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Italien - ADAC - JET-TEAM

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SportschifffahrtInfo für Wassersportler<strong>Italien</strong>Allgemeiner Deutscher Automobilclub e.V.Grenzverkehr und SportschifffahrtAm Westpark 8, 81373 MünchenInternet: www.adac.de/sportschifffahrtE-Mail: sportschifffahrt@adac.de


InhaltSeite1. Allgemeines 12. Einreisebestimmungen 13. Verkehrsvorschriften für Sportboote 34. Führerscheinvorschriften und Funkzeugnisse 85. Sicherheitsausrüstung an Bord 96. Sonstige Ausrüstungsvorschriften 107. Versicherungspflicht für Sportboote 118. Benutzung von Funkgeräten 119. Notruf für den See- und Binnenbereich 1110. Wetterberichte und <strong>ADAC</strong>-Sommerservice 1211. Ausübung weiterer Wassersportarten 1212. Infos zum Chartern 1413. Wichtige Anschriften 1514. Seekarten und nautische Literatur 1615. <strong>ADAC</strong>-Stützpunkte 17ImpressumTitelfoto: <strong>ADAC</strong>-Touristik Bilddatenbank <strong>Italien</strong>, PortofinoHerausgeber:Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (<strong>ADAC</strong>)Fachbereich:<strong>ADAC</strong> Grenzverkehr & SportschifffahrtLeitung Sportschifffahrt-Redaktion:Steffen HäbichRedaktion:Angelika KahlertDiese Informationen wurden vom <strong>ADAC</strong> mit viel Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr fürVollständigkeit und Richtigkeit können wir nicht übernehmen.Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von <strong>ADAC</strong>Grenzverkehr & Sportschifffahrt gestattet.Redaktionsschluss: Januar 2010


1. AllgemeinesDas beliebte Urlaubsland <strong>Italien</strong>, das mit seinen Küsten, die zusammen eine Länge von 8.500 kmergeben, und seinen vielen Binnengewässern, bietet dem Wassersportler zahlreiche Möglichkeiten,seinen Urlaub im, am und auf dem Wasser zu verbringen.Alle öffentlichen Gewässer in <strong>Italien</strong> sind für die Sportschifffahrt freigegeben. Nicht öffentlich sindeinige Seen und Stauseen, die entweder Privatbesitz sind oder wasserwirtschaftlich genutzt werdenund deshalb für Motorboote gesperrt sind. Hoch gelegene, schlecht zugängliche Gebirgsseen sindfür den Einsatz von Motorbooten ungeeignet.2. EinreisebestimmungenPersonenFür Deutsche Staatsbürger genügt zur Einreise der gültige oder seit höchstens einem Jahr ungültiggewordene Reisepass oder ein gültiger Personalausweis. Für Kinder unter 16 JahrenKinderausweis oder Eintrag im Pass eines Elternteils.BootspapiereDer Internationale Bootsschein (IBS) vom <strong>ADAC</strong> wird von denitalienischen Behörden auf allen Gewässern als offiziellerRegistriernachweis des Bootes im Heimatland anerkannt.EU-Konformitätserklärung (CE-Zeichen)Sportfahrzeuge, die nach dem 15. Juni 1998 erstmals in der EU oder übereinen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen,Island, Liechtenstein und Schweiz) in Betrieb genommen werden, müssenden EU-weit harmonisierten Bau- und Ausrüstungsvorschriften genügen. Dokumentiert wird diesdurch die vom Hersteller oder Importeur unterzeichnete Konformitätserklärung. Diese Regelung giltfür Neu- und Gebrauchtboote.Setzen der GastlandflaggeBei Auslandstörns gehört es zum guten Ton, die Gastlandflagge zusätzlich zur Nationalflagge zuführen. Sie wird vor der Einfahrt in den Hafen eines Gastlandes oder beim Grenzübertritt unter derSteuerbordsaling gesetzt.RückwareWenn ein Boot mehr als 3 Jahre lang außerhalb der EU war – sei es, weil es die ganze Zeit inKroatien oder in der Türkei lag, oder weil vielleicht eine Weltumseglung gemacht wurde, gilt es nichtmehr als zoll- und steuerfreie "Rückware". Es dürfen dann bei der Rückkehr in die EUEinfuhrabgaben (berechnet auf den aktuellen Zeitwert) verlangt werden.Umsatzsteuer für Boote innerhalb der EUSeit 1. Januar 1993 ist eine "Umsatzsteuer-Übergangsregelung im EU-Binnenmarkt" in Kraft. Fürden privaten Kauf von Waren in einem anderen Land der EU gilt seitdem generelldas"Kauflandprinzip", wonach die Mehrwertsteuer grundsätzlich dort zu zahlen ist und dort bleibt,wo der Kauf stattfindet.• NeufahrzeugeDie einzige Ausnahme von dieser Regel betrifft Neufahrzeuge, genauer:• Wasserfahrzeuge über 7,5 m Länge.Als neu nach EU-Definition gilt ein Boot, wenn die erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt des Erwerbsnoch nicht länger als 3 Monate zurückliegt oder wenn es noch nicht mehr als 100 BetriebsstundenSeite 1


auf dem Wasser eingesetzt worden ist. D.h. gebraucht im steuerlichen Sinne ist es erst dann, wennes mehr als 3 Monate in Betrieb war und mehr als 100 Stunden auf dem Wasser gefahren wurde.Für diese Neufahrzeuge gilt das "Bestimmungslandprinzip", das heißt, die Mehrwertsteuer ist dortzu zahlen, wo das Fahrzeug neu – nach vorstehender Definition – in Betrieb genommen wird.Beispiel: Auf einer Bootsmesse in Großbritannien kauft ein Deutscher ein neues Boot einesniederländischen Anbieters, das in den Niederlanden eingesetzt werden soll: Ist das Boot länger als7,5 m, also nach EU-Definition ein "Fahrzeug", wird der Käufer beim Kauf keine, dafür aber in denNiederlanden 19% Mehrwertsteuer entrichten müssen, weil in diesem Fall das"Bestimmungslandprinzip" gilt. Ist das Boot kürzer, würde es wie jede andere privat gekaufte Warenach dem "Kauflandprinzip" behandelt, die Mehrwertsteuer wäre also beim Kauf in Großbritannienfällig.• GebrauchtbooteFür gebrauchte Boote nach oben genannter Definition, gilt die steuerliche Sonderbehandlung nicht!Wer in einem anderen Land der EU ein gebrauchtes Boot bei einem Händler kauft, zahlt an diesendie landesübliche Mehrwertsteuer. Wenn der Händler jedoch im Auftrag eines Kunden einen Käuferfür das Boot sucht, gilt das gleiche wie beim Kauf von Privat an Privat: Der Handel bleibtmehrwertsteuerfrei.• NachversteuerungEin ganz anderes Thema ist die sogenannte Nachversteuerung:• Für Wasserfahrzeuge, die vor dem 01.01.1985 (für Schweden, Finnland und Österreich:vor dem 01.01.1987; für Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta,Zypern, Lettland, Litauen und Estland: vor dem 01.01.1996) innerhalb der EU in Betriebgenommen wurden, wird auf die Nachversteuerung verzichtet.• Für Wasserfahrzeuge, die nach dem 01.01.1985 bzw. 01.01.1987 bzw. 01.01.1996 ineinem EU-Land gekauft und in einem anderen stationiert wurden, muss dieMehrwertsteuer nachweislich im Kaufland bezahlt worden sein oder nachentrichtetwerden. Die Nachversteuerung findet zu den Bedingungen des EU-Landes statt, in demsich das Boot gerade befindet, d.h. es wird der dort geltende Mehrwertsteuersatzverlangt.• Die Steuer wird vom Wert des Bootes zum Zeitpunkt der Nachversteuerung berechnet.Der Nachweis, dass die Mehrwertsteuer einmal in einem Land der EU bezahlt oder nachentrichtetwurde, darf grundsätzlich in jedem Hafen verlangt werden. Es ist deshalb sehr ratsam, denentsprechenden Beleg oder zumindest Kopien davon immer mitzuführen.Die Pflicht zur Nachversteuerung entfällt, wenn der nach zu entrichtende Betrag "geringfügig" ist,wenn also voraussichtlich nicht mehr als ca. 13 Euro Mehrwertsteuer nach zu entrichten wären.Mehrwertsteuersätze in der EUBelgien 21 % Malta 18 %Bulgarien 20 % Niederlande 19 %Dänemark 25 % Österreich 20 %Deutschland 19 % Polen 22 %Estland 18 % Portugal 19 %Finnland 22 % Rumänien 19 %Frankreich 19,6 % Schweden 25 %Griechenland 19 % Slowakei 19 %Großbritannien 17,5 % Slowenien 20 %Irland 21 % Spanien 16 %<strong>Italien</strong> 20 % Tschechien 22 %Lettland 18 % Ungarn 20 %Litauen 18 % Zypern 15 %Luxemburg 15 %Seite 2


