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TEMPO 30 ZONEN

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Maßnahmen<br />

Abbildung 2 zeigt ein Rasternetz mit einem vollstän�<br />

digen System von Schleifenstraßen und Sackgas�<br />

sen. Die Netzeingriffe sind vorzugsweise so ange�<br />

legt, daß im Bereich des Zuganges zu schutzbe�<br />

dürftigen Einrichtungen geschützte Bereiche entste�<br />

hen oder � wie in der Umgebung der Grünanlage �<br />

die Straßen teilweise in Fußgängerzonen umgewan�<br />

delt werden.<br />

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Abb. 2: Wenn Durchgangsverkehr möglich ist, soll�<br />

ten immer Veränderungen des Straßennetzes emo�<br />

gen werden<br />

Zur Planung von Straßennetzveränderungen, zur<br />

Dimensionierung erforderlicher Wendeanlagen usw.<br />

vgl. Empfehlungen Nr. 6 der Beratungsstelle<br />

HUK[1].<br />

Die Erfahrung zeigt, daß Durchgangsverkehr aus<br />

Wohngebieten vollständig nur herausgehalten wer�<br />

den kann, wenn Durchfahrmöglichkeiten für Kraft�<br />

fahrzeuge konsequent verschlossen werden.<br />

Die Erfahrung zeigt aber auch, daß solche Verände�<br />

rungen im Straßennetz schwer durchzusetzen sind,<br />

weil die Anwohner ungern auf einmal gewohnte<br />

Verbindungen verzichten, selbst wenn deswegen in<br />

Kauf genommen werden muß, daß in dem Gebiet<br />

Durchgangsverkehr verbleibt.<br />

Durch die Anordnung von Tempo <strong>30</strong> allein wird<br />

Durchgangsverkehr nicht abgehalten, wohl aber ge�<br />

lingt eine teilweise Abwehr von Durchgangsverkehr<br />

mit einer "Widerstandssteigerung" in den Straßen<br />

der Zone: Wenn es gelingt, durch bauliche Maßnah�<br />

men linienhaft zu geringer Geschwindigkeit zu kom�<br />

men, kann Durchgangsverkehr in großen Gebieten<br />

oft deutlich vermindert werden.<br />

16<br />

l<br />

4.3.2 Parken<br />

Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit sowie<br />

der Bewegungs� und Aufenthaltsmöglichkeiten von<br />

Fußgängern und spielenden Kindern treten in vielen<br />

Gebieten nicht nur durch den �ießenden Verkehr<br />

(zuviel Verkehr, zu hohe Geschwindigkeiten), son�<br />

dern auch durch den ruhenden Verkehr auf (sicht�<br />

behinderndes .Parken an Knotenpunkten, Beein�<br />

trächtigung der Fußgänger auf Gehwegen durch<br />

ganz oder teilweise auf den Gehwegen abgestellte<br />

Kraftfahrzeuge).<br />

Eine Ordnung des ruhenden Verkehrs ist insbeson�<br />

dere in Straßen mit mittlerem bis hohem Parkdruck<br />

erforderlich. Dort können durch ganz oder teilweise<br />

auf den Gehwegen abgestellte Fahrzeuge Fußgän�<br />

ger gezwungen werden, auf die Fahrbahn auszu�<br />

weichen (dies gilt insbesondere dann, wenn die ver�<br />

bleibenden Breiten so schmal sind, daß sie von<br />

Rollstuhlfahrern oder Passanten mit Kinderwagen<br />

nicht mehr benutzt werden können).<br />

Zur Ordnung des ruhenden Verkehrs sagt die VwV�<br />

StVO zu § 45 u.a.:<br />

'Größere Fahrbahnbreiten für den fließenden Ver�<br />

kehr können z.B. durch Schräg� oder Senkrecht�<br />

parkstände vermindert werden".<br />

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Bei hohem Parkdruck<br />

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Kreuzungen zugeparkt. �<br />

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