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Sachverständiger für Kfz- Schäden und Kfz-Bewertung* - FTB

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Fachakademie <strong>für</strong> Technik <strong>und</strong><br />

Betriebswirtschaft gGmbH<br />

Magdeburg<br />

Zertifizierter<br />

Bildungsträger<br />

nach AZWV<br />

Wollen Sie jetzt<br />

Ihre Zukunft<br />

bestimmen?<br />

Wir zeigen<br />

Ihnen den Weg.<br />

<strong>Sachverständiger</strong> <strong>für</strong> <strong>Kfz</strong>-<br />

<strong>Schäden</strong> <strong>und</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Bewertung*</strong><br />

- ab SaZ 6 geeignet –<br />

Vollzeitkurs–Nr.: SVK-VZ 1<br />

Beginn: 03.09.2012<br />

Ende: 18.10.2012<br />

Abschlussprüfung: 23.10.2012 <strong>und</strong> 25.10.2012<br />

Teilzeitkurs–Nr.: SVK-TZ 1<br />

Beginn: 07.09.2012<br />

Ende: 05.01.2013<br />

Blockphase:<br />

Abschlussprüfung:<br />

Ferien:<br />

Bildung <strong>für</strong> Ihre Zukunft<br />

26.11.2012 bis 01.12.2012<br />

08.01.2013 <strong>und</strong> 10.01.2013<br />

17.12.2012 bis 04.01.2013<br />

Wir führen diesen Lehrgang in Kooperation mit der Firma U.D.S.,<br />

Inhaber Frank Döring, durch.<br />

*mit TÜV-Rheinland geprüfter Qualifikation


Zielgruppe: � Jeder mit abgeschlossener Meister/Technikerausbildung im <strong>Kfz</strong>-<br />

Bereich als Selbstzahler oder gefördert durch das<br />

Unternehmen, davon abweichende Qualifikation nach<br />

Einzelfallentscheidung<br />

� Jeder mit abgeschlossenem Studium in einem technischen<br />

Studienfach als Selbstzahler oder gefördert durch das<br />

Unternehmen<br />

� Ehemalige oder freigestellte Zeitsoldaten der B<strong>und</strong>eswehr,<br />

gefördert über den Berufsförderungsdienst<br />

Lehrgangsziel: Kraftfahrzeugsachverständige bewerten u.a. die Höhe des<br />

Reparaturschadens nach Unfällen an Kraftfahrzeugen, bewerten<br />

Fahrzeuge, z.B. nach erfolgten Umbauten, bei klassischen<br />

Fahrzeugen oder bei Leasing-Rücknahmen. Der moderne<br />

Sachverständige wird heute auch als Berater benötigt, z.B. beim<br />

Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen bzw. Fahrzeugflotten.<br />

Zugangsvoraussetzungen: Für die Tätigkeit werden folgende Abschlüsse vorausgesetzt:<br />

Fachakademie <strong>für</strong> Technik <strong>und</strong> Betriebswirtschaft gGmbH<br />

Informationsmaterial <strong>Sachverständiger</strong> <strong>Kfz</strong> - Stand: Juni 2012<br />

� Kraftfahrzeugtechnikermeister/in, Karosseriebaumeister/in,<br />

Lackiermeister/in <strong>und</strong> Zweiradmechanikermeister/in<br />

� Staatlich geprüfte/r Techniker/in Fachrichtung Karosserie-<br />

<strong>und</strong> Fahrzeugtechnik oder Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik<br />

� z.B. über folgende Studienfächer: Elektrotechnik (Bachelor/<br />

Master), Fahrzeugtechnik (Bachelor/Master), Maschinenbau<br />

(Bachelor/Master)<br />

Gesamtdauer: ca. 7 Wochen (Vollzeit); ca. 4 Monate (Teilzeit)<br />

Unterrichtsform: Vollzeit durchschnittlich 36 Ustd./Woche;<br />

Teilzeit durchschnittlich 14 Ustd./Woche; Blockphase 60 Ustd./Wo.<br />

Unterrichtszeiten: Vollzeit: Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:15 Uhr<br />

14-tägig Freitag von 08:00 Uhr bis 15:15 Uhr<br />

Teilzeit: freitags von 16:15 Uhr bis 21:00 Uhr;<br />

samstags von 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr<br />

Blockphase: Montag bis Samstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />

Anmeldung: bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn <strong>und</strong> nach Vereinbarung<br />

schriftlich mit dem Anmeldeformular<br />

Nachweise: 1. Berufsabschlüsse<br />

2. Nachweis der Berufserfahrung bzw. der berufsnahen<br />

Verwendung (Bescheinigung über den BFD)<br />

- Bescheinigung gemäß § 45 BBiG oder<br />

- Bescheinigung der berufsnahen Verwendung mit ATN oder<br />

- Einzelplatzbeschreibung<br />

Bildungsart: Abschlussprüfung in besonderen Fällen nach § 45 Abs. 3 BBiG<br />

Abschlussbezeichnung: <strong>Sachverständiger</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Schäden</strong> <strong>und</strong> –Bewertung (mit TÜV-Rheinland<br />

geprüfter Qualifikation)<br />

Prüfende Stelle: TÜV Rheinland (PersCert)<br />

Kosten: � Lehrgangsgebühren incl. Lehrgangsmaterial: 3.600,00 €<br />

� Prüfungsgebühren 395,00 €<br />

beruflicher Aufstieg: � Selbstständigkeit<br />

� Teilselbstständigkeit<br />

2


Inhalt der Fortbildung (Auszug aus den Modulen)<br />

im Modul I „Gr<strong>und</strong>lagen der Gutachtenerstellung“:<br />

� Gutachtenarten <strong>und</strong> Umfang<br />

� Begriffe <strong>und</strong> Definitionen, Gutachtenaufbau<br />

im Modul II „Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> die Tätigkeit als <strong>Sachverständiger</strong>“:<br />

� Aufbau der Rechtsordnung<br />

� Zivilrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten Recht, Öffentliches Recht, Vertragsrecht, Haftungsrecht<br />

� Schadenersatzrecht, Gefährdungs- <strong>und</strong> Verschuldungshaftung<br />

� Rechtssprechung im SWD, Entschädigung <strong>für</strong> SV <strong>und</strong> Zeugen<br />

im Modul III „Versicherungstechnische Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Kaskoschäden“:<br />

� Begriffsdefinitionen <strong>und</strong> Unterscheidung der Unfallarten<br />

� AKB <strong>und</strong> ihre daraus folgenden Anforderungen an den Gutachter, Sachverständigenverfahren<br />

im Modul IV „Fahrzeugtechnische Kenntnisse <strong>für</strong> die Tätigkeit des Sachverständigen“:<br />

� Motorenk<strong>und</strong>e, Betriebsstoffe, Antriebslehre, Fahrdynamik, Bremsanlagen, Reifenseminar<br />

� Lichttechnische Einrichtungen, Fahrzeug- <strong>und</strong> Karosseriebau<br />

� Lackierung, Moderne Werkstoffe im Fahrzeugbau<br />

im Modul V „Technische Fotografie“:<br />

� Fotoausrüstung, richtige Ausleuchtung<br />

� Rechtliche Bedeutung von Fotos bei der Gutachtenerstellung<br />

im Modul VI „ Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung <strong>und</strong> Straßenverkehrszulassungsordnung“<br />

� relevante Themen <strong>für</strong> die Sachverständigentätigkeit<br />

im Modul VII „Fahrzeugbewertung, Spuren am <strong>Kfz</strong> sichern <strong>und</strong> interpretieren“:<br />

� Erstellung von Wertgutachten <strong>und</strong> Rücknahme-GA<br />

� Oldtimer <strong>und</strong> Spezialfahrzeuge, Begriffsdefinitionen<br />

im Modul VIII „Einführung in die Arbeit mit dem Rechnerprogramm:<br />

� Vorstellung von unterschiedlichen Programmen, Typenbogen<br />

� Gr<strong>und</strong>lagen der Programmbedienung. Vor- <strong>und</strong> Nachtexte, Kalkulationsoberfläche, Fotoanlage<br />

� Gutachtenabschluss<br />

im Modul IX „Training mit dem Rechnerprogramm“:<br />

� Aufträge anlegen, Kalkulieren<br />

� Fahrzeugbewertung<br />

� Anlegen von unterschiedlichen Gutachtenarten<br />

im Modul X „Aktives Schadensmanagement im Unternehmen“<br />

� professionelle Prozesssteuerung im Unternehmen<br />

� Kommunikation mit allen relevanten Partnern<br />

im Modul XI „Gutachterliche Tätigkeiten <strong>für</strong> das Gericht“:<br />

� Gr<strong>und</strong>lagen, SV/SV-Zeuge, SV in ZPO/STPO<br />

� Verhalten vor Gericht<br />

� Anforderungen an das Gutachten<br />

im Modul XII „Schadengutachten Praxis“:<br />

� Schadenaufnahme, Schadenentstehung, Schadenumfang<br />

� Kalkulation, GA-Erstellung<br />

� Umgang mit Schadenaufnahmebogen <strong>und</strong> der Kamera vor Ort, Besichtigungsbedingungen<br />