Transporte mit ÜbermaßenDie Verkehrsbestimmungen in <strong>Italien</strong> schreiben für Bootstrailergespanne auf Landstraßen undAutobahnen bestimmte Tempolimits und zulässige Höchstmaße vor.Nach dem geltenden italienischen Straßenverkehrsgesetz dürfen die Höchstmaße bei Gespanneeinschl. Deichsel (Pkw und Anhänger) von 2,55 Breite und 18 m Länge nicht überschritten werden.Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Sonderfahrerlaubnis notwendig.Eine Sonderfahrerlaubnis erteilt:Firma Plose ATE S. r. l.Plosestr. 2I - 39042 Brixen ( BZ)Tel. 04 72 82 82 50 Fax 04 72 82 82 59Alle nach hinten über Ihr Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Ladungen müssen mit einer 50x 50 cm großen, rot-weiß gestreiften Warntafel (bei Ladungen, die die gesamte Fahrzeugbreiteabdecken: zwei Tafeln) gekennzeichnet sein. Diese sind in vielen <strong>ADAC</strong>-Geschäftsstellen und imFachhandel erhältlich.SchiffsschraubeVor jeder Fahrt ist für einen ordnungsgemäßen Schutz der Schiffsschraube zu sorgen. Nach einerEntscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (DAR 1978, 278) ist die ungeschützteSchiffsschraube eines auf einem Anhänger mitgeführten Schiffes eine Gefahrenstelle i. S. d. § 32Abs. 2 StVO. Es bedarf daher einer Verkleidung, die so beschaffen ist, dass Schnittverletzungendurch die Schraube vermieden werden. Wer diese Vorschriften beim Trailern in Deutschland nichtbeachtet, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen.3. Verkehrsvorschriften für SportbooteVorschriften im KüstenbereichWasserfahrzeuge – gleich unter welcher Flagge – müssen für die Sicherheit der Schifffahrt und derMeereslebewesen die nationalen Rechtsvorschriften für den Verkehr von Wasserfahrzeugenentlang der italienischen Küsten beachten.• Bei Zuwiderhandlungen werden von den Aufsichtsorganen Geldstrafen verlangt. Darüberhinaus kann ein Verstoß gegen die Bestimmungen auch zum Entzug desBootsführerscheines führen.• Die Schifffahrt in geschützten Bereichen wird von den Verordnungen der zuständigenSchifffahrtsbehörde geregelt. In diesen Bereichen ist es verboten, in Küstennähe zufahren. In der Regel muss ein Abstand von 1000 m bis zu einer Meile gewahrt werden.Ankern, Baden, Sport, Fischen und Unterwasserfischen sind ebenfalls verboten. Wennman in der Nähe dieser Meeresbereiche fährt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligenSchifffahrtsbehörde (Kanal 16 oder "Numero Blu 1530") die geltenden lokalenVorschriften zu erfragen.• Der Mindestabstand zu öffentlichen Linienfahrzeugen und den Fahrzeugen derBerufsfischer beträgt 50 m; diese Fahrzeuge dürfen in ihrem Kurs nicht behindertwerden.• Innerhalb 1000 m vor der Küste besteht ein Tempolimit von 10 Knoten.• Boote dürfen nicht unter 400 m von Badestränden entfernt anlegen.• In der Nähe von Übungsgebieten der Segelschulen ist besonders vorsichtig zu fahren.• Auf jeden Fall ist es verboten, Linienfahrzeuge in ihrem Kurs zu behindern und diesendas Anlegen zu versperren.• Das Ein- und Auslaufen von Motorbooten in Badezonen ist nur auf dem kürzesten Wegbzw. nur in den, durch rot-weiße Tonnen bezeichneten Einfahrtkanälen erlaubt.Seite 3


• In Häfen und in ihrer Nähe sind nur Schallsignale erlaubt, die zur Vermeidung vonKollisionen dienen (Manövriersignale usw.).• Auf die Einhaltung der Vorschriften zur Verhütung von Ölverschmutzungen wirdbesonders geachtet.• Schilfbestände, Regattabereiche und Badezonen sind grundsätzlich zu meiden. Vonausgelegten Fischernetzen ist genügend Abstand zu halten. Das Kreuzen vorFahrgastschiffen und Fischereifahrzeugen ist verboten.• Auf dem Po und auf dem Po-Delta gelten die Bestimmungen des Küstenbereiches.AbfallentsorgungJede Gewässerverunreinigung ist verboten. Sondermüll muss in dafür vorgesehenenSammelbehältern entsorgt werden.Verbote• Vom Boot aus feste, halbfeste oder flüssige Abfälle sowie sperrige Gegenstände oderWrackteile ins Wasser zu werfen.• Am Liegeplatz Bilgewässer auszuleeren, irgendwelche Abfälle, Gegenstände,Flüssigkeiten, Schutt oder sonstiges ins Wasser, auf den Kai, die Mole oder dieLandungsstege zu werfen.• Reste aus der Verbrennung von Schmierölen, Waschwasser oder jegliche sonstigegefährliche bzw. umweltverschmutzende Substanzen ins Wasser zu leeren.Für feste und flüssige Abfälle müssen ausschließlich entsprechende Behälter verwendet werden, essei denn, das Boot ist mit entsprechenden Abfalleinrichtungen ausgestattet. Außerdem muss vorder Wässerung der Wasserfahrzeuge der Kiel gereinigt werden.NaturschutzgebieteIm Gesetz vom 6.1.1991 Nr. 394 über "Geschützte Bereiche des Meeres" wird das Meer in folgendeBereiche eingeteilt:• Meeres-Park: Orosei Golf, Maddalena Archipel, Toskana Archipel, die Insel Asinara.• Meeres Reservate: Insel Ustica, Tremeiti-Inseln, Cinque Terre, Ciclopi-Inseln, Egadi-Inseln, S.Stefano Islands, Miramare, Punta Campanella, Porto Cesareo, Porotfino, TorreGuaceto.• Naturschutzzonen des Meeres: Portoferraio, Montecristo, Pianosa, Ligurisches Meer, S.Maria die Castellabate.• Nordküste Sizilien: Capo Gallo und Isola delle Femmine (nordwestlich von Palermo)Verbot jeglicher Schifffahrt, des Tauchens und des Badens.• Capo Gaccia: an der Westküste Sardiniens (westlich von Alghero).• Geschützte Bereiche des Meeres: Insel Budelli, Insel Pianosa, Portofino.Die genauen Begrenzungen der Naturschutzgebiete sind in den deutschen NfS (Nachrichten fürSeefahrer vom BSH) abgedruckt.Die IMO (International Maritime Organisation) hat ab dem 1. Dezember 2004 für die nördliche AdriaVerkehrstrennungsgebiete, eine Sicherheitszone und ein Gebiet mit Schifffahrtsbeschränkungenfestgelegt. Diese Gebiete beginnen nördlich von 43° 49,65' N mit einer Sicherheitszone, wo sich dieVerkehrswege teilen, setzt sich dann nach Norden mit einem zentralen "Gebiet mitSchifffahrtsbeschränkungen" (Area to be Avoided) und weiter mit getrennten Verkehrswegen inRichtung Koper, Triest, Monfalcone und Venedig fort. Im Golf von Triest sind weitereTrennungsgebiete vorgeschrieben.Die 'Area to be avoided', in der sich Bohrtürme und die entsprechenden Ölleitungen befinden, giltnur für Schiffe über 200 gross tonnage (BRT).Die Sportschifffahrt ist von den neuen Vorschriften nach Auskunft des BSH nur dann berührt, wenndie allgemeinen Regeln für Verkehrstrennungsgebiete (siehe Kollisionsverhütungsregeln Regel 10KVR) betroffen sind.Die Koordinaten der jeweiligen Eckpunkte sind in den britischen Notices to Mariners, Ausgabe36/04, Nr. 4009, oder den Nachrichten für Seefahrer, Ausgabe 37/04 abgedruckt.Seite 4


LeuchtfeuerAuf der Adria wird nachts Fischerei mit starken Scheinwerfern betrieben. Fischerboote fahren oft inlangen Reihen nebeneinander. Bei diesen Lichtern, die nicht genau ausgemacht werden könnenoder unklar sind, kann es zu Verwechslungen führen.Das Leuchtfeuerverzeichnis Adria / Ionisches Meer vom Busse Seewald DSV-Verlag, enthält alleLeuchtfeuer der italienischen Ost- und Nordküste, slowenischen, kroatischen undmontenegrinischen Küste. Erstellt wurde diese Broschüre nach amtlichen Unterlagen inZusammenarbeit mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Hamburg/Rostock. ImInternet unter: www.Leuchtfeuerverzeichnis-Mittelmeer.de erhältlich.Bestimmungen für BinnengewässerFür Motorboote freigegebene Seen:• Gardasee (der nördliche Teil des Sees ist für Motorboote gesperrt).• Lago Maggiore, Iseo See, Orta-See, Comer See, Luganer See und Lago di Bolsena.• Auf dem Lago di Caldonazzo, Levico, Ledro, Molveno und Cavedine in der Provinz Trientdürfen nur Motorboote bis 4 PS eingesetzt werden.• Der Lago di Idro ist für Motorboote bis 10 PS zugelassen.• Auf dem Lago Trasimeno können Motorboote bis 50 PS eingesetzt werden.Es müssen jedoch die geltenden örtlichen Geschwindigkeits- und Uferbegrenzungen eingehaltenwerden. Auf dem Lago di Bolsena besteht keine Geschwindigkeitsbegrenzung für Motorboote.Für Motorboote gesperrte Seen:• Kalterer See, Lago di Bracciano sowie der Canale Grande.Allgemeine Bestimmungen für den Gardasee, Lago Maggiore, Comer See, Luganer See, IseoSeeEs ist zu beachten, dass die Bestimmungen für den Einsatz von Wassersportfahrzeugen in denProvinzen Venetien und Lombardei unterschiedlich sein können. Außerdem können die einzelnenGemeinden örtlich zusätzlich Beschränkungen erlassen. Es ist daher zu empfehlen, sich vor Einsatzdes Bootes an Ort und Stelle nach den jeweils geltenden Bestimmungen zu erkundigen.Der nördlichste Teil des Gardasees untersteht der Verwaltung der Provinz Trento. Seit dem 1.Januar 1984 ist diese etwa 18 qkm große Wasserfläche für Motorboote gesperrt. Die Provinzgrenzeverläuft zwischen Corno di Reamol (Westufer nördlich von Limone) und Galleria del Confine(Ostufer nördlich von Malcesine).Schutzzonen der Uferstreifen• Motorboote müssen einen Mindestabstand von 300 m vom Ufer und von Badezoneneinhalten.• In folgenden Bereichen am Gardasee müssen Motorboote einen Abstand von 150 mvom Ufer einhalten; in der Buchten von Salò und Romantica zwischen der Mündung desWildbachs Barbarano und der Burg von Manerba, um die Gardainsel sowie am Ende derLandzunge von Sirmione - Punta Grotte.Motorbooten ist es erlaubt, die unter 1. bezeichneten Schutzzonen mit einer Geschwindigkeit vonnicht mehr als 3 Knoten bei der Abfahrt zu durchqueren, sofern sie sich nur in senkrechterFahrtrichtung zur Küste bewegen.Schifffahrtsverbote• Abgegrenzte Bereiche, die dem Badebetrieb vorbehalten sind.• Schilfrohrgebiete.• Abgegrenzte Zonen von archäologischer oder naturalistischer Bedeutung sowie einendreihundert Meter breiten Schutzstreifen um diese Gebiete.Seite 5


