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BGI/GUV-I 5162 - Wagner Alarm

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ImpressumHerausgeber:Deutsche GesetzlicheUnfallversicherung e.V. (D<strong>GUV</strong>)Mittelstraße 5110117 BerlinTel.: 030 288763800Fax: 030 288763808E-Mail: info@dguv.deInternet: www.dguv.deSachgebiet “Betrieblicher Brandschutz“, Fachbereich “Feuerwehren,Hilfeleistungsorganisationen, Brandschutz“ der D<strong>GUV</strong>.Layout & Gestaltung:Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (D<strong>GUV</strong>), MedienproduktionAusgabe Juni 2013<strong>BGI</strong>/<strong>GUV</strong>-I <strong>5162</strong> zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträgeroder unter www.dguv.de/publikationen


InformationArbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre<strong>BGI</strong>/<strong>GUV</strong>-I <strong>5162</strong> Juni 2013


InhaltsverzeichnisSeiteVorbemerkung............................................................................................................................................................................ 51 Anwendungsbereich........................................................................................................................................................ 62 Beschreibung der Technologie................................................................................................................................. 73 Arbeitsphysiologische Grundlagen....................................................................................................................... 104 Risikoklassen....................................................................................................................................................................... 115 Grundlegende Anforderungen................................................................................................................................... 12Planung und Einrichtung............................................................................................................................................... 126 Schutzmaßnahmen für alle Bereiche mit sauerstoffreduzierter Atmosphäre................................ 13Bauliche und technische Maßnahmen................................................................................................................ 137 Organisatorische Maßnahmen................................................................................................................................. 15Risikoklassen und Sicherheitsmaßnahmen..................................................................................................... 168 Prüfungen............................................................................................................................................................................... 17Prüfpflicht................................................................................................................................................................................ 17Prüfungen................................................................................................................................................................................ 179 Arbeitsmedizinische Untersuchungen...................................................................................................................... 184


VorbemerkungDie Sauerstoffreduktion ist eine Technologie zur Brandvermeidung, die in verschiedenenBereichen, vor allem in der Informationstechnologie (IT- und Serverräumen),Lagern (z. B. Kleinladungsträger-, Gefahrstoff- und Tiefkühllager) sowie Archivenund Museen immer häufiger zum Einsatz kommt. Bei Betrieb der Brandvermeidungsanlagenwird je nach gelagerten Materialien oder zu schützenden Einrichtungender Sauerstoffgehalt der Luft im Raum reduziert, um einen Brandausbruchzu verhindern. Um gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden, müssen imRahmen der Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dieskönnen bauliche, technische, organisatorische und arbeitsmedizinische Maßnahmensein.5


1 AnwendungsbereichDiese Information gilt für Bereiche, in denen aus Gründen der Brandvermeidung die Sauerstoffkonzentrationder Atmosphäre durch technische Maßnahmen gesenkt wird. Sie beschreibtdie notwendigen Schutzmaßnahmen in derartigen Bereichen.Diese Information richtet sich an den Arbeitgeber/Betreiber einer Sauerstoffreduzierungsanlagezur Brandvermeidung und soll Hilfestellung geben sowie die Spielräume zur Erfüllungder Pflichten hinsichtlich der Einhaltung des Schutzzieles Sicherheit und Gesundheitsschutzder Beschäftigten bei der Arbeit darlegen. Ziel und Zweck der Information ist es, den Gestaltungsspielraumgemäß § 3 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) so zu beschreiben,dass von der Arbeitsstätte keine Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit derBeschäftigten ausgehen.Der Arbeitgeber/Betreiber hat bei der Festlegung der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzeszum sicheren und gesundheitsgerechten Einrichten und Betreiben der Arbeitsstättendie allgemeinen Grundsätze des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zu berücksichtigen.Danach sind bei den erforderlichen Maßnahmen der Stand der Technik, Arbeitsmedizinund Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zuberücksichtigen. Diese Anforderungen sind Gegenstand dieser Information und werden inihr wiedergegeben. Arbeitsplätze werden nach § 2 Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung(ArbStättV) als Bereiche 1) von Arbeitsstätten definiert.1) Arbeitsplätze im Sinne der Definition liegen nach allgemeiner Auffassung dann vor, wenn sich Beschäftigtezur Verrichtung ihrer Arbeitsaufgabe in abgrenzbaren Bereichen einer Arbeitsstätte entweder mindestenszwei Stunden täglich oder an mindestens 30 Arbeitstagen im Jahr aufhalten müssen. Hierbei ist esunerheblich, ob die Arbeitsaufgabe durchgehend durch einen Beschäftigten erledigt wird oder mehrereBeschäftigte nacheinander diesen Bereich zur Verrichtung ihrer Arbeitsaufgabe aufsuchen müssen.6


