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- 23/18 -<br />

zu 406) Freiw. Feuerwehr <strong>Volders</strong>; Rückerstattung der Kosten für die Sanierung<br />

des Hallenbodens.<br />

Beschluss: Einstimmig wird beschlossen, die Kosten für die von der Freiw.<br />

Feuerwehr <strong>Volders</strong> vorfinanzierte Sanierung des Hallenbodens rückzuerstatten.<br />

Der Betrag von S 102.245,06 ist im Budget 2000 berücksichtigt und<br />

kann überwiesen werden (siehe dazu GR-Beschluss vom 8.7.1999).<br />

Index: Freiw. Feuerwehr <strong>Volders</strong>, Sanierung Hallenboden / Kostenrückerstattung<br />

zu 407) Hundesteuersatzung; Änderung.<br />

Bgm. Harb erklärt, dass bei der derzeit geltenden Hundesteuersatzung ein Widerspruch<br />

zum Tiroler Hundesteuergesetz besteht. Wenn in einem Haushalt<br />

mehr als ein Wachhund gehalten wird, so würde nach der bestehenden Verordnung<br />

ein Steuersatz von S 1.000,-- entstehen. Das höchstzulässige Steuerausmaß<br />

darf für Wachhunde jedoch nur S 600,-- je Hund und Jahr betragen. Eine<br />

entsprechende Abänderung der Hundesteuersatzung wurde daher bei der Verordnungsprüfung<br />

durch das Land der <strong>Gemeinde</strong> aufgetragen. Nach Rücksprache<br />

mit der Abteilung I b wurde nun bei der Hundesteuersatzung unter § 2 ein weiterer<br />

Absatz eingefügt (Abs. 3) mit folgendem Wortlaut:<br />

„Hält ein Hundehalter im Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> mehrere Hunde, die zur ständigen<br />

Bewachung von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, von Magazinen, Lagerplätzen<br />

oder ähnlichen Betriebsstätten dienen, die weniger als 250 m in der<br />

Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt sind, so beträgt die Steuer<br />

für jeden weiteren Hund S 600,--.“<br />

Der Bürgermeister schlägt nun vor, diesen Absatz in die Verordnung einzubauen<br />

und die komplette Verordnung als Neufassung zu beschließen (Neufassung liegt<br />

jedem <strong>Gemeinde</strong>rat vor).<br />

GR Klingenschmid erklärt, man sollte beschließen, dass Landwirte von der Hundesteuer<br />

befreit werden.<br />

Bgm. Harb antwortet, dass es heute nicht darum gehe, das sei eine andere Diskussion.<br />

Heute gelte es, den Gesetzeswiderspruch zu beheben.<br />

Beschluss: Mit 14 Stimmen, bei 1er Gegenstimme (GR Lener), wird die vorliegende<br />

Neufassung der Hundesteuersatzung (unter Berücksichtigung<br />

der Ergänzung lt. § 2, Abs. 3) beschlossen und genehmigt.<br />

GR Lener erklärt nach der Beschlussfassung, er sehe nicht ein, dass Jäger die<br />

Hunde gratis bzw. zu einem ermäßigten Tarif halten können, Bauern dagegen<br />

nicht.<br />

Vzbgm. Meixner zeigt sich verwundert, dass Herr Lener gegen diese Änderung<br />

stimmt. Schließlich gehe es ja um die Behebung eines Widerspruchs in der Hundesteuersatzung.<br />

Index: Hundesteuersatzung, Änderung (17.2.2000)

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