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Übergabe- und Schutzvertrag

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<strong>Übergabe</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schutzvertrag</strong><br />

zwischen <strong>und</strong><br />

Nicole Nagel Name : _________________________________<br />

Rosenweg 48 Straße : ________________________________<br />

82538 Geretsried PLZ/Ort : ______________________________<br />

0 81 71 / 67 90 oder Telefon : _______________________________<br />

01 71 / 6 18 23 95 Ausweisnummer : _______________________<br />

ausst. Behörde : _________________________<br />

- als Übergebende - - nachfolgend Übernehmer genannt -<br />

§ 1 Vertragszweck<br />

Die Parteien sind sich darüber einig, daß nachfolgend beschriebener H<strong>und</strong> von der<br />

Vermittlerin an den Übernehmer zu den Bedingungen dieses Vertrages übergeben wird. Die<br />

Vermittlerin verfolgt mit der Vermittlung der Tiere keine gewerbliche Betätigung sondern<br />

wird ausschließlich zum Zwecke des Tierschutzes <strong>und</strong> der Tierrettung tätig.<br />

§ 2 Beschreibung des Tieres<br />

Name : ____________________ Geburtsdatum : __________________ Rasse : ___________<br />

Farbe : ___________________ Geschlecht :  M  F Kastration :  ja  nein<br />

Besondere Kennzeichnung/Merkmale/Chip-Nr. : ____________________________________<br />

Impfungen : _________________________________ Erkrankungen : __________________<br />

§ 3 Pflichten des Übernehmers<br />

(1) Der Übernehmer des H<strong>und</strong>es versichert der Vermittlerin, daß<br />

a) ausreichend Raum zur artgerechten Unterbringung des H<strong>und</strong>es vorhanden ist,<br />

b) gegebenenfalls die notwendige Erlaubnis des Vermieters zur Tierhaltung vorliegt <strong>und</strong><br />

c) gegen ihn oder andere Personen, die seinem Haushalt angehören, kein Verfahren wegen<br />

Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz anhängig ist oder eine Verurteilung oder ein<br />

Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erfolgt ist.<br />

(2) Der Übernehmer des H<strong>und</strong>es verpflichtet sich, das Tier artgerecht zu halten, insbesondere<br />

alle Misshandlungen <strong>und</strong> Quälereien zu unterlassen <strong>und</strong> durch Dritte nicht zu dulden,<br />

sondern wirksam dagegen einzuschreiten bzw. bereits zu verhindern. Er verpflichtet sich<br />

weiterhin, das Tier nicht zu Versuchszwecken zu verwenden oder verwenden zu lassen.<br />

Der neue Halter des H<strong>und</strong>es verpflichtet sich, das Tier weder an der Kette noch an<br />

anderen ähnlichen Anbindevorrichtungen oder im Zwinger zu halten. Das Tier darf nicht<br />

zu Zuchtzwecken verwendet werden.<br />

Der neue Halter des H<strong>und</strong>es verpflichtet sich, alle erforderlichen Impfungen an dem H<strong>und</strong><br />

durch einen Tierarzt durchführen zu lassen.<br />

- 2 -


- 2 -<br />

(3) Eine Einschläferung des H<strong>und</strong>es, die nur durch einen Tierarzt vorgenommen werden darf,<br />

ist nur zulässig, um dem Tier dadurch weitere Schmerzen oder Leiden bei unheilbarer<br />

Erkrankung oder Verletzung zu ersparen. Die Einschläferung ist bei schwerer Krankheit<br />

oder Verletzung des Tieres jedoch auch dann zulässig, wenn der Übernehmer <strong>und</strong> seine<br />

Angehörigen unter Berücksichtigung der zu erwartenden Tierarztkosten, die zur Heilung<br />

des H<strong>und</strong>es erforderlich wären, durch die Kostentragung in schwere wirtschaftliche Not<br />

kämen. Im Falle des Satzes 2 ist die Vermittlerin rechtzeitig vor der beabsichtigen Ein-<br />

schläferung vom Übernehmer zu informieren, so daß eventuelle Lösungsmöglichkeiten<br />

erörtert werden können.<br />

§ 4 Weitergabe / Veräußerung / Verlust<br />

(1) Das Tier darf ohne vorherige Zustimmung der Vermittlerin weder entgeltlich noch unent-<br />

geltlich weitergegeben werden. Ist der Übernehmer des H<strong>und</strong>es zur Haltung des Tieres<br />

nicht mehr in der Lage, so nimmt er mit der Vermittlerin rechtzeitig Kontakt auf, um eine<br />

