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mutares AG, München

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Wertpapierprospekt<br />

vom 15. Juli 2008<br />

für das öffentliche Angebot<br />

von<br />

Stück 322.000<br />

auf den Inhaber lautenden Stammaktien in Form von nennwertlosen<br />

Stückaktien (die „Aktien)<br />

jeweils mit einem anteiligen rechnerischen Nennbetrag von € 1,00<br />

und<br />

mit voller Gewinnbeteiligung ab dem 01.04.2008<br />

der<br />

<strong>mutares</strong> <strong>AG</strong>, <strong>München</strong><br />

Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A0SMSH<br />

International Security Identification Number (ISIN): DE000A0SMSH2<br />

Börsenkürzel: MUX


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Zusammenfassung des Wertpapierprospekts.................................................................. 1<br />

1.1 Allgemeine Informationen über die <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> und ihre Geschäftstätigkeit 1<br />

1.1.1 Überblick über die Geschäftstätigkeit ........................................................................... 1<br />

1.1.2 Angaben über die Gesellschaft, Geschichte und Entwicklung der <strong>mutares</strong> ............. 2<br />

1.2 Gegenstand des Prospekts ................................................................................ 3<br />

1.2.1 Zeitplan .............................................................................................................................. 4<br />

1.2.2 Verkaufsbeschränkungen ............................................................................................... 4<br />

1.2.3 Gründe für das Angebot .................................................................................................. 4<br />

1.2.4 Einzelheiten zur Handelsaufnahme ................................................................................ 4<br />

1.2.5 Keine Marktschutzvereinbarung / Veräußerungsbeschränkungen ............................ 4<br />

1.2.6 Kosten des öffentlichen Angebots und Verwendung der Erträge .............................. 4<br />

1.3 Ertrags- und Finanzlage, finanzielle Aussichten .............................................. 5<br />

1.4 Zusammenfassung der Risikofaktoren ............................................................. 6<br />

1.5 Einsehbare Dokumente .................................................................................... 10<br />

2 Risikofaktoren ................................................................................................................ 11<br />

2.1 Allgemeine wirtschaftliche Risiken .................................................................. 11<br />

2.1.1 Konjunkturelle Einflüsse ............................................................................................... 11<br />

2.1.2 Diversifikation des Portfolios und Branchenrisiken .................................................. 12<br />

2.1.3 Wettbewerb und Zugang zu attraktiven Beteiligungsunternehmen ......................... 12<br />

2.1.4 Finanzrisiken .................................................................................................................. 13<br />

2.2 Unternehmensspezifische Risiken .................................................................. 14<br />

2.3 Steuerliche und rechtliche Risiken .................................................................. 20<br />

2.4 Risiken, die sich aus dem Angebot u. der Notierung auf dem Aktienmarkt<br />

ergeben .................................................................................................................... 21<br />

3 Allgemeine Informationen ............................................................................................ 23<br />

3.1 Verantwortlichkeit für den Inhalt des Prospekts ............................................. 23<br />

3.2 Gegenstand des Prospekts .............................................................................. 23<br />

3.3 Einzelheiten zur Handelsaufnahme ................................................................. 23<br />

3.4 Verkaufsbeschränkungen ................................................................................ 23<br />

3.5 Keine Gewährleistung....................................................................................... 23<br />

3.6 Hinweis zu Quellen der Marktangaben sowie zu Fachbegriffen .................... 24<br />

3.7 Hinweis zu Finanz- und Zahlenangaben .......................................................... 24<br />

4 Ausgewählte Finanzinformationen............................................................................... 25<br />

4.1 Annahmen des Geschäftsmodells als Grundlage des geprüften<br />

Businessplans ......................................................................................................... 25<br />

4.1.1 Annahmen des Geschäftsmodells über Beteiligungserwerb und Verkauf .............. 25<br />

4.1.2 Annahmen des Geschäftsmodells zu Erlösen und Aufwendungen aus operativem<br />

Management sowie zur Gestaltung der Zentralfunktionen ................................................. 27<br />

4.1.3 Annahmen zu allgemeinen wirtschaftlichen Randbedingungen .............................. 28<br />

5 Informationen über die <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> ............................................................................. 30<br />

I


5.1 Geschäftsgeschichte und Geschäftsentwicklung von <strong>mutares</strong> .................... 30<br />

5.1.1 Firma, Ort der Registrierung und Registernummer des Emittenten,<br />

Bekanntmachungen ................................................................................................................ 30<br />

5.1.2 Gründung der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> ............................................................................................ 30<br />

5.1.3 Sitz und Geschäftsanschrift .......................................................................................... 30<br />

5.1.4 Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft ................................................................. 30<br />

5.1.5 Rechtsordnung und regulatorisches Umfeld .............................................................. 30<br />

5.1.6 Satzungsmäßiger Geschäftszweck .............................................................................. 31<br />

5.1.7 Wichtige Ereignisse während der Entwicklung der Geschäftstätigkeit der <strong>mutares</strong><br />

<strong>AG</strong> ............................................................................................................................................. 31<br />

5.2. Investitionen und Sachanlagen ....................................................................... 40<br />

5.3 Abschlussprüfer ................................................................................................ 40<br />

6 Informationen zur Geschäftstätigkeit der Gesellschaft................................................ 41<br />

6.1 Haupttätigkeitsbereiche .................................................................................... 41<br />

6.1.1 Suche und Erwerb von Beteiligungsunternehmen ..................................................... 41<br />

6.1.2 Beteiligungsmanagement und -controlling ................................................................. 42<br />

6.1.3 Task- Force ..................................................................................................................... 43<br />

6.2 Relevante Märkte und Wettbewerb der <strong>mutares</strong> und erkennbare Trends ..... 43<br />

6.2.1 Relevante Märkte ............................................................................................................ 43<br />

6.2.2 Wettbewerb und Trends ................................................................................................ 44<br />

6.3 Abhängigkeit von Patenten, Lizenzen, Industrie-, Handels- und<br />

Finanzierungsverträgen, neue Herstellungsverfahren ......................................... 44<br />

6.4 Unternehmensstrategie .................................................................................... 44<br />

6.5 Versicherungen ................................................................................................. 45<br />

7 Organisationsstruktur.................................................................................................... 46<br />

7.1 Allgemeine Angaben zur Organisationsstruktur ............................................ 46<br />

7.2 Angaben über Beteiligungen ............................................................................ 46<br />

8 Erläuterung & Analyse der Finanzlage und wirtschaftliche Entwicklung <strong>mutares</strong> .. 46<br />

8.1 Finanzlage ......................................................................................................... 47<br />

8.2 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und Jahresüberschuss ...... 48<br />

8.3 Aussichten der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> ............................................................................. 48<br />

8.4 Eigenkapitalausstattung ................................................................................... 48<br />

9 Angaben über die Organe und Gründer sowie das obere Management der <strong>mutares</strong> 48<br />

9.1 Allgemeine Bestimmungen .............................................................................. 48<br />

9.2 Vorstand der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> ................................................................................. 50<br />

9.3 Oberes Management der <strong>mutares</strong> .................................................................... 55<br />

9.4 Aufsichtsrat der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> ............................................................................ 55<br />

9.5 Gründer .............................................................................................................. 59<br />

9.6 Hauptversammlung ........................................................................................... 59<br />

10 Mitarbeiter / Mitarbeiterbeteiligungsprogramm ........................................................ 63<br />

11 Hauptaktionäre und Beherrschungsverhältnisse ....................................................... 63<br />

12 Geschäfte mit verbundenen Parteien .......................................................................... 63<br />

13 Dividendenpolitik ......................................................................................................... 64<br />

II


13.1 Dividendenrechte ............................................................................................ 64<br />

13.2 Dividendenpolitik und Dividendenzahlungen ............................................... 65<br />

14 Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren .................................................................... 65<br />

15 Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage seit dem 31.03.2008 ....................... 65<br />

16 Angaben über das Kapital der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> ................................................................ 65<br />

16.1 Allgemeine Bestimmungen zu Kapitalerhöhungen ...................................... 65<br />

16.2 Gesetzliches Bezugsrecht .............................................................................. 66<br />

16.3 Grundkapital und Aktien der <strong>mutares</strong>............................................................ 66<br />

16.4 Entwicklung des Grundkapitals ..................................................................... 67<br />

16.5 Genehmigtes und bedingtes Kapital ............................................................. 67<br />

16.6 Anzeigepflichten für Anteilsbesitz ................................................................. 67<br />

17 Wesentliche Verträge ................................................................................................... 68<br />

18 Einsehbare Dokumente ............................................................................................... 68<br />

19 Wichtige Informationen .............................................................................................. 69<br />

19.1 Erklärung zum Geschäftskapital / Working Capital ...................................... 69<br />

19.2 Kapitalbildung und Verschuldung ................................................................. 69<br />

19.3 Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Person, die an der<br />

Emission beteiligt sind ........................................................................................... 70<br />

19.4 Gründe für das Angebot / Verwendung der Erträge ..................................... 70<br />

20 Angaben über die Aktien ............................................................................................. 71<br />

20.1 Aktiengattung .................................................................................................. 71<br />

20.2 Wertpapierkennnummer, Codes und Kürzel ................................................. 71<br />

20.3 Form der Aktienurkunden und Verbriefung .................................................. 71<br />

20.4 Währung .......................................................................................................... 71<br />

20.5 Rechte des Aktionärs der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> .......................................................... 71<br />

20.6 Übertragbarkeit der Aktien ............................................................................. 72<br />

20.7 Marktschutzvereinbarung / Veräußerungsbeschränkung (Lock-up-<br />

Vereinbarungen) ..................................................................................................... 72<br />

20.8 Übernahmeangebote....................................................................................... 72<br />

21 Bedingungen und Voraussetzungen für das öffentliche Angebot ............................. 73<br />

21.1 Gegenstand des öffentlichen Angebotes ...................................................... 73<br />

21.2 Zusammenfassung des Zeitplans .................................................................. 73<br />

21.3 Angebotsfrist und erforderliche Maßnahmen für die Antragsstellung ........ 73<br />

21.4 Methoden und Fristen für die Bedienung der Wertpapiere und ihre<br />

Lieferung ................................................................................................................. 73<br />

21.5 Preisfestsetzung ............................................................................................. 73<br />

21.6 Aktienkäufe des Vorstands, des Aufsichtsrats und des oberen<br />

Managements vor dem öffentlichen Angebot ....................................................... 74<br />

III


21.7 Verkaufsbeschränkungen .............................................................................. 74<br />

21.8 Zahl- und Hinterlegungsstelle ........................................................................ 74<br />

21.9 Einbeziehung in den Handel im Open Market (Freiverkehr) ......................... 74<br />

21.10 Bekanntmachungen ...................................................................................... 75<br />

21.11 Handelsregeln ............................................................................................... 75<br />

22 Wertpapierinhaber mit Verkaufsposition ................................................................... 75<br />

23 Kosten des öffentlichen Angebots ............................................................................... 75<br />

24 Verwässerung ............................................................................................................... 75<br />

25 Hinweise zur Besteuerung ........................................................................................... 76<br />

25.1 Allgemeines ..................................................................................................... 76<br />

25.2 Ertragsteuern .................................................................................................. 76<br />

25.3 Erbschaft- und Schenkungsteuer .................................................................. 84<br />

25.4 Sonstige Steuern ............................................................................................. 84<br />

25.5 Steuerrechtliche Entwicklungen .................................................................... 85<br />

26 Finanzinformationen ................................................................................................... 86<br />

UNTERSCHRIFTEN ................................................................................................. 97<br />

IV


1 Zusammenfassung des Wertpapierprospekts<br />

Die nachfolgende Zusammenfassung ist nur als Einführung zu diesem Prospekt zu verstehen.<br />

Anleger sollten ihre Anlageentscheidung auf die Prüfung des gesamten Prospekts stützen. Für<br />

den Fall, dass von einem Anleger vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Prospekt<br />

enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, ist der als Kläger auftretende Anleger in<br />

Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des europäischen<br />

Wirtschaftsraums eventuell verpflichtet, die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor<br />

Prozessbeginn zu tragen. Die <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong>, <strong>München</strong> (nachfolgend auch als „<strong>mutares</strong>“ oder die<br />

„Gesellschaft“ bezeichnet), die die Verantwortung für den Inhalt dieser Zusammenfassung<br />

übernimmt, kann nur für den Inhalt der Zusammenfassung haftbar gemacht werden, falls die<br />

Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den<br />

anderen Teilen des Prospekts gelesen wird.<br />

1.1 Allgemeine Informationen über die <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> und ihre Geschäftstätigkeit<br />

1.1.1 Überblick über die Geschäftstätigkeit<br />

<strong>mutares</strong> erwirbt Beteiligungen an Unternehmen mit großem Wachstumspotential sowie<br />

Unternehmen in Sondersituationen (ungeregelte Unternehmernachfolge, kurzfristiger<br />

Liquiditätsengpass, unausgeglichene Bilanzstruktur, anstehende Restrukturierung und<br />

Sanierung). Gemeinsames Merkmal ist die Möglichkeit, durch operative und strategische<br />

Verbesserungen Ertragssteigerungspotenziale zu erkennen und zu realisieren.<br />

Die Wertschöpfung der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> reicht vom Erwerb des Unternehmens bzw. eines Teiles<br />

davon über die Unterstützung der operativen Führung bis hin zur Veräußerung von<br />

Beteiligungen. Diese Tätigkeiten werden dabei durch Mitarbeiter und/oder durch externe Berater<br />

der <strong>mutares</strong> erbracht. Diese externen Berater sind anerkannte Branchenexperten, die über ihre<br />

Kompensation signifikant am Erfolg der Gesellschaft partizipieren.<br />

<strong>mutares</strong> beschränkt sich nicht auf das bloße Halten und Verwalten von Beteiligungen. Erworbene<br />

Beteiligungsunternehmen werden mit Hilfe eines aktiven Beteiligungsmanagements unterstützt<br />

und konsequent weiterentwickelt, um ihr Potenzial so weit wie möglich auszuschöpfen und<br />

dadurch den Unternehmenswert zu steigern.<br />

Im Gegensatz zu vielen anderen Beteiligungsgesellschaften verfügt <strong>mutares</strong> mit der Task Force,<br />

die aus dem Kontaktnetzwerk der <strong>mutares</strong> stammt, über wesentliche Kontakte zu erfahrenen<br />

Unternehmern und hochqualifizierten Managern aus der jeweiligen Industrie der<br />

Beteiligungsunternehmen. Die Task Force wird jeweils individuell für das jeweilige<br />

Beteiligungsunternehmen zusammengestellt und deckt alle für die Sanierung wesentlichen<br />

Funktionsbereiche Personal, Organisation, Vertrieb und Marketing, Finanz- und<br />

Rechnungswesen, Controlling usw. ab. Die Mitglieder der Task Force unterstützen die<br />

1


Geschäftsführer / Beteiligungsmanager der Beteiligungsunternehmen und sind in der Regel für<br />

<strong>mutares</strong> selbst als externe Berater tätig. Damit ist die Verfügbarkeit von Management Know-how<br />

für die Beteiligungsmanager in den operativen Unternehmen gewährleistet: Auf Abruf können die<br />

Berater der Task Force die Geschäftsführer vor Ort unterstützen. Die Unterstützung bei der<br />

Umsetzung der in einem 100-Tage Plan festgelegten Maßnahmen unmittelbar nach Übernahme<br />

steht für die Task Force im Vordergrund.<br />

Gerade zu Anfang ist es wichtig, dass Verbesserungspotentiale schnell erkannt und umgesetzt<br />

werden.<br />

1.1.2 Angaben über die Gesellschaft, Geschichte und Entwicklung der <strong>mutares</strong><br />

Firma und Sitz <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong>, <strong>München</strong><br />

Geschäftsadresse Schubertstrasse 2, 80336 <strong>München</strong><br />

Gründungsdatum und<br />

Eintragung im Handelsregister<br />

01. Februar 2008, 18. Februar 2008<br />

Amtsgericht und Handelsregister Amtsgericht <strong>München</strong>, HRB 172278<br />

Unternehmenszweck gemäß<br />

Satzung<br />

„Beratung anderer oder verbundener Unternehmen mit<br />

Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung, der Erwerb von<br />

oder die Beteiligung jeder Art an Unternehmen, das Halten,<br />

die Verwaltung und die Verwertung von Unternehmen oder<br />

Unternehmensbeteiligungen, der Erwerb, die Verwaltung und<br />

die Veräußerung von Grundeigentum, die Verwaltung<br />

eigenen Vermögens sowie die Erbringung sonstiger<br />

Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten<br />

Tätigkeiten.“<br />

Rechtsordnung Die Gesellschaft unterliegt deutschem Recht.<br />

Dauer Die Gesellschaft wurde auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

Geschäftsjahr Kalenderjahr (31.03.)<br />

Zahl- und Hinterlegungsstelle Bankhaus Gebrüder Martin <strong>AG</strong>, Kirchstrasse 35, D-73033<br />

Göppingen, Deutschland<br />

2


Vorstand - Robin Laik<br />

- Dr. Axel Geuer<br />

Aufsichtsrat Professor Dr. Micha Bloching (Vorsitzender)<br />

Volker Rofalski (Stellvertreter)<br />

Dr. Ulrich Hauck<br />

Grundkapital / Aktien EUR 322.000,00, eingeteilt in Stück 322.000 nennwertlose<br />

Inhaberaktien.<br />

Genehmigtes Kapital EUR 161.000,00<br />

Bedingtes Kapital I<br />

EUR 17.400,00<br />

Bedingtes Kapital II EUR 5.394,00<br />

Agio EUR 18.000<br />

Abschlussprüfer Central Treuhand <strong>AG</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Hauptaktionäre Dr. Axel Geuer und Robin Laik<br />

Theatinerstrasse 15, 80333 <strong>München</strong>, Registernr. 150791100<br />

Mitarbeiter Zum 31. Mai 2008 beschäftigte die Gesellschaft keine<br />

festangestellten Mitarbeiter ausserhalb des Vorstandes.<br />

Börsennotiz Die Aktien der Gesellschaft wurden am 10. Juni 2008 zum<br />

1.2 Gegenstand des Prospekts<br />

Handel im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse zugelassen. Der erste Kurs und Schlusskurs<br />

betrug EUR 12,10.<br />

Gegenstand dieses Prospekts ist das öffentliche Angebot sämtlicher Stück 322.000 auf den<br />

Inhaber lautende Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien (die „Aktien“), jeweils mit<br />

einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 und mit voller<br />

Gewinnanteilsberechtigung ab dem 01.04.2008, also für das gesamte Geschäftsjahr 2008/ 2009<br />

zur Handelsaufnahme in den Open Market (Freiverkehr) an der Frankfurter Wertpapierbörse.<br />

3


1.2.1 Zeitplan<br />

10.06.2008 Handelsaufnahme im Open Market (Freiverkehr) der<br />

Frankfurter Wertpapierbörse<br />

14.07.2008 Voraussichtliche Billigung des Prospekts<br />

14.07.2008 Veröffentlichung des Prospekts auf der Internetseite der<br />

Gesellschaft www.<strong>mutares</strong>.de<br />

15.07.2008 Veröffentlichung der Hinweisbekanntmachung über die<br />

1.2.2 Verkaufsbeschränkungen<br />

Veröffentlichung des Prospekts in der Börsen-Zeitung<br />

Die Aktien, die Gegenstand dieses Prospekts sind und werden weder nach den Vorschriften des<br />

United States Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) noch bei<br />

den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika<br />

registriert. Sie werden demzufolge dort weder öffentlich angeboten noch verkauft noch direkt oder<br />

indirekt dorthin geliefert, außer in Anwendung einer Ausnahme von den<br />

Registrierungserfordernissen des Securities Act. Insbesondere stellt dieser Prospekt weder ein<br />

öffentliches Angebot noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der Aktien in<br />

den Vereinigten Staaten von Amerika dar und darf daher auch dort nicht verteilt werden.<br />

1.2.3 Gründe für das Angebot<br />

Mit dem öffentlichen Angebot verfolgt die Gesellschaft das Ziel, einen erleichterten Zugang für die<br />

künftige Kapitalbeschaffung zu erschließen sowie die Handelbarkeit der Aktien der Gesellschaft<br />

zu erleichtern.<br />

1.2.4 Einzelheiten zur Handelsaufnahme<br />

Die Handelsaufnahme im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgte<br />

am 10. Juni 2008. Der erste Kurs betrug EUR 12,10. Im Übrigen sind die Aktien der Gesellschaft<br />

weder im In- noch im Ausland zum Börsenhandel an einem organisierten Markt (z.B. Regulierter<br />

Markt der Frankfurter Wertpapierbörse) zugelassen oder an einer Börse notiert.<br />

1.2.5 Keine Marktschutzvereinbarung / Veräußerungsbeschränkungen<br />

Keiner der Aktionäre der <strong>mutares</strong> unterliegt Veräußerungsbeschränkungen (Lock-Up-<br />

Vereinbarungen) im Hinblick auf die Aktien.<br />

1.2.6 Kosten des öffentlichen Angebots und Verwendung der Erträge<br />

Die Gesamtkosten des öffentlichen Angebots inklusive Provision der VEM Aktienbank <strong>AG</strong>,<br />

<strong>München</strong>, belaufen sich auf ca. EUR 20.000,00. Der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> fließen im Zusammenhang mit<br />

diesem öffentlichen Angebot keine Erträge zu.<br />

4


1.3 Ertrags- und Finanzlage, finanzielle Aussichten<br />

Die Gesellschaft wurde am 1. Februar 2008 notariell unter der Urkundennummer V 0233/2008<br />

gegründet. Der Wirtschaftsprüfer hat das Rumpfgeschäftsjahr zum 7. Februar mit<br />

Bankbestätigung des Geldeingangs beginnen lassen. Die Eintragung der Gesellschaft im<br />

Handelsregister erfolgte am 18.02.2008. Der erste Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahres<br />

erfolgte zum 31.03.2008. Die Gesellschaft hat ihre operative Geschäftstätigkeit noch nicht<br />

aufgenommen. Historische Finanzdaten sind daher nicht verfügbar. Die Vorstände haben<br />

umfangreiche Erfahrungen im Bereich Restrukturierungsmanagement und dem Erwerb von<br />

Unternehmen in Umbruchsituationen. Die Gesellschaft hat auf Basis dieser Erfahrungen des<br />

Managements einen Businessplan erstellt und darin Prognosen über die zukünftige<br />

Geschäftsentwicklung getroffen. Diesen liegen folgende Annahmen zu Grunde:<br />

In die Unternehmensplanung sind folgende Parameter aufgenommen worden: Anzahl jeweils<br />

erworbener Unternehmen, Kaufpreise und andere finanzielle Aufwendungen bei Erwerb von<br />

Beteiligungsunternehmen, Erlöse beim Verkauf von Beteiligungsunternehmen, Finanzierung des<br />

Erwerbs von Beteiligungsunternehmen, Erlöse für Unterstützung von Beteiligungsunternehmen<br />

und Beratung, Kosten für Personal, Kosten für Aufsichtsrat, Büro- und Reisekosten, sonstige<br />

Kosten, Ertragssteuern und Zinsen. Damit ergibt sich auf Grundlage der geprüften Plan-Gewinn-<br />

und-Verlustrechnung sowie auf Grundlage der geprüften Planbilanz der <strong>mutares</strong> für die<br />

Geschäftsjahre 2008/2009, 2009/2010 und 2010/2011 die folgende prognostizierte Entwicklung<br />

der finanziellen Kenndaten:<br />

5


Da es in der Natur des Geschäftsmodells der Gesellschaft liegt, dass die finanzielle Entwicklung<br />

sehr stark von den jeweils erworbenen Unternehmen und deren konkreter Situation abhängt,<br />

weist das Geschäftsmodell eine Reihe von Risiken auf, die im folgenden diskutiert werden.<br />

1.4 Zusammenfassung der Risikofaktoren<br />

Die Gesellschaft ist einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Zukünftige Anleger sollten bei der<br />

Entscheidung über einen Kauf von Aktien der <strong>mutares</strong> alle nachfolgend beschriebenen<br />

wesentlichen Risikofaktoren, verbunden mit den anderen in diesem Prospekt enthaltenen<br />

Informationen, sorgfältig lesen und abwägen. Die Aufzählung der Risiken beinhaltet weder eine<br />

Aussage über die Wahrscheinlichkeit des Eintreffens der genannten Risiken noch Aussagen über<br />

die Höhe der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />

Gesellschaft im Falle des Eintreffens des Risikofaktors. Beim Eintreffen eines oder mehrerer<br />

dieser Risiken könnte die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft beeinträchtigt werden und dies<br />

nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />

In diesem Fall könnte der Kurs der Aktie der Gesellschaft sinken und die Anleger könnten das<br />

gesamte oder einen Teil des von ihnen eingesetzten Kapitals verlieren. Die nachfolgende<br />

Darstellung der Risiken der Gesellschaft kann nicht alle möglichen Risiken auflisten, denen die<br />

Gesellschaft ausgesetzt sein kann. Weitere Risiken und Unsicherheiten, die der Gesellschaft<br />

gegenwärtig nicht bekannt sind oder die die Gesellschaft gegenwärtig für unwesentlich erachtet,<br />

könnten den Geschäftsbetrieb der <strong>mutares</strong> ebenfalls beeinträchtigen und erhebliche nachteilige<br />

Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />

Konjunkturelle Einflüsse: Die Geschäftsentwicklung der <strong>mutares</strong> wird durch<br />

allgemeinwirtschaftliche Entwicklungen beeinflusst.<br />

Diversifikation des Portfolios und Branchenrisiken: Verschlechtert sich die wirtschaftliche<br />

Situation in einer Branche, kann die Geschäftsentwicklung der <strong>mutares</strong> beeinflusst werden. Dies<br />

gilt insbesondere, wenn das Beteiligungsportfolio Schwerpunkte in bestimmten Branchen oder<br />

Regionen aufweist.<br />

Wettbewerb und Zugang zu attraktiven Beteiligungsunternehmen: Eine Verschärfung des<br />

Wettbewerbs und eine Erschwerung des Zugangs zu attraktiven Beteiligungen wird die<br />

allgemeine Geschäftstätigkeit und das zukünftige Wachstum der <strong>mutares</strong> beeinträchtigen.<br />

Zinsänderungsrisiken: Steigende Zinsen erhöhen Finanzierungskosten der Be-<br />

teiligungsunternehmen, was negative Einflüsse auf die Ertragslage der Gesellschaft haben<br />

könnte. Fallende Zinsen wirken sich negativ auf eventuell investierte Finanzanlagen der <strong>mutares</strong><br />

aus.<br />

6


Währungs- und Wechselkursrisiken: Währungs- und Wechselkursrisiken können aufgrund<br />

eventueller ausländischer Beteiligungen und der Struktur der Geschäfte dieser<br />

Beteiligungsunternehmen entstehen.<br />

Risiken des Geschäftsmodells: Sollte der Gesellschaft die Umsetzung des Geschäftsmodells<br />

und der gewinnbringende Verkauf einer Beteiligung nicht gelingen, hat dies negative<br />

Auswirkungen auf die Gesellschaft.<br />

Risiken bei der Auswahl von Beteiligungsunternehmen: Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass im Rahmen des Erwerbs eines Beteiligungsunternehmens Risiken bezüglich der<br />

Zukunftsfähigkeit und der Sanierungsfähigkeit eines übernommenen Unternehmens nicht erkannt<br />

oder falsch eingeschätzt werden.<br />

Risiken aus dem Erwerb von Beteiligungsunternehmen: Aufgrund limitierter Prüfungen vor<br />

einem Erwerb bestehen nicht unerhebliche steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Risiken bei<br />

übernommenen Unternehmen, welche negative Auswirkungen auf die Gesellschaft haben<br />

können.<br />

Management des Wachstums: Für den Erfolg des Geschäftsmodells ist entscheidend, auf<br />

qualifiziertes internes oder externes Personal mit branchenrelevanter Praxiserfahrung und viel<br />

Managementgeschick zurückgreifen zu können. Sollte <strong>mutares</strong> in Zukunft nicht mehr auf<br />

geeignetes Personal zurückgreifen können, hätte dies negative Auswirkungen auf die<br />

Gesellschaft.<br />

Effektives Controlling der Beteiligungsunternehmen und der <strong>mutares</strong>: Sollte es dem<br />

Management in den Beteiligungsunternehmen nicht gelingen, funktionierende Controllingsysteme<br />

in den Unternehmen zu installieren, kann dies den Erfolg gefährden und sich negativ auf die<br />

Gesellschaft auswirken.<br />

Anpassung der organisatorischen Strukturen: Sollte es der Gesellschaft nicht oder nur<br />

teilweise gelingen, die erforderlichen Maßnahmen zum Aufbau organisatorischer, personeller<br />

oder technischer Strukturen bei weiteren Akquisitionen erfolgreich umzusetzen, könnte sich dies<br />

negativ auf die Gesellschaft auswirken.<br />

Risiko des Fehlschlagens eines oder mehrerer Investments: Auch bei sorgfältiger und<br />

gewissenhafter Auswahl der Portfoliounternehmen kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich<br />

diese insgesamt nicht wie erwartet entwickeln oder dass sich die wirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen in den für die Portfoliounternehmen wichtigen Ländern verschlechtern. Das<br />

könnte einen teilweisen oder völligen Kapitalverlust der <strong>mutares</strong> zur Folge haben.<br />

7


Risiken bei der Veräußerung von Beteiligungsunternehmen: Es besteht das Risiko, dass<br />

wegen eines negativen Konjunktur-, Branchen- und / oder Kapitalmarktumfeldes bei einer<br />

Veräußerung kein angemessener Preis erzielt werden kann, was nachteilig für die <strong>mutares</strong> wäre.<br />

Unsicherheit der wirtschaftlichen Entwicklung einzelner Beteiligungsunternehmen: Sollte<br />

es dem Management einer Beteiligung nicht gelingen, die Potentiale des jeweiligen<br />

Unternehmens zu realisieren, hätte dies für den Wert der Beteiligung negative Auswirkungen.<br />

Unsicherheit über die wirtschaftliche Zukunft eines Beteiligungsunternehmens kann zu einer<br />

verstärkten Personalfluktuation innerhalb des Unternehmens führen. Der Verlust von<br />

qualifiziertem Personal könnte die Geschäftsaktivitäten der Beteiligung und damit auch die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich nachteilig beeinflussen.<br />

Abhängigkeit von den Vorstandsmitgliedern: Eine Beendigung der Tätigkeit eines<br />

Vorstandsmitglied könnte die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und ihre weitere Entwicklung<br />

negativ beeinflussen, da der Erfolg von <strong>mutares</strong> maßgeblich von der langjährigen Erfahrung<br />

dieser Personen abhängt.<br />

Abhängigkeit von qualifizierten externen Managern: Der Geschäftserfolg der Gesellschaft<br />

hängt in entscheidendem Maße von der Verfügbarkeit hochqualifizierter Manager, dem<br />

Managementgeschick und insbesondere dem betriebswirtschaftlichen Know-how dieser<br />

Personen ab.<br />

Interessenskonflikte<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind teilweise für andere Beteiligungsunternehmen tätig. Daraus<br />

können Interessenskonflikte entstehen.<br />

Gang der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft: Die Gesellschaft ist ein erst kürzlich<br />

gegründetes Unternehmen. Es ist noch nicht am Markt tätig, d.h. dass Nachweise für die<br />

erfolgreiche Umsetzung des Geschäftsmodells noch nicht erbracht werden konnten.<br />

Keine Geschäftszahlen: Die Gesellschaft hat weder eine organisch gewachsene Substanz noch<br />

verfügt die Gesellschaft über eine Historie, die dem Anleger ermöglicht eine valide Prüfung des<br />

Businessplanes vorzunehmen.<br />

Kein Emissionserlös: Da aus diesem öffentlichen Angebot der Gesellschaft keine Mittel<br />

zufließen, kann das Risiko der Unterkapitalisierung und möglicher Liquiditätsengpässe eintreten.<br />

Keine oder geringere Zufuhr von Kapital: Die Gesellschaft plant ausweislich des geprüften<br />

Businessplans die Durchführung von mehreren Kapitalmaßnahmen in den nächsten<br />

Geschäftsjahren zur Erreichung der wirtschaftlichen Ziele. Es kann nicht sicher davon<br />

8


ausgegangen werden, dass diese Kapitalmaßnahmen im geplanten Umfang durchgeführt werden<br />

und die Planzahlen erreicht werden können.<br />

Konzentration des Anteilseigentums, Einfluss der Altaktionäre und des Vorstandes: Die<br />

Mitglieder des Vorstandes der <strong>mutares</strong> sowie die übrigen jetzigen Aktionäre der Gesellschaft<br />

halten zum Zeitpunkt der Handelsaufnahme das gesamte Grundkapital der Gesellschaft. Sie<br />

könnten einen erheblichen Einfluss auf Hauptversammlungsbeschlüsse und die Angelegenheiten<br />

der Gesellschaft ausüben.<br />

Nachteilige Effekte aufgrund möglicher zukünftiger Kapitalaufnahmen: Zukünftig<br />

möglicherweise erfolgende Finanzierungsmaßnahmen der Gesellschaft im Hinblick auf Eigen-<br />

oder Fremdkapitalaufnahmen können nachteilige Effekte für die Aktionäre oder die Gesellschaft<br />

haben.<br />

Fehlende Regelung über nachvertragliche Verhaltensverpflichtung: Scheiden die<br />

Vorstandsmitglieder aus, bestehen derzeit keine vertragliche Beschränkungen, für ein<br />

Konkurrenzunternehmen tätig zu werden.<br />

Schwankungen der Erträge und Ertragsentwicklung: Die Erträge von <strong>mutares</strong> können<br />

erheblichen Schwankungen unterliegen. Können über Dividendenerträge und<br />

Veräußerungserlöse die operativen Kosten der <strong>mutares</strong> sowie die Abschreibungen auf die<br />

Beteiligungsansätze nicht gedeckt werden, kann dies unter Umständen nachteilige Auswirkungen<br />

auf die Gesellschaft haben.<br />

Steuerliche Risiken: Bei <strong>mutares</strong> wurde bisher weder eine steuerliche Betriebsprüfung<br />

(einschließlich Lohnsteuerprüfung) noch eine sozialversicherungsrechtliche Prüfung<br />

durchgeführt.<br />

Verpflichtungen und Garantien aus Unternehmenskaufverträgen: Es kann nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft oder Zwischenholdinggesellschaften aus künftig<br />

zu übernehmenden Garantien und Verpflichtungen in Unternehmenskaufverträgen in Anspruch<br />

genommen werden und dies die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nachteilig<br />

beeinflusst.<br />

Haftung bei der Veräußerung von Beteiligungsunternehmen: Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass zukünftig Regressansprüche aus Verkäufen oder Insolvenzen gegen die <strong>mutares</strong><br />

geltend gemacht werden.<br />

Kein liquider Markt für die Aktien der Gesellschaft: Es besteht nach Notierungsaufnahme<br />

keine Garantie, dass sich ein aktiver Handel entwickelt und auf Dauer fortsetzt, so dass Anleger<br />

