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Freizeitprospekt - Evangelischen Bezirksjugendwerks Vaihingen/Enz

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Evangelisches<br />

Bezirksjugendwerk<br />

<strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong><br />

Freizeiten 2013


Liebe Freizeit-Interessierte,<br />

liebe Freundinnen und Freunde<br />

des Jugendwerks<br />

. . . auf einer Freizeit zu sein heißt: Raus aus dem Alltag zu sein,<br />

woanders zu sein! KEINE Schule, KEINE Arbeit, KEIN Studium.<br />

Auf einer Freizeit zu sein heißt: Zeit zu haben zum Skifahren,<br />

Baden, Spielen, Chillen, Gemeinschaft mit anderen. Je nachdem auf<br />

welcher Freizeit man mit dabei ist.<br />

Auf Freizeiten mit den ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern<br />

des Evang. Bezirksjugendwerkes <strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong> zu sein heißt: Zeit<br />

zu haben über mich und meine Beziehung zu Jesus Christus nachzudenken<br />

und sie zu vertiefen.<br />

Es heißt: über meine Fragen und Zweifel nachzudenken und ins<br />

Gespräch mit anderen zu kommen.<br />

Freizeit heißt: Ich habe Frei-Zeit für mich, für andere, für meinen<br />

Glauben.<br />

Freizeit für Jugendliche:<br />

Wenn Du in unserem Prospekt unsere Freizeit für Jugendliche gesucht<br />

hast und vermisst, dann wende Dich bitte per Mail oder Telefon<br />

direkt an uns (Kontaktdaten siehe unten). Es wird wieder eine<br />

Teenie- Freizeit 2013 geben, die in einem Extra Flyer beworben wird.<br />

Zu Druckbeginn war das Reiseziel leider noch nicht bekannt.<br />

Wir senden Dir dann die Unterlagen zu.<br />

Wir danken allen Mitarbeitern und unseren Sponsoren, die zum<br />

Gelingen unserer Freizeit beitragen<br />

Mit herzlichen Grüßen aus Ihrem/Eurem Bezirksjugendwerk<br />

Steffi Klein und Markus Röcker<br />

Evangelisches Bezirksjugendwerk <strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong><br />

Heilbronner Straße 19, 71665 <strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong><br />

