Sachverständiger für Kfz- Schäden und Kfz-Bewertung* - FTB
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Fachakademie <strong>für</strong> Technik <strong>und</strong><br />
Betriebswirtschaft gGmbH<br />
Magdeburg<br />
Zertifizierter<br />
Bildungsträger<br />
nach AZWV<br />
Wollen Sie jetzt<br />
Ihre Zukunft<br />
bestimmen?<br />
Wir zeigen<br />
Ihnen den Weg.<br />
<strong>Sachverständiger</strong> <strong>für</strong> <strong>Kfz</strong>-<br />
<strong>Schäden</strong> <strong>und</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Bewertung*</strong><br />
- ab SaZ 6 geeignet –<br />
Vollzeitkurs–Nr.: SVK-VZ 1<br />
Beginn: 03.09.2012<br />
Ende: 18.10.2012<br />
Abschlussprüfung: 23.10.2012 <strong>und</strong> 25.10.2012<br />
Teilzeitkurs–Nr.: SVK-TZ 1<br />
Beginn: 07.09.2012<br />
Ende: 05.01.2013<br />
Blockphase:<br />
Abschlussprüfung:<br />
Ferien:<br />
Bildung <strong>für</strong> Ihre Zukunft<br />
26.11.2012 bis 01.12.2012<br />
08.01.2013 <strong>und</strong> 10.01.2013<br />
17.12.2012 bis 04.01.2013<br />
Wir führen diesen Lehrgang in Kooperation mit der Firma U.D.S.,<br />
Inhaber Frank Döring, durch.<br />
*mit TÜV-Rheinland geprüfter Qualifikation
Zielgruppe: � Jeder mit abgeschlossener Meister/Technikerausbildung im <strong>Kfz</strong>-<br />
Bereich als Selbstzahler oder gefördert durch das<br />
Unternehmen, davon abweichende Qualifikation nach<br />
Einzelfallentscheidung<br />
� Jeder mit abgeschlossenem Studium in einem technischen<br />
Studienfach als Selbstzahler oder gefördert durch das<br />
Unternehmen<br />
� Ehemalige oder freigestellte Zeitsoldaten der B<strong>und</strong>eswehr,<br />
gefördert über den Berufsförderungsdienst<br />
Lehrgangsziel: Kraftfahrzeugsachverständige bewerten u.a. die Höhe des<br />
Reparaturschadens nach Unfällen an Kraftfahrzeugen, bewerten<br />
Fahrzeuge, z.B. nach erfolgten Umbauten, bei klassischen<br />
Fahrzeugen oder bei Leasing-Rücknahmen. Der moderne<br />
Sachverständige wird heute auch als Berater benötigt, z.B. beim<br />
Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen bzw. Fahrzeugflotten.<br />
Zugangsvoraussetzungen: Für die Tätigkeit werden folgende Abschlüsse vorausgesetzt:<br />
Fachakademie <strong>für</strong> Technik <strong>und</strong> Betriebswirtschaft gGmbH<br />
Informationsmaterial <strong>Sachverständiger</strong> <strong>Kfz</strong> - Stand: Juni 2012<br />
� Kraftfahrzeugtechnikermeister/in, Karosseriebaumeister/in,<br />
Lackiermeister/in <strong>und</strong> Zweiradmechanikermeister/in<br />
� Staatlich geprüfte/r Techniker/in Fachrichtung Karosserie-<br />
<strong>und</strong> Fahrzeugtechnik oder Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik<br />
� z.B. über folgende Studienfächer: Elektrotechnik (Bachelor/<br />
Master), Fahrzeugtechnik (Bachelor/Master), Maschinenbau<br />
(Bachelor/Master)<br />
Gesamtdauer: ca. 7 Wochen (Vollzeit); ca. 4 Monate (Teilzeit)<br />
Unterrichtsform: Vollzeit durchschnittlich 36 Ustd./Woche;<br />
Teilzeit durchschnittlich 14 Ustd./Woche; Blockphase 60 Ustd./Wo.<br />
Unterrichtszeiten: Vollzeit: Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:15 Uhr<br />
14-tägig Freitag von 08:00 Uhr bis 15:15 Uhr<br />
Teilzeit: freitags von 16:15 Uhr bis 21:00 Uhr;<br />
samstags von 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr<br />
Blockphase: Montag bis Samstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />
Anmeldung: bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn <strong>und</strong> nach Vereinbarung<br />
schriftlich mit dem Anmeldeformular<br />
Nachweise: 1. Berufsabschlüsse<br />
2. Nachweis der Berufserfahrung bzw. der berufsnahen<br />
Verwendung (Bescheinigung über den BFD)<br />
- Bescheinigung gemäß § 45 BBiG oder<br />
- Bescheinigung der berufsnahen Verwendung mit ATN oder<br />
- Einzelplatzbeschreibung<br />
Bildungsart: Abschlussprüfung in besonderen Fällen nach § 45 Abs. 3 BBiG<br />
