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Schreiben an Gossmann - DIE LINKE. Wiesbaden

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Arbeitslosenhilfe Rheinl<strong>an</strong>d-PfalzMagistrat der Stadt <strong>Wiesbaden</strong>Amt für soziale ArbeitHerrn Arno Goßm<strong>an</strong>nPostfach 392065029 <strong>Wiesbaden</strong>Dietmar BrachFachreferent für SozialrechtArbeitslosenhilfe Rheinl<strong>an</strong>d-PfalzXXXXXX65193 <strong>Wiesbaden</strong>Telefon 0611/XXXXXXXTelefax 0611/XXXXXXXbrach@arbeitslosenhilfe-rlp.dewww.arbeitslosenhilfe-rlp.deKommunale Arbeitsvermittlung in <strong>Wiesbaden</strong><strong>Wiesbaden</strong>, 03.03.2011Sehr geehrter Herr Goßm<strong>an</strong>n,mit diesem <strong>Schreiben</strong> möchte ich Sie auf Defizite in der Arbeitsweise des Ihnen unterstelltenDezernats hinweisen und Sie um Abhilfe bitten.Die Kommunale Arbeitsvermittlung hat mir Ende letzten Jahres eine Einladung zu einemBeratungsgespräch nach Mainz-Kostheim ges<strong>an</strong>dt. Erst dort erfuhr ich, dass m<strong>an</strong> mich ohnemein Mitwirken und ohne mich darüber zu informieren, in das Projekt „Ch<strong>an</strong>ce 50 Plus“übernommen hat. Erst im Internet konnte ich mich nun über dieses Projekt informieren.Dort wird darüber informiert, dass ein persönlicher Ansprechpartner auf die passendenAktivierungsprogramme verweist, Orientierungshilfen gibt und Job<strong>an</strong>gebote macht. Ich bin51 Jahre alt und seit nunmehr 5 Jahren ehrenamtlich für die Arbeitslosenhilfe Rheinl<strong>an</strong>d-Pfalz tätig. Dort versuche ich als Mediator zwischen Betroffenen und den zuständigenBehörden zu vermitteln. Ist dies nicht möglich, unterstütze ich Betroffene im Klageverfahrenbei den Sozial und L<strong>an</strong>dessozialgerichten. Insofern bin ich nicht der Auffassung, zu demKlientel zu gehören, für das eine Förderung in Form von Aktivierungsprogrammen oderOrientierungshilfen sinnvoll erscheint.Meine Stärken und Ch<strong>an</strong>cen glaube ich gut zu kennen und meine Erfolge, sowohl in meinerbisherigen Berufstätigkeit in der Erwachsenenbildung, als auch in meiner derzeitigen, leidernicht bezahlten, aber umso stärker nachgefragten ehrenamtlichen Tätigkeit, stellen diesunter Beweis. Meine sozialen Kontakte sind ebenso ausgeprägt, wie meine Integration in derGesellschaft.


