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Fachverlag für Verkehr und Technik www.kirschbaum.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen <strong>für</strong> Anzeigen <strong>und</strong> Fremdbeilagen in Zeitschriften<br />

1. Geltungsbereich<br />

1.1 Für sämtliche Vereinbarungen mit <strong>de</strong>m Verlag über Anzeigen <strong>und</strong> Fremdbeilagen gelten ausschließlich<br />

die nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen. Zwischen <strong>de</strong>m Verlag <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Auftraggeber wird<br />

beim ersten Vertragsschluss vereinbart, dass diese Bedingungen auch <strong>für</strong> sämtliche Folgegeschäfte<br />

– auch solche, die mündlich insbeson<strong>de</strong>re telefonisch abgeschlossen wer<strong>de</strong>n – gelten.<br />

Einkaufs- <strong>und</strong> sonstige Bedingungen <strong>de</strong>s Auftraggebers gelten nur insoweit, als sie <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Bedingungen nicht wi<strong>de</strong>rsprechen.<br />

1.2 Diese Bedingungen gelten sinngemäß auch <strong>für</strong> Aufträge über Beikleber, Beihefter, technische<br />

Son<strong>de</strong>rausführungen sowie elektronische <strong>und</strong> an<strong>de</strong>re Werbeformen.<br />

2. Definitionen<br />

2.1 „Anzeigenauftrag“ im Sinn <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist <strong>de</strong>r Vertrag<br />

zwischen Verlag <strong>und</strong> Auftraggeber über die Veröffentlichung einer o<strong>de</strong>r mehrerer Anzeigen,<br />

elektronischer o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer Werbemittel (nachfolgend „Anzeigen“ genannt) von Werbung -<br />

treiben<strong>de</strong>n in Medien <strong>de</strong>s Verlages zum Zweck <strong>de</strong>r Verbreitung.<br />

2.2 Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Werbungtreiben<strong>de</strong>n gemäß Preisliste zu gewähren<strong>de</strong>n Rabatte, wobei die jeweiligen<br />

Veröffentlichungen auf Abruf <strong>de</strong>s Auftraggebers erfolgen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das<br />

Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist <strong>de</strong>r Auftrag innerhalb eines Jahres seit<br />

Erscheinen <strong>de</strong>r ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres abgerufen<br />

<strong>und</strong> veröffentlicht wird.<br />

3. Druckunterlagen, Auftragsbearbeitung<br />

3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die (auch digitalen) Druckunterlagen ordnungsgemäß <strong>und</strong><br />

rechtzeitig vor Schaltungsbeginn entsprechend <strong>de</strong>n technischen <strong>und</strong> terminlichen Vorgaben <strong>de</strong>s<br />

Verlages anzuliefern. Eventuelle Nachbearbeitungen gehen vorbehaltlich individueller Vereinbarung<br />

zu Lasten <strong>de</strong>s Auftraggebers. Sollte <strong>de</strong>r Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommen<br />

<strong>und</strong> daher eine Schaltung nicht möglich sein, bleibt die Zahlungsverpflichtung <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers hiervon unberührt.<br />

3.2 Anzeigen, die aufgr<strong>und</strong> ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, wer<strong>de</strong>n als solche<br />

vom Verlag mit <strong>de</strong>m Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht.<br />

3.3 Die Platzierung <strong>de</strong>r Anzeige wird nach billigem Ermessen <strong>und</strong> größtmöglicher Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r Interessen <strong>de</strong>s Auftraggebers vorgenommen. Rubrizierte Anzeigen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Rubrik abgedruckt, ohne dass dies <strong>de</strong>r ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.<br />

3.4 Für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben o<strong>de</strong>r an bestimmten<br />

Plätzen <strong>de</strong>r Druckschrift veröffentlicht wer<strong>de</strong>n sollen, müssen Platzierwünsche so rechtzeitig<br />

beim Verlag eingehen, dass <strong>de</strong>m Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt wer<strong>de</strong>n<br />

kann, wenn <strong>de</strong>r Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.<br />

3.5 Der Verlag ist in seiner Entscheidung frei, Anzeigen eines Konkurrenten <strong>de</strong>s Auftraggebers zu<br />

veröffentlichen.<br />

3.6 Druckunterlagen wer<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n Verlag nur auf beson<strong>de</strong>re Anfor<strong>de</strong>rung an <strong>de</strong>n Aufraggeber<br />

zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung <strong>de</strong>r Druckunterlagen en<strong>de</strong>t drei Monate nach <strong>de</strong>r<br />

erstmaligen Verbreitung <strong>de</strong>r Anzeige.<br />

4. Veröffentlichung, Ablehnungsbefugnis<br />

4.1 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge o<strong>de</strong>r einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses<br />

abzulehnen, wenn z. B.<br />

– <strong>de</strong>ren Inhalt gegen Gesetze o<strong>de</strong>r behördliche Bestimmungen verstößt o<strong>de</strong>r<br />

