VERKAUFS-, LIEFERUNGS- UNDZAHLUNGSBEDINGUNGENAllgemeine Geschäftsbedingungen(in Anlehnung an die Konditionenempfehlungdes ZVEI e.V.)1. Allgemeine BestimmungenFür den Umfang der Lieferungen oder Leistungen(im folgenden Lieferungen) sind diebeiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend.Daneben gelten diese AllgemeinenGeschäftsbedingungen (im folgenden AGB).Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellersgelten nur insoweit, als der Liefereroder Leistende (im folgenden Lieferer)ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmthat. Im übrigen gelten die Vorschriften desVerbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE),soweit sie für die Sicherheit der Lieferungenoder Leistungen in Betracht kommen.Die nachstehenden AGB gelten auch für allezukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.An Kostenanschlägen, Zeichnungen undanderen Angebotsunterlagen (im folgendenUnterlagen) behält sich der Lieferer eigentums-und urheberrechtlicheVerwertungsrechte uneingeschränkt vor; siedürfenDritten ohne schriftliche Zustimmung desLieferers nicht zugänglich gemacht werdenund sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben,wenn der Auftrag nicht erteilt wird.Dies gilt entsprechend für Unterlagen desBestellers; diese dürfen jedoch solchenDritten zugänglich gemacht werden, denender Lieferer zulässigerweise Lieferungenübertragen will. An Standard- undIndividualsoftware hat der Besteller das nichtausschließlicheRecht zur Nutzung mit den vereinbartenLeistungsmerkmalen in unveränderterForm auf den vereinbarten Geräten.Der Besteller darf diese Software Drittennicht zur Nutzung überlassen oder zugänglichmachen. Teillieferungen sind zulässig.Bei auftragsgebundener Anfertigung ist eineÜber- oder Unterlieferung von jeweils 10 %zulässig.2. SicherheitenVoraussetzung der Lieferpflicht ist die Kreditwürdigkeitdes Bestellers.Grundsätzlich ist der Lieferer berechtigt,sofern er es für notwendig hält, Vorauszahlungoder Sicherheit oder Barzahlung zu verlangen.Bleibt der Besteller mit der Erfüllung vonZahlungsver-pflichtungen im Rückstand,oder beantwortet er Fragen zu seiner Kreditwürdigkeitnicht, behält sich der Lieferer vor,vom Auftrag zurückzutreten und gegebenenfallsSchadensersatz wegen Nichterfüllungzu verlangen. Bereits gelieferte Ware ist dannunverzüglich im Orginalzustand an denLieferer zurückzugeben. Außerdem werdenim Falle einer Zwangsvollstreckung in dasVermögen des Bestellers, eines VergleichsoderKonkursverfahrens, einer Geschäftsauflösungoder Geschäftsübertragung sowieeiner Verpfändung sämtliche Forderungendes Lieferers unverzüglich fällig.Jegliche erhebliche Verschlechterung derVermögenslage (z.B. Zwangsvollstreckung,Zahlungseinstellung, Vergleich, Konkurs,Geschäftsauflösung, Geschäftsübergang,Verpfändung oder Sicherheitsübereignungvon Waren, Vorräten oder Außenständenusw.) ist dem Lieferer unverzüglich anzuzeigen.3. LieferfristenFür die Lieferfrist ist die Angabe in der Auftragsbestätigungmaßgebend. Die Einhaltungder Frist setzt voraus: den rechtzeitigen Eingangsämtlicher vom Besteller zu lieferndenUnterlagen, Genehmigungen, Freigaben,Selbstlieferungen, die Einhaltung der vomLieferer gestellten Zahlungsbedingungen undsonstigen Verpflichtungen. Werden dieseVoraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, sowird die Frist angemessen verlängert.Die Frist gilt als eingehalten, wenn die Wareinnerhalb der vereinbarten Lieferfrist zumVersand gebracht oder abgeholt worden ist.Falls die Ablieferung sich aus Gründen, dieder Besteller zu vertreten hat, verzögert, sogilt die Frist mit der Meldung der Versandbereitschaftals eingehalten. Ist die Nichteinhaltungder Frist für Lieferungen nachweislichauf höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmenoder unvorhersehbare Hindernissezurückzuführen, so wird die Frist angemessenverlängert.Bei Nichteinhaltung der vereinbarten bzw.verlängerten Lieferfrist kann der Besteller,sofern er nachweist, daß ihm aus der Verspätungein Schaden erwachsen ist, eineVerzugsentschädigung für jede vollendeteWoche der Verspätung von 1/2 % bis zurHöhe von insgesamt 5 % vom Werte desjenigenTeils der Lieferung verlangen, der verspätetgeliefert worden