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01 gesamt - Markt Falkenstein

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5. <strong>Falkenstein</strong>er WeihnachtsprojektAuch dieses Jahr gibt es von Dezember 2<strong>01</strong>2 bis Januar 2<strong>01</strong>3 im Raum <strong>Falkenstein</strong> einWeihnachtsprojekt mit dem Thema „Ozapft is – ein Trinkwasserbrunnen für Nigeria“. HerrPfarrer Gschlößl startete dieses Brunnen-Projekt für Umueze, Nigeria, und soll nun alsWeihnachtsprojekt mit unterstützt werden. Viele Kinder und Erwachsene in der Heimatgemeindevon Pfarrer Elias werden krank, weil das Wasser aus dem Fluss stark verunreinigtist. Die Menschen müssen dort sich und ihre Kleidung waschen – und daraus trinken. DieKosten für einen Trinkwasserbrunnen belaufen sich auf 12.000,- Euro. Herr Pfarrer Gschlößlunterstützt schon seit langer Zeit Pfarrer Elias und dessen Heimatgemeinde. Denn unsereHilfe kommt genau dort an, wo sie gebraucht wird!Spendenboxen stehen beim <strong>Falkenstein</strong>er Christkindlmarkt und in verschiedenen Geschäftenin <strong>Falkenstein</strong> bereit. Spenden können auch auf das Konto Nr. 200042765 bei derRaiffeisenbank <strong>Falkenstein</strong> (BLZ: 75069038) eingezahlt werden. Für eine Spendenquittungbitte die Adresse angeben. Unterstützt und organisiert wird die Aktion neben Herrn PfarrerGschlößl durch Kathrin und Johannes Fichtl.Infos sowie der aktuelle Spendenstand können unter www.markt-falkenstein.de eingesehenwerden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Initiator Pfarrer Gschlößl bzw. FamilieFichtl unter der Telefonnummer 09462/90<strong>01</strong>9 bzw. E-Mail: falkensteinerweihnachtsprojekt@web.de.<strong>Falkenstein</strong>er Christkindlmarkt in der Zeit vom 14.12. – 16.12.2<strong>01</strong>2Die <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Falkenstein</strong> zieht wieder einmal ihr festliches Gewand an. Vom14. bis 16. Dezember 2<strong>01</strong>2 findet bereits der 19. <strong>Falkenstein</strong>er Christkindlmarkt statt. AnStänden mit Kunsthandwerk, Weihnachtsdekoration, Spielzeug und vielem mehr gibt es nahezualles, was die Herzen in der Adventszeit höher schlagen lässt. Kulinarisch verwöhnt der<strong>Falkenstein</strong>er Christkindlmarkt mit Deftigem, aber auch Süßem. Ein abwechslungsreichesVeranstaltungsprogramm für Kinder und Erwachsene wird auf dem Areal am Bahnhofsplatzfür kurzweilige Unterhaltung sorgen.Freitag, den 14.12.2<strong>01</strong>2: 18.00 Uhr Eröffnung beim <strong>Markt</strong>platz/Marienbrunnen<strong>Markt</strong>geschehen bis 21.00 UhrSamstag, den 15.12.2<strong>01</strong>2: ab 15.00 Uhr Kindernachmittag(Theatergruppe Kindergarten Reichenbach, Nikolausbesuch)18.00 Uhr Auftritt „<strong>Falkenstein</strong>er Musikanten“<strong>Markt</strong>geschehen bis 21.00 UhrSonntag, den 16.12.2<strong>01</strong>2: 14.00 Uhr Beginn <strong>Markt</strong>geschehen17.30 Uhr Verlosung der attraktiven Tombolapreise:1. Preis: 500,-- Euro2. Preis: Kaffeeautomat3. Preis: 250,-- Euro4. Preis: Kinder-Tretschlepper5. Preis: 100,-- Euro6. Preis: 100,-- Euro7. Preis: 50,-- Euro8. Preis: Gartenkugel (∅ ca. 50 cm)<strong>Markt</strong>geschehen bis 19.00 UhrDie Tombolapreise können im Schaufenster <strong>Markt</strong>platz 5 besichtigt werden. Auf der Homepagedes <strong>Markt</strong>es <strong>Falkenstein</strong> www.markt-falkenstein.de sind die Los-Vorverkaufsstellen unddas <strong>gesamt</strong>e Programm ersichtlich. Der Lospreis beträgt 1,- Euro.Der eventuelle Überschuss aus der Gesamtabrechnung des Christkindlmarktes 2<strong>01</strong>2 wird zu100 % für das o.g. 5. <strong>Falkenstein</strong>er Weihnachtsprojekt gespendet.


