30.11.2012 Aufrufe

Ing.-Büro Hoppe & Metke - Mitsubishi Pickup L200

Ing.-Büro Hoppe & Metke - Mitsubishi Pickup L200

Ing.-Büro Hoppe & Metke - Mitsubishi Pickup L200

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

dem, Hersteller Goldschmidt, einscWießlich des Teile­<br />

gutachtens (Anlage 2)<br />

Aus den vorliegenden Unterlagen sowie den durchgeführten Untersuchungen<br />

ergeben sich für Ihr Fahrzeug folgende Kenn- und technische Daten:<br />

Amtliches Kennzeichen RD - SP 210<br />

Zulassung als LKW, offener Kasten bei wahlweiser Ausrüstung mit<br />

Wohnaufbau, Typ Camp 6 L, Hersteller Nordstar, als Sonder-Kfz /<br />

Wohnmobil über 2,8 1.<br />

Hersteller<br />

Typ<br />

Verkaufsbezeichnung<br />

Fahrzeug-Ident-Nummer<br />

Ausführung<br />

Werksbezeichnung<br />

Hubraum / Leistung<br />

Erstzulassung<br />

<strong>Mitsubishi</strong><br />

K60T<br />

<strong>L200</strong><br />

MMBJNK7404DO 12273<br />

74GNF5<br />

K74TGJENXFL6<br />

2.477 ccm / 98 kW<br />

17.02.2004.<br />

In der Zulassung als LKW offener Kasten ohne Verwendung des wahlweise<br />

aufzusetzenden Wohnaufbaues ergeben sich folgende weitere Daten:<br />

Maße über alles<br />

Breite<br />

Höhe<br />

Leergewicht<br />

2<br />

5.010 mm<br />

1.775 mm<br />

1.800 mm<br />

1.840 kg


Zul. Gesamtgewicht<br />

Zul. Achslast vorne<br />

Zul. Achslast hinten<br />

3.100 kg<br />

1.220 kg<br />

1.880 kg.<br />

Unter Verwendung des wahlweise aufzusetzenden Wohnaufbaues ergeben sich<br />

folgende veränderte Daten:<br />

Leergewicht 2.430 kg<br />

Länge über alles 5.750 mm<br />

-- Breite 2.080 mm<br />

Höhe 2.850 mm<br />

Räder / Bereifung:<br />

Räder<br />

Bereifung<br />

Leichtmetallfelge 8,5 J x 18 H 2,<br />

ET10, KBA 45575<br />

285/55 R 18 113 S<br />

Aus dem Fahrzeugbrief ergibt sich im Weiteren, dass mit Erstzulassung des<br />

Fahrzeuges am 17.02.2004 eine Auflastung des zulässigen Gesamtgewichts von<br />

2.830 kg auf 3.100 kg vorgenommen wurde. Einhergehend ist dies mit einer<br />

Veränderung der zulässigen Achslasten vorne von 1.200 kg auf 1.220 kg und an<br />

der Hinterachse von 1.750 kg auf 1.880 kg.<br />

3


Aus der Fahrzeug-ABE, die diesem Gutachten als Anlage 3 beigefügt ist, erge­<br />

ben sich weitere Daten wie folgt:<br />

Radstand<br />

Leergewicht<br />

(min. / max. je nach Ausrüstung)<br />

Zulässige Stützlast<br />

Zulässige Dachlast<br />

2.960 mm<br />

1.840 - 1.950 kg<br />

100 kg<br />

100 kg.<br />

Nach ihren Angaben wurden keine weiteren Veränderungen am Fahrzeug vor­<br />

genommen.<br />

2. Fahrzeuguntersuchungen<br />

Eine erste Untersuchung wurde am 20.02.2007 beim <strong>Ing</strong>.-<strong>Büro</strong> <strong>Hoppe</strong> & Met­<br />

ke, Flintbeker Straße 5, in 24113 Kiel, durchgeführt. Weitere Untersuchungen<br />

erfolgten im März 2007.<br />

Bei dem Fahrzeug <strong>Mitsubishi</strong> handelt es sich in der Ausführung um eine Dop­<br />

pelkabine mit Pritsche. Der wahlweise aufzusetzende Wohnaufbau des Herstel­<br />

lers Nordstar wird auf die Pritsche gesetzt und mit dieser verankert. Es ist fest­<br />