ist. WeitergehendeEntschädigungsansprüche des Bestellerssind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweitin Fällen des Vorsatzes oder der grobenFahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.Das Recht des Bestellers zum Rücktritt nachfruchtlosem Ablauf einer dem Lieferergesetzten Nachfrist bleibt unberührt.4. GefahrenübergangDie Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferungauf den Besteller über, wenn die Warezum Versand gebracht oder abgeholt wordenist. Der Versand erfolgt nach Anweisungdes Bestellers bzw. nach bestem Ermessendes Lieferers ohne Verantwortung für billigsteBeförderung. Auf Wunsch und Kosten desBestellers wird die Sendung vom Lieferergegen übliche Transportrisiken versichert.Wenn der Versand auf Wunsch des Bestellersoder aus von ihm zu vertretenden Gründenverzögert wird, so geht die Gefahr vomTage der Versandbereitschaft an auf denBesteller über. In diesem Fall ist der Liefererverpflichtet, auf Wunsch und Kosten desBestellers die von ihm verlangten Versicherungenzu bewirken.Wird Ware zurückgenommen, trägt derBesteller jede Gefahr bis zum Eingang beimLieferer.5. EigentumsvorbehaltDie Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltswaren)bleiben Eigentum des Lieferersbis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen denBesteller aus der Geschäftsverbindung zustehendenAnsprüche.Vorher ist Verpfändung oder Sicherungsübereignunguntersagt.Der Besteller darf die Vorbehaltswaren,gleich in welchem Zustand, nur an Wiederverkäuferim gewöhnlichen Geschäftsverkehrmit der Maßgabe verkaufen, daß er nicht inZahlungsverzug gegenüber dem Lieferer istund schon jetzt Forderungen mit allenNebenrechten, die ihm aus dieser Veräußerungzustehen, auf den Lieferer überträgt.Die Abtretung dieser Forderungen beschränktsich auf die Höhe aller aus derGeschäftsverbindung dem Lieferer zustehendenAnsprüche. Der Besteller ist auch nachdieser Abtretung zur Einziehung dieser Forderungenberechtigt. Die Befugnis des Lieferers,die Forderungen selbst einzuziehen,bleibt hiervon unberührt. Der Besteller hatdem Lieferer auf Verlangen die abgetretenenForderungen nach Höhe und Schuldnerbekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichenUnterlagen unverzüglich dem Liefererbereitzustellen und dem Schuldner dieAbtretung schriftlich mitzuteilen.Be- und Verarbeitung der Vorbehaltswarenerfolgen für den Lieferer, ohne ihn zu verpflichten.Werden die Waren mit anderenGegenständen vermischt oder verbunden,so tritt der Besteller schon jetzt seine Eigentums-oder Miteigentumsrechte an den neuenGegenständen an den Lieferer ab;er verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfaltfür den Lieferer. Für den Fall der Veräußerungder neuen Sachen tritt der Bestellerhiermit seine Ansprüche und alle Nebenrechteaus dieser Weiterveräußerung sicherungshalberdem Lieferer ab. Verarbeitet derBesteller die Ware mit anderen, nicht demLieferer gehörenden Waren, so steht demLieferer das Miteigentum an der neuenSache in der Höhe des Wertes der Vorbehaltswarezu.Bei Vertragswidrigem Verhalten des Bestellers,insbesondere bei Zahlungsverzug, istder Lieferer berechtigt, die Vorbehaltswarezurückzunehmen. Der Besteller ist auf Verlangendes Lieferers zur unverzüglichen Herausgabeverpflichtet. In der Zurücknahmesowie in der Pfändung der Vorbehaltswaredurch den Lieferer liegt keine Erklärung desRücktritts.Der Besteller hat auf seine Kosten alle erforderlichenMaßnahmen zu treffen, um eineBeeinträchtigung oder den Verlust der demLieferer an den gelieferten Waren zustehendenRechte zu verhindern. Pfändungen odersonstige Eingriffe Dritter hat der Bestellerabzuwehren bzw. unverzüglich dem Liefererzu melden. Etwaige Nachteile, die demBesteller infolge Nichtbeachtung dieserVerpflichtung entstehen, gehen zu seinenLasten.6. PreiseDie Preise sind Europreise. Sie verstehensich ab Werk ausschließlich Verpackungzuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichenUmsatzsteuer. Bei geschlossenerWarenabnahme im Wertvon über 1000,- €liefern wir frei Frachtgut Empfangsstationausschließlich Verpackung, über 2500,- € freiFrachtgut Empfangsstation einschließlichVerpackung.Bei Aufträgen unter 100,- € berechnen wireine Bearbeitungsgebühr von 25,- €.7. ZahlungsbedingungenDie Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagennach Rechnungsdatum ohne jeglichenAbzug frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten.Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nachRechnungsdatum wird ein Skonto von 2 %gewährt. Zahlungsrückstand oder Wechselzahlungschließen einen Skontoabzug aus.Schecks werden nur unter üblichem Vorbehalt,Wechsel nur nach besonderer Vereinbarungund wenn sie den Ankaufsbedingungender Deutschen Bundesbank entsprechen,angenommen. Diskontspesen, Gebührenund Wechselsteuer gehen zu Lasten desBestellers. Sie sind bei Begebung desWechsels an den Lieferer zu entrichten. BeiZahlung aller Art gilt als Erfüllungstag derTag, an dem der Lieferer über den Betragverfügen kann.Bei Überschreiten des Zahlungstermins oderVerzögerung der Lieferung auf Wunsch desBestellers um mehr als 30 Tage nach Versandbereitschaftsind ist der Lieferer berechtigt,ohne daß es einer besonderen Mahnungbedarf, Verzugszinsen in einer Jahreshöhevon 3% über dem jeweiligen Lombardsatzder Deutschen Bundesbank ab Fälligkeit zuberechnen, mindestens jedoch die von denRhein.-Westfälischen Großbanken für ungedeckteKredite jeweils berechneten Zinsen.Die Geltendmachung eines weitergehendenSchadens bleibt vorbehalten. Im übrigen istim Falle des Zahlungsverzugs der Liefererberechtigt, die Herausgabe der Ware undSchadenersatz wegen Nichterfüllung zuverlangen.Der Besteller kann nur mit unbestrittenenoder rechtskräftig festgestellten Forderungengegen Forderungen des Lieferers aufrechnen.8. Haftung für MängelDer Lieferer leistet dafür Gewähr, daß dieverkaufte Ware im Zeitpunkt des Gefahrenübergangesnicht mit Mängeln behaftet ist.Soweit jedoch Mängel an nachweislich vomLieferer bezogenen Teilen bereits vor Gefahrenübergangbestanden, haftet der Liefererdem Besteller gegenüber wie folgt:1. Die nachstehenden Gewährleistungsrechtestehen dem Besteller nur zu, wenn dieserder ihm gemäß § 377, 378 HGB obliegendenUntersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäßdurch schriftliche Anzeige derfestgestellten Mängel nachgekommen istund die bemängelte Ware dem Liefererzurückgegeben hat.2. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sindnach Wahl des Lieferers unentgeltlich nachzubessernoder neu zu liefern oder neu zuerbringen, deren Brauchbarkeit innerhalbvon 12 Monaten, ohne Rücksicht auf dieBetriebsdauer, vom Tage des Gefahrenübergangsan gerechnet, infolge eines vor demGefahrenübergang liegenden Umstandesnicht nur unerheblich beeinträchtigt ist.3. Rügt der Besteller Mängel der geliefertenWare oder Leistung, so begründet dies einRecht zur Zurückhaltung der Zahlung nurdann, wenn das Vorhandensein der Mängelrechtskräftig festgestellt ist oder vom Lieferernicht bestritten wird. Dabei muß die zurückgehalteneZahlung in einem angemessenenVerhältnis zu den aufgetretenen Mängelnstehen.4. Zur Mängelbeseitigung hat der Bestellerdem Lieferer die nach billigem Ermessenerforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.Verweigert er diese, so ist der Lieferervon der Mängelhaftung befreit.5. Wenn der Lieferer eine ihm gestellte angemesseneNachfrist verstreichen läßt, ohneden Mangel zu beheben, oder wenn dieNachbesserung unmöglich ist oder vom Liefererverweigert wird, so kann der Bestellerdas Recht zur Minderung geltend machen.Kommt zwischen Besteller und Lieferer eineEinigung über die Minderung nicht zustande,so kann der Besteller auch Wandlung verlangen.6. Das Recht des Bestellers, Ansprüche ausMängeln geltend zu machen, verjährt in allenFällen vom Zeitpunkt der Rüge an in 6 Monaten,jedoch nicht vor Ablauf der Gewährleistungsfrist.Wird innerhalb dieser Fristkeine Einigung erzielt, so können Liefererund Besteller eine Verlängerung dieser Verjährungsfristvereinbaren.7. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht aufnatürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden,die nach dem Gefahrenübergang infolgefehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,übermäßiger oder unsachgemäßerBeanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel,mangelhafter Bauarbeiten und solcher äußererEinflüsse entstehen, die nach dem Vertragnicht vorausgesetzt sind, sowie nichtreproduzierbarer Softwarefehler.Wird aus einem dieser Gründe der Liefererals Gesamtschuldner von einem Dritten füreinen Schaden haftbar gemacht, dann übernimmtim Innenverhältnis bereits jetzt unwiderruflichder Besteller die Haftung.Werden vom Besteller oder von Drittenunsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeitenvorgenommen, so besteht fürdiese und die daraus entstehenden Folgenkeine Gewährleistung.8. