Übergabe- und Schutzvertrag
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<strong>Übergabe</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schutzvertrag</strong><br />
zwischen <strong>und</strong><br />
Nicole Nagel Name : _________________________________<br />
Rosenweg 48 Straße : ________________________________<br />
82538 Geretsried PLZ/Ort : ______________________________<br />
0 81 71 / 67 90 oder Telefon : _______________________________<br />
01 71 / 6 18 23 95 Ausweisnummer : _______________________<br />
ausst. Behörde : _________________________<br />
- als Übergebende - - nachfolgend Übernehmer genannt -<br />
§ 1 Vertragszweck<br />
Die Parteien sind sich darüber einig, daß nachfolgend beschriebener H<strong>und</strong> von der<br />
Vermittlerin an den Übernehmer zu den Bedingungen dieses Vertrages übergeben wird. Die<br />
Vermittlerin verfolgt mit der Vermittlung der Tiere keine gewerbliche Betätigung sondern<br />
wird ausschließlich zum Zwecke des Tierschutzes <strong>und</strong> der Tierrettung tätig.<br />
§ 2 Beschreibung des Tieres<br />
Name : ____________________ Geburtsdatum : __________________ Rasse : ___________<br />
Farbe : ___________________ Geschlecht : M F Kastration : ja nein<br />
Besondere Kennzeichnung/Merkmale/Chip-Nr. : ____________________________________<br />
Impfungen : _________________________________ Erkrankungen : __________________<br />
§ 3 Pflichten des Übernehmers<br />
(1) Der Übernehmer des H<strong>und</strong>es versichert der Vermittlerin, daß<br />
a) ausreichend Raum zur artgerechten Unterbringung des H<strong>und</strong>es vorhanden ist,<br />
b) gegebenenfalls die notwendige Erlaubnis des Vermieters zur Tierhaltung vorliegt <strong>und</strong><br />
c) gegen ihn oder andere Personen, die seinem Haushalt angehören, kein Verfahren wegen<br />
Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz anhängig ist oder eine Verurteilung oder ein<br />
Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erfolgt ist.<br />
(2) Der Übernehmer des H<strong>und</strong>es verpflichtet sich, das Tier artgerecht zu halten, insbesondere<br />
alle Misshandlungen <strong>und</strong> Quälereien zu unterlassen <strong>und</strong> durch Dritte nicht zu dulden,<br />
sondern wirksam dagegen einzuschreiten bzw. bereits zu verhindern. Er verpflichtet sich<br />
weiterhin, das Tier nicht zu Versuchszwecken zu verwenden oder verwenden zu lassen.<br />
Der neue Halter des H<strong>und</strong>es verpflichtet sich, das Tier weder an der Kette noch an<br />
anderen ähnlichen Anbindevorrichtungen oder im Zwinger zu halten. Das Tier darf nicht<br />
zu Zuchtzwecken verwendet werden.<br />
Der neue Halter des H<strong>und</strong>es verpflichtet sich, alle erforderlichen Impfungen an dem H<strong>und</strong><br />
durch einen Tierarzt durchführen zu lassen.<br />
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- 2 -<br />
(3) Eine Einschläferung des H<strong>und</strong>es, die nur durch einen Tierarzt vorgenommen werden darf,<br />
ist nur zulässig, um dem Tier dadurch weitere Schmerzen oder Leiden bei unheilbarer<br />
Erkrankung oder Verletzung zu ersparen. Die Einschläferung ist bei schwerer Krankheit<br />
oder Verletzung des Tieres jedoch auch dann zulässig, wenn der Übernehmer <strong>und</strong> seine<br />
Angehörigen unter Berücksichtigung der zu erwartenden Tierarztkosten, die zur Heilung<br />
des H<strong>und</strong>es erforderlich wären, durch die Kostentragung in schwere wirtschaftliche Not<br />
kämen. Im Falle des Satzes 2 ist die Vermittlerin rechtzeitig vor der beabsichtigen Ein-<br />
schläferung vom Übernehmer zu informieren, so daß eventuelle Lösungsmöglichkeiten<br />
erörtert werden können.<br />
§ 4 Weitergabe / Veräußerung / Verlust<br />
(1) Das Tier darf ohne vorherige Zustimmung der Vermittlerin weder entgeltlich noch unent-<br />
geltlich weitergegeben werden. Ist der Übernehmer des H<strong>und</strong>es zur Haltung des Tieres<br />
nicht mehr in der Lage, so nimmt er mit der Vermittlerin rechtzeitig Kontakt auf, um eine<br />
Problemlösung zu erörtern.<br />
