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Anmeldung Messestand - AFAG Messen und Ausstellungen GmbH

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Diese <strong>Anmeldung</strong> bitte absenden an:<strong>AFAG</strong><strong>Messen</strong> <strong>und</strong> <strong>Ausstellungen</strong> <strong>GmbH</strong>Projektleitung„b_free Nürnberg“Messezentrum 190471 Nürnberg(passt gefaltet in ein Lang-DIN Kuvert)Wird von der Messeleitung ausgefüllt:K<strong>und</strong>en-Nr.: Reg.-Nr.: Zugelassen am:Halle:Standnummer:Front m, Tiefe m, Größe qm à €-Stand


BAnlagezur <strong>Anmeldung</strong>Meldung der Mitausstellerlaut Punkt 7 der „Allgemeinen Messe- <strong>und</strong> Ausstellungsbedingungen“des FAMA(anmelde-, genehmigungs- <strong>und</strong> gebührenpflichtig!)Fachevent für komfortables <strong>und</strong>barrierefreies Bauen <strong>und</strong> Wohnen6.-8.November 2009im Rahmen derMesse NürnbergFirmaAnsprechpartnerTelefonE-mailJe Mitaussteller, der mit eigenem Personal <strong>und</strong>eigenem Angebot vertreten ist, werden eineGebühr von € 500,– sowie der obligatorischeMedienbeitrag fällig.Mitaussteller sind genehmigungspflichtig.Bitte für jeden Mitaussteller Formular E ausfüllen.MitausstellerFirmaStraßeTelefonE-MailAnsprechpartnerPLZ, OrtTelefaxInternetProdukteXDie beteiligte Firma ist mit eigenem Personal <strong>und</strong> Produkten vertreten.Die beteiligte Firma ist nicht mit eigenem Personal <strong>und</strong> Produkten vertreten.Zusätzlicher Eintrag im Ausstellerverzeichnis € 170,– zzgl. MwSt.MitausstellerFirmaStraßeTelefonE-MailAnsprechpartnerPLZ, OrtTelefaxInternetProdukteXDie beteiligte Firma ist mit eigenem Personal <strong>und</strong> Produkten vertreten.Die beteiligte Firma ist nicht mit eigenem Personal <strong>und</strong> Produkten vertreten.Zusätzlicher Eintrag im Ausstellerverzeichnis € 170,– zzgl. MwSt.MitausstellerFirmaStraßeTelefonE-MailAnsprechpartnerPLZ, OrtTelefaxInternetProdukteXDie beteiligte Firma ist mit eigenem Personal <strong>und</strong> Produkten vertreten.Die beteiligte Firma ist nicht mit eigenem Personal <strong>und</strong> Produkten vertreten.Zusätzlicher Eintrag im Ausstellerverzeichnis € 170,– zzgl. MwSt.Ort <strong>und</strong> DatumFirmenstempel <strong>und</strong> rechtsverbindliche Unterschrift


CBesondere Messebedingungender <strong>AFAG</strong> <strong>Messen</strong> <strong>und</strong> <strong>Ausstellungen</strong> <strong>GmbH</strong>Fachevent für komfortables <strong>und</strong>barrierefreies Bauen <strong>und</strong> Wohnen6.