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13. GR-Protokoll vom 14.07.2011 - Gemeinde Volders - Land Tirol

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- 13/10 -<br />

Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu<br />

berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.<br />

Bgm. Harb erklärt, dass entsprechend auch der Flächenwidmungsplan geändert<br />

werden muss.<br />

Beschluss:<br />

Mit 12 Stimmen (und 5 Gegenstimmen: Vzbgm. Meixner, <strong>GR</strong> Wurm, <strong>GR</strong><br />

Klingenschmid, <strong>GR</strong> Heiss, <strong>GR</strong> Angerer) wird die Auflage des nachstehend<br />

angeführten Entwurfes über die Änderung des Flächenwidmungsplanes gemäß §<br />

70, Abs. 3, TROG 2011, LGBl. 56/2011 idgF. beschlossen:<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes wie folgt:<br />

Umwidmung von Teilflächen des Grundstückes 104/1 und Gst. 106/1, beide KG<br />

Kleinvolderberg (Bereich „Kohlerhof“) von derzeit „WL – Wirtschaftswald“ in<br />

„SSta Sonderfläche Pferdefreilaufstall“ gemäß § 47, TROG 2011.<br />

Der Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes wird nach den<br />

Bestimmungen des § 64, TROG 2011, LGBl. Nr. 56/2011 idgF., laut vorliegender<br />

planlicher Darstellung und Legende (von Arch. DI Stock, Hall), ab dem Tag der<br />

Kundmachung durch vier Wochen hindurch während der Amtsstunden im<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Volders</strong> zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.<br />

Personen, die in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Volders</strong> ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Volders</strong> eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis<br />

spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum<br />

Entwurf abzugeben.<br />

Beschluss:<br />

Gemäß § 70, Abs. 1 lit. a, TROG 2011, LGBl. 56/2011 idgF., wird gleichzeitig mit<br />

12 Stimmen (und 5 Gegenstimmen: Vzbgm. Meixner, <strong>GR</strong> Wurm, <strong>GR</strong><br />

Klingenschmid, <strong>GR</strong> Heiss, <strong>GR</strong> Angerer) die dem Entwurf entsprechende<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes beschlossen. Dieser Beschluss wird nur<br />

rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine<br />

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle<br />

abgegeben wird.<br />

Index: Örtliches Raumordnungskonzept; Änderung Lechner Franz<br />

Flächenwidmungsplanänderung; Gste 104/1 und 106/1, KG Kleinvolderberg<br />

zu 11) Antrag auf Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes / Antrag auf<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes von Erich Klingenschmid,<br />

Grubertalstraße 13, 6111 <strong>Volders</strong>, betreffend die Umwidmung einer Teilfläche des<br />

Gst. 267/1, KG Großvolderberg von derzeit „Freiland“ in „Sonderfläche gem. § 47<br />

TROG“.<br />

Bgm. Harb erklärt, dass hier die gleiche Situation eines „Schwarzbaus“ vorliegt.<br />

GV Moriel ist der Meinung, dass das eine andere Situation sei, es handle sich um eine<br />

überdachte Holzlege und keine Gebäude. Er fragt, ob eine Zufahrt besteht?<br />

Bgm. Harb erklärt, dass es einen privaten Waldweg als Zufahrt gibt.

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