf<strong>in</strong>den viele das als Kavaliersdeliktund nicht als e<strong>in</strong>e mit krim<strong>in</strong>ellerEnergie betriebene Steuerh<strong>in</strong>terziehung.Der Steuerzahler: Warum tun sie dasaber?Dr. Däke: Die Bürger zahlen solangeehrlich ihre Steuern, solange sie das Gefühlhaben, dass es dabei gerecht zugeht,die Besteuerung maßvoll ist und der Staatmit den Steuern sparsam und wirtschaftlichumgeht. Alle drei Bed<strong>in</strong>gungen s<strong>in</strong>d<strong>in</strong> Deutschland nicht erfüllt. Insbesonderebei den niedrigen und mittleren E<strong>in</strong>kommenwird jeder zusätzlich verdienteEuro überproportional hoch besteuert.Die Ursache hierfür liegt <strong>in</strong> unserem Steuertarif.Wenn der Staat über 50 Prozentdes Volkse<strong>in</strong>kommens <strong>in</strong> Form von Steuernund Sozialbeiträgen zunächst e<strong>in</strong>malfür sich <strong>in</strong> Anspruch nimmt, dann ist dieGrenze der Belastbarkeit überschritten,und wenn der Staat auch noch geschätztfünf Prozent se<strong>in</strong>er Ausgaben verschwendet,dann trägt dies nicht zu e<strong>in</strong>erguten Steuermoral bei. Der Zusammenhangzwischen der Steuermoral des Bürgersund der Ausgabenmoral des Staatesist mehrfach nachgewiesen worden. Dasberechtigt nicht zur Steuerh<strong>in</strong>terziehungoder Steuerverkürzung, erklärt sie aber.Der Steuerzahler: Ist <strong>in</strong> Deutschland52 März 2008


titelthemaunser kompliziertes Steuerrecht auch e<strong>in</strong>eUrsache für die schlechter gewordeneSteuermoral?Dr. Däke: Unser Steuerrecht ist <strong>in</strong> derTat viel zu kompliziert und unverständlich.Man muss zudem wissen, dass selbstder nicht rechtskundige Steuerzahler se<strong>in</strong>enstrafbewehrten Steuererklärungspflichten<strong>in</strong> vollem Umfang nachkommenmuss. Das heißt, dass er mit se<strong>in</strong>erUnterschrift unter se<strong>in</strong>e Steuererklärungpraktisch mit e<strong>in</strong>em Be<strong>in</strong> im Gefängnissteht, weil er gar nicht wissen kann, ob eralle erforderlichen Angaben richtig gemachthat.Dies hat zwar mit der aktuellen Steuerh<strong>in</strong>terziehungaffärenicht zu tun. Ichb<strong>in</strong> mir aber sicher, dass e<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>fachtesSteuerrecht zu mehr Rechtssicherheitund auch mehr Gerechtigkeit führenwürde.Der Steuerzahler: Wie sollte nach IhrerAnsicht e<strong>in</strong> ideales Steuersystem <strong>aus</strong>sehen?Dr. Däke: Der Bund der Steuerzahlerplädiert dafür, dass man die zahlreichenAusnahmen im deutschen Steuerrechtabschafft. Dann kann man die dar<strong>aus</strong> resultierendenMehre<strong>in</strong>nahmen dafür verwenden,die Steuersätze <strong>in</strong>sgesamt zusenken. Damit würde man auch e<strong>in</strong> besseresSteuerklima schaffen.Ich b<strong>in</strong> ebenfalls sicher, dass die nur alsKavaliersdelikt empfundene Steuerverkürzungstark zurückgehen würde, wenndie Steuer- und Abgabenbelastung nichtso hoch wäre. Das ist <strong>in</strong> me<strong>in</strong>en Augender e<strong>in</strong>zig gangbare Weg. Noch mehrKontrollen, mehr Fahnder, mehr Prüferhelfen nicht weiter. Wir müssen das Übelan der Wurzel fassen.Der Steuerzahler: Lässt sich die Kapitalfluchtüberhaupt verh<strong>in</strong>dern? <strong>Liechtenste<strong>in</strong></strong>ist nur e<strong>in</strong>e von vielen Steueroasen.Dr. Däke: Noch e<strong>in</strong>mal: Auch zusätzlicheSteuerfahnder hätten das Verbr<strong>in</strong>genvon Geld nach Litchtenste<strong>in</strong> nicht verh<strong>in</strong>dernkönnen. Zudem ist es ja auchnicht verboten, se<strong>in</strong> Geld im Ausland anzulegen,es sei denn, es handelt sich umnicht versteuerte E<strong>in</strong>nahmen, alsoSchwarzgeld. Entscheidend ist, dass dieKapitalerträge <strong>in</strong> Deutschland versteuertwerden müssen.Der Steuerzahler: Welche Auswirkungenhat die Steuerh<strong>in</strong>terziehungsaffäreauf das Verhältnis der Steuerzahlerzur F<strong>in</strong>anzverwaltung?Dr. Däke: Es ist zu befürchten, dassauch die überwiegende Mehrzahl derehrlichen Steuerzahler <strong>in</strong> der Zukunftvon der Steuerverwaltung mit größeremArgwohn beobachtet wird. Dies führtdann zu noch mehr Kontrolle und <strong>in</strong>soweitzu mehr Bürokratie. Das Klima zwischenden Steuerzahlern und der F<strong>in</strong>anzverwaltungdarf aber nicht durchdie, die mit krim<strong>in</strong>eller Energie Steuernh<strong>in</strong>terziehen, belastet bzw. verschlechtertwerden. Deshalb erwarte ich vom F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>ister,dass er den ehrlichen Steuerzahlernauch e<strong>in</strong>mal dafür dankt, dasssie ihren Beitrag zur F<strong>in</strong>anzierung desStaates leisten.NEUKUNDENSales Leads, ProspectsFirmenadressenONLINEPrivatadressenZielgruppen-Adressen <strong>aus</strong>wählen, sofort auf PC überspielen und <strong>in</strong> Direkt-Kontakt treten:schriftlich, telefonisch, per E-Mail. Kostenfrei und unbegrenzt Neukunden-Potenziale ermitteln Ohne Vorab-Registrierung Mengen- und Preis<strong>in</strong>formationen Sehr hohe Qualität und Aktualität der Adressen Auch für kle<strong>in</strong>e Adressmengen geeignet Rund um die Uhr verfügbar – 365 Tage, 24 Stunden am Tag Ke<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destbestellwert, ke<strong>in</strong>e Bereitstellungsgebührenwww.schober.comGerne beraten wir Sie auch telefonisch: 0180 5 600870(14 Ct./M<strong>in</strong>. dt. Festnetz, ggf. andere Preise Mobilfunk)März 2008 53