Telefon: 0 70 42 / 96 01 80, Fax: 0 70 42 / 96 01 81<br />

www.ejw-vaihingen.de, E-Mail: info@ejw-vaihingen.de<br />

Unsere Bürozeiten:<br />

Montag 9.00 – 16.00 Uhr und Donnerstag<br />

9.00 –12.00 Uhr und Termine nach Vereinbarung<br />

In den Schulferien keine Bürozeiten<br />

Jugendreferentin: Stefanie Klein<br />

stefanie@ejw-vaihingen.de<br />

Jugendreferent: Markus Röcker<br />

markus@ejw-vaihingen.de<br />

Vorsitzende: Doris Beutelschieß-Nitschke<br />

kontakt


WINTERTAGE<br />

CH-Celerina (St. Moritz)<br />

für Erwachsene und Familien<br />

31. 12. 12 bis 05. 01. 2013<br />

1301<br />

Das alte Jahr endet und das neue Jahr beginnt mit einer Woche<br />

Schneevergnügen in Celerina (1.700 m), der Sonnenseite von St.<br />

Moritz.<br />

Dort bieten die Skigebiete am Corvatch, Diavolezza und Corviglia-<br />

Marguns mit ihren 350 Pistenkilometern ideale Voraussetzungen<br />

für alle Ski- und Boardfans mit herrlichen Panorama-Ausblicken<br />

auf die Engadiner Bergwelt.<br />

Darüber hinaus laden Loipen sowie Wander- und Rundwege,<br />

die teilweise direkt am Haus vorbeiführen, zur aktiv-erholsamen<br />

Freizeitgestaltung rund um St. Moritz ein.<br />

Die Sechser-Gondelbahn ins Skigebiet Corviglia-Marguns und ein<br />

Ski-Übungshang liegen nur 5 Gehminuten von unserem Ferienhaus<br />

La Margna entfernt.<br />

Das neue Ferienhaus ist mit Mehrbettzimmern (1 bis 6 Betten)<br />

und mehreren Aufenthaltsräumen ausgestattet.<br />

Für die Zubereitung der Mahlzeiten, den Abwasch und weitere<br />

Gemeinschaftsaufgaben werden täglich nach Absprache kleine<br />

Teams gebildet. Die Mitgestaltung des gemeinsamen Rahmen- und<br />

Abendprogramms durch die Teilnehmenden ist erwünscht.<br />

Leitung: Roland Hutter, Holger Schäuffele<br />

Anmeldung: Die Anmeldung zur Freizeit ist in diesem Jahr<br />

erst ab dem 22. 10. 12 möglich !<br />

Freizeitpreis: 285 Euro für Erwachsene und Jugendliche ab<br />

15 Jahren<br />

255 Euro für Kids und Teens von 11 bis 14 Jahren<br />

240 Euro für Kinder von 4 bis 10 Jahren<br />

Kinder unter 4 J. im eigenen Kinderbett sind frei.<br />

Leistungen: Übernachtung in Mehrbettzimmern, Frühstück,<br />

Pistenvesper, warmes Abendessen, Ortsabgaben,<br />

Reiseorganisation.<br />

Skipass: Der Skipass ist im Freizeitpreis nicht enthalten.<br />

Bei gleichen Tagesabos erhalten wir einen<br />

Gruppentarif.<br />

Anreise: Eigenanreise. Nach Möglichkeit können Fahrgemeinschaften<br />

gebildet werden.<br />

Platzzahl: 36 Personen.<br />

Verkürzter Aufenthalt auf Anfrage möglich.


18plus Schneetage<br />

Maishofen/A-Salzburger Land<br />

für junge Erwachsene ab 18 Jahren<br />

01. bis 06. Januar 2013<br />

1302<br />

Die Böller sind verbrannt, jetzt ist Powder angesagt:<br />

Gemeinsam mit Dir möchten wir es 2013 gleich in der ersten<br />

Woche des Jahres richtig krachen lassen!<br />

DAS HAUS: * Sehr gemütlich eingerichtetes Gruppenhaus *<br />

bietet alles was unsere Gruppe braucht * Mehrbettzimmer mit<br />

fließend Wasser * Essen durch unser Top-Küchenteam * Postbushaltestelle<br />

ist etwa 300 m vom Gruppenhaus entfernt * bis<br />

Liftanlagen Zell am See – Kaprun ca. 5 km * bis Skigebiet Saalbach-Hinterglemm<br />

ca. 14 km<br />

DER SPORT: * Morgens mit dem Skibus in eines der umliegenden<br />

Skigebiete – Zell am See – Kaprun mit Kitzsteinhorngletscher<br />

3203 m ü.NN oder Saalbach-Hinterglemm * Ski- und Snowboardkurse<br />

für Einsteiger und Fortgeschrittene durch eigene<br />

Ski- und Snowboardlehrer.<br />

DIE LEUTE: * neue Gesichter * alte Hasen * Skifahrer * Boarder *<br />

Anfänger * Könner * Du und Deine Freunde . . .<br />

DIE ACTION: * Verrückte Aktionen * das Leben hinterfragen<br />

* Gottes Wort begegnen * lange Abende * ausspannen * Neues<br />

erleben * sich auspowern * Langeweile ist woanders . . .<br />

Leitung: Immanuel Zaiser<br />

Freizeitpreis: 270 Euro für Frühbucher<br />

(ab 16. 11. 2013: 290 Euro)<br />

Leistungen: An- und Abreise im Reisebus ab <strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong>,<br />

Übernachtung in Mehrbettzimmern, Frühstück,<br />

Pistenvesper, warmes Abendessen, Ortsabgaben,<br />

Reiseorganisation<br />

Skipass: Der Skipass ist im Freizeitpreis nicht enthalten und<br />

kostet für 4 Tage je nach Gebiet ca. 160 Euro, für<br />

18-jährige ca. 120 Euro, je nach Gruppenrabatt.<br />

Ski-/Boardkurs: Es werden halbtags Ski- und Snowboardkurse<br />

für Anfänger und Fortgeschrittene angeboten. Die Teilnahme am<br />

Kurs erfolgt freiwillig. Durch eine geringe Gebühr werden die<br />

Ausbilder finanziert.