Verkehrssituation bei der Schule in der Dr.-Färber-StraßeErfreulicherweise konnte der Ausbau der Dr.-Färber-Straße und die Schaffung von zusätzlichenParkplätzen bei der Grund- und Mittelschule <strong>Falkenstein</strong> heuer erfolgreich abgeschlossenwerden. Dabei wurde auch der Bereich vor dem Schulgebäude neu gestaltet.Leider muss festgestellt werden, dass die momentane Verkehrssituation im Bereich derGrund- und Mittelschule <strong>Falkenstein</strong> einen nicht mehr tragbaren Zustand aufweist. Die Fahrbahnwird von Eltern, die ihre Kinder mit dem Pkw zur Schule bringen bzw. abholen, teilweiseso blockiert, dass den Schulbussen eine uneingeschränkte Zufahrt zur Schule nicht mehrmöglich ist. Dieses unsachgemäße Anhalten und Parken der privaten Fahrzeuge stellt nichtnur eine immens hohe Gefährdung der Schulkinder dar, sondern beeinträchtigt darüber hinausden reibungslosen Bustransport. Zum Teil werden die Fahrzeuge auch auf dem Gehwegoder direkt vor dem Gebäude in der „Bushaltebucht“ abgestellt. Dies ist ebenfalls nicht zulässigund behindert den Schulbus sowie den Fußgängerverkehr.Deswegen werden die Eltern dringend gebeten, ihre Kinder am Parkplatz beim Rathaus ausbzw.einsteigen zu lassen. Von dort aus kann die Schule direkt und sicher durch den Eingangbeim Pausehof erreicht werden.Wegen der Verkehrssituation fand vor kurzem in der Dr.-Färber-Straße ein Ortstermin statt.Daran haben jeweils Vertreter der Polizeiinspektion Roding, der Schulleitung, des Planungsbüros,der Gemeinde sowie ein Schulbusfahrer teilgenommen. Es wurde vereinbart, die Beschilderungnoch entsprechend zu ergänzen. So wird die Bushaltebucht als Schulbushaltestelleausgeschildert. Auf dieser darf somit nicht mehr geparkt werden. Auch auf dem dahinterliegenden, gepflasterten Gehwegbereich und Vorplatz ist dies nicht erlaubt. Auf Gehwegenoder im Parkverbot (eingeschränktes Haltverbot) ist das Parken ohnehin untersagt. DieVerkehrsteilnehmer werden dringend um künftige Beachtung gebeten.Winterdienst auf Gehwegen und GehbahnenRäum- und Streupflicht der AnliegerDie Wintermonate geben Veranlassung, um die Grundstücks- und Hauseigentümer auf dieanstehenden Sicherungsarbeiten hinzuweisen:Die Vorder- und Hinterlieger aber auch die Eigentümer von unbebauten Grundstücken entlangvon Innerortsstraßen haben die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege und Gehbahnenvon Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfendenStoffen (z. B. Sand, Splitt) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besondererGlättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalzzulässig. Diese Räum- und Streupflicht beginnt an Werktagen ab 7 Uhr sowie an Sonn- undgesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zuwiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitzerforderlich ist. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahnso zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich,haben die Vorder- und Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tage vonder öffentlichen Straße zu entfernen. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte undFußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Außerdem ist es verboten, denöffentlichen Straßen Eis und Schnee aus den Privatgrundstücken zuzuführen.Die <strong>Markt</strong>gemeinde stellt wie auch in den vergangenen Jahren unentgeltlich Streusplitt bereit.Dieser kann aus der Garage auf dem Rathausparkplatz (gegenüber Rathaus) zu jederZeit abgeholt werden.In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Streusplitt aus den Splittkästenan Straßen- und Wegerändern nur zum Einstreuen der Straßen bei außerordentlicherGlätte verwendet werden soll und nicht zur Erfüllung der generellen Sicherungspflicht gedachtist, da durch das Auffüllen der Splittkästen enormer Arbeitsaufwand und dadurch dem<strong>Markt</strong> unnötige hohe Kosten entstehen.Außerdem wird gebeten, keine Fahrzeuge auf den Straßen abzustellen, damit die gemeindlichenWinterdienstfahrzeuge nicht unnötig behindert werden.


