(NAV). - EVV Netz
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Ergänzende Bedingungen der Elektrizitätsversorgungsgesellschaft Velten mbH (im Weiteren <strong>EVV</strong>) zur<br />
„Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den <strong>Netz</strong>anschluss und dessen Nutzung für die<br />
Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ (Niederspannungsanschlussverordnung – <strong>NAV</strong>)<br />
Stand 01.03.2007<br />
1. Geltungsbereich<br />
Die Ergänzenden Bedingungen beziehen sich auf das <strong>Netz</strong>gebiet der Elektrizitätsversorgungsgesellschaft Velten<br />
mbH (<strong>EVV</strong>) und im Wesentlichen auf die netzanschlussrelevanten Festlegungen der<br />
Niederspannungsanschlussverordnung (<strong>NAV</strong>) vom 1. November 2006 für:<br />
• den Neubau von ortsfesten <strong>Netz</strong>anschlüssen (§§ 9 und 11 <strong>NAV</strong>)<br />
• Leistungserhöhungen und bauliche Veränderungen an bestehenden ortsfesten <strong>Netz</strong>anschlüssen (§§ 9<br />
und 11 <strong>NAV</strong>)<br />
• zeitlich befristete <strong>Netz</strong>anschlüsse<br />
• die Ausführung sonstiger Leistungen gemäß §§ 14, 22, 23, 24 <strong>NAV</strong><br />
<strong>Netz</strong>anschlüsse, mit einer Leistung > 155 kW (> 250 A bei cos phi = 0,93) bis ≤ 300 kW werden als<br />
Niederspannungsanschluss errichtet, sind jedoch nicht durch die pauschalen Kostenansätze der Ergänzenden<br />
Bedingungen geregelt.<br />
<strong>Netz</strong>anschlüsse > 300 kW werden vorzugsweise in der vorgelagerten <strong>Netz</strong>ebene (Mittelspannung) realisiert.<br />
Sie gelten nicht für den <strong>Netz</strong>anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien.<br />
Technische Anschlussbedingungen<br />
Für <strong>Netz</strong>anschlüsse und deren Nutzung gelten im <strong>Netz</strong> der <strong>EVV</strong> Anschlussbedingungen (TAB) nach Maßgabe<br />
des § 20 <strong>NAV</strong>. Diese gehören zu den Ergänzenden Bedingungen und sind in ihrer aktuellen Fassung im Internet<br />
unter www.evv-netz.de abrufbar.<br />
2. Anschlusspreis<br />
Die dem Anschlussnehmer berechneten Kostenanteile für den <strong>Netz</strong>anschluss werden als Anschlusspreis<br />
ausgewiesen. Dieser kann enthalten:<br />
• die Kostenerstattung zur Herstellung oder Änderung des <strong>Netz</strong>anschlusses gemäß § 9 <strong>NAV</strong><br />
• den Baukostenzuschuss gemäß § 11 <strong>NAV</strong><br />
• die Montagekosten je Mess- und Steuereinrichtung<br />
• die Erstinbetriebnahme nach § 14 <strong>NAV</strong><br />
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3. Anschlusskosten und sonstige Kosten<br />
3.1 Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des <strong>Netz</strong>anschlusses (§ 9 <strong>NAV</strong>)<br />
Allgemeines<br />
Für Anschlüsse die durch Art, Lage und Dimensionierung vom Standard abweichen und durch die nachfolgend<br />
beschriebenen Pauschalen nicht abgedeckt werden, können die Kosten individuell berechnet werden.<br />
Der <strong>Netz</strong>anschluss von nicht ständig bewohnten Objekten erfolgt mittels Zähleranschlusssäule, welche an der<br />
Grundstücksgrenze zu errichten ist und vom öffentlichen Verkehrsraum aus zu bedienen ist.<br />