-8.November 2009im Rahmen derMesse Nürnberg!1. Ort - Dauer - Öffnungszeit:Die b_free Nürnberg findet von Freitag, den 6. November bis Sonntag,den 8. November 2009 im Messezentrum Nürnberg statt. Sie ist täglichvon 9.30-18 Uhr geöffnet, Einlass für Besucher bis 17 Uhr. Öffnungszeitenfür Aussteller 8.30-19 Uhr.2. Werbeflächen:Für Werbeflächen innerhalb des Messegeländes machen wir Ihnen auf Wunschein Angebot. Ein Entwurf ist vorzulegen.3. Zahlungstermine:Die erste Hälfte des Rechnungsbetrages ist fällig zum 14. August 2009.Die zweite Hälfte bis 11. September 2009. Nach dem 11. September 2009ausgestellte Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Erfüllungsort <strong>und</strong>Gerichtsstand - auch für das Mahnverfahren - ist Nürnberg.4. Aufbau:Beginn des Aufbaus: Mittwoch, 4. November 2009, 17 UhrBeendigungdes Aufbaus: Donnerstag, 5. November 2009, 16 UhrEine Vorverlegung des Aufbautermins ist nur nach schriftlicherVereinbarung möglich. Im Rahmen der Verkehrsregelung werden zeitlichbegrenzte Passierscheine gegen Hinterlegungsgebühr ausgegeben.Säulen, Mauervorsprünge <strong>und</strong> technische Einrichtungen sind Bestandteilder Standfläche <strong>und</strong> werden mitberechnet.Stände, deren Aufbau am Tag vor Beginn der Messe bis 12 Uhr nichtbegonnen worden ist, werden auf Kosten des Ausstellers gestaltet,sofern nicht anderweitig darüber verfügt wird. Ersatzansprüche könnendurch den Mieter nicht geltend gemacht werden.Der Hallenboden, die Hallenkonstruktion, Säulen sowie feste Einbauten dürfennicht gestrichen oder tapeziert werden. Die Installations- <strong>und</strong> Feuerschutzeinrichtungenmüssen jederzeit zugänglich sein. Alles verwendete Materialmuss schwer entflammbar sein.Die Überschreitung der Bauhöhe von 250 cm muss der Messeleitung unabhängigbehördlicher Auflagen gemeldet <strong>und</strong> von dieser vorher genehmigt werden.Die Standbegrenzungen dürfen in keiner Weise überschritten werden.Jeder Hallenstand muss mit einem in sich einheitlichen Bodenbelag voll ausgelegtsein. Steht kein Fertig- oder Systemstand mit Blende zur Verfügung, wirddie Anbringung einer Blende empfohlen.Auflagen bezüglich der Standgestaltung sowie Art <strong>und</strong> Inhalt der Werbeaussagenbleiben vorbehalten. Akustische <strong>und</strong> optische Werbeträger sind injedem Fall antrags- <strong>und</strong> genehmigungspflichtig. Alle gewerberechtlichen Vorschriften- insbesondere die Preisauszeichnung - müssen beachtet werden.5. Abfallentsorgung/Mülltrennung:Aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher Vorschriften besteht die Verpflichtung, Abfall zu vermeiden<strong>und</strong> nach verwertbaren Stoffen zu trennen sowie für eine sachgerechteMüllbeseitigung zu sorgen. Umweltbelastende Abfallstoffe, Standbauteile,Teppichböden, Mischabfälle, Verpackungen, Sperrmüll, Bauschutt, Produktionsabfälle<strong>und</strong> Werbemittel werden nicht als Restmüll behandelt <strong>und</strong> demVerursacher in Rechnung gestellt.7. Service-Unterlagen:Für alle benötigten technischen Leistungen werden mit den Service-UnterlagenBestellscheine mit Angabe der Preise <strong>und</strong> Lieferbedingungen übersandt. MitEinsendung der Bestellscheine erteilt der Aussteller den zuständigenVertragsfirmen den Auftrag <strong>und</strong> verpflichtet sich zur Übernahme der entstehendenKosten. Die in den Service-Unterlagen