Ski- und Snowboardfreizeit<br />

Scuol/Schweiz<br />

1303<br />

für Jugendliche von 9 bis 14 Jahren<br />

9. bis 15. Februar 2013 (Winterferien)<br />

Dieses Jahr werden wir das Skigebiet Scuol im Engadin für eine<br />

Woche unsicher machen.<br />

Ob Anfänger, Fortgeschrittener oder geübter Funparkrider, bei<br />

über 80 Pistenkilometern kommen alle auf ihre Kosten.<br />

Dabei sind wir immer in übersichtlichen Ski- und Snowboardgruppen<br />

mit jeweils mindestens einem Mitarbeiter unterwegs.<br />

Unser Haus befindet sich am Ortsrand von Scuol und ist ein uriges<br />

Schweizer Gruppenhaus zum Wohlfühlen, wo wir von einem<br />

„Gourmet“-Küchenteam bekocht und versorgt werden.<br />

Sind wir nicht auf der Piste, sorgen Spieleabende, basteln, spannende<br />

Bibelarbeiten oder andere geplante Aktionen für Spaß !<br />

Langeweile ist woanders.<br />

Du bist noch nie auf einem oder zwei Brettern im Schnee gestanden<br />

? . . . macht nichts, bei uns kannst Du es lernen.<br />

Ein Team begeisterter Ski- und Snowboardfahrer freut sich auf<br />

Dich !<br />

Melde Dich schnell an, bis zum 1. Januar 2013 noch zum Frühbucherpreis.<br />

Leitung: Alexandra Ott und Hugo Tausch<br />

Freizeitpreis: 345 Euro für Frühbucher<br />

Ab 1. Januar 2013 365 ¤<br />

Auf Antrag ist ein Zuschuss aus dem Landes-<br />

jugendplan und/oder durch den Förderverein<br />

des Ev. <strong>Bezirksjugendwerks</strong> möglich.<br />

Leistungen: Fahrt im Reisebus ab <strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong>,<br />

Unterkunft in Mehrbettzimmern, Vollverpflegung,<br />

Ortsabgaben, Haftpflicht- /<br />

Unfall-Versicherung<br />

Skipass: Der Preis für den 5-Tage-Skipass<br />

(Gruppentarif) ist im Teilnehmerbeitrag<br />

nicht enthalten und beträgt ca. 80 Euro<br />

(Der genaue Preis wird spätestens im<br />

Infobrief mitgeteilt)<br />

Platzzahl: 35 Personen


Ski- und Snowboard-Freizeit<br />

A/St. Gallenkirchen/Montafon<br />

für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 1304<br />

09. bis 15. Februar 2013 (Winterferien)<br />

Powdern im Montafon = perfekte Winterferien !<br />

Hast du Lust mit 40 anderen Jungs und Mädels eine super Schneewoche<br />

zu erleben? Dann bist du bei uns genau richtig.<br />

Wir sind ein bunt gemischtes Mitarbeiterteam, das dich in den<br />

Winterferien nach St Gallenkirchen (Skiregion Montafon) mitnehmen<br />

möchte. Dort steht uns ein toll ausgestattetes Ferienhaus<br />

in Laufweite der Liftanlagen zur Verfügung, in dem wir optimale<br />

Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung haben.<br />

Tagsüber geht’s ab auf die Pisten des Skigebietes Silvretta Montafon<br />

(bis 2.430 m), welches als größtes Skigebiet Vorarlbergs<br />

mit 64 Liftanlagen, Freestyle-Park, einer 120 m Halfpipe und<br />

insgesamt 246 Pistenkilometern keine Wünsche offen lässt.<br />

Selbstverständlich kommen bei uns auch Anfänger nicht zu kurz.<br />

Ihr werdet von einem erfahrenen Team auf speziellen Übungshängen<br />

angeleitet.<br />

Erleben wir tagsüber den Tiefgang im Pulverschnee, wird es<br />

abends mit Tiefgang um Weltbewegendes gehen: Jesus, Glauben<br />

und Leben. Was das für dich heißen kann wird neben jeder<br />

Menge Action und Spaß eine wichtige Rolle spielen.<br />

Wir freuen uns auf eine super Woche – mit dir !<br />

Leitung: Michael Schmid, Roland Hutter<br />

und Carolin Heidt<br />

Freizeitpreis: 345 Euro bis 31. 12. 2012 (Frühbucherpreis)<br />

365 Euro ab 01. 01. 2013<br />

Auf Antrag ist ein Zuschuss aus dem Landesjugendplan<br />

und/oder durch den Förderverein des<br />

Evang. <strong>Bezirksjugendwerks</strong> möglich.<br />

Leistungen: Fahrt im Reisebus ab <strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong>, Unterkunft<br />

in Mehrbettzimmern, Vollverpflegung, Pisten-<br />

betreuung, Freizeitprogramm, kombinierte Haft-<br />

pflicht-/Unfallversicherung, Ortsabgaben, Reiseorganisation.<br />

Skipass: Der Preis für den 6-Tagesskipass ist im Teilnehmerbeitrag<br />

nicht enthalten, und beträgt im Gruppentarif<br />

für 14–17-jährige ca. 132,50 Euro<br />

(Der genaue Preis wird ca. 4 Wochen vor Freizeit-<br />

beginn im Infobrief mitgeteilt)<br />

Platzzahl: 40


Wichtige Hinweise und Reisebedingungen<br />

Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehmer,<br />

wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten<br />

und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind<br />

jedoch die nachstehenden „Wichtigen Hinweise” und „Reisebedingungen”, mit denen wir Sie über<br />

die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden<br />

Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch.<br />

Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, sind diese Reisebedingungen<br />

Bestandteil des mit Ihnen – nachstehend „TN” (Teilnehmer/Teilnehmerin) genannt<br />

– und uns – nachstehend „RV” (Reiseveranstalter) bzw. „Fl” (Freizeitleiterin/Freizeitleiter)<br />

genannt – abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften<br />

der §§651 a ff. BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationsverordnung für RV<br />