zustellen, dass im ordnungsgemäß montierten Zustand des Wohnaufbaus dieser<br />

eine erhebliche Neigung nach hinten aufweist. Hierzu siehe auch das nachfol­<br />

gende Lichtbild.<br />

4


Lichtbild Nr. 1<br />

Dieses ist darauf zurückzuführen, dass der Pritschenaufbau, der mit dem kasten­<br />

förmigen Leiterrahmen des Fahrzeuges verschraubt ist, eine Abknickung nach<br />

hinten aufweist. Der Spalt zwischen der Vorderseite des Pritschenaufbaues und<br />

der Kabinenrückwand ist nach oben hin stark erweitert. Hierzu siehe auch das<br />

nachfolgende Lichtbild.<br />

5


a) Rahmenvermessung<br />

Lichtbild Nr. 2<br />

Zur Überprüfung der Ursache rur die Fehlstellung des Wohnaufbaus bzw. der<br />

Pritsche wurde eine Vermessung der Rahmengeometrie durchgeführt. Die Ver­<br />

messung erfolgte bei der Firma Stehning GmbH in 24145 Kiel unter Verwen­<br />

dung einer Rahmenrichtbank. Es wurden 6 Messpunkte ausgemessen. Diese<br />

befinden sich hinter der Vorderachse, auf Höhe der Kabinenrückwand und am<br />

äußeren Ende der hinteren Rahmenlängsträger. Eine Skizze mit dem Messpunk­<br />

ten sowie den Sollmaßen habe ich diesem Gutachten als Anlage 4 beigefügt.<br />

Das nachfolgende Lichtbild zeigt das Fahrzeug aufder Rahmenrichtbank.<br />

6


Lichtbild Nr. 3<br />

Hierbei hat sich ergeben, dass die tatsächlichen Maße im vorderen und mittle­<br />

ren Bereich den Sollmaßen entsprechen. Im Heckbereich liegt eine Absenkung<br />

der Rahmenlängsträger linksseitig von rund 63 rnrn und rechtsseitig von rund<br />

58 rnrn vor.<br />

Zusammenfassend lässt sich zunächst feststellen, dass der Rahmen des Fahr­<br />

zeuges hinter der Hinterachse stark nach unten verformt ist. Dies erklärt die<br />

Fehlstellung der Pritsche bzw. des Wohnaufbaus.<br />

7


) Gewichtswerte<br />

Das Wiegen des Fahrzeuges erfolgte auf einer Waage des Herstellers Pfister,<br />

Serien-Nr. 202A0335. Die Waage ist ausgelegt für ein Gewicht von 200 kg bis<br />

zu 30.000 kg. Die Toleranz ist mit ± 10 kg angegeben.<br />

Das Wiegen hat folgende Messwerte ergeben:<br />

- Leergewicht Fahrzeug ohne Wohnautbau<br />

- Vorderachslast Fahrzeug ohne Wohnautbau<br />

- Hinterachslast Fahrzeug ohne Wohnautbau<br />

- Leergewicht Fahrzeug mit Wohnautbau<br />

- Vorderachslast Fahrzeug mit Wohnaufbau<br />

- Hinterachslast Fahrzeug mit Wohnautbau<br />

2.060 kg<br />

1.170 kg<br />

890kg<br />

2.810 kg<br />

970kg<br />

1.840 kg<br />

Das Fahrzeug war ZUln Zeitpunkt der Wiegungen entsprechend § 43 StVZO mit<br />

einem zu 90 % getUHten und eingebauten Kraftstoffbehälter und zu 100 % ge­<br />

fullten Frischwasserbehälter versehen. Zusätzlich befand sich eine Person im<br />

Fahrzeug.<br />

Mit den vorgenannten Messwerten ergibt sich der Schwerpunkt des Fahrzeuges<br />

mit Berücksichtigung des aufgesetzten Wohnautbaus nach den nachfolgenden<br />

mathematischen Beziehungen:<br />

8


.-<br />

c) Dachlast<br />

Gemäß der allgemeinen Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist eine zulässige<br />

