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Amtsblatt des Kantons Glarus, 23.11.06 - Glarus24.ch

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AMTSBLATTDES KANTONS GLARUS<strong>Glarus</strong>, 23. November 2006Nr. 47, 160. JahrgangHerausgegeben von derStaatskanzlei <strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> <strong>Glarus</strong>8750 <strong>Glarus</strong>Telefon 055 646 60 12Fax 055 646 60 19E-Mail: <strong>Amtsblatt</strong>@gl.chVerlag:Südostschweiz Presse AG8750 <strong>Glarus</strong>FeiertagsregelungKanton <strong>Glarus</strong> 20071. Arbeitsgesetzliche Feiertage(den Sonntagen gleichgestellt)(Art. 20a Abs. 1 Arbeitsgesetz)1. Januar (Montag) Neujahr6. April (Freitag) Karfreitag9. April (Montag) Ostermontag12. April (Donnerstag) Näfelserfahrt17. Mai (Donnerstag) Auffahrt1. November (Donnerstag) Allerheiligen25. Dezember (Dienstag) Weihnachten26. Dezember (Mittwoch) StephanstagEine Pflicht besteht nicht, die an diesen arbeitsgesetzlichenFeiertagen ausfallende Arbeitszeitnachzuarbeiten. Vereinbarungen über Vorhol-oder Nacharbeit sind zulässig, sofern diewöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 Stundenfür industrielle und 50 Stunden für gewerblicheBetriebe nicht überschritten wird.2. Eidgenössischer Feiertag1. August (Mittwoch) NationalfeiertagFür den arbeitsfreien Bun<strong>des</strong>feiertag bestehtvolle Lohnzahlungspflicht durch den Arbeitgeber,sofern er nicht auf einen ohnehin freienTag, z. B. Samstag, fällt.3. Kantonaler Ruhetag gemässRuhetagsgesetz vom 6. Mai 197328. Mai (Montag) PfingstmontagFür die an diesem öffentlichen Ruhetag ausfallendeArbeitszeit besteht ebenfalls keinePflicht zur Nacharbeit. Es kann jedoch vereinbartwerden, die Arbeitszeit unmittelbar vor odernach dem Arbeitsausfall während insgesamt 14Wochen auszugleichen, sofern Arbeitgeber undArbeitnehmer nicht eine längere Frist vereinbaren,die aber zwölf Monate nicht übersteigendarf. Die gleiche Regelung gilt auch für anderearbeitsfreie Tage, so genannte «Brückentage»zwischen Feiertagen.Ausnahmsweise kann an Feiertagen gearbeitetwerden, wenn hierfür eine entsprechendeBewilligung <strong>des</strong> kantonalen Arbeits-Inspektoratesvorliegt oder wenn das Arbeitsgesetz solcheAusnahmen für gewisse Betriebsarten ausdrücklichvorsieht (z. B. Krankenanstalten, Gastgewerbe).8750 <strong>Glarus</strong>, November 2006Arbeits-Inspektorat<strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> <strong>Glarus</strong>:Hannes BlumerSonntagsarbeitsowie Weihnachtsverkäufeim DetailhandelBestimmungen <strong>des</strong> ArbeitsgesetzesArbeitsgesetz: Artikel 18 Verbot von Sonntagsarbeitsowie Artikel 19 Ausnahmen vomVerbot der Sonntagsarbeit. Ausnahmen vomVerbot der Sonntagsarbeit bedürfen der Bewilligungdurch das Kantonale Arbeitsinspektorat.Vorübergehende Sonntagsarbeit wird bewilligt,sofern ein dringen<strong>des</strong> Bedürfnis nachgewiesenwird.Bedingungen und Auflagen, welcheden beteiligten Arbeitnehmernbekannt zu geben sind– Der Lohnzuschlag für Sonntagsarbeit beträgt50 Prozent (Art. 19 ArG). Der Lohnzuschlagist zwingend und ist unabhängig von einerKompensation durch Freizeit auszurichten,d. h. der/die Arbeitnehmer/-in hat sowohlAnspruch auf Lohnzuschlag als auch aufErsatzruhe.– Der Arbeitgeber darf die Arbeitnehmer/-innennur mit ihrem Einverständnis zu vorübergehenderSonntagsarbeit heranziehen(Art. 19 ArG).– Innert zweier Wochen muss wenigstens einmalein ganzer Sonntag als wöchentlicherRuhetag unmittelbar vor oder nach der täglichenRuhezeit freigegeben werden (Art. 20ArG).– Der/die Arbeitnehmer/-in darf an nicht mehrals sechs aufeinanderfolgenden Tagen beschäftigtwerden (Art. 21 ArGV1).– Sonntagsarbeit bis zu fünf Stunden ist innertvier Wochen durch Freizeit auszugleichen.Dauert sie länger als fünf Stunden, so istwährend der vorhergehenden oder nachfolgendenWoche ein auf einen Arbeitstag fallendenErsatzruhetag von 35 Stunden zu gewähren,der die Zeit von 6 bis 20 Uhr umfassenmuss (Art. 21 ArGV1).