9


unter Umständen nicht in der Lage sein werden, ihre Aktien rasch oder zum Tageskurs verkaufen<br />

zu können. Es ist anzunehmen, dass zumindest in der Anfangszeit eine sehr geringe Liquidität<br />

herrschen wird.<br />

Zukünftige Aktienverkäufe: Sollte es zu Aktienverkäufen in erheblichen Umfang kommen,<br />

besteht die Möglichkeit, dass der Kurs der Aktien der Gesellschaft fällt.<br />

Schwankung des Aktienkurses: Es ist möglich, dass der Kurs der Aktien der Gesellschaft<br />

aufgrund von Veränderungen in der gesamtwirtschaftlichen Situation und der Lage der<br />

Finanzmärkte sowie aufgrund von Veränderungen in der wirtschaftlichen Situation der<br />

Gesellschaft schwankt.<br />

1.5 Einsehbare Dokumente<br />

Während der Gültigkeitsdauer des Prospekts können die folgenden Dokumente oder deren<br />

Kopien in Papierform während der üblichen Geschäftszeiten bei der <strong>mutares</strong>, Schubertstrasse 2,<br />

80336 <strong>München</strong>, eingesehen werden:<br />

die aktuelle Satzung der Gesellschaft;<br />

die Geschäftsordnung für Vorstand und Aufsichtsrat vom 16.04.2008;<br />

der aktuelle Handelsregisterauszug der Gesellschaft;<br />

der geprüfte Jahresabschluss (Rumpfgeschäftsjahr) der Gesellschaft vom 31. März 2008<br />

nebst Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers;<br />

die Plan-Bilanzen der Gesellschaft nebst Plan-Gewinn-und Verlust-rechnungen und Plan-<br />

Kapitalflussrechnungen für 2008/2009, 2009/2010 und 2010/2011 nebst Bescheinigung<br />

der Plausibilität der Planung von der Central Treuhand <strong>AG</strong><br />

10


2 Risikofaktoren<br />

Zukünftige Anleger sollten bei der Entscheidung über einen Kauf von Aktien der <strong>mutares</strong> die<br />

nachfolgend beschriebenen wesentlichen Risikofaktoren, denen die Gesellschaft gegenwärtig<br />

ausgesetzt ist, verbunden mit den anderen in diesem Prospekt enthaltenen Informationen,<br />

sorgfältig lesen und berücksichtigen.<br />

Die Aufzählung der Risiken beinhaltet weder eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit des<br />

Eintreffens der genannten Risiken noch Aussagen über die Höhe der wirtschaftlichen<br />

Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im Falle des<br />

Eintreffens des Risikofaktors.<br />

Beim Eintreffen eines oder mehrerer dieser Risiken könnte die Geschäftstätigkeit der<br />

Gesellschaft beeinträchtigt werden und dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. In diesem Fall könnte der Kurs der Aktie der<br />

Gesellschaft sinken und die Anleger könnten das gesamte oder einen Teil des von ihnen<br />

eingesetzten Kapitals verlieren.<br />

Die nachfolgende Darstellung der Risiken der Gesellschaft kann nicht alle möglichen Risiken<br />

auflisten, denen die Gesellschaft ausgesetzt sein kann. Weitere Risiken und Unsicherheiten, die<br />

der Gesellschaft gegenwärtig nicht bekannt sind oder die die Gesellschaft gegenwärtig für<br />

unwesentlich erachtet, könnten den Geschäftsbetrieb der <strong>mutares</strong> ebenfalls beeinträchtigen und<br />

erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />

Gesellschaft haben.<br />

2.1 Allgemeine wirtschaftliche Risiken<br />

2.1.1 Konjunkturelle Einflüsse<br />

Die allgemeine wirtschaftliche Lage und die konjunkturelle Entwicklung auf den Märkten, in denen<br />

die <strong>mutares</strong> aktiv ist bzw. wird, hat Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der <strong>mutares</strong>. Bei einer<br />

Verschlechterung der konjunkturellen Rahmenbedingungen bzw. bei einer rezessiven<br />

Entwicklung geraten Unternehmen vermehrt in die Krise. Folge kann sein, dass insgesamt auch<br />

mehr Unternehmen zum Verkauf stehen. Die Auswahl von Unternehmen in Umbruchsituationen<br />

sollte daher für <strong>mutares</strong> in solchen konjunkturellen Situationen größer sein. Allerdings wird die<br />

Förderung oder Sanierung einer eingegangenen Beteiligung in einem schlechten ökonomischen<br />

Umfeld umso schwieriger. Erschwert wird auch der Verkauf von Beteiligungen, da Unternehmen<br />

(strategische Käufer) bei Zukäufen zurückhaltender agieren und es deswegen nicht<br />

ausgeschlossen werden kann, dass eine Beteiligung nur mit Preisnachlässen verkauft wird. Auch<br />

Börsengänge, mit denen Portfoliounternehmen veräußert werden, sind in einem rezessiven<br />

Umfeld deutlich schwieriger zu realisieren.<br />

11


2.1.2 Diversifikation des Portfolios und Branchenrisiken<br />

Bei der Auswahl der Unternehmen ist <strong>mutares</strong> nicht auf bestimmte Branchen oder Regionen<br />

spezialisiert. Im Fokus stehen dennoch mittelständische Unternehmen im deutschsprachigen<br />

Raum, die sich in Umbruchsituationen befinden. Dies kann zu einer Konzentration der<br />

Investitionen innerhalb einer Branche oder Region führen. Die Gesellschaft ist damit einem<br />

Branchen- bzw. Regionenrisiko ausgesetzt.<br />

<strong>mutares</strong> ist bestrebt, eine Risikominimierung über einen diversifizierten Beteiligungs-<br />

portfolioansatz zu gewährleisten, um die aus konjunkturellen Schwankungen resultierenden<br />

Risiken einzelner Beteiligungsunternehmen, Branchen oder Regionen abzuschwächen. Eine<br />

Diversifikation des Beteiligungsportfolios kann jedoch nur solche Risiken reduzieren, die sich auf<br />

bestimmte Branchen oder Regionen beschränken. Konjunkturelle Entwicklungen und die<br />

Entwicklung der Finanzmärkte insgesamt vollziehen sich jedoch zunehmend branchen- und<br />

regionenübergreifend. Die Risiken aus konjunkturellen Einflüssen und der Einfluss der<br />

Finanzmärkte auf den geschäftlichen Erfolg der <strong>mutares</strong> lassen sich durch eine Diversifikation<br />

daher nur bedingt reduzieren. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass sich zukünftig<br />

bei Zukäufen der <strong>mutares</strong> oder infolge ihrer Investitionen Regionen- und/oder<br />

Branchenschwerpunkte herausbilden, die zu einer Konzentration des Regionen- und / oder<br />

Branchenrisikos führen.<br />

<strong>mutares</strong> kann keine Garantie für eine bestimmte Zielrendite sowie die Rückzahlung der<br />

eingesetzten Mittel übernehmen, da diese u. a. von der konjunkturellen Entwicklung im<br />

Allgemeinen, der wirtschaftlichen Entwicklung der Beteiligungsunternehmen, den allgemeinen<br />

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, dem politischen Umfeld und von vielen anderen, zum Teil<br />

vorstehend bereits genannten Faktoren, abhängig sind.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die wirtschaftliche Entwicklung eines künftigen Be-<br />

teiligungsunternehmens durch eine sich verschlechternde Marktlage in einer bestimmten Branche<br />

negativ beeinflusst wird, bis hin zur Insolvenz dieses Beteiligungsunternehmens, ohne dass dies<br />

durch das Management der Beteiligungsunternehmen verhindert werden kann.<br />

Hiervon zu unterscheiden ist das spezifische Branchenrisiko für Gesellschaften wie <strong>mutares</strong>. So<br />

ist nicht auszuschließen, dass der Eintritt neuer Wettbewerber der <strong>mutares</strong> zu einer verstärkten<br />

Nachfrage nach Beteiligungen führt und die Preise für den Erwerb steigen.<br />

2.1.3 Wettbewerb und Zugang zu attraktiven Beteiligungsunternehmen<br />

Wichtiges Element für die Geschäftstätigkeit der <strong>mutares</strong> ist eine ausreichende Zahl von<br />

attraktiven Beteiligungsmöglichkeiten. Es ist für die Gesellschaft von hoher Bedeutung, dass sie<br />

von solchen Erwerbsgelegenheiten Kenntnis erlangt. Dabei nutzt die Gesellschaft in erster Linie<br />

bestehende Kontakte aus dem Netzwerk von Gründern, Unternehmern und Managern zu<br />

12


Unternehmensmaklern, Konzernen oder anderen potentiellen Veräußerern. Die Gesellschaft<br />

steht in ihrem Markt sowohl mit strategischen Investoren als auch mit Finanzinvestoren im<br />

Wettbewerb um attraktive Beteiligungen. Finanzinvestoren wie auch strategische Investoren<br />

verfügen zum Teil über deutlich größere finanzielle Ressourcen als <strong>mutares</strong>. Dies kann für die<br />

Gesellschaft zu einer Verschärfung der Wettbewerbsintensität auf ihrem Zielmarkt führen. Wenn<br />

<strong>mutares</strong> mit einem Mitbewerber um eine Beteiligung konkurrieren muss, kann dies dazu führen,<br />

dass <strong>mutares</strong> einen höheren Kaufpreis für die Beteiligung zahlen muss oder die Beteiligung nicht<br />

erwerben kann. Wenn sich das Angebot von attraktiven Beteiligungen oder der Zugang der<br />

<strong>mutares</strong> zu solchen Beteiligungen verschlechtert oder sich nicht in der von der Gesellschaft<br />

erwarteten Weise entwickelt oder <strong>mutares</strong> wegen des Wettbewerbs um Beteiligungen höhere<br />

Erwerbspreise zahlen muss, wird dies die allgemeine Geschäftstätigkeit und das zukünftige<br />

Wachstum von <strong>mutares</strong> beeinträchtigen, die Profitabilität senken und damit entsprechend<br />

nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft<br />

insgesamt haben.<br />

2.1.4 Finanzrisiken<br />

Zinsänderungsrisiken<br />

Die Gesellschaft beabsichtigt im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs verfügbare<br />

Finanzierungsmittel auf den Kapitalmärkten anzulegen. Veränderungen im Zinsniveau können zu<br />

einem Wertverfall der Finanzanlagen der Gesellschaft führen, die sich negativ auf die<br />

Gesellschaft auswirken würden. Des Weiteren besteht das Risiko, dass die Gesellschaft nicht in<br />

der Lage ist, ihre Finanzanlagen in liquide Mittel umzuwandeln, wenn dies erforderlich sein sollte,<br />

und es besteht die Möglichkeit, dass sie bei der Liquidation solcher Finanzanlagen Verluste<br />

erleidet.<br />

Das Zinsniveau und dessen Entwicklung kann auf der anderen Seite auch Einfluss auf die<br />

Finanzierungskosten von <strong>mutares</strong> haben. Das Ausmaß dieses Risikos hängt vom allgemeinen<br />

Finanzbedarf ab, der über Fremdmittel gedeckt werden muss, vom vorhandenen Zinsniveau<br />

sowie von der Zinsbindungsfrist aufgenommener Darlehen oder Kredite. Allgemein gilt, dass ein<br />

steigendes oder bereits hohes Zinsniveau bei einer Neuaufnahme eines Kredits die<br />

Finanzierungskosten von <strong>mutares</strong> erhöht. Steigende Zinsen erhöhen ferner auch die<br />

Finanzierungskosten von Beteiligungsunternehmen, die Ausschüttungsfähigkeit und auch die<br />

Veräußerungsmöglichkeiten nachteilig beeinflusst. Dies hätte dann auch negative Auswirkungen<br />

auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von <strong>mutares</strong>.<br />

Währungs- und Wechselkursrisiken<br />

Währungs- und Wechselkursrisiken können auftreten, wenn beispielsweise<br />

Beteiligungsunternehmen von ausländischen Gesellschaftern erworben und mit fremder Währung<br />

bezahlt werden, wenn Beteiligungsunternehmen Geschäfte mit Auslandsbezug betreiben,<br />

beispielsweise Produkte ins Ausland exportieren, oder wenn Beteiligungsunternehmen<br />

13


Tochtergesellschaften im Ausland halten. Ein steigender Eurokurs kann z.B. einen Rückgang der<br />

Absatzzahlen zur Folge haben, was die Ertragslage eines Beteiligungsunternehmens belastet.<br />

2.2 Unternehmensspezifische Risiken<br />

Risiken des Geschäftsmodells<br />

Geschäftsgegenstand von <strong>mutares</strong> ist u. a. der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der<br />

Verkauf von Unternehmen. <strong>mutares</strong> konzentriert sich dabei auf Unternehmen mit hohem<br />

Ertragssteigerungspotenzial mit dem Ziel, solche Unternehmen zu einem möglichst geringen<br />

Kaufpreis zu erwerben. Der Erfolg des Geschäftsmodells der Gesellschaft hängt dabei in hohem<br />

Maße von der Fähigkeit ab, geeignete Unternehmen zu identifizieren, diese zu günstigen<br />

Kaufpreisen zu erwerben und durch aktives Beteiligungsmanagement zu unterstützen. Dabei ist<br />

auch die Auswahl geeigneter Geschäftsführer und Beteiligungsmanager von wesentlicher<br />

Bedeutung. Schließlich muss es <strong>mutares</strong> gelingen, das Beteiligungsunternehmen zu einem Preis<br />

zu verkaufen, der den gesamten Aufwand von <strong>mutares</strong> im Zusammenhang mit dem Erwerb, der<br />

Unterstützung und Beratung sowie dem Halten des Beteiligungsunternehmens übersteigt. Sollte<br />

der Gesellschaft die Umsetzung dieses Geschäftsmodells nicht gelingen, kann dies die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft erheblich beeinträchtigen.<br />

Risiken bei der Auswahl von Beteiligungsunternehmen<br />

Der Erwerb von Beteiligungen beinhaltet regelmäßig ein nicht unerhebliches unternehmerisches<br />

Risiko. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Risiken nicht erkannt oder falsch<br />

eingeschätzt werden. Risiken bestehen insbesondere darin, dass die Zukunftsperspektiven eines<br />

Unternehmens falsch eingeschätzt werden. Werden die erreichbare Marktstellung, das<br />

Ertragspotenzial, die Profitabilität, die Wachstumsmöglichkeiten oder andere wesentliche<br />

Erfolgsfaktoren falsch eingeschätzt, hätte dies Konsequenzen für die Rendite des Investments<br />

und würde u. a. eine komplette Wertabschreibung bedeuten. Dies kann die Vermögens-, Finanz-<br />

und Ertragslage der Gesellschaft insgesamt nachteilig beeinflussen.<br />

Risiken aus dem Erwerb von Beteiligungsunternehmen<br />

Trotz limitierter Prüfungen sind mit einem Erwerb von Beteiligungen nicht unerhebliche<br />

steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Risiken verbunden. Verbindlichkeiten, Verpflichtungen<br />

und andere Lasten der Beteiligung, die zum Zeitpunkt des Erwerbs trotz limitierter Prüfung nicht<br />

bekannt oder identifizierbar waren, können sich erheblich nachteilig für die Gesellschaft<br />

auswirken. Die Gesellschaft kann gezwungen sein, für einen Unternehmenserwerb zusätzliche fi-<br />

nanzielle Mittel in Form von Fremd- oder Eigenkapital aufzunehmen. Die Ausgabe von weiteren<br />

Aktien kann zu einer Verwässerung der Anteile der bisherigen Aktionäre der Gesellschaft führen.<br />

Außerdem könnte die Rentabilität der Gesellschaft aufgrund von Abschreibungen für den<br />

erworbenen Geschäftswert oder anderer Aktiva leiden. Bei einem dauerhaften Wertverlust der<br />

jeweiligen Beteiligung ist die Gesellschaft zu Abschreibungen auf den Beteiligungswert<br />

gezwungen, die nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von<br />

<strong>mutares</strong> haben können.<br />

14


Management des Wachstums<br />

Das geplante Wachstum von <strong>mutares</strong> hängt davon ab, dass die Gesellschaft zukünftig im<br />

Bedarfsfall auf eine ausreichend große Zahl von Personen für die Akquisition und die operative<br />

Führung der Beteiligungsunternehmen zurückgreifen kann. Für den Erfolg des Geschäftsmodells<br />

ist entscheidend, auf qualifiziertes internes oder externes Personal mit branchenrelevanter<br />

Praxiserfahrung und viel Managementgeschick zurückgreifen zu können. Es kann nicht garantiert<br />

werden, dass immer geeignete Managementressourcen zur Verfügung stehen, wodurch die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft negativ beeinflusst werden kann.<br />

Effektives Controlling der Beteiligungsunternehmen und der <strong>mutares</strong><br />

Ein wichtiger Schritt für den Erfolg einer erworbenen Beteiligung besteht in der Implementierung<br />

eines aussagekräftigen Controllingsystems, das dem Management die entscheidenden<br />

Informationen zur Verbesserung der Kosten- und Ertragssituation der Beteiligung liefert. Sollte es<br />

dem Management nicht gelingen, solche Systeme zu installieren, kann dies den Erfolg der<br />

Beteiligung gefährden und sich negativ auf die Gesellschaft auswirken.<br />

Zur Steuerung der Beteiligungen ist ein Informationssystem bei der <strong>mutares</strong> selbst unerlässlich,<br />

um den Vorstand frühzeitig über nachteilige Entwicklungen in den Beteiligungsunternehmen<br />

informieren zu können. Obwohl <strong>mutares</strong> über ein solches Informationssystem verfügen wird,<br />

kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass das Informationssystem versagt oder von den<br />

verantwortlichen Personen nicht korrekt bedient wird. Die Gesellschaft kann nicht ausschließen,<br />

dass sie nur verzögert, verspätet oder unvollständig über Entwicklungen und Ereignisse bei den<br />

Portfoliounternehmen informiert wird oder dass sie bewusst falsch informiert wird. Möglicherweise<br />

erforderliche Gegenmaßnahmen können somit nicht oder nur mit Verzögerung ergriffen werden,<br />

so dass der Erfolg der Beteiligungsentwicklung oder sogar die Werthaltigkeit der Beteiligung<br />

unter Umständen gefährdet ist. Dies kann nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-<br />

und Ertragslage der <strong>mutares</strong> haben.<br />

Implementierung / Anpassung organisatorischer Strukturen<br />

Das öffentliche Angebot, vor allem aber die Aufnahme der Geschäftstätigkeit und die geplante<br />

Expansion der Gesellschaft durch Erwerb von Beteiligungsunternehmen macht eine<br />

Implementierung bzw. die Anpassung organisatorischer, personeller und technischer Strukturen<br />

erforderlich. Maßnahmen in den Bereichen Rechnungswesen und Controlling, die eine<br />

Verbesserung der Organisations- und Informationsstruktur bewirken und somit den<br />

Anforderungen an die Entwicklung Rechnung tragen, sind ggf. zu ergreifen. Insbesondere ist ein<br />

Informationssystem zu implementieren, das ggf. für die Steuerung einer wachsenden Zahl von<br />

Beteiligungen erweitert werden muss.<br />

Derartige Maßnahmen werden mit finanziellem Aufwand für <strong>mutares</strong> verbunden sein. Sollte es<br />

der Gesellschaft nicht oder nur teilweise gelingen, die erforderlichen Maßnahmen erfolgreich<br />

umzusetzen, könnte sich dies negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />

Gesellschaft auswirken.<br />

15


Risiko des Fehlschlagens eines oder mehrerer Investments<br />

Der Erwerb von Unternehmensbeteiligungen beinhaltet regelmäßig ein nicht unerhebliches<br />

unternehmerisches Risiko. Auch bei sorgfältiger und gewissenhafter Auswahl der<br />

Portfoliounternehmen kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese insgesamt nicht wie<br />

erwartet entwickeln oder dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den für die<br />

Portfoliounternehmen wichtigen Ländern verschlechtern. Es ist daher möglich, dass sich der Wert<br />

von Portfoliounternehmen vermindert oder dass die Unternehmen insolvent werden. Das<br />

investierte Kapital bzw. die diesen Unternehmen gewährten Darlehen sind in diesem Fall zum<br />

Teil oder ganz verloren. Kann diese negative Entwicklung nicht durch eine positive<br />

Wertentwicklung anderer Portfoliounternehmen kompensiert werden, bedeutet dies einen<br />

teilweisen oder völligen Kapitalverlust der <strong>mutares</strong>, was entsprechende Verluste seitens der<br />

Aktionäre zur Folge hätte und zum Totalverlust führen kann. Auch eine Rückzahlung der<br />

Einlagen bei einer Auflösung der Gesellschaft ist dann nicht oder nicht mehr in voller Höhe<br />

möglich. Wertverluste der Anteile an den Portfoliounternehmen können sich daher ganz erheblich<br />

negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.<br />

Risiken bei der Veräußerung von Beteiligungsunternehmen<br />

Die Gesellschaft kann Erträge durch die Veräußerung von Beteiligungen an private, institutionelle<br />

oder industrielle Investoren oder im Rahmen eines Börsengangs realisieren. <strong>mutares</strong> kann<br />

jedoch keine Garantie dafür übernehmen, dass sich die Veräußerung einer Beteiligung überhaupt<br />

bzw. mit einer bestimmten Rendite realisieren lässt. Die Veräußerbarkeit einer Beteiligung ist von<br />

vielen Unwägbarkeiten abhängig. So haben insbesondere das konjunkturelle Umfeld, die<br />

Verfassung der Kapitalmärkte, aber auch andere unvorhersehbare Faktoren maßgeblichen<br />

Einfluss auf die Höhe des Veräußerungserlöses. Bei einem negativen Konjunktur- und/oder<br />

Branchenumfeld und/oder bei schwachen Finanzmärkten können Veräußerungen nicht oder nur<br />

mit hohen Preisabschlägen möglich sein. Es kann nicht garantiert werden, dass ein erzielbarer<br />

Veräußerungserlös die historischen Anschaffungskosten deckt. Selbst bei positiver Entwicklung<br />

der Beteiligungsunternehmen besteht das Risiko, dass wegen eines negativen Konjunktur-,<br />

Branchen- und/oder Kapitalmarktumfeldes bei einer Veräußerung kein angemessener Preis<br />

erzielt werden kann. In diesem Fall muss die Gesellschaft einen geplanten Verkauf entweder auf<br />

einen späteren Zeitpunkt verschieben oder entsprechende Preisabschläge hinnehmen. Dies kann<br />

die weitere Geschäftstätigkeit von <strong>mutares</strong> behindern, weil dann möglicherweise nicht<br />

ausreichend Kapital für den Erwerb weiterer Beteiligungsunternehmen vorhanden ist. Im Fall der<br />

Verschiebung der Veräußerung einer Beteiligung ist zudem unsicher, ob sich der angestrebte<br />

Preis bei dem Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt erzielen lässt. <strong>mutares</strong> kann sich auch<br />

aufgrund einer Abwägung der Chancen und Risiken eines längeren Haltens der Beteiligung<br />

angesichts konjunktureller, Branchen- und Finanzmarktaussichten dazu entschließen oder<br />

gezwungen sehen, die Beteiligung bei einem negativem Marktumfeld trotz erheblicher<br />

Preisabschläge zu verkaufen. Eine Notwendigkeit zum Verkauf einer Beteiligung trotz negativen<br />

Umfeldes kann sich z.B. aus Liquiditätserfordernissen der Gesellschaft ergeben. Ein<br />

16


Preisabschlag bei dem Verkauf einer Beteiligung kann nachteilige Auswirkungen auf die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />

Unsicherheit der wirtschaftlichen Entwicklung einzelner Beteiligungsunternehmen<br />

Sollten sich unternehmensspezifische Risiken einschließlich technologischer Entwicklungen, die<br />

für ein Beteiligungsunternehmen von Bedeutung sind, realisieren oder sonstige für den Wert des<br />

Beteiligungsunternehmens nachteilige Umstände eintreten, so könnte <strong>mutares</strong> den geplanten<br />

Veräußerungsgewinn nicht erzielen und müsste gegebenenfalls sogar einen Verlust bis hin zum<br />

Totalausfall hinnehmen. Eine Minderung des Wertes, die Realisierung von Wertverlusten oder<br />

der vollständige Verlust von Beteiligungen haben negative Auswirkungen auf die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Die bei Unternehmen in Umbruchsituationen<br />

vorhandene Unsicherheit kann zu einer verstärkten Personalfluktuation bei den<br />

Beteiligungsunternehmen führen. Der Verlust von qualifiziertem Personal könnte die<br />

Geschäftsaktivitäten der Beteiligung, ihr Sanierungs- oder Restrukturierungspotenzial und damit<br />

auch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich nachteilig<br />

beeinflussen. Die Fähigkeit, qualifizierte Mitarbeiter zu halten, zu motivieren und gegebenenfalls<br />

neues, gut ausgebildetes Personal zu gewinnen, ist eine wichtige Voraussetzung für den<br />

zukünftigen Erfolg der Beteiligungen und damit auch für den geschäftlichen Erfolg der<br />

Gesellschaft.<br />

Abhängigkeit von den Vorständen<br />

Eine wesentliche Komponente für den künftigen Erfolg von <strong>mutares</strong> bildet die langjährige<br />

Erfahrung von den Herren Robin Laik und Dr. Axel Geuer bei dem Kauf, der Restrukturierung und<br />

dem Verkauf von Unternehmen. Eine Beendigung der Tätigkeit einer dieser Personen könnte die<br />

Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und ihre weitere Entwicklung negativ beeinflussen. Die Suche<br />

und Auswahl geeigneter Nachfolger könnte außerdem Kapazitäten binden und zu Verzögerungen<br />

des Wachstums führen.<br />

Abhängigkeit von qualifizierten externen Managern<br />

Der Geschäftserfolg der Gesellschaft hängt in entscheidendem Maße von der Verfügbarkeit<br />

hochqualifizierter Manager, deren Managementgeschick sowie deren betriebswirtschaftlichem<br />

Know-how ab. Sollte es der Gesellschaft nicht gelingen, einen externen Manager zu identifizieren<br />

und für die Beteiligung zu gewinnen, kann dies die Wachstumsfähigkeit der Gesellschaft<br />

beeinträchtigen. Sollte die Gesellschaft die Fähigkeiten externer Manager nicht richtig<br />

einschätzen und sich aufgrund mangelnder Fähigkeiten des Managers, der Geschäftserfolg der<br />

Beteiligung nicht einstellen oder verzögern, wird dies die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

von <strong>mutares</strong> nachteilig beeinflussen.<br />

17


Interessenskonflikte<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind teilweise für andere Beteiligungsunternehmen tätig. Daraus<br />

können Interessenskonflikte entstehen, die sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der<br />

Gesellschaft auswirken und damit negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage von <strong>mutares</strong> haben können.<br />

Gang der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft<br />

<strong>mutares</strong> hat ihre operative Tätigkeit noch nicht aufgenommen. Bisher haben weder<br />

Beteiligungserwerbe noch Beteiligungsveräußerungen stattgefunden. Belastbare historische<br />

Finanzdaten der Gesellschaft sind daher nicht verfügbar. Es ist damit keineswegs sicher, dass<br />

sich das geplante Wachstum der <strong>mutares</strong> tatsächlich realisieren lässt.<br />

Keine Geschäftszahlen<br />

<strong>mutares</strong> verfügt zum gegenwärtigen Zeitpunkt über keine Geschäftszahlen, da sie bisher operativ<br />

nicht tätig wurde. Bei den in diesem Prospekt dargestellten Finanzinformationen handelt es sich –<br />

soweit sie sich nicht auf den Jahresabschluss der Gesellschaft beziehen – ausschließlich um<br />

Planzahlen auf Grundlage des von der Gesellschaft erstellten Businessplans. Die Gesellschaft<br />

hat weder eine organisch gewachsene Substanz noch verfügt die Gesellschaft über eine Historie,<br />

die dem Anleger ermöglicht eine valide Prüfung des Businessplanes vorzunehmen.<br />

Kein Emissionserlös<br />

Die Gesellschaft erzielt im Zusammenhang mit diesem öffentlichen Angebot keinen<br />

Emissionserlös. Da aus diesem öffentlichen Angebot der Gesellschaft keine Mittel zufließen,<br />

kann das Risiko der Unterkapitalisierung und möglicher Liquiditätsengpässe eintreten.<br />

Keine oder geringere Zufuhr von Kapital<br />

Die Gesellschaft plant ausweislich des geprüften Businessplans die Durchführung von mehreren<br />

Kapitalmaßnahmen in den nächsten Geschäftsjahren zur Erreichung der wirtschaftlichen Ziele.<br />

Es kann nicht sicher davon ausgegangen werden, dass diese Planzahlen erreicht werden<br />

können. Sollten die geplanten Kapitalmaßnahmen nicht oder nur in geringerem Umfang<br />

durchgeführt werden, kann das Wachstum erheblich langsamer als geplant verlaufen. Dadurch<br />

kann das Risiko der Unterkapitalisierung und möglicher Liquiditätsengpässe eintreten.<br />

Konzentration des Anteilseigentums, Einfluss der derzeitigen Aktionäre und des<br />

Vorstandes<br />

Die derzeitigen Aktionäre und die Mitglieder des Vorstands der <strong>mutares</strong> werden auch nach der<br />

Handelsaufnahme der Aktien mehrheitlich am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt sein.<br />

Insbesondere bei geringer Präsenz außenstehender Aktionäre in der Hauptversammlung könnten<br />

die eingangs genannten Aktionäre bei koordiniertem Abstimmungsverhalten in der Lage sein,<br />

einen erheblichen Einfluss auf sämtliche Angelegenheiten auszuüben, die der Zustimmung der<br />

18


Hauptversammlung bedürfen. Hierzu gehören u. a. die Bestellung und Abberufung von<br />

Aufsichtsratsmitgliedern, die Durchführung von Kapitalerhöhungen oder der Entscheid über die<br />

Verwendung des Gewinnes. Ebenso können sie die Durchführung von Fusionen; Spaltungen,<br />

Umwandlungen u. ä. beschließen, verzögern oder verhindern, die für Investoren vorteilhaft sein<br />

könnten.<br />

Der gesetzliche Regelfall legt fest, dass Beschlüsse der Hauptversammlung mit mindestens 50%<br />

der anwesenden Stimmen wirksam gefasst werden können. Beschlüsse, die lediglich der<br />

Zustimmung von mindestens 50% der anwesenden Stimmen bedürfen, könnten von den<br />

Altaktionären und Vorstandsmitgliedern damit sogar allein wirksam gefasst werden. Beschlüsse<br />

wie beispielsweise Kapitalerhöhungen einschließlich der Einräumung von genehmigtem Kapital,<br />

eventuell auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, Zustimmungen zu<br />

Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen und Satzungsänderungen bedürfen der<br />

Zustimmung von mindestens 75% der anwesenden Stimmen auf einer Hauptversammlung.<br />

Soweit die Altaktionäre bzw. die Vorstandsmitglieder auf der jeweiligen Hauptversammlung im<br />

Verhältnis zur Gesamtzahl aller anwesenden Stimmen eine Mehrheit von mindestens 75%<br />

haben, könnten sie auch solche Beschlüsse wirksam fassen.<br />

Nachteilige Effekte aufgrund möglicher zukünftiger Kapitalaufnahmen<br />

Es ist nicht auszuschließen, das geplante Wachstum auch über Kapitalmaßnahmen und / oder<br />

ggf. Fremdkapitalaufnahme zu finanzieren. So ist der Vorstand gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung<br />

ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 161.000,00 durch Ausgabe von bis<br />

161.000 Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen und dabei das Bezugsrecht der<br />

Aktionäre auszuschließen. Jede zusätzliche Eigenkapitalbeschaffung kann einen<br />

Verwässerungseffekt für die Aktionäre zur Folge haben. Eine Fremdkapitalaufnahme kann die<br />

Gesellschaft Beschränkungen hinsichtlich der Dividendenausschüttung oder sonstiger<br />

Maßnahmen, wie insbesondere die Stellung von Sicherheiten, unterwerfen und die<br />

Geschäftstätigkeit nachhaltig beeinflussen sowie das Ausfallrisiko der Gesellschaft erhöhen.<br />

Fehlende Regelung über nachvertragliche Verhaltensverpflichtung<br />

Die Vorstandsmitglieder unterliegen derzeit keinem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Im<br />

Hinblick auf die hohe Bedeutung des Know-hows der Vorstände bei der Identifikation, beim<br />

Erwerb, der Entwicklung und der Veräußerung von Beteiligungen besteht ein erhebliches Risiko<br />

für die Gesellschaft, falls Mitglieder des Vorstands für ein Konkurrenzunternehmen tätig werden.<br />

Zudem können die Mitglieder des Vorstands als externe Berater für Dritte tätig sein, sofern diese<br />

Dritten nicht im Wettbewerb zur <strong>mutares</strong> stehen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind zum Teil<br />

für konkurrierende Gesellschaften tätig.<br />

19


Schwankungen der Erträge und Ertragsentwicklung<br />

Die Dividende hängt entscheidend von der wirtschaftlichen Entwicklung der künftigen Beteili-<br />

gungsunternehmen ab. Diese Ausschüttungen fließen der Gesellschaft bei einer ggf.<br />

vorgeschalteten Zwischenholding erst mit einer zeitlichen Verzögerung zu. Es ist davon<br />

auszugehen, dass Erlöse aus Beteiligungsverkäufen, den größten Teil der Erlöse der <strong>mutares</strong> in<br />

einem Geschäftsjahr darstellen werden. Da sich diese nicht immer wie geplant realisieren lassen,<br />

unterliegen die Erträge der Gesellschaft erheblichen Schwankungen. Ein Vergleich von Jahreser-<br />

gebnissen ist daher nur bedingt aussagekräftig und kann nicht als Indikator für zukünftige<br />

Ertrags- und Ergebnisentwicklungen angesehen werden. Besonders zu Beginn wird die<br />

Gesellschaft einen hohen Personal und Verwaltungsaufwand haben, welcher durch<br />

Managementgebühren, Dividendenerträge und Veräußerungserlöse gedeckt werden soll. Sollte<br />

es <strong>mutares</strong> nicht gelingen, über Managementgebühren, Dividendenerträge und<br />

Veräußerungserlöse die operativen Kosten sowie die Abschreibungen auf die<br />

Beteiligungsansätze zu decken, hat dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-<br />

und Ertragslage der Gesellschaft.<br />

2.3 Steuerliche und rechtliche Risiken<br />

Steuerliche Risiken<br />

Bei <strong>mutares</strong> wurde bisher weder eine steuerliche Betriebsprüfung (einschließlich<br />