2 Beschreibung der TechnologieJe höher der Sauerstoffgehalt (O 2) der Luft ist, desto höher ist auch die Brandgefährdung 1) .Bei einem „normalen“ O 2-Anteil von ca. 21 Vol.-% sind die meisten oxidierbaren Stoffe (nachZufuhr der entsprechenden Zündenergie) entzündbar. Vermindert man den O 2-Anteil, soverringert sich die Brandgefährdung. Das Funktionsprinzip der Anlagen besteht darin, denSauerstoffgehalt in der Umgebungsluft des zu schützenden Bereichs abzusenken. Bei gleichbleibendemUmgebungsdruck wird der Sauerstoffanteil der Raumluft durch Einbringung vonStickstoff oder mit Stickstoff angereicherter Luft abgesenkt. Dazu müssen die betroffenenBereiche von der Umgebungsatmosphäre abgeschlossen werden. Mit Hilfe unterschiedlichertechnischer Verfahren wird der erforderliche Stickstoff bzw. die mit Stickstoff angereicherteLuft generiert und in den zu schützenden Bereich eingebracht. O 2-Sensoren überwachenpermanent die voreingestellte Sauerstoffkonzentration. Diese wird durch eine Regelung konstantgehalten. Erfahrungsgemäß erfolgt dies mit einer Regelhysterese (siehe Abbildung 1)von ± 0,1 bis ± 0,2 Vol.-% Sauerstoff. Das Sauerstoffüberwachungssystem muss redundantausgeführt sein. Die Kontrolle erfolgt über mindestens zwei Sauerstoffsensoren, die innerhalbdes sauerstoffreduzierten Bereichs an unterschiedlichen Stellen installiert werden.1) Brandgefährdung: Eine Brandgefährdung im Sinne TRGS 800 ist die Möglichkeit, dass aufgrund derEntstehung oder Ausbreitung eines Brandes und damit einhergehender Folgen wie Wärme oder Brandrauchdie Sicherheit oder Gesundheit von Beschäftigten, anderen Personen oder die Umwelt beeinträchtigtwird.7


Beschreibung der TechnologieVol.-% O 2EntzündungsgrenzeSicherheitsabstand1,0 Vol%AuslegungskonzentrationMeldung „Sauerstoffgehalt zu hoch“SollwertMessunsicherheitBetrieblicher Abstand 1Betrieblicher Abstand 2Betrieblicher Abstand 3EvakuierungsalarmZeitAbb. 1Beispiel eines Regelschema für SauerstoffreduzierungsanlagenEntzündungsgrenze:Die Entzündungsgrenze ist die Sauerstoffkonzentration, bei derein brennbarer Stoff unter Versuchsbedingungen gerade nichtmehr entzündet werden kann.Auslegungskonzentration: Entzündungsgrenze abzüglich eines Sicherheitsabstandes.Sicherheitsabstand:Dieser Abstand berücksichtigt die Tatsache, dass der brennbareStoff in der Anlage unter anderen Temperaturen und Drückenvorliegen kann als bei der Ermittlung der Sauerstoffgrenzkonzentrationim Labor.8