� Übungsfälle<br />

Fachakademie <strong>für</strong> Technik <strong>und</strong> Betriebswirtschaft gGmbH<br />

Informationsmaterial <strong>Sachverständiger</strong> <strong>Kfz</strong> - Stand: Juni 2012<br />

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Prüfung<br />

Zur Prüfung wird ein Prüfungsgutachten erstellt. Der Prüfungstag setzt sich aus zwei Teilen zusammen<br />

- schriftliche Prüfung<br />

- mündliche Prüfung (Verteidigung des Gutachtens, Beantwortung von Fragen)<br />

Die Prüfung findet in den Räumen der Fachakademie <strong>für</strong> Technik <strong>und</strong> Betriebswirtschaft gGmbH statt.<br />

Ansprechpartner<br />

Lehrgangskoordinatorin: Frau Schatz<br />

Für weitere Informationen <strong>und</strong> persönliche Beratungsgespräche stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur<br />

Verfügung.<br />

Kontaktdaten<br />

Fachakademie <strong>für</strong> Technik <strong>und</strong> Betriebswirtschaft gGmbH<br />

Brenneckestraße 95<br />

39116 Magdeburg<br />

Telefon: 0391 405610<br />

Fax: 0391 4056141<br />

Email: info@ftb-md.de<br />

Homepage: www.ftb-md.de<br />

So finden Sie uns in der Brenneckestraße 95<br />

Fachakademie <strong>für</strong> Technik <strong>und</strong> Betriebswirtschaft gGmbH<br />

Informationsmaterial <strong>Sachverständiger</strong> <strong>Kfz</strong> - Stand: Juni 2012<br />

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Fachakademie <strong>für</strong> Technik <strong>und</strong> Betriebswirtschaft gGmbH<br />

Informationsmaterial <strong>Sachverständiger</strong> <strong>Kfz</strong> - Stand: Juni 2012<br />

Fachakademie <strong>für</strong> Technik <strong>und</strong><br />

Betriebswirtschaft gGmbH<br />

A n m e l d u n g zum Lehrgang<br />

<strong>Sachverständiger</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Schäden</strong> <strong>und</strong> <strong>Kfz</strong>-Bewertung<br />

Hiermit melde ich mich verbindlich zum unten eingetragenen Lehrgang an.<br />

(Je Teilnehmer bitte eine Anmeldung ausfüllen. Bei Bedarf bitte kopieren!)<br />

Unterrichtsform Vollzeit Teilzeit<br />

Lehrgang-Nr.:<br />

(z.B.: SVK-VZ 1)<br />

Wie oder durch wen wurden Sie auf das<br />

Angebot der <strong>FTB</strong> aufmerksam?<br />

Name: Vorname:<br />

(Tageslehrgang) (berufsbegleitend)<br />

geb. am: Geburtsort:<br />

PLZ / Ort:<br />

Straße, Nr.:<br />

Tel. priv.: Tel. dienstlich:<br />

erlernter Beruf: Berufspraxis:<br />

Staatszugehörigkeit:<br />

Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die umseitigen Teilnahmebedingungen der <strong>FTB</strong> gGmbH an.<br />

Ort Datum Unterschrift des Teilnehmers<br />

Fachakademie <strong>für</strong> Technik <strong>und</strong> Betriebswirtschaft gGmbH<br />

39116 Magdeburg, Brenneckestraße 95<br />

39110 Magdeburg, Spielhagenstraße 16<br />

Tel. 0391 405610 Fax 0391 4056141<br />

Jahre<br />

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Fachakademie <strong>für</strong> Technik <strong>und</strong> Betriebswirtschaft gGmbH<br />

Informationsmaterial <strong>Sachverständiger</strong> <strong>Kfz</strong> - Stand: Juni 2012<br />

Teilnahmebedingungen<br />

1. Anmeldung <strong>und</strong> Vertragsabschluss<br />

Für die Anmeldung zum Lehrgang ist das Formular der <strong>FTB</strong> zu verwenden. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an.<br />

Nach Prüfung der vom Teilnehmer angegebenen Zugangsvoraussetzungen <strong>für</strong> den Lehrgang erteilt die <strong>FTB</strong> in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach<br />