aufgeführten technischenRichtlinien, Aufbaubestimmungen <strong>und</strong> Brandschutzmaßnahmen/Feuersicherheitsbestimmungensowie die Hausordnung sind Vertragsbestandteil.8. Verkauf:Die Abgabe von Kostproben, Speisen <strong>und</strong> Getränken, zum Verzehr an Ort <strong>und</strong>Stelle, muss von der Messeleitung genehmigt werden.Der Verkauf von Waren aller Art, auch von Speisen <strong>und</strong> Getränken, ist unwiderruflichum 18 Uhr einzustellen.9. Verlosungen:Tombolen, Preisausschreiben, Quiz, Gewinnspiele, die Abgabe von Werbegeschenkenu.ä. dürfen weder gegen Entgelt noch gegen Spenden durchgeführtwerden.10. Versicherung:Die Messeleitung haftet nicht für Schäden <strong>und</strong> Verluste an Standaufbauten <strong>und</strong>am Schaugut. Der Abschluss einer Versicherung des Messegutes <strong>und</strong> derHaftpflicht kann zu günstigen Bedingungen über einen Rahmenvertrag durchdie Messeleitung vermittelt werden.11. AUMA:Für den Ausstellungs- <strong>und</strong> Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft(AUMA) werden je m 2 € 0,30 berechnet <strong>und</strong> abgeführt. Der AUMA wahrt dieBelange der deutschen Ausstellungs- <strong>und</strong> Messewirtschaft.12. Rauchverbot:Wir weisen darauf hin, dass bezüglich eines Rauchverbotes die zum Zeitpunktder Veranstaltung gültige Gesetzeslage des Landes Bayern beachet<strong>und</strong> umgesetzt werden muss! In den gastronomischen Einrichtungeninnerhalb der Hallen <strong>und</strong> Service-Bereiche gilt das Nichtraucherschutzgesetz.Veranstalter:<strong>AFAG</strong> <strong>Messen</strong> <strong>und</strong> <strong>Ausstellungen</strong> <strong>GmbH</strong>Messezentrum 1, 90471 NürnbergTelefon +49 (0) 9 11 / 9 88 33-0, Telefax +49 (0) 9 11 / 9 88 33-500Internet: www.afag.deE-mail: infoafag.deRegister-Gericht Nürnberg HRB 651Geschäftsführer: Heiko Könicke, Hermann KönickeMesseleitung:<strong>AFAG</strong>-Projektleitungb_free NürnbergMessezentrum 1, 90471 NürnbergTelefon +49 (0)9 11 / 9 88 33-360, Telefax +49 (0)9 11 / 9 88 33-369Internet: www.bfree-messe.deE-mail: bfree@afag.deMitglied im Fachverband <strong>Messen</strong> <strong>und</strong> <strong>Ausstellungen</strong>6. Abbau:Beginn des Abbaus:Beendigung des Abbaus:Änderungen möglichSonntag, 8. November 2009, 18 UhrMontag, 9. November 2009, 20 UhrMitglied der Gesellschaft zur freiwilligen Kontrolle von Messe- <strong>und</strong>Ausstellungszahlen.Nicht abgebaute Stände oder nicht abtransportierte Ausstellungsgüter werdennach dem für die Beendigung des Abbaus festgelegten Termin auf Kosten <strong>und</strong>Gefahr des Ausstellers entfernt <strong>und</strong> kostenpflichtig eingelagert.Die Standflächen <strong>und</strong> das Mietmaterial der Vertragsfirmen sind in ordnungsgemäßemZustand zurückzugeben.Beschädigungen der Bausubstanz, der technischen Einrichtungen <strong>und</strong> desGeländes sind unverzüglich der Messeleitung mitzuteilen. Dafür haftet derAussteller.


