För<strong>der</strong>angebot:GA-DarlehenStand:10. Januar 2013Ein Service <strong>der</strong>:Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung Region Meißen GmbH» Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze» Unternehmen darf sich nicht in Schwierigkeiten befinden» „Primäreffekt“ muss erfüllt sein, Absatz ist überwiegend (mehr als 50%)überregional (mehr als 50 Km Entfernung)» Die geför<strong>der</strong>ten Investitionen haben wie die geschaffenen/gesichertenArbeitsplätze eine Bindungsfrist von 5 Jahren nach Abschluss <strong>der</strong>Maßnahme, Arbeitsplätze müssen auf jeden Fall auf Arbeitsmarkt angebotenwerden» Kopplung GA Darlehen und GA Zuschuss ist möglich» Mindestinvestition: 100.000 Euro» Mindestdarlehensvolumen: 25.000 Euro, Maximaldarlehensvolumen:5.000.000 Euro pro Vorhaben» Eigenbetrag (beihilfefrei) von 25% erwartetUmfang und Höhe» Zuwendung als Darlehen in Verbindung mit Zinsverbilligung» Anteil an för<strong>der</strong>fähigen Investitionskosten: bis 65%» Bei volkswirtschaftlich bedeutsamen Vorhaben, d.h. geplanteUmsatzerweiterung um mehr als 25%: bis 75%» Mindestzinssätze, Stand 09.01.2013, tagaktuelle Berechnung bei Bewilligung» AAA bis A: 0,50 %» A- bis BBB: 0,86 %» BBB- bis BB: 2,66 %» BB- bis B+: 5,16 %» Auszahlung 100 %» Laufzeit bis zu 10 Jahren, max. 2 tilgungsfreie Jahre» Vorzeitige Tilgung ohne Entschädigung ist möglich» Bereitstellungsprovision: 0,25% p.m. ab <strong>der</strong> 7. Woche nach ZusageVerfahren» Anträge werden über die Hausbank an die SAB gestellt» Vor <strong>der</strong> Auslösung von Bestellungen und Aufträgen muss eine schriftlicheZustimmung <strong>der</strong> SAB <strong>zur</strong> generellen För<strong>der</strong>würdigkeit und damit dieErlaubnis zum för<strong>der</strong>unschädlichen vorfristigen Maßnahmebeginn vorliegenAusschlüsse» Branchen:» Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, soweit nicht rechtlichdurch die Europäische Kommission zugelassene Verarbeitung o<strong>der</strong>Vermarktung» Bergbau, Abbau von Sand, Kies, Ton, Steinen und vergleichbare Zweige<strong>der</strong> Urproduktion» Energie- und Wasserversorgung, außer Kraftwerken undWasserversorgungsanlagen, die überwiegend dem betrieblichenEigenbedarf dienen» Baugewerbe einschließlich <strong>der</strong> Herstellung von primären Baumaterialen;Asphaltproduktion und Transportbetonherstellung; Leistungen, die <strong>der</strong>Sanierung und Instandhaltung dienen» Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel o<strong>der</strong>Versorgungseinrichtungen im ländlichen Bereich» Transport- und Lagergewerbe (soweit nicht Logistik)» Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien o<strong>der</strong> ähnliche Einrichtungen» Kunstfaserindustrie» Unternehmen in <strong>der</strong> Tourismuswirtschaft, außer Vorhaben imWirtschaftsför<strong>der</strong>ung Region Meißen GmbHNeugasse 39 / | 01662 40 MeißenTel.: 03521 4058-73 /-74 | E-Mail: post@wrm-gmbh.dewww.wirtschaftsregion-meissen.deSeite 2 von 5
För<strong>der</strong>angebot:GA-DarlehenStand:10. Januar 2013Ein Service <strong>der</strong>:Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung Region Meißen GmbHtouristischen Bereich, die <strong>zur</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Übernachtungszahlen in denTourismusregionen, <strong>zur</strong> Gewinnung neuer Gästegruppen sowie <strong>zur</strong>Saisonverlängerung beitragen, vorausgesetzt, dass <strong>der</strong> überwiegendeUmsatz von Touristen erbracht wird» neugegründete kleine und mittlere Unternehmen beziehungsweise Startup-Unternehmen,die über kein Rating verfügen» Betriebsstätten:» Appartementhotels und Ferienwohnungsanlagen ohne zusätzlichetouristische Dienstleistungen» Go-Kart-Bahnen» Kegel- und Bowlingbahnanlagen» Fitnesscenter» Golfplätze und Tennisanlagen einschließlich <strong>der</strong>en Nebeneinrichtungen» Tierparks, Zoologische Einrichtungen» Ausstellungen, Museen und ähnliche Einrichtungen» kulturelle Einrichtungen (zum Beispiel Kino, Theater)» Bars, Diskotheken» mobile Dienstleistungen» Errichtung von Ganzjahresbä<strong>der</strong>n» För<strong>der</strong>gegenstände:» Grun<strong>der</strong>werb» Ersatzbeschaffung» Gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ausnahmen s.o.» Straßenzugelassene Fahrzeuge aller Art sowie Schiffe, Züge, Flugzeuge» Geringfügige Wirtschaftsgüter, außer bei einer Aktivierung nach demFestwertverfahren, GWG-Grenze liegt bei <strong>der</strong> SAB bei 150 Euro, Güter ab151 Euro können geför<strong>der</strong>t werden, bis 1.000 Euro nur durch SAB» Investitionen in nicht betriebsnotwendige EinrichtungenWirtschaftsför<strong>der</strong>ung Region Meißen GmbHNeugasse 39 / | 01662 40 MeißenTel.: 03521 4058-73 /-74 | E-Mail: post@wrm-gmbh.dewww.wirtschaftsregion-meissen.deSeite 3 von 5