Eingang der Anmeldung schriftlich die Zulassung zum Lehrgang. Mit Erteilung der Lehrgangszulassung kommt der Vertrag rechtswirksam zustande.<br />

2. Zahlungsbedingungen<br />

Die Lehrgangsgebühren je Ausbildungsteil sind spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung fällig. Der Preis <strong>für</strong> die Teilnahme am Lehrgang geht aus<br />

der Lehrgangszulassung hervor. Auf Antrag des Teilnehmers kann die Zahlungsweise in monatlich gleich bleibenden Beträgen gewährt werden. In diesem<br />

Fall erklärt sich der Teilnehmer mit dem Gebühreneinzug über das Lastschriftverfahren einverstanden. Hierzu ist der <strong>FTB</strong> eine Einzugsermächtigung zu<br />

erteilen. Die Abbuchung der Monatsraten erfolgt ohne Unterbrechung (auch in den Ferienzeiten) jeweils zum Monatsanfang. Gebühren, die sich aus nicht<br />

gedeckten Konten ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Ist der Teilnehmer nicht Kontoinhaber, so ist vom Kontoinhaber eine Einzugsermächtigung<br />

zu erteilen. Müssen Lehrgangskosten angemahnt werden, betragen die Gebühren <strong>für</strong> die erste Mahnung 10,- €, <strong>für</strong> die zweite Mahnung 20,- €.<br />

3. Rücktritt<br />

Die Erklärung über den Rücktritt von einem Lehrgang muss schriftlich erfolgen. Bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmer ohne Nennung<br />

von Gründen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt innerhalb von zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn ist von dem Teilnehmer eine<br />

Verwaltungspauschale in Höhe von 8 % der zuerst anfallenden Lehrgangsgebühren, mindestens jedoch 30,- €, zu zahlen, es sei denn, der Teilnehmer<br />

stellt einen Ersatzteilnehmer. Maßgebend <strong>für</strong> die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels der Rücktrittserklärung.<br />

Die Durchführung der Lehrgänge ist von einer Mindestteilnehmerzahl anhängig. Wird diese nicht erreicht, kann die <strong>FTB</strong> Lehrgänge bis eine Woche vor<br />

Lehrgangsbeginn absagen, ohne dass der Teilnehmer hieraus Ansprüche ableiten kann. Die <strong>FTB</strong> setzt den Teilnehmer über die Absage schriftlich in<br />

Kenntnis. Bereits gezahlte Lehrgangskosten werden erstattet.<br />

4. Kündigung<br />

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Lehrgängen, die weniger als drei Monate dauern, ist die Kündigung nach Lehrgangsbeginn ausgeschlossen.<br />

Bei Lehrgängen die länger als drei Monate laufen, kann der Teilnehmer den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von sechs Wochen erstmals<br />

zum Ende der ersten drei Lehrgangsmonate kündigen. Danach kann der Teilnehmer den Vertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende<br />

eines Kalendermonats ordentlich kündigen. Bei Kündigung durch den Teilnehmer, sind die bis zum Ende der Kündigungsfrist anfallenden<br />

Lehrgangsgebühren zu entrichten. Darüber hinaus gezahlte Beträge werden von der <strong>FTB</strong> erstattet.<br />

Die <strong>FTB</strong> ist insbesondere berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn:<br />

- Umstände eintreten, die darauf schließen lassen, dass der Teilnehmer zur Erlangung der Lehrgangszulassung unrichtige Angaben gemacht hat;<br />

- Gründe in der Person oder im Verhalten des Teilnehmers vorliegen, die einen effektiven gruppenorientierten Lehrgangsablauf nicht gewährleisten.<br />

In diesen Fällen hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu entrichten.<br />

Änderungen im Dozenteneinsatz oder des Unterrichtsortes (innerhalb von Magdeburg) stellen keinen Kündigungsgr<strong>und</strong> dar. Erstreckt sich ein Vertrag über<br />

mehrere Ausbildungsteile, kann der Teilnehmer die folgenden Lehrgangsabschnitte unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum letzten<br />

Unterrichtstag eines Lehrgangsabschnitts schriftlich kündigen. Die Kündigungsbedingungen gelten jeweils <strong>für</strong> jeden Lehrgangsabschnitt separat.<br />

5. Pflichten der <strong>FTB</strong><br />

Die <strong>FTB</strong> verpflichtet sich, den Lehrgang in hoher Qualität auf der Gr<strong>und</strong>lage der aktuellen Rahmenlehrpläne durchzuführen. In Abstimmung mit den<br />