– <strong>de</strong>ren Veröffentlichung <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Verlag wegen <strong>de</strong>s Inhalts, <strong>de</strong>r Gestaltung, <strong>de</strong>r Herkunft o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r technischen Form unzumutbar ist.<br />

8.4 Preisän<strong>de</strong>rungen <strong>für</strong> erteilte Anzeigenaufträge sind wirksam, wenn sie vom Verlag min<strong>de</strong>stens<br />

einen Monat vor Veröffentlichung <strong>de</strong>r Anzeige o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s an<strong>de</strong>ren Werbemittels angekündigt<br />

wer<strong>de</strong>n. Im Falle einer Preiserhöhung steht <strong>de</strong>m Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht<br />

muss schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt <strong>de</strong>r Mitteilung über die Preis -<br />

erhöhung ausgeübt wer<strong>de</strong>n.<br />

8.5 Rabatte wer<strong>de</strong>n außer bei beson<strong>de</strong>rer Vereinbarung nicht gewährt <strong>für</strong> Unternehmen, <strong>de</strong>ren<br />

Geschäftszweck unter an<strong>de</strong>rem darin besteht, <strong>für</strong> verschie<strong>de</strong>ne Werbungtreiben<strong>de</strong> Anzeigenaufträge<br />

zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen.<br />

8.6 Wer<strong>de</strong>n einzelne o<strong>de</strong>r mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umstän<strong>de</strong>n nicht erfüllt, die <strong>de</strong>r<br />

Verlag nicht zu vertreten hat, so hat <strong>de</strong>r Auftraggeber <strong>de</strong>m Verlag, unbescha<strong>de</strong>t etwaiger weiterer<br />

Rechtspflichten, <strong>de</strong>n Unterschied zwischen <strong>de</strong>m gewährten <strong>und</strong> <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r tatsächlichen<br />

Abnahme entsprechen<strong>de</strong>n Nachlass zu erstatten (Rabattnachbelastung). Der Auftraggeber hat,<br />

wenn nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf <strong>de</strong>n seiner tatsächlichen Abnahme<br />

von Anzeigen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Werbemitteln innerhalb eines Jahres-Abschlusses entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Nachlass.<br />

9. Zahlungsfrist, Verzug<br />

Die Rechnung ist innerhalb <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im<br />

einzelnen Fall schriftlich eine an<strong>de</strong>re Zahlungsfrist o<strong>de</strong>r Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige<br />

Nachlässe <strong>für</strong> vorzeitige Zahlung wer<strong>de</strong>n nach dar Preisliste gewährt.<br />

9.1 Bei Zahlungsverzug o<strong>de</strong>r St<strong>und</strong>ung wer<strong>de</strong>n bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten<br />

berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Auftrags<br />

bis zur Bezahlung zurückstellen <strong>und</strong> <strong>für</strong> die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.<br />

Bei Vorliegen begrün<strong>de</strong>ter Zweifel an <strong>de</strong>r Zahlungsfähigkeit <strong>de</strong>s Auftraggebers ist <strong>de</strong>r Verlag<br />

berechtigt, auch während <strong>de</strong>r Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen<br />

ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von <strong>de</strong>r Vorauszahlung<br />

<strong>de</strong>s Betrages zum Anzeigenschlusstermin <strong>und</strong> von <strong>de</strong>m Ausgleich offenstehen<strong>de</strong>r Rechnungsbeträge<br />

abhängig zu machen.<br />

10. Abtretung/Aufrechnung<br />

Die Abtretung <strong>de</strong>r Ansprüche aus <strong>de</strong>m Anzeigenauftrag bzw. Abschluss bedarf <strong>de</strong>r vorherigen<br />

schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>s Verlags. Der Auftraggeber kann gegenüber Ansprüchen <strong>de</strong>s Verlags<br />

nur dann aufrechnen, wenn die For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Auftraggebers unbestritten o<strong>de</strong>r rechtskräftig<br />

festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur dann geltend gemacht wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r<br />

