Ing.-Büro Hoppe & Metke - Mitsubishi Pickup L200
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dem, Hersteller Goldschmidt, einscWießlich des Teile<br />
gutachtens (Anlage 2)<br />
Aus den vorliegenden Unterlagen sowie den durchgeführten Untersuchungen<br />
ergeben sich für Ihr Fahrzeug folgende Kenn- und technische Daten:<br />
Amtliches Kennzeichen RD - SP 210<br />
Zulassung als LKW, offener Kasten bei wahlweiser Ausrüstung mit<br />
Wohnaufbau, Typ Camp 6 L, Hersteller Nordstar, als Sonder-Kfz /<br />
Wohnmobil über 2,8 1.<br />
Hersteller<br />
Typ<br />
Verkaufsbezeichnung<br />
Fahrzeug-Ident-Nummer<br />
Ausführung<br />
Werksbezeichnung<br />
Hubraum / Leistung<br />
Erstzulassung<br />
<strong>Mitsubishi</strong><br />
K60T<br />
<strong>L200</strong><br />
MMBJNK7404DO 12273<br />
74GNF5<br />
K74TGJENXFL6<br />
2.477 ccm / 98 kW<br />
17.02.2004.<br />
In der Zulassung als LKW offener Kasten ohne Verwendung des wahlweise<br />
aufzusetzenden Wohnaufbaues ergeben sich folgende weitere Daten:<br />
Maße über alles<br />
Breite<br />
Höhe<br />
Leergewicht<br />
2<br />
5.010 mm<br />
1.775 mm<br />
1.800 mm<br />
1.840 kg
Zul. Gesamtgewicht<br />
Zul. Achslast vorne<br />
Zul. Achslast hinten<br />
3.100 kg<br />
1.220 kg<br />
1.880 kg.<br />
Unter Verwendung des wahlweise aufzusetzenden Wohnaufbaues ergeben sich<br />
folgende veränderte Daten:<br />
Leergewicht 2.430 kg<br />
Länge über alles 5.750 mm<br />
-- Breite 2.080 mm<br />
Höhe 2.850 mm<br />
Räder / Bereifung:<br />
Räder<br />
Bereifung<br />
Leichtmetallfelge 8,5 J x 18 H 2,<br />
ET10, KBA 45575<br />
285/55 R 18 113 S<br />
Aus dem Fahrzeugbrief ergibt sich im Weiteren, dass mit Erstzulassung des<br />
Fahrzeuges am 17.02.2004 eine Auflastung des zulässigen Gesamtgewichts von<br />
2.830 kg auf 3.100 kg vorgenommen wurde. Einhergehend ist dies mit einer<br />
Veränderung der zulässigen Achslasten vorne von 1.200 kg auf 1.220 kg und an<br />
der Hinterachse von 1.750 kg auf 1.880 kg.<br />
3
Aus der Fahrzeug-ABE, die diesem Gutachten als Anlage 3 beigefügt ist, erge<br />
ben sich weitere Daten wie folgt:<br />
Radstand<br />
Leergewicht<br />
(min. / max. je nach Ausrüstung)<br />
Zulässige Stützlast<br />
Zulässige Dachlast<br />
2.960 mm<br />
1.840 - 1.950 kg<br />
100 kg<br />
100 kg.<br />
Nach ihren Angaben wurden keine weiteren Veränderungen am Fahrzeug vor<br />
genommen.<br />
2. Fahrzeuguntersuchungen<br />
Eine erste Untersuchung wurde am 20.02.2007 beim <strong>Ing</strong>.-<strong>Büro</strong> <strong>Hoppe</strong> & Met<br />
ke, Flintbeker Straße 5, in 24113 Kiel, durchgeführt. Weitere Untersuchungen<br />
erfolgten im März 2007.<br />
Bei dem Fahrzeug <strong>Mitsubishi</strong> handelt es sich in der Ausführung um eine Dop<br />
pelkabine mit Pritsche. Der wahlweise aufzusetzende Wohnaufbau des Herstel<br />
lers Nordstar wird auf die Pritsche gesetzt und mit dieser verankert. Es ist fest<br />
zustellen, dass im ordnungsgemäß montierten Zustand des Wohnaufbaus dieser<br />
eine erhebliche Neigung nach hinten aufweist. Hierzu siehe auch das nachfol<br />
gende Lichtbild.<br />
4
Lichtbild Nr. 1<br />
Dieses ist darauf zurückzuführen, dass der Pritschenaufbau, der mit dem kasten<br />
förmigen Leiterrahmen des Fahrzeuges verschraubt ist, eine Abknickung nach<br />
