mutares AG, München
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Wertpapierprospekt<br />
vom 15. Juli 2008<br />
für das öffentliche Angebot<br />
von<br />
Stück 322.000<br />
auf den Inhaber lautenden Stammaktien in Form von nennwertlosen<br />
Stückaktien (die „Aktien)<br />
jeweils mit einem anteiligen rechnerischen Nennbetrag von € 1,00<br />
und<br />
mit voller Gewinnbeteiligung ab dem 01.04.2008<br />
der<br />
<strong>mutares</strong> <strong>AG</strong>, <strong>München</strong><br />
Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A0SMSH<br />
International Security Identification Number (ISIN): DE000A0SMSH2<br />
Börsenkürzel: MUX
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Zusammenfassung des Wertpapierprospekts.................................................................. 1<br />
1.1 Allgemeine Informationen über die <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> und ihre Geschäftstätigkeit 1<br />
1.1.1 Überblick über die Geschäftstätigkeit ........................................................................... 1<br />
1.1.2 Angaben über die Gesellschaft, Geschichte und Entwicklung der <strong>mutares</strong> ............. 2<br />
1.2 Gegenstand des Prospekts ................................................................................ 3<br />
1.2.1 Zeitplan .............................................................................................................................. 4<br />
1.2.2 Verkaufsbeschränkungen ............................................................................................... 4<br />
1.2.3 Gründe für das Angebot .................................................................................................. 4<br />
1.2.4 Einzelheiten zur Handelsaufnahme ................................................................................ 4<br />
1.2.5 Keine Marktschutzvereinbarung / Veräußerungsbeschränkungen ............................ 4<br />
1.2.6 Kosten des öffentlichen Angebots und Verwendung der Erträge .............................. 4<br />
1.3 Ertrags- und Finanzlage, finanzielle Aussichten .............................................. 5<br />
1.4 Zusammenfassung der Risikofaktoren ............................................................. 6<br />
1.5 Einsehbare Dokumente .................................................................................... 10<br />
2 Risikofaktoren ................................................................................................................ 11<br />
2.1 Allgemeine wirtschaftliche Risiken .................................................................. 11<br />
2.1.1 Konjunkturelle Einflüsse ............................................................................................... 11<br />
2.1.2 Diversifikation des Portfolios und Branchenrisiken .................................................. 12<br />
2.1.3 Wettbewerb und Zugang zu attraktiven Beteiligungsunternehmen ......................... 12<br />
2.1.4 Finanzrisiken .................................................................................................................. 13<br />
2.2 Unternehmensspezifische Risiken .................................................................. 14<br />
2.3 Steuerliche und rechtliche Risiken .................................................................. 20<br />
2.4 Risiken, die sich aus dem Angebot u. der Notierung auf dem Aktienmarkt<br />
ergeben .................................................................................................................... 21<br />
3 Allgemeine Informationen ............................................................................................ 23<br />
3.1 Verantwortlichkeit für den Inhalt des Prospekts ............................................. 23<br />
3.2 Gegenstand des Prospekts .............................................................................. 23<br />
3.3 Einzelheiten zur Handelsaufnahme ................................................................. 23<br />
3.4 Verkaufsbeschränkungen ................................................................................ 23<br />
3.5 Keine Gewährleistung....................................................................................... 23<br />
3.6 Hinweis zu Quellen der Marktangaben sowie zu Fachbegriffen .................... 24<br />
3.7 Hinweis zu Finanz- und Zahlenangaben .......................................................... 24<br />
4 Ausgewählte Finanzinformationen............................................................................... 25<br />
4.1 Annahmen des Geschäftsmodells als Grundlage des geprüften<br />
Businessplans ......................................................................................................... 25<br />
4.1.1 Annahmen des Geschäftsmodells über Beteiligungserwerb und Verkauf .............. 25<br />
4.1.2 Annahmen des Geschäftsmodells zu Erlösen und Aufwendungen aus operativem<br />
Management sowie zur Gestaltung der Zentralfunktionen ................................................. 27<br />
4.1.3 Annahmen zu allgemeinen wirtschaftlichen Randbedingungen .............................. 28<br />
5 Informationen über die <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> ............................................................................. 30<br />
I
5.1 Geschäftsgeschichte und Geschäftsentwicklung von <strong>mutares</strong> .................... 30<br />
5.1.1 Firma, Ort der Registrierung und Registernummer des Emittenten,<br />
Bekanntmachungen ................................................................................................................ 30<br />
5.1.2 Gründung der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> ............................................................................................ 30<br />
5.1.3 Sitz und Geschäftsanschrift .......................................................................................... 30<br />
5.1.4 Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft ................................................................. 30<br />
5.1.5 Rechtsordnung und regulatorisches Umfeld .............................................................. 30<br />
5.1.6 Satzungsmäßiger Geschäftszweck .............................................................................. 31<br />
5.1.7 Wichtige Ereignisse während der Entwicklung der Geschäftstätigkeit der <strong>mutares</strong><br />
<strong>AG</strong> ............................................................................................................................................. 31<br />
5.2. Investitionen und Sachanlagen ....................................................................... 40<br />
5.3 Abschlussprüfer ................................................................................................ 40<br />
6 Informationen zur Geschäftstätigkeit der Gesellschaft................................................ 41<br />
6.1 Haupttätigkeitsbereiche .................................................................................... 41<br />
6.1.1 Suche und Erwerb von Beteiligungsunternehmen ..................................................... 41<br />
6.1.2 Beteiligungsmanagement und -controlling ................................................................. 42<br />
6.1.3 Task- Force ..................................................................................................................... 43<br />
6.2 Relevante Märkte und Wettbewerb der <strong>mutares</strong> und erkennbare Trends ..... 43<br />
6.2.1 Relevante Märkte ............................................................................................................ 43<br />
6.2.2 Wettbewerb und Trends ................................................................................................ 44<br />
6.3 Abhängigkeit von Patenten, Lizenzen, Industrie-, Handels- und<br />
Finanzierungsverträgen, neue Herstellungsverfahren ......................................... 44<br />
6.4 Unternehmensstrategie .................................................................................... 44<br />
6.5 Versicherungen ................................................................................................. 45<br />
7 Organisationsstruktur.................................................................................................... 46<br />
7.1 Allgemeine Angaben zur Organisationsstruktur ............................................ 46<br />
7.2 Angaben über Beteiligungen ............................................................................ 46<br />
8 Erläuterung & Analyse der Finanzlage und wirtschaftliche Entwicklung <strong>mutares</strong> .. 46<br />
8.1 Finanzlage ......................................................................................................... 47<br />
8.2 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und Jahresüberschuss ...... 48<br />
8.3 Aussichten der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> ............................................................................. 48<br />
8.4 Eigenkapitalausstattung ................................................................................... 48<br />
9 Angaben über die Organe und Gründer sowie das obere Management der <strong>mutares</strong> 48<br />
9.1 Allgemeine Bestimmungen .............................................................................. 48<br />
9.2 Vorstand der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> ................................................................................. 50<br />
9.3 Oberes Management der <strong>mutares</strong> .................................................................... 55<br />
9.4 Aufsichtsrat der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> ............................................................................ 55<br />
9.5 Gründer .............................................................................................................. 59<br />
9.6 Hauptversammlung ........................................................................................... 59<br />
10 Mitarbeiter / Mitarbeiterbeteiligungsprogramm ........................................................ 63<br />
11 Hauptaktionäre und Beherrschungsverhältnisse ....................................................... 63<br />
12 Geschäfte mit verbundenen Parteien .......................................................................... 63<br />
13 Dividendenpolitik ......................................................................................................... 64<br />
II
13.1 Dividendenrechte ............................................................................................ 64<br />
13.2 Dividendenpolitik und Dividendenzahlungen ............................................... 65<br />
14 Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren .................................................................... 65<br />
15 Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage seit dem 31.03.2008 ....................... 65<br />
16 Angaben über das Kapital der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> ................................................................ 65<br />
16.1 Allgemeine Bestimmungen zu Kapitalerhöhungen ...................................... 65<br />
16.2 Gesetzliches Bezugsrecht .............................................................................. 66<br />
16.3 Grundkapital und Aktien der <strong>mutares</strong>............................................................ 66<br />
16.4 Entwicklung des Grundkapitals ..................................................................... 67<br />
16.5 Genehmigtes und bedingtes Kapital ............................................................. 67<br />
16.6 Anzeigepflichten für Anteilsbesitz ................................................................. 67<br />
17 Wesentliche Verträge ................................................................................................... 68<br />
18 Einsehbare Dokumente ............................................................................................... 68<br />
19 Wichtige Informationen .............................................................................................. 69<br />
19.1 Erklärung zum Geschäftskapital / Working Capital ...................................... 69<br />
19.2 Kapitalbildung und Verschuldung ................................................................. 69<br />
19.3 Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Person, die an der<br />
Emission beteiligt sind ........................................................................................... 70<br />
19.4 Gründe für das Angebot / Verwendung der Erträge ..................................... 70<br />
20 Angaben über die Aktien ............................................................................................. 71<br />
20.1 Aktiengattung .................................................................................................. 71<br />
20.2 Wertpapierkennnummer, Codes und Kürzel ................................................. 71<br />
20.3 Form der Aktienurkunden und Verbriefung .................................................. 71<br />
20.4 Währung .......................................................................................................... 71<br />
20.5 Rechte des Aktionärs der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> .......................................................... 71<br />
20.6 Übertragbarkeit der Aktien ............................................................................. 72<br />
20.7 Marktschutzvereinbarung / Veräußerungsbeschränkung (Lock-up-<br />
Vereinbarungen) ..................................................................................................... 72<br />
20.8 Übernahmeangebote....................................................................................... 72<br />
21 Bedingungen und Voraussetzungen für das öffentliche Angebot ............................. 73<br />
21.1 Gegenstand des öffentlichen Angebotes ...................................................... 73<br />
21.2 Zusammenfassung des Zeitplans .................................................................. 73<br />
21.3 Angebotsfrist und erforderliche Maßnahmen für die Antragsstellung ........ 73<br />
21.4 Methoden und Fristen für die Bedienung der Wertpapiere und ihre<br />
Lieferung ................................................................................................................. 73<br />
21.5 Preisfestsetzung ............................................................................................. 73<br />
21.6 Aktienkäufe des Vorstands, des Aufsichtsrats und des oberen<br />
Managements vor dem öffentlichen Angebot ....................................................... 74<br />
III
21.7 Verkaufsbeschränkungen .............................................................................. 74<br />
21.8 Zahl- und Hinterlegungsstelle ........................................................................ 74<br />
21.9 Einbeziehung in den Handel im Open Market (Freiverkehr) ......................... 74<br />
21.10 Bekanntmachungen ...................................................................................... 75<br />
21.11 Handelsregeln ............................................................................................... 75<br />
22 Wertpapierinhaber mit Verkaufsposition ................................................................... 75<br />
23 Kosten des öffentlichen Angebots ............................................................................... 75<br />
24 Verwässerung ............................................................................................................... 75<br />
25 Hinweise zur Besteuerung ........................................................................................... 76<br />
25.1 Allgemeines ..................................................................................................... 76<br />
25.2 Ertragsteuern .................................................................................................. 76<br />
25.3 Erbschaft- und Schenkungsteuer .................................................................. 84<br />
25.4 Sonstige Steuern ............................................................................................. 84<br />
25.5 Steuerrechtliche Entwicklungen .................................................................... 85<br />
26 Finanzinformationen ................................................................................................... 86<br />
UNTERSCHRIFTEN ................................................................................................. 97<br />
IV
1 Zusammenfassung des Wertpapierprospekts<br />
Die nachfolgende Zusammenfassung ist nur als Einführung zu diesem Prospekt zu verstehen.<br />
Anleger sollten ihre Anlageentscheidung auf die Prüfung des gesamten Prospekts stützen. Für<br />
den Fall, dass von einem Anleger vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Prospekt<br />
enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, ist der als Kläger auftretende Anleger in<br />
Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des europäischen<br />
Wirtschaftsraums eventuell verpflichtet, die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor<br />
Prozessbeginn zu tragen. Die <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong>, <strong>München</strong> (nachfolgend auch als „<strong>mutares</strong>“ oder die<br />
„Gesellschaft“ bezeichnet), die die Verantwortung für den Inhalt dieser Zusammenfassung<br />
übernimmt, kann nur für den Inhalt der Zusammenfassung haftbar gemacht werden, falls die<br />
Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den<br />
anderen Teilen des Prospekts gelesen wird.<br />
1.1 Allgemeine Informationen über die <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> und ihre Geschäftstätigkeit<br />
1.1.1 Überblick über die Geschäftstätigkeit<br />
<strong>mutares</strong> erwirbt Beteiligungen an Unternehmen mit großem Wachstumspotential sowie<br />
Unternehmen in Sondersituationen (ungeregelte Unternehmernachfolge, kurzfristiger<br />
Liquiditätsengpass, unausgeglichene Bilanzstruktur, anstehende Restrukturierung und<br />
Sanierung). Gemeinsames Merkmal ist die Möglichkeit, durch operative und strategische<br />
Verbesserungen Ertragssteigerungspotenziale zu erkennen und zu realisieren.<br />
Die Wertschöpfung der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> reicht vom Erwerb des Unternehmens bzw. eines Teiles<br />
davon über die Unterstützung der operativen Führung bis hin zur Veräußerung von<br />
Beteiligungen. Diese Tätigkeiten werden dabei durch Mitarbeiter und/oder durch externe Berater<br />
der <strong>mutares</strong> erbracht. Diese externen Berater sind anerkannte Branchenexperten, die über ihre<br />
Kompensation signifikant am Erfolg der Gesellschaft partizipieren.<br />
<strong>mutares</strong> beschränkt sich nicht auf das bloße Halten und Verwalten von Beteiligungen. Erworbene<br />
Beteiligungsunternehmen werden mit Hilfe eines aktiven Beteiligungsmanagements unterstützt<br />
und konsequent weiterentwickelt, um ihr Potenzial so weit wie möglich auszuschöpfen und<br />
dadurch den Unternehmenswert zu steigern.<br />
Im Gegensatz zu vielen anderen Beteiligungsgesellschaften verfügt <strong>mutares</strong> mit der Task Force,<br />
die aus dem Kontaktnetzwerk der <strong>mutares</strong> stammt, über wesentliche Kontakte zu erfahrenen<br />
Unternehmern und hochqualifizierten Managern aus der jeweiligen Industrie der<br />
Beteiligungsunternehmen. Die Task Force wird jeweils individuell für das jeweilige<br />
Beteiligungsunternehmen zusammengestellt und deckt alle für die Sanierung wesentlichen<br />
Funktionsbereiche Personal, Organisation, Vertrieb und Marketing, Finanz- und<br />
Rechnungswesen, Controlling usw. ab. Die Mitglieder der Task Force unterstützen die<br />
1
Geschäftsführer / Beteiligungsmanager der Beteiligungsunternehmen und sind in der Regel für<br />
<strong>mutares</strong> selbst als externe Berater tätig. Damit ist die Verfügbarkeit von Management Know-how<br />
für die Beteiligungsmanager in den operativen Unternehmen gewährleistet: Auf Abruf können die<br />
Berater der Task Force die Geschäftsführer vor Ort unterstützen. Die Unterstützung bei der<br />
Umsetzung der in einem 100-Tage Plan festgelegten Maßnahmen unmittelbar nach Übernahme<br />
steht für die Task Force im Vordergrund.<br />
Gerade zu Anfang ist es wichtig, dass Verbesserungspotentiale schnell erkannt und umgesetzt<br />
werden.<br />
1.1.2 Angaben über die Gesellschaft, Geschichte und Entwicklung der <strong>mutares</strong><br />
Firma und Sitz <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong>, <strong>München</strong><br />
Geschäftsadresse Schubertstrasse 2, 80336 <strong>München</strong><br />
Gründungsdatum und<br />
Eintragung im Handelsregister<br />
01. Februar 2008, 18. Februar 2008<br />
Amtsgericht und Handelsregister Amtsgericht <strong>München</strong>, HRB 172278<br />
Unternehmenszweck gemäß<br />
Satzung<br />
„Beratung anderer oder verbundener Unternehmen mit<br />
Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung, der Erwerb von<br />
oder die Beteiligung jeder Art an Unternehmen, das Halten,<br />
die Verwaltung und die Verwertung von Unternehmen oder<br />
Unternehmensbeteiligungen, der Erwerb, die Verwaltung und<br />
die Veräußerung von Grundeigentum, die Verwaltung<br />
eigenen Vermögens sowie die Erbringung sonstiger<br />
Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten<br />
Tätigkeiten.“<br />
Rechtsordnung Die Gesellschaft unterliegt deutschem Recht.<br />
Dauer Die Gesellschaft wurde auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
Geschäftsjahr Kalenderjahr (31.03.)<br />
Zahl- und Hinterlegungsstelle Bankhaus Gebrüder Martin <strong>AG</strong>, Kirchstrasse 35, D-73033<br />
Göppingen, Deutschland<br />
2
Vorstand - Robin Laik<br />
- Dr. Axel Geuer<br />
Aufsichtsrat Professor Dr. Micha Bloching (Vorsitzender)<br />
Volker Rofalski (Stellvertreter)<br />
Dr. Ulrich Hauck<br />
Grundkapital / Aktien EUR 322.000,00, eingeteilt in Stück 322.000 nennwertlose<br />
Inhaberaktien.<br />
Genehmigtes Kapital EUR 161.000,00<br />
Bedingtes Kapital I<br />
EUR 17.400,00<br />
Bedingtes Kapital II EUR 5.394,00<br />
Agio EUR 18.000<br />
Abschlussprüfer Central Treuhand <strong>AG</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Hauptaktionäre Dr. Axel Geuer und Robin Laik<br />
Theatinerstrasse 15, 80333 <strong>München</strong>, Registernr. 150791100<br />
Mitarbeiter Zum 31. Mai 2008 beschäftigte die Gesellschaft keine<br />
festangestellten Mitarbeiter ausserhalb des Vorstandes.<br />
Börsennotiz Die Aktien der Gesellschaft wurden am 10. Juni 2008 zum<br />
1.2 Gegenstand des Prospekts<br />
Handel im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse zugelassen. Der erste Kurs und Schlusskurs<br />
betrug EUR 12,10.<br />
Gegenstand dieses Prospekts ist das öffentliche Angebot sämtlicher Stück 322.000 auf den<br />
Inhaber lautende Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien (die „Aktien“), jeweils mit<br />
einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 und mit voller<br />
Gewinnanteilsberechtigung ab dem 01.04.2008, also für das gesamte Geschäftsjahr 2008/ 2009<br />
zur Handelsaufnahme in den Open Market (Freiverkehr) an der Frankfurter Wertpapierbörse.<br />
3
1.2.1 Zeitplan<br />
10.06.2008 Handelsaufnahme im Open Market (Freiverkehr) der<br />
Frankfurter Wertpapierbörse<br />
14.07.2008 Voraussichtliche Billigung des Prospekts<br />
14.07.2008 Veröffentlichung des Prospekts auf der Internetseite der<br />
Gesellschaft www.<strong>mutares</strong>.de<br />
15.07.2008 Veröffentlichung der Hinweisbekanntmachung über die<br />
1.2.2 Verkaufsbeschränkungen<br />
Veröffentlichung des Prospekts in der Börsen-Zeitung<br />
Die Aktien, die Gegenstand dieses Prospekts sind und werden weder nach den Vorschriften des<br />
United States Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) noch bei<br />
den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika<br />
registriert. Sie werden demzufolge dort weder öffentlich angeboten noch verkauft noch direkt oder<br />
indirekt dorthin geliefert, außer in Anwendung einer Ausnahme von den<br />
Registrierungserfordernissen des Securities Act. Insbesondere stellt dieser Prospekt weder ein<br />
öffentliches Angebot noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der Aktien in<br />
den Vereinigten Staaten von Amerika dar und darf daher auch dort nicht verteilt werden.<br />
1.2.3 Gründe für das Angebot<br />
Mit dem öffentlichen Angebot verfolgt die Gesellschaft das Ziel, einen erleichterten Zugang für die<br />
künftige Kapitalbeschaffung zu erschließen sowie die Handelbarkeit der Aktien der Gesellschaft<br />
zu erleichtern.<br />
1.2.4 Einzelheiten zur Handelsaufnahme<br />
Die Handelsaufnahme im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgte<br />
am 10. Juni 2008. Der erste Kurs betrug EUR 12,10. Im Übrigen sind die Aktien der Gesellschaft<br />
weder im In- noch im Ausland zum Börsenhandel an einem organisierten Markt (z.B. Regulierter<br />
Markt der Frankfurter Wertpapierbörse) zugelassen oder an einer Börse notiert.<br />
1.2.5 Keine Marktschutzvereinbarung / Veräußerungsbeschränkungen<br />
Keiner der Aktionäre der <strong>mutares</strong> unterliegt Veräußerungsbeschränkungen (Lock-Up-<br />
Vereinbarungen) im Hinblick auf die Aktien.<br />
1.2.6 Kosten des öffentlichen Angebots und Verwendung der Erträge<br />
Die Gesamtkosten des öffentlichen Angebots inklusive Provision der VEM Aktienbank <strong>AG</strong>,<br />
<strong>München</strong>, belaufen sich auf ca. EUR 20.000,00. Der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> fließen im Zusammenhang mit<br />
diesem öffentlichen Angebot keine Erträge zu.<br />
4
1.3 Ertrags- und Finanzlage, finanzielle Aussichten<br />
Die Gesellschaft wurde am 1. Februar 2008 notariell unter der Urkundennummer V 0233/2008<br />
gegründet. Der Wirtschaftsprüfer hat das Rumpfgeschäftsjahr zum 7. Februar mit<br />
Bankbestätigung des Geldeingangs beginnen lassen. Die Eintragung der Gesellschaft im<br />
Handelsregister erfolgte am 18.02.2008. Der erste Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahres<br />
erfolgte zum 31.03.2008. Die Gesellschaft hat ihre operative Geschäftstätigkeit noch nicht<br />
aufgenommen. Historische Finanzdaten sind daher nicht verfügbar. Die Vorstände haben<br />
umfangreiche Erfahrungen im Bereich Restrukturierungsmanagement und dem Erwerb von<br />
Unternehmen in Umbruchsituationen. Die Gesellschaft hat auf Basis dieser Erfahrungen des<br />
Managements einen Businessplan erstellt und darin Prognosen über die zukünftige<br />
Geschäftsentwicklung getroffen. Diesen liegen folgende Annahmen zu Grunde:<br />
In die Unternehmensplanung sind folgende Parameter aufgenommen worden: Anzahl jeweils<br />
erworbener Unternehmen, Kaufpreise und andere finanzielle Aufwendungen bei Erwerb von<br />
Beteiligungsunternehmen, Erlöse beim Verkauf von Beteiligungsunternehmen, Finanzierung des<br />
Erwerbs von Beteiligungsunternehmen, Erlöse für Unterstützung von Beteiligungsunternehmen<br />
und Beratung, Kosten für Personal, Kosten für Aufsichtsrat, Büro- und Reisekosten, sonstige<br />
Kosten, Ertragssteuern und Zinsen. Damit ergibt sich auf Grundlage der geprüften Plan-Gewinn-<br />
und-Verlustrechnung sowie auf Grundlage der geprüften Planbilanz der <strong>mutares</strong> für die<br />
Geschäftsjahre 2008/2009, 2009/2010 und 2010/2011 die folgende prognostizierte Entwicklung<br />
der finanziellen Kenndaten:<br />
5
Da es in der Natur des Geschäftsmodells der Gesellschaft liegt, dass die finanzielle Entwicklung<br />
sehr stark von den jeweils erworbenen Unternehmen und deren konkreter Situation abhängt,<br />
weist das Geschäftsmodell eine Reihe von Risiken auf, die im folgenden diskutiert werden.<br />
1.4 Zusammenfassung der Risikofaktoren<br />
Die Gesellschaft ist einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Zukünftige Anleger sollten bei der<br />
Entscheidung über einen Kauf von Aktien der <strong>mutares</strong> alle nachfolgend beschriebenen<br />
wesentlichen Risikofaktoren, verbunden mit den anderen in diesem Prospekt enthaltenen<br />
Informationen, sorgfältig lesen und abwägen. Die Aufzählung der Risiken beinhaltet weder eine<br />
Aussage über die Wahrscheinlichkeit des Eintreffens der genannten Risiken noch Aussagen über<br />
die Höhe der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />
Gesellschaft im Falle des Eintreffens des Risikofaktors. Beim Eintreffen eines oder mehrerer<br />
dieser Risiken könnte die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft beeinträchtigt werden und dies<br />
nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />
In diesem Fall könnte der Kurs der Aktie der Gesellschaft sinken und die Anleger könnten das<br />
gesamte oder einen Teil des von ihnen eingesetzten Kapitals verlieren. Die nachfolgende<br />
Darstellung der Risiken der Gesellschaft kann nicht alle möglichen Risiken auflisten, denen die<br />
Gesellschaft ausgesetzt sein kann. Weitere Risiken und Unsicherheiten, die der Gesellschaft<br />
gegenwärtig nicht bekannt sind oder die die Gesellschaft gegenwärtig für unwesentlich erachtet,<br />
könnten den Geschäftsbetrieb der <strong>mutares</strong> ebenfalls beeinträchtigen und erhebliche nachteilige<br />
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />
Konjunkturelle Einflüsse: Die Geschäftsentwicklung der <strong>mutares</strong> wird durch<br />
allgemeinwirtschaftliche Entwicklungen beeinflusst.<br />
Diversifikation des Portfolios und Branchenrisiken: Verschlechtert sich die wirtschaftliche<br />
Situation in einer Branche, kann die Geschäftsentwicklung der <strong>mutares</strong> beeinflusst werden. Dies<br />
gilt insbesondere, wenn das Beteiligungsportfolio Schwerpunkte in bestimmten Branchen oder<br />
Regionen aufweist.<br />
Wettbewerb und Zugang zu attraktiven Beteiligungsunternehmen: Eine Verschärfung des<br />
Wettbewerbs und eine Erschwerung des Zugangs zu attraktiven Beteiligungen wird die<br />
allgemeine Geschäftstätigkeit und das zukünftige Wachstum der <strong>mutares</strong> beeinträchtigen.<br />
Zinsänderungsrisiken: Steigende Zinsen erhöhen Finanzierungskosten der Be-<br />
teiligungsunternehmen, was negative Einflüsse auf die Ertragslage der Gesellschaft haben<br />
könnte. Fallende Zinsen wirken sich negativ auf eventuell investierte Finanzanlagen der <strong>mutares</strong><br />
aus.<br />
6
Währungs- und Wechselkursrisiken: Währungs- und Wechselkursrisiken können aufgrund<br />
eventueller ausländischer Beteiligungen und der Struktur der Geschäfte dieser<br />
Beteiligungsunternehmen entstehen.<br />
Risiken des Geschäftsmodells: Sollte der Gesellschaft die Umsetzung des Geschäftsmodells<br />
und der gewinnbringende Verkauf einer Beteiligung nicht gelingen, hat dies negative<br />
Auswirkungen auf die Gesellschaft.<br />
Risiken bei der Auswahl von Beteiligungsunternehmen: Es kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass im Rahmen des Erwerbs eines Beteiligungsunternehmens Risiken bezüglich der<br />
Zukunftsfähigkeit und der Sanierungsfähigkeit eines übernommenen Unternehmens nicht erkannt<br />
oder falsch eingeschätzt werden.<br />
Risiken aus dem Erwerb von Beteiligungsunternehmen: Aufgrund limitierter Prüfungen vor<br />
einem Erwerb bestehen nicht unerhebliche steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Risiken bei<br />
übernommenen Unternehmen, welche negative Auswirkungen auf die Gesellschaft haben<br />
können.<br />
Management des Wachstums: Für den Erfolg des Geschäftsmodells ist entscheidend, auf<br />
qualifiziertes internes oder externes Personal mit branchenrelevanter Praxiserfahrung und viel<br />
Managementgeschick zurückgreifen zu können. Sollte <strong>mutares</strong> in Zukunft nicht mehr auf<br />
geeignetes Personal zurückgreifen können, hätte dies negative Auswirkungen auf die<br />
Gesellschaft.<br />
Effektives Controlling der Beteiligungsunternehmen und der <strong>mutares</strong>: Sollte es dem<br />
Management in den Beteiligungsunternehmen nicht gelingen, funktionierende Controllingsysteme<br />
in den Unternehmen zu installieren, kann dies den Erfolg gefährden und sich negativ auf die<br />
Gesellschaft auswirken.<br />
Anpassung der organisatorischen Strukturen: Sollte es der Gesellschaft nicht oder nur<br />
teilweise gelingen, die erforderlichen Maßnahmen zum Aufbau organisatorischer, personeller<br />
oder technischer Strukturen bei weiteren Akquisitionen erfolgreich umzusetzen, könnte sich dies<br />
negativ auf die Gesellschaft auswirken.<br />
Risiko des Fehlschlagens eines oder mehrerer Investments: Auch bei sorgfältiger und<br />
gewissenhafter Auswahl der Portfoliounternehmen kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich<br />
diese insgesamt nicht wie erwartet entwickeln oder dass sich die wirtschaftlichen<br />
Rahmenbedingungen in den für die Portfoliounternehmen wichtigen Ländern verschlechtern. Das<br />
könnte einen teilweisen oder völligen Kapitalverlust der <strong>mutares</strong> zur Folge haben.<br />
7
Risiken bei der Veräußerung von Beteiligungsunternehmen: Es besteht das Risiko, dass<br />
wegen eines negativen Konjunktur-, Branchen- und / oder Kapitalmarktumfeldes bei einer<br />
Veräußerung kein angemessener Preis erzielt werden kann, was nachteilig für die <strong>mutares</strong> wäre.<br />
Unsicherheit der wirtschaftlichen Entwicklung einzelner Beteiligungsunternehmen: Sollte<br />
es dem Management einer Beteiligung nicht gelingen, die Potentiale des jeweiligen<br />