Abschlussbezeichnung: <strong>Sachverständiger</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Schäden</strong> <strong>und</strong> –Bewertung (mit TÜV-Rheinland<br />
geprüfter Qualifikation)<br />
Prüfende Stelle: TÜV Rheinland (PersCert)<br />
Kosten: � Lehrgangsgebühren incl. Lehrgangsmaterial: 3.600,00 €<br />
� Prüfungsgebühren 395,00 €<br />
beruflicher Aufstieg: � Selbstständigkeit<br />
� Teilselbstständigkeit<br />
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Inhalt der Fortbildung (Auszug aus den Modulen)<br />
im Modul I „Gr<strong>und</strong>lagen der Gutachtenerstellung“:<br />
� Gutachtenarten <strong>und</strong> Umfang<br />
� Begriffe <strong>und</strong> Definitionen, Gutachtenaufbau<br />
im Modul II „Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> die Tätigkeit als <strong>Sachverständiger</strong>“:<br />
� Aufbau der Rechtsordnung<br />
� Zivilrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten Recht, Öffentliches Recht, Vertragsrecht, Haftungsrecht<br />
� Schadenersatzrecht, Gefährdungs- <strong>und</strong> Verschuldungshaftung<br />
� Rechtssprechung im SWD, Entschädigung <strong>für</strong> SV <strong>und</strong> Zeugen<br />
im Modul III „Versicherungstechnische Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Kaskoschäden“:<br />
� Begriffsdefinitionen <strong>und</strong> Unterscheidung der Unfallarten<br />
� AKB <strong>und</strong> ihre daraus folgenden Anforderungen an den Gutachter, Sachverständigenverfahren<br />
im Modul IV „Fahrzeugtechnische Kenntnisse <strong>für</strong> die Tätigkeit des Sachverständigen“:<br />
� Motorenk<strong>und</strong>e, Betriebsstoffe, Antriebslehre, Fahrdynamik, Bremsanlagen, Reifenseminar<br />
� Lichttechnische Einrichtungen, Fahrzeug- <strong>und</strong> Karosseriebau<br />
� Lackierung, Moderne Werkstoffe im Fahrzeugbau<br />
im Modul V „Technische Fotografie“:<br />
� Fotoausrüstung, richtige Ausleuchtung<br />
� Rechtliche Bedeutung von Fotos bei der Gutachtenerstellung<br />
im Modul VI „ Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung <strong>und</strong> Straßenverkehrszulassungsordnung“<br />
� relevante Themen <strong>für</strong> die Sachverständigentätigkeit<br />
im Modul VII „Fahrzeugbewertung, Spuren am <strong>Kfz</strong> sichern <strong>und</strong> interpretieren“:<br />
� Erstellung von Wertgutachten <strong>und</strong> Rücknahme-GA<br />
� Oldtimer <strong>und</strong> Spezialfahrzeuge, Begriffsdefinitionen<br />
im Modul VIII „Einführung in die Arbeit mit dem Rechnerprogramm:<br />
� Vorstellung von unterschiedlichen Programmen, Typenbogen<br />
� Gr<strong>und</strong>lagen der Programmbedienung. Vor- <strong>und</strong> Nachtexte, Kalkulationsoberfläche, Fotoanlage<br />
� Gutachtenabschluss<br />
im Modul IX „Training mit dem Rechnerprogramm“:<br />
� Aufträge anlegen, Kalkulieren<br />
� Fahrzeugbewertung<br />
� Anlegen von unterschiedlichen Gutachtenarten<br />
im Modul X „Aktives Schadensmanagement im Unternehmen“<br />
� professionelle Prozesssteuerung im Unternehmen<br />
� Kommunikation mit allen relevanten Partnern<br />
im Modul XI „Gutachterliche Tätigkeiten <strong>für</strong> das Gericht“:<br />
� Gr<strong>und</strong>lagen, SV/SV-Zeuge, SV in ZPO/STPO<br />
� Verhalten vor Gericht<br />
� Anforderungen an das Gutachten<br />
im Modul XII „Schadengutachten Praxis“:<br />
� Schadenaufnahme, Schadenentstehung, Schadenumfang<br />
� Kalkulation, GA-Erstellung<br />
� Umgang mit Schadenaufnahmebogen <strong>und</strong> der Kamera vor Ort, Besichtigungsbedingungen<br />
� Übungsfälle<br />
Fachakademie <strong>für</strong> Technik <strong>und</strong> Betriebswirtschaft gGmbH<br />
Informationsmaterial <strong>Sachverständiger</strong> <strong>Kfz</strong> - Stand: Juni 2012<br />
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Prüfung<br />