) ZahlungsverzugVon Fälligkeit an werden Verzugszinsen berechnet. Diese betragen 3%über dem Basiszins der EZB festgelegten Diskontsatz.Die Messe-/Ausstellungsleitung kann nach vergeblicher Mahnung <strong>und</strong>bei entsprechender Ankündigung über nicht voll bezahlte Stände anderweitigverfügen. Sie kann in diesem Falle die Überlassung desStandes <strong>und</strong> die Ausgabe der Aussteller-Ausweise verweigern (sieheauch Punkt 5).c) PfandrechtFür alle nicht erfüllten Verpflichtungen <strong>und</strong> den daraus entstehendenKosten steht dem Veranstalter an den eingebrachten Messe-/Ausstellungsgegenständen das Vermieter-Pfandrecht zu. DerVeranstalter haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen <strong>und</strong>Verluste der Pfandgegenstände <strong>und</strong> kann nach schriftlicherAnkündigung diese freihändig verkaufen. Es wird dabei vorausgesetzt,dass alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstände unbeschränktesEigentum des Ausstellers sind.11. Gestaltung <strong>und</strong> Ausstattung der StändeAm Stand sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung in einer für jedermannerkennbaren Weise Name <strong>und</strong> Anschrift des Standinhabers anzubringen.Die Ausstattung der Stände im Rahmen des gegebenenfalls vomVeranstalter gestellten einheitlichen Aufbaues ist Sache des Ausstellers.Die Richtlinien der Messe-/Ausstellungsleitung sind im Interesse einesguten Gesamtbildes zu befolgen. Bei eigenem Standaufbau kann verlangtwerden, dass maßgerechte Entwürfe vor Beginn der Arbeiten derMesse-/Ausstellungsleitung zur Genehmigung vorgelegt werden. DerEinsatz von Fertig- oder Systemständen ist in der <strong>Anmeldung</strong> ausdrücklichzu vermerken.Die mit der Gestaltung bzw. dem Aufbau beauftragten Firmen sind derMesse-/Ausstellungsleitung bekanntzugeben.Eine Überschreitung der Standbegrenzung ist in jedem Falle unzulässig.Eine Überschreitung der vorgeschriebenen Aufbauhöhe bedarf der ausdrücklichenGenehmigung der Messe-/Ausstellungsleitung.Die Messe-/Ausstellungsleitung kann verlangen, dass Messe-/Ausstellungsstände, deren Aufbau nicht genehmigt ist bzw. nicht denAusstellungsbedingungen entsprechen, geändert oder entfernt werden.Kommt der Aussteller der schriftlichen Aufforderung innerhalb 24St<strong>und</strong>en nicht nach, so kann die Entfernung oder Änderung durch dieMesse-/Ausstellungsleitung auf Kosten des Ausstellers erfolgen. Mussaus dem gleichen Gr<strong>und</strong>e der Stand geschlossen werden, so ist einAnspruch auf Rückerstattung der Standmiete nicht gegeben.12. WerbungWerbung jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen<strong>und</strong> die Ansprache von Besuchern, ist nur innerhalb des Standes gestattet.Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Musik-/Lichtbilddarbietungen <strong>und</strong>AV-Medien jeder Art – auch zu Werbezwecken – durch den Aussteller bedarfausdrücklicher Genehmigung <strong>und</strong> ist rechtzeitig anzumelden.Die Vorführungen von Maschinen, akustischen Geräten, von Lichtbildgeräten<strong>und</strong> Moden, auch zu Werbezwecken, kann im Interesse derAufrechterhaltung eines geordneten Messe-/Ausstellungsbetriebes auchnach bereits erteilter Genehmigung eingeschränkt oder widerrufen werden.Wird vom Veranstalter eine Lautsprecheranlage betrieben, so behält sichdie Messe-/Ausstellungsleitung Durchsagen vor.13. AufbauDer Aussteller ist verpflichtet, den Stand innerhalb der in den„Besonderen Messe- <strong>und</strong> Ausstellungsbedingungen“ angegebenenFristen