(2) Wir der H<strong>und</strong> vom Übernehmer an eine Dritte Person weitergegeben, so verpflichtet sich<br />
der Übernehmer bereits jetzt, vor <strong>Übergabe</strong> des H<strong>und</strong>es mit der Dritten Person einen<br />
gleichlautenden schriftlichen Vertrag abzuschließen. Die jeweils Dritte Person ist damit<br />
einig, dass sämtliche Rechte <strong>und</strong> Pflichten der Vertragsparteien aus diesem Vertrag mit<br />
Ausnahme der Regelung des § 6 auch zwischen ihr <strong>und</strong> der Vermittlerin gelten.<br />
(3) Der Verlust des Tieres ist der Vermittlerin unverzüglich mitzuteilen.<br />
§ 5 Auskunftsansprüche der Vermittlerin<br />
Die Vermittlerin ist jederzeit befugt, sich nach dem Wohlergehen <strong>und</strong> der Art der Unter-<br />
bringung des H<strong>und</strong>es vor Ort zu erk<strong>und</strong>igen. Zu diesem Zweck gestattet der Übernehmer das<br />
Betreten der Räumlichkeiten, in denen sich das Tier befindet oder gehalten wird. Weiter ist<br />
der Übernehmer verpflichtet, auf Verlangen der Vermittlerin entsprechende Auskünfte über<br />
das Wohlergehen <strong>und</strong> den Verbleib des H<strong>und</strong>es zu erteilen.<br />
§ 6 Pflichten der Vermittlerin / Schutzgebühr / Eigentumsvorbehalt<br />
Die Vermittlerin verpflichtet sich, den vorbezeichneten H<strong>und</strong> an den Übernehmer Zug um<br />
Zug gegen Zahlung der Schutzgebühr zu übergeben <strong>und</strong> zu übereignen. Der Übernehmer<br />
verpflichtet sich zur Zahlung einer Schutzgebühr in Höhe von € _____________. Fälligkeit<br />
tritt mit <strong>Übergabe</strong> des H<strong>und</strong>es ein. Die Vermittlerin behält sich das Eigentum am H<strong>und</strong> bis<br />
zur vollständigen Zahlung der Schutzgebühr vor. Bei der Schutzgebühr handelt es sich aus-<br />
schließlich um Auslagen <strong>und</strong> Kosten für Impfungen, sonstige tierärztliche Behandlungen,<br />
Transport, Fracht, andere Reisekosten, Atteste <strong>und</strong> behördliche Bescheinigungen.<br />
§ 7 Gewährleistung / Tierhalterhaftpflicht<br />
Gewährleistungsansprüche für Sach- oder Rechtsmängel des Tieres sind ausgeschlossen. Die<br />
Vermittlerin haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Dem Übernehmer<br />
wird empfohlen, eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.<br />
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- 3 -<br />
§ 8 Rücktrittsrechte / Vertragsstrafe<br />
(1) Die Vermittlerin ist unbeschadet der gesetzlichen Rücktrittsrechte zum Rücktritt von<br />
diesem Vertrag auch gegenüber einem Dritten, der sich durch einen gleichlautenden Ver-<br />
trag verpflichtet hat, berechtigt, wenn<br />
a) die Schutzgebühr nicht binnen zehn Tagen ab <strong>Übergabe</strong> des H<strong>und</strong>es bezahlt wird, bei<br />
Überweisung ist der Tag der Gutschrift auf dem Konto der Vermittlerin maßgeblich,<br />
b) der Übernehmer oder der Dritte seinen Pflichten aus diesem Vertrag, insbesondere denen<br />
aus den §§ 3, 4 oder 5 nicht nachkommt,<br />
c) der H<strong>und</strong> verwahrlost ist oder zu verwahrlosen droht oder<br />
d) der Übernehmer oder der Dritte gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes im Zusammen-<br />
hang mit der H<strong>und</strong>ehaltung verstößt.<br />
(2) Bei Vorliegen eines Rücktrittsgr<strong>und</strong>es nach Buchstaben b), c) oder d) hat der Übernehmer<br />
oder der Dritte eine sofort fällige <strong>und</strong> an die Vermittlerin zu zahlende Vertragsstrafe in<br />
Höhe von € 500,-- verwirkt.<br />
§ 9 Sonstiges<br />
Sollte ein Bestandteil des Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden,<br />
wird die Wirksamkeit des sonstigen Vertrages nicht berührt. Mündliche Nebenabreden sind<br />
nicht getroffen. Jede Änderung <strong>und</strong> Ergänzung bedarf der Schriftform.<br />
<strong>Übergabe</strong> des H<strong>und</strong>es an den Übernehmer erfolgt heute. (Ggf. abw. <strong>Übergabe</strong>datum________)<br />
________________________ , ________________<br />
Ort Datum<br />
____________________________ ________________________________<br />
Vermittlerin Übernehmer