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Dachverband Schweizer VerteilnetzbetreiberNewsletter 3/2012Verband / Werkleiterforum 2012 / Energiestrategie 2050Am 26.10.2012 fand das 7. <strong>DSV</strong> Werkleiterforum im Hotel Arte, Olten statt. Rund 90 Teilnehmerinformierten sich zum Thema „Die Energiewende: Chancen und Risiken“. Im Fokus der kontroversenReferate und Diskussionen standen die Eckwerte und Ziele der künftigen Energiepolitik ohne Kernenergie,welche sich auf Energieeffizienz, Stromsparen, Ausbau und Förderung der erneuerbarenEnergien, fossile Stromproduktion (WKK und GuD) sowie Stromimporte stützen und dadurch auch fürdie ElCom regulatorisch anspruchsvoll sein werden. Hinterfragt wurde auch der Ausstieg aus derKernenergie (Realität oder Wunschdenken) sowie die unverständliche Verhinderungspolitik vonUmweltverbänden beim Bau von erneuerbaren Produktionsanlagen. Es wurden die Chancen der Verteilnetzbetreiberbei der Realisierung von Erneuerbaren aufgezeigt, von Seiten der Wirtschaft aberauch mahnend darauf hingewiesen, dass diese nicht bereit ist jeden Preis für Energiebeschaffung undEnergieeffizienzmassnahmen zu tragen. Abgerundet wurde der Anlass mit Informationen zum StandStromabkommen Schweiz/EU sowie einem Einblick in die politischen Tätigkeiten der europäischenVerteilnetzbetreiber im Rahmen der EU-Energiepolitik. Die Tagung hat gezeigt, dass die Akzeptanzund Umsetzung der Energiestrategie 2050 aufgrund der divergierenden Ansichten zwischen denpolitischen Parteien, der Wirtschaft und den Umweltorganisationen, aber auch innerhalb der Branchein der parlamentarischen Debatte eine enorm schwierige Herausforderung wird und letztlich das Volkdarüber abstimmen dürfte.> Engagement <strong>DSV</strong>Die einzelnen Referate stehen unter www.dsvnet.ch als Download zur Verfügung.Der <strong>DSV</strong> ist grundsätzlich bereit, die Energiewende positiv mitzugestalten. Es werden jedoch klaregesetzliche Rahmenbedingungen verlangt, welche auch in Zukunft eine hohe Versorgungs- undInvestitionssicherheit sowie eine Stromversorgung zu wirtschaftlichen Bedingungen gewährleisten,um den Wirtschaftsstandort Schweiz nicht zu gefährden. Die Stellungnahme zur Energiestrategie2050 ist in Vorbereitung und wird dem BFE fristgerecht per 31.01.2013 eingereicht.Ab 2013 wird der <strong>DSV</strong> Newsletter in der Regel alle 2 Monate in elektronischer Form erscheinen undden <strong>DSV</strong>-Mitgliedern sowie befreundeten Organisationen direkt per Email zugestellt.Redaktion:Hansueli BircherAusgabe vom18.12.2012<strong>DSV</strong> | Jurastrasse 4 | PF 3623 | CH-5001 Aarau | T 062 836 09 57 | www.dsvnet.ch| Newsletter | 3/2012 | Seite 1


Dachverband Schweizer VerteilnetzbetreiberVerband/ <strong>DSV</strong>-Delegation zu Besuch bei Bundesrätin D. LeuthardAm 12.11.2012 hatten der Präsident A. Massüger und Vizepräsident P. Lehmann auf Einladung vonBundesrätin Leuthard die Gelegenheit, einen Gedankenaustausch zur Energiestrategie 2050 sowie zurEntwicklung der Verteilnetze zu pflegen und sich zu den Herausforderungen, welche die Energiewendefür die rund 500 dem <strong>DSV</strong> angeschlossenen EVU mit sich bringen werden, zu äussern. Die Botschaftendes <strong>DSV</strong>, dass deren Mitglieder gut ausgebaute und unterhaltene Netze besitzen und diesteigende dezentrale Energieversorgung als Chance sehen, um einen wesentlichen Beitrag fürwirtschaftliche und zukunftsfähige Versorgungslösungen zu leisten, wurde positiv aufgenommen. Eswurde aber auch mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass mit der steigenden Anzahl von dezentralenProduktionsanlagen, der dadurch notwendigen lokalen Speicherung und der Regelung des Eigenverbrauchs,welche nicht zur Entsolidarisierung bei der Finanzierung der Netze und Systemdienstleistungenführen dürfen, in Zukunft hohe Bedeutung zukommen wird.