Zur Prüfung wird ein Prüfungsgutachten erstellt. Der Prüfungstag setzt sich aus zwei Teilen zusammen<br />
- schriftliche Prüfung<br />
- mündliche Prüfung (Verteidigung des Gutachtens, Beantwortung von Fragen)<br />
Die Prüfung findet in den Räumen der Fachakademie <strong>für</strong> Technik <strong>und</strong> Betriebswirtschaft gGmbH statt.<br />
Ansprechpartner<br />
Lehrgangskoordinatorin: Frau Schatz<br />
Für weitere Informationen <strong>und</strong> persönliche Beratungsgespräche stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur<br />
Verfügung.<br />
Kontaktdaten<br />
Fachakademie <strong>für</strong> Technik <strong>und</strong> Betriebswirtschaft gGmbH<br />
Brenneckestraße 95<br />
39116 Magdeburg<br />
Telefon: 0391 405610<br />
Fax: 0391 4056141<br />
Email: info@ftb-md.de<br />
Homepage: www.ftb-md.de<br />
So finden Sie uns in der Brenneckestraße 95<br />
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Informationsmaterial <strong>Sachverständiger</strong> <strong>Kfz</strong> - Stand: Juni 2012<br />
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Fachakademie <strong>für</strong> Technik <strong>und</strong> Betriebswirtschaft gGmbH<br />
Informationsmaterial <strong>Sachverständiger</strong> <strong>Kfz</strong> - Stand: Juni 2012<br />
Fachakademie <strong>für</strong> Technik <strong>und</strong><br />
Betriebswirtschaft gGmbH<br />
A n m e l d u n g zum Lehrgang<br />
<strong>Sachverständiger</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Schäden</strong> <strong>und</strong> <strong>Kfz</strong>-Bewertung<br />
Hiermit melde ich mich verbindlich zum unten eingetragenen Lehrgang an.<br />
(Je Teilnehmer bitte eine Anmeldung ausfüllen. Bei Bedarf bitte kopieren!)<br />
Unterrichtsform Vollzeit Teilzeit<br />
Lehrgang-Nr.:<br />
(z.B.: SVK-VZ 1)<br />
Wie oder durch wen wurden Sie auf das<br />
Angebot der <strong>FTB</strong> aufmerksam?<br />
Name: Vorname:<br />
(Tageslehrgang) (berufsbegleitend)<br />
geb. am: Geburtsort:<br />
PLZ / Ort:<br />
Straße, Nr.:<br />
Tel. priv.: Tel. dienstlich:<br />
erlernter Beruf: Berufspraxis:<br />
Staatszugehörigkeit:<br />
Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die umseitigen Teilnahmebedingungen der <strong>FTB</strong> gGmbH an.<br />
Ort Datum Unterschrift des Teilnehmers<br />
Fachakademie <strong>für</strong> Technik <strong>und</strong> Betriebswirtschaft gGmbH<br />
39116 Magdeburg, Brenneckestraße 95<br />
39110 Magdeburg, Spielhagenstraße 16<br />
Tel. 0391 405610 Fax 0391 4056141<br />
Jahre<br />
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Informationsmaterial <strong>Sachverständiger</strong> <strong>Kfz</strong> - Stand: Juni 2012<br />
Teilnahmebedingungen<br />
1. Anmeldung <strong>und</strong> Vertragsabschluss<br />
Für die Anmeldung zum Lehrgang ist das Formular der <strong>FTB</strong> zu verwenden. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an.<br />
Nach Prüfung der vom Teilnehmer angegebenen Zugangsvoraussetzungen <strong>für</strong> den Lehrgang erteilt die <strong>FTB</strong> in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach<br />
Eingang der Anmeldung schriftlich die Zulassung zum Lehrgang. Mit Erteilung der Lehrgangszulassung kommt der Vertrag rechtswirksam zustande.<br />
2. Zahlungsbedingungen<br />
Die Lehrgangsgebühren je Ausbildungsteil sind spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung fällig. Der Preis <strong>für</strong> die Teilnahme am Lehrgang geht aus<br />
der Lehrgangszulassung hervor. Auf Antrag des Teilnehmers kann die Zahlungsweise in monatlich gleich bleibenden Beträgen gewährt werden. In diesem<br />
Fall erklärt sich der Teilnehmer mit dem Gebühreneinzug über das Lastschriftverfahren einverstanden. Hierzu ist der <strong>FTB</strong> eine Einzugsermächtigung zu<br />
erteilen. Die Abbuchung der Monatsraten erfolgt ohne Unterbrechung (auch in den Ferienzeiten) jeweils zum Monatsanfang. Gebühren, die sich aus nicht<br />