h<strong>aus</strong>haltspolitikHochbezahlte SpaziergängerSpitzenbeamte im RuhestandPolitische Beamte s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Politikund Verwaltung hoch geschätzt. Dennochist es nicht allen vergönnt, biszum E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> das Pensionsalter ihreKompetenz und Erfahrung <strong>in</strong>s politischeTagesgeschehen e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen.Allzu oft fallen sie parteitaktischenSpielchen oder persönlichenAnimositäten zum Opfer. Denn politischeBeamte bilden die Spitze derM<strong>in</strong>isterialverwaltung und können<strong>aus</strong> „politischen Gründen“ frühzeitig<strong>in</strong> den Ruhestand versetzt werden.Prom<strong>in</strong>ente Vertreter der vonEntlassung bedrohten Spitzenbeamtens<strong>in</strong>d beamtete Staatssekretäre.Beamtete Staatsekretäregelten als B<strong>in</strong>degliedzwischen M<strong>in</strong>ister undM<strong>in</strong>isterialverwaltung. GroßeM<strong>in</strong>isterien haben sogar mehrerebeamtete Staatssekretäre,die sich die Arbeitsgebiete undZuständigkeiten teilen. Siewerden gerne auch als „politischeBeamte“ bezeichnet, dennsie können nach Paragraph 36des Bundesbeamtengesetzesjederzeit vom Bundespräsidentenohne Angabe vonGründen <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>stweiligenRuhestand versetzt werden.Oftmals s<strong>in</strong>d die Gründe aberpolitisch. Dies sei erforderlich,weil der Personenkreis <strong>in</strong> fortdauernderÜbere<strong>in</strong>stimmungmit den politischen Zielen derBundesregierung stehen müsse.Da der Staatssekretär alsB<strong>in</strong>deglied zwischen dem M<strong>in</strong>isterund der M<strong>in</strong>isterialverwaltungfungiert, ist der jeweiligeM<strong>in</strong>ister auf se<strong>in</strong>e persönlicheLoyalität und letztlichauch auf se<strong>in</strong>e parteipolitischeAusrichtung angewiesen. Sowird von der Möglichkeit, dieSpitzenbeamten <strong>in</strong> den vorzeitigenRuhestand zu schicken,regelmäßig Gebrauch gemacht- meistens bei e<strong>in</strong>emM<strong>in</strong>ister- oder Regierungswechsel.Selten bleiben dieStaatssekretäre oder andereSpitzenbeamte trotz M<strong>in</strong>isterwechselim Amt. E<strong>in</strong> gleichesSchicksal kann auch M<strong>in</strong>isterialdirektoren,hochrangigeBeamte des AuswärtigenDienstes, der Nachrichtendiensteoder <strong>aus</strong> anderen Verwaltungspositionen,beispielsweiseden Direktor des Bundestagesoder des Bundesrates,ereilen. Wenn sie <strong>aus</strong> „politischenGründen“ das Feldräumen müssen, geht ihnendies vielleicht an die Ehre, wenigerjedoch ans Portemonnaie.Üppige VersorgungNun werden die <strong>aus</strong>rangiertenSpitzenbeamten von ihrenjeweiligen Dienstherren nichtvollkommen hängen gelassen.Der Vorruhestand wird denpolitischen Beamten durch<strong>aus</strong>versüßt. Zunächst beziehen siefür drei Monate das volle Gehalt.In den darauffolgendenMonaten bzw. Jahren dese<strong>in</strong>stweiligen Ruhestandes erhaltensie für maximal dreiJahre e<strong>in</strong> erhöhtes Ruhegehaltvon 71,75 Prozent der ruhegehaltsfähigenDienstbezüge.Sollte der zwangsweise <strong>in</strong> denRuhestand versetzte politischeBeamte Erwerbse<strong>in</strong>künfte erzielen,wird das E<strong>in</strong>kommenauf das erhöhte Ruhegehaltangerechnet.Lange verweigerte die Bundesregierunge<strong>in</strong>e genaueAuskunft über die Anzahl, dasVerfassungsbeschwerde zum Solidaritätszuschlagnicht angenommenDie Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1708/06 zum Solidaritätszuschlag, die der Bund derSteuerzahler als Musterverfahren unterstützt hat, wird ihren Zweck nicht erfüllen können.Denn die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat dieseVerfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 11.2.2008 nicht zur Entscheidung angenommen.Allerd<strong>in</strong>gs hat die Kammer ihren Beschluss nicht begründet, beispielsweise durch denZusatz "wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg". E<strong>in</strong>e solche Begründung ist zwar gemäßBundesverfassungsgerichtsgesetz nicht erforderlich, der Verzicht auf sie hat aber zur Folge,dass die Frage der Verfassungsmäßigkeit des aktuellen Solidaritätszuschlags weiterh<strong>in</strong> unbeantwortetbleibt und die Erfolgs<strong>aus</strong>sichten e<strong>in</strong>er Verfassungsbeschwerde nach wie vor gegebens<strong>in</strong>d. Für den Bund der Steuerzahler zählt vor allem, dass e<strong>in</strong>e maßgebliche Entscheidungdes Bundesverfassungsgerichts zum Solidaritätszuschlag 1995 nach wie voraußerordentlich wünschenswert wäre. Die Steuerzahler sollten nicht länger im Unklaren darübergelassen werden, ob die Abgabe wirklich zu Recht von ihnen verlangt wird, denn dieVerfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages lässt sich mit guten Gründen <strong>in</strong> Frage stellen.Deshalb plant der Bund der Steuerzahler, e<strong>in</strong>en aktuellen Fall <strong>aus</strong> dem Jahre 2007, <strong>in</strong> demder Solidaritätszuschlag schon im zwölften Jahr erhoben wird, als Musterverfahren zu unterstützenund erneut vor das Bundesverfassungsgericht zu br<strong>in</strong>gen.LSAlter und die Besoldungsgruppeder Beamten im e<strong>in</strong>stweiligenRuhestand. E<strong>in</strong>e parlamentarischeAnfrage derFDP im Oktober 2006 wurdenoch mit dem H<strong>in</strong>weis darauf,dass die Bundesregierung ke<strong>in</strong>eStatistik über diese Fälleführe, abgeblockt. Nun teiltedas Bundes<strong>in</strong>nenm<strong>in</strong>isteriumder BundestagsabgeordnetenGes<strong>in</strong>e Lötzsch (Die L<strong>in</strong>ke) e<strong>in</strong>igeZahlen