Unternehmens zu realisieren, hätte dies für den Wert der Beteiligung negative Auswirkungen.<br />
Unsicherheit über die wirtschaftliche Zukunft eines Beteiligungsunternehmens kann zu einer<br />
verstärkten Personalfluktuation innerhalb des Unternehmens führen. Der Verlust von<br />
qualifiziertem Personal könnte die Geschäftsaktivitäten der Beteiligung und damit auch die<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich nachteilig beeinflussen.<br />
Abhängigkeit von den Vorstandsmitgliedern: Eine Beendigung der Tätigkeit eines<br />
Vorstandsmitglied könnte die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und ihre weitere Entwicklung<br />
negativ beeinflussen, da der Erfolg von <strong>mutares</strong> maßgeblich von der langjährigen Erfahrung<br />
dieser Personen abhängt.<br />
Abhängigkeit von qualifizierten externen Managern: Der Geschäftserfolg der Gesellschaft<br />
hängt in entscheidendem Maße von der Verfügbarkeit hochqualifizierter Manager, dem<br />
Managementgeschick und insbesondere dem betriebswirtschaftlichen Know-how dieser<br />
Personen ab.<br />
Interessenskonflikte<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind teilweise für andere Beteiligungsunternehmen tätig. Daraus<br />
können Interessenskonflikte entstehen.<br />
Gang der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft: Die Gesellschaft ist ein erst kürzlich<br />
gegründetes Unternehmen. Es ist noch nicht am Markt tätig, d.h. dass Nachweise für die<br />
erfolgreiche Umsetzung des Geschäftsmodells noch nicht erbracht werden konnten.<br />
Keine Geschäftszahlen: Die Gesellschaft hat weder eine organisch gewachsene Substanz noch<br />
verfügt die Gesellschaft über eine Historie, die dem Anleger ermöglicht eine valide Prüfung des<br />
Businessplanes vorzunehmen.<br />
Kein Emissionserlös: Da aus diesem öffentlichen Angebot der Gesellschaft keine Mittel<br />
zufließen, kann das Risiko der Unterkapitalisierung und möglicher Liquiditätsengpässe eintreten.<br />
Keine oder geringere Zufuhr von Kapital: Die Gesellschaft plant ausweislich des geprüften<br />
Businessplans die Durchführung von mehreren Kapitalmaßnahmen in den nächsten<br />
Geschäftsjahren zur Erreichung der wirtschaftlichen Ziele. Es kann nicht sicher davon<br />
8
ausgegangen werden, dass diese Kapitalmaßnahmen im geplanten Umfang durchgeführt werden<br />
und die Planzahlen erreicht werden können.<br />
Konzentration des Anteilseigentums, Einfluss der Altaktionäre und des Vorstandes: Die<br />
Mitglieder des Vorstandes der <strong>mutares</strong> sowie die übrigen jetzigen Aktionäre der Gesellschaft<br />
halten zum Zeitpunkt der Handelsaufnahme das gesamte Grundkapital der Gesellschaft. Sie<br />
könnten einen erheblichen Einfluss auf Hauptversammlungsbeschlüsse und die Angelegenheiten<br />
der Gesellschaft ausüben.<br />
Nachteilige Effekte aufgrund möglicher zukünftiger Kapitalaufnahmen: Zukünftig<br />
möglicherweise erfolgende Finanzierungsmaßnahmen der Gesellschaft im Hinblick auf Eigen-<br />
oder Fremdkapitalaufnahmen können nachteilige Effekte für die Aktionäre oder die Gesellschaft<br />
haben.<br />
Fehlende Regelung über nachvertragliche Verhaltensverpflichtung: Scheiden die<br />
Vorstandsmitglieder aus, bestehen derzeit keine vertragliche Beschränkungen, für ein<br />
Konkurrenzunternehmen tätig zu werden.<br />
Schwankungen der Erträge und Ertragsentwicklung: Die Erträge von <strong>mutares</strong> können<br />
erheblichen Schwankungen unterliegen. Können über Dividendenerträge und<br />
Veräußerungserlöse die operativen Kosten der <strong>mutares</strong> sowie die Abschreibungen auf die<br />
Beteiligungsansätze nicht gedeckt werden, kann dies unter Umständen nachteilige Auswirkungen<br />
auf die Gesellschaft haben.<br />
Steuerliche Risiken: Bei <strong>mutares</strong> wurde bisher weder eine steuerliche Betriebsprüfung<br />
(einschließlich Lohnsteuerprüfung) noch eine sozialversicherungsrechtliche Prüfung<br />
durchgeführt.<br />
Verpflichtungen und Garantien aus Unternehmenskaufverträgen: Es kann nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft oder Zwischenholdinggesellschaften aus künftig<br />
zu übernehmenden Garantien und Verpflichtungen in Unternehmenskaufverträgen in Anspruch<br />
genommen werden und dies die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nachteilig<br />
beeinflusst.<br />
Haftung bei der Veräußerung von Beteiligungsunternehmen: Es kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass zukünftig Regressansprüche aus Verkäufen oder Insolvenzen gegen die <strong>mutares</strong><br />
geltend gemacht werden.<br />
Kein liquider Markt für die Aktien der Gesellschaft: Es besteht nach Notierungsaufnahme<br />
keine Garantie, dass sich ein aktiver Handel entwickelt und auf Dauer fortsetzt, so dass Anleger<br />
9
unter Umständen nicht in der Lage sein werden, ihre Aktien rasch oder zum Tageskurs verkaufen<br />
zu können. Es ist anzunehmen, dass zumindest in der Anfangszeit eine sehr geringe Liquidität<br />
herrschen wird.<br />
Zukünftige Aktienverkäufe: Sollte es zu Aktienverkäufen in erheblichen Umfang kommen,<br />
besteht die Möglichkeit, dass der Kurs der Aktien der Gesellschaft fällt.<br />
Schwankung des Aktienkurses: Es ist möglich, dass der Kurs der Aktien der Gesellschaft<br />
aufgrund von Veränderungen in der gesamtwirtschaftlichen Situation und der Lage der<br />
Finanzmärkte sowie aufgrund von Veränderungen in der wirtschaftlichen Situation der<br />
Gesellschaft schwankt.<br />
1.5 Einsehbare Dokumente<br />
Während der Gültigkeitsdauer des Prospekts können die folgenden Dokumente oder deren<br />
Kopien in Papierform während der üblichen Geschäftszeiten bei der <strong>mutares</strong>, Schubertstrasse 2,<br />
80336 <strong>München</strong>, eingesehen werden:<br />
die aktuelle Satzung der Gesellschaft;<br />
die Geschäftsordnung für Vorstand und Aufsichtsrat vom 16.04.2008;<br />
der aktuelle Handelsregisterauszug der Gesellschaft;<br />
der geprüfte Jahresabschluss (Rumpfgeschäftsjahr) der Gesellschaft vom 31. März 2008<br />
nebst Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers;<br />
die Plan-Bilanzen der Gesellschaft nebst Plan-Gewinn-und Verlust-rechnungen und Plan-<br />
Kapitalflussrechnungen für 2008/2009, 2009/2010 und 2010/2011 nebst Bescheinigung<br />
der Plausibilität der Planung von der Central Treuhand <strong>AG</strong><br />
10
2 Risikofaktoren<br />
Zukünftige Anleger sollten bei der Entscheidung über einen Kauf von Aktien der <strong>mutares</strong> die<br />
nachfolgend beschriebenen wesentlichen Risikofaktoren, denen die Gesellschaft gegenwärtig<br />
ausgesetzt ist, verbunden mit den anderen in diesem Prospekt enthaltenen Informationen,<br />
sorgfältig lesen und berücksichtigen.<br />
Die Aufzählung der Risiken beinhaltet weder eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit des<br />
Eintreffens der genannten Risiken noch Aussagen über die Höhe der wirtschaftlichen<br />
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im Falle des<br />
Eintreffens des Risikofaktors.<br />
Beim Eintreffen eines oder mehrerer dieser Risiken könnte die Geschäftstätigkeit der<br />
Gesellschaft beeinträchtigt werden und dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. In diesem Fall könnte der Kurs der Aktie der<br />
Gesellschaft sinken und die Anleger könnten das gesamte oder einen Teil des von ihnen<br />
eingesetzten Kapitals verlieren.<br />
Die nachfolgende Darstellung der Risiken der Gesellschaft kann nicht alle möglichen Risiken<br />
auflisten, denen die Gesellschaft ausgesetzt sein kann. Weitere Risiken und Unsicherheiten, die<br />
der Gesellschaft gegenwärtig nicht bekannt sind oder die die Gesellschaft gegenwärtig für<br />
unwesentlich erachtet, könnten den Geschäftsbetrieb der <strong>mutares</strong> ebenfalls beeinträchtigen und<br />
erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />
Gesellschaft haben.<br />
2.1 Allgemeine wirtschaftliche Risiken<br />
2.1.1 Konjunkturelle Einflüsse<br />
Die allgemeine wirtschaftliche Lage und die konjunkturelle Entwicklung auf den Märkten, in denen<br />
die <strong>mutares</strong> aktiv ist bzw. wird, hat Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der <strong>mutares</strong>. Bei einer<br />
Verschlechterung der konjunkturellen Rahmenbedingungen bzw. bei einer rezessiven<br />
Entwicklung geraten Unternehmen vermehrt in die Krise. Folge kann sein, dass insgesamt auch<br />
mehr Unternehmen zum Verkauf stehen. Die Auswahl von Unternehmen in Umbruchsituationen<br />
sollte daher für <strong>mutares</strong> in solchen konjunkturellen Situationen größer sein. Allerdings wird die<br />
Förderung oder Sanierung einer eingegangenen Beteiligung in einem schlechten ökonomischen<br />
Umfeld umso schwieriger. Erschwert wird auch der Verkauf von Beteiligungen, da Unternehmen<br />
(strategische Käufer) bei Zukäufen zurückhaltender agieren und es deswegen nicht<br />
ausgeschlossen werden kann, dass eine Beteiligung nur mit Preisnachlässen verkauft wird. Auch<br />
Börsengänge, mit denen Portfoliounternehmen veräußert werden, sind in einem rezessiven<br />
Umfeld deutlich schwieriger zu realisieren.<br />
11
2.1.2 Diversifikation des Portfolios und Branchenrisiken<br />
Bei der Auswahl der Unternehmen ist <strong>mutares</strong> nicht auf bestimmte Branchen oder Regionen<br />
spezialisiert. Im Fokus stehen dennoch mittelständische Unternehmen im deutschsprachigen<br />
Raum, die sich in Umbruchsituationen befinden. Dies kann zu einer Konzentration der<br />
Investitionen innerhalb einer Branche oder Region führen. Die Gesellschaft ist damit einem<br />
Branchen- bzw. Regionenrisiko ausgesetzt.<br />
<strong>mutares</strong> ist bestrebt, eine Risikominimierung über einen diversifizierten Beteiligungs-<br />
portfolioansatz zu gewährleisten, um die aus konjunkturellen Schwankungen resultierenden<br />
Risiken einzelner Beteiligungsunternehmen, Branchen oder Regionen abzuschwächen. Eine<br />
Diversifikation des Beteiligungsportfolios kann jedoch nur solche Risiken reduzieren, die sich auf<br />
bestimmte Branchen oder Regionen beschränken. Konjunkturelle Entwicklungen und die<br />
Entwicklung der Finanzmärkte insgesamt vollziehen sich jedoch zunehmend branchen- und<br />
regionenübergreifend. Die Risiken aus konjunkturellen Einflüssen und der Einfluss der<br />
Finanzmärkte auf den geschäftlichen Erfolg der <strong>mutares</strong> lassen sich durch eine Diversifikation<br />
daher nur bedingt reduzieren. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass sich zukünftig<br />
bei Zukäufen der <strong>mutares</strong> oder infolge ihrer Investitionen Regionen- und/oder<br />
Branchenschwerpunkte herausbilden, die zu einer Konzentration des Regionen- und / oder<br />
Branchenrisikos führen.<br />
<strong>mutares</strong> kann keine Garantie für eine bestimmte Zielrendite sowie die Rückzahlung der<br />
eingesetzten Mittel übernehmen, da diese u. a. von der konjunkturellen Entwicklung im<br />
Allgemeinen, der wirtschaftlichen Entwicklung der Beteiligungsunternehmen, den allgemeinen<br />
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, dem politischen Umfeld und von vielen anderen, zum Teil<br />
vorstehend bereits genannten Faktoren, abhängig sind.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die wirtschaftliche Entwicklung eines künftigen Be-<br />
teiligungsunternehmens durch eine sich verschlechternde Marktlage in einer bestimmten Branche<br />
negativ beeinflusst wird, bis hin zur Insolvenz dieses Beteiligungsunternehmens, ohne dass dies<br />
durch das Management der Beteiligungsunternehmen verhindert werden kann.<br />
Hiervon zu unterscheiden ist das spezifische Branchenrisiko für Gesellschaften wie <strong>mutares</strong>. So<br />
ist nicht auszuschließen, dass der Eintritt neuer Wettbewerber der <strong>mutares</strong> zu einer verstärkten<br />
Nachfrage nach Beteiligungen führt und die Preise für den Erwerb steigen.<br />
2.1.3 Wettbewerb und Zugang zu attraktiven Beteiligungsunternehmen<br />
Wichtiges Element für die Geschäftstätigkeit der <strong>mutares</strong> ist eine ausreichende Zahl von<br />
attraktiven Beteiligungsmöglichkeiten. Es ist für die Gesellschaft von hoher Bedeutung, dass sie<br />
von solchen Erwerbsgelegenheiten Kenntnis erlangt. Dabei nutzt die Gesellschaft in erster Linie<br />
bestehende Kontakte aus dem Netzwerk von Gründern, Unternehmern und Managern zu<br />
12
Unternehmensmaklern, Konzernen oder anderen potentiellen Veräußerern. Die Gesellschaft<br />
steht in ihrem Markt sowohl mit strategischen Investoren als auch mit Finanzinvestoren im<br />
Wettbewerb um attraktive Beteiligungen. Finanzinvestoren wie auch strategische Investoren<br />
verfügen zum Teil über deutlich größere finanzielle Ressourcen als <strong>mutares</strong>. Dies kann für die<br />
Gesellschaft zu einer Verschärfung der Wettbewerbsintensität auf ihrem Zielmarkt führen. Wenn<br />
<strong>mutares</strong> mit einem Mitbewerber um eine Beteiligung konkurrieren muss, kann dies dazu führen,<br />
dass <strong>mutares</strong> einen höheren Kaufpreis für die Beteiligung zahlen muss oder die Beteiligung nicht<br />
erwerben kann. Wenn sich das Angebot von attraktiven Beteiligungen oder der Zugang der<br />
<strong>mutares</strong> zu solchen Beteiligungen verschlechtert oder sich nicht in der von der Gesellschaft<br />
erwarteten Weise entwickelt oder <strong>mutares</strong> wegen des Wettbewerbs um Beteiligungen höhere<br />
Erwerbspreise zahlen muss, wird dies die allgemeine Geschäftstätigkeit und das zukünftige<br />
Wachstum von <strong>mutares</strong> beeinträchtigen, die Profitabilität senken und damit entsprechend<br />
nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft<br />
insgesamt haben.<br />
2.1.4 Finanzrisiken<br />
Zinsänderungsrisiken<br />
Die Gesellschaft beabsichtigt im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs verfügbare<br />
Finanzierungsmittel auf den Kapitalmärkten anzulegen. Veränderungen im Zinsniveau können zu<br />
einem Wertverfall der Finanzanlagen der Gesellschaft führen, die sich negativ auf die<br />
Gesellschaft auswirken würden. Des Weiteren besteht das Risiko, dass die Gesellschaft nicht in<br />
der Lage ist, ihre Finanzanlagen in liquide Mittel umzuwandeln, wenn dies erforderlich sein sollte,<br />
und es besteht die Möglichkeit, dass sie bei der Liquidation solcher Finanzanlagen Verluste<br />
erleidet.<br />
Das Zinsniveau und dessen Entwicklung kann auf der anderen Seite auch Einfluss auf die<br />
Finanzierungskosten von <strong>mutares</strong> haben. Das Ausmaß dieses Risikos hängt vom allgemeinen<br />
Finanzbedarf ab, der über Fremdmittel gedeckt werden muss, vom vorhandenen Zinsniveau<br />
sowie von der Zinsbindungsfrist aufgenommener Darlehen oder Kredite. Allgemein gilt, dass ein<br />
steigendes oder bereits hohes Zinsniveau bei einer Neuaufnahme eines Kredits die<br />
Finanzierungskosten von <strong>mutares</strong> erhöht. Steigende Zinsen erhöhen ferner auch die<br />
Finanzierungskosten von Beteiligungsunternehmen, die Ausschüttungsfähigkeit und auch die<br />
Veräußerungsmöglichkeiten nachteilig beeinflusst. Dies hätte dann auch negative Auswirkungen<br />
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von <strong>mutares</strong>.<br />
Währungs- und Wechselkursrisiken<br />
Währungs- und Wechselkursrisiken können auftreten, wenn beispielsweise<br />
Beteiligungsunternehmen von ausländischen Gesellschaftern erworben und mit fremder Währung<br />
bezahlt werden, wenn Beteiligungsunternehmen Geschäfte mit Auslandsbezug betreiben,<br />
beispielsweise Produkte ins Ausland exportieren, oder wenn Beteiligungsunternehmen<br />
13
Tochtergesellschaften im Ausland halten. Ein steigender Eurokurs kann z.B. einen Rückgang der<br />
Absatzzahlen zur Folge haben, was die Ertragslage eines Beteiligungsunternehmens belastet.<br />
2.2 Unternehmensspezifische Risiken<br />
Risiken des Geschäftsmodells<br />
Geschäftsgegenstand von <strong>mutares</strong> ist u. a. der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der<br />
Verkauf von Unternehmen. <strong>mutares</strong> konzentriert sich dabei auf Unternehmen mit hohem<br />
Ertragssteigerungspotenzial mit dem Ziel, solche Unternehmen zu einem möglichst geringen<br />
Kaufpreis zu erwerben. Der Erfolg des Geschäftsmodells der Gesellschaft hängt dabei in hohem<br />
Maße von der Fähigkeit ab, geeignete Unternehmen zu identifizieren, diese zu günstigen<br />
Kaufpreisen zu erwerben und durch aktives Beteiligungsmanagement zu unterstützen. Dabei ist<br />
auch die Auswahl geeigneter Geschäftsführer und Beteiligungsmanager von wesentlicher<br />
Bedeutung. Schließlich muss es <strong>mutares</strong> gelingen, das Beteiligungsunternehmen zu einem Preis<br />
zu verkaufen, der den gesamten Aufwand von <strong>mutares</strong> im Zusammenhang mit dem Erwerb, der<br />
Unterstützung und Beratung sowie dem Halten des Beteiligungsunternehmens übersteigt. Sollte<br />
der Gesellschaft die Umsetzung dieses Geschäftsmodells nicht gelingen, kann dies die<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft erheblich beeinträchtigen.<br />
Risiken bei der Auswahl von Beteiligungsunternehmen<br />
Der Erwerb von Beteiligungen beinhaltet regelmäßig ein nicht unerhebliches unternehmerisches<br />
Risiko. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Risiken nicht erkannt oder falsch<br />
eingeschätzt werden. Risiken bestehen insbesondere darin, dass die Zukunftsperspektiven eines<br />
Unternehmens falsch eingeschätzt werden. Werden die erreichbare Marktstellung, das<br />
Ertragspotenzial, die Profitabilität, die Wachstumsmöglichkeiten oder andere wesentliche<br />
Erfolgsfaktoren falsch eingeschätzt, hätte dies Konsequenzen für die Rendite des Investments<br />
und würde u. a. eine komplette Wertabschreibung bedeuten. Dies kann die Vermögens-, Finanz-<br />
und Ertragslage der Gesellschaft insgesamt nachteilig beeinflussen.<br />
Risiken aus dem Erwerb von Beteiligungsunternehmen<br />
Trotz limitierter Prüfungen sind mit einem Erwerb von Beteiligungen nicht unerhebliche<br />
steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Risiken verbunden. Verbindlichkeiten, Verpflichtungen<br />
und andere Lasten der Beteiligung, die zum Zeitpunkt des Erwerbs trotz limitierter Prüfung nicht<br />
bekannt oder identifizierbar waren, können sich erheblich nachteilig für die Gesellschaft<br />
auswirken. Die Gesellschaft kann gezwungen sein, für einen Unternehmenserwerb zusätzliche fi-<br />
nanzielle Mittel in Form von Fremd- oder Eigenkapital aufzunehmen. Die Ausgabe von weiteren<br />
Aktien kann zu einer Verwässerung der Anteile der bisherigen Aktionäre der Gesellschaft führen.<br />
Außerdem könnte die Rentabilität der Gesellschaft aufgrund von Abschreibungen für den<br />
erworbenen Geschäftswert oder anderer Aktiva leiden. Bei einem dauerhaften Wertverlust der<br />
jeweiligen Beteiligung ist die Gesellschaft zu Abschreibungen auf den Beteiligungswert<br />
gezwungen, die nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von<br />
<strong>mutares</strong> haben können.<br />
14
Management des Wachstums<br />
Das geplante Wachstum von <strong>mutares</strong> hängt davon ab, dass die Gesellschaft zukünftig im<br />
Bedarfsfall auf eine ausreichend große Zahl von Personen für die Akquisition und die operative<br />
Führung der Beteiligungsunternehmen zurückgreifen kann. Für den Erfolg des Geschäftsmodells<br />
ist entscheidend, auf qualifiziertes internes oder externes Personal mit branchenrelevanter<br />
Praxiserfahrung und viel Managementgeschick zurückgreifen zu können. Es kann nicht garantiert<br />
werden, dass immer geeignete Managementressourcen zur Verfügung stehen, wodurch die<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft negativ beeinflusst werden kann.<br />
Effektives Controlling der Beteiligungsunternehmen und der <strong>mutares</strong><br />
Ein wichtiger Schritt für den Erfolg einer erworbenen Beteiligung besteht in der Implementierung<br />
eines aussagekräftigen Controllingsystems, das dem Management die entscheidenden<br />
Informationen zur Verbesserung der Kosten- und Ertragssituation der Beteiligung liefert. Sollte es<br />
dem Management nicht gelingen, solche Systeme zu installieren, kann dies den Erfolg der<br />
Beteiligung gefährden und sich negativ auf die Gesellschaft auswirken.<br />
Zur Steuerung der Beteiligungen ist ein Informationssystem bei der <strong>mutares</strong> selbst unerlässlich,<br />
um den Vorstand frühzeitig über nachteilige Entwicklungen in den Beteiligungsunternehmen<br />
informieren zu können. Obwohl <strong>mutares</strong> über ein solches Informationssystem verfügen wird,<br />
kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass das Informationssystem versagt oder von den<br />
verantwortlichen Personen nicht korrekt bedient wird. Die Gesellschaft kann nicht ausschließen,<br />
dass sie nur verzögert, verspätet oder unvollständig über Entwicklungen und Ereignisse bei den<br />
Portfoliounternehmen informiert wird oder dass sie bewusst falsch informiert wird. Möglicherweise<br />
erforderliche Gegenmaßnahmen können somit nicht oder nur mit Verzögerung ergriffen werden,<br />
so dass der Erfolg der Beteiligungsentwicklung oder sogar die Werthaltigkeit der Beteiligung<br />
unter Umständen gefährdet ist. Dies kann nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-<br />
und Ertragslage der <strong>mutares</strong> haben.<br />
Implementierung / Anpassung organisatorischer Strukturen<br />
Das öffentliche Angebot, vor allem aber die Aufnahme der Geschäftstätigkeit und die geplante<br />
Expansion der Gesellschaft durch Erwerb von Beteiligungsunternehmen macht eine<br />
Implementierung bzw. die Anpassung organisatorischer, personeller und technischer Strukturen<br />
erforderlich. Maßnahmen in den Bereichen Rechnungswesen und Controlling, die eine<br />
Verbesserung der Organisations- und Informationsstruktur bewirken und somit den<br />
Anforderungen an die Entwicklung Rechnung tragen, sind ggf. zu ergreifen. Insbesondere ist ein<br />
Informationssystem zu implementieren, das ggf. für die Steuerung einer wachsenden Zahl von<br />
Beteiligungen erweitert werden muss.<br />
Derartige Maßnahmen werden mit finanziellem Aufwand für <strong>mutares</strong> verbunden sein. Sollte es<br />
der Gesellschaft nicht oder nur teilweise gelingen, die erforderlichen Maßnahmen erfolgreich<br />
umzusetzen, könnte sich dies negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />
Gesellschaft auswirken.<br />
15
Risiko des Fehlschlagens eines oder mehrerer Investments<br />
Der Erwerb von Unternehmensbeteiligungen beinhaltet regelmäßig ein nicht unerhebliches<br />
unternehmerisches Risiko. Auch bei sorgfältiger und gewissenhafter Auswahl der<br />
Portfoliounternehmen kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese insgesamt nicht wie<br />
erwartet entwickeln oder dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den für die<br />
Portfoliounternehmen wichtigen Ländern verschlechtern. Es ist daher möglich, dass sich der Wert<br />
von Portfoliounternehmen vermindert oder dass die Unternehmen insolvent werden. Das<br />
investierte Kapital bzw. die diesen Unternehmen gewährten Darlehen sind in diesem Fall zum<br />
Teil oder ganz verloren. Kann diese negative Entwicklung nicht durch eine positive<br />
Wertentwicklung anderer Portfoliounternehmen kompensiert werden, bedeutet dies einen<br />
teilweisen oder völligen Kapitalverlust der <strong>mutares</strong>, was entsprechende Verluste seitens der<br />
Aktionäre zur Folge hätte und zum Totalverlust führen kann. Auch eine Rückzahlung der<br />
Einlagen bei einer Auflösung der Gesellschaft ist dann nicht oder nicht mehr in voller Höhe<br />
möglich. Wertverluste der Anteile an den Portfoliounternehmen können sich daher ganz erheblich<br />
negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.<br />
Risiken bei der Veräußerung von Beteiligungsunternehmen<br />
Die Gesellschaft kann Erträge durch die Veräußerung von Beteiligungen an private, institutionelle<br />
oder industrielle Investoren oder im Rahmen eines Börsengangs realisieren. <strong>mutares</strong> kann<br />
jedoch keine Garantie dafür übernehmen, dass sich die Veräußerung einer Beteiligung überhaupt<br />
bzw. mit einer bestimmten Rendite realisieren lässt. Die Veräußerbarkeit einer Beteiligung ist von<br />
vielen Unwägbarkeiten abhängig. So haben insbesondere das konjunkturelle Umfeld, die<br />
Verfassung der Kapitalmärkte, aber auch andere unvorhersehbare Faktoren maßgeblichen<br />
Einfluss auf die Höhe des Veräußerungserlöses. Bei einem negativen Konjunktur- und/oder<br />
Branchenumfeld und/oder bei schwachen Finanzmärkten können Veräußerungen nicht oder nur<br />
mit hohen Preisabschlägen möglich sein. Es kann nicht garantiert werden, dass ein erzielbarer<br />
Veräußerungserlös die historischen Anschaffungskosten deckt. Selbst bei positiver Entwicklung<br />
der Beteiligungsunternehmen besteht das Risiko, dass wegen eines negativen Konjunktur-,<br />
Branchen- und/oder Kapitalmarktumfeldes bei einer Veräußerung kein angemessener Preis<br />
erzielt werden kann. In diesem Fall muss die Gesellschaft einen geplanten Verkauf entweder auf<br />
einen späteren Zeitpunkt verschieben oder entsprechende Preisabschläge hinnehmen. Dies kann<br />
die weitere Geschäftstätigkeit von <strong>mutares</strong> behindern, weil dann möglicherweise nicht<br />
ausreichend Kapital für den Erwerb weiterer Beteiligungsunternehmen vorhanden ist. Im Fall der<br />
Verschiebung der Veräußerung einer Beteiligung ist zudem unsicher, ob sich der angestrebte<br />
Preis bei dem Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt erzielen lässt. <strong>mutares</strong> kann sich auch<br />
aufgrund einer Abwägung der Chancen und Risiken eines längeren Haltens der Beteiligung<br />
angesichts konjunktureller, Branchen- und Finanzmarktaussichten dazu entschließen oder<br />
gezwungen sehen, die Beteiligung bei einem negativem Marktumfeld trotz erheblicher<br />
Preisabschläge zu verkaufen. Eine Notwendigkeit zum Verkauf einer Beteiligung trotz negativen<br />
Umfeldes kann sich z.B. aus Liquiditätserfordernissen der Gesellschaft ergeben. Ein<br />
16
Preisabschlag bei dem Verkauf einer Beteiligung kann nachteilige Auswirkungen auf die<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />
Unsicherheit der wirtschaftlichen Entwicklung einzelner Beteiligungsunternehmen<br />
Sollten sich unternehmensspezifische Risiken einschließlich technologischer Entwicklungen, die<br />
für ein Beteiligungsunternehmen von Bedeutung sind, realisieren oder sonstige für den Wert des<br />
Beteiligungsunternehmens nachteilige Umstände eintreten, so könnte <strong>mutares</strong> den geplanten<br />
Veräußerungsgewinn nicht erzielen und müsste gegebenenfalls sogar einen Verlust bis hin zum<br />
Totalausfall hinnehmen. Eine Minderung des Wertes, die Realisierung von Wertverlusten oder<br />
der vollständige Verlust von Beteiligungen haben negative Auswirkungen auf die Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Die bei Unternehmen in Umbruchsituationen<br />
vorhandene Unsicherheit kann zu einer verstärkten Personalfluktuation bei den<br />
Beteiligungsunternehmen führen. Der Verlust von qualifiziertem Personal könnte die<br />
Geschäftsaktivitäten der Beteiligung, ihr Sanierungs- oder Restrukturierungspotenzial und damit<br />
auch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich nachteilig<br />
beeinflussen. Die Fähigkeit, qualifizierte Mitarbeiter zu halten, zu motivieren und gegebenenfalls<br />
neues, gut ausgebildetes Personal zu gewinnen, ist eine wichtige Voraussetzung für den<br />
zukünftigen Erfolg der Beteiligungen und damit auch für den geschäftlichen Erfolg der<br />
Gesellschaft.<br />
Abhängigkeit von den Vorständen<br />
Eine wesentliche Komponente für den künftigen Erfolg von <strong>mutares</strong> bildet die langjährige<br />
Erfahrung von den Herren Robin Laik und Dr. Axel Geuer bei dem Kauf, der Restrukturierung und<br />
dem Verkauf von Unternehmen. Eine Beendigung der Tätigkeit einer dieser Personen könnte die<br />
Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und ihre weitere Entwicklung negativ beeinflussen. Die Suche<br />
und Auswahl geeigneter Nachfolger könnte außerdem Kapazitäten binden und zu Verzögerungen<br />
des Wachstums führen.<br />
Abhängigkeit von qualifizierten externen Managern<br />
Der Geschäftserfolg der Gesellschaft hängt in entscheidendem Maße von der Verfügbarkeit<br />
hochqualifizierter Manager, deren Managementgeschick sowie deren betriebswirtschaftlichem<br />
Know-how ab. Sollte es der Gesellschaft nicht gelingen, einen externen Manager zu identifizieren<br />
und für die Beteiligung zu gewinnen, kann dies die Wachstumsfähigkeit der Gesellschaft<br />
beeinträchtigen. Sollte die Gesellschaft die Fähigkeiten externer Manager nicht richtig<br />
einschätzen und sich aufgrund mangelnder Fähigkeiten des Managers, der Geschäftserfolg der<br />
Beteiligung nicht einstellen oder verzögern, wird dies die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
von <strong>mutares</strong> nachteilig beeinflussen.<br />
17
Interessenskonflikte<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind teilweise für andere Beteiligungsunternehmen tätig. Daraus<br />
können Interessenskonflikte entstehen, die sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der<br />
Gesellschaft auswirken und damit negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage von <strong>mutares</strong> haben können.<br />
Gang der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft<br />
<strong>mutares</strong> hat ihre operative Tätigkeit noch nicht aufgenommen. Bisher haben weder<br />
Beteiligungserwerbe noch Beteiligungsveräußerungen stattgefunden. Belastbare historische<br />
Finanzdaten der Gesellschaft sind daher nicht verfügbar. Es ist damit keineswegs sicher, dass<br />
sich das geplante Wachstum der <strong>mutares</strong> tatsächlich realisieren lässt.<br />
Keine Geschäftszahlen<br />
<strong>mutares</strong> verfügt zum gegenwärtigen Zeitpunkt über keine Geschäftszahlen, da sie bisher operativ<br />
nicht tätig wurde. Bei den in diesem Prospekt dargestellten Finanzinformationen handelt es sich –<br />
soweit sie sich nicht auf den Jahresabschluss der Gesellschaft beziehen – ausschließlich um<br />
Planzahlen auf Grundlage des von der Gesellschaft erstellten Businessplans. Die Gesellschaft<br />
hat weder eine organisch gewachsene Substanz noch verfügt die Gesellschaft über eine Historie,<br />
die dem Anleger ermöglicht eine valide Prüfung des Businessplanes vorzunehmen.<br />
Kein Emissionserlös<br />
Die Gesellschaft erzielt im Zusammenhang mit diesem öffentlichen Angebot keinen<br />
Emissionserlös. Da aus diesem öffentlichen Angebot der Gesellschaft keine Mittel zufließen,<br />
kann das Risiko der Unterkapitalisierung und möglicher Liquiditätsengpässe eintreten.<br />
Keine oder geringere Zufuhr von Kapital<br />
Die Gesellschaft plant ausweislich des geprüften Businessplans die Durchführung von mehreren<br />
Kapitalmaßnahmen in den nächsten Geschäftsjahren zur Erreichung der wirtschaftlichen Ziele.<br />
Es kann nicht sicher davon ausgegangen werden, dass diese Planzahlen erreicht werden<br />
können. Sollten die geplanten Kapitalmaßnahmen nicht oder nur in geringerem Umfang<br />
durchgeführt werden, kann das Wachstum erheblich langsamer als geplant verlaufen. Dadurch<br />
kann das Risiko der Unterkapitalisierung und möglicher Liquiditätsengpässe eintreten.<br />
Konzentration des Anteilseigentums, Einfluss der derzeitigen Aktionäre und des<br />
Vorstandes<br />
Die derzeitigen Aktionäre und die Mitglieder des Vorstands der <strong>mutares</strong> werden auch nach der<br />
Handelsaufnahme der Aktien mehrheitlich am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt sein.<br />
Insbesondere bei geringer Präsenz außenstehender Aktionäre in der Hauptversammlung könnten<br />
die eingangs genannten Aktionäre bei koordiniertem Abstimmungsverhalten in der Lage sein,<br />
einen erheblichen Einfluss auf sämtliche Angelegenheiten auszuüben, die der Zustimmung der<br />
18
Hauptversammlung bedürfen. Hierzu gehören u. a. die Bestellung und Abberufung von<br />
Aufsichtsratsmitgliedern, die Durchführung von Kapitalerhöhungen oder der Entscheid über die<br />
Verwendung des Gewinnes. Ebenso können sie die Durchführung von Fusionen; Spaltungen,<br />
Umwandlungen u. ä. beschließen, verzögern oder verhindern, die für Investoren vorteilhaft sein<br />
könnten.<br />
Der gesetzliche Regelfall legt fest, dass Beschlüsse der Hauptversammlung mit mindestens 50%<br />
der anwesenden Stimmen wirksam gefasst werden können. Beschlüsse, die lediglich der<br />
Zustimmung von mindestens 50% der anwesenden Stimmen bedürfen, könnten von den<br />
Altaktionären und Vorstandsmitgliedern damit sogar allein wirksam gefasst werden. Beschlüsse<br />
wie beispielsweise Kapitalerhöhungen einschließlich der Einräumung von genehmigtem Kapital,<br />
eventuell auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, Zustimmungen zu<br />
Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen und Satzungsänderungen bedürfen der<br />
Zustimmung von mindestens 75% der anwesenden Stimmen auf einer Hauptversammlung.<br />
Soweit die Altaktionäre bzw. die Vorstandsmitglieder auf der jeweiligen Hauptversammlung im<br />
Verhältnis zur Gesamtzahl aller anwesenden Stimmen eine Mehrheit von mindestens 75%<br />
haben, könnten sie auch solche Beschlüsse wirksam fassen.<br />
Nachteilige Effekte aufgrund möglicher zukünftiger Kapitalaufnahmen<br />
Es ist nicht auszuschließen, das geplante Wachstum auch über Kapitalmaßnahmen und / oder<br />
ggf. Fremdkapitalaufnahme zu finanzieren. So ist der Vorstand gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung<br />
ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 161.000,00 durch Ausgabe von bis<br />
161.000 Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen und dabei das Bezugsrecht der<br />
Aktionäre auszuschließen. Jede zusätzliche Eigenkapitalbeschaffung kann einen<br />
Verwässerungseffekt für die Aktionäre zur Folge haben. Eine Fremdkapitalaufnahme kann die<br />
Gesellschaft Beschränkungen hinsichtlich der Dividendenausschüttung oder sonstiger<br />
Maßnahmen, wie insbesondere die Stellung von Sicherheiten, unterwerfen und die<br />
Geschäftstätigkeit nachhaltig beeinflussen sowie das Ausfallrisiko der Gesellschaft erhöhen.<br />
Fehlende Regelung über nachvertragliche Verhaltensverpflichtung<br />
Die Vorstandsmitglieder unterliegen derzeit keinem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Im<br />
Hinblick auf die hohe Bedeutung des Know-hows der Vorstände bei der Identifikation, beim<br />
Erwerb, der Entwicklung und der Veräußerung von Beteiligungen besteht ein erhebliches Risiko<br />
für die Gesellschaft, falls Mitglieder des Vorstands für ein Konkurrenzunternehmen tätig werden.<br />
Zudem können die Mitglieder des Vorstands als externe Berater für Dritte tätig sein, sofern diese<br />
Dritten nicht im Wettbewerb zur <strong>mutares</strong> stehen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind zum Teil<br />
für konkurrierende Gesellschaften tätig.<br />
19
Schwankungen der Erträge und Ertragsentwicklung<br />
Die Dividende hängt entscheidend von der wirtschaftlichen Entwicklung der künftigen Beteili-<br />
gungsunternehmen ab. Diese Ausschüttungen fließen der Gesellschaft bei einer ggf.<br />
vorgeschalteten Zwischenholding erst mit einer zeitlichen Verzögerung zu. Es ist davon<br />
auszugehen, dass Erlöse aus Beteiligungsverkäufen, den größten Teil der Erlöse der <strong>mutares</strong> in<br />
einem Geschäftsjahr darstellen werden. Da sich diese nicht immer wie geplant realisieren lassen,<br />
unterliegen die Erträge der Gesellschaft erheblichen Schwankungen. Ein Vergleich von Jahreser-<br />
gebnissen ist daher nur bedingt aussagekräftig und kann nicht als Indikator für zukünftige<br />
Ertrags- und Ergebnisentwicklungen angesehen werden. Besonders zu Beginn wird die<br />
Gesellschaft einen hohen Personal und Verwaltungsaufwand haben, welcher durch<br />
Managementgebühren, Dividendenerträge und Veräußerungserlöse gedeckt werden soll. Sollte<br />
es <strong>mutares</strong> nicht gelingen, über Managementgebühren, Dividendenerträge und<br />
Veräußerungserlöse die operativen Kosten sowie die Abschreibungen auf die<br />
Beteiligungsansätze zu decken, hat dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-<br />
und Ertragslage der Gesellschaft.<br />
2.3 Steuerliche und rechtliche Risiken<br />
Steuerliche Risiken<br />
Bei <strong>mutares</strong> wurde bisher weder eine steuerliche Betriebsprüfung (einschließlich<br />
Lohnsteuerprüfung) noch eine sozialversicherungsrechtliche Prüfung durchgeführt. Die<br />
Gesellschaft ist der Ansicht, dass die von ihr mit den Steuerberatern der Gesellschaft erstellten<br />
Steuererklärungen und Sozialversicherungsmeldungen vollständig und korrekt abgegeben<br />
wurden und erwartet im Falle einer steuerlichen Betriebsprüfung bzw. Prüfung der<br />
Sozialversicherungsträger keine erheblichen Änderungen der bisher ergangenen<br />
Steuerbescheide bzw. Meldungen zur Sozialversicherung und damit verbundene Nachzahlungen.<br />
Sollten die Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger eine andere Auffassung vertreten,<br />
kann dies zu Steuernachforderungen und damit zu negativen Auswirkungen auf die Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft führen. Auch wenn die Gesellschaft davon ausgeht, mit<br />
dem Holdingstatus eine privilegierte Besteuerung zu erfahren, kann dieser Steuerstatus bisher<br />
nicht berücksichtigt werden, da die Art der Besteuerung der Gesellschaft durch die zuständige<br />
Steuerbehörde noch nicht rechtsverbindlich festgelegt wurde.<br />
Verpflichtungen und Garantien aus Unternehmenskaufverträgen<br />
Grundsätzlich beabsichtigt <strong>mutares</strong> beim Erwerb von Beteiligungen keine Garantien zu<br />
übernehmen. In Einzelfällen wird <strong>mutares</strong> jedoch gegenüber Verkäufern Garantie- und<br />
Einstandsverpflichtungen übernehmen müssen. Solche Verpflichtungen betreffen z.B. die<br />
Schadloshaltung von Verkäufern vor Ansprüchen der erworbenen Gesellschaft. Es kann daher<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft oder ggf. vorgeschaltete Zwischenholdings<br />
aus künftig zu übernehmenden Garantien und Verpflichtungen in Kaufverträgen in Anspruch<br />
genommen werden und dies die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nachteilig<br />
beeinflusst. Teilweise werden auch die Verkäufer der von <strong>mutares</strong> und ihren ggf. vorgeschalteten<br />
20
Zwischenholdings zu erwerbenden Gesellschaften in Kaufverträgen Garantien und Zusi-<br />
cherungen übernehmen. Sollten die garantierten Eigenschaften oder Zusicherungen nicht erfüllt<br />
werden oder garantierte Leistungen nicht erbracht werden, könnte die Durchsetzung der<br />
Ansprüche der Gesellschaft (bzw. der Zwischenholdings) mit erheblichem zeitlichen und<br />
finanziellen Aufwand verbunden sein. Zudem besteht das Risiko, dass aufgrund einer<br />
Haftungsbegrenzung des Verkäufers der entstandene Schaden höher ist als die vereinbarte<br />
Haftsumme.<br />
Haftung bei der Veräußerung von Beteiligungsunternehmen<br />
<strong>mutares</strong> beabsichtigt, künftige Beteiligungsunternehmen nach Möglichkeit nur mit einem<br />
Minimum von Gewährleistungen und Garantien zu veräußern. Es kann allerdings nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall weitergehende Gewährleistungen wie z.B.<br />
Freistellungen für bestimmte unternehmensspezifische Risiken gegeben werden oder der<br />
Erwerber aufgrund der Gewährleistungsansprüche oder aufgrund sonstiger gesetzlicher<br />
Ansprüche <strong>mutares</strong> in Regress nimmt. Möglicherweise langwierige und kostspielige<br />
Gerichtsverfahren könnten die Folge sein. Sofern <strong>mutares</strong> oder eine ggf. vorgeschaltete<br />
Zwischenholding den geltend gemachten Regressanspruch zu erfüllen hätte, würde dies die<br />
Vermögens- und Ertragslage der <strong>mutares</strong> belasten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine<br />
Ansprüche gegen die <strong>mutares</strong> geltend gemacht worden. Es kann nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass zukünftig Regressansprüche aus künftigen Verkäufen oder Insolvenzen gegen die <strong>mutares</strong><br />
geltend gemacht werden.<br />
2.4 Risiken, die sich aus dem Angebot u. der Notierung auf dem Aktienmarkt ergeben<br />
Kein liquider Markt für die Aktien der Gesellschaft<br />
Auch nach Einbeziehung in die Notierung im Open Market (Freiverkehr) gibt es keine Gewähr<br />
dafür, dass sich nach dem Angebot ein aktiver Handel für die Aktien der Gesellschaft im<br />
Freiverkehr entwickelt oder auf Dauer fortsetzt. Investoren werden möglicherweise nicht in der<br />
Lage sein, ihre Aktien rasch oder zum Tageskurs zu verkaufen, falls es keinen aktiven Handel in<br />
den Aktien der Gesellschaft gibt. Der Aktienpreis zum Zeitpunkt des öffentlichen Angebots bietet<br />
keine Gewähr für die Preise, die sich danach auf dem Markt bilden werden.<br />
Zukünftige Aktienverkäufe<br />
Sollten die Mitglieder des Vorstands in erheblichem Umfang Aktien auf dem öffentlichen Markt<br />
verkaufen oder sollte sich auf dem Markt die Überzeugung herausbilden, dass es zu solchen<br />
Verkäufen kommen könnte, besteht die Möglichkeit, dass der Kurs der Aktien der Gesellschaft<br />
fällt.<br />
Schwankung des Aktienkurses<br />
Änderungen der Anzahl der in Streubesitz gehaltenen Aktien, Veränderungen der ge-<br />
samtwirtschaftlichen Situation und der Lage der Finanzmärkte, Änderungen der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage oder der Wettbewerbsposition von Konkurrenten sowie andere externe<br />
21
Faktoren können erhebliche Kursschwankungen bei den notierten Aktien der Gesellschaft<br />
hervorrufen. Die Kursentwicklung der Aktien der Gesellschaft kann beeinflusst werden durch<br />
große Aktienemissionen oder Kursbewegungen an den deutschen und internationalen Börsen.<br />
Die Wertpapiermärkte haben in der Vergangenheit deutliche Kurs- und Umsatzschwankungen<br />
erfahren. Solche Schwankungen können sich in Zukunft ungeachtet der Vermögens-, Finanz-<br />
und Ertragslage der Gesellschaft auch auf den Kurs der notierten Aktien nachteilig auswirken. Es<br />
besteht keine Garantie, dass die Aktien hinreichend liquide sind. Eine geringe Liquidität der<br />
Aktien kann insbesondere dazu führen, dass sich Käufe oder Verkäufe auch schon in geringer<br />
Stückzahl deutlich auf den Aktienkurs auswirken. Ein geringer Börsenumsatz der Aktien kann<br />
zudem die Folge haben, dass die Aktionäre die Aktien der Gesellschaft nicht zu dem<br />
gewünschten Zeitpunkt oder Kurs verkaufen können.<br />
22
3 Allgemeine Informationen<br />
3.1 Verantwortlichkeit für den Inhalt des Prospekts<br />
Die <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong>, <strong>München</strong>, übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses<br />
Wertpapierprospekts („Prospekt“) und erklärt hiermit, dass ihres Wissens die Angaben in diesem<br />
Prospekt richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind, ferner dass sie<br />
die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen, um sicherzustellen, dass die in diesem Prospekt<br />
genannten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und keine Umstände und Tatsachen<br />
ausgelassen worden sind, die die Aussage des Prospekts wahrscheinlich verändern können.<br />
3.2 Gegenstand des Prospekts<br />
Gegenstand dieses Prospekts ist das öffentliche Angebot sämtlicher Stück 322.000 auf den<br />
Inhaber lautende Stammaktien in Form von Nennwertlosen Stückaktien (die „Aktien“), jeweils mit<br />
einem derzeitigen anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 und mit<br />
voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 01.04.2008. .<br />
3.3 Einzelheiten zur Handelsaufnahme<br />
Die Handelsaufnahme im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgte am<br />
10. Juni 2008. Im Übrigen sind die Aktien der Gesellschaft weder im In- noch im Ausland zum<br />
Börsenhandel an einem organisierten Markt (z.B. Geregelter oder Amtlicher Markt der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse) zugelassen oder an einer Börse notiert.<br />
3.4 Verkaufsbeschränkungen<br />
Die zum Handel zuzulassenden Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des United<br />
States Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) noch bei den<br />
Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert.<br />
Sie werden demzufolge dort weder öffentlich angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt<br />
dorthin geliefert, außer in Anwendung einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des<br />
Securities Act. Insbesondere stellt dieser Prospekt weder ein öffentliches Angebot noch die<br />
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der Aktien in den Vereinigten Staaten von<br />
Amerika dar und darf daher auch dort nicht verteilt werden.<br />
3.5 Keine Gewährleistung<br />
Niemand ist berechtigt, Informationen oder Darstellungen zu geben, die von den in diesem<br />
Prospekt gemachten Angaben abweichen. Jegliche, von diesem Prospekt abweichende<br />
Information oder Darstellung ist als nicht von <strong>mutares</strong> autorisiert anzusehen. Es wird nicht<br />
gewährleistet, dass die Angaben dieses Prospekts zur Geschäftstätigkeit und zur rechtlichen und<br />
wirtschaftlichen Lage der <strong>mutares</strong> zu jedem Zeitpunkt nach Veröffentlichung zutreffend bleiben.<br />
23
3.6 Hinweis zu Quellen der Marktangaben sowie zu Fachbegriffen<br />
Die Angaben in diesem Prospekt zu Marktumfeld, Marktentwicklungen, Markttrends und zur<br />
Wettbewerbssituation in den Tätigkeitsfeldern der <strong>mutares</strong> basieren, soweit nicht anders<br />
vermerkt, überwiegend auf Einschätzungen der Gesellschaft. Diese wiederum beruhen zum Teil<br />
auf internen Marktbeobachtungen bzw. auf Informationen, die von dritter Seite veröffentlicht<br />
wurden (z.B. Artikel in Fachzeitschriften etc.). Diese Einschätzungen können von den<br />
Einschätzungen der Wettbewerber der <strong>mutares</strong> oder von Erhebungen von<br />
Marktforschungsinstituten oder anderen unabhängigen Quellen abweichen.<br />
In diesem Prospekt enthaltene Informationen, die aus öffentlich zugänglichen Quellen oder<br />
anderweitig von Dritten übernommen wurden, sind von der Gesellschaft korrekt wiedergegeben.<br />
Soweit der Gesellschaft bekannt und aufgrund der öffentlichen Quellen oder von Dritten<br />
übermittelten Informationen feststellbar, wurden keine Fakten weggelassen, deren Auslassung<br />
die in diesem Prospekt wiedergegebenen Informationen unkorrekt oder irreführend machen<br />
würden.<br />
Die Gesellschaft hat die Zahlenangaben, Marktdaten und sonstigen Informationen, die Dritte<br />
ihren Studien zugrunde gelegt haben, sowie die externen, öffentlich zugänglichen Quellen, auf<br />
denen die Einschätzungen der Gesellschaft basieren, nicht auf ihre Richtigkeit überprüft und<br />
übernimmt diesbezüglich keine Gewähr. Die Gesellschaft stützt ihre Investitionsentscheidungen<br />
z.T. auch auf Analysen der Märkte, in denen in Betracht kommende Zielunternehmen tätig sind.<br />
Hierzu zieht die Gesellschaft auch Informationen und Studien von unabhängiger Seite zu Hilfe,<br />
um die Entwicklungspotenziale von Beteiligungsunternehmen besser evaluieren zu können.<br />
Diese Markteinschätzungen werden in diesem Prospekt nicht wiedergegeben. Diese<br />
Einschätzungen liegen zum Teil allerdings implizit den Einschätzungen und Planungen der<br />
<strong>mutares</strong> zu Grunde. Es ist zu beachten, dass diese Marktstudien häufig auf Annahmen und In-<br />
formationen Dritter beruhen und von Natur aus spekulativ und vorausschauend sind.<br />
3.7 Hinweis zu Finanz- und Zahlenangaben<br />
Die Gesellschaft hat ihre operative Tätigkeit noch nicht aufgenommen. Historische<br />
Finanzangaben stehen daher nicht zur Verfügung. Die Finanzangaben der Gesellschaft in<br />
diesem Prospekt beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Eröffnungsbilanz und<br />
den Jahresabschluss der Gesellschaft für das Rumpfgeschäftsjahr zum 31.03.2008. Sie wurden<br />
nach den derzeit geltenden Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Aktienrechts erstellt.<br />
Die Central Treuhand <strong>AG</strong> hat den Jahresabschluss geprüft und die in Ziff. 26 dargestellte<br />
Bescheinigung erteilt.<br />
24
4 Ausgewählte Finanzinformationen<br />
Die Gesellschaft wurde am 1. Februar 2008 notariell unter der Urkundennummer V 0233/2008<br />
gegründet. Der Wirtschaftsprüfer hat das Rumpfgeschäftsjahr zum 7. Februar mit<br />
Bankbestätigung des Geldeingangs beginnen lassen. Die Eintragung der Gesellschaft im<br />
Handelsregister erfolgte am 18.02.2008. Entsprechend hat die Gesellschaft ihre<br />
Geschäftstätigkeit erst vor kurzer Zeit aufgenommen. Historische Finanzdaten vor Februar 2008<br />
sind daher nicht verfügbar. Das Geschäftsjahr der <strong>mutares</strong> beginnt am 01.04. und endet am<br />
31.03. eines Jahres. Das Geschäftsjahr 2008 ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endete am<br />
31.03.2008. Das erste volle, operative Geschäftsjahr endet am 31.03.2009.<br />
4.1 Annahmen des Geschäftsmodells als Grundlage des geprüften Businessplans<br />
Die <strong>mutares</strong> beabsichtigt, Beteiligungen an Unternehmen mit Ertragssteigerungspotenzialen zu<br />
erwerben. <strong>mutares</strong> deckt dabei die gesamte Kette der Wertschöpfung vom Erwerb, der<br />
Entwicklung sowie der Veräußerung von Beteiligungen ab. Diese Tätigkeiten werden dabei durch<br />
Mitarbeiter und / oder externe Berater der <strong>mutares</strong> erbracht. <strong>mutares</strong> beschränkt sich nicht auf<br />
das bloße Halten und Verwalten von Beteiligungen. Erworbene Beteiligungsunternehmen werden<br />
konsequent weiterentwickelt, um ihr Potenzial so weit wie möglich auszuschöpfen und dadurch<br />
den Unternehmenswert von <strong>mutares</strong> zu steigern. Die in diesem Wertpapierprospekt dargestellten<br />
Annahmen beruhen auf Erfahrungen und Einschätzungen des Managements und sind<br />
Grundlagen der geprüften Planbilanz der <strong>mutares</strong> für die Geschäftsjahre 2008/2009, 2009/2010<br />
und 2010/2011.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit noch keine verpflichtenden Vereinbarungen mit<br />
potentiellen Beteiligungskandidaten hinsichtlich des Erwerbs von Beteiligungen abgeschlossen<br />
wurden.<br />
4.1.1 Annahmen des Geschäftsmodells über Beteiligungserwerb und Verkauf<br />
Anzahl der zu erwerbenden Beteiligungsunternehmen<br />
Die <strong>mutares</strong> plant im Geschäftsjahr 2008/2009 eine Beteiligung zu erwerben und im<br />
Geschäftsjahr 2009/2010 eine Beteiligung pro Quartal zu übernehmen. Am Ende des<br />
Geschäftsjahres 2010/2011 plant man 10 Gesellschaften übernommen zu haben. Dies erscheint<br />
angesichts früherer Erfahrungen des Managements als eine sinnvolle Größe.<br />
Kaufpreise u. andere finanzielle Aufwendungen bei Erwerb von Beteiligungsunternehmen<br />
Der Geldfluss für den Erwerb eines Beteiligungsunternehmens wird im ersten Jahr mit TEUR<br />
750, im zweiten Jahr mit TEUR 1.500 und im dritten Jahr mit TEUR 2.000 angesetzt. Diese<br />
Summe setzt sich zusammen aus einem Anteil für den Kaufpreis des Unternehmens (80%) sowie<br />
einem rückführbaren Gesellschafterdarlehen (20%), welches der erworbenen Gesellschaft zur<br />
Verbesserung der Liquiditätssituation gewährt wird. Da das operative Management vor Ort am<br />
Erwerb von Beteiligungsunternehmen finanziell beteiligt wird (durchschnittliche Quote 20%) ergibt<br />
sich für <strong>mutares</strong> pro Erwerb eines Beteiligungsunternehmens im ersten Jahr ein Geldabfluss in<br />
25
Höhe von TEUR 600, der sich in einen Kaufpreis von TEUR 480 und in ein<br />
Gesellschafterdarlehen von TEUR 120 aufteilt. Dieses Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR<br />
120 reicht <strong>mutares</strong> an das Beteiligungsunternehmen aus, um die Liquiditätssituation der<br />
Beteiligung zu stärken. In der Planbilanz 2008/2009 (geprüft) der <strong>mutares</strong> wird das<br />
Beteiligungsunternehmen wie folgt dargestellt<br />
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen: TEUR 120<br />
Finanzanlagen: TEUR 480<br />
Die verbleibenden TEUR 150 werden von dem operativen Management getragen und finden sich<br />
nicht in der Bilanz der <strong>mutares</strong> wieder. Im zweiten Jahr wird pro Beteiligungsunternehmen für<br />
<strong>mutares</strong> ein Geldabfluss von TEUR 1.200, der sich in einen Kaufpreis von TEUR 960 und in ein<br />
Gesellschafterdarlehen von TEUR 240 aufteilt, geplant. In der Planbilanz 2009/2010 (geprüft) der<br />
<strong>mutares</strong> werden die Beteiligungsunternehmen (inklusive dem bereits 2008/2009 erworbenen<br />
Unternehmen) wie folgt dargestellt<br />
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen: TEUR 1.080<br />
Finanzanlagen: TEUR 4.320<br />
Die verbleibenden TEUR 300 pro Beteiligungsunternehmen werden von dem operativen<br />
Management getragen und finden sich nicht in der Bilanz der <strong>mutares</strong> wieder. Im dritten Jahr<br />
beträgt der Geldfluss für <strong>mutares</strong> pro Beteiligungsunternehmen TEUR 1.600, der sich in einen<br />
geplanten Kaufpreis pro Beteiligungsunternehmen i.H.v. TEUR 1.280 und ein geplantes<br />
Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 320 aufteilt.<br />
In der Planbilanz 2010/2011 (geprüft) von <strong>mutares</strong> werden die Beteiligungsunternehmen<br />
(inklusive den bereits erworbenen Unternehmen) wie folgt dargestellt:<br />
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen: TEUR 2.680<br />
Finanzanlagen: TEUR 10.720<br />
Die verbleibenden TEUR 400 pro Beteiligungsunternehmen werden von dem operativen<br />
Management getragen und finden sich nicht in der Bilanz der <strong>mutares</strong> wieder. Diese Werte sind<br />
in die Erstellung der Planrechnungen eingeflossen. Diese Annahmen des Businessplans<br />
betreffen Faktoren, die durch die Mitglieder des Vorstandes beeinflussbar sind.<br />
Erlöse beim Verkauf von Beteiligungsunternehmen<br />
Die angesetzte mittlere Haltedauer der Beteiligungsunternehmen beträgt 36 Monate. Die Zeit bis<br />
zur Rückzahlung der gewährten Gesellschafterdarlehen 12 Monate. Für die Kalkulation der<br />
Verkaufserlöse der Beteiligungsunternehmen wird mit einem durchschnittlichen EBT-Multiple von<br />
6,5 kalkuliert. Diese Annahmen des geprüften Businessplans betreffen Faktoren, die durch die<br />
Vorstände beeinflussbar sind. Keines der Beteiligungsunternehmen, die an dieser Stelle oder<br />
unter Ziffer 26 dargestellt sind, haben eine Haltedauer von 36 Monaten. Von daher sieht die<br />
Planung keine Verkaufserlöse bei Veräußerung der Beteiligungsunternehmen vor.<br />
26
Finanzierung des Erwerbs von Beteiligungsunternehmen<br />
Beteiligungsunternehmen sollen im Wesentlichen mit Eigenkapital erworben werden. Dafür ist<br />
vorgesehen eine weitere Kapitalerhöhung im 1. Quartal 2009 vorzunehmen, aus der der<br />
Gesellschaft mindestens TEUR 400 zufließen sollen. Eine weitere Kapitalerhöhung mit einem<br />
Kapitalzufluss von mindestens TEUR 5.000 ist für das Geschäftsjahr 2009/2010 geplant. Eine<br />
zusätzliche Kapitalerhöhung ist im Geschäftsjahr 2010/2011 geplant und beträgt bis zu TEUR<br />
10.000. Diese Annahmen des geprüften Businessplans betreffen Faktoren, die durch die<br />
Mitglieder des Vorstandes beeinflussbar sind.<br />
4.1.2 Annahmen des Geschäftsmodells zu Erlösen und Aufwendungen aus operativem<br />
Management sowie zur Gestaltung der Zentralfunktionen<br />
Erlöse für Unterstützung von Beteiligungsunternehmen und Beratung<br />
Beteiligungsunternehmen führen als Gegenleistung für gewährte Unterstützung und die<br />
Wahrnehmung bestimmter zentralisierter Funktionen (z.B. Controlling) eine Konzernumlage ab.<br />
Diese wird im Durchschnitt mit EUR 15.000,00 p.m. kalkuliert. Da die Gesellschaften nicht jeweils<br />
am Anfang des Geschäftsjahres erworben werden, geht man im geprüften Businessplan davon<br />
aus, dass im Geschäftsjahr 2008/2009 die erste Beteiligung für 6 Monate im Besitz der <strong>mutares</strong><br />
ist. Für das Geschäftsjahr 2009/2010 geht der geprüfte Businessplan davon aus, dass die<br />
Summe der Monate, in welchen die Beteiligungen zur <strong>mutares</strong> gehören, für alle Beteiligungen<br />
zusammen 36 Monate ausmacht. Im Geschäftsjahr 2010/2011 schließlich soll die Summe der<br />
Monate, in welchen die Beteiligungen zur <strong>mutares</strong> gehören, für alle Beteiligungen zusammen 96<br />
Monate betragen. Durch Sonderaufgaben, die außerhalb der regulären Unterstützungsleistungen<br />
liegen, und für die Beratung nicht zum Konzern gehörender Unternehmen können weitere<br />
Beratungsumsätze erzielt werden. Hier sind ausweislich des geprüften Businessplans im ersten<br />
Geschäftsjahr Beratungsumsätze in Höhe von TEUR 20, im zweiten Geschäftsjahr<br />
Beratungsumsätze in Höhe von TEUR 75 und im dritten Geschäftsjahr Beratungsumsätze in<br />
Höhe von TEUR 100 geplant. Der geprüfte Businessplan sieht vor, dass <strong>mutares</strong> im Jahr<br />
2009/2010 Dividendenerträge von TEUR 1.000 und im Geschäftsjahr 2010/2011<br />
Dividendenerträge in Höhe von TEUR 5.000 erzielt. Diese Annahmen des geprüften<br />
Businessplans betreffen Faktoren, die durch die Mitglieder des Vorstandes beeinflussbar sind.<br />
Kosten für Personal<br />
Beteiligungsunternehmen werden durch die <strong>mutares</strong>-Task-Force sowie dediziert zugeteilte<br />
<strong>mutares</strong>-Mitarbeiter unterstützt. Dabei anfallende Kosten sind im wesentlichen Personal- und<br />
Reisekosten. Weiterhin fallen Personalkosten auch für sonstige Zentralfunktionen wie Vorstand,<br />
Mitarbeiter für Akquisition, Controlling, Finanzen und Strukturierung von Transaktionen an. Die<br />
Personalplanung für diese Aufgaben sieht folgende durchschnittliche Mitarbeiterzahlen für den<br />
Zeitraum 2009 bis 2011 vor.<br />
2008 / 2009: Vorstand (2), Vice President (1), andere (1)<br />
2009 / 2010: Vorstand (2), Vice President (2), Direktor (2), andere (4)<br />
2010 /:2011 Vorstand (3), Vice President (3), Direktor (5), andere (5)<br />
27
Gehälter werden mit marktüblichen Vergleichszahlen kalkuliert. Diese Annahmen des geprüften<br />
Businessplans entsprechen den Erfahrungen des Managements und betreffen Faktoren, die<br />
durch die Vorstände beeinflussbar sind.<br />
Kosten für Aufsichtsrat<br />
Aufsichtsratskosten werden mit marktüblichen Sätzen kalkuliert. Die Vergütung der Mitglieder des<br />
Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgesetzt. Diese Annahmen des geprüften<br />
Businessplans entsprechen den Erfahrungen des Managements und betreffen Faktoren, die<br />
durch die Hauptversammlung beeinflussbar sind.<br />
Büro- und Reisekosten<br />
Bürokosten werden mit Mittelwerten nach Vergleich vorliegender Angebote kalkuliert, bei<br />
Reisekosten wird ein Pauschalsatz pro reisendem Mitarbeiter zu Grunde gelegt, der auf<br />
Erfahrungswerten basiert. Diese Annahmen des geprüften Businessplans entsprechen den<br />
Erfahrungen des Managements und betreffen Faktoren, die durch die Vorstände beeinflussbar<br />
sind.<br />
.<br />
Sonstige Kosten<br />
Sonstige Kosten sind im wesentlichen Kosten für externe Beratung, die pauschal abgeschätzt<br />
werden, abhängig von der Anzahl der jeweils bestehenden Beteiligungsunternehmen sowie der<br />
Anzahl der Mitarbeiter. Diese Annahmen des geprüften Businessplans betreffen Faktoren, die<br />
durch die Vorstände beeinflussbar sind. Sonstige Kosten sind im wesentlichen Kosten für den<br />
Jahresabschluss der Gesellschaft, möglicherweise anfallende externe Beratungskosten, für nicht<br />
eingegangene Beteiligungen („broken-deal-costs“) und direkt einer Beteiligung zurechenbare<br />
Transaktionskosten. Diese Annahmen des geprüften Businessplans entsprechen den<br />
Erfahrungen des Managements und betreffen Faktoren, die durch die Vorstände beeinflussbar<br />
sind.<br />
4.1.3 Annahmen zu allgemeinen wirtschaftlichen Randbedingungen<br />
Die durchschnittliche Ertragssteuerquote wird mit 38% angesetzt. Diese Annahmen des<br />
geprüften Businessplans entsprechen den Erfahrungen des Managements und betreffen<br />
Faktoren, die durch die Vorstände beeinflussbar sind.<br />
Zinsen<br />
Dem geprüften Businessplan liegt die Annahme zugrunde, dass sich das Zinsniveau nicht<br />
wesentlich vom heutigen unterscheidet. Aufgrund der geringen Abhängigkeit der <strong>mutares</strong> von<br />
Fremdkapital ist der Einfluss dieser Größe darüber außerdem relativ gering. Diese Annahmen<br />
des geprüften Businessplans betreffen Faktoren, die durch die Vorstände nicht beeinflussbar<br />
sind. Insgesamt ergibt sich folgende Übersicht:<br />
28
5 Informationen über die <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />
5.1 Geschäftsgeschichte und Geschäftsentwicklung von <strong>mutares</strong><br />
5.1.1 Firma, Ort der Registrierung und Registernummer des Emittenten,<br />
Bekanntmachungen<br />
Die Firma der Gesellschaft lautet: „<strong>mutares</strong> <strong>AG</strong>“. Die Gesellschaft ist im Handelsregister<br />
<strong>München</strong> unter der Nummer HRB 172278 eingetragen. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft<br />
erfolgt satzungsgemäß im elektronischen Bundesanzeiger.<br />
5.1.2 Gründung der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />
Die Gesellschaft wurde mit öffentlicher Urkunde vom 01.02.2008 von Robin Laik und Dr. Axel<br />
Geuer gegründet und am 18.02.2008 ins Handelsregister eingetragen.<br />
Das Grundkapital der Gesellschaft betrug bei Gründung EUR 160.000,00. Dies war eingeteilt in<br />
160.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,00<br />
je Aktie und einer Kapitalrücklage in Höhe von EUR 40.000,00.<br />
Die Herren Dr. Hauck, Rofalski und Professor Dr. Bloching wurden seitens der Gründer als<br />
Mitglieder des ersten Aufsichtsrats bestellt. Die Herren Robin Laik und Dr. Axel Geuer wurden<br />
durch den Aufsichtsrat auf die Dauer von fünf Jahren zu Vorstandsmitgliedern bestellt.<br />
5.1.3 Sitz und Geschäftsanschrift<br />
Sitz der Gesellschaft ist <strong>München</strong>, Deutschland. Die Geschäftsadresse der Gesellschaft lautet:<br />
<strong>mutares</strong> <strong>AG</strong>,<br />
Schubertstrasse 2, 80336 <strong>München</strong><br />
Die Telefon-Nr. ist die +089 9292776-0 und die Fax-Nr. die +089 9292776-22. Die Internet-<br />
Adresse lautet www.<strong>mutares</strong>.de.<br />
5.1.4 Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft<br />
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft endet jeweils am 31.03. eines Kalenderjahres. Die<br />
Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
5.1.5 Rechtsordnung und regulatorisches Umfeld<br />
Als deutsche Aktiengesellschaft unterliegt die <strong>mutares</strong> der Rechtsordnung der Bundesrepublik<br />
Deutschland. Maßgebend für die <strong>mutares</strong> sind die üblichen, allgemein gültigen gesellschafts- und<br />
steuerrechtlichen Vorschriften.<br />
30
5.1.6 Satzungsmäßiger Geschäftszweck<br />
Zweck des Unternehmens ist nach § 2 Abs. 1 der Satzung<br />
a) die Beratung von Unternehmen mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung;<br />
b) die Verwaltung eigenen Vermögens;<br />
c) der Erwerb, die Verwaltung das Halten und die Verwertung von Grundeigentum und<br />
Beteiligung jeder Art an Unternehmen;<br />
d) die Erbringung sonstiger genehmigungsfreier Dienstleistungen im Zusammenhang mit den<br />
vorgenannten Tätigkeiten.<br />
Ferner ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den<br />
Geschäftszweck fördern. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten.<br />
5.1.7 Wichtige Ereignisse während der Entwicklung der Geschäftstätigkeit der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />
Die Handelsaufnahme der Aktien der <strong>mutares</strong> im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse erfolgte am 10. Juni 2008. Seit der Gründung der Gesellschaft fanden folgende<br />
Geschäftsvorfälle statt:<br />
Außerordentliche Hauptversammlung vom 13. März 2008<br />
Herr Laik hat bei Gründung für 80.000 Stückaktien einen Betrag in Höhe von EUR 80.000,-- in<br />
Bar geleistet. Herr Dr. Geuer hat bei Gründung für 80.000 Stückaktien einen Betrag in Höhe von<br />
EUR 120.000,-- in Bar geleistet. Die Gründer der <strong>mutares</strong> Herr Dr. Geuer und Herr Laik haben<br />
bei der außerordentlichen Hauptversammlung am 13. März 14.000 Aktien der Gesellschaft zu<br />
einem Ausgabebetrag in Höhe von EUR 10,00 pro Stückaktie gezeichnet. Durch diese<br />
Kapitalerhöhung hat sich das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 14.000,00 auf EUR<br />
174.000,00 erhöht. Gleichzeitig erhöhte sich die Kapitalrücklage (bei Gründung EUR 40.000,00)<br />
auf EUR 166.000,00. Die Kapitalerhöhung ist am 26.03.2008 im Handelsregister in <strong>München</strong><br />
eingetragen worden. Die Gründer haben alle bei der Kapitalerhöhung erworbenen Stückaktien zu<br />
EUR 10,00 weiterveräußert.<br />
Außerordentliche Hauptversammlung der <strong>mutares</strong> vom 9. und 18. April 2008<br />
Die außerordentlichen Hauptversammlungen vom 9. April und 18. April 2008 hatten u. a.<br />
folgende Tagesordnungspunkte:<br />
a) Jahresabschluss der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr Rumpfgeschäftsjahr 2008 wurde vom Aufsichtsrat<br />
gebilligt und ist damit festgestellt. Der Jahresüberschuss für das Rumpfgeschäftsjahr der<br />
Gesellschaft, endend am 31.03.2008, beträgt EUR 146,74.<br />
b) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln<br />
31
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 174.000,00 wurde um EUR 148.000,00 auf<br />
EUR 322.000,00 erhöht. Dies geschah durch eine Umwandlung der Kapitalrücklage in Höhe von<br />
EUR 148.000,00 in Grundkapital. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erfolgte ohne<br />
Ausgabe neuer Aktien. Diesem Beschluss wurde der vom Vorstand und Aufsichtsrat festgestellte<br />
Jahresabschluss vom 31.03.2008 der Central Treuhand <strong>AG</strong>, <strong>München</strong>, zu Grunde gelegt.<br />
c) Erhöhung des genehmigten Kapitals<br />
Die Gesellschaft hat beschlossen das genehmigte Kapital von EUR 80.000,00 um EUR<br />
81.000,00 auf EUR 161.000,00 zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt bis zum Ablauf des<br />
31.12.2012 durch Ausgabe von 161.000 Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats das<br />
Grundkapital einmal oder mehrmals um bis zu EUR 161.000,00 durch Ausgabe von bis zu<br />
161.000 Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen und hierbei das Bezugsrecht der<br />
Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des<br />
Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung zu<br />
bestimmen. Der Vorstand wurde angewiesen, den Beschluss beim Handelsregister anzumelden.<br />
d) Schaffung des bedingten Kapitals für Aktienoptionen<br />
Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des<br />
31.12.2010 ein- oder mehrmals Optionsrechte (Bezugsrechte), die zum Bezug von bis zu 17.400<br />
auf den Inhaber lautender Stückaktien der Gesellschaft berechtigen, mit einer Laufzeit von<br />
längstens fünf Jahren auszugeben. Der Inhaber der Optionsrechte ist nach näherer Maßgabe der<br />