(RWO) und füllen diese Vorschriften aus.<br />

Wichtige Hinweise<br />

1. Reiseveranstalter (RV)<br />

Reiseveranstalter ist das Evangelische Bezirksjugendwerk <strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong>, Heilbronner Str. 19,<br />

71665 <strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong>, Telefon 0 70 42/96 01 80, Fax 0 70 42/96 01v81<br />

als rechtlich unselbstständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft<br />

Evangelische Landeskirche in Württemberg.<br />

2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN)<br />

Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige<br />

Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder für eine bestimmte<br />

Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend.<br />

Es wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den<br />

gemeinsamen Unternehmungen sowie am Programm teilnehmen.<br />

3. Reihenfolge der Anmeldungen<br />

Die Anmeldungen werden, sofern nicht anders angegeben, in der Reihenfolge des Post- bzw. Faxeingangs<br />

in der Jugendwerks-Geschäftsstelle (Adresse siehe unter Punkt 1) berücksichtigt.<br />

4. Anmeldebestätigung/Rechnung/Zahlung<br />

Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung,<br />

die gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit<br />

werden wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in<br />

Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festgelegt.<br />

5. Umfang der Leistungen<br />

Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für Fahrt, Unterkunft,<br />

Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders<br />

ausgeschrieben, in Mehrbettzimmern. Die RV bzw. die von ihnen eingesetzten Fl vermitteln bei<br />

unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,<br />

Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des<br />

gebuchten und bestätigten Reiseangebots der RV sind, als Fremdleistung nach Maßgabe von Ziffer<br />

10.2 der Reisebedingungen von den RV bzw. von deren Fl lediglich vermittelt.<br />

6. Versicherungen<br />

Beachten Sie bitte bei einer gewünschten Freizeit zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in<br />

der Spalte “Leistungen”. Daraus können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV<br />

jeweils vorgesehen ist.<br />

Bitte beachten Sie, dass in unseren Teilnehmerpreisen keine Reiserücktrittskostenversicherung<br />

und keine Reisekrankenversicherung, insbesondere keine Versicherung für<br />

den Rücktransport im Krankheitsfall, eingeschlossen ist. Da wir im Falle Ihres Rücktritts,<br />

zu dem Sie vor Reisebeginn jederzeit berechtigt sind, Rücktrittsgebühren entsprechend<br />

Ziffer 4 unserer Reisebedingungen erheben, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss<br />

einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese Reiserücktrittskostenversicherung<br />

können Sie preiswert auch mit einer Reisegepäckversicherung kombinieren. Wir weisen<br />

ausdrücklich darauf hin, dass für alle Fragen betreffend der Reiserücktrittskostenversicherung<br />

die von Ihnen beauftragte Versicherungsgesellschaft die Ansprechpartnerin ist.<br />

Überprüfen Sie insbesondere auch ihren Krankenversicherungsschutz für das betreffende Reiseland.<br />

Die Mitnahme eines Auslandskrankenscheins wird zwar ausdrücklich empfohlen, es wird<br />

jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass auch in Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen<br />

bestehen, eine Behandlung auf Auslandskrankenschein Schwierigkeiten bereiten kann<br />

oder dieser nicht alle vor Ort anfallenden Kosten abdeckt. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung<br />

sollte daher in jedem Fall erwogen werden.<br />

7. Fahrt<br />

Die Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils ab <strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong> durch.<br />

Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme<br />

der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden.<br />

8. Reiseausweise<br />

Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis<br />

für den Grenzübertritt erforderlich. Die entsprechenden Reisedokumente müssen ab<br />

Ende der Reise noch für mindestens sechs Monate gültig sein.<br />

9. Zuschüsse<br />

Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattfinden, kann für Jugendliche<br />

zwischen sechs und 18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus<br />

Landesjugendplanmitteln oder/und Mitteln des Fördervereins des Evang. <strong>Bezirksjugendwerks</strong><br />

<strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong> beantragt werden. Grundlage hierfür sind die Richtlinien des Landesjugendplans<br />

und die jeweils bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg bzw. die aktuellen<br />

Vergabegrundsätze des Fördervereins des Evang. <strong>Bezirksjugendwerks</strong> <strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong>. Antragsformulare<br />

können bei der Anmeldung angefordert werden.<br />

10. Reisepreissicherung<br />

Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, den Reisepreis des Kunden durch einen sogenannten<br />

Sicherungsschein abzusichern. Durch den RV erfolgt deshalb die Reisepreisabsicherung. Von


dieser Verpflichtung ausgenommen sind RV, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Die<br />

Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, das<br />

Evangelische Bezirksjugendwerk <strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong> wiederum ist eine Untergliederung des <strong>Evangelischen</strong><br />