Zahlungsanspruch <strong>de</strong>s Verlags <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Gegenanspruch <strong>de</strong>s Auftraggebers auf <strong>de</strong>mselben Vertragsverhältnis<br />

beruhen.<br />

11. Auflagenmin<strong>de</strong>rung<br />

Aus einer Auflagenmin<strong>de</strong>rung kann nach Maßgabe <strong>de</strong>s Satzes 2 bei einem Abschluss über<br />

mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preismin<strong>de</strong>rung hergeleitet wer<strong>de</strong>n, wenn im Gesamtdurchschnitt<br />

<strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>r ersten Anzeige beginnen<strong>de</strong>n Insertionsjahres die Garantieauflage<br />

unterschritten wird. Die Auflagenmin<strong>de</strong>rung ist jedoch nur dann ein zur Preismin<strong>de</strong>rung berechtigter<br />

Mangel, wenn <strong>und</strong> soweit sie bei einer Garantieauflage bis zu 50 000 Exemplaren<br />

min<strong>de</strong>stens 20 v. H. beträgt.<br />

Eine Auflagenmin<strong>de</strong>rung aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Ziff. 14 bleibt unberücksichtigt. Als Garantieauflage<br />

gilt die in <strong>de</strong>r Preisliste o<strong>de</strong>r auf an<strong>de</strong>re Weise genannte durchschnittliche Auflage o<strong>de</strong>r, wenn<br />

eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften ggf. die<br />

durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage <strong>de</strong>s vorausgegangenen Kalen<strong>de</strong>rjahres. Darüber<br />

hinaus sind bei Abschlüssen Preismin<strong>de</strong>rungsansprüche ausgeschlossen, wenn <strong>de</strong>r Verlag<br />

<strong>de</strong>m Auftraggeber von <strong>de</strong>m Absinken <strong>de</strong>r Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass<br />

dieser vor Erscheinen <strong>de</strong>r Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.<br />

12. Rechte Dritter, Nutzungsrechte<br />

12.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung <strong>de</strong>r Anzeige erfor<strong>de</strong>rlichen Rechte<br />

besitzt. Der Auftraggeber stellt <strong>de</strong>n Verlag im Rahmen <strong>de</strong>s Anzeigenauftrags von allen Ansprü-<br />

4.2 Anzeigen, die Werbung Dritter o<strong>de</strong>r <strong>für</strong> Dritte enthalten (Verb<strong>und</strong>werbung), bedürfen in je<strong>de</strong>m<br />

Einzelfall <strong>de</strong>r vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung <strong>de</strong>s Verlages. Diese berechtigt <strong>de</strong>n<br />

Verlag zur Erhebung eines Verb<strong>und</strong>aufschlages.<br />

4.3 Die Ablehnung einer Anzeige o<strong>de</strong>r eines an<strong>de</strong>ren Werbemittels wird <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich<br />

mitgeteilt.<br />

5. Probeabzüge, Chiffrewerbung<br />

Probeabzüge wer<strong>de</strong>n nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung<br />

<strong>für</strong> die Richtigkeit <strong>de</strong>r zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle<br />

Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss o<strong>de</strong>r innerhalb <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Übersendung<br />

<strong>de</strong>s Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei Chiffrewerbung wen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Verlag <strong>für</strong> die Verwahrung <strong>und</strong> rechtzeitige Weitergabe <strong>de</strong>r Angebote<br />

die Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe <strong>und</strong> Eilbriefe auf Chiffre -<br />

werbung wer<strong>de</strong>n nur auf <strong>de</strong>m normalen Postweg weitergeleitet. Wertvolle Unterlagen sen<strong>de</strong>t<br />

<strong>de</strong>r Verlag zurück, ohne jedoch dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als<br />

Vertreter das Recht eingeräumt wer<strong>de</strong>n, die eingehen<strong>de</strong>n Angebote anstelle <strong>und</strong> im erklärten<br />

Interesse <strong>de</strong>s Auftraggebers zu öffnen.<br />

6. Anzeigenbeleg<br />

Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art <strong>und</strong> Umfang <strong>de</strong>s Anzeigen -<br />

auftrags wer<strong>de</strong>n Anzeigenausschnitte, Belegseiten o<strong>de</strong>r vollständige Belegnummern geliefert.<br />

Kann ein Beleg nicht mehr beschafft wer<strong>de</strong>n, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche<br />

Bescheinigung <strong>de</strong>s Verlages über die Veröffentlichung <strong>und</strong> Verbreitung <strong>de</strong>r Anzeige.<br />