> Engagement <strong>DSV</strong>Revision StromVV und Parlamentarische Initiative KEVDer <strong>DSV</strong> hat zur Revision Stromversorgungsverordnung (StromVV) gegenüber dem BFE Stellung bezogen.Die Neuregelung, dass künftig der Tarifanteil für die Energielieferung in der Grundversorgunggemäss Art. 4 StromVV ausschliesslich an den Gestehungskosten einer effizienten Produktion und anden langfristigen Bezugsverträgen eines Verteilnetzbetreibers bemessen werden soll, wird unterstützt.Ferner wird die neue Berechnungsmethode zur Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes(WACC) und der damit vorgesehenen Erhöhung des WACC um rund 0.57% begrüsst, um künftig einemarkt- und risikogerechte Verzinsung des im Netzbereich investierten Kapitals zu gewährleisten.In seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative „Freigabe der Investitionen in erneuerbareEnergien ohne Bestrafung der Grossverbraucher“ gegenüber dem BFE fordert der <strong>DSV</strong>, dass bei derEigenverbrauchsregelung Endverbraucher ohne eigene dezentrale Produktion gegenüber solchen miteigener Produktion nicht schlechter gestellt werden dürfen. Die gesetzlich neu vorgesehene Eigenverbrauchsregelungbei der dezentralen Stromproduktion darf nicht zu einer Entsolidarisierung beider Finanzierung der Netz- und Systemdienstleistungen führen. Bei der Ausgestaltung der künftigenKEV-Förderinstrumente ist der Effizienz mehr Beachtung zu schenken. Dazu gehört eine konsequenteAusrichtung der Vergütungsansätze nach Referenzanlagen mit den besten Technologien, eine regelmässigeAnpassung der Absenkpfade, einmalige Investitionszahlungen statt KEV für Kleinanlagen,Anreize für markt- und nachfragegerechte Produktion sowie eine Vereinfachung des Vollzugs. Der<strong>DSV</strong> unterstützt den Ausbau von erneuerbaren Energien und steht einer effizienten Förderung positivgegenüber. Ziel der Förderung ist jedoch der Übergang zu einem Marktmodell mit differenzierten,lastabhängigen Preisen. Die vorgeschlagene Erhöhung des maximalen KEV-Zuschlags wird jedochabgelehnt, da notwendige Anpassungen der Förderinstrumente zur Steigerung der Effizienz nichtvorgesehen sind. Die Entlastung für stromintensive Unternehmen ist nachvollziehbar, wird jedoch derPolitik überlassen, unter Abwägung der auf dem Spiel stehenden Interessen und Opportunitäten.<strong>DSV</strong> | Jurastrasse 4 | PF 3623 | CH-5001 Aarau | T 062 836 09 57 | www.dsvnet.chVorschau:Werkleiterforumam 25.10.2013im Hotel Arte in Olten| Newsletter | 3/2012 | Seite 2


Dachverband Schweizer VerteilnetzbetreiberInfos aus ElCom und BundesgerichtDie ElCom hat aufgrund der gemachten Erfahrungen die Weisung 4/2012 Netzverstärkungen überarbeitetund am 31.10.2012 publiziert (vgl. auch Newsletter vom 06.11.2012). Sie ersetzt die Weisung2/2009. Sie berücksichtigt die bisherige Praxis der ElCom bei der Beurteilung von Gesuchen umVergütung für notwendige Netzverstärkungen bei der Erschliessung von erneuerbaren Produktionsanlagen.Sie dient als Leitfaden für das Einreichen von Gesuchen für die Rückerstattung von Netzverstärkungskostenvia Swissgrid bzw. als entsprechende Berücksichtigung als Kosten für Systemdienstleistungen(SDL). Die Anpassung der Weisung betrifft die Präzisierung der einzureichendenUnterlagen, das Vorgehen bei summarischer Vorprüfung durch die ElCom, die Präzisierung imZusammenhang mit dem Ausweis der Vergütung in der Kostenrechnung sowie das Vorgehen beimschrittweisen Ausbau von dezentralen Energieerzeugungsanlagen.