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b - Fachbereich Mathematik und Naturwissenschaften - Hochschule

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de herunterladen <strong>und</strong> mit den erforderlichen<br />

Nachweisen im SSC abgeben oder zusenden.<br />

Gründe für die Beurlaubung sind z. B.:<br />

– Mitwirkung in den Organen der <strong>Hochschule</strong>,<br />

der Studentenschaft oder d.<br />

Studentenwerks<br />

– Krankheit<br />

– Ableistung eines studienbedingten<br />

Praktikums, welches nicht Teil des<br />

Studiums ist<br />

– ein studienbedingter Auslandsaufenthalt<br />

– Erfüllung einer Dienstpflicht nach Art.<br />

12a des Gr<strong>und</strong>gesetzes<br />

– Mutterschutz/Elternzeit/Pflege von<br />

Angehörigen<br />

Die rückwirkende Beurlaubung für ein<br />

abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen.<br />

Auch beurlaubte Studierende müssen die<br />

Semesterbeiträge fristgerecht für das<br />

jeweilige Semester überweisen. Über<br />

die Möglichkeit der Rückerstattung des<br />

RMV-Beitrages während der Beurlaubung<br />

entscheidet der AStA der <strong>Hochschule</strong><br />

Darmstadt. Der Erwerb von Leistungsnachweisen<br />

(Belegung) ist während eines<br />

Urlaubssemesters nur in Ausnahmefällen<br />

möglich. Urlaubssemester zählen nicht als<br />

Fachsemester.<br />

exmatrikulation<br />

Bei Beendigung des Studiums mit abgeschlossener<br />

Prüfung werden Studierende<br />

exmatrikuliert. In allen weiteren Fällen erfolgt<br />

die Exmatrikulation auf schriftlichen<br />

Antrag. Formulare sind im SSC erhältlich<br />

<strong>und</strong> können aus dem Internet heruntergeladen<br />

werden: www.h-da.de<br />

gasthörerin <strong>und</strong> gasthörer<br />

Als Gasthörerin oder Gasthörer kann auf<br />

Antrag bis 12 Wochenst<strong>und</strong>en zugelassen<br />

werden, wer sein Wissen auf einzelnen Gebieten<br />

vervollständigen will. Die Zulassung<br />

erfolgt durch Erteilung eines Gasthörerscheins.<br />

Sie gilt jeweils für ein Semester.<br />

Der formelle Antrag, erhältlich im SSC oder<br />

unter www.h-da.de, ist bis zum Beginn der<br />

Lehrveranstaltungen im SSC einzureichen.<br />

Die Gasthörergebühr beträgt 100,-Euro.<br />

Der/die Gasthörer/in ist Angehörige/r, nicht<br />

Mitglied der <strong>Hochschule</strong>.<br />

gebühren<br />

Nach der Verwaltungskostenordnung für<br />

den Geschäftsbereich des Ministeriums<br />

für Wissenschaft <strong>und</strong> Kunst vom 19.11.2009<br />

gelten z. Z. folgende Gebühren:<br />

1. Gasthörergebühr Euro 100,-<br />

2. Zweitausfertigung eines<br />

Studentenausweises Euro 30,-<br />

3. Zweitausfertigung des Studienbuches<br />

oder Gasthörerscheins Euro 25,-<br />

4. Ersatzurk<strong>und</strong>e für ein Abschluszeugnis/<br />

Urk<strong>und</strong>e Euro 50,-<br />

5. Säumnisgebühr für verspätete Rückmeldung<br />

Euro 30,-<br />

6. Säumnisgebühr für verspätete<br />

Exmatrikulation Euro 15,-<br />

7. Rücktritt von der Immatrikulation<br />

Euro 30,-<br />

rückmeldung<br />

Alle Studierenden, die ihr Studium in demselben<br />

Studiengang fortsetzen möchten,<br />

müssen sich zu jedem Semester innerhalb<br />

der vom Präsidium der <strong>Hochschule</strong> Darmstadt<br />

festgesetzten Frist zurückmelden.<br />

Die fristgerechte Einzahlung der Semesterbeiträge<br />

in erforderlicher Höhe bei der<br />

<strong>Hochschule</strong> Darmstadt gilt gleichzeitig als<br />

Rückmeldeerklärung. Bei nicht fristgerechter<br />

Einzahlung gilt die Rückmeldung<br />

als nicht vollzogen.<br />

studiengangwechsel<br />

Unter Berücksichtigung der Bewerbungsfrist<br />

können Studierende einen Antrag<br />

auf Wechsel des Studienganges oder des<br />

<strong>Fachbereich</strong>es stellen. Nähere Auskünfte<br />

erteilt das Student Service Center.<br />

versicherung<br />

Studentenwerk Darmstadt,<br />

Ges<strong>und</strong>heitsdienst

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