VerkehrsbeschränkungenAußerhalb des Küstenschutzstreifens müssen die Fahrer von Motorwasserfahrzeugen ihreGeschwindigkeit nach der Manövrierbarkeit des Fahrzeuges unter besonderer Berücksichtigungseines Wendekreises unter den jeweiligen Bedingungen nach dem Bremsweg, nach derVerkehrsdichte, nach der Sicht und dem jeweiligen Zustand des Sees ausrichten, um Personen undandere Schiffe nicht zu gefährden.Die Hafeneinfahrten müssen für die einfahrenden Schiffe tagsüber durch auf der rechten Seiteweiß-schwarze Streifen und auf der linken Seite weißrote Streifen kenntlich gemacht sein, nachtsdurch rote Blinklichter auf der linken Seite, grüne auf der rechten Seite, die gut sichtbar seinmüssen, so dass Interferenzen mit den Lichtzeichen am anliegenden Festland vermieden werden.Auslaufende Wasserfahrzeuge haben gegenüber den einlaufenden Fahrzeugen die Vorfahrt.Linienfahrzeuge haben in Häfen bei Ein- und Auslaufen die Vorfahrt. Im Hafen hat das größere Bootgegenüber dem kleineren Boot die Vorfahrt. Wasserfahrzeuge, die eine Hafeneinfahrt queren,müssen ein- und auslaufenden Fahrzeugen freie Fahrt einräumen.Segelboote über 6 m Länge dürfen nicht allein unter Segel, sondern müssen mit Motorkraft in Häfenein- und auslaufen.Wasserfahrzeuge untereinander müssen einen Mindestabstand von 100 m einhalten. DerMindestabstand zu öffentlichen Linienfahrzeugen und den Fahrzeugen der Berufsfischer beträgtebenfalls 100 m; diese Fahrzeuge dürfen in ihrem Kurs nicht behindert werden.Höchstgeschwindigkeiten20 Knoten bei Tag und 5 Knoten bei Nacht, beim Ein- und Auslaufen in Häfen 3 Knoten.Gebiete, in denen Motorboot fahren nur mit eingelegtem Gang ohne Beschleunigungzugelassen ist:• Comer See: Isola di Comacina, Grenzen: Norden: Punta Isola Comacina Glockenturmder Kirche von Campo. Süden: Stege des öffentlichen Linienverkehrs von SalaComacina und Isola Comacina, Laghetto Piona, Grenzen: Osten: Spitzen der Bucht.• Lago Maggiore: Golfo di Angera, Grenzen: West: Schifffahrtssteg von Angera undPunta Motto della Forca.• Iseo See: Bogn di Zorzino, Grenzen: Osten: Punta Croci Bergamasche, Punta Zorzino,Emissario (Sarnico, Paratico), Grenzen: Norden Località Cà Bianca, Pontile Porto diSarnico Clusane (Iseo), Grenzen: Punta Clusane (Sportzentrum Sassabanek), 500 mvon der Küstenlinie.Wassersportfahrzeuge müssen folgenden Fahrzeugen grundsätzlich die Vorfahrt einräumen:Verbote• Rettungsbooten.• Berufsfischerei.• Öffentliche Linienfahrzeuge.• Booten im öffentlichen Einsatz mit Kontroll- und Überwachungsfunktionen.• Den Kurs der öffentlichen Dienstwasserfahrzeuge zu kreuzen und deren Anlegen undBeidrehen zu behindern.• In bezeichnete Regattastrecken zu fahren. In der Nähe von Übungsgebieten derSegelschulen ist besonders vorsichtig zu fahren. Beim Passieren von Taucherbojen istein Sicherheitsabstand einzuhalten.• Im Kielwasser von Motorbooten, wenn diese Wasserskifahrer schleppen, oder derenKielwasser in einer Entfernung von weniger als 50 m zu kreuzen.AbfallentsorgungJede Gewässerverunreinigung ist verboten. Es besteht auf den gesamten Seeuferanlagen sowie anden Kaianlagen und Molen das Verbot, Bilgenwasser abfließen zu lassen und Abfälle jeder Art,Gegenstände, Flüssigkeiten, Schutzmaterial oder Sonstiges zu entsorgen.Seite 6


Vor dem Einsatz des Wassersportfahrzeugs ist das Unterwasserschiff umweltschonend an Land zureinigen. Sondermüll muss in dafür vorgesehenen Sammelbehältern entsorgt werden.Sonderbestimmungen für den GardaseePrivate Bojen dürfen am Gardasee nur dann eingesetzt werden, wenn sie vorher bei derzuständigen Kommune angemeldet werden und eine Bojen-Gebühr bezahlt wird.Es ist verboten, Störgeräusche von mehr als 60 Dezibel, gemessen in einer Entfernung vonzwanzig Meter, zu verursachen.Sonderbestimmungen für den Lago Maggiore und Luganer SeeBoots-Kennzeichen: Für den Lago Maggiore und den Luganer See muss ein lokales Boots-Kennzeichen und ein Bootsausweis für das Boot beantragt werden. Das Kennzeichen und derBootsausweis sind vor Ort bei der zuständigen Gemeinde erhältlich. Für Boote können zwei Artenvon Kennzeichen vergeben werden: ein unbefristetes und ein touristisches Kurzzeitkennzeichen.• Das unbefristete Kennzeichen wird Bootseignern mit einem festen Liegeplatz innerhalbeiner Gemeinde ausgestellt und ist bis zur Aufgabe des Liegeplatzes gültig.• Ein Kurzeitkennzeichen wird für Skipper ausgestellt, die nur für einige Tage oderWochen die Seen befahren. Gültig sind diese Kennzeichen bis zum 31.12. desjeweiligen Ausstellungsjahres. Die Farbe des Kurzzeitkennzeichens wechselt jedeSaison. Das Kennzeichen muss gut sichtbar auf dem Boot angebracht werden.• Die Zulassungsgebühr betrug 2008 19,00 Euro pro Kennzeichen. Für 2009 ist eineGebührenerhöhung vorgesehen.• Auch Boote, die bereits eine deutsche Kennzeichnung führen, müssen ein lokales Boots-Kennzeichen beantragen.Sonderbestimmungen für den Lago TrasimenoZur Schifffahrt am Lago Trasimeno sind nur Wasserfahrzeuge mit eingebautem Viertaktmotor oderViertakt-Hilfsmotor mit einer maximalen Stärke von 1000 Kubikzentimetern und Höchstleistung 50PS, einem maximalen Tiefgang von 1,80 m bzw. 0,80 m beim Propeller- oder sonstigem Antriebjeweils von der Wasserlinie ab gerechnet zugelassen. Der maximale zulässige Tiefgang gilt auch fürWasserfahrzeuge ohne Motor.Nicht zugelassen sind Wasserfahrzeuge mit eingebautem Zweitaktmotor oder Zweitakt-Hilfsmotor,seit 1. Januar 2002, deren Motorbrief vor dem 31. Dezember 1979 ausgestellt worden ist,seit 1. Januar 2004, deren Motorbrief vor dem 31. Dezember 1989 ausgestellt worden ist,seit 1. Januar 2006, deren Motorbrief vor dem Erlass des vorliegenden Gesetzes ausgestelltworden ist.Uferbereiche und ihr Schutz• Ein Schutzgürtel entlang des Umfanges des Lago Trasimeno innerhalb einer Entfernungvon 150 m vom Ufer des Sees und dem Ufer der Inseln ist einzuhalten.• Schiffe dürfen die Ufer des Lago Trasimeno mit Motorkraft nur im Wasser vor denHafengebieten oder genehmigten Anlegeplätzen anfahren.• Schifffahrtsverbote.• Die Zufahrt durch Motorboote ist innerhalb des Uferbereichs von San Savino östlich desDocks der Stadt San Feliciano und Sant' Arcangelo Kai verboten.• Die Schifffahrt ist für alle Boote in Schilfbereichen und innerhalb eines 50 m breitenGürtels um solche Bereiche verboten.Höchstgeschwindigkeiten20 Knoten bei Tag und 10 Knoten bei Nacht.SegelbooteSegelboote dürfen nur am Tag und bei guter Sicht eine Stunde nach Sonnenaufgang und eineStunde vor Sonnenuntergang fahren.Seite 7


