12.07.2015 Aufrufe

Prüfung zum QUALITY OFFICE-Fachberater

Prüfung zum QUALITY OFFICE-Fachberater

Prüfung zum QUALITY OFFICE-Fachberater

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Prüfung</strong> <strong>zum</strong><strong>QUALITY</strong> <strong>OFFICE</strong>-<strong>Fachberater</strong>Allgemeine InformationenStand: Oktober 2011Teil 1 – Schriftliche <strong>Prüfung</strong>Teil 1 der <strong>Prüfung</strong> erfolgt in Form einer Klausur (Präsenzprüfung). Mit offenen undMultiple-Choice-Fragen wird Fachwissen und die Fähigkeit zur zielgerichtetenAnwendung dieses Wissens geprüft.Die Klausur besteht aus fünf Themenblöcken:1. Regelwerke im Büro2. Büro-Organisation3. Ergonomie am Arbeitsplatz4. Arbeitsumgebung(insbes. Akustik, Licht, Klima, Datennetze, Schnittstelle Mensch/ Technik)5. Gestaltung von BüroräumenJeder Themenblock muss einzeln bestanden werden. Dies gilt als erfüllt, wennmindestens 50% der Punkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl aus allenThemenblöcken muss mindestens 70% der insgesamt erreichbaren Punktzahlbetragen.Prüfdauer: 120 MinutenAls Hilfsmittel sind ausschließlich konventionelle Taschenrechner erlaubt. (Nichtzwingend notwendig!) Teamarbeit ist im Rahmen der Klausur nicht gestattet.


Teil 2 – PlanungsbeispielErgänzend zu der bestandenen Klausur ist innerhalb von vier Monaten ein Planungsbeispieleinzureichen, das vom Kandidaten persönlich betreut wurde.Das Planungsbeispiel kann die Planung eines bestehenden Büros (Sanierung)oder eine Neubauplanung beinhalten. Das Planungsbeispiel muss mindestenssieben Arbeitsplätze umfassen.Bewertet werden:systematische Vorgehensweise (Bedarfsermittlung und Ableitung der Anforderungen),Berücksichtigung der gesetzlichen und untergesetzlichen Anforderungenraumpsychologischer Aspekte.Das Planungsbeispiel ist in Berichtsform abzugeben, wobei ein mindestens zweidimensionalesBürolayout beinhaltet sein muss.Das Planungsbeispiel gilt als bestanden, wenn die Vorgehensweise nachvollziehbardargestellt wurde und das Planungsergebnis (Layout) gegen keine gesetzlichen(ArbstättV, BildscharbV, etc.) und untergesetzlichen Vorgaben (Normen,Richtlinien, Vorgaben der VBG) verstößt.Die Unterlagen sind in geeigneter Form (gedruckt oder als PDF) beim QualitätsforumBüroeinrichtungen, Wiesbaden, einzureichen.2/2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!