Dachlast von 100 kg gegeben. Hieraus errechnet sich eine maximale Erhöhung<br />

der Vorderachslast um rund 39 kg und der Hinterachslast von rund 61 kg.<br />

3. Auswertung<br />

Mit den Abmessungen und Gewichten, die sich aus den Fahrzeugunterlagen<br />

ergeben, lassen sich unter Einbeziehung der gemessenen Gewichte und berech­<br />

neten Differenzgewichten folgende Auswertungen herleiten:<br />

a) Leergewicht<br />

Aus den Fahrzeugunterlagen, insbesondere dem Kraftfahrzeugbrief und Kraft­<br />

fahrzeugschein, ergibt sich nach Auflastung des Fahrzeuges unter Einbeziehung<br />

des eingetragenen wahlweise zu montierenden Wohnbaus das Leergewicht zu<br />

2.430 kg. Tatsächlich beträgt das Leergewicht des Fahrzeuges 2.810 kg.<br />

Das in den Fahrzeugunterlagen eingetragene Leergewicht wird somit um rund<br />

380 kg überschritten.<br />

b) Zulässiges Gesamtgewicht<br />

Das zulässige Gesamtgewicht beträgt nach den Eintragungen im Fahrzeugbrief<br />

und Fahrzeugschein nach Auflastung des Fahrzeuges 3.100 kg. Das gemessene<br />

Leergewicht des Fahrzeuges beträgt 2.810 kg.<br />

11


Berücksichtigt man im Weiteren die eingetragenen 5 Sitzplätze im Fahrzeug, so<br />

ergibt sich unter Ausnutzung dieser Sitzplätze das Gewicht des Fahrzeuges zu<br />

rund 3.110 kg (2.810 kg + 4 Personen a75 kg = 3.110 kg).<br />

Bereits unter Berücksichtigung dieser Konstellation wird das in den Fahrzeug­<br />

unterlagen eingetragene zulässige Gesamtgewicht überschritten. Eine Verwen­<br />

dung des Fahrzeuges, wie in den Fahrzeugunterlagen eingetragen, ist somit<br />

nicht möglich.<br />

Eine Nutzung der zulässigen Dachlast bzw. der Anhängerstützlast wäre eben­<br />

falls nicht möglich.<br />

c) Vorderachslast<br />

Die zulässige Vorderachslast unter Einbeziehung des Wohnaufbaus beträgt<br />

1.220 kg. Gemessen wurde eine Vorderachslast bei Leergewicht in Höhe von<br />

970 kg. Die zulässige Vorderachslast wird nicht erreicht.<br />

Jedoch ist zu berücksichtigen, dass sich bereits durch alleinige Nutzung eines<br />

Anhängers mit einer Stützlast von 100 kg in der vorgenannten Konfiguration<br />

mit einem Fahrer die Vorderachslast um rund 44 kg reduziert. Das heißt, die<br />

tatsächliche Vorderachslast würde dann rund 926 kg betragen. Gemäß der all­<br />

gemeinen Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeuges ist bei Leergewicht für die<br />

Vorderachse ein Mindestwert von 940 kg vorgegeben. Das heißt, in der vorge­<br />

nannten Konfiguration bei Leergewicht des Fahrzeuges (mit Wohnaufbau) wird<br />

der Mindestwert der Vorderachslast gemäß der allgemeinen Betriebserlaubnis<br />

unterschritten.<br />

12


.,,-.<br />

d) Hinterachslast<br />

Die zulässige Hinterachslast fUr das Fahrzeug beträgt nach den vorliegenden<br />

Unterlagen 1.880 kg (nach Auflastung auf 3.100 kg). Die gemessene tatsächli­<br />

che Hinterachslast in der Konfiguration mit Wohnaufbau beträgt - wie bereits<br />

beschrieben - 1.840 kg. In dieser Konfiguration wäre die Verwendung eines<br />

Anhängers mit einer Stützlast von 100 kg, die zu einer Erhöhung der Hinter­<br />

achslast von 143 kg fUhrt oder aber das MitfUhren von Personen mit einer Er­<br />

höhung der Hinterachslast von 163 kg, nicht mehr möglich. In beiden Fällen<br />

würde die zulässige Hinterachslast von 1.880 kg überschritten werden.<br />

e) Fahrzeugräder<br />

Das Fahrzeug ist mit Leichtmetallfelgen der Größe 8,5 J x 18 H2 ausgerüstet.<br />