Lohnsteuerprüfung) noch eine sozialversicherungsrechtliche Prüfung durchgeführt. Die<br />

Gesellschaft ist der Ansicht, dass die von ihr mit den Steuerberatern der Gesellschaft erstellten<br />

Steuererklärungen und Sozialversicherungsmeldungen vollständig und korrekt abgegeben<br />

wurden und erwartet im Falle einer steuerlichen Betriebsprüfung bzw. Prüfung der<br />

Sozialversicherungsträger keine erheblichen Änderungen der bisher ergangenen<br />

Steuerbescheide bzw. Meldungen zur Sozialversicherung und damit verbundene Nachzahlungen.<br />

Sollten die Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger eine andere Auffassung vertreten,<br />

kann dies zu Steuernachforderungen und damit zu negativen Auswirkungen auf die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft führen. Auch wenn die Gesellschaft davon ausgeht, mit<br />

dem Holdingstatus eine privilegierte Besteuerung zu erfahren, kann dieser Steuerstatus bisher<br />

nicht berücksichtigt werden, da die Art der Besteuerung der Gesellschaft durch die zuständige<br />

Steuerbehörde noch nicht rechtsverbindlich festgelegt wurde.<br />

Verpflichtungen und Garantien aus Unternehmenskaufverträgen<br />

Grundsätzlich beabsichtigt <strong>mutares</strong> beim Erwerb von Beteiligungen keine Garantien zu<br />

übernehmen. In Einzelfällen wird <strong>mutares</strong> jedoch gegenüber Verkäufern Garantie- und<br />

Einstandsverpflichtungen übernehmen müssen. Solche Verpflichtungen betreffen z.B. die<br />

Schadloshaltung von Verkäufern vor Ansprüchen der erworbenen Gesellschaft. Es kann daher<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft oder ggf. vorgeschaltete Zwischenholdings<br />

aus künftig zu übernehmenden Garantien und Verpflichtungen in Kaufverträgen in Anspruch<br />

genommen werden und dies die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nachteilig<br />

beeinflusst. Teilweise werden auch die Verkäufer der von <strong>mutares</strong> und ihren ggf. vorgeschalteten<br />

20


Zwischenholdings zu erwerbenden Gesellschaften in Kaufverträgen Garantien und Zusi-<br />

cherungen übernehmen. Sollten die garantierten Eigenschaften oder Zusicherungen nicht erfüllt<br />

werden oder garantierte Leistungen nicht erbracht werden, könnte die Durchsetzung der<br />

Ansprüche der Gesellschaft (bzw. der Zwischenholdings) mit erheblichem zeitlichen und<br />

finanziellen Aufwand verbunden sein. Zudem besteht das Risiko, dass aufgrund einer<br />

Haftungsbegrenzung des Verkäufers der entstandene Schaden höher ist als die vereinbarte<br />

Haftsumme.<br />

Haftung bei der Veräußerung von Beteiligungsunternehmen<br />

<strong>mutares</strong> beabsichtigt, künftige Beteiligungsunternehmen nach Möglichkeit nur mit einem<br />

Minimum von Gewährleistungen und Garantien zu veräußern. Es kann allerdings nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall weitergehende Gewährleistungen wie z.B.<br />

Freistellungen für bestimmte unternehmensspezifische Risiken gegeben werden oder der<br />

Erwerber aufgrund der Gewährleistungsansprüche oder aufgrund sonstiger gesetzlicher<br />

Ansprüche <strong>mutares</strong> in Regress nimmt. Möglicherweise langwierige und kostspielige<br />

Gerichtsverfahren könnten die Folge sein. Sofern <strong>mutares</strong> oder eine ggf. vorgeschaltete<br />

Zwischenholding den geltend gemachten Regressanspruch zu erfüllen hätte, würde dies die<br />

Vermögens- und Ertragslage der <strong>mutares</strong> belasten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine<br />

Ansprüche gegen die <strong>mutares</strong> geltend gemacht worden. Es kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass zukünftig Regressansprüche aus künftigen Verkäufen oder Insolvenzen gegen die <strong>mutares</strong><br />

geltend gemacht werden.<br />

2.4 Risiken, die sich aus dem Angebot u. der Notierung auf dem Aktienmarkt ergeben<br />

Kein liquider Markt für die Aktien der Gesellschaft<br />

Auch nach Einbeziehung in die Notierung im Open Market (Freiverkehr) gibt es keine Gewähr<br />

dafür, dass sich nach dem Angebot ein aktiver Handel für die Aktien der Gesellschaft im<br />

Freiverkehr entwickelt oder auf Dauer fortsetzt. Investoren werden möglicherweise nicht in der<br />

Lage sein, ihre Aktien rasch oder zum Tageskurs zu verkaufen, falls es keinen aktiven Handel in<br />

den Aktien der Gesellschaft gibt. Der Aktienpreis zum Zeitpunkt des öffentlichen Angebots bietet<br />

keine Gewähr für die Preise, die sich danach auf dem Markt bilden werden.<br />

Zukünftige Aktienverkäufe<br />

Sollten die Mitglieder des Vorstands in erheblichem Umfang Aktien auf dem öffentlichen Markt<br />

verkaufen oder sollte sich auf dem Markt die Überzeugung herausbilden, dass es zu solchen<br />

Verkäufen kommen könnte, besteht die Möglichkeit, dass der Kurs der Aktien der Gesellschaft<br />

fällt.<br />

Schwankung des Aktienkurses<br />

Änderungen der Anzahl der in Streubesitz gehaltenen Aktien, Veränderungen der ge-<br />

samtwirtschaftlichen Situation und der Lage der Finanzmärkte, Änderungen der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage oder der Wettbewerbsposition von Konkurrenten sowie andere externe<br />

21


Faktoren können erhebliche Kursschwankungen bei den notierten Aktien der Gesellschaft<br />

hervorrufen. Die Kursentwicklung der Aktien der Gesellschaft kann beeinflusst werden durch<br />

große Aktienemissionen oder Kursbewegungen an den deutschen und internationalen Börsen.<br />

Die Wertpapiermärkte haben in der Vergangenheit deutliche Kurs- und Umsatzschwankungen<br />

erfahren. Solche Schwankungen können sich in Zukunft ungeachtet der Vermögens-, Finanz-<br />

und Ertragslage der Gesellschaft auch auf den Kurs der notierten Aktien nachteilig auswirken. Es<br />

besteht keine Garantie, dass die Aktien hinreichend liquide sind. Eine geringe Liquidität der<br />

Aktien kann insbesondere dazu führen, dass sich Käufe oder Verkäufe auch schon in geringer<br />

Stückzahl deutlich auf den Aktienkurs auswirken. Ein geringer Börsenumsatz der Aktien kann<br />

zudem die Folge haben, dass die Aktionäre die Aktien der Gesellschaft nicht zu dem<br />

gewünschten Zeitpunkt oder Kurs verkaufen können.<br />

22


3 Allgemeine Informationen<br />

3.1 Verantwortlichkeit für den Inhalt des Prospekts<br />

Die <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong>, <strong>München</strong>, übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses<br />

Wertpapierprospekts („Prospekt“) und erklärt hiermit, dass ihres Wissens die Angaben in diesem<br />

Prospekt richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind, ferner dass sie<br />

die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen, um sicherzustellen, dass die in diesem Prospekt<br />

genannten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und keine Umstände und Tatsachen<br />

ausgelassen worden sind, die die Aussage des Prospekts wahrscheinlich verändern können.<br />

3.2 Gegenstand des Prospekts<br />

Gegenstand dieses Prospekts ist das öffentliche Angebot sämtlicher Stück 322.000 auf den<br />

Inhaber lautende Stammaktien in Form von Nennwertlosen Stückaktien (die „Aktien“), jeweils mit<br />

einem derzeitigen anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 und mit<br />

voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 01.04.2008. .<br />

3.3 Einzelheiten zur Handelsaufnahme<br />

Die Handelsaufnahme im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgte am<br />

10. Juni 2008. Im Übrigen sind die Aktien der Gesellschaft weder im In- noch im Ausland zum<br />

Börsenhandel an einem organisierten Markt (z.B. Geregelter oder Amtlicher Markt der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse) zugelassen oder an einer Börse notiert.<br />

3.4 Verkaufsbeschränkungen<br />

Die zum Handel zuzulassenden Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des United<br />

States Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) noch bei den<br />

Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert.<br />

Sie werden demzufolge dort weder öffentlich angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt<br />

dorthin geliefert, außer in Anwendung einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des<br />

Securities Act. Insbesondere stellt dieser Prospekt weder ein öffentliches Angebot noch die<br />

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der Aktien in den Vereinigten Staaten von<br />

Amerika dar und darf daher auch dort nicht verteilt werden.<br />

3.5 Keine Gewährleistung<br />

Niemand ist berechtigt, Informationen oder Darstellungen zu geben, die von den in diesem<br />

Prospekt gemachten Angaben abweichen. Jegliche, von diesem Prospekt abweichende<br />

Information oder Darstellung ist als nicht von <strong>mutares</strong> autorisiert anzusehen. Es wird nicht<br />

gewährleistet, dass die Angaben dieses Prospekts zur Geschäftstätigkeit und zur rechtlichen und<br />

wirtschaftlichen Lage der <strong>mutares</strong> zu jedem Zeitpunkt nach Veröffentlichung zutreffend bleiben.<br />

23


3.6 Hinweis zu Quellen der Marktangaben sowie zu Fachbegriffen<br />

Die Angaben in diesem Prospekt zu Marktumfeld, Marktentwicklungen, Markttrends und zur<br />

Wettbewerbssituation in den Tätigkeitsfeldern der <strong>mutares</strong> basieren, soweit nicht anders<br />

vermerkt, überwiegend auf Einschätzungen der Gesellschaft. Diese wiederum beruhen zum Teil<br />

auf internen Marktbeobachtungen bzw. auf Informationen, die von dritter Seite veröffentlicht<br />

wurden (z.B. Artikel in Fachzeitschriften etc.). Diese Einschätzungen können von den<br />

Einschätzungen der Wettbewerber der <strong>mutares</strong> oder von Erhebungen von<br />

Marktforschungsinstituten oder anderen unabhängigen Quellen abweichen.<br />

In diesem Prospekt enthaltene Informationen, die aus öffentlich zugänglichen Quellen oder<br />

anderweitig von Dritten übernommen wurden, sind von der Gesellschaft korrekt wiedergegeben.<br />

Soweit der Gesellschaft bekannt und aufgrund der öffentlichen Quellen oder von Dritten<br />

übermittelten Informationen feststellbar, wurden keine Fakten weggelassen, deren Auslassung<br />

die in diesem Prospekt wiedergegebenen Informationen unkorrekt oder irreführend machen<br />

würden.<br />

Die Gesellschaft hat die Zahlenangaben, Marktdaten und sonstigen Informationen, die Dritte<br />

ihren Studien zugrunde gelegt haben, sowie die externen, öffentlich zugänglichen Quellen, auf<br />

denen die Einschätzungen der Gesellschaft basieren, nicht auf ihre Richtigkeit überprüft und<br />

übernimmt diesbezüglich keine Gewähr. Die Gesellschaft stützt ihre Investitionsentscheidungen<br />

z.T. auch auf Analysen der Märkte, in denen in Betracht kommende Zielunternehmen tätig sind.<br />

Hierzu zieht die Gesellschaft auch Informationen und Studien von unabhängiger Seite zu Hilfe,<br />

um die Entwicklungspotenziale von Beteiligungsunternehmen besser evaluieren zu können.<br />

Diese Markteinschätzungen werden in diesem Prospekt nicht wiedergegeben. Diese<br />

Einschätzungen liegen zum Teil allerdings implizit den Einschätzungen und Planungen der<br />

<strong>mutares</strong> zu Grunde. Es ist zu beachten, dass diese Marktstudien häufig auf Annahmen und In-<br />

formationen Dritter beruhen und von Natur aus spekulativ und vorausschauend sind.<br />

3.7 Hinweis zu Finanz- und Zahlenangaben<br />

Die Gesellschaft hat ihre operative Tätigkeit noch nicht aufgenommen. Historische<br />

Finanzangaben stehen daher nicht zur Verfügung. Die Finanzangaben der Gesellschaft in<br />

diesem Prospekt beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Eröffnungsbilanz und<br />

den Jahresabschluss der Gesellschaft für das Rumpfgeschäftsjahr zum 31.03.2008. Sie wurden<br />

nach den derzeit geltenden Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Aktienrechts erstellt.<br />

Die Central Treuhand <strong>AG</strong> hat den Jahresabschluss geprüft und die in Ziff. 26 dargestellte<br />

Bescheinigung erteilt.<br />

24


4 Ausgewählte Finanzinformationen<br />

Die Gesellschaft wurde am 1. Februar 2008 notariell unter der Urkundennummer V 0233/2008<br />

gegründet. Der Wirtschaftsprüfer hat das Rumpfgeschäftsjahr zum 7. Februar mit<br />

Bankbestätigung des Geldeingangs beginnen lassen. Die Eintragung der Gesellschaft im<br />

Handelsregister erfolgte am 18.02.2008. Entsprechend hat die Gesellschaft ihre<br />

Geschäftstätigkeit erst vor kurzer Zeit aufgenommen. Historische Finanzdaten vor Februar 2008<br />

sind daher nicht verfügbar. Das Geschäftsjahr der <strong>mutares</strong> beginnt am 01.04. und endet am<br />

31.03. eines Jahres. Das Geschäftsjahr 2008 ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endete am<br />

31.03.2008. Das erste volle, operative Geschäftsjahr endet am 31.03.2009.<br />

4.1 Annahmen des Geschäftsmodells als Grundlage des geprüften Businessplans<br />

Die <strong>mutares</strong> beabsichtigt, Beteiligungen an Unternehmen mit Ertragssteigerungspotenzialen zu<br />

erwerben. <strong>mutares</strong> deckt dabei die gesamte Kette der Wertschöpfung vom Erwerb, der<br />

Entwicklung sowie der Veräußerung von Beteiligungen ab. Diese Tätigkeiten werden dabei durch<br />

Mitarbeiter und / oder externe Berater der <strong>mutares</strong> erbracht. <strong>mutares</strong> beschränkt sich nicht auf<br />

das bloße Halten und Verwalten von Beteiligungen. Erworbene Beteiligungsunternehmen werden<br />

konsequent weiterentwickelt, um ihr Potenzial so weit wie möglich auszuschöpfen und dadurch<br />

den Unternehmenswert von <strong>mutares</strong> zu steigern. Die in diesem Wertpapierprospekt dargestellten<br />

Annahmen beruhen auf Erfahrungen und Einschätzungen des Managements und sind<br />

Grundlagen der geprüften Planbilanz der <strong>mutares</strong> für die Geschäftsjahre 2008/2009, 2009/2010<br />

und 2010/2011.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit noch keine verpflichtenden Vereinbarungen mit<br />

potentiellen Beteiligungskandidaten hinsichtlich des Erwerbs von Beteiligungen abgeschlossen<br />

wurden.<br />

4.1.1 Annahmen des Geschäftsmodells über Beteiligungserwerb und Verkauf<br />

Anzahl der zu erwerbenden Beteiligungsunternehmen<br />

Die <strong>mutares</strong> plant im Geschäftsjahr 2008/2009 eine Beteiligung zu erwerben und im<br />

Geschäftsjahr 2009/2010 eine Beteiligung pro Quartal zu übernehmen. Am Ende des<br />

Geschäftsjahres 2010/2011 plant man 10 Gesellschaften übernommen zu haben. Dies erscheint<br />

angesichts früherer Erfahrungen des Managements als eine sinnvolle Größe.<br />

Kaufpreise u. andere finanzielle Aufwendungen bei Erwerb von Beteiligungsunternehmen<br />

Der Geldfluss für den Erwerb eines Beteiligungsunternehmens wird im ersten Jahr mit TEUR<br />

750, im zweiten Jahr mit TEUR 1.500 und im dritten Jahr mit TEUR 2.000 angesetzt. Diese<br />

Summe setzt sich zusammen aus einem Anteil für den Kaufpreis des Unternehmens (80%) sowie<br />

einem rückführbaren Gesellschafterdarlehen (20%), welches der erworbenen Gesellschaft zur<br />

Verbesserung der Liquiditätssituation gewährt wird. Da das operative Management vor Ort am<br />

Erwerb von Beteiligungsunternehmen finanziell beteiligt wird (durchschnittliche Quote 20%) ergibt<br />

sich für <strong>mutares</strong> pro Erwerb eines Beteiligungsunternehmens im ersten Jahr ein Geldabfluss in<br />

25


Höhe von TEUR 600, der sich in einen Kaufpreis von TEUR 480 und in ein<br />

Gesellschafterdarlehen von TEUR 120 aufteilt. Dieses Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR<br />

120 reicht <strong>mutares</strong> an das Beteiligungsunternehmen aus, um die Liquiditätssituation der<br />

Beteiligung zu stärken. In der Planbilanz 2008/2009 (geprüft) der <strong>mutares</strong> wird das<br />

Beteiligungsunternehmen wie folgt dargestellt<br />

Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen: TEUR 120<br />

Finanzanlagen: TEUR 480<br />

Die verbleibenden TEUR 150 werden von dem operativen Management getragen und finden sich<br />

nicht in der Bilanz der <strong>mutares</strong> wieder. Im zweiten Jahr wird pro Beteiligungsunternehmen für<br />

<strong>mutares</strong> ein Geldabfluss von TEUR 1.200, der sich in einen Kaufpreis von TEUR 960 und in ein<br />

Gesellschafterdarlehen von TEUR 240 aufteilt, geplant. In der Planbilanz 2009/2010 (geprüft) der<br />

<strong>mutares</strong> werden die Beteiligungsunternehmen (inklusive dem bereits 2008/2009 erworbenen<br />

Unternehmen) wie folgt dargestellt<br />

Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen: TEUR 1.080<br />

Finanzanlagen: TEUR 4.320<br />

Die verbleibenden TEUR 300 pro Beteiligungsunternehmen werden von dem operativen<br />

Management getragen und finden sich nicht in der Bilanz der <strong>mutares</strong> wieder. Im dritten Jahr<br />

beträgt der Geldfluss für <strong>mutares</strong> pro Beteiligungsunternehmen TEUR 1.600, der sich in einen<br />

geplanten Kaufpreis pro Beteiligungsunternehmen i.H.v. TEUR 1.280 und ein geplantes<br />

Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 320 aufteilt.<br />

In der Planbilanz 2010/2011 (geprüft) von <strong>mutares</strong> werden die Beteiligungsunternehmen<br />

(inklusive den bereits erworbenen Unternehmen) wie folgt dargestellt:<br />

Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen: TEUR 2.680<br />

Finanzanlagen: TEUR 10.720<br />

Die verbleibenden TEUR 400 pro Beteiligungsunternehmen werden von dem operativen<br />

Management getragen und finden sich nicht in der Bilanz der <strong>mutares</strong> wieder. Diese Werte sind<br />

in die Erstellung der Planrechnungen eingeflossen. Diese Annahmen des Businessplans<br />

betreffen Faktoren, die durch die Mitglieder des Vorstandes beeinflussbar sind.<br />

Erlöse beim Verkauf von Beteiligungsunternehmen<br />

Die angesetzte mittlere Haltedauer der Beteiligungsunternehmen beträgt 36 Monate. Die Zeit bis<br />

zur Rückzahlung der gewährten Gesellschafterdarlehen 12 Monate. Für die Kalkulation der<br />

Verkaufserlöse der Beteiligungsunternehmen wird mit einem durchschnittlichen EBT-Multiple von<br />

6,5 kalkuliert. Diese Annahmen des geprüften Businessplans betreffen Faktoren, die durch die<br />

Vorstände beeinflussbar sind. Keines der Beteiligungsunternehmen, die an dieser Stelle oder<br />

unter Ziffer 26 dargestellt sind, haben eine Haltedauer von 36 Monaten. Von daher sieht die<br />

Planung keine Verkaufserlöse bei Veräußerung der Beteiligungsunternehmen vor.<br />

26


Finanzierung des Erwerbs von Beteiligungsunternehmen<br />

Beteiligungsunternehmen sollen im Wesentlichen mit Eigenkapital erworben werden. Dafür ist<br />

vorgesehen eine weitere Kapitalerhöhung im 1. Quartal 2009 vorzunehmen, aus der der<br />

Gesellschaft mindestens TEUR 400 zufließen sollen. Eine weitere Kapitalerhöhung mit einem<br />

Kapitalzufluss von mindestens TEUR 5.000 ist für das Geschäftsjahr 2009/2010 geplant. Eine<br />

zusätzliche Kapitalerhöhung ist im Geschäftsjahr 2010/2011 geplant und beträgt bis zu TEUR<br />

10.000. Diese Annahmen des geprüften Businessplans betreffen Faktoren, die durch die<br />

Mitglieder des Vorstandes beeinflussbar sind.<br />

4.1.2 Annahmen des Geschäftsmodells zu Erlösen und Aufwendungen aus operativem<br />

Management sowie zur Gestaltung der Zentralfunktionen<br />

Erlöse für Unterstützung von Beteiligungsunternehmen und Beratung<br />

Beteiligungsunternehmen führen als Gegenleistung für gewährte Unterstützung und die<br />

Wahrnehmung bestimmter zentralisierter Funktionen (z.B. Controlling) eine Konzernumlage ab.<br />

Diese wird im Durchschnitt mit EUR 15.000,00 p.m. kalkuliert. Da die Gesellschaften nicht jeweils<br />

am Anfang des Geschäftsjahres erworben werden, geht man im geprüften Businessplan davon<br />

aus, dass im Geschäftsjahr 2008/2009 die erste Beteiligung für 6 Monate im Besitz der <strong>mutares</strong><br />

ist. Für das Geschäftsjahr 2009/2010 geht der geprüfte Businessplan davon aus, dass die<br />

Summe der Monate, in welchen die Beteiligungen zur <strong>mutares</strong> gehören, für alle Beteiligungen<br />

zusammen 36 Monate ausmacht. Im Geschäftsjahr 2010/2011 schließlich soll die Summe der<br />

Monate, in welchen die Beteiligungen zur <strong>mutares</strong> gehören, für alle Beteiligungen zusammen 96<br />

Monate betragen. Durch Sonderaufgaben, die außerhalb der regulären Unterstützungsleistungen<br />

liegen, und für die Beratung nicht zum Konzern gehörender Unternehmen können weitere<br />

Beratungsumsätze erzielt werden. Hier sind ausweislich des geprüften Businessplans im ersten<br />

Geschäftsjahr Beratungsumsätze in Höhe von TEUR 20, im zweiten Geschäftsjahr<br />

Beratungsumsätze in Höhe von TEUR 75 und im dritten Geschäftsjahr Beratungsumsätze in<br />

Höhe von TEUR 100 geplant. Der geprüfte Businessplan sieht vor, dass <strong>mutares</strong> im Jahr<br />

2009/2010 Dividendenerträge von TEUR 1.000 und im Geschäftsjahr 2010/2011<br />

Dividendenerträge in Höhe von TEUR 5.000 erzielt. Diese Annahmen des geprüften<br />

Businessplans betreffen Faktoren, die durch die Mitglieder des Vorstandes beeinflussbar sind.<br />

Kosten für Personal<br />

Beteiligungsunternehmen werden durch die <strong>mutares</strong>-Task-Force sowie dediziert zugeteilte<br />

<strong>mutares</strong>-Mitarbeiter unterstützt. Dabei anfallende Kosten sind im wesentlichen Personal- und<br />

Reisekosten. Weiterhin fallen Personalkosten auch für sonstige Zentralfunktionen wie Vorstand,<br />

Mitarbeiter für Akquisition, Controlling, Finanzen und Strukturierung von Transaktionen an. Die<br />

Personalplanung für diese Aufgaben sieht folgende durchschnittliche Mitarbeiterzahlen für den<br />

Zeitraum 2009 bis 2011 vor.<br />

2008 / 2009: Vorstand (2), Vice President (1), andere (1)<br />

2009 / 2010: Vorstand (2), Vice President (2), Direktor (2), andere (4)<br />

2010 /:2011 Vorstand (3), Vice President (3), Direktor (5), andere (5)<br />

27


Gehälter werden mit marktüblichen Vergleichszahlen kalkuliert. Diese Annahmen des geprüften<br />

Businessplans entsprechen den Erfahrungen des Managements und betreffen Faktoren, die<br />

durch die Vorstände beeinflussbar sind.<br />

Kosten für Aufsichtsrat<br />

Aufsichtsratskosten werden mit marktüblichen Sätzen kalkuliert. Die Vergütung der Mitglieder des<br />

Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgesetzt. Diese Annahmen des geprüften<br />

Businessplans entsprechen den Erfahrungen des Managements und betreffen Faktoren, die<br />

durch die Hauptversammlung beeinflussbar sind.<br />

Büro- und Reisekosten<br />

Bürokosten werden mit Mittelwerten nach Vergleich vorliegender Angebote kalkuliert, bei<br />

Reisekosten wird ein Pauschalsatz pro reisendem Mitarbeiter zu Grunde gelegt, der auf<br />

Erfahrungswerten basiert. Diese Annahmen des geprüften Businessplans entsprechen den<br />

Erfahrungen des Managements und betreffen Faktoren, die durch die Vorstände beeinflussbar<br />

sind.<br />

.<br />

Sonstige Kosten<br />

Sonstige Kosten sind im wesentlichen Kosten für externe Beratung, die pauschal abgeschätzt<br />

werden, abhängig von der Anzahl der jeweils bestehenden Beteiligungsunternehmen sowie der<br />

Anzahl der Mitarbeiter. Diese Annahmen des geprüften Businessplans betreffen Faktoren, die<br />

durch die Vorstände beeinflussbar sind. Sonstige Kosten sind im wesentlichen Kosten für den<br />

Jahresabschluss der Gesellschaft, möglicherweise anfallende externe Beratungskosten, für nicht<br />

eingegangene Beteiligungen („broken-deal-costs“) und direkt einer Beteiligung zurechenbare<br />

Transaktionskosten. Diese Annahmen des geprüften Businessplans entsprechen den<br />

Erfahrungen des Managements und betreffen Faktoren, die durch die Vorstände beeinflussbar<br />

sind.<br />

4.1.3 Annahmen zu allgemeinen wirtschaftlichen Randbedingungen<br />

Die durchschnittliche Ertragssteuerquote wird mit 38% angesetzt. Diese Annahmen des<br />

geprüften Businessplans entsprechen den Erfahrungen des Managements und betreffen<br />

Faktoren, die durch die Vorstände beeinflussbar sind.<br />

Zinsen<br />

Dem geprüften Businessplan liegt die Annahme zugrunde, dass sich das Zinsniveau nicht<br />

wesentlich vom heutigen unterscheidet. Aufgrund der geringen Abhängigkeit der <strong>mutares</strong> von<br />

Fremdkapital ist der Einfluss dieser Größe darüber außerdem relativ gering. Diese Annahmen<br />

des geprüften Businessplans betreffen Faktoren, die durch die Vorstände nicht beeinflussbar<br />

sind. Insgesamt ergibt sich folgende Übersicht:<br />

28


5 Informationen über die <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />

5.1 Geschäftsgeschichte und Geschäftsentwicklung von <strong>mutares</strong><br />

5.1.1 Firma, Ort der Registrierung und Registernummer des Emittenten,<br />

Bekanntmachungen<br />

Die Firma der Gesellschaft lautet: „<strong>mutares</strong> <strong>AG</strong>“. Die Gesellschaft ist im Handelsregister<br />

<strong>München</strong> unter der Nummer HRB 172278 eingetragen. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft<br />

erfolgt satzungsgemäß im elektronischen Bundesanzeiger.<br />

5.1.2 Gründung der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />

Die Gesellschaft wurde mit öffentlicher Urkunde vom 01.02.2008 von Robin Laik und Dr. Axel<br />

Geuer gegründet und am 18.02.2008 ins Handelsregister eingetragen.<br />

Das Grundkapital der Gesellschaft betrug bei Gründung EUR 160.000,00. Dies war eingeteilt in<br />

160.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,00<br />

je Aktie und einer Kapitalrücklage in Höhe von EUR 40.000,00.<br />

Die Herren Dr. Hauck, Rofalski und Professor Dr. Bloching wurden seitens der Gründer als<br />

Mitglieder des ersten Aufsichtsrats bestellt. Die Herren Robin Laik und Dr. Axel Geuer wurden<br />

durch den Aufsichtsrat auf die Dauer von fünf Jahren zu Vorstandsmitgliedern bestellt.<br />

5.1.3 Sitz und Geschäftsanschrift<br />

Sitz der Gesellschaft ist <strong>München</strong>, Deutschland. Die Geschäftsadresse der Gesellschaft lautet:<br />

<strong>mutares</strong> <strong>AG</strong>,<br />

Schubertstrasse 2, 80336 <strong>München</strong><br />

Die Telefon-Nr. ist die +089 9292776-0 und die Fax-Nr. die +089 9292776-22. Die Internet-<br />

Adresse lautet www.<strong>mutares</strong>.de.<br />

5.1.4 Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft<br />

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft endet jeweils am 31.03. eines Kalenderjahres. Die<br />

Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

5.1.5 Rechtsordnung und regulatorisches Umfeld<br />

Als deutsche Aktiengesellschaft unterliegt die <strong>mutares</strong> der Rechtsordnung der Bundesrepublik<br />

Deutschland. Maßgebend für die <strong>mutares</strong> sind die üblichen, allgemein gültigen gesellschafts- und<br />

steuerrechtlichen Vorschriften.<br />

30


5.1.6 Satzungsmäßiger Geschäftszweck<br />

Zweck des Unternehmens ist nach § 2 Abs. 1 der Satzung<br />

a) die Beratung von Unternehmen mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung;<br />

b) die Verwaltung eigenen Vermögens;<br />

c) der Erwerb, die Verwaltung das Halten und die Verwertung von Grundeigentum und<br />

Beteiligung jeder Art an Unternehmen;<br />

d) die Erbringung sonstiger genehmigungsfreier Dienstleistungen im Zusammenhang mit den<br />

vorgenannten Tätigkeiten.<br />

Ferner ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den<br />

Geschäftszweck fördern. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten.<br />

5.1.7 Wichtige Ereignisse während der Entwicklung der Geschäftstätigkeit der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />

Die Handelsaufnahme der Aktien der <strong>mutares</strong> im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse erfolgte am 10. Juni 2008. Seit der Gründung der Gesellschaft fanden folgende<br />

Geschäftsvorfälle statt:<br />

Außerordentliche Hauptversammlung vom 13. März 2008<br />

Herr Laik hat bei Gründung für 80.000 Stückaktien einen Betrag in Höhe von EUR 80.000,-- in<br />

Bar geleistet. Herr Dr. Geuer hat bei Gründung für 80.000 Stückaktien einen Betrag in Höhe von<br />

EUR 120.000,-- in Bar geleistet. Die Gründer der <strong>mutares</strong> Herr Dr. Geuer und Herr Laik haben<br />

bei der außerordentlichen Hauptversammlung am 13. März 14.000 Aktien der Gesellschaft zu<br />

einem Ausgabebetrag in Höhe von EUR 10,00 pro Stückaktie gezeichnet. Durch diese<br />

Kapitalerhöhung hat sich das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 14.000,00 auf EUR<br />

174.000,00 erhöht. Gleichzeitig erhöhte sich die Kapitalrücklage (bei Gründung EUR 40.000,00)<br />

auf EUR 166.000,00. Die Kapitalerhöhung ist am 26.03.2008 im Handelsregister in <strong>München</strong><br />

eingetragen worden. Die Gründer haben alle bei der Kapitalerhöhung erworbenen Stückaktien zu<br />

EUR 10,00 weiterveräußert.<br />

Außerordentliche Hauptversammlung der <strong>mutares</strong> vom 9. und 18. April 2008<br />

Die außerordentlichen Hauptversammlungen vom 9. April und 18. April 2008 hatten u. a.<br />

folgende Tagesordnungspunkte:<br />

a) Jahresabschluss der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr Rumpfgeschäftsjahr 2008 wurde vom Aufsichtsrat<br />

gebilligt und ist damit festgestellt. Der Jahresüberschuss für das Rumpfgeschäftsjahr der<br />

Gesellschaft, endend am 31.03.2008, beträgt EUR 146,74.<br />

b) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln<br />

31


Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 174.000,00 wurde um EUR 148.000,00 auf<br />

EUR 322.000,00 erhöht. Dies geschah durch eine Umwandlung der Kapitalrücklage in Höhe von<br />

EUR 148.000,00 in Grundkapital. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erfolgte ohne<br />

Ausgabe neuer Aktien. Diesem Beschluss wurde der vom Vorstand und Aufsichtsrat festgestellte<br />

Jahresabschluss vom 31.03.2008 der Central Treuhand <strong>AG</strong>, <strong>München</strong>, zu Grunde gelegt.<br />

c) Erhöhung des genehmigten Kapitals<br />

Die Gesellschaft hat beschlossen das genehmigte Kapital von EUR 80.000,00 um EUR<br />

81.000,00 auf EUR 161.000,00 zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt bis zum Ablauf des<br />

31.12.2012 durch Ausgabe von 161.000 Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats das<br />

Grundkapital einmal oder mehrmals um bis zu EUR 161.000,00 durch Ausgabe von bis zu<br />

161.000 Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen und hierbei das Bezugsrecht der<br />

Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung zu<br />

bestimmen. Der Vorstand wurde angewiesen, den Beschluss beim Handelsregister anzumelden.<br />

d) Schaffung des bedingten Kapitals für Aktienoptionen<br />

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des<br />

31.12.2010 ein- oder mehrmals Optionsrechte (Bezugsrechte), die zum Bezug von bis zu 17.400<br />

auf den Inhaber lautender Stückaktien der Gesellschaft berechtigen, mit einer Laufzeit von<br />

längstens fünf Jahren auszugeben. Der Inhaber der Optionsrechte ist nach näherer Maßgabe der<br />

Optionsbedingungen berechtigt, Stammaktien der Gesellschaft zu beziehen.<br />

Für die Ausgabe der Optionsrechte gelten die folgenden Bestimmungen:<br />

Kreis der Bezugsberechtigten:<br />

Bezugsberechtigt sind ausschließlich Mitglieder des Vorstands oder Arbeitnehmer der<br />

Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen sowie Mitglieder der Geschäftsleitungen von<br />

mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen. Soweit Optionen an Mitglieder des Vorstands<br />

ausgegeben werden, ist nur der Aufsichtsrat zur Ausgabe von Optionsrechten berechtigt. An<br />

Mitglieder des Vorstands können insgesamt maximal 12.000 Stück Optionsrechte ausgegeben<br />

werden, an leitende Angestellte der Gesellschaft oder von mit der Gesellschaft verbundenen<br />