Jugendwerks in Württemberg. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg ist eine<br />

rechtlich unselbstständige Einrichtung der <strong>Evangelischen</strong> Landeskirche in Württemberg.<br />

Somit gilt die Befreiung von der gesetzlichen Verpflichtung auch für das Evangelische Bezirksjugendwerk<br />

Bezirk <strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong>.<br />

Reisebedingungen<br />

1. Anmeldung/Vertragsschluss<br />

1.1. Mit der Anmeldung, die ausschließlich schriftlich erfolgen kann, bietet der TN (soweit dieser<br />

minderjährig ist durch seine gesetzlichen Vertreter und diese selbst neben dem Minderjährigen),<br />

dem RV den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und<br />

aller darin und im Reiseprospekt enthaltenen Hinweise verbindlich an. Bei Minderjährigen ist<br />

das Anmeldeformular vom Minderjährigen und dem/den beiden Erziehungsberechtigten zu<br />

unterschreiben.<br />

1.2. Der Reisevertrag mit dem TN, und bei Minderjährigen mit seinen gesetzlichen Vertretern,<br />

kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung des RV an den TN und seine gesetzlichen<br />

Vertreter zustande.<br />

2. Leistungen<br />

2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung<br />

in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt und nach Maßgabe<br />

sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den “Wichtigen Hinweisen”<br />

im Prospekt, sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen,<br />

die den TN zur Verfügung gestellt wurden.<br />

2.2. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im <strong>Freizeitprospekt</strong> beschriebenen Leistungen<br />

sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV.<br />

Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.<br />

2.3. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften, Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw.<br />

Freizeitleiter sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen<br />

zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen,<br />

oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.<br />

2.4. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne<br />

ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich.<br />

3. Zahlung<br />

3.1. Der gesamte Reisepreis ist zwei Wochen vor Reisebeginn, jedoch frühestens nach erfolgter<br />

Anmeldebestätigung gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den RV zu bezahlen. Vertragsabschlüsse<br />

innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung<br />

des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.<br />

3.2. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzliches<br />

oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige<br />

Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und<br />

keine Leistungsverpflichtung des Veranstalters.<br />

3.3. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht<br />

fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten<br />

und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4. belasten.<br />

4. Rücktritt der/des TN<br />

4.1. Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag<br />

zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang<br />

der Rücktrittserklärung beim RV.<br />

4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich<br />

ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung<br />

folgende pauschale Entschädigung zu:<br />

Eigenanreise<br />

Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 €), vom 44.–35. Tag vor Reiseantritt 50%,<br />

ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%<br />

Bus- und Bahnreisen<br />

Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 %, vom 94.–45. Tag vor Reiseantritt 6 %,<br />

vom 44.–22. Tag vor Reiseantritt 30 %, vom 21.–15. Tag vor Reiseantritt 50 %, vom 14.–17.<br />

Tag vor Reiseantritt 75 %, ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %<br />

jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis.<br />

4.3. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich<br />

geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der<br />

TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.<br />

4.4. Der RV kann im Falle des Rücktritts eine von den vorstehenden Pauschalen abweichende,<br />

konkret berechnete Entschädigung verlangen. Er ist in diesem Fall verpflichtet, die geltend gemachte<br />

Entschädigung zu beziffern und seine Aufwendungen zu belegen.<br />

4.5 Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das Recht des TN, gem. § 651 b BGB einen<br />

Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.<br />

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen<br />

Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus<br />

anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch<br />

des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen<br />

zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet<br />

worden sind.<br />

6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN<br />

6.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor<br />

Reiseantritt zugehen, verpflichtet.<br />

6.2. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei<br />

Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und<br />

Mängel sofort der/dem vom RV eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe<br />

zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet<br />

unterbleibt.


6.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den<br />

Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem,<br />

dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV<br />

oder seine Beauftragten (Freizeitleiterin/Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte<br />

angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung<br />

einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten<br />

verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse<br />

des TN gerechtfertigt wird.<br />

6.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/Freizeitleiter und sonstige Beauftragte<br />

des RV sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche<br />

namens des RV anzuerkennen.<br />

6.5. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der TN innerhalb eines<br />

Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu<br />

machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter<br />

der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der TN Ansprüche<br />

nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden<br />

ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen<br />

beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs.<br />

3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen<br />

Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung<br />

binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.<br />

7. Rücktritt und Kündigung durch den RV<br />

7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet<br />

einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung<br />

der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen<br />

die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/der Freizeitleiter ist zur<br />

Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt.<br />

7.2 Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt,<br />

die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der<br />

RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten<br />

Beförderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise),<br />

die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen<br />

im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des TN bzw.<br />

seiner gesetzlichen Vertreter.<br />

7.3 Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich<br />

jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die<br />

er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt,<br />

einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.<br />

7.4 Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl<br />

nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:<br />

a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die<br />

entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen.<br />

b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären,<br />

wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt<br />

wird.<br />

c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.<br />

d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen<br />

Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus<br />

seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV<br />

über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen.<br />

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen<br />

8.1. Der RV informiert im <strong>Freizeitprospekt</strong> über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige<br />