Auch meine Bewegung und Ernährungsweise, die ja auch ein Aspekt bei Ch<strong>an</strong>ce 50 plus ist,ist durchaus akzeptabel. Ich leide, im Gegensatz zu vielen Altersgenossen, auch nicht <strong>an</strong>Übergewicht.Die eigentliche Problematik, warum ich dennoch mit 52 Jahren keine bezahlte Tätigkeit<strong>an</strong>geboten bekomme, wird vielleicht auch dar<strong>an</strong> deutlich, dass auch die Stadt <strong>Wiesbaden</strong> alsSachbearbeiter bei Ch<strong>an</strong>ce 50 Plus lieber eine befristete junge Nichtfachkraft beschäftigt, alseinen über 50 Jährigen, der die entsprechenden Qualifikationen besitzt.Ich sende Ihnen in der Anlage einen Schriftwechsel mit der zuständigen SachbearbeiterinFrau G:, der Ihnen dieses Problem vielleicht verdeutlichen k<strong>an</strong>n. Ich gehe nicht davon aus,dass Sparvorgaben durch Ihr Dezernat dazu führen, dass Frau G. hier gegen geltendes Rechth<strong>an</strong>delt. Somit ist der fehlerhafte Inhalt des <strong>Schreiben</strong>s vom 02.03.2011, welches mir Frau G.in Ihrem Auftrag übers<strong>an</strong>dt hat, nur auf m<strong>an</strong>gelnde Qualifikation zurück zu führen.Zumindest die grundlegenden Urteile des Bundessozialgerichtes sollten m.E. denMitarbeitern in der Arbeitsvermittlung bek<strong>an</strong>nt sein. Bereits am 06.12.2007 hat das BSG mitdem Az. B 14/7b AS 50/06 R festgestellt, dass Fahrkosten für Anfahrten zu Gesprächen inder Arbeitsvermittlung zu erstatten sind. Auch eine Bagatellgrenze hat das Gerichtausdrücklich verneint.Somit bleibt mir letztlich nur ein völlig überflüssiges Verfahren bei dem SG <strong>Wiesbaden</strong>einzuleiten, um hier sowohl für mich, als auch alle <strong>an</strong>deren Betroffenen, Ansprüche geltendzu machen, die bereits vom höchsten deutschen Sozialgericht <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nt sind.Hier werden m.E. völlig unnötig Steuergelder verschwendet und die Gerichte belastet. Umdies zu vermeiden, möchte ich Sie bitten, hier Ihrer Ver<strong>an</strong>twortung gerecht zu werden, undIhre Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Sollten Sie hierzu Personalbedarf haben, sendeich ihnen gerne meine Bewerbungsunterlagen.Ebenso bitte ich Sie die Kriterien zu überprüfen, nach denen ältere Leistungsempfänger demProjekt Ch<strong>an</strong>ce 50 Plus zugeordnet werden. Ich finde es respektlos, die Betroffenen selbstbei der Auswahl völlig zu ignorieren und sie vor vollendete Tatsachen zu stellen. Geradezuunverschämt mutet es d<strong>an</strong>n aber <strong>an</strong>, wenn nicht einmal die nur durch diese Zuweisungnotwendigen Fahrkosten erstattet werden.Abschließend bitte ich Sie mich aus obigen Gründen aus dem gen<strong>an</strong>nten Projekt zu nehmen.Einladungen der Kommunalen Arbeitsvermittlung im Stadtbereich <strong>Wiesbaden</strong> werde ichd<strong>an</strong>n gerne wahrnehmen, ohne dass der Stadt <strong>Wiesbaden</strong> dadurch Kosten entstehen.Für eine kurzfristige Stellungnahme wäre ich Ihnen sehr verbunden


<strong>Wiesbaden</strong>, 16.12.2010Hallo Frau G...,zunächst einmal vielen D<strong>an</strong>k für die schnelle Antwort und die Verschiebung des Termins.Was die Fahrkostenerstattung für Beratungstermine betrifft, so hat hier das Bundessozialgericht mitUrteil vom 06.12.2007 (Az.:B 14/7b AS 50/06 R) festgestellt, dass Fahrkosten die durch dieWahrnehmung von Beratungsterminen im Rahmen der Meldepflicht nach § 59 SGB II i.V. mit § 309SGB III entstehen, auch d<strong>an</strong>n zu ersetzen sind, wenn diese weniger als 6 Euro betragen.Hier der Link zu dem zitierten Urteilhttp://juris.bundessozialgericht.de/cgibin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=10392Ich wünsche Ihnen ebenfalls schöne Feiertage und ein glückliches Jahr 2011Freundliche GrüßeDietmar Brach


Der MagistratAmt für Soziale Arbeit – JobcenterKommunale ArbeitsvermittlungSt. Veiter Platz 155246 Mainz-KostheimIhr <strong>Schreiben</strong> vom 22.02.2011, Termin am 09.03.2011<strong>Wiesbaden</strong>, 01.03.2011Sehr geehrte Damen und Herren,zunächst bestätige ich den im Betreff gen<strong>an</strong>nten Termin. Da mein <strong>Schreiben</strong> vom 16.12.2010 leiderunbe<strong>an</strong>twortet blieb, möchte ich Sie erneut <strong>an</strong> die Rechtslage bezüglich der Fahrkostenerstattungerinnern. Bitte informieren Sie auch <strong>an</strong>dere Betroffene aus dem Stadtgebiet <strong>Wiesbaden</strong> über diesengesetzlichen Anspruch. Nach Rücksprache mit der Linken Hilfe in <strong>Wiesbaden</strong> ist eine entsprechendeInformation der Betroffenen durch "ch<strong>an</strong>ce50plus" bisher nicht erfolgt.Da Fahrkosten grundsätzlich im Voraus be<strong>an</strong>tragt werden müssen, bitte ich Sie dieses <strong>Schreiben</strong> alsformlosen Antrag zu sehen.

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