Sonderbestimmungen für die Lagunen von VenedigIn den Lagunen von Venedig besteht Kennzeichnungspflicht für Motorboote mit einerMotorleistung über 10,15 PS (7,35 kW).Von der Kennzeichnungspflicht befreit sind Boote, die bereits ein amtliches Kennzeichen führen,z.B. die Registrierung des <strong>ADAC</strong> (Internationaler Bootsschein). Für Boote ohne Registrierung sindKennzeichen bei der Gemeinde Jesolo, Ufficio del Demanio oder bei der Region Venetien-DirezioneMobilita, Venedig erhältlich. Das Kennzeichen kostet 25 Euro, ist unbefristet gültig und berechtigtzur Navigation auf den Gewässern der Lagune von Venedig. Dazu gehören auch die Einfahrten indie Lagunen vom Meer sowie Flüsse und Kanäle, die in die Lagunen münden. Das Kennzeichenbesteht aus einer fünfstelligen Ziffernfolge und dem Zusatz "LV". Es ist gut sichtbar am Bootanzubringen.Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb der LaguneDie italienischen Behörden haben zum Befahren der Kanäle eine farbige Übersichtskarte - Limiti diVelocita Nella Laguna di Venezia- veröffentlicht. In dieser Karte sind alle Kanäle, in denen eineGeschwindigkeitsbegrenzung vorgeschrieben ist abgebildet. Erhältlich ist diese Karte in denYachthäfen.Kanale GrandeDer Kanale Grande und seine abzweigenden Kanäle dürfen nicht befahren werden.4. Führerscheinvorschriften und FunkzeugnisseLaut dem Ministerium für Schifffahrt und Verkehr aus Rom, gelten in <strong>Italien</strong> folgendeFührerscheinvorschriften: Ausländische Bootsfahrer – auch Staatsbürger eines Mitgliedstaates derEuropäischen Union – müssen in <strong>Italien</strong> für ein Boot das nicht unter italienischer Flagge fährt,das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarerGewässer vorgeschrieben ist.Danach gilt für unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland fahrende Boote folgendes:Küstengewässer und BinnengewässerZum Führen von Booten mit Motoren über 3.68 kW (5 PS) ist der Sportbootführerschein-See bzw.Binnen erforderlich.Bis zum 1. April 1989 ausgestellte Motorbootführerscheine für Binnenfahrt A des DeutschenMotoryachtverbandes und Segelscheine A des Deutschen Seglerverbandes mit dem Zusatz"Segelboot mit Hilfsmotor" gelten weiter.Der Sportbootführerschein ist für das Führen von Wassersportfahrzeugen unter italienischer Flagge(z.B. Charterboote) verpflichtend, wenn die Motorleistung 30 kW (40,8 PS) übersteigt oder wenn,ohne die Motorleistung zu berücksichtigen, mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird.Von deutschen Staatsangehörigen erworbene slowenische oder kroatischeSportbootführerscheine gelten in <strong>Italien</strong> nicht.Wichtig: Die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine werden in anderen Ländern, in deneneine Führerscheinpflicht besteht, anerkannt. Bitte beachten Sie, dass deutsche Versicherungenmöglicherweise nur dann für berechtigte Schadenforderungen aufkommen, wenn der deutscheSchiffsführer im Besitz eines für das entsprechende Revier nach deutschen Vorschriftenvorgeschriebenen Befähigungsnachweises ist. Im Zweifel sollte man sich eine schriftlicheDeckungszusage geben lassen.FunkzeugnisseAbhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Skipper ein entsprechendes Funkzeugnis. Für dendeutschen Sportschiffer sind drei verschiedene Zeugnisse relevant:Seite 8


Seefunk:• SRC (Short Range Certificate) „Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis“. Gültig fürUKW und GMDSS.• LRC (Long Range Certificate) “Allgemeines Funkbetriebszeugnis”. Gültig für GW, KW,UKW, Inmarsat und GMDSS.Binnenfunk:• UBI „UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk“.Funkzeugnisse, die bis zum 31.12.2002 ausgestellt wurden, behalten unbefristet ihre Gültigkeit,sind aber nur teilweise auf GMDSS ausgelegt. Weitere Informationen im Merkblatt der <strong>ADAC</strong>-Sportschifffahrt „Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse“.5. Sicherheitsausrüstung an BordIn <strong>Italien</strong> wird bei Kontrollen von Rettungsringen und Rettungswesten streng auf die CE-Konformität geachtet, deshalb müssen:• Rettungsringe CE - konform und mit vier Reflexstreifen ausgerüstet sein.• Die Rettungsweste muss die schifffahrtsspezifische CE-Kennzeichnung mit demSteuerrad-Symbol und der sechsteiligen Prüfzahl tragen, das heißt, die einer EU-Baumusterprüfung unterzogen wurde.Mitgeführte Seenotsignale und Signalpistolen müssen grundsätzlich unter Verschlussgehalten werden.Binnengewässer: Die Sicherheitsausrüstung ausländischer Boote muss auf Binnengewässern in<strong>Italien</strong> den gesetzlichen Regeln des Heimatlandes entsprechen. Die in Deutschlandvorgeschriebene Sicherheitsausrüstung entspricht jedoch nicht den für italienische Staatsbürgervorgeschriebenen Sicherheitsausrüstungen.Wir empfehlen, um Ärger zu vermeiden, bei Befahren der italienischen Binnengewässer eineSicherheitsausrüstung an Bord mitzuführen (siehe Mindestausrüstung für den Gardasee).Mindestausrüstung für den Gardasee (Certificato)Der <strong>ADAC</strong> hat mit den italienischen Aufsichtsbehörden eine Vereinbarung (Certificato) für IBS-Inhaber getroffen. Der Bootsführer des im Internationalen Bootsschein (IBS) eingetragenenWassersportfahrzeugs verpflichtet sich, die im "Certificato" empfohlene Mindestausrüstung bei allenFahrten an Bord mitzuführen. Das Fahrgebiet darf 3 sm nicht überschreiten. Im "Certificato" isteingetragen:• Eine Rettungsweste für jede an Bord befindliche Person (CE-Kennzeichnung).• Feuerlöscher der Brandklasse ABC je nach Motorstärke.• Pyrotechnische Signalmittel wie Handfackeln (rot) oder Signalpistolen mitFallschirmsignalen (rot).• Eine Taschenlampe mit Ersatzbatterien.• Ein Erste-Hilfe-Set.Küstengewässer: Vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung:VorgeschriebeneSicherheitsausrüstunginnerhalb der verschiedenenMeilenzonenweltweiteFahrtinnerhalb50 sminnerhalb12 sminnerhalb6 sminnerhalb3 smRettungsinsel x xohnmachtsichereRettungsweste mit CE-Kennzeichen für jede Person anBordx x x x x xinnerhalb1 smSeite 9


VorgeschriebeneSicherheitsausrüstunginnerhalb der verschiedenenMeilenzonenSicherheitsleinen für jedePerson an Bord, auch aufFlüssen die zum Meer führenRettungsring mit ReflexstreifenweltweiteFahrtinnerhalb50 sminnerhalb12 sminnerhalb6 sminnerhalb3 smx x x x x xx 1 x 1 x 1 x 1 x 1 x 1und LeineFeuerlöscher x x x X x xBilgenpumpe x x x x x xMann-über-Bord-Boje x 1 x 1 x 1 x 1Rauchboje x 3 x 2 x 2 x 2 x 1Schiffsuhr x xBarometer x xKompass mit Deviationstabelle x x x(a)Fernglas x xNavigationskarte für den jew. xxFahrbereichNavigationsbesteck x xRotes Handfeuersignal x 4 x 3 x 2 x 2 x 2Rote Fallschirmraketen x 4 x 3 x 2 x 2Erste Hilfe Ausrüstung x xRichtscheinwerfer (b) x x x x xAkustisches Signal (Horn) (c) x x x x xElektrische Positionsgeräte x xUKW-Sprechfunkanlage x x xRadarreflektor x xSeenotfunkbake EPIRB xinnerhalb1 sm(a) Die Deviationstabelle ist nur bei Bedarf Pflicht. (b) Bei Fahrten tagsüber innerhalb der 12-Meilen-Zone genügt eine Taschenlampe. (c) Für Yachten über 12 m sind auch eine Trillerpfeife und eineSchiffsglocke (oder ein transportables Signalgerät) Pflicht. (Ziffer) Stückzahlen.6. Sonstige AusrüstungsvorschriftenAbgas- und Geräuschgrenzwerte für Sportboote / WassermotorräderSeit 2005 schreibt die neue EU-Richtlinie 2003/44/EG für alle Mitgliedsstaaten neue Abgas- undGeräuschgrenzwerte für Sportboote und Wassermotorräder vor.Die neuen Grenzwerte gelten für das Inverkehrbringen bzw. Inbetriebnehmen von allen neugekauften Fahrzeugen mit:• Selbstzündungs- und Viertakt-Fremdzündungsmotoren seit dem 01.01.2006.• Motoren mit Zweitakt-Fremdzündungsmotoren seit dem 01.01.2007.Wichtig: Laut EU-Richtlinie bestehen für Zweitaktmotoren neue Abgasvorschriften, aber keingenerelles Fahrverbot. Zweitaktmotoren, die die neuen Grenzwerte überschreiten, konnten noch biszum 31.12.2006 in Verkehr gebracht bzw. in Betrieb genommen werden und dürfen auch nach dem31.12.2006 weiterhin benutzt werden.Seit dem 1.1.2007 müssen alle Neufahrzeuge, die in Verkehr gebracht bzw. in Betrieb genommenwerden, die geltenden Grenzwerte der EU-Richtlinie einhalten.Seite 10