Reiseland gültig sind. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen<br />

Verhältnisse gegeben sind. In der Person des TN begründete persönliche Verhältnisse<br />

(z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Personalausweis/Pass,<br />

Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie dem RV nicht<br />

ausdrücklich vom TN mitgeteilt worden sind.<br />

8.2. Der RV wird den TN vor Antritt der Reise über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung<br />

wiedergegebenen “Allgemeinen Vorschriften” informieren.<br />

8.3. Soweit der RV seiner Hinweispflicht entsprechend der vorstehenden Bestimmungen nachkommt,<br />

ist der TN zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass<br />

sich der RV ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat.<br />

Der RV haftet, auch dann, wenn er im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, nicht für die<br />

rechtzeitige Erteilung und den Zugang solcher Unterlagen.<br />

8.4. Soweit dem TN aus den genannten Vorschriften Schwierigkeiten entstehen, die seine<br />

Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, berechtigen ihn diese nicht zum kostenfreien<br />

Rücktritt vom Reisevertrag. Dies gilt jedoch nur, wenn der RV seinerseits zur Leistungserbringung<br />

in der Lage ist und die genannten Schwierigkeiten nicht von ihm zu vertreten sind.<br />

Etwaige Ansprüche des TN im Falle schuldhaften Verhaltens des RV bleiben unberührt.<br />

9. Entfällt. (Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen bei Flugreisen)<br />

10. Haftung<br />

10.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die<br />

Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen<br />

Reisepreis beschränkt, soweit<br />

a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder<br />

b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers<br />

verantwortlich ist.<br />

10.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang<br />

mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,<br />

Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen<br />

Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung<br />

ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen<br />

gekennzeichnet werden, so dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen<br />

des RV sind. Der RV haftet jedoch<br />

a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise


zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung<br />

während der Reise beinhalten,<br />

b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder<br />

Organisationspflichten des RV ursächlich geworden sind.<br />

11. Verjährung, Datenschutz<br />

11.1. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens,<br />

des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld,<br />

die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen<br />

Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren<br />

in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob<br />

fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung<br />

eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen.<br />

11.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.<br />

11.3. Die Verjährung nach Ziffer 11.1 und 11.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den<br />

vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.<br />

11.4. Schweben zwischen dem Reisenden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder<br />

die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende<br />

oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei<br />

Monate nach dem Ende der Hemmung ein.<br />

11.5. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des TN werden mittels<br />

EDV erfasst und nur vom RV verwendet und nicht weitergegeben.<br />

12. Rechtswahl und Gerichtsstand<br />

12.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem RV und dem TN findet<br />

ausschließlich deutsches Recht Anwendung.<br />

12.2. Soweit bei Klagen des TN gegen den RV im Ausland für die Haftung des RV dem Grunde<br />

nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere<br />

hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des TN ausschließlich deutsches Recht<br />

Anwendung.<br />

12.3. Der TN kann den RV nur an dessen Sitz verklagen.<br />

12.4. Für Klagen des RV gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßgebend. Für Klagen gegen<br />

TN bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen<br />

oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort<br />

im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung<br />

nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart.<br />

12.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,<br />

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler<br />

Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem TN und dem RV anzuwenden sind, etwas<br />

anderes zugunsten des TN ergibt oder<br />

b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im<br />

Mitgliedsstaat der EU, dem der TN angehört, für den TN günstiger sind als die nachfolgenden<br />

Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.<br />

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;<br />

RA Noll, Stuttgart 2000-2010<br />

Reiseveranstalter ist:<br />

Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist das Evangelische Bezirksjugendwerk <strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong>,<br />

welches zum <strong>Evangelischen</strong> Jugendwerk in Württemberg gehört und dadurch eine rechtlich<br />

unselbstständige Einrichtung der <strong>Evangelischen</strong> Landeskirche in Württemberg, Köperschaft<br />

des öffentlichen Rechts, ist. Das Evangelische Bezirksjugendwerk <strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong> wird vertreten<br />

durch die Vorsitzende Doris Beutelschieß-Nitschke und ist erreichbar über die unten stehende<br />

Korrespondenz-Adresse. Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle:<br />

Evangelisches Bezirksjugendwerk <strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong>, Heilbronner Str. 19, 71665 <strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong><br />

Telefon: 0 70 42/96 01 80, Telefax: 0 70 42/96 01 81, E-Mail: info@ejw-vaihingen.de<br />

