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CONVENIENCE TRANSLATION Der englische ... - Vodafone

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UBSSimon Warshaw Tel: +44 (0)20 7567 8000Das Übernahmeangebot wird sich nach den in der Angebotsunterlage festzulegendenAngebotsbedingungen richten. Anhang I zu dieser Bekanntmachung enthält weitere Details zu denInformationsquellen und Kalkulationsgrundlagen, die dieser Bekanntmachung zugrunde liegen. Anhang IIenthält Definitionen von bestimmten Begriffen, die in dieser Bekanntmachung verwendet werden.DisclaimerDiese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine Aufforderung zur Abgabe einesAngebots zum Verkauf von Kabel Deutschland Aktien dar.Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von Kabel Deutschland Aktien dar und bezweckt wederdie Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch <strong>Vodafone</strong> Group.Ein Angebot zum Erwerb der Kabel Deutschland Aktien wird nur durch die Bekanntmachung der Angebotsunterlageerfolgen, die von der <strong>Vodafone</strong> Vierte Verwaltungsgesellschaft mbH rechtzeitig veröffentlicht werden wird, und wirdsich ausschließlich nach deren Bestimmungen richten. Die Bedingungen des Übernahmeangebots können sich vonden allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben sind, unterscheiden.Kabel Deutschland Aktionären wird dringend empfohlen, nach ihrer Veröffentlichung die Angebotsunterlage sowiealle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtigeInformationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung desInhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots für Kabel Deutschland zu erhalten.Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nachdem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung beiÜbernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zurAbgabe eines Angebots („WpÜG-Angebotsverordnung“) sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts unterbreitet werden. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungenanderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen Kanadas, Australiens und Japans) als denen derBundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts wird nichterfolgen. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungendes Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden.Die Kabel Deutschland Aktionäre können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anlegernach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, derinfolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der BundesrepublikDeutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.<strong>Vodafone</strong> Group hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oderanderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb derBundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder <strong>Vodafone</strong> noch die mit <strong>Vodafone</strong> gemeinsam handelndenPersonen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für dieVereinbarkeit der Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderermit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der BundesrepublikDeutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland.Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung außerhalb derBundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften andererRechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung,Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht

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