7. Versicherungspflicht für SportbooteBei Befahren italienischer Binnen- und Küstengewässer sind Motorboote über 3 italienische Steuer-PS 5,44 PS (4 kW) haftpflichtversicherungspflichtig. Ein Versicherungsnachweis muss an Bordmitgeführt werden. Als solcher gilt die Versicherungskarte, die von den Versicherern zusätzlich zurPolice ausgegeben wird. Die Mindestdeckungssumme beträgt 766.938,00 Euro jeSchadensereignis.Die <strong>ADAC</strong>-WassersportVersicherung bietet Bootseignern und Skippern einen umfassenden undpreiswerten Schutz an:<strong>ADAC</strong>-WassersportHaftpflicht. Eine <strong>ADAC</strong>-WassersportHaftpflicht schützt Sie weltweit. <strong>ADAC</strong>-Mitglieder erhalten bei Abschluss einen Rabatt von 10%.<strong>ADAC</strong>-WassersportKasko. Beim Abschluss der <strong>ADAC</strong>-WassersportKasko erhalten Inhaber desInternationalen Bootsscheins/IBS vom <strong>ADAC</strong> 10% und <strong>ADAC</strong>-Mitglieder weitere 10% Rabatt.<strong>ADAC</strong>-Skipperhaftpflicht. Skipper, Crewmitglieder und jede Person, die sich mit Zustimmung desSkippers als Gast an Bord eines Wassersportfahrzeuges aufhält, kann sich durch die <strong>ADAC</strong>-Skipperhaftpflicht absichern.Informationen zur <strong>ADAC</strong>-WassersportVersicherung unter:www.adac.de/versicherungper Telefon: 0 180 5 10 11 12 (14 Cent/Min. aus dem Festnetz der dt. Telekom; ggf. abweichendePreise aus Mobilfunknetzen) oder bei jeder <strong>ADAC</strong>-Geschäftsstelle.8. Benutzung von FunkgerätenSeefunkgeräteSeefunkstellen, die von der „Bundesnetzagentur“ in Hamburg eine Genehmigungsurkunde haben,können am öffentlichen Funkverkehr, UKW oder Grenzwelle teilnehmen. Voraussetzung dafür ist,dass der Betreiber ein für das Fahrtgebiet erforderliche Sprechfunkzeugnis besitzt.Im Boot fest eingebaute nautische Funkgeräte, die der Navigation, der Sicherheit und derVerbindung zwischen Schiff-Land und Schiff-Schiff dienen, unterliegen bei der Einfuhr über See undLand keinen Beschränkungen, wenn die Geräte in den Schiffspapieren eingetragen sind.9. Notruf für den See- und BinnenbereichAllgemeine Notrufnummer 118Alle Rettungsstellen, wie zum Beispiel Polizei und Krankenwagen sind erreichbar.Notruf "Numero Blu 1530"Die für den Anrufer kostenlose Notrufnummer 1530verbindet direkt mit der Einsatzzentrale der Seenotrettungam Gardasee und der italienischen Küstenwache. AmGardasee und an der Küste ist die Guardia Costiera rundum die Uhr ganzjährig im Einsatz.www.guardiacostiera.it/deBeide Nummern sind im Festnetz als auch über Mobilfunk im italienischen Funknetz erreichbar.Aus Sicherheitsgründen möchten wir darauf hinweisen, dass ein Mobiltelefon an Bord kein Ersatzfür ein UKW-Seefunkgerät sein kann, da Küstenfunkstellen nur auf den internationalenSeefunkfrequenzen hörbereit sind.Seite 11


10. Wetterberichte und <strong>ADAC</strong>-SommerserviceWetterberichteAuf dem UKW Kanal 68 werden Sturmwarnungen und Warnnachrichten in italienischer undenglischer Sprache auf Band gesprochen.Auf Grenzwelle strahlen folgende Küstenfunkstellen Windwarnungen, Wetter-Übersicht undVorhersage auf italienischer und englischer Sprache aus:Sender Frequenz SendezeitenAncona 2656 kHz 03.35, 09.35, 15.35, 21.35Bari2579 kHzSan Benedetto del Tronto 1855 kHzTrieste2624 kHzSturmwarnungen und nautischen Warnnachrichten werden zusätzlich auf den o.g. Frequenzenausgestrahlt um 06.03, 10.03, 14.03, 18.03, und 22.03 Uhr Sommerzeit.Der Rundfunksender Radiotelevisione Italiana-RAI-UNO sendet Wetterberichte für alle ital.Küstengewässer auf den Frequenzen 846 – 936 – 1035 – 1116 – 1188 – 1314 – 1449 kHz initalienischer Sprache. Sendezeiten: 0621, 1432, 2223 Uhr.<strong>ADAC</strong>-SommerserviceDer <strong>ADAC</strong>-Sommerservice informiert im Internet unter www.adac.de. ReiseService &Reiseangebote - Wetter & Aktuelles – Sommerservice über die Badegewässerqualitäten undbesondere Ereignisse an den Badestränden.11. Ausübung weiterer WassersportartenKüstengewässerWassermotorräder dürfen sich bis zu 3000 Meter von der Küste entfernen, müssen aber imBereich 400 bis 1000 Meter von der Küste das Tempolimit von 10 Knoten einhalten.Start und Rückkehr zum Strand dürfen nur über die ausgewiesenen Korridore erfolgen, in denen dieHöchstgeschwindigkeit 3 Knoten beträgt.Minderjährige dürfen nicht am Steuer von Wassermotorrädern sein.Sonderregelung im Hafeneinfahrtsbereich Triest und vor der Küste Muggias: Dort sindWassermotorräder und Windsurfen wegen des Schiffsverkehrs und der Grenznähe zu Slowenienuntersagt.Wasserskifahren• ist nur bei Tag und sichtigem Wetter erlaubt.• Das Zugboot muss mit einem Kupplungs- und Schleppsystem sowie einem konvexenRückspiegel ausgerüstet sein.• Das schleppende Boot ist mit einem Bootsführer und einer weiteren geeigneten Person zubesetzen, die den Wasserskifahrer und die Fahrstrecke zu beobachten hat.• Der Abstand zwischen Zugboot und Wasserskifahrer darf 12 m nicht unterschreiten.• Starten und Bergen eines Wasserskifahrers darf nur auf solchen Wasserflächen erfolgen,in denen sich weder Badende noch andere Boote aufhalten.• Besonders gekennzeichnete Wasserskistrecken dürfen nur zum Wasserskifahren undnicht von anderen Fahrzeugen benutzt werden.• Wasserskifahrer müssen eine Wasserskiweste tragen.TauchsportTauchverbot besteht:• In Gebieten mit archäologisch noch nicht ausgewerteten historischen Funden (z.B.Römerschiff vor San Bartolomeo).Seite 12


• Im Kurs von Linienschiffen, in Häfen und Hafeneinfahrten, in Badezonen, in Schilf- undBiotopbereichen und in für Wasserskifahrer reservierten Fahrbereichen.Wichtig: Das Tauchareal muss durch eine Kennboje abgesichert sein.SegelsurfenEin Segelsurfbrett gilt in <strong>Italien</strong> als Sportgerät. Auf allen öffentlichen Gewässern ist vorerst dasSegelsurfen möglich. Selbstverständlich sind Schifffahrtswege, Badegebiete, Häfen sowieHafenein- und -ausfahrten zu meiden. Die örtlichen Behörden können Surfverbote erlassen oderSurfreviere begrenzen. Deshalb ist es erforderlich, vor Einsatz eines SegelsurfbrettesErkundigungen bei der zuständigen Hafen- oder Gemeindebehörde darüber einzuholen. Dort, wofür Segelsurfer eigene Zufahrtsstraßen zum Wasser eingerichtet sind, müssen der Einsatz und dieLagerung von Segelsurfbrettern nur dort erfolgen.Segelsurfer müssen eine Rettungsweste tragen!BinnengewässerRennboote (Offshore)Auf allen oberitalienischen Seen sind Rennboote verboten, es sei denn, es liegt eine ausdrücklicheGenehmigung durch die zuständigen Behörden vor.Einsatz von Aquascootern, Jet Ski etc.Für Jet-Ski ist ein Mindestabstand vom Ufer von 500 m am Lago Maggiore 200 m vorgeschrieben.Jet-Ski sind den allgemeinen Bestimmungen für Motorboote gleichgestellt, sofern keine regionalenoder lokalen Vorschriften bestehen.Jetskis und Aquascooter dürfen nur zur Abfahrt und Rückfahrt innerhalb 500 m vom Ufer fahren,dabei muss der kürzeste Weg benutzt werden (im rechten Winkel zum Ufer) beiHöchstgeschwindigkeit von 5 km/h (3 Knoten). Die Durchfahrt innerhalb von Badezonen istverboten.Wasserskifahren• Wasserskilaufen ist tagsüber von 08.00 Uhr früh bis 20.00 Uhr abends bei sichtigemWetter und ruhigem See in einer Entfernung von mindestens 500 m – auf dem Lago diBolsena 100 m - von der Küste erlaubt. Die Gemeindeverwaltungen können besondereWasserskistrecken festlegen, die mindestens 1000 m vom Ufer entfernt sind.• Beim Wasserskifahren beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 Knoten (ca.46 km/h).• Der Abstand zwischen Zugboot und Wasserskifahrer darf 12 m nicht unterschreiten.• Die Distanz zu anderen Booten muss 100 m sein.• Das Wasserskizugboot muss mit einem Erste-Hilfe-Kasten und einem Rettungsring fürden Wasserskifahrer ausgerüstet sein.• An Bord des Wasserskizugbootes dürfen sich außer dem Fahrer und dervorgeschriebenen Begleitperson keine weiteren Personen aufhalten.• Es dürfen nicht mehr als zwei Wasserskifahrer gleichzeitig gezogen werden.• Der seitliche Sicherheitsabstand zwischen dem Zugboot und anderen Wasserfahrzeugenmuss größer sein als die Länge des Zugseils.• Der Wasserskiläufer muss eine Schwimmweste tragen.• Wasserskifahren ist am Lago Trasimeno nur an genehmigten und ausgeschriebenenStellen erlaubt.• Wasserski und Jetski fahren ist in folgenden Gebieten verboten:• Comer See: Isola di Comacina, Grenzen: Norden: Punta Isola Comacina Glockenturm derKirche von Campo. Süden: Stege des öffentlichen Linienverkehrs von Sala Comacina undIsola Comacina, Laghetto Piona, Grenzen: Osten: Spitzen der Bucht.• Lago Maggiore: Golfo di Angera, Grenzen: West: Schifffahrtssteg von Angera und PuntaMotto della Forca.Seite 13