Das Gutachten zur Erteilung der allgemeinen Betriebserlaubnis 45575 ist die­<br />

sem Gutachten in der Anlage beigefUgt. Hieraus ergibt sich eine zulässige Rad­<br />

last von 900 kg. Die in den Fahrzeugunterlagen eingetragene zulässige Hinter­<br />

achslast von 1.880 kg überschreitet bereits die im Gutachten zur Erteilung der<br />

allgemeinen Betriebserlaubnis angegebene Radlast um 80 kg (zulässige Hinter­<br />

achslast 1.880 kg - 2 x 900 kg Radlast = 80 kg).<br />

f) Zusatzluftfedern<br />

Gemäß dem Gutachten Nr. 1810090029, ausgestellt vom TÜV Automotive<br />

GmbH, sind die im Fahrzeug verwendeten Zusatzluftfedem fUr ein zulässiges<br />

Gesamtgewicht von 2.800 kg ausgelegt. Gemäß den Fahrzeugunterlagen wurde<br />

das Fahrzeug auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.100 kg aufgelastet. Die<br />

zulässige Last wird somit um 300 kg überschritten.<br />

13


Zusammenfassend ist festzustellen, dass der LKW / Sonder-Kfz Wohnmobil<br />

bereits im statischen Zustand Überlastungen aufweist. Eine Verwendung des<br />

Fahrzeuges mit den in den Fahrzeugpapieren angegebenen Sitzplätzen fUhrt be­<br />

reits zu einer statischen Überlastung - bezogen auf das in den Fahrzeugunterla­<br />

gen angegebene zulässige Gesamtgewicht -, d. h. das Fahrzeug dürfte bei auf­<br />

gesetztem Wohnaufbau nur mit maximal 4 Personen betrieben werden. Eine<br />

zusätzliche Verwendung eines Anhängers oder einer Dachlast wäre dann nicht<br />

möglich, ohne dass das zulässige Gesamtgewicht überschritten wird.<br />

Im Leergewichtszustand unter Berücksichtigung des Wohnaufbaues ergibt sich<br />

bei Verwendung eines Anhängers unter Einbeziehung einer Stützlast von<br />

100 kg eine Unterschreitung des Mindestwertes der Vorderachslast gemäß der<br />

allgemeinen Betriebserlaubnis rur das Fahrzeug.<br />

Die zulässige Hinterachslast wird bei Besetzung des Fahrzeuges entsprechend<br />

den in den Fahrzeugunterlagen eingetragenen Sitzplätzen oder aber auch bei<br />

Aufbringen einer Stützlast auf die Anhängerkupplung überschritten. Eine Ver­<br />

wendung des Fahrzeuges ist in dieser Konfiguration allenfalls mit einem zusätz­<br />

lichen Beifahrer ohne weitere Personen, ohne weiteres Gepäck und ohne An­<br />

hänger möglich. In diesen Fällen würde die zulässige Hinterachslast überschrit­<br />

ten werden.<br />

Die montierten Leichtmetallfelgen sind für die in den Fahrzeugpapieren einge­<br />

tragene zulässige Hinterachslast nicht geeignet und nicht zulässig. Dies betrifft<br />

ebenfalls die Zusatzluftfedem, die fUr das eingetragene zulässige Gesamtge­<br />

wicht nicht verwendet werden dürfen.<br />

14


--<br />

Zusammenfassend ist festzustellen,<br />

das das Fahrzeug <strong>Mitsubishi</strong> L 200 im nutzungsfähigen Zu­<br />

stand als Sonder-Kfz / Wohnmobil über 2,8 t, unter Ausnut­<br />

zung der in den Fahrzeugunterlagen eingetragenen Sitzplät­<br />

ze und / oder Anhängerstützlast / Dachlast bereits eine stati­<br />

sche Überlastung aufweist. D.h. bei einem Betrieb des Fahr­<br />

zeuges in einer den Fahrzeugunterlagen konformen Konfi­<br />

guration entstehen statische Überlastungen. Die vorhandene<br />

Abknickung des Fahrzeugrahmens im hinteren Bereich er­<br />

klärt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit durch die Einbe­<br />

ziehung fahrdynamischer Einflüsse, die zu einer weiteren<br />

Erhöhung der aufdas Fahrzeug einwirkenden Kräfte fUhren.<br />

Der Sachverständige<br />

Dipl.-<strong>Ing</strong>. Michael <strong>Metke</strong><br />

15


lng.-<strong>Büro</strong> <strong>Hoppe</strong> & Me""-"'t........... k""""'-e _<br />

SACHVERSTÄNDIGE FÜR FAHRZEUGTECHNIK UND FAHRZEUGVERKEHR<br />

ANLAGE 1<br />

(Kopie Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief)<br />

zum Gutachten<br />

in Sachen<br />

Jochen Sprenger<br />

Auftrag vom 20.12.2006

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!