Bei der Auflösung eines nicht leistungsfähigen <strong>Netz</strong>anschlusses in mehrere Anschlüsse werden dem<br />
Anschlussnehmer je <strong>Netz</strong>anschluss die Kosten der Errichtung eines Kabel-<strong>Netz</strong>anschlusses berechnet.<br />
Zeitlich befristete Anschlüsse (Baustromanschlüsse)<br />
Für die Herstellung/Demontage der Verbindung zum/vom Verteilungsnetz und zur<br />
Inbetriebsetzung/Außerbetriebsetzung eines zeitlich begrenzten Anschlusses (z.B. Baustrom) werden<br />
nachfolgende Kosten berechnet. Darin sind die Leistungspositionen Freischaltung, An- und Abfahrt und<br />
Inbetriebsetzung enthalten. Die Kosten für die Montage/Demontage der Messeinrichtungen werden separat<br />
berechnet.<br />
• Baustromanschluss bis 250 A: 212,63 € 253,03 €<br />
Zeitlich befristete Anschlüsse sind nach maximal zwei Jahren in einen festen Anschluss umzuwandeln.<br />
Hausanschluss innen (100 A/250 A)<br />
Bestandteil der <strong>Netz</strong>anschlusskosten sind die Verbindung des Anschlusses mit der Verteileranlage, die Verlegung<br />
des Anschlusskabels, die Montage und der Anschluss des Hausanschlusskastens sowie die Inbetriebnahme des<br />
<strong>Netz</strong>anschlusses.<br />
Für die Montage der Hauseinführung und deren Abdichtung gegen das Mauerwerk ist der Anschlussnehmer<br />
verantwortlich.<br />
Anschluss bis 100 A<br />
• Hausanschluss mit einer Länge* der Anschlussleitung bis 30 Meter 748,66 € 890,91 €<br />
Anschluss bis 250 A<br />
• Hausanschluss mit einer Länge* der Anschlussleitung bis 30 Meter 1.017,72 € 1.211,09 €<br />
* vom Anschlusspunkt des öffentlichen Verteilnetzes aus gerechnet<br />
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Hausanschlusssäule<br />
Bestandteil der <strong>Netz</strong>anschlusskosten sind die Verbindung des Anschlusses mit der Verteileranlage, die Verlegung<br />
des Anschlusskabels, die Montage und der Anschluss der Hausanschlusssäule sowie die Inbetriebnahme des<br />
<strong>Netz</strong>anschlusses.<br />
Die Aufstellung der Hausanschlusssäule erfolgt vorzugsweise an der Grundstücksgrenze.<br />
Anschluss bis 100 A<br />
• mit einer Länge der Anschlussleitung* bis 10 Meter 623,77 € 742,29 €<br />
Anschluss bis 250 A<br />
• mit einer Länge der Anschlussleitung* bis 10 Meter 746,24 € 888,03 €<br />
Zähleranschlusssäule<br />
Bestandteil der <strong>Netz</strong>anschlusskosten sind die Verbindung des Anschlusses mit der Verteileranlage, die Verlegung<br />
des Anschlusskabels, die Montage und der Anschluss des Hausanschlusskastens in der Zähleranschlusssäule<br />
sowie die Inbetriebnahme des <strong>Netz</strong>anschlusses.<br />
Die Errichtung und Beistellung der Zähleranschlusssäule liegt in der Verantwortung des Anschlussnehmers. Die<br />
Aufstellung der Zähleranschlusssäule erfolgt vorzugsweise, bei nicht ständig bewohnten Gründstücken<br />
grundsätzlich, an der Grundstücksgrenze. Die Bedienbarkeit der Anschlusssäule vom öffentlichen Verkehrsraum<br />
muss gewährleistet sein.<br />
Anschluss bis 100 A<br />
• mit einer Länge der Anschlussleitung* bis 10 Meter 505,68 € 601,76 €<br />
Anschluss bis 250 A<br />
• mit einer Länge der Anschlussleitung* bis 10 Meter 703,71 € 837,41 €<br />
Mehrlängen<br />
Ist die Anschlusslänge größer als die den Anschlusspreisen zugrunde liegende Längenpauschale, so wird die<br />
