TEMPO 30 ZONEN
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Die 'verkehrstechnische' Sofortlösung verschan�<br />
delt das Straßenbild. Sie ist nicht viel billiger<br />
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als die gleich wirksame sorgfältige Gestaltung<br />
Dabei gibt es aber zwei Möglichkeiten:<br />
� Die Maßnahmen können baulich so gestaltet wer�<br />
den, daß sie sich trotz ihrer Auffälligkeit in den<br />
Straßenraum einpassen und nicht als "Verkehrs�<br />
einrichtung" empfunden werden oder<br />
�die Maßnahmen können "verkehrstechnisch" ge�<br />
staltet und wie "Hindernisse" ausgebildet werden;<br />
dieser Eindruck kann leicht entstehen, wenn Ma�<br />
nahmen provisorisch (als "Sofortmaßnahme") ein�<br />
gerichtet und noch dazu mit auffälligen Tafeln<br />
(rot/weiß) gekennzeichnet werden.<br />
Es wird in jedem Fall empfohlen, nach einer gestal�<br />
terisch befriedigenden Lösung zu suchen, die zu ei�<br />
nem ansprechenden, womöglich verbesserten Stra�<br />
ßenbild führt, es zumindest aber nicht verschlech�<br />
tert: Die Erfahrung zeigt, daß nur solche Maß�<br />
nahmen akzeptiert werden. "Sofortlösungen" ver�<br />
kehrstechnischer Art müssen überdies nicht in je�<br />
dem Fall billiger sein, sie führen aber leicht zu einer<br />
Verunstaltung der Straße.<br />
Eine befriedigende Gestaltung ist zwar immer wün�<br />
schenswert, die "Gestaltqualität" ist aber jedenfalls<br />
ein untergeordnetes Bewertungskriterium: Vor�<br />
dringlich geht es um die Wirkungsweise einer Ma�<br />
14<br />
nahme oder einer Maßnahmenkombination � die an�<br />
gestrebte Wirkung läßt sich immer erzielen, ohne<br />
die Straße zu verunstaltenl<br />
4.2 Feststellung der Problembereiche<br />
Auch wenn beabsichtigt ist, flankierende Maßnah�<br />
men im gesamten Straßennetz einer Zone einzu�<br />
richten, empfiehlt sich die genauere Analyse der<br />
örtlichen Situation, um jene Straßenzüge und Punk�<br />
te zu identifizieren, denen wegen der örtlichen und<br />
verkehrlichen Eigenarten besondere Aufmerksam�<br />
keit zu widmen ist.<br />
lm Einvernehmen mit der VwV�StVO[:g_]sollten bei<br />
der Planung der �ankierenden Maßnahmen folgen�<br />
de Streckenabschnitte und Stellen besonders be�<br />
rücksichtigt werden.<br />
(1) Straßenabschnitte oder Punkte, an denen sich in<br />
der Vergangenheit (ausweislich der Unfalltypen�<br />
Steckkarte) Unfälle, besonders solche mit<br />
(schwerem) Personenschaden ereignet haben.<br />
(2) Straßenabschnitte, in deren Verlauf verstärkt<br />
Fußgängerquerungen zu beobachten sind (z.B.<br />
Abschnitte mit Geschäften), und Straßenab�<br />
schnitte im Einzugsbereich von Schulen, Kinder�<br />
gärten, Altenheimen und sonstigen sozialen und<br />
kulturellen Einrichtungen.<br />
(3) Straßen, die z.B. wegen ihrer gestreckten Füh�<br />
rung schnell befahren werden.<br />
Zur Feststellung dieser Problembereiche ist es vor�<br />
teilhaft, Unfalltypen�Steckkarten auszuwerten, in de�<br />
nen das Unfallgeschehen aus 2 Jahren dargestellt<br />
ist.U.U. müssen solche Karten aus den Durchschrif�<br />
ten der Unfallanzeigen hergestellt werden.<br />
Geschwindigkeitsmessungen in allen Straßen der<br />
Zone sind in der Regel nicht erforderlich, in Einzel�<br />
fällen können sie aber wichtige zusätzliche Ein�<br />
drücke liefern.<br />
Die möglicherweise problematischen Streckenab�<br />
schnitte und Punkte sollten in dem Lageplan der<br />
betrachteten Zone markiert werden. Eingetragen<br />
werden müssen auch die Streckenführungen von<br />
Linienbussen und ihre Haltestellen. Ferner sind alle<br />
übrigen Straßen zu kennzeichnen, die ursprünglich<br />
zum Grundnetz gehörten, aber in die Zone einbezo�<br />
gen werden sollen. Kreuzungen und Einmündun�<br />
gen, an denen vorfahrtregelnde Zeichen entfallen<br />
sollen und künftig der Grundsatz "Rechts vor Links"<br />
gelten soll, sind ebenso zu markieren wie diejeni�<br />
gen Kreuzungen und Einmündungen, an denen ei�<br />
ner Straße die Vorfahrt durch Zeichen <strong>30</strong>1 StVO ge�<br />
geben werden soll.