Unternehmen insgesamt maximal 2.700 Stück Optionsrechte, an Arbeitnehmer insgesamt<br />

maximal die hiernach verbleibenden Optionsrechte.<br />

Über die Vergabe von Optionsrechten an Mitglieder des Vorstands ist jährlich im Anhang des<br />

Jahresabschlusses im Geschäftsbericht unter Angabe der Zahl der begebenen Optionen und der<br />

Namen der Begünstigen zu berichten, ebenso über die Zahl der im abgelaufenen Geschäftsjahr<br />

ausgeübten Optionen, gezahlten Ausübungspreise und von Vorstandsmitgliedern zum<br />

Geschäftsjahresschluss noch gehaltenen Aktienoptionen.<br />

32


Bezugsbedingungen<br />

Jedes Optionsrecht berechtigt zum Bezug einer Aktie an der Gesellschaft gegen Zahlung des<br />

nachstehend bestimmten Ausübungspreises. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des<br />

Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil. Die<br />

Ausübung kann nur in einer Einheit von mindestens 10 Stück erfolgen.<br />

Optionsgebühr<br />

Die Einräumung der Option erfolgt ohne Entgelt.<br />

Erwerbszeiträume<br />

Die Begebung von Aktienoptionen ist nur bis zum vorgenannten Zeitpunkt möglich. Sie hat in<br />

mindestens drei Jahrestranchen zu erfolgen, wobei keine Tranche mehr als 50 % des<br />

Gesamtvolumens umfassen darf. Tag der Begebung ist der Tag der Annahme der Option durch<br />

den Berechtigten.<br />

Wartezeit<br />

Bezugsrechte aus Optionsrechten können erstmals nach Ablauf von zwei Jahren nach Ausgabe<br />

ausgeübt werden (Wartefrist). Vor Einführung der Aktien der Gesellschaft an einer Börse können<br />

im übrigen Bezugsrechte jederzeit, danach nur innerhalb eines Ausübungszeitraums von zwei<br />

Wochen ausgeübt werden, beginnend jeweils mit einem öffentlichen Berichtstermin der<br />

Gesellschaft. Solche Berichtstermine sind der Tag der Vorstellung des Jahresabschlusses, des<br />

Neunmonatsberichts, des Quartalsberichts, der Tag der Bilanzpressekonferenz und der Tag der<br />

Hauptversammlung. Sie werden den Optionsinhabern durch Aushang in den Geschäftsräumen<br />

der Gesellschaft mitgeteilt.<br />

In folgenden Zeiträumen können Optionen nicht ausgeübt werden:<br />

1) vom letzten Hinterlegungstag vor einer Hauptversammlung bis zum 3. Bankarbeitstag<br />

nach der jeweiligen Hauptversammlung;<br />

2) in den letzten zwei Wochen vor Geschäftsjahresende;<br />

3) soweit die Gesellschaft börsennotiert ist: ab dem Tage, an dem die Gesellschaft ein<br />

Angebot an ihre Aktionäre zum Bezug von neuen Aktien oder Teilschuldverschreibungen<br />

mit Wandel- oder Optionsrechten durch Veröffentlichung in den Gesellschaftsblättern<br />

bekannt gibt bis zu dem Tage, an dem die so bezogenen Aktien der Gesellschaft an der<br />

Wertpapierbörse, an der die Aktien der Gesellschaft eingeführt wurden, erstmals amtlich<br />

ex Bezugsrechte notiert wurden.<br />

Fällt ein Ausübungszeitraum mit einem Zeitraum gemäß lit. 1) bis 3) zusammen, beginnt der<br />

betreffende Ausübungszeitraum mit auf das Ende des in lit. 1) bis 3) festgelegten Zeitraums<br />

folgenden Tages.<br />

33


Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats berechtigt, bei Optionsrechten an den<br />

Vorstand ist der Aufsichtsrat berechtigt, den Optionsberechtigten Beschränkungen hinsichtlich<br />

der Weiterveräußerung der Bezugsaktien im Interesse einer angemessenen Kurspflege<br />

aufzuerlegen (insbesondere Vertragsstrafen, Haltefristen).<br />

Erfolgsziele<br />

1) Ab Börsennotierung der Gesellschaft können Optionsrechte nur ausgeübt werden, soweit<br />

der Schlusskurs der Aktie im Handel des Börsenplatzes, an dem sie gehandelt wird, am<br />

Vorhandelstag des Ausübungstags - bereinigt um etwaige zwischenzeitliche<br />

Dividendenausschüttungen, mindestens 110% des Börsenkurses bei Ausgabe der Option<br />

betragen hat.<br />

2) Soweit die Aktien der Gesellschaft bei Optionsausgabe noch nicht börsennotiert waren,<br />

wohl aber bei Optionsausübung, tritt an die Stelle des Börsenkurses bei Ausgabe der<br />

Option im Sinne vorstehender lit. 1) der Börsenemissionskurs. Sind zum Zeitpunkt der<br />

Ausgabe einer zweiten Optionstranche die Aktien der Gesellschaft börsennotiert, so steht<br />

für die Ausübung der Optionen aus der ersten Optionstranche die Notierung der Aktien<br />

an einer deutschen Börse dem Erreichen der 110 % Grenze gleich.<br />

3) Sind die Aktien der Gesellschaft weder bei Ausgabe noch bei Ausübung der<br />

Bezugspreis<br />

Optionsrechte börsennotiert, so gilt die Regelung unter lit. 1) entsprechend mit der<br />

Maßgabe, dass an die Stelle einer Börse die vorbörsliche Handelsplattform tritt.<br />

Der Bezugspreis beträgt EUR 50,00.<br />

Übertragbarkeit<br />

Optionsrechte sind nicht übertragbar, soweit die Übertragung nicht zur Erfüllung von<br />

Vermächtnissen oder im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt. Die Übertragung bedarf<br />

in jedem Fall der Zustimmung der Gesellschaft. Das Optionsrecht darf nur während der Laufzeit<br />

der Optionsvereinbarung und nur dann ausgeübt werden, wenn der Optionsinhaber bei<br />

Ausübung noch Vorstand oder Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen<br />

Unternehmens ist. Andernfalls verfallen die Optionsrechte unabhängig vom Grund der<br />

Beendigung dieses Anstellungsverhältnisses. Jedoch können Bezugsrechte, für die im Zeitpunkt<br />

der Beendigung dieses Anstellungsverhältnisses die Wartefrist bereits abgelaufen ist, vom<br />

Inhaber unter Berücksichtigung der für eine Ausübung gesperrten Zeiträume noch binnen einer<br />

Nachlauffrist von einem Monat nach der Beendigung des Anstellungsverhältnisses ausgeübt<br />

werden. Diese Optionsrechte erlöschen mit Ablauf der Nachlauffrist, sofern sie nicht bis dahin<br />

ausgeübt worden sind. Für den Todesfall oder den Ruhestand, ebenso für Härtefälle können<br />

anderweitige Sonderregelungen durch Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bei<br />

Vorstandsoptionen durch den Aufsichtsrat getroffen werden.<br />

34


Verwässerungsschutz<br />

Im Fall von Kapitalerhöhungen gegen Bar- oder Sacheinlagen, auch aufgrund eines genehmigten<br />

oder eines bedingten Kapitals, ist der Bezugspreis nicht anzupassen. Gleiches gilt bei<br />

Sonderausschüttungen. Der Bezugspreis ist anzupassen, wenn die Gesellschaft in der Zeit<br />

zwischen Ausgabe und Ausübung der Optionsrechte andere Maßnahmen trifft, die sich auf den<br />

Preis der Aktie auswirken (Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln oder -herabsetzungen,<br />

Aktiensplitts, Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz). § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt.<br />

Eine bare Zuzahlung durch Inhaber von Optionen ist jedoch nicht geschuldet; eine Emission<br />

unter pari ist vielmehr durch Bildung einer Sonderrücklage nach § 218 Satz 2 AktG zu vermeiden.<br />

Der Bezugspreis ermäßigt sich, wenn während der Laufzeit dieser Optionen die Gesellschaft<br />

Einlagen an die Aktionäre zurückgewährt, sei es über eine Kapitalherabsetzung oder einen<br />

Erwerb eigener Aktien. Der Ausübungspreis wird in dem Ausmaß angepasst, als es erforderlich<br />

ist, damit der Wert des durch die Option gewährten Bezugsrechts, berechnet nach der Methode<br />

von Fisher Black und Myron Scholes („Black-Scholes-Formula“) genau denselben Betrag erreicht<br />

wie vor der Durchführung der vorgenannten Maßnahme.<br />

Neutralisierung von Windfallprofits<br />

Der Ausübungspreis (Ausgabepreis der neuen Aktien) erhöht sich, wenn die Gesellschaft<br />

während der Laufzeit dieser Optionen ihr Grundkapital herabsetzt und dadurch der wirkliche Wert<br />

der Aktie steigt. Wirklicher Wert der Aktien ist (i) der Schlusskurs an einer öffentlichen Börse bzw.<br />

einem öffentlichen elektronischen Handelssystem (z.B. XETRA) am Tag des entsprechenden<br />

Kapitalerhöhungsbeschlusses der Hauptversammlung bzw. des Vorstands bei genehmigtem<br />

Kapital. In (ii) Ermangelung eines solchen Kurses ist wirklicher Wert der Aktien der Ausgabepreis<br />

(einschließlich Leistungen aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarungen mit den Zeichnern) in der<br />

dieser Kapitalmaßnahme vorangehenden Kapitalerhöhung. Der Ausübungspreis wird in dem<br />

Ausmaß erhöht, als es erforderlich ist, damit der Wert des durch die Option gewährten<br />

Bezugsrechts, berechnet nach der Methode von Fisher Black und Myron Scholes („Black-<br />

Scholes-Formula“) genau denselben Betrag erreicht wie vor der Durchführung der vorgenannten<br />

Maßnahme.<br />

Weitere Regelungen<br />

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der<br />

Optionsbedingungen und der Ausgabe und Ausgestaltung der Aktienoptionen festzulegen. Im<br />

Fall von Vorstandsoptionen trifft diese Regelungen allein der Aufsichtsrat.<br />

Bedingtes Kapital<br />

Zur Sicherung der vorstehenden Optionsrechte wurde ein bedingtes Kapital geschaffen und an §<br />

3 der Satzung folgender Absatz 4 angefügt:<br />

35


„(4) Das Grundkapital ist um bis zu € 17.400,00, eingeteilt in ebenso viele Stammaktien als<br />

Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2008-I). Das bedingte Kapital dient der Gewährung<br />

von Optionsrechten an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr<br />

verbundener Unternehmen sowie der Mitglieder der Geschäftsleitungen von mit der Gesellschaft<br />

verbundenen Unternehmen nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom<br />

18.04.2008. Ausgegeben werden können Inhaberaktien. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn<br />

des Geschäftsjahres, in welchem sie durch Ausgabe entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil.<br />

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der<br />

Optionsbedingungen und der Ausgabe und Ausgestaltung der Aktienoptionen festzulegen. Im<br />

Fall von Vorstandsoptionen trifft diese Regelungen allein der Aufsichtsrat.“<br />

e) Schaffung von bedingten Kapital II für Wandeloptionen<br />

Der Vorstand wurde ermächtigt, bis zum Ablauf von fünf Jahren, gerechnet ab dem 09.04.2008,<br />

5.394,00 Stück auf den Namen lautende vinkulierte Wandelschuldverschreibungen mit<br />

befristetem und bedingtem Umtauschrecht im Nennbetrag von je € 1,00,- (Gesamtnennbetrag €<br />

5.394,00) auszugeben. Die Wandelschuldverschreibungen sind unverzinslich. Die Einzahlung an<br />

die Gesellschaft auf die Wandelschuldverschreibung hat bis zum fünften Bankarbeitstag nach<br />

Zeichnung der Wandelschuldverschreibung in bar auf das Konto der Gesellschaft zu erfolgen.<br />

Für die Wandelschuldverschreibung gilt das Folgende:<br />

Bezugsrecht<br />

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die Wandel-<br />

schuldverschreibungen werden an die Mitglieder des Aufsichtsrats ausgegeben.<br />

Bezugszeitraum<br />

Zeitraum ist in jedem Jahr ein Zeitraum von 3 Wochen nach Bekanntgabe des Berichts über das<br />

3. Quartal eines jeden Geschäftsjahres. Mit Bekanntgabe dieses Berichtes richtet die Gesell-<br />

schaft ein Bezugsangebot an die Bezugsberechtigten unter Angabe des sich nach vorstehend II.<br />

ergebenden Umfangs des Bezugsrechts. Das Bezugsangebot kann ganz oder teilweise durch<br />

schriftliche Erklärung angenommen werden. Nicht angenommene Bezugsrechte verfallen.<br />

Übertragbarkeit<br />

Die Wandelschuldverschreibung ist nicht übertragbar und nicht belastbar, außer im Fall einer<br />

Übertragung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung oder zur Erfüllung eines Vermächtnisses.<br />

Umtauschrecht<br />

1. Vesting<br />

Das Umtauschrecht ist aufschiebend befristet auf den Ablauf einer Wartezeit („vesting period“)<br />

von mindestens zwei Jahren, gerechnet ab Ausgabe der Wandelschuldverschreibung.<br />

36


2. Ausübungszeitraum<br />

Der Ausübungszeitraum beträgt jeweils 12 Handelstage und beginnt mit einem öffentlichen<br />

Berichtstermin der Gesellschaft. Die Berichtstermine sind grundsätzlich der Tag der Vorstellung<br />

des Halbjahresberichts, der Tag der Vorstellung des Neunmonatsberichts, der Tag der<br />

Bilanzpressekonferenz sowie der Tag der Hauptversammlung oder vom Vorstand bestimmte<br />

Stichtage. Insgesamt erstreckt sich der Ausübungszeitraum über maximal ein Jahr, gerechnet ab<br />

Ende der vesting period. Ist das Umtauschrecht bis dahin nicht ausgeübt, verfällt es.<br />

Solange die Aktien der Gesellschaft nicht an einer Börse notiert sind, gelten nur vorstehende<br />

Sätze 3 und 4.<br />

3. Auflösende Bedingung<br />

Das Umtauschrecht steht unter der auflösenden Bedingung, dass sich der Inhaber der<br />

Wandelschuldverschreibung bei Ausübung des Umtauschrechts noch in einem<br />

Mandatsverhältnis als Aufsichtsrat der Gesellschaft befindet. Trifft dies nicht mehr zu, so besteht<br />

das Umtauschrecht dann fort, wenn die Beendigung des Aufsichtsratsamts durch die<br />

Gesellschaft oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen zu vertreten war bzw. ist (insbesondere<br />

also bei Ausscheiden infolge Umwandlung oder Beteiligungsverkauf).<br />

Für den Fall des Ausscheidens aus dem Aufsichtsratsamt aufgrund Krankheit oder Tod kann der<br />

Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats allgemein oder im Einzelfall hiervon abweichende<br />

Sonderregelungen treffen.<br />

4. Erfolgsziele<br />

Erfolgsziele werden nicht festgelegt.<br />

5. Ausgabepreis<br />

Bei Ausübung des Umtauschrechts wird jede Wandelschuldverschreibung in eine Aktie an der<br />

Gesellschaft getauscht.<br />

Für die Aktie ist eine Zuzahlung in Höhe von € 49,00 zu leisten.<br />

Rückzahlung<br />

Ist das Umtauschrecht verfallen, so ist mit Ende des Ausübungszeitraums die<br />

Wandelschuldverschreibung zur Rückzahlung fällig.<br />

Berichtspflichten<br />

Der Vorstand der Gesellschaft berichtet den Aktionären<br />

37


a) im Bericht über das 3. Quartal eines jeden Geschäftsjahres über die für die in diesem<br />

Geschäftsjahr auszugebende Tranche von Wandelschuldverschreibungen festgelegten<br />

Maßstäbe für die Bezugsberechtigung und die aufgestellten Erfolgsziele für das<br />

Entstehen des Umtauschrechts;<br />

b) im Geschäftsbericht eines jeden Geschäftsjahres über die Anzahl der in diesem<br />

Geschäftsjahr ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen und den auf die einzelne<br />

Tranche von Wandelschuldverschreibungen bezogenen Stand der Erfüllung der hierfür je<br />

aufgestellten Erfolgsziele und den Stand der Ausübung des Umtauschrechts.<br />

c) Unbeschadet etwa weitergehender Rechnungslegungsvorschriften sind im<br />

Geschäftsbericht eines jeden Geschäftsjahres die durch die Ausgabe der<br />

Wandelschuldverschreibungen verursachten Kosten für die Aktionäre aufzuführen, wobei<br />

der Wert des Umtauschrechts nach anerkannten kapitalmarkttheoretischen Methoden<br />

(z.B. Black-Scholes-formula) anzusetzen ist.<br />

Die Angaben zu den Optionen im Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie<br />

Anhang) haben den jeweils geltenden Vorgaben des amerikanischen FASB (Financial<br />

Accounting Standard Board) zu entsprechen, wobei die Optionen zum Gesamtwert (fair market<br />

value) zu bewerten sind.<br />

Weitere Bestimmungen<br />

Die neuen Aktien sind ab Beginn des bei ihrer Ausgabe laufenden Geschäftsjahres<br />

dividendenberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere<br />

Einzelheiten der Anleihebedingungen, der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen und des<br />

Umtauschverfahrens festzusetzen. Insbesondere sind die Maßstäbe für die Bezugsberechtigung<br />

und die Erfolgsziele für das Entstehen des Umtauschrechts festzulegen und jährlich<br />

fortzuschreiben.<br />

Satzung<br />

§ 3 der Satzung Absatz 5 lautet wie folgt:<br />

„(5) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 5.394,00 bedingt erhöht (bedingtes<br />

Kapital 2008-II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die<br />

Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, zu deren Ausgabe der Vorstand von der<br />

Hauptversammlung durch Beschluss vom 09.04.2008 ermächtigt wurde, von ihrem<br />

Umtauschrecht auf Stammaktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die neuen Aktien<br />

nehmen jeweils vom ersten Tag des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe an am Gewinn der<br />

Gesellschaft teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die<br />

weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.“<br />

Ordentliche Hauptversammlung der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> vom 19. April 2008<br />

Die ordentliche Hauptversammlung hat u.a. Folgendes beschlossen:<br />

38


Aktienrückkaufprogramm<br />

Der Vorstand wurde ermächtigt, bis zum Ablauf von achtzehn Monaten seit dem 19. April 2008<br />

mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft mit einem Anteil am<br />

Grundkapital von bis zu maximal 10 vom Hundert zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse<br />

oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes erfolgen.<br />

Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie<br />

(ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs für<br />

Aktien der Gesellschaft im XETRA Handel (oder eines an die Stelle des XETRA-Systems<br />

getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) um nicht mehr als 10% über- oder<br />

unterschreiten.<br />

Erfolgt der Erwerb über die Abgabe eines öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der<br />

Gesellschaft, dürfen der angebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der angebotenen<br />

Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Schlussauktion im<br />

XETRA-Handel (oder eines an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional<br />

vergleichbaren Nachfolgesystems) für Aktien der Gesellschaft am zweiten bis vierten Handelstag<br />

vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 15% über- oder<br />

unterschreiten. Überschreitet die Zeichnung das Volumen des Angebots, erfolgt die Annahme<br />

nach Quoten. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100<br />

angedienten Aktien je Aktionär vorgesehen werden. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und<br />

Übernahmegesetzes sind zu beachten, sofern und soweit diese Anwendung finden.<br />

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung der<br />

erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle<br />

Aktionäre unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vorzunehmen, wenn die erworbenen<br />

eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der<br />

Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.<br />

Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der Mittelwert der<br />

Schlussauktion im XETRA-Handel (oder eines an die Stelle des XETRA-Systems getretenen<br />

funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) für Aktien der Gesellschaft während der letzten fünf<br />

Börsentage vor der Veräußerung der Aktien.<br />

Darüber hinaus wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die<br />

erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu veräußern,<br />

soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Beteiligungen, Unternehmen oder Unternehmensteile zu<br />

erwerben.<br />

Der Vorstand wurde weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen und entsprechend der Durchführung<br />

der Einziehung die Satzung neu zu fassen.<br />

Verwendung des Bilanzgewinns für das Rumpfgeschäftsjahre 2008:<br />

Es wurde beschlossen, den im Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahres 2008 ausgewiesenen<br />

Bilanzgewinns in Höhe von EUR 146,74 auf neue Rechnung vorzutragen.<br />

39


5.2. Investitionen und Sachanlagen<br />

<strong>mutares</strong> verfügt derzeit über kein eigenes Sachanlagevermögen aus Investitionstätigkeiten.<br />

Leasingverträge wurden nicht abgeschlossen. Investitionen, die Positionen des<br />

Umlaufvermögens betreffen könnten, wurden bis zum Datum dieses Prospekts nicht getätigt.<br />

Laufende Investitionen wurden bislang nicht getätigt.<br />

Die Gesellschaft plant Beteiligungen aus eigenen Mitteln zu erwerben. Der Businessplan sieht für<br />

das Jahr 2008/2009 den Erwerb von einer Beteiligung, für das Jahr 2009/2010 den Erwerb von<br />

vier Beteiligungen und für das Jahr 2010/2011 den Erwerb weiterer fünf Beteiligungen.<br />

Verbindlich beschlossen wurden derartige Investitionen jedoch bis zum Datum dieses Prospekts<br />

noch nicht. Im Zuge des Ausbaus der Geschäftstätigkeit und der weiteren Expansion der<br />

Gesellschaft ist ferner mit einem Anstieg des sonstigen Sachanlagevermögens aufgrund von<br />

Investitionen in Betriebs- und Geschäftsausstattung und eventuell einem Fuhrpark zu rechnen.<br />

Umweltfragen besitzen derzeit keinen relevanten Einfluss auf die <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong>.<br />

5.3 Abschlussprüfer<br />

Die Central Treuhand <strong>AG</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Theatinerstr. 15, 80333 <strong>München</strong>, ein<br />

Mitglied der deutschen Wirtschaftsprüferkammer, Registernummer 150791100, hat den ersten<br />

Jahresabschluss der <strong>mutares</strong> zum 31.03.2008 (Rumpfgeschäftsjahr) und die<br />

Unternehmensplanung geprüft und die in Ziff. 26 dargestellte Bescheinigung erteilt.<br />

40


6 Informationen zur Geschäftstätigkeit der Gesellschaft<br />

6.1 Haupttätigkeitsbereiche<br />

<strong>mutares</strong> erwirbt Beteiligungen an Unternehmen in Sondersituationen (kurzfristige<br />

Liquiditätsengpässe, anstehender Börsengang oder kurz- bis mittelfristiger Verkauf des<br />

Unternehmens). Gemeinsames Merkmal ist die Möglichkeit, durch operative und strategische<br />

Verbesserungen Ertragssteigerungspotenziale zu erkennen und zu realisieren.<br />

<strong>mutares</strong> deckt dabei die gesamte Wertschöpfung vom Erwerb über die Unterstützung der<br />

operativen Führung bis hin zur Veräußerung von Beteiligungen ab. Diese Tätigkeiten werden<br />

dabei durch Mitarbeiter und / oder externe Berater der <strong>mutares</strong> erbracht.<br />

<strong>mutares</strong> beschränkt sich nicht auf das bloße Halten und Verwalten von Beteiligungen. Erworbene<br />

Beteiligungsunternehmen werden konsequent weiterentwickelt, um ihr Potenzial so weit wie<br />

möglich auszuschöpfen und dadurch den Unternehmenswert zu steigern.<br />

Im Gegensatz zu vielen Beteiligungsgesellschaften verfügt <strong>mutares</strong> mit der Task Force, die aus<br />

dem Kontaktnetzwerk der <strong>mutares</strong> stammt über wesentliche Kontakte zu erfahrenen<br />

Unternehmern und hochqualifizierten Managern aus der jeweiligen Industrie der<br />

Beteiligungsunternehmen. Die Task Force wird jeweils individuell für das jeweilige<br />

Beteiligungsunternehmen zusammengestellt und deckt alle für die Sanierung wesentlichen<br />

Funktionsbereiche Personal, Organisation, Vertrieb und Marketing, Finanz- und<br />

Rechnungswesen, Controlling usw. ab. Die Mitglieder der Task Force unterstützen die<br />

Geschäftsführer / Beteiligungsmanager der Beteiligungsunternehmen und sind in der Regel für<br />

<strong>mutares</strong> selbst als externe Berater tätig. Damit ist die Verfügbarkeit von Management Know How<br />

für die Beteiligungsmanager in den operativen Unternehmen gewährleistet: auf Abruf können die<br />

Berater der Task Force die Geschäftsführer vor Ort unterstützen. Die Unterstützung bei der<br />

Umsetzung der in einem 100 Tage Plan festgelegten Maßnahmen steht für die Task Force im<br />

Vordergrund.<br />

6.1.1 Suche und Erwerb von Beteiligungsunternehmen<br />

<strong>mutares</strong> erhält über ihr Kontaktnetzwerk zu Banken, Unternehmensmaklern, Unternehmern,<br />

Privatpersonen und anderen Quellen eine Vielzahl von Hinweisen auf mögliche Transaktionen.<br />

Für die Vermittlung von Transaktionen bezahlt die Gesellschaft in der Regel nur im Erfolgsfall<br />

eine Vermittlungsprovision. Sie nutzt ihre Erfahrung, um interessante Beteiligungsunternehmen<br />

mit Wertsteigerungspotenzialen herauszufiltern. Neben der Prüfung wird ein großes Augenmerk<br />

auf das Gründer-, bzw. Managementteam und die Vision des Unternehmens gelegt. Es sollen nur<br />

Unternehmen erworben werden, die ein hohes Wertsteigerungspotenzial bieten. Nach<br />

Identifizierung eines geeigneten Beteiligungsunternehmens verhandelt und strukturiert <strong>mutares</strong><br />

die Rahmenbedingungen der geplanten Übernahme. Schon im Vorfeld einer Übernahme wird<br />

41


dabei die Taskforce der <strong>mutares</strong> eingeschaltet, um mit deren Erfahrungshintergrund qualitative<br />

und quantitative Aussagen zur Entwicklung und zum Wertsteigerungspotential zu generieren.<br />

Die Kauf- bzw. Verkaufsverträge werden – soweit erforderlich – in Zusammenarbeit mit erfah-<br />

renen Rechtsanwälten gestaltet. Für jede Übernahme werden im Rahmen einer limitierten Due<br />

Diligence die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft.<br />

6.1.2 Beteiligungsmanagement und -controlling<br />

Ziel von <strong>mutares</strong> ist es, die Unternehmen auf ihrem Entwicklungs- und Wachstumspfad eng zu<br />

begleiten. Durch die Definition und die Überwachung von geeigneten Meilensteinen wird die<br />

Umsetzung der definierten Entwicklungspotentiale überwacht. Das Risikomanagement wird bei<br />

<strong>mutares</strong> unter anderem durch ein gruppenweites Controlling erfolgen. Der Vorstand der <strong>mutares</strong><br />

wird monatliche Reports zur aktuellen Lage aller Beteiligungsunternehmen erhalten. Ein Soll-Ist-<br />

Vergleich ermöglicht die laufende Kontrolle der Budgets und eine revolvierende Planung gestattet<br />

eine ständige Aktualisierung der Vorschauzahlen der Beteiligungsunternehmen. Hinzu kommen<br />

quartalsweise Review-Meetings zwischen der Geschäftsführung des jeweiligen<br />

Beteiligungsunternehmens und der <strong>mutares</strong> zur laufenden Überwachung der Geschäftstätigkeit<br />

und zur Kontrolle der definierten Meilensteine. Als zusätzliche Kontrollmaßnahme wird von allen<br />

<strong>mutares</strong> - Beteiligungsunternehmen ein revolvierender achtwöchiger Cash-flow-Plan auf<br />

Wochenbasis sowie ein zwölfmonatiger Cash-flow-Plan erstellt. Der Aufsichtsrat der <strong>mutares</strong> wird<br />

quartalsweise quantitative und qualitative Reports zur aktuellen Lage und zu den Planzahlen aller<br />

Beteiligungsunternehmen erhalten. Häufig wird die Geschäftsführung der erworbenen<br />

Gesellschaft unmittelbar nach dem Erwerb neu besetzt. Die neuen Manager rekrutiert <strong>mutares</strong><br />

aus ihrem Kontaktnetzwerk. In Ausnahmefällen wird der bestehenden Geschäftsführung ein<br />

<strong>mutares</strong> Manager zur Seite gestellt. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass die im 100<br />

Tage Plan festgelegten Maßnahmen zur Sanierung und Restrukturierung der Gesellschaft zügig<br />

und mit dem nötigen Nachdruck umgesetzt und erfolgreich realisiert werden. Ziel von <strong>mutares</strong> ist<br />

es, unprofitable bzw. gering profitable Beteiligungen möglichst kurzfristig zu sanieren und eine<br />

dauerhafte wirtschaftliche Gesundung einzuleiten. Erster Ansatzpunkt ist dabei die<br />

Wiederherstellung eines positiven Cash-flows, der die zentrale Steuergröße in der Anfangsphase<br />

der Managementaktivität darstellt.<br />

Die Ursachen für Unternehmenskrisen liegen in vielen Fällen entweder in Umsatzproblemen, d.h.<br />

in einem zu geringen Absatz der Produkte oder in zu hohen Kosten für den erzielbaren Umsatz.<br />

Für eine dauerhafte Gesundung ist daher neben einer Verbesserung der Kosten- und<br />

Aufwandsstruktur die Erhöhung des Erlösniveaus unerlässlich. Nach einer kritischen Analyse und<br />

Definition von Verbesserungsmaßnahmen zur Kostensenkung und zur Steigerung des Absatzes<br />

der Produkte des Beteiligungsunternehmens liegt der Hauptschwerpunkt der<br />

Sanierungsbemühungen in der Anfangsphase zunächst auf einer Reduzierung der Kosten, die<br />

kurzfristig den am deutlichsten messbaren Erfolg liefert. Maßnahmen auf der Vertriebsseite zur<br />

Steigerung des Umsatzes kommen mittelfristig hinzu. Weitere Elemente des Risikomanagements<br />

sind die regelmäßigen persönlichen Kontakte der Vorstände der <strong>mutares</strong> mit den<br />

42


Verantwortlichen der Beteiligungsunternehmen, um sich über die aktuelle Entwicklung vor Ort zu<br />

informieren. Das <strong>mutares</strong> Geschäftsmodell schließt die Beteiligung der Geschäftsführer bzw.<br />

Vorstände der Beteiligungsgesellschaften am Unternehmenserfolg ein. Die konzerntypischen<br />

Interessenkonflikte zwischen Managern und Eigentümern sollen so vermieden werden.<br />

6.1.3 Task- Force<br />

Im Gegensatz zu vielen Beteiligungsgesellschaften verfügt <strong>mutares</strong> mit der Task Force, die aus<br />

dem umfassenden Kontaktnetzwerk der <strong>mutares</strong> rekrutiert wird, über eine Gruppe von erfahrenen<br />

und hoch qualifizierten Managementberatern. Viele Beteiligungsgesellschaften nutzen externe<br />

Managementressourcen, um erworbene Tochtergesellschaften zu führen. Die Suche nach<br />

externen Berater kann sehr zeit und kostenaufwendig sein. Mit der Task Force hat die<br />

Gesellschaft einen klaren Wettbewerbsvorteil, da <strong>mutares</strong> die Restrukturierung der<br />

Tochtergesellschaft aus eigenen Kräften bewerkstelligt. Die Task Force, die jeweils individuell für<br />

das jeweilige Beteiligungsunternehmen zusammen gestellt wird, deckt alle für die Sanierung<br />

wesentlichen Funktionsbereiche Personal, Organisation, Vertrieb und Marketing, Finanz- und<br />

Rechnungswesen, Controlling usw. ab. Die Mitglieder der Task Force sind anders als die<br />

Beteiligungsmanager bzw. Geschäftsführer vor Ort in der Regel für <strong>mutares</strong> selbst als externe<br />

Berater tätig. Damit ist die Verfügbarkeit von Management Know-how für die<br />

Beteiligungsmanager in den operativen Unternehmen gewährleistet: Auf Abruf können die<br />

Berater der Task Force die Geschäftsführer vor Ort unterstützen. Um unnötige<br />

Kostenbelastungen zu vermeiden, werden die Honorare für die Beratungstätigkeiten fallweise<br />

und mit kurzen Kündigungsfristen ausgehandelt.<br />

Nach dem Erwerb einer Beteiligung unterstützen die Mitglieder der Task Force die<br />

Geschäftsführungen vor Ort. Dabei steht die Unterstützung bei der Umsetzung der im 100 Tage<br />

Plan festgelegten Maßnahmen im Vordergrund. Die Task Force bildet zusammen mit den<br />

Beteiligungsmanagern ein einheitliches und vor Ort tätiges „<strong>mutares</strong>-Management-Team“.<br />

Gerade zu Anfang ist es wichtig, dass Verbesserungspotentiale schnell erkannt und umgesetzt<br />

werden. Daneben darf das Tagesgeschäft nicht vernachlässigt werden, und wichtige<br />

Zukunftschancen sollen genutzt werden. Nach der erfolgreichen Umsetzung des „100 Tage<br />

Planes“ ziehen sich die Mitarbeiter der Task Force teilweise von ihrer Tätigkeit vor Ort zurück. Die<br />

Geschäftsleitung wird in der anschließenden Phase der Geschäftsentwicklung des<br />

Beteiligungsunternehmens d.h. dem konsequenten Ausbau und der Nutzung von<br />

Geschäftschancen zur Steigerung des Umsatzes, weiterhin unterstützt.<br />

6.2 Relevante Märkte und Wettbewerb der <strong>mutares</strong> und erkennbare Trends<br />

6.2.1 Relevante Märkte<br />

Das Geschäftsmodell der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> umfasst den Erwerb, die Betreuung und Weiterentwicklung<br />

bis hin zur Veräußerung von Beteiligungen. Erworben werden Unternehmen mit großem<br />

Wertsteigerungspotential primär, aber nicht ausschließlich, im deutschsprachigen Raum.<br />

43


Der Erfolg von <strong>mutares</strong> wird beeinflusst durch das Vorhandensein von geeigneten<br />

Akquisitionsmöglichkeiten (dem Angebot) und der Nachfrage nach Beteiligungen. Die<br />

Gesellschaft erwartet, dass weiterhin eine ausreichende Zahl von attraktiven Beteili-<br />

gungsgelegenheiten vorhanden sein wird.<br />

6.2.2 Wettbewerb und Trends<br />

Die Gesellschaft rechnet alle Beteiligungsgesellschaften mit vergleichbarem Geschäftsmodell im<br />