mit. So wurden <strong>in</strong>den vergangenen fünf Jahren45 Spitzenbeamte <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>stweiligenRuhestand versetzt.Die Beamten waren zwischen40 und 64 Jahre alt.Spitzenbeamte ReaktivierenTheoretisch besteht dieMöglichkeit, Spitzenbeamte ime<strong>in</strong>stweiligen Ruhestand wiederzu aktivieren. Zumal siehäufig bereits im recht jungenAlter <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>stweiligen Ruhestandversetzt werden.In den vergangenen fünfJahren wurde jedoch ledigliche<strong>in</strong> politischer Beamter nache<strong>in</strong>er Ruhestandszeit von fünfJahren, sieben Monaten und15 Tagen reaktiviert. Die kaumnennenswerte Reaktivierungkommt letztlich auch demSteuerzahler teuer zu stehen.Denn 17 der <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>stweiligenRuhestand versetzten Beamtengehören zur BesoldungsgruppeB11 mit e<strong>in</strong>emmonatlichen Grundgehalt vonrund 10.000 Euro und 25 zurBesoldungsgruppe B9 mit e<strong>in</strong>emmonatlichen Grundgehaltvon rund 8.500 Euro. Angabenüber die Gesamtkostender e<strong>in</strong>stweiligen Ruheständlergibt es nicht. Allerd<strong>in</strong>gs istbekannt, dass sich im Oktober2006 71 Spitzenbeamte ime<strong>in</strong>stweiligen Ruhestand befanden.Diese erhielten Versorgungsbezügevon 318 000 Euro,auf das Jahr 2006 umgerechnetalso von rund 3,4 Millionen Euro.Die M<strong>in</strong>isterien sollten dazuverpflichtet werden, alternativeVerwendungen für diese Spitzenbeamtenzu suchen, auchunter Inkaufnahme ger<strong>in</strong>gfügigerAbzüge.JB54 März 2008


er Bundesf<strong>in</strong>anzhof hat<strong>in</strong>zwischen bestätigt(Urteil vom 24.10.07,Az.: II R 5/05), dass strukturellbed<strong>in</strong>gte Umstände, wie e<strong>in</strong>Überangebot oder e<strong>in</strong> Bevölkerungsrückgang,ebenfallsGründe für e<strong>in</strong>en Grundsteuererlasss<strong>in</strong>d. So ist der Grundsteuererlasszukünftig unabhängigdavon zu gewähren, obdie Ertragsm<strong>in</strong>derung typischoder atypisch, strukturell odernicht strukturell bed<strong>in</strong>gt, vorübergehendoder nicht vorübergehendist. Es kommt alle<strong>in</strong>auf die Ertragsm<strong>in</strong>derung an.Vor<strong>aus</strong>setzung ist, dass es sichum e<strong>in</strong>en unverschuldetenE<strong>in</strong>nahme<strong>aus</strong>fall handelt. E<strong>in</strong>solcher liegt bei höherer Gewalt,wie e<strong>in</strong>em Brand, beiLeerstandszeiten oder auchZahlungs<strong>aus</strong>fällen der Mietervor. Bei e<strong>in</strong>er Ertragsm<strong>in</strong>derungund Leerstandszeitenmüssen aber ernsthafte Vermietungsbemühungenzu e<strong>in</strong>emmarktgerechten Mietz<strong>in</strong>snachgewiesen werden.E<strong>in</strong> Grundsteuererlasskommt nur <strong>in</strong> Betracht, wenndie erzielte sogenannte Jahresrohmieteum mehr als 20 Prozentger<strong>in</strong>ger ist, als die ortsüblicherzielbare Jahresrohmietebei vergleichbaren Objekten <strong>in</strong>vergleichbarer Lage. Für dasvergangene Jahr muss der Antragauf Erlass von Grundsteuernbei der Geme<strong>in</strong>de (bzw. <strong>in</strong>den Stadtstaaten bei den F<strong>in</strong>anzämtern)spätestens bis zum31. März 2008 e<strong>in</strong>gereicht werden.In der Regel ist zunächste<strong>in</strong> <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>er Form begründetesSchreiben <strong>aus</strong>reichend.Die Behörde wird diebenötigten Nachweise im E<strong>in</strong>zelnenanfordern. Nähere Informationenzum Grundsteuererlasskönnen über den BdSt Info-Serviceunter der Faxnummer089 6663 2360 06 abgerufenwerden.AK edoch können sichnicht alle Steuerzahler<strong>aus</strong>suchen, ob sie e<strong>in</strong>eE<strong>in</strong>kommensteuererklärungabgeben oder nicht. Selbstständige,Vermieter, Arbeitnehmermit Zusatze<strong>in</strong>künftenüber 410 Euro im Jahroder Steuerzahler, die sichFreibeträge auf der Lohnsteuerkartehaben e<strong>in</strong>tragenlassen sowie Ehepartner mitder Steuerklasse V oder VImüssen e<strong>in</strong>e Steuererklärungabgeben. Auch die Ansicht,dass Renten grundsätzlichsteuerfrei s<strong>in</strong>d, ist unzutreffend.Die Besteuerung derRenten wurde durch das Alterse<strong>in</strong>künftegesetzab dem1.1.2005 neu geregelt. Durchdie Neuregelung s<strong>in</strong>d jetztbedeutend mehr Rentnerverpflichtet, e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>kommensteuererklärungabzugeben.Gibt der Steuerzahler trotze<strong>in</strong>er Verpflichtung ke<strong>in</strong>eSteuererklärung ab, wird ervom F<strong>in</strong>anzamt aufgefordert,die Steuererklärung nachzureichen.In diesem Fall kanndas F<strong>in</strong>anzamt zusätzlich zuden Steuern noch e<strong>in</strong>en Verspätungszuschlagerheben.Der Bund der Steuerzahlerrät allen Steuerzahlern daher,rechtzeitig ihre Steuererklärungabzugeben.Hilfe und Tipps zum Anfertigene<strong>in</strong>er Steuererklärungerhalten Sie <strong>in</strong> unseremInfo-Service unter derFax-Abruf-Nummer 089-6663-2360-13 und speziell fürRentner unter 089-6663-2360-14 oder im Mitgliederbereichunter www.steuerzahler.de.IKw ww.safe-album.de • email: i nf o@ safe-album.edSammeln Sie Münzen?Münzen-Koffer <strong>aus</strong> ALUmit 6 königsblauen Table<strong>aus</strong>für ca. 200 Münzenversch. Grössen.Nr. 176 19.90Münzen-Koffer <strong>aus</strong> ALUmit 6 königsblauenTable<strong>aus</strong> speziell fürEuro-Münzen.Für 30 kompletteLänder-uro-Sätze.Nr. 177 19.90D-72658 Bempfl<strong>in</strong>gen • Ermsstr. 60Tel. 07123 / 93 92-0 • Fax 07123 / 93 92-20Preisempfehlungunverb.