hinten aufweist. Der Spalt zwischen der Vorderseite des Pritschenaufbaues und<br />
der Kabinenrückwand ist nach oben hin stark erweitert. Hierzu siehe auch das<br />
nachfolgende Lichtbild.<br />
5
a) Rahmenvermessung<br />
Lichtbild Nr. 2<br />
Zur Überprüfung der Ursache rur die Fehlstellung des Wohnaufbaus bzw. der<br />
Pritsche wurde eine Vermessung der Rahmengeometrie durchgeführt. Die Ver<br />
messung erfolgte bei der Firma Stehning GmbH in 24145 Kiel unter Verwen<br />
dung einer Rahmenrichtbank. Es wurden 6 Messpunkte ausgemessen. Diese<br />
befinden sich hinter der Vorderachse, auf Höhe der Kabinenrückwand und am<br />
äußeren Ende der hinteren Rahmenlängsträger. Eine Skizze mit dem Messpunk<br />
ten sowie den Sollmaßen habe ich diesem Gutachten als Anlage 4 beigefügt.<br />
Das nachfolgende Lichtbild zeigt das Fahrzeug aufder Rahmenrichtbank.<br />
6
Lichtbild Nr. 3<br />
Hierbei hat sich ergeben, dass die tatsächlichen Maße im vorderen und mittle<br />
ren Bereich den Sollmaßen entsprechen. Im Heckbereich liegt eine Absenkung<br />
der Rahmenlängsträger linksseitig von rund 63 rnrn und rechtsseitig von rund<br />
58 rnrn vor.<br />
Zusammenfassend lässt sich zunächst feststellen, dass der Rahmen des Fahr<br />
zeuges hinter der Hinterachse stark nach unten verformt ist. Dies erklärt die<br />
Fehlstellung der Pritsche bzw. des Wohnaufbaus.<br />
7
) Gewichtswerte<br />
Das Wiegen des Fahrzeuges erfolgte auf einer Waage des Herstellers Pfister,<br />
Serien-Nr. 202A0335. Die Waage ist ausgelegt für ein Gewicht von 200 kg bis<br />
zu 30.000 kg. Die Toleranz ist mit ± 10 kg angegeben.<br />
Das Wiegen hat folgende Messwerte ergeben:<br />
- Leergewicht Fahrzeug ohne Wohnautbau<br />
- Vorderachslast Fahrzeug ohne Wohnautbau<br />
- Hinterachslast Fahrzeug ohne Wohnautbau<br />
- Leergewicht Fahrzeug mit Wohnautbau<br />
- Vorderachslast Fahrzeug mit Wohnaufbau<br />
- Hinterachslast Fahrzeug mit Wohnautbau<br />
2.060 kg<br />
1.170 kg<br />
890kg<br />
2.810 kg<br />
970kg<br />
1.840 kg<br />
Das Fahrzeug war ZUln Zeitpunkt der Wiegungen entsprechend § 43 StVZO mit<br />
einem zu 90 % getUHten und eingebauten Kraftstoffbehälter und zu 100 % ge<br />
fullten Frischwasserbehälter versehen. Zusätzlich befand sich eine Person im<br />
Fahrzeug.<br />
Mit den vorgenannten Messwerten ergibt sich der Schwerpunkt des Fahrzeuges<br />
mit Berücksichtigung des aufgesetzten Wohnautbaus nach den nachfolgenden<br />
mathematischen Beziehungen:<br />
8
.-<br />
c) Dachlast<br />
Gemäß der allgemeinen Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist eine zulässige<br />
Dachlast von 100 kg gegeben. Hieraus errechnet sich eine maximale Erhöhung<br />
der Vorderachslast um rund 39 kg und der Hinterachslast von rund 61 kg.<br />
3. Auswertung<br />
Mit den Abmessungen und Gewichten, die sich aus den Fahrzeugunterlagen<br />
ergeben, lassen sich unter Einbeziehung der gemessenen Gewichte und berech<br />
neten Differenzgewichten folgende Auswertungen herleiten:<br />
a) Leergewicht<br />
Aus den Fahrzeugunterlagen, insbesondere dem Kraftfahrzeugbrief und Kraft<br />
fahrzeugschein, ergibt sich nach Auflastung des Fahrzeuges unter Einbeziehung<br />
des eingetragenen wahlweise zu montierenden Wohnbaus das Leergewicht zu<br />