B e k a n n t m a c h u n gzur Aufstellung eines gemeinsamen sachlichenTeil-Flächennutzungsplanes „Nutzung von Windkraft“für die Gemeinden Altenthann, Bernhardswald, Brennberg,Michelsneukirchen, Rettenbach, Wald, Wiesent, Zell,<strong>Markt</strong> <strong>Falkenstein</strong> und Stadt Wörth a.d. DonauDurchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung(§ 3 Abs. 1 BauGB)Der <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Falkenstein</strong> hat am 26.04.2<strong>01</strong>2 beschlossen, zur Ausweisung vonKonzentrationsflächen für die Ansiedlung von Windkraftanlagen zusammen mit den o.g.Kommunen gemäß § 2 Abs. 1, § 5 Abs. 2 b und § 204 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einengemeinsamen sachlichen Teil-Flächennutzungsplan aufzustellen.Ziel ist es, innerhalb des Planungsgebietes Zonen auszuweisen, auf denen sich Anlagen zurNutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m konzentrieren sollen.Außerhalb dieser Konzentrationsflächen sind diese Windkraftanlagen gemäß § 35 Abs. 3Satz 3 BauGB dann nicht zulässig.Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Planungsbüro KomPlan, Am Alten Viehmarkt5, 84028 Landshut beauftragt.Die Planunterlagen liegen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3Abs. 1 BauGB in der Zeit vom10. Dezember 2<strong>01</strong>2 bis 15. Januar 2<strong>01</strong>3während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in <strong>Falkenstein</strong>, <strong>Markt</strong>platz 1, Zimmer 11öffentlich aus und können dort von jedermann eingesehen werden.Dabei werden die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt und die allgemeinenZiele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerungund Erörterung gegeben. Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zur Planung Bedenkenund Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.Bei Betrieb eines Holz-/Kohleofens dürfen nur zulässige Brennstoffe verwendetwerdenLeider ist immer wieder festzustellen, dass beim Betrieb eines Holz-/Kohleofens unzulässigeBrennstoffe verwendet werden. Es wird daher zum wiederholten Male darauf hingewiesen,dass nur Stein- und Braunkohle, naturbelassenes und ausreichend trockenes Holz z.B. inForm von Scheitholz und Hackschnitzeln, Reisig sowie Presslinge aus naturbelassenemHolz in Form von Holzbriketts oder Holzpellets verwendet werden dürfen. Die genanntenBrennstoffe müssen zudem nach den jeweiligen Angaben des Ofenherstellers auch geeignetsind.Zu unterlassen ist in jedem Fall das Verbrennen von Hausmüll und Abfällen (z.B. auch Zeitungen,Zeitschriften und Kartonagen, Plastikmaterial, Styropor, organisches Material etc.),von Pressspannplatten und von lackiertem, kunststoff-beschichtetem oder mit Holzschutzmittelnbehandeltem Holz.Bei der Verbrennung unzulässiger Brennstoffe entstehen giftige und teils krebserregendeStoffe, die zu umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Emissionen führen. Aberauch Ihr Ofen und der Kamin können infolge chemischer Reaktionen zerstört werden.Zwecks Vermeidung von unzulässigen Rauch- und/oder Geruchsbelästigungen bitten wir Siedaher nochmals sehr eindringlich um strikte Beachtung dieser Vorgaben.