– Dem/der Arbeitnehmer/-in ist vor und nachdem Einsatz am Sonntag eine täglicheRuhezeit von min<strong>des</strong>tens elf aufeinanderfolgendenStunden zu gewähren (Art. 15aArG).– Die Arbeit ist durch Pausen von folgenderMin<strong>des</strong>tdauer zu unterbrechen:eine Viertelstunde bei einer täglichenArbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden;eine halbe Stunde bei einer täglichen Arbeitszeitvon mehr als sieben Stunden;eine Stunde bei einer täglichen Arbeitszeitvon mehr als neun Stunden.Die Pausen gelten als Arbeitszeit, wenn dieArbeitnehmer/-innen ihren Arbeitsplatz nichtverlassen dürfen (Art. 15 ArG).– Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt45 Stunden für das Verkaufspersonal inGrossbetrieben <strong>des</strong> Detailhandels und 50Stunden für die übrigen Arbeitnehmer/-innen(Art. 9 Abs. 1 ArG).– Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, von vertraglichenVereinbarungen abzuweichen,die für den/die Arbeitnehmer/-in günstigersind.8750 <strong>Glarus</strong>, November 2006Arbeits-Inspektorat<strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> <strong>Glarus</strong>:Hannes BlumerKanton <strong>Glarus</strong>Departement Bau und UmweltArbeitsausschreibungKoordination und Planung derSchallschutzmassnahmen anbestehenden Gebäuden entlangder <strong>Kantons</strong>strasse, <strong>Glarus</strong>1. AusgangslagePilotprojekt: Im Rahmen <strong>des</strong> Vollzugs dereidgenössischen Lärmschutzverordnung (LSV)soll an der <strong>Kantons</strong>strasse in <strong>Glarus</strong> ein Schallschutzfenster-Programmausgeführt werden.Schallschutzfenster Einbau: Grundlage bildetdie eidgenössische Lärmschutzverordnung(LSV). Gemäss Artikel 15 LSV werden dieEigentümer von lärmbelastenden bestehendenGebäuden verpflichtet, Schallschutzmassnahmenzu ergreifen, sofern die Alarmwerte erreichtsind.Strassensanierungsprojekt (SSP): Im Lärmsanierungsprojektsind die zu sanierenden Fassadenund Fenster bezeichnet.Leitfaden Schallschutzmassnahmen an bestehendenGebäuden: Das Vorgehen und dieResultate <strong>des</strong> Auftrages haben sich nach dem«Leitfaden Schallschutzmassnahmen an bestehendenGebäuden gemäss Artikel 15 LSV» vom1. Juni 2000 zu richten.2. Angaben zum Auftrag2.1 Gegenstand und Umfang <strong>des</strong> AuftragesUmfang: Ausarbeiten eines Programms fürSchallschutzmassnahmen an bestehenden Gebäudengemäss Artikel 15 LSV, im Abschnitt der<strong>Kantons</strong>strasse <strong>Glarus</strong>.2.2 Angaben für die OfferteAusgabe, Versand: Departement Bau undUmwelt, Abteilung Tiefbau, <strong>Glarus</strong>.Angebotsunterlagen: Ab 27. November 2006.Fragenbeantwortung: Eine Orientierung mitFragenbeantwortung wird am 7. Dezember 2006,14.00 Uhr im Sitzungszimmer <strong>des</strong> DepartementsBau und Umwelt, Kirchstrasse 2, <strong>Glarus</strong>, durchgeführt.Die Teilnahme für die Offertsteller istobligatorisch.Eingabetermin: 11. Januar 2007 (bis 16.00Uhr beim Departement Bau und Umwelt eintreffend).Vermerk auf Umschlag: «Offerte Schallschutzmassnahmen<strong>Kantons</strong>strasse, <strong>Glarus</strong>».Eingabeadresse für diese Offerte: DepartementBau und Umwelt <strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> <strong>Glarus</strong>, AbteilungTiefbau, Kirchstrasse 2, <strong>Glarus</strong>.Offertöffnung: Freitag, 12. Januar 2007,11.00 Uhr, im Sitzungszimmer <strong>des</strong> DepartementsBau und Umwelt, Kirchstrasse 2, <strong>Glarus</strong>.3. Liste der verfügbaren Grundlagen3.1 Arbeitsgrundlagen– Lärmbelastungskataster und Lärmsanierungsprojekt<strong>Glarus</strong> (Plan, Bericht, Erleichterungsanträge)– Leitfaden Schallschutzmassnahmen an bestehendenGebäuden.8750 <strong>Glarus</strong>, 23. November 2006Departement Bau und Umwelt:P. Freitag, Lan<strong>des</strong>statthalterSchweizerische Hochschulefür LandwirtschaftIm September 2007 beginnen an der SHLBachelorstudien (Bachelor of Science, BSc)in Agronomie, Forstwirtschaft sowieLebensmitteltechnologie(Food Science & Management).Anmeldefrist: 28. Februar 2007.Für den Eintritt ins Bachelorstudium sindein eidgenössisch anerkanntes Berufsmaturitätszeugnis(vorzugsweise naturwissenschaftlicherRichtung) und ein einschlägiges Fähigkeitszeugnisoder ein gymnasiales Maturitätszeugnisund ein einjähriges, betreutes Praktikum nötig.Kandidatinnen und Kandidaten mit einer Berufslehrein einem teilweise verwandten Berufabsolvieren vor Studienbeginn ein halbjährigesPraktikum.Wer sich für den Eintritt in die SHL imHerbst 2007 interessiert, erhält weitere Informationenund das offizielle Anmeldeformular beider Direktion der Schweizerischen Hochschulefür Landwirtschaft, Länggasse 85, 3052 Zollikofen,Telefon 031 910 21 11 oder unterwww.shl.bfh.ch.Am 27. Januar 2007 findet ein Informationstagfür Interessierte statt.8750 <strong>Glarus</strong>, 16. November 2006Abteilung LandwirtschaftAufruf an die HundehalterGemäss Artikel 16 und 315f der eidgenössischenTierseuchen-Verordnung (TSV) müssenalle Hunde in der Schweiz bis spätestens EndeDezember 2006 mit einem elektronischen Chipoder einer lesbaren Tätowierung versehen undauf einer Datenbank (ANIS) registriert sein.Dies unabhängig von ihrem Alter. Die Polizeiämter/Einwohnerkontrollender Gemeindenhaben Zugriff auf diese Datenbank und werdenihre Kontrollen anhand der Einträge auf derDatenbank durchführen. Um Fehlleistungen zuvermeiden, sind die Hundehalter gemäss Artikel17 TSV verpflichtet Adressmutationen, Handänderungenoder To<strong>des</strong>fälle innerhalb von zehnTagen der Datenbank zu melden.Gemäss Beschluss <strong>des</strong> Regierungsrates vom18. November 1996 und unter Berücksichtigungder neuen Verwaltungsorganisation beauftragtdas Departement für Finanzen und Gesundheitdie Einwohnerkontrollstellen der Gemeindenmit dem Einzug der Hundetaxen. Die Hundehalterhaben ihre Hunde bis spätestens Ende Märzin ihren Gemeinden einzulösen. Im Unterlassungsfallerfolgt Verzeigung wegen Übertretung<strong>des</strong> eidgenössischen Tierseuchengesetzes bzw.der kantonalen Verordnung hierzu.8750 <strong>Glarus</strong>, 17. November 2006Der <strong>Kantons</strong>tierarztVorladung vor <strong>Kantons</strong>gerichtJohannes Wittwer, zuletzt wohnhaft gewesenHof Oberkirch, 8722 Kaltbrunn, jetzt unbekanntenAufenthaltes, wird aufgefordert, sich amMontag, 11. Dezember 2006, 15.30 Uhr im Gerichtshausin <strong>Glarus</strong> (Zimmer 206) vor dem<strong>Kantons</strong>gerichtspräsidenten <strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> <strong>Glarus</strong>einzufinden zur Verhandlung betreffend Ausweisungaus dem Mietobjekt in Oberurnen.Sollte Johannes Wittwer dieser Vorladungkeine Folge leisten, so würde in seiner Abwesenheitauf Grund der Akten entschieden.Johannes Wittwer wird ferner aufgefordert,bis am 11. Dezember 2006 schriftlich einen Zustellungsempfängerin der Schweiz zu bezeichnen.Bei Säumnis erfolgen Zustellungen durchNiederlegung in den Akten.8750 <strong>Glarus</strong>, 20. November 2006Der <strong>Kantons</strong>gerichtspräsident:lic. iur. Andreas HeftiDer Gerichtsschreiber:lic. iur. Giuseppe MongiovìGemeinde <strong>Glarus</strong>BauausschreibungDie Bauausschreibung erfolgt gemäss Submissionsgesetz<strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> <strong>Glarus</strong> im offenenVerfahren. Die Gemeinde <strong>Glarus</strong> schreibt folgendeArbeiten zur öffentlichen Konkurrenzaus:Werkleitungen und StrasseKirchstrasse–Zollhausstrasse 1. EtappeHauptmengen:Aushub zirka 7700 m 3Rohre DI 250–1000 zirka 720 mSchächtezirka 29 StückGrabarbeiten fürGas- und Wasserleitungen zirka 140 mBelag zirka 4700 m 2Offertbezug: Kann per E-Mail (submission@raymann-ag.ch)bei der Raymann AG,<strong>Glarus</strong>, bestellt werden. Die Bestellung mussfolgende Angaben enthalten: Name undAdresse, Angabe ob Bauunternehmung oderHändler.Begehung: findet keine statt.Offerteingabe: Freitag, 15. Dezember 2006(Poststempel, A-Post) an: Bauamt der Gemeinde<strong>Glarus</strong>, Gemeindehaus, <strong>Glarus</strong>.Offertöffnung:Dienstag, 