darüber hinausgehende Anschlusskabellänge als Mehrlänge berechnet.<br />
• Mehrlänge pro Meter für Anschlüsse bis 100 A 14,84 € 17,66 €<br />
• Mehrlänge pro Meter für Anschlüsse bis 250 A 18,39 € 21,88 €<br />
* vom Anschlusspunkt des öffentlichen Verteilnetzes aus gerechnet<br />
Eigenleistung Tiefbau<br />
Für den durch den Anschlussnehmer geleisteten Tiefbauanteil auf dem Anschlussnehmergrundstück gewährt die<br />
<strong>EVV</strong> einen Rabatt, angerechnet auf den Anschlusspreis.<br />
Eigenleistungen des Anschlussnehmers auf dem eigenen Grundstück sind mit der <strong>EVV</strong> mbH im Voraus<br />
abzustimmen und müssen DIN- gerecht ausgeführt werden.<br />
• Rabatt auf den Tiefbau pro Meter: 7,58 € 9,02 €<br />
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Auswechseln eines Hausanschlusskastens bzw. der Hausanschlusssicherung<br />
• Wechsel eines bestehenden Hausanschlusskastens<br />
gegen einen Hausanschlusskasten 100 A 154,27 € 183,58 €<br />
• Wechsel eines bestehenden Hausanschlusskastens gegen einen<br />
Hausanschlusskasten 250 A 277,75 € 330,52 €<br />
• Wechsel der Hausanschlusssicherung Verursacher Anschlussnehmer/-nutzer 65,87 € 78,39 €<br />
Vergebliche Anfahrt<br />
Für jede vom Anschlussnehmer oder –nutzer zu vertretende erfolglose Anfahrt zur Erbringung einer der unter 3.1<br />
aufgeführten Leistungen werden die nachfolgend ausgewiesenen Kosten berechnet.<br />
• vergebliche Anfahrt: 59,27 € 70,53 €<br />
3.2 Baukostenzuschuss (§ 11 <strong>NAV</strong>)<br />
Die <strong>EVV</strong> erhebt bei der Erstellung von Anschlüssen bzw. für die Erhöhung der Anschlussleistung bestehender<br />
Anlagen vom Anschlussnehmer einen Baukostenzuschuss (BKZ) in Höhe von 50 % der umlegbaren<br />
Gesamtkosten, gemäß der gesetzlichen Regelung.<br />
Nach § 11 Abs. 3 <strong>NAV</strong> wird ein BKZ nur für den Teil der Leistungsanforderung erhoben, der eine<br />
Leistungsanforderung von 30 Kilowatt übersteigt.<br />
Bis 30.06.2007 gelten die Übergangsregelungen nach Maßgabe des § 29 Abs. 3 <strong>NAV</strong>.<br />
Für die Leistungsinanspruchnahme gilt die maximal zeitgleiche Leistung am <strong>Netz</strong>anschluss unter<br />
Berücksichtigung der Durchmischung der jeweiligen Leistungsanforderungen. Grundlage für die Festsetzung der<br />
durchmischten Leistungsanteile je Anschlussnutzer ist das BKZ-Bewertungsverfahren der <strong>EVV</strong>.<br />
Eine Nachberechnung des BKZ erfolgt, wenn der Anschlussnehmer seine Leistungsanforderung erheblich über<br />
das der ursprünglichen Berechnung zugrunde liegende Maß hinaus erhöht. Dies ist gegeben, wenn sich die<br />
Leistungsanforderung um mindestens 5 % gegenüber der ursprünglichen Leistungsanforderung erhöht.<br />
3.3 Mess- und Steuereinrichtungen (§ 22 <strong>NAV</strong>)<br />
Zählermontage<br />
Die Leistung umfasst die Montage und/oder Demontage ohne die Kosten für die Mess- oder Steuereinrichtung.<br />
• Niederspannungs-Direktzähleinrichtung SLP (Standardlastprofil) 39,90 € 47,48 €<br />
• Jede weitere Zähleinrichtung am selben Ort 23,10 € 27,49 €<br />
• Niederspannungs-Direktzähleinrichtung LGZ (Lastgangzählung) 123,38 € 146,82 €<br />
• Wandlerzähleinrichtung SLP (Standardlastprofil): 142,45 € 169,52 €<br />