fertig zu stellen. Ist mit dem Aufbau des Standes am Tage vor derEröffnung bis 12 Uhr nicht begonnen worden, so kann der Veranstalterüber den Stand anderweitig verfügen. Der Aussteller haftet der Messe-/Ausstellungsleitung in diesem Falle für die vereinbarte Standmiete <strong>und</strong>darüber hinaus für weitere entstehende Kosten. Schadenersatzansprüchedurch den Aussteller sind in jedem Falle ausgeschlossen.Beanstandungen der Lage, Art oder Größe des Standes müssen vorBeginn des eigenen Aufbaues, spätestens am Tage nach dem festgesetztenAufbaubeginn, der Messe-/Ausstellungsleitung schriftlich gemeldetwerden.Alle für den Aufbau verwendeten Materialien müssen schwer entflammbarsein.14. AusweiseJeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Standes für daserforderliche Stand- <strong>und</strong> Bedienungspersonal bis 10 qm 2 Aussteller-Ausweise <strong>und</strong> im Bedarfsfall für je weitere volle 10 qm Standfläche in derHalle <strong>und</strong> je 50 qm Standfläche im Freigelände einen weiteren Ausweiskostenlos, jedoch nicht mehr als 10 Ausweise.Bei nachgewiesenem Bedarf können zusätzliche Ausweise bis zur Hälfteder kostenlos zu beanspruchenden Ausweise kostenpflichtig ausgegebenwerden. Bei Missbrauch wird der Ausweis entschädigungslos entzogen.Für die Zeit des Auf- <strong>und</strong> Abbaues bleibt die Ausgabe von Arbeitsausweisenvorbehalten.15. Betrieb des StandesDer Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der ganzen Dauer derMesse/Ausstellung mit den angemeldeten Waren zu belegen <strong>und</strong>, sofernder Stand nicht ausdrücklich als Repräsentationsstand vermietet ist, mitsachk<strong>und</strong>igem Personal besetzt zu halten.Die Messe-/Ausstellungsleitung sorgt für die Reinigung des Geländes,der Hallen <strong>und</strong> der Gänge.Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller <strong>und</strong> muss täglich nachMesse-/Ausstellungsschluss vorgenommen werden.Dem Aussteller ist vorgeschrieben, Abfall zu vermeiden <strong>und</strong> Müll nachverwertbaren Stoffen zu trennen. Zusätzliche Entsorgungskosten werdennach dem Verursacherprinzip berechnet.16. AbbauKein Stand darf vor Beendigung der Messe/Ausstellung ganz oder teilweisegeräumt werden. Zuwiderhandelnde Aussteller müssen eineVertragsstrafe in Höhe der halben Standmiete bezahlen.Die Messe-/Ausstellungsgegenstände dürfen nach Beendigung derMesse/Ausstellung nicht abtransportiert werden, wenn die Messe-/Ausstellungsleitung ihr Pfandrecht geltend gemacht hat. Diese Mitteilungist den im Stand anwesenden Vertretern des Standinhabers zu übergeben.Werden trotzdem die Messe-/Ausstellungsgegenstände entfernt, sogilt dies als Bruch des Pfandrechtes.Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände <strong>und</strong> des miet- oderleihweise zur Verfügung gestellten Materials haftet der Aussteller.Die Messe-/Ausstellungsfläche ist im Zustand, wie übernommen, spätestenszu dem für die Beendigung des Abbaues festgesetzten Termin, zurückzugeben.Aufgebrachtes Material, F<strong>und</strong>amente, Aufgrabungen <strong>und</strong>Beschädigungen sind einwandfrei zu beseitigen. Andernfalls ist dieMesse-/Ausstellungsleitung berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten desAusstellers ausführen zu lassen. Weitergehende Ansprüche aufSchadenersatz bleiben davon unberührt.Nach dem für den Abbau festgesetzten Termin nicht abgebaute Ständeoder nicht abgefahrene Messe-/Ausstellungsgegenstände werden vonder Messe-/Ausstellungsleitung auf Kosten des Ausstellers entfernt <strong>und</strong>unter Ausschluss der Haftung für Verlust <strong>und</strong> Beschädigung beimMesse-/Ausstellungsspediteur eingelagert.17. AnschlüsseDie allgemeine Beleuchtung geht zu Lasten des Veranstalters. So weitvom Aussteller Anschlüsse gewünscht werden, sind diese bei der<strong>Anmeldung</strong> bekanntzugeben. Einrichtung <strong>und</strong> Verbrauch gehen zuLasten des Ausstellers.Bei Ringleitungen werden die Kosten anteilig umgelegt. Sämtliche Installationendürfen bis zum Standanschluss nur von den von der Messe-/Ausstellungsleitung zugelassenen Firmen ausgeführt werden. Diese erhaltenalle Aufträge durch Vermittlung <strong>und</strong> mit Zustimmung der Messe-/Ausstellungsleitung <strong>und</strong> erteilen Rechnung für Installation <strong>und</strong> Verbrauchdirekt unter Einhaltung der von der Messe-/Ausstellungsleitung bekanntgegebenenRichtsätze.Anschlüsse <strong>und</strong> Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen – insbesonderedes VDE <strong>und</strong> des örtlichen EVU – nicht entsprechen, oder derenVerbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers vonder Messe-/Ausstellungsleitung entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden.Der Standinhaber haftet für alle Schäden, die durch Benutzung nicht gemeldeter<strong>und</strong> nicht von den Messe-/Ausstellungsinstallateuren ausgeführterAnschlüsse entstehen.Die Messe-/Ausstellungsleitung haftet nicht für Unterbrechungen oderLeistungsschwankungen der Strom-, Wasser/Abwasser-, Gas- <strong>und</strong>Druckluftversorgung.18. BewachungDie allgemeine Bewachung des Geländes <strong>und</strong> der Hallen übernimmt derVeranstalter ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen.Für die Beaufsichtigung <strong>und</strong> Bewachung des Standes ist der Ausstellerselbst verantwortlich. Dies gilt auch während der Auf- <strong>und</strong> Abbauzeiten.Sonderwachen sind nur mit Genehmigung der Messe-/Ausstellungsleitungzulässig.19. HaftungDer Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Messe-/Ausstellungsgegenständen <strong>und</strong> an der Standausrüstung sowieFolgeschäden.So weit dem Veranstalter ein Verschulden nachgewiesen werden kann,wird die Haftung auf Vorsatz <strong>und</strong> grobe Fahrlässigkeit beschränkt.20. VersicherungenEs wird den Ausstellern dringend nahe gelegt, ihre Messe-/Ausstellungsgegenstände<strong>und</strong> ihre Haftpflicht auf eigene Kosten zu versichern.21. Fotografieren – Zeichnen – FilmenDas gewerbsmäßige Fotografieren, Zeichnen <strong>und</strong> Filmen innerhalb desMesse-/Ausstellungsgeländes ist nur den von der Messe-/Ausstellungsleitungzugelassenen Unternehmen/Personen gestattet.22. HausordnungDie Messe-/Ausstellungsleitung übt das Hausrecht im Messe-/Ausstellungsgeländeaus.Sie kann eine Hausordnung erlassen.Aussteller <strong>und</strong> ihre Mitarbeiter dürfen das Gelände <strong>und</strong> die Hallen erst eineSt<strong>und</strong>e vor Beginn der Messe/Ausstellung betreten. Sie müssenHallen <strong>und</strong> Gelände spätestens eine St<strong>und</strong>e nach Schluss der Messe/Ausstellung verlassen haben.Übernachtung im Gelände ist verboten.23. VerwirkungsklauselAnsprüche der Aussteller gegen den Veranstalter, die nicht spätestens2 Wochen nach Schluss der Messe/Ausstellung schriftlich geltendgemacht werden, sind verwirkt.24. ÄnderungenVon den Allgemeinen <strong>und</strong> Besonderen Messe- <strong>und</strong> Ausstellungsbedingungenabweichende Abmachungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeitder Schriftform.25. Erfüllungsort <strong>und</strong> GerichtsstandErfüllungsort <strong>und</strong> Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters, auch dann,wenn Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden,so weit nicht in den „Besonderen Messe- <strong>und</strong> Ausstellungsbedingungen“etwas anderes festgelegt ist.Nachdruck, auch auszugsweise, ist nicht gestattet. 11/2004