19.Dezember 2006,um 11 Uhr im Gemeindehaus <strong>Glarus</strong>.Bauausführung/Baubeginn: ab16.April 2007.RechtsmittelbelehrungGegen diese Ausschreibung kann innertzehn Tagen, von der Publikation an gerechnet,beim Verwaltungsgericht <strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> <strong>Glarus</strong>schriftlich Beschwerde eingereicht werden. DieBeschwer<strong>des</strong>chrift ist im Doppel einzureichen,sie muss einen Antrag und <strong>des</strong>sen Begründungenthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen.Die angerufenen Beweismittel sind genauzu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.8750 <strong>Glarus</strong>, 23. November 2006Gemeinde <strong>Glarus</strong>GeburtenFilzbach17. November: Menzi Samanta Lisalott, vonFilzbach, <strong>des</strong> Menzi, Christian Mathias undder Menzi, Liselotte.Näfels14. November: Landolt Mathias, von Näfels, <strong>des</strong>Landolt, Martin und der Landolt, Monika.<strong>Glarus</strong>14. November: Hefti Marco, von Ennenda, derHefti, Monika und <strong>des</strong> Heiz, Hans Peter.Ennenda15. November: Schlumpf Julian-Noah, vonSt. Peterzell SG, der Schlumpf, CarmenFabienne und <strong>des</strong> Neuenschwander, Marc.17. November: Becker Salome, von Ennenda,<strong>des</strong> Becker, Daniel und der Becker, Heidi.Die StaatskanzleiTo<strong>des</strong>fälleNäfels14. November: Pennaforte Tullio Oronzo, italienischerStaatsangehöriger, geb. 26. August1934, wohnhaft gewesen in Näfels, Ehemannder Pennaforte, Rachele.Netstal14. November: Schmucki Rosa, von St. GallenkappelSG, geb. 1. Februar 1915, wohnhaftgewesen in Netstal.<strong>Glarus</strong>12. November: Leiber Margrith, von Zürich,geb. 27. Juli 1937, wohnhaft gewesen in <strong>Glarus</strong>.13. November: Rickenbacher Martin Xaver, vonMuotathal SZ, geb. 30. März 1918, wohnhaftgewesen in <strong>Glarus</strong>, Ehemann derRickenbacher, Lidia.Ennenda10. November: Feurer Bertha, von Nesslau-Krummenau, Nesslau SG, geb. 26. Oktober1918, wohnhaft gewesen in Ennenda.11. November: Ries Margrith, von Linthal, geb.15. Oktober 1916, wohnhaft gewesen in Ennenda.Sool17. November: Marti Ursula, von Sool und Engi,geb. 25. Dezember 1915, wohnhaft gewesenin Sool.Luchsingen14. November: Walder Hermine Lina, von ObersaxenGR, geb. 6. Mai 1920, wohnhaft gewesenin Luchsingen.


2 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> <strong>Glarus</strong>, Nr. 47, 23. November 2006Engi14. November: Luchsinger Babetta, von Engi,geb. 6. Dezember 1915, wohnhaft gewesenin Engi.Die StaatskanzleiErrichtung einer BeiratschaftDie Vormundschaftsbehörde Schwanden hatan ihrer Sitzung vom 12. September 2006 fürKaufmann Robert, geb. 28. September 1954,von Zürich und Sins AG, wohnhaft in Schwanden,eine Beiratschaft nach Artikel 395 Absatz 1und 2 ZGB errichtet und Samuel Hösli, vonHaslen, wohnhaft in Mollis, als Beirat ernannt.Vormundschaftsbehörde SchwandenDer Präsident: Hansjörg GredigDer Sekretär: Willi BaumgartnerHandelsregistereintragungenIm Handelsregister sind folgende Eintragungengemacht worden:8. November 2006Tödi Holding AG, in Braunwald, CH-160.3.004.616-3, Fuhrbödeli, Braunwald, Aktiengesellschaft(Neueintragung). Statutendatum: 6.11. 2006. Zweck: Erwerb, dauernde Verwaltungund Veräusserung von Beteiligungen an in- undausländischen Unternehmen aller Art. Die Gesellschaftkann Zweigniederlassungen undTochtergesellschaften im In- und Auslanderrichten, im In- und Ausland Grundeigentumerwerben, belasten, veräussern und verwalten.Sie kann auch Finanzierungen für eigene oderfremde Rechnung vornehmen sowie Garantienund Bürgschaften für Tochtergesellschaften undDritte eingehen. Aktienkapital: Fr. 100 000. LiberierungAktienkapital: Fr. 100 000. Aktien:100 Namenaktien zu Fr. 1000. Publikationsorgan:SHAB. Die Mitteilungen an die Aktionäreerfolgen per Brief oder Telefax an die im Aktienbuchverzeichneten Adressen. Vinkulierung:Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nachMassgabe der Statuten beschränkt. EingetragenePersonen: Hefti, Daniel, von Leuggelbach, inUetikon am See, Mitglied, mit Einzelunterschrift;AWP AG für Wirtschaftsprüfung undSteuerberatung, in Zug, Revisionsstelle.8. November 2006Climmo Immobilien AG, in Näfels, CH-170.3.021.425-5, Erwerb, Verkauf, Vermittlung, Vermietung,Finanzierung und Verwaltung von Liegenschaftenusw., Aktiengesellschaft (SHABNr. 