Betrieblicher Abstand 1:Betrieblicher Abstand 2:Betrieblicher Abstand 3:Dieser Abstand berücksichtigt die betrieblich bedingten örtlichenund zeitlichen Schwankungen der Sauerstoffkonzentration,die Verzögerung des Wirksamwerdens eingeleiteter Schutzmaßnahmensowie die messtechnisch bedingte Messabweichungund <strong>Alarm</strong>verzögerung des Messgerätes zur Überwachungder SauerstoffkonzentrationDieser Abstand legt den Sollwert eines Konzentrationsreglerszur Vermeidung von Fehlalarmen fest, bezogen auf die Meldung“Sauerstoffgehalt zu hoch“.Dieser Abstand legt den Sollwert eines Konzentrationsreglerszur Vermeidung von Fehlalarmen fest, bezogen auf den unteren<strong>Alarm</strong>wert (Evakuierungsalarm).9


5 Grundlegende AnforderungenPlanung und EinrichtungBei der Planung von Räumen mit einer sauerstoffreduzierten Atmosphäre sind besondersauch die lokalen Gegebenheiten (z. B. Höhe über dem Meeresspiegel (NN),Wetter-/Luftdruckbedingungen), zusätzliche chemische, biologische oder physikalischeEinwirkungen (wie Kälte) sowie der Schweregrad der zu verrichtenden körperlichenArbeit und die psychomentalen Belastungen mit zu berücksichtigen. Die baulichen,technischen, organisatorischen und arbeitsmedizinischen Maßnahmen sindin der Gefährdungsbeurteilung (dem betriebsspezifischen Sicherheitskonzept) zudokumentieren.Die zu treffenden Schutzmaßnahmen richten sich nach dem Grad der Reduktiondes Sauerstoffgehalts der Atmosphäre. Die gemessene Sauerstoffkonzentration[in Vol.-%] gilt für Örtlichkeiten bis zu einer Höhe von h = 700 m über NN. Oberhalbdieser Grenze ist der Einfluss der Höhe über Meer mit zu berücksichtigen. Zur arbeitsmedizinischenRisikoklassifikation ist die reale Höhe und die Äquivalenzhöhe,die die Anlage produziert, zu addieren.Maßgebend bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen ist die tiefste Sauerstoffkonzentration,die im Raum auftreten kann (<strong>Alarm</strong>wert für die minimale Sauerstoffkonzentration= unterster Regelbereich minus c = 0,1 Vol.-%).Der Restsauerstoffgehalt ist so hoch wie möglich festzulegen, das heißt aus Brandschutzgründennur so gering wie zwingend notwendig.In sauerstoffreduzierten Bereichen dürfen keine ständigen Arbeitsplätze eingerichtetwerden.12


Schutzmaßnahmen für alle Bereiche mit sauerstoffreduzierter AtmosphäreDas Abschalten des <strong>Alarm</strong>es ist erst zulässig, wenn durch die Leuchttableaus anden Zugängen zu den gefährdeten Bereichen oder durch Absperren der Zugängesichergestellt wird, dass unbefugte Personen die sauerstoffreduzierten Bereichenicht mehr betreten können.Zutritt für Unbefugte verboten !Sauerstoffmangel !Abb. 3Beispiel einer Kennzeichnung am Zugangzu einem sauerstoffreduziertenBereich im <strong>Alarm</strong>fall - LeuchttableauDas Messsystem ist so zu gestalten, dass ein Funktionsverlust oder eine Fehlmessungin keinem Fall zu einem unerkannten Unterschreiten der Sauerstoff-Untergrenzeführen kann.Eine Störung des Mess- und Regelsystems muss frühzeitig erkannt und angezeigtwerden.Die Messsysteme müssen regelmäßig durch den Hersteller oder durch geschultePersonen entsprechend den Angaben des Herstellers und nach seiner Arbeitsanweisungkalibriert und gewartet werden. Kalibrierung und Wartung sind zu dokumentieren.Die Stickstoffzufuhr zum Raum muss jederzeit von Hand von einem sicheren Standortaus abgeschaltet werden können.Es muss sichergestellt sein, dass im gesamten sauerstoffreduzierten Bereich einehomogene Sauerstoffkonzentration vorhanden ist.Die Ausbreitung der sauerstoffreduzierten Atmosphäre in andere, nicht dafür vorgeseheneBereiche (z. B. durch Maueröffnungen, Leitungsdurchführungen, Bodenabläufe,undichte Türen, Transportbänder usw.) ist zu verhindern.14


