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1946 - 1950 - Heimatverein Südlohn

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GC-1050 4. Februar 1948OedingAnwachsen der evl. GemeindeWie in vielen münsterländischen Gemeinden, ist auch in der evangelischen GemeindeOeding-Gemen durch den Zustrom der Ostvertriebenen die Zahl der Gemeindemitgliedererheblich gewachsen. Vor dem Zusammenbruch zählten Oeding-Gemen 1200 Seelen, heutedagegen 3835. Davon sind 1184 Einheimische und 2651 Ostvertriebene und Evakuierte. Zurkirchlichen Betreuung wurden dem Gemeindegeistlichen drei geistliche Hilfskräftebeigegeben.WNGC-1051 24. August 1948SüdlohnSie ließen sich willenlos missbrauchenSühne für die Pogrome in der Südlohner ‘‘Judennacht’’Das Strafkammerverfahren gegen die an den Judenaktionen des 8. November 1938 in Südlohnbeteiligten Partei- und SA-Angehörigen unterschied sich nicht wesentlich von den übrigenVerfahren auf diesem Gebiet: Die Angeklagten wissen nicht viel, meist noch weniger wissendie Belastungszeugen, obwohl sie in den Protokollen bei der Polizei erhebliche belastendeAussagen gemacht hatten. Bei den neun jetzt auf der Anklagebank sitzenden Beschuldigtensind der ehemalige NSV-Amtsleiter Sasse und Ortsgruppenleiter E. Rieffenberg dieHauptpersonen der Aktion in Südlohn gewesen. Sasse wurde nachts aus dem Bett geholt, umden Amtsleiter Herdegen zu den Aktionen in der Umgebung herumzufahren. Sie wecktenvorher den Ortsgruppenleiter, um die Sache in Südlohn in Schwung zu bringen. Der wiederholte sich die Zöllner der Zollstelle telefonisch herbei, die auch ohne Ahnung von der Artihres Einsatzes ins Dorf gefahren kamen und dann in die bereits in Gang befindliche Aktionhineingestellt wurden. Es half ihnen jetzt nichts, dass sie sich auf die Befehle von obenberiefen und ihnen auch sonst gute Leumundszeugnisse ausgestellt werden konnten. Da siestatt die Aktion zu verhindern, sich zur Befehlsübermittlung und zu tätigen Helfernmissbrauchen ließen, fallen sie heute unter die maßgeblichen deutschen Gesetze und dasGesetz Nr. 10 des Kontrollrats über Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Frage derVerjährung bei kleinerer Schuld, die von der Verteidigung aufgeworfen wurde, beantworteteder Vorsitzende der Strafkammer in Münster dahin, da der nationalsozialistische Staat ein vonVerbrechern geleiteter anormaler Staat gewesen sei, der nicht wie normale Staaten behandeltwerden könne. Er habe während seiner Zeit die Verfolgung der Unmenschlichkeiten nichtdurchgeführt, daher sei es in Ordnung, dass nachträglich solche Schandtaten gesühnt würden.Den Hauptangeklagten Rieffenberg und Sasse wurde aber mildernd in Anrechnung gestellt,dass sie lange in Internierungshaft gesessen haben und dass ihnen im allgemeinen ein guterLeumund vorangeht; sie haben sich als willenlose Werkzeuge verbrecherischer Machthabermissbrauchen lassen. Sie erhielten beide wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit undschweren Landfriedenbruch je sieben Monate Gefängnis. Neun Monate Gefängnis erhielt derAngeklagte H. Beckgerd, dem Beihilfe beim Abbruch der Synagoge nachgewiesen wurde, K.Lövelt, J. Spinneken und H. Eggers wurden zu je vier Monaten Gefängnis verurteilt, dreiweitere Angeklagte wurden freigesprochen.GC-1052 31. August 1948SüdlohnAus Lourdes, dem berühmten französischen Wallfahrtsort, übermittelte Pater BernardoBläsing, ein Sohn unserer Gemeinde, seinen Landsleuten die herzlichsten Grüße. P. Bläsing,

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