In- und Ausland zu ihren engsten Mitbewerbern.<br />

Das Geschäftsmodell von <strong>mutares</strong> unterscheidet sich jedoch von klassischen Betei-<br />

ligungsunternehmen dadurch, dass über das ausgeprägte Netzwerk von Gründern und Managern<br />

ein Zusatznutzen geliefert wird, der es der Gesellschaft ermöglicht, effiziente Beteiligungen<br />

einzugehen und das Wertsteigerungspotential zu heben. Die Gesellschaft ist der Auffassung,<br />

dass viele Unternehmen, insbesondere aus dem klassischen Beteiligungsgeschäft, in ihrer<br />

strategischen Ausrichtung ein anderes Geschäftsmodell verfolgen und daher als direkte Wettbe-<br />

werber nicht in Betracht kommen. Mit der Task Force hat die Gesellschaft einen klaren<br />

Wettbewerbsvorteil, da <strong>mutares</strong> die Restrukturierung der Tochtergesellschaft aus eigenen<br />

Kräften herbeiführt. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen auch<br />

Unternehmen aus diesem Kreis in dem für die <strong>mutares</strong> relevanten Markt als potenzielle Erwerber<br />

solcher Unternehmen auftreten. Zusätzlich sind auch industrielle Investoren zum Kreis der<br />

Wettbewerber zu zählen. Deren Nachfrage auf dem Markt für Unternehmensakquisitionen richtet<br />

sich in erster Linie nach der gesamtwirtschaftlichen Lage und der Einschätzung über die<br />

zukünftige wirtschaftliche Entwicklung. Eine positive Einschätzung führt tendenziell zu einer ver-<br />

mehrten Investitionstätigkeit und dem Kauf von Unternehmen.<br />

Der Vorstand der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> erwartet im Geschäftsjahr 2008/2009 und in den Folgejahren einen<br />

weiteren Anstieg der Transaktionstätigkeiten auf dem Markt für Unternehmensbeteiligungen.<br />

Aufgrund des anziehenden Marktes geht der Vorstand der <strong>mutares</strong> von einer sich<br />

verschärfenden Wettbewerbssituation aus, sieht die Gesellschaft aber gut positioniert um in<br />

diesem Marktumfeld bestehen zu können.<br />

6.3 Abhängigkeit von Patenten, Lizenzen, Industrie-, Handels- und Finanzierungsverträgen,<br />

neue Herstellungsverfahren<br />

Die <strong>mutares</strong> verfügt über keine Patente, Lizenzen oder Industrie-, Handels- und Fi-<br />

nanzierungsverträge oder besondere Herstellungsverfahren und ist somit auch nicht von solchen<br />

abhängig. Allerdings kann der wirtschaftliche Erfolg von künftigen Beteiligungsunternehmen der<br />

<strong>mutares</strong> von derartigen Rechten, Verträgen oder Kenntnissen abhängen.<br />

6.4 Unternehmensstrategie<br />

Im Fokus der Akquisitionsstrategie der <strong>mutares</strong> sind Unternehmen in Umbruchsituationen, die<br />

möglichst zu einem geringen Kaufpreis übernommen und anschließend durch die <strong>mutares</strong> und<br />

44


externe Berater restrukturiert und/oder saniert werden. <strong>mutares</strong> beschränkt sich dabei nicht auf<br />

bestimmte Branchen. Der wirtschaftliche Erfolg von <strong>mutares</strong> hängt entscheidend davon ab, ob<br />

der Turnaround in den Beteiligungsunternehmen gelingt. Erträge wird <strong>mutares</strong> über<br />

Beratungshonorare, über Ausschüttungen der nach dem Übernahme- und<br />

Restrukturierungsprozess sanierten Gesellschaften und über Veräußerungserlöse bei<br />

Beteiligungsverkäufen generieren.<br />

Ziel der <strong>mutares</strong> ist es, pro Jahr bis zu 5 neue Beteiligungen zu erwerben. Zu diesem Zwecke<br />

werden jedes Jahr eine Vielzahl potentieller Transaktionen geprüft, um anhand einer genauen<br />

Überprüfung ca. 50 potentiell geeignete Transaktionen auszuwählen. Im Rahmen eines<br />

Verhandlungs- und Due Diligence Prozesses reduziert sich diese Liste dann weiter. Hinweise auf<br />

Transaktionen gewinnt die Gesellschaft aus unterschiedlichen Quellen: Neben einem<br />

umfangreichen Kontaktnetzwerk von mehr als 350 Unternehmensmaklern, M&A-Beratern und<br />

regelmäßigen Kontakten zu Konzerngesellschaften in Europa, stehen Gespräche mit<br />

Insolvenzverwaltern und kreditgebenden Banken mittelständischer Unternehmen im Mittelpunkt,<br />

um eventuell für eine Übernahme in Frage kommende Unternehmen zu identifizieren. Hinzu<br />

kommen Analysen über Randaktivitäten von Konzernunternehmen sowie geplante<br />

Werksschließungen, die dann zu einer direkten Kontaktaufnahme führen. Weitere Hinweise<br />

ergeben sich aus dem umfangreichen Netzwerk, das sich das Management der <strong>mutares</strong> im Laufe<br />

der Zeit aufgebaut hat.<br />

Die Beteiligungen werden in der Regel über Zwischengesellschaften erworben werden. Damit soll<br />

erreicht werden, dass erfolgreiche Engagements zu Dividendenausschüttungen an die <strong>mutares</strong><br />

führen, möglicherweise fehlgeschlagene Beteiligungs- und Managementaktivitäten lediglich einen<br />

Einnahmenausfall bedeuten, aber keinen zusätzlichen Mittelabfluss. Idealtypisch stellen sich die<br />

Phasen nach dem Erwerb einer neuen Beteiligung wie folgt dar: Im Mittelpunkt der ersten Phase<br />

nach dem Erwerb einer neuen Beteiligung steht die Sanierung des Unternehmens durch die<br />

Reduzierung der Kostenbasis. Schwerpunkt der zweiten Phase ist die Ankurbelung des externen<br />

Wachstums auf einer gesünderen Kostenbasis. Nach dieser Stabilisierungsphase mit soliden<br />

Gewinnzuwächsen schließt sich dann der Verkauf der Beteiligung an. <strong>mutares</strong> ist bestrebt, die<br />

Fixkosten in den Zwischenholdings so niedrig wie möglich zu halten.<br />

6.5 Versicherungen<br />

Die Gesellschaft verfügt derzeit über keine Versicherung. Auch für die Mitglieder des Vorstandes<br />

und des Aufsichtsrates der Gesellschaft besteht keine Vermögensschaden-<br />

Haftpflichtversicherung (sog. Directors & Officers-Versicherung, D&O-Versicherung). Es ist<br />

jedoch geplant, für die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Gesellschaft eine<br />

D&O-Versicherung abzuschließen.<br />

45


7 Organisationsstruktur<br />

7.1 Allgemeine Angaben zur Organisationsstruktur<br />

<strong>mutares</strong> wird als Investment-Holding mit direkten oder indirekten Beteiligungen an Unternehmen<br />

verschiedener Branchen organisiert sein. In der <strong>mutares</strong> werden die Beteiligungen direkt oder<br />

über spezielle Akquisitionsvehikel gehalten.<br />

In der Regel wird die Gesellschaft die Beteiligungen durch Zwischengesellschaften<br />

(„Zwischenholdings“) erwerben, um jegliche Inanspruchnahme für die Verbindlichkeiten der<br />

Zielgesellschaft möglichst auszuschließen. <strong>mutares</strong> beabsichtigt, in Einzelfällen Leitungsorganen<br />

bzw. dem Management der operativ tätigen Unternehmen Minderheitsbeteiligungen und / oder<br />

Kaufoptionen bei den Zwischenholdinggesellschaften oder den operativ tätigen Gesellschaften<br />

einzuräumen. Im Zuge der Ausübung solcher Optionsrechte, kann sich entsprechend der direkte<br />

bzw. indirekte Beteiligungsanteil von <strong>mutares</strong> ändern. Der Abschluss von Beherrschungs- und<br />

Gewinnabführungsverträgen o.ä. zwischen der Gesellschaft und ihren künftigen<br />

Tochtergesellschaften ist derzeit nicht beabsichtigt.<br />

7.2 Angaben über Beteiligungen<br />

Zum heutigen Zeitpunkt verfügt die Gesellschaft über keine Beteiligungen<br />

8 Erläuterung & Analyse der Finanzlage und wirtschaftliche Entwicklung <strong>mutares</strong><br />

Die Gesellschaft hat ihre operative Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen. Daher stehen<br />

historische Finanzdaten nicht zur Verfügung. Die folgende Erläuterung der Finanzlage bezieht<br />

sich daher auf den Zeitpunkt des Jahresabschlusses der Gesellschaft zum Rumpfgeschäftsjahr<br />

2008. Die Daten sind der durch die Central Treuhand <strong>AG</strong>, <strong>München</strong> geprüften und in Ziff. 26<br />

abgebildeten Jahresabschlussbilanz vom 31.03.2008 entnommen. Soweit nachfolgend Angaben<br />

zur künftigen wirtschaftlichen Entwicklung der <strong>mutares</strong> dargestellt werden, beziehen sich diese<br />

auf die von der Central Treuhand <strong>AG</strong>, <strong>München</strong>, auf Plausibilität geprüften und mit der in Ziff. 26<br />

abgebildeten Bescheinigung versehenen Planjahresabschlüsse und Plankapitalflussrechnungen<br />

der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2008/2009, 2009/2010 und 2010/2011. Es wird dabei<br />

ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Planjahresabschlüsse und<br />

Plankapitalflussrechnungen ausschließlich auf Prognosen beruhen. Der Jahresabschluss und die<br />

Planjahresabschlüsse der Gesellschaft sind nach deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />

aufgestellt worden. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im<br />

Sinne von § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Die Gliederung des Jahresabschlusses und der<br />

Planjahresabschlüsse erfolgte unter Anwendung der für Kapitalgesellschaften geltenden<br />

gesetzlichen Schemata. Dabei wurden die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in<br />

Anspruch genommen.<br />

46


8.1 Finanzlage<br />

Umsatz<br />

Per 31.03.2008 hat die Gesellschaft noch keinen Umsatz erzielt. Ein Vergleichszeitraum ist nicht<br />

vorhanden, da es sich bei dem Rumpfgeschäftsjahr per 31. März 2008 um die erste<br />

Geschäftsperiode der Gesellschaft handelt.<br />

Erträge aus Beteiligungen<br />

Erträge aus Beteiligungen bestanden per 31.03.2008 nicht. Ein Vergleichszeitraum ist nicht<br />

vorhanden, da es sich bei dem Rumpfgeschäftsjahr per 31. März 2008 um die erste<br />

Geschäftsperiode der Gesellschaft handelt.<br />

Sonstige Betriebliche Erträge<br />

Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen zum 31.03.2008 EUR 9.600,00. Ein<br />

Vergleichszeitraum ist nicht vorhanden, da es sich bei dem Rumpfgeschäftsjahr per 31. März<br />

2008 um die erste Geschäftsperiode der Gesellschaft handelt.<br />

Aufwendungen<br />

Die Aufwendungen betrugen per 31.03.2008 EUR 9.453,26. Ein Vergleichszeitraum ist nicht<br />

vorhanden, da es sich bei dem Rumpfgeschäftsjahr per 31. März 2008 um die erste<br />

Geschäftsperiode der Gesellschaft handelt.<br />

Finanzanlagen<br />

Die Finanzanlagen beliefen sich per 31.03.2008 auf EUR 0,00.<br />

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände<br />

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände beliefen sich per 31.03.2008 auf EUR 0,00.<br />

Liquide Mittel<br />

Die liquiden Mittel betrugen gemäß Jahresabschluss per 31.03.2008 EUR 340.146,74. Mit Beginn<br />

des Rumpfgeschäftsjahres per 7. Februar 2008 betrugen die liquiden Mittel EUR 200.000.<br />

Eigenkapital<br />

Gemäß Jahresabschluss belief sich das Eigenkapital der Gesellschaft zum 31.03.2008 auf EUR<br />

340.146,74 oder 100% der Bilanzsumme. Die Eigenkapitalquote beträgt somit 100%. Das<br />

Eigenkapital zur Eröffnungsbilanz betrug EUR 200.000, zusammengesetzt aus „Gezeichneten<br />

Kapital“ i.H.v. EUR 160.000 und „Kapitalrücklage“ i.H.v. EUR 40.000.<br />

Verbindlichkeiten<br />

Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft beliefen sich zum 31.03.2008 auf EUR 0,00.<br />

47


Rückstellungen<br />

Per 31.03.2008 wurden bei der Gesellschaft keine Rückstellungen gebildet.<br />

8.2 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und Jahresüberschuss<br />

Per 31.03.2008 betrug das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit EUR 146,74 und der<br />

Jahresüberschuss ebenfalls EUR 146,74. Ein Vergleichszeitraum ist nicht vorhanden, da es sich<br />

bei dem Rumpfgeschäftsjahr per 31. März 2008 um die erste Geschäftsperiode der Gesellschaft<br />

handelt.<br />

8.3 Aussichten der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />

Es wird auf (Ziff. 4) dieses Prospekts verwiesen.<br />

8.4 Eigenkapitalausstattung<br />

Das Eigenkapital der Gesellschaft belief sich zum 31.03.2008 auf EUR 340.146,74. Dabei<br />

handelt es sich um I. Gezeichnetes Kapital EUR 174.000, II. Kapitalrücklage EUR 166.000 sowie<br />

III. Bilanzgewinn EUR 146,74. Die Eigenkapitalquote beträgt 100%. Das Eigenkapital der<br />

Eröffnungsbilanz betrug EUR 200.000, zusammengesetzt aus „Gezeichneten Kapital“ i.H.v. EUR<br />

160.000 und „Kapitalrücklage“ i.H.v. EUR 40.000. Die Veränderung von „Gezeichneten Kapital“<br />

und „Kapitalrücklage“ resultiert aus einer Kapitalerhöhung von 14.000 Aktien je EUR 10,00.<br />

9 Angaben über die Organe und Gründer sowie das obere Management der <strong>mutares</strong><br />

9.1 Allgemeine Bestimmungen<br />

Die Organe der <strong>mutares</strong> sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die<br />

Kompetenzen dieser Organe sind im Aktiengesetz, der Satzung sowie in Geschäftsordnungen<br />

des Vorstands und Aufsichtsrats geregelt. Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener<br />

Verantwortung nach Maßgabe der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, der Bestimmungen<br />

der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstands sowie unter Berücksichtigung der<br />

Beschlüsse der Hauptversammlung und des Aufsichtsrats. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft<br />

gegenüber Dritten. Der Vorstand hat zu gewährleisten, dass innerhalb der Gesellschaft ein<br />

angemessenes Risikomanagement und ein internes Überwachungssystem eingerichtet und<br />

betrieben werden, damit Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden,<br />

frühzeitig erkannt werden können. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt<br />

und abberufen. Der Vorstand ist gegenüber dem Aufsichtsrat berichtspflichtig. Er muss dem<br />

Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten<br />

Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements, der<br />

strategischen Maßnahmen und über sonstige relevante, die Gesellschaft betreffende Umstände<br />

berichten. Außerdem ist dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats aus sonstigen wichtigen Anlässen<br />

zu berichten. Der Aufsichtsrat kann zudem jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der<br />

Gesellschaft verlangen.<br />

48


Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Geschäftsführung zu überwachen und zu beraten. Ein<br />

Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft kann grundsätzlich nicht zugleich Vorstandsmitglied der<br />

Gesellschaft sein. Nach deutschem Aktienrecht können dem Aufsichtsrat keine Maßnahmen der<br />

Geschäftsführung übertragen werden. Die Satzung oder der Aufsichtsrat hat jedoch zu<br />

bestimmen, dass bestimmte Arten von Geschäften nur mit seiner Zustimmung vorgenommen<br />

werden dürfen. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats haben der Gesellschaft<br />

gegenüber Treue- und Sorgfaltspflichten. Bei der Erfüllung dieser Pflichten ist ein weites<br />

Spektrum von Interessen, insbesondere der Gesellschaft, ihrer Aktionäre, ihrer Mitarbeiter, ihrer<br />

Gläubiger und der Allgemeinheit zu beachten. Der Vorstand muss insbesondere auch die Rechte<br />

der Aktionäre auf Gleichbehandlung und gleiche Information beachten. Nach deutschem<br />

Aktienrecht ist es einzelnen Aktionären wie jeder anderen Person untersagt, ihren Einfluss auf die<br />

Gesellschaft dazu zu benutzen, ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats zu einer für die<br />

Gesellschaft schädlichen Handlung zu bestimmen. Wer unter Verwendung seines Einflusses ein<br />

Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats, einen Prokuristen oder einen<br />

Handlungsbevollmächtigten dazu veranlasst, zum Schaden der Gesellschaft oder ihrer Aktionäre<br />

zu handeln, ist der Gesellschaft zum Ersatz des ihr daraus entstehenden Schadens verpflichtet.<br />

Daneben haften die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gesamtschuldnerisch, wenn<br />

sie unter Verletzung ihrer Pflichten gehandelt haben und infolgedessen der Gesellschaft ein<br />

Schaden entstanden ist. Ein Aktionär hat grundsätzlich keine Möglichkeit, gegen Mitglieder des<br />

Vorstands oder des Aufsichtsrats vor Gericht zu klagen, wenn er der Auffassung ist, dass diese<br />

ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt haben und infolgedessen der Gesellschaft ein<br />

Schaden entstanden ist. Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen die Mitglieder des<br />

Vorstands oder des Aufsichtsrats können in der Regel nur von der Gesellschaft selbst<br />

durchgesetzt werden, wobei diese bei Ansprüchen gegen Aufsichtsratsmitglieder vom Vorstand<br />

und bei Ansprüchen gegen Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat vertreten wird. Nach einer<br />

Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Aufsichtsrat verpflichtet, voraussichtlich<br />

durchsetzbare Schadenersatzansprüche gegen den Vorstand geltend zu machen, es sei denn,<br />

gewichtige Gründe des Gesellschaftswohls sprechen gegen eine Geltendmachung und diese<br />

Gründe überwiegen oder sind zumindest gleichwertig mit den Gründen, die für eine<br />

Geltendmachung sprechen. Entscheidet sich das jeweilige vertretungsberechtigte Organ gegen<br />

eine Anspruchsverfolgung, müssen nach den Regelungen des am 01.11.2005 in Kraft getretenen<br />

Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UM<strong>AG</strong>)<br />

Ersatzansprüche der Gesellschaft gegen Organmitglieder geltend gemacht werden, wenn es die<br />

Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschließt. Dabei können Aktionäre, deren<br />

Anteile zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR<br />

32.200,00 erreichen, die Bestellung eines Vertreters zur Geltendmachung der Ersatzansprüche<br />

beantragen. Darüber hinaus können Aktionäre, deren Anteile im Zeitpunkt der Antragstellung<br />

zusammen den einhundertsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von EUR<br />

3.220,00 erreichen, die Zulassung einer Klage beim Landgericht am Sitz der Gesellschaft zur<br />

Geltendmachung der Ersatzansprüche der Gesellschaft im eigenen Namen beantragen.<br />

49


Voraussetzung der Klagezulassung ist unter anderem, dass die Aktionäre die Gesellschaft unter<br />

Setzung einer angemessenen Frist vergeblich aufgefordert haben, selbst Klage zu erheben, und<br />

Tatsachen vorliegen, die den Verdacht rechtfertigen, dass der Gesellschaft durch Unredlichkeit<br />

oder grobe Verletzung des Gesetzes oder der Satzung ein Schaden entstanden ist. Die<br />

Gesellschaft ist jederzeit berechtigt, ihren Ersatzanspruch selbst geltend zu machen; mit<br />

Klageerhebung durch die Gesellschaft wird ein anhängiges Zulassungs- oder Klageverfahren der<br />

Aktionäre unzulässig.<br />

Die Gesellschaft kann erst drei Jahre nach dem Entstehen des Anspruchs und nur dann auf<br />

Ersatzansprüche verzichten oder sich darüber vergleichen, wenn die Aktionäre dies in der<br />

Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschließen und wenn nicht eine Minderheit<br />

von Aktionären, deren Anteile zusammen 10% des Grundkapitals erreichen oder übersteigen,<br />

Widerspruch zur Niederschrift erhebt.<br />

9.2 Vorstand der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />

Der Vorstand besteht gemäß der Satzung der <strong>mutares</strong> aus einem oder mehreren Mitgliedern. Die<br />

genaue Zahl bestimmt der Aufsichtsrat. Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, kann der<br />

Aufsichtsrat einen Vorsitzenden des Vorstands und einen stellvertretenden Vorsitzenden<br />

ernennen. Falls der Vorstand aus mehr als zwei Personen besteht, werden alle<br />

Vorstandsbeschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des<br />

Vorsitzenden den Ausschlag. Das Verhältnis der Vorstandsmitglieder untereinander wird durch<br />

die Geschäftsordnung für den Vorstand bestimmt. Hierzu hat der Aufsichtsrat dem Vorstand<br />

durch einstimmigen Beschluss eine Geschäftsordnung gegeben, der der Vorstand zugestimmt<br />

hat. Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Der<br />

Aufsichtsrat kann jederzeit jedem Vorstandsmitglied Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Der<br />

Aufsichtsrat kann bestimmen, dass die Mitglieder des Vorstands gemeinsam die Gesellschaft<br />

vertreten oder, dass ein Mitglied des Vorstands mit einem Prokuristen gemeinsam die<br />

Gesellschaft vertritt. Er kann weiter jedem Vorstandsmitglied gestatten, die Gesellschaft auch bei<br />

Rechtsgeschäften mit einem Dritten als dessen Vertreter (Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181, 2. Alternative BGB) zu vertreten. Der Vorstand hat innerhalb der gesetzlichen Fristen<br />

den Jahresabschluss (Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und – soweit<br />

erforderlich - den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und dem<br />

Aufsichtsrat einen Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns vorzulegen. Der<br />

Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht des Vorstands und den Vorschlag für die<br />

Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen – gegebenenfalls eine Abschlussprüfung zu<br />

veranlassen – und über seiner Prüfung schriftlich an die Hauptversammlung zu berichten. Er hat<br />

seinen Bericht innerhalb eines Monats nachdem ihm die Vorlagen zugegangen sind, dem<br />

Vorstand zuzuleiten. Billigt der Aufsichtsrat nach Prüfung den Jahresabschluss, ist dieser<br />

festgestellt.<br />

Nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrats über das Ergebnis seiner Prüfung hat der Vorstand<br />

unverzüglich die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Der Jahresabschluss, der<br />

Lagebericht des Vorstands, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstandes für<br />

50


die Verwendung des Bilanzgewinns sind von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der<br />

Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen.<br />

Dem Vorstand der Gesellschaft gehören gegenwärtig an:<br />

Robin Laik:<br />

Herr Laik ist Diplomkaufmann, der nach dem Studium der Betriebswirtschaft an der Universität in<br />

Augsburg das kaufmännische Management von Grund auf gelernt hat. Als CFO leitete Herr Laik<br />

alle kaufmännischen Bereiche bei ELA Medical GmbH und Porges GmbH. Anschließend hat er<br />

verschiedene Managementpositionen bei der ESCADA <strong>AG</strong> bekleidet. Dabei war Herr Laik unter<br />

anderem als Leiter M&A für den Unternehmenskauf und -Verkauf von Tochtergesellschaften von<br />

Escada verantwortlich. Im Anschluss wechselte Herr Laik zur Bavaria Industriekapital <strong>AG</strong><br />

(Bavaria), einem Unternehmen, welches sich auf die Akquisition von Unternehmen in<br />

Umbruchsituationen spezialisiert hat. Bei der Bavaria führte Herr Laik als Leiter der Task Force<br />

zunächst den Restrukturierungsbereich. Hierbei gewann er umfangreiche Sanierungserfahrung in<br />

dem er für die Restrukturierung von mehr als 10 Tochterunternehmen verantwortlich war. Herr<br />

Laik unterstützte Bavaria ebenso bei dem erfolgreichen Börsengang im Jahr 2006. Unter<br />

anderem aufgrund der Verdienste wurde Herr Laik zum Vorstand der Bavaria bestellt. Unter<br />

seiner Mitwirkung sind zahlreiche Unternehmen übernommen worden. An der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> hält<br />

Herr Laik 46% der Anteile.<br />

Herr Laik war in den vergangenen fünf Jahren in folgenden Unternehmen als Vorstand,<br />

Geschäftsführer; Partner, Aufsichtsrat oder Gesellschafter tätig:<br />

Bavaria Industriekapital <strong>AG</strong>, Vorstand, <strong>München</strong><br />

Paulmann & Crone GmbH, Geschäftsführer, Lüdenscheid<br />

I like Laik <strong>AG</strong>, Gesellschafter, Vorstand, <strong>München</strong><br />

BavariaRing 0405, Aufsichtsrat, <strong>München</strong><br />

Weder für oben genannte noch für andere Unternehmen ist Herr Laik zurzeit als Vorstand,<br />

Geschäftsführer oder Aufsichtsrat tätig. Herr Laik ist als freiberuflicher Unternehmensberater<br />

tätig.<br />

Dr. Axel Geuer:<br />

Dr. Geuer hat seine Grundausbildung als Maschinenbau-Ingenieur im Laufe seiner beruflichen<br />

Laufbahn durch umfangreiche kaufmännische und unternehmerische Erfahrung ergänzt. Im<br />

Anschluss an das Studium an der Technischen Universität <strong>München</strong> hat er seine technologische<br />

Kompetenz als Mitarbeiter des Instituts für Werkzeugmaschinen und Betriebswissenschaften an<br />

der TU <strong>München</strong> im Bereich der Produktionstechnik ausgebaut. 1996 promovierte Dr. Geuer<br />

unter den damaligen Leitern des Instituts Herrn Prof. Dr. Milberg und Herrn Prof. Dr. Reinhard.<br />

51


Als Unternehmensberater bei Bain & Company bearbeitete Dr. Geuer eine Vielzahl von<br />

strategisch und operativ ausgerichteten Projekten in allen Bereichen der Wertschöpfungskette für<br />

zahlreiche Kunden unterschiedlicher Industrien. Hierzu gehörte auch die zeitweise Mitarbeit in<br />

der Private Equity Gruppe von Bain. Als Projektleiter in vielen internationalen Projekten war Dr.<br />

Geuer für den Erfolg seines Teams beim Kunden direkt verantwortlich.<br />

In 2004 wurde er Alleingeschäftsführer der Hamba Filltec GmbH & Co. KG, einem<br />

mittelständischen Anlagenbauer mit ca. 120 Mitarbeitern und EUR 31 Mio. Umsatz. Dr. Geuer<br />

übernahm das Unternehmen in einer kritischen Restrukturierungssituation. Bis zur Veräußerung<br />

des Unternehmens im November 2007, konnte der Umsatz gegenüber 2004 verdoppelt und das<br />

Geschäft, welches immense Verluste in den Vorjahren einfuhr, wieder zu einer attraktiven<br />

Profitabilität geführt werden. Im Zuge des Eigentümerwechsels verließ Dr. Geuer das<br />

Unternehmen. An der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> hält Dr. Geuer 46%.<br />

Herr Dr. Geuer war in den vergangenen fünf Jahren in folgenden Unternehmen als Vorstand,<br />

Geschäftsführer, Aufsichtsrat oder Gesellschafter tätig:<br />

Hamba Filltec GmbH & Co. KG, Geschäftsführer, Neunkirchen<br />

Hering Wärmetauscher Holding <strong>AG</strong>, Aufsichtsrat, <strong>München</strong><br />

Bavaria Maschinenbau- Holding <strong>AG</strong>, Gesellschafter, <strong>München</strong><br />

Bavaria II Maschinenbau Holding <strong>AG</strong>, Aufsichtsrat, <strong>München</strong><br />

Steeltech SARL, Creutzwald, Geschäftsfürer, Frankreich<br />

Weder für oben genannte noch für andere Unternehmen ist Herr Dr. Geuer zurzeit als Vorstand,<br />

Geschäftsführer oder Aufsichtsrat tätig. Herr Dr. Geuer ist als freiberuflicher<br />

Unternehmensberater tätig.<br />

Die Herren Laik und Dr. Geuer sind einzelvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder der<br />

Gesellschaft. Keines der Vorstandsmitglieder war in den letzten fünf Jahren Teil eines<br />

Ermittlungsverfahrens wegen der Verletzung in- oder ausländischer Bestimmungen des Straf-<br />

oder Kapitalmarktrechts. Auch derzeit sind die Mitglieder des Vorstands nicht Gegenstand von<br />

behördlichen Untersuchungs- oder Ermittlungsverfahren. Gegen die Mitglieder des Vorstands<br />

wurden in den letzten fünf Jahren keinerlei öffentliche Anschuldigungen und/oder Sanktionen von<br />

Behörden (einschließlich designierter Berufsverbände) vorgebracht bzw. verhängt noch wurden<br />

sie jemals vor einem Gericht für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Management- oder<br />

Aufsichtsorgan einer Gesellschaft oder für ihre Tätigkeit im Management oder die Führung der<br />

Geschäfte einer Gesellschaft als untauglich angesehen. Die Mitglieder des Vorstands stehen in<br />

keiner verwandtschaftlichen Beziehung zueinander oder zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats<br />

oder des oberen Managements. Die Gesellschaft hat Vorstandsmitgliedern derzeit weder<br />

Darlehen gewährt noch Bürgschaften oder Gewährleistungen für sie übernommen.<br />

52


Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft haben weder im Hinblick auf ihre privaten<br />

Interessen noch sonstigen Verpflichtungen Interessenkonflikte in Bezug auf Verpflichtungen<br />

gegenüber der <strong>mutares</strong>. Die Vorstandsmitglieder sind unter der Adresse der Gesellschaft<br />

erreichbar.<br />

Dienstverträge des Vorstands<br />

Dienstverträge mit den Mitgliedern des Vorstands wurden bislang noch nicht abgeschlossen. Der<br />

Vorstand erhält aktuell keine Vergütung. Es ist allerdings geplant, entsprechende Verträge<br />

demnächst abzuschließen. Diese Verträge werden übliche Regelungen, insbesondere auch<br />

Wettbewerbsverbote zugunsten der Gesellschaft, enthalten. Es ist nicht vorgesehen, den<br />

Vorstandsmitgliedern Vergünstigungen bei Beendigung des Dienstverhältnisses zu gewähren.<br />

Geschäftsordnung des Vorstands vom 16.04.2008<br />

Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Vorstands, die der Aufsichtsrats<br />

beschlossen hat, hat jedes Vorstandsmitglied den Gesamtvorstand laufend über alle<br />

wesentlichen Vorgänge seines Geschäftsbereichs zu informieren und sich über den<br />

Geschäftsverlauf in den anderen Geschäftsbereichen zu unterrichten. Entscheidungen von<br />

grundsätzlicher Bedeutung werden von den Vorstandsmitgliedern gemeinsam getroffen. Zu<br />

diesen grundsätzlichen Angelegenheiten gehören unter anderem:<br />

- Angelegenheiten, in denen das Gesetz oder die Satzung eine Entscheidung durch den<br />

gesamten Vorstand vorsehen:<br />

- Angelegenheiten, die nach § 4 der Geschäftsordnung, nach Gesetz oder nach Satzung<br />

der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen;<br />

- soweit hierdurch nicht erfasst: grundsätzliche Entscheidungen, die die zukünftige<br />

Entwicklung des Unternehmens betreffen, wie z.B. Unternehmensstrategie, Umsatz-,<br />

Ergebnis, Finanz-, Investitions- und Personalplanung sowie die Mittelzuteilung;<br />

- Wichtige Personal- und Personalentwicklungsangelegenheiten sowie die allgemeine<br />

Personalpolitik des Unternehmens;<br />

- Aufstellung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte;<br />

- Einberufung der Hauptversammlung und Anträge sowie Vorschläge des Vorstands zur<br />

Beschlußfassung durch die Hauptversammlung;<br />

- die Entscheidung über das Verlangen, eine Beschlußfassung der Hauptversammlung<br />

nach § 119 Abs. 2 AktG herbeizuführen.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand<br />

stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit<br />

ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung. Der Vorstand informiert den<br />

Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten<br />

Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage sowie des Risikomanagements<br />

und erstattet dem Aufsichtsrat im Umfang des § 90 AktG Bericht. Der Vorstand bedarf,<br />

53


abgesehen von den gesetzlich geregelten Fällen, gemäß der Satzung der Gesellschaft und der<br />

Geschäftsordnung einer Zustimmung des Aufsichtsrats nur zur Vornahme folgender Geschäfte:<br />

1. Abschluss und Änderung von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen der<br />

<strong>mutares</strong> <strong>AG</strong>;<br />

2. Ausdehnung der Gesellschaft auf neue Geschäftszweige und Aufgabe bisheriger<br />

Tätigkeiten;<br />

3. Veräußerung des Unternehmens im ganzen, von wesentlichen Teilen des Unternehmens<br />

sowie Abschluß von Umgründungs-, Verschmelzungs- und Umwandlungsverträgen;<br />

4. Festlegung oder Änderung der Unternehmenskonzeption;<br />

5. Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen<br />

Rechten sowie Erwerb und Veräußerung sonstiger Gegenstände des Anlagevermögens<br />

der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> mit Ausnahme von Finanzanlagen, soweit der Zu- oder Abgang 1 Mio. €<br />

übersteigt und soweit es sich nicht um Transaktionen innerhalb des <strong>mutares</strong> Konzerns<br />

handelt;<br />

6. Sonstige Verpflichtungen oder Geschäfte, die die <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> mit mind. 2 Mio. € pro<br />

Geschäftsjahr belasten;<br />

7. Abschluss, Änderung oder Aufhebung von Beratungsverträgen (ausgenommen die bei<br />

Unternehmenstransaktionen üblichen Vermittlungsprovisionen) mit der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong>,<br />

deren Volumen pro Vertrag eine Summe von 1 Mio. € p.a. übersteigt;<br />

8. Festlegung oder Änderung der jährlichen Budgets, der Geschäfts-, Finanz- oder<br />

Investitionspläne für das laufende und das bevorstehende Geschäftsjahr sowie der mittel-<br />

und langfristigen Unternehmensplanung;<br />

9. Erwerb von Beteiligungen über € 500.000 im Einzelfall; Veräußerungen von<br />

Beteiligungen, wenn der dabei erwartete Veräußerungsverlust 1 Mio. € überschreitet;<br />

10. Abschluss, Änderung oder Kündigung von Verträgen zwischen der Gesellschaft und<br />

ihren Aktionären oder deren Angehörigen im Sinne von § 15 AO;<br />

11. Aufstellung oder Änderung allgemeiner Grundsätze über die betriebliche<br />

Altersversorgung;<br />

12. Geschäfte oder Maßnahmen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der<br />

Gesellschaft hinausgehen.<br />

Weitere Pflichten des Vorstands<br />

Der Vorstand ist verpflichtet, neue Tatsachen, die im Tätigkeitsbereich des Unternehmens<br />

eintreten und nicht öffentlich bekannt sind, unverzüglich zu veröffentlichen, wenn sie wegen der<br />