2.430 kg. Tatsächlich beträgt das Leergewicht des Fahrzeuges 2.810 kg.<br />
Das in den Fahrzeugunterlagen eingetragene Leergewicht wird somit um rund<br />
380 kg überschritten.<br />
b) Zulässiges Gesamtgewicht<br />
Das zulässige Gesamtgewicht beträgt nach den Eintragungen im Fahrzeugbrief<br />
und Fahrzeugschein nach Auflastung des Fahrzeuges 3.100 kg. Das gemessene<br />
Leergewicht des Fahrzeuges beträgt 2.810 kg.<br />
11
Berücksichtigt man im Weiteren die eingetragenen 5 Sitzplätze im Fahrzeug, so<br />
ergibt sich unter Ausnutzung dieser Sitzplätze das Gewicht des Fahrzeuges zu<br />
rund 3.110 kg (2.810 kg + 4 Personen a75 kg = 3.110 kg).<br />
Bereits unter Berücksichtigung dieser Konstellation wird das in den Fahrzeug<br />
unterlagen eingetragene zulässige Gesamtgewicht überschritten. Eine Verwen<br />
dung des Fahrzeuges, wie in den Fahrzeugunterlagen eingetragen, ist somit<br />
nicht möglich.<br />
Eine Nutzung der zulässigen Dachlast bzw. der Anhängerstützlast wäre eben<br />
falls nicht möglich.<br />
c) Vorderachslast<br />
Die zulässige Vorderachslast unter Einbeziehung des Wohnaufbaus beträgt<br />
1.220 kg. Gemessen wurde eine Vorderachslast bei Leergewicht in Höhe von<br />
970 kg. Die zulässige Vorderachslast wird nicht erreicht.<br />
Jedoch ist zu berücksichtigen, dass sich bereits durch alleinige Nutzung eines<br />
Anhängers mit einer Stützlast von 100 kg in der vorgenannten Konfiguration<br />
mit einem Fahrer die Vorderachslast um rund 44 kg reduziert. Das heißt, die<br />
tatsächliche Vorderachslast würde dann rund 926 kg betragen. Gemäß der all<br />
gemeinen Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeuges ist bei Leergewicht für die<br />
Vorderachse ein Mindestwert von 940 kg vorgegeben. Das heißt, in der vorge<br />
nannten Konfiguration bei Leergewicht des Fahrzeuges (mit Wohnaufbau) wird<br />
der Mindestwert der Vorderachslast gemäß der allgemeinen Betriebserlaubnis<br />
unterschritten.<br />
12
.,,-.<br />
d) Hinterachslast<br />
Die zulässige Hinterachslast fUr das Fahrzeug beträgt nach den vorliegenden<br />
Unterlagen 1.880 kg (nach Auflastung auf 3.100 kg). Die gemessene tatsächli<br />
che Hinterachslast in der Konfiguration mit Wohnaufbau beträgt - wie bereits<br />
beschrieben - 1.840 kg. In dieser Konfiguration wäre die Verwendung eines<br />
Anhängers mit einer Stützlast von 100 kg, die zu einer Erhöhung der Hinter<br />
achslast von 143 kg fUhrt oder aber das MitfUhren von Personen mit einer Er<br />
höhung der Hinterachslast von 163 kg, nicht mehr möglich. In beiden Fällen<br />
würde die zulässige Hinterachslast von 1.880 kg überschritten werden.<br />
e) Fahrzeugräder<br />
Das Fahrzeug ist mit Leichtmetallfelgen der Größe 8,5 J x 18 H2 ausgerüstet.<br />
Das Gutachten zur Erteilung der allgemeinen Betriebserlaubnis 45575 ist die<br />
sem Gutachten in der Anlage beigefUgt. Hieraus ergibt sich eine zulässige Rad<br />
last von 900 kg. Die in den Fahrzeugunterlagen eingetragene zulässige Hinter<br />
achslast von 1.880 kg überschreitet bereits die im Gutachten zur Erteilung der<br />
allgemeinen Betriebserlaubnis angegebene Radlast um 80 kg (zulässige Hinter<br />
achslast 1.880 kg - 2 x 900 kg Radlast = 80 kg).<br />
f) Zusatzluftfedern<br />