Schutz vor Abwasserrückstau in der KanalisationAbwasser-Ablaufstellen im Wohnhaus (z.B. Gully im Kellergeschoß), deren Wasserspiegelunterhalb der Rückstauebene der Kanalleitung liegen, sind gegen Rückstau abzusichern. Eswird deshalb auf eine Bestimmung in der gemeindlichen Entwässerungssatzung hingewiesen,wonach sich jeder Kanalanschlussnehmer selbst und eigenverantwortlich gegen denRückstau des Abwassers aus dem Kanalnetz durch den Einbau entsprechender Vorrichtungenzu schützen hat. Die Gemeinde haftet deshalb nicht für mögliche Schäden, die durchden Abwasserrückstau infolge fehlender Rückstauvorrichtungen hervorgerufen werden.Bauplätze zu verkaufenDer <strong>Markt</strong> <strong>Falkenstein</strong> kann weiterhin attraktive Bauplätze im familienfreundlichen Baugebiet„Erbsengrund“ in <strong>Falkenstein</strong> anbieten.Mit Beschluss vom 25.10.2<strong>01</strong>2 hat der <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Falkenstein</strong> den Komplettpreis aufnunmehr 54,00 Euro je qm festgelegt. Dieser beinhaltet die Straßenerschließung sowie denBeitrag für Wasser- und Kanalanschluss mit jeweils ¼ der Grundstücksfläche als fiktiver Geschossflächeincl. der anteiligen Vermessungskosten. Für junge Familien besteht die Möglichkeiteiner Zahlungserleichterung.Auf der Homepage des <strong>Markt</strong>es <strong>Falkenstein</strong> www.markt-falkenstein.de sind zusätzliche Informationeneingestellt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Bauverwaltung im Rathaus,Zimmer 11, Tel. 09462 / 9422 - 50 (Fax: 9422 - 39) bzw. Bürgermeister Dengler(Tel. 09462 / 9422 - 35).Vollzug der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des<strong>Markt</strong>es <strong>Falkenstein</strong>; hier: Einbeziehung von DachgeschoßflächenDer Kanal-Herstellungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung <strong>Falkenstein</strong> wird neben derGrundstücksfläche auch nach der Geschoßfläche der vorhandenen Gebäude berechnet.Nachdem der Ausbau von Dachgeschossen unter bestimmten Voraussetzungen keiner baurechtlichenGenehmigung bedarf, sind die Eigentümer von kanal-erschlossenen Grundstückenverpflichtet, dem <strong>Markt</strong> <strong>Falkenstein</strong> einen Dachgeschoßausbau unverzüglich zu melden.Auch soweit nur einzelne Räume im Dachgeschoß ausgebaut wurden, ist eine Mitteilungan die Gemeinde zwingend erforderlich. „Ausgebaut“ ist ein Dachgeschoß bereits dann,wenn es einer Nutzung zugeführt werden kann, so z.B. wenn feste Bodenbeläge verlegtsind, eine Heizungsanlage eingebaut ist sowie eine vollständige Elektroinstallation mit Elektroanschlüssenfür Deckenlichter und Steckdosen vorhanden ist. Das Streichen von Wändensowie das Verlegen von „schwimmenden“ Bodenbelägen sind dagegen unerhebliche Restarbeiten,die der Bezugsfertigkeit eines Dachgeschosses nicht entgegenstehen. Die Geschoßflächeist nach den Wand-Außenmaßen zu ermitteln. Auch der Dachgeschoßbereichmit abgeschrägter Decke (Mansarde) gehört voll zur maßgeblichen Dachgeschoßfläche.Bekanntgabe der Qualität des TrinkwassersIn der Trinkwasseraufbereitungsanlage der Kreiswerke Cham wird das geförderte Wasseraus 8 Tiefbrunnen über dolomitisches Filtermaterial, Semidol Körnung I, entsäuert und derpH-Wert nach Calcitsättigung entsprechend der neuen Trinkwasserverordnung 20<strong>01</strong> richtigeingestellt. Das Wasser wirkt nicht korrosiv.Das von den Kreiswerken Cham gelieferte Wasser, dessen Qualität qualitativ und quantitativeinwandfrei ist und den Vorschriften der neuen Trinkwasserverordnung entspricht, hat folgendeEigenschaften:Gesamthärte: 10,20 o dH (1,82 mmol/l)Härtebereich: mittel