• Wandlerzähleinrichtung LGZ (Lastgangzählung): 172,70 € 205,51 €<br />
• Schaltuhr bzw. sonstige Schalt- und Steuereinrichtungen: 27,30 € 32,49 €<br />
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Verplombung<br />
• Wiederverplombung von nicht gemessenen Anlagenteilen<br />
der Anschlussnehmeranlage 37,80 € 44,98 €<br />
Die Erneuerung einer widerrechtlich entfernten <strong>EVV</strong>- Verplombung wird mit<br />
folgendem Betrag in Rechnung gestellt: 37,80 € 44,98 €<br />
Überprüfung der Messeinrichtung<br />
• Die Kosten für eine Nachprüfung der Messeinrichtung werden zzgl. zum<br />
Rechnungsbetrag der amtlich zugelassenen Prüfstelle wie folgt in Rechnung gestellt: 37,80 € 44,98 €<br />
Vergebliche Anfahrt<br />
Für jede vom Anschlussnehmer oder –nutzer zu vertretende erfolglose Anfahrt zur Erbringung der Leistungen für<br />
Direktzähleinrichtungen LGZ oder Wandlerzähleinrichtungen SLP und LGZ (z.B. Nichtanwesenheit/verwehrter<br />
Zugang zur Messeinrichtung) werden die nachfolgend ausgewiesenen Kosten berechnet.<br />
• vergebliche Anfahrt: 51,98 € 61,86 €<br />
Leistungsmessung<br />
Ab einer Jahresarbeit größer 100 000 kWh, bzw. nach Vereinbarung auch < 100 000 kWh, ist durch den<br />
<strong>Netz</strong>betreiber eine Leistungsmessung vorgesehen. Der Anschlussnehmer stellt hierfür einen analogen<br />
halbamtsberechtigten Telefonanschluss in unmittelbarer Nähe des Zählerplatzes unentgeltlich zur Verfügung.<br />
3.4 Zahlung, Verzug (§ 23 <strong>NAV</strong>)<br />
Für alle Leistungen sind die benannten Kosten innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Für<br />
einen vom Anschlussnehmer/-nutzer verursachten Zahlungsverzug werden nachfolgende Kosten berechnet. Sie<br />
werden ohne Umsatzsteuer erhoben.<br />
• Einzug durch einen Beauftragten (je Inkassogang): innerhalb Geschäftszeit 35,34 €<br />
3.5 Unterbrechung und Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung (§ 24 <strong>NAV</strong>)<br />
Für die Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung im Sinne des § 24 <strong>NAV</strong> wird keine<br />
Umsatzsteuer erhoben. Die Kosten der Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung werden<br />
mit der Erbringung sofort fällig.<br />
Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung an der anschlussnehmereigenen Trennvorrichtung<br />
am Zählerplatz<br />
• Ausführungskosten der Unterbrechung: 39,99 €<br />
Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung durch physische, zwangsweise Trennung des<br />
<strong>Netz</strong>anschlusses<br />
• Trennen des <strong>Netz</strong>anschlusses an der Freileitung: 369,41 €<br />
• Trennen des <strong>Netz</strong>anschlusses am Anschlusskabel: 541,54 €<br />
Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung an der anschlussnehmereigenen<br />
Trennvorrichtung am Zählerplatz<br />
• Ausführungskosten der Wiederherstellung 30,71 € 36,54 €<br />
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Wiederherstellung des ursprünglichen Anschlusses und der Anschlussnutzung nach physischer Trennung des<br />
<strong>Netz</strong>anschlusses<br />
• Herstellen des <strong>Netz</strong>anschlusses an der Freileitung: 338,40 € 402,70 €<br />
• Herstellen des <strong>Netz</strong>anschlusses am Anschlusskabel: 491,05 € 584,35 €<br />
