TEMPO 30 ZONEN
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Maßnahmen<br />
Abbildung 2 zeigt ein Rasternetz mit einem vollstän�<br />
digen System von Schleifenstraßen und Sackgas�<br />
sen. Die Netzeingriffe sind vorzugsweise so ange�<br />
legt, daß im Bereich des Zuganges zu schutzbe�<br />
dürftigen Einrichtungen geschützte Bereiche entste�<br />
hen oder � wie in der Umgebung der Grünanlage �<br />
die Straßen teilweise in Fußgängerzonen umgewan�<br />
delt werden.<br />
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Abb. 2: Wenn Durchgangsverkehr möglich ist, soll�<br />
ten immer Veränderungen des Straßennetzes emo�<br />
gen werden<br />
Zur Planung von Straßennetzveränderungen, zur<br />
Dimensionierung erforderlicher Wendeanlagen usw.<br />
vgl. Empfehlungen Nr. 6 der Beratungsstelle<br />
HUK[1].<br />
Die Erfahrung zeigt, daß Durchgangsverkehr aus<br />
Wohngebieten vollständig nur herausgehalten wer�<br />
den kann, wenn Durchfahrmöglichkeiten für Kraft�<br />
fahrzeuge konsequent verschlossen werden.<br />
Die Erfahrung zeigt aber auch, daß solche Verände�<br />
rungen im Straßennetz schwer durchzusetzen sind,<br />
weil die Anwohner ungern auf einmal gewohnte<br />
Verbindungen verzichten, selbst wenn deswegen in<br />
Kauf genommen werden muß, daß in dem Gebiet<br />
Durchgangsverkehr verbleibt.<br />
Durch die Anordnung von Tempo <strong>30</strong> allein wird<br />
Durchgangsverkehr nicht abgehalten, wohl aber ge�<br />
lingt eine teilweise Abwehr von Durchgangsverkehr<br />
mit einer "Widerstandssteigerung" in den Straßen<br />
der Zone: Wenn es gelingt, durch bauliche Maßnah�<br />
men linienhaft zu geringer Geschwindigkeit zu kom�<br />
men, kann Durchgangsverkehr in großen Gebieten<br />
oft deutlich vermindert werden.<br />
16<br />
l<br />
4.3.2 Parken<br />
Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit sowie<br />
der Bewegungs� und Aufenthaltsmöglichkeiten von<br />
Fußgängern und spielenden Kindern treten in vielen<br />
Gebieten nicht nur durch den �ießenden Verkehr<br />
(zuviel Verkehr, zu hohe Geschwindigkeiten), son�<br />
dern auch durch den ruhenden Verkehr auf (sicht�<br />
behinderndes .Parken an Knotenpunkten, Beein�<br />
trächtigung der Fußgänger auf Gehwegen durch<br />
ganz oder teilweise auf den Gehwegen abgestellte<br />
Kraftfahrzeuge).<br />
Eine Ordnung des ruhenden Verkehrs ist insbeson�<br />
dere in Straßen mit mittlerem bis hohem Parkdruck<br />
erforderlich. Dort können durch ganz oder teilweise<br />
auf den Gehwegen abgestellte Fahrzeuge Fußgän�<br />
ger gezwungen werden, auf die Fahrbahn auszu�<br />
weichen (dies gilt insbesondere dann, wenn die ver�<br />
bleibenden Breiten so schmal sind, daß sie von<br />
Rollstuhlfahrern oder Passanten mit Kinderwagen<br />
nicht mehr benutzt werden können).<br />
Zur Ordnung des ruhenden Verkehrs sagt die VwV�<br />
StVO zu § 45 u.a.:<br />
'Größere Fahrbahnbreiten für den fließenden Ver�<br />
kehr können z.B. durch Schräg� oder Senkrecht�<br />
parkstände vermindert werden".<br />
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