Teilnehmern behält sich die <strong>FTB</strong> vor, zusätzliche Inhalte aufzunehmen bzw. bestehende Inhalte zu modifizieren. Die Schwerpunkte des Lehrgangs dürfen<br />

jedoch nicht geändert werden. Über die Teilnahme am Lehrgang wird von der <strong>FTB</strong> eine Anwesenheitsliste geführt. Die <strong>FTB</strong> behält sich das Recht vor, bei<br />

unvorhersehbaren Ereignissen, z.B. Erkrankung eines Dozenten, die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsst<strong>und</strong>en zu ändern oder zu verschieben,<br />

ohne dass der Teilnehmer daraus Ansprüche ableiten kann.<br />

6. Pflichten des Teilnehmers<br />

Der Teilnehmer verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person bezüglich der Zulassung zur Prüfung zu machen; Falschaussagen können<br />

zum Prüfungsausschluss führen. Weiterhin ist der Teilnehmer verpflichtet, die Anweisungen der Dozenten, die Unfallverhütungsvorschriften <strong>und</strong> die<br />

Hausordnung zu beachten. Beim Fernbleiben vom Unterricht ist die <strong>FTB</strong> unter Angabe des wichtigen Gr<strong>und</strong>es unverzüglich zu unterrichten. Teilnehmer,<br />

die von der Agentur <strong>für</strong> Arbeit bzw. ARGE gefördert werden sind verpflichtet, vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an eine ärztliche Bescheinigung über<br />

die Arbeitsunfähigkeit spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Die technische Ausstattung, EDV-<br />

Anlagen, sonstige Geräte, Lehr- <strong>und</strong> Lernmittel sind nur nach Anweisung der Dozenten zu bedienen <strong>und</strong> sorgsam zu behandeln, die Software nicht zu<br />

kopieren, sie nicht aus Räumen der <strong>FTB</strong> zu entfernen <strong>und</strong>/ oder <strong>für</strong> private oder kommerzielle Zwecke zu verwenden. Verstößt der Teilnehmer gegen die o.<br />

g. Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann er mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme am Lehrgang ganz oder teilweise ausgeschlossen<br />

werden. Der <strong>FTB</strong> bleibt es vorbehalten, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.<br />

7. Haftung<br />

Die <strong>FTB</strong> haftet nicht <strong>für</strong> Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände, Kraftfahrzeuge <strong>und</strong> der Garderobe. Der Teilnehmer hat <strong>für</strong><br />

vorsätzliche <strong>und</strong> grob fahrlässige Beschädigungen am Eigentum der <strong>FTB</strong> Schadenersatz zu leisten. Die von der <strong>FTB</strong> zur Verfügung gestellte Software ist<br />

ausschließlich zu Lehrgangszwecken zu nutzen. Jeglicher Missbrauch führt zu Schadenersatzansprüchen seitens der <strong>FTB</strong> oder Dritter. Sofern keine<br />

Delegierung durch den Betrieb erfolgt, ist der Lehrgangsteilnehmer über die <strong>FTB</strong> unfallversichert.<br />

8. Widerrufsrecht<br />

Der Teilnehmer kann seine als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgegebene Vertragserklärung innerhalb<br />

von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief oder Fax) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur<br />

Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist unter Angabe der Lehrgangsbezeichnung an folgende<br />

Adresse oder Faxnummer zu richten: Fachakademie <strong>für</strong> Technik <strong>und</strong> Betriebswirtschaft gGmbH, Brenneckestraße 95, 39116 Magdeburg, Fax 0391<br />

4056141 oder per mail: info@ftb-md.de<br />

9. SGB III geförderte Teilnehmer<br />

Teilnehmer, die durch die Agentur <strong>für</strong> Arbeit oder ARGE mit einem Bildungsgutschein gefördert werden, erhalten ergänzend zu dem Ausbildungsvertrag<br />

eine Zusatzvereinbarung, welche Bestandteil des Ausbildungsvertrages ist. Hier gilt ein besonderes Rücktritts- <strong>und</strong> Kündigungsrecht.<br />

10. Nebenabreden<br />

Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen der Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Teilnahmebedingungen führt nicht zur<br />

Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen. Sollten eine oder mehrere Bedingungen unwirksam sein, sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame<br />

durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.<br />

(Wird von der <strong>FTB</strong> ausgefüllt)<br />

Eingang der Anmeldung<br />

Voraussetzungen geprüft<br />

Zulassung erteilt<br />

Teilnehmernummer<br />

Datum Unterschrift Bemerkungen<br />

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