Informationen über die Forstliche FörderungDie Bayerische Forstverwaltung fördert Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer mit finanziellenGeldmitteln beim Umbau ihrer Wälder hin zu stabileren und ökologisch wertvollen Mischbeständen.Nach Presseinformationen des Deutschen Wetterdienstes von Anfang Mai 2<strong>01</strong>2wird mit einer deutlichen Klimaerwärmung auch in unserer Region gerechnet, sodass Sie alsWaldbesitzer daher gut beraten sind, ergänzend zur Hauptbaumart Fichte weitere Mischbaumartenin Ihre Waldbestände einzubringen – seien es Laubhölzer wie Buche, Ahorn, Kirscheoder auch die Tanne.Nach der derzeitigen waldbaulichen Förderrichtlinie werden Wiederanpflanzungen vonHiebs- oder auch Schadensflächen mit ca. 2.000,- – 5.000,- Euro/Hektar gefördert. Dies istabhängig von der Pflanzenzahl und der Baumart. Gleichzeitig wird das kleinflächigere„Schließen von Bestandslücken“ mit 100,- Euro je 100 gepflanzter Bäumchen bezuschusst.Diese Förderung bietet sich beispielsweise an, wenn in kleineren Käfer- oderSchneebruchlöchern Schattbaumarten wie Buche oder Tanne eingebracht werden.Ein oft vergessener Aspekt ist die Förderung der Naturverjüngung. Haben Sie als Waldbesitzermindestens 1.000 m 2 gesicherte natürliche Ansamung von Waldbäumen mit einemAnteil von mindestens 30 Prozent Laubhölzern oder Tanne, kann die Fläche mit einem Zuschussvon 1.000,- Euro/Hektar gefördert werden. Eine sehr lukrative Maßnahme.In allen Fragen zur Förderung können Sie sich gern an das Amt für Ernährung, Landwirtschaftund Forsten Cham wenden oder einfach direkt mit Ihrem zuständigen Revierleiter vorOrt Kontakt aufnehmen. Er berät Sie kostenlos und unverbindlich:Herr Jörg Maderer, Bahnhofstraße 14, 93167 <strong>Falkenstein</strong>Tel.: 09462/911702, Mobil: <strong>01</strong>73-86453<strong>01</strong>, E-Mail: joerg.maderer@aelf-ch.bayern.deVerlegung des zeitlichen Ausbringverbotes (Kernsperrfrist) auf Grünland mitDüngeverordnungDas für die Oberpfalz zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ambergsetzt nach § 4 Abs. 5 der Düngeverordnung das Verbot der Ausbringung (Kernsperrfrist) vonDüngemitteln mit einem wesentlichen Gehalt an verfügbarem Stickstoff (z.B. Gülle und Jauche),ausgenommen Festmist ohne Geflügelkost, in den Landkreisen Amberg-Sulzbach,Cham, Neumarkt, Neustadt/Waldnaab, Regensburg, Schwandorf, Tirschenreuth sowie inden kreisfreien Städten Amberg, Regensburg und Weiden bei Grünland auf die Zeit vom1. Dezember 2<strong>01</strong>2 bis 15. Februar 2<strong>01</strong>3 fest. Die besonderen Verhältnisse im Grünlandbezüglich der Verwertung von Nährstoffen aus flüssigen Wirtschaftsdüngern rechtfertigeneine Verlegung der Sperrfrist. Insbesondere auf den im Frühjahr meist frostgefährdeten oderschneereichen, feuchten oder hängigen Grünlandflächen in den genannten Gebieten wirddurch die Verschiebung der Kernsperrfrist eine bessere Nährstoffausnutzung und bodenschonendereGülleausbringung im Herbst ermöglicht.Auf Ackerland gilt der in der Düngeverordnung festgelegte Zeitraum vom 1. November2<strong>01</strong>2 bis 31. Januar 2<strong>01</strong>3. Während dieser Zeit dürfen nach § 4 Abs. 5 der Düngeverordnungebenfalls keine Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an verfügbarem Stickstoff(z.B. Gülle und Jauche), ausgenommen Festmist ohne Geflügelkot, aufgebracht werden.Unabhängig davon dürfen Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff und Phosphatauch dann nicht ausgebracht werden, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt,gefroren oder durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckt ist. Auch Festmist darfunter diesen Bedingungen nicht ausgebracht werden.Die Verschiebung der Kernsperrfrist gilt nicht für weitergehende Auflagen aus dem BayerischenKulturlandschaftsprogramm (KULAP) oder aus Wasserschutzgebietsverordnungen.Bei Verstößen gegen die Düngeverordnung wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet und essind Sanktionen im Rahmen von Cross Compliance zu erwarten.