Optionsbedingungen berechtigt, Stammaktien der Gesellschaft zu beziehen.<br />
Für die Ausgabe der Optionsrechte gelten die folgenden Bestimmungen:<br />
Kreis der Bezugsberechtigten:<br />
Bezugsberechtigt sind ausschließlich Mitglieder des Vorstands oder Arbeitnehmer der<br />
Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen sowie Mitglieder der Geschäftsleitungen von<br />
mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen. Soweit Optionen an Mitglieder des Vorstands<br />
ausgegeben werden, ist nur der Aufsichtsrat zur Ausgabe von Optionsrechten berechtigt. An<br />
Mitglieder des Vorstands können insgesamt maximal 12.000 Stück Optionsrechte ausgegeben<br />
werden, an leitende Angestellte der Gesellschaft oder von mit der Gesellschaft verbundenen<br />
Unternehmen insgesamt maximal 2.700 Stück Optionsrechte, an Arbeitnehmer insgesamt<br />
maximal die hiernach verbleibenden Optionsrechte.<br />
Über die Vergabe von Optionsrechten an Mitglieder des Vorstands ist jährlich im Anhang des<br />
Jahresabschlusses im Geschäftsbericht unter Angabe der Zahl der begebenen Optionen und der<br />
Namen der Begünstigen zu berichten, ebenso über die Zahl der im abgelaufenen Geschäftsjahr<br />
ausgeübten Optionen, gezahlten Ausübungspreise und von Vorstandsmitgliedern zum<br />
Geschäftsjahresschluss noch gehaltenen Aktienoptionen.<br />
32
Bezugsbedingungen<br />
Jedes Optionsrecht berechtigt zum Bezug einer Aktie an der Gesellschaft gegen Zahlung des<br />
nachstehend bestimmten Ausübungspreises. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des<br />
Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil. Die<br />
Ausübung kann nur in einer Einheit von mindestens 10 Stück erfolgen.<br />
Optionsgebühr<br />
Die Einräumung der Option erfolgt ohne Entgelt.<br />
Erwerbszeiträume<br />
Die Begebung von Aktienoptionen ist nur bis zum vorgenannten Zeitpunkt möglich. Sie hat in<br />
mindestens drei Jahrestranchen zu erfolgen, wobei keine Tranche mehr als 50 % des<br />
Gesamtvolumens umfassen darf. Tag der Begebung ist der Tag der Annahme der Option durch<br />
den Berechtigten.<br />
Wartezeit<br />
Bezugsrechte aus Optionsrechten können erstmals nach Ablauf von zwei Jahren nach Ausgabe<br />
ausgeübt werden (Wartefrist). Vor Einführung der Aktien der Gesellschaft an einer Börse können<br />
im übrigen Bezugsrechte jederzeit, danach nur innerhalb eines Ausübungszeitraums von zwei<br />
Wochen ausgeübt werden, beginnend jeweils mit einem öffentlichen Berichtstermin der<br />
Gesellschaft. Solche Berichtstermine sind der Tag der Vorstellung des Jahresabschlusses, des<br />
Neunmonatsberichts, des Quartalsberichts, der Tag der Bilanzpressekonferenz und der Tag der<br />
Hauptversammlung. Sie werden den Optionsinhabern durch Aushang in den Geschäftsräumen<br />
der Gesellschaft mitgeteilt.<br />
In folgenden Zeiträumen können Optionen nicht ausgeübt werden:<br />
1) vom letzten Hinterlegungstag vor einer Hauptversammlung bis zum 3. Bankarbeitstag<br />
nach der jeweiligen Hauptversammlung;<br />
2) in den letzten zwei Wochen vor Geschäftsjahresende;<br />
3) soweit die Gesellschaft börsennotiert ist: ab dem Tage, an dem die Gesellschaft ein<br />
Angebot an ihre Aktionäre zum Bezug von neuen Aktien oder Teilschuldverschreibungen<br />
mit Wandel- oder Optionsrechten durch Veröffentlichung in den Gesellschaftsblättern<br />
bekannt gibt bis zu dem Tage, an dem die so bezogenen Aktien der Gesellschaft an der<br />
Wertpapierbörse, an der die Aktien der Gesellschaft eingeführt wurden, erstmals amtlich<br />
ex Bezugsrechte notiert wurden.<br />
Fällt ein Ausübungszeitraum mit einem Zeitraum gemäß lit. 1) bis 3) zusammen, beginnt der<br />
betreffende Ausübungszeitraum mit auf das Ende des in lit. 1) bis 3) festgelegten Zeitraums<br />
folgenden Tages.<br />
33
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats berechtigt, bei Optionsrechten an den<br />
Vorstand ist der Aufsichtsrat berechtigt, den Optionsberechtigten Beschränkungen hinsichtlich<br />
der Weiterveräußerung der Bezugsaktien im Interesse einer angemessenen Kurspflege<br />
aufzuerlegen (insbesondere Vertragsstrafen, Haltefristen).<br />
Erfolgsziele<br />
1) Ab Börsennotierung der Gesellschaft können Optionsrechte nur ausgeübt werden, soweit<br />
der Schlusskurs der Aktie im Handel des Börsenplatzes, an dem sie gehandelt wird, am<br />
Vorhandelstag des Ausübungstags - bereinigt um etwaige zwischenzeitliche<br />
Dividendenausschüttungen, mindestens 110% des Börsenkurses bei Ausgabe der Option<br />
betragen hat.<br />
2) Soweit die Aktien der Gesellschaft bei Optionsausgabe noch nicht börsennotiert waren,<br />
wohl aber bei Optionsausübung, tritt an die Stelle des Börsenkurses bei Ausgabe der<br />
Option im Sinne vorstehender lit. 1) der Börsenemissionskurs. Sind zum Zeitpunkt der<br />
Ausgabe einer zweiten Optionstranche die Aktien der Gesellschaft börsennotiert, so steht<br />
für die Ausübung der Optionen aus der ersten Optionstranche die Notierung der Aktien<br />
an einer deutschen Börse dem Erreichen der 110 % Grenze gleich.<br />
3) Sind die Aktien der Gesellschaft weder bei Ausgabe noch bei Ausübung der<br />
Bezugspreis<br />
Optionsrechte börsennotiert, so gilt die Regelung unter lit. 1) entsprechend mit der<br />
Maßgabe, dass an die Stelle einer Börse die vorbörsliche Handelsplattform tritt.<br />
Der Bezugspreis beträgt EUR 50,00.<br />
Übertragbarkeit<br />
Optionsrechte sind nicht übertragbar, soweit die Übertragung nicht zur Erfüllung von<br />
Vermächtnissen oder im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt. Die Übertragung bedarf<br />
in jedem Fall der Zustimmung der Gesellschaft. Das Optionsrecht darf nur während der Laufzeit<br />
der Optionsvereinbarung und nur dann ausgeübt werden, wenn der Optionsinhaber bei<br />
Ausübung noch Vorstand oder Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen<br />
Unternehmens ist. Andernfalls verfallen die Optionsrechte unabhängig vom Grund der<br />
Beendigung dieses Anstellungsverhältnisses. Jedoch können Bezugsrechte, für die im Zeitpunkt<br />
der Beendigung dieses Anstellungsverhältnisses die Wartefrist bereits abgelaufen ist, vom<br />
Inhaber unter Berücksichtigung der für eine Ausübung gesperrten Zeiträume noch binnen einer<br />
Nachlauffrist von einem Monat nach der Beendigung des Anstellungsverhältnisses ausgeübt<br />
werden. Diese Optionsrechte erlöschen mit Ablauf der Nachlauffrist, sofern sie nicht bis dahin<br />
ausgeübt worden sind. Für den Todesfall oder den Ruhestand, ebenso für Härtefälle können<br />
anderweitige Sonderregelungen durch Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bei<br />
Vorstandsoptionen durch den Aufsichtsrat getroffen werden.<br />
34
Verwässerungsschutz<br />
Im Fall von Kapitalerhöhungen gegen Bar- oder Sacheinlagen, auch aufgrund eines genehmigten<br />
oder eines bedingten Kapitals, ist der Bezugspreis nicht anzupassen. Gleiches gilt bei<br />
Sonderausschüttungen. Der Bezugspreis ist anzupassen, wenn die Gesellschaft in der Zeit<br />
zwischen Ausgabe und Ausübung der Optionsrechte andere Maßnahmen trifft, die sich auf den<br />
Preis der Aktie auswirken (Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln oder -herabsetzungen,<br />
Aktiensplitts, Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz). § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt.<br />
Eine bare Zuzahlung durch Inhaber von Optionen ist jedoch nicht geschuldet; eine Emission<br />
unter pari ist vielmehr durch Bildung einer Sonderrücklage nach § 218 Satz 2 AktG zu vermeiden.<br />
Der Bezugspreis ermäßigt sich, wenn während der Laufzeit dieser Optionen die Gesellschaft<br />
Einlagen an die Aktionäre zurückgewährt, sei es über eine Kapitalherabsetzung oder einen<br />
Erwerb eigener Aktien. Der Ausübungspreis wird in dem Ausmaß angepasst, als es erforderlich<br />
ist, damit der Wert des durch die Option gewährten Bezugsrechts, berechnet nach der Methode<br />
von Fisher Black und Myron Scholes („Black-Scholes-Formula“) genau denselben Betrag erreicht<br />
wie vor der Durchführung der vorgenannten Maßnahme.<br />
Neutralisierung von Windfallprofits<br />
Der Ausübungspreis (Ausgabepreis der neuen Aktien) erhöht sich, wenn die Gesellschaft<br />
während der Laufzeit dieser Optionen ihr Grundkapital herabsetzt und dadurch der wirkliche Wert<br />
der Aktie steigt. Wirklicher Wert der Aktien ist (i) der Schlusskurs an einer öffentlichen Börse bzw.<br />
einem öffentlichen elektronischen Handelssystem (z.B. XETRA) am Tag des entsprechenden<br />
Kapitalerhöhungsbeschlusses der Hauptversammlung bzw. des Vorstands bei genehmigtem<br />
Kapital. In (ii) Ermangelung eines solchen Kurses ist wirklicher Wert der Aktien der Ausgabepreis<br />
(einschließlich Leistungen aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarungen mit den Zeichnern) in der<br />
dieser Kapitalmaßnahme vorangehenden Kapitalerhöhung. Der Ausübungspreis wird in dem<br />
Ausmaß erhöht, als es erforderlich ist, damit der Wert des durch die Option gewährten<br />
Bezugsrechts, berechnet nach der Methode von Fisher Black und Myron Scholes („Black-<br />
Scholes-Formula“) genau denselben Betrag erreicht wie vor der Durchführung der vorgenannten<br />
Maßnahme.<br />
Weitere Regelungen<br />
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der<br />
Optionsbedingungen und der Ausgabe und Ausgestaltung der Aktienoptionen festzulegen. Im<br />
Fall von Vorstandsoptionen trifft diese Regelungen allein der Aufsichtsrat.<br />
Bedingtes Kapital<br />
Zur Sicherung der vorstehenden Optionsrechte wurde ein bedingtes Kapital geschaffen und an §<br />
3 der Satzung folgender Absatz 4 angefügt:<br />
35
„(4) Das Grundkapital ist um bis zu € 17.400,00, eingeteilt in ebenso viele Stammaktien als<br />
Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2008-I). Das bedingte Kapital dient der Gewährung<br />
von Optionsrechten an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr<br />
verbundener Unternehmen sowie der Mitglieder der Geschäftsleitungen von mit der Gesellschaft<br />
verbundenen Unternehmen nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom<br />
18.04.2008. Ausgegeben werden können Inhaberaktien. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn<br />
des Geschäftsjahres, in welchem sie durch Ausgabe entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil.<br />
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der<br />
Optionsbedingungen und der Ausgabe und Ausgestaltung der Aktienoptionen festzulegen. Im<br />
Fall von Vorstandsoptionen trifft diese Regelungen allein der Aufsichtsrat.“<br />
e) Schaffung von bedingten Kapital II für Wandeloptionen<br />
Der Vorstand wurde ermächtigt, bis zum Ablauf von fünf Jahren, gerechnet ab dem 09.04.2008,<br />
5.394,00 Stück auf den Namen lautende vinkulierte Wandelschuldverschreibungen mit<br />
befristetem und bedingtem Umtauschrecht im Nennbetrag von je € 1,00,- (Gesamtnennbetrag €<br />
5.394,00) auszugeben. Die Wandelschuldverschreibungen sind unverzinslich. Die Einzahlung an<br />
die Gesellschaft auf die Wandelschuldverschreibung hat bis zum fünften Bankarbeitstag nach<br />
Zeichnung der Wandelschuldverschreibung in bar auf das Konto der Gesellschaft zu erfolgen.<br />
Für die Wandelschuldverschreibung gilt das Folgende:<br />
Bezugsrecht<br />
Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die Wandel-<br />
schuldverschreibungen werden an die Mitglieder des Aufsichtsrats ausgegeben.<br />
Bezugszeitraum<br />
Zeitraum ist in jedem Jahr ein Zeitraum von 3 Wochen nach Bekanntgabe des Berichts über das<br />
3. Quartal eines jeden Geschäftsjahres. Mit Bekanntgabe dieses Berichtes richtet die Gesell-<br />
schaft ein Bezugsangebot an die Bezugsberechtigten unter Angabe des sich nach vorstehend II.<br />
ergebenden Umfangs des Bezugsrechts. Das Bezugsangebot kann ganz oder teilweise durch<br />
schriftliche Erklärung angenommen werden. Nicht angenommene Bezugsrechte verfallen.<br />
Übertragbarkeit<br />
Die Wandelschuldverschreibung ist nicht übertragbar und nicht belastbar, außer im Fall einer<br />
Übertragung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung oder zur Erfüllung eines Vermächtnisses.<br />
Umtauschrecht<br />
1. Vesting<br />
Das Umtauschrecht ist aufschiebend befristet auf den Ablauf einer Wartezeit („vesting period“)<br />
von mindestens zwei Jahren, gerechnet ab Ausgabe der Wandelschuldverschreibung.<br />
36
2. Ausübungszeitraum<br />
Der Ausübungszeitraum beträgt jeweils 12 Handelstage und beginnt mit einem öffentlichen<br />
Berichtstermin der Gesellschaft. Die Berichtstermine sind grundsätzlich der Tag der Vorstellung<br />
des Halbjahresberichts, der Tag der Vorstellung des Neunmonatsberichts, der Tag der<br />
Bilanzpressekonferenz sowie der Tag der Hauptversammlung oder vom Vorstand bestimmte<br />
Stichtage. Insgesamt erstreckt sich der Ausübungszeitraum über maximal ein Jahr, gerechnet ab<br />
Ende der vesting period. Ist das Umtauschrecht bis dahin nicht ausgeübt, verfällt es.<br />
Solange die Aktien der Gesellschaft nicht an einer Börse notiert sind, gelten nur vorstehende<br />
Sätze 3 und 4.<br />
3. Auflösende Bedingung<br />
Das Umtauschrecht steht unter der auflösenden Bedingung, dass sich der Inhaber der<br />
Wandelschuldverschreibung bei Ausübung des Umtauschrechts noch in einem<br />
Mandatsverhältnis als Aufsichtsrat der Gesellschaft befindet. Trifft dies nicht mehr zu, so besteht<br />
das Umtauschrecht dann fort, wenn die Beendigung des Aufsichtsratsamts durch die<br />
Gesellschaft oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen zu vertreten war bzw. ist (insbesondere<br />
also bei Ausscheiden infolge Umwandlung oder Beteiligungsverkauf).<br />
Für den Fall des Ausscheidens aus dem Aufsichtsratsamt aufgrund Krankheit oder Tod kann der<br />
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats allgemein oder im Einzelfall hiervon abweichende<br />
Sonderregelungen treffen.<br />
4. Erfolgsziele<br />
Erfolgsziele werden nicht festgelegt.<br />
5. Ausgabepreis<br />
Bei Ausübung des Umtauschrechts wird jede Wandelschuldverschreibung in eine Aktie an der<br />
Gesellschaft getauscht.<br />
Für die Aktie ist eine Zuzahlung in Höhe von € 49,00 zu leisten.<br />
Rückzahlung<br />
Ist das Umtauschrecht verfallen, so ist mit Ende des Ausübungszeitraums die<br />
Wandelschuldverschreibung zur Rückzahlung fällig.<br />
Berichtspflichten<br />
Der Vorstand der Gesellschaft berichtet den Aktionären<br />
37
a) im Bericht über das 3. Quartal eines jeden Geschäftsjahres über die für die in diesem<br />
Geschäftsjahr auszugebende Tranche von Wandelschuldverschreibungen festgelegten<br />
Maßstäbe für die Bezugsberechtigung und die aufgestellten Erfolgsziele für das<br />
Entstehen des Umtauschrechts;<br />
b) im Geschäftsbericht eines jeden Geschäftsjahres über die Anzahl der in diesem<br />
Geschäftsjahr ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen und den auf die einzelne<br />
Tranche von Wandelschuldverschreibungen bezogenen Stand der Erfüllung der hierfür je<br />
aufgestellten Erfolgsziele und den Stand der Ausübung des Umtauschrechts.<br />
c) Unbeschadet etwa weitergehender Rechnungslegungsvorschriften sind im<br />
Geschäftsbericht eines jeden Geschäftsjahres die durch die Ausgabe der<br />
Wandelschuldverschreibungen verursachten Kosten für die Aktionäre aufzuführen, wobei<br />
der Wert des Umtauschrechts nach anerkannten kapitalmarkttheoretischen Methoden<br />
(z.B. Black-Scholes-formula) anzusetzen ist.<br />
Die Angaben zu den Optionen im Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie<br />
Anhang) haben den jeweils geltenden Vorgaben des amerikanischen FASB (Financial<br />
Accounting Standard Board) zu entsprechen, wobei die Optionen zum Gesamtwert (fair market<br />
value) zu bewerten sind.<br />
Weitere Bestimmungen<br />
Die neuen Aktien sind ab Beginn des bei ihrer Ausgabe laufenden Geschäftsjahres<br />
dividendenberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere<br />
Einzelheiten der Anleihebedingungen, der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen und des<br />
Umtauschverfahrens festzusetzen. Insbesondere sind die Maßstäbe für die Bezugsberechtigung<br />
und die Erfolgsziele für das Entstehen des Umtauschrechts festzulegen und jährlich<br />
fortzuschreiben.<br />
Satzung<br />
§ 3 der Satzung Absatz 5 lautet wie folgt:<br />
„(5) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 5.394,00 bedingt erhöht (bedingtes<br />
Kapital 2008-II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die<br />
Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, zu deren Ausgabe der Vorstand von der<br />
Hauptversammlung durch Beschluss vom 09.04.2008 ermächtigt wurde, von ihrem<br />
Umtauschrecht auf Stammaktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die neuen Aktien<br />
nehmen jeweils vom ersten Tag des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe an am Gewinn der<br />
Gesellschaft teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die<br />
weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.“<br />
Ordentliche Hauptversammlung der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> vom 19. April 2008<br />
Die ordentliche Hauptversammlung hat u.a. Folgendes beschlossen:<br />
38
Aktienrückkaufprogramm<br />
Der Vorstand wurde ermächtigt, bis zum Ablauf von achtzehn Monaten seit dem 19. April 2008<br />
mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft mit einem Anteil am<br />
Grundkapital von bis zu maximal 10 vom Hundert zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse<br />
oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes erfolgen.<br />
Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie<br />
(ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs für<br />
Aktien der Gesellschaft im XETRA Handel (oder eines an die Stelle des XETRA-Systems<br />
getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) um nicht mehr als 10% über- oder<br />
unterschreiten.<br />
Erfolgt der Erwerb über die Abgabe eines öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der<br />
Gesellschaft, dürfen der angebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der angebotenen<br />
Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Schlussauktion im<br />
XETRA-Handel (oder eines an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional<br />
vergleichbaren Nachfolgesystems) für Aktien der Gesellschaft am zweiten bis vierten Handelstag<br />
vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 15% über- oder<br />
unterschreiten. Überschreitet die Zeichnung das Volumen des Angebots, erfolgt die Annahme<br />
nach Quoten. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100<br />
angedienten Aktien je Aktionär vorgesehen werden. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und<br />
Übernahmegesetzes sind zu beachten, sofern und soweit diese Anwendung finden.<br />
Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung der<br />
erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle<br />
Aktionäre unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vorzunehmen, wenn die erworbenen<br />
eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der<br />
Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.<br />
Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der Mittelwert der<br />
Schlussauktion im XETRA-Handel (oder eines an die Stelle des XETRA-Systems getretenen<br />
funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) für Aktien der Gesellschaft während der letzten fünf<br />
Börsentage vor der Veräußerung der Aktien.<br />
Darüber hinaus wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die<br />
erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu veräußern,<br />
soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Beteiligungen, Unternehmen oder Unternehmensteile zu<br />
erwerben.<br />
Der Vorstand wurde weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />
ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen und entsprechend der Durchführung<br />
der Einziehung die Satzung neu zu fassen.<br />
Verwendung des Bilanzgewinns für das Rumpfgeschäftsjahre 2008:<br />
Es wurde beschlossen, den im Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahres 2008 ausgewiesenen<br />
Bilanzgewinns in Höhe von EUR 146,74 auf neue Rechnung vorzutragen.<br />
39
5.2. Investitionen und Sachanlagen<br />
<strong>mutares</strong> verfügt derzeit über kein eigenes Sachanlagevermögen aus Investitionstätigkeiten.<br />
Leasingverträge wurden nicht abgeschlossen. Investitionen, die Positionen des<br />
Umlaufvermögens betreffen könnten, wurden bis zum Datum dieses Prospekts nicht getätigt.<br />
Laufende Investitionen wurden bislang nicht getätigt.<br />
Die Gesellschaft plant Beteiligungen aus eigenen Mitteln zu erwerben. Der Businessplan sieht für<br />
das Jahr 2008/2009 den Erwerb von einer Beteiligung, für das Jahr 2009/2010 den Erwerb von<br />
vier Beteiligungen und für das Jahr 2010/2011 den Erwerb weiterer fünf Beteiligungen.<br />
Verbindlich beschlossen wurden derartige Investitionen jedoch bis zum Datum dieses Prospekts<br />
noch nicht. Im Zuge des Ausbaus der Geschäftstätigkeit und der weiteren Expansion der<br />
Gesellschaft ist ferner mit einem Anstieg des sonstigen Sachanlagevermögens aufgrund von<br />
Investitionen in Betriebs- und Geschäftsausstattung und eventuell einem Fuhrpark zu rechnen.<br />
Umweltfragen besitzen derzeit keinen relevanten Einfluss auf die <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong>.<br />
5.3 Abschlussprüfer<br />
Die Central Treuhand <strong>AG</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Theatinerstr. 15, 80333 <strong>München</strong>, ein<br />
Mitglied der deutschen Wirtschaftsprüferkammer, Registernummer 150791100, hat den ersten<br />
Jahresabschluss der <strong>mutares</strong> zum 31.03.2008 (Rumpfgeschäftsjahr) und die<br />
Unternehmensplanung geprüft und die in Ziff. 26 dargestellte Bescheinigung erteilt.<br />
40
6 Informationen zur Geschäftstätigkeit der Gesellschaft<br />
6.1 Haupttätigkeitsbereiche<br />
<strong>mutares</strong> erwirbt Beteiligungen an Unternehmen in Sondersituationen (kurzfristige<br />
Liquiditätsengpässe, anstehender Börsengang oder kurz- bis mittelfristiger Verkauf des<br />
Unternehmens). Gemeinsames Merkmal ist die Möglichkeit, durch operative und strategische<br />
Verbesserungen Ertragssteigerungspotenziale zu erkennen und zu realisieren.<br />
<strong>mutares</strong> deckt dabei die gesamte Wertschöpfung vom Erwerb über die Unterstützung der<br />
operativen Führung bis hin zur Veräußerung von Beteiligungen ab. Diese Tätigkeiten werden<br />
dabei durch Mitarbeiter und / oder externe Berater der <strong>mutares</strong> erbracht.<br />
<strong>mutares</strong> beschränkt sich nicht auf das bloße Halten und Verwalten von Beteiligungen. Erworbene<br />
Beteiligungsunternehmen werden konsequent weiterentwickelt, um ihr Potenzial so weit wie<br />
möglich auszuschöpfen und dadurch den Unternehmenswert zu steigern.<br />
Im Gegensatz zu vielen Beteiligungsgesellschaften verfügt <strong>mutares</strong> mit der Task Force, die aus<br />
dem Kontaktnetzwerk der <strong>mutares</strong> stammt über wesentliche Kontakte zu erfahrenen<br />
Unternehmern und hochqualifizierten Managern aus der jeweiligen Industrie der<br />
Beteiligungsunternehmen. Die Task Force wird jeweils individuell für das jeweilige<br />
Beteiligungsunternehmen zusammengestellt und deckt alle für die Sanierung wesentlichen<br />
Funktionsbereiche Personal, Organisation, Vertrieb und Marketing, Finanz- und<br />
Rechnungswesen, Controlling usw. ab. Die Mitglieder der Task Force unterstützen die<br />
Geschäftsführer / Beteiligungsmanager der Beteiligungsunternehmen und sind in der Regel für<br />
<strong>mutares</strong> selbst als externe Berater tätig. Damit ist die Verfügbarkeit von Management Know How<br />
für die Beteiligungsmanager in den operativen Unternehmen gewährleistet: auf Abruf können die<br />
Berater der Task Force die Geschäftsführer vor Ort unterstützen. Die Unterstützung bei der<br />
Umsetzung der in einem 100 Tage Plan festgelegten Maßnahmen steht für die Task Force im<br />
Vordergrund.<br />
6.1.1 Suche und Erwerb von Beteiligungsunternehmen<br />
<strong>mutares</strong> erhält über ihr Kontaktnetzwerk zu Banken, Unternehmensmaklern, Unternehmern,<br />
Privatpersonen und anderen Quellen eine Vielzahl von Hinweisen auf mögliche Transaktionen.<br />
Für die Vermittlung von Transaktionen bezahlt die Gesellschaft in der Regel nur im Erfolgsfall<br />
eine Vermittlungsprovision. Sie nutzt ihre Erfahrung, um interessante Beteiligungsunternehmen<br />
mit Wertsteigerungspotenzialen herauszufiltern. Neben der Prüfung wird ein großes Augenmerk<br />
auf das Gründer-, bzw. Managementteam und die Vision des Unternehmens gelegt. Es sollen nur<br />
Unternehmen erworben werden, die ein hohes Wertsteigerungspotenzial bieten. Nach<br />
Identifizierung eines geeigneten Beteiligungsunternehmens verhandelt und strukturiert <strong>mutares</strong><br />
die Rahmenbedingungen der geplanten Übernahme. Schon im Vorfeld einer Übernahme wird<br />
41
dabei die Taskforce der <strong>mutares</strong> eingeschaltet, um mit deren Erfahrungshintergrund qualitative<br />
und quantitative Aussagen zur Entwicklung und zum Wertsteigerungspotential zu generieren.<br />
Die Kauf- bzw. Verkaufsverträge werden – soweit erforderlich – in Zusammenarbeit mit erfah-<br />
renen Rechtsanwälten gestaltet. Für jede Übernahme werden im Rahmen einer limitierten Due<br />
Diligence die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft.<br />
6.1.2 Beteiligungsmanagement und -controlling<br />
Ziel von <strong>mutares</strong> ist es, die Unternehmen auf ihrem Entwicklungs- und Wachstumspfad eng zu<br />
begleiten. Durch die Definition und die Überwachung von geeigneten Meilensteinen wird die<br />
Umsetzung der definierten Entwicklungspotentiale überwacht. Das Risikomanagement wird bei<br />
<strong>mutares</strong> unter anderem durch ein gruppenweites Controlling erfolgen. Der Vorstand der <strong>mutares</strong><br />
wird monatliche Reports zur aktuellen Lage aller Beteiligungsunternehmen erhalten. Ein Soll-Ist-<br />
Vergleich ermöglicht die laufende Kontrolle der Budgets und eine revolvierende Planung gestattet<br />
eine ständige Aktualisierung der Vorschauzahlen der Beteiligungsunternehmen. Hinzu kommen<br />
quartalsweise Review-Meetings zwischen der Geschäftsführung des jeweiligen<br />
Beteiligungsunternehmens und der <strong>mutares</strong> zur laufenden Überwachung der Geschäftstätigkeit<br />
und zur Kontrolle der definierten Meilensteine. Als zusätzliche Kontrollmaßnahme wird von allen<br />
<strong>mutares</strong> - Beteiligungsunternehmen ein revolvierender achtwöchiger Cash-flow-Plan auf<br />
Wochenbasis sowie ein zwölfmonatiger Cash-flow-Plan erstellt. Der Aufsichtsrat der <strong>mutares</strong> wird<br />
quartalsweise quantitative und qualitative Reports zur aktuellen Lage und zu den Planzahlen aller<br />
Beteiligungsunternehmen erhalten. Häufig wird die Geschäftsführung der erworbenen<br />
Gesellschaft unmittelbar nach dem Erwerb neu besetzt. Die neuen Manager rekrutiert <strong>mutares</strong><br />
aus ihrem Kontaktnetzwerk. In Ausnahmefällen wird der bestehenden Geschäftsführung ein<br />
<strong>mutares</strong> Manager zur Seite gestellt. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass die im 100<br />
Tage Plan festgelegten Maßnahmen zur Sanierung und Restrukturierung der Gesellschaft zügig<br />
und mit dem nötigen Nachdruck umgesetzt und erfolgreich realisiert werden. Ziel von <strong>mutares</strong> ist<br />
es, unprofitable bzw. gering profitable Beteiligungen möglichst kurzfristig zu sanieren und eine<br />
dauerhafte wirtschaftliche Gesundung einzuleiten. Erster Ansatzpunkt ist dabei die<br />
Wiederherstellung eines positiven Cash-flows, der die zentrale Steuergröße in der Anfangsphase<br />
der Managementaktivität darstellt.<br />
Die Ursachen für Unternehmenskrisen liegen in vielen Fällen entweder in Umsatzproblemen, d.h.<br />
in einem zu geringen Absatz der Produkte oder in zu hohen Kosten für den erzielbaren Umsatz.<br />
Für eine dauerhafte Gesundung ist daher neben einer Verbesserung der Kosten- und<br />
Aufwandsstruktur die Erhöhung des Erlösniveaus unerlässlich. Nach einer kritischen Analyse und<br />
Definition von Verbesserungsmaßnahmen zur Kostensenkung und zur Steigerung des Absatzes<br />
der Produkte des Beteiligungsunternehmens liegt der Hauptschwerpunkt der<br />
Sanierungsbemühungen in der Anfangsphase zunächst auf einer Reduzierung der Kosten, die<br />
kurzfristig den am deutlichsten messbaren Erfolg liefert. Maßnahmen auf der Vertriebsseite zur<br />
Steigerung des Umsatzes kommen mittelfristig hinzu. Weitere Elemente des Risikomanagements<br />
sind die regelmäßigen persönlichen Kontakte der Vorstände der <strong>mutares</strong> mit den<br />
42
Verantwortlichen der Beteiligungsunternehmen, um sich über die aktuelle Entwicklung vor Ort zu<br />
informieren. Das <strong>mutares</strong> Geschäftsmodell schließt die Beteiligung der Geschäftsführer bzw.<br />
Vorstände der Beteiligungsgesellschaften am Unternehmenserfolg ein. Die konzerntypischen<br />
Interessenkonflikte zwischen Managern und Eigentümern sollen so vermieden werden.<br />
6.1.3 Task- Force<br />
Im Gegensatz zu vielen Beteiligungsgesellschaften verfügt <strong>mutares</strong> mit der Task Force, die aus<br />
dem umfassenden Kontaktnetzwerk der <strong>mutares</strong> rekrutiert wird, über eine Gruppe von erfahrenen<br />
und hoch qualifizierten Managementberatern. Viele Beteiligungsgesellschaften nutzen externe<br />
Managementressourcen, um erworbene Tochtergesellschaften zu führen. Die Suche nach<br />
externen Berater kann sehr zeit und kostenaufwendig sein. Mit der Task Force hat die<br />
Gesellschaft einen klaren Wettbewerbsvorteil, da <strong>mutares</strong> die Restrukturierung der<br />
Tochtergesellschaft aus eigenen Kräften bewerkstelligt. Die Task Force, die jeweils individuell für<br />
das jeweilige Beteiligungsunternehmen zusammen gestellt wird, deckt alle für die Sanierung<br />
wesentlichen Funktionsbereiche Personal, Organisation, Vertrieb und Marketing, Finanz- und<br />
Rechnungswesen, Controlling usw. ab. Die Mitglieder der Task Force sind anders als die<br />
Beteiligungsmanager bzw. Geschäftsführer vor Ort in der Regel für <strong>mutares</strong> selbst als externe<br />
Berater tätig. Damit ist die Verfügbarkeit von Management Know-how für die<br />
Beteiligungsmanager in den operativen Unternehmen gewährleistet: Auf Abruf können die<br />
Berater der Task Force die Geschäftsführer vor Ort unterstützen. Um unnötige<br />
Kostenbelastungen zu vermeiden, werden die Honorare für die Beratungstätigkeiten fallweise<br />
und mit kurzen Kündigungsfristen ausgehandelt.<br />
Nach dem Erwerb einer Beteiligung unterstützen die Mitglieder der Task Force die<br />
Geschäftsführungen vor Ort. Dabei steht die Unterstützung bei der Umsetzung der im 100 Tage<br />
Plan festgelegten Maßnahmen im Vordergrund. Die Task Force bildet zusammen mit den<br />
Beteiligungsmanagern ein einheitliches und vor Ort tätiges „<strong>mutares</strong>-Management-Team“.<br />
Gerade zu Anfang ist es wichtig, dass Verbesserungspotentiale schnell erkannt und umgesetzt<br />
werden. Daneben darf das Tagesgeschäft nicht vernachlässigt werden, und wichtige<br />
Zukunftschancen sollen genutzt werden. Nach der erfolgreichen Umsetzung des „100 Tage<br />
Planes“ ziehen sich die Mitarbeiter der Task Force teilweise von ihrer Tätigkeit vor Ort zurück. Die<br />
Geschäftsleitung wird in der anschließenden Phase der Geschäftsentwicklung des<br />
Beteiligungsunternehmens d.h. dem konsequenten Ausbau und der Nutzung von<br />
Geschäftschancen zur Steigerung des Umsatzes, weiterhin unterstützt.<br />
6.2 Relevante Märkte und Wettbewerb der <strong>mutares</strong> und erkennbare Trends<br />
6.2.1 Relevante Märkte<br />
Das Geschäftsmodell der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> umfasst den Erwerb, die Betreuung und Weiterentwicklung<br />
bis hin zur Veräußerung von Beteiligungen. Erworben werden Unternehmen mit großem<br />
Wertsteigerungspotential primär, aber nicht ausschließlich, im deutschsprachigen Raum.<br />
43
Der Erfolg von <strong>mutares</strong> wird beeinflusst durch das Vorhandensein von geeigneten<br />
Akquisitionsmöglichkeiten (dem Angebot) und der Nachfrage nach Beteiligungen. Die<br />
Gesellschaft erwartet, dass weiterhin eine ausreichende Zahl von attraktiven Beteili-<br />
gungsgelegenheiten vorhanden sein wird.<br />
6.2.2 Wettbewerb und Trends<br />
Die Gesellschaft rechnet alle Beteiligungsgesellschaften mit vergleichbarem Geschäftsmodell im<br />
In- und Ausland zu ihren engsten Mitbewerbern.<br />
Das Geschäftsmodell von <strong>mutares</strong> unterscheidet sich jedoch von klassischen Betei-<br />
ligungsunternehmen dadurch, dass über das ausgeprägte Netzwerk von Gründern und Managern<br />
ein Zusatznutzen geliefert wird, der es der Gesellschaft ermöglicht, effiziente Beteiligungen<br />
einzugehen und das Wertsteigerungspotential zu heben. Die Gesellschaft ist der Auffassung,<br />
dass viele Unternehmen, insbesondere aus dem klassischen Beteiligungsgeschäft, in ihrer<br />
strategischen Ausrichtung ein anderes Geschäftsmodell verfolgen und daher als direkte Wettbe-<br />
werber nicht in Betracht kommen. Mit der Task Force hat die Gesellschaft einen klaren<br />
Wettbewerbsvorteil, da <strong>mutares</strong> die Restrukturierung der Tochtergesellschaft aus eigenen<br />
Kräften herbeiführt. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen auch<br />
Unternehmen aus diesem Kreis in dem für die <strong>mutares</strong> relevanten Markt als potenzielle Erwerber<br />
solcher Unternehmen auftreten. Zusätzlich sind auch industrielle Investoren zum Kreis der<br />