gedeckten Konten ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Ist der Teilnehmer nicht Kontoinhaber, so ist vom Kontoinhaber eine Einzugsermächtigung<br />
zu erteilen. Müssen Lehrgangskosten angemahnt werden, betragen die Gebühren <strong>für</strong> die erste Mahnung 10,- €, <strong>für</strong> die zweite Mahnung 20,- €.<br />
3. Rücktritt<br />
Die Erklärung über den Rücktritt von einem Lehrgang muss schriftlich erfolgen. Bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmer ohne Nennung<br />
von Gründen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt innerhalb von zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn ist von dem Teilnehmer eine<br />
Verwaltungspauschale in Höhe von 8 % der zuerst anfallenden Lehrgangsgebühren, mindestens jedoch 30,- €, zu zahlen, es sei denn, der Teilnehmer<br />
stellt einen Ersatzteilnehmer. Maßgebend <strong>für</strong> die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels der Rücktrittserklärung.<br />
Die Durchführung der Lehrgänge ist von einer Mindestteilnehmerzahl anhängig. Wird diese nicht erreicht, kann die <strong>FTB</strong> Lehrgänge bis eine Woche vor<br />
Lehrgangsbeginn absagen, ohne dass der Teilnehmer hieraus Ansprüche ableiten kann. Die <strong>FTB</strong> setzt den Teilnehmer über die Absage schriftlich in<br />
Kenntnis. Bereits gezahlte Lehrgangskosten werden erstattet.<br />
4. Kündigung<br />
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Lehrgängen, die weniger als drei Monate dauern, ist die Kündigung nach Lehrgangsbeginn ausgeschlossen.<br />
Bei Lehrgängen die länger als drei Monate laufen, kann der Teilnehmer den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von sechs Wochen erstmals<br />
zum Ende der ersten drei Lehrgangsmonate kündigen. Danach kann der Teilnehmer den Vertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende<br />
eines Kalendermonats ordentlich kündigen. Bei Kündigung durch den Teilnehmer, sind die bis zum Ende der Kündigungsfrist anfallenden<br />
Lehrgangsgebühren zu entrichten. Darüber hinaus gezahlte Beträge werden von der <strong>FTB</strong> erstattet.<br />
Die <strong>FTB</strong> ist insbesondere berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn:<br />
- Umstände eintreten, die darauf schließen lassen, dass der Teilnehmer zur Erlangung der Lehrgangszulassung unrichtige Angaben gemacht hat;<br />
- Gründe in der Person oder im Verhalten des Teilnehmers vorliegen, die einen effektiven gruppenorientierten Lehrgangsablauf nicht gewährleisten.<br />
In diesen Fällen hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu entrichten.<br />
Änderungen im Dozenteneinsatz oder des Unterrichtsortes (innerhalb von Magdeburg) stellen keinen Kündigungsgr<strong>und</strong> dar. Erstreckt sich ein Vertrag über<br />
mehrere Ausbildungsteile, kann der Teilnehmer die folgenden Lehrgangsabschnitte unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum letzten<br />
Unterrichtstag eines Lehrgangsabschnitts schriftlich kündigen. Die Kündigungsbedingungen gelten jeweils <strong>für</strong> jeden Lehrgangsabschnitt separat.<br />
5. Pflichten der <strong>FTB</strong><br />
Die <strong>FTB</strong> verpflichtet sich, den Lehrgang in hoher Qualität auf der Gr<strong>und</strong>lage der aktuellen Rahmenlehrpläne durchzuführen. In Abstimmung mit den<br />
Teilnehmern behält sich die <strong>FTB</strong> vor, zusätzliche Inhalte aufzunehmen bzw. bestehende Inhalte zu modifizieren. Die Schwerpunkte des Lehrgangs dürfen<br />
jedoch nicht geändert werden. Über die Teilnahme am Lehrgang wird von der <strong>FTB</strong> eine Anwesenheitsliste geführt. Die <strong>FTB</strong> behält sich das Recht vor, bei<br />
unvorhersehbaren Ereignissen, z.B. Erkrankung eines Dozenten, die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsst<strong>und</strong>en zu ändern oder zu verschieben,<br />