h<strong>aus</strong>haltspolitikVorschläge zum SchuldenverbotModell der Bundesregierung reicht nicht <strong>aus</strong>Eigentlich wollten die Mitglieder der FöderalismuskommissionII im Frühjahr Ergebnisse zu neuenSchuldenregeln vorlegen. Jetzt sollen erst imHerbst erste „Eckpunkte“ kommen. Angesichtsimmer weiter steigender Schulden muss die Kommissionschnellstens handeln. F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isteriumund wissenschaftlicher Beirat des Wirtschaftsm<strong>in</strong>isteriumshaben derweil Vorschläge für e<strong>in</strong>Schuldenverbot vorgelegt. Alle Entwürfe zur begrenzungder Staatsverschuldung bleiben weith<strong>in</strong>ter dem Vorschlag des Karl-Bräuer-Instituts(KBI) zurück.Bisher ist Bund und Ländern e<strong>in</strong>eNettokreditaufnahme <strong>in</strong> Höhe derim selben Jahr veranschlagten Investitionenerlaubt. Hierdurch entstehengroße Spielräume für die Schuldenaufnahme.Zudem gibt es zurzeit ke<strong>in</strong>e wirksameObergrenze der Verschuldung:Wenn die Regierung zusätzliche Mittelbenötigt, behauptet sie lediglich, das gesamtwirtschaftlicheGleichgewicht sei gestört.Diese Regeln s<strong>in</strong>d letzten Endeswirkungslos; sie ermutigten die Politikersogar zum Schuldenmachen.Das Bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium und Spitzender Großen Koalition haben sich vorkurzem auf e<strong>in</strong>e „Schuldenbremse à laEU“ verständigt. Hiernach soll der H<strong>aus</strong>haltgrundsätzlich <strong>aus</strong>geglichen se<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>Defizit von 0,5 Prozent des Brutto<strong>in</strong>landsproduktsist aber erlaubt. E<strong>in</strong>e dauerhafteVerschuldung ist so weiterh<strong>in</strong> nicht<strong>aus</strong>geschlossen. Deshalb muss dieser Vorschlagdurch zusätzliche Regelungen ergänztwerden.Die Vorstellungen des wissenschaftlichenBeirats des Bundeswirtschaftsm<strong>in</strong>isteriumss<strong>in</strong>d da schon besser und folgendem KBI-Modell. Ähnlich wie das KBI-Modell erlauben sie e<strong>in</strong>e Verschuldung bei„konjunkturell bed<strong>in</strong>gten E<strong>in</strong>nahme<strong>aus</strong>fällennur dann, wenn e<strong>in</strong>e F<strong>in</strong>anzierung<strong>aus</strong> zuvor angelegten Schwankungsreservennicht möglich ist. Die Schuldenmuss der Bundestag mit 3/5-Mehrheit beschließen.Jede Neuverschuldung ist nachmaximal vier Jahren wieder zu tilgen.Die Zeit drängtDer KBI-Vorschlag erlaubt e<strong>in</strong>e Schuldenaufnahmenur bei Naturkatastrophen,Kriegen oder konjunkturell bed<strong>in</strong>gtenSteuerm<strong>in</strong>dere<strong>in</strong>nahmen, die zuvor vone<strong>in</strong>er unabhängigen Instanz festgestelltwurden. Außerdem muss der Bundestagmit Zweidrittelmehrheit zustimmen. DieHöchstgrenze der maximalen Schuldenaufnahmeliegt für den Bund bei der Hälfteder zulässigen Maastricht-Verschuldung.Nur so lassen sich neue Schuldenwirksam stoppen.Der Bund der Steuerzahler fordert dieKommission auf, dem Gesetzgeber e<strong>in</strong>wirksames Schuldenverbot zu empfehlenund sich dabei im Kern an den Vorschlägense<strong>in</strong>es Instituts zu orientieren. Angesichtsdes anstehenden Bundestagswahlkampfeswird die Zeit knapp, e<strong>in</strong> funktionierendesSchuldenverbot im Grundgesetzzu <strong>in</strong>stallieren.PMDER STEUERZAHLER als E-PaperMitgliederservice im WWWIm geschützten Mitgliederbereichvonwww.steuerzahler.debietet der Bund derSteuerzahler se<strong>in</strong>enMitgliedern e<strong>in</strong>eganze Reihe von Services.In dieser Ausgabestellen wir dieE-Paper-Version derMitgliederzeitschriftvor.Mitglieder können die BdSt-MitgliederzeitschriftDER STEUERZAH-LER auch <strong>in</strong> der Form e<strong>in</strong>er elektronischenZeitschrift (E-Paper) lesen. DasE-Paper f<strong>in</strong>den Sie im geschützten Mitgliederbereichvon www.steuerzahler.de aufder Startseite. Bereits am 1. e<strong>in</strong>es Monatskann die jeweils neueste Ausgabe im Mitgliederbereichgelesen werden. Die E-Paper-Ausgabenwerden archiviert. Der kompletteJahrgang 2007 ist bereits verfügbar.Was bietet das E-Paper?Sie können wie gewohnt durch das Heftblättern – e<strong>in</strong>fach nur digital. Mit e<strong>in</strong>emKlick können sich Seiten e<strong>in</strong>zeln und vergrößertanzeigen lassen. An e<strong>in</strong>igen Stellens<strong>in</strong>d Verl<strong>in</strong>kungen e<strong>in</strong>gebaut, die Sie direktzu weiterführenden Texten unserer InfofaxundRatgeberreihe führen. Mit der praktischenSpeicherfunktion können Sie besonders<strong>in</strong>teressante Artikel wie die Steuertippsbequem speichern und sofort abrufen,wenn Sie Rat brauchen. Sehr benutzerfreundlich:Artikel, die auch für Freundeund Bekannte lesenswert ersche<strong>in</strong>en, könnenbequem per PDF gespeichert und dannals E-Mail-Anhang verschickt werden.Technische Vor<strong>aus</strong>setzungenDie technischen Anforderungen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>fach:Ihr Computer muss über e<strong>in</strong>en Internet-Zugangverfügen. Dies sollte m<strong>in</strong>destense<strong>in</strong>e ISDN-Verb<strong>in</strong>dung se<strong>in</strong>. Zwar iste<strong>in</strong>e Nutzung des E-Papers auch mit e<strong>in</strong>emModem möglich, aber aufgrund der imVergleich zu ISDN oder DSL längeren Ladezeitnicht empfehlenswert. Das E-Paperist mit den gängigen Internet-Browsern(Internet Explorer, Firefox) ohne Problemeanzuschauen. Für das Lesen oder Druckender PDF-Dateien ist e<strong>in</strong> Adobe Reader nötig,der <strong>in</strong>zwischen zur Standard-Ausstattungvon PCs gehört. Wichtig ist, dass auf IhremRechner e<strong>in</strong>e aktuelle Flashplayer-Version<strong>in</strong>stalliert ist. E<strong>in</strong>en Flashplayer können Siesich kostenlos von der Websitehttp://www.adobe.com/de/products/flashplayer/herunterladen.Jedes BdSt-Mitglied kann das E-Papernutzen. Die Nutzung ist im Mitgliedsbeitragenthalten. DER STEUERZAHLER ist wieviele andere Leistungen (Infofax, Ratgeberetc.) – unabhängig von der Form der Nutzung– Bestandteil der BdSt-Mitgliedschaft.Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. AWAnzeigeÜber 500<strong>in</strong>teressante BuchundSoftware-Titelim Internetwww.steuerzahler-service.de56 März 2008