Wettbewerber zu zählen. Deren Nachfrage auf dem Markt für Unternehmensakquisitionen richtet<br />
sich in erster Linie nach der gesamtwirtschaftlichen Lage und der Einschätzung über die<br />
zukünftige wirtschaftliche Entwicklung. Eine positive Einschätzung führt tendenziell zu einer ver-<br />
mehrten Investitionstätigkeit und dem Kauf von Unternehmen.<br />
Der Vorstand der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> erwartet im Geschäftsjahr 2008/2009 und in den Folgejahren einen<br />
weiteren Anstieg der Transaktionstätigkeiten auf dem Markt für Unternehmensbeteiligungen.<br />
Aufgrund des anziehenden Marktes geht der Vorstand der <strong>mutares</strong> von einer sich<br />
verschärfenden Wettbewerbssituation aus, sieht die Gesellschaft aber gut positioniert um in<br />
diesem Marktumfeld bestehen zu können.<br />
6.3 Abhängigkeit von Patenten, Lizenzen, Industrie-, Handels- und Finanzierungsverträgen,<br />
neue Herstellungsverfahren<br />
Die <strong>mutares</strong> verfügt über keine Patente, Lizenzen oder Industrie-, Handels- und Fi-<br />
nanzierungsverträge oder besondere Herstellungsverfahren und ist somit auch nicht von solchen<br />
abhängig. Allerdings kann der wirtschaftliche Erfolg von künftigen Beteiligungsunternehmen der<br />
<strong>mutares</strong> von derartigen Rechten, Verträgen oder Kenntnissen abhängen.<br />
6.4 Unternehmensstrategie<br />
Im Fokus der Akquisitionsstrategie der <strong>mutares</strong> sind Unternehmen in Umbruchsituationen, die<br />
möglichst zu einem geringen Kaufpreis übernommen und anschließend durch die <strong>mutares</strong> und<br />
44
externe Berater restrukturiert und/oder saniert werden. <strong>mutares</strong> beschränkt sich dabei nicht auf<br />
bestimmte Branchen. Der wirtschaftliche Erfolg von <strong>mutares</strong> hängt entscheidend davon ab, ob<br />
der Turnaround in den Beteiligungsunternehmen gelingt. Erträge wird <strong>mutares</strong> über<br />
Beratungshonorare, über Ausschüttungen der nach dem Übernahme- und<br />
Restrukturierungsprozess sanierten Gesellschaften und über Veräußerungserlöse bei<br />
Beteiligungsverkäufen generieren.<br />
Ziel der <strong>mutares</strong> ist es, pro Jahr bis zu 5 neue Beteiligungen zu erwerben. Zu diesem Zwecke<br />
werden jedes Jahr eine Vielzahl potentieller Transaktionen geprüft, um anhand einer genauen<br />
Überprüfung ca. 50 potentiell geeignete Transaktionen auszuwählen. Im Rahmen eines<br />
Verhandlungs- und Due Diligence Prozesses reduziert sich diese Liste dann weiter. Hinweise auf<br />
Transaktionen gewinnt die Gesellschaft aus unterschiedlichen Quellen: Neben einem<br />
umfangreichen Kontaktnetzwerk von mehr als 350 Unternehmensmaklern, M&A-Beratern und<br />
regelmäßigen Kontakten zu Konzerngesellschaften in Europa, stehen Gespräche mit<br />
Insolvenzverwaltern und kreditgebenden Banken mittelständischer Unternehmen im Mittelpunkt,<br />
um eventuell für eine Übernahme in Frage kommende Unternehmen zu identifizieren. Hinzu<br />
kommen Analysen über Randaktivitäten von Konzernunternehmen sowie geplante<br />
Werksschließungen, die dann zu einer direkten Kontaktaufnahme führen. Weitere Hinweise<br />
ergeben sich aus dem umfangreichen Netzwerk, das sich das Management der <strong>mutares</strong> im Laufe<br />
der Zeit aufgebaut hat.<br />
Die Beteiligungen werden in der Regel über Zwischengesellschaften erworben werden. Damit soll<br />
erreicht werden, dass erfolgreiche Engagements zu Dividendenausschüttungen an die <strong>mutares</strong><br />
führen, möglicherweise fehlgeschlagene Beteiligungs- und Managementaktivitäten lediglich einen<br />
Einnahmenausfall bedeuten, aber keinen zusätzlichen Mittelabfluss. Idealtypisch stellen sich die<br />
Phasen nach dem Erwerb einer neuen Beteiligung wie folgt dar: Im Mittelpunkt der ersten Phase<br />
nach dem Erwerb einer neuen Beteiligung steht die Sanierung des Unternehmens durch die<br />
Reduzierung der Kostenbasis. Schwerpunkt der zweiten Phase ist die Ankurbelung des externen<br />
Wachstums auf einer gesünderen Kostenbasis. Nach dieser Stabilisierungsphase mit soliden<br />
Gewinnzuwächsen schließt sich dann der Verkauf der Beteiligung an. <strong>mutares</strong> ist bestrebt, die<br />
Fixkosten in den Zwischenholdings so niedrig wie möglich zu halten.<br />
6.5 Versicherungen<br />
Die Gesellschaft verfügt derzeit über keine Versicherung. Auch für die Mitglieder des Vorstandes<br />
und des Aufsichtsrates der Gesellschaft besteht keine Vermögensschaden-<br />
Haftpflichtversicherung (sog. Directors & Officers-Versicherung, D&O-Versicherung). Es ist<br />
jedoch geplant, für die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Gesellschaft eine<br />
D&O-Versicherung abzuschließen.<br />
45
7 Organisationsstruktur<br />
7.1 Allgemeine Angaben zur Organisationsstruktur<br />
<strong>mutares</strong> wird als Investment-Holding mit direkten oder indirekten Beteiligungen an Unternehmen<br />
verschiedener Branchen organisiert sein. In der <strong>mutares</strong> werden die Beteiligungen direkt oder<br />
über spezielle Akquisitionsvehikel gehalten.<br />
In der Regel wird die Gesellschaft die Beteiligungen durch Zwischengesellschaften<br />
(„Zwischenholdings“) erwerben, um jegliche Inanspruchnahme für die Verbindlichkeiten der<br />
Zielgesellschaft möglichst auszuschließen. <strong>mutares</strong> beabsichtigt, in Einzelfällen Leitungsorganen<br />
bzw. dem Management der operativ tätigen Unternehmen Minderheitsbeteiligungen und / oder<br />
Kaufoptionen bei den Zwischenholdinggesellschaften oder den operativ tätigen Gesellschaften<br />
einzuräumen. Im Zuge der Ausübung solcher Optionsrechte, kann sich entsprechend der direkte<br />
bzw. indirekte Beteiligungsanteil von <strong>mutares</strong> ändern. Der Abschluss von Beherrschungs- und<br />
Gewinnabführungsverträgen o.ä. zwischen der Gesellschaft und ihren künftigen<br />
Tochtergesellschaften ist derzeit nicht beabsichtigt.<br />
7.2 Angaben über Beteiligungen<br />
Zum heutigen Zeitpunkt verfügt die Gesellschaft über keine Beteiligungen<br />
8 Erläuterung & Analyse der Finanzlage und wirtschaftliche Entwicklung <strong>mutares</strong><br />
Die Gesellschaft hat ihre operative Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen. Daher stehen<br />
historische Finanzdaten nicht zur Verfügung. Die folgende Erläuterung der Finanzlage bezieht<br />
sich daher auf den Zeitpunkt des Jahresabschlusses der Gesellschaft zum Rumpfgeschäftsjahr<br />
2008. Die Daten sind der durch die Central Treuhand <strong>AG</strong>, <strong>München</strong> geprüften und in Ziff. 26<br />
abgebildeten Jahresabschlussbilanz vom 31.03.2008 entnommen. Soweit nachfolgend Angaben<br />
zur künftigen wirtschaftlichen Entwicklung der <strong>mutares</strong> dargestellt werden, beziehen sich diese<br />
auf die von der Central Treuhand <strong>AG</strong>, <strong>München</strong>, auf Plausibilität geprüften und mit der in Ziff. 26<br />
abgebildeten Bescheinigung versehenen Planjahresabschlüsse und Plankapitalflussrechnungen<br />
der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2008/2009, 2009/2010 und 2010/2011. Es wird dabei<br />
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Planjahresabschlüsse und<br />
Plankapitalflussrechnungen ausschließlich auf Prognosen beruhen. Der Jahresabschluss und die<br />
Planjahresabschlüsse der Gesellschaft sind nach deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />
aufgestellt worden. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im<br />
Sinne von § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Die Gliederung des Jahresabschlusses und der<br />
Planjahresabschlüsse erfolgte unter Anwendung der für Kapitalgesellschaften geltenden<br />
gesetzlichen Schemata. Dabei wurden die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in<br />
Anspruch genommen.<br />
46
8.1 Finanzlage<br />
Umsatz<br />
Per 31.03.2008 hat die Gesellschaft noch keinen Umsatz erzielt. Ein Vergleichszeitraum ist nicht<br />
vorhanden, da es sich bei dem Rumpfgeschäftsjahr per 31. März 2008 um die erste<br />
Geschäftsperiode der Gesellschaft handelt.<br />
Erträge aus Beteiligungen<br />
Erträge aus Beteiligungen bestanden per 31.03.2008 nicht. Ein Vergleichszeitraum ist nicht<br />
vorhanden, da es sich bei dem Rumpfgeschäftsjahr per 31. März 2008 um die erste<br />
Geschäftsperiode der Gesellschaft handelt.<br />
Sonstige Betriebliche Erträge<br />
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen zum 31.03.2008 EUR 9.600,00. Ein<br />
Vergleichszeitraum ist nicht vorhanden, da es sich bei dem Rumpfgeschäftsjahr per 31. März<br />
2008 um die erste Geschäftsperiode der Gesellschaft handelt.<br />
Aufwendungen<br />
Die Aufwendungen betrugen per 31.03.2008 EUR 9.453,26. Ein Vergleichszeitraum ist nicht<br />
vorhanden, da es sich bei dem Rumpfgeschäftsjahr per 31. März 2008 um die erste<br />
Geschäftsperiode der Gesellschaft handelt.<br />
Finanzanlagen<br />
Die Finanzanlagen beliefen sich per 31.03.2008 auf EUR 0,00.<br />
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände<br />
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände beliefen sich per 31.03.2008 auf EUR 0,00.<br />
Liquide Mittel<br />
Die liquiden Mittel betrugen gemäß Jahresabschluss per 31.03.2008 EUR 340.146,74. Mit Beginn<br />
des Rumpfgeschäftsjahres per 7. Februar 2008 betrugen die liquiden Mittel EUR 200.000.<br />
Eigenkapital<br />
Gemäß Jahresabschluss belief sich das Eigenkapital der Gesellschaft zum 31.03.2008 auf EUR<br />
340.146,74 oder 100% der Bilanzsumme. Die Eigenkapitalquote beträgt somit 100%. Das<br />
Eigenkapital zur Eröffnungsbilanz betrug EUR 200.000, zusammengesetzt aus „Gezeichneten<br />
Kapital“ i.H.v. EUR 160.000 und „Kapitalrücklage“ i.H.v. EUR 40.000.<br />
Verbindlichkeiten<br />
Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft beliefen sich zum 31.03.2008 auf EUR 0,00.<br />
47
Rückstellungen<br />
Per 31.03.2008 wurden bei der Gesellschaft keine Rückstellungen gebildet.<br />
8.2 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und Jahresüberschuss<br />
Per 31.03.2008 betrug das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit EUR 146,74 und der<br />
Jahresüberschuss ebenfalls EUR 146,74. Ein Vergleichszeitraum ist nicht vorhanden, da es sich<br />
bei dem Rumpfgeschäftsjahr per 31. März 2008 um die erste Geschäftsperiode der Gesellschaft<br />
handelt.<br />
8.3 Aussichten der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />
Es wird auf (Ziff. 4) dieses Prospekts verwiesen.<br />
8.4 Eigenkapitalausstattung<br />
Das Eigenkapital der Gesellschaft belief sich zum 31.03.2008 auf EUR 340.146,74. Dabei<br />
handelt es sich um I. Gezeichnetes Kapital EUR 174.000, II. Kapitalrücklage EUR 166.000 sowie<br />
III. Bilanzgewinn EUR 146,74. Die Eigenkapitalquote beträgt 100%. Das Eigenkapital der<br />
Eröffnungsbilanz betrug EUR 200.000, zusammengesetzt aus „Gezeichneten Kapital“ i.H.v. EUR<br />
160.000 und „Kapitalrücklage“ i.H.v. EUR 40.000. Die Veränderung von „Gezeichneten Kapital“<br />
und „Kapitalrücklage“ resultiert aus einer Kapitalerhöhung von 14.000 Aktien je EUR 10,00.<br />
9 Angaben über die Organe und Gründer sowie das obere Management der <strong>mutares</strong><br />
9.1 Allgemeine Bestimmungen<br />
Die Organe der <strong>mutares</strong> sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die<br />
Kompetenzen dieser Organe sind im Aktiengesetz, der Satzung sowie in Geschäftsordnungen<br />
des Vorstands und Aufsichtsrats geregelt. Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener<br />
Verantwortung nach Maßgabe der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, der Bestimmungen<br />
der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstands sowie unter Berücksichtigung der<br />
Beschlüsse der Hauptversammlung und des Aufsichtsrats. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft<br />
gegenüber Dritten. Der Vorstand hat zu gewährleisten, dass innerhalb der Gesellschaft ein<br />
angemessenes Risikomanagement und ein internes Überwachungssystem eingerichtet und<br />
betrieben werden, damit Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden,<br />
frühzeitig erkannt werden können. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt<br />
und abberufen. Der Vorstand ist gegenüber dem Aufsichtsrat berichtspflichtig. Er muss dem<br />
Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten<br />
Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements, der<br />
strategischen Maßnahmen und über sonstige relevante, die Gesellschaft betreffende Umstände<br />
berichten. Außerdem ist dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats aus sonstigen wichtigen Anlässen<br />
zu berichten. Der Aufsichtsrat kann zudem jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der<br />
Gesellschaft verlangen.<br />
48
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Geschäftsführung zu überwachen und zu beraten. Ein<br />
Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft kann grundsätzlich nicht zugleich Vorstandsmitglied der<br />
Gesellschaft sein. Nach deutschem Aktienrecht können dem Aufsichtsrat keine Maßnahmen der<br />
Geschäftsführung übertragen werden. Die Satzung oder der Aufsichtsrat hat jedoch zu<br />
bestimmen, dass bestimmte Arten von Geschäften nur mit seiner Zustimmung vorgenommen<br />
werden dürfen. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats haben der Gesellschaft<br />
gegenüber Treue- und Sorgfaltspflichten. Bei der Erfüllung dieser Pflichten ist ein weites<br />
Spektrum von Interessen, insbesondere der Gesellschaft, ihrer Aktionäre, ihrer Mitarbeiter, ihrer<br />
Gläubiger und der Allgemeinheit zu beachten. Der Vorstand muss insbesondere auch die Rechte<br />
der Aktionäre auf Gleichbehandlung und gleiche Information beachten. Nach deutschem<br />
Aktienrecht ist es einzelnen Aktionären wie jeder anderen Person untersagt, ihren Einfluss auf die<br />
Gesellschaft dazu zu benutzen, ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats zu einer für die<br />
Gesellschaft schädlichen Handlung zu bestimmen. Wer unter Verwendung seines Einflusses ein<br />
Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats, einen Prokuristen oder einen<br />
Handlungsbevollmächtigten dazu veranlasst, zum Schaden der Gesellschaft oder ihrer Aktionäre<br />
zu handeln, ist der Gesellschaft zum Ersatz des ihr daraus entstehenden Schadens verpflichtet.<br />
Daneben haften die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gesamtschuldnerisch, wenn<br />
sie unter Verletzung ihrer Pflichten gehandelt haben und infolgedessen der Gesellschaft ein<br />
Schaden entstanden ist. Ein Aktionär hat grundsätzlich keine Möglichkeit, gegen Mitglieder des<br />
Vorstands oder des Aufsichtsrats vor Gericht zu klagen, wenn er der Auffassung ist, dass diese<br />
ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt haben und infolgedessen der Gesellschaft ein<br />
Schaden entstanden ist. Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen die Mitglieder des<br />
Vorstands oder des Aufsichtsrats können in der Regel nur von der Gesellschaft selbst<br />
durchgesetzt werden, wobei diese bei Ansprüchen gegen Aufsichtsratsmitglieder vom Vorstand<br />
und bei Ansprüchen gegen Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat vertreten wird. Nach einer<br />
Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Aufsichtsrat verpflichtet, voraussichtlich<br />
durchsetzbare Schadenersatzansprüche gegen den Vorstand geltend zu machen, es sei denn,<br />
gewichtige Gründe des Gesellschaftswohls sprechen gegen eine Geltendmachung und diese<br />
Gründe überwiegen oder sind zumindest gleichwertig mit den Gründen, die für eine<br />
Geltendmachung sprechen. Entscheidet sich das jeweilige vertretungsberechtigte Organ gegen<br />
eine Anspruchsverfolgung, müssen nach den Regelungen des am 01.11.2005 in Kraft getretenen<br />
Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UM<strong>AG</strong>)<br />
Ersatzansprüche der Gesellschaft gegen Organmitglieder geltend gemacht werden, wenn es die<br />
Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschließt. Dabei können Aktionäre, deren<br />
Anteile zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR<br />
32.200,00 erreichen, die Bestellung eines Vertreters zur Geltendmachung der Ersatzansprüche<br />
beantragen. Darüber hinaus können Aktionäre, deren Anteile im Zeitpunkt der Antragstellung<br />
zusammen den einhundertsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von EUR<br />
3.220,00 erreichen, die Zulassung einer Klage beim Landgericht am Sitz der Gesellschaft zur<br />
Geltendmachung der Ersatzansprüche der Gesellschaft im eigenen Namen beantragen.<br />
49
Voraussetzung der Klagezulassung ist unter anderem, dass die Aktionäre die Gesellschaft unter<br />
Setzung einer angemessenen Frist vergeblich aufgefordert haben, selbst Klage zu erheben, und<br />
Tatsachen vorliegen, die den Verdacht rechtfertigen, dass der Gesellschaft durch Unredlichkeit<br />
oder grobe Verletzung des Gesetzes oder der Satzung ein Schaden entstanden ist. Die<br />
Gesellschaft ist jederzeit berechtigt, ihren Ersatzanspruch selbst geltend zu machen; mit<br />
Klageerhebung durch die Gesellschaft wird ein anhängiges Zulassungs- oder Klageverfahren der<br />
Aktionäre unzulässig.<br />
Die Gesellschaft kann erst drei Jahre nach dem Entstehen des Anspruchs und nur dann auf<br />
Ersatzansprüche verzichten oder sich darüber vergleichen, wenn die Aktionäre dies in der<br />
Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschließen und wenn nicht eine Minderheit<br />
von Aktionären, deren Anteile zusammen 10% des Grundkapitals erreichen oder übersteigen,<br />
Widerspruch zur Niederschrift erhebt.<br />
9.2 Vorstand der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />
Der Vorstand besteht gemäß der Satzung der <strong>mutares</strong> aus einem oder mehreren Mitgliedern. Die<br />
genaue Zahl bestimmt der Aufsichtsrat. Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, kann der<br />
Aufsichtsrat einen Vorsitzenden des Vorstands und einen stellvertretenden Vorsitzenden<br />
ernennen. Falls der Vorstand aus mehr als zwei Personen besteht, werden alle<br />
Vorstandsbeschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des<br />
Vorsitzenden den Ausschlag. Das Verhältnis der Vorstandsmitglieder untereinander wird durch<br />
die Geschäftsordnung für den Vorstand bestimmt. Hierzu hat der Aufsichtsrat dem Vorstand<br />
durch einstimmigen Beschluss eine Geschäftsordnung gegeben, der der Vorstand zugestimmt<br />
hat. Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Der<br />
Aufsichtsrat kann jederzeit jedem Vorstandsmitglied Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Der<br />
Aufsichtsrat kann bestimmen, dass die Mitglieder des Vorstands gemeinsam die Gesellschaft<br />
vertreten oder, dass ein Mitglied des Vorstands mit einem Prokuristen gemeinsam die<br />
Gesellschaft vertritt. Er kann weiter jedem Vorstandsmitglied gestatten, die Gesellschaft auch bei<br />
Rechtsgeschäften mit einem Dritten als dessen Vertreter (Befreiung von den Beschränkungen<br />
des § 181, 2. Alternative BGB) zu vertreten. Der Vorstand hat innerhalb der gesetzlichen Fristen<br />
den Jahresabschluss (Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und – soweit<br />
erforderlich - den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und dem<br />
Aufsichtsrat einen Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns vorzulegen. Der<br />
Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht des Vorstands und den Vorschlag für die<br />
Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen – gegebenenfalls eine Abschlussprüfung zu<br />
veranlassen – und über seiner Prüfung schriftlich an die Hauptversammlung zu berichten. Er hat<br />
seinen Bericht innerhalb eines Monats nachdem ihm die Vorlagen zugegangen sind, dem<br />
Vorstand zuzuleiten. Billigt der Aufsichtsrat nach Prüfung den Jahresabschluss, ist dieser<br />
festgestellt.<br />
Nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrats über das Ergebnis seiner Prüfung hat der Vorstand<br />
unverzüglich die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Der Jahresabschluss, der<br />
Lagebericht des Vorstands, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstandes für<br />
50
die Verwendung des Bilanzgewinns sind von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der<br />
Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen.<br />
Dem Vorstand der Gesellschaft gehören gegenwärtig an:<br />
Robin Laik:<br />
Herr Laik ist Diplomkaufmann, der nach dem Studium der Betriebswirtschaft an der Universität in<br />
Augsburg das kaufmännische Management von Grund auf gelernt hat. Als CFO leitete Herr Laik<br />
alle kaufmännischen Bereiche bei ELA Medical GmbH und Porges GmbH. Anschließend hat er<br />
verschiedene Managementpositionen bei der ESCADA <strong>AG</strong> bekleidet. Dabei war Herr Laik unter<br />
anderem als Leiter M&A für den Unternehmenskauf und -Verkauf von Tochtergesellschaften von<br />
Escada verantwortlich. Im Anschluss wechselte Herr Laik zur Bavaria Industriekapital <strong>AG</strong><br />
(Bavaria), einem Unternehmen, welches sich auf die Akquisition von Unternehmen in<br />
Umbruchsituationen spezialisiert hat. Bei der Bavaria führte Herr Laik als Leiter der Task Force<br />
zunächst den Restrukturierungsbereich. Hierbei gewann er umfangreiche Sanierungserfahrung in<br />
dem er für die Restrukturierung von mehr als 10 Tochterunternehmen verantwortlich war. Herr<br />
Laik unterstützte Bavaria ebenso bei dem erfolgreichen Börsengang im Jahr 2006. Unter<br />
anderem aufgrund der Verdienste wurde Herr Laik zum Vorstand der Bavaria bestellt. Unter<br />
seiner Mitwirkung sind zahlreiche Unternehmen übernommen worden. An der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> hält<br />
Herr Laik 46% der Anteile.<br />
Herr Laik war in den vergangenen fünf Jahren in folgenden Unternehmen als Vorstand,<br />
Geschäftsführer; Partner, Aufsichtsrat oder Gesellschafter tätig:<br />
Bavaria Industriekapital <strong>AG</strong>, Vorstand, <strong>München</strong><br />
Paulmann & Crone GmbH, Geschäftsführer, Lüdenscheid<br />
I like Laik <strong>AG</strong>, Gesellschafter, Vorstand, <strong>München</strong><br />
BavariaRing 0405, Aufsichtsrat, <strong>München</strong><br />
Weder für oben genannte noch für andere Unternehmen ist Herr Laik zurzeit als Vorstand,<br />
Geschäftsführer oder Aufsichtsrat tätig. Herr Laik ist als freiberuflicher Unternehmensberater<br />
tätig.<br />
Dr. Axel Geuer:<br />
Dr. Geuer hat seine Grundausbildung als Maschinenbau-Ingenieur im Laufe seiner beruflichen<br />
Laufbahn durch umfangreiche kaufmännische und unternehmerische Erfahrung ergänzt. Im<br />
Anschluss an das Studium an der Technischen Universität <strong>München</strong> hat er seine technologische<br />
Kompetenz als Mitarbeiter des Instituts für Werkzeugmaschinen und Betriebswissenschaften an<br />
der TU <strong>München</strong> im Bereich der Produktionstechnik ausgebaut. 1996 promovierte Dr. Geuer<br />
unter den damaligen Leitern des Instituts Herrn Prof. Dr. Milberg und Herrn Prof. Dr. Reinhard.<br />
51
Als Unternehmensberater bei Bain & Company bearbeitete Dr. Geuer eine Vielzahl von<br />
strategisch und operativ ausgerichteten Projekten in allen Bereichen der Wertschöpfungskette für<br />
zahlreiche Kunden unterschiedlicher Industrien. Hierzu gehörte auch die zeitweise Mitarbeit in<br />
der Private Equity Gruppe von Bain. Als Projektleiter in vielen internationalen Projekten war Dr.<br />
Geuer für den Erfolg seines Teams beim Kunden direkt verantwortlich.<br />
In 2004 wurde er Alleingeschäftsführer der Hamba Filltec GmbH & Co. KG, einem<br />
mittelständischen Anlagenbauer mit ca. 120 Mitarbeitern und EUR 31 Mio. Umsatz. Dr. Geuer<br />
übernahm das Unternehmen in einer kritischen Restrukturierungssituation. Bis zur Veräußerung<br />
des Unternehmens im November 2007, konnte der Umsatz gegenüber 2004 verdoppelt und das<br />
Geschäft, welches immense Verluste in den Vorjahren einfuhr, wieder zu einer attraktiven<br />
Profitabilität geführt werden. Im Zuge des Eigentümerwechsels verließ Dr. Geuer das<br />
Unternehmen. An der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> hält Dr. Geuer 46%.<br />
Herr Dr. Geuer war in den vergangenen fünf Jahren in folgenden Unternehmen als Vorstand,<br />
Geschäftsführer, Aufsichtsrat oder Gesellschafter tätig:<br />
Hamba Filltec GmbH & Co. KG, Geschäftsführer, Neunkirchen<br />
Hering Wärmetauscher Holding <strong>AG</strong>, Aufsichtsrat, <strong>München</strong><br />
Bavaria Maschinenbau- Holding <strong>AG</strong>, Gesellschafter, <strong>München</strong><br />
Bavaria II Maschinenbau Holding <strong>AG</strong>, Aufsichtsrat, <strong>München</strong><br />
Steeltech SARL, Creutzwald, Geschäftsfürer, Frankreich<br />
Weder für oben genannte noch für andere Unternehmen ist Herr Dr. Geuer zurzeit als Vorstand,<br />
Geschäftsführer oder Aufsichtsrat tätig. Herr Dr. Geuer ist als freiberuflicher<br />
Unternehmensberater tätig.<br />
Die Herren Laik und Dr. Geuer sind einzelvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder der<br />
Gesellschaft. Keines der Vorstandsmitglieder war in den letzten fünf Jahren Teil eines<br />
Ermittlungsverfahrens wegen der Verletzung in- oder ausländischer Bestimmungen des Straf-<br />
oder Kapitalmarktrechts. Auch derzeit sind die Mitglieder des Vorstands nicht Gegenstand von<br />
behördlichen Untersuchungs- oder Ermittlungsverfahren. Gegen die Mitglieder des Vorstands<br />
wurden in den letzten fünf Jahren keinerlei öffentliche Anschuldigungen und/oder Sanktionen von<br />
Behörden (einschließlich designierter Berufsverbände) vorgebracht bzw. verhängt noch wurden<br />
sie jemals vor einem Gericht für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Management- oder<br />
Aufsichtsorgan einer Gesellschaft oder für ihre Tätigkeit im Management oder die Führung der<br />
Geschäfte einer Gesellschaft als untauglich angesehen. Die Mitglieder des Vorstands stehen in<br />
keiner verwandtschaftlichen Beziehung zueinander oder zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats<br />
oder des oberen Managements. Die Gesellschaft hat Vorstandsmitgliedern derzeit weder<br />
Darlehen gewährt noch Bürgschaften oder Gewährleistungen für sie übernommen.<br />
52
Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft haben weder im Hinblick auf ihre privaten<br />
Interessen noch sonstigen Verpflichtungen Interessenkonflikte in Bezug auf Verpflichtungen<br />
gegenüber der <strong>mutares</strong>. Die Vorstandsmitglieder sind unter der Adresse der Gesellschaft<br />
erreichbar.<br />
Dienstverträge des Vorstands<br />
Dienstverträge mit den Mitgliedern des Vorstands wurden bislang noch nicht abgeschlossen. Der<br />
Vorstand erhält aktuell keine Vergütung. Es ist allerdings geplant, entsprechende Verträge<br />
demnächst abzuschließen. Diese Verträge werden übliche Regelungen, insbesondere auch<br />
Wettbewerbsverbote zugunsten der Gesellschaft, enthalten. Es ist nicht vorgesehen, den<br />
Vorstandsmitgliedern Vergünstigungen bei Beendigung des Dienstverhältnisses zu gewähren.<br />
Geschäftsordnung des Vorstands vom 16.04.2008<br />
Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Vorstands, die der Aufsichtsrats<br />
beschlossen hat, hat jedes Vorstandsmitglied den Gesamtvorstand laufend über alle<br />
wesentlichen Vorgänge seines Geschäftsbereichs zu informieren und sich über den<br />
Geschäftsverlauf in den anderen Geschäftsbereichen zu unterrichten. Entscheidungen von<br />
grundsätzlicher Bedeutung werden von den Vorstandsmitgliedern gemeinsam getroffen. Zu<br />
diesen grundsätzlichen Angelegenheiten gehören unter anderem:<br />
- Angelegenheiten, in denen das Gesetz oder die Satzung eine Entscheidung durch den<br />
gesamten Vorstand vorsehen:<br />
- Angelegenheiten, die nach § 4 der Geschäftsordnung, nach Gesetz oder nach Satzung<br />
der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen;<br />
- soweit hierdurch nicht erfasst: grundsätzliche Entscheidungen, die die zukünftige<br />
Entwicklung des Unternehmens betreffen, wie z.B. Unternehmensstrategie, Umsatz-,<br />
Ergebnis, Finanz-, Investitions- und Personalplanung sowie die Mittelzuteilung;<br />
- Wichtige Personal- und Personalentwicklungsangelegenheiten sowie die allgemeine<br />
Personalpolitik des Unternehmens;<br />
- Aufstellung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte;<br />
- Einberufung der Hauptversammlung und Anträge sowie Vorschläge des Vorstands zur<br />
Beschlußfassung durch die Hauptversammlung;<br />
- die Entscheidung über das Verlangen, eine Beschlußfassung der Hauptversammlung<br />
nach § 119 Abs. 2 AktG herbeizuführen.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand<br />
stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit<br />
ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung. Der Vorstand informiert den<br />
Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten<br />
Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage sowie des Risikomanagements<br />
und erstattet dem Aufsichtsrat im Umfang des § 90 AktG Bericht. Der Vorstand bedarf,<br />
53
abgesehen von den gesetzlich geregelten Fällen, gemäß der Satzung der Gesellschaft und der<br />
Geschäftsordnung einer Zustimmung des Aufsichtsrats nur zur Vornahme folgender Geschäfte:<br />
1. Abschluss und Änderung von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen der<br />
<strong>mutares</strong> <strong>AG</strong>;<br />
2. Ausdehnung der Gesellschaft auf neue Geschäftszweige und Aufgabe bisheriger<br />
Tätigkeiten;<br />
3. Veräußerung des Unternehmens im ganzen, von wesentlichen Teilen des Unternehmens<br />
sowie Abschluß von Umgründungs-, Verschmelzungs- und Umwandlungsverträgen;<br />
4. Festlegung oder Änderung der Unternehmenskonzeption;<br />
5. Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen<br />
Rechten sowie Erwerb und Veräußerung sonstiger Gegenstände des Anlagevermögens<br />
der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> mit Ausnahme von Finanzanlagen, soweit der Zu- oder Abgang 1 Mio. €<br />
übersteigt und soweit es sich nicht um Transaktionen innerhalb des <strong>mutares</strong> Konzerns<br />
handelt;<br />
6. Sonstige Verpflichtungen oder Geschäfte, die die <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> mit mind. 2 Mio. € pro<br />
Geschäftsjahr belasten;<br />
7. Abschluss, Änderung oder Aufhebung von Beratungsverträgen (ausgenommen die bei<br />
Unternehmenstransaktionen üblichen Vermittlungsprovisionen) mit der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong>,<br />
deren Volumen pro Vertrag eine Summe von 1 Mio. € p.a. übersteigt;<br />
8. Festlegung oder Änderung der jährlichen Budgets, der Geschäfts-, Finanz- oder<br />
Investitionspläne für das laufende und das bevorstehende Geschäftsjahr sowie der mittel-<br />
und langfristigen Unternehmensplanung;<br />
9. Erwerb von Beteiligungen über € 500.000 im Einzelfall; Veräußerungen von<br />
Beteiligungen, wenn der dabei erwartete Veräußerungsverlust 1 Mio. € überschreitet;<br />
10. Abschluss, Änderung oder Kündigung von Verträgen zwischen der Gesellschaft und<br />
ihren Aktionären oder deren Angehörigen im Sinne von § 15 AO;<br />
11. Aufstellung oder Änderung allgemeiner Grundsätze über die betriebliche<br />
Altersversorgung;<br />
12. Geschäfte oder Maßnahmen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der<br />
Gesellschaft hinausgehen.<br />
Weitere Pflichten des Vorstands<br />
Der Vorstand ist verpflichtet, neue Tatsachen, die im Tätigkeitsbereich des Unternehmens<br />
eintreten und nicht öffentlich bekannt sind, unverzüglich zu veröffentlichen, wenn sie wegen der<br />
Auswirkung auf die Vermögens- und Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsverlauf<br />
geeignet sind, den Börsenpreis der zugelassenen Wertpapiere der Gesellschaft erheblich zu<br />
beeinflussen. Der Vorstand wird bei der Weitergabe von Informationen den Grundsatz der<br />
gebotenen Gleichbehandlung verfolgen. Sofern der Gesellschaft angezeigt oder auf andere<br />
Weise bekannt wird, dass jemand durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 5, 10, 25,<br />
50 oder 75% der Stimmrechte bzw. des Kapitals an der Gesellschaft erreicht, über- oder<br />
54
unterschreitet, wird dies vom Vorstand unverzüglich veröffentlicht. Die <strong>mutares</strong> wird Mitteilungen<br />
über Erwerb oder Veräußerung von Aktien oder sonstigen auf die <strong>mutares</strong> bezogenen<br />
Finanzinstrumente unverzüglich veröffentlichen und im Anhang zum Jahresabschluss<br />
entsprechende Angaben machen. Die Vorstandsmitglieder dürfen bei der Wahrnehmung der<br />
Unternehmensleitung keine dem Unternehmensinteresse widersprechenden Interessen<br />
verfolgen. Die Vorstandsmitglieder dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich<br />
noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige Vorteile fordern oder<br />
annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren.<br />
9.3 Oberes Management der <strong>mutares</strong><br />
Die Gesellschaft beschäftigt außer den Vorständen derzeit keine weiteren festangestellten<br />
Mitarbeiter. Dementsprechend existiert auch kein oberes Management.<br />
9.4 Aufsichtsrat der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />
Der Aufsichtsrat erfüllt seine Aufgaben nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung der <strong>mutares</strong><br />
und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 7 Abs. 1 der<br />
Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Die Wahl des Aufsichtsrats erfolgt für die Zeit bis<br />
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr<br />
nach Beginn der Amtszeit beschließt, soweit die Hauptversammlung nicht auf eine kürzere<br />