• Iseo See: Bogn di Zorzino, Grenzen: Osten: Punta Croci Bergamasche, Punta Zorzino,Emissario (Sarnico, Paratico), Grenzen: Norden Località Cà Bianca, Pontile Porto diSarnico Clusane (Iseo), Grenzen: Punta Clusane (Sportzentrum Sassabanek), 500 m vonder Küstenlinie.• Lagunen von Venedig.SegelsurfenSegelsurfen ist nur bei guter Sicht und nur bei Tag in der Zeit von einer Stunde nachSonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang erlaubt. Aufgrund der besonderen Windverhältnisse imBereich des nördlichen Gardasees (Provinz Trento), ist das Segelsurfen dort zu empfehlen.Personen dürfen nur dann auf dem Surfbrett mitgenommen werden, wenn das Brett entsprechendausgerüstet ist.Auf allen italienischen Binnengewässern müssen Segelsurfer eine Rettungsweste tragen!Segelsurfen ist verboten:• In den Lagunen von Venedig.• Im Kielwasser der im öffentlichen Linienverkehr fahrenden Boote, in Häfen und in derNähe von Hafeneinfahrten, in Badezonen, in Schilf- und Biotopbereichen und in fürWasserskifahrer reservierten Fahrbereichen, in weniger als 400 m Abstand zum Ufer.• Auf dem Lago Trasimeno für Personen unter 14 Jahren.TauchenDie Kennboje, die das Tauchareal bezeichnet, muss mit einer roten Flagge mit weißem Querstreifenversehen sein. Ferner ist ein Begleitboot vorgeschrieben.Das Tauchen ist in folgenden Fällen verboten:• Auf der Kursstrecke der öffentlichen Linienschiffe.• In den Häfen und in der Nähe der Hafenzufahrten.• In den, dem Badebetrieb vorbehaltenen Bereichen.• In den Schilfrohrgebieten.• In den Korridorstrecken für den Wasserskisport.Informationen zum Tauchen erteilt der Verband Deutscher Sporttaucher e. V. (VDST). Der VDSTbetreut 125 Tauchschulen und 950 Vereine in Deutschland. Darüber hinaus bietet er seinenMitgliedern umfangreiche Versicherungsleistungen und eine 24-Stunden Taucherhotline fürTauchunfälle im In- und Ausland. Taucherhotline: +49-18005660560.Die <strong>ADAC</strong>-Sportschifffahrt unterzeichnete im Januar 2003 einen Kooperationsvertrag mit demVerband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDST).Verband Deutscher Sporttaucher e. V.Berliner Str. 31263067 OffenbachTel.: (069) 9 81 90 25E-Mail: info@vdst.deInternet: www.vdst.de12. Infos zum CharternVerzeichnis von CharterfirmenDie <strong>ADAC</strong>-Sportschifffahrt hat Anschriften und Angebote von Charterfirmen in Europa und Überseenach Ländern zusammengestellt und gibt sie als Merkblätter ohne Werturteil heraus. Angegebensind die Anschrift, Reviere, Bootsklasse und Preise mit Hinweis auf günstige Konditionen für <strong>ADAC</strong>-Mitglieder. Allgemeine Tipps zum Chartern ergänzen den Service für Charterkunden.Seite 14


13. Wichtige Anschriften• Aktuelle Länderinformationen erhalten Sie unter:www.adac.de/sportschifffahrt• <strong>ADAC</strong>-Newsletter – Service für <strong>ADAC</strong>-Mitglieder und SkipperAuf Wunsch bekommen Clubmitglieder vierzehntägig den <strong>ADAC</strong>-ReiseService-Newsletter mitaktuellen Informationen aus dem Wassersport. Anmeldung unter www.adac.de/sportschifffahrt• Reiseinformationen unter:www.adac.de/ReiseService• Deutsche Botschaft00185 RomaVia San Martino della Battaglia, 4Tel.: 06 49 21 31. Fax: 0 64 45 26 72E-Mail: deutschebotschaft-rom.itwww.ambgermania-rom.it• ENIT, Nationaler <strong>Italien</strong>ischer FremdenverkehrsverbandNeue Mainzer Str. 2660311 Frankfurt am MainTel.: (069) 23 74 34Fax: (069) 23 28 94enit.ffm@t-online.dePrinzregentenstr. 2280538 MünchenTel.: (089) 53 13 17Fax: (089) 53 45 27E-Mail: enit-muenchen@t-online.deFriedrichstraße 18710117 BerlinTel.: (030) 2 47 83 97/98Fax: (030) 2 47 83 99E-Mail: enit-berlin@t-online.dewww.enit.itProspektversand: 00 800 00 48 25 42 (ohne Gebühren)• BundesnetzagenturAußenstelle HamburgSachsenstr. 12 und 1420097 HamburgTel.: (040) 23 65 50Fax: (040) 23 65 51 82• <strong>ADAC</strong>-NotrufnummerUnter der Telefonnummer 02 66 15 91 erreichen Sie ganzjährig die Deutsch sprechendenMitarbeiter der <strong>ADAC</strong>-Notrufstation rund um die Uhr.• Einsatzzentrale der italienischen Küstenwache – Guardia CostieraNotruf „Numero Blu 1530“www.guardiacostiera.it/deSeite 15


14. Seekarten und nautische LiteraturGewässerkarten und nautische Literatur sind im Fachbuchhandel erhältlich.• <strong>ADAC</strong>-Marinaführer Deutschland / EuropaDer <strong>ADAC</strong> Marinaführer enthält über 1600 Marinas an Flüssen, Seen und Küsten in 20 LändernEuropas, umfangreich geprüft und bewertet. Dazu Hafenkarten, Piktogramme und ausführlicheBeschreibungen sowie umfassende Infos zum Ansteuern und Anlegen. Perfekt zum Gebrauch anBord. Erhältlich im Handel und beim <strong>ADAC</strong> – oder Online auf www.adac.de/verlagISBN: 978-3-89905-709-6Preis: 24,95 Euro (D)• Erster Wassersportführer GardaseeBrotto/Bussei/Roberti, Verlag Garda Progetti, Manerba• Flussgeheimnisse; Der Po und sein Delta (Band 3)Günter Lengnink, Verlag virtualAStore GmbH• LagunengeheimnisseGrado bis Cortelazzo (Band 1) von Günter Lengnink, Verlag virtualAStore GmbH• LagunengeheimnisseCortelazzo bis Chioggia (Band 2) Günter Lengnink, Verlag virtualAStore GmbH• LagunenträumeWasserwege von Monfalcone bis Chioggia, Günter Lengnink, Verlag virtualAStore GmbH• Küstengeheimnisse Der Norden: Von Grado bis Muggia mit Triest und Monfalcone ( Band4)Günter Lengnink, Verlag virtualAStore GmbH• Die AdriaH.M.Denham, Verlag Delius Klasing• Mittelmeerküste vom Golf von Genua bis zur spanischen GrenzeBöhm/Röhring, Verlag Delius Klasing• Hafenführer Sizilien Malta TunesienAxel Kramer, See Verlag / A - Seekrichen• Hafenführer Adria <strong>Italien</strong>: Triest bis zur Straße von MessinaAxel Kramer See Verlag / A - Seekirchen• Hafenführer Tyrrhenisches Meer - Elba Sardinien KorsikaAxel Kramer, See Verlag / A - Seekirchen• Hafenhandbuch Mittelmeer, Teil II, Tyrrhenisches MeerBand Nord und Süd, Nautik-Verlag München• Hafenhandbuch Mittelmeer, Teil III ADRIABand Nord und Band Süd, Nautik-Verlag, München• Jachtfunkdienst MittelmeerHrsg. vom Bundesamt für Seeschifffahrt und HydrographieSeite 16


• Korsika Sardinien ElbaBöhm/Röhring, Verlag Delius Klasing• Korsika - Nordost-Sardinien - Toskanische InselweltAndrea Horn/Wyn Hoop, Edition Maritime• SardinienRosario Cecaro, Edition Maritim• Leuchtfeuerverzeichnis Adria/Ionisches Meer, Straße von Messina bis zur griechischenWestküsteNautik-Verlag, München15. <strong>ADAC</strong>-StützpunkteProfitieren Sie von den Vorteilen der <strong>ADAC</strong>-Stützpunkte!Für Skipper hat die <strong>ADAC</strong>-Sportschifffahrt ein Stützpunktnetz aufgebaut. Mit Marinas in Frankreich,Griechenland, <strong>Italien</strong>, Kroatien, Slowenien, Spanien, den Niederlanden und Deutschland wurdenKooperationsvereinbarungen getroffen. Die Stützpunkte stehen allen <strong>ADAC</strong>-Skippern mit Rat undTat zur Verfügung. Zu den weiteren Vorteilen in den <strong>ADAC</strong>-Stützpunkten zählen: UnterschiedlicheSonderkonditionen (Rabatte) bei der Anmietung von Liegeplätzen, beim Winterlager und bei derInanspruchnahme von technischen Einrichtungen. Eine genaue Aufstellung mit den Adressen ist imInternet abzurufen unter www.adac.de/sportschifffahrt oder kann auch bei der <strong>ADAC</strong>-Sportschifffahrt angefordert werden.Voraussetzung für diese Leistungen ist die Vorlage der gültigen <strong>ADAC</strong>-Clubkarte und dergültige Internationale Bootsschein des <strong>ADAC</strong>.Einen <strong>ADAC</strong>-Stützpunkt in <strong>Italien</strong> erkennen Sie am Stützpunkteschild und Flaggeder <strong>ADAC</strong>-Sportschifffahrt.Marina Fiorita SRLVia della Ricevitoria 32 DI-30013 Cavallino-Treporti (Ve)Tel.: +39 04 15 30 90 77Fax: +39 04 1 50 90 77info@marinafiorita.comwww.marinafiorita.comVersorgungsmöglichkeit: 130 Liegeplätze, Tankstelle, Wasser, Strom, Toilette mit Dusche, Werft,Motorenservice, Entsorgungsstation, beleuchtete Steganlage, Boots-Charter, Waschmaschinen,Restaurant, Einkaufsmöglichkeiten, überwachter Parkplatz für PKW und Trailer, Hotel, Grillplatz, W-Lan, Internetecke, Fahrradverleih, Spielplatz,Ermäßigung für <strong>ADAC</strong>-Mitglieder mit gültigem Internationalen Bootsschein vom <strong>ADAC</strong>: 15% aufTages-/Dauerliegeplätze.Marina San Giusto sea center s.p.a.Molo Venezia 1I-34123 TriesteTel.: +39 (040) 30 30 36Fax: +39 (040) 3 22 49 33E-Mail: info@marinasangiusto.itInternet: www.marinasangiusto.itSeite 17