Auswirkung auf die Vermögens- und Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsverlauf<br />

geeignet sind, den Börsenpreis der zugelassenen Wertpapiere der Gesellschaft erheblich zu<br />

beeinflussen. Der Vorstand wird bei der Weitergabe von Informationen den Grundsatz der<br />

gebotenen Gleichbehandlung verfolgen. Sofern der Gesellschaft angezeigt oder auf andere<br />

Weise bekannt wird, dass jemand durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 5, 10, 25,<br />

50 oder 75% der Stimmrechte bzw. des Kapitals an der Gesellschaft erreicht, über- oder<br />

54


unterschreitet, wird dies vom Vorstand unverzüglich veröffentlicht. Die <strong>mutares</strong> wird Mitteilungen<br />

über Erwerb oder Veräußerung von Aktien oder sonstigen auf die <strong>mutares</strong> bezogenen<br />

Finanzinstrumente unverzüglich veröffentlichen und im Anhang zum Jahresabschluss<br />

entsprechende Angaben machen. Die Vorstandsmitglieder dürfen bei der Wahrnehmung der<br />

Unternehmensleitung keine dem Unternehmensinteresse widersprechenden Interessen<br />

verfolgen. Die Vorstandsmitglieder dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich<br />

noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige Vorteile fordern oder<br />

annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren.<br />

9.3 Oberes Management der <strong>mutares</strong><br />

Die Gesellschaft beschäftigt außer den Vorständen derzeit keine weiteren festangestellten<br />

Mitarbeiter. Dementsprechend existiert auch kein oberes Management.<br />

9.4 Aufsichtsrat der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />

Der Aufsichtsrat erfüllt seine Aufgaben nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung der <strong>mutares</strong><br />

und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 7 Abs. 1 der<br />

Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Die Wahl des Aufsichtsrats erfolgt für die Zeit bis<br />

zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr<br />

nach Beginn der Amtszeit beschließt, soweit die Hauptversammlung nicht auf eine kürzere<br />

Amtszeit wählt. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung für die Zeit bis zur<br />

Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das 1. Geschäftsjahr<br />

nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird<br />

nicht mitgerechnet. Die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder, die während einer Wahlperiode<br />

bestellt werden, endet mit der Amtsdauer des gesamten Aufsichtsrates.<br />

Jedes Aufsichtsratsmitglied kann sein Amt jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem<br />

Vorstand unter Benachrichtigung des Aufsichtsratsvorsitzenden mit einer Frist von drei Monaten<br />

niederlegen. Der Aufsichtsrat wählt in der ersten Sitzung nach seiner Wahl aus seiner Mitte einen<br />

Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. Stellvertreter haben die Rechte und Pflichten<br />

des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, wenn dieser verhindert ist. Die Amtszeit des Vorsitzenden<br />

und des Stellvertreters entspricht, soweit bei der Wahl nicht eine kürzere Amtszeit bestimmt wird,<br />

ihrer Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats. Scheidet der Vorsitzende oder Stellvertreter vor<br />

Ablauf seiner Amtszeit aus, so hat der Aufsichtsrat eine Neuwahl für die restliche Amtszeit<br />

vorzunehmen. Aufsichtsratsbeschlüsse werden in der Regel in Sitzungen gefasst. Die Sitzungen<br />

des Aufsichtsrats werden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit einer Frist von 14 Tagen<br />

schriftlich einberufen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Absendung der<br />

Einladung und der Tag der Sitzung nicht mitgerechnet. In dringenden Fällen kann der<br />

Vorsitzende diese Frist angemessen verkürzen und mündlich, fernmündlich, fernschriftlich,<br />

telegrafisch oder mittels elektronischer Medien (z. B. Email) einberufen. Der Aufsichtsrat ist<br />

beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen.<br />

Außerhalb von Sitzungen können auf Anordnung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates<br />

schriftliche, fernschriftliche oder fernmündliche Beschlussfassungen oder Beschlüsse durch<br />

55


elektronische Medien erfolgen. Die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über die<br />

Beschlussfassung des Aufsichtsrats bleiben hiervon unberührt. Für Beschlussfassungen und<br />

Wahlen gilt grundsätzlich die einfache Mehrheit, wobei die Stimme des Vorsitzenden bei<br />

Stimmengleichheit den Ausschlag gibt.<br />

Der Aufsichtsrat hat sich selbst eine Geschäftsordnung gegeben. Willenserklärungen des<br />

Aufsichtsrats werden namens des Aufsichtsrats durch den Vorsitzenden oder, im Falle seiner<br />

Verhinderung, durch dessen Stellvertreter abgegeben. Ständiger Vertreter des Aufsichtsrats<br />

gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Gerichten und Behörden, sowie gegenüber dem<br />

Vorstand, ist der Vorsitzende oder, im Falle seiner Verhinderung, dessen Stellvertreter. Nach §<br />

14 der Satzung der <strong>mutares</strong> ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu<br />

beschließen, die nur deren Fassung betreffen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten den<br />

Ersatz ihrer notwendigen Auslagen. Über die Höhe der Vergütung hat die Hauptversammlung.<br />

vom 19. April 2008 folgendes beschlossen:<br />

„Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für seine Tätigkeit eine jährliche Vergütung von € 2.000,00<br />

zuzüglich etwaig anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer, die entsprechend anteilig zum 31.03<br />

eines Kalenderjahres bzw. zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat fällig und vom<br />

Aufsichtsratsmitglied in Rechnung zu stellen ist. Die Vergütungsregelung beginnt ab dem<br />

31.03.2008. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine 50 % höhere Vergütung; ferner darf er, um<br />

im die Vereinbarkeit mit seiner übrigen Arbeit zu erleichtern, im Rahmen der vorhandenen<br />

Kapazitäten einen Besprechungsraum der Gesellschaft nutzen und sein Kanzleischild dort<br />

anbringen. Ersatzmitglieder erhalten eine 50 % niedrigere Vergütung.“<br />

Billigt der Aufsichtsrat gemäß § 172 AktG den Jahresabschluss, so ist dieser festgestellt, sofern<br />

nicht Vorstand und Aufsichtsrat beschließen, die Feststellung des Jahresabschlusses der<br />

Hauptversammlung zu überlassen. Die Beschlüsse des Vorstands und des Aufsichtsrats sind in<br />

den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung aufzunehmen. Stellen Vorstand und<br />

Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so können sie laut Satzung der <strong>mutares</strong> Beträge bis zur<br />

Hälfte des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen. Sie sind darüber hinaus<br />

ermächtigt, bis zu einem weiteren Viertel des Jahresüberschusses Beträge in andere<br />

Gewinnrücklagen einzustellen, solange die Gewinnrücklagen die Hälfte des Grundkapitals nicht<br />

übersteigen oder so weit, dass sie nach der Einstellung die Hälfte des Grundkapitals nicht<br />

übersteigen würden. Stellt die Hauptversammlung den Jahresabschluss fest, so kann sie<br />

höchstens die Hälfte des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen. Der<br />

derzeitige Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich aus folgenden Personen zusammen:<br />

Professor Dr. Micha Bloching (Vorsitzender)<br />

Volker Rofalski (Stellvertreter)<br />

Dr. Ulrich Hauck<br />

56


Professor Dr. iur. utr. Micha Bloching (Vorsitzender)<br />

Professor Bloching hat sich bereits im Rahmen seiner Promotion an der Universität Heidelberg<br />

auf grenzüberschreitende Unternehmen in Umbruchsituationen spezialisiert. Seine breiten<br />

Kenntnisse konnte er als Partner bei Nörr, Stiefenhofer, Lutz und Dissmann, Orth einbringen, wo<br />

er zahlreiche Sanierungen und Transaktionen als Anwalt begleitete. Professor Bloching gilt als<br />

Rechtsfachmann bei der Bewältigung von Unternehmenskrisen. Darüber hinaus ist er im<br />

Gesellschaftsrecht sehr erfahren.<br />

Herr Professor Dr. Bloching ist aktuell weder Mitglied des Aufsichtsrats noch des Vorstandes von<br />

anderen Gesellschaften.<br />

Professor Dr. Bloching war auch nicht Mitglied des Aufsichtsrats oder Vorstandes von anderen<br />

Gesellschaften in den vergangenen fünf Jahren.<br />

Volker Rofalski (Stellvertreter)<br />

Seit 2005 ist Volker Rofalski Direktor von Equity Capital Markets und Prokurist der VEM<br />

Aktienbank <strong>AG</strong> (VEM), an welche er seine frühere Firma, die TradeCross <strong>AG</strong>, verkaufte. 1998 bis<br />

1999 verantwortete er als Mitgründer und Vorstand einer europäischen Emissionsplattform im<br />

Internet, der Webstock <strong>AG</strong>, erste Aktienemissionen. Davor arbeitete er in mehreren Management<br />

Positionen in unterschiedlichsten Branchen, z.B. als Leiter Controlling & Finanzen bei ELA<br />

Medical und Porges GmbH und kaufmännischer Leiter der Internet2000 <strong>AG</strong> (heutige Infinigate<br />

<strong>AG</strong>). Volker Rofalski schloss sein Studium der Betriebswirtschaftslehre 1997 als Diplom-<br />

Kaufmann an der Universität Augsburg ab.<br />

Herr Rofalski ist aktuell Mitglied des Aufsichtsrats folgender Gesellschaften:<br />

Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA, Vorsitzender, Frankfurt, seit 2000<br />

Themis Equity Partners GmbH & Co. KGaA, Vorsitzender, Frankfurt, seit 2001<br />

4Students <strong>AG</strong>, Mitglied, Augsburg, seit Januar 2006<br />

Mountain Super Angel <strong>AG</strong>, Non-Executive Director, Schweiz, seit Juli 2007<br />

Card4you <strong>AG</strong>, Mitglied, Augsburg, seit März 2008<br />

Außer in den oben genannten Fällen war Herr Rofalski nicht Mitglied des Aufsichtsrats weiterer<br />

Gesellschaften in den vergangenen fünf Jahren.<br />

Herr Rofalski ist aktuell Vorstand / Geschäftsführer / Partner folgender Gesellschaften:<br />

TradeCross <strong>AG</strong>, Vorstand, <strong>München</strong>, seit August 1999<br />

only natural munich gmbh, Geschäftsführer, <strong>München</strong>, seit 2005<br />

Außer in den oben genannten Fällen war Herr Rofalski nicht Vorstand / Geschäftsführer / Partner<br />

weiterer Gesellschaften in den vergangenen fünf Jahren.<br />

57


Dr. Ulrich Hauck<br />

Dr. Hauck war von 1990 bis 1998 bei Deloitte tätig und legte in dieser Zeit das Steuerberater-<br />

und Wirtschaftsprüferexamen ab. Sein Aufgabenbereich umfaßte u.a. M & A-Beratungen, die<br />

Durchführung von Due Diligence sowie Unternehmensbewertungen. Im Anschluss wechselte er<br />

als Leiter Konzernrechnungswesen zur Rheinmetall <strong>AG</strong>, Düsseldorf. Seit 2003 ist Dr. Hauck bei<br />

der Bayer <strong>AG</strong> als Zentralbereichsleiter für das weltweite Rechnungswesen sowie das<br />

strategische Controlling zuständig.<br />

Dr. Hauck ist derzeit Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat in folgenden Gesellschaften:<br />

Euroservices Bayer, S.L., Barcelona<br />

Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen<br />

Bayer Business Services GmbH, Leverkusen<br />

Außer in den oben genannten Fällen ist Dr. Hauck nicht Mitglied des Aufsichtsrats,<br />

Verwaltungsrats oder Vorstands weiterer Gesellschaften.<br />

Außer in den oben genannten Fällen war Herr Dr. Hauck nicht Vorstand / Geschäftsführer /<br />

Partner oder Aufsichtsrat weiterer Gesellschaften in den vergangenen fünf Jahren.<br />

Gegen die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden in den letzten fünf Jahren keinerlei Sanktionen<br />

wegen der Verletzung in- oder ausländischer Bestimmungen des Straf- oder Kapitalmarktrechts<br />

verhängt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren in den letzten fünf Jahren in ihrer Funktion als<br />

Vorstandsmitglied, Aufsichtsratsmitglied, Mitglied eines sonstigen Verwaltungs-, Management-<br />

oder Aufsichtsratsorgans oder als Mitglied des oberen Managements nicht in ein Insolvenz-,<br />

Liquidations- oder ähnliches Verfahren involviert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind derzeit<br />

nicht Gegenstand von behördlichen Untersuchungs- oder Ermittlungsverfahren. Gegen die<br />

Mitglieder des Aufsichtsrats wurden in den letzten fünf Jahren keinerlei öffentliche<br />

Anschuldigungen und/oder Sanktionen von Behörden (einschließlich designierter<br />

Berufsverbände) verhängt noch wurden sie jemals vor einem Gericht für die Mitgliedschaft in<br />

einem Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan einer Gesellschaft oder für ihre Tätigkeit<br />

im Management oder die Führung der Geschäfte einer Gesellschaft als untauglich angesehen.<br />

Die Gesellschaft hat Aufsichtsratsmitgliedern weder Darlehen gewährt noch Bürgschaften oder<br />

Gewährleistungen für sie übernommen. Die Aufsichtsratsmitglieder waren und sind nicht an<br />

Geschäften außerhalb der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft oder an anderen der Form oder<br />

der Sache nach ungewöhnlichen Geschäften der Gesellschaft während des laufenden und des<br />

vorhergehenden Geschäftsjahres oder an derartigen ungewöhnlichen Geschäften, die noch nicht<br />

endgültig abgeschlossen sind, in weiter zurückliegenden Geschäftsjahren beteiligt. Die<br />

Gesellschaft hat mit dem Vorsitzendem des Aufsichtsrats Professor Dr. Micha Bloching einen<br />

58


Beratervertrag abgeschlossen. Die Gesellschaft hat mit den anderen Aufsichtsratsmitgliedern<br />

keine weiteren Berater- Lizenz- oder anderweitige Verträge abgeschlossen.<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind teilweise für andere Beteiligungsunternehmen tätig; daraus<br />

könnten sich Interessenskonflikte zwischen dem Aufsichtsrat und der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> ergeben. Die<br />

Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft haben sich in der Geschäftsordnung des<br />

Aufsichtsrats verpflichtet, im Hinblick auf ihre privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen<br />

gegebenenfalls bestehende Interessenkonflikte in Bezug auf Verpflichtungen gegenüber der<br />

<strong>mutares</strong> offenzulegen. Ein Nachteil ist daher für <strong>mutares</strong> nicht zu erwarten, da mögliche<br />

Interessenskonflikte gegenüber. dem Management offen gelegt werden und bestehende<br />

Tätigkeiten im Vorfeld angezeigt wurden. Es ist im Gegenteil von positiven Effekten, durch<br />

Netzwerk und Know-how, für <strong>mutares</strong> auszugehen. Es bestehen weder verwandtschaftliche<br />

Beziehungen zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats noch zwischen Mitgliedern des<br />

Aufsichtsrats und Mitgliedern des Vorstands. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind über die<br />

Geschäftsadresse der Gesellschaft zu erreichen.<br />

9.5 Gründer<br />

<strong>mutares</strong> wurde durch Robin Laik, Curiestrasse 12, 80999 <strong>München</strong> und durch Dr. Axel Geuer,<br />

Schneemannstrasse 28, 81369 <strong>München</strong>, gegründet.<br />

9.6 Hauptversammlung<br />

Allgemeines<br />

Die Hauptversammlung ist das Organ, in dem die Aktionäre ihre Rechte innerhalb der<br />

Gesellschaft wahrnehmen können. Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten<br />

acht Monate eines jeden Geschäftsjahres statt. Darüber hinaus ist die Hauptversammlung gemäß<br />

dem Aktiengesetz einzuberufen, wenn das Wohl der Gesellschaft es fordert. Die<br />

Hauptversammlung kann durch den Vorstand oder, in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durch<br />

den Aufsichtsrat einberufen werden. Darüber hinaus können Aktionäre, deren Anteile zusammen<br />

mindestens 5% des Grundkapitals der Gesellschaft ausmachen, die Einberufung der<br />

Hauptversammlung verlangen, oder unter bestimmten Voraussetzungen durch das zuständige<br />

Gericht zur selbstständigen Einberufung der Hauptversammlung ermächtig werden.<br />

Die Hauptversammlung beschließt insbesondere über:<br />

• die Bestellung des Aufsichtsrats;<br />

• Feststellung des Jahresabschlusses (falls dies nicht durch Vorstand und Aufsichtsrat<br />

erfolgt);<br />

• die Verwendung des Bilanzgewinns;<br />

• die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats;<br />

• die Bestellung des Abschlussprüfers;<br />

• Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und der Kapitalherabsetzung und<br />

• Satzungsänderungen.<br />

59


In den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen<br />

Grundkapitals erfordert, genügt, sofern nicht durch Gesetz eine größere Mehrheit zwingend<br />

vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals. Bei bestimmten<br />

Beschlüssen von grundlegender Bedeutung verlangt das Gesetz neben der Mehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen auch eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der<br />

Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.<br />

Zu diesen Beschlüssen gehören insbesondere:<br />

• Kapitalerhöhungen unter Ausschluss des Bezugsrechts;<br />

• Kapitalherabsetzungen;<br />

• Schaffung von genehmigtem oder bedingtem Kapital;<br />

• Auflösung der Gesellschaft;<br />

• Umwandlungsrechtliche Maßnahmen wie Verschmelzung, Spaltung und<br />

Rechtsformwechsel;<br />

• Übertragung des gesamten Vermögens der Gesellschaft;<br />

• Eingliederung einer Gesellschaft; und<br />

• Abschluss und Änderung von Unternehmensverträgen (insbesondere Beherrschungs-<br />

und Ergebnisabführungsverträgen).<br />

Weder das Aktienrecht noch die Satzung sehen eine Mindestbeteiligung für die<br />

Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung vor. Es haben bislang fünf Hauptversammlungen bei<br />

der <strong>mutares</strong> stattgefunden (siehe hierzu 5.1.7).<br />

Satzungsbestimmungen<br />

Nach der Satzung der Gesellschaft wird die Hauptversammlung grundsätzlich vom Vorstand oder<br />

dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates einberufen, wobei das auf Gesetz beruhende Recht<br />

anderer Personen, die Hauptversammlung einzuberufen, unberührt bleibt. Die<br />

Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder an einem deutschen Börsenplatz statt.<br />

Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung in der gesetzlich<br />

vorgesehenen Form und muss mindestens 30 Tage vor dem Tag erfolgen, bis zu dessen Ablauf<br />

die Aktionäre sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung anmelden müssen. Bei der<br />

Fristberechnung sind der Tag der Einberufung und der Tag bis zu dessen Ablauf sich Aktionäre<br />

anzumelden haben, nicht mitzurechnen. Die Anmeldung durch die Aktionäre hat spätestens bis<br />

zum Ablauf des siebten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in<br />

deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Bei der Berechnung der Frist sind der Tag der<br />

Einberufung und der Tag bis zu dessen Ablauf sich Aktionäre vor der Versammlung anzumelden<br />

haben, nicht mitzurechnen.<br />

Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der<br />

Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist eine in Textform (§<br />

126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut zu erstellende<br />

Bescheinigung über den Anteilsbesitz vorzulegen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn<br />

des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Die Bescheinigung<br />

60


muss, ebenso wie die Anmeldung, der Gesellschaft spätestens am siebten Tag vor der<br />

Versammlung zugehen. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.<br />

Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder ein anderes<br />

durch den Aufsichtsrat zu bestimmendes Aufsichtsratsmitglied. Übernimmt kein<br />

Aufsichtsratsmitglied den Vorsitz, so eröffnet der zur Beurkundung zugezogene Notar die<br />

Hauptversammlung und lässt den Leiter der Versammlung durch diese wählen. Der Vorsitzende<br />

bestimmt die Reihenfolge, in der die Gegenstände der Tagesordnung verhandelt werden, sowie<br />

die Art und Reihenfolge der Abstimmungen.<br />

Das Stimmrecht wird nach der Anzahl der Stückaktien ausgeübt. Die Beschlüsse der<br />

Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten<br />

Aktien gefasst, soweit nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine größere<br />

Stimmenmehrheit erforderlich ist. Dabei gilt Stimmenthaltung nicht als Stimmabgabe. Wird bei<br />

einer Wahl im ersten Wahlgang eine einfache Stimmenmehrheit nicht erreicht, so findet eine<br />

engere Wahl unter den Personen statt, denen die beiden höchsten Stimmenzahlen zugefallen<br />

sind. Bei der engeren Wahl entscheidet die höchste Stimmenzahl bei Stimmengleichheit das<br />

durch den Vorsitzenden zu ziehenden Los.<br />

Der Vorstand hat innerhalb der gesetzlichen Fristen den Jahresabschluss (Bilanz nebst Gewinn-<br />

und Verlustrechnung sowie Anhang) und – soweit erforderlich - den Lagebericht für das<br />

vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und dem Aufsichtsrat einen Vorschlag über die<br />

Verwendung des Bilanzgewinns vorzulegen. Nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrats über<br />

das Ergebnis seiner Prüfung hat der Vorstand unverzüglich die ordentliche Hauptversammlung<br />

einzuberufen, die innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres stattzufinden<br />

hat. Sie beschließt über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie über die<br />

Verwendung des Bilanzgewinnes und wählt den Abschlussprüfer. Stellen Vorstand und<br />

Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so können sie Beträge bis zu Hälfte des<br />

Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen. Sie sind darüber hinaus ermächtigt,<br />

bis zu einem weiteren Viertel des Jahresüberschusses Beträge in andere Gewinnrücklagen<br />

einzustellen, solange die Gewinnrücklagen die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen oder<br />

so weit, dass sie nach der Einstellung die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen würden.<br />

Stellt die Hauptversammlung den Jahresabschluss fest, so kann sie höchsten die Hälfte des<br />

Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen. Die Gesellschaft entspricht den<br />

Empfehlungen des Corporate Governance Kodex bislang nicht.<br />

Corporate Governance<br />

Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte „Regierungskommission<br />

Deutscher Corporate Governance Kodex“ hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate<br />

Governance Kodex („Kodex“) verabschiedet und zuletzt am 14. Juni 2007 geändert. Der Kodex<br />

beinhaltet Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher<br />

börsennotierter Gesellschaften. Er orientiert sich dabei an international und national anerkannten<br />

Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Kodex soll das deutsche<br />

61


Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen. Der Kodex enthält<br />

Empfehlungen (so genannte „Soll-Vorschriften“) und Anregungen (so genannte „Kann-<br />

Vorschriften“) zur Corporate Governance in Bezug auf Aktionäre und Hauptversammlung,<br />

Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz, Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Es besteht<br />

keine Pflicht, den Empfehlungen oder Anregungen des Kodex zu entsprechen. Das Aktienrecht<br />

verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft lediglich, jährlich<br />

entweder zu erklären, dass den Empfehlungen des Kodex entsprochen wurde und wird oder zu<br />

erklären, welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist den<br />

Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen. Von den im Kodex enthaltenen Anregungen kann<br />

ohne Offenlegung abgewichen werden.<br />

Die Gesellschaft folgt den Corporate Governance Regelungen der Bundesrepublik Deutschland<br />

nicht, da § 161 AktG nur auf Unternehmen Anwendung findet, deren Aktien in einem Markt<br />

zugelassen sind, der u. a. von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird. Die<br />

Aktien der Gesellschaft sind jedoch lediglich im Freiverkehr notiert, der privatrechtlich geregelt ist<br />

und von staatlich anerkannten Stellen nicht überwacht wird. Die Gesellschaft sieht den Corporate<br />

Governance Kodex derzeit für sich nicht anwendbar.<br />

62


10 Mitarbeiter / Mitarbeiterbeteiligungsprogramm<br />

Die Gesellschaft beschäftigt seit ihrer Gründung keine fest angestellten Mitarbeiter. Ein<br />

Programm zur Beteiligung von Mitarbeitern der <strong>mutares</strong> ist implementiert. Dieses soll dazu<br />

dienen wichtige Mitarbeiter am Erfolg der Gesellschaft partizipieren lassen zu können. Nähere<br />

Einzelheiten, wie beispielsweise Umfang, Bezugsberechtigte und Bezugsbedingungen des<br />

Mitarbeiterbeteiligungsprogramms sind im Abschnitt 5.1.7 genannt.<br />

11 Hauptaktionäre und Beherrschungsverhältnisse<br />

Die folgende Tabelle gibt, basierend auf den Angaben, die der Gesellschaft von ihren Aktionären<br />

gemacht wurden, einen Überblick über die Aktionärsstruktur der Gesellschaft zum Zeitpunkt der<br />

Einbeziehung der Aktien in den Handel am 10. Juni 2008:<br />

Aktionär Anzahl der Aktien Anteil in %<br />

Robin Laik, Vorstand der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> 148.045 46%<br />

Dr. Axel Geuer, Vorstand der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> 148.045 46%<br />

Freefloat* 25.910 8%<br />

SUMME 322.000 100.00%<br />

* davon Mitglieder des Aufsichtsrat 2.200 Stück Aktien, entspricht ca. 1,3 % an der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />

Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die Hauptaktionäre haben die gleichen Stimmrechte<br />

wie die übrigen Aktionäre.<br />

Die Aktionäre Robin Laik und Dr. Axel Geuer halten derzeit unmittelbar insgesamt 296.090<br />

Aktien, das entspricht ca. 92 % der Stimmrechte an der Gesellschaft. Die Vorstände verfügen<br />

damit allein und zusammen über eine Anzahl von Stimmrechten, die - abhängig von der<br />

Hauptversammlungspräsenz - für bestimmte Beschlussfassungen in der Hauptversammlung<br />

ausreichen und ihnen daher einzeln sowie gemeinsam einen beherrschenden Einfluss auf die<br />

Gesellschaft ermöglichen kann. Der beherrschende Einfluss kann insbesondere durch die<br />

Herbeiführung oder das Verhindern von Beschlüssen in der Hauptversammlung im Rahmen der<br />

Ausübung des Stimmrechts ausgeübt werden. Eine Möglichkeit, das Stimmrecht in der<br />

Hauptversammlung einzuschränken, besteht grundsätzlich nicht.<br />

Vereinbarungen, die zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Veränderung bei der Kontrolle der<br />

<strong>mutares</strong> führen können, sind der Gesellschaft nicht bekannt.<br />

12 Geschäfte mit verbundenen Parteien<br />

Es wurden keine Geschäfte mit verbundenen Parteien bislang getätigt. Der Gesellschaft ist es<br />

aber gestattet, in andere Beteiligungsunternehmen zu investieren, wenn dies wirtschaftlich<br />

sinnvoll erscheint.<br />

63


13 Dividendenpolitik<br />

13.1 Dividendenrechte<br />

Die Anteile der Aktionäre am auszuschüttenden Gewinn der Gesellschaft bestimmen sich nach<br />

ihren Anteilen am Grundkapital, solange die Hauptversammlung nicht anders beschließt. Die<br />

Beschlussfassung über die Ausschüttung von Dividenden für ein Geschäftsjahr, deren Höhe und<br />

den Zeitpunkt der Zahlung obliegt der ordentlichen Hauptversammlung des darauf folgenden<br />

Geschäftsjahres. Sie ist hierbei an den festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft<br />

gebunden, der gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach den Vorschriften des<br />

Handelsgesetzbuchs („HGB“) aufzustellen ist. Die Hauptversammlung entscheidet auf<br />

gemeinsamen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat. Dividenden dürfen grundsätzlich nur aus<br />

dem Bilanzgewinn festgesetzt und gezahlt werden. Dieser Bilanzgewinn ergibt sich aus dem<br />

(Einzel-) Jahresabschluss, der grundsätzlich von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellt wird,<br />

sofern diese nicht die Feststellung der Hauptversammlung überlassen. Bei der Ermittlung des zur<br />

Ausschüttung zur Verfügung stehenden Betrages ist der Jahresüberschuss um Gewinn-<br />

/Verlustvorträge des Vorjahres sowie um Entnahmen aus bzw. Einstellungen in Rücklagen zu<br />

korrigieren. Bestimmte Rücklagen sind kraft Gesetzes zu bilden. Stellen Vorstand und<br />

Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so können sie einen Betrag von bis zu 50% des<br />

Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen i.S.v. § 266 Abs. 3 Handelsgesetzbuch<br />

einstellen; sie sind darüber hinaus ermächtigt, weitere bis zu einem Viertel des<br />

Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einzustellen, solange die anderen<br />

Gewinnrücklagen die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen oder soweit sie nach der<br />

Einstellung die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen würden. Bei der Berechnung des in<br />

andere Gewinnrücklagen einzustellenden Teils des Jahresüberschusses sind Beträge, die in die<br />

gesetzlichen Rücklagen einzustellen sind, und ein Verlustvortrag vorab vom Jahresüberschuss<br />

abzuziehen.<br />

Sämtliche ausgegebenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft sind für das<br />

Rumpfgeschäftsjahr 2008 und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre gewinnberechtigt. Das<br />

Rumpfgeschäftsjahr 2008 per 31.03.2008 hatte ein Ergebnis in Höhe von EUR 146,73. Auf der<br />

Hauptversammlung beschlossene Dividenden sind am ersten Geschäftstag nach der<br />

Jahreshauptversammlung zahlbar, sofern der Dividendenbeschluss nichts anderes vorsieht.<br />

Dividenden werden in Übereinstimmung mit den Regeln des Clearing-Systems der Clearstream<br />

Banking <strong>AG</strong>, Frankfurt am Main, ausgezahlt und über die zentrale Zahlstelle der Gesellschaft auf<br />

die Konten der Aktionäre bei der jeweiligen Depotbank überwiesen.<br />

Einzelheiten über etwaige von der Hauptversammlung beschlossene Dividenden und die von der<br />

Gesellschaft jeweils benannten Zahlstellen werden im elektronischen Bundesanzeiger und in<br />

mindestens einem überregionalen Pflichtblatt der Frankfurter Wertpapierbörse veröffentlicht.<br />

Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende verjährt entsprechend der regelmäßigen<br />

gesetzlichen Verjährung drei Jahre nach dem Schluss des Jahres, in dem die Hauptversammlung<br />

den entsprechenden Dividendenbeschluss fasst und der Aktionär hiervon Kenntnis erlangt bzw.<br />

64


ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). An die Aktionäre zahlbare<br />

Dividenden unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag nach<br />

deutschem Recht (vgl. hierzu das Kapitel 25 „Hinweise zur Besteuerung“).<br />

13.2 Dividendenpolitik und Dividendenzahlungen<br />

Die <strong>mutares</strong> hat bislang keine Gewinnausschüttungen vorgenommen. Die Festlegung und<br />

Ausschüttung künftiger Dividenden wird gemeinsam von Vorstand und Aufsichtsrat der <strong>mutares</strong><br />

vorgeschlagen und von der Hauptversammlung beschlossen. Die Gesellschaft strebt dabei eine<br />

ausgeglichene Dividendenpolitik an, die sowohl die Interessen der Aktionäre als auch die<br />

allgemeine Lage der Gesellschaft berücksichtigt. Zukünftige Dividendenzahlungen sollen daher in<br />

Abhängigkeit der Ertragslage, der finanziellen und steuerlichen Lage der Gesellschaft, ihren Li-<br />

quiditätserfordernissen, der allgemeinen Geschäftslage, des rechtlichen und steuerlichen<br />

Umfeldes und anderer Faktoren erfolgen.<br />

14 Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren<br />

<strong>mutares</strong> war in der Vergangenheit und ist in der Gegenwart nicht Partei von Gerichts- oder<br />

Schiedsverfahren oder Verfahren vor Verwaltungsbehörden, die einen erheblichen Einfluss auf<br />

die wirtschaftliche Lage haben können. Solche Verfahren sind nach Kenntnis der Gesellschaft<br />

auch nicht in Aussicht.<br />

15 Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage seit dem 31.03.2008<br />

Seit dem 31.03.2008, auf den der geprüfte Jahresabschluß aufgestellt ist, haben sich keine<br />

wesentlichen Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition der Gesellschaft<br />

ergeben.<br />

16 Angaben über das Kapital der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />

Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenfassung bestimmter Informationen über das<br />

in Aktien eingeteilte Grundkapital der Gesellschaft und dessen Entwicklung seit der Gründung der<br />

Gesellschaft sowie über bestimmte Vorschriften der Satzung der Gesellschaft und des deutschen<br />

Rechts, dem die Gesellschaft und ihre Aktien unterliegen. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch<br />

auf Vollständigkeit und bezieht sich ausschließlich auf die bei Veröffentlichung dieses Prospekts<br />

maßgebende Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland.<br />

16.1 Allgemeine Bestimmungen zu Kapitalerhöhungen<br />

Nach dem Aktiengesetz kann das Grundkapital einer Aktiengesellschaft durch einen Beschluss<br />

der Hauptversammlung erhöht werden, der mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des<br />

bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst wird, soweit nicht die Satzung der<br />

Aktiengesellschaft andere Mehrheitserfordernisse festlegt.<br />

Außerdem kann die Hauptversammlung ein genehmigtes Kapital schaffen. Die Schaffung von<br />

genehmigtem Kapital erfordert einen Beschluss mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der<br />

Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, durch den der Vorstand ermächtigt wird, innerhalb<br />

65


eines Zeitraums von nicht mehr als fünf Jahren Aktien bis zu einem bestimmten Betrag<br />

auszugeben. Der Nennbetrag des genehmigten Kapitals darf die Hälfte des Grundkapitals, das<br />

zurzeit der Ermächtigung vorhanden ist, nicht übersteigen.<br />

Weiterhin kann die Hauptversammlung zum Zweck der Ausgabe von Aktien an Inhaber von<br />

Wandelschuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapieren, die ein Recht zum Bezug von<br />

Aktien einräumen, von Aktien, die als Gegenleistung bei einem Zusammenschluss mit einem<br />

anderen Unternehmen dienen, oder von Aktien, die Führungskräften und Arbeitnehmern<br />

angeboten wurden, ein bedingtes Kapital schaffen, wobei jeweils ein Beschluss mit einer<br />

Mehrheit von drei Vierteln des vertretenen Grundkapitals erforderlich ist. Der Nennbetrag des<br />

bedingten Kapitals darf für den Fall, dass das bedingte Kapital zum Zwecke der Ausgabe von<br />

Aktien an Führungskräfte und Arbeitnehmer geschaffen wird, 10 %, in den übrigen Fällen die<br />

Hälfte des Grundkapitals, das zurzeit der Beschlussfassung vorhanden ist, nicht übersteigen.<br />

Auf den Hauptversammlungen wurden u.a. Beschlüsse bzgl. der bedingten Kapitalia<br />

(Aktienoptionen, Wandelschuldverschreibung), des genehmigten Kapitals und eines<br />

Aktienrückkaufs durch die <strong>mutares</strong> gefasst. (siehe hierzu 5.1.7)<br />