ohne dass der Teilnehmer daraus Ansprüche ableiten kann.<br />
6. Pflichten des Teilnehmers<br />
Der Teilnehmer verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person bezüglich der Zulassung zur Prüfung zu machen; Falschaussagen können<br />
zum Prüfungsausschluss führen. Weiterhin ist der Teilnehmer verpflichtet, die Anweisungen der Dozenten, die Unfallverhütungsvorschriften <strong>und</strong> die<br />
Hausordnung zu beachten. Beim Fernbleiben vom Unterricht ist die <strong>FTB</strong> unter Angabe des wichtigen Gr<strong>und</strong>es unverzüglich zu unterrichten. Teilnehmer,<br />
die von der Agentur <strong>für</strong> Arbeit bzw. ARGE gefördert werden sind verpflichtet, vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an eine ärztliche Bescheinigung über<br />
die Arbeitsunfähigkeit spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Die technische Ausstattung, EDV-<br />
Anlagen, sonstige Geräte, Lehr- <strong>und</strong> Lernmittel sind nur nach Anweisung der Dozenten zu bedienen <strong>und</strong> sorgsam zu behandeln, die Software nicht zu<br />
kopieren, sie nicht aus Räumen der <strong>FTB</strong> zu entfernen <strong>und</strong>/ oder <strong>für</strong> private oder kommerzielle Zwecke zu verwenden. Verstößt der Teilnehmer gegen die o.<br />
g. Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann er mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme am Lehrgang ganz oder teilweise ausgeschlossen<br />
werden. Der <strong>FTB</strong> bleibt es vorbehalten, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.<br />
7. Haftung<br />
Die <strong>FTB</strong> haftet nicht <strong>für</strong> Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände, Kraftfahrzeuge <strong>und</strong> der Garderobe. Der Teilnehmer hat <strong>für</strong><br />
vorsätzliche <strong>und</strong> grob fahrlässige Beschädigungen am Eigentum der <strong>FTB</strong> Schadenersatz zu leisten. Die von der <strong>FTB</strong> zur Verfügung gestellte Software ist<br />
ausschließlich zu Lehrgangszwecken zu nutzen. Jeglicher Missbrauch führt zu Schadenersatzansprüchen seitens der <strong>FTB</strong> oder Dritter. Sofern keine<br />
Delegierung durch den Betrieb erfolgt, ist der Lehrgangsteilnehmer über die <strong>FTB</strong> unfallversichert.<br />
8. Widerrufsrecht<br />
Der Teilnehmer kann seine als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgegebene Vertragserklärung innerhalb<br />
von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief oder Fax) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur<br />
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist unter Angabe der Lehrgangsbezeichnung an folgende<br />
Adresse oder Faxnummer zu richten: Fachakademie <strong>für</strong> Technik <strong>und</strong> Betriebswirtschaft gGmbH, Brenneckestraße 95, 39116 Magdeburg, Fax 0391<br />
4056141 oder per mail: info@ftb-md.de<br />
9. SGB III geförderte Teilnehmer<br />
Teilnehmer, die durch die Agentur <strong>für</strong> Arbeit oder ARGE mit einem Bildungsgutschein gefördert werden, erhalten ergänzend zu dem Ausbildungsvertrag<br />
eine Zusatzvereinbarung, welche Bestandteil des Ausbildungsvertrages ist. Hier gilt ein besonderes Rücktritts- <strong>und</strong> Kündigungsrecht.<br />
10. Nebenabreden<br />
Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen der Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Teilnahmebedingungen führt nicht zur<br />
Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen. Sollten eine oder mehrere Bedingungen unwirksam sein, sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame<br />
durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.<br />
(Wird von der <strong>FTB</strong> ausgefüllt)<br />
Eingang der Anmeldung<br />
Voraussetzungen geprüft<br />
Zulassung erteilt<br />
Teilnehmernummer<br />
Datum Unterschrift Bemerkungen<br />
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