Amtszeit wählt. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung für die Zeit bis zur<br />
Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das 1. Geschäftsjahr<br />
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird<br />
nicht mitgerechnet. Die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder, die während einer Wahlperiode<br />
bestellt werden, endet mit der Amtsdauer des gesamten Aufsichtsrates.<br />
Jedes Aufsichtsratsmitglied kann sein Amt jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem<br />
Vorstand unter Benachrichtigung des Aufsichtsratsvorsitzenden mit einer Frist von drei Monaten<br />
niederlegen. Der Aufsichtsrat wählt in der ersten Sitzung nach seiner Wahl aus seiner Mitte einen<br />
Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. Stellvertreter haben die Rechte und Pflichten<br />
des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, wenn dieser verhindert ist. Die Amtszeit des Vorsitzenden<br />
und des Stellvertreters entspricht, soweit bei der Wahl nicht eine kürzere Amtszeit bestimmt wird,<br />
ihrer Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats. Scheidet der Vorsitzende oder Stellvertreter vor<br />
Ablauf seiner Amtszeit aus, so hat der Aufsichtsrat eine Neuwahl für die restliche Amtszeit<br />
vorzunehmen. Aufsichtsratsbeschlüsse werden in der Regel in Sitzungen gefasst. Die Sitzungen<br />
des Aufsichtsrats werden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit einer Frist von 14 Tagen<br />
schriftlich einberufen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Absendung der<br />
Einladung und der Tag der Sitzung nicht mitgerechnet. In dringenden Fällen kann der<br />
Vorsitzende diese Frist angemessen verkürzen und mündlich, fernmündlich, fernschriftlich,<br />
telegrafisch oder mittels elektronischer Medien (z. B. Email) einberufen. Der Aufsichtsrat ist<br />
beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen.<br />
Außerhalb von Sitzungen können auf Anordnung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates<br />
schriftliche, fernschriftliche oder fernmündliche Beschlussfassungen oder Beschlüsse durch<br />
55
elektronische Medien erfolgen. Die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über die<br />
Beschlussfassung des Aufsichtsrats bleiben hiervon unberührt. Für Beschlussfassungen und<br />
Wahlen gilt grundsätzlich die einfache Mehrheit, wobei die Stimme des Vorsitzenden bei<br />
Stimmengleichheit den Ausschlag gibt.<br />
Der Aufsichtsrat hat sich selbst eine Geschäftsordnung gegeben. Willenserklärungen des<br />
Aufsichtsrats werden namens des Aufsichtsrats durch den Vorsitzenden oder, im Falle seiner<br />
Verhinderung, durch dessen Stellvertreter abgegeben. Ständiger Vertreter des Aufsichtsrats<br />
gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Gerichten und Behörden, sowie gegenüber dem<br />
Vorstand, ist der Vorsitzende oder, im Falle seiner Verhinderung, dessen Stellvertreter. Nach §<br />
14 der Satzung der <strong>mutares</strong> ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu<br />
beschließen, die nur deren Fassung betreffen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten den<br />
Ersatz ihrer notwendigen Auslagen. Über die Höhe der Vergütung hat die Hauptversammlung.<br />
vom 19. April 2008 folgendes beschlossen:<br />
„Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für seine Tätigkeit eine jährliche Vergütung von € 2.000,00<br />
zuzüglich etwaig anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer, die entsprechend anteilig zum 31.03<br />
eines Kalenderjahres bzw. zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat fällig und vom<br />
Aufsichtsratsmitglied in Rechnung zu stellen ist. Die Vergütungsregelung beginnt ab dem<br />
31.03.2008. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine 50 % höhere Vergütung; ferner darf er, um<br />
im die Vereinbarkeit mit seiner übrigen Arbeit zu erleichtern, im Rahmen der vorhandenen<br />
Kapazitäten einen Besprechungsraum der Gesellschaft nutzen und sein Kanzleischild dort<br />
anbringen. Ersatzmitglieder erhalten eine 50 % niedrigere Vergütung.“<br />
Billigt der Aufsichtsrat gemäß § 172 AktG den Jahresabschluss, so ist dieser festgestellt, sofern<br />
nicht Vorstand und Aufsichtsrat beschließen, die Feststellung des Jahresabschlusses der<br />
Hauptversammlung zu überlassen. Die Beschlüsse des Vorstands und des Aufsichtsrats sind in<br />
den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung aufzunehmen. Stellen Vorstand und<br />
Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so können sie laut Satzung der <strong>mutares</strong> Beträge bis zur<br />
Hälfte des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen. Sie sind darüber hinaus<br />
ermächtigt, bis zu einem weiteren Viertel des Jahresüberschusses Beträge in andere<br />
Gewinnrücklagen einzustellen, solange die Gewinnrücklagen die Hälfte des Grundkapitals nicht<br />
übersteigen oder so weit, dass sie nach der Einstellung die Hälfte des Grundkapitals nicht<br />
übersteigen würden. Stellt die Hauptversammlung den Jahresabschluss fest, so kann sie<br />
höchstens die Hälfte des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen. Der<br />
derzeitige Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich aus folgenden Personen zusammen:<br />
Professor Dr. Micha Bloching (Vorsitzender)<br />
Volker Rofalski (Stellvertreter)<br />
Dr. Ulrich Hauck<br />
56
Professor Dr. iur. utr. Micha Bloching (Vorsitzender)<br />
Professor Bloching hat sich bereits im Rahmen seiner Promotion an der Universität Heidelberg<br />
auf grenzüberschreitende Unternehmen in Umbruchsituationen spezialisiert. Seine breiten<br />
Kenntnisse konnte er als Partner bei Nörr, Stiefenhofer, Lutz und Dissmann, Orth einbringen, wo<br />
er zahlreiche Sanierungen und Transaktionen als Anwalt begleitete. Professor Bloching gilt als<br />
Rechtsfachmann bei der Bewältigung von Unternehmenskrisen. Darüber hinaus ist er im<br />
Gesellschaftsrecht sehr erfahren.<br />
Herr Professor Dr. Bloching ist aktuell weder Mitglied des Aufsichtsrats noch des Vorstandes von<br />
anderen Gesellschaften.<br />
Professor Dr. Bloching war auch nicht Mitglied des Aufsichtsrats oder Vorstandes von anderen<br />
Gesellschaften in den vergangenen fünf Jahren.<br />
Volker Rofalski (Stellvertreter)<br />
Seit 2005 ist Volker Rofalski Direktor von Equity Capital Markets und Prokurist der VEM<br />
Aktienbank <strong>AG</strong> (VEM), an welche er seine frühere Firma, die TradeCross <strong>AG</strong>, verkaufte. 1998 bis<br />
1999 verantwortete er als Mitgründer und Vorstand einer europäischen Emissionsplattform im<br />
Internet, der Webstock <strong>AG</strong>, erste Aktienemissionen. Davor arbeitete er in mehreren Management<br />
Positionen in unterschiedlichsten Branchen, z.B. als Leiter Controlling & Finanzen bei ELA<br />
Medical und Porges GmbH und kaufmännischer Leiter der Internet2000 <strong>AG</strong> (heutige Infinigate<br />
<strong>AG</strong>). Volker Rofalski schloss sein Studium der Betriebswirtschaftslehre 1997 als Diplom-<br />
Kaufmann an der Universität Augsburg ab.<br />
Herr Rofalski ist aktuell Mitglied des Aufsichtsrats folgender Gesellschaften:<br />
Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA, Vorsitzender, Frankfurt, seit 2000<br />
Themis Equity Partners GmbH & Co. KGaA, Vorsitzender, Frankfurt, seit 2001<br />
4Students <strong>AG</strong>, Mitglied, Augsburg, seit Januar 2006<br />
Mountain Super Angel <strong>AG</strong>, Non-Executive Director, Schweiz, seit Juli 2007<br />
Card4you <strong>AG</strong>, Mitglied, Augsburg, seit März 2008<br />
Außer in den oben genannten Fällen war Herr Rofalski nicht Mitglied des Aufsichtsrats weiterer<br />
Gesellschaften in den vergangenen fünf Jahren.<br />
Herr Rofalski ist aktuell Vorstand / Geschäftsführer / Partner folgender Gesellschaften:<br />
TradeCross <strong>AG</strong>, Vorstand, <strong>München</strong>, seit August 1999<br />
only natural munich gmbh, Geschäftsführer, <strong>München</strong>, seit 2005<br />
Außer in den oben genannten Fällen war Herr Rofalski nicht Vorstand / Geschäftsführer / Partner<br />
weiterer Gesellschaften in den vergangenen fünf Jahren.<br />
57
Dr. Ulrich Hauck<br />
Dr. Hauck war von 1990 bis 1998 bei Deloitte tätig und legte in dieser Zeit das Steuerberater-<br />
und Wirtschaftsprüferexamen ab. Sein Aufgabenbereich umfaßte u.a. M & A-Beratungen, die<br />
Durchführung von Due Diligence sowie Unternehmensbewertungen. Im Anschluss wechselte er<br />
als Leiter Konzernrechnungswesen zur Rheinmetall <strong>AG</strong>, Düsseldorf. Seit 2003 ist Dr. Hauck bei<br />
der Bayer <strong>AG</strong> als Zentralbereichsleiter für das weltweite Rechnungswesen sowie das<br />
strategische Controlling zuständig.<br />
Dr. Hauck ist derzeit Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat in folgenden Gesellschaften:<br />
Euroservices Bayer, S.L., Barcelona<br />
Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen<br />
Bayer Business Services GmbH, Leverkusen<br />
Außer in den oben genannten Fällen ist Dr. Hauck nicht Mitglied des Aufsichtsrats,<br />
Verwaltungsrats oder Vorstands weiterer Gesellschaften.<br />
Außer in den oben genannten Fällen war Herr Dr. Hauck nicht Vorstand / Geschäftsführer /<br />
Partner oder Aufsichtsrat weiterer Gesellschaften in den vergangenen fünf Jahren.<br />
Gegen die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden in den letzten fünf Jahren keinerlei Sanktionen<br />
wegen der Verletzung in- oder ausländischer Bestimmungen des Straf- oder Kapitalmarktrechts<br />
verhängt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren in den letzten fünf Jahren in ihrer Funktion als<br />
Vorstandsmitglied, Aufsichtsratsmitglied, Mitglied eines sonstigen Verwaltungs-, Management-<br />
oder Aufsichtsratsorgans oder als Mitglied des oberen Managements nicht in ein Insolvenz-,<br />
Liquidations- oder ähnliches Verfahren involviert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind derzeit<br />
nicht Gegenstand von behördlichen Untersuchungs- oder Ermittlungsverfahren. Gegen die<br />
Mitglieder des Aufsichtsrats wurden in den letzten fünf Jahren keinerlei öffentliche<br />
Anschuldigungen und/oder Sanktionen von Behörden (einschließlich designierter<br />
Berufsverbände) verhängt noch wurden sie jemals vor einem Gericht für die Mitgliedschaft in<br />
einem Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan einer Gesellschaft oder für ihre Tätigkeit<br />
im Management oder die Führung der Geschäfte einer Gesellschaft als untauglich angesehen.<br />
Die Gesellschaft hat Aufsichtsratsmitgliedern weder Darlehen gewährt noch Bürgschaften oder<br />
Gewährleistungen für sie übernommen. Die Aufsichtsratsmitglieder waren und sind nicht an<br />
Geschäften außerhalb der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft oder an anderen der Form oder<br />
der Sache nach ungewöhnlichen Geschäften der Gesellschaft während des laufenden und des<br />
vorhergehenden Geschäftsjahres oder an derartigen ungewöhnlichen Geschäften, die noch nicht<br />
endgültig abgeschlossen sind, in weiter zurückliegenden Geschäftsjahren beteiligt. Die<br />
Gesellschaft hat mit dem Vorsitzendem des Aufsichtsrats Professor Dr. Micha Bloching einen<br />
58
Beratervertrag abgeschlossen. Die Gesellschaft hat mit den anderen Aufsichtsratsmitgliedern<br />
keine weiteren Berater- Lizenz- oder anderweitige Verträge abgeschlossen.<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind teilweise für andere Beteiligungsunternehmen tätig; daraus<br />
könnten sich Interessenskonflikte zwischen dem Aufsichtsrat und der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> ergeben. Die<br />
Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft haben sich in der Geschäftsordnung des<br />
Aufsichtsrats verpflichtet, im Hinblick auf ihre privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen<br />
gegebenenfalls bestehende Interessenkonflikte in Bezug auf Verpflichtungen gegenüber der<br />
<strong>mutares</strong> offenzulegen. Ein Nachteil ist daher für <strong>mutares</strong> nicht zu erwarten, da mögliche<br />
Interessenskonflikte gegenüber. dem Management offen gelegt werden und bestehende<br />
Tätigkeiten im Vorfeld angezeigt wurden. Es ist im Gegenteil von positiven Effekten, durch<br />
Netzwerk und Know-how, für <strong>mutares</strong> auszugehen. Es bestehen weder verwandtschaftliche<br />
Beziehungen zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats noch zwischen Mitgliedern des<br />
Aufsichtsrats und Mitgliedern des Vorstands. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind über die<br />
Geschäftsadresse der Gesellschaft zu erreichen.<br />
9.5 Gründer<br />
<strong>mutares</strong> wurde durch Robin Laik, Curiestrasse 12, 80999 <strong>München</strong> und durch Dr. Axel Geuer,<br />
Schneemannstrasse 28, 81369 <strong>München</strong>, gegründet.<br />
9.6 Hauptversammlung<br />
Allgemeines<br />
Die Hauptversammlung ist das Organ, in dem die Aktionäre ihre Rechte innerhalb der<br />
Gesellschaft wahrnehmen können. Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten<br />
acht Monate eines jeden Geschäftsjahres statt. Darüber hinaus ist die Hauptversammlung gemäß<br />
dem Aktiengesetz einzuberufen, wenn das Wohl der Gesellschaft es fordert. Die<br />
Hauptversammlung kann durch den Vorstand oder, in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durch<br />
den Aufsichtsrat einberufen werden. Darüber hinaus können Aktionäre, deren Anteile zusammen<br />
mindestens 5% des Grundkapitals der Gesellschaft ausmachen, die Einberufung der<br />
Hauptversammlung verlangen, oder unter bestimmten Voraussetzungen durch das zuständige<br />
Gericht zur selbstständigen Einberufung der Hauptversammlung ermächtig werden.<br />
Die Hauptversammlung beschließt insbesondere über:<br />
• die Bestellung des Aufsichtsrats;<br />
• Feststellung des Jahresabschlusses (falls dies nicht durch Vorstand und Aufsichtsrat<br />
erfolgt);<br />
• die Verwendung des Bilanzgewinns;<br />
• die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats;<br />
• die Bestellung des Abschlussprüfers;<br />
• Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und der Kapitalherabsetzung und<br />
• Satzungsänderungen.<br />
59
In den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen<br />
Grundkapitals erfordert, genügt, sofern nicht durch Gesetz eine größere Mehrheit zwingend<br />
vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals. Bei bestimmten<br />
Beschlüssen von grundlegender Bedeutung verlangt das Gesetz neben der Mehrheit der<br />
abgegebenen Stimmen auch eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der<br />
Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.<br />
Zu diesen Beschlüssen gehören insbesondere:<br />
• Kapitalerhöhungen unter Ausschluss des Bezugsrechts;<br />
• Kapitalherabsetzungen;<br />
• Schaffung von genehmigtem oder bedingtem Kapital;<br />
• Auflösung der Gesellschaft;<br />
• Umwandlungsrechtliche Maßnahmen wie Verschmelzung, Spaltung und<br />
Rechtsformwechsel;<br />
• Übertragung des gesamten Vermögens der Gesellschaft;<br />
• Eingliederung einer Gesellschaft; und<br />
• Abschluss und Änderung von Unternehmensverträgen (insbesondere Beherrschungs-<br />
und Ergebnisabführungsverträgen).<br />
Weder das Aktienrecht noch die Satzung sehen eine Mindestbeteiligung für die<br />
Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung vor. Es haben bislang fünf Hauptversammlungen bei<br />
der <strong>mutares</strong> stattgefunden (siehe hierzu 5.1.7).<br />
Satzungsbestimmungen<br />
Nach der Satzung der Gesellschaft wird die Hauptversammlung grundsätzlich vom Vorstand oder<br />
dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates einberufen, wobei das auf Gesetz beruhende Recht<br />
anderer Personen, die Hauptversammlung einzuberufen, unberührt bleibt. Die<br />
Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder an einem deutschen Börsenplatz statt.<br />
Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung in der gesetzlich<br />
vorgesehenen Form und muss mindestens 30 Tage vor dem Tag erfolgen, bis zu dessen Ablauf<br />
die Aktionäre sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung anmelden müssen. Bei der<br />
Fristberechnung sind der Tag der Einberufung und der Tag bis zu dessen Ablauf sich Aktionäre<br />
anzumelden haben, nicht mitzurechnen. Die Anmeldung durch die Aktionäre hat spätestens bis<br />
zum Ablauf des siebten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in<br />
deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Bei der Berechnung der Frist sind der Tag der<br />
Einberufung und der Tag bis zu dessen Ablauf sich Aktionäre vor der Versammlung anzumelden<br />
haben, nicht mitzurechnen.<br />
Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der<br />
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist eine in Textform (§<br />
126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut zu erstellende<br />
Bescheinigung über den Anteilsbesitz vorzulegen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn<br />
des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Die Bescheinigung<br />
60
muss, ebenso wie die Anmeldung, der Gesellschaft spätestens am siebten Tag vor der<br />
Versammlung zugehen. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.<br />
Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder ein anderes<br />
durch den Aufsichtsrat zu bestimmendes Aufsichtsratsmitglied. Übernimmt kein<br />
Aufsichtsratsmitglied den Vorsitz, so eröffnet der zur Beurkundung zugezogene Notar die<br />
Hauptversammlung und lässt den Leiter der Versammlung durch diese wählen. Der Vorsitzende<br />
bestimmt die Reihenfolge, in der die Gegenstände der Tagesordnung verhandelt werden, sowie<br />
die Art und Reihenfolge der Abstimmungen.<br />
Das Stimmrecht wird nach der Anzahl der Stückaktien ausgeübt. Die Beschlüsse der<br />
Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten<br />
Aktien gefasst, soweit nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine größere<br />
Stimmenmehrheit erforderlich ist. Dabei gilt Stimmenthaltung nicht als Stimmabgabe. Wird bei<br />
einer Wahl im ersten Wahlgang eine einfache Stimmenmehrheit nicht erreicht, so findet eine<br />
engere Wahl unter den Personen statt, denen die beiden höchsten Stimmenzahlen zugefallen<br />
sind. Bei der engeren Wahl entscheidet die höchste Stimmenzahl bei Stimmengleichheit das<br />
durch den Vorsitzenden zu ziehenden Los.<br />
Der Vorstand hat innerhalb der gesetzlichen Fristen den Jahresabschluss (Bilanz nebst Gewinn-<br />
und Verlustrechnung sowie Anhang) und – soweit erforderlich - den Lagebericht für das<br />
vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und dem Aufsichtsrat einen Vorschlag über die<br />
Verwendung des Bilanzgewinns vorzulegen. Nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrats über<br />
das Ergebnis seiner Prüfung hat der Vorstand unverzüglich die ordentliche Hauptversammlung<br />
einzuberufen, die innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres stattzufinden<br />
hat. Sie beschließt über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie über die<br />
Verwendung des Bilanzgewinnes und wählt den Abschlussprüfer. Stellen Vorstand und<br />
Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so können sie Beträge bis zu Hälfte des<br />
Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen. Sie sind darüber hinaus ermächtigt,<br />
bis zu einem weiteren Viertel des Jahresüberschusses Beträge in andere Gewinnrücklagen<br />
einzustellen, solange die Gewinnrücklagen die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen oder<br />
so weit, dass sie nach der Einstellung die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen würden.<br />
Stellt die Hauptversammlung den Jahresabschluss fest, so kann sie höchsten die Hälfte des<br />
Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen. Die Gesellschaft entspricht den<br />
Empfehlungen des Corporate Governance Kodex bislang nicht.<br />
Corporate Governance<br />
Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte „Regierungskommission<br />
Deutscher Corporate Governance Kodex“ hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate<br />
Governance Kodex („Kodex“) verabschiedet und zuletzt am 14. Juni 2007 geändert. Der Kodex<br />
beinhaltet Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher<br />
börsennotierter Gesellschaften. Er orientiert sich dabei an international und national anerkannten<br />
Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Kodex soll das deutsche<br />
61
Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen. Der Kodex enthält<br />
Empfehlungen (so genannte „Soll-Vorschriften“) und Anregungen (so genannte „Kann-<br />
Vorschriften“) zur Corporate Governance in Bezug auf Aktionäre und Hauptversammlung,<br />
Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz, Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Es besteht<br />
keine Pflicht, den Empfehlungen oder Anregungen des Kodex zu entsprechen. Das Aktienrecht<br />
verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft lediglich, jährlich<br />
entweder zu erklären, dass den Empfehlungen des Kodex entsprochen wurde und wird oder zu<br />
erklären, welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist den<br />
Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen. Von den im Kodex enthaltenen Anregungen kann<br />
ohne Offenlegung abgewichen werden.<br />
Die Gesellschaft folgt den Corporate Governance Regelungen der Bundesrepublik Deutschland<br />
nicht, da § 161 AktG nur auf Unternehmen Anwendung findet, deren Aktien in einem Markt<br />
zugelassen sind, der u. a. von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird. Die<br />
Aktien der Gesellschaft sind jedoch lediglich im Freiverkehr notiert, der privatrechtlich geregelt ist<br />
und von staatlich anerkannten Stellen nicht überwacht wird. Die Gesellschaft sieht den Corporate<br />
Governance Kodex derzeit für sich nicht anwendbar.<br />
62
10 Mitarbeiter / Mitarbeiterbeteiligungsprogramm<br />
Die Gesellschaft beschäftigt seit ihrer Gründung keine fest angestellten Mitarbeiter. Ein<br />
Programm zur Beteiligung von Mitarbeitern der <strong>mutares</strong> ist implementiert. Dieses soll dazu<br />
dienen wichtige Mitarbeiter am Erfolg der Gesellschaft partizipieren lassen zu können. Nähere<br />
Einzelheiten, wie beispielsweise Umfang, Bezugsberechtigte und Bezugsbedingungen des<br />
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms sind im Abschnitt 5.1.7 genannt.<br />
11 Hauptaktionäre und Beherrschungsverhältnisse<br />
Die folgende Tabelle gibt, basierend auf den Angaben, die der Gesellschaft von ihren Aktionären<br />
gemacht wurden, einen Überblick über die Aktionärsstruktur der Gesellschaft zum Zeitpunkt der<br />
Einbeziehung der Aktien in den Handel am 10. Juni 2008:<br />
Aktionär Anzahl der Aktien Anteil in %<br />
Robin Laik, Vorstand der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> 148.045 46%<br />
Dr. Axel Geuer, Vorstand der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> 148.045 46%<br />
Freefloat* 25.910 8%<br />
SUMME 322.000 100.00%<br />
* davon Mitglieder des Aufsichtsrat 2.200 Stück Aktien, entspricht ca. 1,3 % an der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />
Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die Hauptaktionäre haben die gleichen Stimmrechte<br />
wie die übrigen Aktionäre.<br />
Die Aktionäre Robin Laik und Dr. Axel Geuer halten derzeit unmittelbar insgesamt 296.090<br />
Aktien, das entspricht ca. 92 % der Stimmrechte an der Gesellschaft. Die Vorstände verfügen<br />
damit allein und zusammen über eine Anzahl von Stimmrechten, die - abhängig von der<br />
Hauptversammlungspräsenz - für bestimmte Beschlussfassungen in der Hauptversammlung<br />
ausreichen und ihnen daher einzeln sowie gemeinsam einen beherrschenden Einfluss auf die<br />
Gesellschaft ermöglichen kann. Der beherrschende Einfluss kann insbesondere durch die<br />
Herbeiführung oder das Verhindern von Beschlüssen in der Hauptversammlung im Rahmen der<br />
Ausübung des Stimmrechts ausgeübt werden. Eine Möglichkeit, das Stimmrecht in der<br />
Hauptversammlung einzuschränken, besteht grundsätzlich nicht.<br />
Vereinbarungen, die zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Veränderung bei der Kontrolle der<br />
<strong>mutares</strong> führen können, sind der Gesellschaft nicht bekannt.<br />
12 Geschäfte mit verbundenen Parteien<br />
Es wurden keine Geschäfte mit verbundenen Parteien bislang getätigt. Der Gesellschaft ist es<br />
aber gestattet, in andere Beteiligungsunternehmen zu investieren, wenn dies wirtschaftlich<br />
sinnvoll erscheint.<br />
63
13 Dividendenpolitik<br />
13.1 Dividendenrechte<br />
Die Anteile der Aktionäre am auszuschüttenden Gewinn der Gesellschaft bestimmen sich nach<br />
ihren Anteilen am Grundkapital, solange die Hauptversammlung nicht anders beschließt. Die<br />
Beschlussfassung über die Ausschüttung von Dividenden für ein Geschäftsjahr, deren Höhe und<br />
den Zeitpunkt der Zahlung obliegt der ordentlichen Hauptversammlung des darauf folgenden<br />
Geschäftsjahres. Sie ist hierbei an den festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft<br />
gebunden, der gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach den Vorschriften des<br />
Handelsgesetzbuchs („HGB“) aufzustellen ist. Die Hauptversammlung entscheidet auf<br />
gemeinsamen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat. Dividenden dürfen grundsätzlich nur aus<br />
dem Bilanzgewinn festgesetzt und gezahlt werden. Dieser Bilanzgewinn ergibt sich aus dem<br />
(Einzel-) Jahresabschluss, der grundsätzlich von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellt wird,<br />
sofern diese nicht die Feststellung der Hauptversammlung überlassen. Bei der Ermittlung des zur<br />
Ausschüttung zur Verfügung stehenden Betrages ist der Jahresüberschuss um Gewinn-<br />
/Verlustvorträge des Vorjahres sowie um Entnahmen aus bzw. Einstellungen in Rücklagen zu<br />
korrigieren. Bestimmte Rücklagen sind kraft Gesetzes zu bilden. Stellen Vorstand und<br />
Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so können sie einen Betrag von bis zu 50% des<br />
Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen i.S.v. § 266 Abs. 3 Handelsgesetzbuch<br />
einstellen; sie sind darüber hinaus ermächtigt, weitere bis zu einem Viertel des<br />
Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einzustellen, solange die anderen<br />
Gewinnrücklagen die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen oder soweit sie nach der<br />
Einstellung die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen würden. Bei der Berechnung des in<br />
andere Gewinnrücklagen einzustellenden Teils des Jahresüberschusses sind Beträge, die in die<br />
gesetzlichen Rücklagen einzustellen sind, und ein Verlustvortrag vorab vom Jahresüberschuss<br />
abzuziehen.<br />
Sämtliche ausgegebenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft sind für das<br />
Rumpfgeschäftsjahr 2008 und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre gewinnberechtigt. Das<br />
Rumpfgeschäftsjahr 2008 per 31.03.2008 hatte ein Ergebnis in Höhe von EUR 146,73. Auf der<br />
Hauptversammlung beschlossene Dividenden sind am ersten Geschäftstag nach der<br />
Jahreshauptversammlung zahlbar, sofern der Dividendenbeschluss nichts anderes vorsieht.<br />
Dividenden werden in Übereinstimmung mit den Regeln des Clearing-Systems der Clearstream<br />
Banking <strong>AG</strong>, Frankfurt am Main, ausgezahlt und über die zentrale Zahlstelle der Gesellschaft auf<br />
die Konten der Aktionäre bei der jeweiligen Depotbank überwiesen.<br />
Einzelheiten über etwaige von der Hauptversammlung beschlossene Dividenden und die von der<br />
Gesellschaft jeweils benannten Zahlstellen werden im elektronischen Bundesanzeiger und in<br />
mindestens einem überregionalen Pflichtblatt der Frankfurter Wertpapierbörse veröffentlicht.<br />
Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende verjährt entsprechend der regelmäßigen<br />
gesetzlichen Verjährung drei Jahre nach dem Schluss des Jahres, in dem die Hauptversammlung<br />
den entsprechenden Dividendenbeschluss fasst und der Aktionär hiervon Kenntnis erlangt bzw.<br />
64
ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). An die Aktionäre zahlbare<br />
Dividenden unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag nach<br />
deutschem Recht (vgl. hierzu das Kapitel 25 „Hinweise zur Besteuerung“).<br />
13.2 Dividendenpolitik und Dividendenzahlungen<br />
Die <strong>mutares</strong> hat bislang keine Gewinnausschüttungen vorgenommen. Die Festlegung und<br />
Ausschüttung künftiger Dividenden wird gemeinsam von Vorstand und Aufsichtsrat der <strong>mutares</strong><br />
vorgeschlagen und von der Hauptversammlung beschlossen. Die Gesellschaft strebt dabei eine<br />
ausgeglichene Dividendenpolitik an, die sowohl die Interessen der Aktionäre als auch die<br />
allgemeine Lage der Gesellschaft berücksichtigt. Zukünftige Dividendenzahlungen sollen daher in<br />
Abhängigkeit der Ertragslage, der finanziellen und steuerlichen Lage der Gesellschaft, ihren Li-<br />
quiditätserfordernissen, der allgemeinen Geschäftslage, des rechtlichen und steuerlichen<br />
Umfeldes und anderer Faktoren erfolgen.<br />
14 Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren<br />
<strong>mutares</strong> war in der Vergangenheit und ist in der Gegenwart nicht Partei von Gerichts- oder<br />
Schiedsverfahren oder Verfahren vor Verwaltungsbehörden, die einen erheblichen Einfluss auf<br />
die wirtschaftliche Lage haben können. Solche Verfahren sind nach Kenntnis der Gesellschaft<br />
auch nicht in Aussicht.<br />
15 Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage seit dem 31.03.2008<br />
Seit dem 31.03.2008, auf den der geprüfte Jahresabschluß aufgestellt ist, haben sich keine<br />
wesentlichen Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition der Gesellschaft<br />
ergeben.<br />
16 Angaben über das Kapital der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />
Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenfassung bestimmter Informationen über das<br />
in Aktien eingeteilte Grundkapital der Gesellschaft und dessen Entwicklung seit der Gründung der<br />
Gesellschaft sowie über bestimmte Vorschriften der Satzung der Gesellschaft und des deutschen<br />
Rechts, dem die Gesellschaft und ihre Aktien unterliegen. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch<br />
auf Vollständigkeit und bezieht sich ausschließlich auf die bei Veröffentlichung dieses Prospekts<br />
maßgebende Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland.<br />
16.1 Allgemeine Bestimmungen zu Kapitalerhöhungen<br />
Nach dem Aktiengesetz kann das Grundkapital einer Aktiengesellschaft durch einen Beschluss<br />
der Hauptversammlung erhöht werden, der mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des<br />
bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst wird, soweit nicht die Satzung der<br />
Aktiengesellschaft andere Mehrheitserfordernisse festlegt.<br />
Außerdem kann die Hauptversammlung ein genehmigtes Kapital schaffen. Die Schaffung von<br />
genehmigtem Kapital erfordert einen Beschluss mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der<br />
Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, durch den der Vorstand ermächtigt wird, innerhalb<br />
65
eines Zeitraums von nicht mehr als fünf Jahren Aktien bis zu einem bestimmten Betrag<br />
auszugeben. Der Nennbetrag des genehmigten Kapitals darf die Hälfte des Grundkapitals, das<br />
zurzeit der Ermächtigung vorhanden ist, nicht übersteigen.<br />
Weiterhin kann die Hauptversammlung zum Zweck der Ausgabe von Aktien an Inhaber von<br />
Wandelschuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapieren, die ein Recht zum Bezug von<br />
Aktien einräumen, von Aktien, die als Gegenleistung bei einem Zusammenschluss mit einem<br />
anderen Unternehmen dienen, oder von Aktien, die Führungskräften und Arbeitnehmern<br />
angeboten wurden, ein bedingtes Kapital schaffen, wobei jeweils ein Beschluss mit einer<br />
Mehrheit von drei Vierteln des vertretenen Grundkapitals erforderlich ist. Der Nennbetrag des<br />
bedingten Kapitals darf für den Fall, dass das bedingte Kapital zum Zwecke der Ausgabe von<br />
Aktien an Führungskräfte und Arbeitnehmer geschaffen wird, 10 %, in den übrigen Fällen die<br />
Hälfte des Grundkapitals, das zurzeit der Beschlussfassung vorhanden ist, nicht übersteigen.<br />
Auf den Hauptversammlungen wurden u.a. Beschlüsse bzgl. der bedingten Kapitalia<br />
(Aktienoptionen, Wandelschuldverschreibung), des genehmigten Kapitals und eines<br />
Aktienrückkaufs durch die <strong>mutares</strong> gefasst. (siehe hierzu 5.1.7)<br />
16.2 Gesetzliches Bezugsrecht<br />
Nach dem Aktiengesetz stehen jedem Aktionär grundsätzlich Bezugsrechte auf die im Rahmen<br />
einer Kapitalerhöhung neu auszugebenden Aktien zu (einschließlich Wandel-<br />
schuldverschreibungen, Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen).<br />
Bezugsrechte sind frei übertragbar. Während eines festgelegten Zeitraums vor Ablauf der<br />
Bezugsfrist kann es ggf. einen Handel der Bezugsrechte an den deutschen Wertpapierbörsen<br />
geben. Die Hauptversammlung kann mit Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der<br />
Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals die Bezugsrechte ausschließen. Für einen<br />
Bezugsrechtsausschluss ist darüber hinaus ein Bericht des Vorstands erforderlich, der zur<br />
Begründung des Bezugsrechtsausschlusses darlegen muss, dass das Interesse der Gesellschaft<br />
am Ausschluss des Bezugsrechts das Interesse der Aktionäre an der Einräumung des<br />