44 vom 5. 3. 2002, S. 7, Publ. 368860). Domizilneu: c/o Fritz Noser AG, Bachdörfli 1, Näfels.8. November 2006Tramcol AG, in Oberurnen, CH-160.3.001.522-5, Beteiligungen an und Finanzierung von Unternehmenim Handels- und Hotelsektor usw.,Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 161 vom 21. 8.2000, S. 5676). Ausgeschiedene Personen underloschene Unterschriften: Ecotest Aktiengesellschaft,in Geroldswil, Revisionsstelle. EingetragenePersonen neu oder mutierend: Gähwiler,Ruckstuhl Treuhand AG, in Zürich, Revisionsstelle.9. November 2006Brugger & Partner Kommunikation & Bildung,in Mollis, CH-020.2.003.435-1, Kommunikationsberatung,Organisationsentwicklung undErwachsenenbildung, Kollektivgesellschaft(SHAB Nr. 73 vom 15. 4. 2005, S. 8, Publ.2794444). Rechtsform neu: Einzelfirma. Firmaneu: Brugger Kommunikation & Bildung. DieKollektivgesellschaft hat sich infolge Ausscheidensder Gesellschafterin Elisabeth Brugger-Schmid aufgelöst. Die Firma ist erloschen. DerGesellschafter Fritz Brugger führt im Sinne vonArtikel 579 OR das Geschäft als Einzelfirmaunter der Firma «Brugger Kommunikation &Bildung», in Mollis, fort. Eingetragene Personenneu oder mutierend: Brugger, Fritz, von Luven,in Mollis, Inhaber, mit Einzelunterschrift(bisher: Gesellschafter); Brugger-Schmid, Elisabeth,von Luven, in Mollis, mit Einzelunterschrift(bisher: Gesellschafterin).9. November 2006MEXTRADE GMBH in Liquidation, in Näfels,CH-160.4.004.150-6, Import und Export vonWerkzeugmaschinen und Werkzeugen, namentlichPressen (Blechumformung), Werkzeuge fürdie Blechumformung, Hartstoff-Beschichtungsmaschinenusw., Gesellschaft mit beschränkterHaftung (SHAB Nr. 133 vom 12. 7. 2006, S. 10,Publ. 3462132). Die Gesellschaft wird in Anwendungvon Artikel 89 HRegV von Amtes wegengelöscht, weil die Gesellschaft keine verwertbarenAktiven mehr hat und kein begründetesInteresse an der Aufrechterhaltung der Eintragunginnert angesetzter Frist geltend gemachtwurde.9. November 2006Pemab AG in Liquidation, in <strong>Glarus</strong>, CH-160.3.001.187-3, Fabrikation von Mineralgussprodukten,von Schleifmaschinen und anderenMaschinen sowie Ausführung von Lohnarbeitenvor allem auf dem Gebiet der Schleiftechnikusw., Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 154 vom11. 8. 2005, S. 6, Publ. 2970024). Die Liquidationist beendet. Die Gesellschaft wird gelöscht(Publikation 3. Schuldenruf: SHAB Nr. 162vom 23. 8. 2005, S. 20).10. November 2006Fondazione Angelo Della Riccia, in <strong>Glarus</strong>,CH-160.7.002.728-3, Förderung und Unterstützungvon italienischen Wissenschaftern derMikrophysik, die sich in der Theorie und Forschungim Bereich der Nuklear- und Subnuklear-,Atom- und Molekular- sowie derHöhenstrahlungsmechanik vertiefen möchten,Stiftung (SHAB Nr. 191 vom 3. 10. 2006, S. 7,Publ. 3575154). Urkundenänderung: 5. 9. 2006.(Die publikationspflichtigen Tatsachen habenkeine Änderung erfahren). Genehmigung derneuen Stiftungsurkunde vom 5. 9. 2006 durchdie Aufsichtsbehörde (Eidgenössisches Departement<strong>des</strong> Innern EDI, Bern) mit Verfügungvom 7. 11. 2006.10. November 2006Linthesa Holding AG, in Netstal, CH-160.3.000.975-6, Erwerb, Veräusserung sowie dasHalten, Koordinieren und Verwalten von Beteiligungenaller Art im In- und Ausland usw., Aktiengesellschaft(SHAB Nr. 123 vom 28. 6. 2006,S. 8, Publ. 3437498). Eingetragene Person neuoder mutierend: Klimes, Thomas Peter, britischerStaatsangehöriger, in Peterborough (UK),Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.10. November 2006Personalfürsorgestiftung Metfab, in <strong>Glarus</strong>,CH-160.7.002.822-9, Berufliche Vorsorge zugunstender Arbeitnehmer der Stifterfirma MetaucolLtd, Stiftung (SHAB Nr. 136 vom 15. 