Ausbildungs- und Arbeitsplätze meldenDie Arbeitsgemeinschaft Vorderer Bayerischer Wald ist ein Bündnis von Gemeinden, Vereinen,Betrieben und Privatpersonen im Vorderen Bayerischen Wald, die auch die Ausbildungsoffensiveder Landkreise begrüßt und unterstützt. So können alle Firmen und Betriebein den elf Mitgliedsgemeinden kostenlos offene Ausbildungsstellen oder Arbeitsplätze - gerneauch die Möglichkeit von Ferienjobs - veröffentlichen. Hierzu melden Sie die offenen Stellenmit Tel.Nr. und E-Mail-Adresse einfach an die Gemeindeverwaltung. Es ist sowohl für Sie alsFirma als auch für die Bürgerinnen und Bürger positiv, wenn so wohnortnahe Arbeitsplätzebzw. Arbeitskräfte vermittelt werden können. Gerade im Hinblick auf den drohenden Fachkräftemangelmuss es uns allen ein Anliegen sein, unseren Jugendlichen eine Ausbildungsstellevor Ort bieten zu können und somit auch die Bindung zur Heimatgemeinde und zumländlichen Raum erhalten zu können. Dazu gehört es auch, unseren Jugendlichen eineChance zu bieten und Ihnen zu zeigen, dass sie von uns geschätzt werden.Neuer Urlaubs- und Freizeitkatalog erschienenDie Arbeitsgemeinschaft Vorderer Bayerischer Wald setzteihre hervorragende Zusammenarbeit der vergangenen fünfJahre fort und entwickelte in den letzten fünf Monaten einenaktuellen Urlaubs- und Freizeitkatalog für 2<strong>01</strong>3, der sowohlGästen, als auch Naherholungssuchenden, aber auch denBürgerinnen und Bürgern ein Mehr an Informationen und Freizeittippsbietet. Der neue Urlaubs- und Freizeitkatalog kannab sofort auch in der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Falkenstein</strong>abgeholt werden.Es wurde eine Neuauflage des Prospektes notwendig, da derbisherige Imageprospekt fast vergriffen war und sich 2<strong>01</strong>2 mitder Gemeinde Wiesent auch eine neue Mitgliedsgemeinde derArbeitsgemeinschaft anschloss. Ins<strong>gesamt</strong> wuchs die Arbeitsgemeinschaftdamit auf 11 Gemeinden und Städte zwischenDonau- und Regental mit mehr als 33.000 Einwohnern an.Der neue Prospekt ist nicht mehr zweigliedrig, sondern zeigt in einem Katalog die vielfältigenFreizeitmöglichkeiten und Übernachtungsangebote im traditionsreichen „Vorwald“, der mitseinen imposanten Naturdenkmälern Gäste ebenso wie Bürgerinnen und Bürger zum Erholenund Entspannen einlädt.Die acht Themenbereiche „Natur & Wandern“, „Kunst & Kultur“, „Burgen & Schlösser“,„Sportlich & Gesund“, „Ganz und Gar ländlich“, „Winterzauber“, „Wohnen & Leben“ sowie„Gastlichkeit“ wurden in ein zeitgemäßes Design gepackt und erhielten dadurch eine klarereStruktur. Die 52-seitige Broschüre bietet aber noch mehr: Auf vier Seiten wurden detaillierteInformationen zu den Freizeit-, Kultur- und Sportangeboten in den elf Mitgliedsgemeindenergänzt. Wo man Langlaufen kann, ist ebenso enthalten wie Informationen zu Burgenführungen,Museen oder Naturschutzgebieten und vieles mehr. Überarbeitet wurde auch die Übersichtskarte,die die überregionalen Wander- und Radlwege ebenso aufzeigt, wie auch nahenund umliegenden Sehenswürdigkeiten.Die Kosten des Prospektes wurden mit weit über 50 % von den elf Mitgliedsgemeinden getragen,die damit erneut gute Rahmenbedingungen für die Vermieter schaffen. Die Kostenfür die Einträge der Gastgeber konnten damit auch im fünften Jahr stabil gehalten werden.Der neue Gesamtprospekt kann ab sofort in den Mitgliedgemeinden abgeholt oder angefordertwerden. Der Katalog wird auch den Vermietern zum Auflegen zur Verfügung gestellt.Auch weiterhin bietet hier die Homepage www.vorderer-bayerischer-wald.de viele weitereDetails. So finden beispielsweise Wanderfans Beschreibungen von über 85 Wanderroutenmit etwa 800 Kilometer markierter Wanderwege im Mitgliedsgebiet der Arbeitsgemeinschaft„Vorderen Bayerischen Wald“.


