12.07.2015 Aufrufe

Kanzlei Newsletter - Rechtsanwalt Teneriffa

Kanzlei Newsletter - Rechtsanwalt Teneriffa

Kanzlei Newsletter - Rechtsanwalt Teneriffa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Cäsar-Preller | <strong>Kanzlei</strong> <strong>Newsletter</strong> 3. Quartal 20133. Quartal 2013 Cäsar-Preller | <strong>Kanzlei</strong> <strong>Newsletter</strong>Umbau in der WohnungFlugzeug kann nicht startenMieter müssen erst das Einverständnisihres Vermieters einholen,wenn sie umbauen wollen. Jedochkann der Vermieter nicht zu einem späterenZeitpunkt den Mieter aus diesemGrund kündigen, wenn er die baulicheVeränderung vorher toleriert hat.Das Landgericht Lüneburg entschied,dass der Vermieter den Mieternur fristlos kündigen kann, wenn derVermieter die bauliche Veränderungan Wohnungen sofort rügt. TolerierenVermieter jedoch den Umbau eine Zeitlang, können sie danach keinen Rückbauverlangen.© 0pidanus – fotolia.comEin Fall:Ein Mieter hattein einem Einfamilienhauseinenicht tragendeWand entferntund einen Kaminaufgestellt.Nach vier Jahrenkündigte derVermieter demMieter deshalbfristlos und verlangte,dass derursprünglicheZustand wiederhergestellt wird.Nur schriftlicheGenehmigungen waren laut Mietvertragzulässig. Diese konnten die Mieteraber nicht vorlegen. Jedoch sagten dieMieter aus, der Vermieter hätte seinemündliche Zustimmung erteilt.Der Vermieter blieb mit seiner Klageerfolglos. Denn im Prozess wurde nachgewiesen,dass der Vermieter schonfrühzeitig von dem Umbau wusste.Zudem sei eine fristlose Kündigungaus diesem Grund nicht möglich. DieRichter urteilten, dass der ursprünglicheZustand von den Mietern erst nachihrem Auszug wieder hergestellt werdenmuss.Vögel, die in ein Triebwerk geraten,können große Schädenanrichten. Das Landgericht Frankfurturteilte, wenn ein Flug deswegenausfallen muss, steht Passagierenkeine Ausgleichszahlung zu.Es ist ein rechtlich außer gewöhnlicher Schaden, wenn einTriebwerksschaden am Flugzeuginfolge eines Vogelschlags passiert.Nach der Fluggastrechteverordnungbekommen die Reisendenkeine Ausgleichszahlung,wenn sich der Flug verspätet, teilt<strong>Rechtsanwalt</strong> Joachim Cäsar-Prellermit.Ein Fall:Der Kläger hatte einen Flug von Banjulvia Brüssel nach Frankfurt gebucht.Das Flugzeug, das von Banjul nachBrüssel eingesetzt werden sollte, warbei der Landung in Banjul mit Vögelnkollidiert. Ein Triebwerk wurde dabeischwer beschädigt. Mit einem Ersatzflugzeugkonnte der Kläger die Reiseerst einen Tag später antreten.Die Richter entschieden, dass er keinenAnspruch auf Ausgleichszahlunghat. Denn der Einflussbereich liegt außerhalbder Airline. Zudem sei es einerFluggesellschaft nicht zumutbar, dasseine Ersatzmaschine an jedem Flughafeneinsatzbereit ist.Tauben können teuer werdenEin Flugzeug flog beim Landeanflugin einen Schwarm Brieftauben. EineTaube geriet dabei in den Lufteinlasseiner Turbine und war sofort tot. DasFlugzeug musste für 10.500 € repariertwerden. Daraufhin wurde der Züchterdurch den Fußring der Taube ermittelt,denn er muss die Hälfte des Schadenszahlen.Das Gericht: Die Taube war in diesemFall ein Verkehrshindernis undhätte schlimmstenfalls sogar die Maschinezum Absturz bringen können.(OLG Hamm, Az. 13 U 194/03).1213

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!