7 Organisatorische MaßnahmenDer Betreiber hat für Sauerstoffreduzierungsanlagen eine Betriebsanweisung unterBerücksichtigung der vom Hersteller mitgelieferten Betriebsanleitung aufzustellen,die insbesondere alle erforderlichen sicherheitstechnischen Hinweise enthält.Der Betreiber hat den Personenkreis, der Zutritt zu sauerstoffreduzierten Bereichenhat, schriftlich festzulegen. Diese Beschäftigten sind vor Aufnahme ihrer Tätigkeitund dem ersten Betreten von Räumen mit sauerstoffreduzierter Atmosphäre unddanach in regelmäßigen Intervallen über die Gefährdungen, Schutzmaßnahmenund Verhaltensregeln zu informieren und zu unterweisen. Die Unterweisungen sindzu dokumentieren.Die Unterweisung kann Teil der allgemeinen Unterweisung am Arbeitsplatz sein.Bei Räumen mit einer sauerstoffreduzierten Atmosphäre ist sicherzustellen, dassnur Befugte und unterwiesene Beschäftige die Räume betreten können (Zutrittskonzept).Die Aufenthaltszeit in Bereichen mit sauerstoffreduzierter Atmosphäre soll möglichstkurz gehalten werden.Die Sauerstoffkonzentration im sauerstoffreduzierten Bereich ist mindestens alle10 Minuten zu messen und aufzuzeichnen. Die Ergebnisse sind für mindestens einJahr zu archivieren.Der Betreiber von Räumen mit sauerstoffreduzierter Atmosphäre hat sicherzustellen,dass die organisatorischen, personenbezogenen und ggf. arbeitsmedizinischenMaßnahmen auch von Beschäftigten von Fremdfirmen eingehalten werden.Im Falle von Rettungsmaßnahmen müssen die Rettungskräfte zu Einsatzbeginn überdas Vorhandensein von sauerstoffreduzierter Atmosphäre informiert sein. EineKennzeichnung im Feuerwehrplan ist erforderlich.Eine Kontaktaufnahme mit Personen außerhalb der Räume mit sauerstoffreduzierterAtmosphäre muss gewährleistet sein (z. B. Rufverbindung, Telefon, Funk ...).Im Falle eines <strong>Alarm</strong>s ist der Raum unverzüglich zu verlassen.15


Organisatorische MaßnahmenBeschäftigte, bei denen Beschwerden auftreten, haben den Bereich mit sauerstoffreduzierterAtmosphäre umgehend zu verlassen. Bilden sich die Beschwerdeninnerhalb von höchstens 30 Minuten zurück, kann der sauerstoffreduzierte Bereichwieder betreten werden. Anderenfalls oder bei Wiederauftreten der Symptome istein Arzt zu konsultieren, bevor der sauerstoffreduzierte Bereich erneut betretenwird.Risikoklassen und SicherheitsmaßnahmenBei Arbeiten in Räumen mit reduziertem Sauerstoffgehalt sind die Maßnahmen ausTabelle 1 durchzuführen.RisikoklasseSauerstoffkonzentrationc in Vol.-% O 2Klasse 0 20,9 > c ≥ 17,0 Unterweisung der MitarbeiterSicherheitsmaßnahmenKlasse 1 17,0 > c ≥ 15,0 Arbeitsmedizinische Untersuchung gemäß G 28“Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre“Unterweisung der MitarbeiterNach 4 Stunden Aufenthalt ist eine Pause von 30 Minutenaußerhalb der sauerstoffreduzierten Bereiche notwendigKlasse 2 15,0 > c ≥ 13,0 Arbeitsmedizinische Untersuchung gemäß G 28“Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre“Unterweisung der Mitarbeiternach 2 Stunden Aufenthalt ist eine Pause von mindestens 30Minuten außerhalb der sauerstoffreduzierten Bereiche notwendigKlasse 3 c < 13,0 Nicht im Regelungsbereich dieser InformationBetreten ohne spezifische Zusatzmaßnahmen nicht zulässigTabelle 1: Risikoklassifikation der Hypoxieexposition und Sicherheitsmaßnahmen16