DKomplettausgestatteter <strong>Messestand</strong> inkl.Standmiete zum Preis von € 212,–/m 2(zzgl. MwSt.)Bestellung mit Formular AFachevent für komfortables <strong>und</strong>barrierefreies Bauen <strong>und</strong> Wohnen6.-8.November 2009im Rahmen derMesse NürnbergLeistungsumfang <strong>und</strong> Ausstattung:- Standfläche in Halle 2- Messebausystem – Meroform. Standbegrenzungswände: Oberfläche weiß matt- abschließbare Kabine, 1 x 2 m mit TürStandskizze:Einzeichnung Stromanschluss<strong>und</strong>Kabine (1 x 2 m max.) <strong>und</strong> Türe(1 Kästchen = 1 m)- Quadroträger als Standblende für Grafiktafel <strong>und</strong> Lichtstrahler- Grafiktafel gebogen 84 x 200 cm mit Firmenkurzname <strong>und</strong> Firmensitz Grafiktafel mit Logo in Farbe (zzgl. € 85,-)- TeppichbodenFarbe: grau rot grün blau- Sitzgruppe: Tisch ø 80 cm mit 4 Stühlen: silber schwarz blau maisgelb- Theke mit Buchenholzplatte, halbr<strong>und</strong>, 80 cm tief, 100 cm hoch <strong>und</strong> abschließbarer Tür- 1 Elektroanschluss 230 V/16 A mit Schukosteckdose, Belastbarkeit 3 KW (einschließlichStromverbrauch)- 1 Lichtstrahler je 5 m 2 Standfläche


E FachforumTeilnahmeantrag für einen Vortrag im Rahmen des Fachforumsoder für die Teilnahme an Podiumsdiskussionenbis spätestens 9. Oktober 2009 an:<strong>AFAG</strong> <strong>Messen</strong> <strong>und</strong> <strong>Ausstellungen</strong> <strong>GmbH</strong>Telefax: +49 (0) 9 11/9 88 33-3 69Fachevent für komfortables <strong>und</strong>barrierefreies Bauen <strong>und</strong> Wohnen6.-8.November 2009im Rahmen derMesse NürnbergFirma HauptausstellerAnsprechpartnerTelefonAuf einer vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Fläche können Sie kostenfrei in Eigeninitiative einenKurzvortrag organisieren oder an einer Podiumsdiskussion teilnehmen. Der Inhalt darf jedoch nicht ausschließlichWerbezwecken dienen, sondern muss größtenteils allgemein-informativ sein. Bei zu großer Nachfragebleibt es den Organisatoren überlassen zu entscheiden, welche Vorträge stattfinden können.Bitte haben Sie Verständnis, wenn aufgr<strong>und</strong> der begrenzten Zeitspanne jeder Vortrag nur ein Mal gehaltenwerden kann.Das Vortragsforum findet in Zusammenarbeit mit demBFW Bayern – Landesverband Freier Immobilien- <strong>und</strong> Wohnungsunternehmen Bayern e.V. statt.Wir haben Interesse, am Fachforum mitzuwirken:Themengebiet: Produktinnovationen Finanzierung Bauen + Wohnen Normen <strong>und</strong> Richtlinien Teilnahme an einer Podiumsdiskussion VortragArbeitstitelName des ReferentenTitel <strong>und</strong> Berufsbezeichnung zum Eintrag ins Programm <strong>und</strong> Namensschildtelefonischer KontaktE-Mail KontaktDie Organisatoren werden sich zwecks genauen Absprachen rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen.Vielen Dank.Für Fragen steht Ihnen jederzeit gern zur Verfügung:Maik HeißerProjektleiterTelefon: +49 (0) 9 11/9 88 33-3 60E-Mail: maik.heisser@afag.deOrt <strong>und</strong> DatumFirmenstempel <strong>und</strong> rechtsverbindliche Unterschrift

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