geld und serviceGELD & SERVICEZertifikate und AbgeltungssteuerBesonderheiten beachtenZum 1. Januar 2009 tritt die Abgeltungssteuer<strong>in</strong> Kraft. Kapitalanlegerkönnen jedoch bereits jetzt ihr Portfoliooptimieren und Chancen <strong>aus</strong> derSystemumstellung realisieren. Geradebei Zertifikaten gilt es viele Besonderheitenzu beachten.Neue BücherFormularbuch der Steuer- undWirtschaftspraxisHille2. Aufl., Stand 2007, Loseblattwerk,1.268 S., 1 Ordner, 68 Euro,ISBN 978-3-503-00083-8, ErichSchmidt Verlag GmbH & Co.,Berl<strong>in</strong>Handbuch der steuerlichen BetriebsprüfungSchröder†/MuussStand: 2007, Loseblatt-Kommentar,e<strong>in</strong>schl. Lfg. 3/07, 5.650 S.,3 Ordner, 128 Euro, ISBN 978-3-503-00080-7, Erich SchmidtVerlag GmbH & Co., Berl<strong>in</strong>UmsatzsteuergesetzRau/DürrwächterKommentar, 132. Erg.lfg., Oktober2007, 402 S., 74,80 Euro,ISBN 978-3-504-24061-5, VerlagDr. Otto Schmidt KG, KölnMärz 2008Zertifikate s<strong>in</strong>d Wertpapiere,die e<strong>in</strong>e Schuldverschreibungbzw. e<strong>in</strong>eAnleihe verbriefen. Allerd<strong>in</strong>gshandelt es sich dabei um e<strong>in</strong>Derivat, das heißt um e<strong>in</strong> abgeleitetesProdukt. Der Preis desZertifikats hängt vom Preis undder Entwicklung anderer Produkteab. Beispielsweise bildenIndex-Zertifikate, Aktien- oderRohstoff<strong>in</strong>dizies ab und werden<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em bestimmten Wertverhältniszu diesen gehandelt.E<strong>in</strong> solcher Index als Basis wärebeispielsweise der DAX. Dasabgeleitete Wertpapier ist dasDAX-Index-Zertifikat. An derBörse gibt es Zertifikate mit denunterschiedlichsten Eigenschaftenh<strong>in</strong>sichtlich der Laufzeit,Kapitalgarantie und Wertentwicklung.Bestandsschutz bei ZertifikatenBei der E<strong>in</strong>führung der Abgeltungssteuerwird Kapitalanlagen,die bis zum 31. Dezember2008 erworben wurden, odernoch werden Bestandsschutzgewährt. Bis zu diesem Stichtaggelten die altbekannten Regelnsowie die Spekulationsfrist vone<strong>in</strong>em Jahr. Für Zertifikate allerd<strong>in</strong>gs,die nach dem 14. März2007 erworben wurden, gilt dieserBestandsschutz nur e<strong>in</strong>geschränkt.Diese Papiere könnennur steuerfrei veräußert werden,wenn sie bis zum 30. Juni2009 verkauft werden und dieSpekulationsfrist von e<strong>in</strong>emJahr e<strong>in</strong>gehalten wurde. Außerdemdarf es sich nicht um sogenannteF<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>novationenhandeln. Der letzte Term<strong>in</strong>, umZertifikate zu erwerben, derenGew<strong>in</strong>ne auch steuerfrei vere<strong>in</strong>nahmtwerden können, istKommentar zum E<strong>in</strong>kommensteuergesetzLademannmit Nebengesetzen, 157. Erg.lfg.,Stand Sept. 2007, Loseblattwerk,ca. 13.010 S., 164 Euro, e<strong>in</strong>schl. 12Ordnern, ISBN 3-415-02393-1,Richard Boorberg Verlag,StuttgartDie KörperschaftsteuerDötsch/Jost/Pung/Witt (Hrsg.)Kommentar zum Körperschaftsteuergesetz,Umwandlungssteuergesetzund zu dene<strong>in</strong>kommensteuerrechtlichenVorschriften der Anteilseignerbesteuerung,7 Ordner <strong>in</strong>kl. 61.Erg.lfg., Stand: 11/2007, Preis beiFortsetzungsbezug: 199,90 Euro,ISBN 978-3-8202-0256-4,Schäffer-Poeschel Verlag GmbH,Stuttgartalso nicht der 31. Dezember2008, sondern schon der 29. Juni2008. Nur für Zertifikate, dievor dem 15. März 2007 erworbenwurden, gelten die altenRegeln une<strong>in</strong>geschränkt.Verlustverrechnung nutzenDiese E<strong>in</strong>schränkung kannfür Zertifikatsbesitzer auch Vorteilemit sich br<strong>in</strong>gen. Zeichnetsich ab, dass die Zertifikate Verlustee<strong>in</strong>fahren, kann bei e<strong>in</strong>igenPapieren mit dem Verkaufbis nach dem 30. Juni 2009 gewartetwerden. Diese Verlustes<strong>in</strong>d mit Z<strong>in</strong>sen oder Dividendenverrechenbar. Die Verluste<strong>aus</strong> anderen Wertpapieren könnennur geltend gemacht werden,wenn sie <strong>in</strong>nerhalb derSpekulationsfrist von e<strong>in</strong>emJahr entstanden s<strong>in</strong>d oder diePapiere nach dem 31. Dezember2008 gekauft werden. Bei Aktienist die Verlustverrechnungnoch e<strong>in</strong>geschränkter.Für Zertifikate, die zu den F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>novationenzählen, verbessertsich die steuerliche Situationab dem 1. Januar 2009sogar. Hier kann, sofern möglich,unter Steuergesichtspunktendas Abwarten lohnen. Gew<strong>in</strong>ne<strong>aus</strong> F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>novationenwerden bisher unabhängig vonder Haltefrist mit dem <strong>in</strong>dividuellenE<strong>in</strong>kommenssteuersatzzuzüglich Solidaritätszuschlagund ggf. Kirchensteuer versteuert.Ab dem 1. Januar 2009kommt höchstens der P<strong>aus</strong>chalsteuersatzvon 25 Prozentzuzüglich Soli und ggf. Kirchensteuerzur Anwendung.Bei hoher <strong>in</strong>dividueller Progressionkönnen so Steuern gespartwerden. Durch den Wegfallder e<strong>in</strong>jährigen Spekulationsfristfür alle Kapitalanlagenwerden die F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>novationenanderen Papieren gleichgestellt.Zu den F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>novationenzählen beispielsweise Zertifikatemit Rückzahlungsgarantieoder Zertifikate, die sich auf denRentenmarkt beziehen. AKAnzeigeDubai 12%progn. 