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Nachbesserungenund Ersatzlieferungen 3 Monate.Sie läuft mindestens bis zum Ablauf derGewährleistungsfrist für die gerügte Ware.9. Weitere Ansprüche des Bestellers gegenden Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfensind ausgeschlossen, insbesondere einAnspruch auf Ersatz von Schäden, die nichtan dem Liefergegenstand selbst entstandensind. Dies gilt nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz,mit Einschränkung lt.Ziffer 7, oder in Fällen des Vorsatzes, dergroben Fahrlässigkeit oder des Fehlenszugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftetwird.10. Für Mängel an Softwareprodukten istjegliche Haftung ausgeschlossen. Es wirdausdrücklich keinerlei Gewähr geleistet fürFunktionen, Eignung, Brauchbarkeit, Nichtverletzungoder sonstige erwartete Eigenschaften.Demnach ist auch die Haftung fürjegliche Schäden oder Folgeschäden, verursachtdurch Software, gegenüber dem Nutzeroder Dritten ausgeschlossen. Solltenzwingende Rechtsnormen in bestimmtenFällen diesen umfassenden Haftungsausschlußfür Software nicht zulassen, dannbleibt er für alle Fälle dennoch bestehen.9. Schutzrechte, Urheberrechte1. Sofern ein Dritter wegen Verletzung einesSchutzrechtes/Urheberrechtes (im folgendenSchutzrechte) durch vom Lieferer gelieferte,vertragsgemäß genutzte Produktegegen den Besteller berechtigte Ansprücheerhebt, haftet der Lieferer gegenüber demBesteller wie folgt:a) Der Lieferer wird nach seiner Wahl einNutzungsrecht für das Produkt erwirken, dasProdukt ändern oder austauschen oder,wenn das nicht zu angemessenenBedingungen möglich ist, das Produkt gegenErstattung des Kaufpreises zurücknehmen.Weitergehende Ansprüche gegen denLieferer sind ausgeschlossen.b) Die vorstehend genannte Verpflichtungdes Lieferers besteht nur dann, wenn derBesteller den Lieferer über die vom Drittengeltend gemachten Ansprüche unverzüglichschriftlich verständigt, eine Verletzung derSchutzrechte nicht anerkennt und demLieferer alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungenvorbehalten bleiben.2. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen,soweit er die Schutzrechtsverletzungzu vertreten hat oder soweit sie durchspezielle Vorgaben des Bestellers oder nichtvorhersehbare Anwendung oder Veränderungoder Kombination mit anderen Produktenverursacht sind.10. Unmöglichkeit, Vertragsanpassung1. Wird dem Lieferer die ihm obliegende Lieferungaus einem von ihm zu vertretendenGrunde unmöglich, ist der Besteller berechtigt,bis zu 10% des Wertes der nicht geliefertenProdukte als Schadenersatz zufordern.2. Sofern vom Lieferer nicht beeinflußbareEreignisse die wirtschaftliche Bedeutungoder den Inhalt der Lieferung erheblich verändernoder auf den Betrieb des Liefererseinwirken, steht dem Lieferer das Recht zu,von dem Vertrag zurückzutreten oder inAbsprache mit dem Besteller den Vertraganzupassen.11. Sonstige SchadenersatzansprücheSchadenersatzansprüche des Bestellers auspositiver Vertragsverletzung, aus der Verletzungvon Pflichten bei den Vertragsverhandlungenund aus unerlaubter Handlung werdenausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweitnach Gesetz zwingend gehaftet wird, insbesonderebei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit,Fehlen zugesicherter Eigenschaften.12. GerichtsstandAlleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus demVertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbarsich ergebenden Streitigkeiten Hagen i.W..Für die vertraglichen Beziehungen giltdeutsches Recht.Die Haager Konvention vom 1.7.1964 unddas Übereinkommen der UN vom 11.4.1980finden keine Anwendung.13. Verbindlichkeit des VertragesDer Vertrag bleibt auch bei rechtlicherUnwirksamkeit einzelner Punkte in seinenübrigen Punkten verbindlich.112
PRODUKTÜBERSICHT113