Gemäß dem Gutachten Nr. 1810090029, ausgestellt vom TÜV Automotive<br />
GmbH, sind die im Fahrzeug verwendeten Zusatzluftfedem fUr ein zulässiges<br />
Gesamtgewicht von 2.800 kg ausgelegt. Gemäß den Fahrzeugunterlagen wurde<br />
das Fahrzeug auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.100 kg aufgelastet. Die<br />
zulässige Last wird somit um 300 kg überschritten.<br />
13
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der LKW / Sonder-Kfz Wohnmobil<br />
bereits im statischen Zustand Überlastungen aufweist. Eine Verwendung des<br />
Fahrzeuges mit den in den Fahrzeugpapieren angegebenen Sitzplätzen fUhrt be<br />
reits zu einer statischen Überlastung - bezogen auf das in den Fahrzeugunterla<br />
gen angegebene zulässige Gesamtgewicht -, d. h. das Fahrzeug dürfte bei auf<br />
gesetztem Wohnaufbau nur mit maximal 4 Personen betrieben werden. Eine<br />
zusätzliche Verwendung eines Anhängers oder einer Dachlast wäre dann nicht<br />
möglich, ohne dass das zulässige Gesamtgewicht überschritten wird.<br />
Im Leergewichtszustand unter Berücksichtigung des Wohnaufbaues ergibt sich<br />
bei Verwendung eines Anhängers unter Einbeziehung einer Stützlast von<br />
100 kg eine Unterschreitung des Mindestwertes der Vorderachslast gemäß der<br />
allgemeinen Betriebserlaubnis rur das Fahrzeug.<br />
Die zulässige Hinterachslast wird bei Besetzung des Fahrzeuges entsprechend<br />
den in den Fahrzeugunterlagen eingetragenen Sitzplätzen oder aber auch bei<br />
Aufbringen einer Stützlast auf die Anhängerkupplung überschritten. Eine Ver<br />
wendung des Fahrzeuges ist in dieser Konfiguration allenfalls mit einem zusätz<br />
lichen Beifahrer ohne weitere Personen, ohne weiteres Gepäck und ohne An<br />
hänger möglich. In diesen Fällen würde die zulässige Hinterachslast überschrit<br />
ten werden.<br />
Die montierten Leichtmetallfelgen sind für die in den Fahrzeugpapieren einge<br />
tragene zulässige Hinterachslast nicht geeignet und nicht zulässig. Dies betrifft<br />
ebenfalls die Zusatzluftfedem, die fUr das eingetragene zulässige Gesamtge<br />
wicht nicht verwendet werden dürfen.<br />
14
--<br />
Zusammenfassend ist festzustellen,<br />
das das Fahrzeug <strong>Mitsubishi</strong> L 200 im nutzungsfähigen Zu<br />
stand als Sonder-Kfz / Wohnmobil über 2,8 t, unter Ausnut<br />
zung der in den Fahrzeugunterlagen eingetragenen Sitzplät<br />
ze und / oder Anhängerstützlast / Dachlast bereits eine stati<br />
sche Überlastung aufweist. D.h. bei einem Betrieb des Fahr<br />
zeuges in einer den Fahrzeugunterlagen konformen Konfi<br />
guration entstehen statische Überlastungen. Die vorhandene<br />
Abknickung des Fahrzeugrahmens im hinteren Bereich er<br />
klärt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit durch die Einbe<br />
ziehung fahrdynamischer Einflüsse, die zu einer weiteren<br />
Erhöhung der aufdas Fahrzeug einwirkenden Kräfte fUhren.<br />
Der Sachverständige<br />
Dipl.-<strong>Ing</strong>. Michael <strong>Metke</strong><br />
15
lng.-<strong>Büro</strong> <strong>Hoppe</strong> & Me""-"'t........... k""""'-e _<br />
SACHVERSTÄNDIGE FÜR FAHRZEUGTECHNIK UND FAHRZEUGVERKEHR<br />
ANLAGE 1<br />
(Kopie Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief)<br />
zum Gutachten<br />
in Sachen<br />
Jochen Sprenger<br />
Auftrag vom 20.12.2006