16.2 Gesetzliches Bezugsrecht<br />

Nach dem Aktiengesetz stehen jedem Aktionär grundsätzlich Bezugsrechte auf die im Rahmen<br />

einer Kapitalerhöhung neu auszugebenden Aktien zu (einschließlich Wandel-<br />

schuldverschreibungen, Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen).<br />

Bezugsrechte sind frei übertragbar. Während eines festgelegten Zeitraums vor Ablauf der<br />

Bezugsfrist kann es ggf. einen Handel der Bezugsrechte an den deutschen Wertpapierbörsen<br />

geben. Die Hauptversammlung kann mit Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der<br />

Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals die Bezugsrechte ausschließen. Für einen<br />

Bezugsrechtsausschluss ist darüber hinaus ein Bericht des Vorstands erforderlich, der zur<br />

Begründung des Bezugsrechtsausschlusses darlegen muss, dass das Interesse der Gesellschaft<br />

am Ausschluss des Bezugsrechts das Interesse der Aktionäre an der Einräumung des<br />

Bezugsrechts überwiegt. Ohne eine solche Rechtfertigung kann ein Ausschluss des<br />

Bezugsrechts bei Ausgabe neuer Aktien zulässig sein, wenn die Gesellschaft das Kapital gegen<br />

Bareinlagen erhöht; der Betrag der Kapitalerhöhung 10 % des bestehenden Grundkapitals nicht<br />

übersteigt; und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich<br />

unterschreitet.<br />

16.3 Grundkapital und Aktien der <strong>mutares</strong><br />

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 322.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien<br />

mit einem Nennwert von je EUR 1,00. Alle ausgegebenen Aktien der <strong>mutares</strong> wurden bzw.<br />

werden nach Deutschem Recht emittiert. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung der<br />

Gesellschaft eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts bestehen nicht. Sämtliche<br />

Stückaktien sind mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 01.04.2008, d.h. für das gesamte<br />

Geschäftsjahr 2009 und sämtliche folgende Geschäftsjahre, ausgestattet. Gemäß § 3 der<br />

Satzung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft derzeit EUR 322.000,00 und ist eingeteilt in<br />

66


322.000 Stückaktien. Das Grundkapital ist in voller Höhe einbezahlt. Der Vorstand ist gemäß § 3<br />

Abs. 3 der Satzung ermächtigt das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 161.000,00<br />

durch Ausgabe von 161.000 Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen und dabei das<br />

Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.<br />

16.4 Entwicklung des Grundkapitals<br />

Die Gesellschaft wurde am 01.02.2008 mit einem Grundkapital von EUR 160.000,00 errichtet.<br />

Das Grundkapital war eingeteilt in 160.000 nennwertlose Stückaktien. Seit der Gründung ist das<br />

Grundkapital im Rahmen einer Kapitalerhöhung um EUR 14.000,00 auf EUR 174.000,00 erhöht<br />

worden. Das Grundkapital betrug zum 31.03.2008 EUR 174.000,00 und war eingeteilt in 174.000<br />

nennwertlose Stückaktien. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 9. April 2008 wurde das<br />

Grundkapital um 148.000,00 EUR auf 322.000,00 EUR erhöht.<br />

16.5 Genehmigtes und bedingtes Kapital<br />

Die Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates<br />

ermächtigt ist, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 31.12.2012 durch ein- oder<br />

mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder<br />

Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 161.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital) und<br />

dabei das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt,<br />

mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von<br />

Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Die Satzung sieht ebenso vor,<br />

dass <strong>mutares</strong> ein bedingtes Kapital I (Aktienoptionsprogramm) von bis zu EUR 17.400,00 und ein<br />

bedingtes Kapital II (Wandelschuldverschreibung) von bis zu EUR 5.394,00 hat. Der Vorstand<br />

wurde außerdem ermächtigt Aktien der Gesellschaft zurück zu erwerben (siehe hierzu 5.1.7).<br />

16.6 Anzeigepflichten für Anteilsbesitz<br />

Nach dem Aktiengesetz ist ein Unternehmen verpflichtet, sobald ihm mehr als ein Viertel der<br />

Aktien einer Aktiengesellschaft gehören, dies unverzüglich der Gesellschaft schriftlich mitzuteilen.<br />

Die Gesellschaft hat dies sodann unverzüglich in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen.<br />

In Verbindung mit diesem Erfordernis enthält das Aktiengesetz verschiedene Regeln, die die<br />

Zurechnung des Aktienbesitzes zu der Person sicherstellen sollen, die tatsächlich die Rechte aus<br />

den Aktien kontrolliert. Beispielsweise werden einem Unternehmen Aktien, die einem dritten<br />

Unternehmen gehören, zugerechnet, wenn es sich bei diesem Unternehmen um ein abhängiges<br />

Unternehmen i.S.d. § 17 AktG handelt; ebenso werden Aktien zugerechnet, die von einem dritten<br />

Unternehmen für Rechnung des ersten gehalten werden. Unterbleibt die Mitteilung, ist der<br />

Aktionär für die Dauer des Versäumnisses von der Ausübung der mit diesen Aktien verbundenen<br />

Rechte (einschließlich Stimmrecht und dem Bezug von Dividenden) ausgeschlossen. Mit der<br />

Aufnahme des Handels der Aktien der Gesellschaft im Open Market (Freiverkehr) an der<br />

Frankfurter Wertpapierbörse entstehen für die Aktionäre und die Gesellschaft keine über die<br />

Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Mitteilungspflichten nach dem<br />

67


Wertpapierhandelsgesetz und auch keine Pflichten zur Abgabe von Angeboten nach dem<br />

Wertpapierübernahmegesetz.<br />

17 Wesentliche Verträge<br />

<strong>mutares</strong> hat im Rahmen ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit noch keine wesentlichen Verträge,<br />

d.h. Verträge, die nicht im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit abgeschlossen wurden,<br />

abgeschlossen.<br />

18 Einsehbare Dokumente<br />

Während der Gültigkeitsdauer des Prospekts können die folgenden Dokumente oder deren<br />

Kopien in Papierform während der üblichen Geschäftszeiten bei der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong>,<br />

Schubertstrasse 2, 80336 <strong>München</strong>, eingesehen werden:<br />

- Aktuelle Satzung der Gesellschaft;<br />

- Aktuelle Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat;<br />

- Aktueller Handelsregisterauszug der Gesellschaft;<br />

- Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.03.2008 nebst Bescheinigung der Central<br />

Treuhand <strong>AG</strong>, <strong>München</strong>;<br />

- Planjahresabschlüsse der Gesellschaft einschließlich Plankapitalflussrechnungen für<br />

die jeweils am 31.03. ablaufenden Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011 nebst der<br />

Bescheinigung der Central Treuhand <strong>AG</strong>, <strong>München</strong><br />

68


19 Wichtige Informationen<br />

19.1 Erklärung zum Geschäftskapital / Working Capital<br />

Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass ausreichend Working Capital für die Anforderungen des<br />

Geschäftsmodells auf Grundlage der derzeitigen Planung für die nächsten 12 Monate zur<br />

Verfügung steht.<br />

19.2 Kapitalbildung und Verschuldung<br />

<strong>mutares</strong> hat zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wertpapierprospektes weder Bank- noch<br />

sonstige Verbindlichkeiten.<br />

Kapitalisierung und Verschuldung<br />

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Kapitalisierung und Verschuldung der<br />

<strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> zum 31. März 2008. Die Angaben in der Tabelle wurden dem nach den deutschen<br />

handelsrechtlichen Grundsätzen (HGB) geführten Rechnungswesen der Gesellschaft<br />

entnommen und sind geprüft:<br />

31.03.2008<br />

HGB (geprüft) TEUR<br />

Langfristige Verbindlichkeiten (Restlaufzeit mehr als ein Jahr) 0<br />

davon langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0<br />

(davon besichert: 0 TEUR, davon garantiert: 0 TEUR)<br />

davon sonstige langfristige Finanzverbindlichkeiten 0<br />

(davon besichert: 0 TEUR, davon garantiert: 0 TEUR)<br />

davon sonstige nicht besicherte u. nicht garantierte langfr. Verbindlichkeiten 0<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten (Restlaufzeit weniger als ein Jahr) 0<br />

davon kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0<br />

(davon besichert: 0 TEUR, davon garantiert: 0 TEUR)<br />

davon sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0<br />

(davon besichert: 0 TEUR, davon garantiert: 0 TEUR)<br />

davon sonstige nicht besicherte u. nicht garantierte kurzfr. Verbindlichkeiten 0<br />

Eigenkapital 340<br />

Gezeichnetes Kapital 174<br />

Gewinn-/ Verlustvortrag 0<br />

Periodenergebnis 0<br />

Eventualverbindlichkeiten 0<br />

Sonstige finanzielle Verpflichtungen 0<br />

Nach dem 31. März 2008 bis zum Datum dieses Prospekts haben sich keine wesentlichen<br />

Veränderungen in der Kapitalisierung und Verschuldung der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> ergeben.<br />

Liquidität und Nettofinanzverbindlichkeiten<br />

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Liquidität und Nettofinanzverbindlichkeiten<br />

der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> zum 31. März 2008. Die Angaben in der Tabelle wurden dem Rechnungswesen<br />

der Gesellschaft entnommen und sind geprüft:<br />

69


31.03.2008<br />

HGB (geprüft)<br />

Zahlungsmittel 340<br />

Wertpapiere 0<br />

Liquidität 340<br />

Kurzfristige Finanzforderungen 0<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0<br />

Sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0<br />

Kurzfristige Finanzverschuldung 0<br />

Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0<br />

Sonstige langfristige Finanzverbindlichkeiten 0<br />

Langfristige Finanzverschuldung 0<br />

Nettofinanzverschuldung 0<br />

70<br />

TEUR<br />

Die <strong>mutares</strong> hat nach ihrer Gründung am 01.02.2008 keine Finanzverbindlichkeiten<br />

aufgenommen.<br />

19.3 Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Person, die an der Emission<br />

beteiligt sind<br />

Die VEM Aktienbank, <strong>München</strong> (VEM) steht im Zusammenhang mit der in diesem Prospekt be-<br />

schriebenen Kapitalmarkttransaktion (Börseneinführung) in einem vertraglichen Verhältnis mit<br />

<strong>mutares</strong>. Die VEM wurde diesbezüglich von der Gesellschaft mandatiert. Das Interesse der<br />

bestehenden Aktionäre an der Handelsaufnahme liegt in der mit der Handelsaufnahme<br />

verbundenen, erhöhten Fungibilität. Im Übrigen bestehen keine weiteren Interessen im Hinblick<br />

auf die Handelsaufnahme.<br />

19.4 Gründe für das Angebot / Verwendung der Erträge<br />

Mit dem öffentlichen Angebot verfolgt die Gesellschaft das Ziel, zukünftig einen erleichterten<br />

Zugang zur Kapitalbeschaffung zu erschließen sowie die Handelbarkeit der Aktien der<br />

Gesellschaft zu erleichtern. Die Gesellschaft besitzt keine eigenen Aktien. Die Ausgabe neuer<br />

Aktien ist im Zusammenhang mit der Handelsaufnahme nicht vorgesehen. Daher erzielt die<br />

Gesellschaft aus dem öffentlichen Angebot keine verwendbaren Erträge.


20 Angaben über die Aktien<br />

20.1 Aktiengattung<br />

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 322.000,00 ist eingeteilt in 322.000 auf den<br />

Inhaber lautende Aktien mit einem Nennwert von je EUR 1,00.<br />

20.2 Wertpapierkennnummer, Codes und Kürzel<br />

Die nach Einführung in den Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse frei<br />

handelbaren Aktien der <strong>mutares</strong> haben folgende Wertpapierkennnummer, Codes bzw. Kürzel:<br />

WKN: A0SMSH<br />

ISIN: DE000A0SMSH2<br />

Börsenkürzel: MUX<br />

20.3 Form der Aktienurkunden und Verbriefung<br />

Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung bestimmt der Vorstand die Form der Aktienurkunden und der<br />

Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile<br />

ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist davon abgesehen berechtigt,<br />

Globalurkunden auszugeben, die einzelne oder eine Mehrzahl von Aktien verbriefen. Die Aktien<br />

der <strong>mutares</strong> werden durch eine Globalurkunde ohne Globalgewinnanteilsscheine verbrieft, die bei<br />

der Clearstream Banking <strong>AG</strong>, Neue Börsenstraße 1, 60487 Frankfurt am Main („CBF“), hinterlegt<br />

sind. Den Inhabern der Aktien stehen Miteigentumsanteile an den Globalurkunden zu.<br />

20.4 Währung<br />

Der Handelskurs für die Aktien wird in Euro (EUR) festgesetzt.<br />

20.5 Rechte des Aktionärs der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />

Die Rechte des Aktionärs lassen sich in zwei Gruppen einteilen:<br />

- Verwaltungsrechte<br />

- Vermögensrechte<br />

Zu den Verwaltungsrechten gehören u.a. das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung<br />

der <strong>mutares</strong> sowie das Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Das Stimmrecht gibt dem<br />

Aktionär das Recht, bei Beschlüssen der Hauptversammlung abzustimmen. Jede Stückaktie der<br />

Gesellschaft gewährt dem Aktionär dabei eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts<br />

bestehen nicht. (siehe auch detailliert in Kapitel 9.6 „Hauptversammlung“) Zu den<br />

Vermögensrechten des Aktionärs gehört das Recht auf den Bezug weiterer Aktien bei einer<br />

Kapitalerhöhung (so genanntes Bezugsrecht, siehe § 186 AktG). Das Bezugsrecht dient dem<br />

Schutz des Aktionärs vor Verwässerung seiner Stimm- und Vermögensrechte. Jede Aktie<br />

gewährt das Recht auf Zuteilung eines dem Anteil der Aktie am bisherigen Grundkapital<br />

entsprechenden Teils von im Zuge zukünftiger Kapitalerhöhungen ausgegebenen neuen Aktien<br />

(Bezugsrecht). Ein Bezugsrecht besteht nicht bei bedingten Kapitalerhöhungen; im übrigen kann<br />

71


es in begründeten Fällen durch Beschluss der Hauptversammlung und bei einer entsprechenden<br />

Ermächtigung der Hauptversammlung auch durch Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats ausgeschlossen werden (siehe auch Kapitel 16 „Angaben über das Kapital der<br />

<strong>mutares</strong>“). Ein weiteres Vermögensrecht ist das Recht auf die Beteiligung am<br />

Unternehmensgewinn (Dividende). Die Stückaktien der <strong>mutares</strong> sind mit voller<br />

Gewinnanteilberechtigung ab dem 01.04.2008, d.h. für das gesamte Geschäftsjahr 2008 / 2009<br />

und für sämtliche folgenden Geschäftsjahre, ausgestattet (siehe hierzu auch detailliert Kapitel 13.<br />

„Dividendenpolitik“). Im Falle der Auflösung der Gesellschaft wird das nach Abzug der<br />

Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen im Rahmen der Abwicklung an die Aktionäre verteilt<br />

(Recht auf den Liquidationserlös, § 271 AktG). Das Recht auf den Liquidationserlös bedeutet das<br />

Recht auf das nach Befriedigung der Gläubiger noch verbleibende Vermögen der Gesellschaft.<br />

An einem etwaigen Liquidationserlös nehmen die Aktien entsprechend ihrem rechnerischen<br />

Anteil am Grundkapital der <strong>mutares</strong> teil. Näheres regeln das Aktiengesetz und die Satzung der<br />

Gesellschaft. Die Rechte der Inhaber der Aktien können entsprechend der gesetzlichen<br />

Vorschriften geändert werden.<br />

20.6 Übertragbarkeit der Aktien<br />

Die Aktien der Gesellschaft können als so genannte Inhaberpapiere (Inhaberaktien) nach den<br />

allgemeinen Grundsätzen des Bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts formlos und frei von<br />

Zustimmungserfordernissen der Gesellschaft übertragen werden. Die Inhaberaktien werden<br />

mithin wie bewegliche Sachen durch Einigung und Übergabe übereignet. Beschränkungen<br />

bezüglich der Fungibilität bestehen nicht.<br />

20.7 Marktschutzvereinbarung / Veräußerungsbeschränkung (Lock-up-Vereinbarungen)<br />

Kein Aktionär der <strong>mutares</strong> unterliegt Veräußerungsbeschränkungen im Hinblick auf die Aktien.<br />

20.8 Übernahmeangebote<br />

Es erfolgten bislang keine obligatorischen Übernahmeangebote oder öffentliche<br />

Übernahmeangebote von Seiten Dritter in Bezug auf das Eigenkapital der <strong>mutares</strong> während des<br />

laufenden Geschäftsjahres.<br />

72


21 Bedingungen und Voraussetzungen für das öffentliche Angebot<br />

21.1 Gegenstand des öffentlichen Angebotes<br />

Gegenstand des öffentlichen Angebots sind sämtliche oben im Abschnitt „3.2. Gegenstand des<br />

Prospekts“ beschriebenen 322.000,00 auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft (ISIN<br />

DE000A0SMSH2)<br />

21.2 Zusammenfassung des Zeitplans<br />

Für das öffentliche Angebot ist folgender Zeitplan vorgesehen:<br />

10. Juni 2008 Handelsaufnahme im Open Market (Freiverkehr) der<br />

Frankfurter Wertpapierbörse<br />

15.07.2008 Voraussichtliche Billigung des Prospekts<br />

15.07.2008 Veröffentlichung des Prospekts auf der Internetseite der<br />

Gesellschaft www.<strong>mutares</strong>.de<br />

16.07.2008 Veröffentlichung der Hinweisbekanntmachung über die<br />

Veröffentlichung des Prospekts in der Börsen-Zeitung<br />

21.3 Angebotsfrist und erforderliche Maßnahmen für die Antragsstellung<br />

Der Beginn des öffentlichen Angebots ist der Tag der auf den Tag der Veröffentlichung des<br />

Prospekts folgt, also voraussichtlich der 17. Juli 2008. Kaufaufträge des Publikums können über<br />

jede an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel zugelassene Bank erteilt werden. Die<br />

Eingabe der Kaufaufträge durch die von Kaufinteressenten beauftragten Banken muss am ersten<br />

Handelstag nach Beginn des öffentlichen Angebots bis spätestens 9.00 Uhr erfolgen, um eine<br />

Berücksichtigung bei der Ermittlung des ersten Börsenpreises sicher zu stellen. Die Aktien<br />

können in Stückelungen ab 1 Stück erworben werden. Das Angebot beginnt mit dem 17. Juli und<br />

endet am 25. Juli 2008.<br />

21.4 Methoden und Fristen für die Bedienung der Wertpapiere und ihre Lieferung<br />

Die Zahlung des Preises der Aktien erfolgt gemäß den Börsenusancen zwei Börsentage nach<br />

dem ersten Handelstag. Die Abrechnung erfolgt dabei zwischen der Bank des Verkäufers der<br />

Aktien und der Bank des Käufers der Aktien. Die Umbuchung der Wertpapiere erfolgt bei der<br />

Clearstream Banking <strong>AG</strong> zu Lasten des Kontos der Bank des Verkäufers und zu Gunsten des<br />

Kontos der Bank des Käufers. Da die Gesellschaft keine eigenen Aktien besitzt, erhält die<br />

Gesellschaft keine Zahlungen. Neue Aktien werden nicht ausgegeben.<br />

21.5 Preisfestsetzung<br />

Der erste Börsenpreis der Wertpapiere wird am ersten Handelstag nach Veröffentlichung des<br />

Prospektes voraussichtlich zwischen 9.00 Uhr und 9.30 Uhr gemäß den Vorschriften von § 57<br />

73


Abs. 2 BörsG in Verbindung mit § 24 Abs. 2 BörsG von dem mit der Skontroführung beauftragten<br />

Skontroführer ermittelt.<br />

21.6 Aktienkäufe des Vorstands, des Aufsichtsrats und des oberen Managements vor dem<br />

öffentlichen Angebot<br />

Mitglieder des Vorstands, des oberen Managements oder des Aufsichtsrats haben nach Kenntnis<br />

der Gesellschaft auf Grundlage der ihr vorliegenden Mitteilungen von Aktionären über den<br />

Erwerb und die Veräußerung von Aktien seit dem Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahres<br />

bis zum Datum dieses Prospekts keine Aktien der Gesellschaft erworben.<br />

21.7 Verkaufsbeschränkungen<br />

Die Aktien der <strong>mutares</strong> sind und werden weder nach den Vorschriften des United States<br />

Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) noch bei den<br />

Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert.<br />

Sie werden demzufolge dort weder öffentlich angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt<br />

dorthin geliefert, außer in Anwendung einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des<br />

Securities Act. Insbesondere stellt dieser Prospekt weder ein öffentliches Angebot noch die<br />

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien in den Vereinigten Staaten von<br />

Amerika dar und darf daher auch dort nicht verteilt werden.<br />

21.8 Zahl- und Hinterlegungsstelle<br />

Die Gesellschaft wird im Inland mindestens ein Kreditinstitut als Zahl- und Hinterlegungsstelle<br />

benennen und bekannt geben. An den Schaltern der Zahl- und Hinterlegungsstelle können die<br />

Auszahlung von Gewinnanteilen, die Ausübung von Bezugsrechten, die Hinterlegung von Aktien<br />

zur Teilnahme an Hauptversammlungen und alle sonstigen die Aktien betreffenden Maßnahmen<br />

bewirkt werden. Zahl- und Hinterlegungsstelle der <strong>mutares</strong> ist das Bankhaus Gebrüder Martin<br />

<strong>AG</strong>, Kirchstrasse 35, D-73033 Göppingen, Deutschland<br />

21.9 Einbeziehung in den Handel im Open Market (Freiverkehr)<br />

Die Aktien der Gesellschaft sind weder im In- noch im Ausland zum Börsenhandel an einem<br />

organisierten Markt (z.B. Geregelter oder Amtlicher Markt der Frankfurter Wertpapierbörse)<br />

zugelassen oder an einer Börse notiert. Die Zulassung zu einem organisierten Markt im In- oder<br />

Ausland (z.B. zum Geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse) ist zum gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt auch nicht beabsichtigt. Die Gesellschaft beabsichtigt auch nicht, die Aktien in die<br />

Notierung des Teilbereichs des Open Market (Freiverkehr) an der Frankfurter Wertpapierbörse mit<br />

zusätzlichen Transparenzanforderungen (Entry Standard) einzubeziehen. Die Handelsaufnahme<br />

im Open Market (Freiverkehr) erfolgte am 10.06.2008.<br />

74


21.10 Bekanntmachungen<br />

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen satzungsgemäß im elektronischen<br />

Bundesanzeiger. Soweit gesetzlich erforderlich, erfolgen Veröffentlichungen auch in einer<br />

überregionalen Tageszeitung.<br />

21.11 Handelsregeln<br />

Der Handel der Aktien der Gesellschaft im Open Market (Freiverkehr) unterliegt den relevanten<br />

Vorschriften der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse und anderen Handelsregeln,<br />

insbesondere den Richtlinien für den Freiverkehr der Deutsche Börse <strong>AG</strong>. Ebenfalls unterliegt der<br />

Handel im Freiverkehr anderer deutscher Wertpapierbörsen den jeweils anwendbaren<br />

Handelsregeln dieser Börsen.<br />

22 Wertpapierinhaber mit Verkaufsposition<br />

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die einzubeziehenden Aktien nicht in ihrem Besitz sind,<br />

sondern an ihre Aktionäre ausgegeben wurden. Mögliche Aktienerwerbe geschehen demnach<br />

nicht von der Gesellschaft, sondern von ihren Aktionären. Der Erwerb der Aktien erfolgt gemäß<br />

den Usancen des Open Markets (Freiverkehrs) an der Frankfurter Wertpapierbörse. Die<br />

Anteilseigner der Emittentin besitzen keine Vorkaufsrechte.<br />

23 Kosten des öffentlichen Angebots<br />

Die Gesamtkosten des öffentlichen Angebots inklusive Provision für die Notierungsaufnahme an<br />

die VEM belaufen sich auf ca. EUR 20.000,00. Da die Gesellschaft keine eigenen Aktien besitzt<br />

und die Ausgabe neuer Aktien im Zusammenhang mit der Handelsaufnahme nicht vorgesehen<br />

ist, erzielt die Gesellschaft aus dem öffentlichen Angebot keine Erträge.<br />

24 Verwässerung<br />

Mangels Kapitalmaßnahme (Kapitalerhöhung) im Zusammenhang mit der Handelsaufnahme,<br />

findet keine Verwässerung der Anteile der Aktionäre statt.<br />

75


25 Hinweise zur Besteuerung<br />

25.1 Allgemeines<br />

Der nachfolgende Abschnitt enthält eine kurze Zusammenfassung einiger wichtiger deutscher<br />

Besteuerungsgrundsätze, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten oder der<br />

Übertragung von Aktien bedeutsam sind oder werden können. Es handelt sich dabei jedoch nicht<br />

um eine umfassende und vollständige Darstellung sämtlicher steuerlicher Aspekte, die für<br />

Aktionäre relevant sein können.<br />

Grundlage dieser Zusammenfassung sind das zur Zeit der Erstellung dieses Prospektes geltende<br />

nationale deutsche Steuerrecht (gesetzliche Regelungen, Auffassung der Finanzverwaltung und<br />

finanzgerichtliche Rechtsprechung) sowie die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen,<br />

die derzeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten abgeschlossen sind.<br />

In beiden Bereichen können sich Regelungen – unter Umständen auch rückwirkend – ändern.<br />

Für andere als die nachfolgend behandelten Aktionäre können abweichende Besteuerungsregeln<br />

gelten. Potentiellen Käufern von Aktien wird empfohlen, wegen der Steuerfolgen des Kaufs, des<br />

Haltens sowie der Veräußerung oder unentgeltlichen Übertragung von Aktien und wegen des bei<br />

einer ggf. möglichen Erstattung deutscher Quellensteuer (Kapitalertragsteuer) einzuhaltenden<br />

Verfahrens ihre steuerlichen Berater zu konsultieren. Diese sind in der Lage, auch die<br />

besonderen steuerlichen Verhältnisse des einzelnen Aktionärs zutreffend zu berücksichtigen.<br />

25.2 Ertragsteuern<br />

a) Laufende Besteuerung<br />

aa) Besteuerung der Kapitalgesellschaft<br />

In Deutschland ansässige Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich mit ihrem<br />

steuerpflichtigen Einkommen der Körperschaftsteuer. Der Körperschaftsteuersatz beträgt<br />

gegenwärtig 15 %. Auf die Körperschaftsteuer wird der Solidaritätszuschlag i.H.v. gegenwärtig<br />

5,5 % erhoben (Zuschlagsteuer). Die Belastung aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag<br />

auf das steuerpflichtige Einkommen beträgt damit derzeit 15,825 %. Dividenden und andere<br />

Gewinnanteile, die die Kapitalgesellschaft sowohl von inländischen als auch von ausländischen<br />

Kapitalgesellschaften bezieht, sind im Ergebnis zu 95 % steuerbefreit; 5 % gelten pauschal als so<br />

genannte "nicht abzugsfähige Betriebsausgaben". Dieselbe Regelung gilt für Gewinne der<br />

Gesellschaft aus der Veräußerung von Anteilen an einer inländischen oder ausländischen<br />

Kapitalgesellschaft.<br />

Die körperschaftsteuerliche Steuerbefreiung ist nicht an die Voraussetzung einer bestimmten<br />

Mindestbeteiligungsquote geknüpft. Außerdem unterliegen inländische Kapitalgesellschaften mit<br />

ihrem in inländischen Betriebsstätten erzielten Gewerbeertrag der Gewerbesteuer. Ein<br />

bundesweit einheitlicher Gewerbesteuersatz besteht nicht. Vielmehr wird der Gewerbesteuersatz<br />

76


maßgeblich durch den von der Gemeinde, in der sich die jeweilige Betriebsstätte befindet, zu<br />

bestimmenden sog. "Hebesatz" bestimmt. Zu beachten ist die Nichtabzugsfähigkeit der<br />

Gewerbesteuer bei der Ermittlung des körperschaftlichen Einkommens; die Gewerbesteuer stellt<br />

insoweit keine Betriebsausgabe dar. In gewerbesteuerlicher Hinsicht werden Dividenden und<br />

andere Gewinnanteile, die die Gesellschaft von inländischen oder ausländischen<br />

Kapitalgesellschaften bezieht, im Ergebnis ebenfalls zu 95% freigestellt. Dies gilt indes nur dann,<br />

wenn die Kapitalgesellschaft zu Beginn des maßgeblichen Veranlagungszeitraumes<br />

(Stichtagsbetrachtung) mindestens 15 % des gezeichneten Kapitals der ausschüttenden<br />

Gesellschaft hält (sog. "gewerbesteuerliches Schachtelprivileg"). Für Gewinnanteile, die von<br />

ausländischen Kapitalgesellschaften stammen, gelten zusätzliche Einschränkungen. Verluste der<br />

Gesellschaft können zunächst bis zu einem Betrag i.H.v. 511.500,00 EUR mit dem zu<br />

versteuernden Einkommen des Vorjahres verrechnet werden (sogenannter "Verlustrücktrag").<br />

Danach verbleibende Verluste werden zeitlich unbefristet vorgetragen. In Vorjahren erzielte<br />

Verluste der Kapitalgesellschaft sind für körperschaftssteuerliche und gewerbesteuerliche<br />

Zwecke bis zu einem Betrag i.H.v. 1 Mio. EUR uneingeschränkt abzugsfähig. Darüber hinaus<br />

können sie nur gegen 60 % der ermittelten steuerlichen Bemessungsgrundlage verrechnet<br />

werden. Verbleibende Verluste der Gesellschaft sind erneut vorzutragen.<br />

bb) Besteuerung der Anteilseigner<br />

Allgemeines<br />

Deutsche Kapitalgesellschaften haben grundsätzlich für Rechnung der Aktionäre von den von<br />

ihnen vorgenommenen Gewinnausschüttungen eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 20 % und<br />

einen auf die Kapitalertragsteuer erhobenen Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 % einzubehalten und<br />

abzuführen. Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer ist die von der Hauptversammlung<br />

beschlossene Dividende. Die Kapitalgesellschaft ist für die Einbehaltung der Kapitalertragsteuer<br />

verantwortlich. Ab dem 1. Januar 2009 unterliegen die Ausschüttungen der so genannten<br />

Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Der Kapitalertragsteuerabzug<br />

erfolgt grundsätzlich unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Gewinnausschüttung auf<br />

Ebene des Aktionärs von der Steuer befreit ist und ob es sich um einen im Inland oder einen im<br />

Ausland ansässigen Aktionär handelt.<br />

Für Dividenden, die an eine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässige<br />

Gesellschaft im Sinne der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit §<br />

43b EStG und der so genannten "Mutter-Tochter-Richtlinie" (Richtlinie Nr. 90/435/EWG des<br />

Rates vom 23. Juli 1990) ausgeschüttet werden oder an eine Kapitalgesellschaft, die in einem<br />

Staat, mit dem die Bundesrepublik Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen<br />

abgeschlossen hat, ansässig ist, kann bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen auf Antrag bei<br />

einer Gewinnausschüttung von der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer ganz oder teilweise<br />

abgesehen werden. Bei Aktionären, die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt<br />

steuerpflichtig sind, sowie bei Aktionären, die im Ausland ansässig sind und die ihre Aktien im<br />

Betriebsvermögen einer deutschen Betriebsstätte oder festen Einrichtung in Deutschland oder in<br />

77


einem Betriebsvermögen halten, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, wird<br />

die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer auf die Einkommen- oder<br />

Körperschaftsteuerschuld angerechnet und in Höhe eines etwaigen Überhanges erstattet. Für<br />

den Solidaritätszuschlag gilt entsprechendes.<br />

Für Ausschüttungen an im Ausland ansässige Aktionäre gilt: Hat die Bundesrepublik Deutschland<br />

mit dem Ansässigkeitsstaat des Aktionärs ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen<br />

und hält der Aktionär seine Aktien weder im Vermögen einer Betriebsstätte oder festen<br />

Einrichtung in Deutschland noch in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in<br />

Deutschland bestellt ist, der im Sinne des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens<br />

abhängig ist, kann sich der Kapitalertragssteuersatz nach Maßgabe des anwendbaren<br />

Doppelbesteuerungsabkommens reduzieren. Die Ermäßigung der Kapitalertragsteuer wird<br />

grundsätzlich in der Weise gewährt, dass die Differenz zwischen dem einbehaltenen<br />

Gesamtbetrag einschließlich des Solidaritätszuschlages und der unter Anwendung des<br />

einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens tatsächlich geschuldeten Kapitalertragsteuer (in<br />

der Regel 15 %) auf Antrag durch die deutsche Finanzverwaltung erstattet wird. Formulare für<br />

das Erstattungsverfahren sind beim Bundeszentralamt für Steuern, An der Küppe 1, 53225 Bonn,<br />

sowie den deutschen Botschaften und Konsulaten erhältlich und können im Internet von der<br />

Website des Bundeszentralamts für Steuern unter www.bzst.bund.de heruntergeladen werden.<br />

Besteuerung inländischer Anteilseigner<br />

Bei in der Bundesrepublik unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, welche ihre<br />

Aktien im Privatvermögen halten, gehören lediglich 50 % der Dividenden zu den steuerpflichtigen<br />

Einkünften aus Kapitalvermögen (sog. "Halbeinkünfteverfahren"). Diese 50 % unterliegen der<br />

progressiven Einkommensteuer (bis zu einem Höchstsatz von derzeit 45 %) zuzüglich 5,5 %<br />

Solidaritätszuschlag hierauf. Bei einem Höchstsatz von 45 % würde sich hierbei ohne<br />

Berücksichtigung der Kirchensteuer eine Gesamtbelastung von gerundet 47,5 % auf die Hälfte<br />

der Dividenden ergeben. Mit solchen Dividenden in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende<br />

Aufwendungen sind nur zur Hälfte steuerlich abzugsfähig. Dies gilt unabhängig davon, in<br />

welchem Veranlagungszeitraum die Dividenden zugeflossen sind. Ab dem 1. Januar 2009<br />

unterliegen die Ausschüttungen der so genannten Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zzgl.<br />

Solidaritätszuschlag. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, welche die Aktien<br />

in ihrem Privatvermögen halten, kommt im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen nach Abzug der Werbungskosten derzeit ein Freibetrag i.H.v. 750,00 EUR für<br />

Ledige bzw. 1.500,00 EUR für zusammenveranlagte Ehegatten je Kalenderjahr zum Abzug (so<br />

genannter "Sparer-Freibetrag"). Es wird derzeit eine Werbungskosten-Pauschale von 51,00 EUR<br />

für Ledige bzw. 102,00 EUR für zusammenveranlagte Ehegatten gewährt, sofern nicht höhere<br />

Werbungskosten nachgewiesen werden. Nur soweit der steuerpflichtige Teil der Dividenden und<br />

andere Einnahmen aus Kapitalvermögen nach (bei Dividenden hälftigem) Abzug der steuerlich<br />

berücksichtigungsfähigen tatsächlichen Werbungskosten bzw. des Werbungskosten-<br />