8 PrüfungenPrüfpflichtDer Arbeitgeber oder Betreiber hat Sauerstoffreduzierungsanlagen durch befähigtePersonen (siehe Betriebssicherheitsverordnung) prüfen zu lassen.Der Betreiber hat die Sauerstoffreduzierungsanlagen unverzüglich einer außerordentlichenPrüfung durch befähigte Personen zu unterziehen, wenn außergewöhnlicheEreignisse stattgefunden haben, die schädigende Auswirkungen auf die Sicherheithaben können. Ist aufgrund festgestellter Mängel mit einer Gefahr für Personenzu rechnen, muss die Sauerstoffreduzierungsanlage außer Betrieb genommen werden.Der Brandschutz ist dann durch geeignete Ersatzmaßnahmen sicher zu stellen.Bei festgestellten Mängeln hat der Betreiber der Sauerstoffreduzierungsanlage fürdie Beseitigung der aufgezeigten Mängel zu sorgen.PrüfungenAbnahmeprüfungDer Betreiber hat die Sauerstoffreduzierungsanlage nach Errichtung oder nachwesentlichen Änderungen der Anlage einer Abnahmeprüfung durch den Hersteller/Errichter oder durch eine befähigte Person zu unterziehen. Diese Prüfung muss vorInbetriebnahme erfolgt sein.Regelmäßige PrüfungenDer Betreiber hat die ordnungsgemäße Funktion von Sauerstoffreduzierungsanlagenmindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Besonderebetriebliche Gegebenheiten können häufigere Prüfungen erforderlich machen.Nachweis der PrüfungenDie Ergebnisse der Prüfungen sind in einem Prüfbericht festzuhalten. Die Aufzeichnungenüber die Abnahmeprüfungen sind über die gesamte Betriebszeit der Sauerstoffreduzierungsanlageaufzubewahren. Die Aufzeichnungen über die regelmäßigenPrüfungen sind mindestens 4 Jahre lang aufzubewahren. Eine Speicherung aufEDV-Datenträgern ist zulässig. Die Unterlagen sind auf Verlangen den zuständigenAufsichtsbehörden vorzulegen.17


9 Arbeitsmedizinische UntersuchungenPersonen, die sauerstoffreduzierte Bereiche derRisikoklasse 1 [O 2Konzentration c 17,0 > c ≥ 15,0 Vol.-%]und/oder derRisikoklasse 2 [O 2Konzentration c 15,0 > c ≥ 13,0 Vol.-%]betreten, sind vor Arbeitsaufnahme und danach in regelmäßigen Abständen gemäß D<strong>GUV</strong>Grundsatz G 28 „Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre“ arbeitsmedizinisch zu untersuchen.Die Untersuchung dient der Feststellung, ob bei diesen Personen gesundheitliche Bedenkengegen eine Tätigkeit in technisch sauerstoffreduzierter Atmosphäre bestehen.Ein Einsatz in Räumen mit sauerstoffreduzierter Atmosphäre darf erst stattfinden, wenn dieUntersuchung gemäß G 28 erfolgt ist.18


Deutsche GesetzlicheUnfallversicherung e.V. (D<strong>GUV</strong>)Mittelstraße 5110117 BerlinTel.: 030 288763800Fax: 030 288763808E-Mail: info@dguv.deInternet: www.dguv.de

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