Bezugsrechts überwiegt. Ohne eine solche Rechtfertigung kann ein Ausschluss des<br />
Bezugsrechts bei Ausgabe neuer Aktien zulässig sein, wenn die Gesellschaft das Kapital gegen<br />
Bareinlagen erhöht; der Betrag der Kapitalerhöhung 10 % des bestehenden Grundkapitals nicht<br />
übersteigt; und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich<br />
unterschreitet.<br />
16.3 Grundkapital und Aktien der <strong>mutares</strong><br />
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 322.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien<br />
mit einem Nennwert von je EUR 1,00. Alle ausgegebenen Aktien der <strong>mutares</strong> wurden bzw.<br />
werden nach Deutschem Recht emittiert. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung der<br />
Gesellschaft eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts bestehen nicht. Sämtliche<br />
Stückaktien sind mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 01.04.2008, d.h. für das gesamte<br />
Geschäftsjahr 2009 und sämtliche folgende Geschäftsjahre, ausgestattet. Gemäß § 3 der<br />
Satzung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft derzeit EUR 322.000,00 und ist eingeteilt in<br />
66
322.000 Stückaktien. Das Grundkapital ist in voller Höhe einbezahlt. Der Vorstand ist gemäß § 3<br />
Abs. 3 der Satzung ermächtigt das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 161.000,00<br />
durch Ausgabe von 161.000 Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen und dabei das<br />
Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.<br />
16.4 Entwicklung des Grundkapitals<br />
Die Gesellschaft wurde am 01.02.2008 mit einem Grundkapital von EUR 160.000,00 errichtet.<br />
Das Grundkapital war eingeteilt in 160.000 nennwertlose Stückaktien. Seit der Gründung ist das<br />
Grundkapital im Rahmen einer Kapitalerhöhung um EUR 14.000,00 auf EUR 174.000,00 erhöht<br />
worden. Das Grundkapital betrug zum 31.03.2008 EUR 174.000,00 und war eingeteilt in 174.000<br />
nennwertlose Stückaktien. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 9. April 2008 wurde das<br />
Grundkapital um 148.000,00 EUR auf 322.000,00 EUR erhöht.<br />
16.5 Genehmigtes und bedingtes Kapital<br />
Die Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates<br />
ermächtigt ist, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 31.12.2012 durch ein- oder<br />
mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder<br />
Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 161.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital) und<br />
dabei das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt,<br />
mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von<br />
Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Die Satzung sieht ebenso vor,<br />
dass <strong>mutares</strong> ein bedingtes Kapital I (Aktienoptionsprogramm) von bis zu EUR 17.400,00 und ein<br />
bedingtes Kapital II (Wandelschuldverschreibung) von bis zu EUR 5.394,00 hat. Der Vorstand<br />
wurde außerdem ermächtigt Aktien der Gesellschaft zurück zu erwerben (siehe hierzu 5.1.7).<br />
16.6 Anzeigepflichten für Anteilsbesitz<br />
Nach dem Aktiengesetz ist ein Unternehmen verpflichtet, sobald ihm mehr als ein Viertel der<br />
Aktien einer Aktiengesellschaft gehören, dies unverzüglich der Gesellschaft schriftlich mitzuteilen.<br />
Die Gesellschaft hat dies sodann unverzüglich in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen.<br />
In Verbindung mit diesem Erfordernis enthält das Aktiengesetz verschiedene Regeln, die die<br />
Zurechnung des Aktienbesitzes zu der Person sicherstellen sollen, die tatsächlich die Rechte aus<br />
den Aktien kontrolliert. Beispielsweise werden einem Unternehmen Aktien, die einem dritten<br />
Unternehmen gehören, zugerechnet, wenn es sich bei diesem Unternehmen um ein abhängiges<br />
Unternehmen i.S.d. § 17 AktG handelt; ebenso werden Aktien zugerechnet, die von einem dritten<br />
Unternehmen für Rechnung des ersten gehalten werden. Unterbleibt die Mitteilung, ist der<br />
Aktionär für die Dauer des Versäumnisses von der Ausübung der mit diesen Aktien verbundenen<br />
Rechte (einschließlich Stimmrecht und dem Bezug von Dividenden) ausgeschlossen. Mit der<br />
Aufnahme des Handels der Aktien der Gesellschaft im Open Market (Freiverkehr) an der<br />
Frankfurter Wertpapierbörse entstehen für die Aktionäre und die Gesellschaft keine über die<br />
Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Mitteilungspflichten nach dem<br />
67
Wertpapierhandelsgesetz und auch keine Pflichten zur Abgabe von Angeboten nach dem<br />
Wertpapierübernahmegesetz.<br />
17 Wesentliche Verträge<br />
<strong>mutares</strong> hat im Rahmen ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit noch keine wesentlichen Verträge,<br />
d.h. Verträge, die nicht im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit abgeschlossen wurden,<br />
abgeschlossen.<br />
18 Einsehbare Dokumente<br />
Während der Gültigkeitsdauer des Prospekts können die folgenden Dokumente oder deren<br />
Kopien in Papierform während der üblichen Geschäftszeiten bei der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong>,<br />
Schubertstrasse 2, 80336 <strong>München</strong>, eingesehen werden:<br />
- Aktuelle Satzung der Gesellschaft;<br />
- Aktuelle Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat;<br />
- Aktueller Handelsregisterauszug der Gesellschaft;<br />
- Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.03.2008 nebst Bescheinigung der Central<br />
Treuhand <strong>AG</strong>, <strong>München</strong>;<br />
- Planjahresabschlüsse der Gesellschaft einschließlich Plankapitalflussrechnungen für<br />
die jeweils am 31.03. ablaufenden Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011 nebst der<br />
Bescheinigung der Central Treuhand <strong>AG</strong>, <strong>München</strong><br />
68
19 Wichtige Informationen<br />
19.1 Erklärung zum Geschäftskapital / Working Capital<br />
Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass ausreichend Working Capital für die Anforderungen des<br />
Geschäftsmodells auf Grundlage der derzeitigen Planung für die nächsten 12 Monate zur<br />
Verfügung steht.<br />
19.2 Kapitalbildung und Verschuldung<br />
<strong>mutares</strong> hat zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wertpapierprospektes weder Bank- noch<br />
sonstige Verbindlichkeiten.<br />
Kapitalisierung und Verschuldung<br />
Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Kapitalisierung und Verschuldung der<br />
<strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> zum 31. März 2008. Die Angaben in der Tabelle wurden dem nach den deutschen<br />
handelsrechtlichen Grundsätzen (HGB) geführten Rechnungswesen der Gesellschaft<br />
entnommen und sind geprüft:<br />
31.03.2008<br />
HGB (geprüft) TEUR<br />
Langfristige Verbindlichkeiten (Restlaufzeit mehr als ein Jahr) 0<br />
davon langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0<br />
(davon besichert: 0 TEUR, davon garantiert: 0 TEUR)<br />
davon sonstige langfristige Finanzverbindlichkeiten 0<br />
(davon besichert: 0 TEUR, davon garantiert: 0 TEUR)<br />
davon sonstige nicht besicherte u. nicht garantierte langfr. Verbindlichkeiten 0<br />
Kurzfristige Verbindlichkeiten (Restlaufzeit weniger als ein Jahr) 0<br />
davon kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0<br />
(davon besichert: 0 TEUR, davon garantiert: 0 TEUR)<br />
davon sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0<br />
(davon besichert: 0 TEUR, davon garantiert: 0 TEUR)<br />
davon sonstige nicht besicherte u. nicht garantierte kurzfr. Verbindlichkeiten 0<br />
Eigenkapital 340<br />
Gezeichnetes Kapital 174<br />
Gewinn-/ Verlustvortrag 0<br />
Periodenergebnis 0<br />
Eventualverbindlichkeiten 0<br />
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 0<br />
Nach dem 31. März 2008 bis zum Datum dieses Prospekts haben sich keine wesentlichen<br />
Veränderungen in der Kapitalisierung und Verschuldung der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> ergeben.<br />
Liquidität und Nettofinanzverbindlichkeiten<br />
Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Liquidität und Nettofinanzverbindlichkeiten<br />
der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> zum 31. März 2008. Die Angaben in der Tabelle wurden dem Rechnungswesen<br />
der Gesellschaft entnommen und sind geprüft:<br />
69
31.03.2008<br />
HGB (geprüft)<br />
Zahlungsmittel 340<br />
Wertpapiere 0<br />
Liquidität 340<br />
Kurzfristige Finanzforderungen 0<br />
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0<br />
Sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0<br />
Kurzfristige Finanzverschuldung 0<br />
Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0<br />
Sonstige langfristige Finanzverbindlichkeiten 0<br />
Langfristige Finanzverschuldung 0<br />
Nettofinanzverschuldung 0<br />
70<br />
TEUR<br />
Die <strong>mutares</strong> hat nach ihrer Gründung am 01.02.2008 keine Finanzverbindlichkeiten<br />
aufgenommen.<br />
19.3 Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Person, die an der Emission<br />
beteiligt sind<br />
Die VEM Aktienbank, <strong>München</strong> (VEM) steht im Zusammenhang mit der in diesem Prospekt be-<br />
schriebenen Kapitalmarkttransaktion (Börseneinführung) in einem vertraglichen Verhältnis mit<br />
<strong>mutares</strong>. Die VEM wurde diesbezüglich von der Gesellschaft mandatiert. Das Interesse der<br />
bestehenden Aktionäre an der Handelsaufnahme liegt in der mit der Handelsaufnahme<br />
verbundenen, erhöhten Fungibilität. Im Übrigen bestehen keine weiteren Interessen im Hinblick<br />
auf die Handelsaufnahme.<br />
19.4 Gründe für das Angebot / Verwendung der Erträge<br />
Mit dem öffentlichen Angebot verfolgt die Gesellschaft das Ziel, zukünftig einen erleichterten<br />
Zugang zur Kapitalbeschaffung zu erschließen sowie die Handelbarkeit der Aktien der<br />
Gesellschaft zu erleichtern. Die Gesellschaft besitzt keine eigenen Aktien. Die Ausgabe neuer<br />
Aktien ist im Zusammenhang mit der Handelsaufnahme nicht vorgesehen. Daher erzielt die<br />
Gesellschaft aus dem öffentlichen Angebot keine verwendbaren Erträge.
20 Angaben über die Aktien<br />
20.1 Aktiengattung<br />
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 322.000,00 ist eingeteilt in 322.000 auf den<br />
Inhaber lautende Aktien mit einem Nennwert von je EUR 1,00.<br />
20.2 Wertpapierkennnummer, Codes und Kürzel<br />
Die nach Einführung in den Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse frei<br />
handelbaren Aktien der <strong>mutares</strong> haben folgende Wertpapierkennnummer, Codes bzw. Kürzel:<br />
WKN: A0SMSH<br />
ISIN: DE000A0SMSH2<br />
Börsenkürzel: MUX<br />
20.3 Form der Aktienurkunden und Verbriefung<br />
Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung bestimmt der Vorstand die Form der Aktienurkunden und der<br />
Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile<br />
ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist davon abgesehen berechtigt,<br />
Globalurkunden auszugeben, die einzelne oder eine Mehrzahl von Aktien verbriefen. Die Aktien<br />
der <strong>mutares</strong> werden durch eine Globalurkunde ohne Globalgewinnanteilsscheine verbrieft, die bei<br />
der Clearstream Banking <strong>AG</strong>, Neue Börsenstraße 1, 60487 Frankfurt am Main („CBF“), hinterlegt<br />
sind. Den Inhabern der Aktien stehen Miteigentumsanteile an den Globalurkunden zu.<br />
20.4 Währung<br />
Der Handelskurs für die Aktien wird in Euro (EUR) festgesetzt.<br />
20.5 Rechte des Aktionärs der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />
Die Rechte des Aktionärs lassen sich in zwei Gruppen einteilen:<br />
- Verwaltungsrechte<br />
- Vermögensrechte<br />
Zu den Verwaltungsrechten gehören u.a. das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung<br />
der <strong>mutares</strong> sowie das Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Das Stimmrecht gibt dem<br />
Aktionär das Recht, bei Beschlüssen der Hauptversammlung abzustimmen. Jede Stückaktie der<br />
Gesellschaft gewährt dem Aktionär dabei eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts<br />
bestehen nicht. (siehe auch detailliert in Kapitel 9.6 „Hauptversammlung“) Zu den<br />
Vermögensrechten des Aktionärs gehört das Recht auf den Bezug weiterer Aktien bei einer<br />
Kapitalerhöhung (so genanntes Bezugsrecht, siehe § 186 AktG). Das Bezugsrecht dient dem<br />
Schutz des Aktionärs vor Verwässerung seiner Stimm- und Vermögensrechte. Jede Aktie<br />
gewährt das Recht auf Zuteilung eines dem Anteil der Aktie am bisherigen Grundkapital<br />
entsprechenden Teils von im Zuge zukünftiger Kapitalerhöhungen ausgegebenen neuen Aktien<br />
(Bezugsrecht). Ein Bezugsrecht besteht nicht bei bedingten Kapitalerhöhungen; im übrigen kann<br />
71
es in begründeten Fällen durch Beschluss der Hauptversammlung und bei einer entsprechenden<br />
Ermächtigung der Hauptversammlung auch durch Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des<br />
Aufsichtsrats ausgeschlossen werden (siehe auch Kapitel 16 „Angaben über das Kapital der<br />
<strong>mutares</strong>“). Ein weiteres Vermögensrecht ist das Recht auf die Beteiligung am<br />
Unternehmensgewinn (Dividende). Die Stückaktien der <strong>mutares</strong> sind mit voller<br />
Gewinnanteilberechtigung ab dem 01.04.2008, d.h. für das gesamte Geschäftsjahr 2008 / 2009<br />
und für sämtliche folgenden Geschäftsjahre, ausgestattet (siehe hierzu auch detailliert Kapitel 13.<br />
„Dividendenpolitik“). Im Falle der Auflösung der Gesellschaft wird das nach Abzug der<br />
Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen im Rahmen der Abwicklung an die Aktionäre verteilt<br />
(Recht auf den Liquidationserlös, § 271 AktG). Das Recht auf den Liquidationserlös bedeutet das<br />
Recht auf das nach Befriedigung der Gläubiger noch verbleibende Vermögen der Gesellschaft.<br />
An einem etwaigen Liquidationserlös nehmen die Aktien entsprechend ihrem rechnerischen<br />
Anteil am Grundkapital der <strong>mutares</strong> teil. Näheres regeln das Aktiengesetz und die Satzung der<br />
Gesellschaft. Die Rechte der Inhaber der Aktien können entsprechend der gesetzlichen<br />
Vorschriften geändert werden.<br />
20.6 Übertragbarkeit der Aktien<br />
Die Aktien der Gesellschaft können als so genannte Inhaberpapiere (Inhaberaktien) nach den<br />
allgemeinen Grundsätzen des Bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts formlos und frei von<br />
Zustimmungserfordernissen der Gesellschaft übertragen werden. Die Inhaberaktien werden<br />
mithin wie bewegliche Sachen durch Einigung und Übergabe übereignet. Beschränkungen<br />
bezüglich der Fungibilität bestehen nicht.<br />
20.7 Marktschutzvereinbarung / Veräußerungsbeschränkung (Lock-up-Vereinbarungen)<br />
Kein Aktionär der <strong>mutares</strong> unterliegt Veräußerungsbeschränkungen im Hinblick auf die Aktien.<br />
20.8 Übernahmeangebote<br />
Es erfolgten bislang keine obligatorischen Übernahmeangebote oder öffentliche<br />
Übernahmeangebote von Seiten Dritter in Bezug auf das Eigenkapital der <strong>mutares</strong> während des<br />
laufenden Geschäftsjahres.<br />
72
21 Bedingungen und Voraussetzungen für das öffentliche Angebot<br />
21.1 Gegenstand des öffentlichen Angebotes<br />
Gegenstand des öffentlichen Angebots sind sämtliche oben im Abschnitt „3.2. Gegenstand des<br />
Prospekts“ beschriebenen 322.000,00 auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft (ISIN<br />
DE000A0SMSH2)<br />
21.2 Zusammenfassung des Zeitplans<br />
Für das öffentliche Angebot ist folgender Zeitplan vorgesehen:<br />
10. Juni 2008 Handelsaufnahme im Open Market (Freiverkehr) der<br />
Frankfurter Wertpapierbörse<br />
15.07.2008 Voraussichtliche Billigung des Prospekts<br />
15.07.2008 Veröffentlichung des Prospekts auf der Internetseite der<br />
Gesellschaft www.<strong>mutares</strong>.de<br />
16.07.2008 Veröffentlichung der Hinweisbekanntmachung über die<br />
Veröffentlichung des Prospekts in der Börsen-Zeitung<br />
21.3 Angebotsfrist und erforderliche Maßnahmen für die Antragsstellung<br />
Der Beginn des öffentlichen Angebots ist der Tag der auf den Tag der Veröffentlichung des<br />
Prospekts folgt, also voraussichtlich der 17. Juli 2008. Kaufaufträge des Publikums können über<br />
jede an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel zugelassene Bank erteilt werden. Die<br />
Eingabe der Kaufaufträge durch die von Kaufinteressenten beauftragten Banken muss am ersten<br />
Handelstag nach Beginn des öffentlichen Angebots bis spätestens 9.00 Uhr erfolgen, um eine<br />
Berücksichtigung bei der Ermittlung des ersten Börsenpreises sicher zu stellen. Die Aktien<br />
können in Stückelungen ab 1 Stück erworben werden. Das Angebot beginnt mit dem 17. Juli und<br />
endet am 25. Juli 2008.<br />
21.4 Methoden und Fristen für die Bedienung der Wertpapiere und ihre Lieferung<br />
Die Zahlung des Preises der Aktien erfolgt gemäß den Börsenusancen zwei Börsentage nach<br />
dem ersten Handelstag. Die Abrechnung erfolgt dabei zwischen der Bank des Verkäufers der<br />
Aktien und der Bank des Käufers der Aktien. Die Umbuchung der Wertpapiere erfolgt bei der<br />
Clearstream Banking <strong>AG</strong> zu Lasten des Kontos der Bank des Verkäufers und zu Gunsten des<br />
Kontos der Bank des Käufers. Da die Gesellschaft keine eigenen Aktien besitzt, erhält die<br />
Gesellschaft keine Zahlungen. Neue Aktien werden nicht ausgegeben.<br />
21.5 Preisfestsetzung<br />
Der erste Börsenpreis der Wertpapiere wird am ersten Handelstag nach Veröffentlichung des<br />
Prospektes voraussichtlich zwischen 9.00 Uhr und 9.30 Uhr gemäß den Vorschriften von § 57<br />
73
Abs. 2 BörsG in Verbindung mit § 24 Abs. 2 BörsG von dem mit der Skontroführung beauftragten<br />
Skontroführer ermittelt.<br />
21.6 Aktienkäufe des Vorstands, des Aufsichtsrats und des oberen Managements vor dem<br />
öffentlichen Angebot<br />
Mitglieder des Vorstands, des oberen Managements oder des Aufsichtsrats haben nach Kenntnis<br />
der Gesellschaft auf Grundlage der ihr vorliegenden Mitteilungen von Aktionären über den<br />
Erwerb und die Veräußerung von Aktien seit dem Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahres<br />
bis zum Datum dieses Prospekts keine Aktien der Gesellschaft erworben.<br />
21.7 Verkaufsbeschränkungen<br />
Die Aktien der <strong>mutares</strong> sind und werden weder nach den Vorschriften des United States<br />
Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) noch bei den<br />
Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert.<br />
Sie werden demzufolge dort weder öffentlich angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt<br />
dorthin geliefert, außer in Anwendung einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des<br />
Securities Act. Insbesondere stellt dieser Prospekt weder ein öffentliches Angebot noch die<br />
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien in den Vereinigten Staaten von<br />
Amerika dar und darf daher auch dort nicht verteilt werden.<br />
21.8 Zahl- und Hinterlegungsstelle<br />
Die Gesellschaft wird im Inland mindestens ein Kreditinstitut als Zahl- und Hinterlegungsstelle<br />
benennen und bekannt geben. An den Schaltern der Zahl- und Hinterlegungsstelle können die<br />
Auszahlung von Gewinnanteilen, die Ausübung von Bezugsrechten, die Hinterlegung von Aktien<br />
zur Teilnahme an Hauptversammlungen und alle sonstigen die Aktien betreffenden Maßnahmen<br />
bewirkt werden. Zahl- und Hinterlegungsstelle der <strong>mutares</strong> ist das Bankhaus Gebrüder Martin<br />
<strong>AG</strong>, Kirchstrasse 35, D-73033 Göppingen, Deutschland<br />
21.9 Einbeziehung in den Handel im Open Market (Freiverkehr)<br />
Die Aktien der Gesellschaft sind weder im In- noch im Ausland zum Börsenhandel an einem<br />
organisierten Markt (z.B. Geregelter oder Amtlicher Markt der Frankfurter Wertpapierbörse)<br />
zugelassen oder an einer Börse notiert. Die Zulassung zu einem organisierten Markt im In- oder<br />
Ausland (z.B. zum Geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse) ist zum gegenwärtigen<br />
Zeitpunkt auch nicht beabsichtigt. Die Gesellschaft beabsichtigt auch nicht, die Aktien in die<br />
Notierung des Teilbereichs des Open Market (Freiverkehr) an der Frankfurter Wertpapierbörse mit<br />
zusätzlichen Transparenzanforderungen (Entry Standard) einzubeziehen. Die Handelsaufnahme<br />
im Open Market (Freiverkehr) erfolgte am 10.06.2008.<br />
74
21.10 Bekanntmachungen<br />
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen satzungsgemäß im elektronischen<br />
Bundesanzeiger. Soweit gesetzlich erforderlich, erfolgen Veröffentlichungen auch in einer<br />
überregionalen Tageszeitung.<br />
21.11 Handelsregeln<br />
Der Handel der Aktien der Gesellschaft im Open Market (Freiverkehr) unterliegt den relevanten<br />
Vorschriften der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse und anderen Handelsregeln,<br />
insbesondere den Richtlinien für den Freiverkehr der Deutsche Börse <strong>AG</strong>. Ebenfalls unterliegt der<br />
Handel im Freiverkehr anderer deutscher Wertpapierbörsen den jeweils anwendbaren<br />
Handelsregeln dieser Börsen.<br />
22 Wertpapierinhaber mit Verkaufsposition<br />
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die einzubeziehenden Aktien nicht in ihrem Besitz sind,<br />
sondern an ihre Aktionäre ausgegeben wurden. Mögliche Aktienerwerbe geschehen demnach<br />
nicht von der Gesellschaft, sondern von ihren Aktionären. Der Erwerb der Aktien erfolgt gemäß<br />
den Usancen des Open Markets (Freiverkehrs) an der Frankfurter Wertpapierbörse. Die<br />
Anteilseigner der Emittentin besitzen keine Vorkaufsrechte.<br />
23 Kosten des öffentlichen Angebots<br />
Die Gesamtkosten des öffentlichen Angebots inklusive Provision für die Notierungsaufnahme an<br />
die VEM belaufen sich auf ca. EUR 20.000,00. Da die Gesellschaft keine eigenen Aktien besitzt<br />
und die Ausgabe neuer Aktien im Zusammenhang mit der Handelsaufnahme nicht vorgesehen<br />
ist, erzielt die Gesellschaft aus dem öffentlichen Angebot keine Erträge.<br />
24 Verwässerung<br />
Mangels Kapitalmaßnahme (Kapitalerhöhung) im Zusammenhang mit der Handelsaufnahme,<br />
findet keine Verwässerung der Anteile der Aktionäre statt.<br />
75
25 Hinweise zur Besteuerung<br />
25.1 Allgemeines<br />
Der nachfolgende Abschnitt enthält eine kurze Zusammenfassung einiger wichtiger deutscher<br />
Besteuerungsgrundsätze, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten oder der<br />
Übertragung von Aktien bedeutsam sind oder werden können. Es handelt sich dabei jedoch nicht<br />
um eine umfassende und vollständige Darstellung sämtlicher steuerlicher Aspekte, die für<br />
Aktionäre relevant sein können.<br />
Grundlage dieser Zusammenfassung sind das zur Zeit der Erstellung dieses Prospektes geltende<br />
nationale deutsche Steuerrecht (gesetzliche Regelungen, Auffassung der Finanzverwaltung und<br />
finanzgerichtliche Rechtsprechung) sowie die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen,<br />
die derzeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten abgeschlossen sind.<br />
In beiden Bereichen können sich Regelungen – unter Umständen auch rückwirkend – ändern.<br />
Für andere als die nachfolgend behandelten Aktionäre können abweichende Besteuerungsregeln<br />
gelten. Potentiellen Käufern von Aktien wird empfohlen, wegen der Steuerfolgen des Kaufs, des<br />
Haltens sowie der Veräußerung oder unentgeltlichen Übertragung von Aktien und wegen des bei<br />
einer ggf. möglichen Erstattung deutscher Quellensteuer (Kapitalertragsteuer) einzuhaltenden<br />
Verfahrens ihre steuerlichen Berater zu konsultieren. Diese sind in der Lage, auch die<br />
besonderen steuerlichen Verhältnisse des einzelnen Aktionärs zutreffend zu berücksichtigen.<br />
25.2 Ertragsteuern<br />
a) Laufende Besteuerung<br />
aa) Besteuerung der Kapitalgesellschaft<br />
In Deutschland ansässige Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich mit ihrem<br />
steuerpflichtigen Einkommen der Körperschaftsteuer. Der Körperschaftsteuersatz beträgt<br />
gegenwärtig 15 %. Auf die Körperschaftsteuer wird der Solidaritätszuschlag i.H.v. gegenwärtig<br />
5,5 % erhoben (Zuschlagsteuer). Die Belastung aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag<br />
auf das steuerpflichtige Einkommen beträgt damit derzeit 15,825 %. Dividenden und andere<br />
Gewinnanteile, die die Kapitalgesellschaft sowohl von inländischen als auch von ausländischen<br />
Kapitalgesellschaften bezieht, sind im Ergebnis zu 95 % steuerbefreit; 5 % gelten pauschal als so<br />
genannte "nicht abzugsfähige Betriebsausgaben". Dieselbe Regelung gilt für Gewinne der<br />
Gesellschaft aus der Veräußerung von Anteilen an einer inländischen oder ausländischen<br />
Kapitalgesellschaft.<br />
Die körperschaftsteuerliche Steuerbefreiung ist nicht an die Voraussetzung einer bestimmten<br />
Mindestbeteiligungsquote geknüpft. Außerdem unterliegen inländische Kapitalgesellschaften mit<br />
ihrem in inländischen Betriebsstätten erzielten Gewerbeertrag der Gewerbesteuer. Ein<br />
bundesweit einheitlicher Gewerbesteuersatz besteht nicht. Vielmehr wird der Gewerbesteuersatz<br />
76
maßgeblich durch den von der Gemeinde, in der sich die jeweilige Betriebsstätte befindet, zu<br />
bestimmenden sog. "Hebesatz" bestimmt. Zu beachten ist die Nichtabzugsfähigkeit der<br />
Gewerbesteuer bei der Ermittlung des körperschaftlichen Einkommens; die Gewerbesteuer stellt<br />
insoweit keine Betriebsausgabe dar. In gewerbesteuerlicher Hinsicht werden Dividenden und<br />
andere Gewinnanteile, die die Gesellschaft von inländischen oder ausländischen<br />
Kapitalgesellschaften bezieht, im Ergebnis ebenfalls zu 95% freigestellt. Dies gilt indes nur dann,<br />
wenn die Kapitalgesellschaft zu Beginn des maßgeblichen Veranlagungszeitraumes<br />
(Stichtagsbetrachtung) mindestens 15 % des gezeichneten Kapitals der ausschüttenden<br />
Gesellschaft hält (sog. "gewerbesteuerliches Schachtelprivileg"). Für Gewinnanteile, die von<br />
ausländischen Kapitalgesellschaften stammen, gelten zusätzliche Einschränkungen. Verluste der<br />
Gesellschaft können zunächst bis zu einem Betrag i.H.v. 511.500,00 EUR mit dem zu<br />
versteuernden Einkommen des Vorjahres verrechnet werden (sogenannter "Verlustrücktrag").<br />
Danach verbleibende Verluste werden zeitlich unbefristet vorgetragen. In Vorjahren erzielte<br />
Verluste der Kapitalgesellschaft sind für körperschaftssteuerliche und gewerbesteuerliche<br />
Zwecke bis zu einem Betrag i.H.v. 1 Mio. EUR uneingeschränkt abzugsfähig. Darüber hinaus<br />
können sie nur gegen 60 % der ermittelten steuerlichen Bemessungsgrundlage verrechnet<br />
werden. Verbleibende Verluste der Gesellschaft sind erneut vorzutragen.<br />
bb) Besteuerung der Anteilseigner<br />
Allgemeines<br />
Deutsche Kapitalgesellschaften haben grundsätzlich für Rechnung der Aktionäre von den von<br />
ihnen vorgenommenen Gewinnausschüttungen eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 20 % und<br />
einen auf die Kapitalertragsteuer erhobenen Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 % einzubehalten und<br />
abzuführen. Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer ist die von der Hauptversammlung<br />
beschlossene Dividende. Die Kapitalgesellschaft ist für die Einbehaltung der Kapitalertragsteuer<br />
verantwortlich. Ab dem 1. Januar 2009 unterliegen die Ausschüttungen der so genannten<br />
Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Der Kapitalertragsteuerabzug<br />
erfolgt grundsätzlich unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Gewinnausschüttung auf<br />
Ebene des Aktionärs von der Steuer befreit ist und ob es sich um einen im Inland oder einen im<br />
Ausland ansässigen Aktionär handelt.<br />
Für Dividenden, die an eine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässige<br />
Gesellschaft im Sinne der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit §<br />
43b EStG und der so genannten "Mutter-Tochter-Richtlinie" (Richtlinie Nr. 90/435/EWG des<br />
Rates vom 23. Juli 1990) ausgeschüttet werden oder an eine Kapitalgesellschaft, die in einem<br />
Staat, mit dem die Bundesrepublik Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen<br />
abgeschlossen hat, ansässig ist, kann bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen auf Antrag bei<br />
einer Gewinnausschüttung von der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer ganz oder teilweise<br />
abgesehen werden. Bei Aktionären, die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt<br />
steuerpflichtig sind, sowie bei Aktionären, die im Ausland ansässig sind und die ihre Aktien im<br />
Betriebsvermögen einer deutschen Betriebsstätte oder festen Einrichtung in Deutschland oder in<br />
77
einem Betriebsvermögen halten, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, wird<br />
die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer auf die Einkommen- oder<br />
Körperschaftsteuerschuld angerechnet und in Höhe eines etwaigen Überhanges erstattet. Für<br />
den Solidaritätszuschlag gilt entsprechendes.<br />
Für Ausschüttungen an im Ausland ansässige Aktionäre gilt: Hat die Bundesrepublik Deutschland<br />
mit dem Ansässigkeitsstaat des Aktionärs ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen<br />
und hält der Aktionär seine Aktien weder im Vermögen einer Betriebsstätte oder festen<br />
Einrichtung in Deutschland noch in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in<br />
Deutschland bestellt ist, der im Sinne des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens<br />
abhängig ist, kann sich der Kapitalertragssteuersatz nach Maßgabe des anwendbaren<br />
Doppelbesteuerungsabkommens reduzieren. Die Ermäßigung der Kapitalertragsteuer wird<br />
grundsätzlich in der Weise gewährt, dass die Differenz zwischen dem einbehaltenen<br />
Gesamtbetrag einschließlich des Solidaritätszuschlages und der unter Anwendung des<br />
einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens tatsächlich geschuldeten Kapitalertragsteuer (in<br />
der Regel 15 %) auf Antrag durch die deutsche Finanzverwaltung erstattet wird. Formulare für<br />
das Erstattungsverfahren sind beim Bundeszentralamt für Steuern, An der Küppe 1, 53225 Bonn,<br />
sowie den deutschen Botschaften und Konsulaten erhältlich und können im Internet von der<br />
Website des Bundeszentralamts für Steuern unter www.bzst.bund.de heruntergeladen werden.<br />
Besteuerung inländischer Anteilseigner<br />
Bei in der Bundesrepublik unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, welche ihre<br />
Aktien im Privatvermögen halten, gehören lediglich 50 % der Dividenden zu den steuerpflichtigen<br />
Einkünften aus Kapitalvermögen (sog. "Halbeinkünfteverfahren"). Diese 50 % unterliegen der<br />
progressiven Einkommensteuer (bis zu einem Höchstsatz von derzeit 45 %) zuzüglich 5,5 %<br />
Solidaritätszuschlag hierauf. Bei einem Höchstsatz von 45 % würde sich hierbei ohne<br />
Berücksichtigung der Kirchensteuer eine Gesamtbelastung von gerundet 47,5 % auf die Hälfte<br />
der Dividenden ergeben. Mit solchen Dividenden in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende<br />
Aufwendungen sind nur zur Hälfte steuerlich abzugsfähig. Dies gilt unabhängig davon, in<br />
welchem Veranlagungszeitraum die Dividenden zugeflossen sind. Ab dem 1. Januar 2009<br />
unterliegen die Ausschüttungen der so genannten Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zzgl.<br />
Solidaritätszuschlag. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, welche die Aktien<br />
in ihrem Privatvermögen halten, kommt im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen nach Abzug der Werbungskosten derzeit ein Freibetrag i.H.v. 750,00 EUR für<br />
Ledige bzw. 1.500,00 EUR für zusammenveranlagte Ehegatten je Kalenderjahr zum Abzug (so<br />
genannter "Sparer-Freibetrag"). Es wird derzeit eine Werbungskosten-Pauschale von 51,00 EUR<br />
für Ledige bzw. 102,00 EUR für zusammenveranlagte Ehegatten gewährt, sofern nicht höhere<br />
Werbungskosten nachgewiesen werden. Nur soweit der steuerpflichtige Teil der Dividenden und<br />
andere Einnahmen aus Kapitalvermögen nach (bei Dividenden hälftigem) Abzug der steuerlich<br />
berücksichtigungsfähigen tatsächlichen Werbungskosten bzw. des Werbungskosten-<br />
Pauschbetrags diesen Sparer-Freibetrag übersteigen, werden diese (tatsächlich) besteuert. Ab<br />
78
2009 wird nur noch ein Sparerpauschbetrag in Höhe von 801,00 EUR für Ledige bzw. 1.602,00<br />
EUR für Ehegatten gewährt. Darüber hinausgehende Werbungskosten sind nicht mehr<br />
abzugsfähig.<br />
Sind die Aktien dem Betriebsvermögen eines Aktionärs zuzuordnen, so hängt die Besteuerung<br />
davon ab, ob der Aktionär eine Körperschaft, eine natürliche Person oder eine<br />
Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ist:<br />
(i) Ist der Aktionär eine inländische Kapitalgesellschaft, so sind ausgeschüttete Dividenden –<br />
vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen zum Beispiel für Kreditinstitute,<br />
Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen, Pensionsfonds, Lebens- und<br />
Krankenversicherungsunternehmen – grundsätzlich von der Körperschaftsteuer und dem<br />
Solidaritätszuschlag befreit. Eine Mindestbeteiligungsgrenze oder eine Mindesthaltezeit ist<br />
insoweit nicht zu beachten. Die bezogenen Dividenden sind auch in voller Höhe von der<br />
Gewerbesteuer befreit, wenn die Körperschaft zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums<br />
zu mindestens 15 % am Grundkapitel der Gesellschaft beteiligt war. Allerdings werden 5 % der<br />
bezogenen Dividenden als steuerlich nicht abziehbare Betriebsausgaben behandelt, so dass<br />
effektiv 5 % der Dividenden der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und der<br />