7. Gewährleistung<br />

7.1 Vereinbart ist die <strong>für</strong> <strong>de</strong>n belegten Titel nach Maßgabe <strong>de</strong>r Angaben in <strong>de</strong>n aktuellen Media -<br />

daten sowie in <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit <strong>de</strong>r Anzeigen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren<br />

Werbemittel im Rahmen <strong>de</strong>r durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur<br />

<strong>für</strong> <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>de</strong>r Auftraggeber die Vorgaben <strong>de</strong>s Verlages zur Erstellung <strong>und</strong> Übermittlung<br />

von Druckunterlagen einhält.<br />

7.2 Entspricht die Anzeige nicht <strong>de</strong>r vertraglich geschul<strong>de</strong>ten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat<br />

<strong>de</strong>r Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsmin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r eine einwandfreie Ersatzanzeige, in<br />

<strong>de</strong>m Ausmaß, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Zweck <strong>de</strong>r Anzeige beeinträchtigt wur<strong>de</strong>.<br />

Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige zu verweigern, wenn<br />

– diese einen Aufwand erfor<strong>de</strong>rt, <strong>de</strong>r unter Beachtung <strong>de</strong>s Inhalts <strong>de</strong>s Schuldverhältnisses <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r Gebote von Treu <strong>und</strong> Glauben in einem groben Missverhältnis zu <strong>de</strong>m Leistungsinteresse<br />

<strong>de</strong>s Gläubigers steht, o<strong>de</strong>r<br />

– diese <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.<br />

Lässt <strong>de</strong>r Verlag eine ihm <strong>für</strong> die Ersatzanzeige <strong>de</strong>s an<strong>de</strong>ren Werbemittels gestellte angemessene<br />

Frist verstreichen o<strong>de</strong>r ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat <strong>de</strong>r Auftraggeber<br />

ein Recht auf Zahlungsmin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Rückgängigmachung <strong>de</strong>s Auftrages. Bei unwesentlichen<br />

Mängeln <strong>de</strong>r Anzeige ist die Rückgängigmachung <strong>de</strong>s Auftrags ausgeschlossen.<br />

7.3 Die Haftung gem. Ziff. 13 bleibt unberührt.<br />

8. Vergütung<br />

8.1 Sämtliche Preise in <strong>de</strong>r aktuellen Preisliste <strong>de</strong>s Verlags verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer in<br />

gesetzlicher Höhe am Tag <strong>de</strong>r Rechnungsstellung.<br />

8.2 Kosten <strong>de</strong>s Verlages <strong>für</strong> vom Auftraggeber gewünschte o<strong>de</strong>r zu vertreten<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />

Druckvorlagen hat <strong>de</strong>r Auftraggeber zu tragen.<br />

8.3 Die Werbungsmittler <strong>und</strong> Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen<br />

<strong>und</strong> Abrechnungen mit <strong>de</strong>n Werbungtreiben<strong>de</strong>n an die aktuelle Preisliste <strong>de</strong>s Verlages zu<br />

halten.<br />

chen Dritter <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung frei. Der Auftraggeber ist verpflichtet,<br />

<strong>de</strong>n Verlag nach Treu <strong>und</strong> Glauben mit Informationen <strong>und</strong> Unterlagen bei <strong>de</strong>r Rechtsverteidigung<br />

gegenüber Dritten zu unterstützen.<br />

12.2 Der Auftraggeber überträgt <strong>de</strong>m Verlag die <strong>für</strong> die Schaltung <strong>de</strong>r Anzeige nach Maßgabe <strong>de</strong>s<br />

Anzeigenauftrags erfor<strong>de</strong>rlichen Vervielfältigungs- <strong>und</strong> Verbreitungsrechte.<br />

13. Haftung<br />

13.1 Der Verlag haftet <strong>für</strong> Schä<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Auftraggebers, die <strong>de</strong>r Verlag, seine gesetzlichen Vertreter,<br />

leiten<strong>de</strong>n Angestellten o<strong>de</strong>r Erfüllungsgehilfen vorsätzlich o<strong>de</strong>r grob fahrlässig herbeigeführt<br />

haben.<br />

13.2 Unabhängig vom Verschul<strong>de</strong>nsgrad haftet <strong>de</strong>r Verlag <strong>für</strong> Schä<strong>de</strong>n,<br />

– die dadurch entstan<strong>de</strong>n sind, dass <strong>de</strong>r Verlag, seine gesetzlichen Vertreter, leiten<strong>de</strong>n Angestellten<br />

o<strong>de</strong>r Erfüllungsgehilfen, eine Pflicht verletzt haben, die <strong>für</strong> die Erreichung <strong>de</strong>s Vertragszwecks<br />

von wesentlicher Be<strong>de</strong>utung ist (Kardinalpflichten),<br />

– wenn Ansprüche aufgr<strong>und</strong> dieser Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Produkthaftungsgesetz resultieren,<br />