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h<strong>aus</strong>haltspolitikTeures FliegenBRH rügt FlugzeugbeschaffungLange Zeit wurde die Erneuerungder Flugzeugstaffel des Bundes h<strong>in</strong><strong>aus</strong>gezögert,auch <strong>aus</strong> Angst vor zuhohen Kosten. Nach mehreren kritischenVorfällen <strong>in</strong> der Luft billigte imDezember 2007 der H<strong>aus</strong>halts<strong>aus</strong>schussdes Bundestages die Beschaffungsechs neuer Masch<strong>in</strong>en.E<strong>in</strong> <strong>in</strong>ternes Dossier des Bundesrechnungshofes(BRH) zeigt, dassder Ausschuss die Mittel so gar nichthätte freigeben dürfen. Durch kostspieligeExtras und schlechte VertragsverhandlungenentstehenMehrkosten <strong>in</strong> dreistelliger Millionenhöhe.Sechs Flugzeuge des TypsBombardier Challengerwaren 22 Jahre lang imE<strong>in</strong>satz. Diese werden nunQuelle: DefenceTalk.comdurch zwei Airbusse und vierBombardier Global 5000 ersetzt.Die Kosten belaufen sich<strong>in</strong>sgesamt auf 615 Mio. €. Davonentfallen rund 345 Mio. €für den Kauf und die Ausrüstung.Die übrigen 270 Mio. €auf die Systembetreuung wurdengenehmigt, obwohl die zugehörigenVerträge noch garnicht <strong>aus</strong>gehandelt wurden.Die Verhandlungsposition derBundesregierung verschlechtertsich dadurch dramatisch.Der Auftragnehmer kann sichschon jetzt der Aufträge sicherse<strong>in</strong>, während die Kostenstrukturenfür das Parlament<strong>in</strong>transparent bleiben.Mehrbedarf trotz leerer FlugzeugeDie Auslastung der altenFlugzeuge war laut Bericht desBRH vergleichsweise ger<strong>in</strong>g.Sie leisteten jährlich nur rund3500 Flugstunden oder knappzwei Stunden pro Tag. Anfang2006 g<strong>in</strong>g man deshalb nochvon e<strong>in</strong>em Bedarf von nur vierFlugzeugen mit ger<strong>in</strong>gerReichweite <strong>aus</strong>. Doch die Luftwaffelegte ohne Begründungden zukünftigen Transportbedarfnoch höher fest als denStatus quo. Nach den neuenPlänen wird die Reichweite bisweit <strong>in</strong> den Langstreckenbereichgesteigert und die Sitzplätzeum mehr als 70% aufgestockt.Die Forderungen derLuftwaffe lassen sich nicht <strong>aus</strong>der Beanspruchung der Flugzeugeableiten. Die Flugzeugstaffelwird so nicht nurmodernisiert, sondern es wirdohne Bedarf auch ihre Kapazitäterhöht. Nach Berechnungendes BRH steigern die Kapazitäts-und Reichweitenerhöhungdie Anschaffungskostenum rund 114 Mio. € unddie Betriebskosten um 150Mio. € bis 2019. In alle Flugzeugewird e<strong>in</strong> System zumSchutz vor Raketen e<strong>in</strong>gebaut,obwohl fast alle Routen übersicheres Gebiet führen. Nachweiseüber die Wirksamkeitdes Systems gibt es bisherebenfalls nicht. Die Mehrkostenbelaufen sich auf rund 95Mio. €.H<strong>aus</strong>halts<strong>aus</strong>schuss mussbesser prüfenDem H<strong>aus</strong>halts<strong>aus</strong>schuss lagendiese Informationen vor.Daher ist es unverständlich,wie er diese Mittel freigebenkonnte. Der BRH kommt zudem Ergebnis, dass die Kostenum 50% oder 300 bis 400Mio. € gesenkt werden könnten.Der Bund der Steuerzahlerruft die Mitglieder desH<strong>aus</strong>halts<strong>aus</strong>schusses dazuauf, die Bewilligung der Mittelnochmals zu prüfen und denEmpfehlungen des Bundesrechnungshofeszu folgen. PMAnzeigeÜber 500<strong>in</strong>teressante BuchundSoftware-Titelim Internetwww.steuerzahler-service.deBdSt-Info-ServiceDer exklusive Steuer-Service für Steuerzahler-LeserDer Steuerzahler bietet Ihnen e<strong>in</strong>en exklusiven Info-Servicemit aktuellen Steuer-Informationen, die für Sie Geld wert se<strong>in</strong>können.Kostengünstig, zeitsparend, zu jeder Tages- und Nachtzeit.So e<strong>in</strong>fach geht es:Geben Sie zuerst an Ihrem Fax-Gerät die Funktion für Abrufbzw. Poll<strong>in</strong>g oder Empfangen e<strong>in</strong> – Ihre Bedienungsanleitunghilft Ihnen dabei. Dann wählen Sie die Nummer des Themas,das Sie <strong>in</strong>teressiert. Nach Drücken der Start-Taste liefertIhnen Ihr Fax unseren Steuertipp. Das Ganze kostet Sie nurdie normalen Fax-Gebühren.Unter der ersten Abrufnummer stellen wir Ihnen e<strong>in</strong>e Leitseitezur Verfügung. Das ist e<strong>in</strong>e Art Inhaltsverzeichnis für dasBdSt-Info-Fax und nennt die Nummern, unter denen die Steuertippsabgerufen werden können.Alle Informationen f<strong>in</strong>den Sie auch imMitgliederbereich von:www.steuerzahler.de1 Die Gesamtübersicht über das BdSt-Info-FaxWenn Sie unser aktuelles BdSt-Info-Fax-Angebot im Überblick habenwollen, wählen Sie bitte die Gesamtübersicht an.Abruf-Fax-Nummer: 0 89/6663- 23 60- 002 Steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungenfür Riester-ProdukteAufwendungen für sogenannte Riester-Produkte können steuerlich berücksichtigtwerden. Abruf-Fax-Nummer: 089/6663-60-113 Steuerliche Berücksichtigung von SozialversicherungsbeiträgenBeiträge für Krankenversicherung und Altersvorsorge s<strong>in</strong>d als Sonder<strong>aus</strong>gabenabziehbar! Abruf-Fax-Nummer: 089/6663- 23 60- 124 E<strong>in</strong>kommensteuererklärung 2007Tipps zum Anfertigen Ihrer Steuererklärung gibt es hier im Detail. Mit allenwichtigen Neuerungen für 2007!Abruf-Fax-Nummer: 089/6663- 23 60- 135 E<strong>in</strong>kommensteuererklärung 2007 für RentnerH<strong>in</strong>weise und Ausfüllhilfen zur E<strong>in</strong>kommensteuererklärung für Rentnerbietet unser neuer Info-Service.Abruf-Fax-Nummer: 089/6663- 23 60- 146 Das „außerhäusliche“ ArbeitszimmerKosten für e<strong>in</strong> „außerhäusliches“ Arbeitszimmer s<strong>in</strong>d weiterh<strong>in</strong> voll absetzbar.Abruf-Fax-Nummer: 089/6663- 23 60- 15NEU!NEU!NEU!NEU!NEU!58 März 2008


