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UNIQA Charter-Ausfallsversicherung.pdf - CSI Yachtcharter

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Polizzennummer 625/910 00 03Bitte FAXEN an <strong>CSI</strong>: 02236 / 32 88 89Antrag auf <strong>Charter</strong>ausfallsversicherungSkipper: Name / VornameGeb. Datum___________________________________________________________________Für eventuelle Rückfragen tagsüber erreichbar unter Tel.:_________________________________________________________________________Anschrift: PLZ Ort:Straße:Nummer des <strong>Charter</strong>vertrages:..............................................Buchungsdatum:..........................CHARTERPREIS / VERSICHERUNGSSUMME: EUR..................................VERCHARTERER:............................................. BASIS:........................................BOOTSTYPE:............................................................PRÄMIE inkl. Versicherungssteuer ( 2,1% vom <strong>Charter</strong>preis ): EUR....................Mindestprämie EUR 60.-Versicherungsdauer / Reisedauer von: ...................... bis..............................Als Grundlage gelten die Allgem. Bedingungen für <strong>Yachtcharter</strong>- Bedingungen für die <strong>Charter</strong>ausfallsversicherung- der "Besonderen Bedingungen für die Kaskoversicherung vonWassersportfahrzeugen (BVB/BK 2007)".Diesen Antrag senden oder faxen Sie bitte sofort bei Buchung an <strong>CSI</strong> <strong>Yachtcharter</strong>,Fax 02236-32 88 89 oder <strong>CSI</strong> <strong>Yachtcharter</strong>, Steinfeldstraße 17/11, 2351 Wr. NeudorfACHTUNG – diese Versicherung kann nur binnen 10 Tagen ab Abschluß des<strong>Charter</strong>vertrages abgeschlossen werden!Die Versicherungsprämie ist unter Angabe der Poll.-Nr. 625/910 00 03 auffolgendes Konto zu überweisen.<strong>UNIQA</strong> Österreich VersicherungenIBAN: AT932011100001201581BIC: GIBAATWW____________________________________________Datum Unterschrift <strong>Charter</strong>kunde / Skipper


CHARTERAUSFALLSVERSICHERUNGVersicherungsnehmer/ Prämienzahler:Vertragspartner / Vercharterer ( lt. vorgelegter Liste )Versicherter: w.o. für vom <strong>Charter</strong>er beantragte VersicherungenVersicherungsfall:Weder das gecharterte noch ein Ersatzschiff können vom Vercharterer zumvereinbarten Zeitpunkt durch folgende Ursachen zur Verfügung gestellt werden:- sollte zwischen Buchung und Antritt des Törns der vermittelte Vercharterer inInsolvenz gehen, und eine Durchführung des Törns nicht möglich sein- wegen Nichtweiterleitung der Kundengelder- durch einen Bootsunfall das Boot derart beschädigt bzw. wegen Bootsuntergangdas vermittelte Boot nicht verfügbar sein und auch kein Ersatzboot für dengebuchten Törn beschafft werden kann.( Ersatzschiff: Definition nach Allgem. <strong>Charter</strong>bedingungen: Eine in Größe,Kabinen- und Kojenanzahl sowie Ausstattung vergleichbare Yacht. Diese muß bisspätestens ¼ der vereinbarten <strong>Charter</strong>dauer, maximal 3 Tage, zur Verfügunggestellt werden. )Regressmöglich von <strong>UNIQA</strong> am Vercharterer ( <strong>Charter</strong>basis ).Leistungen:Bei Insolvenz/ Nichtweiterleitung der Kundengelder<strong>Charter</strong>preis ( max. EUR 5,000.- pro Woche, max 15,000.- pro Törn )Kumulgrenze EUR 150,000.-Mehrkosten für Flüge,etc, höhere <strong>Charter</strong>kosten bis EUR 1,500.- pro TörnKumulgrenze EUR 150,000.-Geltungsbereich: WELTWEITAusschlüsseNicht versichert sind:- Der Ausfall der <strong>Charter</strong>, sofern der Vercharterer dem Versicherten eine andere<strong>Charter</strong>yacht mit gleicher Kabinenanzahl angeboten hat und dieser die Ersatzyachtablehnt.- Der Ausfall der <strong>Charter</strong> aufgrund eines Zustandes, den der Versicherte selbst zuverantworten hat.- Minderungen des <strong>Charter</strong>preises aufgrund von Unzufriedenheit oder fehlen vonzugesicherten Eigenschaften (wie z.B. Sauberkeit, Beiboot, Außenborder,Zusatzsegel, etc.), sofern dadurch die Fahrtüchtigkeit der gecharterten Yachtweiterhin sichergestellt ist.- Ein zumutbarer Ausfall der <strong>Charter</strong> wegen zu später Rückgabe des Vorcharterersoder einer Reparatur von 24 Std. pro <strong>Charter</strong>woche.- <strong>Charter</strong>preise die nicht über Banktransferwege (Überweisungen / Kreditkarten) undnicht direkt an den Vercharterer (Agentur / Basis) gezahlt wurden.ObliegenheitenDer Antrag auf Reisepreisabsicherungsversicherung ist bei Abschluss des<strong>Charter</strong>vertrages beim Versicherer zu beantragen, der Versicherungsschutz beginntmit Einzahlung der Prämie.

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