– die auf einem nicht leicht fahrlässigen Organisationsverschul<strong>de</strong>n seitens <strong>de</strong>s Verlags beruhen,<br />

– die aus einer arglistigen Täuschung durch gesetzliche Vertreter, leiten<strong>de</strong> Angestellte o<strong>de</strong>r Erfüllungsgehilfen<br />

<strong>de</strong>s Verlags o<strong>de</strong>r durch die Verletzung einer von <strong>de</strong>m Verlag übernommenen<br />

Garantie <strong>für</strong> die Beschaffenheit <strong>de</strong>r Leistung resultieren,<br />

– aus <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>s Lebens, <strong>de</strong>s Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Ges<strong>und</strong>heit, die auf einer Pflichtverletzung<br />

<strong>de</strong>s Verlags o<strong>de</strong>r eines seiner gesetzlichen Vertreter, leiten<strong>de</strong>n Angestellten o<strong>de</strong>r Erfüllungsgehilfen<br />

beruhen.<br />

13.3 Außerhalb <strong>de</strong>r Fälle nach Ziffern 5.1 <strong>und</strong> 5.2 wird <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsersatzanspruch auf <strong>de</strong>n vorhersehbaren,<br />

vertragstypischen Scha<strong>de</strong>n begrenzt, im Falle <strong>de</strong>s Verzugs auf 5 % <strong>de</strong>s Auftragswerts.<br />

Die Haftung nach <strong>de</strong>m Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.<br />

13.4 Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche gegen <strong>de</strong>n Verlag verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer<br />

Entstehung, es sei <strong>de</strong>nn, sie basieren auf einer unerlaubten o<strong>de</strong>r vorsätzlichen Handlung.<br />

13.5 Soweit die Haftung <strong>de</strong>s Verlags ausgeschlossen ist, gilt dies auch <strong>für</strong> die persönliche Haftung<br />

<strong>de</strong>r Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter <strong>und</strong> Erfüllungsgehilfen <strong>de</strong>s Verlags.<br />

14. Betriebsstörungen<br />

Bei Betriebsstörungen o<strong>de</strong>r in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, <strong>Verkehr</strong>sstörungen,<br />

allgemeiner Rohstoff- o<strong>de</strong>r Energieverknappung <strong>und</strong> sonstigen Ereignissen, die <strong>de</strong>r<br />

Verlag nicht zu vertreten hat – sowohl im Betrieb <strong>de</strong>s Verlags als auch in frem<strong>de</strong>n Betrieben,<br />

<strong>de</strong>rer sich <strong>de</strong>r Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – ist die Haftung <strong>für</strong> Verzug<br />

<strong>und</strong> Unmöglichkeit ausgeschlossen. In diesen Fällen hat <strong>de</strong>r Verlag Anspruch auf volle Bezahlung<br />

<strong>de</strong>r veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80 % <strong>de</strong>r im Durchschnitt <strong>de</strong>r<br />

letzten vier Quartale verkauften o<strong>de</strong>r auf an<strong>de</strong>re Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert<br />

wor<strong>de</strong>n ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird <strong>de</strong>r Rechnungsbetrag im gleichen<br />

Verhältnis gekürzt, in <strong>de</strong>m die garantierte verkaufte o<strong>de</strong>r zugesicherte Auflage zur tatsächlich<br />

ausgelieferten Auflage steht.<br />

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />

15.1 Erfüllungsort ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Verlags.<br />

15.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts o<strong>de</strong>r bei öffentlich-rechtlichen<br />

Son<strong>de</strong>rvermögen ist bei Klagen Gerichtsstand <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Verlags. Soweit<br />

Ansprüche <strong>de</strong>s Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht wer<strong>de</strong>n, bestimmt sich <strong>de</strong>r<br />

Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach <strong>de</strong>ren Wohnsitz.<br />

15.3 Ist <strong>de</strong>r Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnliche Aufenthalt <strong>de</strong>s Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Klageerhebung unbekannt o<strong>de</strong>r hat <strong>de</strong>r Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen<br />

Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnlichen Aufenthalt aus <strong>de</strong>m Geltungsbereich <strong>de</strong>s Gesetzes verlegt, ist<br />

als Gerichtsstand <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Verlags vereinbart.<br />

20–21 AGB

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