Gewerbesteuer unterliegen. Die bezogenen Dividenden unterliegen in voller Höhe der<br />
Gewerbesteuer, wenn der Aktionär zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums nicht zu<br />
mindestens 15 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt war.<br />
(ii) Werden die Aktien im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers gehalten, geht die<br />
Dividende, soweit keine Körperschaft beteiligt ist, für Zwecke der Einkommensbesteuerung zu 50<br />
% in die Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb ein. Betriebsausgaben, die mit den<br />
Dividenden in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind lediglich zu 50 % abzugsfähig.<br />
Gehören die Aktien zu einem gewerblichen Betriebsvermögen in Deutschland, unterliegen die<br />
Dividendeneinkünfte in vollem Umfang der Gewerbesteuer, es sei denn, der Steuerpflichtige war<br />
zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums mindestens mit 15 % am Grundkapital der<br />
Gesellschaft beteiligt. Im letztgenannten Fall gilt die hälftige Freistellung der Dividende von der<br />
Einkommensteuer für die Gewerbesteuer entsprechend. Allerdings ist die Gewerbesteuer unter<br />
gewissen Voraussetzungen im Wege eines pauschalierten Anrechnungsverfahrens auf die<br />
persönliche Einkommensteuerschuld des Aktionärs anrechenbar. Ab 2009 unterliegen diese<br />
Einkünfte zu 60 % der Besteuerung (sog. Teileinkünfteverfahren).<br />
(iii) Ist der Aktionär eine Personengesellschaft, geht die Dividende in die einheitliche und<br />
gesonderte Gewinnfeststellung ein und wird von dort aus den Gesellschaftern anteilig<br />
zugewiesen. Die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer wird nur auf der Ebene der<br />
Gesellschafter, nicht aber auf der Ebene der Personengesellschaft erhoben. Die Besteuerung<br />
hängt davon ab, ob der Gesellschafter der Personengesellschaft körperschafts- oder<br />
einkommensteuerpflichtig ist: Bei körperschaftsteuerpflichtigen Gesellschaftern entspricht die<br />
Besteuerung der Dividenden den unter Gliederungspunkt (i) aufgezeigten Grundsätzen. Bei<br />
einkommensteuerpflichtigen Gesellschaftern (natürliche Personen) gelten die unter<br />
Gliederungspunkt (ii) dargestellten Grundsätze, allerdings vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen<br />
79
für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors. Die Dividenden unterliegen bei<br />
Zurechnung der Aktien zu einer inländischen Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs der<br />
Personengesellschaft zusätzlich auf Ebene der Personengesellschaft in voller Höhe der<br />
Gewerbesteuer, wenn die Personengesellschaft zu Beginn des maßgeblichen<br />
Erhebungszeitraums nicht zu mindestens 15 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt war.<br />
Wenn der Gesellschafter eine natürliche Person ist, wird die von der Personengesellschaft<br />
gezahlte Gewerbesteuer unter gewissen Voraussetzungen im Wege eines pauschalierten<br />
Anrechnungsverfahrens auf seine persönliche Einkommensteuer angerechnet.<br />
Dividendenausschüttungen, die aus dem steuerlichen Einlagekonto erfolgen, sind bei Aktionären,<br />
die ihre Aktien im Betriebsvermögen halten, sowie bei Aktionären, die selbst – beziehungsweise<br />
bei unentgeltlichem Erwerb ihr(e) Rechtsvorgänger – zu irgendeinem Zeitpunkt während der fünf<br />
Jahre, die Veräußerung vorangehen, zu mindestens 1 % unmittelbar oder mittelbar am Kapital<br />
der Gesellschaft beteiligt waren, wie Veräußerungserlöse zu versteuern. Kapitalertragsteuer wird<br />
in diesen Fällen nicht erhoben.<br />
Besteuerung ausländischer Anteilseigner<br />
Bei in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihre Aktien<br />
nicht im Betriebsvermögen einer deutschen Betriebsstätte oder festen Einrichtung in Deutschland<br />
oder in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist,<br />
halten, gilt die deutsche Steuerschuld mit Einbehaltung der (ggf. nach einem<br />
Doppelbesteuerungsabkommen ermäßigten) Kapitalertragsteuer als abgegolten. Ist der Aktionär<br />
eine natürliche Person und gehören die Aktien zu einem Betriebsvermögen einer deutschen<br />
Betriebsstätte oder festen Einrichtung in Deutschland oder zu einem Betriebsvermögen, für das<br />
ein im Sinne der anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen abhängiger ständiger Vertreter in<br />
Deutschland bestellt ist, so unterliegen 50 % der Dividenden der deutschen Einkommensteuer<br />
zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag hierauf. Gehören die Aktien zu einem gewerblichen<br />
Betriebsvermögen, unterliegen die bezogenen Dividenden nach Abzug der mit ihnen im<br />
wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben der Gewerbesteuer, es sei denn,<br />
der Aktionär war zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraumes zu mindestens 15 % am<br />
Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Allerdings ist die Gewerbesteuer im Wege eines<br />
pauschalierten Anrechnungsverfahrens unter gewissen Voraussetzungen auf die persönliche<br />
Einkommensteuer des Aktionärs anrechenbar. Ab 2009 unterliegen die Dividenden mit 60 % der<br />
Besteuerung. Dividendenausschüttungen an ausländische Körperschaften sind – vorbehaltlich<br />
bestimmter Ausnahmen zum Beispiel für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute,<br />
Finanzunternehmen, Pensionsfonds, Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen –<br />
grundsätzlich von der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag befreit, wenn die Aktien<br />
einer Betriebsstätte in Deutschland zugerechnet werden können oder durch einen ständigen<br />
Vertreter in Deutschland gehalten werden. Gehören die Aktien zu einer gewerblichen<br />
Betriebsstätte in Deutschland, unterliegen die bezogenen Dividenden der Gewerbesteuer, es sei<br />
denn, die Beteiligung betrug zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums mindestens 15 %<br />
80
des Grundkapitals der Gesellschaft. Auch wenn die Dividende von Körperschaftssteuer und<br />
Gewerbesteuer befreit ist, werden jedoch 5 % der Dividenden als steuerlich nicht abziehbare<br />
Betriebsausgaben behandelt, so dass effektiv 5 % der Dividenden der Körperschaftsteuer<br />
(zuzüglich Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer unterliegen. Im Übrigen können tatsächlich<br />
anfallende Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Beteiligung stehen, für körperschafts-<br />
und gewerbesteuerliche Zwecke in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden.<br />
b) Besteuerung bei Veräußerung<br />
aa) Besteuerung inländischer Aktionäre<br />
Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen einer in Deutschland ansässigen<br />
natürlichen Person gehaltenen Aktien sind grundsätzlich einkommensteuer- und<br />
solidaritätszuschlagspflichtig, wenn die Veräußerung innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb<br />
stattfindet und der Erwerb dieser Aktien bis zum 31. Dezember 2008 erfolgte. Sie werden jedoch<br />
nur zu 50 % in die steuerliche Bemessungsgrundlage einbezogen. Auf die gleiche Weise werden<br />
auch Gewinne aus der Veräußerung eines im Privatvermögen gehaltenen Bezugsrechtes der<br />
Einkommens-teuer und dem Solidaritätszuschlag unterworfen, wenn die Veräußerung innerhalb<br />
eines Jahres nach dem Erwerb der dem Bezugsrecht zugrunde liegenden Aktien erfolgt. Soweit<br />
der erzielte Gewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften pro Jahr und Person weniger als<br />
512,00 EUR beträgt, wird er nicht besteuert. Entsteht ein Veräußerungsverlust, so kann dieser<br />
lediglich mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Soweit dies in<br />
dem Veranlagungszeitraum, in dem die Verluste angefallen sind, nicht möglich ist, können die<br />
Verluste in das vorhergehende Jahr zurückgetragen oder unbegrenzt in zukünftige Jahre<br />
vorgetragen und in einem anderen Veranlagungszeitraum, gegebenenfalls eingeschränkt, mit<br />
Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Ab 2009 unterliegt jeder<br />
Aktienverkauf der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag.<br />
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, die im Privatvermögen eines in Deutschland<br />
ansässigen Aktionärs gehalten werden, sind darüber hinaus zu 50 % steuerpflichtig, wenn – auch<br />
nach Ablauf der vorgenannten Jahresfrist – der Aktionär _ oder im Falle eines unentgeltlichen<br />
Erwerbes sein (e) Rechtsvorgänger _ zu irgendeinem Zeitpunkt während der der Veräußerung<br />
vorangehenden fünf Jahre zu mindestens 1 % unmittelbar oder mittelbar am Grundkapital der<br />
Gesellschaft beteiligt war(en). In diesem Falle unterliegt auch die Hälfte der Gewinne aus der<br />
Veräußerung eines Bezugsrechtes der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag. Verluste<br />
aus der Veräußerung der Aktien oder Bezugsrechte sowie Aufwendungen, die im wirtschaftlichen<br />
Zusammenhang mit der Veräußerung stehen, sind nur zur Hälfte abziehbar. Ab 2009 unterliegen<br />
diese Veräußerungen dem Teileinkünfteverfahren, so dass insgesamt 60 % des Gewinns<br />
steuerpflichtig sind. Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien, die von<br />
einem in Deutschland ansässigen Aktionär im Betriebsvermögen gehalten werden, hängt davon<br />
ab, ob der Aktionär eine Kapitalgesellschaft, eine natürliche Person oder eine<br />
Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ist:<br />
81
(i) Ist der Aktionär eine inländische Kapitalgesellschaft, sind Gewinne aus der Veräußerung von<br />
Aktien – vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, zum Beispiel für Kreditinstitute,<br />
Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen, Pensionsfonds-, Lebens- und<br />
Krankenversicherungsunternehmen – grundsätzlich von der Gewerbe- und Körperschaftsteuer<br />
einschließlich Solidaritätszuschlag befreit. Jedoch werden 5 % der Gewinne als steuerlich nicht<br />
abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt, so dass effektiv 5 % der Gewinne der<br />
Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und der Gewerbesteuer unterliegen.<br />
Tatsächlich anfallende Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Beteiligung stehen,<br />
können für körperschaftssteuerliche und gewerbesteuerliche Zwecke als Betriebsausgaben<br />
abgezogen werden. Dagegen sind Verluste aus der Veräußerung oder Abschreibung der Aktien<br />
sowie andere Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den Aktien stehen, steuerlich<br />
nicht abzugsfähig.<br />
(ii) Werden die Aktien im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers gehalten, unterliegen 50<br />
% der Veräußerungsgewinne der progressiven Einkommensteuer zuzüglich 5,5 %<br />
Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer. Mit solchen Veräußerungen im wirtschaftlichen<br />
Zusammenhang stehende Aufwendungen und Veräußerungsverluste sowie Verluste aus der<br />
Abschreibung der Aktien sind nur zu 50 % steuerlich abzugsfähig. Gehören die Aktien zu einem<br />
gewerblichen Betriebsvermögen, ist die Hälfte der Veräußerungsgewinne auch gewerbe-<br />
steuerpflichtig. Allerdings ist die Gewerbesteuer im Wege eines pauschalierten<br />
Anrechnungsverfahrens unter gewissen Voraussetzungen auf die persönliche Einkommensteuer<br />
des Aktionärs anrechenbar. Gewinne aus der Veräußerung von Aktien können derzeit unter<br />
bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Höchstbetrag von 500.000,00 EUR ganz oder<br />
teilweise von den Anschaffungskosten bestimmter anderer Wirtschaftsgüter abgezogen bzw. in<br />
eine zeitlich begrenzte Reinvestitionsrücklage eingestellt werden. Ab 2009 sind 60 % der<br />
Veräußerungsgewinne steuerpflichtig.<br />
(iii) Ist der Aktionär eine Personengesellschaft, so wird die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer<br />
nur auf Ebene des jeweiligen Gesellschafters dieser Gesellschaft erhoben, nicht aber auf Ebene<br />
der Personengesellschaft. Die Besteuerung hängt davon ab, ob der Gesellschafter eine<br />
Körperschaft oder natürliche Person ist. Ist der Gesellschafter eine Körperschaft, entspricht die<br />
Besteuerung der Veräußerungsgewinne den unter Gliederungspunkt (i) aufgezeigten<br />
Grundsätzen. Ist der Gesellschafter eine natürliche Person, finden – vorbehaltlich bestimmter<br />
Ausnahmen für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors – die unter<br />
Gliederungspunkt (ii) dargestellten Grundsätze Anwendung. Im Betriebsvermögen realisierte<br />
Gewinne aus der Veräußerung eines Bezugsrechtes werden entsprechend besteuert.<br />
bb) Besteuerung ausländischer Anteilseigner<br />
Erfolgt die Veräußerung der Aktien durch einen ausländischen Aktionär, (i) der die Aktien in einer<br />
Betriebsstätte, festen Einrichtung oder in einem Betriebsvermögen hält, für das ein ständiger<br />
Vertreter in Deutschland bestellt ist, oder (ii) der selbst – bzw. bei unentgeltlichem Erwerb dessen<br />
Rechtsvorgänger – zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der letzten fünf Jahre vor der<br />
82
Veräußerung der Aktien direkt oder indirekt mit mindestens 1 % am Kapital der Gesellschaft<br />
beteiligt war, so unterliegen die erzielten Veräußerungsgewinne in Deutschland zu 50 % der<br />
Einkommensteuer (zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag). Bei Zurechnung der Aktien zu einer<br />
inländischen Betriebsstätte eines Gewerbebetriebes unterliegen die Veräußerungsgewinne zur<br />
Hälfte auch der Gewerbesteuer. Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen sehen eine<br />
uneingeschränkte Befreiung von der deutschen Besteuerung vor, sofern die Aktien nicht im<br />
Vermögen einer inländischen Betriebsstätte oder festen Einrichtung oder durch einen<br />
inländischen ständigen Vertreter, der im Sinne des anwendbaren Doppel-<br />
besteuerungsabkommens abhängig ist, gehalten werden. Gewinne aus der Veräußerung eines<br />
Bezugsrechtes unterliegen im vorgenannten Fall zur Hälfte der Einkommensteuer zuzüglich<br />
Solidaritätszuschlag, soweit die deutsche Besteuerung nicht nach anwendbaren<br />
Doppelbesteuerungsabkommen ausgeschlossen ist. Ab 2009 sind die Veräußerungsgewinne in<br />
Höhe von 60 % steuerpflichtig. Veräußerungsgewinne, die eine nicht in Deutschland ansässige<br />
Körperschaft erzielt, sind – vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, zum Beispiel für Kreditinstitute,<br />
Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen, Pensionsfonds, Lebens- und<br />
Krankenversicherungsunternehmen – grundsätzlich zu 95 % von der Gewerbe- und<br />
Körperschaftsteuer befreit. 5 % der Gewinne werden als steuerlich nicht abziehbare<br />
Betriebsausgaben behandelt, so dass effektiv 5 % der Gewinne der Körperschaftsteuer<br />
(zuzüglich Solidaritätszuschlag) unterliegen, wenn (i) die Aktien über eine Betriebsstätte gehalten<br />
werden oder zu einem Betriebsvermögen gehören, für das in Deutschland ein ständiger Vertreter<br />
bestellt ist, der im Sinne des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens abhängig ist, oder<br />
(ii) vorbehaltlich der Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens der Anteilseigner zu<br />
irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung der Aktien<br />
unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % am Kapital der Gesellschaft beteiligt war. Gehören<br />
die Aktien zu einer inländischen gewerblichen Betriebsstätte der Körperschaft, so unterliegen 5 %<br />
des Veräußerungsgewinns auch der Gewerbesteuer. Doppelbesteuerungsabkommen sehen<br />
diesbezüglich grundsätzlich keine weitere Reduktion der im Inland erhobenen Steuer vor.<br />
Tatsächlich anfallende Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Beteiligung stehen,<br />
können für körperschafts- und gewerbesteuerliche Zwecke als Betriebsausgaben abgezogen<br />
werden. Verluste aus der Veräußerung oder Abschreibung der Aktien sowie andere<br />
Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den veräußerten Aktien stehen, sind steuerlich<br />
hingegen nicht abzugsfähig. Gehören die Aktien zu einer inländischen gewerblichen<br />
Betriebsstätte der Körperschaft, so unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung der Bezugsrechte<br />
auch der Gewerbesteuer.<br />
c) Besonderheiten für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und<br />
Finanzunternehmen<br />
Soweit Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute Aktien oder Bezugsrechte halten oder<br />
veräußern, welche nach § 1 Abs. 12 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) dem<br />
Handelsbuch zuzurechnen sind, gelten weder für Dividenden noch für Veräußerungsgewinne das<br />
83
Halbeinkünfteverfahren oder die Befreiung von der Körperschaftsteuer und ggf. von der<br />
Gewerbesteuer. Gleiches gilt für Aktien, die von Finanzunternehmen im Sinne des KWG mit dem<br />
Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolges erworben werden. Dies gilt auch für<br />
Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen mit Sitz in einem anderen<br />
Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des EWR-<br />
Abkommens, soweit sie mit Dividenden und Veräußerungsgewinnen nach Maßgabe der obigen<br />
allgemeinen Erläuterungen in der Bundesrepublik Deutschland steuerpflichtig sind.<br />
Dividendenerträge und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen, die bei Lebens- und<br />
Krankenversicherungsunternehmen den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, sind – unter weiteren<br />
Voraussetzungen – in voller Höhe körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig. Entsprechendes gilt<br />
für Pensionsfonds. Darüber hinaus finden für Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen<br />
sowie für Pensionsfonds weitere besondere steuerliche Regelungen Anwendung. Dividenden<br />
sind in den vorgenannten Fällen allerdings grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit, wenn<br />
der Aktionär zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu mindestens 15 % am<br />
Grundkapital der Gesellschaft beteiligt war und die Anteile nicht den Kapitalanlagen dieser<br />
Unternehmen zuzuordnen sind.<br />
25.3 Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Der Übergang von Aktien auf eine andere Person durch Schenkung oder von Todes wegen<br />
unterliegt der deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, wenn (i) der Erblasser, der Schenker,<br />
der Erbe, der Beschenkte oder der sonstige Erwerber zur Zeit des Vermögensübergangs seinen<br />
Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte oder sich als deutscher<br />
Staatsangehöriger nicht länger als fünf – in bestimmten Fällen zehn – Jahre dauernd im Ausland<br />
aufgehalten hat, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben, oder (ii) die Aktien beim Erblasser<br />
oder Schenker zu einem Betriebsvermögen gehörten, für das in Deutschland eine Betriebsstätte<br />
unterhalten wurde oder ein ständiger Vertreter bestellt war, oder (iii) der Erblasser oder Schenker<br />
zum Zeitpunkt des Erbfalls oder der Schenkung entweder allein oder zusammen mit anderen ihm<br />
nahe stehenden Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 Außensteuergesetz (AStG) zu mindestens 10<br />
% am Grundkapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt war. Die wenigen<br />
gegenwärtig in Kraft befindlichen deutschen Erbschaftsteuer- Doppelbesteuerungsabkommen<br />
sehen in der Regel vor, dass deutsche Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nur im Fall des ersten<br />
Gliederungspunktes und mit Einschränkungen im Fall des zweiten Gliederungspunktes erhoben<br />
werden kann. Besondere Vorschriften gelten für deutsche Staatsangehörige, die im Inland weder<br />
einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zu einer inländischen juristischen<br />
Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer<br />
inländischen öffentlichen Kasse beziehen, sowie für zu ihrem Haushalt gehörende Angehörige,<br />
die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.<br />
25.4 Sonstige Steuern<br />
Bei Kauf, Verkauf oder sonstiger Veräußerung von Aktien fällt keine deutsche<br />
Kapitalverkehrsteuer, Umsatzsteuer, Stempelsteuer oder ähnliche Steuer an. Unter bestimmten<br />
84
Voraussetzungen ist es jedoch möglich, dass Unternehmer zu einer Umsatzsteuerpflicht der<br />
ansonsten steuerfreien Umsätze optieren. Vermögensteuer wird in Deutschland gegenwärtig<br />
nicht erhoben. Die Übertragung oder Vereinigung von mindestens 95 % der Aktien kann<br />
Grunderwerbsteuer auslösen, wenn die Gesellschaft oder Gesellschaften, an denen die<br />
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, über inländische Grundstücke verfügen.<br />
25.5 Steuerrechtliche Entwicklungen<br />
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform wurde etwa der Körperschaftsteuersatz auf 15 %<br />
abgesenkt und auch die Gewerbesteuerbelastung von Körperschaften reduziert. Im Gegenzug ist<br />
die Gewerbesteuer u. a. keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr und das gewerbesteuerliche<br />
Schachtelprivileg setzt erst ab einer Mindestbeteiligung von 15 % (statt bisher 10 %) ein.<br />
Außerdem wird ab 1. Januar 2009 die Besteuerung privater Kapitalerträge neu geordnet. Es wird<br />
eine pauschale Abgeltungssteuer von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag) auf Zinsen,<br />
Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Aktien eingeführt. Bei den Veräußerungsgewinnen im<br />
Privatvermögen entfällt für nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Wertpapiere die bisherige<br />
Spekulationsfrist von 12 Monaten und die Steuerpflicht bleibt auch nach einer Haltezeit von über<br />
einem Jahr erhalten. Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann statt des Abgeltungssteuersatzes von<br />
25 % der individuelle tarifliche Einkommensteuersatz angewendet werden. Für Aktien, die von<br />
natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden, wird das Halbeinkünfteverfahren ab<br />
dem Veranlagungszeitraum 2009 durch ein sogenannten "Teileinkünfteverfahren" ersetzt.<br />
Danach sind zukünftig nur noch 40 % statt bisher 50 % der Dividenden und<br />
Veräußerungsgewinne steuerfrei. Es ist nicht auszuschließen, dass sich aus den geplanten<br />
Steuerrechtsänderungen weitere Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von<br />
Dividendeneinkünften und Veräußerungsgewinnen ergeben. Das aktuelle Erbschaft- und<br />
Schenkungssteuerrecht wurde jüngst vom Bundesverfassungsgericht als nicht<br />
verfassungskonform beurteilt. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verstoßen die<br />
unterschiedlichen Wertermittlungsvorschriften je nach Art der übertragenen<br />
Vermögensgegenstände gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das Bundesverfassungsgericht hat<br />
den Gesetzgeber deshalb verpflichtet, eine verfassungskonforme Neuregelung bis spätestens<br />
zum 31. Dezember 2008 zu treffen. Daher soll das derzeit geltende Erbschaft- und<br />
Schenkungssteuerrecht in naher Zukunft geändert wird.<br />
85
26 Finanzinformationen<br />
Die in diesem Prospekt enthaltenen Finanzinformationen ergeben sich aus folgenden Unterlagen:<br />
Geprüfter Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.03.2008<br />
Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.03.2008 wurde durch die Central Treuhand <strong>AG</strong>,<br />
<strong>München</strong> geprüft. Sie hat hierzu die in F-6 abgebildete Bescheinigung erteilt.<br />
Plan-Bilanzen, Plan-Gewinn-und-Verlustrechnungen sowie Plankapitalflussrechnungen<br />
für die Geschäftsjahre 2008/09 bis 2010/11 der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />
Die Plausibilität der Annahmen und der rechnerischen Richtigkeit der Planungen der Gesellschaft<br />
wurde zum 23. April 2008 durch die Central Treuhand <strong>AG</strong>, <strong>München</strong>, geprüft. Sie hat hierzu die in<br />
F-10 abgebildete Bescheinigung erteilt.<br />
86
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. Geprüfter Jahresabschluss der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> zum 31. März 2008<br />
mit Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers F-2<br />
Bilanz zum 31. März 2008 F-2<br />
Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. März 2008 F-3<br />
Anhang F-4<br />
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers F-6<br />
2. Plan-Bilanzen, Plan-Ergebnisrechnungen und Plan-Kapitalflussrechnungen<br />
für die Geschäftsjahre 2008/09, 2009/10 und 2010/2011 F-7<br />
Plan-Bilanzen F-7<br />
Plan-Ergebnisrechnungen F-8<br />
Plan-Kapitalflussrechnungen F-9<br />
Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers F-10<br />
87<br />
F-1
AKTIVA<br />
A. Umlaufvermögen<br />
<strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />
<strong>München</strong><br />
Bilanz zum 31. März 2008<br />
88<br />
31.03.2008 07.02.2008<br />
€ € €<br />
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben,<br />
Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 340.146,74 200.000,00<br />
PASSIVA<br />
A. Eigenkapital<br />
340.146,74 200.000,00<br />
31.03.2008 07.02.2008<br />
€ € €<br />
I. Gezeichnetes Kapital 174.000,00 160.000,00<br />
II. Kapitalrücklage 166.000,00 40.000,00<br />
III. Bilanzgewinn 146,74 340.146,74<br />
340.146,74 200.000,00<br />
F-2
<strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />
<strong>München</strong><br />
Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr bis 31. März 2008<br />
1. sonstige betriebliche Erträge 9.600,00<br />
2. sonstige betriebliche Aufwendungen 9.453,26<br />
3. Jahresüberschuss 146,74<br />
4. Gewinnvortrag 0,00<br />
5. Bilanzgewinn 146,74<br />
89<br />
€<br />
F-3
<strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />
<strong>München</strong><br />
Anhang zum Jahresabschluss<br />
für das Rumpfgeschäftsjahr 7. Februar bis 31. März 2008<br />
1. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung<br />
1.1 Gliederung<br />
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der Satzung<br />
aufgestellt worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren<br />
gewählt.<br />
Sofern es der Übersichtlichkeit diente, wurden bei Wahlrechten die Angaben im Anhang<br />
gemacht.<br />
1.2 Bewertung<br />
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.<br />
2. Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses<br />
2.1. Grundkapital<br />
Das Grundkapital von EUR 174.000 ist eingeteilt in 174.000 Stückaktien.<br />
2.2 Kapitalrücklage<br />
In der Kapitalrücklage sind ausschließlich sonstige Einzahlungen der Aktionäre gemäß § 272<br />
Abs. 2 Nr. 4 HGB enthalten.<br />
2.3 Genehmigtes Kapital<br />
Der Vorstand ist berechtigt, bis zum Ablauf des 31.12.2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />
das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu EUR 80.000,00 durch<br />
Ausgabe von bis zu 80.000 Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen und hierbei<br />
das Bezugsrecht der Aktien auszuschließen. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung<br />
des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung zu<br />
bestimmen.<br />
90<br />
F-4
2.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung<br />
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen Kostenerstattungen.<br />
3. sonstige Angaben<br />
3.1 Organe der Gesellschaft<br />
3.1.1 Vorstand<br />
Dem Vorstand gehörten im Berichtsjahr an:<br />
Robin Laik, <strong>München</strong><br />
Dr. Axel Geuer, <strong>München</strong><br />
3.1.2 Aufsichtsrat<br />
Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr an:<br />
Prof. Dr. Micha Bloching, Rechtsanwalt, Steuerberater, <strong>München</strong> (Vorsitzender)<br />
Volker Rofalski, kaufm. Angestellter, <strong>München</strong> (stellvertretender Vorsitzender)<br />
Dr. Ulrich Hauck, kaufm. Angestellter Leverkusen<br />
Die Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates haben keine Vergütungen für ihre Tätigkeiten<br />
im Geschäftsjahr erhalten.<br />
3.1.3 Arbeitnehmer<br />
Es wurden im Geschäftsjahr keine Mitarbeiter beschäftigt.<br />
3.2 Haftungsverhältnisse<br />
Zum Bilanzstichtag bestanden keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse.<br />
3.3 Finanzielle Verpflichtungen<br />
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht aus der Bilanz oder der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung ersichtlich sind, bestehen nicht.<br />
<strong>München</strong>, 2. April 2008<br />
gez. Robin Laik gez. Dr. Axel Geuer<br />
91<br />
F-5
92<br />
F-6
Plan-Bilanzen <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />
2008/2009 2009/2010 2010/2011<br />
T€ T€ T€<br />
Aktiva<br />
Anlagevermögen<br />
Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
und Sachanlagen 16 12 8<br />
Anteile an verbundenen Unternehmen 480 4.320 10.720<br />
Umlaufvermögen<br />
Forderungen gegen<br />
verbundene Unternehmen 120 1.080 2.680<br />
flüssige Mittel 35 377 6.014<br />
651 5.789 19.422<br />
Passiva<br />
Eigenkapital<br />
Grundkapital 722 5.722 15.597<br />
Kapitalrücklage 18 18 143<br />
Gewinn-/Verlustvortrag -119 9<br />
Jahresüberschuss/-fehlbetrag -119 128 2.508<br />
621 5.749 18.257<br />
Steuerrückstellungen 0 0 1.075<br />
sonstige Rückstellungen 20 20 40<br />
Verbindlichkeiten gegenüber<br />
sonstige Verbindlichkeiten 10 20 50<br />
30 40 1.165<br />
651 5.789 19.422<br />
93<br />
F-7
Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen<br />
<strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />
2008/2009 2009/2010 2010/2011<br />
T€ T€ T€<br />
Umsatzerlöse 110 620 1.540<br />
Personalaufwand 103 1.112 2.109<br />
Abschreibungen 4 4 4<br />
sonstige betriebliche Aufwendungen 126 391 924<br />
Erträge aus Beteiligungen 1.000 5.000<br />
Betriebsergebnis -123 113 3.503<br />
Zinserträge 4 15 80<br />
Steuer vom Einkommen und Ertrag 1.075<br />
Jahresüberschuss -119 128 2.508<br />
94<br />
F-8
Plan-Kapitalflussrechnungen <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />
95<br />
F-9<br />
2008/2009 2009/2010 2010/2011<br />
T€ T€ T€<br />
1. Periodenergebnis -119 128 2.508<br />
2. Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 4 4 4<br />
3. Zunahme der Rückstellungen 20 0 1.095<br />
4. Zunahme der sonstigen Verbindlichkeiten 10 10 30<br />
5. Cash flow aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 4) -85 142 3.637<br />
6. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 20<br />
7. Auszahlungen für den Erwerb von konsolidierten Untern. 480 3.840 6.400<br />
8. Auszahlungen für Investitionen 120 960 1.600<br />
in das Finanzanlagevermögen-Ausleihungen<br />
9. Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 6 bis 8) -620 -4.800 -8.000<br />
10. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 400 5.000 10.000<br />
11. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 400 5.000 10.000<br />
12. Zahlungswirksame Veränderung des -305 342 5.637<br />
Finanzmittelfonds (Summe aus 5, 9 und 11)<br />
13. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 340 35 377<br />
14. Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 12 bis 13) 35 377 6.014
Bescheinigung<br />
Wir haben die vom Vorstand der <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> erstellten Plan-Bilanzen, Plan-Ergebnisrechnungen<br />
und Plan-Kapitalflussrechnungen für die Geschäftsjahre 2008/2009 bis 2010/2011 in der diesem<br />
Bericht beiliegenden Fassung auf Plausibilität der Annahmen, ihre rechnerische Richtigkeit und<br />
die Schlüssigkeit der Ergebnisse geprüft. Die Aufstellung dieser Unterlagen liegt in der<br />
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der<br />
Grundlage der von uns durchgeführten Plausibilitätsprüfung eine Beurteilung über die Plausibilität<br />
der Annahmen, ihre rechnerische Richtigkeit und die Schlüssigkeit der Ergebnisse abzugeben.<br />
Den Berechnungen liegen die in einem „Businessplan“ im einzelnen dargestellten Konzeptionen<br />
und Annahmen zugrunde.<br />
Die in diesem Businessplan dargestellten einzelnen Kosten- bzw. Ausgabenpositionen, sowie die<br />
einzelnen Einnahme- bzw. Ertragspositionen beruhen auf Erfahrungswerten und erscheinen<br />
insgesamt realistisch. Aufbauend auf diesen im Businessplan entwickelten Einzeldaten sind die<br />
Plan-Bilanzen und Prognosekalkulationen für die Jahre 2008/2009 bis 2010/2011 rechnerisch<br />
zutreffend entwickelt worden und weisen für diese Jahre auch schlüssige Ergebnisse aus.<br />
Unter Zugrundelegung des uns vorgelegten Businessplanes hat der Vorstand die beigefügten<br />
Plan-Bilanzen sowie Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen für die Jahre 2006 bis 2008 nach den<br />
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) sowie darauf aufbauend die „Prospektiven<br />
Kapitalflussrechnungen“ auf der Grundlage des „Deutschen Rechnungslegungsstandards 2“<br />
(DRS 2) für die Jahre 2008/2009 bis 2010/2011 für die Gesellschaft entwickelt.<br />
Die vorgelegten Unterlagen sind rechnerisch richtig und nach den deutschen handelsrechtlichen<br />
Vorschriften aufgestellt worden. Die „Prospektiven Kapitalflussrechnungen“ wurde auf der<br />
Grundlage des „Deutschen Rechnungslegungsstandards 2“ (DRS 2) für die Jahre 2008/2009 bis<br />
2010/2011 für die Gesellschaft richtig entwickelt.<br />
<strong>München</strong>, 23. April 2008<br />
96<br />
Central Treuhand <strong>AG</strong><br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
F-10<br />
gez. Mörtl gez. Reimert<br />
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
UNTERSCHRIFTEN<br />
<strong>München</strong>, den 15. Juli 2008<br />
<strong>mutares</strong> <strong>AG</strong> <strong>mutares</strong> <strong>AG</strong><br />
gez. Robin Laik gez. Dr. Axel Geuer<br />
Vorstand Vorstand<br />
97<br />
U-1