> ElComMit Verfügung vom 15.11.2012 (noch nicht rechtskräftig) hat die ElCom einen Grundsatzentscheidzum Thema Elektrizitätsleitungen kleiner räumlicher Ausdehnung (Arealnetz) im Sinne von Art. 4 Abs.1 lit. a StromVG gefällt. Im Wesentlichen wurden folgende Grundsätze erlassen:• Das StromVG gilt auch für an Arealnetze angeschlossene Endverbraucher; ein an ein Arealnetzangeschlossener Endverbraucher bleibt Endverbraucher im Netzgebiet des Verteilnetzbetreibers,• Ein Arealnetz ist als Endverbraucher gestützt auf Art. 5 Abs. 2 StromVG an das Verteilnetzanzuschliessen,• Mieter in einem Arealnetz haben gestützt auf Mietrecht einen Anspruch auf Anschluss an dasArealnetz,• Die an das Arealnetz angeschlossenen Endverbraucher gelten als an das Arealnetz angeschlossen,sobald das Arealnetz mit diesem verbunden ist,• Der Arealnetzbetreiber wie auch die an diesem angeschlossenen Endverbraucher haben demVerteilnetzbetreiber ein Netznutzungsentgelt für diejenige Netzebene zu bezahlen, an welche derNetzanschlussnehmer (Arealnetzbetreiber) angeschlossen ist,• Die Kosten für die Benutzung des Arealnetzes sind im Mietzins inbegriffen,• Zuständig für die Grundversorgung ist der Verteilnetzbetreiber (Art. 6 StromVG). Dieser istverpflichtet, feste Endverbraucher zu beliefern,<strong>DSV</strong> | Jurastrasse 4 | PF 3623 | CH-5001 Aarau | T 062 836 09 57 | www.dsvnet.ch| Newsletter | 3/2012 | Seite 3


Dachverband Schweizer Verteilnetzbetreiber• Feste Endverbraucher dürfen mangels Netzzugang nur vom Verteilnetzbetreiber mit Energiebeliefert werden und nicht durch den Arealnetzbetreiber, da dieser kein Wahlrecht auf freienNetzzugang haben,> ElCom• Die Bündelung von an einem Arealnetz angeschlossenen Endverbrauchern zur Erreichung desNetzzugangs ist nicht zulässig,• Der Verteilnetzbetreiber hat das Recht, die Grundversorgungsenergie bis zum Ausspeisepunkt desEndverbrauchers zu liefern. Der Arealnetzbetreiber hat dies gestützt auf Mietrecht zu dulden,• Die Verantwortung für das Messwesen bleibt beim Verteilnetzbetreiber.Weitere Informationen stehen Ihnen unter www.elcom.admin.ch zur Verfügung.Mit Urteil vom 15.11.2012 hat das Bundesgericht ein wegweisendes Urteil zugunsten des Gewässerschutzesgefällt und dem WWF, der Pro Natura und dem CH-Fischereiverband Recht gegeben.Kraftwerkbetreiber können demnach bei Restwassersanierungen stärker zur Verantwortung gezogenwerden als bisher und haben entsprechende Produktionseinbussen in Kauf zu nehmen. Bei Restwassersanierungenmüssen die Behörden im Sinne des 1992 revidierten Gewässerschutzgesetzeseinen möglichen Spielraum zugunsten der Flüsse ausreizen und entsprechende Massnahmen zurökologischen Verbesserung der Fliessgewässer anordnen, welche für die Kraftwerkbetreiber jedochwirtschaftlich tragbar sein müssen. Im Falle der Misoxer Kraftwerke erachtete das Bundesgericht dievon der Bündner Regierung angeordnete Restwassermenge, welche zu einer Produktionseinbusse vonrund 5% führt als ökologisch ungenügend. Die Regierung hat nun sämtliche möglichen Sanierungsmassnahmenzu prüfen und verbesserte ökologische Massnahmen anzuordnen, wobei auch eineErtragseinbusse von 7% oder mehr in Kauf zu nehmen ist. Ob dieses Urteil im Sinne der Energiestrategie2050 ist, darf bezweifelt werden, weshalb auch eine Revision des Gewässerschutzgesetzesim Rahmen der parlamentarischen Debatte zur Energiewende zu prüfen sein wird.Der von VSE und electrosuisse gemeinsam organisierte Schweizerische Stromkongress findet am14./15.01.2013 im Kursaal Bern statt. Einzelheiten siehe www.strom.ch.> Aktivitäten VSEDer VSE hat den Gesamtbericht und die Teilstudien zu seinen Perspektivarbeiten «Wege in dieStromzukunft» veröffentlicht. Er kommt zum Schluss, dass zukünftig das europäische Umfeldberücksichtigt und die Höchstspannungs- und Verteilnetze zielgerichtet ausgebaut werden müssen.Zudem müssen zukünftig die neuen Produktionsanlagen für erneuerbare Energien verstärkt zurSystemstabilität beitragen.<strong>DSV</strong> | Jurastrasse 4 | PF 3623 | CH-5001 Aarau | T 062 836 09 57 | www.dsvnet.ch| Newsletter | 3/2012 | Seite 4

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