7.2005, S. 7, Publ. 2935552). AusgeschiedenePerson und erloschene Unterschrift: Hugener,Roland, von Stein AR, in Auenstein, Mitglied,mit Kollektivunterschrift zu zweien. EingetragenePersonen neu oder mutierend: Rodriguez,Laureano, spanischer Staatsangehöriger, inRenens VD, Mitglied, mit Kollektivunterschriftzu zweien; Fiduciaire Saugy S.A., in Lausanne,Revisionsstelle.10. November 2006win2you GmbH, in Ennenda, CH-160.4.004.203-7, Vertrieb von elektrotechnischen Gerätenim In- und Ausland, Schulung und Beratung imHard- und Softwarebereich usw., Gesellschaftmit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 123 vom1. 7. 2003, S. 10, Publ. 1059034). Statutenänderung:8. 11. 2006. Domizil neu: c/o AntonioGatto, Kronenplatz 4, Ennenda. Zweck neu: Vertriebvon elektrotechnischen Geräten im In- undAusland, Schulung und Beratung im Hard- undSoftwarebereich, Consulting/Support der HardundSoftware, Entwicklung und Programmierungneuer Softwaresysteme und Applikationen,Vermittlung von Fachkräften aller Art, Unternehmensberatung,Ankauf, Verkauf und Vermietungvon Fahrzeugen aller Art. Die Gesellschaftist befugt, sich an Unternehmungen und Immobilienzu beteiligen und zu erwerben sowieZweigniederlassungen zu errichten. AusgeschiedenePersonen und erloschene Unterschriften:Petecchia-Dürst, Sonja, von Mühlehorn, inEnnenda, Gesellschafterin und Geschäftsführerin,mit Einzelunterschrift, mit einer Stammeinlagevon Fr. 10 000. Eingetragene Personen neuoder mutierend: Petecchia, Pietro, von Mühlehorn,in Lucera (IT), Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift(bisher: in Ennenda, Gesellschafterund Geschäftsführer, mit einer Stammeinlagevon Fr. 10 000); Sancassani, André, von Caneggiound Winterthur, in Kollbrunn, Gesellschafterund Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, miteiner Stammeinlage von Fr. 20 000 (bisher: Geschäftsführer).10. November 2006Heinrich Aebli, Spenglerei/San. Installationen,in Ennenda, CH-160.1.001.685-3, Spenglereiund sanitäre Installationen, Einzelfirma (SHABNr. 149 vom 4. 8. 1993, S. 4083). Der Geschäftsbetriebhat infolge To<strong>des</strong> <strong>des</strong> Inhabersaufgehört. Die Firma wird im Sinne von Artikel68 Absatz 1 HRegV von Amtes wegen gelöscht.Der Registerführer: A. HajasKonkurseDie Gläubiger <strong>des</strong> Schuldners und alle Personen,die Ansprüche auf die in seinem Besitzbefindlichen Vermögensstücke haben, werdenaufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüchesamt Beweismittel (Schuldscheine, Buchauszügeusw.) innert der Eingabefrist dem betreffendendenKonkursamt einzureichen. Mit derEröffnung <strong>des</strong> Konkurses hört gegenüber demSchuldner der Zinslauf auf. Für pfandgesicherteForderungen läuft der Zins bis zur Verwertungweiter, soweit der Pfanderlös den Betrag derForderung und <strong>des</strong> bis zur Konkurseröffnungaufgelaufenen Zinses übersteigt (Art. 209SchKG). Die Grundpfandgläubiger haben ihreForderungen in Kapital, Zinsen und Kosten zerlegtanzumelden und gleichzeitig auch anzugeben,ob die Kapitalforderung schon fällig odergekündigt sei, allfällig für welchen Betrag undauf welchen Termin. Die Inhaber von Dienstbarkeiten,welche unter dem früheren kantonalenRecht ohne Eintragung in die öffentlichen Bücherentstanden und noch nicht im Grundbucheingetragen sind, werden aufgefordert, dieseRechte innert einem Monat beim betreffendenKonkursamt unter Einlegung allfälliger Beweismittelanzumelden. Ist der Schuldner Miteigentümeroder Stockwerkeigentümer eines Grundstückes,gilt diese Aufforderung auch für solcheDienstbarkeiten am Grundstück selbst. Die nichtangemeldeten Dienstbarkeiten können gegenübereinem gutgläubigen Erwerber <strong>des</strong> belastetenGrundstückes nicht mehr geltend gemachtwerden, soweit es sich nicht um Rechte handelt,die auch nach dem Zivilgesetzbuch ohne Eintragungin das Grundbuch dinglich wirksam sind.Desgleichen haben die Schuldner <strong>des</strong> Konkursitensich binnen der Eingabefrist als solche anzumeldenbei Straffolgen (Art. 324 Ziff. 2 StGB)im Unterlassungsfalle. Personen, die Sachen <strong>des</strong>Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderenGründen besitzen, haben diese innert der gleichenFrist dem betreffenden Konkursamt zurVerfügung zu stellen. Es wird auf die Straffolgebei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB) hingewiesenund darauf, dass das Vollzugsrecht erlischt,wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt.Die Pfandgläubiger sowie Drittpersonen,denen Pfandtitel auf den Liegenschaften <strong>des</strong> Gemeinschuldnersweiterverpfändet worden sind,haben die Pfandtitel und Pfandverschreibungeninnerhalb der gleichen Frist dem Konkursamteinzureichen. Den Gläubigerversammlungenkönnen auch Mitschuldner und Bürgen <strong>des</strong>Schuldners sowie Gewährspflichtige beiwohnen.Für Beteiligte, die im Ausland wohnen, giltdas Konkursamt als Zustellungsort, solange sienicht einen anderen Zustellungsort in derSchweiz bezeichnen.Einstellung <strong>des</strong> Konkursverfahrens1. Schuldner: Haselberger Siegfried,Staatsbürgerschaft Österreich, geboren 31. Januar1960, Bodenberg, Niederurnen.2. Datum der Konkurseröffnung: 5. September2006.3. Datum der Einstellung: 2. November2006.4. Frist für Kostenvorschuss: 4. Dezember2006.5. Kostenvorschuss: Fr. 5000.–.Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossenerklärt, falls nicht ein Gläubiger innertder obgenannten Frist die Durchführungverlangt und für die Deckung den erwähntenVorschuss leistet. Die Nachforderung weitererKostenvorschüsse bleibt vorbehalten.6. Bemerkungen: Innert der gleichen Fristhaben sich Dritte, die Vermögen der konkursitenPerson verwahren oder bei denen diese Guthabenhat, beim Konkursamt zu melden (Art. 222SchKG).Widerruf <strong>des</strong> Konkurses1. Schuldner: Tschudi Franz (ausgeschlageneErbschaft), von Schwanden, geboren24. Januar 1947, gestorben 9. Mai 2006, wohnhaftgewesen in Schwanden.2. Datum <strong>des</strong>Widerrufs: 10.November 2006.3. Bemerkungen: Aufenthalt im WohnheimFelsengrund, 9655 Stein. Die am 8. August 2006über den Nachlass <strong>des</strong> Tschudi Franz sel. eröffnetekonkursamtliche Liquidation wurde durchVerfügung <strong>des</strong> <strong>Kantons</strong>gerichtspräsidenten,<strong>Glarus</strong>, am 10. November 2006 widerrufen.Konkursamtliche Grundstücksteigerung1. Schuldner: Ehringer Georg (ausgeschlageneErbschaft), von Zürich, geboren20. April 1943, gestorben 17. Juni 2006, wohnhaftgewesen Landstrasse, Hätzingen.2. Ort der Steigerung: <strong>Glarus</strong>, Zwinglistrasse8.Datum der Steigerung: 10. Januar 2007.3. Zeit: 14.30 Uhr.Lokal: Betreibungs- und Konkursamt <strong>des</strong><strong>Kantons</strong> <strong>Glarus</strong>, Konferenzraum im 3. Stock.4. Steigerungsbedingungen liegen auf vom:11. Dezember bis 20. Dezember 2006.Ort der Auflage: <strong>Glarus</strong>, Zwinglistrasse 8,Betreibungs- und Konkursamt <strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> <strong>Glarus</strong>,Büro Konkursamt.Sonstige Angaben: Besichtigung der Liegenschaftnach telefonischer Vereinbarung (Tel. 055646 69 45).5. Steigerungsobjekte: Im Gesamtruf (VZGArt. 45 lit.b) werden zwangsrechtlich und öffentlichversteigert:In der Gemeinde Luchsingen (GrundbuchHätzingen):Liegenschaft Nr. 367, Grundbuch Hätzingen,Plan Nr. P06, Gebäude Assek. Nr. 362, Garage,Gesamtfläche 65 m 2 , Zufahrt, Hausumschwung,an der Landstrasse in Hätzingen liegend,und Stockwerkeigentum Nr. S364, 226 /1000Miteigentum an Grundstück Nr. 198, mit Sonderrechtan der 4 1 /2-Zimmer-Wohnung im 1. OGund Kellerraum im UG, an der Landstrasse inHätzingen liegend.Beschrieb der Gesamtliegenschaft: LiegenschaftNr. 198, Grundbuch Hätzingen, PlanNr. P06, Gebäude Assek. Nr. 171, Gesamtfläche410 m 2 , Zufahrt, Platz, Hausumschwung, an derLandstrasse Hätzingen liegend.Konkursamtliche Schätzungen:Liegenschaft Nr. 367 (Garage): Fr. 10000.