Reiserücktrittskostenversicherung<br />

Wir empfehlen dringend eine Reiserücktrittskostenversicherung<br />

abzuschließen. Nachdem wir die Anmeldung erhalten haben schicken<br />

wir Ihnen eine Reisebestätigung zu.<br />

Nach Erhalt dieser Bestätigung können Sie innerhalb einer Woche<br />

im nächsten Reisebüro eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen.<br />

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir den Freizeitbeitrag auch<br />

dann benötigen, wenn Sie sich kurzfristig abmelden.<br />

Näheres in unseren Reisebedingungen.<br />

Dieser Freizeit-Prospekt wurde herausgegeben vom<br />

<strong>Evangelischen</strong> Bezirksjugendwerk <strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong>.<br />

Layout und Realisation: schneider.medien + werbeagentur<br />

Jägerstraße 5, 71665 <strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong>-Ensingen<br />

schneider.medien@email.de, Tel. 0 70 42 - 2 25 11, Fax - 37 59 68


winter winter winter winter winter winter winter winter winter winter<br />

A N M E L D U N G<br />

für Freizeit: Nr.:<br />

Vor-/Zuname:<br />

Straße:<br />

PLZ: Ort:<br />

Geburtstag: Telefon:<br />

E-Mail:<br />

Ich bin Anfänger/in Fortgeschrittene/r<br />

Skifahrer/in ○ ○<br />

Snowboardfahrer/in ○ ○<br />

Vegetarisches Essen ja ○ nein○<br />

○<br />

Ich bin damit einverstanden, dass Einzelbilder von mir/von meinem<br />

Kind auf der Seite www.ejw-vaihingen.de und auf der facebook-<br />

Seite des Evang. <strong>Bezirksjugendwerks</strong> <strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong> veröffentlicht<br />

werden.<br />

Hiermit melde ich mich zu der oben genannten Reise auf der Grundlage<br />

der Reiseausschreibung verbindlich an. Ich erkläre mich mit der Gültigkeit<br />

der Reisebedingungen, die mir zur Verfügung gestellt und von mir<br />

zur Kenntnis genommen wurden, einverstanden.<br />

Datum: Ort:<br />

Unterschrift der Teilnehmerin/des Teilnehmers<br />

Bei unter 18-jährigen:<br />

Unterschrift der Erziehungs-/Sorgeberechtigten, bitte Vor-<br />

und Zunamen ausschreiben.<br />

Für Teilnehmer aus finanziell schwächer gestellten Familien<br />

kann auf Antrag ein Zuschuss bis zu 5,10 ¤ pro<br />

Freizeittag aus dem Landesjugendplan gewährt werden.<br />

Zusätzlich<br />

○<br />

ist ein Zuschuss durch den Förderverein möglich.<br />

Ja, wir bitten um Zusendung eines Antrags<br />

○ Ja, wir bitten zusätzlich um Zusendung eines<br />

Förderverein-Zuschussantrags<br />

Bitte einsenden/faxen an:<br />

Evangelisches Bezirksjugendwerk <strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong><br />

Heilbronner Straße 19<br />

71665 <strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong><br />

Tel.: 07042/960180, Fax: 07042/960181<br />

E-Mail: info@ejw-vaihingen.de – www.ejw-vaihingen.de


Freizeit<br />

für Jugendliche 2013<br />

Wenn Du in unserem Prospekt unsere Freizeit für<br />

Jugendliche gesucht hast und vermisst, dann wende Dich<br />

bitte per Mail oder Telefon direkt an uns<br />

(siehe Kontaktdaten Seite 2).<br />

Es wird wieder eine Freizeit für Jugendliche 2013 geben,<br />

die in einem Extra-Flyer beworben wird.<br />

Zu Druckbeginn war das Reiseziel leider noch<br />

nicht bekannt.<br />

Wir senden Dir dann die Unterlagen zu.<br />

S K I B A S A R<br />

am 03. November 2012<br />

Evang. Gemeindehaus Nußdorf- www.ejw-vaihingen.de<br />

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Wir danken dem Förderverein<br />

für seine Unterstützung<br />

bei der Ausbildung der Ski-Übungsleiter<br />

Förderverein des <strong>Evangelischen</strong><br />

<strong>Bezirksjugendwerks</strong><br />

<strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong> e.V.<br />

Förderverein-Konto bei der Volksbank Ludwigsburg,<br />

Nr. 327 174 005 (BLZ 604 901 50)<br />

Bitte vormerken: Am 13. 04. 2013 veranstaltet<br />

der Förderverein sein 2. Benefiz-Dinner.<br />

Eingeladen ist JEDERMANN/FRAU – Flyer folgt.<br />

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KINDERTAGE Auricher Berg/<br />

<strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong><br />

Für Kinder von 7 bis 12 Jahren<br />

Abschnitt I:<br />

29. Juli bis 04. August 2013<br />

Abschnitt II:<br />

05. bis 11. August 2013<br />

13061<br />

13062<br />

Die Kindertage sind genau das richtige Angebot für Kinder, die<br />

nach einem erlebnisreichen Tag gerne zu Hause übernachten<br />

wollen.<br />

Los geht es immer morgens um 8.30 mit einem gemeinsamen<br />

Frühstück. So gestärkt kann der Vormittag kommen: Mit spannenden<br />

Geschichten, starken Songs, tollen Spielen und pfiffigen<br />

Bastelangeboten.<br />

Klar, dass die Bewegung an der frischen Luft den Appetit anregt,<br />

der beim Mittagessen gestillt werden kann.<br />

Nach einer Ruhepause geht es weiter mit dem vielfältigen Nachmittagsprogramm.<br />

Auch wenn’s mal regnet, ist das kein Problem: Das Aufenthaltszelt<br />

mit Boden, Tischen und Bänken bietet allen ein Dach überm<br />

Kopf.<br />

Um 17 Uhr endet der Tag: Dann werden die Kinder von ihren<br />

Eltern wieder abgeholt. Und am nächsten Morgen geht es dann<br />

wieder los…<br />

Fester Bestandteil des Kindertage-Programms ist ein Elternnachmittag<br />

am Ende der Woche.<br />

Verantwortlich für beide Abschnitte: Stefanie Klein<br />

Freizeitpreis: 100 Euro<br />

Für Kinder aus finanziell schwächer gestellten Familien<br />

wird auf Antrag ein Zuschuss aus dem Landes-<br />

jugendplan und/oder durch den Förderverein des<br />

Ev. <strong>Bezirksjugendwerks</strong> <strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong> gewährt.<br />

Leistungen: Frühstück und Mittagessen, Betreuung, Programm<br />

Platzzahl: 35 Kinder je Abschnitt<br />

Verfahren bei der Vergabe der Kindertage-Plätze:<br />

Alle eingehenden Anmeldungen werden bis 30. Dezember 2012<br />

im Jugendwerksbüro gesammelt.<br />

Wenn für den 1. oder/und evtl. den 2. Kindertage-Abschnitt mehr<br />

Anmeldungen eingegangen sind, als Plätze zur Verfügung stehen,<br />

werden die Plätze ausgelost. Bei Geschwisterkindern gilt die Regel:<br />

Wenn ein Kind gezogen wird, bekommt das Geschwisterkind bzw.<br />

bekommen die Geschwisterkinder ebenfalls einen Platz.


sommer kindertage sommer kindertage sommer kindertage sommer<br />

ANMELDUNG FÜR KINDERTAGE<br />

○<br />

○<br />

Abschnitt 1 Nr.: 13061 (29. 07.–04. 08.13)<br />

Abschnitt 2 Nr.: 13062 (05.–11. 08. 13)<br />

Vor-/Zuname:<br />

Straße:<br />

PLZ: Ort:<br />

Geburtstag: Telefon:<br />

E-Mail:<br />

Vegetarisches Essen ja ○ nein ○<br />

○Ich bin damit einverstanden, dass Einzelbilder von mir/von meinem<br />

Kind auf der Seite www.ejw-vaihingen.de und auf der facebook-Seite des<br />

Evang. <strong>Bezirksjugendwerks</strong> <strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong> veröffentlicht werden.<br />

Hiermit melde ich mich zu der oben genannten Reise auf der Grundlage der<br />

Reiseausschreibung verbindlich an. Ich erkläre mich mit der Gültigkeit der<br />

Reisebedingungen, die mir zur Verfügung gestellt und von mir zur Kenntnis<br />

genommen wurden, einverstanden.<br />

Datum: Ort:<br />

Unterschrift der Erziehungs-/Sorgeberechtigten, bitte Vor- und Zunamen<br />

ausschreiben.<br />

Für Teilnehmer aus finanziell schwächer gestellten Familien<br />

kann auf Antrag ein Zuschuss bis zu 5,10 ¤ pro Freizeittag<br />

aus dem Landesjugendplan (LJP) gewährt werden.<br />

Zusätzlich<br />

○<br />

ist ein Zuschuss durch den Förderverein möglich.<br />

Ja, wir bitten um Zusendung eines LJP-Antrags<br />

○ Ja, wir bitten zusätzlich um Zusendung eines<br />

Förderverein-Zuschussantrags<br />

Bitte einsenden/faxen an:<br />

Evangelisches Bezirksjugendwerk <strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong><br />

Heilbronner Straße 19<br />

71665 <strong>Vaihingen</strong>/<strong>Enz</strong><br />

Tel.: 07042/960180, Fax: 07042/960181<br />

E-Mail: info@ejw-vaihingen.de – www.ejw-vaihingen.de


S K I B A S A R<br />

03. November 2012<br />

Evang. Gemeindehaus Nußdorf- www.ejw-vaihingen.de

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