Kostenloser Depot-Check –e<strong>in</strong> Leser-Service der BdSt Steuerzahler Service GmbHeben den ständigen und bald wieder<strong>in</strong>s H<strong>aus</strong> stehenden Gebührenerhöhungens<strong>in</strong>d die mituntergroteskenVersuche bemerkenswert, sichmit e<strong>in</strong>em tradierten System den modernenEntwicklungen erfolgreich stellenzuwollen. Bei Kle<strong>in</strong>- und Kle<strong>in</strong>stunternehmernmit z.T. marg<strong>in</strong>alen E<strong>in</strong>kommen kann mankaum von betrieblicher Pkw-Nutzungsprechen. Dennoch müssen sie GEZ-Gebührenzahlen. Bei dienstlich genutztenPrivatfahrzeugen von Beamten und AngestelltenderöffentlichenHand trägt derDienstherr diese Gebühren und damit dieAllgeme<strong>in</strong>heit. „Gew<strong>in</strong>norientierung“ solldas Abgrenzungskriterium se<strong>in</strong>. E<strong>in</strong> ruhesuchender Gast, der se<strong>in</strong>emFernseher entkommen möchte,sieht sichmöglicherweisee<strong>in</strong>er erhöhtenRechnung<strong>aus</strong>gesetzt: der Hotelbetreiber wird tunlichstse<strong>in</strong>e Belastung für die Geräte aufihn abwälzen. So zahlen beide doppelt,denn die Abmeldung e<strong>in</strong>es urlaubsbed<strong>in</strong>gtungenutztenHeimgerätes ist ebenso<strong>aus</strong>geschlossen wiee<strong>in</strong>e Abmeldungder Hotelgeräte außerhalb der Saison. Ob PC, Mobiltelefon oder Internet – allesfällt pr<strong>in</strong>zipiell unter die volle Gebührenpflicht.Die Rundfunkanstaltendef<strong>in</strong>ierenund kassieren nach eigenem Gusto.Wenn dertechnische Fortschritt weitergeht,soll auch die gegenwärtig nochgroßzügig gewährte Beschränkung aufdie Grundgebühr h<strong>in</strong>fällig werden. Zume<strong>in</strong>enkommen damit mehr Kosten auf dieGebührenzahler zu, zum anderen ähneltdann die Gebühr e<strong>in</strong>erallgeme<strong>in</strong>en Rundfunksteuer,das Pr<strong>in</strong>zip „Leistung und Gegenleistung“spielt dann ke<strong>in</strong>e Rolle mehr.Die GEZ-Verwaltungskosten gehörenmehr denn je auf den Prüfstand. Ist damöglicherweise <strong>in</strong>zwischenderÜberblicküber die „Gebührenschäfchen“ verlorengegangen, da auch ordnungsgemäß angemeldeteTeilnehmer wiederholt mit Informationsgesuchenbombardiert werden?STSPassen Ihre Geldanlagen h<strong>in</strong>sichtlich Rendite,Risiko und nicht zuletzt unter steuerlichenAspekten zu Ihren Zielen? Möchten Sie dazuden Rat e<strong>in</strong>es erfahrenen F<strong>in</strong>anzprofis? Wirbieten Ihnen die Möglichkeit e<strong>in</strong>es kostenlosenund unverb<strong>in</strong>dlichen Depot-Checksdurch e<strong>in</strong>en unabhängigen Vermögensverwalter<strong>in</strong> Ihrer Nähe. Falls Sie daran <strong>in</strong>teressierts<strong>in</strong>d – die Teilnahme ist e<strong>in</strong>fach. Und sofunktioniert es:m<strong>in</strong>destens 25.000 Euro oder e<strong>in</strong>e Summe<strong>in</strong> entsprechender Höhe, die angelegtwerden soll.der Depot-Check kostenlos.unter dem Stichwort „Depot-Check“ bei derBdSt Steuerzahler Service GmbH.Die Kontaktdaten f<strong>in</strong>den Sie unten.Interesse am Depot-Check an – bitte ke<strong>in</strong>eUnterlagen schicken.(DAB bank) wird e<strong>in</strong> unabhängiger von dersenerVermögensverwalter <strong>in</strong> Ihrer Nähegebeten, sich mit Ihnen <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung zusetzen.er sich bei Ihnen, um das Depotgespräch zuvere<strong>in</strong>baren.persönlichen oder telefonischenGespräch analysiert er Ihre Situation.die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst.E<strong>in</strong> Anspruch auf e<strong>in</strong>e schriftlicheAnalyse besteht nicht.Ihre Kontaktdaten werden lediglich an denbankenunabhängigen Vermögensverwalterweitergeleitet, ansonsten werden sie nichtverwendet.Zur Teilnahme am kostenlosenDepot-Check wenden Sie sich an dieBdSt Steuerzahler Service GmbH:www.steuerzahler-service.de/depotcheckAuf Grund des großen Erfolgswird die Aktion verlängert bis31.03.2008


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E01133Bilanzen richtig lesenund <strong>in</strong>terpretierenDieses Buch zeigt Ihnen, wie Sie e<strong>in</strong>eBilanzanalyse selbst erstellen, wichtigeKennzahlen richtig <strong>in</strong>terpretierenund anhand der Analyse e<strong>in</strong>eaktive Bilanzpolitik betreiben. Nützlich:Methoden, Instrumente undFallbeispiele.Mit Sonderteil IFRS und Bilanzrechtsreformgesetz.Bilanzen richtig lesen,besser verstehen, optimalgestalten8. Auflage 2007, 414 Seiten,Buch€ 34,80*Best.-Nr. E011366. AuflageSo erstellen Sie IhreBilanz selbstMit diesem Buch erstellen Sie die EÜR,GuV und Bilanz selbst und tragen alle<strong>Daten</strong> korrekt <strong>in</strong> die Steuerformularee<strong>in</strong>. Hilfreich s<strong>in</strong>d viele Praxisbeispielevon der laufenden Buchhaltung biszum Jahresabschluss. Erstmals auf CD-ROM: ABC der Betriebsvorrichtungenund Rückstellungen, P<strong>aus</strong>chalen fürden Eigenverbrauch, aktuelle Steuerformulare.Jahresabschluss leichtgemacht6. 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steuerfaximpressumDer Steuerzahler59. Jahrgang, März 2008Her<strong>aus</strong>geber: Dr. Karl He<strong>in</strong>z DäkeRedaktion: R. Holznagel (Chefredakteur),J. BergFranzösische Strasse 9-12,10117 Berl<strong>in</strong>www.steuerzahler.de,E-Mail: presse@steuerzahler.deStändige Mitarbeiter: D. Fichte, A. Käd<strong>in</strong>g,I. Klocke, P. Martens,L. Schemmel, S. Sondermann, O.Schulemann, M. Warneke, A. WiechKonzeption und Titel: Joachim Holzwww.diegestalten.comVerlag: BdSt Steuerzahler-ServiceGmbH, Adolfsallee 22,65185 Wiesbaden,www.steuerzahler-service.deTelefon 0611-3410750,Telefax 0611-34107599Anzeigen: Volker Stern (verantwortlich),Es gilt AnzeigenpreislisteNr.17Verlagsort: WiesbadenHerstellung: apm, DarmstadtDer Verkaufspreis ist durch den Mitgliedsbeitragzum Bund der Steuerzahler abgegolten.Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.Für unverlangt e<strong>in</strong>gesandte Manuskripte,Fotos und Illustrationen ke<strong>in</strong>e Gewähr.Beilagenh<strong>in</strong>weis:E<strong>in</strong>er Teilauflage dieser Ausgabe liegenfolgende Beilagen bei:LV Thür<strong>in</strong>gen: “Steuerzahlerkompass”BdSt Sem<strong>in</strong>ar: „Unternehmensteuerreform“Wir bitten um Beachtung.Unter diesen Telefonnummernerreichen Sie Ihren Landesverband:Baden-Württemberg: 0711-767740Bayern: 089-1260080Berl<strong>in</strong>: 030-7901070Brandenburg: 0331-747650Hamburg: 040-330663Hessen: 0611-992190Mecklenburg-Vorpommern: 0385-5574290Niedersachsen und Bremen: 0511-5151830Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen: 0211-991750Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz: 06131-986100Saarland: 0681-5008413Sachsen: 0371-690630Sachsen-Anhalt: 0391-5311830Schleswig-Holste<strong>in</strong>: 0431-563065Thür<strong>in</strong>gen: 0361-2170790steuerfaxAktuelle Steuer<strong>in</strong>formationen zum Abrufen089/66632361 -XXAuszug <strong>aus</strong> dem Programm:Nr. Thema Seiten00 Inhaltsverzeichnis 301 Erbschaft- und Schenkungsteuer 702 Lohnsteuerpflichtige Sachzuwendungen 503 Beschäftigung von Rentnern 404 Der mitarbeitende Ehegatte und das F<strong>in</strong>anzamt 305 400-Euro-M<strong>in</strong>ijobs 806 Umzug und Steuern 608 Lohnsteueraußenprüfung: Wo Gefahren lauern 309 Stundung, Aussetzung der Vollziehung, Vollstreckungsaufschub 410 Rechtsbehelfe im Besteuerungsverfahren 1011 Das neue Reisekostenrecht 1013 Bedeutung und Berechnung von Fristen im Steuerrecht 516 Besteuerung von Abf<strong>in</strong>dungszahlungen an Arbeitnehmer 417 Besteuerung bei Geschäftsveräußerung und Geschäftsaufgabe 220 Steuerfreie Zuwendungen an den Arbeitnehmer 1021 Direktversicherung bei Arbeitnehmer-Ehegatten 522 Privatnutzung betriebseigener Kraftfahrzeuge durch Arbeitnehmer 623 Direktversicherung bei Arbeitnehmern 525 Steuerfreie Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen 626 Der Pkw des Betriebs<strong>in</strong>habers und die Steuer 327 Der Kraftwagen des Arbeitnehmers und die Steuer 428 Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden 530 Absetzung für Abnutzung bei beweglichen Wirtschaftgütern 432 Übergabe des elterlichen Betriebs an die K<strong>in</strong>der 436 Die steuerliche Förderung von Eigenheimen 538 Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens 339 Bestandsaufnahme des beweglichen Anlagevermögens 340 Die Bewertung des Vorratsvermögens 442 Herstellungsaufwand oder Erhaltungsaufwand bei Gebäuden 343 Steuerermäßigung Beschäftigungsverhältnisse <strong>in</strong> Privath<strong>aus</strong>halten 546 K<strong>in</strong>derbetreuungskosten 648 Häusliches Arbeitszimmer 649 Die steuerliche Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen 452 P<strong>aus</strong>chalierung des Vorsteuerabzugs für bestimmte Berufs- und Gewerbezweige 1157 Scheidung und Steuern 858 Stille Reserven im Grundvermögen 359 Essensgewährung durch den Arbeitgeber bei Auswärtstätigkeit 360 Bewirtung von Geschäftsfreunden 661 Tipps zur Prüfung von Steuerbescheiden 4Mitglieder im Bund der Steuerzahler s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>formiert!Unser BdSt-Steuerfax bietet Ihnen Informationen zu steuerlichen Fragen, die Sie jederzeit mitIhrem Fax-Gerät abrufen können. Geben Sie an Ihrem Gerät die Funktion für Abruf (Poll<strong>in</strong>g oderEmpfangen) e<strong>in</strong>. Dann wählen Sie die Nummer 089/66632361 (mit der zweistelligen Kennzifferfür die Information, die Sie <strong>in</strong>teressiert, z.B. 089/66632361-46 für K<strong>in</strong>derbetreuungskosten. Daskomplette Inhaltsverzeichnis für das Steuerfax können Sie mit der Kennziffer 00 abrufen. Wer ke<strong>in</strong>Faxgerät besitzt, kann die Informationen per Post anfordern (bitte adressierten und freigemachtenRückumschlag beifügen).E<strong>in</strong> Info-Service mit aktuellen steuerlichen Informationen, die für Siebares Geld bedeuten! Kostengünstig, unbürokratisch, zeitsparend,zu jeder Tages- und Nachtzeit. Wählen Sie uns e<strong>in</strong>fach an!62 März 2008


Intensiv-Sem<strong>in</strong>arDie Besteuerung von Kapitalerträgen wird zum 01.01.2009 grundlegend geändert. Wer sich rechtzeitig daraufe<strong>in</strong>stellt, kann die Chancen der Übergangsphase optimal nutzen und se<strong>in</strong> Geld erfolgreich anlegen. Wenn das neueRecht erst <strong>in</strong> Kraft ist, ist nichts mehr, wie es war!In unserem zweitägigen Sem<strong>in</strong>arKapitalanlagen und SteuernHandeln Sie bald, sparen Sie Steuern!machen Sie unsere Experten mit den wichtigsten Steuerfragen zu Kapitalerträgen und <strong>in</strong>teressanten Anlagemöglichkeitenvertraut und zeigen Ihnen Wege <strong>aus</strong> dem Gesetzes- und Produktdschungel. Sie erfahren, worauf es Ihnen alsweitsichtigem Anleger ankommt. Behandelt werden unter anderem:Besteuerung von Kapitale<strong>in</strong>künften – bisher und künftig• Kapitale<strong>in</strong>künfte im Privat- und im Betriebsvermögen• Abgeltungsteuer ab 01.01.2009 – alte Steuervorteile weiter nutzbar?• E<strong>in</strong>künfte <strong>aus</strong> Kapitalvermögen im AuslandVon A wie Aktie bis Z wie Zertifikat – Licht <strong>in</strong> den Produktdschungel• Rendite und Risiko verschiedener Vermögensanlagen• Beispieldepots je nach Lebenssituation• Fondsmanagement: Wie wird Geld professionell verwaltet? Was ist zu beachten? Wann lohnt das?Rechtzeitig <strong>in</strong>formieren – dauerhaft profitieren!Referenten:Term<strong>in</strong>:Ort:Preis:Guido Preuß (Dipl.-F<strong>in</strong>anzwirt),Stefan Mayerhofer und Kl<strong>aus</strong> Harprecht (unabhängige F<strong>in</strong>anzberater und Anlageexperten)09. April, Beg<strong>in</strong>n 09.00 Uhr – 10. April, Ende ca. 17.00 UhrHOTEL HOPPER et cetera, KÖLN995,00 EUR* + MwSt.* Die Teilnahmegebühr enthält: die Sem<strong>in</strong>argebühr, <strong>aus</strong>führliche Begleitunterlagen, Tagungsbewirtung. Übernachtung im E<strong>in</strong>zelzimmer<strong>in</strong>kl. Frühstück vom 09. auf 10.04.2008. Mittagsbuffet <strong>in</strong>kl. Getränke am 09. und 10.04.2008. Apéritif und Abendessen am 09.04.2008. JA, ich melde mich an! Ich möchte erst weitere InformationenHOTEL HOPPER et ceteraNameFirmaAnschriftTelefon/Fax Ich reise am Vortag an und/oder bleibe länger. Bitte reservieren Sie E<strong>in</strong>zelzimmer (115,– EUR) vom bis Doppelzimmer (155,– EUR) vom bis (jeweils <strong>in</strong>kl. Frühstück + MwSt.) Ich nehme am Vorabend am geme<strong>in</strong>samen Abendessen teil (ca. 19.45 Uhr)DatumUnterschriftPer Fax an (0611) 3410 7599 · BdSt Steuerzahler Service GmbH · Adolfsallee 22 · 65185 WiesbadenSem<strong>in</strong>arorganisation: Dagmar Bocch<strong>in</strong>i · Tel.: (0611) 3410 7520 · E-Mail: bocch<strong>in</strong>i@steuerzahler-service.de


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