Problemlösung zu erörtern.<br />

(2) Wir der H<strong>und</strong> vom Übernehmer an eine Dritte Person weitergegeben, so verpflichtet sich<br />

der Übernehmer bereits jetzt, vor <strong>Übergabe</strong> des H<strong>und</strong>es mit der Dritten Person einen<br />

gleichlautenden schriftlichen Vertrag abzuschließen. Die jeweils Dritte Person ist damit<br />

einig, dass sämtliche Rechte <strong>und</strong> Pflichten der Vertragsparteien aus diesem Vertrag mit<br />

Ausnahme der Regelung des § 6 auch zwischen ihr <strong>und</strong> der Vermittlerin gelten.<br />

(3) Der Verlust des Tieres ist der Vermittlerin unverzüglich mitzuteilen.<br />

§ 5 Auskunftsansprüche der Vermittlerin<br />

Die Vermittlerin ist jederzeit befugt, sich nach dem Wohlergehen <strong>und</strong> der Art der Unter-<br />

bringung des H<strong>und</strong>es vor Ort zu erk<strong>und</strong>igen. Zu diesem Zweck gestattet der Übernehmer das<br />

Betreten der Räumlichkeiten, in denen sich das Tier befindet oder gehalten wird. Weiter ist<br />

der Übernehmer verpflichtet, auf Verlangen der Vermittlerin entsprechende Auskünfte über<br />

das Wohlergehen <strong>und</strong> den Verbleib des H<strong>und</strong>es zu erteilen.<br />

§ 6 Pflichten der Vermittlerin / Schutzgebühr / Eigentumsvorbehalt<br />

Die Vermittlerin verpflichtet sich, den vorbezeichneten H<strong>und</strong> an den Übernehmer Zug um<br />

Zug gegen Zahlung der Schutzgebühr zu übergeben <strong>und</strong> zu übereignen. Der Übernehmer<br />

verpflichtet sich zur Zahlung einer Schutzgebühr in Höhe von € _____________. Fälligkeit<br />

tritt mit <strong>Übergabe</strong> des H<strong>und</strong>es ein. Die Vermittlerin behält sich das Eigentum am H<strong>und</strong> bis<br />

zur vollständigen Zahlung der Schutzgebühr vor. Bei der Schutzgebühr handelt es sich aus-<br />

schließlich um Auslagen <strong>und</strong> Kosten für Impfungen, sonstige tierärztliche Behandlungen,<br />

Transport, Fracht, andere Reisekosten, Atteste <strong>und</strong> behördliche Bescheinigungen.<br />

§ 7 Gewährleistung / Tierhalterhaftpflicht<br />

Gewährleistungsansprüche für Sach- oder Rechtsmängel des Tieres sind ausgeschlossen. Die<br />

Vermittlerin haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Dem Übernehmer<br />

wird empfohlen, eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.<br />

- 3 –


- 3 -<br />

§ 8 Rücktrittsrechte / Vertragsstrafe<br />

(1) Die Vermittlerin ist unbeschadet der gesetzlichen Rücktrittsrechte zum Rücktritt von<br />

diesem Vertrag auch gegenüber einem Dritten, der sich durch einen gleichlautenden Ver-<br />

trag verpflichtet hat, berechtigt, wenn<br />

a) die Schutzgebühr nicht binnen zehn Tagen ab <strong>Übergabe</strong> des H<strong>und</strong>es bezahlt wird, bei<br />

Überweisung ist der Tag der Gutschrift auf dem Konto der Vermittlerin maßgeblich,<br />

b) der Übernehmer oder der Dritte seinen Pflichten aus diesem Vertrag, insbesondere denen<br />

aus den §§ 3, 4 oder 5 nicht nachkommt,<br />

c) der H<strong>und</strong> verwahrlost ist oder zu verwahrlosen droht oder<br />

d) der Übernehmer oder der Dritte gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes im Zusammen-<br />

hang mit der H<strong>und</strong>ehaltung verstößt.<br />

(2) Bei Vorliegen eines Rücktrittsgr<strong>und</strong>es nach Buchstaben b), c) oder d) hat der Übernehmer<br />

oder der Dritte eine sofort fällige <strong>und</strong> an die Vermittlerin zu zahlende Vertragsstrafe in<br />

Höhe von € 500,-- verwirkt.<br />

§ 9 Sonstiges<br />

Sollte ein Bestandteil des Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden,<br />

wird die Wirksamkeit des sonstigen Vertrages nicht berührt. Mündliche Nebenabreden sind<br />

nicht getroffen. Jede Änderung <strong>und</strong> Ergänzung bedarf der Schriftform.<br />

<strong>Übergabe</strong> des H<strong>und</strong>es an den Übernehmer erfolgt heute. (Ggf. abw. <strong>Übergabe</strong>datum________)<br />

________________________ , ________________<br />

Ort Datum<br />

____________________________ ________________________________<br />

Vermittlerin Übernehmer

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