<strong>Falkenstein</strong>er Märkte 2<strong>01</strong>3Durch die positive Entwicklung der letzten Jahre finden in <strong>Falkenstein</strong> im Jahr 2<strong>01</strong>3wiederum folgende, große Märkte statt:Sonntag, 12. Mai 2<strong>01</strong>3:Mitte August:Exaudimarkt auf dem für den Verkehr abgesperrten Areal beim<strong>Markt</strong>platz mit verkauffsoffenem SonntagWeinmarkt mit herzhaften Schmankerln und österreichischenWeinen3. Adventswochenende: traditioneller Christkindlmarkt am BahnhofsplatzZusatzsäcke für MüllabfuhrBei der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Falkenstein</strong> (Zimmer-Nr. 3) sind für den Restmüll Zusatzsäckezum Stückpreis von 5,- Euro sowie Windelsäcke zum Einzelpreis von nunmehr2,50 Euro (bisher 3,50 Euro) erhältlich.Abholung der Pflichtmüllsäcke für das Jahr 2<strong>01</strong>3Die Verwaltungsgemeinschaft <strong>Falkenstein</strong> gibt bekannt, dass alle Anschlussnehmer, denendie Beseitigung des Hausmülls durch Pflichtmüllsäcke und Pflichtpapiermüllsäcke für dasJahr 2<strong>01</strong>3 gestattet ist, diese ab sofort während der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathausin <strong>Falkenstein</strong> – Zimmer Nr. 3 – abholen können. Es wird besonders darauf hingewiesen,dass die Abholung bis 31. März erfolgen soll, da nach diesem Termin nur noch die anteiligeAnzahl von Säcken für die ab April stattfindenden Leerungen ausgegebenwerden darf.EinkaufsgutscheineDer <strong>Markt</strong> <strong>Falkenstein</strong> überreicht nun schon seit geraumer Zeit bei Geburtstagen und Ehejubiläenanstatt eines Geschenkes einen Einkaufsgutschein, der bei sämtlichen Geschäftenund Gaststätten im <strong>gesamt</strong>en Gemeindebereich von <strong>Falkenstein</strong> eingelöst werden kann. DieGemeindeverwaltung bietet auch Vereinen und Betrieben sowie Privatpersonen an, sichebenfalls dieser „Gutscheinaktion“ anzuschließen. Die Höhe des Gutscheinbetrages kanndabei beliebig festgelegt werden. Bei Rückfragen bzw. Nachfrage wenden Sie sich bitte andie Gemeindeverwaltung <strong>Falkenstein</strong> (Tel.: 09462/9422-15).Sanitätshaus Röger unter neuer GeschäftsleitungDas Sanitätshaus Röger <strong>Falkenstein</strong> hat seit dem 1. August 2<strong>01</strong>2 eine neue Geschäftsleitung.Das Hauptgeschäft in <strong>Falkenstein</strong> sowie die Filialen in Wörth a.d. Donau und Rodingwurden von Herrn Rafael Ibanez übernommen. Er verfügt über jahrelange Erfahrung in derOrthopädie- und Rehatechnik und war über zehn Jahre lang Geschäftsführer eines Sanitätshausesin Regensburg. Der gewohnte Service bleibt für Sie bestehen. Im Gegenteil: die Produktpalettewurde sogar noch erweitert. So bietet das Sanitätshaus nun zum Beispiel orthopädischeSchuheinlagen an, die nach einem elektronischen Scan-Abdruck gefertigt werden.Auch Sportler werden von dem neuen Service profitieren. Alle Mitarbeiter der Firma wurdenvon der Leitung übernommen.Das Sanitätshaus in <strong>Falkenstein</strong> ist von Montag – Freitag jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhrund von 13.00 Uhr – 17.00 Uhr, am Donnerstag bis 18.00 Uhr, für Sie geöffnet.


