Datei herunterladen - .PDF - Gemeinde Volders
Datei herunterladen - .PDF - Gemeinde Volders
Datei herunterladen - .PDF - Gemeinde Volders
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 23/18 -<br />
zu 406) Freiw. Feuerwehr <strong>Volders</strong>; Rückerstattung der Kosten für die Sanierung<br />
des Hallenbodens.<br />
Beschluss: Einstimmig wird beschlossen, die Kosten für die von der Freiw.<br />
Feuerwehr <strong>Volders</strong> vorfinanzierte Sanierung des Hallenbodens rückzuerstatten.<br />
Der Betrag von S 102.245,06 ist im Budget 2000 berücksichtigt und<br />
kann überwiesen werden (siehe dazu GR-Beschluss vom 8.7.1999).<br />
Index: Freiw. Feuerwehr <strong>Volders</strong>, Sanierung Hallenboden / Kostenrückerstattung<br />
zu 407) Hundesteuersatzung; Änderung.<br />
Bgm. Harb erklärt, dass bei der derzeit geltenden Hundesteuersatzung ein Widerspruch<br />
zum Tiroler Hundesteuergesetz besteht. Wenn in einem Haushalt<br />
mehr als ein Wachhund gehalten wird, so würde nach der bestehenden Verordnung<br />
ein Steuersatz von S 1.000,-- entstehen. Das höchstzulässige Steuerausmaß<br />
darf für Wachhunde jedoch nur S 600,-- je Hund und Jahr betragen. Eine<br />
entsprechende Abänderung der Hundesteuersatzung wurde daher bei der Verordnungsprüfung<br />
durch das Land der <strong>Gemeinde</strong> aufgetragen. Nach Rücksprache<br />
mit der Abteilung I b wurde nun bei der Hundesteuersatzung unter § 2 ein weiterer<br />
Absatz eingefügt (Abs. 3) mit folgendem Wortlaut:<br />
„Hält ein Hundehalter im Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> mehrere Hunde, die zur ständigen<br />
Bewachung von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, von Magazinen, Lagerplätzen<br />
oder ähnlichen Betriebsstätten dienen, die weniger als 250 m in der<br />
Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt sind, so beträgt die Steuer<br />
für jeden weiteren Hund S 600,--.“<br />
Der Bürgermeister schlägt nun vor, diesen Absatz in die Verordnung einzubauen<br />
und die komplette Verordnung als Neufassung zu beschließen (Neufassung liegt<br />
jedem <strong>Gemeinde</strong>rat vor).<br />
GR Klingenschmid erklärt, man sollte beschließen, dass Landwirte von der Hundesteuer<br />
befreit werden.<br />
Bgm. Harb antwortet, dass es heute nicht darum gehe, das sei eine andere Diskussion.<br />
Heute gelte es, den Gesetzeswiderspruch zu beheben.<br />
Beschluss: Mit 14 Stimmen, bei 1er Gegenstimme (GR Lener), wird die vorliegende<br />
Neufassung der Hundesteuersatzung (unter Berücksichtigung<br />
der Ergänzung lt. § 2, Abs. 3) beschlossen und genehmigt.<br />
GR Lener erklärt nach der Beschlussfassung, er sehe nicht ein, dass Jäger die<br />
Hunde gratis bzw. zu einem ermäßigten Tarif halten können, Bauern dagegen<br />
nicht.<br />
Vzbgm. Meixner zeigt sich verwundert, dass Herr Lener gegen diese Änderung<br />
stimmt. Schließlich gehe es ja um die Behebung eines Widerspruchs in der Hundesteuersatzung.<br />
Index: Hundesteuersatzung, Änderung (17.2.2000)