–;Stockwerkeigentum Nr. S364: Fr. 160 000.–;Gesamtliegenschaft Nr. 198: Fr. 400 000.–.6. Bemerkungen: Die Steigerungsbedingungenliegen vom 11. Dezember 2006 an währendzehn Tagen auf der unterzeichneten Amtsstellezur Einsichtnahme auf. Der Ersteigerer hat unmittelbarvor dem Zuschlag, auf Anrechnung amZuschlagspreis, Fr. 20 000.– in bar oder mit einemauf eine Bank mit Sitz in der Schweiz andie Order <strong>des</strong> Konkursamtes <strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> <strong>Glarus</strong>ausgestellten Bankcheck (kein Privatcheck) zubezahlen. Es besteht kein Min<strong>des</strong>tangebot.Der Zuschlag an der Steigerung erfolgt zumhöchsten Angebot ohne Rücksicht auf die konkursamtlicheSchatzung und die hypothekarischeBelastung. Es wird ausdrücklich auf dasBun<strong>des</strong>gesetz über den Erwerb von Grundstückendurch Personen im Ausland (BewG) unddie Verordnungen dazu aufmerksam gemacht.Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungenverwiesen.8750 <strong>Glarus</strong>, 23. November 2006Betreibungs- und Konkursamt<strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> <strong>Glarus</strong>:Heiri ElmerBaugesucheBaugesuchspublikation gestützt auf Artikel 38 <strong>des</strong>kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes.BiltenErika und Paul Reichlin,Hauptstrasse 41, BiltenAnbau Unterstand an bestehendem Wohnhaus,Hauptstrasse 41, Parzelle Nr. 314, wiedurch Profile bezeichnet.Bilten, 21. November 2006Der GemeinderatNiederurnenEternit (Schweiz) AG, NiederurnenMontage eines CO2-Tankes im Eternitareal,Parzelle Nr. 616, gemäss den eingereichtenUnterlagen.Niederurnen, 20. November 2006Der GemeinderatMollisBeat und Margita Künzle-Engl,Niederwilerstrasse 2, MollisSanierung <strong>des</strong> Wohnhauses mit Erweiterungder Terrasse, im Niederwil, Parzelle Nr. 77, wiedurch Profile bezeichnet.Mollis, 21. November 2006Der GemeinderatNetstalMatthias Schnyder-Kamm,Kirchweg 4, NetstalAnbringen einer Reklametafel und einesSichtschutzes bei der Milchzentrale, Parzelle Nr.429, gemäss den eingereichten Unterlagen undwie durch Profile bezeichnet.Kurt Jenny-Hottinger, Risi 13, NetstalAbbruch <strong>des</strong> Wohnhauses, Landstrasse 62,Parzelle Nr. 130, gemäss den eingereichten Unterlagen.Alessandro und Loredana Cacciatore,Landstrasse 40, NetstalErstellen eines Einfamilienhauses, imFuchsgut, Parzelle Nr. 1702, wie durch Profilebezeichnet.Fritz und Edith Hunold-Singer,Kleinzaun 15, NetstalErstellen eines Saunahauses auf der Liegenschaft,Kleinzaun 15, Parzelle Nr. 1063, wiedurch Profile bezeichnet.Netstal, 17. November 2006Der GemeinderatSchwandenFridolin Zopfi-Wichser, im Thon 36, SchwandenFassadensanierung am Doppelwohnhaus,LB-Nrn. 89/90, Parzellen Nrn. 939/940 sowieErstellen eines gedeckten Sitzplatzes, ParzelleNr. 940, im Thon, wie durch Profile bezeichnet.Schwanden, 15. November 2006Der GemeinderatSoolSusanne Zollinger, Alpenblickstrasse 57,HorgenUmbau Ferienhaus, Gerbergut, Sool, ParzelleNr. 17, Gebäude Nr. 194, gemäss den eingereichtenUnterlagen.Sool, 14. November 2006Der GemeinderatLinthalAndreas und Andrea Stüssi-Ritter,Geissgasse, LinthalAnbau eines Schopfes/Unterstan<strong>des</strong> an dasEinfamilienhaus, Parzelle Nr. 1153, Sand,gemäss Profilierung.Linthal, 20. November 2006Der GemeinderatDie Baugesuchsunterlagen liegen bei denGemeindekanzleien zur Einsichtnahme auf.Gegen diese Baugesuche kann gemäss Artikel39 <strong>des</strong> kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzesinnert 14 Tagen seit der Publikationbeim zuständigen Gemeinderat Einsprache wegenVerletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungeneingereicht werden.Wer die Verletzung privater Rechte geltendmachen will, kann gemäss Artikel 41 <strong>des</strong> kantonalenRaumplanungs- und Baugesetzes innert 14Tagen seit dieser Publikation Vermittlung am Ortder gelegenen Sache einleiten.Diese Fristen laufen auch während derGerichtsferien.

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