Versorgungsmöglichkeit: Wasser, Strom, Toilette mit Duschen, Tankstelle, Slip, Kran, Telefon,Werft, Werkstatt, Einkaufsmöglichkeiten, Hotel, Restaurant, Apotheke, Bank, Autoverleih,abgeschlossener und bewachter Auto- und Trailerparkplatz, bewachte Marina, Hafenamt.Ermäßigung für <strong>ADAC</strong>-Mitglieder mit gültigem Internationalen Bootsschein vom <strong>ADAC</strong>: 10% aufTages-/Dauerliegeplätze, technische Einrichtungen und auf Sonstiges.Marina Sant' AndreaVia E. FermiI-33058 San Giorgio di Nogaro (UD)Tel.: +39 (04 31) 62 21 62Fax: +39 (04 31) 62 15 04E-Mail: info@marinasantandrea.itInternet: www.marinasantandrea.itVersorgungsmöglichkeit: 700 Land- und Wasserliegeplätze bis 7 m Wassertiefe und 25 m Länge,Wasser, Strom, Toilette mit Duschen, Waschmaschinen, Tankstelle, Travellift, Altölentsorgung,Fäkalientank, Werkstatt, Bootsshop, Einkaufsmöglichkeiten, Restaurant, Apotheke, Post, Auto- undTrailerparkplatz, Hafenamt, Zoll. Winterlager in der Halle und auf dem Freigelände, Bewachung undAnlegehilfe rund um die Uhr, Wetterdienst, Fax, Internet, Werkstätten für Lackierung, Schreinerei,Motorenüberholung, Unterschiffs- und Bootsreinigung, Parkplätze für Campingbusse, Schwimmbad,Spielplatz, Yachtclub, Segelschule, Charter.Ermäßigung für <strong>ADAC</strong>-Mitglieder mit gültigem Internationalen Bootsschein vom <strong>ADAC</strong>: 5% aufTages-/Dauerliegeplätze, 5% auf technische Einrichtungen, 5% auf Sonstiges.Porto Turistico di JesoloViale Anna Frank 1I-30016 Lido di Jesolo (VE)Tel.: +39 (04 21) 97 14 88Fax: +39 (04 21) 97 25 68E-Mail: info@portoturistico.itInternet: www.portoturistico.itVersorgungsmöglichkeit: 15-t-Kran, 50-t-Travellift, Benzin, Diesel, Strom- und Wasseranschluss,Boots- und Motorenservice, UKW 77.Ermäßigung für <strong>ADAC</strong> Mitglieder mit gültigem Internationalen Bootsschein vom <strong>ADAC</strong>: 15% aufTages-/Dauerliegeplätze.Marinara Porto Turistico InternazionaleSeaSer S.p.A.Via Marinara 73I-48122 RavennaTel.: +39 (05 44) 53 88 55Fax: +39 (05 44) 53 71 75E-Mail: info@marinara.itInternet: www.marinara.itZoll, Hafenamt, WasserschutzpolizeiVersorgungsmöglichkeit: 1250 Liegeplätze, Frischwasser, Slipanlage 7,24 m Breite 20 m Länge,Travellift 100 t, Entsorgungsmöglichkeiten, Landtankstelle Normal, Super u. Diesel,Einkaufsmöglichkeiten.Ermäßigung für <strong>ADAC</strong>-Mitglieder mit gültigem Internationalen Bootsschein vom <strong>ADAC</strong>: 15% aufDauerliegeplätze.Seite 18


Marina di RiminiVia OrtigaraI-47900 RiminiTel.: +39 (0541) 2 94 88Fax: +39 (0541) 43 90 43E-Mail: info@marinadirimini.comInternet: www.marinadirimini.comVersorgungsmöglichkeit: 680 Liegeplätze für Boote bis 25 m Länge und 4 m Tiefgang, Slipanlageund mehrere Kräne, Wasser- und Stromanschluss. Sanitäre Anlagen (DU/WC), Entsorgung vonAltöl, Diesel und Abfall, Tankstelle. Große Anzahl von Parkplätzen im Freien und in Garagen,Winterlager überdacht und im Freien, Anlage rund um die Uhr bewacht, Werkstatt für Holz-,Glasfaser- und Stahlboote, Hafenamt und Zoll, Restaurant mit Bar (insbesondereFischspezialitäten), Badestrand, Post, Bank und Apotheke in der Nähe.Ermäßigung für <strong>ADAC</strong>-Mitglieder mit gültigem Internationalen Bootsschein vom <strong>ADAC</strong>: 10% aufTages-/Dauerliegeplätze.Porto di Tropea S.P.AVia Marina VescovadoI-89861 TropeaTel.: +39 (09 63) 6 15 48,E-Mail: info@portoditropea.itInternet: www.portoditropea.itVersorgungsmöglichkeit: Wasser, Strom, Toilette mit Duschen, Waschmaschinen, Tankstelle, Slip,Kran, Travellift, Altölentsorgung, Fäkalientank, Telefon, Werkstatt, Bootsshop,Einkaufsmöglichkeiten, Restaurant, Post, Autoverleih, Füllstation für Tauchgeräte, abgeschlossenerund bewachter Auto- und Trailerparkplatz, bewachte Marina, Hafenamt.Ermäßigung für <strong>ADAC</strong>-Mitglieder mit gültigem Internationalen Bootsschein vom <strong>ADAC</strong>: 10% aufTages-/Dauerliegeplätze, 10% in der Tauchbasis.Marina di PortiscoStrada Panoramica Costa Smeralda km 0,100I-07026 Olbia (SS)Tel.: +39 (07 89) 3 35 20 oder 3 30 03Fax: +39 (07 89) 3 35 60E-Mail: info@marinadiportisco.itInternet: www.marinadiportisco.itVersorgungsmöglichkeit: 550 Liegeplätze (für 4 bis 100 m lange Boote), Tankstelle, technischeBetreuung, Betreuung am Ankerplatz Tag und Nacht Überwachung, Wettervorhersage, ÄrztlicherBereitschaftsdienst, Bankautomat, Hotel am Hafen, Restaurant, Supermarkt, Bootsverleih,Segelschule, Fax- und Internet-Service Wasser, Strom, Slip, 65 t Kran, Entsorgungsmöglichkeiten,Postamt, Toilette mit Duschen, Tauchclub.Ermäßigung für <strong>ADAC</strong>-Mitglieder mit gültigem Internationalen Bootsschein vom <strong>ADAC</strong>: ab 10% aufTagesliegeplätze.Porto Turistico Palau (Rete dei Porti)Piazza Popoli d’Europa, 1I-07020 PalauTel.: +39 (07 89) 70 84 35Fax: +39 (07 89) 70 84 35E-Mail: portopalau@tiscali.itInternet: www.palau.itSeite 19


Versorgungsmöglichkeit: Wasser, Strom, Toilette mit Duschen, Waschmaschinen, Tankstelle, Slip,Kran, Altölentsorgung, Werft, Werkstatt, Bootsshop, Einkaufsmöglichkeiten, Hotel, Restaurant,Apotheke, Post, Bank, Autoverleih, Füllstation für Tauchgeräte, Auto- und Trailerparkplatz,Hafenamt.Ermäßigung für <strong>ADAC</strong>-Mitglieder mit gültigem Internationalen Bootsschein vom <strong>ADAC</strong>: 10% aufTages-/Dauerliegeplätze.Porto di Santa Teresa (Rete dei Porti)Strada Provinciale per il PortoI-07028 S. Teresa Gallura (SS)Tel.: +39 (07 89) 75 19 36Fax: +39 (07 89) 75 31 70E-Mail: portostg@tin.itInternet: www.portosantateresa.comVersorgungsmöglichkeit: Wasser, Strom, Toilette mit Duschen, Waschmaschinen, Tankstelle, Slip,Kran, Travellift, Trockenliegeplätze, Altölentsorgung, Fäkalientank, Telefon, Werft, Werkstatt,Bootsshop, Einkaufsmöglichkeiten, Hotel, Restaurant, Apotheke, Post, Bank, Autoverleih,Füllstation für Tauchgeräte, abgeschlossener und bewachter Autoparkplatz, bewachte Marina,Hafenamt, Zoll.Ermäßigung für <strong>ADAC</strong>-Mitglieder mit gültigem Internationalen Bootsschein vom <strong>ADAC</strong>: 10% aufTages-/Dauerliegeplätze, 10% aufs Kranen.Porto Turistico di Castelsardo (Rete dei Porti)Loc. FrigianoI-07031 CastelsardoTel.: +39 (0 79) 47 01 38Fax: +39 (0 79) 47 11 19E-Mail: compmcsardo@tiscali.itVersorgungsmöglichkeit: Wasser, Strom, Toilette mit Duschen, Waschmaschinen, Tankstelle, Slip,Kran, Altölentsorgung, Telefon, Werft, Werkstatt, Trockenliegeplätze, Einkaufsmöglichkeiten,Restaurant, Apotheke, Post, Bank, Autoverleih, Auto- und Trailerparkplatz, Hafenamt.Ermäßigung für <strong>ADAC</strong>-Mitglieder mit gültigem Internationalen Bootsschein vom <strong>ADAC</strong>: 10% aufTages-/Dauerliegeplätze.Marina di Porto Torres (Rete dei Porti)Darsena Est. PortoI-07046 Porto TorresTel.: +39 (0 79) 50 38 73Fax: +39 (0 79) 51 52 50E-Mail: salis@comune.porto-torres.ss.itInternet: www.cormoranomarina.itVersorgungsmöglichkeit: Wasser, Strom, Tankstelle, Kran, Travellift, Werft, Werkstatt,Einkaufsmöglichkeiten, Apotheke, bewachte Marina.Ermäßigung für <strong>ADAC</strong>-Mitglieder mit gültigem Internationalen Bootsschein vom <strong>ADAC</strong>: 10% aufTages-/Dauerliegeplätze.Seite 20