Vergebliche Anfahrt:<br />
Für jede vom Anschlussnehmer oder –nutzer zu vertretende erfolglose Anfahrt zur Erbringung einer der unter 3.5<br />
aufgeführten Leistungen (z.B. Nichtanwesenheit/verwehrter Zugang) werden die nachfolgend ausgewiesenen<br />
Kosten berechnet.<br />
• Entstandene Ausführungskosten der Unterbrechung: 154,11 €<br />
• entstandene Ausführungskosten der Wiederherstellung: 154,11€ 183,39 €<br />
4. Betrieb des <strong>Netz</strong>anschlusses<br />
Bei Umverlegungen von <strong>Netz</strong>anschlüssen (§ 8 <strong>NAV</strong>), die der Anschlussnehmer verursacht hat, sind die hierdurch<br />
entstandenen Kosten von ihm zu tragen. Gleiches gilt bei endgültigem Rückbau des <strong>Netz</strong>anschlusses.<br />
Die Anschlussnutzung hat zur Voraussetzung, dass der Gebrauch der Elektrizität mit einem Verschiebungsfaktor<br />
zwischen cos φ = 0,9 kapazitiv und 0,93 induktiv erfolgt. Anderenfalls wird nach § 16 <strong>NAV</strong> der Einbau einer<br />
ausreichenden Kompensationseinrichtung vom <strong>Netz</strong>betreiber vorgeschrieben.<br />
5. Inbetriebsetzung der Anlage (§ 14 <strong>NAV</strong>)<br />
Die Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage erfolgt ausschließlich nach dem Vordruck der <strong>EVV</strong>.<br />
Sie wird von der vollständigen Bezahlung der <strong>Netz</strong>anschlusskosten und des Baukostenzuschusses abhängig<br />
gemacht.<br />
• Erstmalige Inbetriebsetzung ohne Mängelfeststellung keine Berechnung<br />
• Für jede notwendige zusätzliche Fahrt zur Anlage des Anschlussnehmers<br />
zur erstmaligen Inbetriebsetzung 51,98 € 61,86 €<br />
• Für jede Wiederinbetriebsetzung einer bestehenden Anlage nach vorange-<br />
gangenem Zählerausbau bzw. Abschaltung der Kundenanlage 51,98 € 61,86 €<br />
6. Datenschutz<br />
Die sich aus dem <strong>Netz</strong>anschlussvertrag ergebenen Daten und Informationen werden bei der <strong>EVV</strong> zur<br />
rechtmäßigen Aufgabenerfüllung (Ausgestaltung der Vertragsverhältnisse) gemäß den geltenden Vorschriften<br />
zum Datenschutz verarbeitet und genutzt.<br />
7. Verzögerungen bei der Herstellung des <strong>Netz</strong>anschlusses<br />
Verzögerungen bei der Herstellung des <strong>Netz</strong>anschlusses, die von der <strong>EVV</strong> nicht zu vertreten sind<br />
(z. B. im Falle „höherer Gewalt“), führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Ausführungsfrist.<br />
8. Umsatzsteuer<br />
Soweit die oben genannten Leistungen der Umsatzsteuer (z. Z. 19 %) unterliegen, sind neben den Nettopreisen<br />
die Bruttopreise angegeben.<br />
9. Inkrafttreten<br />
Diese Ergänzenden Bedingungen treten mit Wirkung vom 01. März 2007 in Kraft.<br />
10. Änderungsvorbehalt<br />
Die Elektrizitätsversorgungsgesellschaft Velten mbH behält sich Änderungen der „Ergänzenden Bedingungen zur<br />
<strong>NAV</strong>“ vor. Diese werden rechtzeitig vor Inkrafttreten nach § 4 <strong>NAV</strong> angezeigt. Die geänderte Fassung wird mit<br />
Inkrafttreten Bestandteil des jeweils abgeschlossenen <strong>Netz</strong>anschlussvertrages bzw.<br />
Anschlussnutzungsverhältnisses (<strong>Netz</strong>nutzungsvertrag, Lieferantenrahmenvertrag).<br />
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