Freistaat Bayern fördert zusätzliche betriebliche AusbildungsstellenUnter bestimmten Voraussetzungen fördert der Freistaat Bayern heuer wieder Betriebe, diekurzfristig zusätzliche Lehrstellen zur Verfügung gestellt haben. Maßgeblich ist dabei derDurchschnitt der letzten drei Jahre (Stand jeweils zum 31.03.). Anträge sind bis Mitte Dezember2<strong>01</strong>2 beim Zentrum Bayern Familie und Soziales in Bayreuth einzureichen. Näheresist der entsprechenden Bekanntmachung zu entnehmen.(http://www.verkuendung-bayern.de/files/allmbl/2<strong>01</strong>2/10/allmbl-2<strong>01</strong>2-10.pdf)Freistaat Bayern fördert Mobilität von AzubisEine „Mobilitätshilfe“ in Form eines monatlichen Geldzuschusses von 250 € leistet der FreistaatBayern an Azubis, die heuer u.a. in der Oberpfalz (ohne Stadt und Lkr. Regensburg)bzw. im Landkreis Regen ihre Lehrstelle angetreten haben. Voraussetzung ist, dass der/dieAuszubildende deshalb auswärts untergebracht werden muss, weil die tägliche Wegezeitansonsten mehr als 2,5 Stunden in Anspruch nehmen würde. Anträge sind bis Mitte Dezember2<strong>01</strong>2 beim Zentrum Bayern Familie und Soziales in Bayreuth einzureichen.Näheres ist der entsprechenden Bekanntmachung zu entnehmen.(http://www.verkuendung-bayern.de/files/allmbl/2<strong>01</strong>2/10/allmbl-2<strong>01</strong>2-10.pdf)Landkreis Cham – Treffpunkt Ehrenamt – NachlassmanagementFür den Treffpunkt Ehrenamt, Sitz beim Landratsamt Cham, ist ein Freiwilliger tätig, der sichim Bereich „Nachlassmanagement“ in Einsatz bringt. Er sieht seine Aufgaben in der Unterstützungbei Angelegenheiten von Angehörigen, die durch Behörden nicht mehr abgedecktwerden können, wie z.B. bei Begleitung bei Behördengängen, ggfs. Fahrdienst, Zusammenstellungder Unterlagen zur Rentenumstellung, Begleitung bei Kontoumschreibungen, Umschreibungvon Bausparverträgen/Versicherungen/GEZ, Änderung von Mitgliedsbeiträgenbei Vereinen/Zeitungen/Zeitschriften, Änderung Telefon, Übernahme von Schreibarbeiten(z.B. Kondolenzbeantwortung), usw.. Hier handelt es sich ausschließlich um unterstützendeund begleitende Tätigkeiten (ohne Handlungsbefugnis). Der Freiwillige ist für den TreffpunktEhrenamt schon mehrmals tätig geworden und hat bei seinen bisherigen Einsätzen mit Seriositätund Zuverlässigkeit überzeigt.Wenn auch Sie diese Hilfe in Anspruch nehmen möchten bzw. Fragen dazu haben, wendenSie sich bitte an das Landratsamt Cham, Treffpunkt Ehrenamt, Rachelstr. 6, 93413, Tel.Nr.:09971/78-285 oder -590, Fax: 09971/845 285.Pro familia RegensburgPro familia Regensburg e.V. ist ein überkonfessioneller und parteipolitisch unabhängigerVerein und Träger einer staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstelle. Sie bietet Informationen,Beratung und Unterstützung in vielen Fragen und Problemen, die im Zusammenhangmit Familienplanung, Schwangerschaft, finanziellen Hilfen, Geburt und Elternsein,mit Partnerschaft, Ehe und Familie, Sexualität und Geschlecht auftauchen. Für Kindergärtenund Schulen bieten sie Elternabende, Multiplikatorenfortbildungen und Unterrichtsangebotezu den Themen Liebe und Sexualität an.Kontaktadresse:An der Schergenbreite 1, 93059 Regensburg (gegenüber Gewerbepark), Tel.: 0941/704455,E-Mail: regensburg@profamilie.de, www.profamilie.de/regensburg.

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