Porto di Alghero (Rete dei Porti)Banchina Molo ViscontiI-07041 AlgheroTel.: +39 (0 79) 9 89 31 17,Fax: +39 (0 79) 9 89 31 17E-Mail: info@portodialghero.comInternet: www.portodialghero.comVersorgungsmöglichkeit: Wasser, Strom, Toilette mit Duschen, Waschmaschinen, Tankstelle, Slip,Kran, Telefon, Werkstatt, Einkaufsmöglichkeiten, Restaurant, Hotel, Apotheke, Post, Bank,Füllstation für Tauchgeräte, Autoverleih, Auto- und Trailerparkplatz, bewachte Marina, Hafenamt,Zoll.Ermäßigung für <strong>ADAC</strong>-Mitglieder mit gültigem Internationalen Bootsschein vom <strong>ADAC</strong>: 10% aufTages-/Dauerliegeplätze.Porto Turistico Marina di Arbatax (Rete dei Porti)I-08048 Arbatax - Tortoli (NU)Tel.: +39 (07 82) 66 74 05Fax: +39 (07 82) 66 43 59E-Mail: marinadiarbatax@tiscali.itInternet: www.marinadiarbatax.itVersorgungsmöglichkeit: Wasser, Strom, Toilette mit Duschen, Waschmaschinen, Tankstelle, Slip,Kran, Travellift, Werft, Werkstatt, Bootsshop, Einkaufsmöglichkeiten, Hotel, Restaurant, Apotheke,Post, Autoverleih, Füllstation für Tauchgeräte, Autoparkplatz, Hafenamt, Zoll.Ermäßigung für <strong>ADAC</strong>-Mitglieder mit gültigem Internationalen Bootsschein vom <strong>ADAC</strong>: 10% aufTages-/Dauerliegeplätze.Marina di Baunei – S. Maria Navarrese s.r.l. (Rete dei Porti)Piazza Principessa di NavarraI-08040 S.M. Navarrese Baunei (OG)Tel.: +39 (07 82) 61 40 20Fax: +39 (07 82) 61 41 98E-Mail: marinabaunei@tiscalinet.itInternet: www.portosantamaria-baunei.itVersorgungsmöglichkeit: Wasser, Strom, Toilette mit Duschen, Slip, Kran, Travellift,Altölentsorgung, Fäkalientank, Telefon, Werft, Werkstatt, Trockenliegeplätze,Einkaufsmöglichkeiten, Hotel, Restaurant, Apotheke, Post, Bank, Autoverleih, Füllstation fürTauchgeräte, bewachter Auto- und Trailerparkplatz, bewachte Marina.Ermäßigung für <strong>ADAC</strong>-Mitglieder mit gültigem Internationalen Bootsschein vom <strong>ADAC</strong>: 10% aufTages-/Dauerliegeplätze.Marina di StintinoRegione Tanca MannaI-07040 Stintino (SS)SardinienTel.: +39 (03 34) 7 40 45 83E-Mail: marinadistintino@alice.itErmäßigung (für <strong>ADAC</strong>-Mitglieder mit Vorlage von <strong>ADAC</strong>-Clubkarte und gültigem IBS vom <strong>ADAC</strong>):10% auf TagesliegeplätzeSeite 21


Marina di Stabia S.P.A.Alcide de Gasperi 313I-80053 Castellamare di Stabia (NA)Tel.: +39 (0 81) 8 71 68 71 und +39 (0 81) 3 90 17 47Fax: +39 (0 81) 8 72 79 63Versorgungsmöglichkeiten: Wasser, Strom, W-LAN, Abwasserentsorgung, Altöltank, Fäkalientank,Parkplatz, Trailerparkplatz, Tankstelle, Motorwerkstatt (alle Marken), Hafenbüro, Reinigung,Wäscherei. Im Ort: Lebensmittel, Schiffsausrüster, Apotheke, Foto/Film/Video. Man spricht deutschund englisch.Ermäßigung für <strong>ADAC</strong>-Mitglieder mit gültigem Internationalen Bootsschein vom <strong>ADAC</strong> 10 % aufTages- und Dauerliegeplätze.Gardasee:Cantiere BisoliVia XXV Aprile, 29-31I-25019 SirmioneTel.: +39 (0 30) 91 60 88Fax: +39 (0 30) 9 19 91 51E-Mail: robisoli@tin.itInternet: www. bisoli.netVersorgungsmöglichkeit: Kran, Benzin, Boots- und Motorenservice, Bootslager.Ermäßigung für <strong>ADAC</strong>-Mitglieder mit gültigem Internationalen Bootsschein vom <strong>ADAC</strong>: auf Anfragebei der Marina.SeaHelpEuropazentrale:Dopplingerstraße 24663 LAAKIRCHENÖSTERREICHAnsprechpartner: Walter EbliTel.: +43 7613 2639Fax: +43 7613 26399E-Mail: info@sea-help.euInternet: www.sea-help.euSeaHelp der Pannendienst auf SeeMit insgesamt sieben Basen von Orebic Kroatien über Portoroz Slowenien bis nach Lignano <strong>Italien</strong>wird nahezu die gesamte Adria als Einsatzbereich abgedeckt.<strong>ADAC</strong>-Mitglieder mit gültigem Internationalen Bootsschein vom <strong>ADAC</strong> erhalten bei Abschluss eines"Eigner-Passes", "Trailer-Passes" oder "Charter-Passes" jeweils 10% Ermäßigung.Niederlassung <strong>Italien</strong>Marina Punta Faro Lignano24-Stunden Hotline +385 (0) 62 200 000Leistungen für SeaHelp MitgliederAbschleppen, Verletztentransport, Wetterberatung, Revierberatung, Lieferung von Ersatzteilen,Starthilfe, Treibstoffservice, Freimachen von Leinen im Propeller, Anker freitauchen bis 15 m,Freischleppen bei leichter Grundberührung.Seite 22


Der <strong>ADAC</strong>– ein starkerClub für WassersportlerNicht nur für Wassersportneulinge, sondern auch für gestandene Skipperist es wichtig, sich über die aktuellen Veränderungen z. B. zu den Sportbootführerscheinenoder der Sicherheitsausrüstung zu informieren. Die<strong>ADAC</strong>-Sportschifffahrt ist ein kompetenter Ansprechpartner bei allenFragen rund um die Wassertouristik.n Internationaler Bootsschein (IBS)Mit dem IBS vom <strong>ADAC</strong> haben Sie eine weltweit gültige Bootsregistrierung. BeimBefahren deutscher Binnengewässern gilt er als Ausweis über ein amtlich anerkanntesKennzeichen.n Wassertouristische Länder-, Revier- und SachinfosInfos für Skipper zu Sportbootführerscheinen, zum Gebrauchtbootkauf, Flaggenführungund vielem mehr. Als <strong>ADAC</strong>-Mitglied erhalten Sie diese Merkblätter gratis.n <strong>ADAC</strong>-Stützpunkte für die Sportschifffahrt im In- und Ausland<strong>ADAC</strong>-Mitglieder, die ihr Boot beim Club registriert haben, können sich freuen: Dasattraktive Stützpunktnetz umfasst mehr als 60 Standorte in acht europäischen Ländern.Je nach Marina erhalten Mitglieder dort Ermäßigung auf Liegeplätze, technischeEinrichtungen oder sonstige Serviceangebote.n CharterlisteWer ohne eigenes Boot zu neuen Ufern aufbrechen will, bekommt mit der <strong>ADAC</strong>-Charterliste wertvolle Tipps zum Boots-Charter in Europa und Übersee. Das Verzeichnisenthält Anschriften, Reviere, Bootsklassen und Preise mit Angaben zu Sonderkonditionenfür <strong>ADAC</strong>-Mitglieder.n ClubartikelFlaggen, Skipper-Caps, Clubjackenabzeichen sowie weitere sportliche Accessoires hältdie Kollektion für <strong>ADAC</strong>-Skipper bereit.n Wassertourismus-Guide (WTG) Optimale und schnelle Törnplanung unter www.adac.de/sportschifffahrt: DieOnline-Plattform bietet umfangreiche Informationen, z. B. zu Marinas und Revieren,Sportbootschulen, Wassertankstellen und vielem mehr in Deutschland, Skandinavien,Niederlanden und im Mittelmeer.n <strong>ADAC</strong>-Wassersportversicherung Mit dem IBS vom <strong>ADAC</strong> erhalten Sie beim Abschluss einer <strong>ADAC</strong>-WassersportKasko10% Ermäßigung. <strong>ADAC</strong>-Mitglieder bekommen weitere 10% Rabatt bei Abschluss der<strong>ADAC</strong>-WassersportHaftpflicht sowie <strong>ADAC</strong>-WassersportKasko.n <strong>ADAC</strong>-Marinaführer Deutschland / Europa Der <strong>ADAC</strong> Marinaführer enthält über 1.600 Marinas an Küsten, Flüssen und Seen in 20Ländern Europas, umfangreich geprüft und bewertet. Dazu Hafenkarten, Piktogrammeund ausführliche Beschreibungen sowie umfassende Infos zum Ansteuern undAnlegen. Erhältlich im Handel und beim <strong>ADAC</strong> - oder Online auf www.adac.de/verlagISBN: 978-3-89905-778-2, Preis: 24,95 Euro (D)n <strong>ADAC</strong>-Newsletter für Skipper<strong>ADAC</strong>-Mitglieder erhalten auf Wunsch vierzehntägig Informationen und Neuigkeiten– auch aus dem Bereich Wassertourismus – mit dem kostenlosen <strong>ADAC</strong>-ReiseService-Newsletter. Anmeldung unter www.adac.de/newsletter – Schwerpunkt Reise.n Mehr Informationen unterwww.adac.de/sportschifffahrt oder sportschifffahrt@adac.de

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