Pauschbetrags diesen Sparer-Freibetrag übersteigen, werden diese (tatsächlich) besteuert. Ab<br />

78


2009 wird nur noch ein Sparerpauschbetrag in Höhe von 801,00 EUR für Ledige bzw. 1.602,00<br />

EUR für Ehegatten gewährt. Darüber hinausgehende Werbungskosten sind nicht mehr<br />

abzugsfähig.<br />

Sind die Aktien dem Betriebsvermögen eines Aktionärs zuzuordnen, so hängt die Besteuerung<br />

davon ab, ob der Aktionär eine Körperschaft, eine natürliche Person oder eine<br />

Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ist:<br />

(i) Ist der Aktionär eine inländische Kapitalgesellschaft, so sind ausgeschüttete Dividenden –<br />

vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen zum Beispiel für Kreditinstitute,<br />

Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen, Pensionsfonds, Lebens- und<br />

Krankenversicherungsunternehmen – grundsätzlich von der Körperschaftsteuer und dem<br />

Solidaritätszuschlag befreit. Eine Mindestbeteiligungsgrenze oder eine Mindesthaltezeit ist<br />

insoweit nicht zu beachten. Die bezogenen Dividenden sind auch in voller Höhe von der<br />

Gewerbesteuer befreit, wenn die Körperschaft zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums<br />

zu mindestens 15 % am Grundkapitel der Gesellschaft beteiligt war. Allerdings werden 5 % der<br />

bezogenen Dividenden als steuerlich nicht abziehbare Betriebsausgaben behandelt, so dass<br />

effektiv 5 % der Dividenden der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und der<br />

Gewerbesteuer unterliegen. Die bezogenen Dividenden unterliegen in voller Höhe der<br />

Gewerbesteuer, wenn der Aktionär zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums nicht zu<br />

mindestens 15 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt war.<br />

(ii) Werden die Aktien im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers gehalten, geht die<br />

Dividende, soweit keine Körperschaft beteiligt ist, für Zwecke der Einkommensbesteuerung zu 50<br />

% in die Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb ein. Betriebsausgaben, die mit den<br />

Dividenden in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind lediglich zu 50 % abzugsfähig.<br />

Gehören die Aktien zu einem gewerblichen Betriebsvermögen in Deutschland, unterliegen die<br />

Dividendeneinkünfte in vollem Umfang der Gewerbesteuer, es sei denn, der Steuerpflichtige war<br />

zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums mindestens mit 15 % am Grundkapital der<br />

Gesellschaft beteiligt. Im letztgenannten Fall gilt die hälftige Freistellung der Dividende von der<br />

Einkommensteuer für die Gewerbesteuer entsprechend. Allerdings ist die Gewerbesteuer unter<br />

gewissen Voraussetzungen im Wege eines pauschalierten Anrechnungsverfahrens auf die<br />

persönliche Einkommensteuerschuld des Aktionärs anrechenbar. Ab 2009 unterliegen diese<br />

Einkünfte zu 60 % der Besteuerung (sog. Teileinkünfteverfahren).<br />

(iii) Ist der Aktionär eine Personengesellschaft, geht die Dividende in die einheitliche und<br />

gesonderte Gewinnfeststellung ein und wird von dort aus den Gesellschaftern anteilig<br />

zugewiesen. Die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer wird nur auf der Ebene der<br />

Gesellschafter, nicht aber auf der Ebene der Personengesellschaft erhoben. Die Besteuerung<br />

hängt davon ab, ob der Gesellschafter der Personengesellschaft körperschafts- oder<br />

einkommensteuerpflichtig ist: Bei körperschaftsteuerpflichtigen Gesellschaftern entspricht die<br />

Besteuerung der Dividenden den unter Gliederungspunkt (i) aufgezeigten Grundsätzen. Bei<br />

einkommensteuerpflichtigen Gesellschaftern (natürliche Personen) gelten die unter<br />

Gliederungspunkt (ii) dargestellten Grundsätze, allerdings vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen<br />

79


für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors. Die Dividenden unterliegen bei<br />

Zurechnung der Aktien zu einer inländischen Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs der<br />

Personengesellschaft zusätzlich auf Ebene der Personengesellschaft in voller Höhe der<br />

Gewerbesteuer, wenn die Personengesellschaft zu Beginn des maßgeblichen<br />

Erhebungszeitraums nicht zu mindestens 15 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt war.<br />

Wenn der Gesellschafter eine natürliche Person ist, wird die von der Personengesellschaft<br />

gezahlte Gewerbesteuer unter gewissen Voraussetzungen im Wege eines pauschalierten<br />

Anrechnungsverfahrens auf seine persönliche Einkommensteuer angerechnet.<br />

Dividendenausschüttungen, die aus dem steuerlichen Einlagekonto erfolgen, sind bei Aktionären,<br />

die ihre Aktien im Betriebsvermögen halten, sowie bei Aktionären, die selbst – beziehungsweise<br />

bei unentgeltlichem Erwerb ihr(e) Rechtsvorgänger – zu irgendeinem Zeitpunkt während der fünf<br />

Jahre, die Veräußerung vorangehen, zu mindestens 1 % unmittelbar oder mittelbar am Kapital<br />

der Gesellschaft beteiligt waren, wie Veräußerungserlöse zu versteuern. Kapitalertragsteuer wird<br />

in diesen Fällen nicht erhoben.<br />

Besteuerung ausländischer Anteilseigner<br />

Bei in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihre Aktien<br />

nicht im Betriebsvermögen einer deutschen Betriebsstätte oder festen Einrichtung in Deutschland<br />

oder in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist,<br />

halten, gilt die deutsche Steuerschuld mit Einbehaltung der (ggf. nach einem<br />

Doppelbesteuerungsabkommen ermäßigten) Kapitalertragsteuer als abgegolten. Ist der Aktionär<br />

eine natürliche Person und gehören die Aktien zu einem Betriebsvermögen einer deutschen<br />

Betriebsstätte oder festen Einrichtung in Deutschland oder zu einem Betriebsvermögen, für das<br />

ein im Sinne der anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen abhängiger ständiger Vertreter in<br />

Deutschland bestellt ist, so unterliegen 50 % der Dividenden der deutschen Einkommensteuer<br />

zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag hierauf. Gehören die Aktien zu einem gewerblichen<br />

Betriebsvermögen, unterliegen die bezogenen Dividenden nach Abzug der mit ihnen im<br />

wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben der Gewerbesteuer, es sei denn,<br />

der Aktionär war zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraumes zu mindestens 15 % am<br />

Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Allerdings ist die Gewerbesteuer im Wege eines<br />

pauschalierten Anrechnungsverfahrens unter gewissen Voraussetzungen auf die persönliche<br />

Einkommensteuer des Aktionärs anrechenbar. Ab 2009 unterliegen die Dividenden mit 60 % der<br />

Besteuerung. Dividendenausschüttungen an ausländische Körperschaften sind – vorbehaltlich<br />

bestimmter Ausnahmen zum Beispiel für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute,<br />

Finanzunternehmen, Pensionsfonds, Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen –<br />

grundsätzlich von der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag befreit, wenn die Aktien<br />

einer Betriebsstätte in Deutschland zugerechnet werden können oder durch einen ständigen<br />

Vertreter in Deutschland gehalten werden. Gehören die Aktien zu einer gewerblichen<br />

Betriebsstätte in Deutschland, unterliegen die bezogenen Dividenden der Gewerbesteuer, es sei<br />

denn, die Beteiligung betrug zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums mindestens 15 %<br />

80


des Grundkapitals der Gesellschaft. Auch wenn die Dividende von Körperschaftssteuer und<br />

Gewerbesteuer befreit ist, werden jedoch 5 % der Dividenden als steuerlich nicht abziehbare<br />

Betriebsausgaben behandelt, so dass effektiv 5 % der Dividenden der Körperschaftsteuer<br />

(zuzüglich Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer unterliegen. Im Übrigen können tatsächlich<br />

anfallende Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Beteiligung stehen, für körperschafts-<br />

und gewerbesteuerliche Zwecke in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden.<br />

b) Besteuerung bei Veräußerung<br />

aa) Besteuerung inländischer Aktionäre<br />

Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen einer in Deutschland ansässigen<br />

natürlichen Person gehaltenen Aktien sind grundsätzlich einkommensteuer- und<br />

solidaritätszuschlagspflichtig, wenn die Veräußerung innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb<br />

stattfindet und der Erwerb dieser Aktien bis zum 31. Dezember 2008 erfolgte. Sie werden jedoch<br />

nur zu 50 % in die steuerliche Bemessungsgrundlage einbezogen. Auf die gleiche Weise werden<br />

auch Gewinne aus der Veräußerung eines im Privatvermögen gehaltenen Bezugsrechtes der<br />

Einkommens-teuer und dem Solidaritätszuschlag unterworfen, wenn die Veräußerung innerhalb<br />

eines Jahres nach dem Erwerb der dem Bezugsrecht zugrunde liegenden Aktien erfolgt. Soweit<br />

der erzielte Gewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften pro Jahr und Person weniger als<br />

512,00 EUR beträgt, wird er nicht besteuert. Entsteht ein Veräußerungsverlust, so kann dieser<br />

lediglich mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Soweit dies in<br />

dem Veranlagungszeitraum, in dem die Verluste angefallen sind, nicht möglich ist, können die<br />

Verluste in das vorhergehende Jahr zurückgetragen oder unbegrenzt in zukünftige Jahre<br />

vorgetragen und in einem anderen Veranlagungszeitraum, gegebenenfalls eingeschränkt, mit<br />

Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Ab 2009 unterliegt jeder<br />

Aktienverkauf der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag.<br />

Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, die im Privatvermögen eines in Deutschland<br />

ansässigen Aktionärs gehalten werden, sind darüber hinaus zu 50 % steuerpflichtig, wenn – auch<br />

nach Ablauf der vorgenannten Jahresfrist – der Aktionär _ oder im Falle eines unentgeltlichen<br />

Erwerbes sein (e) Rechtsvorgänger _ zu irgendeinem Zeitpunkt während der der Veräußerung<br />

vorangehenden fünf Jahre zu mindestens 1 % unmittelbar oder mittelbar am Grundkapital der<br />

Gesellschaft beteiligt war(en). In diesem Falle unterliegt auch die Hälfte der Gewinne aus der<br />

Veräußerung eines Bezugsrechtes der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag. Verluste<br />

aus der Veräußerung der Aktien oder Bezugsrechte sowie Aufwendungen, die im wirtschaftlichen<br />

Zusammenhang mit der Veräußerung stehen, sind nur zur Hälfte abziehbar. Ab 2009 unterliegen<br />

diese Veräußerungen dem Teileinkünfteverfahren, so dass insgesamt 60 % des Gewinns<br />

steuerpflichtig sind. Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien, die von<br />

einem in Deutschland ansässigen Aktionär im Betriebsvermögen gehalten werden, hängt davon<br />

ab, ob der Aktionär eine Kapitalgesellschaft, eine natürliche Person oder eine<br />

Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ist:<br />

81


(i) Ist der Aktionär eine inländische Kapitalgesellschaft, sind Gewinne aus der Veräußerung von<br />

Aktien – vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, zum Beispiel für Kreditinstitute,<br />

Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen, Pensionsfonds-, Lebens- und<br />

Krankenversicherungsunternehmen – grundsätzlich von der Gewerbe- und Körperschaftsteuer<br />

einschließlich Solidaritätszuschlag befreit. Jedoch werden 5 % der Gewinne als steuerlich nicht<br />

abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt, so dass effektiv 5 % der Gewinne der<br />

Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und der Gewerbesteuer unterliegen.<br />

Tatsächlich anfallende Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Beteiligung stehen,<br />

können für körperschaftssteuerliche und gewerbesteuerliche Zwecke als Betriebsausgaben<br />

abgezogen werden. Dagegen sind Verluste aus der Veräußerung oder Abschreibung der Aktien<br />

sowie andere Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den Aktien stehen, steuerlich<br />

nicht abzugsfähig.<br />

(ii) Werden die Aktien im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers gehalten, unterliegen 50<br />

% der Veräußerungsgewinne der progressiven Einkommensteuer zuzüglich 5,5 %<br />

Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer. Mit solchen Veräußerungen im wirtschaftlichen<br />

Zusammenhang stehende Aufwendungen und Veräußerungsverluste sowie Verluste aus der<br />

Abschreibung der Aktien sind nur zu 50 % steuerlich abzugsfähig. Gehören die Aktien zu einem<br />

gewerblichen Betriebsvermögen, ist die Hälfte der Veräußerungsgewinne auch gewerbe-<br />

steuerpflichtig. Allerdings ist die Gewerbesteuer im Wege eines pauschalierten<br />

Anrechnungsverfahrens unter gewissen Voraussetzungen auf die persönliche Einkommensteuer<br />

des Aktionärs anrechenbar. Gewinne aus der Veräußerung von Aktien können derzeit unter<br />

bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Höchstbetrag von 500.000,00 EUR ganz oder<br />

teilweise von den Anschaffungskosten bestimmter anderer Wirtschaftsgüter abgezogen bzw. in<br />

eine zeitlich begrenzte Reinvestitionsrücklage eingestellt werden. Ab 2009 sind 60 % der<br />

Veräußerungsgewinne steuerpflichtig.<br />

(iii) Ist der Aktionär eine Personengesellschaft, so wird die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer<br />

nur auf Ebene des jeweiligen Gesellschafters dieser Gesellschaft erhoben, nicht aber auf Ebene<br />

der Personengesellschaft. Die Besteuerung hängt davon ab, ob der Gesellschafter eine<br />

Körperschaft oder natürliche Person ist. Ist der Gesellschafter eine Körperschaft, entspricht die<br />

Besteuerung der Veräußerungsgewinne den unter Gliederungspunkt (i) aufgezeigten<br />

Grundsätzen. Ist der Gesellschafter eine natürliche Person, finden – vorbehaltlich bestimmter<br />

Ausnahmen für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors – die unter<br />

Gliederungspunkt (ii) dargestellten Grundsätze Anwendung. Im Betriebsvermögen realisierte<br />

Gewinne aus der Veräußerung eines Bezugsrechtes werden entsprechend besteuert.<br />

bb) Besteuerung ausländischer Anteilseigner<br />

Erfolgt die Veräußerung der Aktien durch einen ausländischen Aktionär, (i) der die Aktien in einer<br />

Betriebsstätte, festen Einrichtung oder in einem Betriebsvermögen hält, für das ein ständiger<br />

Vertreter in Deutschland bestellt ist, oder (ii) der selbst – bzw. bei unentgeltlichem Erwerb dessen<br />

Rechtsvorgänger – zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der letzten fünf Jahre vor der<br />

82


Veräußerung der Aktien direkt oder indirekt mit mindestens 1 % am Kapital der Gesellschaft<br />

beteiligt war, so unterliegen die erzielten Veräußerungsgewinne in Deutschland zu 50 % der<br />

Einkommensteuer (zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag). Bei Zurechnung der Aktien zu einer<br />

inländischen Betriebsstätte eines Gewerbebetriebes unterliegen die Veräußerungsgewinne zur<br />

Hälfte auch der Gewerbesteuer. Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen sehen eine<br />

uneingeschränkte Befreiung von der deutschen Besteuerung vor, sofern die Aktien nicht im<br />

Vermögen einer inländischen Betriebsstätte oder festen Einrichtung oder durch einen<br />

inländischen ständigen Vertreter, der im Sinne des anwendbaren Doppel-<br />

besteuerungsabkommens abhängig ist, gehalten werden. Gewinne aus der Veräußerung eines<br />

Bezugsrechtes unterliegen im vorgenannten Fall zur Hälfte der Einkommensteuer zuzüglich<br />

Solidaritätszuschlag, soweit die deutsche Besteuerung nicht nach anwendbaren<br />

Doppelbesteuerungsabkommen ausgeschlossen ist. Ab 2009 sind die Veräußerungsgewinne in<br />

Höhe von 60 % steuerpflichtig. Veräußerungsgewinne, die eine nicht in Deutschland ansässige<br />

Körperschaft erzielt, sind – vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, zum Beispiel für Kreditinstitute,<br />

Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen, Pensionsfonds, Lebens- und<br />

Krankenversicherungsunternehmen – grundsätzlich zu 95 % von der Gewerbe- und<br />

Körperschaftsteuer befreit. 5 % der Gewinne werden als steuerlich nicht abziehbare<br />

Betriebsausgaben behandelt, so dass effektiv 5 % der Gewinne der Körperschaftsteuer<br />

(zuzüglich Solidaritätszuschlag) unterliegen, wenn (i) die Aktien über eine Betriebsstätte gehalten<br />

werden oder zu einem Betriebsvermögen gehören, für das in Deutschland ein ständiger Vertreter<br />

bestellt ist, der im Sinne des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens abhängig ist, oder<br />

(ii) vorbehaltlich der Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens der Anteilseigner zu<br />

irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung der Aktien<br />

unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % am Kapital der Gesellschaft beteiligt war. Gehören<br />

die Aktien zu einer inländischen gewerblichen Betriebsstätte der Körperschaft, so unterliegen 5 %<br />

des Veräußerungsgewinns auch der Gewerbesteuer. Doppelbesteuerungsabkommen sehen<br />

diesbezüglich grundsätzlich keine weitere Reduktion der im Inland erhobenen Steuer vor.<br />

Tatsächlich anfallende Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Beteiligung stehen,<br />

können für körperschafts- und gewerbesteuerliche Zwecke als Betriebsausgaben abgezogen<br />

werden. Verluste aus der Veräußerung oder Abschreibung der Aktien sowie andere<br />

Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den veräußerten Aktien stehen, sind steuerlich<br />

hingegen nicht abzugsfähig. Gehören die Aktien zu einer inländischen gewerblichen<br />

Betriebsstätte der Körperschaft, so unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung der Bezugsrechte<br />

auch der Gewerbesteuer.<br />

c) Besonderheiten für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und<br />

Finanzunternehmen<br />

Soweit Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute Aktien oder Bezugsrechte halten oder<br />

veräußern, welche nach § 1 Abs. 12 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) dem<br />

Handelsbuch zuzurechnen sind, gelten weder für Dividenden noch für Veräußerungsgewinne das<br />

83


Halbeinkünfteverfahren oder die Befreiung von der Körperschaftsteuer und ggf. von der<br />

Gewerbesteuer. Gleiches gilt für Aktien, die von Finanzunternehmen im Sinne des KWG mit dem<br />

Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolges erworben werden. Dies gilt auch für<br />

Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen mit Sitz in einem anderen<br />

Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des EWR-<br />

Abkommens, soweit sie mit Dividenden und Veräußerungsgewinnen nach Maßgabe der obigen<br />

allgemeinen Erläuterungen in der Bundesrepublik Deutschland steuerpflichtig sind.<br />

Dividendenerträge und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen, die bei Lebens- und<br />

Krankenversicherungsunternehmen den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, sind – unter weiteren<br />

Voraussetzungen – in voller Höhe körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig. Entsprechendes gilt<br />

für Pensionsfonds. Darüber hinaus finden für Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen<br />

sowie für Pensionsfonds weitere besondere steuerliche Regelungen Anwendung. Dividenden<br />

sind in den vorgenannten Fällen allerdings grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit, wenn<br />

der Aktionär zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu mindestens 15 % am<br />

Grundkapital der Gesellschaft beteiligt war und die Anteile nicht den Kapitalanlagen dieser<br />

Unternehmen zuzuordnen sind.<br />

25.3 Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Der Übergang von Aktien auf eine andere Person durch Schenkung oder von Todes wegen<br />

unterliegt der deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, wenn (i) der Erblasser, der Schenker,<br />

der Erbe, der Beschenkte oder der sonstige Erwerber zur Zeit des Vermögensübergangs seinen<br />

Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte oder sich als deutscher<br />

Staatsangehöriger nicht länger als fünf – in bestimmten Fällen zehn – Jahre dauernd im Ausland<br />

aufgehalten hat, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben, oder (ii) die Aktien beim Erblasser<br />

oder Schenker zu einem Betriebsvermögen gehörten, für das in Deutschland eine Betriebsstätte<br />

unterhalten wurde oder ein ständiger Vertreter bestellt war, oder (iii) der Erblasser oder Schenker<br />

zum Zeitpunkt des Erbfalls oder der Schenkung entweder allein oder zusammen mit anderen ihm<br />

nahe stehenden Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 Außensteuergesetz (AStG) zu mindestens 10<br />

% am Grundkapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt war. Die wenigen<br />

gegenwärtig in Kraft befindlichen deutschen Erbschaftsteuer- Doppelbesteuerungsabkommen<br />

sehen in der Regel vor, dass deutsche Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nur im Fall des ersten<br />

Gliederungspunktes und mit Einschränkungen im Fall des zweiten Gliederungspunktes erhoben<br />

werden kann. Besondere Vorschriften gelten für deutsche Staatsangehörige, die im Inland weder<br />

einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zu einer inländischen juristischen<br />

Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer<br />

inländischen öffentlichen Kasse beziehen, sowie für zu ihrem Haushalt gehörende Angehörige,<br />

die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.<br />

25.4 Sonstige Steuern<br />

Bei Kauf, Verkauf oder sonstiger Veräußerung von Aktien fällt keine deutsche<br />

Kapitalverkehrsteuer, Umsatzsteuer, Stempelsteuer oder ähnliche Steuer an. Unter bestimmten<br />

84


Voraussetzungen ist es jedoch möglich, dass Unternehmer zu einer Umsatzsteuerpflicht der<br />

ansonsten steuerfreien Umsätze optieren. Vermögensteuer wird in Deutschland gegenwärtig<br />

nicht erhoben. Die Übertragung oder Vereinigung von mindestens 95 % der Aktien kann<br />

Grunderwerbsteuer auslösen, wenn die Gesellschaft oder Gesellschaften, an denen die<br />

Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, über inländische Grundstücke verfügen.<br />

25.5 Steuerrechtliche Entwicklungen<br />

Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform wurde etwa der Körperschaftsteuersatz auf 15 %<br />

abgesenkt und auch die Gewerbesteuerbelastung von Körperschaften reduziert. Im Gegenzug ist<br />

die Gewerbesteuer u. a. keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr und das gewerbesteuerliche<br />

Schachtelprivileg setzt erst ab einer Mindestbeteiligung von 15 % (statt bisher 10 %) ein.<br />

Außerdem wird ab 1. Januar 2009 die Besteuerung privater Kapitalerträge neu geordnet. Es wird<br />

eine pauschale Abgeltungssteuer von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag) auf Zinsen,<br />

Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Aktien eingeführt. Bei den Veräußerungsgewinnen im<br />

Privatvermögen entfällt für nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Wertpapiere die bisherige<br />

Spekulationsfrist von 12 Monaten und die Steuerpflicht bleibt auch nach einer Haltezeit von über<br />

einem Jahr erhalten. Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann statt des Abgeltungssteuersatzes von<br />

25 % der individuelle tarifliche Einkommensteuersatz angewendet werden. Für Aktien, die von<br />

natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden, wird das Halbeinkünfteverfahren ab<br />

dem Veranlagungszeitraum 2009 durch ein sogenannten "Teileinkünfteverfahren" ersetzt.<br />

Danach sind zukünftig nur noch 40 % statt bisher 50 % der Dividenden und<br />

Veräußerungsgewinne steuerfrei. Es ist nicht auszuschließen, dass sich aus den geplanten<br />

Steuerrechtsänderungen weitere Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von<br />

Dividendeneinkünften und Veräußerungsgewinnen ergeben. Das aktuelle Erbschaft- und<br />

Schenkungssteuerrecht wurde jüngst vom Bundesverfassungsgericht als nicht<br />

verfassungskonform beurteilt. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verstoßen die<br />

unterschiedlichen Wertermittlungsvorschriften je nach Art der übertragenen<br />

Vermögensgegenstände gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das Bundesverfassungsgericht hat<br />

den Gesetzgeber deshalb verpflichtet, eine verfassungskonforme Neuregelung bis spätestens<br />

zum 31. Dezember 2008 zu treffen. Daher soll das derzeit geltende Erbschaft- und<br />

Schenkungssteuerrecht in naher Zukunft geändert wird.<br />

85


26 Finanzinformationen<br />

Die in diesem Prospekt enthaltenen Finanzinformationen ergeben sich aus folgenden Unterlagen:<br />

Geprüfter Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.03.2008<br />

Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.03.2008 wurde durch die Central Treuhand <strong>AG</strong>,<br />

<strong>München</strong> geprüft. Sie hat hierzu die in F-6 abgebildete Bescheinigung erteilt.<br />

Plan-Bilanzen, Plan-Gewinn-und-Verlustrechnungen sowie Plankapitalflussrechnungen<br />

für die Geschäftsjahre 2008/09 bis 2010/11 der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />

Die Plausibilität der Annahmen und der rechnerischen Richtigkeit der Planungen der Gesellschaft<br />

wurde zum 23. April 2008 durch die Central Treuhand <strong>AG</strong>, <strong>München</strong>, geprüft. Sie hat hierzu die in<br />

F-10 abgebildete Bescheinigung erteilt.<br />

86


INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. Geprüfter Jahresabschluss der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> zum 31. März 2008<br />

mit Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers F-2<br />

Bilanz zum 31. März 2008 F-2<br />

Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. März 2008 F-3<br />

Anhang F-4<br />

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers F-6<br />

2. Plan-Bilanzen, Plan-Ergebnisrechnungen und Plan-Kapitalflussrechnungen<br />

für die Geschäftsjahre 2008/09, 2009/10 und 2010/2011 F-7<br />

Plan-Bilanzen F-7<br />

Plan-Ergebnisrechnungen F-8<br />

Plan-Kapitalflussrechnungen F-9<br />

Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers F-10<br />

87<br />

F-1


AKTIVA<br />

A. Umlaufvermögen<br />

<strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>München</strong><br />

Bilanz zum 31. März 2008<br />

88<br />

31.03.2008 07.02.2008<br />

€ € €<br />

I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben,<br />

Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 340.146,74 200.000,00<br />

PASSIVA<br />

A. Eigenkapital<br />

340.146,74 200.000,00<br />

31.03.2008 07.02.2008<br />

€ € €<br />

I. Gezeichnetes Kapital 174.000,00 160.000,00<br />

II. Kapitalrücklage 166.000,00 40.000,00<br />

III. Bilanzgewinn 146,74 340.146,74<br />

340.146,74 200.000,00<br />

F-2


<strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>München</strong><br />

Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr bis 31. März 2008<br />

1. sonstige betriebliche Erträge 9.600,00<br />

2. sonstige betriebliche Aufwendungen 9.453,26<br />

3. Jahresüberschuss 146,74<br />

4. Gewinnvortrag 0,00<br />

5. Bilanzgewinn 146,74<br />

89<br />

€<br />

F-3


<strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>München</strong><br />

Anhang zum Jahresabschluss<br />

für das Rumpfgeschäftsjahr 7. Februar bis 31. März 2008<br />

1. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung<br />

1.1 Gliederung<br />

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der Satzung<br />

aufgestellt worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren<br />

gewählt.<br />

Sofern es der Übersichtlichkeit diente, wurden bei Wahlrechten die Angaben im Anhang<br />

gemacht.<br />

1.2 Bewertung<br />

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.<br />

2. Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses<br />

2.1. Grundkapital<br />

Das Grundkapital von EUR 174.000 ist eingeteilt in 174.000 Stückaktien.<br />

2.2 Kapitalrücklage<br />

In der Kapitalrücklage sind ausschließlich sonstige Einzahlungen der Aktionäre gemäß § 272<br />

Abs. 2 Nr. 4 HGB enthalten.<br />

2.3 Genehmigtes Kapital<br />

Der Vorstand ist berechtigt, bis zum Ablauf des 31.12.2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu EUR 80.000,00 durch<br />

Ausgabe von bis zu 80.000 Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen und hierbei<br />

das Bezugsrecht der Aktien auszuschließen. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung zu<br />

bestimmen.<br />

90<br />

F-4


2.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen Kostenerstattungen.<br />

3. sonstige Angaben<br />

3.1 Organe der Gesellschaft<br />

3.1.1 Vorstand<br />

Dem Vorstand gehörten im Berichtsjahr an:<br />

Robin Laik, <strong>München</strong><br />

Dr. Axel Geuer, <strong>München</strong><br />

3.1.2 Aufsichtsrat<br />

Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr an:<br />

Prof. Dr. Micha Bloching, Rechtsanwalt, Steuerberater, <strong>München</strong> (Vorsitzender)<br />

Volker Rofalski, kaufm. Angestellter, <strong>München</strong> (stellvertretender Vorsitzender)<br />

Dr. Ulrich Hauck, kaufm. Angestellter Leverkusen<br />

Die Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates haben keine Vergütungen für ihre Tätigkeiten<br />

im Geschäftsjahr erhalten.<br />

3.1.3 Arbeitnehmer<br />

Es wurden im Geschäftsjahr keine Mitarbeiter beschäftigt.<br />

3.2 Haftungsverhältnisse<br />

Zum Bilanzstichtag bestanden keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse.<br />

3.3 Finanzielle Verpflichtungen<br />

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht aus der Bilanz oder der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung ersichtlich sind, bestehen nicht.<br />

<strong>München</strong>, 2. April 2008<br />

gez. Robin Laik gez. Dr. Axel Geuer<br />

91<br />

F-5


92<br />

F-6


Plan-Bilanzen <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />

2008/2009 2009/2010 2010/2011<br />

T€ T€ T€<br />

Aktiva<br />

Anlagevermögen<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

und Sachanlagen 16 12 8<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen 480 4.320 10.720<br />

Umlaufvermögen<br />

Forderungen gegen<br />

verbundene Unternehmen 120 1.080 2.680<br />

flüssige Mittel 35 377 6.014<br />

651 5.789 19.422<br />

Passiva<br />

Eigenkapital<br />

Grundkapital 722 5.722 15.597<br />

Kapitalrücklage 18 18 143<br />

Gewinn-/Verlustvortrag -119 9<br />

Jahresüberschuss/-fehlbetrag -119 128 2.508<br />

621 5.749 18.257<br />

Steuerrückstellungen 0 0 1.075<br />

sonstige Rückstellungen 20 20 40<br />

Verbindlichkeiten gegenüber<br />

sonstige Verbindlichkeiten 10 20 50<br />

30 40 1.165<br />

651 5.789 19.422<br />

93<br />

F-7


Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen<br />

<strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />

2008/2009 2009/2010 2010/2011<br />

T€ T€ T€<br />

Umsatzerlöse 110 620 1.540<br />

Personalaufwand 103 1.112 2.109<br />

Abschreibungen 4 4 4<br />

sonstige betriebliche Aufwendungen 126 391 924<br />

Erträge aus Beteiligungen 1.000 5.000<br />

Betriebsergebnis -123 113 3.503<br />

Zinserträge 4 15 80<br />

Steuer vom Einkommen und Ertrag 1.075<br />

Jahresüberschuss -119 128 2.508<br />

94<br />

F-8


Plan-Kapitalflussrechnungen <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />

95<br />

F-9<br />

2008/2009 2009/2010 2010/2011<br />

T€ T€ T€<br />

1. Periodenergebnis -119 128 2.508<br />

2. Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 4 4 4<br />

3. Zunahme der Rückstellungen 20 0 1.095<br />

4. Zunahme der sonstigen Verbindlichkeiten 10 10 30<br />

5. Cash flow aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 4) -85 142 3.637<br />

6. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 20<br />

7. Auszahlungen für den Erwerb von konsolidierten Untern. 480 3.840 6.400<br />

8. Auszahlungen für Investitionen 120 960 1.600<br />

in das Finanzanlagevermögen-Ausleihungen<br />

9. Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 6 bis 8) -620 -4.800 -8.000<br />

10. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 400 5.000 10.000<br />

11. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 400 5.000 10.000<br />

12. Zahlungswirksame Veränderung des -305 342 5.637<br />

Finanzmittelfonds (Summe aus 5, 9 und 11)<br />

13. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 340 35 377<br />

14. Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 12 bis 13) 35 377 6.014


Bescheinigung<br />

Wir haben die vom Vorstand der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> erstellten Plan-Bilanzen, Plan-Ergebnisrechnungen<br />

und Plan-Kapitalflussrechnungen für die Geschäftsjahre 2008/2009 bis 2010/2011 in der diesem<br />

Bericht beiliegenden Fassung auf Plausibilität der Annahmen, ihre rechnerische Richtigkeit und<br />

die Schlüssigkeit der Ergebnisse geprüft. Die Aufstellung dieser Unterlagen liegt in der<br />

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der<br />

Grundlage der von uns durchgeführten Plausibilitätsprüfung eine Beurteilung über die Plausibilität<br />

der Annahmen, ihre rechnerische Richtigkeit und die Schlüssigkeit der Ergebnisse abzugeben.<br />

Den Berechnungen liegen die in einem „Businessplan“ im einzelnen dargestellten Konzeptionen<br />

und Annahmen zugrunde.<br />

Die in diesem Businessplan dargestellten einzelnen Kosten- bzw. Ausgabenpositionen, sowie die<br />

einzelnen Einnahme- bzw. Ertragspositionen beruhen auf Erfahrungswerten und erscheinen<br />

insgesamt realistisch. Aufbauend auf diesen im Businessplan entwickelten Einzeldaten sind die<br />

Plan-Bilanzen und Prognosekalkulationen für die Jahre 2008/2009 bis 2010/2011 rechnerisch<br />

zutreffend entwickelt worden und weisen für diese Jahre auch schlüssige Ergebnisse aus.<br />

Unter Zugrundelegung des uns vorgelegten Businessplanes hat der Vorstand die beigefügten<br />

Plan-Bilanzen sowie Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen für die Jahre 2006 bis 2008 nach den<br />

deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) sowie darauf aufbauend die „Prospektiven<br />

Kapitalflussrechnungen“ auf der Grundlage des „Deutschen Rechnungslegungsstandards 2“<br />

(DRS 2) für die Jahre 2008/2009 bis 2010/2011 für die Gesellschaft entwickelt.<br />

Die vorgelegten Unterlagen sind rechnerisch richtig und nach den deutschen handelsrechtlichen<br />

Vorschriften aufgestellt worden. Die „Prospektiven Kapitalflussrechnungen“ wurde auf der<br />

Grundlage des „Deutschen Rechnungslegungsstandards 2“ (DRS 2) für die Jahre 2008/2009 bis<br />

2010/2011 für die Gesellschaft richtig entwickelt.<br />

<strong>München</strong>, 23. April 2008<br />

96<br />

Central Treuhand <strong>AG</strong><br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

F-10<br />

gez. Mörtl gez. Reimert<br />

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin


UNTERSCHRIFTEN<br />

<strong>München</strong>, den 15. Juli 2008<br />

<strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />

gez. Robin Laik gez. Dr. Axel Geuer<br />

Vorstand Vorstand<br />

97<br />

U-1

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